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Sparkasse Seite 1 von 1 152 105.000 D1 (Fassung Juli 2016) - © Deutscher Sparkassenverlag Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution Sparkonto Personennummer Für – nachstehend der Verpfänder genannt – wird bei der Sparkasse das oben genannte Sparkonto geführt. 1 Verpfändungserklärung Zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von – nachstehend der Vermieter genannt – aus dem Mietvertrag vom mit – Mieter – wird hiermit das derzeitige und künftige Sparguthaben auf dem genannten Konto, höchstens aber EUR verpfändet. Das Pfandrecht erstreckt sich auf Zinsen und Zinseszinsen ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, das Sparguthaben zu kündigen. Verlangt der Vermieter Auszahlung des Guthabens, so wird die Sparkasse den Verpfänder hiervon unterrichten. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Sparkassenbuchs unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß den Bedingungen für den Sparverkehr 1 , aber nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Versand der Mitteilung an den Verpfänder. Hierdurch soll dem Verpfänder Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, die Pfandreife zu prüfen. § 1281 BGB findet keine Anwendung. Die Geltendmachung von Gegenrechten gegenüber der Sparkasse hat keine rechtliche Wirkung und ist daher zwecklos. 1 4. Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts anderes vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies in Textform mitgeteilt hat. Das Sparkassenbuch wird vom Vermieter verwahrt. Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder und Sparkasse je eine Ausfertigung. Die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt der Verpfänder. Ort, Datum Unterschrift(en) Verpfänder Für die Richtigkeit der Unterschriften: Unterschrift des Sachbearbeiters (mit Pers.-Nr.) Unterschrift(en) Vermieter 2 Bestätigung Wir haben von der Verpfändung Kenntnis genommen und treten mit dem uns nach Nr. 21 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zustehenden Pfandrecht hinter das Pfandrecht des Vermieters zurück. Ort, Datum wie oben Unterschrift(en) Sparkasse 3 Freigabe Das Guthaben auf dem genannten Sparkonto gebe ich hiermit frei. Das Sparkassenbuch habe/werde ich dem Verpfänder übergeben. Ort, Datum Unterschrift(en) Vermieter Bearbeitungsvermerke Für die Richtigkeit der Unterschrift(en): Unterschrift des Sachbearbeiters (mit Pers.-Nr.)

Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution - … · Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies in Textform mitgeteilt hat. Das

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Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution

SparkontoPersonennummer

Für

– nachstehend der Verpfänder genannt – wird bei der Sparkasse das oben genannte Sparkonto geführt.

1 VerpfändungserklärungZur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von

– nachstehend der Vermieter genannt – aus dem Mietvertrag vom mit

– Mieter – wird hiermit das derzeitige und künftige Sparguthaben auf dem genannten Konto, höchstens aberEUR verpfändet.

Das Pfandrecht erstreckt sich auf Zinsen und Zinseszinsen ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, das Sparguthaben zu kündigen. Verlangt der Vermieter Auszahlung des Guthabens, so wird die Sparkasse den Verpfänder hiervon unterrichten. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Sparkassenbuchs unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß den Bedingungen für den Sparverkehr1, aber nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Versand der Mitteilung an den Verpfänder. Hierdurch soll dem Verpfänder Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, die Pfandreife zu prüfen. § 1281 BGB findet keine Anwendung. Die Geltendmachung von Gegenrechten gegenüber der Sparkasse hat keine rechtliche Wirkung und ist daher zwecklos.1 4. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts anderes vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.

Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies in Textform mitgeteilt hat. Das Sparkassenbuch wird vom Vermieter verwahrt. Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder und Sparkasse je eine Ausfertigung. Die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt der Verpfänder.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Verpfänder

Für die Richtigkeit der Unterschriften:

Unterschrift des Sachbearbeiters (mit Pers.-Nr.)

Unterschrift(en) Vermieter

2 BestätigungWir haben von der Verpfändung Kenntnis genommen und treten mit dem uns nach Nr. 21 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen zustehenden Pfandrecht hinter das Pfandrecht des Vermieters zurück.

