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Versicherungstechnische Aspekte der Grundstücksentwässerung

Versicherungstechnische Aspekte der …...Selbstbeteiligungen • ohne • 0%-25% • Festbetrag 500,-bis 5.000,-Euro 9. Was ist sonst wichtig? Klauseln differieren stark von Versicherer

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Versicherungstechnische

Aspekte der

Grundstücksentwässerung

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Agenda

1. Woher kommt das verstärkte Interesse an der Versicherung von Ableitungsrohren?

2. Welche Versicherungssparten sind zuständig?

3. Was ist versicherbar?

4. Was ist nicht versicherbar?

5. Was ist im Schadensfall zu beachten?

6. Was ist beim Immobilienkauf zu beachten?

7. Was ist beim Versicherer- oder Tarifwechsel zu beachten?

8. Wie kann man die vorhandenen Abwasserleitungen versichern?

9. Was ist sonst zu beachten?

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1. Woher kommt das verstärkte Interesse an der Versicherung von

Ableitungsrohren?

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1. Woher kommt das verstärkte Interesse an der Versicherung von

Ableitungsrohren?

Immobilienbesitzer Versicherer

Vorgeschriebene Dichtheitsprüfung

Sanierungskosten

Versicherung

Sanierungsbedarf im zwei- bis dreistelligen

Milliardenbereich

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2. Welche Versicherungssparten sind zuständig?

Private Immobilien Rohrbruch „Verbundene

Wohngebäudeversicherung“ (VGB)

Verstopfung „Hausratversicherung“

(VHB) oder „Verbundene

Wohngebäudeversicherung“ (VGB)

GewerbeimmobilienRohrbruch „Leitungswasser-

versicherung“ (AWB)Verstopfung

„Gewerbeschutzversicherung“

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3. Was ist versicherbar?

Innen liegendes Regenrohr:

über Klausel versicherbar

Abwasserrohr:

standardmäßig versichert

Ableitungsrohr zwischen

Grundmauern:

über Klausel versicherbar;

alte Bedingungen: Urteil

Ableitungsrohr auf dem

Grundstück:

über Klausel versicherbar

Ableitungsrohr außerhalb des

Grundstücks:

über Klausel versicherbar

Außenliegendes Regenrohr:

nicht versicherbar

Ableitungsrohr für

Regenwasser:

über Klausel versicherbar

(selten angeboten)

Zisterne: über Klausel

versicherbar

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4. Was ist nicht versicherbar?

verfestigte

Ablagerungen

einragende

Stutzen

• Muffenversatz

• Wurzeleinwuchs

• fehlende oder poröse Dichtungen

• verfestigte Ablagerungen

• mangelhafte Beschaffenheit

• Konstruktionsfehler wie einragende

Stutzen

• Porosität

Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen

Dichtheitsprüfung

Schäden, die vor Versicherungsbeginn

eingetreten sind:

Der Versicherungsnehmer ist

dafür nachweispflichtig!

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5. Was ist im Schadensfall zu tun?

Bei Verdacht auf einen Rohrbruch

nach einer Dichtheitsprüfung

Frühzeitig den Versicherer benachrichtigen!

Versichert

Maßnahmen abstimmen

Nicht versichert

Gewährleistungsansprüche prüfen

Haftpflichttatbestände prüfen

(Bambus,...)

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6. Was ist bei einem Immobilienkauf zu beachten?

Bestehende Versicherung: Nur nach sorgfältiger Prüfung kündigen

Kaufverhandlungen Notarvertrag Dichtheitsprüfung Sanierungsbedarf hohe Kosten

Suche vorsorgliche Dichtheitsprüfung Verhandlungen über

die KostenübernahmeNotarvertrag ohne Worte

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7. Was ist beim Versicherer- oder Tarifwechsel zu beachten?

Alte und neue Bedingungen genau vergleichen

„Nachhaftung“ prüfen

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8. Wie kann man die vorhandenen Abwasserleitungen versichern?

Vertragsabschluß möglich

• Nach erfolgreicher Dichtigkeitsprüfung

• Neubauten

• Gebäudealter unter 25 Jahre

• Ohne Einschränkung

Bedingungen

• „Komfort“ / „Exklusiv“ / „Top-Schutz“ / „VIP“

Bedingungen, oft mit allen Klauseln, Prämie

schon einkalkuliert

• einzelne Klauseln gegen Zuschlag

Entschädigungsgrenzen

• 0,2% der Versicherungssumme

• Festbetrag 1.000 – 20.000 Euro

• „Unbegrenzt“

Selbstbeteiligungen

• ohne

• 0%-25%

• Festbetrag 500,- bis 5.000,- Euro

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9. Was ist sonst wichtig?

Klauseln differieren stark von Versicherer zu Versicherer

Viele Versicherer bieten nicht alle Klauseln oder nur mit Einschränkungen an

Andere Klauseln beachten wie „Einschluss der groben Fahrlässigkeit“

(Schadenpotential wesentlich höher als Rohrbruchkosten)

Unabhängigen Berater aufsuchen der mit verschiedenen Versicherern arbeitet

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Hans Jürgen Lenzen

Brungs, Lenzen & Partner GmbH

Versicherungsmaklerbüro gegründet 1979

Larstr. 153 – 53844 Troisdorf - Tel. 02241/41044 – Fax 02241/43675

[email protected]

PowerPoint Präsentation gestaltet von

Caroline Verena Lenzen

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Früher:

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Heute:

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