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Vertrag

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Vertrag für Project C - Cake Brake(c) Florian Engl 2015

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Page 1: Vertrag

Project CCAKE BREAK DIENSTAG, 23. SEPTEMBER 2014

VEREINBARUNG ZUM „PROJECT C“Dieses System dient der Stärkung der Klassengemeinschaft und basiert auf eine Art des Generationsvertrags. „Ich backe für alle einen Kuchen, ich bekomme von allen einen Kuchen“

§1: Einhaltung des Termins

(1)

Offizieller Tag: Donnerstag. Bei Verhinderung oder sonstiger Nichteinhaltung des vorhin eingeführten Termins folgt beim ersten Verstoß eine Verschiebung des Termins.

(2)

Bei weiteren Verstößen wird der Klient von der Aktion „Project C – Cake Break“ ausgeschlossen.

§2: Definition „Kuchen“

(1)

Als Kuchen werden jegliche Süßspeisen wie Muffins, Torten, Waffeln, Schokospieße, Schokoobst etc. gewertet und auch akzeptiert.

§3: Pflichten des Kuchenmitbringers

(1)

Der Kuchenmitbringer hat die Pflicht ein Kuchenstück für alle Schüler der Klasse 6b/r des BG/BRG Gmundens mitzubringen.

(2)

Der Kuchenbringer hat die Pflicht den Kuchen pünktlich zum vereinbarten Termin einzubringen. Ist dies nicht möglich durch Verhinderung, Krankheit etc. soll dies mindestens einen Tag vorher bzw. am Tag der Vereinbarung durch eine What’s App Nachricht in der Klassengruppe der 6b mitgeteilt werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten siehe §1 1,2.

Page 2: Vertrag

§4: Rechte

(1)

Alle Schüler der 6b haben das Recht jeden Donnerstag ein Kuchenstück eines Mitschülers oder ein eigenes zu konsumieren.

(2)

Bei einer Verweigerung einem Mitschüler einen Kuchen zu geben, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Siehe §1 1,2

§5: Vertragsdauer

(1)

Der Vertrag hält voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2014/15.

(2)

Am 25. Juni wird eine Abstimmung stattfinden, ob das „Project C“ im Schuljahr 2015/16 wieder eingeführt wird.

§6: Sonstiges

(1)

Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Gmunden sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in Gmunden.

(2)

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hindurch die Gültigkeiten der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

(4)

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder What’s App entsprechen der Schriftform.

Page 3: Vertrag

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages stimmen sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Mit Lieben Grüßen, euer Klassensprecher!

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