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Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags NordrheinWestfalen Landtagsvea Itung - für den Rechtsausschuss - 40221 Düsseldorf Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen LANOTAG NOROAHEIN-WESTFALEN 1 e. WAHLPERIODE VORGE 16/2415 Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und -minister am 6. November 201 4 in Berlin Beschlüsse 1 Blattsammlung (60 Überstücke) Beigefügt erhalten Sie 60 Exemplare der Beschlüsse nebst einer Über- sicht über die Abstimmungsergebnisse der o.g. Konferenz zur Unterrich- tung der Mitglieder des Rechtsausschusses. Zu den Tagesordnungs- punkten 1.5 bis I. 7 ist keine Beschlussfassung erfolgt. Die Beschlüsse sind zudem über den Internetauſtritt der Justiz des Lan- des Nordrhein-Westfalen abrufbar. Im Auſtrag a� Seite 1 von 1 1 2. NOV 2014 . Aktenzeichen 3131 - V. 264/(Herbst) bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Müller Telefon: 0211 8792-393 Dienst gebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldo Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 [email protected] w.justiz.n.de Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf mit Linien U 76, U 78 oder U 79 bis Haltestelle Steinstraße / Königsallee

VORLAGE 16/2415 · 2016-05-20 · Saarlap(j Sdchsen Sdch

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Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Präsidentin des Landtags Nordrhein":Westfalen La ndtagsverwa Itu ng - für den Rechtsausschuss -

40221 Düsseldorf

Justizministerium

des Landes Nordrhein-Westfalen

LANOTAG NOROAHEIN-WESTFALEN 1 e. WAHLPERIODE

VORLAGE

16/2415

Herbst-Konferenz der Justizministerinnen und -minister am

6. November 20 1 4 in Berlin

Beschlüsse

1 Blattsammlung (60 Überstücke)

Beigefügt erhalten Sie 60 Exemplare der Beschlüsse nebst einer Über­sicht über die Abstimmungsergebnisse der o.g. Konferenz zur Unterrich­tung der Mitglieder des Rechtsausschusses. Zu den Tagesordnungs­punkten 1.5 bis I. 7 ist keine Beschlussfassung erfolgt.

Die Beschlüsse sind zudem über den Internetauftritt der Justiz des Lan-des Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Im Auftrag

a�

. ,

Seite 1 von 1

1 2. NOV. 2014

. Aktenzeichen

3131 - V. 264/(Herbst)

bei Antwort bitte angeben

Bearbeiter: Herr Müller

Telefon: 0211 8792-393

Dienst gebäude und

Lieferanschrift:

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

Telefon: 0211 8792-0

Telefax: 0211 8792-456

[email protected]

www.justiz.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

ab Hbf mit Linien U 76, U 78

oder U 79 bis Haltestelle

Steinstraße / Königsallee

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der Justizn� istednnen

und }leddf,mbvrq'.\!orpornnH·,n hhedep;adr;en N()'dfh�;ln .... ·)f��itL .. )�Ni m�('I;'iLH'd

Saadi.lnd S,jch',cn 5dch';pr, -I':.nhair S(·:lie'.i' ... ·iI.�- H()ht�:iq

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.1 Zwangsvollstreckung - Gesetzgeberische Ergänzungen der

Reform der Sachaufklärung, Suche im

Schuldnerverzeichnis und Verbindliches Formular für den j

Volistrecku ngsauftrag

- JMK 259 -

Berichterstattung: Bayern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister stimmen darin überein, dass die durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung geschaffenen Regelungen einschließlich der zu ihrer Ausführung erlassenen Rechtsverordnungen in einzelnen Punkten der Ergänzung, Klarste Ilung und Änderung bedürfen, um vorhandene Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, Verfahrensabläufe zu effektivieren und die Zuverlässigkeit der Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhöhen.

2. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, auf der Grundlage der bisher mit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung gesammelten Erfahrungen Regelungsvorschläge zur Lösung aufgetretener Probleme vorzulegen. Insbesondere bitten sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, eine Rechtsverordnung zur verbindlichen Einführung von Formularen für den Vollstreckungsauftrag nach § 753 Abs. 3 ZPO und eine Rechtsverordnung zur Änderung des § 8 der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung zu erlassen.

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85. Konferenz.

der Justizrninisterinn€,o

und JUstIZ!TUn 2014 h,)d�'r)··Wuftt('mbe(9 e:�ye!i'1 [lPfllf"l Brdnd�'nbU!�) nrpnlf'r) H .. WiÜ)ur�i

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.2 Beteiligung der Länder an Justizfinanzprogrammen der E U­

Kommission

- JMK 224 -

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen die Übersicht "Beteiligung der Länder an Finanzierungsprogrammen der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz" - Stand 28. Oktober 2014 - zur Kenntnis.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten Mecklenburg-Vorpommern, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu einzuladen. Diese soll prüfen, auf welche Weise die Beteiligung der Landesjustizverwaltungen an Programmen der E U-Kommission, die Justizbezug haben, erleichtert werden kann.

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8adf?n·-Wüfttemberg ßByern tkrlin Hrt;()del1burg Bternf'n Ht,rnblY9 He�\('n N,pri",,,,,d,·,,,,, Nordrheifl·V'·/i-,,,!'fdfen Rhem!dnd"�"fdil

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.3 Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Bereitstellung

von Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren"

- JMK 2 13 -

Berichterstattung: Bayern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht der Bund­Länder-Arbeitsgruppe "Bereitstellung von Kommunikationshilfen im Rahmen gerichtlicher Verfahren" zur Kenntnis.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister teilen die Auffassung, dass im Interesse einer gleichberechtigten Teilhabe insbesondere von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen an gerichtlichen Verfahren Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht, im Kosten- und Kostenerstattungsrecht sowie im Recht der Prozesskosten- und Beratungshilfe veranlasst sind.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zeitnah einen an die Vorschläge der Arbeitsgruppe anknüpfenden Gesetzentwurf vorzulegen.

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85. Konferenz

der Justizministerinnen

und 2014 Baden"Wdrttemberg HaYt!l'(\ BerUn Brandenburg Hr('mel1 HMnb�lrq Ht�� 3-f'!1

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.4 Selbstbestimmung stärken - Fixierung vermeiden:

Fortschritte nach dem Beschluss der Herbstkonferenz der

Justizministerinnen und -minister vom 9. November 2011

- JMK 262 -

Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen

1. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen den Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministers zur zwischenzeitlichen Verbreitung und Wirkung fixierungsvermeidender Strategien, die in der Fachöffentlichkeit anhand der Projekte "Werdenfelser Weg" und "Redu Fix" diskutiert werden.

2. Sie unterstützen den sich in der Pflege und Justiz zunehmend abzeichnenden Bewusstseinswandel und treten dafür ein, freiheitsbeschränkende Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB zum Wohle und zur Erhaltung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren.

3. Zur Förderung dieser Entwicklung sprechen sich die Justizministerinnen und Justizminister dafür aus, spezifische, erforderlichenfa"s auch länderübergreifende . Fortbildungsangebote für die Richterschaft bereitzustellen sowie Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches zu bieten.

4. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beauftragt ihre Vorsitzende, den Beschluss und Bericht an die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister zu übermitteln.

