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Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) Jahresbericht 2008

Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in ... · Die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) ist aufgrund des Gesetzes vom 30.05.1949

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Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein

(VAK)

Jahresbericht

2008

Ansprechpartner: Stellvertreter/in:

Nils Lindemann Rainer Hackbarth Geschäftsführer Tel.: 0431 / 5701 - 170 Tel.: 0431 / 5701 - 100 Michael Börm Bianka Dalberg Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 111 Fachbereich I -Personal- Tel.: 0431 / 5701 - 110 E-Mail: [email protected] Hans-Ulrich Klüver Axel Schröter Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 141 Fachbereich II -Versorgung- Tel.: 0431 / 5701 - 140 E-Mail: [email protected] Maike Diedrichsen Wencke Greve Fachbereichsleiterin Tel.: 0431 / 5701 - 131 Fachbereich III -Finanzdienstleistungen- Tel.: 0431 / 5701 - 130 E-Mail: [email protected] Rainer Hackbarth Monika Meschter Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 171 Fachbereich IV -Beihilfe- Tel.: 0431 / 5701 - 170 E-Mail: [email protected] Friedrich Rodewald Sven Carstensen Fachbereichsleiter Tel.: 0431 / 5701 - 202 Fachbereich V -Bezügekasse- Tel.: 0431 / 5701 - 200 E-Mail: [email protected]

Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein

-Körperschaft des öffentlichen Rechts-

Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431 / 5701 – 0 / Telefax 0431 / 56 47 05

Internet www.vak-sh.de E-Mail [email protected]

Vorwort 3 1. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsicht 4 2. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten 4 3. Allgemeines 5 3.1 Rechtspersönlichkeit 5 3.2 Zweck und Aufgaben 5 3.3 Satzung 5 3.4 Mitgliedschaftsbeziehungen der Versorgungsausgleichskasse 5 3.5 Geschäftsbesorgung für den Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern 5 4. Fachbereich Personal / Informationstechnik / Organisation / Zentrale Dienste 6 4.1 Personal 6 4.2 EDV/ Organisation 8 4.3 Gesundheitliche Prävention 8 4.4 Ausblick 8 5. Fachbereich Versorgung 9 5.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung 9 5.2 Aufgabenerfüllungen 9 5.2.1 Versorgungsfälle 9 5.2.1.1 Anzahl der Versorgungsberechtigten 9 5.2.1.2 Durchschnittliches Lebensalter bei Beginn des Ruhestandes 10 5.2.1.3 Höhe der gezahlten Versorgungsbezüge 10 5.2.1.4 Kindergeldzahlungen 11 5.2.1.5 Kürzungen auf Grund §§ 55 u. 57 BeamtVG SH 11 5.2.2 Anwartschaftsberechnungen 11 5.2.3 Auskünfte über auszugleichende Versorgung 12 5.2.4 Ersatz von Unfallfürsorgeleistungen 12 5.2.5 Streitverfahren 12 5.2.5.1 Widerspruchsverfahren 12 5.2.5.2 Klagen 12 6. Finanzdienstleistungen 13 6.1 Allgemeines 13 6.1.1 Mitglieder 13 6.1.2 Bedienstete 13 6.1.3 Mitglieder und Bedienstete (Zusammenfassung) 14 6.1.4 Altersstruktur (ohne Geschäftsbesorgung) 14 6.1.5 Entwicklung Aktive zu Versorgungsempfänger (ohne Geschäftsbesorgung) 15 6.1.6 Gründe für Versetzung in den Ruhestand (ohne Geschäftbesorgung) 15 6.2 Leistungen 16 6.2.1 Nachversicherung 16 6.2.2 Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gem. § 225 Absatz I und II SBG VI 16 6.2.3 Versorgungslastenverteilung gem. § 107 b BeamtVG 16 6.2.4 Regressprüfungen 16

6.2.5 Sonstige Leistungen 17 6.3 Finanzen 18 6.3.1 Umlagen und Beteiligungen 18 6.3.2 Jahresprüfungen 18 6.3.2.1 Ergebnis Vorprüfung Vorjahr 18 6.3.2.2 Prüfungsämter Vorprüfung Geschäftsjahr 18 6.3.3 Jahresrechnung 19 6.3.4 Vermögensbestand per 31.12.2008 22 6.3.5 Wirtschaftsrechnung Versorgungsrücklage (§ 14 a BBesG) 22 6.3.5.1 Vorbericht zur Wirtschaftrechnung 2008 22 6.3.5.2 Wirtschaftsrechnung 2008 23 6.3.5.3 Ausblick 23 7. Fachbereich Beihilfe 25 7.1 Änderungen des Beihilferechts und des Heilfürsorgerechts 25 7.2 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung 25 7.3 Aufgabenerfüllung 26 7.3.1 Entwicklung im Beihilfebereich 26 7.3.1.1 Beihilfeaufwendungen 26 7.3.1.2 Beihilfefestsetzungen 26 7.3.2 Entwicklung im Bereich der Heilfürsorgeabrechnungen 27 7.3.2.1 Heilfürsorgeaufwendungen 27 7.3.2.2 Heilfürsorgeabrechnungen 27 7.3.3 Streitverfahren 27 7.3.3.1 Widerspruchsverfahren 27 7.3.3.2 Klagen 28 8. Fachbereich Bezügekasse 29 8.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung 29 8.2 Aufgabenerfüllung 30 8.2.1 Mitglieds- und Fallzahlenentwicklungen 30 8.2.2 Familienleistungsausgleich 31 8.2.2.1 Kindergeldzahlungen 31 8.2.2.2 Einsprüche 31 8.2.2.3 Rückforderungen 31 8.2.2.4 Abzweigungen 31 Ausblick 32

Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, Ein Zitat von Charles Darwin

„Nichts ist beständiger als der Wandel“ mag wohl das zurückliegende Jahr 2008 aus der Sicht der Versorgungsausgleichskasse und seiner Mitglieder zutreffend beschreiben. Für viele unserer Mitglieder begann das Jahr 2008 ereignisreich. Nach den Vorgaben des Landes fanden 74 Ämter und Gemeinden den Weg einer Zusammenlegung der Verwaltun-gen. Dabei war die Rechnung einfach: Eins + Eins = Eins. Mathematisch nicht ganz korrekt, aber im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform durchaus nachvollziehbar, haben unsere Mitglieder auf die Vielzahl der vom Land geschaffenen Fusionsmöglichkeiten gleichsam zu-rückgegriffen und die kommunale Zusammenarbeit angestrebt, so dass insgesamt 31 neue Verwaltungen entstanden. Wir begleiteten unsere Mitglieder in dieser Zeit beratend nicht nur in mitgliedschaftlichen, sondern auch in die rechtliche Auswirkungen betreffenden Fragen. Mit Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise trat in der zweiten Jahreshälfte ein weniger erfreuliches Ereignis ein. Der Zusammenbruch einer großen US-amerikanischen Invest-mentbank im September des Jahres markierte zugleich eine plötzliche und drastische Ver-schlechterung der Kapitalmarktbedingungen. Die Folgen dieser schweren Finanzkrise haben auf die Rücklagen der Versorgungsausgleichskasse jedoch keine Spuren hinterlassen, da es uns in Zusammenarbeit mit unseren Anlegern gelungen ist, unsere Kapitalabsicherung voll-umfänglich aufrecht zu erhalten. Aus dieser soliden Position heraus haben wir sogar unsere Zins-Erwartungen übertroffen und mussten lediglich zum Jahresende geringe Zinsverluste aufgrund des eingebrochenen Kapitalmarktes hinnehmen. Auch in Zukunft gilt bei unserer Vermögensanlagenpolitik das Motto „Sicherheit vor Ertrag“. Der von Charles Darwin beschriebene Wandel findet seinen Niederschlag auch im Gewand des Ihnen vorliegenden Jahresberichtes. Wie in jedem Jahr dokumentieren wir mit unserem Jahresbericht die Aktivitäten der Versorgungsausgleichskasse für den Zeitraum Januar bis Dezember des zurückliegenden Jahres. Stärker als bisher stellt sich der Bericht nunmehr als eine Art „Plattform“ für die Fachbereiche mit ihren Aufgaben und Leistungen dar, in dem über den aktuellen Stand der Entwicklung, der Finanzen, laufende und abgeschlossene Projekte, aber auch über nennenswerte Änderungen für unsere Mitglieder und ihre Bediensteten be-richtet wird. Gleichfalls bietet uns damit der Bericht die Möglichkeit, selbstkritisch auf die vergangene Periode zurückzuschauen, damit etwaige Fehler in der Zukunft abgestellt und Gutes noch besser gemacht werden kann. Kiel, im Juli 2009 gez. Nils Lindemann Geschäftsführer

1. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsicht Der Vorsitzende des Vorstandes der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein ist Herr Klaus-Dieter Schulz. Der stellvertretende Vorsitzende ist Herr Dr. Volkram Gebel. Dem Vorstand gehörten während des Berichtsjahres an: Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Dr. Volkram Gebel, Landrat des Kreises Plön (Stellvertretender Vorsitzender) Stellvertreter: Bogislav-Tessen von Gerlach, Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg Jan-Christian Erps, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Kiel Stellvertreterin: Evelyn Dallal, ab 04.11.2008, Büroleiterin beim Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, Kiel Vertreter des Städtetages Schleswig-Holstein Holger Wernsdörfer, Leitender Verwaltungsdirektor bei der Stadt Flensburg, Stellvertreter: Dirk Brosowski, Oberamtsrat bei der Stadt Neumünster Vertreter des Städtebundes Schleswig-Holstein Klaus-Dieter Schulz, Bürgermeister der Stadt Eutin (Vorsitzender) Stellvertreter: Wolfgang Schneider, Bürgermeister der Stadt Preetz Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Kiel Stellvertreterin: Claudia Zempel, Dezernentin beim Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kiel Stellvertreter: Sönke Hansen. Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn Jürgen Manske, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Moorrege (in Ruhestand getreten am 31.05.2009) Stellvertreter: Klaus-Dieter Rauhut, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Eggebek Geschäftsführung Udo Ebeling, Leitender Verwaltungsdirektor (bis 30.12.2008) Nils Lindemann, Leitender Verwaltungsdirektor (seit 01.02.2009) Stellvertreter: Rainer Hackbarth, Oberamtsrat Aufsicht Die Rechtsaufsicht führt das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (§ 12 der Sat-zung).

2. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragten haben an Bewerbungsgesprächen teilgenommen und waren an der Bewerberauswahl beteiligt. Im Rahmen der Gleichstellung wurden Beförderungen, Elternzeiten und Teilzeitvereinbarun-gen zur Kenntnis genommen. Die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, insbesondere mit dem Fachbereich I verläuft sehr produktiv.

3. Allgemeines 3.1 Rechtspersönlichkeit Die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) ist aufgrund des Gesetzes vom 30.05.1949 als Gesamtrechtsnachfolger der am 21.03.1916 gegründeten Ruhegehaltskasse der Provinz Schleswig-Holstein und der am 27.02.1884 ge-gründeten Witwen- und Waisenkasse der Provinz Schleswig-Holstein errichtet worden. Die Versorgungsausgleichskasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienst-herrenfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, das kleine Landessiegel zu führen. Sitz der Versorgungsausgleichskasse ist nach dem Kassengesetz von 1949 die Landes-hauptstadt Kiel. Das Dienstgebäude mit allen Geschäftszweigen mit Ausnahme der Bezüge-berechnung befindet sich in der Reventlouallee 6, 24105 Kiel. Die Bezügekasse der Versor-gungsausgleichskasse hat ihren Sitz im Knooper Weg 99 – 105, 24116 Kiel. 3.2 Zweck und Aufgaben Nach dem Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schles-wig-Holstein vom 30.05.1949 hatte die Versorgungsausgleichskasse den Zweck, die Lasten ihrer Mitglieder auszugleichen, die diesen durch die gesetzliche Versorgung ihrer Bedienste-ten und deren Hinterbliebenen entstehen. Wegen der Veränderungen der tatsächlichen Ver-waltungsdienstleistung der Versorgungsausgleichskasse im Laufe der Zeit wurden nach dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunal-verbände in Schleswig-Holstein vom 27.11.1992 die Aufgaben der Versorgungsausgleichs-kasse auf die Dienstleistungen der Berechnung und Auszahlung der Beamtenversorgungs-bezüge für Nichtmitglieder und die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen ausgedehnt. Schließlich ist per Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 die Dienstleistungsmöglich-keit der Versorgungsausgleichskasse auch auf die Berechnung und Auszahlung von Besol-dungen, Vergütungen und Löhnen ausgedehnt worden. 3.3 Satzung Die Satzung der Versorgungsausgleichskasse gilt in der Fassung vom 01.01.1980 (Amtsbl. Schleswig-Holstein 1980 S. 227), geändert durch verschiedene Nachtragssatzungen, zuletzt geändert am 17.06.2008 (Amtbl. Schl.-H. 2008, S. 624). 3.4 Mitgliedschaftsbeziehungen der Versorgungsausgleichskasse Die Versorgungsausgleichskasse ist Mitglied

der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. (AKA), des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein.

3.5 Geschäftsbesorgung für den Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-

Vorpommern Zur Durchführung der dem Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern kraft Gesetzes zugeordneten Aufgaben haben der Kommunale Versorgungsverband Meck-lenburg-Vorpommern und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit bei-der Körperschaften eine Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Verwaltungshilfe der VAK für den VM-V geschlossen.

4. Fachbereich Personal / Informationstechnik / Organisation / Zentrale Dienste

Die VAK ist ein innovatives öffentlich rechtliches Dienstleistungsunternehmen auf kommuna-ler Ebene in Schleswig- Holstein.

Wir arbeiten gezielt an der Weiterentwicklung der Leistungs- und Vertrauenskultur in unse-rem Hause und unterstützen unsere Mitarbeiter bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Hervor-ragende Leistungen sollen bei der VAK mit Freude erbracht und vom Unternehmen aner-kannt werden. Deshalb haben wir in unserer Personalarbeit im Jahr 2008 viel Aufmerksam-keit darauf verwendet, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue berufliche Chancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Wir haben unser Weiterbildungsangebot ausgebaut und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter eingestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2008 hat sich die Zahl der beschäftigten Mitarbei-ter gegenüber dem Vorjahr um rund 10 % auf 76 Personen erhöht; die zusätzliche Mitarbei-terrekrutierung lag im Rahmen unserer Planung und ist auf einen Personalaufbau in der Be-zügekasse zurückzuführen.

Die VAK sieht in der Personalpolitik einen wichtigen strategischen Schlüssel für den Unter-nehmenserfolg. Wir verwenden daher auf die Personalauswahl viel Sorgfalt und bemühen uns, leistungsfähiges Personal nachhaltig an unser Unternehmen zu binden.

4.1 Personal Die Verteilung nach den Beschäftigtengruppen Beamte und tariflich Beschäftigte (Angestell-te) stellt sich wie folgt dar:

Verteilung Beamte / Angestellte

1

19

23

33

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

Beamte h.D

Beamte g.D

Beamte m.D

Angestellte

Anzahl

Insgesamt beschäftigen wir 3 schwerbehinderte Mitarbeiter.

Einen Überblick über die Alterstruktur gibt folgende Darstellung:

Altersbaum VAK

8

15

36

13

4

0 10 20 30

25-29

30-39

40-49

50-59

>60

Alte

r

Anzahl Mitarbeiter40

Das Durchschnittsalter der weiblichen Mitarbeiter beträgt 41,97 Jahre, das Durchschnittsalter der männlichen Mitarbeiter 45,92 Jahre. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten der VAK beträgt 43,95 Jahre. Die Verteilung der Geschlechter stellt sich in der VAK wie folgt dar:

VAK Beschäftigte

41

35

0 10 20 30 40 5

männlich

weiblich

0

Die Frauenquote liegt bei 46 %. Der Großteil der Beschäftigten der VAK ist in Vollzeit beschäftigt. Insgesamt 11 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter werden in Teilzeit beschäftigt; 5 Mitarbeiterinnen befinden sich in so-genannter familienpolitischer Beurlaubung.

