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Vorbericht Seite 1 _____________________________ Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt Bottrop _____________________________

Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

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Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt Bottrop _____________________________

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1. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Haushaltsjahr 2019

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 27.11.2018 beschlossene Haushalt 2019 mit der

7. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung am 28.11.2018

angezeigt bzw. zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 19.03.2019 hat die

Bezirksregierung die 7. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt, so dass

die Haushaltssatzung am 23.03.2019 öffentlich bekannt gemacht werden konnte.

Durch die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen weitreichenden

Konsolidierungsmaßnahmen wurde die langfristige Konsolidierung der städtischen Finanzen

vorangetrieben. Die Abwicklung der Haushaltssanierungsmaßnahmen verläuft im Jahr 2019

nach jetzigem Stand weitgehend planmäßig mit positiven Tendenzen und lässt wiederum ein

Erreichen der Konsolidierungsziele erwarten.

Zum Berichtstermin 30.06.2019 stellt sich die Abwicklung der Haushaltswirtschaft, mit bis

zum Jahresende prognostizierten Haushaltsverbesserungen von 0,5 Mio. € und einem

Überschuss von nunmehr rd. 1,2 Mio. €, leicht positiv dar. Einer per Saldo negativen

Entwicklung der Erträge (- 4,3 Mio. €), die insbesondere auf die Bereiche Zuwendungen

(- 2,7 Mio. €) und Kostenerstattungen (- 1,9 Mio. €) zurückzuführen sind, stehen deutlich

verminderte Aufwendungen (- 4,8 Mio. €), insbesondere im Bereich der Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen (- 1,6 Mio. €), der Sozialtransferaufwendungen (- 2,7 Mio. €)

und der Leistungen zu den Kosten der Unterkunft (- 1,3 Mio. €) sowie erhöhte

Personalaufwendungen (+ 1,6 Mio. €) gegenüber.

Bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche Sparanstrengungen in der

Haushaltsbewirtschaftung wird auch im Jahr 2019 ein Rückgang der bestehenden

Liquiditätskredite erwartet. Nach dem Stand der Haushaltplanung werden sich die

entsprechenden Verbindlichkeiten (ohne ausgelagerte Bereiche) bis zum 31.12.2019

voraussichtlich um ca. 5 Mio. € auf rd. 172 Mio. € verringert haben.

Haushaltsjahr 2020ff.

Die Stadt Bottrop nimmt freiwillig an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil.

Somit hat die Stadt Bottrop einen Haushaltssanierungsplan (HSP) aufzustellen, der es

ermöglicht, den Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes im Jahr 2020

und ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Nach der 8. Fortschreibung der erweiterten

Finanzplanung zum HSP werden die Konsolidierungsziele weiterhin erreicht, so dass auch

für den HSP 2020 eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein

sollte. Daher wird für 2020 letztmalig die Auszahlung der ab 2019 degressiv abzubauenden

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Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von 3,807 Mio. € (bis 2018:

11,446 Mio. €) erwartet.

Als Grundlage der Haushaltsplanungen für die Jahre 2020 - 2024 dienten die

prognostizierten Ergebnisse des Controlling-Berichtes zum 30.06.2019 unter

Berücksichtigung bereits bekannter zukünftiger Entwicklungen sowie der Orientierungsdaten

des Landes vom 02.08.2019.

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres wird im Ergebnisplan für 2020 eine

Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber der Finanzplanung aus dem Jahr 2019 in

Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen

Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2020 ein Überschuss von

rd. 909 T€ und für 2021 von rd. 1.006 T€ vorgeplant, der nach der vorliegenden Planung für

2020 und 2021 nunmehr auf rd. 262 T€ bzw. 790 T€ sinkt.

Mögliche Risiken, aber auch Chancen, bergen aufgrund ihrer Höhe die Ertragsansätze des

Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie der Schlüsselzuweisungen. Grundlage für

die Berechnung des Ansatzes der Einkommensteuer stellen die in den ersten beiden

Quartalen dieses Jahres vereinnahmten Zahlungen sowie die Ergebnisse der Mai-

Steuerschätzung dar. Jedoch lässt sich erst nach Vorliegen der 3. Quartalszahlung Ende

Oktober, mit Feststehen des Rechnungsergebnisses für 2019, eine gesicherte Berechnung

dieses betragsmäßig bedeutenden Ansatzes vornehmen.

Ähnliches gilt für die Schlüsselzuweisungen, die auf der Basis der Daten des Arbeitskreises

„Rechnung GFG 2020“ ermittelt wurden. Hier kann es bis zur Bekanntmachung der

endgültigen Zuweisungsbeträge aus dem Finanzausgleich noch zu deutlichen Verwerfungen

kommen.

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den

Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2020 hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = + 2,06 Mio. €

o Einkommensteuer = - 1,36 Mio. €

o Zuweisungen Land Asylbewerber = + 2,35 Mio. €

o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 3,27 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende

Positionen:

o Personalaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) = + 2,13 Mio. €

o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 2,59 Mio. €

o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 5,86 Mio. €

o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 1,47 Mio. €

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Für das Haushaltsjahr 2021 sind bei den Erträgen gegenüber den 2019 prognostizierten

Werten folgende Veränderungen hervorzuheben:

o Schlüsselzuweisungen = + 3,26 Mio. €

o Einkommensteuer = - 2,23 Mio. €

o LZW zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 3,53 Mio. €

o LZW beitragsfreie Kindergartenjahre = + 1,43 Mio. €

Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird 2021 maßgeblich bestimmt durch nachfolgende

Positionen:

o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 2,39 Mio. €

o Zuschüsse zu den Betriebskosten Kita freie Träger = + 6,54 Mio. €

o Umlage an den LWL = + 1,35 Mio. €

o Kosten der Unterkunft und Heizung = - 1,16 Mio. €

Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024

Mit der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen hat sich die Stadt Bottrop

verpflichtet einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der es ermöglicht den

Haushaltsausgleich ab 2018 mit der Konsolidierungshilfe des Landes und ab 2021 ohne

diese darzustellen. Auf die nachhaltige Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, auch nach

Auslaufen des Stärkungspaktes zum 31.12.2021, sind alle Bestrebungen auszurichten. Dies

alles ist vor dem Hintergrund des Rückzugs des Bergbaus und dem damit verbundenen

Strukturwandel zu sehen und stellt, mit Blick auf die weiterhin schwierige Finanzsituation, die

Stadt vor eine Herkules-Aufgabe. Ohne zusätzliche finanzielle Hilfen von Bund und Land,

insbesondere für die Bereiche Ausbau Kinderbetreuung und Grundsicherung für

Arbeitssuchende sowie durch finanzielle Hilfen zum zügigen Abbau der Liquiditätskredite,

könnte bei sich abschwächendem Wirtschaftswachstum und damit einhergehenden

rückläufigen Steuereinnahmen sowie bei weiterhin steigenden Soziallasten, die Erreichung

des Haushaltsausgleichs zukünftig in Frage gestellt werden. Hier könnte eine Fortführung

des Solidarpaktes in Form einer Verteilung von Finanzmitteln nach Bedürftigkeit und nicht

nach Himmelsrichtung, wie im Solidarpakt 2 praktiziert, einen geeigneten Weg darstellen.

Im Zuge der Darstellung von Überschüssen in der Ergebnisrechnung wird der seit 2016

erfolgende Abbau von Kassenkrediten weiter vorangetrieben und damit auch das Risiko für

die Aufnahme (Prolongation) von Kassenkrediten, bei langfristig möglicherweise wieder

steigenden Zinsen, reduziert.

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen dazu, dass das städtische

Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres 2020 einen Bestand der allgemeinen Rücklage

von rd. 36,0 Mio. € ausweist, der sich mit den in der Ergebnisplanung dargestellten

Überschüssen bis auf 37,4 Mio. € im Jahr 2024 aufbaut (siehe auch Übersicht auf der

folgenden Seite)

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2. Eckdaten des Haushaltsplanes

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 wurden ins-

besondere die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom

02.08.2019) zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete

Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.

2.1 Ergebnisplan

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Überschüsse auf das Eigenkapital

sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der allgemeinen Rücklage und des Eigenkapitals:

*) negative Entnahmewerte und Verrechnungen bedingen hier eine entsprechende Erhöhung der Rücklage

2020 2021 2022 2023 2024

€ € € € €

Ordentliche Erträge 421.775.100 424.728.500 426.635.800 431.137.100 436.634.100

Ordentliche Aufwendungen 418.870.900 421.094.100 422.493.200 426.889.000 431.387.500

Ordentliches Ergebnis 2.904.200 3.634.400 4.142.600 4.248.100 5.246.600

Finanzergebnis -2.642.100 -2.844.800 -3.185.100 -3.428.700 -3.711.400

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. 262.100 789.600 957.500 819.400 1.535.200

außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0

Jahresergebnis 262.100 789.600 957.500 819.400 1.535.200

Jahresergebnis lt. Finanzplanung VJ 908.900 1.006.300 2.973.700

Differenz -646.800 -216.700 -2.016.200

2020 2021 2022 2023 2024€ € € € €

Jahresergebnis (lt. Haushaltsplan)

262.100 789.600 957.500 819.400 1.535.200

Allgemeine Rücklage 35.693.313 35.955.413 34.076.013 35.033.513 35.852.913Inanspruchnahme derallgemeinen Rücklage*

-262.100 -789.600 -957.500 -819.400 -1.535.200

Verrechnung gegen allg. Rücklage* 0 2.669.000 0 0 0

Endbestand Allgemeine Rücklage

35.955.413 34.076.013 35.033.513 35.852.913 37.388.113

Sonderrücklage 51.129 51.129 51.129 51.129 51.129verbleibendes Eigenkapital 36.006.542 34.127.142 35.084.642 35.904.042 37.439.242

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Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in

eine Ausgleichsrücklage und

eine allgemeine Rücklage

untergliedert ist.

