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Verlockungen und Gefahren der Schattenwirtschaft. Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Vorträge Nr. 314 by Kurt Schmidt Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 41, H. 1 (1983), pp. 143-145 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911847 . Accessed: 17/06/2014 07:23 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.229.203 on Tue, 17 Jun 2014 07:23:25 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Verlockungen und Gefahren der Schattenwirtschaft. Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften, Vorträge Nr. 314by Kurt Schmidt

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Verlockungen und Gefahren der Schattenwirtschaft. Rheinisch-Westfälische Akademie derWissenschaften, Vorträge Nr. 314 by Kurt SchmidtReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 41, H. 1 (1983), pp. 143-145Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911847 .

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Im zweiten Hauptteil des Buches bzw. der Veranstaltung, der sich vornehmlich mit Verwaltungsvorschriften und ihrer rechtsfortbildenden Kraft auseinandersetzt, wird be- sonders deutlich, daß eine Rechtsfortbildung durch die Steuerverwaltung in hohem Maße Gefahr läuft, einseitig fiskalischen Interessen dienstbar gemacht zu werden. Auch hier wurde wiederum sehr kontrovers diskutiert. Doch sei die Kritik erlaubt, daß bei diesem Thema die Standpunkte je nach Herkunft der Referenten vielfach ein wenig überzogen erscheinen.

Interessant sind auch die Berichte über das ausländische Recht (S. 381 bis 404), in denen die Situation in den USA ausführlich (Walz, S. 381 bis 392) und in Großbritan- nien, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, den romanischen und lateinamerika- nischen Ländern sowie Japan kurz dargestellt wird. Auffallend ist dabei, wie strikt man sich im angelsächsischen und romanischen Bereich an den Wortlaut des Gesetzes hält - vielleicht auch Ausdruck größerer Achtung vor den Parlamenten und ihren in Gesetzen formulierten Willensäußerungen.

Wie nicht anders zu erwarten, wird in diesem Buch und der ihm vorangehenden Tagung die Frage der Grenzen der Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Ver- waltungsvorschriften im Steuerrecht nicht endgültig beantwortet. So formuliert Tipke (S. 2) zu Recht sehr vorsichtig die an eine solche Veranstaltung zu stellenden Erwartun- gen: Auch eine Tagung wie diese, die „nur" ein „Arsenal von Argumenten" zusammen- trägt, aus dem sich die Praxis bedienen kann, muß erfolgreich genannt werden.

Lutz Fischer

Kurt Schmidt: Verlockungen und Gefahren der Schatten Wirtschaft. Rheinisch- West- fälische Akademie der Wissenschaften, Vorträge Nr. 314. Westdeutscher Verlag. Opladen 1982. 36 Seiten.

Kurt Schmidt, Wirtschaftstheoretikern und -politikern wohlbekannt als Mitglied des Sachverständigenrats sowie durch zahlreiche größere und kleine Schriften, erweist sich auch in diesem vor der Rheinisch- Westfälischen Akademie gehaltenen Vortrag als ein Wissenschaftler, der präzise und geistreich zu formulieren versteht und nicht zuletzt aus diesem Grunde seine Leser bzw. Zuhörer zu fesseln weiß.

Das Thema der vorliegenden Schrift findet seit einiger Zeit steigendes Interesse seitens der Öffentlichkeit. Das erklärt sich großenteils gewiß aus der Tatsache, daß allen An- zeichen nach der in den angelsächsischen Ländern als „underground economy", bei uns meist als „Schatten Wirtschaft" bezeichnete Wirtschaftssektor eine absolut und rela- tiv wachsende Bedeutung gewonnen hat. Manche Erscheinungen, die ihm zugerechnet werden, sind zwar keineswegs neu, andere aber sind es, zumindest in quantitativer Hin- sicht. Das Urteil über Wert oder Unwert der neueren Entwicklungen ist äußerst unter- schiedlich, was teilweise darin begründet sein mag, daß eine allgemein akzeptierte Defini- tion nicht besteht. Überdies herrschen erhebliche Meinungsverschiedenheiten in bezug auf die Meßbarkeit sowie ggfs. den geschätzten Umfang der „schattenwirtschaftlichen Tätigkeiten". Die damit zusammenhängenden Probleme sind insbesondere von B. Frey in einer großen Zahl von Veröffentlichungen1 dargestellt worden, wenn auch m.W. noch nicht unter Berücksichtigung des umfangreichen - auf die Verhältnisse in den USA bezogenen - Werkes von C.P.Simon und A.D.Witte: „Beating the System. The Underground Economy" (Boston, Mass., 1982), das die Probleme und die Problematik einer Quantifizierung der meisten jener Tätigkeiten teils explicite, teils implicite beson- ders deutlich aufzeigt.

1 Vgl. beispielsweise W.W. Pommerehne und Bruno S. Frey: Les modes d'évaluation de l'économie occulte, in: Futuribles 50, Dec. 1981, S. 3-32.