VAK Beschäftigte

5

11

60

0 10 20 30 40 50 60 70

Beurlaubt

Teilzeit

Vollzeit

Anzahl Mitarbeiter

4.2 EDV/ Organisation Ein weiterer Schwerpunkt der VAK lag im vergangenen Jahr in der Modernisierung der IT-Infrastruktur. So wurde zum 01.07.2008 die Homepage unseres Hauses online gestellt. Unter www.vak-sh.de können unsere Mitglieder und deren Beschäftigte nun unser umfangreiches Dienstleis-tungsangebot auch größtenteils online in Anspruch nehmen. Die Anbindung der VAK an das Landesnetz SH wurde angestoßen und im I. Quartal 2009 abgeschlossen. Durch den Einbau eines Faxserver-Systems im Bereich der Bezügekasse ermöglichen wir es unseren Mitgliedern, direkt und ohne zeitliche Verzögerung mit ihren jeweiligen Sachbearbei-tern zu kommunizieren. Um auch zukünftig unsere Dienstleistungen für die kommunale Ebene in SH anbieten zu können, sind wir maßgeblich an dem länderübergreifenden Projekt der Bundesländer Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg zur Ablösung und Ersatz des Per-mis-Personalverfahrens von Dataport beteiligt. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzen-verbänden werden wir dafür Sorge tragen, dass die Belange der Kommunen in diesem Pro-jekt ausreichend berücksichtigt werden. 4.3 Gesundheitliche Prävention In Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst der Landeshauptstadt Kiel konnte auch im Jahr 2008 eine Grippeschutzimpfung sowie die Vorsorgeuntersuchung für Bild-schirmarbeitsplätze durchgeführt werden. Beide Angebote werden von den Beschäftigten gut angenommen. Ein weiterer Baustein der gesundheitlichen Fürsorge ist die Teilnahme an der landesweiten Laufveranstaltung „Firmenlauf SH“. In dieser im Juni stattfindenden Sportveranstaltung nah-men 2008 insgesamt 15 Kolleginnen und Kollegen teil. Als Vorbereitung hierauf aber auch um das allgemeine Wohlbefinden unserer Beschäftigten zu steigern, wurde ein Lauftreff ge-gründet. Regelmäßig dienstags finden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, um bei einem Lauf an der Förde die persönliche Fitness zu steigern. 4.4 Ausblick Die VAK wird auch zukünftig ihre Personalarbeit und ihre Organisation den Mitglieder- und Aufgabenzuwächsen anpassen und optimieren. Durch geeignete Projekte und Maßnahmen sollen optimale Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die zu einer höheren Arbeitszufrie-denheit und Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu einer Qualitätsstei-gerung unserer Dienstleistungen führen.

5. Fachbereich Versorgung 5.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung Durch das Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversor-gungsgesetzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2008 haben sich die ersten eigenständigen versorgungsrechtlichen Regelungen für Schleswig-Holstein ergeben. Von weiteren Abweichungen zu bundesrechtlichen Bestim-mungen bzw. zu versorgungsrechtlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer ist aus-zugehen. Die Erhöhungen der Versorgungsbezüge, die sich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 05.12.2006 sowie des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 vom 29.07.2008 zum 01.01.2008 er-gaben, wurden entsprechend umgesetzt. 5.2 Aufgabenerfüllungen 5.2.1 Versorgungsfälle 5.2.1.1 Anzahl der Versorgungsberechtigten Zum 31.12.2008 gliederte sich die Zahl der Versorgungsempfänger wie folgt auf: Umlagepflichtige

Mitglieder Auftragsfälle

(Geschäftsbesorgung u. Vollerstattungsfälle)

Insgesamt

Ruhestandsbeamte

2022 1073 3095

Witwen

862 446 1308

Vollwaisen

26 8 34

Halbwaisen

49 18 67

Insgesamt

2959 1545 4504

Entwicklung der Versorgungsberechtigten

0

500

1000

1500

2000

2500

2005 2006 2007 2008

Ruhestandsbeamte

Witwen

RuhestandsbeamteAuftrag

Witwen Auftrag

5.2.1.2 Durchschnittliches Lebensalter bei Beginn des Ruhestandes

59,2059,4059,6059,8060,0060,2060,4060,6060,8061,00

2005 2006 2007 2008

5.2.1.3 Höhe der gezahlten Versorgungsbezüge Im Jahr 2008 wurden Versorgungsbezüge (ohne Dienstunfallfürsorgeleistungen) in folgender Höhe gezahlt: umlagepflichtige

Mitglieder

in EUR

Auftragsfälle (Geschäftsbesorgungen u. Vollerstattungsfälle)

in EUR

Insgesamt

Ruhestandsbeamte

64.214.907,05 32.977.962,91 97.192.869,96

Witwen

15.857.673,19 8.007.504,39 23.865.177,58

Vollwaisen

201.518,48 69.640,92 271.159,40

Halbwaisen

172.878,32 66.803,30 239.681,62

Insgesamt 80.446.977,04 41.121.911,52 121.568.888,56

Entwicklung der Versorgungsleistungen der umlagepflichtigen Mitglieder

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

70.000.000

80.000.000

90.000.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

RuhestandsbeamteWitwenVersorgung insgesamt

Prognose

5.2.1.4 Kindergeldzahlungen Im Jahre 2008 wurden 520.432,00 € (512.750,00 €) an Kindergeldleistungen für Ruhe-standsbeamte und Hinterbliebene geleistet. 5.2.1.5 Kürzungen auf Grund §§ 55 u. 57 BeamtVG SH Nach § 55 BeamtVG werden Versorgungsbezüge neben einer Rente nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt. D. h., besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Versor-gungsbezüge und Rente(n), so sind die Versorgungsbezüge zu regeln, d. h. nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen zu zahlen. Die Rentenanrechnung gem. § 55 BeamtVG wurde wie in den Vorjahren bei ca. 2.600 Ver-sorgungsempfängern durchgeführt. Die Summe, die sich auf Grund der nach § 55 BeamtVG durchzuführenden Ruhensberechnung ergibt, beträgt im Jahre 2008 8.313.984,42 EUR. Sind im Rahmen eines Scheidungsverfahrens Anwartschaften in einer gesetzlichen Renten-versicherung nach § 1587 b Abs. 2 BGB begründet worden, so sind nach § 57 BeamtVG die Versorgungsbezüge des verpflichteten Ehegatten grundsätzlich bei Eintritt des Versorgungs-falles zu kürzen. Die Summe, die sich auf Grund der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 BeamtVG ergibt, beträgt im Jahr 2008 1.403.194,60 EUR. 5.2.2 Anwartschaftsberechnungen Der Fachbereich Versorgung ist bestrebt, dem Informationsbedürfnis der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich ihrer Alterssicherungsansprüche dadurch gerecht zu werden, dass sie neben den laufenden Versorgungsfallberechnungen jahrgangsweise bei den älteren Beam-tinnen und Beamten zusätzlich die Versorgungsanwartschaften feststellt. Im Jahre 2008 sind in 413 (493) Fällen Anwartschaftsberechnungen erteilt worden. Die Anwartschaftsberech-nungen selbst berücksichtigen den Stand der jeweiligen gegebenen Rechtslage. Neben die-sen zusätzlichen Anwartschaftsberechnungen stellt sich der Fachbereich vielen Fragen der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich der Folgen für die Versorgungsansprüche, wenn Ein-zelne sich mit dem Gedanken tragen, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, welche Folgen die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit hätte und schließ-lich wie die sogenannte „Altersteilzeit“ versorgungsrechtlich begleitet wird. Ohne eine leistungsfähige Software, die wiederum aus Kostengründen eine bestimmte Grö-ßenordnung der Zahl der Versorgungsempfänger voraussetzt, wären diese zahlreichen zu-sätzlichen Anfragen nicht zu bedienen.