Die Ausgleichsrücklage, die in der Eröffnungsbilanz in einer Größenordnung von

rd. 48,4 Mio. € ausgewiesen war, wurde bereits im Jahr 2010 vollständig verbraucht. Das

darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage (174,8 Mio. €) zu

bilanzieren. Nach einer Änderung der gesetzlichen Regelungen werden Effekte aus

Abgängen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen, soweit sie im Einzelfall 25 T€

überschreiten, nicht mehr über den Haushalt als Erträge und Aufwendungen dargestellt,

sondern direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4

Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann,

wenn in der Finanzplanung bis 2021 der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der

reduzierten Konsolidierungshilfe im Jahr 2020 und ohne diese im Jahr 2021 dargestellt

werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Entwurfs zum Haushalt 2020 vorgelegten

8. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin

erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende

Haushaltsverbesserungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 eingeplant und

somit in der o.a. Übersicht enthalten.

Die Liquiditätslage der Stadt hat sich seit 2016 mit der Ausweisung von Überschüssen im

Finanzplan langsam, aber kontinuierlich verbessert. Die Stadt Bottrop ist zurzeit auf die

ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von rd. 177 Mio. € angewiesen, obwohl diese

haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für

eine dauerhafte Finanzierung laufender Aufwendungen - vorgesehen sind. Für 2019 wird

ein weiterer Abbau der Liquiditätskredite (Kassenkredite) prognostiziert. Die noch in

kameralen Verwaltungshaushalten bis Ende 2007 (rd. 91 Mio. €) sowie die seit 2008

aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan werden nach den vorliegenden Prognosen

bis Ende 2019 dazu führen, dass die Liquiditätskredite auf ein Gesamtvolumen von

rd. 172 Mio. € abgebaut werden. Für 2020ff. wird dann weiterhin der schrittweise Abbau der

Liquiditätskredite erwartet, so dass für Ende 2024 noch ein Bedarf von rd. 119 Mio. €

erwartet wird.

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und

2021, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde weiterhin

unverändert auf 240 Mio. € belassen.

2020 2021 2022 2023 2024

€ € € € €voraus. Bestand Liquiditätskredite zum 01.01. 172.415.298 162.301.398 152.539.398 141.691.698 130.767.298Veränderung -10.113.900 -9.762.000 -10.847.700 -10.924.400 -11.271.800 Bestand zum 31.12. 162.301.398 152.539.398 141.691.698 130.767.298 119.495.498

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Vorbericht Seite 7

2.1.1. Erträge

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2020/2021 wird anhand der nachfolgenden Tabelle

verdeutlicht.

Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgen-

den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden 2020 gegenüber dem

Vorjahr um rd. 5,8 Mio. € erhöhte Erträge erwartet. Im Jahr 2021 werden diese um

weitere 6,3 Mio. € erhöht prognostiziert.

ErgebnisplanErträge in €

2020Erträge in €

2021

1 Steuern und ähnliche Abgaben 145.453.000 149.843.000

2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 158.546.800 156.658.100

3 Sonstige Transfererträge 4.231.200 3.696.200

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 51.110.300 50.876.800

5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.707.700 3.719.000

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 39.177.800 40.341.100

7 Sonstige ordentliche Erträge 17.955.300 18.177.300

8 Aktivierte Eigenleistungen 1.593.000 1.417.000

9 Bestandsveränderungen 0 0

10 Ordentliche Erträge 421.775.100 424.728.500

19 Finanzerträge 834.300 881.300

Gesamterträge 422.609.400 425.609.800

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Vorbericht Seite 8

Die Hebesätze für die Grundsteuern sind mit 265 v. H. und 680 v. H. gegenüber dem

Vorjahr unverändert. Auf Grund erhöhter Bautätigkeit wurde der Ansatz der Grundsteuer

B auf der Basis des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019 - gegenüber dem Vorjahr

jeweils um 100 TEUR erhöht.

Nach der aktuell für das Haushaltsjahr 2019 prognostizierten neutralen Entwicklung der

Gewerbesteuererträge von 44,2 Mio. € wird für das Jahr 2020 eine nur geringfügige

Zunahme der Gewerbesteuererträge auf 44,3 Mio. € und für 2021 ein Anstieg auf

46,0 Mio. € erwartet. Dies entspricht in etwa den Orientierungsdaten des Landes, die für

2020 von einer Steigerung um 0,2 % und für 2021 um 3,8 % ausgehen.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie im Vorjahr mit 490 v. H. festgesetzt.

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 57,48 Mio. €

wurde auf der Grundlage des für 2019 erwarteten Rechnungsergebnisses von

55,6 Mio. € und der Orientierungsdaten des Landes (in denen beim Gesamtaufkommen

für 2020 ein Anstieg von 3,6 v. H. bzw. für 2021 von 3,8 v. H. gegenüber dem Vorjahr

prognostiziert wird) berechnet. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt

sich für 2020 insgesamt ein erwarteter Anstieg in Höhe von rd. 1,8 Mio. € und für 2021

eine Steigerung um weitere 2,2 Mio. €. Jedoch kann erst nach Vorliegen der 3.

Quartalszahlung (Ende Oktober) eine gesicherte Prognose über diese Position

abgegeben werden, so dass im Rahmen des Änderungsnachweises hier noch größere

Abweichungen eintreten können.

Steuern und allgemeine Zuweisungen

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuern und ähnliche Abgaben

- Grundsteuer A 130 130 130 130 130 130

- Grundsteuer B 22.470 22.570 22.670 22.770 22.870 22.970

- Gewerbesteuer 44.200 44.300 46.000 46.500 47.000 47.500

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 55.660 57.480 59.660 61.930 64.280 66.720

- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 9.950 8.930 9.130 9.320 9.520 9.720

- Übrige Steuern 2.870 2.718 2.718 2.718 2.718 2.718

-Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl./ Steuervereinfachungsgesetz

5.228 5.350 5.560 5.720 5.900 6.090

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 3.709 3.975 3.975 3.975 3.975 3.975

Summe 144.217 145.453 149.843 153.063 156.393 159.823

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen 82.010 90.400 96.640 99.050 101.040 102.550

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 7.624 3.807 0 0 0 0

- Bedarfszuweisungen 3.909 3.974 3.474 3.117 3.075 2.759

Summe 93.543 98.181 100.114 102.167 104.115 105.309

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 237.760 243.634 249.957 255.230 260.508 265.132

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Vorbericht Seite 9

Im Rahmen der Hilfen, die der Bund den Kommunen gewährt - insgesamt 5 Mrd. € als

Entlastung Eingliederungshilfe – erfolgt eine Verteilung anteilig über die Umsatzsteuer,

die Bundesbeteiligung an den KdU sowie über die Schlüsselzuweisungen mit einem

Anteil von bundesweit 1 Mrd. €. Da eine Festlegung der über die KdU und die

Umsatzsteuer zu verteilenden Anteile der verbleibenden 4 Mrd. € noch nicht erfolgt ist,

wird zurzeit davon ausgegangen, dass die über die beiden Bereiche darzustellende

Gesamtentlastung für den städt. Haushalt gegenüber dem Vorjahr zumindest nicht

zurückgeht. Im Zuge einer steigend erwarteten Bundesbeteiligung zu den Kosten der

Unterkunft wird der über eine erhöhte Umsatzsteuer auf die Stadt Bottrop entfallende

Anteil entsprechend geringer eingeplant und den Haushalt 2020 um rd. 3,05 Mio. € (2019

= 4,04 Mio. €) entlasten. Vor dem genannten Hintergrund ist im Jahr 2020 mit einem

erwarteten Umsatzsteuerertrag von rd. 8,9 Mio. € ein deutlicher Rückgang gegenüber

dem Vorjahreswert (9,95 Mio. €) zu verzeichnen. Für das Jahr 2021 wurde unter

Anwendung der Orientierungsdaten des Landes ein Anstieg auf rd. 9,1 Mio. € eingeplant.

Ausführungen zu dem über die Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft

abzuwickelnden Anteil sind dem Punkt „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ zu

entnehmen.

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen

wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2019 ein Betrag in Höhe

3,975 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet gegenüber der Planung des Vorjahres einen

Anstieg um rd. 270 T€, der auf eine Erhöhung des an die Kommunen zu verteilenden

Basisbetrages zurückzuführen ist.