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85. Konfen�nz

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.8 Berücksichtigung der ßelange der Gerichte im Rahmen der

EU-Datenschutzreform

- JMK 263 -

Berichterstattung: Bayern

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sich bei den laufenden Verhandlungen über den Vorschlag der Datenschutzgrundverordnung im Rat der Europäischen Union für Ausnahmeregelungen einzusetzen, die den Besonderheiten der Tätigkeit der Gerichte Rechnung tragen. Insbesondere soll gewährleistet sein, dass die grundrechtlich verbürgten Rechte der Parteien bzw. Beteiligten auf rechtliches Gehör und gerichtlichen Rechtsschutz nicht beeinträchtigt werden. Unverhältnismäßige Verzögerungen und Erschwerungen des gerichtlichen Verfahrens gilt es vor allem im Interesse der Parteien bzw. Beteiligten, die auf zeitnahen gerichtlichen Rechtsschutz angewiesen sind, zu vermeiden.

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85. Konfe�l2'nz

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.9 Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der

Juristenausbildung

- JMK 065 -

Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen

1 . Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht des Koordinierungsausschusses zu Vorschlägen für eine weitere Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen zur Kenntnis.

2. Sie stellen fest, dass die Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen in den juristischen Prüfungen den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes entsprechen und in vielen Bereichen der volljuristischen Ausbildung bereits eine weitgehend bundeseinheitliche Vorgehensweise besteht.

3. Sie beauftragen den Koordinierungsausschuss, die Regelungen zu folgenden Punkten, deren weitere Harmonisierung im Bericht als wünschenswert bezeichnet wird, auf ihre Vor- und Nachteile und weitere Angleichungsmöglichkeiten zu untersuchen:

Zusammenhang zwischen staatlichem und universitärem Prüfungsteil Freiversuchsregelungen Abschichtung von Prüfungsteilen landesweite Querkorrektur Zulassungsvoraussetzungen zur mündlichen Prüfung Gewichtung der Prüfungsteile

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Punktedifferenz zwischen Erst- und Zweitkorrektur Notenverbesserungsversuch Meldefrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung Schwerpunktbereichsprüfung zweiter Wiederholungsversuch Pflichtstoff.

Hinsichtlich des Pflichtstoffes soll der Vorschlag neben der Harmonisierung eine Begrenzung des Pflichtstoffes für beide Staatsprüfungen umfassen. Der Koordinierungsausschuss wird gebeten, hierüber der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2016 zu berichten.

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85. i(onferenz

der Justizndnisterinnen

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 1.10 Coaching für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen

und Staatsanwälte in psychologisch besonders

herausfordernden Verfahren

- JMK 266 -

Berichterstattung: Rheinland-Pfalz, Saarland

1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass das - in einzelnen Ländern bereits vorgehaltene oder in der Planung befindliche - Angebot eines psychosozialen Coachings von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Verfahren mit besonderen psychologischen Anforderungen ein wichtiges Anliegen ist.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Saarland, eine offene Facharbeitsgruppe einzusetzen, in der bestehende Konzepte vorgestellt und Erfahrungen ausgetauscht werden können.

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.1 Reform des § 177 StGS

- JMK 247 -

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich �Inrg, dass ein effektiver Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von herausragender Bedeutung ist.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen das Vorhaben des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CETS 210 Istanbul-Konvention) gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister unterstützen die Absicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, die Prüfung auch darauf zu erstrecken, ob und gegebenenfalls inwieweit grundsätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf beim strafrechtlichen Umgang mit nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen besteht.

4. Sie bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die Prüfung zügig voranzutreiben und ggf. Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen vorzulegen.

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der Justilministerin

und Justilmin ßadcr1-W'urttemberC) B;:,iyem ßprlin Br::tnder1rJul'g BrenH:�n Harnburq

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Saarland Sdchst'n :)dch�;pn·Anha:t S(hk\�;Wiq +lohtem lhunnnen

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.2 Korruption im Gesundheitswesen

- JMK 187 -

Berichterstattung: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg

1. Die Justizministerinnen und Justizminister unterstreichen erneut die Bedeutung einer strafrechtlichen Regelung, die Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen umfassend unter Strafe stellt.

2. Sie sehen in dem Gesetzentwurf der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wie auch in dem Staatsministeriums der Justiz strafrechtliche Regelung.

