81
Seite 1 zurück zum Anfang klicken

Versicherungsabc opt

Embed Size (px)

DESCRIPTION

 

Citation preview

Page 1: Versicherungsabc opt

Seite 1 zurück zum Anfang klicken

max
Maschinengeschriebenen Text
Versicherungs ABC zur Verfügung gestellt von Thomas Rettensteiner Index Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. A Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. B Themenbereich beginnend mit ......................................................................................... ....... C Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. D Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. E Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. F Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. G Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. H Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. I Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. J Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. K Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. L Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. M Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. N Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. O Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. P Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. Q Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. R Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. S Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. T Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. U Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. V Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. W Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. X Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. Y Themenbereich beginnend mit ................................................................................................. Z
Page 2: Versicherungsabc opt

ABFINDUNGSERKLÄRUNGZur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art "Entschädigungsquittung" -durch deren Unterfertigung verzichtet der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oderkünftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und erklärt damit, hinsichtlich allerweiteren Ansprüche abgefunden zu sein. Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondereVorsicht geboten - der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten keinenRechtsanspruch!

ABLAUFVersicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (3Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich dasEnde dieses Zeitraumes. Zur Beendigung des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigungdurch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer eshandelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitigeBeendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines KFZ), Besitzwechseloder Kündigung im Schadensfall.

ABLEBENSVERSICHERUNG (Risikoversicherung)sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird (keineKapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen werden hauptsächlich als finanzielleVorsorge für Hinterbliebene oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.

ABTRETUNG/ZESSIONIst die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einenDritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag.Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlichgeltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).

ABWENDUNGS- und MINDERUNGSPFLICHTBei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetzverpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen unddabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten, sind dieseWeisungen einzuholen (siehe auch OBLIEGENHEITEN).

AGBÖVM - Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen VersicherungsmaklerDas Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund desMaklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit demVerein für Konsumenteninformation abgestimmt.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB)stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie ergänzenund erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den

Seite 2 zurück zum Anfang klicken

Page 3: Versicherungsabc opt

Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnenVersicherungszweigen. Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.)

ALLMÄHLICHKEITsind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oderFeuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schädensind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solcheSchäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichertwerden.

ALL-RISKSach- oder Transportversicherungen, die einen umfassenden Schutz gegen plötzliche undunvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sindgegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

ANFECHTUNGBei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer denVersicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn annichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall.

ANTRAGist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zueiner bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die derVersicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. DieRichtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter denAntrag ausfüllt, sollte man diesen vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen - denn beifalschen Angaben im Antrag kann der Versicherer - trotz Prämienzahlung - leistungsfrei sein!

ANTRAGSBINDEFRISTDie Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcherder Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zuübernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand desGesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat.Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag alsgeschlossen. - nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.

ANWARTSCHAFTist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zumTragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privatenKrankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte auseiner Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Seite 3 zurück zum Anfang klicken

Page 4: Versicherungsabc opt

ANZEIGEPFLICHTDer Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherersämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind,mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann derVersicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherersim Schadenfall kommen.Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtlicheGefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentiertenSicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz).Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- undAuskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.

ASSEKURANZTraditioneller Begriff für Versicherung

ASSET ALLOCATIONFachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die Aufteilung desVermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B. Aktien, Anleihen,Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen - weitergehend auch Immobilien undEdelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere) könnenErtrag und Risiko eines Portfolios bestimmt und optimiert werden.

ASSISTANCE-LEISTUNGENSind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar helfen (z.B.medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme und Hilfestellungenbei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw.).Assistanceleistungen können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegenPrämie abgeschlossen werden.

AUFSCHUBDAUERist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn derersten Rentenzahlung.

Seite 4 zurück zum Anfang klicken

Page 5: Versicherungsabc opt

BAUHERRENHAFTPFLICHTDer Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-,Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen.Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten(Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. DieVersicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrtungerechtfertigte Ansprüche ab.

BAUKOSTENINDEXwird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt und errechnet sich aus Baustoffen undBauleistung inkl. MWSt. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungenwerden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eineUnterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.

BAUWESENVERSICHERUNG (BAULEISTUNGSVERSICHERUNG)ist die "Kaskoversicherung" für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe undBauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegenunvorhersehbar eintretende Schäden, wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige,böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.

BERAUBUNGist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zubemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zueiner bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert.

BEREICHERUNGSVERBOTgilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert, dass derVersicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden. EineÜberversicherung (= die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert)ist daher nicht sinnvoll.

BERGUNGSKOSTENBegriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergungund den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum demUnfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff "Unfallkosten".

BERNOULLI - Verteilung ("Gesetz der großen Zahl")besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereigniseintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl vonerhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in derVersicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet.

Seite 5 zurück zum Anfang klicken

Page 6: Versicherungsabc opt

BERUFSUNFÄHIGKEITliegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit,Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andereTätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigenLebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einerZusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einenselbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält derVersicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.

BEST ADVICE ("Bester Ratschlag")Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nachdem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nurdie Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes,Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe vonSelbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGEDarunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-,Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einerVersicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einerReihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation unddie Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betrieblicheAltersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagenoder die freiwillige Zukunftssicherung.

BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNGdeckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiserUnterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oderUnfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich ausdem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablenKosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes imUnterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.

BEZUGSRECHTist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen - imErlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrechtkann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerleiAnsprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vomVersicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, dieAnsprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.

Seite 6 zurück zum Anfang klicken

Page 7: Versicherungsabc opt

BILLIGUNGSKLAUSELGemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag inder Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so giltder Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages.Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann derVersicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten.

BÖV- Bildungswerk der Österreichischen Versicherungswirtschaft1990 wurde für den Lehrberuf "Versicherungskaufmann/-kauffrau" das BÖV für dieüberbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaftgeschaffen. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfungerworben.

BONUS-MALUS-SYSTEMdie Prämienbemessung in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlaufin einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. - 30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dieskein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, dieGrundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich diePrämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.

BONUSRENTEdie Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werdenzur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantiertemAnteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil.

BRUCHTEILVERSICHERUNGbedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssummeeingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilsversicherung wirdbeispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherungangewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn dieGesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.

BÜNDELVERSICHERUNGliegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) ineinem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einenrechtlich selbstständigen Vertrag dar.

Seite 7 zurück zum Anfang klicken

Page 8: Versicherungsabc opt

COST-AVERAGE-EFFECT (DURCHSCHNITTSKOSTENMETHODE)Begriff aus dem Investmentfondsgeschäft - bei regelmäßigen gleichbleibenden Sparbeträgenprofitiert der Anlegen von schwankenden Kursen an den Börsen: Bei niedrigen Kursen erhält derAnleger mehr Anteile um sein Geld als bei hohen Kursen. Langfristig lässt sich damit eingünstigerer Einstiegspreis erzielen als wenn immer die gleiche Anteilsmenge gekauft wird.

COURTAGEnennt man die Vermittlungsgebühr, die an den Makler bei Vermittlung eines Geschäftesabgeführt wird.

Seite 8 zurück zum Anfang klicken

Page 9: Versicherungsabc opt

DAUERRABATTVersicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) –beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitigerAuflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährtenDauerrabattes verlangen.

D & O – VERSICHERUNG(amerik. "Directors and Officers Liability Insurance") ist eine spezielleVermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer,Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungengegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen undFehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamtenPrivatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz desGesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehrunbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhaftePflichtverletzungen entstehen.

DECKUNGSBEITRAGist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschafteteDeckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versichertenSchaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kostenoder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.

DECKUNGSKAPITALnennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthabenabzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.

DECKUNGSSUMMEist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die imSchadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. Inder Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlichvorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungenkommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zuempfehlen.

DECKUNGSSTOCKwerden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in derLebens-, privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. GemäßVersicherungsaufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wieSicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wieetwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöckestellen Sondervermögen dar.

Seite 9 zurück zum Anfang klicken

Page 10: Versicherungsabc opt

DECKUNGSZUSAGEauch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, derdem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zurPolizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehendenDeckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages undPolizzierung entsteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung derVersicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.

DEFERRED COMPENSATIONengl. "aufgeschobene Vergütung": Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteilezugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sindsteuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. DieSteuerfreigrenze liegt bei Euro 300,-- im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter dieangesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.

DEKONTAMINATIONDurch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durchLöschwasser).Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in derFeuerversicherung mitversichert werden.

DIEBSTAHLauch "einfacher" Diebstahl genannt: Wegnahme einer beweglichen Sache, um sie sichanzueignen.Im Unterschied zum ---> Einbruchdiebstahl wird einfacher Diebstahl von den Versicherernüblicherweise nicht versichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahlversicherung, Kfz-Diebstahl in derKaskoversicherung)

DIENSTLEISTUNGSFREIHEITbedeutet, dass jeder Versicherer des EU Raums in einem anderen EU-StaatVersicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land niedergelassen zu sein.

DIREKTVERSICHERERDer Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer

DIREKTVERSICHERUNG (Direkte Leistungszusage)Begriff aus der Betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oderRentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, der daraus direkt begünstigt ist. Für dasUnternehmen sind die Prämien gemäß EStG §3/15 bis zu Euro 300,--p.a. lohnnebenkostenfrei,für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig -->siehe auch Freiwillige Zukunftssicherung.

Seite 10 zurück zum Anfang klicken

Page 11: Versicherungsabc opt

DIREKTVERTRIEBIst der Vertrieb von Versicherungen auf direktem Wege – meist ohne persönliche Beratung.Information, Vertragsabschluss und Schadensregulierungen finden telefonisch, per Post, Fax oderOnline statt.

DOPPELVERSICHERUNGliegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart versichert ist, dass alleVersicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfallleisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme - derVersicherungsnehmer erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache --->Bereicherungsverbot.

DREAD-DISEASEwörtlich "schwere Erkrankung". Die Dread Disease Versicherung erbringt im Rahmen einerLebensversicherung die versicherte Leistung bereits beim Auftreten von bestimmten schwerenErkrankungen, wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, BypassOperationen oder Organtransplantationen. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich durchdie Zahl der versicherten Krankheiten und die Vertragsgestaltung.

"DREI-SÄULEN-PRINZIP"Ein umfassender Versicherungsschutz basiert auf drei Grundlagen: der Sozialversicherung - alsGemeinschaftseinrichtung stellt sie die gesetzliche Grundversorgung dar. Die betrieblicheVorsorge ist die zweite Säule - diese beruht meist auf (steuerlich begünstigten)Versicherungsverträgen, die für Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die private Absicherung,die dem Schutz der Person und dem Vermögen dient, stellt die dritte Säule dar.

DRITTEDarunter versteht man (Dritt)Geschädigte in der Haftpflichtversicherung, die gegen denVersicherungsnehmer Schadenersatzforderungen geltend machen. In der Lebens- oderUnfallversicherung ist der „Dritte“ die für die Leistung bezugsberechtigte Person.

DYNAMIKKLAUSELauch Zuwachsplan genannt - wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen angewendet undbedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatzerhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Bei Abschluss einerDynamikklausel in der Lebensversicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung im Zuge derErhöhungen.

Seite 11 zurück zum Anfang klicken

Page 12: Versicherungsabc opt

EIGENHEIMVERSICHERUNGbietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäudemit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegendie Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- undGebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zuHöchstgrenzen prämienfrei mitversichert.

EINBRUCHDIEBSTAHLliegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt,sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. DasEindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl inandere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert.Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durchVandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert isteinfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachungdes Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- undHaushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungenfür bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskostenvon Datenträgern.

EINLÖSUNGSFRISTnennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen derPrämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsenund der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.

EINMALERLAGDie Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung fürdie gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit solltemindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuerabzuführen ist.

EINTRITTSALTERist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn undBerechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahroder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächstenliegt) herangezogen werden.

EDV / ELEKTRONIK- BZW. ELEKTROGERÄTEVERSICHERUNGbietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Gerätedurch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus,Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit)und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werdenkönnen Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des

Seite 12 zurück zum Anfang klicken

Page 13: Versicherungsabc opt

Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlustaufgrund eines versicherten Schadens.

ELEMENTARKASKO-(TEILKASKO-)VERSICHERUNGBietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeugverwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch- Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc)- Brand, Explosion- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder- Berührung mit Haarwild auf öffentlichen StraßenBruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherernmitversichert werden.

ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNGist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

ENDALTERDas Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.

ENDE DER VERSICHERUNGFormell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mitdem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mitdem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.

ENTSCHÄDIGUNGist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhedes Schadens und die Versicherungssumme - denn es gilt jedenfalls das --> Bereicherungsverbot

ERBSCHAFTSSTEUERVERSICHERUNGIst eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der manErbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass imAblebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt andas Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuerverwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.

ERLEBENSVERSICHERUNGnennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Altersder versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssummezuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden dieeinbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und

Seite 13 zurück zum Anfang klicken

Page 14: Versicherungsabc opt

Gewinnanteile ausbezahlt.

ERSATZWERTwird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Darausergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Vorausfestgelegt, spricht man von Taxe.

ERSTPRÄMIEist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutzin Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist imSchadensfall leistungsfrei --> Einlösungsfrist.

ERSTRISIKO-VERSICHERUNGbedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssummeohne Rücksicht auf eine allfällige --> Unterversicherung entschädigt wird. DieseVersicherungsart wird häufig angewandt bei den "Nebenkosten", wie z.B. Aufräumungskosten,bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.

ERWERBSUNFÄHIGKEITliegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfallsnicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeitnachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Berufnoch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer--> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.

EUROPÄISCHER UNFALLBERICHTStandardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung vonVerkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet diewichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefülltwerden.Der Europäische Unfallbericht sollte daher - vor allem bei Reisen ins Ausland - stets im Automitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.

EXCEDENTBegriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der denSelbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.

EXCEDENTENVERSICHERUNGWird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater,Architekten) - sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbartenVersicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der

Seite 14 zurück zum Anfang klicken

Page 15: Versicherungsabc opt

Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung derGrundversicherungssumme.

EXTENDED COVERAGEbedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, Innere Unruhenund Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswilligeBeschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zurFeuerversicherung abgeschlossen.

Seite 15 zurück zum Anfang klicken

Page 16: Versicherungsabc opt

FAHRERFLUCHTFONDSwurde vom Versicherungsverband eingerichtet. Verkehrsopfer erhalten unter bestimmtenVoraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht (z.B. beiFahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug...)

FAHRRADVERSICHERUNGIn der Regel sind Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherungmitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechendangehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (z.B. Versicherungspaket für Diebstahl,Vandalismus, Unfall, Haftpflicht) abgeschlossen werden.

FAHRZEUGRECHTSSCHUTZumfasst die Bereiche: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz.Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen wie Reparatur,Kauf, Leasing) sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden.Der Versicherer übernimmt die Kosten (für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständigen, Zeugen,und jene, die dem Prozessgegner zugesprochen werden) und den Vorschuss einer Strafkaution imAusland, um einer Inhaftierung zu entgehen.

FÄLLIGKEIT der PrämieDie Fälligkeit (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlenmuss, um nicht in Verzug zu geraten.

FÄLLIGKEIT der LeistungDer Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfalleingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte(Deckung und Umfang). Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monatnach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen seinwird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden).Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oderbei Ableben der versicherten Person fällig.

FEUERMAUERÖffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welchedas Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.

FEUERSCHUTZSTEUERist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherteGegenstände; sie beträgt derzeit 8%. 4% davon sind vom Versicherungsnehmer zu tragen – daherbeträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15%. (11% Versicherungssteuer, 4%Feuerschutzsteuer). Der Erlös wird auf die Länder zum Erhalt der Feuerwehren aufgeteilt.

Seite 16 zurück zum Anfang klicken

Page 17: Versicherungsabc opt

FEUERVERSICHERUNGbietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz.Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) undAufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)Ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich für Kreditinstitute,Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Pensionskassen,Mitarbeitervorsorgekassen, Wertpapierbörsen und börsenotierte Gesellschaften. Die Aufgabender FMA sind insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen,der Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischenFinanzmarktes.

FLOTTENRABATTes handelt sich um einen speziellen Nachlass bei Kfz-Versicherungen, der gewährt wird, wennbei einem Versicherer eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers(meist Unternehmen) versichert wird. Der gesamte Fuhrpark wird in einer Polizze mit einerPrämienabrechnung erfasst, der einmal im Jahr aktualisiert wird - bei manchen Versicherernentfällt auch das Bonus/Malussystem.

FOLGEPRÄMIEist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate einesVersicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderungeinzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann derVersicherer "qualifiziert" mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in derGebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei musser auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kannder Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei,außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifftbzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt.

FOLGESCHADENist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht(Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durchLöschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen,wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen.In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie alsFolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGeine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. DerVersicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und

Seite 17 zurück zum Anfang klicken

Page 18: Versicherungsabc opt

der Versicherungssumme zu wählen und während der Laufzeit zu variieren. Die Ablaufleistunghängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko derVeranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlteKapital (abzgl. Kosten) garantiert wird.

FONDSORIENTIERTE LEBENSVERSICHERUNGeine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und dieAussicht auf höhere Erträgnisse durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärktenbietet.

FRANCHISEbedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, derim Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Bei der Integral Franchise trägt derVersicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, dieüber diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.

FREIWILLIGE ZUKUNFTSSICHERUNGGemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu€ 300 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oderKrankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahlerfür den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seineHinterbliebenen sind die direkt Begünstigten.Die Prämien sind für die Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei.

FREIZÜGIGKEITWerden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenenVersicherungssummen zusammengefasst, so kann die Klausel "Freizügige Deckung" vereinbartwerden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt undein Summenausgleich durchgeführt.