Die Schlüsselzuweisungen für 2020 liegen bei einem Ansatz von rd. 90,4 Mio. € um

8,4 Mio. € über dem Vorjahresansatz. Die Ermittlung des Ansatzes ist aufgrund der

Daten des „Arbeitskreises Rechnung GFG 2020“ erfolgt. Hier macht sich u. a. der

Rückgang der Gewerbesteuererträge in der Referenzperiode mit einem erhöhten

Zuweisungsbetrag bemerkbar. Berücksichtigt bei der zu verteilenden Schlüsselmasse ist

wiederum ein Betrag von 216 Mio. € aus dem erhöhten Länderanteil an der

Umsatzsteuer für NRW (bundesweit 1 Mrd. €), der Wegfall des pauschalierten

Belastungsausgleichs im Rahmen der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten

sowie der Verzicht auf einen Vorwegabzug in Höhe von 94 Mio. € für die Beteiligung der

Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem

Stärkungspaktgesetz. Insgesamt steigt die verteilbare Finanzausgleichsmasse

gegenüber 2019 um 2,6 % an.

Im Haushaltsjahr 2020 ist vorgesehen, einen Anteil der Schul-/Bildungspauschale in

Höhe von 2.716 T€ im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von

Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag der Schul-/

Bildungspauschale (insgesamt rd. 4,0 Mio. €) ist nach den Regelungen des NKF direkt im

Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag

zu veranschlagen.

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Vorbericht Seite 10

Auch im Rahmen des GFG 2020 gewährt das Land eine Pauschale zur Sanierung der

gemeindlichen Infrastruktur. Hierfür wird ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Betrag von

130 Mio. € aus der Schlüsselmasse des Finanzausgleichs entnommen und

einwohnerbasiert und damit unabhängig von der Finanzkraft an alle Gemeinden in NRW

verteilt. Für den städtischen Haushalt ergibt sich hieraus ein Ertrag von rd. 617 T€.

Nach der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen im Jahr 2012 wird für

2020 letztmalig eine Konsolidierungshilfe nach Stärkungspaktgesetz in Höhe von

3,807 Mio. € erwartet.

Zur Umsetzung des mittlerweile gesetzlich verankerten gemeinsamen Lernens von

Behinderten und Nichtbehinderten (Inklusion) zahlt das Land NRW eine Pauschale von

265 T€ für Personalaufwendungen (z. B. Integrationshelfer). Hinzu kommt ein

Belastungsausgleich von rd. 138 T€ für z. B. bauliche Maßnahmen. Insgesamt erfolgt

somit eine Beteiligung des Landes an den jährlichen Kosten der Inklusion in Höhe von

rd. 403 T€.

Zum 01.08.2020 wird das reformierte Kinderbildungsgesetz in Kraft treten und Grundlage

für zu gewährende Zuschusszahlungen des Landes für Kindpauschalen und andere

Förderkriterien sein. Die Landeszuschüsse bis zum 31.07.2020 werden wie bisher

gemäß § 21 ff. KiBiz geleistet.

Darüber hinaus wird auf der Grundlage des Beschlusses zur Beitragsfreiheit des

vorletzten Kindergartenjahres mit erhöhten Landeszuweisungen als Ausgleich für

wegfallende Elternbeiträge gerechnet. Des Weiteren werden im Rahmen einer

Projektförderung für „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ durch den Bund

niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder mit einem Betrag von 194 T€

unterstützt. Siehe hierzu auch Übersicht „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“

auf Seite 22 des Vorberichtes.

Der Ansatz für Landesmittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 2,0 Mio. €

berücksichtigt eine Anzahl von durchschnittlich ca. 200 Hilfesuchenden und eine

monatliche Pauschale von aktuell 866 € je Flüchtling. Für 2021ff. wird mit einer

gleichbleibenden durchschnittlichen Personenzahl sowie einer unveränderten

monatlichen Pauschale gerechnet.

Nach der Ankündigung des Landes, die Integrationspauschale des Bundes in voller Höhe

an die Kommunen weiterzuleiten, ergibt sich bei einem Gesamtbetrag von 432,8 Mio. €

auf der Basis der aktuellen Quote für Bottrop für 2020 ein Betrag von 2,7 Mio. €. Für

2021 wird, bei einer deutlich sinkenden Integrationspauschale des Bundes, ein Betrag

von 924 T€ erwartet. Ab 2023 sind keine weiteren Zuweisungsbeträge vorgesehen.

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den

Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von

Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der gegenüber 2019 erhöhte Gesamtbetrag

beläuft sich für das Haushaltsjahr 2020 auf 12.513 T€ und für 2021 auf 12.113 T€. Unter

Page 11: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 11

Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen Zuwendungen Dritter zu

verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF analog der jeweiligen Nutzungsdauer

der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.

Sonstige Transfererträge (Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

An dieser Stelle wird zum einen der Ersatz sozialer Leistungen mit einem Volumen von

rd. 3,9 Mio. € für 2020 und rd. 3,7 Mio. € für 2021 veranschlagt. Diese Erträge sind

ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 – Kinder-, Jugend-

und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um rd. 120 T€ bzw.

rd. 320 T€ vermindert veranschlagt.

Das Land NRW stellt gemeinsam mit der NRW.Bank landesweit 2 Mrd. € Darlehen zur

Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen

Schulinfrastruktur zur Verfügung (Gute Schule 2020). Die konsumtiv einzuordnenden

Maßnahmen werden mit Liquiditätskrediten finanziert und nach der NKF-Systematik als

Schuldendiensthilfen des Landes im Haushalt für 2020 mit einem Gesamtvolumen von

335 T€ als Transferertrag ausgewiesen. Für 2021ff. sind nach Auslaufen des

Förderprogrammes Ende 2020 keine weiteren Schuldendiensthilfen veranschlagt.

Insgesamt sind somit sonstige Transfererträge mit einem Gesamtvolumen von

rd. 4,2 Mio. € für 2020 und 3,7 Mio. € für 2021 veranschlagt.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Die Gesamtvolumen von rd. 51,1 Mio. € für 2020 und 50,9 Mio. € für 2021 liegen deutlich

unter dem Vorjahresansatz von rd. 63,7 Mio. € Dies ist darin begründet, dass der Ansatz

in der Vergangenheit Beträge für die Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und

Straßenreinigungsgebühren enthalten hat (2019 = 15,2 Mio. €), die an die BEST AÖR

weiterzuleiten waren. Zukünftig erfolgt eine Verbuchung dieser Gebühren als

durchlaufende Gelder und somit nicht mehr über den städt. Haushalt.

Vorbehaltlich einer möglichen Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst

zum Jahresende ist der Ansatz auf der Basis des Rechnungsergebnisses 2018 unter

Berücksichtigung der externen Vergabe der Leistung eines 24h-KTW und eines 12h-

RTW gegenüber dem Vorjahr um 500 T€ auf 7,6 Mio. € angehoben worden. Durch die

Inanspruchnahme dieser externen Leistungen können Personalaufwendungen

eingespart werden.

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) werden der

Kostensituation entsprechend angepasst (veranschlagter Ertrag rd. 24,5 Mio. € für 2020

und 26,0 Mio. € für 2021). Die zwingend erforderliche Umsetzung des

Page 12: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 12

Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu einem erheblichen Sanierungsaufwand mit

möglichen Gebührenanpassungen auch in den kommenden Jahren. Im Zuge der

Verwendung von Überschüssen aus Vorjahren wird der entsprechende Sonderposten

aus dem Jahresabschluss 2018 im Jahr 2020 tlw. ertragswirksam aufgelöst (1.067 T€).

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und

Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 16,7 Mio. €) sowie die Auflösung von

Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,2 Mio. € und zum Gebührenausgleich von

rd. 1,1 Mio. €.

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Diese Position (rd. 3,7 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf,

Vermietung, Verpachtung sowie Eintrittsgelder und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu

unverändert eingeplant.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land

oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für 2020 mit einem Gesamtvolumen von

rd. 39,2 Mio. € und für 2021 von rd. 40,3 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr

bedeutet dies einen Anstieg um rd. 3,0 Mio. € bzw. 4,1 Mio. € und basiert insbesondere

auf einer steigenden Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft

(+ 1,8 Mio. €) sowie erhöhten Kostenerstattungen zu steigenden Leistungen im Bereich

der Grundsicherung (+ 2,0 Mio. €).

Die Leistungsbeteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die Grundsicherung für

Arbeitssuchende wurde aufgrund einer Beteiligungsquote von 27,6 % für 2020 mit 8,2

Mio. € und für 2021 mit 8,6 Mio. € veranschlagt. Für 2020ff. wird ein Prozentsatz der

Bundesentlastung für die Eingliederungshilfe (ehem. „Soforthilfe“), der über die KdU

bemessen wird, von 10,2 % berücksichtigt (3,04 Mio. € für 2020 und 3,19 Mio. € für 2021

- siehe auch Übersicht im Bereich der „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“). Hinzu

kommen von der Bundesregierung zugesagte Erstattungen für „flüchtlingsbedingte

Mehrbelastungen“. Diese belaufen sich 2020 auf rd. 1,9 Mio. € und 2021 auf 2,0 Mio. €

sodass für 2020 insgesamt rd. 13,2 Mio. € und für 2021 rd. 13,8 Mio. € als

Leistungsbeteiligung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft erwartet werden. Im

Kostenanteil des Bundes sind auch die oben genannten Erstattungen für die Übernahme

der Warmwasserkosten durch die Kommunen enthalten. Erstattungen für Leistungen des

Bildungs- und Teilhabepaketes sind auf der Grundlage der landesweit anfallenden

Kosten der Unterkunft nach dem für Bottrop geltenden Verteilungsschlüssel mit einem

Anteil von rd. 0,9 Mio. € ausgewiesen. Insgesamt werden für BuT-Leistungen Erträge von

rd. 1,25 Mio. € erwartet (313 T€ über LZW zum Wohngeld und Kinderzuschlag).

