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Hochwasserrückhaltebecken Röden Aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Vorhabensträger: Bezirk Oberfranken Vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach Kulmbacher Str. 15, 96317 Kronach Bearbeitung: Umwelt- und Landschaftsplanung Dr. Ulrich Schliebe Langgasse 3, 86650 Wemding; Stand April 2011 Im Auftrag der Arnold Consult AG, Bahnhofstraße 141, 86438 Kissing Aktualisierung 2016 durch Büro für ökologische Studien Dr. Helmut Schlumprecht

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Hochwasserrückhaltebecken Röden

Aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Vorhabensträger: Bezirk Oberfranken

Vertreten durch das

Wasserwirtschaftsamt Kronach

Kulmbacher Str. 15, 96317 Kronach

Bearbeitung: Umwelt- und Landschaftsplanung

Dr. Ulrich Schliebe

Langgasse 3, 86650 Wemding; Stand April 2011

Im Auftrag der Arnold Consult AG, Bahnhofstraße 141, 86438 Kissing

Aktualisierung 2016 durch

Büro für ökologische Studien

Dr. Helmut Schlumprecht

Oberkonnersreuther Straße 6a, 95448 Bayreuth

Stand Juni 2016

Im Auftrag des Wasserwirtschaftsamts Kronach

Kulmbacher Str. 15, 96317 Kronach

Bayreuth, 29.6.2016

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Verzeichnis I

Inhaltsverzeichnis Seite

1 GRUNDLAGEN UND UNTERSUCHUNGSRAUM.................................................11.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN.............................................................................................1

1.2 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG...........................................................................1

1.3 VORUNTERSUCHUNGEN / VORABSTIMMUNGEN.............................................................2

1.4 UNTERSUCHUNGSRAUM.....................................................................................................3

2 UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND UNTERSUCHUNGSMETHODIK.............72.1 AUFGABEN UND ZIELE DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLANUNG......7

2.2 METHODIK DER BESTANDSERHEBUNG UND -BEWERTUNG, DER KONFLIKTANALYSE UND DER EINGRIFFSBEWERTUNG.....................................................................................7

3 BESTANDSANALYSE UND BESTANDSBEWERTUNG....................................93.1 LANDSCHAFTSFAKTOR BODEN..........................................................................................9

3.2 LANDSCHAFTSFAKTOR WASSER.......................................................................................9

3.2.1 Grundwasser.................................................................................................................. 93.2.2 Oberflächenwasser......................................................................................................10

3.3 LANDSCHAFTSFAKTOR KLIMA..........................................................................................11

3.4 LANDSCHAFTSFAKTOR PFLANZEN UND TIERE..............................................................12

3.4.1 Biotoptypen und ihr Schutzstatus.................................................................................123.4.2 Geschützte und gefährdete Pflanzenarten...................................................................193.4.3 Geschützte und gefährdete Tierarten...........................................................................203.4.4 Vogelarten.................................................................................................................... 203.4.5 Weitere Tierarten.........................................................................................................22

3.4.5.1 Säugetiere 22

3.4.5.2 Amphibien und Libellen 23

3.4.5.3 Schmetterlinge 24

3.4.5.4 Heuschrecken 24

3.4.5.5 Weichtiere 25

3.4.5.6 Auswertung der Datenbanken ASK (Bayern) und LINFOS (Thüringen) 26

3.5 LANDSCHAFTSFAKTOR LANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNGSNUTZUNG.........................29

3.6 KULTUR- UND SACHGÜTER, DENKMALSCHUTZ UND KUNSTOBJEKTE.......................29

4 KONFLIKTANALYSE UND EINGRIFFSERMITTLUNG...................................314.1 AUSWIRKUNGEN AUF DEN LANDSCHAFTSFAKTOR BODEN.........................................31

4.2 AUSWIRKUNGEN AUF DEN LANDSCHAFTSFAKTOR WASSER......................................32

4.2.1 Auswirkungen auf die renaturierte Röden....................................................................334.2.2 Auswirkungen des Hochwassereinstaus auf den Regenwasserkanal Hönbach..........34

4.3 AUSWIRKUNGEN AUF DEN LANDSCHAFTSFAKTOR KLIMA...........................................34

4.4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN LANDSCHAFTSFAKTOR PFLANZEN UND TIERE / ARTENSCHUTZ.................................................................................................................... 34

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Verzeichnis II

4.4.1 Biotoptypen.................................................................................................................. 354.4.2 Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen der Planung auf die Biotoptypen und den

Biotopverbund..............................................................................................................394.4.3 Geschützte und gefährdete Pflanzenarten...................................................................444.4.4 Geschützte und gefährdete Vogelarten........................................................................444.4.5 Geschützte und gefährdete sonstige Tierarten............................................................504.4.6 Spezieller Artenschutz nach Art. 44 BNatSchG...........................................................524.4.7 Auswirkungen auf Schutzgebiete und großräumigen Biotopverbund...........................534.4.8 Folgewirkungen und mögliche Konflikte.......................................................................56

4.5 AUSWIRKUNGEN AUF DEN LANDSCHAFTSFAKTOR LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG.............................................................................................................................................. 57

4.6 KULTUR- UND SACHGÜTER, DENKMALSCHUTZ UND KUNSTOBJEKTE.......................57

4.6.1 Friedhof Hönbach Baumaßnahme Friedhofsmauer.....................................................574.6.2 Kunstobjekt WestÖstliches Tor....................................................................................574.6.3 Historische Grenzsteine...............................................................................................58

5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAẞNAHMEN.............................................595.1 VORBEMERKUNGEN..........................................................................................................59

5.2 MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ DES BODENS......................................................................59

5.2.1 Bauzeitliche Maßnahmen.............................................................................................595.2.2 Maßnahmen während des Betriebs.............................................................................605.2.3 Künftige Nutzung des HQ100-Bereichs........................................................................60

5.3 MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ VON GRUND- UND OBERFLÄCHENGEWÄSSER.............60

5.4 MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ DES KLIMAS........................................................................60

5.5 SCHUTZ- UND KOMPENSATIONSMAẞNAHMEN FÜR EINGRIFFE IN DEN LANDSCHAFTSFAKTOR PFLANZEN UND TIERE..............................................................61

5.5.1 Allgemeine Vorsorge-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen......................................615.5.2 Spezifische Maßnahmen für unmittelbar betroffene Biotoptypen und Arten.................61

5.5.2.1 Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahmen 61

5.5.2.2 Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahme CEF4 und CEF6 63

5.5.2.3 Ausgleichsmaßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässersohle 63

5.5.2.4 CEF-Maßnahmen 64

5.6 MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ DES LANDSCHAFTSBILDES..............................................67

5.7 MAẞNAHMEN ZUM SCHUTZ DES FRIEDHOFS UND KUNSTOBJEKTEN........................67

5.7.1 Baumaßnahme Friedhofsmauer Friedhof Hönbach.....................................................675.7.2 Kunstobjekt WestÖstliches Tor....................................................................................715.7.3 Historische Grenzsteine...............................................................................................71

6 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZ.....................................................................72

7 ZUSAMMENFASSUNG.............................................................................................77

8 QUELLENVERZEICHNIS.........................................................................................79

9 ANHANG.......................................................................................................................839.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS.............................................................................................83

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Verzeichnis III

9.2 UNTERSUCHUNGEN ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN............................................88

9.2.1 Kurzdarstellung Biotoptypen 2002...............................................................................889.2.2 Vögel............................................................................................................................ 909.2.3 Fische und Krebse.......................................................................................................929.2.4 Amphibien.................................................................................................................... 929.2.5 Tagfalter....................................................................................................................... 929.2.6 Heuschrecken..............................................................................................................949.2.7 Libellen......................................................................................................................... 959.2.8 Weichtiere.................................................................................................................... 95

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Verzeichnis IV

Tabellenverzeichnis SeiteTabelle 1: Kartierte Biotope im geplanten HQ100-Stauraum (LINFOS)............................................5Tabelle 2: Übersicht Betroffenheit von geschützten Biotoptypen-Flächensummen........................12Tabelle 3: Bestand an Biotoptypen im Untersuchungsraum je Bundesland und geplantem

Stauraum - Details..........................................................................................................14Tabelle 4: Geschützte und gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsraum...............................19Tabelle 5: saP-relevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet 2016..............................................21Tabelle 6: Nachweise Vogelarten im thüringischen LINFOS..........................................................27Tabelle 7: Beanspruchung durch Überbauung................................................................................31Tabelle 8: Betroffenheit durch Überbauung auf thüringischer Seite................................................31Tabelle 9: Überblick über den Kompensationsbedarf.....................................................................36Tabelle 10: Betroffenheit durch Überbauung auf thüringischer Seite................................................39Tabelle 11: Potenzielle Entwicklung von Biotoptypen bei häufigerer Überstauung...........................41Tabelle 12: saP-relevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet 2016..............................................46Tabelle 13: Übersicht Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung...................................................................73Tabelle 14: Bestand an Biotoptypen im Untersuchungsraum je Bundesland - Übersicht.................84Tabelle 15: Biotoptypen-Flächensummen je nach Bundesland........................................................85Tabelle 16: Biotoptypen-Flächensummen je nach geplantem Stauraum..........................................86Tabelle 17: Anteile der 2002 kartierten Biotoptypen im Stauraum Röden.........................................88Tabelle 18: Brutvogelarten im einstweilig sichergestellten GLB Röthenwiesen (Widmann 1994;

Auswahl), aus BföS (2002).............................................................................................90Tabelle 19: Vogelarten an der Röden 2002......................................................................................91Tabelle 20: Tagfalter im Planungsraum 2002...................................................................................93Tabelle 21: Heuschrecken an der Röden 2002.................................................................................94Tabelle 22: Weichtiere in der Röden oberhalb der stillgelegten Flusskläranlage 2002.....................95Tabelle 23: Weichtiere in Hochwassergenisten der Röden an der Landesgrenze 2002...................96

Abbildungsverzeichnis SeiteAbbildung 1: Kartierte Biotope an der Dammaufstandsfläche...............................................................4Abbildung 2: Kartierte Biotope in der Aue der Röden und im geplanten HQ100-Stauraum..................5Abbildung 3: Artnachweise der bayerischen ASK...............................................................................26Abbildung 4: Artnachweise des thüringischen LINFOS.......................................................................28Abbildung 5: Lage der Reviere möglicher bis sicherer Brutvogelarten................................................48Abbildung 6: Auszug Zielkarte Naturschutzgroßprojekt......................................................................54Abbildung 7: Übersicht Objektschutz Friedhof Hönbach.....................................................................69Abbildung 8: Entwurf Objektschutz Friedhof Hönbach........................................................................70

AnlagenKarte 1: BestandKarte 2: Maßnahmen

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Grundlagen und Untersuchungsraum 1

1 Grundlagen und Untersuchungsraum1.1 Gesetzliche GrundlagenGesetzliche Grundlage des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ist die Eingriffsregelung gemäß § 14/15. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (seit dem 01.03.2010 in Kraft) sowie das Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011. Grundgedanke der Eingriffsregelung ist, den Verursacher von Eingriffen in Natur und Land-schaft zu verpflichten, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Daraus ergibt sich für den Landschaftspflegerischen Begleitplan die Aufgabe, die mit dem Vorha-ben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln, Minderungsmaßnahmen aufzu-zeigen und für die nicht vermeidbaren Eingriffe die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-men festzulegen sowie in Text- und Kartenform darzustellen.

1.2 Allgemeine ProjektbeschreibungDer Innenstadtbereich von Neustadt b. Coburg ist nicht ausreichend vor Hochwässern geschützt. Als Hauptgewässer durchquert die Röden, ein Gewässer II. Ordnung, das Stadtgebiet.In der landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren Hochwasserschutz Neustadt b. Coburg vom 26.07.2004 kam die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Innenstadt ein Hochwasserschutz HQ100 für Neustadt b. Coburg nur in Verbindung mit einem Hochwasserrückhalt erreicht werden kann.

Im innerstädtischen Bereich von Neustadt b. Coburg besitzt die Röden nur eine begrenzte Leis-tungsfähigkeit. Sie kann hier lediglich ein Hochwasser mit einer 3 bis 5-jährlichen Wiederkehr schadlos abführen. Bei größeren Hochwasserereignissen treten Überschwemmungen erheblichen Ausmaßes auf. Durch den innerstädtischen Ausbau besitzt die Röden einen Schutzgrad von HQ10. In einem ersten Planungsabschnitt wurde der Innenstadtbereich konzipiert und die erforder-lichen Maßnahmen umgesetzt.

Zum erforderlichen Hochwasserschutz hat das Wasserwirtschaftsamt Hof neben einem innerörtli-chen Gewässerausbau für ein HQ100 potenzielle Standorte für Hochwasserrückhaltebecken in einem Raumordnungsverfahren untersucht. Abschließend wurde im Rahmen des Raumordnungs-verfahrens festgestellt, dass die für ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) vorgesehenen Stand-orte Röden und Rottenbach1 (Seitenbach der Röden) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang gebracht werden können. Im vorliegenden Gutachten wird das HRB Röden behandelt.

Die Dammaufstandsflächen für das HRB Röden liegen, als Ergebnis der Variantenuntersuchungen im Rahmen der Vorplanung/Raumordnung, ausschließlich auf bayerischem Gebiet. Mit Ausnahme der Sicherungsmaßnahmen am Friedhof Sonneberg und eines Teils der geplanten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen am Gewässer sind auf thüringischer Seite keine Baumaßnahmen vorge-sehen. Damit wird vor allem auch den Forderungen der thüringischen Fachbehörden nachgekom-

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Grundlagen und Untersuchungsraum 2

men, das naturschutzfachlich hochwertige „Grüne Band“ von Baumaßnahmen gänzlich auszuspa-ren.

Folgende Eckdaten charakterisieren das Vorhaben:

Speichervolumen: V = rd. 600.000 m³ Einzugsgebiet an der Sperrenstelle: rd. 25,0 km² Drosselabfluss: Qd = 2,5 – 4,0 m³/s

Der Standort Röden entspricht den Festlegungen der Raumordnung. Bei dem Becken handelt es sich um ein Grünbecken ohne Dauerstau.Die Anlage des Dammbauwerkes mit ihren baulichen Nebenanlagen wurde im Rahmen der Pla-nung einer Variantenbetrachtung unterzogen und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt hinsichtlich seiner Lage und Ausdehnung optimiert. Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ist Gegenstand des technischen Erläuterungsberichts.

1.3 Voruntersuchungen / VorabstimmungenFür das Gesamtvorhaben „Hochwasserschutz der Stadt Neustadt bei Coburg“ wurde durch die Regierung von Oberfranken ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. In seiner Landesplaneri-schen Beurteilung vom 26.07.2004 kommt die Regierung von Oberfranken u.a. zu dem Ergebnis, dass das Rückhaltebecken unter Beachtung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung entspricht.

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurden im Rahmen der Variantenbetrachtungen umfangreiche tier- und pflanzenökologische Untersuchungen vorgenommen (siehe dazu BföS 2002, in Auszügen im Anhang). Als Ergebnis der Landesplanerischen Beurteilung wurden im wei-teren Planungsfortgang Modifikationen bzw. Optimierungen hinsichtlich der Anordnung des Dammbauwerkes in der Aue der Röden vorgenommen, wodurch auch dem Gebot der Eingriffmi-nimierung gefolgt werden konnte.

Am 16.09.2009 wurde den zuständigen Fachbehörden (LRA Sonneberg, LRA Coburg, jeweils Naturschutz- und Wasserbehörde) die aktualisierte Planung sowie die Konzeption der landschafts-pflegerischen Begleitplanung mündlich erläutert.

Mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 28.06.2010 wurden die Träger öffentli-cher Belange sowohl über Art und Umfang des Vorhabens als auch über die vorgesehenen um-weltbezogenen Planungen und Untersuchungen informiert. Die daraufhin eingegangenen Stel-lungnahmen wurden bei der Bearbeitung des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplanes und seiner Aktualisierung 2016 berücksichtigt.

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Grundlagen und Untersuchungsraum 3

1.4 UntersuchungsraumLage und AbgrenzungDas Plangebiet des HRB Röden berührt sowohl Flächen des Freistaates Bayern als auch des Freistaates Thüringen. Das vorgesehene Dammbauwerk wird komplett auf der bayerischen Seite der Landesgrenze errichtet. In Bayern findet das Vorhaben (Dammbauwerk) im Regierungsbezirk Oberfranken im Landkreis Coburg statt. Betroffene Gemeinde ist Neustadt bei Coburg. Teilflächen der Überschwemmungsbereiche liegen in Thüringen im Landkreis Sonneberg, Gemeinde Sonne-berg.

Schutzgebiete nach NaturschutzrechtAuf bayerischer Seite sind im Bereich des geplanten Bauwerks zum HRB Röden keine Schutzge-biete wie geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) oder Naturschutzgebiet (NSG) und keine NA-TURA 2000-Gebiete (FFH- bzw. EU-Vogelschutzgebiete) betroffen.Im Bereich der geplanten Einstauflächen des Grünbeckens befinden sich auf thüringischer Seite geplante Schutzgebiete (geplanter gLB „Röthenwiesen“) des Landkreises Sonneberg sowie das „Grüne Band“, das als „Nationales Naturmonument“ vom Freistaat Thüringen ausgewiesen werden soll. Zudem liegen die geplanten Einstauflächen des Grünbeckens im Projektgebiet des Natur-schutzgroßprojekts „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ mit spezifischen Ziel-aussagen (IVL 2013).Auf thüringischer Seite sind ebenfalls keine NATURA 2000-Gebiete (FFH- bzw. EU-Vogelschutz-gebiete) vorhanden. Der Planungsraum ist somit kein FFH-Gebiet, daher sind die Schutzgüter nicht FFH-Lebensraumtypen, sondern die Biotoptypen, insbesondere der geschützten Biotoptypen der bayerischen und thüringischen Biotopkartierung.Die Abgrenzung des geplanten gLB „Röthenwiesen“ wurde vom LRA Sonneberg per E-Mail im Mai 2016 übermittelt, siehe Bestandsplan.

Schutzgebiete nach den Wasser- und Boden-GesetzenEntsprechende Schutzgebiete sind im Planungsraum nicht vorhanden.

Regionalplanerische Aussagen und FestlegungenNordwestlich des geplanten HRB Röden befinden sich Sandtagebaue im Abbau (westlich der Straße) bzw. in Verfüllung (östlich der Straße).Die 2014 planfestgestellte Neubaustrecke einer 110kV-ICE-Bahnstromleitung Ebensfeld – Erfurt quert mit ihrem Trassenverlauf den Nordrand des geplanten HQ100-Stauraums. Die Masten Nr. 40 und 41 waren im Frühsommer 2016 bereits errichtet. Bei ihren Fundamenten wurden die Erforder-nisse eines HQ100-Stauraums berücksichtigt.

Biotope der BiotopkartierungenIm Bereich des geplanten Bauwerks zum HRB Röden befinden sich auf bayerischer Seite folgende nach Bayerischem Naturschutzgesetz kartierten Biotope:

Biotop-Nr.: 5632-0188 Hecken nordöstlich von Wildenheid Biotop-Nr.: 5632-0189 Feuchtwiese nördlich der Kläranlage von Wildenheid Biotop-Nr.: 5632-0190 Obere Röden nordöstlich Wildenheid

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Grundlagen und Untersuchungsraum 4

Abbildung 1: Kartierte Biotope an der Dammaufstandsfläche

Quelle: FIS Natur, Stand 27.6.2016

Im Bereich der geplanten Einstauflächen des Grünbeckens befinden sich auf thüringischer Seite eine Vielzahl an kartierten Biotopen der thüring. Biotopkartierung, wie die beiden folgenden Karten (Übersicht und Detail für den geplanten HQ100-Stauraum) zeigen (Daten vom LRA Sonneberg übermittelt, Stand 26.5.2016).

Neben einer Vielzahl von punktförmigen Objekten (grüne Punkte) sind linienhafte (orange Linien) und flächenhafte Biotope (rote Linien) in der Aue der Röden vom geplanten Dammbauwerk bis nahe Sonneberg vorhanden.

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5632-0188-001 bis 003Hecken nordöstlich

von Wildenheid

5632-0189-001Feuchtwiese nördlich der

Kläranlage von Wildenheid

5632-0190 Obere Röden nordöstlich

Wildenheid

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Grundlagen und Untersuchungsraum 5

Abbildung 2: Kartierte Biotope in der Aue der Röden und im geplanten HQ100-Stauraum

Im geplanten HQ100-Stauraum befinden sich folgende kartierten Biotope (Erhebung Stand 2007) auf thüringischer Seite (Auszug aus den LINFOS-Biotopdaten, flächenhafte Biotope; von der UNB Sonneberg übermittelt im Zuge der Aktualisierung im Mai 2016), wobei die Mehrzahl nach §18ThürNatSchG geschützte Biotoptypen darstellt.

Tabelle 1: Kartierte Biotope im geplanten HQ100-Stauraum (LINFOS)

Biotoptypen-Codes nach TLUG (2001)HQLage OBK BIOTOP-

TYPBTPCODE_Komplexe FLÄCHE

m²P18

ZU_18

BEDECKUNG Datum ANTEIL_18

HQ100 59Cd317700 4230 EB: 4230 (100%) 36040.62 J 100 keine Auswahl 25.06.2007

ja

HQ100 59Cd317800 4721 EB: 4721 (70%) // 3230 (30%)

13301.07 J 100 Gehölzaufwuchs kleiner 10% De-ckung

25.06.2007

ja

HQ100 59Cd318200 4230 EB: 4230 (70%) // 4250 (30%)

2498.63 J 70 keine Auswahl 18.06.2007

nein

HQ100 59Cd318400 6221 EB: 6221 (100%) 586.62 J 100 keine Auswahl 18.06.2007

ja

HQ10 59Cd318500 4721 EB: 4721 (100%) 2639.29 J 100 keine Auswahl 18.06.2007

ja

HQ100 59Cd318700 3220 EB: 3220 (100%) 1294.93 J 100 keine Auswahl 18.06.2007

ja

HQ1 59Cd319100 3220 EB: 3220 (90%) // 4721 (10%)

28069.63 J 100 mit Einzelbäumen 18.06.2007

ja

HQ1 59Cd319600 3230 EB: 3230 (100%) 2287.05 J 100 Gehölzaufwuchs kleiner 40% De-ckung

18.06.2007

ja

HQ1 59Cd319800 4721 EB: 4721 (100%) 2294 J 100 keine Auswahl 18.06.2007

ja

HQ1 59Cd320200 6211 EB: 6211 (100%) 10218.29 J 100 keine Auswahl 21.05.2007

nein

HQ1 59Cd320400 4721 EB: 4721 (80%) // 3230 (20%)

7967.33 J 100 mit Einzelbäumen 21.05.2007

ja

HQ1 59Cd321000 6211 EB: 6211 (100%) 2446.05 J 100 keine Auswahl 21.05.2007

nein

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Grundlagen und Untersuchungsraum 6

HQLage OBK BIOTOPTYP Benennung Beschreibung (Stand 2007), leicht gekürztHQ100 59Cd31770

04230 Feucht- und Nass-

grünlandGroßflächige Auennasswiese. Die Vegetation wird teils von Rohrglanzgras geprägt. Im Südwesten ist die Fläche teils vernässt. Nach Süden hin wird die Fläche vermutlich nur noch unregelmäßig gemäht.

HQ100 59Cd317800

4721 Sumpfhochstaudenflur Relativ großflächige Nassgrünlandbrache, die sich zu Hochstaudenfluren und Rohrglanzgras-Röhricht entwickelt hat. Am Ostrand der Fläche befindet sich teilweise eine Bruchweiden-Buschreihe. Ansonsten ist die Biotopfläche nur vereinzelt von jungen Bäu-men bestanden.

HQ100 59Cd318200

4230 Feucht- und Nass-grünland

Nassgrünlandbrache auf einem sickerfeuchten Streifen am Rand der Aue. Die Grünlandbrache wird von Rohrglanzgras, Binsen und Quecke geprägt. Die Fläche ist derzeit brach oder wird nur unregelmäßig genutzt.

HQ100 59Cd318400

6221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort

Grauweidenfeuchtgebüsch in der Aue. Innerhalb von Sukzessionsflächen im Bereich eines aufgelassenen Weges gelegen.

HQ10 59Cd318500

4721 Sumpfhochstaudenflur Mädesüßhochstaudenflur in ebener Lage im ehema-ligen Grenzstreifen. Die Vegetation geht teilweise in Zittergras-Seggen-Bestände über.

HQ100 59Cd318700

3220 Großseggenried Bestand der Zierlichen Segge in einer sehr flachen Mulde im ehemaligen Grenzstreifen.

HQ1 59Cd319100

3220 Großseggenried Großflächiger Großseggenbestand auf nassem, teils vernässtem Standort im ehemaligen Grenzstreifen in der Rödenaue. Die Vegetation wird meist von der Schlanksegge geprägt. Teilweise kommen auch Waldsimsen-Bestände und kleinflächig auch Schna-bel-Seggen-Bestände vor.

HQ1 59Cd319600

3230 Großseggenried Von Röhricht aus Rohrglanzgras und Rohrkolben geprägte Vegetation in einem vernässten, teils sumpfigen, teils leicht unter Wasser stehenden Bereich im ehemaligen Grenzstreifen in der Röde-naue. Die Vegetation ist heterogen.

HQ1 59Cd319800

4721 Sumpfhochstaudenflur Relativ großflächige Mädesüß-Hochstaudenflur in ebener Lage (Rödenaue) auf einem nassen Standort im ehemaligen Grenzstreifen. Östlich grenzen sons-tige Kraut-Gras-Fluren an. Brennnessel ist dort häufig.

HQ1 59Cd320200

6211 Feldgehölz / Waldrest auf Feucht-/Nassstandort

Großflächiger, relativ strukturreicher Auwald. Die Baumschicht wird teilweise von Bruchweiden und teilweise von Erlen gebildet. Die Bäume befinden sich überwiegend im jungen Baumholzalter. Der Standort ist nass, teils auch vernässt.

HQ1 59Cd320400

4721 Sumpfhochstaudenflur In der Rödenaue gelegene Mädesüß-Hochstauden-flur. Immer wieder, besonders im Norden mit Antei-len von Rohrglanzgras-Röhricht. Die Fläche wird von ein paar Bruchweiden bestanden (auch mit einer umgestürzten Bruchweide).

HQ1 59Cd321000

6211 Feldgehölz / Waldrest auf Feucht-/Nassstandort

Bruchweiden-Auwald mit relativ lichtem Charakter. In der Rödenaue im ehemaligen Grenzstreifen gelegen. Der artenarme Unterwuchs wird von Brennnessel und Klettenlabkraut geprägt.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 7

2 Untersuchungsrahmen und Untersuchungsmetho-dik

2.1 Aufgaben und Ziele der landschaftspflegerischen Begleit-planung

Der Landschaftspflegerische Begleitplan zeigt die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft auf und stellt die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kom-pensation der verbleibenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds dar (Ausgleich und Ersatz).

Die landschaftspflegerische Begleitplanung umfasst im Einzelnen die folgenden Arbeitsschritte: Bestandserhebung, Bestandsanalyse, Bestandsbewertung auf Grundlage des vorhandenen

Informations- und Datenmaterials, eigener Kartierungen sowie der Informationen von zuständi-gen Behörden

Eingriffsermittlung und -bilanzierung Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Eingriffsvermeidung und -minderung sowie zur

Kompensation unvermeidbarer Eingriffe Eingriffs-Kompensations-Bilanzierung.

Hierbei sind die Aspekte von Natur und Landschaft, die Landschaftsfaktoren Klima/Luft, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild/landschaftsbezogene Erholung in die Betrachtungen einzubeziehen.

Der LBP besteht aus einem Text- und einem Planteil, mit denen der Bestand, die Bewertung, die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sowie Art und Umfang der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt werden.

2.2 Methodik der Bestandserhebung und -bewertung, der Konfliktanalyse und der EingriffsbewertungIm Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden innerhalb des projektbezogen abgegrenzten Untersuchungsraums für die Landschaftsfaktoren- Boden,- Wasser- Klima- Pflanzen und Tiere- Landschaftsbild/Erholungsnutzungjeweils eine Bestandserhebung und -bewertung sowie eine Eingriffsermittlung durchgeführt.

Die Bestandsbeschreibung basiert auf der Grundlage von im Jahr 2011 und 2016 erhobener Daten und eigener Kartierungen (2011: Dr. Schliebe; und 2016: BföS). Eigene Kartierungen wurden hin-sichtlich der Biotoptypen sowie der Avifauna vorgenommen, wobei die im Rahmen der Vorberei-tung der Raumordnung durch BFÖS (2002) vorgenommenen Erfassungen aktualisiert (2011: Dr. Schliebe; und 2016: BföS) wurden.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 8

Die Bestandsbewertung erfolgt nach der Bedeutung, Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit der für die einzelnen Landschaftsfaktoren ermittelten Funktionsräume. Die Bewertung erfolgt verbal-ar-gumentativ.

Die Beurteilung des Landschaftsfaktors „Pflanzen und Tiere“ erfolgt auf Basis der aktuellen Roten Listen Bayerns (Bayer.LfU 2003; Bayer.LfU 06/2016) und Thüringens (TLUG 2011) sowie Deutschlands (BfN 1996 und 1998: Pflanzen; 2009: Vögel; 2011 ausgewählte Wirbellose; Ott et al. 2015: Libellen), des gesetzlichen Schutzstatus von Biotoptypen nach Art. 30 BNatSchG und der länderspezifischen Ergänzungen (Art. 23 BayNatSchG; §18 ThürNatSchG), und der einschlägigen Kompensationsverordnung Bayerns (BayKompVO, LfU 2014) und Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Kompensation beim Hochwasserschutz (siehe https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bay_komp_vo/doc/vollzugshinweise_kompensa-tion_hochwasserschutz.pdf).

Die Darstellung der Bestandssituation, der naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe, der Eingriffs-bewertung, der landschaftspflegerischen Maßnahmen und der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Text und Plänen (Bestands- und Konfliktplan; Maßnahmenplan). Die artenschutzrechtli-chen Aspekte sind in einer gesonderten artenschutzrechtlichen Prüfung nach den Vorgaben des bayer. StMI (Stand Januar 2015: Ablaufschemata, Mustertexte und Prüftabellen) dargestellt. Für Thüringen fehlen vergleichbare Mustertexte, jedoch liegt insbesondere für die Artengruppe der Vögel eine Tabelle der saP-relevanten Vogelarten in Thüringen vor, die berücksichtigt wurde.

Im Frühjahr und Frühsommer 2016 (7.5., 9.5., 5.6, 19.6.) wurde eine Revierkartierung zur lagege-nauen Ermittlung von saP-relevanten Vogelarten mit vier Begehungen nach dem Methodenstan-dard von Südbeck et al. (2005) durchgeführt, die sich über den geplanten HQ100-Stauraum hinaus ca. 200-300 m weiter erstreckte. Alle beobachteten Arten wurden gemäß der Codierung und Sym-bolik nach Südbeck et al. (2005) in Luftbilder eingezeichnet, diese Beobachtungen mit dem Pro-gramm QGIS digitalisiert und anschließend nach den Regeln von Südbeck et al. (2005) zu „Papier-revieren“ aggregiert. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierung (Artenliste und Kartendarstellung der Reviere der saP-relevanten Arten) sind in der saP und hier im Anhang dargestellt.

