[email protected]; "Frank Beyrich" Thema: Satzung usw.
Datum: Dienstag, 17. September 2013 20:56:57 Anlagen:
Angebot-Steuerberater-17092013.pdf
Liebe Gudrun, liebe Kollegen, diese E-Mail ist gerichtet an:
(i) die 4 GV-Mitglieder, (ii) die 3 Mitglieder der AG- Satzung.
Dieser E-Mail füge ich nunmehr das Angebot des Steuerberater-Büro
B. Hoffmann/Berlin an. Seine angebotene Leistung: Überprüfung von
Satzung und GO in steuerrechtlicher Hinsicht. Herr Mayer: Leiten
Sie bitte auch diese Unterlage den Sitzungsteilnehmern zu. Mit
freundlichen Grüßen H. D. Behr ------------------------------ Dr.
Hein Dieter Behr DMG-Kassenwart Ollnsstraße 172 D-25336 Elmshorn
T.: 0049 (0)4121/91350 F.: 0049 (0)4121/492564 E-Mail:
[email protected]
Von: Sylvia Beutel <
[email protected]> Gesendet:
Dienstag, 17. September 2013 13:28 An: 'DMG Kassenwart' Betreff:
Postversanddateien und Satzungsänderung Anlagen: ED00004.dat;
EV01.dat; ED00001.dat; ED00002.dat; ED00003.dat
Sehr geehrter Herr Behr, anbei erhalten Sie die Postversanddateien
zu Ihrer Buchhaltung für das gesamte Jahr 2012. Wie besprochen,
können Sie uns gern Ihren neuen Satzungsentwurf zusenden. Wir
würden diesen dann dahingehend durchsehen, ob er nach unserer
Auffassung den steuerlichen Anforderungen an Satzungen
gemeinnütziger Organisationen entspricht. Anschließend leiten wir
den Entwurf an das Finanzamt weiter und beantragen die Feststellung
der satzungsmäßigen Voraussetzungen (d.h. die Feststellung, dass
die Satzung den Anforderungen für die Steuervergünstigung genügt).
Diese Tätigkeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet. Der aktuelle
Stundensatz beläuft sich auf EUR 100 zzgl. Umsatzsteuer. Den
Aufwand schätze ich mit ca. 1 h ein. Sollte der Entwurf mehrere
Diskussionspunkte enthalten, die innerhalb des geschätzten
Zeitaufwands nicht abschließend bearbeitet werden können, setze ich
mich mit Ihnen in Verbindung. Den Mehraufwand würden wir dann
ebenfalls abrechnen. Die Bestätigung der satzungsmäßigen
Veraussetzungen durch das Finanzamt ist letzlich für Ihre Akten
bestimmt. Sie muss m.E. nicht der Satzung, die Sie beim
Vereinsregister einreichen, beigefügt werden. Über die Dauer der
Verfahrensgänge beim Finanzamt und den Vereinsregistern
(Einreichung in Frankfurt und dann wegen der Sitzverlegung
Weiterleitung nach Berlin von Amts wegen) kann ich Ihnen leider
keine Auskunft erteilen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hoffmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Flemmingstr. 24
12163 Berlin Tel. 030 - 797 444 00 Fax 030 - 797 444 029
[email protected] http://www.wp-hoffmann.de
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Von: Sylvia Beutel <
[email protected]> Gesendet:
Dienstag, 17. September 2013 13:28 An: 'DMG Kassenwart' Betreff:
Postversanddateien und Satzungsänderung Anlagen: ED00004.dat;
EV01.dat; ED00001.dat; ED00002.dat; ED00003.dat
Sehr geehrter Herr Behr, anbei erhalten Sie die Postversanddateien
zu Ihrer Buchhaltung für das gesamte Jahr 2012. Wie besprochen,
können Sie uns gern Ihren neuen Satzungsentwurf zusenden. Wir
würden diesen dann dahingehend durchsehen, ob er nach unserer
Auffassung den steuerlichen Anforderungen an Satzungen
gemeinnütziger Organisationen entspricht. Anschließend leiten wir
den Entwurf an das Finanzamt weiter und beantragen die Feststellung
der satzungsmäßigen Voraussetzungen (d.h. die Feststellung, dass
die Satzung den Anforderungen für die Steuervergünstigung genügt).