Diskussionsentwurf des Bayerischen geeignete Grundlagen für eine

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.3 Strafrechtliche Verfolgung so genannter neuer

psychoaktiver Substanzen

- JMK 032-

Berichterstattung: Baden-Württemberg, Bayern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass der Konsum von so genannten neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) unkalkulierbare gesundheitliche Schäden hervorrufen kann und ein effektiver und umfassender Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten wesentlich davon abhängt, dass die Herstellung und der Vertrieb dieser Substanzen wirksam unterbunden werden. Hierfür bedarf es strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten.

2. Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Eu G H) vom 10. Juli 20 14 zur Frage der Einstufung von NPS als Arzneimittel ist eine Strafbarkeitslücke offenkundig geworden.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, im Benehmen mit dem federführenden B,undesminister für Gesundheit Regelungsvorschläge vorzulegen, etwa

. zur Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit.

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und J

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.4 Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrerinnen und -fahrern

- JMK 204-

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit der rechtlichen Problematik der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern befasst.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen gerade unter Berücksichtigung neuester rechtsmedizinischer Erkenntnisse die im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr beim Radfahren auftretende Gefährdung. Da nach derzeitiger Rechtslage eine Strafbarkeit bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Betracht kommt, sehen die Justizministerinnen und Justizminister allerdings keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder über diesen Beschluss zu unterrichten.

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· Konferen&�

der Justiznlinisterinnen

und Justizrninister 14 Badeo··W0rttef11berg Bayern Uf'r!in ßrandenb-tJrg Bremen Harnt,)l,r9 t-h��S('!)

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.5 Unerkannte Tötungsdelikte; Verbesserung der Qualität der

äußeren Leichenschau

- JMK 089-

Berichterstattung: Schieswig-Hoistein, Sachsen-Anhalt

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich erneut mit den Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung der äußeren Leichenschau beschäftigt. Sie stellen fest, dass die zur Qualität der äußeren Leichenschau im Jahr 2009 ausgesprochenen Empfehlungen der Projektgruppe, an der Vertreterinnen und Vertreter der Justizminister -, Gesundheitsminister-, Innenminister- und Kultusministerkonferenz beteiligt waren, noch nicht ausreichend umgesetzt worden sind.

2. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister begrüßt, dass auch die Gesundheitsministerkonferenz eine Verbesserung der. ärztlichen Leichenschau anstrebt und im Juni 2011 Empfehlungen aus dem Bericht der Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AO L G) vom 19. April 2011 zur Verbesserung der. Qualität der Leichenschau aufgegriffen hat. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Gesundheitsministerkonferenz, auf eine Intensivierung der Umsetzung der Empfehlungen der AOLG hinzuwirken.

3. Ferner bitten sie die Gesundheitsministerkonferenz um erneute Prüfung, ob und inwieweit die darüber hinausgehenden Empfehlungen der. in Ziffer 1 genannten Projektgruppe "Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau" umgesetzt werden können. Die

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Justizministerinnen und Justizminister halten auch die Erhöhung der Gebühr für die Leichenschau weiterhin für eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der Leichenschau. Sie bitten daher die Gesundheitsministerkonferenz, sich im Rahmen der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für eine Erhöhung dieser Gebühr einzusetzen.

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und J

Saarland

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.6 Bündelung der strafprozessualen Opferrechte

- JMK 233 -

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Möglichkeit einer Zusammenfassung der bestehenden Opferschutzvorschriften in der Strafprozessord nung erörtert.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) das Anliegen verfolgt, die Vorschriften über Verletztenrechte sprachlich und inhaltlich übersichtlicher zu fassen.

3. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Übersichtlichkeit der prozessualen Opferschutzrechte zu richten, um das Auffinden und Verstehen der einschlägigen Vorschriften zu erleichtern.