Horst- und Höhlenbäume wurden am 9.5.2016 im geplanten HQ1-Stauraum gesucht, und per GPS eingemessen, anschließend ins GIS übertragen und mit dem Vorhaben verglichen (Lage im Dammbereich, Wegeplanung und geplante Stauräume), ebenso Grenzsteine (alte und neue), Grenzpfähle und Kunstobjekte (West-Östliches Tor), siehe Bestandsplan. Bei der Vogelkartierung 2016 sowie der Vegetationserhebung wurde auf Futterpflanzen für saP-relevante Schmetterlings-arten (z. B. Gr. Wiesenknopf) besonders geachtet.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 9

3 Bestandsanalyse und Bestandsbewertung3.1 Landschaftsfaktor BodenDas Hochwasserrückhaltebecken ist im Naturraum „Oberpfälzisches-Obermainisches Hügelland“, in der Untereinheit „Obermainisches Hügelland“ geplant. Die landwirtschaftliche Nutzung mit Äckern und Wiesen stellen die überwiegende Nutzungsform der Landschaft dar. Wälder spielen eine untergeordnete Rolle.

Gemäß der Bodenübersichtskarte von Bayern finden sich im Bereich Hochwasserrückhaltebe-ckens podsolige Braunerden aus mesozoischen und tertiären Sanden. Die Bodenkundliche Über-sichtskarte (BÜK500, GLA 1961) beschreibt die Bodenart als anlehmiger bis lehmiger Sand, auf mittel- bis tiefgründigen podsoligen Sandböden und charakterisiert sie als Böden mit sehr gerin-gem bis geringem natürlichen Basen und Nährstoffvorrat.

Die potentielle natürliche Vegetation (pnV) ist der typische Hainsimsen-Hainbuchenwald im Kom-plex mit Flattergras-Hainsimsen-Hainbuchenwald und der Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Eschen-Bruchwald (n den Auen) (Bayer.LfU 2012).

Das Tal der Röden, in dem sich der geplante Damm befindet, hat eine ausgeprägte Aue von etwa 200 m Breite bei einer Höhenlage um 348 m üNN. Im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens werden drei regionalgeologische Einheiten unterschieden: Holozäne Aue in der Talaue, pleisto-zäne Flussterrasse im Osten und tertiärer Festgesteinsbereich im Westen.

Die Böden unter Grünland und Gehölzen weisen eine relative Ungestörtheit auf, die insbesondere anhand der natürlichen Horizontabfolge zu erkennen ist. Ihnen wird ein hoher funktionaler Wert zugeordnet. Die Böden mit Ackernutzung sind durch die Anwendung von Dünge- und Spritzmittel sowie die Bodenbewirtschaftung vorbelastet. Daher wird ihnen ein mittlerer funktionaler Wert zu-gewiesen. In unmittelbarer Nähe Wege und Straßen einschließlich der Böschungen bestimmen anthropogen beeinflusste Böden den Bestand, deren Profilaufbau durch Abtrag, Umlagerung und Aufschüttung beeinträchtigt ist. Bei Auftragsböden ist häufig die stoffliche Zusammensetzung nicht ohne weiteres abschätzbar. Diese Böden weisen einen geringen bis mittleren funktionalen Wert auf. Versiegelte Böden können keine bzw. kaum bodenspezifische Funktionen übernehmen und werden daher nicht bewertet.

3.2 Landschaftsfaktor Wasser3.2.1 GrundwasserDie mittleren Grundwasserstände liegen in der Talaue etwa 0,5 bis 1,0 m unter OK Gelände und sind zeitweilig gespannt. Grundwasserführend sind in der Aue die Flusskiese. Die Grundwasser-fließrichtung erfolgt in Tallängsrichtung nach Südwesten.

Wasserschutzgebiete sind im Untersuchungsraum nicht ausgewiesen.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 10

Nach dem LEK Oberfranken-West wird das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe als überwiegend gering eingestuft, ebenso die relative Grundwasserneubildung (LEK Re-gion Oberfranken-West, Schutzgutkarte Wasser: Regierung von Oberfranken 2004).

3.2.2 OberflächenwasserDurch das geplante Hochwasserrückhaltebecken fließt die Röden, die einen z.T. durchgängigen beidseitigen Gehölzsäumen aufweist. Stellenweise ist die Durchgängigkeit der Fließgewässersohle unterbrochen, z.B. durch betonierte Abstürze. Im Planungsraum befindet sich im Bereich des ge-planten Dammes ein solcher Absturz von ca. 0,5 m Höhe. Zwischen geplantem Damm und dem Ortsrand von Röden verläuft das Fließgewässer weitgehend gestreckt und weist einen nur bedingt naturnahen Gewässerlauf auf.

Gemäß dem LEK Region Oberfranken-West, Schutzgutkarte Wasser (Regierung von Oberfranken 2004) ist die Auenfunktion zwischen Wildenheid und Hönbach überwiegend stark beeinträchtigt.

In Anlage 3.6 „Lageplan HRB Röden mit HQ1, HQ10 und HQ100 im Ist-Zustand, Plan-Nr. 106700 GP 12 LP (Arnold Consult AG 2011) sind sowohl die geplanten HQ-Stauräume als auch die bestehenden Überschwemmungsflächen (für HQ1, HQ10 und HQ100) dargestellt. Wie der Plan zeigt, befindet sich im Ist-Zustand der Röden ein langer „Hochwasserschlauch“, der bei HQ1 eingestaut wird, bis zu der Stelle wo die ehemalige innerdeutsche Grenze nach Westen abknickt. Weiter nördlich befindet sich eine Geländesenke, die ebenfalls bei HQ1 im Ist-Zustand eingestaut wird. Unterhalb des geplanten Dammes liegt die HQ1-Fläche im Istzustand nahe der Röden und bildet keine nennenswerte Überschwemmungsfläche aus.

Bei HQ10 im Ist-Zustand dagegen erstrecken sich die Überflutungsflächen deutlich weiter nach Norden (bis über die Fluren Marbelmühle und Schwängelmann hinaus) und nach Süden (bis zum Ortsrand Wildenheid und darüber hinaus). Im Nordosten bildet sich dann eine weitere Über-schwemmungsfläche, östlich der oben beschriebenen Geländesenke.

Im Bereich der HQ1-Fläche im Ist-Zustand befindet sich v.a. westlich der Röden ein Weichholzau-wald, weiter nördlich wechseln sich Weidengebüsche, Großseggenrieder, Rohrglanzgrasfluren, nährstoffliebende Hochstaudenfluren (v.a. Brennnessel) und Hochstaudenfluren ab (vgl. obige Darstellung der Biotopkartierung Thüringen). Die drei angelegten Tümpel in der Aue liegen östlich der Röden und alle drei innerhalb der HQ1- Fläche im Ist-Zustand, zwischen ihnen liegt innerhalb der HQ1-Fläche im Ist-Zustand Schilf, Rohrglanzgrasfluren und Hochstaudenfluren sowie ausge-dehnte Hochstaudenfluren (v.a. Brennnessel).

Die HQ1-Linie für bestehende Hochwässer liegt im Ist-Zustand vollständig im Grünen Band. Das Grüne Band und seine Biotoptypen werden daher bei einem HQ1 von der Röden weitgehend überflutet (entsprechend dominieren Biotoptypen feuchter bis nasser Standorte wie Großseggen-ried bis Weichholzauwald), nur die randlichen Bereiche (derzeitige Gehölzstrukturen auf dem

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 11

ehemaligen Minengürtel), westlich des früheren Sperrgrabens) werden bei einem HQ1 nicht über-flutet.Der geplante HQ100-Stauraum erstreckt sich bis östlich eines Weges auf Acker- und Grünlandflä-chen westlich Hönbach, d.h. die östlich an die Aue der Röden angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland und Acker) werden derzeit durch ein HQ100 nicht überflutet.

Im Westen des Planungsgebiets (Flurstücke 334 und 338) erstreckt sich der berechnete HQ10- und die HQ100-Stauraum in sehr geringem Abstand bis an den ost-exponierten Hangfuß des dort befindlichen steilen Hangwaldes und verläuft auf einem Waldweg, der derzeit innerhalb des Wal-des als gelegentlich begangener Trampelpfad genutzt wird. Im Südwesten des Planungsgebiets (Flurstücke 346 und 339) erstreckt sich der berechnete HQ10- und HQ100-Stauraum auf einem südexponierten flachen Hang und überflutet dort derzeitige Ackerflächen, wobei die berechneten HQ1-, HQ10- und HQ100-Linien einen weiten Abstand zuei-nander haben.

Die Aue der Röden wird im Planzustand zwischen dem mittleren und nördlichen angelegten Tüm-pel nicht mehr überschwemmt, da der geplante HQ1-Stauraum deutlich weiter südlich liegt (nahe dem südlichen angelegten Tümpel). Bei HQ10 und HQ100 liegt im Plan-Zustand der geplante Stauraum im Osten und Westen deutlich weiter entfernt als jetzt, d.h. hier werden nicht nur im Os-ten landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb des bisherigen Überschwemmungsbereichs über-schwemmt (Thüringen), sondern auch im Westen (Hangwald, Ackerflächen; Wiesen westlich der Röden) (Bayern).

Die Gewässergüte der Röden ist mit Güteklasse II-III („kritisch belastet“) einzustufen (Regierung von Oberfranken, Gewässergütekarte 2001) (BföS 2002). Die Röden weist auf bayerischer Seite im Bereich des geplanten Dammbauwerks eine ca. 0,5 m hohen Absturz auf, worauf bereits BföS (2002) bei der vergleichenden Bewertung der Durchgängigkeit hinwies.

3.3 Landschaftsfaktor KlimaDer Untersuchungsraum weist bei den Temperaturen ein Jahresmittel von ca. 7,0 °C auf, die Nie-derschläge betragen im langjährigen Mittel zwischen 750 – 850 mm (LRA SONNEBERG 1994, TLUG 2008). Das Nordöstliche Obermain-Schollenland, in dem das Projektgebiet liegt, gilt als „mäßig feucht“, bei einem Trockenheitsindex von 40-45, und mittleren Jahrestemperaturen von 7 bis 7,5 °C (GLA 1991).

Aus klimaökologischer Sicht stellen die Projektgebiete Teile von Ausgleichsräumen für die Belas-tungsräume Neustadt b. Coburg und Sonneberg dar. Die Talaue hat eine gewisse Bedeutung als Abflussbahn für die Kaltluft in Richtung Neustadt b. Coburg. Aufgrund der relativ geringen Flä-chengröße und der geringen Hangneigung sowie der Lage der Ortschaft Wildenheid ist diese Be-deutung gering. Bei den an die Aue der Röden angrenzenden Waldgebieten wird im LEK Ober-franken-West (Regierung von Oberfranken 2004) die Kaltluft-Produktionsfunktion als hoch einge-stuft, die Inversionsgefährdung gilt als hoch.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 12

3.4 Landschaftsfaktor Pflanzen und Tiere3.4.1 Biotoptypen und ihr SchutzstatusDie folgende Tabelle stellt die geschützten Biotoptypen (nach Art. 30 BNatSchG, Art. 23 Bay-NatSchG und §18 ThürNatSchG) dar. Diese Darstellung beruht auf dem aktuellen Zustand im Frühsommer 2016, der durch eine vegetationstypologische Erhebung (M 1:2000) nach der bayeri-schen (Bayer. LfU 2012, 2010) und thüringischen Biotopkartieranleitung (TLUG 2001) dokumen-tiert wurde (siehe Bestandsplan), aufbauend auf den vom WWA Kronach zur Verfügung gestellten shape-Dateien des Naturschutzgroßprojekts (IVL 2013).

Die folgende Tabelle stellt die Fläche der 2016 ermittelten Biotoptypen im Untersuchungsraum zuerst in der Übersicht dar und danach differenziert nach der Betroffenheit durch das geplante Dammbauwerk (Bayern, unmittelbare Betroffenheit), oder durch Einstau im geplanten Grünbecken im HQ1-, HQ10- und HQ100-Stauraum (Thüringen, mittelbare Betroffenheit):

Wie sich aus den Erhebungen 2016 ergibt, sind auf bayerischer Seite und insbesondere auf thü-ringischer Seite im Planungsraum eine Reihe von Biotoptypen vorhanden, die gesetzlich geschützt sind (siehe folgende Übersichtstabelle).Von den gesetzlich geschützten Biotoptypen sind auf bayerischer Seite flächenmäßig v.a. Wald-mäntel feuchter bis nasser Standorte betroffen (bei HQ100 maximal 2832 m²), danach mäßig ver-änderte Fließgewässer (bei HQ100 maximal 199 m²).Von den gesetzlich geschützten Biotoptypen sind auf thüringischer Seite flächenmäßig v.a. der Biotoptyp Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) betroffen (bei HQ100 maximal 39.672 m²), gefolgt von Großseggenried / Sumpfhochstaudenflur (bei HQ100 maximal 8.051 m²), danach Sumpfhochstaudenflur (bei HQ100 maximal 5.304 m²). Weitere betroffene Biotoptypen sind (nach absteigend sortierter Fläche im HQ100-Fall) Großseggenried; eutrophes Feucht-/Nassgrünland und naturnaher Bach, siehe folgende Tabellen:

Tabelle 2: Übersicht Betroffenheit von geschützten Biotoptypen-Flächensummen

Id Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchGBayN.

WP FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

Bayern22 R31 Großseggenried §30 10 1429 0 0 019 F14 Mäßig veränderte Fließgewässer §30 11 950 199 178 14421 R111 Schilf-Landröhricht §30 10 219 0 0 090 W13 Waldmäntel feuchter bis nasser

Standorte§30 12 3023 2832 2730 1955

Thüringen6589

3220/4721

Großseggenried / Sumpfhoch-staudenflur

§18 §30 4 8051 8051 8051 2422

5468

2211-712 Naturnahes Ufergehölz §18 §30 4 1346 1162 72 72

50 2211 naturnaher Bach §18 §30 4 5448 3599 2806 1555566064

2511-201 kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht

§18 §30 4405 405 405 136

778688

3220 Großseggenried §18 §30 45306 3695 3695 382

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 13

Id Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchGBayN.

