Upload
others
View
1
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Verkehrslandeplatz Strausberg
Einführung von Instrumentenflugbetrieb
Erhöhung der Tonnage auf 14 to
Rollbahn-Nutzungskonzept
:
PROJECT:airport GmbH
Industriestraße 24
70565 Stuttgart
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 2 / 8
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung .................................................................................................... 3
2 Rollbahnbreiten ....................................................................................................... 4
3 Vorschriften ............................................................................................................. 4
4 Art der Rollbahnen .................................................................................................. 6
5 Zusammenfassung .................................................................................................. 7
6 Anlagen .................................................................................................................... 8
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 3 / 8
1 Aufgabenstellung
Im Rahmen des Antrages auf Einführung von GPS-Instrumentenflugbetrieb am Ver-
kehrslandeplatz Strausberg soll gleichzeitig die zulässige Tonnage von 8 t auf 14 t
MTOM erhöht werden. Das Luftfahrttechnische Eignungsgutachten der Fa. AOM GmbH
vom 6.5.2016 kommt zu dem Ergebnis, dass der Flugplatz anhand der untersuchten
Bemessungsflugzeuge in den Code 2B gemäß ICAO – Annex 14 bzw. EASA CS-ADR-
DSN einzustufen ist.
Bis zur Aufnahme des IFR-Flugbetriebes sollen die bereits planfestgestellten Maßnah-
men:
- Verbreiterung der Rollbahn A auf 10,5 m von der Start-/Landebahn bis zur neuen
Rollbahn C
- Neubau der Rollbahn C incl. der Zurollbahnen G und H in ebenfalls 10,5 m Breite
durchgeführt werden, vgl. nachfolgende Abb. 1 (vgl. Gutachten der Fa. AOM GmbH, S.
28).
Abb. 1: Bezeichnung der Rollbahnen / Rollbahnbreiten
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 4 / 8
Die hiermit vorgelegte Untersuchung soll entsprechend der Anforderung der Luftfahrt-
behörde die grundsätzlichen Rollmöglichkeiten im Rollbahn-/Vorfeldbereich des Flug-
platzes beschreiben.
Die Rollbahnbezeichnungen sind der obigen Abbildung zu entnehmen.
2 Rollbahnbreiten
Neben den unter Abschnitt 1 erwähnten Aus- und Neubaubereichen mit 10,5 m breiten
Rollbahnen soll noch die ebenfalls 10,5 m breite Rollbahn D1 (bis zum Abzweig der
Rollbahn H) von Flugzeugen des Code-Buchstabens B berollt werden. Die übrigen
Rollbahnen weisen Breiten zwischen 6,3/6,7 m und 10 m auf (vgl. Abb. 1) und werden
insofern nur von Flugzeugen des Code-Buchstaben A berollt. Sofern sich in diesen Be-
reichen im Rahmen der Ausführungsplanung für die vorgesehenen Baumaßnahmen
Restriktionen bzgl. der Spurbreite der hier verkehrenden Flugzeuge ergeben sollten,
werden diese Bereiche mit Rasengittersteinen o.ä. befestigt, so dass die notwendigen
Sicherheitsabstände des Hauptfahrwerkes zum Rand der befestigten Flugbetriebsflä-
chen eingehalten werden. Ggf. werden auch die Fahrwerksbreiten entsprechend be-
schränkt.
3 Vorschriften
Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf die folgenden Regelwerke:
a) ICAO – Annex 14, Vol. I, Aerodrome Design and Operations, 6th edition, July 2013
b) EASA – Certification Specifications and Guidance Material for Aerodromes Design
CS-ADR-DSN, Issue 2, 29 January 2015
c) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Bekanntmachung der
Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Be-
trieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom 03. August 2012
Sowohl der ICAO-Annex 14 als auch die EASA-Regelungen unterscheiden zwischen
„Taxiways“, „Apron taxiways“ und „Aircraft stand taxilanes“ mit den folgenden Definitio-
nen:
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 5 / 8
„Taxiway means a defined path on a land aerodrome established for the taxiing of air-
craft and intended to provide a link between one part of the aerodrome and another,
including:
- Aircraft stand taxilane
- Apron taxiway
- Rapid exit taxiway“
„Aircraft stand taxilane“ means a portion of an apron designated as a taxiway and in-
tended to provide access to aircraft stand only.”
„Apron taxiway“ means a portion of a taxiway system located on an apron and intended
to provide a through taxi route across the apron.”