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85. Konferenz

der Justizministerinnen

und Justiznlinister 2014 Baden··Württemberg Bayern Berlin Uuuidertburg g'emen Hambllf9 t-h"'�Sf'll

Me,kllmbur9·Vorpomt'm�l'n Niedprsdchsen Norcirheln Westfalen gheHih1nd·Pf;;l!1 SaM!i1nd SiKhsen 5achsen·Anh(}�t S(hle.�\·"ng·H()Is.tem Thunnf.}C'P

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.7 Weiterentwicklung von Eurojust

- JMK 256 -

Berichterstattung: Bayern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich darüber einig, dass die Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten in einem europäischen Rahmen erfolgen muss, wenn sie effektiv sein soll. Sie stehen Maßnahmen, die der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden dienen, aufgeschlossen gegenüber.

2. Eurojust leistet wertvolle Unterstützung bei der Bekämpfung der schweren und grenzüberschreitenden Kriminalität. Die Staatsanwaltschaften der Länder haben in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Eurojust gemacht. Daher ist eine Stärkung von Eurojust zu befürworten. Etwaigen Bestrebungen, Eurojust zu einer selbstständigen Strafverfolgungsbehörde auszubauen, treten die Justizministerinnen und Justizminister allerdings entgegen.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister weisen darauf hin, dass eine Befugnis der nationalen Mitglieder von Eurojust, eigenständig Rechtshilfe- und Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen, angesichts der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit der Länder für die Strafverfolgung kritisch zu sehen ist. Sie begrüßen daher, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Ausnahmeregelung einsetzt, die der föderalen Staatsorganisation in Deutschland Rechnung trägt.

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4. Unterrichtungs- und Informationspflichten gegenüber Eurojust dürfen die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht über Gebühr belasten. Ihre Ausweitung muss einen konkreten Mehrwert aufweisen, der in jedem Falle sorgfältig zu begründen ist.

5. Die Justizministerinnen und Justizminister legen Wert auf die Feststellung, dass die A4sdehnung der Möglichkeiten und Befugnisse von . Eurojust nicht dazu führen darf, die in den Verträgen festgeschriebene Beschränkung einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu unterlaufen.

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Konfen?nz

der Justizministerinnen

und Justizrnin ister 2014 Baden-'\Vi,lfttemberg ßt)y'E'�fr1 ße(lin lkM'ldE>nburg ßrernf>rl H/�Hnbllrq He"',('!)

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.8 Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur

Verhinderung von rechtsstaatlich problematischer

"Parallelj ustiz"

- JMK 164-

Berichterstattung: Bayern, Berlin

1. Die Justizministerinnen und Justizminister betonen im Anschluss an die Beratungen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 13. und 14. Juni 2012 und die soeben abgeschlossenen Erörterungen des 70. Deutschen Juristentages, dass eine "Paralleljustiz", die außerhalb unserer Rechtsordnung stattfindet und dem Wertesystem des Grundgesetzes widerspricht, nicht geduldet wird oder würde.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister richten daher unter dem Vorsitz Bayerns eine länderoffene Arbeitsgruppe ein mit dem Ziel, Erfahrungen in diesem Bereich über di� Ländergrenzen hinweg auszutauschen, ggf. externe Sachverständige einzubeziehen, einen gemeinsamen Befund zu erarbeiten und Lösungsansätze aufzuzeigen. Sie laden das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen.

3. Sie bitten die Integrationsministerkonferenz, die Innenministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz um Mitteilung, welche Fachressorts in den Ländern an der Arbeitsgruppe teilnehmen werden.