WP FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

6185

3230 Landröhricht §18 §30 4 3083 3083 3083 0

747681

4230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph §18 §30 457828 3609 770 0

52577987

4721 Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4

5937 5304 4691 242

5884

6221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort

§18 §30 4 765 765 765 0

9194

103

7501-702 Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald)

§18 §30 542039 39672 27630 22812

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 14

Tabelle 3: Bestand an Biotoptypen im Untersuchungsraum je Bundesland und geplantem Stauraum - Details

Id Land

Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchG

Grund-Wert

BayKomp

Auf_Abschla

g

FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

7 BY A11 Ackerfläche - 2 0 28759 3593 0 030 BY A11 Ackerfläche - 2 0 21332 8304 1882 032 BY A11 Ackerfläche - 2 0 5442 4649 3487 117618 BY K11 Artenarme Säume und Staudenfluren - 4 0 327 246 209 16633 BY L222 Eichen-Birkenwälder frischer bis feuchter Standorte, mittlere Ausprä-

gung- 13 0 7069 3354 2254 890

12 BY P32 Erholungsanlage - Hundesportplatz - 2 0 545 118 0 014 BY P32 Erholungsanlage - Hundesportplatz - 2 0 1239 0 0 016 BY B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten

Arten, mittlere Ausprägung- 10 0 2965 1202 909 530

25 BY B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 0 755 0 0 0

27 BY B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 0 490 0 0 0

104

BY B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- - 10 0 1511 0 0 0

26 BY B116 Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte - 6 0 452 0 0 028 BY B116 Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte - 6 0 230 0 0 022 BY R31 Großseggenried §30 10 0 1429 0 0 020 BY G11 Intensivgrünland - 3 0 7517 1563 1181 45523 BY G11 Intensivgrünland - 3 0 5862 0 0 017 BY P44 Kleingebäude der Land- und Energiewirtschaft - 0 0 123 0 0 024 BY G211 Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland - 6 0 5885 954 675 8111 BY G212 Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland - 8 0 2499 2499 2406 210119 BY F14 Mäßig veränderte Fließgewässer §30 11 1 950 199 178 14429 BY B112 Mesophile Gebüsche - 10 0 677 0 0 021 BY R111 Schilf-Landröhricht §30 10 0 219 0 0 098 BY L54 Sonstige gewässerbegleitende Gehölze - 6 0 1000 0 0 099 BY L54 Sonstige gewässerbegleitende Gehölze - 6 0 911 0 0 013 BY X13 Sonstige Siedlungsfläche - 1 0 889 0 0 0

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 15

Id Land

Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchG

Grund-Wert

BayKomp

Auf_Abschla

g

FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

15 BY V11 Verkehrsfläche, versiegelt - 0 0 204 0 0 097 BY V11 Verkehrsfläche, versiegelt - 0 0 1005 347 0 090 BY W13 Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte §30 12 0 3023 2832 2730 195510

1BY V32 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt - 1 0 668 135 122 105

31 BY V332 Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen - 3 0 973 339 320 065 TH 3220/472

1Großseggenried/Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 1 7499 7499 7499 1870

89 TH 3220/4721

Großseggenried/Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 0 552 552 552 552

54 TH 2211-712 Naturnahes Ufergehölz §18 §30 4 1 72 72 72 7268 TH 2211-712 Naturnahes Ufergehölz §18 §30 4 1 1274 1090 0 047 TH 2213-712 Naturnahes Ufergehölz - - 2 0 7820 7820 7595 299234 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - - - 180 180 180 18049 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - - - 460 460 460 46051 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - - - 1127 1127 1127 112762 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - - - 482 482 482 066 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - 1580 1580 31 069 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - 2115 321 0 073 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - 611 0 0 083 TH 2211-620 Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur - - - - 605 605 605 050 TH 2211 naturnaher Bach §18 §30 4 1 5448 3599 2806 155556 TH 2511-201 kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht §18 §30 4 1 136 136 136 13660 TH 2511-201 kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht §18 §30 4 1 181 181 181 064 TH 2511-201 kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht §18 §30 4 1 88 88 88 044 TH 2515 Naturfernes Kleingewässer - - 2 1 538 54 0 077 TH 3220 Großseggenried §18 §30 4 0 1611 0 0 086 TH 3220 Großseggenried §18 §30 4 0 3014 3014 3014 088 TH 3220 Großseggenried §18 §30 4 0 681 681 681 38261 TH 3230 Landröhricht §18 §30 4 0 1045 1045 1045 085 TH 3230 Landröhricht §18 §30 4 0 2038 2038 2038 0

1 TH 4100 Ackerfläche - - - - 26599 56 0 043 TH 4100 Ackerfläche - - - - 148129 48666 13401 095 TH 4100 Ackerfläche - - - - 17755 12588 9600 536

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 16

Id Land

Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchG

Grund-Wert

BayKomp

Auf_Abschla

g

FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

6 TH 4222 Mesophiles Grünland, frisch bis trocken - - 3 0 7615 539 0 041 TH 4222 Mesophiles Grünland, frisch bis trocken - - 3 0 1951 24 0 042 TH 4222 Mesophiles Grünland, frisch bis trocken - - 3 0 777 0 0 067 TH 4223 Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht - - 3 0 19861 6616 0 080 TH 4223 Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht - - 3 0 2835 2420 0 074 TH 4230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph §18 §30 4 1 20879 0 0 076 TH 4230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph §18 §30 4 1 33329 0 0 081 TH 4230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph §18 §30 4 1 3620 3609 770 096 TH 4250 Intensivgrünland/Einsaat - - 3 -1 40811 27381 22142 33545 TH 4260 Weideland - - 3 0 4187 379 0 0

4 TH 4711 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte - - 3 0 429 415 0 055 TH 4711 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte - - 3 0 1115 1115 1115 20463 TH 4711 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte - - 3 0 286 286 286 072 TH 4711 Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte - - 3 0 1778 1274 0 052 TH 4721 Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 0 161 161 161 16157 TH 4721 Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 0 259 259 259 8179 TH 4721 Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 0 1246 613 0 087 TH 4721 Sumpfhochstaudenflur §18 §30 4 - 4271 4271 4271 036 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 750 750 709 38137 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 -1 4045 4045 4045 377838 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 153 153 153 15353 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 1899 1899 1899 189959 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 953 953 953 52075 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 960 0 0 082 TH 4722 Feuchtstaudenflur, ruderal - - 3 0 988 988 146 035 TH 6211 Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort §18 - 4 0 1905 1905 1482 68570 TH 6211 Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort §18 - 4 0 1209 0 0 071 TH 6211 Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort §18 - 4 0 3760 2579 0 078 TH 6211 Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort §18 - 4 0 7567 253 0 0

2 TH 6214 Sonstiges naturnahres Feldgehölz - - 4 0 3521 297 0 03 TH 6214 Sonstiges naturnahres Feldgehölz - - 4 0 957 957 0 05 TH 6214 Sonstiges naturnahres Feldgehölz - - 4 0 1086 0 0 0

102

TH 6214 Sonstiges naturnahres Feldgehölz - - 4 0 1174 1174 967 213

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 17

Id Land

Code Biotoptyp ThürNatG

BNatSchG

Grund-Wert

BayKomp

Auf_Abschla

g

FlächeIn m²

m²HQ100

m²HQ10

m²HQ1

39 TH 6215 Sonstiges naturfernes Feldgehölz - - 4 0 1012 811 647 4458 TH 6221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort §18 §30 4 0 334 334 334 084 TH 6221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort §18 §30 4 0 431 431 431 091 TH 7501-702 Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) §18 §30 5 0 33223 31249 24044 1936694 TH 7501-702 Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) §18 §30 5 0 5282 4889 52 010

3TH 7501-702 Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) §18 §30 5 - 3534 3534 3534 3446

48 TH 7920-104 Weichlaubbaum-Pionierwald - - 3 0 12364 12364 11250 191192 TH 9159 Flächen mit besonderer baulichen Prägung, Felsenkeller - - 1 0 56 0 0 0

8 TH 9212 Hauptstraße - - 1 0 1685 537 0 09 TH 9213 sonstige Straße - - 1 0 4144 3362 2635 948

93 TH 9213 sonstige Straße - - 1 0 142 0 0 010 TH 9214 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt - - 1 0 274 129 0 046 TH 9214 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt - - 1 0 546 182 0 010

0TH 9214 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt - - 1 0 290 290 261 145

40 TH 9380 Friedhof - - 1 0 1962 31 0 0

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 18

Der Untersuchungsraum ist geprägt von der Röden mit ihrem Gehölzsaum und ausgedehnten Staudenfluren und Seggenbeständen im Auenbereich sowie von Acker- und Wiesenflächen östlich der Röden und den Kraut-, Stauden- und Grasfluren sowie dem Auwald mit anschließenden Laubwald- und Mischwaldbeständen westlich der Röden.

Die Ackerflächen weisen aufgrund der intensiven Nutzung nur einen sehr geringen funktionalen Wert auf. Weiter kommt Grünland in extensiver bis intensiver Nutzung, z.T. als Ansaatgrünland, vor.Das Grünland auf bayerischer Seite ist zum Teil feuchter Ausprägung und ist zum Teil als intensiv genutztes Grünland anzusprechen, zum Teil als mäßig extensiv genutztes artenarmes bis arten-reiches Grünland. Dem intensiv genutztem Grünland werden ein geringer und dem extensiv ge-nutztem Grünland ein mittlerer funktionaler Wert nach BayKompVO zugeordnet. Das Grünland auf thüringischer Seite weist ein weites Spektrum von nass bis mäßig frisch, von brach liegenden Be-ständen bis hin zu intensiv genutzten Bereichen auf.

Zentral durch den geplanten HQ100-Stauraum fließt die Röden. Die Ufer der Röden sind z.T. strukturreich. Auf thüringischer Seite ist im geplanten HQ100-Stauraum eine Renaturierung der Röden im Jahr 2010 erfolgt. Im Uferbereich der Röden wachsen u.a. Rohr-Glanzgras und Pest-wurz, daneben kommen – je nach Wasserstand – frei liegenden Kiesbänke dazu. Bereiche mit der Großen Brennnessel und Klettenlabkraut weisen auf Eutrophierung, insbesondere im Bereich der derzeitigen HQ1-Linie, hin.

In der Röden kommen u.a. folgende Fischarten vor: Bachsaibling, Schleie, Flussbarsch und Bachforelle. Der Röden wird mit Ausnahme des begradigten und betonierten Bachabschnitts (ehemalige Flusskläranlage, auf bayerischer Seite) ein hoher funktionaler Wert zugeordnet. Im Bereich des Ufersaums der Röden sind Weiden und auch Erlen vorhanden. Der Saum mit den gepflanzten Gehölzen wird hinsichtlich seines funktionalen Wertes als mittel eingestuft.

An Böschungen und im Grenzbereich wachsen naturnah strukturierte Gehölze und Hecken u.a. mit Weiden, Sommerlinde, Schwarz-Erle, Birke und Holunder. Diesen naturnahen Hecken und Gehöl-zen wird ein hoher funktionaler Wert zugeordnet. Am Friedhof Hönbach sind auch Ziergehölze wie Thuja vertreten sowie Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina). Die Grünlandflächen rund um den Friedhof wurden Anfang Mai zum ersten Mal gemäht, anschließend bis Ende Juni nicht mehr. Sie werden als mesophiles Grünland eingestuft. Hier befinden sich auch zwei alte Sommer-Linden.

Das kleine, strukturarme Stillgewässer östlich des Friedhofs nahe Hönbach weist einen geringen funktionalen Wert auf.

Entlang der Röden hat sich eine feuchte Hochstaudenflur u.a. mit Mädesüß, Kohldistel, Schilf, Rohrkolben, Rohrglanzgras, Brennnessel, Klettenlabkraut und verschiedenen Seggen angesiedelt, die je nach Ausprägung unterschiedlichen Biotoptypen nach Biotopkartierungsanleitung Thüringen (TLUG 2001) zuzuordnen ist, wobei die meisten Biotoptypen gesetzlich geschützt sind und je nach Ausprägung einen mittleren bis hohen funktionalen Wert (nach BayKompVO) aufweisen. Die Stau-denfluren im Bereich des HQ 1 Stauraumes sind verstärkt durch Brennnessel und Neophyten ge-

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 19

prägt. Mit zunehmender Entfernung zum geplanten Bauwerk überwiegen strukturreiche Hochstau-den und Seggenbestände.

Innerhalb der Aue der Röden wachsen Gebüsche aus Bruch-Weiden, Birken, Zitterpappeln und Schwarz-Erlen. Diese Feuchtgebüsche weisen einen hohen funktionalen Wert auf.

Am westlichen Rand wird das Untersuchungsgebiet durch Laubmischwaldbestände u.a. mit Stiel-Eiche, Bruch-Weide, Birke und vereinzelt Kiefer geprägt. Am südwestlichen Rand des Untersuchungsraums im Bereich des geplanten Dammbauwerkes bestimmen lückenhafte Bruchweiden-Auwälder mit Schwarzerle-Einmischung und spärlicher Strauchschicht das Bild. Den Wäldern wird ein sehr hoher funktionaler Wert nach BayKompVO zugeordnet.

3.4.2 Geschützte und gefährdete PflanzenartenDie folgende Tabelle stellt die geschützten und gefährdeten Pflanzenarten (nach BArtSchVO, RL Thüringen (2011) und RL Bayern (2003)) gemäß den Erhebungen im Mai und Juni 2016 dar:

Tabelle 4: Geschützte und gefährdete Pflanzenarten im Untersuchungsraum

Schutzstatus B: besonders geschützt s: streng geschütztRL Thüringen (2011) RL Bayern (2003) RL D (1996, Vorwarnliste 1998)

Artname Artname SchutzstatusBArtSchVO

RLBay.

RLTh

RLD

F

Juncus filiformis Faden-Binse - 3 3 - 9Iris pseudacorus Wasser-Schwertlilie b - - - 9Schoenoplectus lacustris Gewöhnliche Teichsimse - V - - 11Eleocharis palustris agg. Echte Sumpfsimse - V - - 10Typha angustifolia Schmalblättriger Rohrkolben - 3 - - 10Alopecurus aequalis Rotgelber Fuchsschwanz - V - - 9Nasturtium officinale Gewöhnliche Brunnenkresse - V - - 10F: Feuchtezahl nach Ellenberg: 9 = Nässezeiger 10 = Wechselwasserzeiger11 = Wasserpflanze Quelle: www.floraweb.de

Die seltenen und gefährdeten Pflanzen lassen sich als Nässe liebende Arten, Wechselwasserzei-ger oder Wasserpflanzen bezeichen, die auf mageren bis mäßig nährstoffreichen Standorten vor-kommen und die gemähten Wiesen, Seggenrieder, feuchte Hochstaudenfluren, Rohrichtre, Tei-chen oder Ufer von Gewässern besiedeln. Wie die Ellenberg’schen Zeigerwerte anzeigen, sind dies alles an hohe Wasserstände und gelegentliche Überschwemmungen angepasste Pflanzen-arten.

Die in der Biotopkartierung im LINFOS genannten Pflanzenarten, die in Biotopen innerhalb des geplanten HQ100-Stauraums liegen, wie Zierliche Segge (=Schlanke Segge) oder Schnabel-Segge, sind nicht in der aktuellen Roten Liste Thüringens (TLUG 2011) verzeichnet, sie sind auch nicht in der Roten Liste Deutschland aufgeführt (nach www.floraweb.de). Die Schnabel-Segge (Carex rostrata) ist ein Wechselwasserzeiger und die Zierliche Segge (Carex acuta = gracilis) ein Nässezeiger und Überschwemmungszeiger (Ellenberg-Zeigerwerte, nach www.floraweb.de).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 20

3.4.3 Geschützte und gefährdete Tierarten3.4.4 VogelartenIm Mai / Juni 2010 und im Mai und Juni 2016 wurden die Vogelarten des Vorhabensgebietes erho-ben. 2016 wurde die Erhebung nach der Methode der Revierkartierung (nach Südbeck et al. 2005) durchgeführt, sodass eine Lokalisierung von Revieren möglich war. Die Reviere der saP-relevan-ten Vogelarten sind in der saP im Anhang „Karte Reviere“ dargestellt.

Nachgewiesen wurden 2010 weitgehend kommune Arten (siehe Tab. 1). 2016 wurden zusätzlich zu den bereits von den Erhebungen 2010 und den aus BföS (2002) bekannten Vogelarten eine Reihe von weiteren Arten ermittelt (insgesamt 53), wobei auch Arten der Roten Listen Thüringens (2011), Deutschlands (BfN 2009) und Bayerns (2016) nachgewiesen wurden. Sämtliche ermittelten Arten sind besonders geschützt (entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 13), jedoch wur-den an streng geschützte Arten (entsprechend BNatSchG (2009) § 7 Abs. 2 Nr. 14) nur der Mäu-sebussard, Turmfalke, Weißstorch (jeweils beim Überflug und Nahrungssuche, nicht Brutvogel im HQ100-Stauraum) und der Grünspecht (wahrscheinlicher Brutvogel, Wälder westlich der Röden-Aue) ermittelt.

