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9 INFO-Reihe des Landeskriminalamtes Sachsen Von der Schwierigkeit, einen Kaktus zu umarmen und anderen Risiken

Von der Schwierigkeit, einen Kaktus zu umarmen und anderen ... · gen mag - fast ‚normal‘, denn normal ist das, was (fast) alle tun. Die Tatsache, dass ein junger Mensch ein oder

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9INFO-Reihedes LandeskriminalamtesSachsen

Von der Schwierigkeit,einen Kaktus zu umarmen

und anderen Risiken

Impressum:

■ Herausgeber:Landeskriminalamt SachsenNeuländer Straße 6001129 Dresden

■ Telefon: 0351/855-0Internet:http://www.lka.sachsen.de

email:

[email protected]

(Kein Zugang für elektronisch sig-nierte sowie für verschlüsselte elek-tronische Dokumente.)

■ Autor:Ronald Börner

■ Redaktion und Satz:Zentralstelle für polizeilichePrävention

■ Fotos:Landeskriminalamt Sachsen

■ Illustrationen:Philipp Börner

■ Gesamtherstellung:POLY-Druck Dresden GmbH

■ Bereits erschienen in derINFO-Reihe desLandeskriminalamtes Sachsen

Nr. 1 Christian & CoNr. 2 Unsere Sandra macht

das nicht ... oder?Nr. 3 Der NeueNr. 4 Mach’s gut, Konny.Nr. 5 Happy birthday, Opa!Nr. 6 bad4UNr. 7 BelaNr. 8 Mein Teddy hat nicht auf-

gepasst!

■ Hinweis:Wenn Kinder in die Pubertät kom-men, verändern sie nicht nur sich,sondern auch den Familienalltag.In dieser schwierigen Phasebrauchen Kinder Eltern, auf diesie sich verlassen können.

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Hand auf’s Herz: Haben Sie schon einmal etwas getan, vondem Sie heute wissen, dass es verboten oder gar strafbar war?

Nein? Respekt! Sie sind offenbar ein außergewöhnlicher Mensch. Die Mehrzahl aller Mitbürger verhält sich nämlich nichtso korrekt wie Sie. Irgendwann – wahrscheinlich in der Zeit zwis-chen Schuleintritt und dem Verlassen der weiterführendenSchule - übertreten die meisten erstmals bewusst oder unbe-wusst eine gesetzlich fixierte Norm. Handelt es sich dabei umStrafgesetze und die ‚Rechtsbrecher‘ sind noch minderjährig,wird in diesem Zusammenhang häufig von Jugendkriminalitätgesprochen.

Wenn dann nicht fremde, sondern die eigenen Kinder betroffensind, fallen Eltern häufig aus allen Wolken. Stellen Sie sich ein-fach vor, es klingelt an Ihrer Wohnungstür und zwischen zweiPolizeibeamten starrt der bis zu diesem Zeitpunkt vielver-sprechende Nachwuchs mehr oder minder schuldbewusst aufseine Schuhe ...

Um im Vorfeld gegenüber ihren Kindern angemessen und sicherargumentieren zu können, benötigen ErziehungsberechtigteKenntnisse über Hintergründe und Motivationen, aber auch Fol-gen strafbaren Handelns.

Was passiert, wenn es ‚passiert‘ ist und welche Konsequenzenhat das möglicherweise für das Kind? Was können Eltern undandere Bezugspersonen im Vorfeld tun, um derartige Erfahrun-gen möglichst zu vermeiden? Und wo können sie Hilfe bekom-men, wenn entwicklungsbedingte Krisen bei den Kindern über-hand nehmen?

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Es gibt viele Gründe, warum junge Menschen straffällig werden.Einer der Hauptgründe - darin sind sich Fachleute einig - liegt inteilweise gravierenden Erziehungsdefiziten bei vielen Kindernund Jugendlichen. Offenbar gelingt es uns Erwachsenen immerweniger, der nächsten Generation erwünschte Verhal-tensweisen zu vermitteln und vorzuleben.

Theoretisch wissen die meisten von uns, wie man Kindererzieht. Am allerbesten wissen wir, wie die Kinder von fremdenLeuten erzogen werden sollten. Bei den eigenen wird es häufigschon etwas schwieriger. Trotz gelegentlicher Fehlschlägelautet eine der erfolgversprechendsten Rezepturen etwa so:

Man nehme eine ordentliche Portion Liebe und Zuneigung,gegenseitigen Respekt, Aufmerksamkeit und Zeit, wenige, aberklare Regeln, die für die ganze Familie gelten sowie nötigenfallsentsprechende Konsequenzen, mische alles gut durch,gebrauche es sparsam, aber beständig und dann wird schonwas Ordentliches dabei rauskommen.

Kann sein, muss aber nicht, wie bereits ein Blick in diePolizeiliche Kriminalstatistik beweist. Immerhin wurden im Jahr2003 in Sachsen über 25.000 Personen unter 18 Jahren alsStraftäter bei der Polizei registriert. Manche davon sind nur ein-mal, andere mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.Die Ein- oder Mehrmaligkeit strafbarer Handlungen lässt abernoch keine zuverlässigen Schlüsse darüber zu, ob aus dem jun-gen Menschen später einmal einer von den ‚Guten‘ oder einervon den ‚Bösen‘ wird.

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Chaos Pubertät

Nein! Diese Nervensäge, dieses picklige, maulende, chaoti-sche, nervende Etwas am anderen Ende des Tisches soll unserKind sein? Das wir geliebt und gehätschelt haben, dem wirjeden Wunsch erfüllten, wenn es nur irgendwie ging, dem wirPartner und Kumpel gewesen sind in all den Jahren? Wir habenes in den Kindergarten gebracht und zur Schule, wir fuhren eszum Fußballtraining oder Ballett. Wir kuschelten abends aufdem Sofa und wenn es krank war, litten wir mit ihm. Aus seinerErkältung wurde ein paar Tage später regelmäßig unsere Erkäl-tung, weil wir sämtliche Exportkrankheiten des Kindergartensauch mit abfingen. Für „das da!“ haben wir heimlich eine Mo-delleisenbahn oder Puppenstube gebaut und uns diebischgefreut, als wir die Überraschung in seinen Augen sehen konn-ten.

Und was ist der Dank? Wir haben offenbar einen kleinen Terro-risten aufgezogen, der uns kaltschnäuzig entgegnet, dass wirihm gar nichts mehr zu sagen hätten! Der in seiner Müllhalde(ehemals Kinderzimmer) sitzt und Musik in so einer Affenlaut-stärke hört, dass wir nicht einmal die Nachrichten verstehenkönnen. Der stundenlang telefoniert und am Computer spielt,statt seine Hausaufgaben zu machen und der uns behandelt, alswäre er Gast im Hotel und wir sind seine Angestellten ...