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Schmidt beginnt mit einer Definition und hebt mit Recht hervor, daß viele der heute geläufigen Begriffsbestimmungen zu weit sind. So wäre es sinnlos oder doch unzweck- mäßig, wollte man - was oft geschieht - legale Tätigkeiten wie die eigenwirtschaftliche Tätigkeit in Privathaushalten und/oder Nachbarschaftshilfe u.a. in die „Schatten- wirtschaft" einbeziehen. Streng theoretisch gesehen, entsteht zwar dabei sogen, „imputed income", doch wird dieses nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in die Volkswirtschaft- liche Gesamtrechnung einbezogen (und ggfs. der Steuer unterworfen, wie etwa der Wert des Wohnens im Eigenheim). Schmidt jedenfalls sieht das entscheidende Kriterium in der Illegalität, das er aus mich nicht ganz überzeugenden Gründen durch das der Irregularität ersetzt.

Er schließt, im Gegensatz zu der heute wohl vorherrschenden Meinung im In- und Auslande, „kriminelle Handlungen" wie Diebstahl, Steuerhinterziehung, Drogenhandel und dergleichen von dem Begriff der „underground economy" aus und begründet das damit, daß es für sie „in der Gegenwelt kein Analogon gibt" (S. 10), während seiner Meinung nach alle irregulären Aktivitäten „im Prinzip reguläre Alternativen" haben (S. 9). Immerhin gibt er aber zu, daß Steuerhinterziehungen, soweit sie Konsequenzen von Betätigungen in der „Schattenwirtschaft" sind, zu dieser gehören. Das dürfte in der Mehrzahl der praktischen Fälle zutreffen. Glücksspiel und Prostitution sind nach Schmidt „Grenzfalle" (S. 10). M.E. gehören sie zur „Schattenwirtschaft" zumindest dort, wo sie illegal sind, wie in nicht wenigen Einzelstaaten der USA (vgl. dazu Simon und Witte, op.cit., S. 243 ff. und 217 ff.; die Darlegungen bzw. Schätzungen dort sind charakteristisch für den fragwürdigen Charakter von Bemühungen, die in Frage kom- menden Umsätze und Einkünfte zu erfassen).

Im Anschluß an seine Begriffsbestimmung der „Schatten Wirtschaft" wendet sich der Verfasser Meßproblemen zu. Er stützt sich dabei, ähnlich wie Frey, vorwiegend auf amerikanische Untersuchungen, von denen ich die des Internal Revenue Service2 für die zuverlässigsten halte - freilich nur, soweit es sich um das handelt, was man seitens der Finanzbehörden (oder auch etwa der französischen „Conseil des impôts" in seinen „Rapports") höflich als den Steuerbehörden nicht bekannt gewordene Einkünfte be- zeichnet. Die sogenannten „indirekten Methoden", die in den USA von zahlreichen Autoren entwickelt worden sind, stützen sich in erster Linie auf gewisse Geldgrößen (Bargeld usw.) als Indikatoren, sind aber nach Schmidts - von mir geteilter - Ansicht (siehe S. 13) nicht als sehr verläßlich anzusehen.

Am interessantesten, zugleich allerdings auch am kontroversesten, sind die ökono- mischen Wirkungen der „Underground-Aktivitäten" (Schmidt, aaO., S. 16ff.) Ich stimme dem Verfasser weitgehend, jedoch nicht vollständig zu und bedauere nur, daß gerade er als Finanzwissenschaftler sich nicht etwas ausführlicher, als das auch in einem Vortrag möglich gewesen wäre, mit dem Problem der Wirkungen sowohl einer irrationa- len Besteuerungspolitik als auch speziell den einzelnen fiskalischen Maßnahmen aus- einandergesetzt hat, die - neben der „Schwarzarbeit" - in erster Linie das Anwachsen der „Schattenwirtschaft" bei uns wie anderswo begünstigt haben. Im übrigen hebt der Verfasser zutreffend hervor, daß schattenwirtschaftliche Erscheinungen zu Verfälschun- gen der Volkseinkommens-, Arbeitslosenstatistiken usw. führen und so wirtschaftspoli- tische Fehlentscheidungen begünstigen. Gegen die angedeuteten Mißstände hilft m.E. nur ein wahrhaft radikaler Umbau unseres Steuersystems, unter dem man vielfach zu unrecht (nur) den weitgehenden Ersatz direkter, vor allem von Einkommensteuern durch eine Erhöhung der indirekten, also vor allem der Mehrwertsteuer, versteht. Ich halte das aus vielen, oft dargelegten Gründen für unzutreffend. Zumindest sollten die Erfah- rungen in verschiedenen Ländern, die schon jetzt eine (formal) höhere allgemeine Um-

2 Siehe etwa „Estimates of Income unreported on Individual Income Tax Reports", 1RS Publication 1104 (9-1979), und die „Hearings" vor dem „Subcommittee on Over- sight" des „Committee on Ways and Means" des Repräsentantenhauses, Serial 96-70, Washington 1980.