An Arten der Roten Listen Thüringens (2011), Deutschlands (BfN 2009) oder Bayerns (2016), oder Arten der Vogelschutz-Richtlinie, Anhang I, oder streng geschützte Arten nach BNatSchG wurden im Untersuchungsraum (HQ100-Stauraum und Umfeld von ca. 200 m) eine Reihe von Vogelarten nachgewiesen, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind (nur saP-relevante Vogelarten). Baumpieper sind die Vogelart, die nach Roter Liste Bayern (2016) den höchsten Gefährdungs-

grad hat: sie wurden ausschließlich auf thüringischer Seite nachgewiesen, wo die Art nicht als gefährdet gilt.

Die in Bayern und Deutschland als RL 3 eingestufte Feldlerche wurde in einem Revier in Bay-ern und in zwei Revieren in Thüringen im Bereich des HQ100-Stauraums nachgewiesen.

Klappergrasmücke und Neuntöter brüten in der bodennahen bis hohen Strauchschicht. Sie kamen in mehreren Revieren vor, die alle betroffen sind innerhalb des HQ100-Stauraums.

Die gefährdeten Arten sind meist Arten des strukturreichen, Grünland-genutzten Offenlandes (z.B. Neuntöter, Dorn- und Klappergrasmücke, Baumpieper)

Ornithologische Seltenheiten (z.B. Bekassine, Kiebitz, Rebhuhn) wurden aktuell (2016) nicht nachgewiesen, sie sind nur aus den 90erJahren des letzten Jahrhunderts (LINFOS-Daten) be-kannt.

Die Beurteilung der ökologischen Ansprüche dieser Arten erfolgt nach Bauer et al. (2005), Bezzel et al. (2005) und Richarz et al. (2001).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 21

Tabelle 5: saP-relevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet 2016

RL-Gefährdungsstatus: 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: VorwarnlisteAnh. I: aufgeführt im Anhang 1 der Vogelschutz-RichtlinieReproduktionsstatus: A: möglicher Brutvogel B: wahrscheinlicher Brutvogel C: sicherer BrutvogelN: Nahrungsgast Ü: ÜberflugArtname Art-

CodeIn Karte

RLBay.2016

RLTh2011

RLD2009

Jahr KeineBetroffenheit,da außerhalb HQ100

SummeReviere

Reprod.-Status

Baumpieper Bp 2 V 2016 2 2 BDorngrasmücke Dg V 2016 6 7 BFeldlerche Fl 3 V 3 2016 3 6 BFeldschwirl Fs V V 2016 1 BFeldsperling Fe V V 2016 3 BGartenrotschwanz Gr 3 V 2016 1 1 BGoldammer G #1# 2010

201621 34 B

Grünspecht Gü #1# 20102016

2 2 B

Haussperling H V V 20102016

1 2 B

Klappergrasmücke

Kg 3 2016 4 B

Kleinspecht Ks V V 2016 1 2 BKuckuck Ku V V V 2010

20160 2 B

Neuntöter Nt V Anh.i 2016 1 BRohrammer Ro 2016 1 BWiesenschafstelze St #2# 3 2016 1 1 ATrauerschnäpper Ts V 3 2016 1 APirol P V V 2016 A

Mäusebussard Nm 20102016 N

Brut außer-halb

1 N

Turmfalke Tf 2016 N

Brut außer-halb

1 N

Weißstorch Ws #2# 1 3 2010Ü, N

Brut außer-halb

1 N

SummePlanungsraum

38 71

#1#: Goldammer, Grünspecht: in der RL Bayern 2003 noch V: Vorwarnstufe, in RL 2016 nicht mehr gefähr-det oder in Vorwarnliste#2#: Wiesenschafstelze, Weißstorch: in der RL Bayern 2003 noch 3: gefährdet, in RL 2016 nicht mehr ge-fährdet oder in Vorwarnliste

Ein Teil der Arten wurde außerhalb des geplanten HQ100-Stauraums angetroffen (z B. Wiesen-schafstelze, Mäusebussard, Turmfalke, Weißstorch), ein Teil innerhalb (Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz etc.), siehe obige Bilanz.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) wurden bei den ornithologi-schen Erhebungen 2002 insgesamt 26 Vogelarten nachgewiesen, die bei den damals gültigen Aktualisierter Landschaftspfleg. Begleitplan Juni 2016 Büro für ökologische Studien,document.docx Bayreuth

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 22

Roten Listen fast alle ungefährdete Arten waren. Die meisten Arten galten als weit verbreitet und relativ anspruchslos (Amsel, Buchfink, Goldammer etc.) und in der Lage, siedlungsnahe Gebiete oder eutrophe Hochstaudenbestände (z.B. Sumpfrohrsänger) zu besiedeln. Gefährdete wiesen-brütenden Vogelarten fehlten (Details siehe Anhang). Aus heutiger Sicht ist der Baumpieper eine stark gefährdete Vogelart, und wurde auch 2016 wieder als Brutvogel nachgewiesen.

Durch das Planungsvorhaben sind die aktuell vorhandenen Vogelarten einerseits durch direkte Überbauung durch das Dammbauwerk betroffen (z.B. Feldsperling: Rodung von Höhlenbäumen; Klappergrasmücke: Überbauung von Gebüsch), andererseits durch indirekte Wirkungen im ge-planten Stauraum (Überflutung von Neststandorten, z.B. Feldlerche) oder indirekten Wirkungen von erforderlichen Baumaßnahmen (z.B. Objektschutz Friedhof Hönbach: die geplante Trocken-mauer überbaut ein Revier der Klappergrasmücke). Ein Teil der Arten ist jedoch auch jetzt dem Risiko eines natürlichen Hochwassers in der Rödenaue ausgesetzt (z.B. Feldschwirl, Goldammer, Klappergrasmücke, Rohrammer).

Die aus dem Planungsvorhaben sich ergebenden Maßnahmen sind als Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen in der saP, die einen gesonderten Text darstellt, begründet. Sie werden in den LBP übernommen und teilweise mit Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff kombiniert (siehe Maßnahmenplan).

3.4.5 Weitere Tierarten3.4.5.1 Säugetiere

Im geplanten HQ1-Stauraum wurde im Frühsommer 2016 gezielt nach Horsten oder Höhlenbäu-men gesucht, wobei Höhlenbäume für Vogelarten und Fledermäuse Quartiere sein können. Die saP behandelt im Detail die Ergebnisse dieser Höhlenbaumsuche. Eine Aufstellung und Karte der ermittelten Höhlenbäume findet sich im Anhang der saP.

Insgesamt wurden 19 Bäume, die Höhlen oder Spalten oder abplatzende Rinde aufwiesen, inner-halb des geplanten HQ1-Stauraums oder auf der Dammaufstandsfläche des geplanten Damm-bauwerks ermittelt. Damit sind mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Baumhöhlen-be-wohnenden Vogel- und Fledermausarten grundsätzlich betroffen und bedürfen einer Detailbe-trachtung (siehe saP).

Aus der TK25 5632 sind auf bayerischer Seite insgesamt 16 Fledermausarten bekannt, wovon 12 Arten Quartiere in Baumhöhlen oder hinter abplatzender Rinde (zumindest als Männchen-Quartier) haben können (vgl. Meschede & Rudolph 2004). Auf thüringischer Seite sind zwei Fledermausar-ten nördlich des HQ100-Stauraums bekannt.Höhlenbaum-bewohnende Fledermausarten können – ebenso wie Vogelarten – vom Planungsvor-haben auf zwei Wegen betroffen sein: Fällung von Bäumen mit Baumhöhlen oder mit Rindenrissen oder Spalten in Stämmen oder

Ästen, insbesondere für die Errichtung des Dammbauwerks, neuen Zuwengungen und seinen Nebenflächen

Überstauung von Höhlenbäumen durch die geplanten Stauräume, v.a. dem geplanten HQ1-Stauraum. Insbesondere Arten wie Wasserfledermaus und Gr. Abendsegler (aus Thüringen

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 23

und Bayern bekannt), sowie Braunes Langohr und Zwergfledermaus könnten betroffen sein, da diese Arten häufig und weit verbreitet sind und auch am Siedlungsrand vorkommen.

Die in der saP formulierten Maßnahmen (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) werden in den LBP übernommen.

Im LINFOS ist auf thüringischer Seite der Nachweis eines Bibers mit Fraßspuren verzeichnet. Auf bayerischer Seite ist der Biber in allen TK, die den Planungsraum umgeben, vertreten. Die saP behandelt den Biber im Detail. Spezifische Maßnahmen ergeben sich für diese Art aus der saP nicht.

3.4.5.2 Amphibien und Libellen

Im geplanten HQ100-Stauraum sind aus dem LINFOS nur der Wasserfrosch (Rana kl. esculenta) bekannt, keine weitere Amphibienarten. Diese Art ist weder streng geschützt noch im Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten, und sie steht auch auf keiner Roten Liste oder Vorwarnliste (Bayern, D, Thüringen). Sie ist weit verbreitet und relativ anspruchslos (Nöllert & Nöllert 1992). Vorsichts-halber wurde in der saP der Kleine Wasserfrosch (Pelophylax lessonae, früher Rana l.) behandelt. Spezifische Maßnahmen ergeben sich aus der saP für diese Art nicht.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) waren noch keine Standge-wässer vorhanden gewesen, sodass keine Amphibien erhoben werden konnten.

An Libellen finden sich im LINFOS wenige Arten, die als weit verbreitet und relativ anspruchslos gelten müssen (vgl. Kuhn & Burbach 1988), bis auf eine anspruchsvolle Art, die ausschließlich in einem Gewässer nördlich des HQ100-Stauraums nachgewiesen wurden.Die Nachweise von Libellen in den geplanten HQ1-, HQ10 oder HQ100-Stauräumen beziehen sich meist auf weit verbreitete, relativ anspruchslose Libellenarten, die weder nach BArtSchVO streng geschützt sind noch im Anhang IV der FFH-Richtlinie stehen.Eine bemerkenswerte Art ist im LINFOS enthalten: Die Speerazurjungfer (Coenagrion hastulatum, RL Th: 3; RL D 2015: 2) kommt in einem Wald-Standgewässer westlich der Hallstraße (K12) vor, das über 850 m von dem Nordende des geplanten HQ100-Stauraums liegt. Dieses wertvolle Standgewässer ist somit vom Planungsvorhaben nicht betroffen.

Art Artname, Deutsch RLTh2011

RLD2015

Lage Datum

Aeshna cyanea Blaugrüne Mosa-ikjungfer

W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994

Aeshna mixta Herbst- Mosaikjungfer W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994Calopteryx splendens Gebänderte Prachtli-

belleRöden w. von Hönbach 01.06.1994

Coenagrion hastula-tum

Speer- Azurjungfer#1#

3 2 Teich i. Räumleinsholz 11.05.2011

Coenagrion puella Hufeisen- Azurjungfer W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 24

Art Artname, Deutsch RLTh2011

RLD2015

Lage Datum

Enallagma cyathi-gerum

Becher- Azurjungfer W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994

Erythromma najas Großes Granatauge#1#

Teich i. Räumleinsholz 06.06.2011

Libellula depressa Plattbauch W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle W Hönbach, Röthenwiesen 01.01.1994Quelle: #1#: PEPL NSGP Grünes Band RodachtalAlle Libellen Deutschlands sind besonders geschützt (BArtSchVO)RL D: Ott et al. 2015: Rote Liste Libellen Deutschland 2015

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) war nur die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) in der Röden im Planungsraum nachgewiesen worden. Standgewässer fehlten damals, daher wurden 2002 keine Standgewässer-Libellen ermittelt.Die Gebänderte Prachtlibelle ist nach den aktuellen Roten Listen Bayerns, Thüringens oder Deutschlands weder gefährdet noch in der Vorwarnliste enthalten und auch nicht besonders ge-schützt (nach BArtSchVO). Wie alle Libellenarten in Deutschland ist sie besonders geschützt.

3.4.5.3 Schmetterlinge

Im LINFOS liegen zwar keine Nachweise von Schmetterlingen, d.h. auch nicht von Ameisenbläu-lingen, für den Planungsraum vor, jedoch ist die Art „Dunkler Ameisenbläuling“ (Maculinea = Phe-ngaris nausithous) auf bayerischer Seite in allen TK-Quadranten vertreten, weist mehrere Fundorte bei Wildenheid auf und die Futterpflanze, der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), kommt an mehreren Stellen im Planungsraum auf der Dammaufstandsfläche und im geplanten HQ100-Stauraum vor. Die Art wird in der saP detailliert behandelt.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) war der Dunkle Ameisenbläu-ling im Planungsraum nicht nachgewiesen worden. Die Art ist ziemlich ausbreitungsfreudig und in Bayern weit verbreitet (Stettmer et al. 2006; Bräu et al. 2013). Die 2002 im Planungsraum erhobe-nen Tagfalter (BföS 2002) sind gemäß aktueller Roter Liste Thüringen (TLUG 2011) weder gefähr-det noch in der Vorwarnliste enthalten (siehe Anhang), lediglich eine Art der Vorwarnliste zur Ro-ten Liste Deutschland (BfN 2011), der Senfweißling (Leptidea sinapis) wurde in einer Probefläche (Feuchtwiese und Hochstaudenflur) im Jahr 2002 ermittelt.

3.4.5.4 Heuschrecken

In Schliebe (2011) findet sich der Hinweis auf das Vorkommen der hygrophilen Sumpfschrecke (feuchte Staudenfluren des HQ1- und HQ10-Stauraums), das bereits bei BföS (2002) beschrieben ist.Die hygrophile Sumpfschrecke gilt in Thüringen als gefährdet, auf der neuen bayerischen Roten Liste (2016) ist sie nur noch in der Vorwarnstufe verzeichnet (Rote Liste Deutschland 2011: unge-fährdet; Rote Liste Bayern 2016: Vorwarnstufe, Rote Liste Thüringen 2011: 3). Ihr Lebensraum ist feuchtes bis nasses Grünland. Sie ist weder besonders noch streng geschützt und nicht im An-

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hang IV der FFH-Richtlinie enthalten, und wird daher in der saP nicht behandelt. Sie ist eine typi -sche Art von Feuchtgrünland.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) waren insgesamt 8 Heu-schreckenarten in Probeflächen (Hochstaudenflur, Ruderalflur und Feuchtwiese) auf thüringischer Seite ermittelt worden. Nach den aktuellen Roten Listen (TLUG 2011, Bayern 2016) gilt nur eine Art hiervon, die Sumpfschrecke, in Thüringen als gefährdet (RL-Status 3), sie war auf einer Feuchtwiese im Norden des Planungsraums ermittelt worden. Habitatpotenzial besteht für die Sumpfschrecke auf bayerischer und thüringischer Seite in feuchten bis nassem Grünland (brach liegend bis extensiv genutzt), d.h. sowohl auf der Dammaufstandsflä-che und neuen Zuwegungen als auch im geplanten HQ100-Stauraum. Bei Verbuschung ver-schwindet die Art, da sie Wärme liebend ist. Sie ist einerseits mobil und gut flugfähig, andererseits benötigen die Eier bei der Überwinterung einen hohen Grundwasserstand bzw. ertragen auch Überstauung.

3.4.5.5 Weichtiere

Für zwei Weichtier-Arten liegen Nachweise aus LINFOS vor: Ancylus fluviatilis: Flussnapfschnecke: laut TLUG (2011) nicht in der Roten Liste Thüringens.

