3

Click here to load reader

Vertragswesen Vertrag KV Sachsen - DAK-Gesundheit zum ... · derm it S ub sp z al ng E - k rin ol g edm tZu a zw - b ildu ng„ Da to “ hm . T il nahm b d rf so G - ... ad erP w

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Vertragswesen Vertrag KV Sachsen - DAK-Gesundheit zum ... · derm it S ub sp z al ng E - k rin ol g edm tZu a zw - b ildu ng„ Da to “ hm . T il nahm b d rf so G - ... ad erP w

Vertragswesen Informationen zum Herausnehmen

XIKVS-Mitteilungen Heft 2/2015

Vertragswesen

Vertrag KV Sachsen - DAK-Gesundheit zum Diabetes mellitus: BessereDiagnostik und Behandlung der Begleiterkrankungen und Spätfolgen

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsenund die DAK-Gesundheit haben zum1. Januar 2015 einen neuen Vertrag überdie Diagnostik und Behandlung von Spät-folgen und Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus abgeschlossen. Ziel istes, die Begleiterkrankungen frühzeitig zuerkennen und durch eine gezielte Be-handlung den Eintritt schwerwiegenderKrankheitsstadien zu verhindern oder zu-mindest deutlich zu verzögern. In denVersorgungsfeldern Diabetische Neuro-pathie, Lower urinary tracts symptoms(LUTS), Angiopathie, Diabetesleber undder chronischen Nierenerkrankung wer-den in regelmäßigen Abständen Versor-gungsprogramme mit gezielten Früh-erkennungsuntersuchungen zur Diagnos -tik der Begleiterkrankungen durchge-führt.

Bei Vorhandensein einer oder mehrererKomplikationen erfolgt eine gezielte Be-handlung im Rahmen von krankheitsbe-zogenen Weiterbetreuungsprogrammen.

Welche Ärzte können am Vertrag teil-nehmen?

Teilnehmen können alle zur vertragsärzt-lichen Versorgung zugelassenen und an-gestellten Ärzte, die in Sachsen an derhausärztlichen Versorgung teilnehmen.

Darüber hinaus können Ärzte für InnereMedizin mit der Anerkennung als Diabe-tologe DDG, Fachärzte für Innere Medi-zin und Endokrinologie und Diabetologieoder mit der Subspezialisierung Endo-krinologie oder mit der Zusatzweiter-bildung „Diabetologie“ teilnehmen. DieTeilnahme bedarf einer besonderen Ge-nehmigung der KV Sachsen

Welche Leistung erbringt der Arzt?

Der teilnehmende Arzt stellt geeignetenPatienten der DAK-Gesundheit die Ver-tragsinhalte vor und schreibt sie aufWunsch in das Programm ein. Besteht derVerdacht auf eine oder mehrere der obengenannten Begleiterkrankungen, führt erim Rahmen von krankheitsbezogenenVersorgungsprogrammen eine entspre-chende Früherkennungsdiagnostik nachden Anlagen 1–5 des Vertrages durch.Werden im Rahmen der Versorgungspro-gramme eine oder mehrere Begleiter-krankungen nachgewiesen, erfolgt einekontinuierliche Weiterbetreuung, mitdem Ziel, einen schwerwiegenden Krank-heitsverlauf zu verhindern oder zu ver-zögern. Die Weiterbetreuung findet, inAbhängigkeit von der medizinischenNotwendigkeit, in regelmäßigen Abstän-den (bis zu 4x jährlich) statt. Bestätigtsich der Verdacht auf eine Begleiterkran-

kung nicht, kann der Patient weiterhinam Versorgungsprogramm teilnehmen. Indiesen Fällen kann die Früherkennungs-diagnostik 1x jährlich zur Kontrolle (je-weils nach Ablauf von 3 Quartalen) wie-derholt werden. In den Anlagen 1–5 desVertrages sind die Diagnostik- bzw. Be-handlungspfade der einzelnen Begleiter-krankungen beschrieben.