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Die Pubertät fängt im Kopf an

Noch vor nicht allzu langer Zeit wurden Verhaltensveränderun-gen während der Pubertät ausschließlich als Folge von Hormon-schüben begriffen. Tatsächlich passiert eine ganze Menge mitdem Kind, das vom Kopf ausgeht und den ganzen Körper be-trifft. Im Gehirn wird ein Hormon mit dem Kürzel GnRH1 ingrößeren Mengen ausgeschüttet, das wiederum die Hirnan-hangdrüse anregt, weitere Botenstoffe zu erzeugen. Diesewirken auf Hoden und Eierstöcke, wo die eigentlichenGeschlechtshormone Testosteron und Östrogen gebildet wer-den. Wenn sie ausschwärmen, gerät der Körper durcheinander:Brüste wachsen, Knabenstimmen fangen an zu krächzen, Kör-perproportionen geraten aus den Fugen und Schamhaaresprießen.

Bei vielen Pubertierenden knickt durch diese Veränderungendas Selbstbewusstsein rapide ein. Nach wissenschaftlichenUntersuchungen ist es bei 13-Jährigen auf dem Tiefpunkt ange-langt. Mädchen sind davon deutlicher betroffen als Jungen, weilsie ihre eigene Wertigkeit und Akzeptanz stärker an körperlichenAttributen orientieren. Auch wenn sie nicht darüber reden:Pubertierende vergleichen sich ständig mit ihren Alters-genossen und wenn sie dabei nach ihrer Auffassung schlechtabschneiden, ist das häufig Ursache für Stimmungstiefs undschlechte Laune.

1 Gonadotropin Releasing Hormon

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Mindestens ebenso gravierend sind wahrscheinlich die Verän-derungen, die dabei im Gehirn stattfinden. Glaubte man früher,das Gehirn sei mit etwa sechs Jahren fertig ausgebildet, weißman heute, dass es noch während der Pubertät umgebaut wird.Diese Umbauten beeinträchtigen das Denkvermögen ganzerheblich. So reagierten Elf- bis Dreizehnjährige nach eineramerikanischen Untersuchung bei der Einordnung von Ge-sichtern mit verschiedenen Stimmungen deutlich langsamer alsjüngere Kinder.

Offenbar verarbeiten Teenager Reize aus der Außenweltanders, als wir Erwachsenen dies voraussetzen und erwarten.Dadurch sind Konflikte nicht nur vorprogrammiert, sondernlogische Konsequenz.

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Pubertät und Normbruch

Für Eltern und Kinder ist die Pubertät eine Zeit des Umbruchs.Verglichen damit war die Zeit vorher einfach und unkompliziert.Was bis gestern für alle Familienmitglieder normal gewesen ist,wird plötzlich in Frage gestellt. Indem sich die Kinder körperlichund geistig verändern, verändern sie den Familienalltag.Manchmal sind diese Veränderungen so radikal, dass der inner-familiäre Frieden gefährdet wird, weil das Kind Verhal-tensweisen zeigt, die einfach nicht akzeptabel erscheinen. Daknallen Türen, da werden schlimme Worte gesagt, Versprechengebrochen, es wird gelogen und vielleicht geschieht sogar nochSchlimmeres.

All das, was Eltern mühsam und mit Liebe dem Kind ‚anerzogen‘haben, ist scheinbar dahin. Erste Zweifel tauchen auf, ob sie beider Erziehung ihres Kindes versagt haben. Schuldgefühle ver-mischen sich mit Unsicherheit – und Unsicherheit ist kein guterRatgeber.

Das gilt für andere Lebensbereiche ebenso wie für die Eltern-rolle. Gelegentlich kommt es in dieser Zeit sogar zu schwerenPartnerschaftskonflikten, weil gegenseitige Schuldzuweisungenund Vorwürfe ein gemeinsames Krisenmanagement verhindern.

In der Pubertät verlaufen körperliche und geistig-seelischeEntwicklung nur selten parallel. Körperlich schon fast erwach-sen, sind die Kinder geistig häufig noch nicht so weit. Auch derumgekehrte Fall ist möglich.

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Bei Mädchen entstehen in dieser Phase oft körperliche Prob-leme wie Magersucht, Bulimie oder Fettleibigkeit. Bei Jungswächst die Neigung zu gefährlichen oder risikoreichen Verhal-tensweisen.

Zu diesen Risiken gehört auch die Möglichkeit, straffällig zu wer-den. Vielleicht werden am Anfang mal ein paar Zigarettengeklaut oder ein paar Flaschen Bier. Vielleicht kreist das ersteMal ein Joint. Und möglicherweise werden zum ersten MalStraftaten konkret verabredet, geplant und ausgeführt.

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Ist unsere Jugend kriminell?

Wenn man den Veröffentlichungen in der Presse oder Berichtenim Fernsehen glauben will, ist das so. Die Jugendkriminalitätsteigt2, immer mehr Minderjährige werden als Täter von derPolizei ermittelt. Da wird beleidigt und gedroht, zerstört undgeschmiert, gemobbt und geprügelt, genötigt, gestohlen, ge-raubt und erpresst.

Stimmt ja auch. Minderjährige sind häufig daran beteiligt. Zuhäufig, wie wir finden. Vielleicht nicht häufiger als früher, son-dern nur öffentlicher, weil sich unsere Wahrnehmung geänderthat und sich die Medien gern mit diesem Thema befassen. Undvielleicht noch nicht mal anders als die Generation ihrer Elternoder Großeltern, aber das haben die meisten Erwachsenenschon wieder vergessen. Alle, die ihre eigene Biografie gele-gentlich ausblenden, befinden sich offenbar in guter Ge-sellschaft. Schon der alte Sokrates beklagte sich 400 vor Chris-tus bitterlich:

Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechteManieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt für ältere

Leute und plaudert, wo sie arbeiten sollte. Die Jungen stehennicht mehr auf, wenn ältere das Zimmer betreten. Sie wider-

sprechen ihren Eltern, schwätzen in Gesellschaft, verschlingenbei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und

tyrannisieren ihre Lehrer.

2 In Sachsen ist die registrierte Kriminalität von Kindern und Jugendli-chen seit 1999 rückläufig

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Jugendkriminalität oder Jugenddelinquenz?

Straftaten von Minderjährigen werden in der Öffentlichkeit oftdramatisiert und überzeichnet. Entgegen der Darstellung in denSchlagzeilen der Massenmedien handelt es sich jedoch beimüberwiegenden Anteil um weniger schwerwiegende Delikte wieLadendiebstahl oder Sachbeschädigung.

Die Polizei stützt sich bei der Einschätzung anfallender Krimina-lität auf die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Darinwerden bekannt gewordene Straftaten und die möglicherweisedazu ermittelten Täter erfasst. Die PKS bietet jedoch kein Abbildder tatsächlich vorhandenen Kriminalität. Wie viele Straftatenbeispielsweise im letzten Jahr tatsächlich von Kindern undJugendlichen begangen wurden, können wir nicht beurteilen,weil ein Großteil aller Delikte gar nicht angezeigt wird. Wir kön-nen auch nicht sagen, wie viele Minderjährige insgesamt straf-fällig wurden, weil Aussagen zu den Tätern nur bei bekanntenund aufgeklärten Straftaten möglich sind.

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Bereits auf der Seite 1 haben wir darauf hingewiesen, dass diemeisten Menschen irgendwann etwas tun werden, was verbotenist oder vom Gesetzgeber sogar unter Strafe gestellt wurde. Dasist - so unglaublich es für einige aus dem Mund der Polizei klin-gen mag - fast ‚normal‘, denn normal ist das, was (fast) alle tun.