Page 13: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 13

Darüber hinaus sind Erträge aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der

Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 % der anfallenden Leistungen unter

Berücksichtigung etwaiger Erstattungen von Sozialleistungsträgern oder

Unterhaltspflichtigen mit einem Volumen von rd. 10,3 Mio. € (2020) bzw. 10,7 Mio. €

(2021) vorgesehen. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr (+ 2,0 Mio. €) ist darin

begründet, dass im Zuge der Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes, Fälle, die

existenzsichernde Leistungen betreffen, ab 01.01.2020 aus der Zuständigkeit des LWL

auf die Kommunen übertragen werden und, wie die übrigen Grundsicherungsleistungen,

zu 100 % durch den Bund erstattet werden (siehe hierzu auch Übersicht zu den

Leistungen nach SGB II unter Zeile 15 – Transferaufwendungen).

In dem Gesamtbetrag ist u. a. die Erstattung des Jobcenters für die Personal- und

Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter enthalten, die in den Jahren 2020 und 2021 im

Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tätig sein werden (unverändert

2,3 Mio. €).

Das Land erstattet die im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgewendeten

Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu 100 %. Dies führt 2020ff.

inklusive einer erwarteten Verwaltungskostenpauschale von rd. 170 T€ zu

Kostenerstattungen von rd. 1,4 Mio. € (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 15 –

Transferaufwendungen).

Weiterhin sind aus einer vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme des abwehrenden

Brandschutzes durch die Stadt Bottrop Kostenerstattungen der ArcelorMittal Bottrop

GmbH in Höhe von rd. 1,9 Mio. € eingeplant.

Daneben erstattet das Land 70 % der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

mit einem Volumen von rd. 2,2 Mio. €. Dies führt gegenüber 2019 zu einem Anstieg um

140 T€.

Darüber hinaus werden Kostenerstattungen anderer Gemeinden für Fälle der

wirtschaftlichen Jugendhilfe für 2020ff. mit einem unveränderten Betrag von 1,7 Mio. €

ausgewiesen. Diese Kostenerstattungen sind immer dann zu leisten, wenn der

Aufenthaltsort des Kindes und der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für einen längeren

Zeitraum bzw. dauerhaft divergieren und hängen maßgeblich vom Zu-/Wegzugverhalten

der Eltern ab.

Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wesentliche Erträge sind bei dieser Position steigende Konzessionsabgaben

(rd. 7,2 Mio. €) sowie deutlich zurückgehende Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern

(rd. 3,7 Mio. €). Auf der Basis des aktuellen Bestandes vermindert sich der Betrag für die

Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions- und

Page 14: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 14

Beihilferückstellungen) auf rd. 3,5 Mio. € (Vorjahr 7,8 Mio. €). Dies ist insbesondere darin

begründet, dass der Ansatz aus 2019 einen Auflösungsanteil von 3,9 Mio. € als

Einmaleffekt im Zuge der Neuberechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen im

Bereich der Passiven enthalten hat.

Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Soweit durch eigenes Personal der Stadt Bottrop Leistungen für die Herstellung von

bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu

buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von

Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu

vermeiden (Ansatz 2020: 1,593 Mio. €, 2021: 1,417 Mio. €). Die Beträge sind aufgrund

vermehrter Planungsleistungen städt. Mitarbeiter im Zuge einer intensivierten

Bautätigkeit gegenüber dem Vorjahreswert deutlich erhöht eingeplant worden.

2.1.2 Aufwendungen

Die Aufwandsstruktur der Ergebnispläne 2020 und 2021 wird anhand des nachfolgenden

Diagramms verdeutlicht.

Personalaufwendungen (Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Bei den Personalaufwendungen haben sich im Rahmen der Umstellung auf das NKF

Veränderungen bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger

ErgebnisplanAufwendungen

in €2020

Aufwendungen in €2021

11 Personalaufwendungen 115.327.900 114.009.500

12 Versorgungsaufwendungen 11.510.000 11.670.000

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.403.700 48.243.300

14 Bilanzielle Abschreibungen 23.816.700 23.055.900

15 Transferaufwendungen 169.775.100 175.783.300

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 47.037.500 48.332.100

17 Ordentliche Aufwendungen 418.870.900 421.094.100

20 Zinsen und Finanzaufwendungen 3.476.400 3.726.100

Gesamtaufwendungen 422.347.300 424.820.200

Page 15: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 15

ergeben. Die tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 -

Versorgungsaufwendungen - des Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 -

Personalaufwendungen - werden im Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und

Beihilferückstellungen sowie zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub,

Überstunden/Gleitzeitguthaben sowie Dienstherrenwechsel veranschlagt.

Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließ-

lich der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie

die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der

Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den

sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes)

zuzuordnen.

Die Dienstaufwendungen der Beamten wurden für das Jahr 2020 mit einer Erhöhung um

3,2 % und für 2021 um 1,4 % (entsprechend der beabsichtigten Besoldungs- und

Versorgungsanpassung) berechnet. Für die Folgejahre wurde (unter Berücksichtigung

der Orientierungsdaten des Landes) mit einer Erhöhung von 1 % kalkuliert.

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Dienstaufwendungen

- Beamte 22.600 22.900 23.220 23.450 23.680 23.920

- Inanspruchnahme ATZ Beamte -565 -650 -668 -873 -884 -823

- Tariflich Beschäftigte 52.000 55.440 55.740 56.300 56.860 57.430

- Inanspruchnahme ATZ Beschäftigte -332 -294 -360 -206 -30 0

- Leistungsentgelte 940 950 970 980 990 1.000

- Sonstige Beschäftigte 1.653 2.656 2.664 2.673 2.667 1.116

Zuführung Rückstellungen

- Pensionsrückstellung 9.214 9.912 8.447 8.290 8.489 8.211

- Beihilferückstellung 2.309 2.484 2.116 2.077 2.127 2.057

- Altersteilzeitrückstellung 706 946 706 359 160 89

- Urlaubsrückstellung 30 60 60 60 60 60

- Überstd./Gleitzeitguthaben 150 80 80 80 80 80

- Dienstherrenwechsel 25 40 40 40 40 40

Sozialversicherung

- Tariflich Beschäftigte 10.770 11.420 11.480 11.590 11.710 11.830

- Sonstige Beschäftigte 136 586 586 586 586 6

Versorgungskasse

- Tariflich Beschäftigte 4.370 4.640 4.670 4.720 4.770 4.820

- Sonstige Beschäftigte 0 258 258 258 258 0

Sonstiges

- Beihilfen 4.200 3.900 4.000 4.000 4.100 4.100

Personalaufwendungen Gesamt 108.206 115.328 114.009 114.384 115.663 113.936

Page 16: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 16

In den Dienstbezügen sind die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Aufgabe des

Brandschutzes für die Kokerei Arcelor Mittal enthalten. Die Aufwendungen werden zu

100 % von Arcelor Mittal erstattet.

Die Entgelte der Beschäftigten und die damit verbundenen

Sozialversicherungsaufwendungen und Aufwendungen zur Versorgungskasse werden ab

März 2020 um 1,06 % erhöht. Dieser Prozentsatz wurde bei der Berechnung

berücksichtigt. Für die Jahre 2021ff. ist entsprechend der Orientierungsdaten des Landes

eine Erhöhung um 1% berechnet worden.

Die Leistungsentgelte betragen seit 2013 jeweils 2 % der ständigen Monatsentgelte des

Vorjahres. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation wurden für die Beamten weiterhin

keine Leistungsentgelte eingeplant.

Die Aufwendungen für sonstige Beschäftigte wurden unter Berücksichtigung möglicher

Fördermaßnahmen des Jobcenters kalkuliert. Da im Jahr 2019 vermehrt Einstellungen

insbesondere aufgrund der Regelungen des § 16 i SGB II des „Teilhabe- und

Chancengesetzes“ vorgenommen wurden, erhöhen sich die Ansätze entsprechend. In

den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss für den Arbeitgeber i. d. R. 100%. Er

reduziert sich jährlich um 10% bis zur maximalen Förderdauer auf dann 70 %.

Aufwendungen für Teilnehmer/innen an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen

Produkten nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter/innen zuletzt berücksichtigt waren. Die

Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung sowie deren Zuführung erfolgen zentral

im Produkt 16 01 02.

Ergebnisbelastend machen sich die Zuführungen an Pensions- und

Beihilferückstellungen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von rd. 0,9 Mio. €

bemerkbar. Die Kalkulation der Ansätze ist auf der Basis des aktuellen Bedarfs sowie

von erwarteten Besoldungserhöhungen unter Zuhilfenahme einer finanzmathematischen

Software erfolgt.