5.2.3 Auskünfte über auszugleichende Versorgung In 56 (80) Fällen sind für die Familiengerichte Auskünfte gem. § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB über die auszugleichende Versorgung im Rahmen von Ehescheidungen erteilt worden. Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass der Einmaleffekt des Vorjahres (Zahlreiche Auskünfte sind auf Grund der späten Neuregelung der jährlichen Sonderzahlung ab 12/2006 erst im Jahr 2007 erteilt worden) weggefallen ist. 5.2.4 Ersatz von Unfallfürsorgeleistungen Im Berichtsjahr wurden 54 (61) neue von den Dienstherren anerkannte Dienstunfälle bear-beitet. In 62 (68) Fällen wurden Unfallfürsorgeleistungen in Höhe von insgesamt 75.393,58 € (68.257,95 €) gezahlt. An Ruhestandsbeamte waren Unfallausgleichszahlungen aus Unfällen des früheren aktiven Dienstverhältnisses in Höhe von 46.401,00 € (41.920,00 €) zu leisten. Insgesamt wurden 123.213,58 € (118.714,18 €) an Unfallleistungen gezahlt. Von diesem Betrag entfällt eine Summe von 48.758,43 € auf Fälle, in denen die Zahlung im Auftrage er-folgt. 5.2.5 Streitverfahren 5.2.5.1 Widerspruchsverfahren Im Jahre 2008 wurden in 19 (17) Fällen Widersprüche gegen Bescheide des Fachbereichs Versorgung erhoben. In 7 Fällen wurden die Widersprüche als unbegründet zurückgewiesen. In 6 weiteren Fällen haben die Widerspruchsführer nach Beratung durch die Versorgungs-ausgleichskasse ihre Rechtsbehelfe wegen Aussichtslosigkeit zurückgenommen. In 3 Fällen sind die Widersprüche noch nicht beschieden worden, da noch weitere Ermittlungen erhoben werden mussten. 3 Widersprüchen wurde abgeholfen. Aus dem Vorjahr sind endgültig 6 Widersprüche abgeschlossen worden. Hierbei wurden 5 Widersprüche als unbegründet zurückgewiesen und einem Widerspruch abgeholfen. In diesem Jahr erreichten 97 Anträge die Kasse wegen des Wegfalles der Sonderzuwen-dungen ab der Besoldungsgruppe 11 BBesO bzw. der erheblichen Kürzungen der Sonder-zuwendungen bis zur Besoldungsgruppe 10 BBesO. In der Mehrheit meinten die Antragstel-ler gleichlautend, dass spätestens durch den Wegfall der Sonderzuwendung die amtsange-messene Alimentation nicht mehr gewährleistet sei. Im Gleichklang mit dem Landesbesol-dungsamt hat die Versorgungsausgleichskasse auch diese Antragsteller so gestellt, dass bei einer etwaigen positiven Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Antragsteller gewahrt bleiben, ohne dass sie in ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren ge-zwungen würden. So konnten erhebliche Verwaltungsarbeiten vermieden werden. In 4 Fällen erhoben Versorgungsempfänger Einsprüche gegen Kindergeldfestsetzungen. Dem Einspruch wurde in 2 Fällen abgeholfen, einer wurde zurückgenommen und einer konn-te noch nicht abgeschlossen werden. Aus dem Vorjahr wurde einem Einspruch nach Vorlage weiterer Unterlagen abgeholfen. 5.2.5.2 Klagen Gegenüber den Entscheidungen des Fachbereichs Versorgung wurden in 3 Fällen Klage gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht erhoben. In 2 Fällen wurden die Klagen nach der Klageerwiderung zurückgenommen.

Aus den Vorjahren wurde eine Klage durch Urteil abgewiesen. In einem weiteren Fall ist dem Klageverfahren vom Oberverwaltungsgericht stattgegeben worden. Die Entscheidung beruhte auf einer vorangegangenen Entscheidung des Oberver-waltungsgerichts, in dem rückwirkend die Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz zuerkannt wurde.

6. Finanzdienstleistungen 6.1 Allgemeines 6.1.1 Mitglieder Der Mitgliederbestand setzt sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Freiwillige Mitglieder; 31

Kreise; 11

Städte; 4

Gemeinden; 47

Kreisangehörige Städte; 60

Zweckverbände; 10

Ämter; 77

Anzahl der Mitglieder gesamt: 240 (davon Mitglieder per Geschäftsbesorgung: 21) 6.1.2 Bedienstete Gemäß § 17 unserer Satzung bezieht sich die Mitgliedschaft bei der VAK auf alle Bedienste-ten, die Anwartschaft auf beamtenrechtliche Versorgung haben oder denen eine solche Ver-sorgung gewährt werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Bediensteten in 2008 wie folgt entwickelt:

Zahl der Bediensteten im/in 31.12.2008 31.12.2007 Beamtenverhältnis auf Lebenszeit 2.821 2.820

Beamtenverhältnis auf Zeit 129 130

Vorbereitungsdienst 145 154

Beurlaubung 142 159

Teilzeitbeschäftigung 877 831

Gesamt: 4.114 4.094

6.1.3 Mitglieder und Bedienstete (Zusammenfassung) Die Mitglieder beschäftigten im Berichtsjahr:

Kreise; 1.359

Städte; 2.555Kreisangehörige

Städte; 1.079

Gemeinden; 251

Ämter; 454

Zweckverbände; 10

Freiwillige Mitglieder; 1.005

Beamte und Versorgungsberechtigte, somit insgesamt: 6.713 (davon Mitglieder per Geschäftsbesorgung: 2.599). 6.1.4 Altersstruktur (ohne Geschäftsbesorgung)

200820072006

1.600

1.400

1.200

1.000

800

600

400

200

02009

Prognose2010

Prognose2011

Prognose

60 +50 +40 +30 +unter 30

Das durchschnittliche Lebensalter betrug in: 2008: 45 Jahre 4 Monate 2007: 44 Jahre 11 Monate

6.1.5 Entwicklung Aktive zu Versorgungsempfänger (ohne Geschäftsbesorgung)

Versorgungsempfänger Umlagepflichtige Bedienstete

Fallz

ahl

200820072006 2005

5.000

4.500

4.000

3.500

3.000

2.500

2.000

2.8842.8462.818 2.7803.035

3.8273.7813.826 3.815

2011

3.821 3.804

2.924 2.985

2009 2010

Prognose

3.790

Durchschnittlich waren in den letzten 4 Jahren 61 umlagepflichtige Neuzugänge (inkl. der übernommenen Anwärter nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes) zu verzeichnen. Dem gegenüber standen im Schnitt 107 Zurruhesetzungen mit Versorgungsanspruch. 6.1.6 Gründe für Versetzung in den Ruhestand (ohne Geschäftbesorgung)

Eintritt/Versetzung in den Ruhestand 31.12.2008 01.12.2007 nach Erreichen der Altersgrenze 65. Lebensjahr

40 34

60. Lebensjahr (z. B. Feuerwehrbeamte)

6 8

nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit 17 28 Schwerbehinderte ab 60. Lebensjahr

11 6

wegen Dienstunfähigkeit 60. - 65. Lebensjahr 3 3 55. - 59. Lebensjahr 3 7 50. - 54. Lebensjahr 5 6 45. - 49. Lebensjahr 2 3 unter 45. Lebensjahr 6 3 wegen Ablauf der Amtszeit

12 10

aus sonstigen Gründen (einstweiliger Ruhestand, Abwahl oder Übernah-me Geschäftsbesorgung für Mitglieder) 29* 2 Gesamt:

134

110

* Die Zahl der einstweiligen Zurruhesetzungen ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen (+18). Dies ist auf die im Geschäftsjahr im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform erfolgten Verwaltungszusammenführun gen und der sich daraus ergebenen Stelleneinsparungen zurückzuführen. Zudem übernahm die VAK durch Fusion 10 „Alt“-Versorgungsfälle eines Mitgliedes im Auftrage.