Die Art weist nach BArtSchVO keinen spezifischen Schutzstatus auf. Pisidium milium: Eckige Erbsenmuschel: Laut TLUG (2011) nicht in der Roten Liste Thürin-

gens. Die Art weist nach BArtSchVO keinen spezifischen Schutzstatus auf.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) waren Weichtiere sowohl in der Röden (Röden-Abschnitt an der geplanten Dammaufstandsfläche, knapp oberhalb der stillge-legten Flusskläranlage) untersucht worden als auch Hochwassergeniste der Röden, die ein größe-res „Einzugsgebiet“ auf thüringischer Seite abdecken und die Arten aus Feuchtgebietslebensräu-men des Planungsraumes, aber auch oberhalb enthalten können.

a) Im untersuchten Abschnitt der Röden (knapp oberhalb der stillgelegten Flusskläranlage) wurden 9 Weichtierarten ermittelt, die nach den aktuellen Roten Listen (insbesondere TLUG 2011) keine gefährdeten Arten oder Arten der Vorwarnliste enthalten.

b) Weichtiere in Hochwassergenisten an der LandesgrenzeIm den untersuchten Hochwassergenisten wurden 20 Weichtierarten ermittelt, die nach den aktu-ellen Roten Listen (insbesondere TLUG 2011) keine gefährdeten Arten oder Arten der Vorwarnliste darstellen.

Nachweise von gefährdeten Arten aus weiteren Artengruppen liegen im LINFOS für den Planungs-raum nicht vor.

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3.4.5.6 Auswertung der Datenbanken ASK (Bayern) und LINFOS (Thürin-gen)

Im LINFOS und der ASK liegen keine Nachweise von Käfern, Heuschrecken oder Schmetterlingen für den Planungsraum vor. Die folgenden Karten zeigen die in den Datenbanken ASK (Bayern) und LINFOS (Thüringen) bislang dokumentierten Artnachweise:BayernIm Planungsraum liegen keine Artnachweise in der ASK vor. Die Ergebnisse der Untersuchungen von BföS (2002), die als Grundlage für das Raumordnungsverfahren dienten, sind in Auszügen für den Talraum der Röden im Anhang dargestellt. Westlich und südöstlich des Planungsraums ist eine Reihe von Artnachweisen vorhanden, siehe folgende Karten mit Auszügen aus der ASK. Norden:

Süden:

Abbildung 3: Artnachweise der bayerischen ASK

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 27

Bemerkenswert sind südöstlich des Planungsraums in Standgewässern die Arten Teichfrosch und Laubfrosch, westlich des Planungsraums und nördlich des Waldfriedensees sind der Helle Amei-senbläuling (Phengaris = Maculinea teleius), das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) an mehreren Stellen, mehrere Amphibienarten (Teichfrosch, Grasfrosch, Erdkröte) und die Sumpf-schrecke (Stethophyma grossum) bekannt. Weiter liegt im Ort Wildenheid ein Nachweis des Dunklen Ameisenbläulings (Phengaris = Maculi-nea nausithous), ebenso westlich des Krausen Holzes westlich Wildenheid. Aus dem Ort Wilden-heid liegen Nachweise von Zwergfledermaus und Wasserfledermaus vor. Vom westlichen Zufluss des Waldfriedensee sind Vogelarten wie Neuntöter und Baumpieper bekannt.

ThüringenIm Planungsraum liegen mehrere Artnachweise vor, v.a. von Vogelarten und Libellen, und sind mehrheitlich aus dem Jahr 1990 (Grenzstreifenkartierung von BN & LBV) und 1994 (Schutzwür-digkeitsgutachten: Widmann et al. 1994). Ein Teil der Vogel-Nachweise befindet sich im geplanten HQ10-Stauraum, hierbei handelt es sich um die Vogelarten Bekassine, Braunkehlchen, Dorngras-mücke, Rohrammer, Wiesenschafstelze (alle 1990 oder früher) und Neuntöter, Kiebitz, Rebhuhn (alle 1994).Südöstlich des Planungsraums sind weitere Vogel-Artnachweise vorhanden (Neuntöter, Dorn-grasmücke, Rebhuhn, Braunkehlchen: alle 1990), siehe folgende Karte.

Hieraus ergibt sich, dass als aktuelle Daten (2016) lediglich ein Feldschwirl (außerhalb HQ100-Stauraum; in Thüringen nicht in der Roten Liste oder Vorwarnliste verzeichnet) im LINFOS doku-mentiert ist, und dass die Nachweise ornithologischer Besonderheiten (wie Bekassine, Rebhuhn oder Kiebitz) aus einer Zeit von vor 30 Jahren stammen.

Tabelle 6: Nachweise Vogelarten im thüringischen LINFOS ART ARTNAME_AL Schutz RL

TRLD NACHWEIS

TYPINDIGENAT DATUM Im HQ100-

StauraumBekassine Gallinago gallinago b/ s 1 1 Sicht B 01.01.1990 JaBraunkehlchen Saxicola rubetra b 2 3 Sicht B 01.01.1985 JaBraunkehlchen Saxicola rubetra b 2 3 Ruf B 01.01.1990 NeinBraunkehlchen Saxicola rubetra b 2 3 Ruf B 01.01.1990 JaDorngrasmücke Sylvia communis b Ruf B 01.01.1990 NeinDorngrasmücke Sylvia communis b Ruf B 01.01.1990 JaFeldschwirl Locustella naevia b V Ruf A2 09.05.2016 NeinKiebitz Vanellus vanellus b/ s 1 2 Sicht B 01.04.1994 JaNeuntöter Lanius collurio I/ b Sicht A2 20.05.2013 NeinNeuntöter Lanius collurio I/ b Sicht A 01.04.1994 JaNeuntöter Lanius collurio I/ b Sicht B 01.01.1990 NeinRebhuhn Perdix perdix b 2 2 Sicht A 03.03.1993 NeinRebhuhn Perdix perdix b 2 2 Ruf B 01.01.1990 NeinRebhuhn Perdix perdix b 2 2 Sicht B 01.04.1994 JaRohrammer Emberiza schoeniclus b Ruf B 01.01.1990 JaSchafstelze Motacilla flava b Sicht B 01.01.1990 JaUferschwalbe Riparia riparia b/ s Sicht ? 26.08.1995 Nein

Die Nachweise von Libellen, Weichtieren und dem Teichfrosch stammen aus dem geplanten HQ1-Stauraum, und wurden 1994 bzw. 1995 (Teichfrosch) erhoben.

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Für einen Teil der im LINFOS genannten Arten ist es unwahrscheinlich, dass sie noch im Pla-nungsraum vorkommen, dies sind v.a. Vogelarten des gehölzarmen oder gehölzfreien Offenlandes („Wiesenbrüter“) wie Bekassine, Kiebitz und Braunkehlchen. Diese Arten sind meist stark gefähr-det (in Bayern und Thüringen) und haben hohe Qualitätsansprüche an ihr Habitat. Für Dorngras-mücke, Rohrammer, Wiesenschafstelze, Neuntöter und Rebhuhn besteht dagegen nach wie vor Habitatpotenzial, weil diese Arten durch die Gehölzentwicklung in der Aue der Röden nicht so sehr in ihren Habitatansprüchen beeinträchtigt sind und zudem auch 2016 nachgewiesen werden konnten (bis auf Rebhuhn).

Abbildung 4: Artnachweise des thüringischen LINFOS

Als „Wiesenbrüter“ werden Vogelarten wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Be-kassine, Wachtelkönig, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer bezeichnet, daneben auch Kiebitz. Diese Arten weisen in Bayern und Thüringen stark rückläufige Bestandsbilder auf. Von diesen neun besonders relevanten Wiesenbrüterarten sind in Bayern sechs Arten vom Aussterben bedroht. Noch häufigere Arten der Wiesen wie Wiesenschafstelze und Feldlerche gehören auch zu den Wiesenbrütern. Diese Arten werden auch durch Brachfallen von Feuchtwiesen und Gehölz-sukzession aus angestammten Habitaten verdrängt, nicht nur durch die Intensivierung der Grün-landnutzung.

Bereits in BföS (2002) wurde darauf hingewiesen, dass sich für diese ökologische Gruppe von Vogelarten (alles Arten, die am Boden brüten und ein weites, von wenig Gehölzen bestandenes Sichtfeld benötigen) die Habitatqualität der Röden-Aue gegenüber den 90er-Jahren verschlechtert hat.Hieraus ergibt sich, dass das Planungsvorhaben deutlich weniger nachteilige Auswirkungen auf gefährdete und seltene Arten hat als nach Datenlage (LINFOS) zu vermuten, weil die stark gefähr-deten Arten (v.a. „Wiesenbrüter“; Neststandort am Boden) aktuell nicht mehr im ehemaligen Grenzstreifen vorkommen bzw. die Habitatqualität sich für diese Arten deutlich verschlechtert hat. Hierauf weist auch bereits BföS (2002) hin. Durch das Planungsvorhaben können Vogelarten, die in der bodennahen Krautschicht oder in der Strauchschicht brüten (Neuntöter, Klappergrasmücke,

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Neuntöter, Dorngrasmücke,

Rebhuhn, Braunkehlchen:

alle 1990

Neuntöter, Kiebitz, Rebhuhn: alle

1994

Bekassine, Braunkehlchen, Dorngrasmücke,

Rohrammer, Wiesenschafstelze:

alle 1990 oder früher

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 29

etc.), z. B. durch Überflutung ihrer Neststandorte, betroffen sein. Diese Arten sind im Durchschnitt weniger gefährdet als die am Boden brütenden „Wiesenbrüter“.

Aus dem Planungsraum liegen insgesamt nur wenige aktuelle Nachweise seltener und gefährdeter Tierarten vor. Sie lassen sich als Feuchte bis Nässe liebende Arten des Grünlands bzw. von Ge-büschen charakterisieren.

Die Aue der Röden ist durch derzeitige Hochwässer geprägt, auch im Ist-Zustand wird die Aue der Röden und die dort lebenden Arten von einem HQ1 oder HQ10 überflutet. Entsprechend kommen v.a. weit verbreitete Arten oder Arten der Auen (Feuchte liebende Arten; Röhricht-Arten etc.) vor, die an die natürlicherweise auftretenden Hochwässer angepasst sind. Die geplanten HQ-Stau-räume des Grünbeckens erweitern die Fläche der Überstauung in die Breite, aber verändern nicht das Überflutungsregime, das durch das Einzugsgebiet geprägt ist.

3.5 Landschaftsfaktor Landschaftsbild/ErholungsnutzungDer westliche Teil des Untersuchungsgebietes weist mit den Waldbeständen, den Feldgehölzen, den Gebüschen und dem Lauf der Röden einen sehr hohen Strukturreichtum auf. Dem westlichen Teil wird daher hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung ein hoher funktionaler Wert zugeordnet.

Auf bayerischer Seite befindet sich östlich des geplanten Hochwasserdammes ein Gelände rund um die ehemalige Flusskläranlage und ihr (mittlerweile verfülltes) KIärbecken, das von einem Hun-desportverein genutzt wird.

Der östliche Teil wird durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Gliedernde Elemente wie Hecken und Baumreihen fehlen bzw. sind selten. Ein Flurweg verläuft östlich der Röden und des zugehörigen Mühlgrabens vom Friedhof Hönbach bzw. Wildenheid nach Norden Richtung Sonne-berg. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist der östliche Teil des Untersu-chungsraums für das Landschaftsbild von sehr geringer Bedeutung. Dieser (Flurbereinigungs-)Weg wird jedoch häufig genutzt (Hundehalter mit Hunden, Spaziergänger, Fahrradfahrer), wie bei den Erhebungen 2016 zu beobachten war, d.h. für die ortsnahe Erholung hat der Weg eine mittlere bis hohe Bedeutung (unabhängig von dem strukturarmen und wenig ansprechenden Landschaftsbild aufgrund der großen Ackerschläge).

3.6 Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz und KunstobjekteIm Planungsraum kommen Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz- und Kunst-Objekte vor:

Lt. Angaben der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Sonneberg befinden sich im Rückstaubereich des Grünbeckens historische Grenzsteine aus den Jahren 1845 und 1973-1976. Diese sind als Denkmale geschützt (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011). Grenzsteine und Grenzpfähle wurden im Frühsommer 2016 per GPS eingemessen und sind in der Bestandskarte verzeichnet. Die ermittelten Grenzsteine liegen außerhalb des Baustellenbereichs im geplanten HQ1- oder HQ10-Stauraum.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 30

Nahe dem Baustellenbereich und im geplanten HQ1-Stauraum liegt ein Kunstobjekt (West-Östli-ches Tor), eine verrostende Stahlplatte mit Öffnung und Blick auf die ehemalige innerdeutsche Grenze, nördlich eines Fußweges.

Der Friedhof Hönbach liegt am Rand des geplanten HQ10-Stauraumes. Er wird mit einem geson-derten Objektschutz ausgestattet, um Beeinträchtigungen zu vermeiden (siehe techn. Erläute-rungsbericht Arnold Consult AG 2011).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 31

4 Konfliktanalyse und Eingriffsermittlung4.1 Auswirkungen auf den Landschaftsfaktor BodenDurch die Baumaßnahme werden versiegelte und unversiegelte Böden geringer bis hoher Wertig-keit auf einer Fläche von ca. 22.444 m² auf bayerischer Seite hauptsächlich durch Überschüttung in Anspruch genommen. Davon sind ca. 7.976 m² Ackerflächen, 4.255 m² Intensiv-Grünland, 3.081 m² Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland und 1.426 m² Gehölzflächen (v.a. Feldge-hölze), sowie bestehende Wege und Verkehrsflächen, siehe folgende Tabelle.

Tabelle 7: Beanspruchung durch Überbauung

Biotoptyp Nicht ge-schützterBiotoptyp

§30 Summe in m²

Ackerfläche 7976 7976Artenarme Säume und Staudenfluren 217 217Erholungsanlage - Hundesportplatz 1084 1084Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

1426 1426

Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte 131 131Großseggenried 93 93Intensivgrünland 4255 4255Kleingebäude der Land- und Energiewirtschaft 123 123Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland 3081 3081Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland 973 973Mäßig veränderte Fließgewässer 245 245Sonstige gewässerbegleitende Gehölze 90 90Sonstige Siedlungsfläche 776 776Verkehrsfläche, versiegelt 860 860Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte 678 678Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) 74 74Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt 185 185Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen 177 177Summe Fläche in m² 21354 1090 22444

Auf thüringischer Seite erfolgen kleinflächige Überbauungen, durch die Anlage der Friedhofsmauer zum Objektschutz Friedhof Hönbach und die Verlagerung des Wirtschaftsweges bedingt, siehe folgende Tabelle:

Tabelle 8: Betroffenheit durch Überbauung auf thüringischer Seite

Die betroffenen Biotoptypen sind keine pauschal geschützten BiotoptypenId Bd

lCode

Biotoptyp Planung Flächein m²

GrundwertTMLNU 2005

Plan-WertfürTrockenmauer

39 TH 6215 Sonstiges naturfernes Feldgehölz

Friedhof Mauer 54 16 4

40 TH 9380 Friedhof Friedhof Mauer 105 20 441 TH 9318 Scherrasen

(Anfang Mai 2016 zum ersten Mal gemäht)

Friedhof Mauer 147 10 4

102

TH 6214 Sonstiges naturnahes Feldgehölz

Geh- und Radweg 127 20 0

Summe Fläche in m² 433

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 32

Bei Hochwässern können Ablagerungen und Schlamm sowie Gehölzreste eingetragen und abgelagert werden (v.a. im geplanten HQ1-Stauraum), wie sich aus dem gegenwärtigen Zustand der Flächen ergibt, die nahe an dem geplanten Damm liegen. Hier ist ebenfalls v.a. innerhalb der HQ1-Linie der gegenwärtigen Hochwässer Ablagerung zu beobachten.Der Eintrag ist abhängig vom Aufkommen im Einzugsgebiet und dem Ausmaß der Hochwässer; die konkreten Ablagerungsstellen in der Aue der Röden hängen wiederum mit lokalen Ereignissen (Wind, Höhe der Vegetation etc.) zusammen. Gegenwärtig erfolgt keine systematische oder geregelte Beräumung von Ablagerungen und Gehölzresten bei den derzeitig ablaufenden Hochwässern. Diese Hochwässer tragen auch Ablagerungen und Gehölzreste teilweise aus dem Planungsraum wieder aus, was jedoch bei einem Grünbecken voraussichtlich nicht mehr der Fall sein wird. Dieser Eintrag kann langfristig zu einer Nährstoffanreicherung, v.a. im HQ1-Stauraum führen. Gegenwärtig sind im HQ1-Stauraum und nahe der geplanten Stauwurzel v.a. Weichholz-Auwald und Brennnessel- oder Neophyten-Uferstaudenfluren oder Feuchtstaudenfluren, ruderal (Typen 2211-620; 4722) zu finden. Diese Biotoptypen werden von nährstoffliebenden Pflanzen gebildet. Durch eine weitere Nährstoff-anreicherung, die ggf. durch eine verstärkte Ablagerung eintreten könnte, werden sie nicht ge-schädigt. Diese Biotoptypen unterliegen auch keiner landwirtschaftlichen Nutzung, sodass ver-stärkte Ablagerungen und Gehölzreste diese Nutzung nicht behindert.

