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Veterinäramt Leben und sterben lassen? oder krankes Schwein- was tun? Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt Thurgau

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Veterinäramt

Leben und sterben lassen?oder

krankes Schwein- was tun?Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt Thurgau

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Veterinäramt

So stellt sich die Schweinebranche dar

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Das treffen wir in der Realität an

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Unabdingbare, dauernde, grundsätzliche Überlegung

Lebt mein Schwein so und kann es so geschlachtet werden, dass daraus vorbehaltlos ein qualitativ hochstehendes, begehrtes, sicheres und preiswertes Lebensmittel entsteht?

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Umfeld: Lebensmittelproduktion!

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Produzent - Wirtschaftlichkeit - Vorschriften - Abhängigkeit - betriebsblind - hohe Selbstverantwortung

Konsument (Bürger, Medien) - anspruchsvoll - einflussreich - realitätsfremd - ängstlich

Schlachtbetriebe (Fleischkontrolle) - sehr heterogen (hochspezialisiert - „Entsorgungsbetriebe“ - hohe Verantwortung - hohe Ansprüche

Transporteure - Zeitdruck - im Sandwich zwischen Arbeitgeber und Produzent - Verantwortungsbewusstsein

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Problemkreis Krankheit

• Wann gilt ein Tier als krank ?• Wie können/ müssen kranke Tiere gehalten werden ?• Wann / wie soll ich Tiere behandeln ?• Kann / Darf man kranke Tiere schlachten ?• Wann ist ein Tier transportfähig ?• Wie töte ich ein Schwein ?

Klare Regelungen gefordert !

Haben wir sie nicht schon ?

Sind sie zu wenig klar ?

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Beispiel : Transportfähigkeit

• CH: – Verletzte und kranke Tiere dürfen zwecks Schlachtung transportiert werden.

…so weit als nötig…unter besonderen Vorsichtsmassnahmen …• EU:

– Tiere müssen sich schmerzfrei und ohne Hilfe bewegen können– keine grosse und offene Wunden– leicht krank, wenn Tierarzt Transportfähigkeit bestätigt

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Rechte und Pflichten des Tierhalters und Transporteurs (1)

Tierschutzvorschriften• Tierschutzgesetz

– Art. 6: Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen…– Art. 15: Tiertransporte sind schonend … durchzuführen.

• Tierschutzverordnung– Art. 5, Abs. 2: … kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich ihrem

Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, und behandelt oder getötet werden.

– Art. 155, Abs. 2: Verletzte und kranke Tiere dürfen zwecks Schlachtung transportiert werden. …so weit als nötig…unter besonderen Vorsichtsmassnahmen …

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Rechte und Pflichten des Tierhalters und Transporteurs (2)

Verordnung über das Schlachten und die Fleischhygiene:• Art. 9:

– Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung gesund– müssen ohne offensichtliche Verunreinigungen zur Schlachtung

gebracht werden– Meldepflicht für kranke und behandelte Tiere– Verunreinigung beim Transport muss verhindert werden

• Art. 23: – Anmeldung zur Schlachtung: ua Gesundheitsmeldung

• Art. 35: – Mitteilung des Beanstandungsentscheids (Recht auf Mitteilung und

Einsprache)

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Rechte und Pflichten des Tierhalters

Folgerungen• Aufwand für korrekten Umgang mit kranken Tieren ist gross• Haltung/Transport von kranken/verletzten Tieren ist eine

tierschutzrechtliche Gratwanderung • Risiko für Verluste bei Schlachtung ist gross• Gute Kommunikation zwischen Tierhalter-Schlachthof-

Fleischkontrolleur ist wichtig

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Rechte und Pflichten des Schlachtbetriebs

Verordnung über das Schlachten und die Fleischhygiene:• Art. 9:

– Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung gesund– müssen ohne offensichtliche Verunreinigungen zur Schlachtung gebracht werden– Meldepflicht für kranke und behandelte Tiere– Verunreinigung beim Transport muss verhindert werden

• Art 10: – Schlachtverbot wenn Gesundheitsmeldung fehlt

• Art. 12: – Schlachten von kranken Tieren: getrennt von gesunden, anschliessend Reinigung und

Desinfektion des Arbeitsplatzes• Art. 23:

– Anmeldung zur Schlachtung: Zeitpunkt der Anlieferung abmachen, Gesundheitsmeldung

• Art. 25:– Eingangskontrolle

Strickhof Schweine-Tag, Lindau 1116.1.2015

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Rechte und Pflichten des Schlachtbetriebs