6.2 Leistungen 6.2.1 Nachversicherung Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgungs-ausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein vom 27.11.1992 übernimmt die VAK die Nachversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, soweit sie auf Dienstzeiten von Bediensteten ihrer Mitglieder entfallen, für die Umlagen ent-richtet worden sind. Versicherungsbeiträge für Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter) sind der VAK zu erstatten, da Beamte im Vorbereitungsdienst gemäß § 34 der Satzung von der Umlage-pflicht befreit sind. Die Durchführung bzw. der Aufschub der Nachversicherung erfolgt im Auftrag unserer Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2008 wurden für 36 (31) Fälle Nachversicherungsleistungen in Höhe von 289.400,10 € (874.766,23 €) geleistet. 6.2.2 Versorgungsausgleich nach Ehescheidung gem. § 225 Absatz I und II SBG VI Im Berichtsjahr wurden in insgesamt 210 Fällen (davon 64 Auftragsfälle) 1.325.045,09 € an die Rentenversicherungsträger gezahlt, um nach den Maßgaben des Versorgungsausgleichs-verfahrens die durch die fiktive Versicherung entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Zu Lasten der Versorgungsausgleichskasse und damit zu Lasten der die Umlage finanzierenden Kommunen werden diese Zahlbeträge in aller Regel nicht in gleichem Umfang durch die spä-ter einsetzenden Kürzungsbeträge gemäß § 57 BeamtVG bei den Versorgungsbezügen nach der Versetzung in den Ruhestand aufgefangen. 6.2.3 Versorgungslastenverteilung gem. § 107 b BeamtVG Wird ein Beamter eines Dienstherrn gem. § 107b BeamtVG in der jeweils geltenden Fassung in den Dienst eines anderen Dienstherrn übernommen und stimmen beide Dienstherren der Übernahme zu, so tragen der aufnehmende Dienstherr und der abgebende Dienstherr bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsbezüge anteilig. Die gesetzliche Versorgungslastenverteilung wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und geändert, sodass die Anzahl der arbeitsintensiven Anwendungsfälle erheblich steigt. Im Geschäftsjahr 2008 haben wir in 3 (3) Erstattungsfällen 61.478,82 € (64.179,83 €) bei anderen Dienstherrn und Versorgungseinrichtungen geltend gemacht. Im Gegenzug hatte die VAK sich in 11 (10) Fällen mit einer Summe von 187.995,81 € (183.722,96 €) an den Versorgungsbezügen ehemaliger Bediensteter ihrer Mitglieder zu beteiligen. Daneben werden vom Fachbereich Finanzdienstleistungen 5 (2) Beteiligungsfälle für ein freiwilliges Mitglied auftragsweise berechnet und zur Erstattung angefordert. 6.2.4 Regressprüfungen Der Fachbereich III -Finanzdienstleistungen- berät alle Mitglieder der VAK in rechtlichen Fra-gen. Daneben befasst sich der FB III auch mit der Regulierung von Schadensfällen (§ 31 Satz 1 unserer Satzung). Zur Regressprüfung gelangen die Fälle stets dann, wenn sich Hinweise auf eine Schädigung durch Dritte aus dem Geschehnisablauf im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammen-hangs zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Körperschaden ergeben. Regressansprüche entstehen vor allem bei

Dienstunfällen (dazu gehören auch Wegeunfälle) und Unfällen im privaten Bereich (z.B. Verkehrsunfällen).

Sofern der Schädiger noch nicht bekannt sein sollte, ist es die erste Aufgabe der Regress-bearbeiter, diesen zu ermitteln. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gehen auf die VAK über, wenn und soweit die erbrachten

Beihilfeleistungen für die Beamten bzw. deren berücksichtigungsfähigen Familienange-hörige nach den Beihilfevorschriften (BhVO) oder

im Rahmen eines Dienstunfalls Unfallfürsorge für Beamte und Versorgungsempfänger nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

sachlich und zeitlich deckungsgleich sind. Die VAK hat also im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht für die Mitglieder sämtliche, der Behandlung und Linderung der Verletzungsfolgen zurechenbaren Kosten zu tragen. Die-se erbrachten Leistungen werden dann beim Schädiger bzw. bei dem kraft Vertrages beauf-tragten Versicherungsunternehmen aufgrund des übergegangenen Schadenersatz-anspruchs regressiert. Im Berichtsjahr haben die Regressprüfer folgende Schadenersatzforderungen durchgesetzt:

Regressprüfung auf der Grundlage von Fälle EURO

Beihilfeleistungen 21 27.928,27

Dienstunfallfürsorge 10 26.300,15

Insgesamt: 31 54.228,42 6.2.5 Sonstige Leistungen Insbesondere der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben für Versorgungsempfänger nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht und Berufsbeamte am 08.05.1945), des LBG SH und SHBesG sowie der Haushaltsgesetze 1960 und 1961 Versorgungsanteile der Mitglieder der Solidargemeinschaft sowie der Städte Kiel und Lübeck zu erstatten. Die Versorgungseinrichtungen hatten sich im Geschäftjahr 2008 in 179 Fällen mit rd. 1.075.600,00 EUR an den Versorgungsaufwendungen zu beteiligen.

6.3 Finanzen 6.3.1 Umlagen und Beteiligungen Der Umlagehebesatz hat sich seit 1999 wie folgt entwickelt:

43,7543,7543,50

42,75

42,00

47,00

46,00

45,25

44,7544,75

39,00

40,00

41,00

42,00

43,00

44,00

45,00

46,00

47,00

48,00

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Jahr

Um

lage

hebe

satz

In 2004 erfolgte die Umstellung auf das pauschalisierte Umlagesystem. Dies führte zu einem kurzfristigen Absinken des Umla-gehebesatzes. Der Umlagehebesatz für das Berichtsjahr 2008 betrug 43,75 v.H. (43,75 v.H.). Dabei wurden Einnahmen in Höhe von 77.888.150,02 EUR (74.510.255,99 EUR) erzielt. Ferner haben sich die Mitglieder satzungsgemäß in folgenden Fällen an den Versorgungs-aufwendungen einzelner Bediensteter zu beteiligen:

vorzeitige Zurruhesetzung (vor Vollendung 63. Lj.) wegen Dienstunfähigkeit, vorzeitige Zurruhesetzung (vor Vollendung 60. Lj.) wegen Dienstunfähigkeit Feuerwehr-

beamte, Sonderregelung für Beamte auf Zeit (nach Amtszeiten).

Daneben ist in folgenden Fällen der Versorgungsaufwand gänzlich zu erstatten:

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Abberufung aus dem Amt Nicht umlagepflichtig zugeführte Bedienstete

Im Berichtsjahr haben sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft mit 6.632.901,92 EUR (6.241.248,86 EUR) an den Versorgungsbezügen ihrer Bediensteten beteiligt. 6.3.2 Jahresprüfungen 6.3.2.1 Ergebnis Vorprüfung Vorjahr Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2007 ist von den Rechnungsprüfungsämtern der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg am 15.10.2008 in den Räumen der Versorgungsausgleichskasse vorgenommen worden. Der Bericht enthält keine Beanstan-dungen und Anmerkungen. Nach abschließendem Rechnungsprüfungsbericht war somit dem Vorstand empfohlen worden, die Jahresrechnung 2007 nach § 7 Absatz 2 c in der Sat-zung zu beschließen und dem Geschäftsführer die Entlastung zu erteilen.