FREIZEITUNFALLVERSICHERUNGist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt. Dajedoch Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nichtausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung (24Stunden – Deckung).

FREMDVERSICHERUNGa) Versicherung auf eine andere Person (z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung).b) die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.B. die der Eigentümer demVersicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) DieVersicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen VersicherungsvertragVersicherungsschutz gegeben ist.

Seite 18 zurück zum Anfang klicken

Page 19: Versicherungsabc opt

c) Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeitennur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung).

FUHRPARKKLAUSELBegriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtlicheFahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatischmitversichert. Einmal jährlich wird der aktuelle Stand der Fahrzeuge gemeldet und die Prämieneu berechnet.

FÜHRERSCHEINRECHTSSCHUTZist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung fürVerfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen derÜbertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- undVerständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch).

Seite 19 zurück zum Anfang klicken

Page 20: Versicherungsabc opt

GARANTIEVERZINSUNGAb 2013 beträgt die durch die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde festgelegteGarantieverzinsung auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen 1,75% p.a. Dieser Wertwird auch als "Rechnungszins" bezeichnet und gilt für die gesamte Versicherungsdauer. Darüberhinaus erwirtschaftete Erträge werden in Form von (jährlichen) Gewinnbeteiligungen denVerträgen gutgeschrieben – diese können jedoch nicht garantiert werden und hängen von derMarktentwicklung ab.

GEBÄUDEVERSICHERUNGist die Versicherung einer Immobilie – meist werden mehrere Risiken (Feuer, Sturm,Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht) in einerGebäudebündelversicherung abgedeckt.

GEFAHRENERHÖHUNGist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände,die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.B. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung einesEigenheimes nur noch als Ferienwohnung) ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei undkann den Vertrag binnen einem Monat fristlos kündigen.

GEFAHRENKLASSEBei manchen Versicherungssparten (z.B. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-,Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw.beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach "Gefahrenklassen"). Betriebe bzw. Personen mitverwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit erhalten geringere Prämien als solche mitkörperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.

GEFÄHRDUNGSHAFTUNGHaftpflicht ohne Verschulden des Schädigers (im Unterschied zur Verschuldenshaftung).Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z.B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-,Luftverkehrs-, Atomhaftpflicht, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Forstgesetz)In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurdedamit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung imKraftfahrzeugbereich bedeutet, dass schon allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halterverpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.

GEHALTSUMWANDLUNGist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf €300,-- Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind vonLohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eineLebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer einesteuerfreie lebenslange Pension.

Seite 20 zurück zum Anfang klicken

Page 21: Versicherungsabc opt

GELTUNGSBEREICHIn Versicherungsverträgen werden jeweils der räumliche und der zeitliche Geltungsbereichdokumentiert.Der räumliche Geltungsbereich gibt an, wo der Versicherungsschutz gültig ist. Lebens- undUnfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europaim geographischem Sinn, den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln,Madeira und den Azoren.Der zeitliche Geltungsbereich gibt an, für welchen Zeitraum die Versicherung gilt. In der Regelumfasst der Versicherungsschutz Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer eintreten.Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz begrenzt durch die Bestimmungen über diePrämienzahlung und eventuellen Wartezeiten.

GENERALPOLIZZEist ein Begriff aus der Transportversicherung, bei der der Versicherer aufEinzel-Transportanmeldungen verzichtet und für die laufend zu versichernden Risiken (je nachVersicherungssummen, Warenart, Transportwege und –mittel) im Voraus Deckung gewährt. Zueinem bestimmten Termin muss der Versicherungsnehmer die durchgeführten Transportegesammelt zwecks nachträglicher Prämienabrechnung melden.

GENESUNGSGELDKann im Rahmen einer privaten Unfallversicherung – und zwar mit dem BausteinKrankenhaustagegeld - abgeschlossen werden. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet derVersicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für diehäusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer)

GESCHÄDIGTER (Dritter)In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber demVersicherungsnehmer den Schaden geltend macht; die Entschädigungsleistung erhält er vomVersicherer.Rechtsanspruch gegen den Versicherer besteht allerdings keiner, außer in derKfz-Haftpflichtversicherung – hier hat der Geschädigte einen unmittelbaren Rechtsanspruchgegen den Haftpflichtversicherer.

GESUNDHEITSPRÜFUNGFür den Abschluss einer Personenversicherung (Lebens-, Kranken-,Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Feststellung des Gesundheitszustandes Voraussetzung.Im Allgemeinen genügt die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen am Antrag. Erst abhöheren Versicherungssummen bzw. höherem Abschlussalter ist ein ärztliches Attesterforderlich.

GEWINNBETEILIGUNG

Seite 21 zurück zum Anfang klicken

Page 22: Versicherungsabc opt

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer am Gewinn, der aus derVeranlagung seiner einbezahlten Prämien erwirtschaftet wird, beteiligt. Versicherer sindverpflichtet einen Großteil dieser Gewinne an den Kunden weiterzugeben. Da diese von derEntwicklung der Kapitalmärkte abhängen, können sie nicht garantiert werden. Die im Angebotausgewiesene Gewinnbeteiligung stellt eine Modellberechnung dar, denen die aktuellenMarktverhältnisse zugrunde liegen – sie ist daher stets unverbindlich.Der Versicherungsnehmer ist jährlich über den Stand der erworbenen Gewinnbeteiligung seinesVertrages zu informieren.

GLASVERSICHERUNGist die Versicherung von Glasscheiben (Fenster, Türen, Vitrinen und sonstige Flachgläser) gegenZerbrechen. Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oderoptische Gläser. Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen,Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (außer Reinigung)oderbeim Transport entstehen. Spezialverglasungen müssen gesondert versichert werden. Meist wirddie Glasbruchversicherung im Rahmen einer Haushalts-, Eigenheim- oderBetriebsbündelversicherung abgeschlossen.

GLIEDERTAXEBegriff aus der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad, der beivölligem Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht.Sie dient auch zur Bemessungsgrundlage für die Leistung der Unfallversicherung.So bedeutet beispielsweise der Verlust der Sehkraft eines Auges gemäß Gliedertaxe 35%Invalidität, der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Armes 70% Invalidität.Manche Versicherer haben höhere Prozentsätze festgesetzt.

GROBE FAHRLÄSSIGKEITHandeln ohne die gebotene Sorgfalt, mit der ein Schaden hätte vermieden werden können.(Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Sicherungennicht angewendet, sodass ein Einbruchschaden folgt)Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In derHaftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachtenSchäden seinen Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit holt sich der Versicherer das Geldwieder beim Verursacher zurück (Regress)

GRUNDSTUFE (siehe Bonus/Malussystem)Als Grundstufe bezeichnet man in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Stufe 9 (fürNeueinsteiger)

GRÜNE KARTEDie grüne Versicherungskarte ("Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr")bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug, dass Versicherungsschutz in derHaftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes besteht.

Seite 22 zurück zum Anfang klicken

Page 23: Versicherungsabc opt

Die Karte wird vom Haftpflichtversicherer ausgestellt und enthält alle Angaben über die eigeneKfz-Haftpflichtversicherung und Adressen von Regulierungsbüros, an die sich der Geschädigteim Gastland um Rat und Hilfe wenden kann.Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU, bzw. desEWR oder nach Zypern genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für einebestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.In welchen Ländern eine Grüne Karte mitzuführen ist, erfahren Sie unter www.vvo.at

GRUPPENVERSICHERUNGauch Kollektivverträge genannt, werden von Unternehmen, Vereinen, Organisationen zu Gunstenvon Mitarbeitern oder Mitgliedern mit günstigeren Konditionen und Annahmebedingungen alsEinzelverträge abgeschlossen. Meist handelt es hierbei sich um private Krankenvorsorgen,Unfall- oder Lebensversicherungen.

Seite 23 zurück zum Anfang klicken

Page 24: Versicherungsabc opt

HAGELVERSICHERUNGBei der klassischen Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Absicherung für dieLandwirtschaft. Der Versicherer deckt den Ertragsausfallsschaden an den versichertenErzeugnissen, der durch Hagelschlag entsteht. Im Rahmen einer Elementarschadenversicherungfür Gebäude, Eigenheim, Betrieb oder Haushalt sind unter anderem auch Hagelschäden gedeckt.

HAFTUNGbedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Geschädigten (Dritten) in unbegrenzterHöhe aufgrund Gesetz oder Vertrag. Grundsätzlich ist die Haftung vom Verschulden abhängig;eine Ausnahme stellt die ---> Gefährdungshaftung dar (z.B. bei Kraftfahrzeugen).

HAFTPFLICHTVERSICHERUNGist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden.Schadenersatzforderungen Dritter können –vor allem bei Personenschäden – in enorme Summenwachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hundbeißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passantund bricht sich das Bein…..Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sieübernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichenInhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden),der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.)entspringt.Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er AnsprücheDritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt.Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfreiist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässigherbeigeführt hat.

HAKENLASTVERSICHERUNGist eine Spezialversicherung im Rahmen der Transport- oder Haftpflichtversicherung (für Kräne,Abschlepp- oder Bergefahrzeuge), die einen Sachschaden am beförderten Gut deckt sowie einendaraus entstehenden Folgeschaden.

HAUS-HAUSVERSICHERUNGDurchgehende Transportversicherung vom Beginn des Transportes bis zum Bestimmungsort.

HAUSHALTSVERSICHERUNGIst eine Bündelversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand,Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck,Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Haftpflicht schützt. Inder Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitversichert.Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssummeausreichend sein (eine Hilfestellung bieten viele Versicherer durch die Berechnung einer

Seite 24 zurück zum Anfang klicken

Page 25: Versicherungsabc opt

---> Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche oder veranlassen Sie ein Gutachten durcheinen unabhängigen Sachverständigen) und die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld,Schmuck, Münzsammlungen etc. müssen beachtet werden.

HEIRATSVORSORGE (Aussteuerversicherung)ist eine besondere Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung bei Heirat,spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig wird.Bei Ableben des Versorgers (in der Regel ein Elternteil) entfällt die weitere Beitragszahlung;manche Versicherer zahlen zusätzlich eine Versicherungssumme zur Erstversorgung aus.

HÖCHSTHAFTUNGSSUMMEdrückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts- und Eigenheimversicherungwird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche bzw. verbauten Fläche undGeschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung biszur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall.

HÖHERE GEWALTdarunter versteht man von außen kommende, nicht voraussehbare, außergewöhnliche Ereignisse,die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden können (unabwendbarer Zufall). Schädenaufgrund solcher Ereignisse finden in den meisten Versicherungssparten keine Deckung. (z.B.Naturkatastrophen).

Seite 25 zurück zum Anfang klicken

Page 26: Versicherungsabc opt

INDEXKLAUSEList eine Wertsicherungsklausel in Verträgen. Versicherungsverträge werden in der Regel gemäßVerbraucherpreisindex (Gebäudeversicherungen gemäß Baukostenindex) wertangepasst.In der Lebensversicherung bringt die Indexklausel den Vorteil, dass Wertanpassungen ohneneuerliche Gesundheitsprüfung der versicherten Person durchgeführt werden.

INDIREKTER BLITZIm Unterschied zum direkten Blitzschlag, der auf die versicherten Sachen unmittelbar schädigendeinwirkt, ist der indirekte Blitz die mittelbare Auswirkung der atmosphärischen Elektrizität, diezu Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten führt (Überspannung, Induktion). In derFeuerversicherung sind grundsätzlich nur Schäden durch direkten Blitzschlag mitversichert.Indirekte Blitzschäden kann man separat vereinbaren oder eine spezielle ---> Elektronik- oderE-Geräte Versicherung abschließen, die u.a. auch solche Schäden übernimmt.

INDIREKTVERSICHERUNGForm der betrieblichen Lebensversicherung. Das Unternehmen schließt alsVersicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter für den jeweiligen Mitarbeiter alsversicherte Person einen Versicherungsvertrag ab (z.B. für die Abfertigungsansprüche desMitarbeiters). Den Erlös erhält im Leistungsfall (Pensionsantritt oder Todesfall) dasUnternehmen, das damit die Ansprüche des Mitarbeiters befriedigt.

INDUSTRIEVERSICHERUNGumfasst die Versicherung verschiedener industrieller Risiken wie z.B. Feuer-, Haftpflicht-,Transport-, Betriebsunterbrechungsversicherung.

INKASSOist der Einzug von Prämien oder Beiträgen.

INNERE UNRUHENLiegen vor, wenn ein Teil eines Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung durchGewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen stört. Meist sind solche Risiken vomVersicherungsschutz ausgeschlossen.

INSASSENUNFALLVERSICHERUNGwird als Ergänzung zur Kfz-Versicherung angeboten und bietet Versicherungsschutz bei Unfällenfür die Insassen des versicherten Fahrzeuges unabhängig vom Verschulden.Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldetenUnfällen keine Leistungen erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt, wenn der Schuldige nichtfestgestellt werden kann bzw. die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist dieInsassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz.Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, ein Taggeld und Unfallkosten.Man unterscheidet bei der Insassenunfallversicherung zwischen

Seite 26 zurück zum Anfang klicken

Page 27: Versicherungsabc opt

Pauschalsystem: die Versicherungssumme wird unter allen, zum Zeitpunkt des Unfalls imFahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt.Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssummeversichert.

INTERESSEWEGFALLeine Versicherung erlischt, wenn das versicherte Interesse wegfällt (z.B. bei Totalschaden,Veräußerung einer Sache, Zurücklegung/Entzug der Gewerbeberechtigung für die versicherteTätigkeit).

INVALIDITÄTbedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigenLeistungsfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt die vereinbarte Leistung (je nach dem ->Invaliditätsgrad), wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist undvon einem Arzt schriftlich bescheinigt wird.

INVALIDITÄTSGRADgibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durchvölligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganenentsteht. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nachUnfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe auch ----> Gliedertaxe)

INVESTMENTFONDSist Kapital, das von vielen Anlegern veranlagt und von einer Kapitalanlagegesellschaft nachverschiedenen Veranlagungsgrundsätzen verwaltet und von einer Depotbank verwahrt wird(Sondervermögen). Je nach Veranlagung unterscheidet man Geldmarkt-, Aktien-, Renten-,Immobilien-, oder gemischte Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilseignerregelmäßig die Überschüsse aus ihren Anteilen aus Dividenden und/oder Zinsen ausbezahlt,während bei thesaurierenden Fonds die Überschüsse wiederveranlagt werden und dadurch imFondsvermögen bleiben. Investmentfonds bilden auch die Veranlagungsgrundlage für ---->fondsgebundene Lebensversicherungen.

Seite 27 zurück zum Anfang klicken

Page 28: Versicherungsabc opt

KARENZ(frist)ist der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt – dies entspricht praktisch einemSelbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei Betriebsunterbrechungs- oderKrankengeldversicherungen vereinbart, bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eineKarenzfrist von 3 Jahren.Nicht zu verwechseln mit Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem Eintritt des versichertenEreignisses und der Leistungspflicht des Versicherers liegt (z.B. Wartezeiten in der privatenKrankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung).

KAPITALABFINDUNGBei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischender einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangenmonatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlichgeltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern)

KAPITALVERSICHERUNGIst eine Form der Lebensversicherung, bei der der Sparanteil mit einem Ablebensschutzkombiniert wird, wie etwa bei Er-und Ablebensversicherungen, gemischten Versicherungen,Terme-fix und Dread Disease Versicherungen. Bei klassischen Rentenversicherungen wird statteiner bestimmten Ablebensleistung das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder Leistungen beiBerufsunfähigkeit einbauen.

KASKOVERSICHERUNGdeckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder amWagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebeneSonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschädenoder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) undKollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten vonZusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einflusshat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck,Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugterGebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichemVerkehr. Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schädendurch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oderauch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) miteinschließen.In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt,sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oderböswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einemunbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eineunverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!

Seite 28 zurück zum Anfang klicken

Page 29: Versicherungsabc opt

KATASTROPHENSCHUTZAußergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht versicherbar.Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen sind bei vielenVersicherern Bausteine mit limitierten Summen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung,Schäden durch Lawinen, Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert.Individuelle Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag möglich

KAUSALITÄTist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und bedeutet, dass ein bestimmtesEreignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhungzum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung undentstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versichererleistungsfrei.

KEY- MAN VERSICHERUNG (Schlüsselpersonenversicherung)stellt eine Form der Betrieblichen Lebensversicherung dar, die der Absicherung vonFührungskräften und Spezialisten dient. Sie deckt die Ausfallskosten des Unternehmens, wenndie versicherte Person durch Krankheit, Unfall oder Tod aus dem Unternehmen ausscheidet.

KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNGist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro gesetzlichvorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einerVersicherungsbestätigung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-,Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas imgeografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingthöhere Versicherungssummen abschließen!

KINDER-BEGLEITKOSTENVERSICHERUNGBis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten einer Begleitperson imKrankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert werden: Entweder als eigenständigeVersicherung, wobei pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eineentsprechende Vergütung erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für dasKind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert.

KLAGEFRISTLaut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung einesVersicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlichgeltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Fristbeginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurdeund die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.

Seite 29 zurück zum Anfang klicken

Page 30: Versicherungsabc opt

KLAUSELNsind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen zu den AllgemeinenVersicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag. Sie können den Versicherungsvertragerweitern, einschränken oder konkretisieren. Versicherungsklauseln müssen für denVersicherungsnehmer verständlich und transparent sein.