Diese Tätigkeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet. Der aktuelle
Stundensatz beläuft sich auf EUR 100 zzgl. Umsatzsteuer. Den
Aufwand schätze ich mit ca. 1 h ein. Sollte der Entwurf mehrere
Diskussionspunkte enthalten, die innerhalb des geschätzten
Zeitaufwands nicht abschließend bearbeitet werden können, setze ich
mich mit Ihnen in Verbindung. Den Mehraufwand würden wir dann
ebenfalls abrechnen. Die Bestätigung der satzungsmäßigen
Veraussetzungen durch das Finanzamt ist letzlich für Ihre Akten
bestimmt. Sie muss m.E. nicht der Satzung, die Sie beim
Vereinsregister einreichen, beigefügt werden. Über die Dauer der
Verfahrensgänge beim Finanzamt und den Vereinsregistern
(Einreichung in Frankfurt und dann wegen der Sitzverlegung
Weiterleitung nach Berlin von Amts wegen) kann ich Ihnen leider
keine Auskunft erteilen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hoffmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Flemmingstr. 24
12163 Berlin Tel. 030 - 797 444 00 Fax 030 - 797 444 029
[email protected] http://www.wp-hoffmann.de
Von: DMG Kassenwart An:
[email protected];
"Fischer, Herbert"; "Dirk Schindler"; "Klaus Peter
Koltermann";
[email protected]; "Frank Beyrich" Thema: Satzung usw.
Datum: Dienstag, 17. September 2013 17:51:29 Anlagen:
b130918_1.doc
Klüssendorf und Kollegen-13092013.pdf
Liebe Gudrun, liebe Kollegen, diese E-Mail ist gerichtet an:
(i) die 4 GV-Mitglieder, (ii) die 3 Mitglieder der AG- Satzung. Auf
den letzten Vorstandssitzungen gab es Konsens darüber, dass nach
der endgültigen Verabschiedung von Satzung und GO diese einem
Fachanwalt zur kritischen Durchsicht gegeben werden müssen. Über
meine Rechtsschutzversicherung habe ich mir einen hiesigen Anwalt
empfehlen lassen und mit diesem zunächst fernmündlichen Kontakt
aufgenommen. Ich schilderte ihm unser Vorhaben, nämlich die
bisherige Satzung sowie die dazu gehörende Geschäftsordnung „von
Grund auf“ zu überarbeiten. Ferner bat ich ihn, die öffentlich über
das Web zugänglichen Dokumente: Satzung und GO als erste
Information über die DMG zu studieren. In der Zwischenzeit liegt
mir ein entsprechendes Angebot vor auf das ich mit beigefügtem
Schreiben geantwortet habe. Ich möchte – bevor Verwirrung auftritt
– ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich eine mögliche
Beauftragung der betreffenden Kanzlei von dem Votum am 10./11.
Oktober abhängig gemacht habe. Bei einer möglichen Beauftragung
dieser Kanzlei müssen wir voraussichtlich mit folgenden Kosten
rechnen: 500,00 Euro plus 19 % MWST. Hinweis dazu: Falls einer von
Ihnen eine andere Kanzlei empfehlen möchte, so sehe ich diesem
Angebot mit Interesse entgegen. Es ist sicherlich gut, wenn mehr
als ein Angebot zur Abstimmung vorliegt.. Aus praktischen Gründen
sollte diese Kanzlei auch im Hamburger Raum ansässig sein. In
diesem Zusammenhang möchte ich noch folgendes ergänzen: Frau Beutel
vom Steuerberaterbüro B. Hoffmann/Berlin machte mich darauf
aufmerksam, dass Satzung und GO nach Prüfung und ggf. Korrektur
durch eine Anwaltskanzlei anschließend dem für die DMG zuständigen
Finanzamt vorgelegt werden müssen. Sie bot an (ein diesbezügliches
schriftliches Angebot steht noch aus), eine Vorprüfung vorzunehmen
und bei Rückfragen des Finanzamtes behilflich zu sein. Die dafür
anfallenden Kosten schätzte sie wie folgt ab: 200,00 E bis 300,00 E
plus 19 % MWST.
[email protected]
www.dmg-ev.de
Kanzlei
Alsterchaussee 25
20149 Hamburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt-Parzefall,
Für Ihr Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit danke ich
Ihnen.
Gern möchte ich auf diesem Wege mein Interesse an einer
Zusammenarbeit bekunden.
Allerdings muss ich Sie auf folgendes aufmerksam machen:
Es ist geplant, auf der nächsten Sitzung des Vorstandes der DMG
e.V. am 10./11. Oktober 2013 in Hamburg die Entwürfe von Satzung
und Geschäftsordnung einvernehmlich zu verabschieden. In diesem
Fall werde ich Ihr Schreiben den Sitzungsteilnehmern zur Kenntnis
bringen verbunden mit dem Antrag, dass die Sitzungsteilnehmer Ihrer
Kanzlei einen entsprechenden Beratungsauftrag erteilen mögen.
Bis zu dieser Entscheidung bitte ich noch um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Vereinsregister Frankfurt/Main VR 6545 . Steuernummer:
27/640/54/603, USt-IdNr.: DE207926349