6.3.2.2 Prüfungsämter Vorprüfung Geschäftsjahr Nach dem Rotationsverfahren werden für die Vorprüfung des Geschäftsjahres 2008 die Rechnungsprüfungsämter des Kreises Schleswig-Flensburg (1. Prüfungsamt) und der Stadt Flensburg (2. Prüfungsamt) beauftragt. 6.3.3 Jahresrechnung Verwaltungshaushalt

Einnahmen (EUR)

2008 (EUR)

2007 (EUR)

Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes (davon): 491.412.710,04 422.894.312,81

I. Allgemeines Interne Erstattungen Erstattungen Dritter Sonstige Einnahmen Gesamt:

52.554,50344.919,71

1.199,57

398.673,78 395.247,09

II. Versorgung Umlagen der Mitglieder Versorgungsanteile der Mitglieder Versorgungsanteile der Nichtmitglieder Versorgungsanteile des Landes Versorgungsanteile des Bundes Sonstige Versorgungsanteile Verwaltungskosten

Gesamt:

77.888.150,026.632.901,92

40.613.436,57138.909,69936.710,44189.741,12573.885,56

126.973.735,32 122.334.084,23

III. Beihilfe Abschlagszahlungen der Mitglieder Beihilfe Abschlagszahlungen der Mitglieder Heilfürsor-ge Verwaltungskosten

Gesamt:

25.046.865,69378.724,19923.335,10

26.348.924,98 25.790.122,92

IV. Bezüge Erstattete Bruttobezüge der Mitglieder Verwaltungskosten Entnahme aus den Rücklagen Sonstige Einnahmen

Gesamt:

332.193.938,811.443.051,09

15.900,00176.809,58

333.829.699,48 270.686.915,55

V. Finanzwirtschaft

Einzahlungen in die Versorgungsrücklage Schadenersatzleistungen Dritter Erstattete Nachversicherungsleistungen Zinseinnahmen

Gesamt:

2.195.214,2954.228,42

211.154,721.401.039,05

3.861.676,48 3.687.943,02

Ausgaben

(EUR) 2008 (EUR)

2007 (EUR)

Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (davon): 491.412.710,04 422.894.312,81

I. Allgemeines

Allgemeine Aufwendungen Personalausgaben Sachausgaben

Gesamt:

45.880,531.989.073,72

410.361,44

2.445.315,69 2.318.423,67

II. Versorgung

Umlageerstattung an Mitglieder Versorgungsbezüge der Mitglieder Versorgungsbezüge der Nichtmitglieder Versorgungserstattungen an Bund und Länder Erstatt. Versorgungsanteile an Nichtmitglieder

Gesamt:

80.179,0081.396.038,4340.317.937,38

401.523,65334.519,08

122.530.197,54 118.548.787,48

III. Beihilfe

Beihilfeaufwendungen Heilfürsorge

Gesamt:

25.046.865,69378.724,19

25.425.589,88 24.852.613,32

IV. Bezüge

Dienstbezüge an die Bediensteten der Mitglieder Entgelte an die Bediensteten der Mitglieder Anteile an der Zusatzversorgung Beiträge an die Sozialversicherung Sonstige Ausgaben Überschuss Bezügekasse (VwHH)

Gesamt:

55.017.169,70216.870.361,71

17.930.283,0342.376.336,82

1.504.953,61130.594,61

333.829.699,48 270.686.915,55

V. Finanzwirtschaft

Zuführungen an die Versorgungsrücklage Mitgl. Zuführung Zinsen Versorgungsrücklage Anteile an Rentenversicherungsträger Auskehrung von Schadenersatzleistungen Nachversicherungsleistungen Sonstige Ausgaben Zuführungen an den Vermögenshaushalt Überschuss VAK (VwHH)

Gesamt:

2.195.214,29461.479,77

1.325.045,0927.925,72

289.400,101.619,50

2.646.200,00235.022,98

7.181.907,45 6.487.572,79

Vermögenshaushalt Einnahmen

(EUR) 2008 (EUR)

2007 (EUR)

Gesamteinnahmen des Vermögenshaushaltes (davon): 5.791.599,03 4.529.648,89

Allgemeine Finanzwirtschaft

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an

• Versorgungsrücklage (einschl. Zinsen) • Pensionsrücklage • Allgemeine Zuführungen

Rückflüsse von Darlehen Entnahme aus den Rücklagen

Gesamt:

2.657.725,7079.095,55

3.011.817,5960,19

42.900,00

5.791.599,03

4.529.648,89 Ausgaben

(EUR) 2008 (EUR)

2007 (EUR)

Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes (davon): 5.791.599,03 4.529.648,89

I. Allgemeine Verwaltung

Neuanschaffung von beweglichen Sachen Neuanschaffung von EDV

Gesamt:

9.641,5325.784,86

35.426,39 27.856,75

II. Allgemeine Finanzwirtschaft Zuführungen zum Vermögen

• Versorgungsrücklage (einschl. Zinsen) • Pensionsrücklage • Ausgleichsrücklage • Betriebsmittelrücklage

Rückzahlung inneres Darlehen

Gesamt:

2.657.725,70240.495,55

2.476.551,39365.500,00

15.900,00

5.756.172,64

4.501.792,14

6.3.4 Vermögensbestand per 31.12.2008 Vermögen

(EUR) 2008 (EUR)

2007 (EUR)

Darlehen 2.288,29 2.318,39

Rücklagen

Wertpapiere Festgelder

Kassenbestandsverstärkungsgelder Gesamt:

11.520.599,013.750.622,762.842.051,39

18.113.273,16 15.314.121,77

Sonderrücklagen

1. Pensionsrücklage 2. Versorgungsrücklage

Gesamt:

377.627,5514.666.463,18

15.044.090,73 12.145.869,48

Inventar

24.043,00 24.043,00

Grundstücksgleiche Rechte

1.794.600,00 1.683.200,00

Vermögen insgesamt: 34.978.295,18 29.169.552,64

6.3.5 Wirtschaftsrechnung Versorgungsrücklage (§ 14 a BBesG) 6.3.5.1 Vorbericht zur Wirtschaftrechnung 2008 Gemäß § 14 a BBesG i. d. F. des Art. 8 Nr. 2 c des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3926) werden beim Bund, den Ländern und bei den Kommunen Versorgungsrücklagen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassun-gen gebildet, um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderun-gen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen. In der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2002 wurden gem. § 14 a BBesG i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Versorgungsreformgesetzes 1998 vom 29.06.1998 (BGBl. I S. 1666) bei jeder Be-soldungserhöhung das Besoldungs- und Versorgungsniveau in gleichmäßigen Schritten von 0,2 v.H. abgesenkt. Die an die Besoldungs- und Versorgungsempfänger nicht weiter gege-benen Besoldungserhöhungen waren der Versorgungsrücklage zuzuführen. Wegen der durch die Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze (BBVAnpG) 1999 und 2000 vorgenommenen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge (siehe unten) er-folgte eine Absenkung von insgesamt 0,6 v.H. Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 14 a Abs. 3 BBesG hat das Land Schleswig-Holstein am 18.05.1999 das o.a. LVersRG erlassen und in § 2 Abs. 2 geregelt, dass die Mitglieder der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK), so-weit sie unter § 1 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes fallen, bei dieser eine gemeinsame Versorgungsrücklage bilden, die gesondert auszuweisen ist. Das Nähere regelt die Satzung.

Für die abzuführenden Beträge kann ein pauschaliertes Berechnungsverfahren vorgesehen werden. Durch die Einfügung des § 37 a in die Satzung der VAK wurden die Einzelheiten der Bildung, Berechnung und Führung der Versorgungsrücklage und der Zuführungsbeträge geregelt. Die Höhe der von den Mitgliedern zu leistenden Beträge wird nach Maßgabe des Jahresumlage-grundbetrages (pauschale Bruttodienstbezüge der aktiven Beamten) und der Jahresbrutto-versorgungsbezüge des abgelaufenen Haushaltsjahres pauschal ermittelt. Die Zuführungsbeträge werden einem Sondervermögen (Versorgungsrücklage) zugeführt. Diese Mittel dürfen nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden und sind nicht angreifbar. Mit der Zustimmung des Vorstandes der VAK vom 12.07.1999 werden die Mittel der Versor-gungsrücklage in einem Spezialfonds „Kommunaler Rücklagenverbund Nord“ -KRN-FONDS- bei der Deutschen Sparkassen-Fondsverwaltung (DEKA-FONDS) angesammelt. Depotbank ist die HSH Nordbank AG, Kiel. Im Einzelnen ergibt sich gem. Wirtschaftsrechnung für das Jahr 2008 folgende Entwicklung: 6.3.5.2 Wirtschaftsrechnung 2008

Stand am 01.01.2008

EUR

Zuführungen

EUR

Gründe Entnahmen

EUR

Stand am 31.12.2008

EUR

12.008.737,48 2.196.245,93

461.479,77

2.657.725,70

Zuführungen 2008

Wiederanlage ausge-

schütteter ordentlicher

Zinsen und Erträge

0,00

14.666.463,18 Anmerkungen:

Anlage der Versorgungsrücklage: KRN-FONDS: 14.630.071,14 EUR Kassenbestand: 36.392,04 EUR Zusammen: 14.666.463,18 EUR