Folgerungen• Schlachthof ist nicht zur Schlachtung verpflichtet• Schlachthof hat erhöhten Aufwand mit Krankschlachtungen• Schlachthof will/muss Lebensmittel von hoher Qualität herstellen• Ausgangsprodukt muss gesund und sauber sein• Schlachthof verlangt Transparenz (Anmeldung, Gesundheitszeugnis)

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Rechte und Pflichten des Fleischkontrolleurs

Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle• Art 24:

– schriftliche Meldung des Tierhalters zu Handen Fleischkontrolleur über Gesundheit (innerhalb letzten 10 Tage), Absetzfristen eingehalten (Medikamente und Futtermittel), Abweichungen.

– Entscheidet über Genusstauglichkeit• Art. 35:

– Mitteilung der Beanstandung sofort an Schlachtbetrieb zu Handen Eigentümer des Schlachtkörpers

– Mitteilung schriftlich für ganze Schlachttierkörper– Letzter Halter kann schriftliche Mitteilung verlangen

• Art. 38: – Hinweise auf Mängel im Herkunftsbestand müssen dem Veterinäramt

gemeldet werden

Strickhof Schweine-Tag, Lindau 1316.1.2015

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Rechte und Pflichten des Fleischkontrolleurs

Folgerungen• Fleischkontrolleur ist massgebend für die Verwendung des

Schlachtkörpers• Fleischkontrolleur braucht Informationen, um Schlachtkörper

abschliessend beurteilen zu können• Fleischkontrolleur hat Informationspflicht, sowohl betreffend

Beanstandungen Fleisch als auch Einhaltung Tierschutzvorschriften

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Wie sieht die Praxis aus?

• Tierhalter: will Verlust vermeiden oder sogar einen (kleinen ) Gewinn erwirtschaften, leidet unter gewisser Betriebsblindheit, entscheidet zu spät, schiebt schlechte Ware ab

• Schlachthof: will hohe Qualität, hat genügendes Angebot, will keine Umtriebe, wälzt Unkosten ab

• Fleischkontrolle: hat hohe Verantwortung und grossen Handlungsspielraum, erhält häufig falsche oder unvollständige Informationen, beachtet rechtliche Aspekte der Beanstandung zu wenig

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Beispiel

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Verschmutzung ist Tierschutz- und Lebensmittel-relevant!

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Beispiel

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– entsteht daraus ein gutes Lebensmittel?– zu beanstanden: Angaben zur Krankheit

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Beispiel

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– sicher zu beanstanden: Transportfähigkeit, Krankmeldung

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Beispiel

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– Schlachthof ist kein Entsorgungsbetrieb

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Beispiel

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Umgang mit kranken Schweinen.

So sicher nicht !

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Wie verhindere ich solche Beispiele ?

indem ich• Selbstverantwortung übernehme und Arbeit nicht scheue• unternehmerisch denke und rechne. Image- Verlust wiegt häufig

schwerer als finanzieller Verlust• Situation nicht beschönige und vollständig transparent bin: krank ist

alles, was nicht normal funktioniert; Schlachtung voraus anmelden; Begleitdokumente wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen

• mich rechtzeitig zur Tötung und Entsorgung entschliesse

Strickhof Schweine-Tag, Lindau 2116.1.2015

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Tötung von Schweinen

Ziel: Merkblatt für Schweinehalter, ev. Amtsverordnung BLV• Bolzenschuss und Blutentzug• Sehr junge Ferkel ?

– Schlag mit/ ohne Blutentzug• Euthanasie

– durch Tierarzt– durch Tierhalter

• Narkosegerät ?• „Notschlachtung“: nur für Eigengebrauch, keine Abgabe von Fleisch an

Dritte auf dem Betrieb Lebensmittelgesetzgebung nicht anwendbar

Strickhof Schweine-Tag, Lindau 2216.1.2015

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Zusammenfassung

• Die Schlachtung kranker Tiere ist immer ein Verlustgeschäft. Wie gross darf der Verlust sein?

• Vollständige Dokumentation und gute Kommunikation ist wichtig.• Schlachtung darf nicht Entsorgung sein.• Die Transportfähigkeit ist ein entscheidender Faktor:

– Kriterien: Verlad, Platz im Transporter, Einstreu, Transportdauer, Auslad, sofortige Schlachtung.

• Bolzenschuss ist nur Betäubung und keine Tötung. Blutentzug zwingend.

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