KLEINLEBENSVERSICHERUNGLebensversicherung mit niedrigen Versicherungssummen und vereinfachtenVersicherungsbedingungen, z. B. Sterbegeldversicherung

KOLLEKTIVVERSICHERUNGMehrere Personen oder Objekte werden in einem Vertrag versichert. Am häufigsten sindKollektivversicherungen in Form von Lebensversicherungen (z.B. Pensionskassen). Die Prämienwerden über die Verwaltung von den Mitgliedern abgebucht und gesammelt an den Versichererüberwiesen.

KOMBINIERTE VERSICHERUNGDiese Versicherung ist eine „verbundene“ Versicherung mehrerer Risiken in einemVersicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel fürdiese Versicherungsform ist die Haushaltsversicherung (Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl usw.).

KOMPOSITVERSICHERERSind Versicherungsunternehmen, die in mehr als in einem Versicherungszweig (aus der Schaden-und Unfallversicherung) tätig sind (Im Gegensatz zu Lebens- Rechtsschutz- Kranken- oderKreditversicherern). Traditionell sind die meisten Versicherer in Österreich Kompositversicherer.

KONTRAHIERUNGSZWANGbedeutet Annahmezwang. Der Versicherer muss laut §5 Pflichtversicherungsgesetz bestimmteRisiken grundsätzlich annehmen. Diese Verpflichtung besteht beispielsweise in derKfz-Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme – außer es liegen gewichtigeAblehnungsgründe vor, wie etwa arglistige Täuschung oder der Versicherer ist wegenNichtzahlung der Erstprämie zurückgetreten oder hat wegen Zahlungsverzug gekündigt.

KONVERTIERUNGVertragsumwandlung, bzw. Vertragserneuerung. Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise dieHaushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). Meist ist damit eineLaufzeitverlängerung verbunden.

KOSMETISCHE OPERATIONENkönnen in der privaten Unfallversicherung mit versichert werden. Ist nach der Heilbehandlung

Seite 30 zurück zum Anfang klicken

Page 31: Versicherungsabc opt

eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt, so kommt der Versichererbis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf.Keine Kostenübernahme hierfür gibt es in der Regel von privaten Krankenversicherern, da sichdiese auf die Kosten medizinischer Heilbehandlungen beschränkt und u.a. Schönheitsoperationenausgenommen sind.

KRANKENGELDVERSICHERUNGVersichert wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versichertein häuslicher Pflege befindet). Nach einer vereinbarten Karenzfrist wird pro TagArbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) ausbezahlt.Selbstständige und Freiberufliche bevorzugen in der Regel eine -->Betriebsunterbrechungsversicherung statt einer Krankengeldversicherung.

KRANKENHAUSTAGEGELD (SPITALGELD)kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung versichert werden. Damitkönnen Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationärenKrankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eineHaushälterin oder Kinderbetreuung. Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tagstationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigungausbezahlt.

KRANKENVERSICHERUNGDie private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung dergesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Als Privatpatient kann man Spital und Arzt freiwählen und erhält kompletten Kostenersatz einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse,auch im Privatspital (Direktverrechnung). Ambulante Behandlungen und Operationen inPrivatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente können ebenfallsabgedeckt werden. Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung weitere Bausteine, wieetwa Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalten, einenweltweiten Auslandsreiseschutz oder Krankenhaustagegeld.

KREDITRESTSCHULDVERSICHERUNGDient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Im Versicherungsfall (=Ableben desKreditnehmers) übernimmt der Versicherer die Rückzahlung des aushaftenden Kreditbetrages.Die Versicherungssumme fällt entsprechend dem Kredittilgungsplan. Bei vorzeitigerKredittilgung kann die Versicherung gekündigt werden.

KREDITVERSICHERUNGübernimmt das Risiko von Forderungsausfällen und schützt somit das Vermögen und dieExistenz des Versicherungsnehmers. Der Kreditversicherer prüft und überwacht laufend dieBonität der Kunden des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz des Schuldners dieaushaftenden Beträge.

Seite 31 zurück zum Anfang klicken

Page 32: Versicherungsabc opt

KRIEGSRISIKOIn den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der inunmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In derTransportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden.Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko(keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert. Verstirbt die versicherte Personmittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zurAuszahlung des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet.

KULANZEntgegenkommende Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung bzw. einRechtsgrund besteht. Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen Fällen meist aus kaufmännischenÜberlegungen und ohne Präjudiz für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertragvorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis zur Prämie steht.

KUMULRISIKOAnhäufung von Gefahren. Bei manchen Ereignissen (Feuer, Sturm, Katastrophen) können beieinem Versicherer mehrere/viele Einzelverträge betroffen sein. Beispiel: auf Nachbargebäudeübergreifende Brände oder Sturm innerhalb eines bestimmten Gebietes aber auch gemeinsameLeistungsfälle aus Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.

KURGELDdie Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen oder Erkrankungen entstehen,können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden.Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer Unfallvorsorge auch Kurkostenpauschalebeantragen.

KURZFRISTIGE VERTRÄGESind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die für bestimmte kurzfristigeRisiken z.B. für Auslandsreisen abgeschlossen werden. Sie bedürfen keiner Kündigung, da sievon selbst ablaufen.

KÜNDIGUNGMit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträgeautomatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäßKonsumentenschutzgesetz , drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden.Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und demVersicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches Kündigungsrecht in den SpartenFeuer, Hagel und Haftpflichtversicherung). Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen beiRisikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämieerhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann derVersicherer den Vertrag kündigen.

Seite 32 zurück zum Anfang klicken

Page 33: Versicherungsabc opt

KUNSTVERSICHERUNGist eine Spezialversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten sowohl fürprivate Sammler als auch für Kunsthandel, Museen und Galerien. Versichert ist dieBeschädigung, Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände im Rahmeneiner Allgefahrendeckung (mit Ausnahme der ausdrücklich angeführten Ausschlüsse). ImSchadensfall gilt der bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbarte Wert derKunstgegenstände als Leistungsgrundlage.Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag mit eingeschlossen werden.

Seite 33 zurück zum Anfang klicken

Page 34: Versicherungsabc opt

LAUFZEITist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Sachversicherungsverträge werden in derRegel mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Der Vorteil für denVersicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass (Dauerrabatt, Treuenachlass).Konsumenten können gemäß Konsumentenschutzgesetz Versicherungsverträge bereits nachdreijähriger Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes).

LEBENSVERSICHERUNGist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwaAbsicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung (Ablebensschutz) oderAltersvorsorge mittels einer Rentenversicherung. Die Er-und Ablebensversicherung umfasstneben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau (bei Ablauf Kapitalwahlrecht odermonatliche lebenslange Rentenzahlung).Der Versicherer erbringt im Leistungsfall (z.B. Ableben der versicherten Person oder bei Erlebendes Vertragsablaufes) die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung aus denerwirtschafteten Erträgen.Da am Markt eine Vielzahl an Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen (Unfall-,Berufsunfähigkeitsvorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehrwichtig.

LEIBRENTEist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenvorsorge und bedeutet, dass die Rente lebenslang(im Unterschied zur Zeitrente) ausbezahlt wird. Sie kann durch Einmalerlag (mit sofortbeginnender Leibrente) oder aber durch laufende Prämienzahlung erworben werden(aufgeschobene Leibrente).

LEISTUNGSAUSSCHLUSSDa Kranken- und Lebensversicherer ihre Tarife auf Basis eines normalen Gesundheitszustandeskalkulieren, kann bei Vorerkrankungen der zu versichernden Person eine gänzliche Ablehnungoder aber ein Leistungsausschluss erfolgen. Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemenkann die Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen in derKrankenversicherung ausgeschlossen werden. Meist ist es jedoch besser, mit dem Versichererüber einen Risikozuschlag zu verhandeln, statt einen Leistungsausschluss anzunehmen.

LEISTUNGSFREIHEITDie Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Obliegenheiten) kann zur Leistungsfreiheitdes Versicherers führen. Dazu gehören: unrichtige Angaben am Versicherungsantrag,Nichterfüllung von Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, verspätete Schadensmeldung),schuldhaftes Herbeiführen eines Versicherungsfalles aber auch verspätete Prämienzahlung.Leistungsfreiheit ist jedoch nur bei vorsätzlicher und schuldhafter Obliegenheitsverletzunggegeben und wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schadensursache steht.

LEISTUNGSZUSAGE

Seite 34 zurück zum Anfang klicken

Page 35: Versicherungsabc opt

ist ein Begriff der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der "direkten Leistungszusage" versprichtder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (z.B. Geschäftsführer) eine monatliche Firmenpension. Eswerden hierfür bestimmte Rückstellungen gebildet, die sich gewinnmindernd in der Bilanzauswirken und somit beträchtlich Steuern gespart werden können. Die Rückstellungen müssenzur Hälfte durch Wertpapiere gedeckt werden, der restliche Teil wird mit einerRückdeckungsversicherung finanziert. Die Leistungszusage ist zur Motivation und Bindung vonqualifizierten Mitarbeitern und aus steuerlichen Überlegungen für viele Unternehmen interessant.

LEITUNGSWASSERVERSICHERUNGdeckt Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oderangeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oderZentralheizungsanlagen.Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen und Frostschäden anangeschlossenen Einrichtungen samt Auftaukosten mitversichert. Gegen Mehrprämie könnenauch Korrosionsschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden versichert werden.Ausgeschlossen sind Schäden durch Witterungsniederschläge, Hoch- oder Grundwasser.

LIEBHABERWERT (Affektionswert)ist ein besonderer Wert einer Sache für den Besitzer, der in Geld nicht kalkulierbar ist, weil er aufpersönlichem Interesse beruht (Sammlungen, Fotografien, Andenken, Autos usw.) – er ist dahernicht versicherbar, im Schadensfall wird höchstens der Verkehrswert ersetzt.

LUFTFAHRTVERSICHERUNGSammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt.Beispielsweise Luftfahrt-Unfallversicherung oder Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Seite 35 zurück zum Anfang klicken

Page 36: Versicherungsabc opt

MAHNUNGBei Zahlungsverzug der Folgeprämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer eine qualifizierteMahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung einMonat) samt Belehrung über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes).Um eine fristgerechte Prämienzahlung zu gewährleisten, empfiehlt sich einBankabbuchungsauftrag.

MASCHINENVERSICHERUNGDie Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für einzelne Maschinen (stationäreund/ oder fahrbare), den gesamten Maschinenfuhrpark, maschinelle oder technischeEinrichtungen infolge menschlichem Versagen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,Fahrlässigkeit, Böswilligkeit) technischem Versagen (unmittelbarer Wirkungen der elektrischenEnergie wie etwa Kurzschluss oder Überspannung, aber auch Konstruktions-, Guss-, Material-,Herstellungsfehler, Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen) und vonaußen einwirkende Einflüsse wie Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oderRaub.

MASCHINEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG (MBU)Für viele Unternehmen ist der plötzliche Ausfall einer oder mehrerer Maschinen durch einenSachschaden mit hohen finanziellen Schäden verbunden (fortlaufende Kosten und Entgang anGewinn während der Dauer der Betriebsunterbrechung). Mit einer MBU kann man dieses Risikoan einen Versicherer auslagern.

MEHRKOSTENVERSICHERUNGa) in der Maschinen- und Elektronikversicherung: bei Betriebsunterbrechung infolge einesSachschadens ersetzt die Mehrkostenversicherung den finanziellen Mehraufwand z.B. durchAnmietung einer Ersatzanlage oder die Anstellung von zusätzlichen Personal oder erhöhteKosten durch andere Fertigungstechniken.b) in der Reiseversicherung können die Mehrkosten einer notwendigen Rückreise (z.B. wenn dieReise aufgrund von Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung vorzeitig abgebrochen werdenmuss) oder durch verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort abgedeckt werden.c) in der Sachversicherung können Mehrkosten mitversichert werden, die nach einem Feuer-,Sturm- oder Leitungswasserschaden durch behördliche Auflagen (verschärfte Brandschutz-,Umweltschutz- oder Bauvorschriften) oder infolge Preissteigerungen oder für baulicheVerbesserungen für den Wiederaufbau aufgewendet werden (müssen). ZusätzlichenVersicherungsschutz kann man auch für die Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfallund/oder kontaminiertem Erdreich nach einem Sachschaden vereinbaren.

MEHRKOSTEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNGversichert werden jene Mehrkosten, die bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund einesversicherten Sachschadens (z.B. Feuerschaden) entstehen, wie etwa Anmietung einesErsatzlokales, Leihpersonal oder EDV-Fremdanlagen.

Seite 36 zurück zum Anfang klicken

Page 37: Versicherungsabc opt

MIETSACHSCHÄDENGrundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geliehenenoder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten im Rahmen derPrivathaftpflichtversicherung Deckung bei Schäden, die die versicherten Personen als Mieter inihrer Wohnung oder als Gäste im Hotel oder der Ferienwohnung verursachen.Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man die Deckung für Mietsachschäden anvom Versicherungsnehmer gemieteten Betriebsobjekten (z.B. durch verursachte Feuer- oderLeitungswasserschäden) zusätzlich vereinbaren.

MINDESTPRÄMIEPrämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens zu zahlen ist.

MINDESTVERSICHERUNGSSUMMEin der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.10.2004 die gesetzlich festgesetzteMindestpauschalversicherungssumme 3 Millionen Euro. Gleichzeitig wurde die Deckung fürreine Vermögensschäden auf 30.000,-- Euro angehoben.Mindestversicherungssummen bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen müssen zurBerufsausübung von Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Sachverständigen, Versicherungsmaklernund Vermögensberatern abgeschlossen werden.Im allgemeinen Sinne gibt es in mehreren Versicherungssparten (Haftpflicht-,Risikoversicherungen) Mindestversicherungssummen.

MINDESTVERZINSUNGSeit 1.1.2004 beträgt die Mindestverzinsung in der kapitalbildenden Lebensversicherung 2,75%auf den Sparanteil der Prämien über die gesamte Laufzeit eines Vertrages - dieser"Rechnungszins" wird von der österreichischen Versicherungsaufsicht festgesetzt und überwacht.Über der Mindestverzinsung erwirtschaftete Erträge werden als Gewinnbeteiligung in einemhohen Ausmaß den Verträgen gutgeschrieben – sie können jedoch nicht garantiert werden.

MONTAGEVERSICHERUNGdient der Absicherung des Montageobjektes und der Montageausrüstung gegen unvorhergeseheneund plötzlich eintretende Schäden und Verluste durch Konstruktions-, Material- undMontagefehler, höhere Gewalt und Diebstahl.

MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER (KFZ-Steuer)ist für alle im Inland zugelassenen PKW und Kombi, Krafträder und alle anderen Kraftfahrzeugemit einem höchstzulässigem Gewicht von 3,5 Tonnen außer Zugmaschinen und Motorkarren zuentrichten – sie wird seit 1.5.1993 von den Versicherungsunternehmen eingehoben und an dieBehörden abgeführt. Als Berechnungsgrundlage dienen die KW bzw. ccm des Fahrzeuges sowiedie Zahlweise der Haftpflichtprämie (10% Zuschlag bei monatlicher Zahlweise). 20% Zuschlagwird bei PKW und Kombi eingehoben, die vor dem 1.1.1987 erstmals im Inland zugelassenwurden und mit einem nicht abgasarmen Benzinmotor (ohne Katalysator) betrieben werden.Befreit werden können von dieser Steuer: Invalidenkraftfahrzeuge und KFZ für

Seite 37 zurück zum Anfang klicken

Page 38: Versicherungsabc opt

Körperbehinderte, Elektrofahrzeuge, Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm, selbstfahrendeArbeitsmaschinen, KFZ im Mietwagen- oder Taxigewerbe, mit Probe- oderÜberstellungskennzeichen, KFZ zur Verwendung im öffentlichen Sicherheitsdienst (Justiz-,Zollwache), Rettungs-, Feuerwehr- und Krankenwagen.

MÜNDELSICHERE PAPIEREsind risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Bundes- oder Länderanleihen), die zur Anlagevon Mündelgeldern (Gelder bevormundeter Personen) dienen. Ein bestimmter Teil derVermögensanlagen von Versicherungsgesellschaften muss ebenfalls in mündelsicheren Papierenveranlagt werden (Deckungsstockfähigkeit).

MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNGbietet Schutz bei Verlust und Beschädigung der versicherten Musikinstrumente samt Zubehör imRahmen einer "Allrisk-Deckung" zu Hause, auf Reisen, bei Transporten sowie bei derenBenützung.

MUSTERBEDINGUNGENsind unverbindliche Versicherungsbedingungen, die vom Verband derVersicherungsunternehmen Österreichs empfohlen werden. Die Versicherungsgesellschaftenweichen oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab (zum Vor- oder Nachteil desVersicherungsnehmers) – Rechtlich verbindlich sind nur die AllgemeinenVersicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen.

MUSTERKOLLEKTIONSVERSICHERUNGist eine Sonderform der Transportversicherung und bietet Schutz bei Schäden an Muster- undVerkaufswaren (Musterkollektionen oder sog. Reiselager) während des Transportes undAufenthalten u.a. durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung.

Seite 38 zurück zum Anfang klicken

Page 39: Versicherungsabc opt

NACHLÄSSE (Rabatte)unter bestimmten Voraussetzungen gewähren Versicherer verschiedene Prämiennachlässe, wieetwa für eine Vertragsdauer von zehn Jahren, bei vorhandenen Sicherungen (Alarmanlage,Sicherheitstüre), wenn mehrere Risiken in einem Vertrag versichert werden (Bündelnachlass),wenn Selbstbehalte im Schadensfall vereinbart werden usw.