Gesamtkurswert am 31.12.2008: 18.288.491,59 EUR (= 147.013,598 KRN-FONDS-Anteile bei einem Anteilspreis von 124,40 EUR). 6.3.5.3 Ausblick Bei Auflegung des KRN-Fonds war, mit Blick auf die auf dem Finanzmarkt gegebene Viel-zahl an Anlagemöglichkeiten, eine Anlagestrategie zu entwickeln, die insbesondere die ge-setzlich normierte Forderung einer Ertrag bringenden jedoch sichereren Geldanlage berück-sichtigt. Entscheidend beim Vergleich mehrerer Anlagealternativen ist jedoch das mit der jeweiligen Anlageform einhergehende Risiko. Vor diesem Hintergrund wurde der KRN-Fonds mit der Vorgabe „Sicherheit vor Ertrag“ auf-gelegt und die Zuführungsbeträge durch die Deutsche Sparkassen-Fondsverwaltung, der DEKA-Investment, in den sicheren Rentenmarkt investiert. Im Zuge der sich seit September 2008 stetig zuspitzenden aktuellen Finanzkrise richtet sich das Hauptaugenmerk zunächst auf den leidenden Aktienmarkt. Die Auswirkungen dieser prekären Entwicklung sind durch Presse und Medien hinlänglich bekannt. Dies wird die Fi-nanz-Märkte nach Meinung der Experten bis weit in das Jahr 2009 hinein begleiten.

Welche Auswirkungen hat die aktuelle Finanzkrise auf den KRN-Fonds? Erste Folge dieser Krise war die Flucht vieler Aktien-Anleger in weniger Ertrag bringende jedoch sicherere Rentenanlagen sowie teilweise in Termin- und Tagesgelder. Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Renten gingen die Kurse der Anleihen zurück, das lässt wiederum die Rendite für Staatsanleihen sinken. Nach den derzeitigen Beurteilungen hat die aktuelle Krise auf Grund der gewählten Anlage-strategie keine direkten Auswirkungen auf das Fondsvermögen. Die oben aufgeführte rück-läufige Tendenz der Rendite bei Staatsanleihen wird jedoch Auswirkungen auf die Erträge in 2009 haben, so dass nach der augenblicklichen Lage eher mit geringeren, jedoch im Ver-gleich zum allgemeinen Geldmarkt immerhin noch mit positiven Erträgen zu rechnen ist.

7. Fachbereich Beihilfe 7.1 Änderungen des Beihilferechts und des Heilfürsorgerechts Mit der Geltung vom 22.01.2008 wurden die Durchführungshinweise zu der Beihilfeverord-nung des Landes Schleswig-Holstein vollständig neu gefasst. Auf diesem Wege wurde eine größere Anzahl notwendig gewordener redaktioneller Änderungen an die Beihilfefestset-zungsstellen weitergeleitet. Wesentliche Änderungen waren hiermit nicht verbunden. Eine unter dem 15.10.2008 erfolgte Änderung zu einzelnen Punkten der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein selbst, wird nur in wenigen Einzelfällen Bedeutung haben. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2005 ist mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft getreten. Neben einer schrittweisen Erhöhung der bereits bekannten Leistungen des elften Buches Sozialgesetzbuch wurde hierdurch auch das Leistungsspektrum erweitert bzw. ergänzt. Ferner räumt das Pflegezeitgesetz (Artikel 3 a.a.O) Arbeitnehmern unter An-derem die Möglichkeit ein, sich unter bestimmten Voraussetzungen zur Pflege einer/s nahen Angehörigen bis zu sechs Monate ohne Arbeitsentgelt beurlauben zu lassen. In die-sen Fällen werden Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge anteilig von der Pflegekasse und der Beihilfefestsetzungsstelle getragen. Die entsprechende Umsetzung der Änderungen durch das Pflege-Weiterentwicklungs-gesetz in dem Beihilfebereich wurde bisher nur durch Erlasse des Finanzministeriums gere-gelt. Zu einer geplanten umfangreichen Änderung der Beihilfeverordnung zur Anpassung an die Regelungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde seitens der Beihilfekasse eine Stellungsnahme abgegeben. 7.2 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung Die Bearbeitung von Beihilfefällen auf der Grundlage des Beihilferechts des Bundes (BhV) kann künftig nicht mehr angeboten werden, da das vollautomatisierte Beihilfeabrechnungs-system von Dataport (PERMIS-B) nur noch die Abrechnung von Beihilfen auf der Grundlage des Beihilferechts des Landes Schleswig-Holstein (BhVO) unterstützt. Die Beihilfeabrech-nung für die BGW Hamburg sowie für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung in Kiel konnte bzw. kann daher im Wege der Abwicklung des Aufgabenübergangs auf die Berufs-genossenschaft Bergbau in Bochum als neue Beihilfeabrechnungsstelle nur noch für Auf-wendungen fortgeführt werden, die in einem begrenzten Zeitraum entstanden sind. In dem Geschäftsjahr 2008 haben sich die abzurechnenden Beihilfen hierdurch um rund 2.100 Festsetzungen verringert. Im Gegenzug war bei den Beihilfefestsetzungen jedoch ein Anstieg in etwa gleichem Umfang zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf den per 01.01.2008 erfolgten Beitritt des Kreises Pinneberg sowie durch einen allgemeinen Anstieg der Antragszahlen, für den ein deutiger klar abgrenzbarer Grund nicht erkennbar ist. Insgesamt betrachtet blieb das Volumen der Beihilfefestsetzungen mit 38.464 Fällen auf dem Stand des Vorjahres mit 38.427 Fällen. Das Ausgabevolumen der ausgezahlten Beihil-fen betrug im Berichtsjahr rund 25.047.000 EURO gegenüber 24.473.000 EURO im Vorjahr. Die Anzahl der Heilfürsorgeabrechnungen für die heilfürsorgeberechtigten Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr sank, wie dies zu erwarten war, von 1.249 Fällen im Vorjahr auf 967 Fälle im Berichtsjahr. Entscheidend hierfür ist die durch die neue Heilfürsorgever-ordnung (HFVO) eingetretene Zunahme von Sammelabrechnungen, die die Fallzahlen ver-ringern. Das Ausgabevolumen veränderte sich dabei von 344.955 EURO auf 378.724 EU-RO.

7.3 Aufgabenerfüllung 7.3.1 Entwicklung im Beihilfebereich 7.3.1.1 Beihilfeaufwendungen

0 €

2.000.000 €

4.000.000 €

6.000.000 €

8.000.000 €

10.000.000 €

12.000.000 €

14.000.000 €

2005 2006 2007 2008

Versorgungsempfänger

Beamte

Arbeitnehmer

7.3.1.2 Beihilfefestsetzungen

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

2005 2006 2007 2008

Versorgungsempfänger

Beamte

Arbeitnehmer

7.3.2 Entwicklung im Bereich der Heilfürsorgeabrechnungen 7.3.2.1 Heilfürsorgeaufwendungen

0 €

100.000 €

200.000 €

300.000 €

400.000 €

500.000 €

600.000 €

700.000 €

2005 2006 2007 2008

HF-Aufwendungen

7.3.2.2 Heilfürsorgeabrechnungen

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

2005 2006 2007 2008

HF-Abrechnungen

7.3.3 Streitverfahren 7.3.3.1 Widerspruchsverfahren Gegen Festsetzungen der Beihilfekasse wurden im Berichtsjahr 39 (44) Widersprüche erho-ben. Hiervon konnte 21 Widersprüchen vollständig abgeholfen werden. 12 Widersprüche wurden als unbegründet zurückgewiesen. Über 6 Widersprüche konnte noch nicht entschie-den werden, weil der Sachverhalt noch ergänzungsbedürftig war. Viele Widersprüche wurden wieder zurückgenommen, nachdem den Widerspruchsführern aus Frieden stiftenden Gründen die Rechtslage noch einmal im Einzelnen erläutert wurde.