Die Tatsache, dass ein junger Mensch ein oder vielleicht auchmehrmals gegen Strafgesetze verstößt, bedeutet jedoch nochnicht zwangsläufig, dass er eine kriminelle Karriere einschlagenund irgendwann im Gefängnis landen wird. Vielmehr legt dieMehrzahl der jungen Menschen dieses Verhalten irgendwannwieder ab. Meist geschieht dies anlässlich von Veränderungender individuellen Lebensgestaltung, beispielsweise beim Eintrittin das Berufsleben, beim Bezug der ersten eigenen Wohnung,beim Aufbau eines neuen Freundeskreises oder durch denBeginn einer Partnerschaft.

Weil dies so ist, sprechen Fachleute deshalb von Jugenddelin-quenz (> lat. delinquere: vorübergehen, einen Fehltritt bege-hen). Der Wortstamm von Kriminalität hingegen kommt vomlateinischen criminalis und bedeutet soviel wie „das Verbrechenbetreffend“.

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Was ist eigentlich strafbar?

In den meisten modernen Gesellschaften wird in Strafgesetzendefiniert, was nach mehrheitlicher Meinung sozialschädlich istund deshalb unter Strafe gestellt wird. In Deutschland geschiehtdies vorrangig im Strafgesetzbuch (StGB) und anderenstrafrechtlichen Nebengesetzen wie dem Betäubungsmittelge-setz oder dem Waffengesetz. In diesen Gesetzen werden nichterwünschte Handlungen beschrieben, die als Tatbestände be-zeichnet werden. Meistens wird bereits im jeweiligen Para-graphen die entsprechende Strafandrohung festgelegt. Bei derKörperverletzung heißt es im Strafgesetzbuch beispielsweise:

§ 223 StGB: Wer einen anderen körperlich misshandelt oder ander Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünfJahren oder Geldstrafe bestraft.

Was im Einzelfall alles unter körperlicher Misshandlung ver-standen werden kann, wird durch die geltende und sich auchverändernde Rechtssprechung definiert.

Auch ‚Nichthandeln‘, also Unterlassen kann strafbar sein. Weretwa einem Unfallopfer nicht hilft oder wer als Beteiligter aneinem Verkehrsunfall nicht anhält,macht sich strafbar.

Die Verwendung des Wortes Jugendkriminalität in einemAtemzug mit Begriffen wie Rauschgiftkriminalität, Gewaltkrimi-nalität oder Diebstahlskriminalität lässt die Vermutung zu, dasses sich dabei um eine ganz spezielle Form der Kriminalität han-delt. Dem ist aber nicht so. Es gibt keine anderen und auchkeine besonderen Straftatbestände für Minderjährige.

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Wer einem anderen die Geldbörse klaut, begeht einen Diebstahlund es ist zunächst einmal völlig unerheblich, wie alt der Diebist. Unterschiede ergeben sich erst beim darauf folgendenUmgang durch Polizei und Justiz und der Frage, ob jemand fürseine Tat verantwortlich gemacht werden kann.

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Der 14. Geburtstag

Eigentlich ist der 14. Geburtstag kein außergewöhnliches Ereig-nis, weil die ‚echten Ärgernisse‘ des Jugendschutzgesetzes fürdas Kind damit nicht aufgehoben werden. Es darf auch weiterhinnicht in eine normale Disko oder Spielhalle gehen, es darf nichtin die P18-Videothek und auch im Kino eröffnet der 14. Ge-burtstag keinen Zugang zu Filmen, die es bis dahin nicht sehendurfte. Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist ebensountersagt wie der Verkauf von Zigaretten und auch das Rauchendarf ihnen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Auf dervorletzten Seite dieser Broschüre haben wir übrigens diewichtigsten Jugendschutzbestimmungen für Sie zusammen-gestellt.

Trotzdem tritt mit dem Glockenschlag um Mitternacht eine fastdramatische Veränderung ein: Aus dem Kind wird im straf-rechtlichen Sinn ein Jugendlicher und ab diesem Tag ist derjunge Mensch für sein Handeln verantwortlich. Personen unter14 Jahren, so sagt es das Strafgesetzbuch, sind schuldunfähig.Das Kind kann zwar Straftaten begehen, strafrechtlich aberdafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Auf zivil-rechtliche Schadensersatzansprüche gehen wir später ein.

Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren werden als Jugend-liche3 bezeichnet. Sie können grundsätzlich strafrechtlich fürihre Taten verantwortlich gemacht werden. Entscheidend ist, wiealt sie waren, als sie die Straftat begangen haben. Wann siegegebenenfalls von der Polizei gefasst wurden oder wann dieGerichtsverhandlung stattfand, ist unerheblich.

3 Jugendlicher ist, wer vierzehn, abernoch nicht achtzehn Jahre alt ist.

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Personen, die achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahrealt sind, werden als Heranwachsende bezeichnet. BeiJugendlichen muss das Gericht prüfen, ob die Person geistigauch in der Lage war, das eigene Handeln als Unrecht zubegreifen und nach dieser Einsicht zu handeln. Ist dies der Fall,sind sie auch strafrechtlich verantwortlich.

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Welche Straftaten werden häufig von

Minderjährigen begangen?

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass Straftaten vonKindern und Jugendlichen meistens weniger schwerwiegendeDelikte umfassen. Mit zunehmendem Alter lässt sich allerdingseine Tendenz zu schwereren Straftaten erkennen.

Das Einstiegsdelikt schlechthin bei Kindern bildet der La-dendiebstahl, also das Mitnehmen von Waren ohne Bezahlung,meist aus einem Geschäft mit Selbstbedienung. Fast die Hälftealler Kinder, gegen die durch die sächsische Polizei ermitteltwurde, hatte einen Ladendiebstahl begangen. Danach folgenSachbeschädigungen und an dritter Stelle einfache Körperver-letzungen. Alle anderen Delikte treten zahlenmäßig weit zurück.

Immerhin ein Drittel aller Ladendiebstähle wurden durch zweioder mehr Kinder gemeinsam begangen. Bei den Sach-beschädigungen handeln Kinder fast immer gemeinsam;lediglich ein Viertel aller Täter war bei der Tatausführung allein.

Weitere Straftaten, bei denen Kinder auffallend häufig beteiligtwaren, sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Brandstiftung undFahrraddiebstahl.

Auch bei den 14- bis 18-Jährigen dominieren Diebstahlsdelikte,gefolgt von Sachbeschädigung und Körperverletzung.

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Häufig werden auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelge-setz und Leistungserschleichungen, in der Regel also dasBenutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigenFahrausweis, registriert. Die stärksten Zunahmen gibt es bei derRauschgiftkriminalität.

Bei den Kindern waren zwei Drittel aller ermittelten Tat-verdächtigen männlich, bei den Jugendlichen sogar drei Viertel.Bei den Heranwachsenden, also den 18- bis 21-Jährigen,beträgt der Anteil der Männer sogar vier Fünftel.