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der

und Baden·,Wurttemberg Bayern ßerlin ßrand2!1burg Brernr'o Hambufg Hr'>sc!i

t)l1l'!'dd��nl:.HHg·Vofpomm"em Nledersdchsen Nordrhe-in·Weo:.tfa1t!1 Eheinland·Pfafz Saarland Sachsen Sac:hsenoAnhafr S<:hlp5W;q ·Hohtcn T hunnqcn

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.9 Verbesserung der Bekämpfung der Produktpiraterie und

der Industriespionage

- JMK 253 -

Berichterstattung: Hamburg

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem Thema Produktpiraterie und Industriespionage befasst. Sie nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Ausmaß dieser Form der organisierten Wirtschaftskriminalität bei deutschen Unternehmen nach Schätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages jährlich Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe verursacht.

2. Sie haben erörtert, ob auch die strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Industriespionage erweitert werden müssen, um die generalpräventive Wirkung des Strafrechts zum Schutz geistigen Eigentums zu stärken und eine effektive Verfolgung entsprechender Straftaten zu ermöglichen.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, den aktuellen EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten zu unterstützen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob die bestehenden Straftatbestände zum Schutz geistigen Eigentums und der § 17 Abs. 2 UWG ausreichende Handhabe bieten, um gegen bandenmäßig organisierte Produktpiraterie und Industriespionage im In- und Ausland wirksam genug vorzugehen.

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.10 Erfahrungsaustausch zu den Projekten "Kein Täter

werden"

- JMK 255-

Berichterstattung: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern

Die Justizministerinnen und Justizminister betonen die Bedeutung der Projekte "Kein Täter werden", deren Ziel es ist, Männer mit pädophilen Neigungen, die ganz überwiegend bislang mit den Strafverfolgungsbehörden nicht in Kontakt gekommen sind, aber anonym um Hilfe bitten, dabei zu unterstützen, Strategien zum Umgang mit ihrer Neigung zu entwickeln.

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85. Konferenz

der Justizministerinnen

und Justizminister 2014 Badf:ln··WiJrttemberg Bayern Berlin ßrandenburg Br(lrnrn }obmbur9 Ht'<��('n

Mf>ckkmburg-Vorpormnerfl N;edersarhsNl Nordrhe!p W��itf,�\en Rh�Hlland·i>fd1l Saarland S2ch<;.pn S�lCh�f�n Anhalt S<:i1te,iW!(j �iol\tf\m Thunnqen

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.11 Umsetzung der Resolution S/RES/2178 (2014) des

Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

- JMK 250 -

Berichterstattung: Hessen

1. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen die Entwicklung des internationalen Terrorismus und die Beteiligung deutscher und aus Deutschland stammender Bürger an terroristischen Aktivitäten im Ausland - gerade mit Blick auf die Region um die Länder Irak und Syrien - mit großer Sorge.

2. Sie halten es für erforderlich, diese Entwicklungen und insbesondere die Ausreise deutscher und aus Deut$chland stammender Bürger, die das Ziel verfolgen, im Ausland terroristische Handlungen zu begehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Sie begrüßen es daher ausdrücklich, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz angekündigt hat, das deutsche Strafrecht der Resolution S/R ES/2 178 (20 14) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen schnellstmöglich verfassungskonform anzupassen.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, sie in den Prüfungsprozess einzubeziehen sowie das weitere Vorgehen in enger Abstimmung mit ihnen durchzuführen.

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85. KonferenI

der Justizministerinnen

und Justizminister 201 Baden"WlIfttemberg B0yern Bedi!1 Br3ndenbtll<} Hr('men Hambllfg Ht"<"',f'!")

M(I<kk'nbur9''''{)fpomrtH�rn NiedNSdchsen Nordrhc!n�Westfal�n Fhelnldnd·1:;r,,1l/ Saarland Sachsen S�Khser'l·Anhalt S(hlc5w!g +1olste!n Thunnqen

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.12 Stärkere Ausrichtung der gesetzlichen Regelung zur

Bemessung der Tagessatzhöhe von Geldstrafen am

Sozialstaatsprinzip

- JMK 260 -

Berichterstattung: Saarland

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben erörtert, ob Menschen, die nahe am Existenzminimum leben, durch eine am Nettoeinkommen (§ 40 Abs. 2 StG B) orientierte Geldstrafe systembedingt härter getroffen werden und ob die auf Grundlage der gesetzlichen Regelung von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass diesem Problemkreis im Zuge der Geldstrafenfestsetzung und -vollstreckung nicht das "zum Lebensunterhalt Unerlässliche" genommen wird, sich im Lichte des Sozialstaatsprinzips als ausreichend erweisen.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bestehen diesbezüglichen Regelungsbedarfs zu prüfen.

