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Volksbank Bruchsal-Bretten eG Telefon 07252 501-0 Sitz der Genossenschaft: Bretten Vorstand: Aufsichtsrat: Silcherweg 1 • 75015 Bretten Telefax 07252 501-399 Amtsgericht Mannheim Roland Schäfer (Vorsitzender) Thomas Ackermann Postfach 1660 • 75006 Bretten [email protected] Genossenschaftsregister Nr. 240018 Volker Gaa (stv. Vorsitzender) (Vorsitzender) Bankleitzahl 66391200 www.vb-bruchsal-bretten.de USt.-ID.: DE 143080736 Gerhard Rübenacker BIC GENO DE 61 BTT Volksbank Bruchsal-Bretten eG • Postfach 1660 • 75006 Bretten Volksbank Bruchsal-Bretten eG E-Mail: [email protected] Telefon: 07252 501 0 Telefax: 07252 501 77399 Datum: im Juli 2015 Einlagensicherung: Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 20.10.2015 Einlagensicherung: Jährliche Übersendung „Informationsbogen für den Einleger" Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem 3. Juli 2015 treten im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Aufgrund dessen haben wir unsere oben genannten Bedingungen in Nr. 20 geändert. Den bisherigen Wortlaut und die neue Textfassung von Nr. 20 der AGB können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts. Mit der Änderung des Wortlauts von Nr. 20 der AGB werden jedoch die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Einlagenschutz notwendig gewordenen strukturellen Änderungen des genossenschaftlichen Sicherungssystems klargestellt. Im Detail bedeutet dies: Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht. Wie Ihnen bekannt ist, ist unser Haus der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch wird die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Dieser sog. Institutsschutz ist also dem o.g. Einlagen- schutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, sodass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich nunmehr die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der Sicherungseinrichtung des BVR gibt es zusätzlich die als

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Volksbank Bruchsal-Bretten eG Telefon 07252 501-0 Sitz der Genossenschaft: Bretten Vorstand: Aufsichtsrat: Silcherweg 1 • 75015 Bretten Telefax 07252 501-399 Amtsgericht Mannheim Roland Schäfer (Vorsitzender) Thomas Ackermann Postfach 1660 • 75006 Bretten [email protected] Genossenschaftsregister Nr. 240018 Volker Gaa (stv. Vorsitzender) (Vorsitzender) Bankleitzahl 66391200 www.vb-bruchsal-bretten.de USt.-ID.: DE 143080736 Gerhard Rübenacker BIC GENO DE 61 BTT

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Volksbank Bruchsal-Bretten eG E-Mail: [email protected] Telefon: 07252 501 0 Telefax: 07252 501 77399 Datum: im Juli 2015

Einlagensicherung: Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 20.10.2015 Einlagensicherung: Jährliche Übersendung „Informationsbogen für den Einleger" Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem 3. Juli 2015 treten im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Aufgrund dessen haben wir unsere oben genannten Bedingungen in Nr. 20 geändert. Den bisherigen Wortlaut und die neue Textfassung von Nr. 20 der AGB können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts. Mit der Änderung des Wortlauts von Nr. 20 der AGB werden jedoch die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Einlagenschutz notwendig gewordenen strukturellen Änderungen des genossenschaftlichen Sicherungssystems klargestellt. Im Detail bedeutet dies: Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht. Wie Ihnen bekannt ist, ist unser Haus der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch wird die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Dieser sog. Institutsschutz ist also dem o.g. Einlagen-schutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, sodass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich nunmehr die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der Sicherungseinrichtung des BVR gibt es zusätzlich die als

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Volksbank Bruchsal-Bretten eG Telefon 07252 501-0 Sitz der Genossenschaft: Bretten Vorstand: Aufsichtsrat: Silcherweg 1 • 75015 Bretten Telefax 07252 501-399 Amtsgericht Mannheim Roland Schäfer (Vorsitzender) Thomas Ackermann Postfach 1660 • 75006 Bretten [email protected] Genossenschaftsregister Nr. 240018 Volker Gaa (stv. Vorsitzender) (Vorsitzender) Bankleitzahl 66391200 www.vb-bruchsal-bretten.de USt.-ID.: DE 143080736 Gerhard Rübenacker BIC GENO DE 61 BTT

Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH, welche vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes unterworfen ist. Insoweit hat sie den oben erwähnten gesetzlichen Einlagenschutz zu gewährleisten. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR ist aber auch die BVR Institutssicherung GmbH ein institutsbezogenes Sicherungssystem, d.h. auch sie hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz, s.o.). Der genossenschaftliche Institutsschutz bleibt also weiterhin, wenn auch in anderer Struktur, aufrechterhalten. Der durch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH gewährte Schutz wird in den neuen Absätzen 1 bis 3 von Nr. 20 unserer AGB beschrieben. Da der Institutsschutz nunmehr sowohl durch die Sicherungseinrichtung des BVR als auch durch die BVR Institutssicherung GmbH betrieben wird, ist es erforderlich, dass die bisherige Informationsbefugnis unseres Hauses gegenüber der Sicherungseinrichtung des BVR auch gegenüber der BVR Instituts-sicherung GmbH gilt. Diese Informationsbefugnis wurde im neuen Absatz 4 von Nr. 20 unserer AGB ergänzt. Schließlich ist der unter der Überschrift „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ nach dem Hinweis auf die Fassung folgende bisherige Hinweis, „Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen“, um die BVR Institutssicherung GmbH ergänzt worden und lautet nun:

„Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.“

Wie in Nummer 1 Absatz 2 unserer AGB vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang dieser Mitteilung anzeigen. Die neuen Bedingungen werden zum 20.10.2015 dann Grundlage unserer weiteren künftigen Geschäftsbeziehung. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen den anliegenden „Informationsbogen für den Einleger“ mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen und Sie hierdurch über Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz zu informieren. Der Inhalt des Informationsbogens ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält ein Unterschriftsfeld. Eine Unterschrift und Rücksendung an uns durch Sie als Bestandskunde ist allerdings nicht erforderlich. Freundliche Grüße Volksbank Bruchsal-Bretten eG Dimitrios Meletoudis Klaus Gehrmann Leiter Privatkunden Leiter Firmenkunden Anlagen

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Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen diesen Informationsbogen zur Verfügung zu stellen.

Informationsbogen für den Einleger

Einlagen bei

Volksbank Bruchsal-Bretten eG

sind geschützt durch:

BVR Institutssicherung GmbH (1)

Sicherungsobergrenze:

100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)

Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:

Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden �aufaddiert�, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR. (2)

Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:

Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3)

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:

20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016

Währung der Erstattung:

Euro

Kontaktdaten:

BVR Institutssicherung GmbH Schellingstraße 4 10785 Berlin Telefon: +49 (030) 20 21-0 E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen:

www.bvr-institutssicherung.de

Empfangsbestätigung durch den Einleger:

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Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das heißt, alle Insti-tute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einle-ger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über www.bvr-institutssicherung.de. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die BVR Institutssicherung GmbH, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Telefon: +49 (030) 20 21-0, E-Mail: [email protected], Website: www.bvr-institutssicherung.de. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro) spätestens inner-halb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültig-keitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.bvr-institutssicherung.de. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.