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Vorbereitung von Mobilitätsteilnehmern Auswahlverfahren Verträge Nachbereitung

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Vorbereitung von Mobilitätsteilnehmern

AuswahlverfahrenVerträge

Nachbereitung…

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Mobilität – Was?

• KA1: – Weiterbildung von Lehrenden– Praktikum von Lernenden

• KA2: Lernende Lehrende

Blended mobility / Gemischte Mobilität (Kurzzeit)

Gemeinsame Weiterbildungsaktivität (Kurzzeit)

Schulungs- od. Lehraktivität (Langzeit)

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Programm

• Auswahlverfahren,• Infoveranstaltung,• Versicherung,• Verträge,• Nachbereitung,• cf. Baustein „Praktische Infos für

Mobilitätsteilnehmer.

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Auswahlverfahren

• Fair & transparent,• Kohärent dokumentiert,• Auswahlinfos für alle zugänglich machen,• Ohne Interessenkonflikt.

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Infoveranstaltung

• VOR der Mobilität:– An-/ abmelden,– Anhang IV mit Dokumenten unterschreiben,– Infos über Land & Leute, Sprache,– OLS Sprachentest,– Versicherungen abschließen.

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Infoveranstaltung

• WÄHREND der Mobilität:– OLS-Sprachkurs belegen,– Fördergelder verwalten (Belege sammeln),– Sich melden.

• NACH der Mobilität:– OLS: Abschlusstest machen,– OLS: Qualitative Bewertung einreichen,– TN-Bescheinigung / Europass- Mobilitätsnachweis,– Verbreitungsmaßnahmen treffen (cf. Baustein),– Abschlussrechnung machen,– TN-Bericht (EU Survey) im Mobility Tool.

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Versicherung

• Europäische Krankenversicherungskarte,• ggf. Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung

oder Verlust des Gepäcks),• Haftpflichtversicherung,• Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen

(einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),• Lebensversicherung (einschließlich Rückführung bei

Projekten im Ausland),• Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.

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Verträge mit Lehrenden

Anhang IV der Finanzhilfevereinbarung mit NA:• Finanzvereinbarung• Allgemeine Bedingungen• Arbeitsprogramm• Qualitätsvereinbarung• Teilnahmebescheinigung / Europass

Mobilitätsnachweis• Was passiert, wenn TN-Bericht nicht ausgefüllt

wird?

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Verträge mit Lernenden

Anhang IV der Finanzhilfevereinbarung mit NA:• Finanzvereinbarung• Allgemeine Bedingungen• Lernvereinbarung zu Praktikumszwecken• Was passiert wenn OLS nicht gemacht wird?• Was passiert wenn TN-Bericht nicht ausgefüllt

wird?

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Nachbereitung

• Wiedereingliederung im Alltag• Anerkennung von Lernergebnissen– Europass Mobilitätsnachweis– Vorstellung vor den Kollegen– Inhaltliches Aufgreifen – …

• Verbreitung der Projektergebnisse– Welche Rolle des TN im Verbreitungsplan?– cf. Baustein „Verbreitung“

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Europäischer Entwicklungsplan

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Europäischer EntwicklungsplanAusschlaggebend für die Auswahl der geförderten Projekte!

•Bedarf hinsichtlich Qualitätsentwicklung und internationaler Arbeit , z. B.:

- Managementkompetenzen;- Kompetenzen des Personals;- neue Lehr-und Lernmethoden und/oder -werkzeuge;- auf europäischer Ebene;- Sprachkompetenzen;- Fachcurricula;- Kontakt zu Partnereinrichtungen.

•Beitrag der geplanten Mobilitätsmaßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs

Kurz:Was braucht meine Einrichtung?In welchen Bereichen müssen Verbesserungen angebracht werden?

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Europäischer Entwicklungsplan

Einfluss der Mobilitätsmaßnahmen auf Schüler, Kursteilnehmer, Referenten und andere Personalmitglieder sowie auf die gesamte Bildungseinrichtung.

Kurz:Welche Mobilitätsmaßnahmen werden aufgestellt?

Was sollen die Mobilitätsmaßnahmen bei den Teilnehmern bewirken?

Wie passt das zum identifizierten Verbesserungsbedarf?

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Europäischer Entwicklungsplan

Nutzung der neu erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen in Fachcurricula und/oder internen Entwicklungsplan. Kurz:Wie können die Ergebnisse der Mobilitäten (Kompetenzen, Erfahrungen) in die strategische Entwicklung Ihrer Einrichtung und/oder den Unterricht einbezogen werden?