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Das polizeiliche Ermittlungsverfahren

Unterstellen wir einmal - was wir nicht hoffen – dass Ihr Kindeines Tages eine Straftat begeht und diese Tat angezeigt wirdoder die Polizei im Rahmen eigener Feststellungen davonerfährt. Der Gesetzgeber hat die Polizei verpflichtet, Straftatenzu verfolgen. Unter der Voraussetzung, dass es sich tatsächlichum eine Straftat handelt, gibt es für die Polizei ab Bekanntwer-den des Sachverhalts keinerlei Spielräume. Sie muss allesErforderliche tun, um die Tat aufzuklären5. Das Ermitt-lungsergebnis wird ohne Ausnahme der Staatsanwaltschaftvorgelegt. Nur sie kann entscheiden, ob das Verfahren weiterge-führt oder eingestellt wird.

Eine Rücknahme der Anzeige durch den Geschädigten oderAnzeigeerstatter bei der Polizei mit dem Ziel, die Ermittlungeneinzustellen, ist nicht möglich.

Manche Straftaten werden nur verfolgt, wenn durch das Opferoder den Geschädigten ein Strafantrag gestellt wird. Dazugehört auch der Ladendiebstahl. Derartige Fälle werden alsAntragsdelikte6 bezeichnet.

5 Die Verpflichtung der Polizei, Straftaten verfolgen zu müssen, wird als

Legalitätsprinzip bezeichnet. Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es diese Pflicht

nicht. Dort kann nach Ermessen entschieden werden (Opportunitätsprinzip).6 Im Gegensatz dazu werden Offizialdelikte ‚von Amts wegen‘ auch ohne

Strafantrag verfolgt.

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In unserem konstruierten Fall wollen wir annehmen, dass dasKind einen Ladendiebstahl begangen hat. Dabei wurde es vomHausdetektiv beobachtet und nach der Kasse angehalten. Inseinem Büro wird das Kind zur Herausgabe der eingestecktenWare aufgefordert. Eine Durchsuchung der Person und der mit-geführten Sachen durch den Detektiv ist nicht erlaubt.

In der Regel wird der Detektiv eine Diebstahlsanzeige fertigen,einen Strafantrag stellen und die Polizei verständigen. Letzteresmuss er aber nicht tun. Für ihn besteht auch die Möglichkeit, dieAnzeige per Post an das zuständige Revier zu übersenden.Dies geschieht oft dann, wenn sich der Dieb ausweisen kannund eine Personalienfeststellung durch die Polizei nichterforderlich ist.

Falls der Minderjährige durch die Polizei abgeholt und zumRevier gebracht wird, werden die Polizeibeamten versuchen,die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu verständigen. Imanderen Fall erfolgt eine schriftliche Vorladung des Kindes/desJugendlichen zur Befragung (bei Kindern) oder Vernehmung(bei Jugendlichen) durch den sachbearbeitenden Polizei-beamten. Das Schreiben muss jedoch grundsätzlich an dieErziehungsberechtigten adressiert werden. Diese erhalten dieMöglichkeit, bei der Befragung/Vernehmung anwesend zu sein.Die Polizei erstellt eine Anzeige mit einem dazugehörigenAktenzeichen und leitet den Gesamtvorgang nach Abschlussder Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.Unabhängig davon wird das zuständige Jugendamt informiert,damit gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zum Schutzdes Kindes eingeleitet werden können.

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Das Jugendstrafverfahren

Der Staat verfolgt mit dem (Erwachsenen-)Strafrecht mehrereZiele: So soll dadurch, dass bestimmte Handlungen mit Strafebedroht sind, die Allgemeinheit davon abgehalten werden, der-gleichen zu tun. Gleichzeitig soll der Täter durch die im Einzelfallausgesprochene Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) eine ange-messene Sühne für begangenes Unrecht leisten.

Das Jugendstrafrecht hat ein anderes Ziel: Bereits seit 1923werden die Handlungen Minderjähriger nach dem Jugend-gerichtsgesetz (JGG) beurteilt. Darin berücksichtigt der Gesetz-geber vorrangig erzieherische, soziale und fürsorgerischeAspekte, die im Erwachsenenstrafrecht nicht enthalten sind.Das Gericht soll bei jugendlichen Straftätern diejenige Sanktionaussprechen, die am ehesten dazu geeignet ist, einen neuer-lichen Normbruch zu verhindern. Es handelt sich daher um einErziehungsstrafrecht.

Die Justiz trägt diesem Anspruch dadurch Rechung, dassspezielle Jugendstaatsanwälte eingesetzt werden. Im JGG istweiter festgelegt, dass Jugendgerichte bzw. Jugendrichter überdie Verfehlungen Minderjähriger entscheiden.

Die daraus resultierenden Urteile oder Entscheidungen finden inder Öffentlichkeit nicht immer ungeteilte Zustimmung. Insbeson-dere dann, wenn irgendwo ein besonders schlimmes Ver-brechen geschehen ist, wird nicht nur an Stammtischen der Rufnach schärferen Gesetzen und härteren Strafen laut.

Von bösen Buben und

Ach, was muss man oft von bösenBuben hören oder lesen! Wie zum Beispiel hier von diesen, welche Max und Moritz hießen, die, anstatt durch weise Lehrensich zum Guten zu bekehren, oftmals noch darüber lachten und sich heimlich lustig machten.

Oder all die andern Kinder, deren Übeltat nicht minderihre Eltern sehr erschreckt, wird das Vergehen erst entdeckt.Die Reaktion ist immer gleich, darin vereint sich arm und reich,die Polizei im Angesicht,heißt‘s: “Mein Kind macht das nicht!“

Im Eindruck handfester Beweise,werden die Proteste leise, und stetig mehren sich die Fragen: „Was werden nur die Nachbarn sagen,wenn ausgerechnet unser Kind,falls, was Sie sagen, wirklich stimmt,bei so etwas beteiligt war,ganz ohne Schuld, soviel ist klar!

Ja, and‘re Kinder machen das, aus Dummheit, Übermut und Spaß

zerstören oder stehlen sie,doch unser Kind tut sowas nie!“

Kaum fällt die Wohnungstür ins Schloss,ist meist der Katzenjammer groß:

„Keiner hätte je gedacht, dass unser Sprössling so was macht.“

Die Polizei durchsucht sein Zimmer, dadurch wird alles noch viel schlimmer, denn unterm Bett des munt’ren Knaben

sie manches noch gefunden haben,was seine Eltern nie gesehen,

und beide können nicht verstehen: Bis gestern war er brav und lieb,

ab heute ist er nun ein Dieb.

Der Vater bebt, die Mutter zittert,sie sind enttäuscht und auch verbittert,

der Sohn hat beide sehr betrübt, und macht sich damit unbeliebt.

Wir andern sehen und verstehenso kann es allen Eltern gehen.

Doch wenn wir noch so zornig sind: es ist und bleibt doch unser Kind.

anderen EnttäschungenVon Ronald Börner (frei nach Wilhelm Busch)

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Gesetze und Strafen können jedoch erst angewandt werden,wenn die Tat bereits geschehen ist. Weil es im Jugendstrafrechtnicht vorrangig darum geht, den Normbruch von gestern zusanktionieren, sondern den von morgen zu vermeiden, werdengelegentlich Entscheidungen getroffen, die unpopulär sind unddennoch Wirkung entfalten können.