Versorgungsaufwendungen (Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Für das Jahr 2020 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 11,5 Mio. € und für

2021 von rd. 11,7 Mio. € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber 2019 einen Rückgang

um 570 T€ und spiegelt den aktuellen Bedarf unter Berücksichtigung von erwarteten

Besoldungserhöhungen wieder. Die deutliche Reduzierung der

Versorgungsaufwendungen ist insbesondere auf verminderte Aufwendungen im Zuge

von Dienstherrenwechsel zurückzuführen. Aufgrund einer veränderten Rechtslage bei

Dienstherrenwechseln sind seit 2017 Abfindungen für ersparte Versorgungsleistungen an

den neuen Dienstherren zu zahlen. Auf der Basis der Rechnungsergebnisse der Jahre

2017 und 2018 werden um 590 T€ verminderte Aufwendungen von nunmehr 310 T€

eingeplant.

Page 17: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 17

Für die Kalkulation der Versorgungsaufwendungen wurden auf der Basis des erwarteten

Rechnungsergebnisses 2019 für die Jahre 2020 bis 2024 die gleichen jährlichen

Steigerungssätze wie für die Einplanung der Besoldungsbeträge der aktiven Beamten

zugrunde gelegt.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und

Bewirtschaftung des städtischen Vermögens.

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und tech-

nischen Anlagen - einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schad-

stoffbeseitigung - erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen-

dungen wurden - zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Reinigung,

Mieten, etc.) - im Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den

Teilergebnisplänen) den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme

pauschal zugeordnet.

Der bei dieser Aufwandsart im Jahr 2020 gegenüber 2019 dargestellte Rückgang der

Aufwendungen (- 14,5 Mio. €) ist darin begründet, dass der Ansatz in der Vergangenheit

Beträge für die Weiterleitung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an

die BEST enthalten hat (2019 = 15,7 Mio. €). Zukünftig erfolgt eine Verbuchung dieser

Gebühren als durchlaufende Gelder und somit nicht mehr über den städt. Haushalt.

Lediglich der städt. Eigenanteil wird weiterhin als Aufwand dargestellt. Erläuterungen zur

wirtschaftlichen Betätigung der BEST AÖR sind der Anlage 4 (Band II) des

Haushaltsplanes zu entnehmen.

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart für 2020 und 2021

hervorzuheben:

Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (2020: 1.949 T€,

2021: 1.935 T€)

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen KIII (2020: 742 T€, 2021: 0 €)

Sanierungsmaßnahmen im Rahmen „Gute Schule 2020“ (2020: 335 T€,

2021: 0 €)

Daneben sind größere Instandsetzungsmaßnahmen mit den jeweiligen Einzelbeträgen

den Erläuterungen unter den entsprechenden Produkten im Kontenteil des

Haushaltsplanes (Band I) zu entnehmen.

Per Saldo sind für 2020 Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von

5,4 Mio. € und für 2021 von 4,9 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um

Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus

Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des

Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die

Page 18: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 der Stadt ... · Höhe von rd. 650 T€ und für 2021 in Höhe von rd. 220 T€ dargestellt. In der mittelfristigen Ergebnisplanung des

Vorbericht Seite 18

Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch nicht konsumtiv, sondern ist in den

investiven Teilhaushalten abzuwickeln.

Der Haushaltsplan enthält hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene

Haushaltsansätze“, in welchem entsprechende Ermächtigungen bei den ordentlichen

Aufwendungen und den laufenden Auszahlungen je Stadtbezirk aufgenommen wurden.

Im Rahmen der Etatberatungen sind von den Bezirksvertretungen entsprechende

Beschlüsse zur Mittelverwendung für den gesamten Finanzplanungszeitraum zu treffen,

so dass eine konkrete Zuordnung zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der

jeweiligen Produkte erfolgen kann. Die den Stadtbezirken insgesamt zur Verfügung

gestellten bezirksbezogenen Haushaltsansätze wurden unverändert mit 332,3 T€

veranschlagt.

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt,

etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den

Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach

§ 35 KomHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im

Haushaltsjahr 2020 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen

Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 800 €

ohne Umsatzsteuer, die zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichem Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege

einer vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.

Folgende Abschreibungsbeträge sind im Haushaltsplan vorgesehen:

2020 2021

Abschreibungen

- auf Sachanlagen 20.863 T€ 20.320 T€

- auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.010 T€ 1.819 T€

- auf geringwertige Wirtschaftsgüter 310 T€ 310 T€

- auf immaterielle Vermögensgegenstände 124 T€ 97 T€

- auf Forderungen 510 T€ 510 T€

------------- -------------

23.817 T€ 23.056 T€

Den Abschreibungen stehen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 insgesamt Erträge

aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 14.672 T€ bzw. 13.196 T€

gegenüber.

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Vorbericht Seite 19

Transferaufwendungen (Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozial-

gesetzbüchern veranschlagt. Die nachfolgenden Übersichten geben einen Überblick über

die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.

Die Kalkulation der jeweiligen Ansätze erfolgte auf der Basis der (erwarteten)

Rechnungsergebnisse der letzten Jahre unter Berücksichtigung erhöhter Sätze bei der

Hilfe zur Pflege.

Sinkende Fallzahlen führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu

Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen.

Der Rückgang des Ansatzes „Eingliederungshilfe für Behinderte“ ist insbesondere

dadurch begründet, dass heilpädagogische Hilfen für Kinder ab 2020 durch den

Landschaftsverband abgewickelt werden und somit den städt. Haushalt nicht mehr

belasten. Gleichzeitig werden jedoch die Hilfen zur angemessenen Schulbildung mit

jeweils + 100 T€ pro Jahr weiter ansteigend erwartet. Dies ist insbesondere auf den

vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im Zuge der fortschreitenden Inklusion sowie

auf höhere Kosten der Autismusambulanz zurückzuführen.

Steigende Fallzahlen unter Berücksichtigung einer erhöhten Regelleistung führen zu

insgesamt vermehrten Aufwendungen im Bereich der Grundsicherung. Hinzu kommt,

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Hilfen in Einrichtungen

- Grundsicherung 450 483 529 575 591 612

- Hilfe zur Pflege 6.472 6.128 6.298 6.521 6.695 6.896

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 11 361 381 386 391 396

- Krankenhilfe 301 331 331 351 391 391

Hilfen außerhalb von Einrichtungen

- Grundsicherung 7.980 8.408 8.800 9.108 9.419 9.775

- Hilfe zur Pflege 435 410 410 455 495 495

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.600 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

- Einmalige Leistungen zum LU 127 127 127 127 127 127

- Sonstige Leistungen zum LU 110 105 105 110 115 115

- Bildung- und Teilhabe 17 14 14 14 14 14

- Eingliederungshilfe für Behinderte 2.355 1.466 1.686 1.786 1.886 1.986

- Krankenhilfe 301 301 301 301 301 301

Existenzsichernde Leistungen 0 1.831 1.831 1.831 1.831 1.831

Aufwendungen insgesamt 20.159 21.465 22.313 23.065 23.756 24.439

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 8.295 10.290 10.728 11.082 11.409 11.786

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Vorbericht Seite 20

dass im Zuge der Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes, Fälle, die

existenzsichernde Leistungen betreffen, ab 01.01.2020 aus der Zuständigkeit des LWL

auf die Kommunen übertragen werden. Jedoch werden die im Bereich der

Grundsicherung anfallenden Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger

Ersatzleistungen zu 100% durch den Bund erstattet (siehe Erläuterungen zu Zeile 6).

Vor dem Hintergrund des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019 sind im Bereich der

laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt für 2020 ff. verminderte Aufwendungen zu

verzeichnen (- 100 T€).

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte

Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in

Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen,

sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder,

Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder

den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung dieser

Leistungen erfolgt weitgehend - allerdings mit zeitlichem Versatz - aus Mitteln des

Bundes (siehe hierzu auch weitergehende Erläuterungen unter „Kostenerstattungen und

Kostenumlagen“).

Auf der Basis der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon auszugehen, dass Bottrop

fortlaufend in der Zuteilung von Hilfesuchenden verbleibt und sich somit lediglich

geringfügige Veränderungen im Bereich der Aufwendungen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz ergeben werden. Allerdings handelt es sich bei den

Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Fahrten KiTa 8 6 6 6 6 6

Fahrten Schule 240 272 272 272 272 272

Schulbedarf 336 384 384 384 384 384

Lernförderung 355 367 367 367 367 367

Mittagsverpflegung KiTa 171 202 202 202 202 202

Mittagsverpflegung Schule 254 297 297 297 297 297

soz. u. kult. Teilhabe 60 58 58 58 58 58

Schülerbeförderung 6 12 12 12 12 12

Aufwendungen insgesamt 1.430 1.598 1.598 1.598 1.598 1.598

Beteiligung des Bundes 1.345 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfe zum Lebensunterhalt 4.779 4.696 4.836 4.974 5.115 5.256

- Hilfen in besonderen Lebenslagen 1.595 1.402 1.337 1.337 1.337 1.337

- Leistungen für gemeinnützige Arbeit 100 80 80 80 80 80

- Bildung- und Teilhabe 82 63 63 63 63 63

Aufwendungen insgesamt 6.556 6.241 6.316 6.454 6.595 6.736

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Vorbericht Seite 21

Zuteilungen in verstärktem Maße um Personen, die sich seit geraumer Zeit in

Deutschland aufhalten und daher zumeist Analogleistungen erhalten. Gleichzeitig sinkt

die Zahl der Grundleistungsempfänger. Diese Entwicklung stellt sich bereits bei der

Abwicklung der Haushaltswirtschaft 2019, die von einer relativ planmäßigen Abwicklung

der entsprechenden Aufwandspositionen ausgeht, dar. Für die Jahre 2021 – 2024 wird

daher weiterhin mit einer relativ konstanten Zahl durch das Sozialamt zu betreuender

Flüchtlinge und leicht steigenden Kosten gerechnet.