NACHBESSERUNGim Rahmen der Gewährleistung besteht die Verpflichtung zur Nachbesserung eines Werkes zurBeseitigung von Mängeln. Solche vertraglichen Erfüllungen sind grundsätzlich von derHaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der erweitertenProdukthaftpflichtversicherung können jedoch bestimmte Aufwendungen, die infolgeNachbesserung des Endproduktes bzw. einer anderen Schadensbeseitigung entstehen,mitversichert werden.

NACHHAFTUNGBedeutet, dass der Versicherer auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z.B. durchPensionierung oder Geschäftsaufgabe) noch für einen begrenzten Zeitraum Deckung gewährt.Dies ist z.B. bei Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen bei beratenden und planendenBerufen sehr wichtig: durch die Nachhaftung wird Schutz für Verstöße, die während derVertragslaufzeit begangen wurden und deren Folgen erst nach Vertragslaufzeit bekannt werden,gewährt. Bei Notaren, Rechtsanwälten und Mediatoren ist eine unbegrenzte Nachhaftungvorgeschrieben.Auch in der Rechtsschutzversicherung (Fahrzeug- und Mietenrechtsschutz) gilt eine Nachhaftungfür Versicherungsfälle, die während der Versicherungslaufzeit eingetreten und erst nachVertragsbeendigung bekannt wurden. Manche Versicherer gewähren in derBetriebsunterbrechungsversicherung ebenfalls eine Nachhaftung für die Kosten derBetriebsauflösung infolge bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person.

NACHMELDEPFLICHTgilt bei Personenversicherungen und bedeutet, dass Veränderungen des Gesundheitszustandeszwischen Antragstellung und Polizzierung (Antragsannahme) dem Versicherer unverzüglichschriftlich zu melden sind. Bei Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen besteht grundsätzlicheine Nachmeldepflicht bei Wechsel in einen anderen Beruf oder Ausübung einer risikoreichenSportart bzw. Betätigung (einige Versicherer verzichten darauf).

NACHVERSICHERUNGist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während derVertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen beiLebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neuerlicheGesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie)Bei Vereinbarung einer Indexklausel wird die Versicherungssumme mittels einerNachversicherung jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages gemäß Verbraucherpreisindexentsprechend angehoben.

Seite 39 zurück zum Anfang klicken

Page 40: Versicherungsabc opt

NATURGEWALTENIn der KFZ-Kaskoversicherung sind Naturgewalten mitversichert – es handelt sich dabei um dieunmittelbare Einwirkung von Sturm (Wind ab 60km/h), Schneedruck, Lawinen, Hochwasser,Überschwemmung, Blitzschlag, Felssturz, Hagel, Steinschlag, Erdrutsch.

NEBENGEBÜHRENsind Beträge, wie etwa Ausfertigungsgebühr für den Versicherungsvertrag, Aufnahmegebühroder Hebegebühr für die Folgeprämie oder aber Mahnspesen, die mit der Versicherungsprämievorgeschrieben werden.

NEBENVERSICHERUNGist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer dieselbe Sache oder dasselbe Risiko gegendieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungen eindeckt – die Gesamtversicherungssumme darfjedoch nicht den Wert der versicherten Sache übersteigen.

NETTOPRÄMIEist die Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer und ohne Nebengebühren.

NEUWERTsind die Kosten, die für die Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in neuwertigem Zustandgleicher Art und Güte aufgewendet werden müssen.

NEUWERTVERSICHERUNGBei Sachversicherungen handelt es sich in der Regel um Neuwertversicherungen – derVersicherer entschädigt daher im Schadensfall den Neuwert der versicherten Sachen (bzw. imFalle der Reparatur der beschädigten Sachen die Reparaturkosten). Eine Entwertung aufgrundAlter und Abnützung wird außer Acht gelassen (außer der Zeitwert der versicherten Sache beträgtzum Schadenszeitpunkt bereits weniger als 40 Prozent des Neuwertes). Bei Abschluss einerVersicherung sollte daher die Versicherungssumme stets dem Neuwert der versicherten Sachenentsprechen!

NICHTRAUCHERTARIFEinige Versicherungen haben prämiengünstigere Risikoversicherungen (Ablebensvorsorge) fürNichtraucher entwickelt. Bei der Kalkulation geht man von Sterbetafeln aus, die nur Nichtraucherenthält; da Nichtraucher normalerweise eine größere Lebenserwartung haben als Raucher undsomit weniger Ablebensleistungen von den Versicherern ausgezahlt werden müssen, ist dieVersicherungsprämie niedriger. Als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten vorAntragsstellung nicht geraucht hat.

NIEDERLASSUNGSFREIHEIT

Seite 40 zurück zum Anfang klicken

Page 41: Versicherungsabc opt

ist das Recht von Versicherungsgesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ineinem anderen Mitgliedsstaat ohne weitere Zulassung tätig zu werden. Sie müssen sich nur überderen zuständige Herkunftslandbehörde zum Geschäftsbetrieb anmelden und werden von derjeweiligen Sitzlandaufsicht beaufsichtigt. Dieselben Rechte gelten für Versicherungsvermittler.

NOTLEIDENDE RISIKENdabei handelt es sich um Versicherungsverträge, die einen schlechten Schadensverlauf aufweisen,gekündigt werden und von keinem neuen Versicherer angenommen werden. Bezüglich dergesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer anden Versicherungsverband wenden, wenn er nachweist, dass mindestens drei Versicherer seinenAntrag abgelehnt haben – er wird dann einem Haftpflichtversicherer nach einem Turnusplanzugewiesen (dieser kann bis maximal 50% Tarifzuschlag sowie einen Schadenersatzbeitrag vonmaximal einer Jahresprämie verlangen).

Seite 41 zurück zum Anfang klicken

Page 42: Versicherungsabc opt

OBLIEGENHEITENsind Pflichten des Versicherungsnehmers, die zwar nicht auf dem Gerichtsweg einklagbar sind,bei deren Verletzung muss der Versicherungsnehmer aber mit erheblichen Nachteilen rechnen –wie etwa mit Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall und/oder dem Rücktritt vomVertrag bzw. Kündigung.Beispiele für Obliegenheiten sind: wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen am Antrag,Bekanntgabe von Gefahrerhöhungen während der Vertragslaufzeit, Einhaltung vonVerwendungs- und Sicherheitsvorschriften, unverzügliche Schadensmeldung,Schadenminderungs- und Aufklärungspflicht. Beachten Sie, dass auch kleine "Mogeleien" dazuführen, dass der Versicherer nicht zahlen muss!

OLDTIMERVERSICHERUNGHaftpflicht- und Kaskoversicherung für Liebhaberfahrzeuge (PKW, Kombis oder Motorräder),die gut erhalten sind und ein Mindestalter (20 oder 25 Jahre – je nach Versicherungsgesellschaft)aufweisen müssen und nur gelegentlich benützt werden. Für eine begünstigte Versicherungverlangen die meisten Versicherer ein Sachverständigengutachten über den Zustand desFahrzeuges.

ONLINE ABSCHLUSSDirektabschluss zumeist einfacher Produkte über das Internet, wie z.B. KFZ-, Haushalts-, oderRechtsschutzversicherung. Der individuelle Bedarf des Kunden bleibt hierbei unberücksichtigt,die Beratung fehlt.

OPTING OUTist die Ausnahme von der gesetzlich verpflichtenden Kranken- und/oder Pensionsversicherung.Manche Freiberuflergruppen (Ärzte, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte,Patentanwälte, Apotheker und Zivilingenieure) haben durch ihre Kammerorganisation einenprivatrechtlichen Krankenversicherungs-Gruppenvertrag, sodass die GSVG-Pflichtversicherungentfallen kann. Es besteht für Mitglieder dieser Kammern die Wahlmöglichkeit zwischen GSVGPflicht- oder Selbstversicherung, ASVG Selbstversicherung oder dem privatrechtlichenGruppenvertrag der Kammer.

ORDENTLICHE KÜNDIGUNGBei Versicherungsverträgen mit bestimmter Laufzeit und vereinbarter Verlängerungsklauselsowie Versicherungen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, kann derVersicherungsnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (1 Monat beiKonsumentenverträgen, 3 Monate bei Nichtkonsumentenverträgen) kündigen(Ablaufkündigung).

Seite 42 zurück zum Anfang klicken

Page 43: Versicherungsabc opt

PARKSCHADENist ein KFZ- Schaden, der durch Kollision des abgestellten KFZ mit einem unbekannten Fahrzeugentsteht und von einer entsprechenden KFZ-Kaskoversicherung (meist mit Selbstbehalt)übernommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.

PAUSCHALVERSICHERUNGIm Gegensatz zur Einzelversicherung werden bei einer Pauschalversicherung die zuversichernden Risiken bzw. Werte pauschal zusammengefasst. Einige Beispiele hierfür sind dieHaushaltsversicherung, die Elektronik-Pauschalversicherung, die Glas-Pauschalversicherung (dieVersicherungssumme gilt pauschal für das versicherte Risiko, wie den gesamten Hausrat, diegesamte elektronische Ausstattung, sämtliche Glasscheiben).Bei der LKW-Jahrespauschalversicherung sind sämtliche Warentransporte eines Unternehmensinnerhalb des örtlichen Geltungsbereiches versichert. In der Haftpflichtversicherung gilt dievereinbarte Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie darausentstehende Vermögensschäden.

PAUSCHALSYSTEMBegriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme fürInvalidität bzw. Unfalltod gilt für alle kraftfahrrechtlich genehmigten Sitzplätze des KFZ. ImLeistungsfall wird die Versicherungssumme auf die zum Unfallzeitpunkt im Wagen befindlichenInsassen aufgeteilt.

PENSIONSINVESTMENTFONDS (PIF)Zum Aufbau der privaten Altersvorsorge sind so genannte Pensionsinvestmentfonds (PIF) vomösterreichischen Gesetzgeber seit 1.1.2000 bis zu einer jährlichen Einzahlung von € 1.000 steuer-und prämienbegünstigt. (KESt- und ESt-frei). Bei Pensionsantritt wird das angesammelte Kapitalin eine Pensionszusatzversicherung übertragen, aus der der Versicherte eine lebenslange Renteerhält.

PENSIONSKASSEsind Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen und Beiträgevon Unternehmen für ihre Arbeitnehmer zum Zweck der Altersvorsorge verwalten und dieLeistungen (Pensionen) an die Berechtigten auszahlen.Die Beiträge sind entweder ein fixer Betrag oder aber ein gewisser Prozentsatz derBruttolohnsumme (z.B. 10% des Bruttojahresgehalts) Zusätzlich kann der Arbeitnehmer eigeneBeiträge leisten. Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und werden ohneLohnnebenkosten ("brutto für netto") sowie KESt- und KöStfrei veranlagt. Man unterscheidetbetriebliche (geschlossene) Pensionskassen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter gründen vonüberbetrieblichen, die die Beiträge von mehreren Unternehmern verwalten.

PENSIONSLÜCKEist die Differenz zwischen dem letztem Erwerbsnettoeinkommen und der zu erwartendengesetzlichen Nettopension. Bei steigendem Einkommen wächst die Pensionslücke

Seite 43 zurück zum Anfang klicken

Page 44: Versicherungsabc opt

überproportional an. Mittels privater Vorsorge sollte die Pensionslücke ausgeglichen werden,damit der Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann.

PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNGUnternehmen können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Pension in Form einer direktenLeistungszusage sichern. Neben der hierfür gesetzlich erforderlichen Rückstellung dient zurFinanzierung und Liquiditätssicherung eine Pensionsrückdeckungsversicherung, die auchzusätzliche Risiken, wie etwa Witwen-, Waisen- oder Berufsunfähigkeitsrenten absichern kann.Die Prämien hierfür sind Betriebsausgabe, der Wert der Versicherung ist in der Bilanz zuaktivieren.

PENSIONSRÜCKSTELLUNGENFür Pensionszusagen von Unternehmen an Mitarbeiter müssen gemäß § 14 EStG Rückstellungenin der Bilanz gebildet werden, die zu 50% mit bestimmten Wertpapieren zu decken sind. Dernicht gedeckte Teil wird mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung abgesichert.

PENSIONSZUSAGEist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche direkte Zusage des Arbeitgebers anseinen Arbeitnehmer (Geschäftsführer, Vorstand, leitender Angestellter), eine bestimmteVersorgungsleistung (Alterspension, aber auch Invaliditätsleistung, Berufsunfähigkeitsrente,Witwen-, Waisenversorgung) zu erbringen (§14 Abs.7 EStG). Diese Form der betrieblichenAltersvorsorge ist für alle Kapitalgesellschaften interessant und kann auch für mehrheitlichbeteiligte Gesellschafter vereinbart werden. Die zugesagte Alterspension darf maximal 80% desletzten Aktivbezuges betragen, gesetzliche und betriebliche Pension dürfen gesamt 100% desletzten Aktivbezuges nicht übersteigen.Aufgrund der Pensionszusage werden gewinnmindernde Rückstellungen gebildet, die eineentsprechende Steuerersparnis für das Unternehmen bringen.

PERFORMANCEspiegelt den Anlageerfolg eines Investments wieder und stellt die Wertentwicklung einesWertpapiers (Investmentfonds) ohne Berücksichtigung der Kosten dar. Sie wird meist auf einenbestimmten Zeitraum bezogen und in Prozent ausgedrückt. Nicht zu verwechseln mit Rendite (=Nettoertrag).

PERSONENSCHADENUnter Personenschaden versteht man Schadenersatz und Aufwendungen für Verletzungen oderTod von Geschädigten.

PERSONENVERSICHERUNGsind alle Versicherungen, mittels derer der Versicherungsnehmer für sich und seineHinterbliebenen Vorsorge treffen kann. Dazu zählen Unfall-, Kranken-, Lebens--, Dread Disease-sowie Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung.

Seite 44 zurück zum Anfang klicken

Page 45: Versicherungsabc opt

PFLEGEBEDÜRFTIGKEITliegt vor, wenn eine Person infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit,Körperverletzung oder Kräfteverfall auch bei Einsatz technischer und medizinischer Mittelvoraussichtlich auf Dauer so hilflos ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßigwiederkehrenden Verrichtungen (Ernährung, Körperpflege, Mobilität, Hauswirtschaft) destäglichen Lebens ständiger Betreuungsmaßnahmen bedarf. Derzeit benötigt jeder 25.Österreicherständig Pflege.

PFLEGEVERSICHERUNGFür den Fall der Pflegebedürftigkeit kann man mit einer Pflegeversicherung vorsorgen – ab einerbestimmten gesetzlichen Pflegestufe (ist abhängig vom Pflegeaufwand) bezahlt der Versicherereine monatliche Rente. Da die Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer sehrunterschiedlich sind, ist eine kompetente, unabhängige Beratung äußerst wichtig.

PFLICHTVERSICHERUNGeine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung oderdie Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftstreuhänder, Mediatoren, Sachverständige,Versicherungsmakler und Vermögensberater.

PLATZSYSTEMBegriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme fürInvalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.

POLIZZE (Versicherungsschein)ist die Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrages und kann formfreiabgeschlossen werden. Sie muss sämtliche individuellen Vertragsbestimmungen(Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen, versicherte Leistungen, Prämie,Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die BesonderenVersicherungsbedingungen.

POLIZZENDARLEHEN (VORAUSZAHLUNG)Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann ein Polizzendarlehen bis maximal in Höhe desRückkaufswertes einer Lebensversicherung gewährt werden. Das Darlehen stellt eineVorauszahlung künftiger Leistungen dar - die Versicherung darf dafür Zinsen verlangen. DieRückzahlung erfolgt in der Regel durch Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des Vertrages.

PORTFOLIOist die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand einesInvestmentfonds. Durch die Mischung an Wertpapieren eines Portfolios lässt sich das Risikoreduzieren.

Seite 45 zurück zum Anfang klicken

Page 46: Versicherungsabc opt

PRÄJUDIZrichtungsweisende Gerichtsentscheidung mit bindender Wirkung für zukünftige gleichartigeRechtsentscheidungen. Der Ausdruck "Ohne Präjudiz" (unpräjudiziell) bei strittigenEntschädigungsleistungen bedeutet, dass die Zahlung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslageerfolgt.

PRÄKLUSIONVerfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung einesVersicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von 3Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.

PRÄMIEIst das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Grundsätzlich ist diePrämie jährlich im Voraus zu bezahlen, unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlagmöglich. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den Versicherer zuübermitteln ("qualifizierte Schickschuld") – bei Nichtzahlung kann der Versicherer Klageeinbringen. Bei Zahlungsverzug droht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall sowiedie Auflösung des Vertrages.Die Versicherungsprämie besteht aus mehreren Bestandteilen, wie etwa der Risikoprämie (Anteilfür die Deckung von Leistungen im Versicherungsfall), den Verwaltungs- undOrganisationskosten sowie der Sparprämie in der Lebensversicherung (für die Absicherung derErlebensleistung) und der Versicherungssteuer.

PRÄMIENANPASSUNGSKLAUSELIn manchen Sparten besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeit,auch während der Vertragsdauer die Prämien und/oder Selbstbehalte bei Tarifänderunganzupassen.Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht, Stillschweigen gilt alsAnerkenntnis der Änderung.

PRÄMIENBEFREIUNGBei Mitversicherung des Bausteins "Prämienbefreiung" wird der Versicherungsnehmer beibestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einermitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versichertenLeistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass dasVersorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind.

PRÄMIENDEPOTist ein verzinsliches Konto des Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft fürVorauszahlungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Gemäß der vereinbartenZahlungsweise entnimmt der Versicherer die laufende Prämie für die Lebensversicherung.