Im HQ10-Stauraum kleinflächig und v.a. im HQ100-Stauraum größerflächig befindet sich genutztes Grünland. Hier kann eine verstärkte Ablagerunghäufigkeit die Nutzung behindern. Entsprechend sind Maßnahmen zur Entfernung von Ablagerungen, die im Zusammenhang mit dem Betriebsfall des Grünbecken stehen, vorgesehen, wenn die Nutzung (z.B. Grünland-Nutzung) oder Funktion (z.B. wertvoller Raum für Biotoptypen oder Arten) behindert werden würde.

4.2 Auswirkungen auf den Landschaftsfaktor WasserBauzeitlich kann es bei den Bauarbeiten zu Eintrübungen des Wassers im Bereich Dammbau-werks kommen. Bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Technik ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Grundwassers und des Oberflächenge-wässers zu rechnen.

Durch die ökologische Baubegleitung wird gewährleistet, dass von den geplanten Baumaßnahmen keine Beeinträchtigungen des Gewässers ausgehen, die den vorhandenen Fischbestand beein-trächtigen.

Im Einsatzfall für ein HQ10 und HQ100 werden auch Ackerflächen, die östlich der Röden und nördlich von Hönbach liegen, kurzfristig überstaut. Hierbei ist bei HQ1 mit 1 Tag, bei HQ10 mit ca. drei Tagen und bei HQ100 mit ca. sechs Tagen Überstauung (An- und Ablauf) zu rechnen, und zwar am Ablaufpunkt des Hochwassers an der Staumauer (d.h. dem Auslassbauwerk), nicht an den berechneten HQ-Linien (Außenlinien des Stauraums). Ein Hochwasser im Ausmaß eines HQ100 füllt zunächst die Aue der Röden und er-reicht dann nach ca. 2-3 Tagen die berechnete HQ100-Linie, und zieht sich von dieser HQ100-Linie wieder zurück und läuft dann ca. 3-4 Tage wieder ab, so dass sich die genannte Gesamt-dauer der Überstauung von ca. 6 Tagen am Auslassbauwerk des Grünbeckens ergibt.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 33

Bei einer Stauhöhe von 350,30 m üNN für ein HQ1, von 352,6 m üNN für HQ10 und 354,25 m ü NN für ein HQ100 ergibt sich somit eine Höhendifferenz von 3,95 m zwischen HQ1 und HQ100 bzw. zwischen HQ100 und Wasserspiegel der Röden von ca. 7,25 m. Geht man vereinfacht von drei Tagen an und Ablauf aus (da die Einstaudauer ca. 6 Tage bei einem HQ100 beträgt), so legt das Wasser in dieser Zeit eine Höhe von ca. 7,25 m und eine Distanz von ca. 1200 m (Staudamm des Grünbeckens bis Außenrand des HQ100-Stauraums) zurück, was sehr geringen Fließge-schwindigkeiten entspricht (0,004 m/sec oder 0,4 cm/sec). Die Mobilisierung von Bodenpartikeln durch fließendes Wasser beginnt jedoch erst bei Fließgeschwindigkeiten von ca. 10 cm/sec bei Sanden (Hjulström-Diagramm: vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Hjulström-Diagramm) und liegt bei Schluff oder Ton höher (bei 30-100 cm /sec).

Tage bei HQ100

Sec(=3 Tage)

Höhe m Länge mStauraum

FließgeschwindigkeitHöhe m/sec

FließgeschwindigkeitLänge m/sec

3 An- und Ab-lauf

259200 7,25 1200 0,00002797 0,00462963

Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass ein ablaufendes HQ100-Hochwasser den Boden aus den Ackerflächen östlich der Röden verlagert und in den Stauraum transportiert, d.h. dort die vor-handenen Biotoptypen durch Sedimentablagerungen beeinträchtigt. Dazu sind die Fließgeschwin-digkeiten zu gering und die dazu erforderlichen Transportkapazitäten des fließenden Wassers werden nicht erreicht.Zudem sind Teile der Flächen östlich der Röden Intensivgrünland. Weiter verläuft östlich der Rö-den ein Mühlkanal (entlang eines Flurbereinigungsweges), der von der Aue der Röden durch einen dichten Gehölzstreifen getrennt ist. Dies bedeutet: falls ein ablaufendes Hochwasser Bodenpartikel aus den östlich gelegenen Ackerflächen mobilisiert hätte, würde über diesen östlich der Röden gelegenen Kanal das Wasser mit Bodenpartikeln ablaufen und nicht über die biotopkartierten Flä-chen direkt an der Röden. Entsprechend ist nicht zu befürchten, dass erhebliche Einträge aus den Ackerflächen östlich der Röden und nördlich Hönbach in die Biotope des Grünen Bandes erfolgen.Im Ist-Zustand werden die kartierten Biotoptypen in der Röden-Aue von den derzeit ablaufenden Hochwässern überschwemmt. Wie sich aus der Biotoptypenliste ergibt, sind die Mehrzahl der vor-gefundenen Biotoptypen in der Röden-Aue Feuchtgebietstypen, die an Überschwemmungen an-gepasst sind. Eine Beeinträchtigung dieser Biotoptypen und ihrer Pflanzenarten ist nicht zu erwar-ten (vgl. Kap. 4.4.2).

4.2.1 Auswirkungen auf die renaturierte RödenDie Röden wurde auf thüringer Seite auf Teilstrecken im Jahr 2010 im Planungsraum renaturiert (als Ausgleichsmaßnahme für die Goldisthalsperre). Diese Ausgleichs- und Ersatzfunktion wird durch das Planungsvorhaben nicht beeinträchtigt, aus folgenden Gründen: Auch im derzeitigen Zustand treten Hochwässer in der Aue der Röden auf, d.h. vorübergehend

steht das Wasser in der Aue, jedoch ist die Breite der überfluteten Flächen im Ist-Zustand ge-ringer.

Prozesse wie Abtrag und Akkumulation, Seitenerosion an den Gewässerufern und Auflandung an anderer Stelle sind nach wie vor möglich, da das geplante Becken keinen Dauerstau dar-stellt, sondern ein Grünbecken, das nur im Bedarfsfall eingestaut wird.

Das Grünbecken ist im Betriebsfall nur kurzzeitig aktiv: bei HQ1 ist mit 1 Tag, bei HQ10 mit ca. drei Tagen und bei HQ100 mit ca. sechs Tagen Überstauung (An- und Ablauf) des Grundab-

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 34

lasspunktes (nicht der Außenlinien des HQ-Stauraums) zu rechnen, d.h. den Rest des Jahres, wenn das Grünbecken nicht in Betrieb ist, können gewässermorphologische Prozesse wie Seitenerosion oder Sedimentablagerung ablaufen.

Der Überschwemmungsraum ist derzeit ein schmaler Schlauch (berechnete HQ1-, HQ10- und HQ100-Linien) in der Aue der Röden. Durch das Planungsvorhaben wird dieser Schlauch ver-breitert und auch Flächen in der Röden-Aue überschwemmt, die derzeit nicht von Hochwässer erreicht werden. Die Flächen, die der Auendynamik unterliegen, werden durch das geplante Grünbecken erweitert.

Gewässerökologische Prozesse wie Stoffumsatz und Selbstreinigung eines Fließgewässers werden im Betriebsfall des Grünbeckens in der oben genannten Größenordnung von bis zu ca. 6 Tagen eingeschränkt bzw. unterbrochen. Natürliche Hochwässer benötigen ebenfalls Zeit zum An- und Ablauf und liegen in vergleichbarer Zeitdauer (ggf. etwas kürzer). Im Betriebsfall des Grünbeckens treten daher keine neuartigen Verhältnisse auf, sondern die derzeitigen Überstauungen werden höchstens um einige wenige Tage in der Aue länger dauern. Im Ver-hältnis zum Ist-Zustand führt dies nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Ausgleichsfunktion zu erwarten.

4.2.2 Auswirkungen des Hochwassereinstaus auf den Regenwasserka-nal HönbachHierzu wurde im Auftrag des WWA Kronach ein gesondertes technisches Gutachten erstellt, auf das hier verwiesen wird. Durch entsprechende technische Maßnahmen und Vorkehrungen wird ein Rückstau in den Regenwasserkanal vermieden.

4.3 Auswirkungen auf den Landschaftsfaktor KlimaDas geplante Dammbauwerk hat möglicherweise eine gewisse Riegelwirkung für die Kaltluftab-flussbahn Richtung Neustadt. Aufgrund der geringen Größe des Kaltluftgebietes werden die Be-einträchtigungen hinsichtlich des Kleinklimas als gering eingeschätzt. Die Kaltluftabflussbahn ist bereits durch Gebäude in der Aue der Röden in Wildenheid vorbelastet und in ihrer Funktionsfä-higkeit eingeschränkt. Die geplanten Gehölzanpflanzungen auf der Westseite haben geringe Funktionen hinsichtlich der Produktion von Frischluft.

4.4 Auswirkungen auf den Landschaftsfaktor Pflanzen und Tiere / ArtenschutzDie folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit den unmittelbaren Wirkungen (Dammauf-standsfläche und Baunebenstellen) sowie den mittelbaren Wirkungen (Staubereiche, differenziert nach HQ1, HQ10 und HQ100) des Vorhabens.

Auf bayerischer Seite ergeben sich unmittelbare Wirkungen (Überbauung durch Dammaufstands-fläche und Baunebenstellen) für 1090 m² geschützte Biotoptypen (Großseggenried , Mäßig verän-derte Fließgewässer, Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte , und Weiden-Auwald in Fluss-auen (Weichholz-Auenwald)) durch Überbauung sowie von weiteren 21.354 m² nicht pauschal geschützten Biotoptypen, siehe obige Tabelle.Insgesamt 433 m³ werden überbaut, und zwar für den Objektschutz Friedhof Hönbach (Friedhofs-mauer) und die Neuverlegung von Wegen (Geh- und Radweg Wildenheid – Hönbach). Aufgrund

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 35

der geringen Flächengrößen der Beanspruchung von pauschal geschützten Biotoptypen wird die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts i.S. des § 14 Abs. 1 BNatSchG nicht beeinträchtigt.

Teilweise werden durch die Baumaßnahme auch Verbesserungen erzielt, so wird z. B. ein Sohlab-sturz (am Standort des geplanten Dammes) in der Röden zurückgebaut, was die Durchgängigkeit des Gewässers wieder herstellt, d.h. den thüringischen Röden-Oberlauf an den bayerischen Teil anschließt, sodass auch wieder am Boden lebende Fische (z.B. Bachneunauge, Westgroppe als FFH-Arten) eine durchgängige Sohle vorfinden und die Röden auf thüringischer Seite besiedeln können. Durch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Röden und des Rückbaus eines ca. 0,5 m hohen Absturzes wird die Lebensraumsituation des Fischbestandes auf thüringer und baye-rischer Seite deutlich verbessert.

Die Beanspruchung von pauschal geschützten und nicht pauschal geschützten Biotoptypen wird ausgeglichen, insbesondere durch die Entwicklung der Dammböschungen und ihres Umfeldes zu extensiv genutzten Grünland, siehe folgende Ausführungen.

4.4.1 BiotoptypenGewässerDie Anlage des Dammbauwerkes mit ihren baulichen Nebenanlagen wurde im Rahmen der Pla-nung einer Variantenbetrachtung unterzogen und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt hinsichtlich seiner Lage und Ausdehnung optimiert. Der Durchlass im Dammbauwerk wird mit ei-nem ökologischen Gerinne versehen, so dass ein biologischer Austausch zwischen dem Lauf der Röden oberhalb und unterhalb des Dammes stattfinden kann. Die Durchgängigkeit der Röden ist daher im künftigen Grünbecken (ohne Stau) gegeben.Falls durch Hochwasserereignisse die Röden im Grünbecken gestaut wird, ist vorübergehend, bis zum Ablaufen der Hochwasserwelle, die Durchgängigkeit teilweise eingeschränkt, da sich das Grünbecken dann vorübergehend in ein Standgewässer verwandelt. Am Gewässergrund ist jedoch der Durchfluss des Wassers nach wie vor gegeben, d.h. die Durchgängigkeit der Gewässersohle bleibt erhalten. Dadurch bestehen keine Unterschiede zum gegenwärtigen Zustand bei natürlichen Hochwässern in der Aue der Röden.

Terrestrische BiotoptypenTrotz der vorgenommenen Optimierungen verbleiben nicht weiter vermeidbare bzw. verminderbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Betroffen sind in erster Linie Acker- und Grünlandflächen, daneben jedoch auch Wald- und Gehölzflächen (siehe Anlage 1, Bestands- und Konfliktplan).