Welche Patienten können am Vertragteilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicher-ten der DAK-Gesundheit, die sich aufGrund einer gesicherten Diabeteserkran-kung in regemäßiger, ärztlicher Behand-lung befinden und bei denen der Verdachtauf

A) Diabetische Neuropathie,

B) Lower urinary tracts symptoms(LUTS),

C) Angiopathie,

D) Diabetesleber und/oder

E) eine chronische Nierenerkrankungbe steht.

Patienten, bei denen bereits eine dero. g. Begleiterkrankungen diagnostiziertwurde (gesicherte Diagnose), können amjeweiligen Versorgungsprogramm nichtteilnehmen.

Page 2: Vertragswesen Vertrag KV Sachsen - DAK-Gesundheit zum ... · derm it S ub sp z al ng E - k rin ol g edm tZu a zw - b ildu ng„ Da to “ hm . T il nahm b d rf so G - ... ad erP w

VertragswesenInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 2/2015XII

99090O Versorgungsprogramm ohne auffälligen Befund 10 EURO

Modul 1 99090A Versorgungsprogramm mit auffälligen Befund 10 EURO

Diabetische Neuropathie99090B Weiterbetreuungsprogramm 10 EURO

99090S Diagnosemittel zur Schweißsekretionsbestimmung 17 EURO

99091O Versorgungsprogramm ohne auffälligen Befund 10 EUROModul 2

Lower Urinary 99091A Versorgungsprogramm mit auffälligen Befund 10 EUROTract Symptoms

99091B Weiterbetreuungsprogramm 10 EURO

99092O Versorgungsprogramm ohne auffälligen Befund 10 EURO

Modul 3Angiopathie 99092A Versorgungsprogramm mit auffälligen Befund 10 EURO

99092B Weiterbetreuungsprogramm 10 EURO

Welche Vergütung erhalten die teilnehmenden Ärzte?

Unabhängig vom Ergebnis des Befundeserhält der teilnehmende Arzt 10 Euro proVersicherten je Modul für die Diagnostikder Begleiterkrankung. Für die Weiterbe-handlung bei einem positiven Befund ausdem Versorgungsprogramm erhält er proQuartal weitere 10 Euro pro Versicherten

je Modul. Die notwendigen Sachmittelfür die Diagnostik sind vom Arzt vorzu-halten und werden zu den o. g. Pauscha-len innerhalb des Vertrages vergütet (keinBezug über Sprechstundenbedarf).

Weitere Details zu den Leistungsinhalten

und zur Abrechnung entnehmen Sie bittedem Vertrag nebst Anlagen auf der Inter-netpräsenz der KV Sachsen, www.kvsachsen.de → Mitglieder → Verträge→ Buchstabe „D“.

– Vertragswesen undHonorarverteilung/jh –

99094O Versorgungsprogramm ohne auffälligen Befund 10 EURO

Modul 5 99094A Versorgungsprogramm mit auffälligen Befund 10 EUROChronische

Nierenerkrankung 99094B Weiterbetreuungsprogramm 10 EURO

99094S Mikroalbuminurie-Teststreifen 2 EURO

99093O Versorgungsprogramm ohne auffälligen Befund 10 EURO

Modul 4Diabetesleber 99093A Versorgungsprogramm mit auffälligen Befund 10 EURO

99093B Weiterbetreuungsprogramm 10 EURO

Kündigung der Anlage A2a – FSME der „Impfvereinbarung Sachsen –Satzungsleistungen“ gemäß §§ 132e, 20d (2) SGB V

Die BARMER GEK kündigte fristgerechtzum 31. März 2015 die Anlage A2a – zusätzliche Satzungsleistungen der BAR-MER GEK – ausschließlich für das Impf-gebiet FSME (Abr.-Nr. 89102S). Damitist diese Schutzimpfung mit Wirkung ab

dem 1.April 2015 als Satzungsleistungfür Versicherte der BARMER GEK nichtmehr berechnungsfähig.

Ergänzend teilte uns die BARMER GEKmit, dass sie auch in Zukunft die Wirt-

schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vonFSME-Impfungen als Pflichtleistung inSachsen nicht in Frage stellt.