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Europäischer Entwicklungsplan

TIPP: Nutzen Sie zur Erstellung des europäischen Entwicklungsplans bestehende Konzepte:

- internes Entwicklungskonzept;- Leitbild;- Evaluation.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Was ist die Mobilitätscharta?• Definition:

Die „Mobilitätscharta für die Berufsbildung“ ist eine Akkreditierung von Einrichtungen, die große Erfolge in der Organisation von hochwertigen Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorweisen können.

• Hintergrund ist:der 2002 eingeleitete Kopenhagen-Prozess;Ziel ist letztendlich die Schaffung eines europäischen Arbeitsmarkts.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Ziele:

• Unterstützung beim Ausbau der Strategien der europäischen Internationalisierung;

• Förderung von Lernaufenthalten in einem anderen Erasmus+ Programmland und deren Einbindung in Lehrpläne;

• Entwicklung internationaler Konzepte in den entsendenden Einrichtungen;

• Förderung des Fremdsprachenerwerbs;• Blick über die nationalen Konzepte der beruflichen Aus- und

Weiterbildung hinaus; • Unterstützung beim Ausbau von Kapazitäten zur Organisation

hochwertiger Mobilitätsmaßnahmen für Auszubildende und Lehrkräfte;• Anerkennung, Förderung und Weiterentwicklung der Mobilitätsqualität.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Direkte Vorteile der Charta:• Vereinfachtes Antragsverfahren im Rahmen

der Leitaktion 1 von Erasmus+;• Vergabe für die Gesamtlaufzeit von Erasmus+;• Veröffentlichung auf der Website von

Erasmus+ für die Sichtbarkeit der Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Anmerkungen:• die Mobilitätscharta ist keine Garantie für die

Gewährung einer Finanzhilfe;• Bei Nichterhalt der Charta, kann sie an späteren

Antragsverfahren erworben werden;• Die Mobilitätscharta für die Berufsbildung ist

keine zwingende Voraussetzung für Mobilitäten;• Bewerben können sich entweder einzelne

Einrichtungen oder nationale Konsortien.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Bewerbung als einzelne Einrichtung:• Sitz der Einrichtung ist in einem Programmland;• es ist eine Einrichtung für berufliche Bildung und• die Einrichtung organisiert Mobilitäten.Bewerbung als nationales Konsortium:• Der Koordinator reicht den Antrag ein;• eine Einrichtung fungiert als Koordinator;• das Konsortium umfasst mindestens 3

Einrichtungen.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Für Konsortien gilt außerdem:• Die Einrichtungen sind aus dem gleichen Programmland;• sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bekannt sein; • nur berufsbildende Einrichtungen entsenden ihre Auszubildenden

und Lehrkräfte ins Ausland; • jede entsendende Berufsbildungseinrichtung ist für die Qualität

und Organisation der Mobilität verantwortlich;• jedes Mitglied muss eine Vereinbarung mit dem Koordinator

unterzeichnen, in der u. a. Verantwortlichkeiten und Finanzfragen festgelegt sind;

• bei der Bewerbung werden Vollmachten eingereicht, die für sämtliche folgenden Finanzhilfeanträge gelten.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Folgende Einrichtungen kommen für eine Teilnahme in Frage:• jede öffentliche oder private Einrichtung, die auf dem Gebiet der

beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig ist oder im Bereich Arbeitsmarkt tätig ist.

Dazu gehören beispielsweise: • berufsbildende Einrichtungen; öffentliche oder private kleine, mittlere

oder große Unternehmen; Sozialpartner oder andere Arbeitnehmer-/Arbeitgeberorganisationen, auch Handels- oder Handwerkskammern und Gewerkschaften; öffentliche Einrichtungen jeder Ebene; Forschungseinrichtungen; Stiftungen; Bildungseinrichtungen; gemeinnützige Organisationen, Vereine, NROs; Einrichtungen, die Berufsberatung und Informationsdienste anbieten; für die Politik der beruflichen Aus- und Weiterbildung zuständige Einrichtungen.