Seite 46 zurück zum Anfang klicken

Page 47: Versicherungsabc opt

PRÄMIENFREISTELLUNGZahlt ein Versicherungsnehmer für seine Lebensversicherung keine Prämien mehr, so reduziertder Versicherer die Versicherungssumme und alle vereinbarten Zusatzversicherungen erlöschen.Die Leistung des Versicherers bleibt mit der prämienfreien, d.h. vermindertenVersicherungssumme bestehen. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits einRückkaufswert vorhanden ist.

PRÄMIENRÜCKGEWÄHRnennt man die Rückerstattung von Prämienteilen bei Leistungsfreiheit, wie etwa in der privatenKrankenversicherung oder bei einigen Unfallversicherungen.Bei Rentenversicherungen kann man Prämienrückgewähr bei Ableben der versicherten Personvereinbaren – bei Ableben der versicherten Person werden die einbezahlten Prämien an dieHinterbliebenen rückgewährt.

PRÄMIENZAHLERist diejenige (natürliche oder juristische) Person, die dem Versicherer die vereinbarte Prämiebezahlt. Prämienzahler und Versicherungsnehmer müssen nicht unbedingt ident sein.

PRIVATE VORSORGEZur privaten Vorsorge zählen alle Investitionen für die zukünftige persönliche Absicherung undVorsorge (Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen-, Pensionsvorsorge). ImVergleich zu vielen europäischen Ländern liegt Österreich bezüglich privater Vorsorge deutlichhinten – so besitzt nicht einmal die Hälfte der Österreicher/Innen eine Lebensversicherung. Dader Staat in Zukunft nur mehr eine Grundversorgung bieten können wird, gewinnt die privateVorsorge immer mehr an Bedeutung. Maßgeschneiderte Konzepte und individuelle Lösungenfinden Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.

PRIVATPATIENTMit einer privaten Krankenvorsorge genießt man als Privatpatient über die Grundversorgung derSozialversicherung hinaus viele Vorteile, wie etwa freie Arzt- und Krankenhausauswahl,Kostenübernahme für Sonderklassebetreuung und ambulante Leistungen in Tageskliniken,Privatarztpraxen oder alternativmedizinischen Behandlungen. Die Prämien für eine privateKrankenvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, beiLeistungsfreiheit werden Prämien zurückgewährt.

PROBEANTRAGist ein unverbindlicher Versicherungsantrag, um dem Versicherer die Möglichkeit zu geben,Risiko und Tarifierung zu prüfen. Ein Probeantrag mit den Gesundheitsangaben schafft Klarheitdarüber, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer ein Risiko (z.B. Lebens-,Krankenversicherung) annimmt.

Seite 47 zurück zum Anfang klicken

Page 48: Versicherungsabc opt

PRODUKTHAFTUNGSeit 1988 in Österreich gesetzlich verankert ist die verschuldensunabhängige Haftung fürPersonen -und Sachschäden, die durch Mängel eines Produktes nach Lieferung oder Leistungnach Übergabe entstehen. Solche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert.Einer speziellen Erweiterung des Versicherungsschutzes bedarf es, wenn derVersicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von seinem Abnehmer zur Herstellung eines neuenProduktes vermischt, verbunden oder verarbeitet werden und ein allfälliger Mangel desgelieferten Produktes zur Wertlosigkeit bzw. Unbrauchbarkeit führt – in solchen Fällen leistet derVersicherer Schadenersatz (niemals jedoch für das Mangelhafte Produkt selbst)

PROGRESSIONBegriff aus der Unfallversicherung und bedeutet, dass die Leistung des Versicherers mit demGrad der Invalidität proportional steigt – je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher steigtdie Leistung an (im Unterschied zur linearen Entschädigung). Es gibt bei den diversen Anbieternbereits Entschädigungsleistungen bis zu 600% der vereinbarten Versicherungssumme.

PRO RATA TEMPORIS (pro rata Prämie)bedeutet tageweise (zeitanteilige) Abrechnung der Versicherungsprämie, z.B. bei vorzeitigerVertragsauflösung.

PROVISIONIst die Vergütung, die der Vermittler für die Beratung und die Vermittlung eines Vertrages erhält.

Seite 48 zurück zum Anfang klicken

Page 49: Versicherungsabc opt

QUALIFIZIERTE MAHNUNGBei Zahlungsverzug der Folgeprämien ist der Versicherer erst dann leistungsfrei, wenn er denVersicherungsnehmer "qualifiziert" gemahnt hat – das bedeutet, dass das Mahnschreiben demVersicherungsnehmer zugehen muss (recommandierte Versendung), der offene Betrag musszweifelsfrei ausgewiesen sein, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in derGebäude-Feuerversicherung ein Monat) ist einzuräumen und auf die Folgen bei Nichtzahlunghinzuweisen.

Seite 49 zurück zum Anfang klicken

Page 50: Versicherungsabc opt

RABATT= Nachlass auf die Prämie. Rabatte werden für bestimmte Sicherungsmaßnahmen (wie etwaSicherheits-Eingangstüren), Vereinbarung von Selbstbehalten oder für eine entsprechendeVertragslaufzeit (Dauerrabatt), sowie im KFZ-Bereich für eine eine gewisse Anzahl vonFahrzeugen des Versicherungsnehmers (Flottenrabatt) gewährt.

RAUB (Beraubung)ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Androhung oder Ausübungvon tätlicher Gewalt. Nicht zu verwechseln mit "einfachem Diebstahl" (Trickdiebstahl), bei demkeine Gewaltandrohung bzw. –ausübung vorliegt. Beraubung in den Versicherungsräumen bzw.bei Transportwegen ist im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung versicherbar.

RECHNUNGSGRUNDLAGENsind kalkulatorische Grundlagen für die Berechnung der Prämien und Rückstellungen in derLebensversicherung. Folgende Komponenten fließen dabei ein: Risikoanteil je nach Tarif(Wahrscheinlichkeit des Eintritt des Ablebens (Sterbetafeln), Berufsunfähigkeit, schwereKrankheit), Gewinnkomponenten (langfristig erzielbarer Zinsertrag für die Veranlagung derVersicherungsprämien) sowie Kostenanteile für die laufende Betreuung und Verwaltung.Sämtliche Lebensversicherer müssen ihre Rechnungsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht zurPrüfung vorlegen.

RECHNUNGSZINSdarunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, die durch dieAufsichtsbehörde festgelegt wird – sie beträgt ab 2013 1,75% p.a. Die über den Garantiezinssatzerwirtschafteten Erträge werden in einem hohen Ausmaß in Form der Gewinnbeteiligung(jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.

RECHTSPFLICHTENsind Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag,die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zurPrämienzahlung, der Versicherer die der Leistungserbringung.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGsorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmtdie dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugenund Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseiten, soweit der Versicherungsnehmer zu derenZahlung verpflichtet ist). Diese Funktionen gelten jeweils nur für die versicherten Risiken (keineAll-Gefahren-Deckung!).

REGRESSist das Rückgriffsrecht des Versicherers an den Schädiger. In der KFZ-Haftpflichtversicherunghaftet der Versicherer jedenfalls dem geschädigten Dritten gegenüber. Den an den Geschädigten

Seite 50 zurück zum Anfang klicken

Page 51: Versicherungsabc opt

geleisteten Schadenersatz kann der Versicherer jedoch vom Versicherten zurückfordern, wenndieser z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, Fahrerflucht vorliegt oder die Prämie desVertrages nicht bezahlt wurde (mit je € 10.901,--pro Obliegenheitsverletzung, maximal €21.802,--pro Versicherungsfall)

REGULIERUNG1. Begriff aus dem Schadensbereich: die Schadensermittlung und -regulierung gehört zu denwichtigsten Aufgaben des Versicherers, bei KFZ Schäden erfolgt in der Regel dieSchadensregulierung direkt mit der Werkstätte.2. Bei bestimmten Versicherungsverträgen, wie etwa Betriebs- undVermögensschadenshaftpflicht wird die Prämie jährlich nach dem tatsächlichen Jahresumsatzund/oder Bruttolohn- und gehaltssummen reguliert (d.h. abgerechnet).

REHABILITATIONIm Rahmen einer privaten Krankenvorsorge kann man Kosten für Rehabilitationszentren undKuranstalten mitversichern (z.B. in der Sonderklasse- oder in einer Taggeldversicherung)

REINE VERMÖGENSSCHÄDENsind Schäden am Vermögen des Geschädigten (Umsatzeinbußen, Betriebsausfall), die nicht aufPersonen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Im Unterschied zu abgeleitetenVermögensschäden sind reine Vermögensschäden nur mit Zusatzprämie in derHaftpflichtversicherung versicherbar.

REISEVERSICHERUNGFür Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eineVielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, wie etwa bei Unfall, Krankheit, Bergung,Rückholung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks bis hin zu Fahrt- oder Flugversäumnisoder verspäteter Ankunft sowie Kostenersatz bei Reisestorno bzw. -abbruch.Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss dieReiseversicherungsbedingungen genau durchlesen – beachten Sie vor allem die Ausschlüsse unddie Obliegenheiten!

RENDITEist die tatsächliche Verzinsung (abzüglich der Kosten) des investierten Kapitals. Sie wird meist inProzent auf Jahresbasis gemessen.

RENTENVERSICHERUNGist heute das wichtigste Instrument zur Absicherung der privaten Altersvorsorge, mit der einelebenslange (Leib)Rente garantiert ist. Es können zusätzlich verschiedene Sicherheiten(Garantiezeitraum, Rückgewährsgarantie, Witwen- und Waisenübergang) eingebaut oder abersteigende bzw. fallende Rentenzahlungen beantragt werden. Die Leistung kann durch laufendePrämienzahlung oder aber mittels Einmalerlag (aufgeschobene oder sofort beginnende

Seite 51 zurück zum Anfang klicken

Page 52: Versicherungsabc opt

Rentenzahlung) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ist anstelleder Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung möglich. Hierbei ist aber zu beachten, dasseventuell steuerlich geltend gemachte Sonderausgaben bei Kapitalabfindung rückzuerstatten sind.

RENTENGARANTIEZEITstellt einen vereinbarten Zeitraum dar, für den eine Rente ab Beginn der Rentenzahlung aus einerprivaten Rentenversicherung vom Versicherer jedenfalls gezahlt wird – auch wenn diebezugsberechtigte Person bereits vor Ablauf dieser Frist sterben sollte. Beispiel: Es wird einelebenslange Rente ab dem 65 Lebensjahr mit 10 Jahren Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbtder Bezugsberechtigte mit 70 Jahren, so erhalten die Hinterbliebenen noch 5 Jahre lang dieRentenzahlung.

RENTENWAHLRECHTKapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt, man kann sich dieLeistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit als lebenslangeRente auszahlen lassen. Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhenach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigenBerechnungsgrundlagen.

REPRÄSENTANTENHAFTUNGDer Versicherungsnehmer haftet für seine Repräsentanten (mit Vertretungs- oder ähnlicherBefugnis wie z.B. Prokuristen, Handlungsbevollmächtigen usw.) wie für sein eigenes Verhalten.

RESTSCHULDVERSICHERUNGist eine spezielle Ablebensversicherung, die meist zur Absicherung von Finanzierungenabgeschlossen wird. Die Versicherungssumme fällt im selben Verhältnis wie die Kreditsumme –im Ablebensfall der versicherten Person wird mit der Versicherungssumme die noch offeneKreditsumme getilgt.

RESTWERTstellt den momentanen Wert eines Fahrzeuges dar und orientiert sich amEurotax-Gebrauchtwagen-Index. Im Schadensfall ist der Restwert mitentscheidend für dieEntschädigungsleistung.

RETROZESSIONist die Bezeichnung für die Rückversicherung von besonders großen Risiken von einemRückversicherer bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen.

RETTUNGSPFLICHTim Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht(Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen

Seite 52 zurück zum Anfang klicken

Page 53: Versicherungsabc opt

– bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.

RICHTLINIE (EU-Richtlinie)Rechtsakte der EU, die der Vereinheitlichung diverser Geschäftsgebarungen, Verordnungen undRegelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten dienen. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Zielsverbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen der Mitgliedsländer Form und Mittelder Umsetzung in nationales Recht.

RISIKOist die Möglichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, daher spricht man auch von "versicherterGefahr". Die Einschätzung des Risikos (Schadensstatistiken und Gesetz der großen Zahl) stelltdie Grundlage für die Prämienberechnung in der Schadenversicherung dar. In derPersonenversicherung werden zur Einschätzung des Risikos Sterbetafeln herangezogen.

RISIKOANALYSEdient der Erfassung und Dokumentation der vorhandenen und potentiellen, zukünftigen Risikenanhand objektiver Kriterien unter Zuhilfenahme diverser Checklisten, Unterlagen oderRisikobesichtigung (Erstellung von Gutachten). Durch die Risikoanalyse desVersicherungsberaters kann der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Minimierung oderEliminierung eines oder mehrerer Risken treffen, entscheiden, welche Risiken er selbst tragenkann und ein optimaler Versicherungsschutz für die verbleibenden Risiken gefunden werden.

RISIKOAUSSCHLUSSAusschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz mit dem Ziel, kalkulierbare Risikenzu ermöglichen und eine vernünftige Prämiengestaltung bieten zu können. Im Allgemeinen sinddaher schwer einzuschätzende Risiken, wie etwa Kriegsereignisse, innere Unruhen, schwereNaturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Lawinen), Radioaktivität ausgeschlossen. Im Besonderengelten Risikoausschlüsse für das jeweilige Risiko, wie etwa die Ausübung gefährlicher Sportartenin der Unfallversicherung oder Wettfahrten in der KFZ-Versicherung. IndividuelleRisikoausschlüsse kann der Versicherer z.B. bei Vorerkrankungen in der Krankenversicherungvereinbaren.

RISIKOPRÄMIEist der Teil der Prämie, der nach Abzug der Kosten zur Deckung der voraussichtlichenSchadensaufwendungen verwendet wird.

RISIKOPRÜFUNGVor Annahme eines Antrages prüft der Versicherer, ob ein normales oder erhöhtes Risikovorliegt. Anhand verschiedener Kriterien (Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, persönlichenRisiken durch Beruf, Hobby oder Sport, wirtschaftliche Situation des Antragstellers) entscheidetder Versicherer über die Annahme oder Ablehnung des Antrages bzw. über eine Annahme mitentsprechenden Risikozuschlägen.

Seite 53 zurück zum Anfang klicken

Page 54: Versicherungsabc opt

RISIKOZUSCHLAGZum Ausgleich von erhöhten Risiken verlangt der Versicherer im Einzelfall Prämienzuschlägezum Normaltarif z.B. bei Ausübung von gefährlichen Berufen oder Sportarten in derUnfallversicherung oder aber bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in derKranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.

RISK-MANAGEMENTheißt, Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen, bewerten, erfassen sowie die Handlungsalternativenprüfen (vermeiden, minimieren, begrenzen, selbst tragen oder auslagern). Bestimmte Risikenkann man an einen Versicherer abwälzen (z.B. sich gegen finanzielle Auswirkungen einesSchadensfalles absichern = versichern). Riskmanagement bedarf aber auch der permanentenÜberwachung und Sicherung.

RISIKOVERSICHERUNG (Ablebensversicherung)ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient - dieVersicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt.Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen. Bei Ableben des Kreditnehmerswird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Bei Abschlusskann man ein Umwandlungsrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne neuerlicheGesundheitsprüfung vereinbaren.

RISIKOZUSATZVERSICHERUNGIst eine zusätzliche, über die tariflich errechnete Summe einer Kapitallebensversicherunghinausgehende vereinbarte Todesfallsumme, die als Zusatztarif im Vertrag dokumentiert wird.

RISIKOZWISCHENVERSICHERUNGBei Lebensversicherungen kann auf Antrag für die Dauer von ein bis zwei Jahren der Sparanteilder Prämie ausgesetzt werden - nur die Prämie für den verbleibenden Todesfallschutz wirdbezahlt.

ROHBAUVERSICHERUNGbietet kostenlosen Versicherungsschutz (mit gleichzeitiger Beantragung der zukünftigenEigenheimversicherung) für den Rohbau gegen Schäden durch Feuer und Sturm(Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude vollständig geschlossen ist)sowie Gebäude- und Grundstückshaftpflicht – er endet mit Bezugsfertigstellung des Gebäudes.

RUHEN DES VERTRAGESFür bestimmte Dauer (z.B. 6 Monate in der KFZ-Versicherung, wenn die Kennzeichen bei derZulassungsstelle hinterlegt werden) kann man das Ruhen eines Versicherungsvertragesbeantragen – so zB. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste

Seite 54 zurück zum Anfang klicken

Page 55: Versicherungsabc opt

leistet. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistetwerden.

RÜCKDATIERUNGIst eine Zurückverlegung des technischen Beginns hauptsächlich bei Lebensversicherungen, umein früheres Eintrittsalter und somit eine günstigere Prämie oder aber eine kürzere Laufzeit zuerreichen.

RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNGdient zur Absicherung einer Leistungszusage des Unternehmens an den Mitarbeiter. Mittels einerRückdeckungsversicherung finanziert das Unternehmen die Zusage, beispielsweise einerlebenslangen Firmenpension.

RÜCKHOLKOSTENsind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransportes von derUnfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahegelegenen Krankenhaus. Bei Ableben werden auch die Überführungskosten übernommen. DieseKosten sind im Rahmen einer Unfall- oder Krankenversicherung mitversicherbar.

RÜCKGEWÄHRBegriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während derRentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.

RÜCKKAUFSWERTist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einerLebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglichKosten (für Vertragserrichtung und –verwaltung, Versicherungssteuer und den Risikokosten beiEr- Ablebenstarifen). Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist –vor allem in denersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden.