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Welche Strafen gibt es?

Auch bei der Beantwortung dieser Frage beginnen wir bei denErwachsenen, weil dort die möglichen Strafen relativ über-schaubar sind. Das Strafgesetzbuch sieht für die verschiedenenstrafbaren Handlungen Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Darüberhinaus gibt es noch Nebenstrafen, beispielsweise das befristeteFahrverbot sowie Nebenfolgen wie der Verlust der Wählbarkeitund des Stimmrechts. Der Entzug der Fahrerlaubnis gehört zuden Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Im Jugendstrafverfahren stehen dem Gericht wesentlich viel-fältigere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. In keinemanderen Bereich des Strafrechtes kann derart kreativ und indi-viduell gehandelt und damit die optimale Wirkung auf den Delin-quenten entwickelt werden.

So besteht zum Beispiel für den Staatsanwalt die Möglichkeit,den Minderjährigen mit seinen Eltern vorzuladen, die Straftat mitihnen zu diskutieren, gegebenenfalls eine eindringliche Mah-nung auszusprechen und – wenn er den Eindruck hat, dass diesausreicht – von einer weiteren Verfolgung bei Gericht abzuse-hen. Er kann auch verlangen, dass der Täter an einem Konflikt-bewältigungskurs teilnimmt. Dies kommt insbesondere bei Kör-perverletzungen in Betracht. Hält sich der Jugendliche an dieseForderung, kann der Staatsanwalt das Verfahren während desKurses quasi anhalten und bei zufriedenstellendem Verlauf ein-stellen.

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Sieht der Staatsanwalt eine derartige Möglichkeit nicht, kommtes zu einem förmlichen Verfahren. Wenn das Gericht der Auffas-sung ist, dass der Angeklagte schuldig ist, wird es eine Ver-urteilung aussprechen. Das Jugendstrafrecht kennt als mög-liche Sanktionen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel undJugendstrafe.

Erziehungsmaßregeln dienen dem Ziel, sichtbare Erziehungs-defizite zu beheben, die durch die Begehung der Tat deutlichwurden. Diese Maßregeln können Verbote und Gebote sein.Das Gericht kann beispielweise die Weisung an den Jugend-lichen aussprechen, sich nicht an bestimmten Orten aufzuhaltenoder sich nicht mit bestimmten Personen zu treffen. Es kannauch anordnen, dass ein sozialer Trainingskurs belegt oder derAusgleich mit dem Geschädigten angestrebt werden muss(Täter-Opfer-Ausgleich).

Zu den Zuchtmitteln gehören die Verwarnung, die Erteilungvon Auflagen und der Jugendarrest. Im Gegensatz zu denErziehungsmaßregeln sollen die Zuchtmittel als deutliche War-nung an die Adresse des jugendlichen Straftäters verstandenwerden. In der Praxis werden Verwarnungen recht häufig einge-setzt, weil das Unrecht der Tat dadurch besonders deutlichgemacht wird.

Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, nach Kräftenden durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen,sich persönlich beim Verletzten zu entschuldigen, Arbeitsleistun-gen zu erbringen oder einen Geldbetrag zugunsten einergemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.

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Der Jugendarrest kann als Freizeitarrest für die wöchentlicheFreizeit des Jugendlichen verhängt werden, als Kurzarrest vonmindestes zwei bis vier Tagen und als Dauerarrest, der min-destens eine, höchstens vier Wochen beträgt.

Die Jugendstrafe ist ein Freiheitsentzug in einer Jugendstraf-anstalt und damit die schwerste Sanktion, die das Ju-gendgerichtsgesetz vorsieht. Sie dauert mindestens sechsMonate und höchstens zehn Jahre für Straftaten wie Mord oderRaub mit Todesfolge. Bei Freiheitsstrafen, die zwei Jahre nichtübersteigen, kann die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetztwerden.

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Die Strafe folgt (nicht) auf den Fuß

Vielleicht erinnern Sie sich an eine Situation, in der Sie als Kindbei irgendeinem verbotenen Tun auf frischer Tat ertappt wurden,vielleicht beim Naschen oder weil Sie die Unwahrheit gesagthatten. Mit hochroten Ohren, schweißnassen Händen und mehroder minder peinlichen Entschuldigungen haben Sie Ihre Lagevermutlich als ausgesprochen unangenehm empfunden. Darausresultierte oft der zumindest in diesem Augenblick ehrliche Vor-satz, dergleichen nie wieder zu tun. Wenn dann gar noch eineunangenehme Strafe unmittelbar auf die Tat folgte, warenwenigstens die Erwachsenen vom Erfolg der Erziehungsmaß-nahme überzeugt.

Bei der Ahndung von Gesetzesübertretungen dürfte diese Formder unmittelbaren Missbilligung durch die Justiz in den sel-tensten Fällen eintreten. Ein Ermittlungsverfahren benötigt inder Regel Zeit, weil die Straftat durch Polizei und Staatsan-waltschaft erst ‚erforscht‘ werden muss, wie es in der Straf-prozessordnung (StPO) heißt. Da müssen Geschädigte undZeugen vernommen, der oder die Beschuldigte(n) vorgeladen,Spuren oder andere Beweise gesichert werden, um einrechtsstaatliches Verfahren vorbereiten zukönnen. Bis zu einer möglichen An-klageerhebung vergeht dahereinige Zeit; in ungünstigenFällen können zwischenAnzeige und Gerichtsver-handlung durchaus zwölfMonate und mehr liegen.

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Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Das kennen Sie bestimmt aus der Zeitung: Da hat jemand eineStraftat begangen und wurde von der Polizei festgenommen.Am nächsten Tag wundern sich die Nachbarn, dass derjenigeschon wieder zu Hause ist; umgangssprachlich musste diePolizei ihn wieder ‚laufen lassen‘. Hier bedarf es einiger An-merkungen, um daraus resultierende Irritationen zu beseitigen.

Die Polizei kann Personen vorläufig festnehmen, wenn sieverdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben. Über eineInhaftierung entscheidet aber nicht die Polizei, sondern dasGericht. Der Gesetzgeber hat dazu klar umrissene Haftgründedefiniert. Wenn diese vorliegen, kann durch den Richter dieUntersuchungshaft angeordnet werden. Zu diesen Haftgründenzählen z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungs- oder Wiederholungs-gefahr. Liegen diese Gründe nicht vor, kann ein Täter nichtinhaftiert werden. Die ‚Freilassung‘ bedeutet nicht, dass er ineinem späteren Gerichtsverfahren nicht zu einer Freiheitsstrafeverurteilt werden kann.

Die Polizei verfügt darüber hinaus noch über die Befugnis, Per-sonen zur Abwehr einer Gefahr in Gewahrsam nehmen zu kön-nen. Dies kann sowohl eine Gefahr für den Betreffenden selbst,aber auch für andere Personen sein.

Minderjährige können außerdem, wenn sie sich der Obhut derSorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam genommenwerden, um sie beispielsweise wieder nach Hause zu bringen.