Bereits im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2019 werden aufgrund der

aktuellen Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Minderaufwendungen erwartet. Die Ansätze 2020 spiegeln daher die sich bereits in

diesem Jahr abzeichnenden Tendenzen bei den oben ausgewiesenen Hilfearten wieder

und führen per Saldo zu Minderaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz von

0,6 Mio. €. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Aufwendungen im Bereich der

Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Rückgang ggü. Vorjahresansatz –

1.040 T€) in voller Höhe durch den Bund erstattet werden und hier zu entsprechend

geringeren Erträgen führen (siehe auch Erläuterungen zu Zeile 6 – Kostenerstattungen).

Während steigende Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung in Heimen (+ 250 T€), den

Hilfen für junge Volljährige (+ 500 T€) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe

(+ 400 T€) zu vermehrten Aufwendungen führen, sind die Fallzahlen insbesondere bei

der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche (- 400 T€), der Hilfen zur

Erziehung in Pflegestellen (- 300 T€) sowie der Förderung der Erziehung in der Familie

(- 150 T€) rückläufig und führen zu reduzierten Aufwendungen.

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 6.200 6.450 6.550 6.650 6.750 6.850

- HzE für unbegleitete minderj. Flüchtlinge 2.240 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200

- Hilfe für junge Volljährige 850 1.350 1.400 1.450 1.500 1.550

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 2.850 2.550 2.600 2.650 2.700 2.750

- Vorläufige Maßnahmen 250 300 300 300 300 300

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 150 150 150 200 200 200

- Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen 250 300 350 400 450 500

- Tagesbetreuung 1.000 1.050 1.100 1.150 1.200 1.250

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 3.300 2.900 2.950 3.000 3.050 3.100

- Förderung der Erziehung in der Familie 1.100 950 1.000 1.050 1.100 1.150

- Sozialpädagogische Familienhilfe 1.950 2.350 2.400 2.450 2.500 2.550

Aufwendungen insgesamt 20.140 19.550 20.000 20.500 20.950 21.400

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Vorbericht Seite 22

Die deutliche Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten

der Tageseinrichtungen freier Träger liegt im weiteren Ausbau der rechtlich verpflichteten

U3-Versorgung sowie dem Ausbau der Ü3-Plätze begründet. Hier wirkt sich der Neubau

von 6 zusätzlichen Kindertageseinrichtungen aufwandserhöhend aus. Zudem wird ab

dem 01.08.2020 mit dem neuen KiBiz eine neue Rechtsgrundlage mit einer veränderten

Finanzierungsstruktur der Kitas umzusetzen sein. Die Kalkulation der Ansätze ab dem

Kindergartenjahr 2020/2021 basiert auf den aktuell bekannten Regelungen der neuen

Rechtsgrundlage.

Weiterhin sind für niederschwellige Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder

Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 195 T€ veranschlagt. Diesen stehen

Fördermittel in entsprechender Höhe gegenüber.

Anhand des deutlich steigenden negativen Saldos im Bereich der Förderung von Kindern

in Tageseinrichtungen von 2019 nach 2020 (siehe Übersicht oben) ist ablesbar, dass

gerade im Bereich des dringend notwendigen Ausbaus der U3- und Ü3-Betreuung eine

Erhöhung der durch den Bund und das Land zur Verfügung gestellten Fördermittel

dringend angezeigt ist. Dies sollte gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung des

integrativen Charakters der frühkindlichen Bildung höchste Priorität haben.

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transfer-

leistungen auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land

und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteili-

gungen zu veranschlagen.

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage wurde anhand des für 2020 und Folgejahre

geltenden Vervielfältigers von 35 v. H. berechnet. Aufgrund der Einplanung nur

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 26.355 33.795 35.316 36.728 38.197 39.724

- Förd. niederschw. Angebote Flüchtlingskinder 312 195 195 195 195 195

- Zuschüsse Familienzentren 26 26 26 26 26 26

- Fortbildung päd. Kräfte Elementarbereich 0 16 16 16 16 16

- Zuschüsse U3 (Auflösung ARAP) 650 640 640 650 650 650

- Betriebskosten Großtagespflegestellen 1.500 1.383 1.389 1.431 1.474 1.519

- Förderung von Kindern in Tagespflege 2.100 2.100 2.170 2.240 2.300 2.370

Aufwendungen insgesamt 30.943 38.155 39.752 41.286 42.858 44.500

- Landeszuweisungen 14.766 19.240 20.586 21.366 22.177 23.021

- Elternbeiträge 3.860 3.800 3.650 4.000 4.350 4.750

Erträge insgesamt 18.626 23.040 24.236 25.366 26.527 27.771

Ergebnis -12.317 -15.115 -15.516 -15.920 -16.331 -16.729

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Vorbericht Seite 23

geringfügig steigender Erträge bei der Gewerbesteuer ist die an das Land

weiterzuleitende Gewerbesteuerumlage für 2020 mit einem nahezu unveränderten

Ansatz von 3.165 T€ eingeplant (2021: 3.285 T€).

Die an den Bottroper Sport- und Bäderbetrieb (BSBB) zu leistende Verlustabdeckung

richtet sich nach den Festlegungen des für 2020 aufgestellten Wirtschaftsplanes und ist

mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,56 Mio. € in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber

2019 um 120 T€ bzw. 161 T€ höher veranschlagt. Weitere Erläuterungen zur

wirtschaftlichen Betätigung des BSBB sind der Anlage 4 (Band II) des Haushaltsplanes

zu entnehmen.

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde für 2020 mit

31,54 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz um rd. 2,0 Mio. € erhöht und für 2021 mit

33,69 Mio. € veranschlagt. Die Berechnung berücksichtigt einen für 2020 um 0,35 %-

Punkte erhöhten Hebesatz von 15,5 v. H. und für 2021 einen um weitere 0,4 %-Punkte

erhöhten Hebesatz von dann 15,9 v. H. sowie deutlich steigende Umlagegrundlagen

gem. Orientierungsdaten des Landes.

Mit einem unverändert hohen Hebesatz von 0,6717 v. H. sowie deutlich steigenden

Umlagegrundlagen gem. Orientierungsdaten des Landes wurde die Umlage an den

Regionalverband Ruhr mit einem Betrag von 1,367 Mio. € für 2020 und 1,424 Mio. € für

2021 eingeplant.

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produkt-

bereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außer-

dem die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von 1,75 Mio. €. Diese

wurde auf der Grundlage einer kommunalen Beteiligung an den Kosten der

Krankenhausinvestitionsförderung von landesweit insgesamt 266 Mio. € für die Jahre

2020 – 2024 ermittelt.

Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes – siehe Band I, Seite 9)

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten

und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 47,0 Mio. € in diesem

Bereich für das Jahr 2020 enthalten auch 29,8 Mio. € für Unterkunfts- und

Heizungskosten im Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende

über das Jobcenter „Arbeit für Bottrop“. Ursache für den Rückgang der Aufwendungen ist

zum einen, dass die erwarteten Flüchtlingszahlen hinter der Prognose zum Zeitpunkt der

Haushaltsaufstellung 2019 zurückgeblieben sind. Zum anderen verringert sich die Anzahl

der Bedarfsgemeinschaften durch Fördermaßnahmen im Bereich des sozialen

Arbeitsmarktes deutlich. Für die Jahre 2021ff. wird jeweils sowohl mit einer Anhebung

der durchschnittlichen Monatsmiete als auch mit einem Anstieg der

Bedarfsgemeinschaften gerechnet.

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Vorbericht Seite 24

Per Saldo belastet die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für

Arbeitssuchende den städtischen Haushalt 2020 – leicht rückläufig gegenüber dem

Vorjahr - mit einem Netto-Betrag von rd. 17,7 Mio. €. Im Jahr 2021 nimmt die Netto-

Belastung im Zuge deutlich erhöhter Kosten der Unterkunft auf 18,5 Mio. € zu. Zu den

Kostenerstattungen des Bundes siehe Erläuterungen zu Zeile 6 - Kostenerstattungen und

Kostenumlagen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes– siehe Band I, Seite 9)

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen ver-

ursachungsgerecht in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr

wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 die Alternative gewählt, die Zinsen

zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt im Jahr

2020 mit rd. 3,5 Mio. € und im Jahr 2021 mit rd. 3,7 Mio. €. Neben den

Zinsaufwendungen für Investitionskredite (2,2 Mio. € für 2020 und 2,25 Mio. € für 2021)

sind in den letzten Jahren rückläufige Aufwendungen für Liquiditätskredite zu

verzeichnen. Nach den bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären

Verwaltungshaushalten sowie den bis 2015 negativen Salden der lfd.

Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung werden im Zuge der fortschreitenden

Haushaltskonsolidierung seit 2016 Liquiditätskredite abgebaut. Für 2020 und 2021 sind –

aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus - Zinsaufwendungen für

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

2019 2020 2021 2022 2023 2024

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

- Unterkunfts- und Heizungskosten 30.088 29.768 31.248 32.756 34.290 35.850

- Leistungen zur Eingliederung 125 110 110 110 110 110

- Kautionen/Umzüge 100 100 100 100 100 100

- Einmalige Beihilfen 650 650 650 650 650 650

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 270 250 250 250 250 250

Aufwendungen insgesamt 31.233 30.878 32.358 33.866 35.400 36.960

Kostenerstattungen des Bundes 12.968 13.157 13.811 14.478 15.157 15.846

Ergebnis -18.265 -17.721 -18.547 -19.388 -20.243 -21.114

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

ZinsAW Investitionskredite 3.054 2.800 2.200 2.250 2.300 2.350 2.500ZinsAW Liquiditätskredite 1.293 1.200 1.050 1.250 1.450 1.600 1.700sonstiger ZinsAW 4.793 219 226 226 226 225 225Summe 9.140 4.219 3.476 3.726 3.976 4.175 4.425

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Vorbericht Seite 25

Liquiditätskredite in Höhe von 1,05 Mio. € bzw. 1,25 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet

unter Berücksichtigung des erwarteten Rechnungsergebnisses 2019

(Minderaufwendungen in Höhe von 200 T€) gegenüber dem Vorjahresansatz einen

Rückgang um 150 T€.

2.2 Finanzplan

Der Ausgangswert für Liquide Mittel (Endbestand 2019 = 5.421.913 €) ergibt sich aus

dem Haushaltsplanwert 2019 auf der Basis des Ergebnisses aus dem Entwurf des

Jahresabschlusses 2018.

2.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt im

Planungsjahr 2020 mit einem positiven Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von 16.162.900 €

und im Jahr 2021 in Höhe von 15.612.000 € ab.

2020 2021 2022 2023 2024

€ € € € €

Laufende Einzahlungen 399.202.300 404.670.400 409.436.900 414.397.000 420.566.400

Laufende Auszahlungen 383.039.400 389.058.400 392.639.200 397.321.600 403.143.600

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 16.162.900 15.612.000 16.797.700 17.075.400 17.422.800

Investive Einzahlungen 32.770.000 23.753.000 13.053.000 13.493.000 13.095.000

Investive Auszahlungen 65.437.000 49.515.000 45.945.000 50.885.000 42.033.000

Saldo aus Investitionstätigkeit -32.667.000 -25.762.000 -32.892.000 -37.392.000 -28.938.000

Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 32.667.000 25.762.000 32.892.000 37.392.000 28.938.000

davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 594.000 1.689.000 819.000 1.319.000 865.000

davon vom privaten Kreditmark t 32.000.000 24.000.000 32.000.000 36.000.000 28.000.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0 0

davon Rückflüsse von Darlehen 73.000 73.000 73.000 73.000 73.000

Tilgung von Darlehen 6.049.000 5.850.000 5.950.000 6.151.000 6.151.000

davon vom öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0

davon vom privaten Kreditmark t 6.027.000 5.828.000 5.928.000 6.129.000 6.129.000

davon für Umschuldungen 0 0 0 0 0

davon für sonstiges 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 26.618.000 19.912.000 26.942.000 31.241.000 22.787.000

Änderung des Bestandesan eigenen Finanzmitteln

10.113.900 9.762.000 10.847.700 10.924.400 11.271.800

Liquide Mittel 15.535.813 25.297.813 36.145.513 47.069.913 58.341.713

2020 2021 2022 2023 2024

€ € € € €voraus. Bestand Liquiditätskredite zum 01.01. 172.415.298 162.301.398 152.539.398 141.691.698 130.767.298Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 16.162.900 15.612.000 16.797.700 17.075.400 17.422.800abzgl. Tilgung von Darlehen 6.049.000 5.850.000 5.950.000 6.151.000 6.151.000Abbaubetrag 10.113.900 9.762.000 10.847.700 10.924.400 11.271.800Bestand Liquiditätskredite zum 31.12. 162.301.398 152.539.398 141.691.698 130.767.298 119.495.498

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Vorbericht Seite 26

Die Überschüsse aus lfd. Verwaltungstätigkeit reduzieren sich um den Tilgungsbetrag

und führen zu einer entsprechenden Verringerung der Liquiditätskredite. Aufgrund des

hohen Bestandes der Liquiditätskredite ist ein sukzessiver Abbau über einen längeren

Zeitraum erforderlich. Selbst bei einem kontinuierlichen Abbau der Liquiditätskredite um

10 Mio. € pro Jahr wäre erst im Jahr 2036 eine vollständige Tilgung erreicht. Um den

dargestellten Prozess zu beschleunigen und einen mittelfristigen Abbaupfad aufzeigen zu

können, bedarf es einer zeitnahen Umsetzung der aktuell diskutierten Schuldenhilfen im

Rahmen einer Altschuldenlösung von Bund und Land.

2.2.2 Investitionstätigkeit

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungs-

bewegungen veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt

Bottrop zur Folge haben werden.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von

Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert,

sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt

direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu

veranschlagen.

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 5,6 Mio. € für 2020 (Vorjahr: 5,35 Mio. €) und

6,0 Mio. € für 2021 veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit 3,965 Mio. € um 99 T€

über dem Vorjahresansatz erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan

zentral im Produkt 16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat

zum Jahresende eine Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen, mit der

entsprechenden Bildung von Sonderposten in der Bilanz. In den Ergebnisplänen

künftiger Jahre sind diese parallel zur Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen.

Ein Teilbetrag der Schulpauschale in Höhe von 2,912 Mio. € dient der Finanzierung von

Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen und wurde als Ertrag im Ergebnisplan

veranschlagt. Der verbleibende investive Ansatz von 1,053 Mio. € dient der Finanzierung

von Investitionsmaßnahmen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben.

Im Rahmen des Schuldendiensthilfegesetzes NRW wird im Zeitraum 2017 – 2020 die

Sanierung, Modernisierung und der Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur durch

das Land gefördert. Die Stadt Bottrop erhält in diesem Zeitraum jährlich einen

Kreditbetrag von rd. 3,7 Mio. €, für den das Land den Schuldendienst übernimmt. Von

diesem Betrag sind 2020 rd. 3,4 Mio. € für zusätzliche, dringend erforderliche

Investitionsmaßnahmen im Schulbereich – insbesondere im Bereich des Offenen

Ganztags - eingeplant. Hier sind 2020 bauliche Maßnahmen an der Richard-Wagner-

Schule, der Droste-Hülshoff-Schule sowie der Rheinbabenschule vorgesehen. Des

Weiteren sind für die Sanierung der Janusz-Korczak-Gesamtschule, die zu 90% mit

KIII+-Mitteln gefördert wird, Ansätze für 2020 in Höhe von 3,75 Mio. € und für 2021 in

Höhe von 550 T€ veranschlagt.

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Vorbericht Seite 27

Die insgesamt geplanten notwendigen Investitionsmaßnahmen führen im Jahr 2020 zu

einem Gesamtinvestitionsvolumen von 65,4 Mio. € und im Jahr 2021 von 49,5 Mio. €.

Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 7,5 Mio. € bzw. 23,5 Mio. €.

Von diesen Investitionsauszahlungen entfallen im Jahr 2020 allein auf den

Tiefbaubereich (mit Stadterneuerung) rd. 37,1 Mio. € (ca. 56,7 %) und im Jahr 2021 rd.

30,2 Mio. € (ca. 61 %). Dabei nimmt das Produkt Abwasserbeseitigung mit

rd. 21,7 Mio. € bzw. 14,9 Mio. € den jeweils größten Auszahlungsanteil ein.

Für den unrentierlichen Bereich wird für 2020 ein notwendiger Kreditbedarf von

rd. 10,1 Mio. € und für 2021 von rd. 10,0 Mio. € dargestellt. Hierin enthalten ist im Jahr

2020 ein Anteil von rd. 3,4 Mio. € für Investitionsmaßnahmen aus dem Förderprogramm

des Landes „Gute Schule 2020“ sowie rd. 0,8 Mio. € für eine Hochbaumaßnahme der

Söller-Stiftung (170401), für die im Jahr 2021 weitere rd. 0,4 Mio. € vorgesehen sind.

Erläuterungen zu Mittelbereitstellungen für größere aktuelle Investitionsmaßnahmen/-

bereiche außerhalb des Schulbereichs im Stadtgebiet:

Für die Erweiterung des Quadrats ist für 2020 ein Investitionsbetrag von rd. 5,1 Mio. €

und für 2021 von 1,65 Mio. € ausgewiesen. Diese aktuell bedeutendste

Investitionsmaßnahme, deren Finanzierung vollumfänglich durch Fördermittel dargestellt

wird, ist mit einem Gesamtvolumen von 9,7 Mio. € veranschlagt.