RÜCKTRITTist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Ein befristetesRücktrittsrecht besteht für den Versicherungsnehmer, wenn keine Versicherungsbedingungenoder Informationen über die Prämie vor Unterfertigung des Antrages oder eineAntragsdurchschrift ausgefolgt wurden. Für Konsumenten besteht ein befristetes Rücktrittsrecht,wenn der Vertrag auf Betreiben des Versicherers und außerhalb von dessen Geschäftslokal zuStande gekommen ist.Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug der Erstprämie vom Vertrag zurücktreten sowie beiVerletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

RÜCKVERSICHERER

Seite 55 zurück zum Anfang klicken

Page 56: Versicherungsabc opt

ist der Versicherer des Erstversicherers und wird in Anspruch genommen, wenn das zuübernehmende Risiko für einen Versicherer zu groß ist. Im Gegensatz zum Mitversicherer ist derRückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.

RÜCKWÄRTSDECKUNGbei bestimmten Risiken wie etwa Vermögensschadenhaftpflicht- oderRechtsschutzversicherungen kann man vereinbaren, dass Deckung gewährt wird fürVersicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss verursacht wurden (z.B. für einen Zeitraumvon 2 Jahren). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedenfalls bereits bekanntegewordene Schadensfälle.

Seite 56 zurück zum Anfang klicken

Page 57: Versicherungsabc opt

SACHVERSICHERUNGleistet Ersatz bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen. Diewichtigsten Sachversicherungen sind Gebäude- und Haushaltsversicherungen sowie industrielleund gewerbliche Feuerversicherungen.

SACHVERSTÄNDIGENVERFAHRENBei Unstimmigkeiten im Schadensfall kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen zurFeststellung von Ursache und Höhe des Schadens beauftragen. Beide Sachverständige wähleneinen dritten als Obmann – dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen derbeiden Gutachten. Grundsätzlich sind die Gutachten der Sachverständigen verbindlich undGrundlage für die Entschädigung.

SCHADENFALLKÜNDIGUNGNach Eintritt eines Schadensfalles in der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung kannsowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Beachtungbestimmter Fristen kündigen (paritätisches Kündigungsrecht).

SCHADENFREIHEITSRABATTwird von Versicherern bei schadensfreiem Verlauf und meist entsprechender Vertragsdauergewährt z.B. in der Kaskoversicherung.

SCHADENSMELDUNGBei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherererfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über denHergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen desVersicherers. Bei Haftpflichtschäden geben Sie dem geschädigtem Dritten gegenüber keinSchuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer.Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Parkschaden, Wildschäden,Fahrerflucht und Vandalismus an Ihrem KFZ verständigen Sie sofort die Polizei.

SCHADENMINDERUNGSPFLICHTist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers - er muss alle zumutbaren Maßnahmenergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind dieWeisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose)hat der Versicherer zu ersetzen.

SCHADENQUOTEsind die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (inProzent ausgedrückt) und stellen ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer dar.

SCHADENRÜCKSTELLUNG

Seite 57 zurück zum Anfang klicken

Page 58: Versicherungsabc opt

für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden bilden Versicherer Rückstellungen.

SCHLÜSSELPERSONENVERSICHERUNG (Keyman-Versicherung)Ist eine Ablebensversicherung oder Unfallvorsorge, die ein Unternehmen für verantwortlichleitende Personen (Mitarbeiter in Schlüsselpositionen) abschließt, um bei Invalidität oderAbleben den finanziellen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

SCHLUSSGEWINNbedeutet, dass Teile der Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen nicht laufend, sondern erstam Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben werden.

SCHMERZENSGELDist die Ablöse in Geld für körperliche oder seelische Verletzungen. Der Geschädigte kann fürsolche Beeinträchtigungen eine entsprechende Entschädigung verlangen.

SCHWEIGEPFLICHT-ENTBINDUNGSKLAUSELAm Versicherungsantrag von Personenversicherungen integrierte Klausel – durch dieUnterschrift des Versicherungsnehmers entbindet dieser Ärzte und Sozialversicherungsträger vonder ärztlichen Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über denGesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursacheim Leistungsfall zu ermitteln.

SCHWERE ERKRANKUNG (Dread Disease)Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Form der Lebensversicherung: dieVersicherungsleistung wird bereits bei ausgewählten Erkrankungen wie Herzinfarkt,Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinsonsche Krankheit erbracht.

SEKUNDÄRMARKTRENDITEZur Berechnung des Garantiezinses in der Lebensversicherung wird die Sekundärmarktrenditeder jeweils letzten zehn Jahre, vermindert um einen Sicherheitsabschlag herangezogen.

SELBSTBEHALTbedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einenbestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter demSelbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung. Durch die Vereinbarung vonSelbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei Kasko- und bestimmtenHaftpflichtversicherungen werden grundsätzlich Selbstbehalte im Schadensfall vorgeschrieben.

SELBSTMORDBei Selbstmord der versicherten Person wird in der Lebensversicherung nicht die

Seite 58 zurück zum Anfang klicken

Page 59: Versicherungsabc opt

Versicherungssumme, sondern lediglich das Deckungskapital ausbezahlt (Ausnahme: wenn dieTat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung derGeistestätigkeit begangen wurde, wird die volle Leistung erbracht). Viele Versicherer leisten dievolle Versicherungssumme bei Selbstmord, wenn der Abschluss der Versicherung zumindest dreiJahre zurück liegt oder aber bei Vereinbarung der sog. Unanfechtbarkeitsklausel ohne Wartezeit.

SENGSCHADENentsteht durch Hitzeeinwirkung ohne Flammenbildung (z.B. durch Glut, Heizkörper, Bügeleisen)und ist in der Feuerversicherung nicht gedeckt.

SICHERHEITSVORSCHRIFTENZur Wahrung des Versicherungsschutzes muss man bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten.Diese sind in den vertraglichen Bedingungen geregelt, wie z.B. dass dieVersicherungsräumlichkeiten bei Verlassen stets versperrt werden müssen und vereinbarteSicherungen anzuwenden sind.Bei länger als 72 Stunden unbewohnten Objekten sind die wasserführenden Leitungen abgesperrtzu halten. Jedenfalls ist jegliche Änderung oder Entfernung von vereinbarten Sicherungenmeldepflichtig!

SKADENZ (Hauptfälligkeit)ist das Datum der Fälligkeit der Prämienzahlung für die vereinbarte Versicherungsperiode.

SOFORTRENTEMit einer einmaligen Kapitalzahlung (Einmalerlag) in eine Lebensversicherung kann man einesofort beginnende lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren.

SOLVABILITÄTist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens

SOLVENCY IIZukünftige Eigenkapital-Richtlinie (Umsetzung 2008 geplant), die Eigenkapitalausstattung undRisikomanagement von Versicherungsgesellschaften im Bereich Lebensversicherung strengüberwachen wird. Darüber hinaus soll damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit am Marktgeschaffen werden.

SONDERAUSGABENsind im §18 Einkommenssteuergesetz geregelt. Es handelt sich um bestimmte Aufwändungen –Prämien für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen, Aufwändungen zurWohnraumbeschaffung, Sanierung von Wohnraum sowie Kauf von jungen Aktien undGenussscheinen – die von den Einkünften abgezogen werden können und somit dieSteuerbelastung reduzieren.

Seite 59 zurück zum Anfang klicken

Page 60: Versicherungsabc opt

Der Höchstbetrag beträgt € 2.920,-- p.a. (für Alleinverdiener zusätzlich € 2.920,- und zusätzlich €1.460,-- ab drei Kindern), ein Viertel der bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemachtenAufwändungen (abzgl. Pauschale von € 60,--p.a. für alle Steuerpflichtigen) kann steuerlichgeltend gemacht werden. Ab einem Jahresgesamteinkommen von € 36.500,-- vermindert sich dieAbsetzbarkeit und entfällt ab € 50.900,-- Jahresgesamteinkommen gänzlich.Hinweis: Prämien für Lebensversicherungen sind nur dann als Sonderausgaben absetzbar, wennbei Ablauf eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wurde (bei Kapitalauszahlung erfolgt eineNachversteuerung!)

SONDERMÜLList gefährlicher Abfall (Problemstoffe, gefährlicher Abfall, kontaminiertes Erdreich) und bedarfeiner speziellen Entsorgung. Besonders nach einem Brandschaden verursacht die Beseitigung vonSondermüll und kontaminiertem Brandschutt oft hohe Kosten. Diese Mehrkosten sollte mandaher bei Abschluss einer Feuerversicherung (ev. auch bei Sturmversicherung) zusätzlichmitversichern.

SPARPRÄMIEDie Prämie von Lebensversicherungen besteht aus einem Spar- und Risikoteil (sowieKostenanteil) Die Sparprämie wird verzinslich angesammelt und bildet am Ende der Laufzeit dieErlebenssumme.

SPERRSCHEINbedeutet, dass ein Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten gesperrt (vinkuliert) wird. Diesgeschieht meist im Zuge von Finanzierungen und betrifft meist die Feuerversicherung für das zufinanzierende Objekt sowie Lebensversicherungen als Absicherung für den Todesfall desKreditnehmers.

SPITALGELDkann man als Zusatzdeckung zu einer privaten Unfall- und Krankenversicherung beantragen. Fürjeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes erhält man einen fixvereinbarten Tagessatz.

SPITALSKOSTENVERSICHERUNGdeckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Aufenthalts- undVerpflegungskosten) inklusive Transportkosten. Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz einerSozialversicherung für Nicht-Sozialversicherte oder aber als Erweiterung der Sozialversicherungfür die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.

SPRINKLER-LECKAGEVERSICHERUNGSprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einersolchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechendenVersicherung. Gedeckt sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf

Seite 60 zurück zum Anfang klicken

Page 61: Versicherungsabc opt

Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen.

STAATLICH GEFÖRDERTE ZUKUNFTSVORSORGE (Pensionszusatzversicherung)ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird.

Als Anreiz für die private Pensionsvorsorge hat der Staat 2003 die prämienbegünstigteZukunftsvorsorge geschaffen. Sie kann von allen in Österreich unbeschränkteinkommenssteuerpflichtigen Personen genützt werden und wird am Markt in Form derfondsgebundenen, der indexgebundenen Versicherung oder auch im Rahmen desDeckungsstockes angeboten. Die jährliche Höchstbeitragsgrenze ist ein bestimmter Prozentsatzder Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung Die Veranlagungsdauer beträgtmindestens 10 Jahre. Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40.Lebensjahr bezogen werden.Bei vorzeitigem Ende der Erwerbstätigkeit, frühestens ab dem 50.Lebensjahr, kann bis zumZeitpunkt der gesetzlichen Altersrente eine Überbrückungspension beantragt werden.

Wählt man an Stelle der lebenslangen Pension die Behebung des Kapitals, so bleibt die Hälfte derstaatlichen Prämie erhalten und es fällt Kapitalertragsteuer an.

GrundlagenDer im ersten Modell 2003 verpflichtende Aktienanteil von mindestens 40% wurde mit 1.1.2010auf 30% gesenkt und gleichzeitig das „Lebenszyklusmodell“ eingeführt, bei dem der Aktienanteilmit steigendem Lebensalter weiter sinkt, um das Risiko von Kursschwankungen vorPensionsantritt (weiter) zu reduzieren: ab dem 45.Lebensjahr auf 25%, ab dem 55.Lebensjahr auf15%.Mit 1.8.2013 wurden die Grundlagen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge grundlegendreformiert: Bis zum 50. Lebensjahr gilt eine Aktienquote zwischen 15 und 60%, danach eineBandbreite zwischen 5 und 50%. Auch die bisherige Einschränkung der Aktienmärkte auf Börsendes Europäischen Wirtschaftsraums wurde aufgehoben: nun können bis zu 40% der Aktien aufbeliebigen Märkten erworben werden. Durch die erweiterten Informationspflichten hinsichtlichKosten, Rechnungsgrundlagen, Veranlagungsstrategie samt deren Chancen und Risiken sowieder garantierten Rentenzahlung wird ein hohes Niveau an Transparenz gewährleistet.

Die Vorteile der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge:- Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen 4,25% und 6,75%)

(diese ist vom Zinsniveau am Kapitalmarkt abhängig und wird analog zur Bausparprämieberechnet)- Lebenslange einkommenssteuerfreie Rente- Kapital- und Prämiengarantie bei Verrentung- Völlige Steuerfreiheit: es fallen keine Versicherungs-, Kapitalertrags-, Einkommens- oderErbschaftssteuern an.- Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine an.

STERBEGELDVERSICHERUNGist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. BeiAbleben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Personoder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.

Seite 61 zurück zum Anfang klicken

Page 62: Versicherungsabc opt

STERBETAFELNwerden vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im 10-Jahres-Rhythmus erstellt unddienen den Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Lebenserwartung. Neben demRechnungszins sind die Sterbetafeln wichtige Grundlage für die Prämienberechnung vonLebensversicherungen. Daraus ergibt sich wiederum die Renten- bzw. Kapitalleistung am Endeder Laufzeit. Derzeit werden die Sterbetafeln aus 2001 verwendet.

STEUERLICHE ABSETZBARKEITPrämien für private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können im Rahmen derSonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Limit 25% der geleisteten Prämien bis max.€ 2.900 pro Person pro Jahr) Betriebliche Versicherung können als Betriebsausgaben geltendgemacht werden – bei betrieblichen Lebensversicherung ist das Deckungskapital jedoch zuaktivieren.

STICHTAGSVERSICHERUNGBegriff aus der Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Warenwert starken jährlichenSchwankungen, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert an denVersicherer. Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten.

STILLLEGUNGim Kfz-Bereich: bei Rücklegung der Kennzeichen für eine bestimmte Zeit (z.B. bei Motorrädernwährend der Wintermonate) kann man bei manchen Versicherern Prämien sparen. Es sind jedochbestimmte Hinterlegungsfristen zu beachten!in der Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages füreinen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder währendder Karenzzeit.

STORNOist die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Eine vorzeitige Stornierung vonLebensversicherungen ist meist mit Nachteilen verbunden, in der Sachversicherung kann es zurNachverrechnung von gewährten Dauerrabatten kommen.

STUNDUNGist eine Vereinbarung mit dem Versicherer über einen Aufschub der Prämienzahlung ohneVerlust des Versicherungsschutzes.

STURMVERSICHERUNG (Elementarschadenversicherung)Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachendurch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie dieunvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von

Seite 62 zurück zum Anfang klicken

Page 63: Versicherungsabc opt

Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden anVerglasungen.

SVS/RVS Speditions-Versicherungs-Schein / Rollfuhr-Versicherungs-ScheinSpediteure sind gemäß §39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)verpflichtet, für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs erwachsenkönnen, eine Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat. Dabeigelten gesetzliche Höchsthaftungssummen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes gelten undlimitiert sind (dzt. maximal € 1.090,-- pro Sachschadensfall). Der Auftraggeber kann dieseVersicherung schriftlich ablehnen (erklärt sich als "Verbotskunde") und selbst eine seinenBedürfnissen entsprechende Transportversicherung abschließen.

Seite 63 zurück zum Anfang klicken

Page 64: Versicherungsabc opt

TÄTIGKEITSSCHADENSchäden an Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einersonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, sind grundsätzlich von derHaftpflichtversicherung ausgeschlossen und können nur durch Vereinbarung gegen Mehrprämieversichert werden.

TAGGELDVERSICHERUNGa) Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wieSelbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren einesKrankenhausaufenthaltes durch Auszahlung eines vereinbarten Betrages pro Tag desSpitalsaufenthaltes.b) Krankentaggeld: leistet bei Krankheit oder Unfall pro Tag eine im Vertrag vereinbarteEntschädigung für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang von Selbstständigen oderFreiberuflern.

TARIF"Preisliste" der Versicherer. Im Tarif sind die Annahmerichtlinien sowie die Prämien für eindurchschnittliches Risiko festgesetzt. Weicht das zu versichernde Risiko von der Norm ab, sowird die Prämie entweder rabattiert oder aber um einen Zuschlag erhöht.

TAXEBegriff in der Boots- und Yachtkaskoversicherung und bei der Versicherung von Kunst- undSammlerobjekten: als Versicherungswert kann ein bestimmter Betrag (feste Taxe) vereinbartwerden. Damit wird der Einwand einer Unterversicherung ausgeschlossen und im Totalschadender vereinbarte und dokumentierte Wert geleistet (es sei denn die Taxe ist erheblich höher als dertatsächliche Versicherungswert).Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung: die Versicherungsleistung wird ohneNachweis des tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrages (zu einer festen Taxe) pro Ausfallstagerbracht. Taxevereinbarungen sind von den Versicherern summenmäßig limitiert.

TECHNISCHER BEGINNBeginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Polizze. (zu unterscheiden vomvertraglichen (materiellen) Beginn, das ist der Zeitpunkt, von dem an die Leistungspflicht desVersicherers beginnt (nach Zahlung der Erstprämie und gegebenenfalls nach Ablauf einerWartezeit).

TEILAUSZAHLUNGLebensversicherung können auch mit Teilauszahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Zufesten Terminen oder in bestimmten flexiblen Zeiten werden Teile der Gesamtleistungausbezahlt.

TEILENTSCHÄDIGUNG

Seite 64 zurück zum Anfang klicken

Page 65: Versicherungsabc opt

In der Sachversicherung wird bei gänzlicher Zerstörung bzw. Abhandenkommen der versichertenSache- solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sicher gestellt ist - vorersteine Teilentschädigung geleistet (wenn Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind). Sobaldder Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht ist, wird dieDifferenz zum Neuwert geleistet.