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Schadensersatz und andere Tatfolgen

Die Begehung einer Straftat kann sich weit über die reinstrafrechtliche Seite hinaus auswirken. So verfügt das Gerichtüber die Möglichkeit, den Täter zur Schadenswiedergut-machung zu verpflichten, wenn durch eine Straftat einemanderen ein Schaden entstanden ist. Dies kann in einem geson-derten Zivilklageverfahren geschehen, ist aber auch bereits imStrafverfahren möglich. Ein entsprechend rechtskräfigerSchadensersatzanspruch verjährt nach dem BürgerlichenGesetzbuch (BGB) erst nach dreißig Jahren.

Der bekannte Satz ‚Eltern haften für ihre Kinder!‘ gilt dann, wenndas Kind älter als sieben Jahre ist.

Handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden, sondernbeispielsweise um eine Körperverletzung, kann der Ge-schädigte vom Täter Schmerzensgeld verlangen.

Wenn aufgrund der Straftat eine ärztliche Behandlungnotwendig war, wird die Krankenkasse des Geschädigten dieseKosten zwar zunächst übernehmen, aber umgehend versuchen,das Geld vom Verursacher zurückzubekommen. Wurde gar einstationärer Aufenthalt im Krankenhaus nötig, können schnell einpaar tausend Euro zusammenkommen. Und sollte beimGeschädigten infolge der Tat ein dauerhafter Gesundheits-schaden zurückbleiben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dassder Täter und seine Familie viele Jahre finanziell dafür aufkom-men müssen.

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Polizeiliches Führungszeugnis

Über die zivilrechtlichen Folgen einer Straftat hinaus gibt esauch noch eine Reihe persönlicher Konsequenzen für den Täter.Manche davon gehen irgendwann vorüber, beispielsweise derfamiliäre Ärger, die Missbilligung im sozialen Umfeld oder Ähn-liches. Andere Folgen sind nicht nur dauerhafter, sondernwesentlich schwerwiegender. Sie können die weitere Lebens-planung eines jungen Menschen tiefgreifend beeinflussen.

Wenn jemand durch ein Gericht wegen einer Straftat verurteiltwird, erfolgt ein entsprechender Eintrag im Strafregister.

Auf Antrag bekommt man bei der Meldebehörde, nicht bei derPolizei (!), ein Polizeiliches Führungszeugnis. Darin werdenauch Jugendstrafen eingetragen, wenn das Gericht die ent-sprechende Notwendigkeit sieht.

Ein ‚makelloses‘ Führungszeugnis ist für viele berufliche Le-bensplanungen Grundvoraussetzung. Nicht nur im öffentlichenDienst, beispielsweise bei der Sparkasse oder der Polizei, wirddie Vorlage eines solchen Führungszeugnisses gefordert.Spätestens bei der Bewerbung für einen Ausbildungs- oderArbeitsplatz könnten ein oder mehrere entsprechende EinträgeGrund für den Arbeitgeber sein, sich doch lieber für einenanderen Bewerber zu entscheiden.

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Weshalb werden Menschen überhaupt straffällig?

Auf diese Frage gibt es viele Antworten. Keine davon taugt alsallgemeingültiges Erklärungsmuster, weil es offenbar ebensoviele Gründe für Gesetzesübertretungen wie Menschen auf derErde gibt. Trotzdem erlauben wir uns eine kleine Einführung inden sanktionierten Normbruch, indem wir auf der nach obenoffenen Verwerflichkeitsskala einmal ganz unten anfangen:

Falsch parken ist verboten, das wissen alle Verkehrsteilnehmer.Dafür kann man bestraft werden und wenn durch den Ver-kehrsverstoß sogar andere zu Schaden kommen, wird es richtigteuer. Und trotzdem werden jeden Tag hunderttausende Er-wachsene genau dies tun.

Auch die angedrohte Strafe, in welcher Form auch immer, lässtmanche Verkehrsteilnehmer relativ kalt. Sie parken trotzdem aufGehwegen, vor Einfahrten, im Kreuzungsbereich und in Halte-verbotszonen. Scheinbar gibt es für jede Regel mehrere plausi-ble Gründe, sich nicht daran zu halten. Welche das im Einzelfallsind, müssen wir nicht erläutern. Erinnern Sie sich einfachdaran, weshalb Sie beim letzten Mal falsch geparkt haben.

Noch nicht einmal die Kenntnis von möglichen persönlichen Fol-gen wie Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug hält vieleErwachsene davon ab, sich in Gefahr zu begeben, Risikeneinzugehen und Schädigungen zu erfahren, denken Sie nur anvorsätzliche Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrten unterAlkoholeinfluss.

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Offenbar - und das ist eine ernüchternde Erkenntnis – reicht dasWissen über ein Verbot bei vielen Menschen nicht aus, um sichdanach zu richten. Es scheint sogar, als ob das Einhalten vonRegeln für viele eine reine Kalkulationsfrage ist: Welche Müheund Umstände bereitet mir die Suche nach einem anderen Park-platz, wie viel Zeit verliere ich dadurch, wie groß ist das Risiko,erwischt zu werden und was kostet mehr, das Parkhaus oderder Strafzettel?

Ebenso verhält es sich mit dem Wissen um eine möglicheBestrafung. Die Höhe und Schwere angedrohter Strafen ist fürviele Straftäter bei leichter und mittelschwerer Kriminalitätnahezu bedeutungslos7. Sie haben im übrigen auch keinen Ein-fluss auf die Resozialisierung und Rückfallvermeidung.

Die Frage aus der Überschrift haben wir immer noch nichtbeantwortet. Vielleicht haben wir sie nur falsch formuliert.Müsste sie angesichts der Vielzahl von Normbrüchen um unsherum nicht eher lauten: Warum halten sich einige Menschenüberhaupt an Normen und Gesetze, wenn es doch so vieleGründe gibt, dagegen zu verstoßen?

Vielleicht hat ja auch der amerikanische Schriftsteller OskarWilde recht, wenn er sagt:

Gut erzogen zu sein, ist heute ein großer Nachteil.Es schließt einen von so vielem aus.

7 Vgl. Gabriel/Holthusen/Schäfer in: Forum Kriminalprävention 2/2002

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Aber mein Kind hat das doch gar nicht nötig!

Sie haben Recht. Kein Kind hat es in Deutschland nötig, straffäl-lig zu werden. Aber dürfen wir von Kindern erwarten, dass siesich vernünftiger, normengerechter und gesetzestreuer verhal-ten als die Erwachsenen?

Am Beispiel des Ladendiebstahls wollen wir versuchen, verall-gemeinerbare Ursachen und Begründungen für delinquentesHandeln von Kindern zusammenzustellen. Die Aufzählung istnicht abschließend, erlaubt aber trotzdem einen Blick hinterkindliche Denk- und Verhaltensmuster.