Die gegen den Abzug der Selbstbehalte gemäß § 16 Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein erhobenen Widersprüche und Einwände (bei DO-Angestellten der AOK) sind zwischenzeit-lich durch die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem The-menkreis gegenstandslos geworden. Der betroffene Personenkreis und auch die Mitglieder der Beihilfekasse wurden entsprechend informiert. 7.3.3.2 Klagen Im Geschäftsjahr 2008 wurde gegen zwei Widerspruchsbescheide Klage erhoben. Termine für die Verhandlung wurden von dem Verwaltungsgericht Schleswig bisher noch nicht vorge-geben. Die im Jahre 2007 erhobene Klage eines Arbeitnehmers gegen den Wegfall seines Beihilfe-anspruches per 01.01.2004 durch die Beihilfe-Aufhebungsverordnung wurde von dem Ar-beitsgericht Flensburg zurückgewiesen. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil wurde von dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ebenfalls zurückgewiesen. Von dem Lan-desarbeitsgericht Schleswig-Holstein wurde allerdings Revision zugelassen.

8. Fachbereich Bezügekasse 8.1 Allgemeine Angaben zur Geschäftsentwicklung Die seit dem 01.01.2005 bestehende Bezügekasse der Versorgungsausgleichskasse be-rechnet und zahlt monatlich für Beschäftigte Besoldungen, Tarifentgelte sowie Kindergelder aus.

Der noch junge Fachbereich Bezügekasse hat, trotz mancherlei Herausforderungen, eine erfreuliche Entwicklung erfahren.

Mehr als 50 meist kommunale Häuser haben sich der Bezügekassengemeinschaft zwi-schenzeitlich angeschlossen.

Die Bezügekasse ist damit inzwischen in 9 von 11 Landkreisgebieten in Schleswig-Holstein tätig. Am Ende des Berichtszeitraums wurden monatlich bereits zwischen 10.000 und 11.000 Bezügefälle (Besoldungen, Tarifentgelte, Kindergelder) betreut.

Nach den inzwischen getroffenen Entscheidungen kommunaler Dienstherren werden die Abrechnungszahlen im Folgejahr weiter ansteigen.

Zu den Häusern, die diese Aufgaben übertragen haben, gehören neben den Kreisen Osthol-stein und Segeberg bspw. die Landeshauptstadt Kiel sowie die Städte Rendsburg, Eutin, Schleswig, Bad Oldesloe, Reinbek, Quickborn, Preetz, Bad Bramstedt und auch Glückstadt. Darüber hinaus haben sich auch zahlreiche Ämter und Gemeinden sowie sonstige öffentlich-rechtliche Häuser für eine Aufgabenübertragung entschieden. Zu diesen Ämtern, Gemeinden und sonstigen Häusern gehören bspw. das Amt Boostedt-Rickling, Amt Großer Plöner See, Amt Schenefeld, Amt Schwarzenbek-Land, Amt Kisdorf, Amt Mittelangeln, Amt Eggebek, Amt Pinnau, Amt Ostholstein-Mitte, Gemeinde Timmendorfer Strand, Gemeinde Stockels-dorf, die Kommunalen Landesverbände, die Fachhochschule Altenholz, die Verwaltungsaka-demie Bordesholm, der Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn - um nur ei-nige Häuser aus dem breiten Mitgliederspektrum zu benennen.

Weitere Aufgabenübertragungen wurden für die Folgejahre signalisiert.

Die wachsende Anzahl der Betreuungsfälle hat dazu geführt, dass der Fachbereich den ver-anschlagten Verwaltungskostenersatz bislang stets hat unverändert lassen können. Im Falle einer Bezügekassenmitgliedschaft ist die Versorgungsausgleichskasse gesetzliche Vertreterin ihrer Mitglieder und damit befugt, rechtswirksam nahezu einen Vollservice in den Bereichen Bezüge (Besoldungen, Tarifentgelte) und Familienkasse (Kindergelder) anzubie-ten. Eine Aufgabenübertragung in den Bezüge- und Familienkassenbereichen ist damit nicht nur von der Kostenseite her ein interessantes Angebot, sondern es eröffnen sich auch neue or-ganisatorische Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die jeweiligen Einzelmitglieder. Neben ihren Hauptaufgaben waren und sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fach-bereichs an verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen beteiligt.

Anzuführen ist an dieser Stelle insbesondere das länderübergreifende Projekt „KoPers (IT-Kooperation Personaldienste der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg)“. Ein Projekt, welches für die große Mehrzahl aller Kommunen in Schleswig-Holstein im Be-reich der Personalverwaltung künftig ebenfalls von Bedeutung sein dürfte. Die VAK arbeitet in diesem länderübergreifenden Projekt eng mit den „Kommunalen Landes-verbänden“ zusammen und wirbt für eine zukunftsweisende Zusammenarbeit/Kooperation unter den Kommunen sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht.

Fragen zum aktuellen Stand des vorstehenden Projektes oder evtl. selbstverständlich auch Einzelheiten hinsichtlich möglicher Aufgabenübertragungen in den Bezüge- und Familien-kassenbereichen, beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses gern (Herr Rodewald, Tel.: 0431/5701-200).

8.2 Aufgabenerfüllung 8.2.1 Mitglieds- und Fallzahlenentwicklungen Zu der im Jahr 2005 gegründeten Bezügekasse gehörten mehr als 50 überwiegend kommu-nale Häuser zum Kreis der Mitglieder. Neben den Kreisen Ostholstein und Segeberg und der Stadt Kiel sind im besonderen Maße bei der noch jungen Bezügekasse die kreisangehörigen Städte bereit gewesen, sich der Bezügekasse anzuvertrauen. Die Entwicklungstendenzen des Fachbereichs zeigen sich in anschaulicher Weise an nach-folgenden Diagrammen:

Entwicklung der Fallzahlender Bezügekasse

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Fallz

ahl

Entwicklung der Mitgliederzahlender Bezügekasse

0

10

20

30

40

50

60

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Mitg

liede

rzah

l

8.2.2 Familienleistungsausgleich 8.2.2.1 Kindergeldzahlungen Von den beschäftigten Arbeitnehmern der Mitglieder der Bezügekasse waren im Jahr 2008 2.580 Kindergeldempfänger, die für 4.220 Kinder Kindergeld erhielten. Entwicklung der Kindergeldzahlen

8.2.2.2 Einsprüche Im Jahr 2008 wurden in 8 (10) Fällen Einsprüche gegen Bescheide der Familienkasse des Fachbereichs Bezügekasse erhoben. Alle 8 Fälle wurden im gleichen Jahr erledigt.

Aus dem Vorjahr wurde 1 Einspruch endgültig abgeschlossen.

8.2.2.3 Rückforderungen In 19 (31) Kindergeldfällen musste Kindergeld zurückgefordert werden. Die Erstattung erfolg-te in 14 (14) Fällen durch Aufrechnung mit der Entgelt-/Gehaltszahlung, in 4 (10) Fällen durch Aufrechnung mit der laufenden Kindergeldzahlung und in 1 Fall durch direkte Einzah-lung des Kindergeldberechtigten. 8.2.2.4 Abzweigungen Anträge auf Abzweigungen gingen im Jahr 2008 in 1 (6) Fall (Fällen) ein.

Entwicklung der Kindergeldzahlen

1.983

2.108

2.298

2.580

3.272

3.505

3.806

4.220

0 2000 4000 6000

2005

2006

2007

2008

Kinder

Kindergeldempfänger

Ausblick Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, wir hoffen, dass die Lektüre unseres Jahresberichtes Sie von der positiven Entwicklung un-serer Versorgungsausgleichskasse überzeugen konnte. Auch in Zukunft steht die Versor-gungsausgleichskasse als modernes zukunftsfähiges Dienstleistungsunternehmen für wört-lich gemeinte Kundenorientierung. Dafür steht unser Team Tag für Tag ein. Dem Team gilt an dieser Stelle ganz besonders mein Dank für seine Leistungen und seine Motivation, die Versorgungsausgleichskasse als kompetenten Dienstleister für die kommunale Familie wei-ter voranzubringen. Unser Leitbild V (=Vertrauen) A (=auf) K (=Kompetenz) wird gelebt. Kiel, im Juli 2009 gez. Nils Lindemann Geschäftsführer