TEILHABERVERSICHERUNGAblebensversicherung, die zur finanziellen Absicherung von Personengesellschaften bei Ablebeneines Teilhabers dient.

TEILKASKO (Elementarkasko)deckt Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch,Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen), Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Diebstahl,Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen und Berührung mit Haarwild auföffentlichen Straßen. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind Glasbruch, Kleingläser,Kollision mit Tieren aller Art, Schäden durch Tierbiss (Marderschäden) und Schäden durchKollision mit unbekannten Fahrzeugen (Parkschäden) und mut- oder böswillige Handlungenbetriebsfremder Personen (Vandalismus) mitversichert.

TEILSCHADENbedeutet die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache – ersetzt werden dieKosten der Wiederherstellung (Reparaturkosten) und eine allfällige Wertminderung, höchstensjedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

TEILUNGSABKOMMENsind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern undSozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischenKFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – unabhängig von derVerschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt.Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einerSchadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)

TERME FIX-VERSICHERUNGKapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. die Auszahlung erfolgt zu einem beiVertragsabschluss festgelegten Termin. Bei Ableben der versicherten Person entfällt diePrämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als Aussteuer-oder Ausbildungsvorsorge der Kinder abgeschlossen.

TIERHALTER-HAFTPFLICHTAls Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Einepassende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrtungerechtfertige Ansprüche Dritter ab. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche

Seite 65 zurück zum Anfang klicken

Page 66: Versicherungsabc opt

Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

TODESFALL-VERSICHERUNG (Risikoversicherung)bietet eine Absicherung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person währendder Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Leistung fällig. Reine Todesfallversicherungenenthalten keinen Sparanteil, sodass kein Kapital angespart wird; solche Versicherungen dienender Absicherung von Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.

TOTALSCHADENÜbersteigen die Reparaturkosten (zuzüglich Restwerte) der versicherten Sache dessenWiederbeschaffungswert, so spricht man von einem Totalschaden. Bei Wiederbeschaffung derversicherten Sache wird der Neuwert ersetzt, in der KFZ-Versicherung undHaftpflichtversicherung stets lediglich der Zeitwert.

TRANSPORTVERSICHERUNGIst die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca 2000 vor Christus)Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutzvor Risiken, denen die transportierten Güter während Transporten, Reisen, Aufenthalten undZwischenlagerungen ausgesetzt sind wie etwa Beschädigung oder Zerstörung durchElementarereignisse, wie Brand, Blitzschlag, Explosion. Erdbeben, Naturkatastrophen sowieTransportmittelunfall. Zusätzlich kann man Schäden durch Diebstahl, Beraubung oderVernässung versichern.Weiters schützt die Kaskoversicherung das Transportmittel selbst (sofern wasser- bzw.schienengebunden).Weitere Zweige der Transportversicherung sind die Reisegepäck-, Ausstellungs-, Reiselager-,Musterkollektions-, Musikinstrumenten-, und Valoren- und Werkverkehrsversicherung sowie dieVersicherung für Umzugsgut.

Seite 66 zurück zum Anfang klicken

Page 67: Versicherungsabc opt

ÜBERBRÜCKUNGSKLAUSELdient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit beiLebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderterPrämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNGBei Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer an den Überschüssen (Gewinnen)beteiligt, die der Versicherer über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet. DieseÜberschüsse können aus Zinsgewinnen, aus der Reduzierung von Kosten (Kostengewinne) oderaus einem günstigeren Sterblichkeitsverlauf (Sterblichkeitsgewinn) entstehen. Die Verrechnungder Überschüsse kann auf verschiedene Arten erfolgen: sie werden verzinslich angesammelt unddem Vertrag gutgeschrieben, sie werden zur Reduktion der Versicherungsprämie(Beitragsverrechnung) verwendet oder als Bonus in eine zusätzliche (prämienfreie)Versicherungssumme investiert. Da die Überschüsse von vielen unterschiedlichen Faktorenabhängig sind, sind Angaben über zukünftige Gewinnbeteiligungen stets unverbindlich.

ÜBERSCHWEMMUNGSchäden an Gebäuden und deren Inventar durch Überschwemmung, Hochwasser,Witterungsniederschläge und Kanalrückstau (Naturkatastrophen) werden von denVersicherungen in verschiedenen Deckungsvarianten angeboten – jedoch stets nur mitbestimmten Höchstentschädigungsgrenzen. Bei hochwassergefährdeten Risiken sollten Sie daherdie Beratung eines unabhängigen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen.

ÜBERSPANNUNGSSCHÄDENtreten meist durch die mittelbare Einwirkung eines Blitzschlages auf und verursachen Schäden anelektrischen und elektronischen Geräten. Solche Schäden können mit einer Elektronik- oderE-Geräteversicherung abgedeckt werden.

ÜBERVERSICHERUNGbedeutet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versichertenSachen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes in der Sachversicherung muss der Versicherer imSchadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzen.

UMTAUSCHRECHTBei Ablebensversicherungen kann man vereinbaren, dass diese in eine Kapitalversicherung ohneneuerliche Gesundheitsprüfung umgewandelt werden können.

UMWELTHAFTUNGUmweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich und Gewässerndurch Immissionen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann manSchadenersatzverpflichtungen für Sachschäden aus Umweltstörungen, einschließlich desSchadens an Erdreich und Gewässern versichern, sofern solche Schäden durch einen plötzlichen,

Seite 67 zurück zum Anfang klicken

Page 68: Versicherungsabc opt

unvorhersehbaren Vorfall ausgelöst werden.

UNANFECHTBARKEITSKLAUSELwird in der Lebensversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungspflicht desVersicherers auch bei Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtenbestehen bleibt. Diese Klausel wird meist bei Verpfändung oder Abtretung vonLebensversicherungen an Banken angewandt.

UNFALLEin Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körperwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auchKinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertrageneFrühsommer-Meningoencephalitis. Weiters gelten Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungenund Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen alsUnfall.

UNFALLINVALIDITÄTbedeutet, dass die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen odergeistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Beachten Sie die unverzügliche Meldefrist nacheinem Unfall - die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt undbei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung wird nach demGrad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme bemessen.

UNFALLKOSTENdazu zählen Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, die bis zur vereinbarten Summe nach einemUnfall ersetzt werden (sofern die Sozialversicherung hierfür nicht aufkommt). Heilkosten sinddie Aufwendungen, die zur Behebung von Unfallfolgen notwendig sind (Erstanschaffung vonProthesen, Zahnersatz etc.), Bergungskosten fallen an bei Suche, Bergung und Transport desunverletzt, verletzt oder tot geborgenen Versicherten. Rückholkosten werden erbracht, wenn derVerletzte von der Unfallstelle bzw. vom dem Unfallort nächstgelegenem Spital an seinenWohnort bzw. das seinem Wohnort nächstgelegene Spital transportiert wird. Bei Tod desVersicherten durch einen Unfall werden die Kosten der Überführung bezahlt.

UNFALLVERSICHERUNGDie gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bei Folgen von Arbeitsunfällen eine finanzielleUnterstützung – diese reicht oftmals nicht aus. Eine private Absicherung ist preiswert und solltedaher für jeden von uns selbstverständlich sein. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgeneines Unfalles weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport).Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandardsbei dauernder Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, Spitalgeld oderTaggeld nach Unfall sowie Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten).Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B.Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von

Seite 68 zurück zum Anfang klicken

Page 69: Versicherungsabc opt

manchen Versicherern gegen Mehrprämien angeboten.

UNFALLZUSATZVERSICHERUNGZusätzlicher Schutz für die Folgen eines Unfalles in einer Lebensversicherung. So kann etwavereinbart werden, dass bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt wird oder beidauernder Invalidität – entsprechend dem Grad der festgestellten Invalidität – ein vereinbarterBetrag fällig wird. Die versicherbaren Leistungen sind von der Versicherungssumme derLebensversicherung abhängig und daher limitiert.

UNVERFALLBARKEITBegriff aus der betrieblichen Altersversorgung und bedeutet, dass Ansprüche des Arbeitnehmersin Höhe der versicherungsmäßigen Anwartschaften nicht mehr verfallen können, auch wenn erdas Unternehmen verlässt.

UNVERSICHERBARE PERSONENBetreffend Unfallversicherung sind Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder vonschweren Nervenleiden befallen sind sowie Geisteskranke unversicherbar und trotzPrämienzahlung nicht versichert. In der Lebensversicherung sind im Grunde fast alle Personenversicherbar – die wenigen Ausnahmen sind meist durch schwere Krankheit oder Höchstalterbegründet. Einschränkungen können durch besondere Gefahren im Beruf oder sportlicheBetätigung bedingt sein.

UNTERJÄHRIGKEITSZUSCHLAGgrundsätzlich sind Versicherungsprämien jährlich im Vorhinein zu entrichten. Man kann einehalb-, vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung vereinbaren (Mindestprämien sind zubeachten) – hierfür kann der Versicherer Zuschläge zwischen zwei und sechs Prozent verlangen.Hinweis: eine monatliche Zahlung von Kfz-Versicherungen ist nicht zu empfehlen, da die darinenthaltene motorbezogene Steuer um 10% höher ist, als bei jährlicher Zahlung.

UNTERVERSICHERUNGliegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert der versichertenSache. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt. Beispiel: dieVersicherungssumme einer Haushaltsversicherung beträgt € 50.000, der tatsächliche Wert desWohnungsinhaltes ist jedoch € 100.000. Bei einem Einbruchdiebstahl entsteht ein Schaden von €20.000,-- - der Versicherer erbringt lediglich eine Leistung von € 10.000,--, da eine 50%igeUnterversicherung vorliegt.Formel für Entschädigungsleistung = Schaden x Versicherungssummetatsächlicher WertVersichern Sie unbedingt stets den korrekten Wert um Probleme im Schadenfall zu verhindern!

UNTERVERSICHERUNGSVERZICHTbedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall auf eine Leistungsverkürzung wegen zu geringer

Seite 69 zurück zum Anfang klicken

Page 70: Versicherungsabc opt

Versicherungssumme verzichtet (Versicherung auf Erstes Risiko). Diese Vereinbarung wirdhauptsächlich bei Eigenheim- und Haushaltsversicherungen getroffen, sofern dieVersicherungssummen nach der Wohnnutzfläche bzw. der bebauten Fläche des Eigenheimesunter Berücksichtigung der Geschosse und der Ausstattung ermittelt wird.

UNWIDERRUFLICHES BEZUGSRECHTbedeutet, dass der Begünstigte die zukünftige Versicherungsleistung unwiderruflich bereits beiAbschluss der Versicherung erwirbt. Der Versicherungsnehmer muss jedenfalls die Rechte desBegünstigten wahren, z.B. kann ohne dessen Zustimmung das Bezugsrecht nicht mehr geändertwerden.

Seite 70 zurück zum Anfang klicken

Page 71: Versicherungsabc opt

VANDALISMUSMut- oder böswillige Zerstörung oder Verwüstung von versicherten Sachen im Zuge einesEinbruchdiebstahls. Vandalismusschäden sind in den meisten Haushalts-, Eigenheim- undBetriebsversicherungen in der Sparte Einbruchdiebstahl mitversichert.

VALORENVERSICHERUNGist eine spezielle Art der Transportversicherung für Wertsachen wie etwa Wertpapiere,Edelmetalle, Münzen, Juwelen, Schmuck, Pelze für den gewerblichen oder privaten Bereich.

VARIABLE KOSTENBegriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Das sind jene Kosten, die im Falle einerBetriebsunterbrechung entfallen oder sich verringern wie etwa Wareneinsatz, Verpackungs-,Reinigungs-, Transport- und Energiekosten.

VERANSTALTUNGSAUSFALLVERSICHERUNGdeckt den finanziellen Schaden, wenn eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Ausfall vonmaßgeblichen Personen, Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes, behördliche Maßnahmen oderanderen vereinbarten Ursachen abgesagt, abgebrochen, verlegt oder verschoben werden muss.

VERANSTALTUNGSHAFTPFLICHTSchützt vor den finanziellen Folgen, wenn bei Durchführung von Veranstaltungen Dritten einSchaden zugefügt wird.

VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS (VVO)ist die gemeinsame, unabhängige Interessensvertretung aller in Österreich tätigen privatenVersicherungsunternehmen, der seine Mitglieder bei rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichenund internationalen Angelegenheiten unterstützt.

VERBUNDENE LEBEN (Versicherung auf Gegenseitigkeit)bedeutet, dass zwei Personen in einem Lebensversicherungsvertrag versichert sind. DieTodesfallleistung wird fällig, wenn eine der beiden Personen stirbt oder beim gleichzeitigen Todbeider Personen. Die Prämie ist günstiger als bei Einzelverträgen, da die Leistung nur einmalerbracht wird. Diese Vorsorge dient meist der Ablebensvorsorge von Ehepartnern, Teilhabernoder Gesellschaftern von Unternehmen oder der Absicherung von Immobilienfinanzierungen fürFamilien.

VERDIENSTAUSFALLkann man mit einer Krankengeldversicherung sowie mittels diversen Bausteinen in einerPersonenversicherung oder aber ganz speziellen Verdienstausfallsversicherungen, wie etwa fürangestellte Ärzte, absichern.

Seite 71 zurück zum Anfang klicken

Page 72: Versicherungsabc opt

VERJÄHRUNGist der Verlust eines Rechtes, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemachtwird. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren ab demZeitpunkt der objektiven Möglichkeit, das Recht auf Leistung auszuüben. Steht die Leistungeinem Dritten (Bezugsberechtigtem) zu, so beginnt die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt derKenntniserlangung des Anspruches zu laufen. Jedenfalls verjährt aber der Anspruch nach 10Jahren.Der Anspruch des Versicherungsnehmers kann aber auch bereits vor Ablauf der Verjährungsfristdurch Präklusion erlöschen.

VERKEHRSOPFERGESETZverpflichtet den Fachverband der Versicherungsunternehmen zum Schutz von Geschädigtenbestimmte Leistungen zu erbringen: etwa, wenn der Unfall mit einem gestohlenen KFZ oder mitgefälschten Kennzeichen verursacht wurde oder der Schädiger über keinen gültigenHaftpflichtvertrag verfügt oder nicht ermittelt werden kann. (bei Fahrerflucht wird nur derPersonenschaden ersetzt).

VERKEHRSWERTist der erzielbare Verkaufspreis der versicherten Sache. Bei Gebäuden bleibt das Grundstückunberücksichtigt.

VERMITTLERRICHTLINIEwurde vom Europäischen Parlament 12/2002 verabschiedet und dient einerseits zur Regelung derDienstleistungsfreiheit und andererseits dem Verbraucherschutz durch Sicherstellung vonbestimmten Qualitätskriterien in der Versicherungsvermittlung. Die wesentlichen Inhalte sind dieRegistrierung der einzelnen Vermittlertypen (Makler und Agenten) in ein öffentliches Register(http://versicherungsvermittler.brz.gv.at/zv/html/zgwframe.htm), die Einrichtung einerBeschwerdestelle (im BM f. Wirtschaft und Arbeit), der Nachweis einerBerufshaftpflichtversicherung über 1 Million Euro sowie umfangreiche Beratungs-, Informations-und Dokumentationspflichten für den Vermittler. In Österreich wurde die Richtlinie mit15.1.2005 in nationales Recht umgesetzt.

VERMÖGENSSCHADENin Unterscheidung zu Personen- oder Sachschaden ist der Vermögensschaden die Verminderungdes Vermögens bzw. der Rechte des Geschädigten. Speziell in der Haftpflichtversicherungunterscheidet man abgeleitete (direkte) Vermögensschäden als Folge eines Personen- oderSachschadens (Verdienstentgang, Produktionsausfall) und reine Vermögensschäden, die wederauf Personen-, noch Sachschäden zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz für reineVermögensschäden muss mit dem Versicherer gesondert vereinbart werden.

VERMÖGENSSCHADENVERSICHERUNGdeckt Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden (die keine Folgeschäden aus Personen-

Seite 72 zurück zum Anfang klicken

Page 73: Versicherungsabc opt

oder Sachschäden sind). Beispiel hierfür sind die Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler,Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure, Sachverständige, Mediatorenusw. aber auch die D&O Versicherung, die Manager oder leitende Angestellte von Unternehmengegen Ersatzansprüche von innen und/oder außen wegen Pflichtverletzungen absichert.

VERMÖGENSVERSICHERUNGIm Unterschied zur Personenversicherung (Leben-, Kranken-, Unfallversicherung) geht es bei derVermögensversicherung einerseits um die Sachversicherung, wie etwa die Versicherung vonbestimmten Objekten (Haushalt, Eigenheim, Maschinenbruch etc) oder die Absicherungbestimmter Gefahren (Feuer, Sturmschaden, Transport etc), andererseits um dieSchadenversicherung, mit dem Zweck, das Vermögen des Versicherungsnehmers zu schützen,wie etwa die Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Kredit- oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

VERPFÄNDUNGbedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einem(Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten (zumeist Bank) verpfändet. DerVersicherungsvertrag geht in den Besitz des Pfandgläubigers über, dieser kann bei Ableben desVersicherten die Leistung aus dem Versicherungsvertrag einfordern. Im Rahmen der gesetzlichenBedingungen kann es zur Nachversteuerung steuerlich geltend gemachter Prämien kommen.

VERSCHULDENSHAFTUNGist im ABGB geregelt und sieht eine unbegrenzte Haftung gegenüber dem Geschädigtem vor. ImUnterschied zur Gefährdungshaftung wird nur bei nachweisbarem Verschulden gehaftet(Grundlage der Haftpflichtversicherung). Um Schadenersatzansprüche an den Schädiger stellenzu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Schaden, Verschulden (es genügtbereits Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit und Kausalität.Gemäß ABGB muss jedenfalls der Anspruchsteller die Haftung aus Verschulden beweisen.Versicherer decken stets nur bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbartenVersicherungssumme!