Manche Kinder stehlen, weil■ ihnen Normen und erwünschte Verhaltensweisen nicht ver-

mittelt wurden (Wer spricht mit Kindern tatsächlich überLadendiebstahl?),

■ ihnen mögliche Folgen des Handelns nicht bekannt odervorstellbar sind (Stress im Kaufhaus, Ärger zu Hause, Ärgermit der Polizei, Enttäuschungen der Eltern usw.),

■ die Tat nicht als Schädigung begriffen wird und moralischeHemmschwellen deshalb nicht wirken konnten (das fälltdoch gar keinem auf, wenn da ein Kaugummi fehlt),

■ durch Gleichaltrige und Medien Bedürfnisse erzeugt wer-den, mit denen sie nicht vernünftig umgehen können (Kindersind in der Regel unfähig, Bedürfnisse aufzuschieben; siewollen etwas jetzt und gleich),

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■ sie gefühlsmäßig erfolgreiches Handeln in ihrem Umfeldkopieren; dies gilt auch für normverletzendes Handeln(solange man nicht erwischt wird, lohnt sich Ladendiebstahlentgegen des bekannten Slogans durchaus ...),

■ sie durch die Tat Anerkennung erfahren wollen (hey, das hätten wir ihm gar nicht zugetraut ...),

■ die Clique das so erwartet (Wenn du dir das nicht traust,gehörst du nicht zu uns!)

und so weiter und so weiter.

Manchmal wollen Kinder durch ihre Handlungen bewusst oderunbewusst auch etwas ganz anderes erreichen: Sie wollenwahrgenommen werden, sie wollen Aufmerksamkeit. Endlich istjemand da, der sich mit ihnen beschäftigt und sei es um denÄrger, der damit verbunden ist.

In Einzelfällen gibt es auch ganz zielgerichtetes Handeln kind-licher Täter. Kürzlich hörten wir von einem Sechstklässler, der inseiner Schule Listen verteilte, in die seine Mitschüler ihre Bestel-lungen eintragen konnten. Er ‚besorgte‘ die Waren dann zuwesentlich günstigeren Preisen im nahegelegenen Kaufhaus ...

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Vom Umgang mit pubertierenden Kindern

Um es vorweg zu nehmen: Es gibt weder ein Patentrezeptgegen Pubertätskonflikte noch irgendwelche Vorbeugungsmaß-nahmen, die das Problem gar nicht erst entstehen lassen.Kinder und Eltern müssen da einfach durch, sagt der Familien-berater Jan-Uwe Rogge. Es komme darauf an, Pubertierendemit Grenzziehungen, Verständnis und Humor durch dieseschwierige Zeit zu begleiten. Kinder brauchen Grenzen und siehaben ein Recht auf begleitende Autorität. Nur wer ihnen Gren-zen setze, bringe ihnen bei, dass Konflikte zum Leben gehören.

Die Gestalt eines Ganzen wird durch seine Grenzen bestimmt.Das gilt auch für die Erziehung: In einer beinahe grenzenlosenWelt brauchen Kinder mehr Orientierung als je zuvor. Voraus-setzung dafür ist, dass Eltern sich über ihre Erziehungsziele ver-ständigen und einig sind.

Das klingt sehr theoretisch, macht aber Sinn. Wenn nie klar ab-und ausgesprochen wurde, welche familiären Regeln gelten,kann sich das Kind auch nicht daran halten. Der Hü-und-Hott-Stil vieler Eltern, auch als „Wankelpädagogik“ bezeichnet, machtes für das Kind beinahe unmöglich, die ständig wechselndenErwartungen der Eltern zu erfüllen. „Wer fünfmal nein sagt unddann doch nachgibt, hat schon verloren!“, sagt die SchweizerPsychologin Eva Zeltner. Und: „Die Kinder leiden im ständigenWechselbad der Gefühle: Die Eltern reagieren mal so, mal so,nur nie berechenbar.“

Fachleute empfehlen deshalb einen Erziehungsstil, der zwarklare Grenzen setzt, aber auch Raum für offene Gespräche undDiskussionen lässt. Nicht jede Regel, nicht jede Grenze mussdauerhaft bestehen. Wenn über Regeln und Rituale in der Fami-lie gemeinsam verhandelt und entschieden wird, trägt dieswesentlich zur gegenseitigen Achtung bei, weil die Bedürfnissealler berücksichtigt werden können. Familienregeln sind derkleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich verständigenkann. Voraussetzung ist jedoch, dass sich tatsächlich auch alledaran halten. Das fällt Eltern oft genau so schwer wie denKindern, aber welchen Wert hat eine Vereinbarung, die ständigvon einer Seite verletzt wird?!

Wenn Kinder älter werden, übernehmen sie jeden Tag ein biss-chen mehr Verantwortung für sich und ihre Lebensgestaltung.Das heißt auch, dass ihre Freiräume jeden Tag etwas größerwerden müssen. Nur so können sie zu selbstständigen undselbstbewussten Menschen heranwachsen.

In diesem Prozess brauchen Kinder auch das Gefühl, ernstgenommen zu werden. Das ist durchaus nicht überall so. VieleErwachsene neigen dazu, normale und für sie selbstver-ständliche Bedürfnisse, Freiräume und Rechte gegenüber denKindern aus einem Gefühl der Großzügigkeit heraus zugewähren. Das ist nicht nur grundsätzlich falsch, sondern inhohem Maße verletzend und diskriminierend.

Wenn dann noch dazu kommt, dass Eltern die Probleme, Äng-ste und Konflikte ihrer Kinder gar nicht mehr erkennen, ist derCrash vorprogrammiert. „Wie sollen die Eltern viel von ihrenKindern erfahren, wenn sie zwischen Abendessen und

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TV-Spielfilm mal kurz auf Familie machen?“, fragt der Kin-derpsychologe Heinz Zangerle.

Während der Pubertät wird die Kommunikation zwischen Elternund Kindern häufig eingeschränkt und problematisch. Es kannsein, dass notwendige Fragen von den Beteiligten nicht odernicht in der richtigen Form gestellt werden und Lösungendeshalb unterbleiben.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Kinder. Schaffen Sie familiäre Rituale wie eine gemeinsame Mahlzeit am Tag, einenregelmäßigen Spielabend oder das Kuscheln auf dem Sofa.Wenn Kinder erfahren, dass Eltern in diesem Moment ganz fürsie da sind, dass sie vor allem zuhören, werden sie auch vonihren Bedürfnissen, Sorgen oder Ängsten erzählen.

Wenn das Kind Vertrauen zu Ihnen hat, wird es vielleicht auchdas eine oder andere erwähnen, was Ihnen ganz und gar nichtgefällt. Fragen Sie, wenn Sie sich Sorgen machen. SprechenSie die Dinge aus, die Sie bedrücken, aber vermeiden SieVorhaltungen und Vorwürfe. Versuchen Sie lieber, gemeinsamüber Lösungen nachzudenken. Und respektieren Sie auch, dassIhr Kind in einer so schwierigen Lebensphase möglicherweiseeine Weile braucht, um sich zu öffnen.

Ein Kind zu erziehen, ist wahrscheinlich eine der anspruchvoll-sten Aufgaben, die das Leben für uns bereithält. Weder Arbeits-losigkeit noch Arbeitsüberlastung, weder Unwissenheit nochfalsch verstandene Liberalität sind eine Rechtfertigung dafür, esnicht zu tun.

