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von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum Übergang

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von der

 Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)

 

in die

 

Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

Informationen zum Übergang

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Versetzung in die Qualifikationsphase

Gesetzliche Grundlagen:1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom

11.03.20112. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/20093. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004

Gymnasiale Oberstufe: • Einführungsphase (10. Klasse)  • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: • zumindest ausreichende Leistungen in allen

Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches

• mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich

• mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich

• kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich

Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschlussgleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

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Wiederholung der 10. Klasseam Gymnasium

• (das 18. Lebensjahr darf zu Beginn des neuen Schuljahres noch nicht vollendet

sein)

• nach Nichtversetzung möglich

• freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als

nicht getroffen

• der Erwerb eines dem erweiterten

Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig

• keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das

Gymnasium muss verlassen werden

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Wiederholung der 10. Klassean der Sekundarschule

• nach Nichtversetzung möglich, auch nach einem Wiederholungsjahr möglich

• freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige

Wiederholung

• Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern

Bei Abgang ohne positive Versetzungsentscheidung – Hauptschulabschluss.

Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

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Kurswahl

für die  

Qualifikationsphase der gymnasialenOberstufe

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Stundenzuweisungfür die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Extrazuweisung 4 Stunden Russisch

90 144 14889 142,4 148

88 140,8 148

87 139,2 148

86 137,6 148

85 136 148

84 134,4 138

83 132,8 138

82 131,2 138

81 129,6 138

80 128 138

79 126,4 138

78 124,8 120

77 123,2 120

76 121,6 120

75 120 120

74 118,4 120

73 116,8 120

72 115,2 114

71 113,6 112

70 112 112

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Stundenbedarf

Fach Wochenstunden Kursebenötigte Stunden

Summe

Deutsch KF 4 4 16 16

Englisch PF 4 4 16 32

Französisch PF 4 1 4 36

Russisch PF 4 1 4 40

Latein PF 4 1 4 44

Italienisch PF 4 1 4 48

Kunsterziehung WF 2 3 6 54

Musik WF 2 1 2 56

Sozialkunde WF 2 2 4 60

Geschichte KF 4 4 16 76

Geographie WF 2 2 4 80

ev. Religion WF 2 1 2 82

Psychologie WF 2 1 2 84

Ethik WF 2 3 6 90

Sozialkunde bilingual WF 2 1 2 92

Wirtschaft WF 2 2 4 96

Mathematik KF 4 4 16 112

Physik PF 4 2 8 120

Chemie PF 4 2 8 128

Biologie PF 4 3 12 140

Informatik WF 2 1 2 142

Sport WF 2 4 8 150

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1. Verbindliche Kurswahl 2013/ 2014

Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach

sprachlich-literarisch-künstlerisches-Aufgabenfeld

Deutsch X - -Englisch - -Französisch - -Russisch - -Latein - -Italienisch - -Kunsterziehung - -Musik - -

gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeld

Geschichte X - -Geographie - -Sozialkunde - -Sozialkunde bilingual - -Ethik - -ev. Religion - -Psychologie - -Wirtschaft - -

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld

Mathematik X - -Physik - -Chemie - -Biologie - -Informatik - -

nicht zugeordnet Sport* - -

Mindestbelegung 3 3 5**

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2. Verbindliche Kurswahl 2013/2014

Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und

Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) 

* Wahl der Sportkurse auf der Rückseite ** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich.  

Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.)(Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend)

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Verbindliche Wahl der Sportkurse

Name:

Vorname:

Klasse:

11/1

Sportart oder

Ersatzsportart

Es werden folgende Kurse angeboten:

11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski*

* Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager(Dezember oder Januar, Kosten ca. 300 € - 350 €)Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an.

Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten

für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden.

Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

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SchienenbelegungAbiturjahrgang 14

Schiene 1 Schiene 2 Schiene 3 Schiene 4 Schiene 5 Schiene 6

Deutsch 1 Geschichte 1 Mathematik 1 Französisch 1 Chemie 1 Englisch 3

Deutsch 2 Geschichte 2 Mathematik 2 Russisch 1 Biologie 2 Physik 2

Deutsch 3 Geschichte 3 Mathematik 3 Latein 1 Physik 1 Biologie 3

Deutsch 4 Geschichte 4 Mathematik 4 Biologie 1 Englisch 2 Italienisch 1

Englisch 1 Englisch 4 Chemie 2

Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12

Ethik 1 Ethik 2 Geografie 1 ev. Religion 1 Informatik 1 Sport 1

Kunsterziehung 1 Kunsterziehung 2 Sozialkunde 1 Kunsterziehung 3 Wirtschaftslehre 1 Sport 2

Musik 1 Sozialkunde 2 Psychologie 1 Geographie 2 Ethik 3

Sozialkunde bilingual

Wirtschaftslehre 1

Schiene 13

Sport 3

Sport 4

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Die Abiturprüfung

Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich Mathematik, Deutsch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Englisch, Russisch, Französisch Italienisch

Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind: Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder eine Naturwissenschaft

Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt.Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden.

Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft.Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

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Besondere Lernleistung

Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können.Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen.

Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen.Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder.

Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen.

Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben.Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau..

Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.