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der Justiznlini

und Bade.n-Wufttembef9 ßt'Jyem Berlin Bri'iridenburg Brenv'n r-brnbur�1l�{-'<,.)erl

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Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.13 Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als

gesamtgesellschaftliche Aufgabe

- JMK 225-

Berichterstattung: Schieswig-Hoistein, Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister nimmt den Bericht des Strafvollzugsausschusses zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Strafvollzugsausschuss auf der Grundlage des vorliegenden Berichts, eine Übersicht über die konkreten Problemstellungen, Lösungsmöglichkeiten, Zuständigkeiten für die Gesetzgebung sowie die Art und Weise der Beteiligung anderer Ressorts und Institutionen zu erarbeiten und zur Frühjahrskonferenz 2015 zu berichten.

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85 . Konferenz

der Justiznlinisterinnen

und Justizrn i 2014 Baden-VVul'ttemberg bayern Berlin Hr;ilidpn(Julg BrN'lrfl HarntJur9 H,;H,>f.'O

M,z,ddl,ll'bu�g.·VorpOrmtH!rn N.eder5dc:hsen Nordrll(;�!) W('!lt-faifrl HheH11<:lnd f"_;,t12 Saarl'lnd Sachsf!n 5ach::;pn ·Anhiltt S(f,l(�5'N:q Holstf.\in Tilur�<;uen

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.14 Erweiterte Besetzung der Länderkommission

zur Verhütung von Folter

- JMK 154 -

Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern

1. Die Justizministerinnen und Justizminister ernennen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des Staatsvertrages über die Errichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach· Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe folgende Personen als Mitglieder der Länderkommission zur Verhütung von Folter für eine Amtszeit von vier Jahren:

a) auf Vorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz

Frau Dr. Monika Deuerlein,

b) auf Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Herrn Prof. Dr.. Dirk Lorenzen ,

c) auf Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz

Frau Dr. Margarete Suzuko Osterfeld,

d) auf Vorschlag der Innenministerkonferenz

Herrn Polizeidirektor a. D. Hartmut Seltmann.

2. Die Ernennung wird am 1. Januar 20 15 wirksam.

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85. !{onferenz

der Justiznlinisterinnen

und Justizminister 2014 Baden"Wurttemberg ßh/ern Herlln l1(j�\ndenblll'g Eh�n)cn H"rnb�Jrg Hf�«,f'l'l

Mf.:J:ckkmour9Vorpormru:rn NH?dersarhsell No�drheln· W(�)tfalen Rhemland 1-'la17 Saarland Sach::.en 5dch'jt�r� ·Anhrllt �1(r'!('�:;W!g Hol$t(\;f1 Thunnqen

Beschluss

der 85. Konferenz Justizministerinnen und Justizminister

am 6. November 2014 in Berlin

TOP 11.15 Menschenwürdiges Sterben

- JMK 265-

Berichterstattung: Sachsen-Anhalt

Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Fortentwicklung der palliativmedizinischen Versorgung und die breite gesellschaftliche Debatte um ein menschenwürdiges Sterben und werden diesen Diskussionsprozess inklusive der Erörterung der rechtlichen Fragen intensiv begleiten.