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Epilog oder wie man einen Kaktus umarmt

Das Schönste an der Pubertät ist, dass sie irgendwann vorüberist. Irgendwann verschwinden auch die letzten Pickel imGesicht. Irgendwann wird das Bad wieder für alle da sein.Irgendwann wird aus dem pubertierenden Monster vermutlichwieder ein ganz normaler junger Mensch; mit Stärken undSchwächen, mit guten und schlechten Tagen und hoffentlich mitder Gewissheit, dass er auf seine Familie zählen kann.

Bis dahin ist es ein weiter Weg, der den Beteiligten viel abver-langt. Pubertierende Kinder sind mit sich selbst nicht im Reinenund das Erwachsenwerden ist von vielen Risiken gekennzeich-net. Diese werden zum einen durch die Pubertät selbst, abernoch viel mehr durch eine dramatische Veränderung von Kind-heit und Jugend geprägt. Nichts - oder fast nichts - ist noch sowie in der Kindheit der Elterngeneration. Und die Ratschläge,die wir geben sollen, müssen zum Problem passen, sonst sindsie wertlos. Dabei stoßen wir schnell an unsere Grenzen,denken Sie nur an das Phänomen des zunehmendenGebrauchs illegaler Drogen. Was wissen Sie tatsächlich darüberund was werden Sie wann und wie Ihren Kindern sagen, damitsie die Finger davon lassen?

In der schwierigen Zeit der Pubertät kann im Zusammenlebender Familie, im Kontakt zu den Kindern viel schief gehen. Wennein Wort das andere gibt, wenn momentane Stimmungen denAlltag überlagern und dominieren, wenn beide Seiten sich ver-schließen und der familiäre Dialog abbricht, ist die Gefahr groß,dass daraus dauerhafter Schaden entsteht.

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Vielleicht ist die Pubertät die letzte große Prüfung, die von Elternabverlangt wird, bevor sie ihren Nachwuchs in das eigene Le-ben entlassen können. Unsere Aufgabe ist es, dem Kind zu hel-fen, die dabei auftretenden Klippen zu umschiffen oder – weilder Klippenvergleich in Sachsen mangels geeigneter Objektehinkt - die Täler zwischen all den Bergen zu durchwandern,ohne jedes Tal als tiefgreifende negative Erfahrung erleben zumüssen.

Auch wenn sich diese Lebensphase noch so schwierig gestaltensollte: Selbst der stachligste Kaktus braucht Liebe und Zunei-gung, Aufmerksamkeit und Zeit. Sonst wächst er nichtordentlich. Und blühen wird er auch nicht.

Vielleicht wird Ihnen dieser Kaktus gelegentlich weh tun, obwohlSie es doch nur gut mit ihm gemeint haben. Vielleicht wächstund blüht er trotz aller Liebe und Zuneigung nicht so, wie Siesich das vorgestellt haben. Vielleicht sind die Kakteen desNachbarn größer und erstrahlen regelmäßig in den schönstenFarben.

Lassen Sie sich deshalb nicht entmutigen. Möglicherweise istIhr Nachbar der geschicktere Gärtner und hat mehr Erfahrungenim Umgang mit Kakteen. Vielleicht verfügt er über mehr Tricksund Kniffe, wie man dieses oder jenes Problem in den Griffbekommt oder er hat einfach eine pflegeleichtere Art bekom-men, die keine große Mühe macht.

Ihre Sorte dagegen ist vermutlich etwas ganz Besonderes,etwas, wofür es sich lohnt, sich unheimlich anzustrengen.

Wir wünschen Ihnen jedenfalls viel Erfolg.

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Literaturempfehlungen:

Jan-Uwe Rogge:Der große ErziehungsberaterRowohlt Verlag

George H. Orvin:So richtig in der PubertätHerder Spektrum, Band 4979

Positive Parenting Program TripleP Deutschland PAG Institut für PsychologieHoyastraße 1a48147 MünsterTel. 0251/518941www.triplep.de

sowie die Medien des Programms Polizeiliche Kriminalpräven-tion der Länder und des Bundes, insbesondere

Wohin gehst du?undWege aus der Gewalt

Weitere Infos dazu erhalten Sie im Internet unterwww.polizei.propk.de

außerdem aus der INFO-Reihe des LKA Sachsen die Bro-schüren ‚Unsere Sandra macht das nicht – oder?‘ und ‚MeinTeddy hat nicht aufgepasst!‘

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Professionelle Hilfsangebote für Eltern:

Das Eltern-Beratungstelefon

des Deutschen Kinderschutzbundes:

Ausgebildete Berater, die der Schweigepflicht unterliegen,beraten Sie, auf Wunsch auch anonym, unter der kostenfreienTelefonnummer 0800/1110550. Beratungszeiten sind Montagund Mittwoch von 9 bis 11 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 17bis 19 Uhr. Informationen zum Angebot erhalten Sie im Internetunter www.kinderundjugendtelefon.de/eltern.html.

Weitere Beratungsstellen finden Sie im örtlichen Telefonbuchoder können diese bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungenerfragen. Die Mitarbeiter des für Sie zuständigen Jugendamtesberaten Sie auf Wunsch ebenfalls anonym oder vermitteln IhnenBeratungsangebote in Ihrer Nähe.

Aufenthalt in Gaststätten

Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleich-baren Vergnügungsbetrieben

Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen,u. a. Disco(Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich)

Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowiebei künstl. Betätigung oder zur Brauchtumpflege

Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen.Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten

Anwesenheit bei jugendgefährdenderVeranstaltungen(Die zuständige Behörde kann durch Alters- und Zeitbegrenzungen sowieandere Auflagen das Verbot einschränken).

Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten

Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigenGetränken u. Lebensmitteln

Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke;z. B. Wein, Bier o. ä.(Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten Person [Eltern])

Abgabe und Konsum von Tabakwaren

Besuch öffentlicher FilmveranstaltungenNur bei Freigabe des Films und Vorspanns:„ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren”(Kinder unter 6 Jahre nur mit einer erziehungsberechtigten Person.Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden!Ausnahme: „Filme ab 12 Jahre”:Anwesenheit ab 6 Jahre in Begleitungeiner personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet.)

Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen nurentsprechend der Freigabekennzeichen:„ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren”Spielen an elektron. Bildschirmgeräten ohne Gewinn-möglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen:„ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren”

Die erziehungsbeauftragte Person ist nicht verpflich-tet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet.Sie trägt bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

erlaubt nichterlaubt

(Dieses Gesetz gilt nicht fürverheiratete Jugendliche)

= BeschränkungZeitliche Begrenzung } werden durch die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person aufgehoben.

bis24 Uhr

bis24 Uhr

bis22 Uhr

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bis20 Uhr

bis22 Uhr

bis24 Uhr

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)Ob Ihr Kind am Abend in die Disko oder ins Kino gehen darf, hängt nichtnur von Ihrer Zustimmung ab. Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Kin-der und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen.Die wichtigsten Bestimmungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Kinder

unter

14

Jahren

Jugendliche

unter

16

Jahren

unter

18

Jahren

Partner für Ihre Sicherheit

Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen

13 und 23 Jahren, oder die jungen Leute ver-

schliefen die ganze Zeit, denn dazwischen ist

nichts als den Mädchen Kinder machen,

stehlen und balgen.

Shakespeare,

Wintermärchen, 3. Akt, 3. Szene