VERSICHERERGewähren als Vertragspartner des Versicherungsnehmers im Versicherungsvertrag denVersicherungsschutz für ein bestimmtes Risiko und übernehmen im Versicherungsfall dievereinbarte Leistung. Inländische Versicherer dürfen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz nur inForm einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit betriebenwerden.

VERSICHERTERmeist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ident. Eine Versicherung kann aber auchzugunsten einer dritten Person abgeschlossen werden (mit ausdrücklicher Benennung oder auchohne genannt zu werden). In der Personenversicherung ist der Versicherte jene Person, derenLeben versichert ist und die für den Versicherer das Risiko darstellt. Sie muss am Antragunterschreiben und kann ihr Recht auf Leistung nur dann geltend machen, wenn der

Seite 73 zurück zum Anfang klicken

Page 74: Versicherungsabc opt

Versicherungsnehmer zugestimmt hat oder wenn sie die Polizze besitzt.

VERSICHERTES INTERESSEist Gegenstand jedes Versicherungsvertrages und gleich zu setzen mit dem Versicherungswertbzw. dem versichertem Risiko. Versicherbar ist jedes in Geld schätzbare Interesse an einer Sache.

VERSICHERTES RISIKOist Gegenstand des Versicherungsvertrages als die versicherte Gefahr bzw. das Ereignis, dessenEintritt zur Versicherungsleistung führt (Feuer, Unfall etc.)

VERSICHERUNG FÜR FREMDE RECHNUNGbedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag zwar im eigenen Namen allerdings für einefremde Person abschließt (z.B. Kfz-Kaskoversicherung zugunsten einer Leasinggesellschaft,Insassenunfallversicherung). Der Versicherte kann über seine Rechte nur verfügen, wenn er diePolizze besitzt oder der Versicherungsnehmer zustimmt.

VERSICHERUNGSAGENTENsind selbstständig tätige Versicherungsvermittler, die vertraglich an einen oder mehrereVersicherer gebunden und von diesen ständig betraut sind, Versicherungsverträge zu vermittelnund abzuschließen. Den Kunden gegenüber besteht Deklarationspflicht sowie dieAufklärungsverpflichtung über die jeweiligen Agenturverhältnisse.

VERSICHERUNGSAUFSICHTSBEHÖRDE (VAB)ist eine Abteilung der Finanzmarktaufsicht zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer.Vorrangige Aufgaben sind die Prüfung und Überwachung der Finanzgebarung derVersicherungsunternehmen und Pensionskassen, die laufende Beaufsichtigung derGeschäftstätigkeit, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilitätder Versicherer. Darüber hinaus veröffentlicht die VAB eine jährliche Versicherungsstatistiksamt Überblick über die Spartenentwicklung.

VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ (VAG)Bundesgesetz aus 1978, das den Betrieb und die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmenin Österreich regelt und der Finanzmarktaufsicht zur Wahrnehmung zugewiesen ist.

VERSICHERUNGSBEDINGUNGENsind unabdingbare Bestandteile jedes Versicherungsvertrages und regeln die Rechte und Pflichtender Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes. In den AllgemeinenVersicherungsbedingungen (AVB) (und gegebenenfalls ergänzt durch individuelleVereinbarungen in den Besonderen Bedingungen) sind die Geschäftsbedingungen undVorschriften für jeden einzelnen Versicherungszweig und –sparte als Ergänzung und Erläuterungdes Versicherungsvertragsgesetzes dokumentiert. (wie etwa ABS = Allgemeine Bedingungen für

Seite 74 zurück zum Anfang klicken

Page 75: Versicherungsabc opt

die Sachversicherung). Diese müssen dem Versicherungsnehmer vor Antragstellung ausgefolgtwerden, sonst kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Seit 1994 kann jeder Versicherer seineeigenen AVB gestalten (keine Genehmigungspflicht mehr durch die Versicherungsaufsicht) – diequalitativen Unterschiede der einzelnen Versicherer aufgrund Ihrer AVB sind daher neben demPrämienvergleich entscheidend bei der Auswahl des günstigsten Versicherungsschutzes.

VERSICHERUNGSBEGINNFormell ist dies der Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer (also mitZustellung der Polizze an den Versicherungsnehmer). Materiell beginnt die Versicherung mitZahlung der Erstprämie – erst dann besteht Versicherungsschutz – frühestens jedoch mit dem inder Polizze angegebenen Zeitpunkt und nach Ablauf eventuell vereinbarter Wartezeiten(technischer Versicherungsbeginn).

VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG (VB)ist ein spezielles Dokument als Nachweis über den (gesetzlich vorgeschriebenen)Haftpflichtversicherungsvertrag. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen beginnt die vorläufigeDeckung über die Mindesthaftpflichtversicherung mit Hinterlegung der VB bei derZulassungsstelle - spätestens aber mit dem auf der VB angegebenen Deckungsbeginn.Bei Beendigung der Leistungspflicht ist der Versicherer verpflichtet, die Verkehrsbehörde mittelseiner "roten VB" zu verständigen – damit wird die Zulassung des betreffenden KFZbescheidmäßig aufgehoben. Versicherungsbestätigungen dienen auch zum Nachweis vongesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Haftpflichtdeckungen bei Behörden, wie etwa vonVersicherungsmaklern, Wirtschaftstreuhändern, Mediatoren, Sachverständigen etc.

Seite 75 zurück zum Anfang klicken

Page 76: Versicherungsabc opt

WARTEZEITist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und der Leistungspflicht des Versicherers - dasheißt, der Versicherungsschutz tritt erst nach diesem Zeitraum ein. Wartezeiten gibt es in derprivaten Krankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung.

WECHSELKENNZEICHENbedeutet, dass mehrere Fahrzeuge (maximal drei) mit einem Kennzeichen angemeldet werden,wobei stets nur ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann. Die Versicherungsprämie fürdie Haftpflichtversicherung wird in der Regel nach dem PS/KWstärksten Fahrzeug berechnet, dieKaskoversicherungsprämie wird pro Fahrzeug kalkuliert, jedoch um einen Abschlag für dieschwächeren Fahrzeuge vermindert. Die motorbezogene Steuer ist nur für das Fahrzeug mit derhöchsten Steuereinstufung zu entrichten.

WECHSELWIRKUNGBegriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Das sind Auswirkungen einerBetriebsunterbrechung eines Betriebes auf andere Betriebe desselben Eigentümers (wie etwaHersteller und Handel). Solche Wechselwirkungsschäden können mitversichert werden.

WEGFALL DES VERSICHERTEN INTERESSESist ein Kündigungsgrund für den Versicherungsvertrag und liegt vor bei Veräußerung, Zerstörungoder Verlust der versicherten Sache (z.B. Totalschaden).

WERTANPASSUNGist eine planmäßige Anpassung von Prämien und Leistungen an einen bestimmten Index(Verbraucherpreis-, Baukosten- oder Mischindex) um eine laufende Unterversicherung durchInflation zu vermeiden. In der Personenversicherung erfolgt die Wertanpassung ohne neuerlicheGesundheitsprüfung.

WERTENTWICKLUNGist ein Maßstab für den Erfolg (Performance) eines Investments über einen bestimmten Zeitraumund wird in Prozent ausgedrückt. Sie setzt sich zusammen aus Kursanstiegen bzw. –verlusten undAusschüttungen (Dividenden, Zinsen), meist ohne Berücksichtigung der Kosten.

WERTMINDERUNGWird vom Versicherer dann erbracht, wenn trotz Reparatur einer beschädigten Sache derVerkehrswert im Vergleich zu einer unbeschädigten Sache vermindert ist (ein „merkantilerMinderwert“ entsteht). Wertminderung kann unter bestimmten Kriterien z.B. bei einemUnfallfahrzeug zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend gemacht werden – über die Höheentscheidet meist ein Sachverständiger.

WERTSACHEN

Seite 76 zurück zum Anfang klicken

Page 77: Versicherungsabc opt

Ist ein Begriff für besonders (einbruch)diebstahlgefährdete Gegenstände, wie etwa:- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie alle Sachen aus Gold oderPlatin- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von MöbelstückenIn der Reisegepäckversicherung: zusätzlich Fotoapparate, Kameras.Zu beachten ist, dass es für Wertsachen in der Einbruchdiebstahl- und ReisegepäckversicherungEntschädigungsgrenzen (eingeschränkten Versicherungsschutz) gibt bzw. Wertsachen nur unterbestimmten Sicherheitsvorkehrungen vollständig versichert werden können.

WETTERVERSICHERUNG (Regenausfallversicherung)deckt den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn eine Veranstaltung durch widrigeWetterumstände abgesagt, abgebrochen, verlegt oder verschoben werden muss.

WIDERRUFLICHES BEZUGSRECHTIst das in der Regel gewählte Bezugsrecht in der Personenversicherung - es besagt, dass derVersicherungsnehmer jederzeit schriftlich die bezugsberechtigte Person ändern kann.

WIDERRUFSRECHTInnerhalb von 14 Tagen kann der Antragsteller seinen Versicherungsantrag widerrufen, wenn erdarüber informiert wurde und er dies unterfertigt hat. Hat er diese Information nicht erhalten, soerlischt das Widerrufsrecht 1 Monat nach Zahlung der Erstprämie. Kein Widerrufsrecht bestehtbei kurzfristigen Verträgen (Laufzeit unter 1 Jahr), Lebensversicherungen (hier besteht einRückrittsrecht) und Anträge für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit.

WIEDERBESCHAFFUNGSWERTIst der Preis der versicherten Sache gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens. In derKFZ-Versicherung wird bis zum Kaufpreis (inkl. Zubehör) eines gleichwertigenGebrauchtwagens (gleiche Marke und Type gemäß Eurotaxliste) zum SchadenszeitpunktEntschädigung geleistet.

WIEDERINKRAFTSETZUNGBedeutet, dass ein beitragsfreier oder gekündigter Versicherungsvertrag wieder aufgenommenwird.

WITWENRENTEIn der Rentenversicherung kann man die lebenslange Weiterzahlung einer Witwen/Witwerrentevereinbaren – sie tritt in Kraft bei Ableben der bezugsberechtigten Person während derRentenzahlungsdauer.

Seite 77 zurück zum Anfang klicken

Page 78: Versicherungsabc opt

WOHNUNGSWECHSELBei Wohnungswechsel geht die Haushaltsversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung(innerhalb Österreichs) über. Der Vorteil ist, dass während des Umzuges beide Wohnungen alsversichert gelten. Ab den Haushaltsversicherungsbedingungen 1989 kann die Versicherung auchvor Beginn des Umzuges auf den Tag der Übersiedlung gekündigt werden.

Seite 78 zurück zum Anfang klicken

Page 79: Versicherungsabc opt

ZAHLUNGSVERZUGZahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. DieErstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach Zugang der Polizze und derZahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt drohtLeistungsfreiheit im Schadensfall sowie die Auflösung des Versicherungsvertrages.Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung(mit Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat bei Feuerversicherung) sowie der Belehrung über dieRechtsfolgen bei Nichtzahlung) senden. Danach kann der Versicherer bei Nichtzahlung denVertrag fristlos kündigen und ist im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzugund bei Bagetellverzug = 10% der Jahresprämie, höchstens 60 Euro)

ZAHLWEISEVersicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eineRatenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedochoftmals mit Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).

ZEITRENTE (temporäre Rente)Wird aus einer Lebensversicherung nur für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (etwa 10 oder15 Jahre) bezahlt. (im Gegensatz zu Leibrenten, die bis zum Ableben der bezugsberechtigtenPerson vereinbart werden)

ZEITWERTIst der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Er ergibt sich ausdem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung.Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens weniger als 40%des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung besteht - nur der Zeitwert ersetzt!

ZESSION (Abtretung)ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Gläubiger(Zessionar). Der Versicherungsnehmer (Zedent) ist zwar weiterhin Vertragspartner desVersicherers, kann aber ohne Zustimmung des Zessionars nicht mehr über den Vertrag verfügen,das Bezugsrecht geht ebenfalls auf den Zessionar über. Eventuell in Anspruch genommeneSteuerbegünstigungen bei Lebensversicherungen, die nach dem 1.6.1996 abgeschlossen wurden,gehen verloren.

ZILLMERUNG (gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren)Ein nach dem Mathematiker Dr. August Zillmer (1831-1893) benannte Formel zur Berechnungder Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen. Bei gezillmerten Tarifen werden dieAbschluss- und Vertriebskosten mit den ersten gezahlten Prämien verrechnet (höchstens 40%oder Beitragssumme) – daher sind die Rückkaufswerte in den ersten Versicherungsjahren ehergering.Bei ungezillmerten Tarifen werden die Kosten über die gesamte Beitragszahlungsdauer des

Seite 79 zurück zum Anfang klicken

Page 80: Versicherungsabc opt

Vertrages verteilt, daher ergeben sich in den Anfangsjahren höhere Rückkaufswerte.

ZINSGEWINNEWerden in der Lebensversicherung durch gute Veranlagung der verwalteten Gelder über dengarantierten Rechnungszins liegende Überschüsse erwirtschaftet, spricht man von Zinsgewinnen.Diese müssen in angemessener Höhe dem Versicherungsnehmer in Form der Gewinnbeteiligungweitergegeben werden.

ZUKUNFTSSICHERUNG gemäß § 3(1) Z 15 EStG 1988Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber bis € 300 pro Jahrlohnnebenkostenfrei in eine Kranken-, Unfall-, oder Lebensversicherung für alle oder einebestimmte Gruppe von Mitarbeitern investieren kann. Für den Mitarbeiter ist diese Prämielohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einerLebensversicherung fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu.Die Zukunftssicherung ist sowohl als Gehaltserhöhung als auch als Gehaltsumwandlung mitEinverständnis der Mitarbeiter möglich.

ZUKUNFTSVORSORGE (Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108 EstG)Als Anreiz für die private Pensionsvorsorge hat der Staat 2003 die prämienbegünstigteZukunftsvorsorge geschaffen. Sie kann von allen in Österreich unbeschränkteinkommenssteuerpflichtigen Personen genützt werden und wird am Markt in Form derfondsgebundenen, der indexgebundenen Versicherung oder auch im Rahmen desDeckungsstockes angeboten. Die jährliche Höchstbeitragsgrenze ist ein bestimmter Prozentsatzder Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung Die Veranlagungsdauer beträgtmindestens 10 Jahre. Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40.Lebensjahr bezogen werden.Bei vorzeitigem Ende der Erwerbstätigkeit, frühestens ab dem 50.Lebensjahr, kann bis zumZeitpunkt der gesetzlichen Altersrente eine Überbrückungspension beantragt werden.

Wählt man an Stelle der lebenslangen Pension die Behebung des Kapitals, so bleibt die Hälfte derstaatlichen Prämie erhalten und es fällt Kapitalertragsteuer an.

GrundlagenDer im ersten Modell 2003 verpflichtende Aktienanteil von mindestens 40% wurde mit 1.1.2010auf 30% gesenkt und gleichzeitig das „Lebenszyklusmodell“ eingeführt, bei dem der Aktienanteilmit steigendem Lebensalter weiter sinkt, um das Risiko von Kursschwankungen vorPensionsantritt (weiter) zu reduzieren: ab dem 45.Lebensjahr auf 25%, ab dem 55.Lebensjahr auf15%.Mit 1.8.2013 wurden die Grundlagen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge grundlegendreformiert: Bis zum 50. Lebensjahr gilt eine Aktienquote zwischen 15 und 60%, danach eineBandbreite zwischen 5 und 50%. Auch die bisherige Einschränkung der Aktienmärkte auf Börsendes Europäischen Wirtschaftsraums wurde aufgehoben: nun können bis zu 40% der Aktien aufbeliebigen Märkten erworben werden. Durch die erweiterten Informationspflichten hinsichtlichKosten, Rechnungsgrundlagen, Veranlagungsstrategie samt deren Chancen und Risiken sowieder garantierten Rentenzahlung wird ein hohes Niveau an Transparenz gewährleistet.

Seite 80 zurück zum Anfang klicken

Page 81: Versicherungsabc opt

Die Vorteile der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge:- Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen 4,25% und 6,75%)

(diese ist vom Zinsniveau am Kapitalmarkt abhängig und wird analog zur Bausparprämieberechnet)- Lebenslange einkommenssteuerfreie Rente- Kapital- und Prämiengarantie bei Verrentung- Völlige Steuerfreiheit: es fallen keine Versicherungs-, Kapitalertrags-, Einkommens- oderErbschaftssteuern an.- Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine an.

ZULASSUNGSSTELLEDie Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle einerVersicherungsgesellschaft erfolgen - Hat die Versicherung, bei der dieKfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk, dannmuss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

ZUSATZVERSICHERUNGEs gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen:- Als zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung/Erweiterung zur Sozialversicherung, wie etwadie Private Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient.- als Erweiterung eines Versicherungsvertrages um eine bestimmte Absicherung, wie etwa fürden Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf, des Ablebens oder eines Unfalles.

ZUWACHSPLAN (dynamische Beitragserhöhung)Dient der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung beiPersonenversicherungen Im Unterschied zur Indexklausel wird hier ein fixer Prozentsatzvereinbart um welchen sich (unabhängig vom Verbraucherpreisindex) die Versicherungssummeund die Prämie jährlich erhöht (ohne neuerliche Gesundheitsprüfung).

Seite 81 zurück zum Anfang klicken