– Vertragspartner undHonorarverteilung/mey –

Page 3: Vertragswesen Vertrag KV Sachsen - DAK-Gesundheit zum ... · derm it S ub sp z al ng E - k rin ol g edm tZu a zw - b ildu ng„ Da to “ hm . T il nahm b d rf so G - ... ad erP w

Vertragswesen Informationen zum Herausnehmen

XIIIKVS-Mitteilungen Heft 2/2015

Abrechnung ärztlicher Leistungen von Asylbewerbern im Landkreis Bautzen

Intention der KV Sachsen ist es, zu-künftig mit möglichst vielen Land-kreisen weitgehend einheitliche Rege-lungen zu vereinbaren und insbeson-dere elektronische Abrechnungswegezu nutzen.

Zum 1. Januar 2015 trat der Vertragüber die Abrechnung ärztlicher Leistun-gen für Berechtigte des Asylbewerber-leistungsgesetzes mit dem LandkreisBautzen in Kraft (siehe auch unsere Inter-netpräsenz www.kvsachsen.de → Mit-glieder → Verträge → Abrechnung Asyl-bewerber).

Nachstehend stichpunktartig wesentlicheInformationen:

● Leistungsanspruch Asylbewerber: – ärztliche Behandlung akuter Er-krankungen und Schmerzzuständeinkl. Arznei- und Verbandmittel so-wie sonstige Leistungen zur Gene-sung bzw. Linderung von Krankhei-ten

– für werdende Mütter und Wöchne-rinnen ärztliche/pflegerische Hilfeund Betreuung einschl. Arznei-,Verband- und Heilmittel

– amtlich empfohlene Schutzimpfun-gen sowie medizinisch geboteneVorsorgeuntersuchungen (Abschnit-te 1.7.1 bis 1.7.4 und 32.2.8 desEBM)

● Krankenbehandlungsschein:– mit Geltungsdauer sowie Bestim-mung ärztlicher Fachrichtung vomGesundheitsamt Bautzen

● Überweisungen:– für Auftragsleistungen (pathologi-sche bzw. Ultraschall- bzw. radiolo-gische bzw. Laborleistungen – Ka-pitel 12, 19, 24, 32, 33 und 34 desEBM) Überweisungsschein bzw.Laborüberweisungs/-anforderungs-schein (Muster 6 bzw. 10/10a) –quartalsübergreifend gültig

– formlose Bescheinigung für Folge-behandlung/Untersuchung eines wei-teren Facharztes – GesundheitsamtBautzen entscheidet über weiterenBehandlungsschein

● Im Notfall:– Abrechnung auf Datensatz des Not-fall-/Vertretungsscheines (Muster19)

– unter Telefon: 03591 5251-32221/-32200/-32218 bzw. E-Mail:[email protected] Aus-kunft über örtliche Zuständigkeitdes Landkreises

– Antrag auf Kostenübernahme (An-lage 2 des Vertrages) unverzüglich,spätestens innerhalb vier Wochen,mit Notfall-/Vertretungsschein (Ori-ginal), an den Landkreis Bautzen

● bei Verständigungsschwierigkeiten:– Kontakt mit Gesundheitsamt Baut-zen unter Tel.: 03591 5251-53001bzw. E-Mail: [email protected]

– im Bedarfsfall stellt LandkreisBautzen einen Dolmetscher undträgt entstehende Kosten

● Abrechnung– grundsätzlich elektronisch (s. An-lage 3 des Vertrages = Ausfüllvor-schriften)

– Krankenbehandlungsscheine sowieKostenübernahmen (Notfälle) mind.vier Jahre in der Praxis archivieren

● Vergütung– außerhalb der morbiditätsbedingtenGesamtvergütung

– gemäß aktueller sächsischer Gebüh-renordnung

– den mit den sächsischen Kranken-kassenverbänden vereinbarten aktu-ellen Verträgen (sowie den verein-barten Wegegeldern)

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der AbteilungAbrechnung der BezirksgeschäftsstelleDresden unter 0351 8828-410 gern zurVerfügung.

– Vertragspartner undHonorarverteilung/sto –