Ort, Datum wie oben

Unterschrift(en) Sparkasse

3 FreigabeDas Guthaben auf dem genannten Sparkonto gebe ich hiermit frei. Das Sparkassenbuch habe/werde ich dem Verpfänder übergeben.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Vermieter

BearbeitungsvermerkeFür die Richtigkeit der Unterschrift(en):

Unterschrift des Sachbearbeiters (mit Pers.-Nr.)

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Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution

SparkontoPersonennummer

Für

– nachstehend der Verpfänder genannt – wird bei der Sparkasse das oben genannte Sparkonto geführt.

1 VerpfändungserklärungZur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von

– nachstehend der Vermieter genannt – aus dem Mietvertrag vom mit

– Mieter – wird hiermit das derzeitige und künftige Sparguthaben auf dem genannten Konto, höchstens aberEUR verpfändet.

Das Pfandrecht erstreckt sich auf Zinsen und Zinseszinsen ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, das Sparguthaben zu kündigen. Verlangt der Vermieter Auszahlung des Guthabens, so wird die Sparkasse den Verpfänder hiervon unterrichten. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Sparkassenbuchs unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß den Bedingungen für den Sparverkehr1, aber nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Versand der Mitteilung an den Verpfänder. Hierdurch soll dem Verpfänder Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, die Pfandreife zu prüfen. § 1281 BGB findet keine Anwendung. Die Geltendmachung von Gegenrechten gegenüber der Sparkasse hat keine rechtliche Wirkung und ist daher zwecklos.1 4. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts anderes vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.

Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies in Textform mitgeteilt hat. Das Sparkassenbuch wird vom Vermieter verwahrt. Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder und Sparkasse je eine Ausfertigung. Die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt der Verpfänder.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Verpfänder

Unterschrift(en) Vermieter

2 BestätigungWir haben von der Verpfändung Kenntnis genommen und treten mit dem uns nach Nr. 21 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen zustehenden Pfandrecht hinter das Pfandrecht des Vermieters zurück.

Ort, Datum wie oben

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SparkontoPersonennummer

Für

– nachstehend der Verpfänder genannt – wird bei der Sparkasse das oben genannte Sparkonto geführt.

1 VerpfändungserklärungZur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von

– nachstehend der Vermieter genannt – aus dem Mietvertrag vom mit

– Mieter – wird hiermit das derzeitige und künftige Sparguthaben auf dem genannten Konto, höchstens aberEUR verpfändet.

Das Pfandrecht erstreckt sich auf Zinsen und Zinseszinsen ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vermieter ist berechtigt, das Sparguthaben zu kündigen. Verlangt der Vermieter Auszahlung des Guthabens, so wird die Sparkasse den Verpfänder hiervon unterrichten. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Sparkassenbuchs unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß den Bedingungen für den Sparverkehr1, aber nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Versand der Mitteilung an den Verpfänder. Hierdurch soll dem Verpfänder Gelegenheit gegeben werden, mögliche Gegenrechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet, die Pfandreife zu prüfen. § 1281 BGB findet keine Anwendung. Die Geltendmachung von Gegenrechten gegenüber der Sparkasse hat keine rechtliche Wirkung und ist daher zwecklos.1 4. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts anderes vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,- EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.

Das Pfandrecht erlischt im Verhältnis zur Sparkasse erst dann, wenn der Vermieter ihr dies in Textform mitgeteilt hat. Das Sparkassenbuch wird vom Vermieter verwahrt. Von der Verpfändung erhalten Vermieter, Verpfänder und Sparkasse je eine Ausfertigung. Die Kosten dieses Vertrags und seiner Durchführung trägt der Verpfänder.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Verpfänder

Unterschrift(en) Vermieter

2 BestätigungWir haben von der Verpfändung Kenntnis genommen und treten mit dem uns nach Nr. 21 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen zustehenden Pfandrecht hinter das Pfandrecht des Vermieters zurück.

Ort, Datum wie oben

Unterschrift(en) Sparkasse

3 FreigabeDas Guthaben auf dem genannten Sparkonto gebe ich hiermit frei. Das Sparkassenbuch habe/werde ich dem Verpfänder übergeben.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Vermieter

BearbeitungsvermerkeFür die Richtigkeit der Unterschrift(en):

Unterschrift des Sachbearbeiters (mit Pers.-Nr.)