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Herbst-Konferenz der Justizm i n isteri nnen und Justizm i n ister 6. November .20 1 4

TOP 1 . 1

TOP 1 .2

TOP 1 .3

TOP 1 .4

TOP 1 .5

TOP 1 .6

TOP 1 .7

TOP 1 .8

TOP 1 .9

TOP 1 . 1 0

Abstim m u n gsergebn isse Ja/Nein/Enthaltu ngen

Zwangsvol lstrecku ng - Gesetzgeberische Ergänzu ngen d e r Reform der Sacha ufklä rung, Suche i m Schuld nerverze i c h n is und Verbindl iches Form ular fü r den Vollstreckungsa uftrag Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Betei l igung der Lä nder an Justizfi nanzprog rammen d e r EU-Kom m ission Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Bericht der Bu nd-Lä nder-Arbeitsgruppe " Bereitste l l u n g v o n Komm u n i kationshi lfen in gerichtl ichen Verfa h re n " Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Selbstbestimmung stärken - Fixierungen vermeiden: F o rt­schritte nach dem Beschl uss der Herbstkonferenz der J ustizm i nisteri nnen und -m i n ister vom 9 . Novem ber 2 0 1 1 Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Maßnahmen im Miet- u n d Woh n u ngseigentumsrecht zu r Förderung altersgerechten Woh nens keine Beschlussfassung erfolgt

U msetzung der Richtl i n ie ü ber a lternative Streitbei leg u n g i n Verbraucherangelegenheiten (201 3/1 1 /E U vom 21 . Mai 2 0 1 3 , i m Folgenden : AS-Richtl in ie) keine Beschlussfassung erfolgt

Wiederherstel lung der gesetzlichen Zuständigkeit der Kammer fü r Handelssachen für besti mmte u nterneh m ens­rechtl iche Streitigkeiten keine Beschlussfassung erfolgt

Berücksichtigung der Belange der Gerichte i m Ra h m e n der EU-Datenschutzreform Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Bericht des Aussch usses zur Koord i n ierung der J u riste n ­ausbi ldung Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

Coac h i ng für Richterin nen und Richter, Staatsanwälti n ne n und Staatsanwälte i n psycholog isch besonders heraus­fordernden Verfa h ren Ergebnis: 10/5/0 (Thüringen nicht vertreten)

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TOP 1 1 . 1 Reform des § 1 77 StG B Ergebnis: 15/0/0 (Thür,ingen nicht vertreten)

TOP 1 1 .2 Korru ption im Gesundheitswesen Ergebnis: 14/1/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .3 Strafrechtl iche Verfolg u ng so genan nter psychoaktiver Su bstanzen Ergebnis: 14/1/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .4 Fahru ntüchtigkeit bei Fah rradfa h reri n nen und -fa h rern Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .5 U nerkan nte Tötu ngsdel ikte ; Verbesserung der Qual ität d e r ä u ßeren Leichenschau Ergebnis: 15/010 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .6 Bündel ung der strafprozessualen Opferrechte Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .7 Weiterentwickl u n g von Eu rojust Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .8 E i n richtu ng einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu r Verh i nde­rung von rechtsstaatl ich problematischer "Paral leljustiz" Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 .9 Verbesseru ng der Bekämpfung der Prod uktp i raterie u n d der I n d ustriespionage Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 0 Erfa h ru n gsaustausch zu den P roje kten "Kein Täter werd e n " Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 1 U msetzung der Resolution S/RES/21 78 (201 4) des Sicherheitsrates der Verei nten Nationen Ergebnis : 1 5/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 2 Stärkere Ausrichtu ng der gesetzlichen Rege l u ng zur Bemessung der Tagessatzhöhe von Geldstrafen am Sozialstaatspri nzip Ergebnis: 11/4/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 3 WiedereingHederu ng entlassener Strafgefangener a ls gesamtgesel lschaftl iche Aufgabe Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 4 Erweiterte Besetzung der Länderkomm ission zur Verh ü tung von Folter Ergebnis : 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)

TOP 1 1 . 1 5 Menschenwürd iges Sterben Ergebnis: 15/0/0 (Thüringen nicht vertreten)