=> Jede Einrichtung muss in einem Programmland niedergelassen sein.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Zusätzliche Kriterien für die Förderfähigkeit:• Die Bewerbung wird bei der NA des richtigen Landes

eingereicht;• die Bewerbung wird mittels des offiziellen Online-

Bewerbungsformulars gestellt;• das Bewerbungsformular einschließlich der Anhänge

(sofern zutreffend) wird vollständig ausgefüllt.• die Bewerbung ist in einer der Amtssprachen der EU

ausgefüllt;• die Bewerbung wird innerhalb der Frist eingereicht.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Ausschlusskriterien :Durch die Ausschlusskriterien sollen Bewerber von der Teilnahme oder Vergabe ausgeschlossen werden, bei denen:• Zweifel an ihrem dauerhaften Bestehen oder • ihrer tatsächlichen Fähigkeit bestehen, die

Mobilitätsmaßnahmen durchzuführen;• Bewerber müssen daher nach Abschluss der Bewerbung

eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen. (Das Formular ist unter folgender Adresse verfügbar: http://ec.europa.eu/education/calls/0514_en.htm)

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Auswahlkriterien: • Abschluss von mindestens

3 Mobilitätsprojekten in LLP oder Erasmus+. (bei Konsortien: für das gesamte Konsortium oder für jede einzelne Einrichtung)

• Mittelausschöpfungsrate von 80 % für jedes der 3 abgeschlossenen Projekte.

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Vergabekriterien:• Relevanz der Erfahrung mit länderübergreifender

Mobilität (30/100 Punkte);• Relevanz der europäischen

Internationalisierungsstrategie (40/100 Punkte);• Organisationsfragen und Qualitätsmanagement

(30/100 Punkte).

=>Für jedes Vergabekriterium mindestens 50 % der möglichen Punkte und insgesamt 70 von 100 Punkten.

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Relevanz der Erfahrung mit länderübergreifender Mobilität (30/100 Punkte):• Erfahrung mit länderübergreifender Mobilität, angemessene

Projekte im Verhältnis zur Größe der Einrichtung, Vorhandensein einer Strategie für grenzüberschreitende Aktivitäten;

• angemessener Durchführungsgrad früherer Projekte, was Qualitätsmanagement, Teilnehmerzufriedenheit, Anerkennung von Kompetenzen, Verwendung früherer LDV-Zertifikate usw. angeht;

• Nachweis eines Engagements für Qualität und langfristige Entwicklung anhand früherer Mobilitätsmaßnahmen und strategien im Bereich Berufsbildung.‑

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Relevanz der europäischen Internationalisierungsstrategie (40/100 Punkte):• Vorhandensein eines hochwertigen Konzepts für

Internationalisierung und Mobilität;• Klarheit, Kohärenz und Relevanz der Strategie;• Einbindung der Lehrplan-Entwicklung und des künftigen

Qualifikationsbedarfs in die Strategie;• Qualität des Aktionsplans zur Verwirklichung der Ziele der

Internationalisierungsstrategie;• Strukturelle Einbindung der Mobilität und, falls möglich,

Verknüpfung mit den Lehrplänen;• Belastbarkeit der Entwicklungspläne für die kommenden fünf

Jahre.

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Organisationsfragen und Qualitätsmanagement (30/100 Punkte):• Von der Bewerbereinrichtung gezeigtes Qualitätsniveau und

Mobilitätsmanagement;• Ausmaß eines nachgewiesenen langfristigen Engagements für

die Organisation;• Verpflichtung zu Qualitätsmanagement; Personalressourcen,

nachhaltige Strukturen usw. • Klare Darstellung der geplanten Entwicklungen, was die

Organisation und die Mobilität betrifft; • Eignung der geplanten Maßnahmen zur regelmäßigen

Selbsteinschätzung.

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Stufen• Veröffentlichung der

Aufforderung

• Abgabetermin für die Bewerbungen

• Bewertungszeitraum

• Spätester Termin für die Benachrichtigung der Bewerber und Vergabe der Mobilitätscharta für die Berufsbildung

Datum bzw. vorgesehener Zeitraum

• Dezember 2014

• 14. Mai 2015; 18:00 Uhr MEZ

• Juni – August 2015

• Ende September 2015

INDIKATIVER ZEITPLAN

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

Berichterstattung• Nach der Hälfte der Laufzeit der Charta und nach dem Ende

des letzten Mobilitätsvertrags erstatten die Inhaber der Mobilitätscharta für die Berufsbildung jeweils Bericht über die Entwicklung ihrer europäischen Internationalisierungsstrategie und die Wirkung der Charta.

Beaufsichtigung (Monitoring)• Die Organisationen, die eine Mobilitätscharta für die

Berufsbildung erhalten, sind zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet und auch die Grundsätze der Europäischen Qualitätscharta sind einzuhalten, die unter folgender Adresse zu finden sind: http://qualityinternships.eu/

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Erasmus+ Mobilitätscharta für Berufsbildung

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