In den deutschen Regelungen wird diesbezüglich nicht unterschieden.
Die geforderten Rollbahnbreiten in allen drei Vorschriften betragen:
- für die Flugzeuge des Code-Buchstaben A:
(Spannweite < 15 m, Spurbreite des Hauptfahrwerkes < 4,5 m): 7,5 m
- für die Flugzeuge des Code-Buchstaben B:
(Spannweite < 24 m, Spurbreite des Hauptfahrwerkes < 6,0 m): 10,5 m
Für die Abstände zwischen Rollbahnachse und Objekten gelten die folgenden Maße:
Taxiway zu Objekt:
Code A: ICAO: 16,25 m EASA: 15,50 m BMVBS: 20,00 m
Code B: ICAO: 21,50 m EASA: 20,00 m BMVBS: 25,00 m
Aircraft stand taxilane zu Objekt:
Code A: ICAO: 12,00 m EASA: 12,00 m BMVBS: k.A.
Code B: ICAO: 16,50 m EASA: 16,50 m BMVBS: k.A.
Die EASA-Anforderungen sind wesentlich aktueller als diejenigen der ICAO bzw. es ist
davon auszugehen, dass die ICAO-Anforderungen ebenfalls in absehbarer Zeit ent-
sprechend reduziert werden. Die Regelungen des BMVBS gehen weit darüber hinaus
und entsprechen aus unserer Sicht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 6 / 8
4 Art der Rollbahnen
Die Rollbahnen A, C, G und H sind als „normale“ Taxiways anzusehen und sollten da-
her den jeweils entsprechenden Rollkorridor aufweisen. Aus unserer Sicht beträgt die-
ser nach dem Stand der Technik 20,0 m entsprechend den Vorschriften der EASA, da
diese Rollbahnen von Flugzeugen bis zum Code-Buchstaben B berollt werden können.
Die ebenfalls bis zum Code B nutzbare Rollbahn D1 ist hingegen als „Aircraft stand ta-
xilane“ anzusehen mit den entsprechend geringeren Rollgeschwindigkeiten und der
damit einhergehenden genaueren Rollführung der Flugzeuge. Der erforderliche Ab-
stand zu einem Objekt beträgt hier demzufolge 16,5 m. Die übrigen, nur von Flugzeu-
gen des Code-Buchstaben A zu nutzenden Rollbahnen D2, E und F sind allesamt eben-
falls als „Aircraft stand taxilanes“ anzusehen mit einem erforderlichen Hindernisabstand
von 12 m.
Die Rollbahn-Nutzungen sowie die zugehörigen, maßgebenden Rollkorridore (grau hin-
terlegt) sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten.
Rollbahn Taxiway (T) oder Aircraft stand taxilane (A)
Flugzeug- Code- Buchstabe
Rollkorridor ICAO
Rollkorridor EASA
Rollkorridor BMVBS
A T B 21,5 20 25
B T A 16,25 15,5 20
C T B 21,5 20 25
D1 A B 16,5 16,5 -
D2 A A 12 12 -
E A A 12 12 -
F A A 12 12 -
G T B 21,5 20 25
H T B 21,5 20 25
Tabelle 1: Zusammenfassung der Rollkorridore
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 7 / 8
Die sich aus diesen Überlegungen ergebenden Flächen für das Vorfeld bzw. die Ab-
stellpositionen sind in der Anlage 1 dargestellt.
In der Anlage 2 sind nachrichtlich die Rollkorridore von 20 / 25 m im Falle der „regulä-
ren“ Taxiways A, B, C, D1, G und H gemäß den BMVBS-Regelungen dargestellt. Diese
erweiterten Korridore hätten keinen Einfluss auf die Abstellmöglichkeiten für Flugzeuge.
5 Zusammenfassung
Es ist vorgesehen, bis zur IFR-Betriebsaufnahme die Rollbahn A bis zur Rollbahn C auf
10,5 m zu verbreitern und die Rollbahnen C, G und H neu anzulegen. Diese bilden zu-
sammen mit der Vorfeld-Rollbahn D1 („Aircraft stand taxilane“) das von Flugzeugen des
Code-Buchstabens B (Spurbreite bis
PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24
70565 Stuttgart
Seite 8 / 8
6 Anlagen
Anlage 1: Darstellung der Rollkorridore
Anlage 2: Rollkorridore gemäß BMVBS