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satzsteuer als wir haben, berücksicht werden; sie tun dar, daß eine mit hohen Tarifsätzen ausgestattete Mehrwertsteuer in mindestens dem gleichen Maße wie eine hohe Einkom- mensteuer zu Hinterziehungen und damit zu einer Ausweitung der „Schatten Wirtschaft" anreizt - ganz abgesehen davon, daß die Länder mit vergleichsweise niedriger Einkom- men- und relativ hoher Mehrwertsteuer nun wirklich nicht zu denen gerechnet werden können, deren wachstumspolitische Erfolge - „if any" - größer als die der Bundes- republik Deutschland waren bzw. sind. Es ist bemerkenswert, daß Schmidt gegen Ende seines Vortrags (S.21) hervorhebt, daß das Wachstum langfristig (ungeachtet einiger denkbarer Kompensationseffekte) durch die „Schatten Wirtschaft" eher beeinträchtigt wird.

Der abschließenden Feststellung (S. 22), „daß über die Schattenwirtschaft in ökono- mischer Sicht kein eindeutiges Urteil gefällt werden kann, und daß sie „auch alles andere als ein Allheilmittel für Unzulänglichkeiten im offiziellen Sektor der Volkswirtschaft" ist, möchte ich voll beistimmen. Daß die „underground economy" hauptsächlich im Politischen „gravierende Einwände und Bedenken begründet" (ib.), trifft m. E. nur cum grano salis zu. Genauer: Ich halte die (damit gewiß zusammenhängenden) Auswirkun- gen ihres deutlich zu beobachtenden Anwachsens im mindestens gleichen Maße des- wegen für verhängnisvoll, weil sie die allgemeine Moral (und natürlich speziell die Steuer- moral) empfindlich beeinträchtigen. Denn es kann ja wohl nicht als „gerecht" bezeichnet werden, daß faktisch die - als vorgegeben angenommenen - Steuerlasten infolge der schattenwirtschaftlichen Aktivitäten weniger und weniger nach der ökonomischen Lei- stungsfähigkeit, dagegen mehr und mehr nach den Hinterziehungsmöglichkeiten und -fähigkeiten verteilt werden, so daß diejenigen, welche Steuern nicht hinterziehen wollen und/oder können, diejenigen Ausfälle mitzutragen haben, die durch die „Schatten- wirtschaft" bewirkt werden.

Alles in allem stellt die ScHMiDTsche Schrift eine dankenswerte Einführung in die wichtigsten Probleme der „underground economy" dar. Sie und die ihr angefügten Diskussionen (S. 27-36) verdienen eine Erweiterung und Vertiefung, an der es, sehe ich recht, abgesehen von der Behandlung der Meßprobleme, die in praktischer Hinsicht aber doch nur von zweitrangiger Bedeutung sind, im vorliegenden deutschsprachigen Schrifttum noch fehlt.

Fritz Neumark

Klaus Meichssner: Die Besteuerung der Kapitalgesellschaftsgewinne im internationa- len Vergleich. Dr. Peter Deubner Verlag GmbH. Köln 1982. 156 Seiten.

Meichssner unternimmt es mit seiner Studie, die Steuerbelastung von Gewinnen der Kapitalgesellschaften in den Zusammenhang der Wirtschaft mit der Rechtsordnung einzubetten; zugleich versucht er, aus dem Gebot der Europäischen Gemeinschaften zur Wettbewerbsneutralität der Abgaben eine Zielsetzung für die Harmonisierung der Körperschaftsteuersysteme herzuleiten.

Der Verfasser entwickelt die Anfange der Besteuerung von Körperschaften in den sechs Gründungsstaaten der Europäischen Gemeinschaften, ferner in Großbritannien sowie in den USA. Das Buch unterrichtet sodann über die gegenwärtige Besteuerung von Gewinnen der Kapitalgesellschaften. Ein Blick in die Vorlage zeigt, daß Rechtspre- chung und Schrifttum bis zum Jahr 1978 und nur noch teilweise bis 1979 (S. 131, Fuß- note 20) ausgewertet sind. Diese Zäsur kennzeichnet offenbar den zeitlichen Ursprung der Arbeit, der danach drei Jahre vor ihrer Publikation liegt. Die Schrift folgte also der Einführung der deutschen Körperschaftsteuer 1977 und damit dem Übergang der Bundesrepublik Deutschland von der Doppelbesteuerung der Gewinne im „klassischen" System zum Anrechnungs verfahren. Da die Arbeit später als die deutsche Körperschaft- Steuerreform verfaßt wurde, sind der Schrift keine Beiträge zum Konzept des nationalen

10 Finanzarchiv N. F. 41 H.l

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