Stadterneuerungsmaßnahmen – Produkt 09 01 02

Die für 2020 mit rd. 5,3 Mio. € und für 2021 mit 3,6 Mio. € veranschlagten

Investitionsauszahlungen entfallen zum einen auf Maßnahmen zur Verbesserung der

Infrastruktur in der Innenstadt (August-Everding-Kulturzentrum – 2,1 Mio. € sowie Neu-

und Umgestaltung Trapez – 1,6 Mio. € jeweils 2020) und zum anderen auf Maßnahmen

im Bereich Batenbrock Südwest (1,2 Mio. € für 2020 und 2,7 Mio. € für 2021).

Straßen – Produkte 12 01 01 bis 12 01 03

Für Investitionen auf Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen sind für 2020

Auszahlungen von insg. rd. 14,2 Mio. € und für 2021 von insg. rd. 12,8 Mio. € im Etat

veranschlagt. Neben den regelmäßig zu berücksichtigenden Positionen für investive

Instandsetzungen und Erneuerungen sind größere Mittelbereitstellungen für folgende

Projekte vorgesehen:

2020 2021

Ausbau Schneiderstraße 1.000.000 € 800.000 €

Erneuerung Rheinbabenstraße 0 € 815.000 €

Ausbau Dorfheide 200.000 € 450.000 €

Erschl. Gewerbepark Brandenheide 170.000 € 0 €

Erschl. Beckheide/Nordring 0 € 375.-000 €

Erschl. Gewerbegebiet Im Pinntal 200.000 € 0 €

Erneuerung Hardenbergstraße 330.000 € 0 €

Am Schürenbusch 415.000 € 0 €

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2020 2021

Ludgeristraße 195.000 € 0 €

Ausbau An der Berufsschule 400.000 € 0 €

In der Welheimer Mark 0 € 385.000 €

Brücke Prosperwäldchen 556.000 € 63.000 €

Siedlung „Welheimer Mark“ 0 € 662.000 €

Siedlung Ebel 0 € 100.000 €

Ausbau Auf der Koppe 150.000 € 0 €

Erneuerung Armeler Straße 0 € 600.000 €

Erneuerung Im Springfeld 0 € 835.000 €

Erneuerung Neustraße 525.000 € 600.000 €

Am Lamperfeld 0 € 415.000 €

Ausbau Nordring 1.800.000 € 200.000 €

Hackfurthstraße 925.000 € 1.500.000 €

Erneuerung Zur Grafenmühle 0 € 671.000 €

Brücke Prosper-/Knappenstraße 602.000 € 248.000 €

Ausbau Horster Straße 1.000.000 € 2.105.000 €

Kreisverkehr Rentforter Str./Kirchh. Ring 700.000 € 0 €

2.3 Wirtschaftliche Betätigung

Zu der Wirtschaftslage der Sondervermögen und Beteiligungen der Stadt wird auf die

Ausführungen in Anlage 4 des Haushaltsplanes (Band II) verwiesen.

3. Kennzahlen zum Haushaltsplan

Das Land NRW hat nach der Verabschiedung des NKF-Einführungsgesetzes u.a. auch

ein Kennzahlenset entwickelt, das bei der Prüfung der Haushaltspläne und Jahres-

abschlüsse sowohl durch die Kommunalaufsichten als auch durch die Gemeinde-

prüfungsanstalt angewandt werden soll. Auf der Grundlage des NKF-Kennzahlensets

wurde im Anschluss auch ein Leitfaden für die Aufsichtsbehörden erstellt, der die

Grundlage für die aufsichtsbehördlichen Prüfungen im Rahmen der Anzeige- und

Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung darstellen soll.

An dieser Stelle sind deshalb einige Kennzahlen zusammengestellt worden, die zu einer

Bewertung der Finanzsituation der Stadt Bottrop von Bedeutung beitragen können.

a) Netto-Steuerquote

Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ finanzieren kann

und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist.

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Unabhängig von dem Vorliegen interkommunaler Vergleichsdaten ist davon auszu-

gehen, dass die Stadt Bottrop trotz der im Landesvergleich überdurchschnittlichen

Hebesätze weiterhin als steuerschwach anzusehen ist.

Gegenüber der Vorjahresquote ist im Jahr 2020 ein Anstieg um 1,0 %-Punkte zu

verzeichnen.

b) Zuwendungsquote

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Kommune von

Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuerkraft der Stadt Bottrop ist davon auszu-

gehen, dass die Zuwendungsquote im interkommunalen Vergleich weiter hoch

ausfallen bzw. wieder ansteigen wird. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Bottrop bei

etwaigen Veränderungen im Finanzausgleichssystem in jedem Falle direkt betroffen

sein wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 2,9 %-Punkte zu verzeichnen.

c) Personalintensität 1

Die „Personalintensität 1“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den

ordentlichen Aufwendungen ausmachen.

Damit aussagefähige Bewertungen im interkommunalen Vergleich getroffen werden

können, wird es dringend erforderlich sein, die Auslagerung von Aufgabenbereichen

in den einzelnen Kommunen bei der Bewertung dieser Kennzahl (in stärkerem

Umfange als bisher) zu berücksichtigen.

2020 2021 2022 2023 2024

Steuererträge - Gewerbesteuerumlagen x 100

Ordentliche Erträge - Gewerbesteuerumlagen35,8= 36,1

Netto-Steuerquote (NSQ)

34,0 34,8 35,4

2020 2021 2022 2023 2024

Erträge aus Zuwendungen x 100

Ordentliche Erträge= 36,3 36,637,6 36,9 36,1

Zuwendungsquote (ZwQ)

2020 2021 2022 2023 2024

Personalaufwendungen x 100

Ordentliche Aufwendungen

Personalintensität 1 (PI1)

= 27,5 27,1 26,427,1 27,1

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d) Personalintensität 2

Die „Personalintensität 2“ gibt an, in welchem Umfang die ordentlichen Erträge von

den Personalaufwendungen aufgezehrt werden. Die Personalintensität 2 setzt stärker

auf eine wirtschaftliche Betrachtung als die Personalintensität 1, da Aufwendungen

ins Verhältnis zu den „erwirtschafteten“ Erträgen gesetzt werden. Es steht also –

anders als bei der Personalintensität 1 – im interkommunalen Vergleich die Frage im

Mittelpunkt, in welchem Umfang die Personalaufwendungen finanzierbar sind.

Auch bei der Bewertung dieser Kennzahl ist die Ausgliederung von städtischen

Einrichtungen zu berücksichtigen.

e) Sach- und Dienstleistungsintensität

Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem

Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen

entschieden hat.

Die Stadt Bottrop wird aufgrund der Haushaltssituation auch zukünftig gefordert sein,

eine weitestgehende Deckelung der Sachaufwendungen fortzusetzen.

f) Abschreibungsintensität

Die Abschreibungen werden auf Sachanlagen des Anlagevermögens vorgenommen.

Da das Anlagevermögen in der Regel dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient, handelt

es sich somit überwiegend um fixe Aufwendungen. Die Kennzahl „Abschreibungs-

intensität“ gibt an, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen weitgehend

unbeeinflussbar ist.

2020 2021 2022 2023 2024

Personalaufwendungen x 100

Ordentliche Erträge23,8 26,8 26,1

Personalintensität 2 (PI2)

= 27,3 26,8

2020 2021 2022 2023 2024

Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. x 100

Ordentliche Aufwendungen

Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)

= 12,3 11,5 10,7 10,2 10,1

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Eine relativ niedrige Kennzahl kann ggf. auch widerspiegeln, dass eine Kommune ihr

Anlagevermögen weitgehend abgeschrieben hat, ohne es in angemessenem Umfang

durch neue Anlagen zu ersetzen, d.h. es könnte eine Überalterung des Anlage-

vermögens vorliegen.

g) Transferaufwandsquote

Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an private

Haushalte, Unternehmen, Vereine, u.a. erfolgen.

Die Transferaufwendungen umfassen sowohl die Leistungen im sozialen Bereich, als

auch die Verlustabdeckungen für städtische Beteiligungen sowie die freiwilligen

Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahreswert wird ein Anstieg um 2,0%-Punkte

ausgewiesen.

h) Zinslastquote

Die Kennzahl zeigt auf, welche zusätzlichen Belastungen aus Zins- und ähnlichen

Aufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. Eine hohe Zinslastquote

engt den finanziellen Spielraum der Kommune ein.

i) Zinsdeckungsquote

Hierbei handelt es sich um eine weitere Verhältniszahl, die angibt, in welchem

Umfang die ordentlichen Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von den Finanz-

aufwendungen aufgezehrt werden.

2020 2021 2022 2023 2024

Abschreibung auf Sachanlagen x 100

Ordentliche Aufwendungen

Abschreibungsintensität (AbI)

= 5,7 5,5 4,85,4 5,0

2020 2021 2022 2023 2024

Transferaufwendungen x 100

Ordentliche Aufwendungen

Transferaufwandsquote (TAQ)

= 40,5 41,7 42,4 43,0 44,2

2020 2021 2022 2023 2024

Finanzaufwendungen x 100

Ordentliche Aufwendungen

Zinslastquote (ZLQ)

= 0,8 0,9 0,9 1,0 1,0

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Vorbericht Seite 32

Bottrop, den 16.09.2019

gez. Loeven

Stadtkämmerer

2020 2021 2022 2023 2024

Finanzaufwendungen x 100

Ordentliche Erträge1,0

Zinsdeckungsquote (ZDQ)

= 0,8 0,9 0,9 1,0