Insgesamt erfolgen anlagebedingte Eingriffe auf rd. 2,24 ha.Einen Überblick über die flächenbezogen bilanzierbaren Eingriffe und den ermittelten Kompensati-onsbedarf nach BayKompVO (inkl. Vollzugshinweise Hochwasserschutz) gibt die folgende Tabelle:

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 36

Tabelle 9: Überblick über den Kompensationsbedarf

B: BeeinträchtigungsfaktorKb: Kompensationsbedarf (Grundwert, Beeinträchtigungsfaktor und Punktesumme für Kb nach Berechnungsvorschrift der BayKompVO, und zugehörigen Vollzugshinweisen beim Hochwasser-schutz)FID Id Planung Code Fläche

in m²Biotoptyp BNat

SchG

ThürNatG

Grund-wert

B Kb

2 7 Böschung A11 159 Ackerfläche - 1 055 7 Damm A11 1601 Ackerfläche - 1 0

1 7 Damm_Weg A11 1377 Ackerfläche - 1 00 7 Damm_Weg_to

pA11 1000 Ackerfläche - 1 0

3 7 Straße A11 98 Ackerfläche - 2 1 1964 11 Damm G212 774 Mäßig extensiv

genutztes, artenrei-ches Grünland

- 8 1 6192

5 11 Damm_Weg G212 199 Mäßig extensiv genutztes, artenrei-ches Grünland

- 8 1 1592

6 12 Damm P32 359 Erholungsanlage - Hundesportplatz

- 2 1 718

60 12 Damm_Weg_top

P32 186 Erholungsanlage - Hundesportplatz

- 2 1 372

8 13 Damm X13 648 Sonstige Siedlungs-fläche

- 1 1 648

9 13 Damm_Weg X13 86 Sonstige Siedlungs-fläche

- 1 1 86

62 13 Damm_Weg_top

X13 34 Sonstige Siedlungs-fläche

- 1 1 34

7 13 Geh- und Rad-weg

X13 8 Sonstige Siedlungs-fläche

- 1 1 8

54 14 Bauwerk P32 15 Erholungsanlage - Hundesportplatz

- 2 1 30

10 14 Damm P32 443 Erholungsanlage - Hundesportplatz

- 2 1 886

11 14 Damm_Weg P32 81 Erholungsanlage - Hundesportplatz

- 2 1 162

12 15 Geh- und Rad-weg

V11 4 Verkehrsfläche, versiegelt

- 0 1 0

16 16 Böschung B212 18 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 1 180

14 16 Damm B212 930 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 1 9300

15 16 Damm_Weg B212 40 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 1 400

57 16 Damm_Weg_top

B212 80 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 1 800

13 16 Geh- und Rad-weg

B212 268 Feldgehölze mit überwiegend ein-

- 10 1 2680

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 37

FID Id Planung Code Flächein m²

Biotoptyp BNatSchG

ThürNatG

Grund-wert

B Kb

heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

17 17 Damm P44 123 Kleingebäude der Land- und Energie-wirtschaft

- 0 1 0

18 18 Damm K11 203 Artenarme Säume und Staudenfluren

- 4 1 812

19 18 Damm_Gew K11 14 Artenarme Säume und Staudenfluren

- 4 1 56

21 19 Damm_Gew F14 245 Mäßig veränderte Fließgewässer

§30 11 1 2695

76 20 Damm G11 3602 Intensivgrünland - 3 1 10806

23 20 Damm_Weg G11 313 Intensivgrünland - 3 1 93978 20 Damm_Weg_to

pG11 340 Intensivgrünland - 3 1 1020

24 22 Damm R31 60 Großseggenried §30 10 1 60025 22 Damm_Weg R31 33 Großseggenried §30 10 1 33081 24 Damm G211 2397 Mäßig extensiv

genutztes, artenar-mes Grünland

- 6 1 14382

27 24 Damm_Weg G211 369 Mäßig extensiv genutztes, artenar-mes Grünland

- 6 1 2214

83 24 Damm_Weg_top

G211 315 Mäßig extensiv genutztes, artenar-mes Grünland

- 6 1 1890

28 27 Damm_Weg B212 22 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- 10 1 220

29 28 Damm B116 128 Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte

- 6 1 768

91 28 Damm_Weg_top

B116 3 Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte

- 6 1 18

99 30 Damm A11 1905 Ackerfläche - 1 031 30 Damm_Weg A11 1095 Ackerfläche - 1 010

130 Damm_Weg_to

pA11 741 Ackerfläche - 1 0

94 31 Damm V332 114 Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewach-sen

- 3 1 342

33 31 Damm_Weg V332 31 Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewach-sen

- 3 1 93

96 31 Damm_Weg_top

V332 32 Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewach-sen

- 3 1 96

86 90 Damm W13 377 Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte

§30 12 1 4524

38 90 Damm_Weg W13 224 Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte

§30 12 1 2688

88 90 Damm_Weg_top

W13 77 Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte

§30 12 1 924

40 91 Damm_Gew 7501-702

74 Weiden-Auwald in Flussauen (Weich-holz-Auenwald)

§30 §18 15 1 1110

43 97 Böschung V11 187 Verkehrsfläche, - 0 1 0

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 38

FID Id Planung Code Flächein m²

Biotoptyp BNatSchG

ThürNatG

Grund-wert

B Kb

versiegelt42 97 Damm V11 27 Verkehrsfläche,

versiegelt- 0 1 0

41 97 Geh- und Rad-weg

V11 63 Verkehrsfläche, versiegelt

- 0 1 0

44 97 Straße V11 579 Verkehrsfläche, versiegelt

- 0 1 0

45 98 Damm L54 48 Sonstige gewässer-begleitende Gehölze

- 6 1 288

46 98 Damm_Gew L54 16 Sonstige gewässer-begleitende Gehölze

- 6 1 96

47 99 Damm L54 15 Sonstige gewässer-begleitende Gehölze

- 6 1 90

48 99 Damm_Gew L54 11 Sonstige gewässer-begleitende Gehölze

- 6 1 66

63 101

Damm V32 125 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befes-tigt

- 1 1 125

51 101

Damm_Weg V32 34 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befes-tigt

- 1 1 34

65 101

Damm_Weg_top

V32 15 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befes-tigt

- 1 1 15

49 101

Geh- und Rad-weg

V32 11 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befes-tigt

- 1 1 11

53 104

Geh- und Rad-weg

B212 68 Feldgehölze mit überwiegend ein-heimischen, stand-ortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

- - 10 1 680

Summe = 22444 72216

Gemäß obiger Bilanz ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 72216 Wertpunkten (nach Bay-KompVO) für unmittelbare Wirkungen des Planungsvorhabens auf bayerischer Seite.

Gemäß der Bilanzierung nach TMLNU (2005) und TMLNU (1999) ergibt sich aus dem Objekt-schutz Friedhofsmauer Hönbach eine Summe an 6974 Wertpunkten, wobei durch die geplanten Trockenmauer 1224 Wertpunkte erreicht werden können, d.h. eine Differenz von 5750 Wertpunk-ten bleibt auszugleichen.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 39

Tabelle 10: Betroffenheit durch Überbauung auf thüringischer Seite

Die betroffenen Biotoptypen sind keine pauschal geschützten BiotoptypenId Bdl Code Biotoptyp Planung Fläche

in m²GrundwertTMLNU 2005

Summen-Wert

Plan-Wert

SummePlan-Wert

39 TH 6215 Sonstiges naturfernes Feldgehölz

Friedhof Mauer

54 16 864 4 216

40 TH 9380 Friedhof Friedhof Mauer

105 20 2100 4 420

41 TH 9318 Scherrasen(Anfang Mai 2016 zum ersten Mal ge-mäht)

Friedhof Mauer

147 10 1470 4 588

102

TH 6214 Sonstiges naturnahes Feldgehölz

Geh- und Radweg

127 20 2540 0 0

Summe Fläche in m²

433 6974 1224

4.4.2 Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen der Planung auf die Biotoptypen und den BiotopverbundUnmittelbar durch Überbauung durch den Hochwasserdamm und Zuwegungen bzw. Wegeverlage-rungen sind betroffen 2,24 ha, davon sind 1090 m² gesetzlich geschützte Biotope nach Art. 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG. Auf thüringischer Seite liegen hiervon 74 m² §18-Biotopty-pen.

Mittelbar durch Überschwemmung im HQ1-, HQ10- und HQ100-Fall sind betroffen 5.17 ha, 15.049 ha und 24.77 ha Biotoptypen (in einem Untersuchungsraum von 57.82 ha). Hiervon sind im HQ1-, HQ10- und HQ100-Fall 2.83, 5.34, und 7.41 ha gesetzlich geschützte Bio-tope nach §18 ThürNatSchG und 144, 178 und 199 Quadratmeter auf bayer. Seite (Art. 23 Bay-NatSchG) durch Überstauung im Einsatzfall des Grünbeckens betroffen.

Die unmittelbar betroffenen Biotoptypen werden flächenmäßig und nach Wertigkeitspunkten nach BayKompVO bilanziert und der Eingriff durch die Entwicklung naturschutzfachlich hochwertiger Lebensräume, insbesondere extensives artenreiches Grünland, auf den Damm-Böschungen und angrenzenden Flächen kompensiert (siehe Maßnahmenplan).

Erhebliche negative Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere die Standorteigenschaften für nach Art. 30 geschützten Biotoptypen, sind nicht ge-geben.Grünbecken weisen keine nachweisbaren erheblich negativen Folgen auf Feuchtgebiets-Biotopty-pen auf. Dies ergibt sich aus Untersuchungen von Küchler & Hintemann (2014) bei 109 unter-suchten Probeflächen in Grünbecken in Sachsen, bei einer Einstauhöhe von bis zu 20 m und im

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 40

Mittel einer Einstaudauer von ca. 10 Tagen, und einer annähernd jährlichen Überstauhäufigkeit. Bei den in Sachsen untersuchten Grünbecken ergab sich keine Abstufung der Biotopwerte in Ab-hängigkeit von der Einstauhäufigkeit (d.h. keine Beeinträchtigung bei zunehmender Einstauhäufig-keit). Nach (Küchler & Hintemann 2014) war jedoch ein Flächenanteil von 40 % von naturschutz-fachlich wertvollen oder sehr wertvollen Biotoptypen (Feucht- und Nasswiesen, Auwald, feuchte Hochstaudenfluren) in hoher oder sehr hoher vegetationskundlicher Qualität (typisches Artenin-ventar) in Grünbecken bei annähernd jährlicher Einstauhäufigkeit festzustellen. Dies bedeutet, dass diese Biotoptypen weitgehend unempfindlich gegenüber Einstau sind bzw. weisen eine hohe Regenerationsfähigkeit gegenüber einstaubedingten Auswirkungen auf).

Die im Planungsraum nachgewiesenen geschützten Biotoptypen sind Feuchtgebietstypen, die an einen hohen Grundwasserstand oder Überflutungen angepasst sind. Für einen Weichholz-Auwald ist eine HQ100-jährliche Überstauung mit ca. 6 Tagen Dauer keine erhebliche Beeinträchtigung, da dieser Biotoptyp auf regelmäßige Überschwemmungen des Standorts angewiesen und daran angepasst ist.

Hartholz-Auwälder weisen in Mitteleuropa Überflutungsdauern von 20-100 Tagen/Jahr am natürli-chen Standort auf, Weichholz-Auwälder von bis zu 100-200 Tagen/Jahr (Ellenberg & Leuschner 2010). Im Gegensatz zu natürlichen Auen (meist ca. 4 m) ist die Einstauhöhe bei Grünbecken höher (hier bis zu ca. 7 m), die Dauer aber kürzer (bis ca. 6 Tage am Ablaufpunkt im Betriebsfall HQ100).Die Überflutungstoleranz der Auenwaldpflanzen ist hoch (Ellenberg & Leuschner 2010) und beträgt für Altbäume im langjährigen Mittel bei der Silber-Weide (Salix alba) 190 Tage pro Jahr ohne sichtbare Schäden, bei der Stieleiche (Quercus robur) 110 Tage, bei Ulmen mehr als 80 Tage, bei der Esche ca. 40 Tage und beim Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weniger als 30 Tage. Die Erle (Alnus glutinosa) erträgt stehendes Wasser für Zeiträume bis zu fast einem Jahr (Ellenberg & Leuschner 2010).

Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, insbesondere der Standortbedingungen für die auen-typi-sche Vegetation, über indirekte Wirkungen der Überstauungen, sind daher nicht zu erwarten.

Frischwiesen-Arten werden gefördert, wenn der sommerliche Grundwasserstand unter 80 cm liegt, Seggenarten profitieren dagegen von ein- bis zweimonatigem Andauern von Wasserständen höher als 30 cm (Ellenberg & Leuschner 2010). Großseggenriede und Röhrichte kommen bei Höchst-ständen von bis zu +25 cm, im Mittel ca. 10 cm Überstauung und bei Tiefstständen von bis zu -150 cm, im Mittel ca. -40 cm Tiefststand (Grundwasserflurabstand) vor (Ellenberg & Leuschner 2010). Feuchte Hochstaudenfluren kommen bei Höchstständen von bis zu +3 cm Überstauung und bei Tiefstständen von bis zu 25 cm Tiefststand (Grundwasserflurabstand) vor: diese Biotope sind so-mit an gelegentliche Überstauungen von nassen Böden angepasst.

Bereits bei BföS (2002, dortige Tab. 18) wurde darauf hingewiesen, dass es bei häufigerer Über-stauung als im Ist-Zustand zu Vegetationsveränderungen kommen kann, die jedoch nicht grund-sätzlich als negativ zu bewerten sind, da neben der flächenhaften Ausdehnung von bestimmten Feuchtgebiets-Biotoptypen (meist nach §18 ThürNatSchG geschützt) auch die Umwandlung von derzeit nicht geschützten Biotoptypen (nährstoffreichen Hochstaudenfluren, Ruderalfluren, meso-

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 41

philes Grünland) in §18-Biotoptypen erfolgen kann (siehe folgende Tabelle). Grundsätzlich ist auch die Entwicklung von FFH-Lebensraumtypen (v.a. Sumpfhochstaudenflur, Typ 4721) möglich.

Tabelle 11: Potenzielle Entwicklung von Biotoptypen bei häufigerer Überstauung

Aus BföS (2002), leicht verändert.Biotop-Code

Biotop-Bestand

Mögliche Entwicklung §18 FFH-Code

3210 Kleinseggen- und Bin-senbestände

3210 Kleinseggen- und Binsenbestände,ggf. Ausdehnung

3230 3230 Landröhricht 3230 Landröhricht,ggf. Ausdehnung

§ > §

4223 Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht

FFH 6510

Entwicklung von4721 Sumpfhochstaudenflur3230 LandröhrichtSowie Flutrasen

- zu§§

4230 Feucht- und Nassgrün-land, eutroph bis me-sotroph

Entwicklung von4721 Sumpfhochstaudenflur3230 LandröhrichtSowie Flutrasen

§ >§§

6431

4720 Hochstaudenflur; Saum feuchter Standorte

Entwicklung von4721 Sumpfhochstaudenflur3230 Landröhricht3220 Großseggenried

- zu§§§

6431

4721 Sumpfhochstaudenflur

z.T. 6431 (nur an Ufern)

Sumpfhochstaudenflur, ggf. AusdehnungEntwicklung von3230 Landröhricht3220 Großseggenried

§ > §

§§

6431

4722 Ruderalflur, eutroph und feucht bis nass

Entwicklung von4721 Sumpfhochstaudenflur3230 Landröhricht3220 Großseggenried

- zu§§§

6431

6221 Gebüsch auf Feucht- und Nassstandort

Gebüsch auf Feucht- und NassstandortGgf. Ausdehnung

§ > §

6224 Laubgebüsch frischer mesophiler Standorte

6221 Gebüsch auf Feucht- und Nassstand-ort

- zu §

7106 Erlen-Eschenwald*91E0

Erlen-Eschenwald, ggf. Ausdehnung § > § *91E0

Eine Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung geschützter Biotope, insbesondere des Weichholz-Auwaldes und von Großseggen-Rieden oder Sumpfhochstaudenfluren durch das ge-plante Grünbecken, ist damit nicht zu erwarten. Es besteht die Möglichkeit, dass derzeit relativ wenig wertvolle Biotoptypen (eutrophe Ruderalfluren oder Hochstaudenfluren wie Brennnessel-Fluren und Giersch-Bestände) sich in Feuchtgebiets-Biotoptypen entwickeln (Sumpfhochstauden-flur, Landröhricht oder Großseggenried (siehe obige Tabelle).Der Bestand an FFH-Lebensraumtypen kann dadurch sogar zunehmen (siehe obige Tabelle).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 42

Beeinträchtigungen der geschützten Biotoptypen über indirekte Wirkungen der Überstauungen sind daher nicht zu erwarten.

Wie bereits im Kapitel Boden beschrieben, können bei Hochwässern Ablagerungen und Schlamm sowie Gehölzreste eingetragen werden, wie sich aus dem gegenwärtigen Zustand der Flächen ergibt, die nahe an dem geplanten Damm liegen. Der Eintrag ist auch an der Vegetation ab-zulesen: im Süden dominieren nährstoffliebende Hochstaudenfluren (z. B. von Brennnessel, Giersch, oder Neophyten gebildet), nach Norden zu werden diese Biotoptypen seltener und mäßig nährstoffliebende Biotoptypen (Seggenriede, Sumpfhochstaudenfluren) nehmen zu. Der Eintrag ist abhängig vom Aufkommen im Einzugsgebiet und dem Ausmaß der Hochwässer; die konkreten Ablagerungsstellen in der Aue der Röden hängen wiederum mit lokalen Ereignissen (Wind, Höhe der Vegetation etc.) zusammen.

Die Biotoptypen im geplanten HQ1-Stauraum sind derzeit von nährstoffliebenden Pflanzen gebil-det, da auch derzeit v.a. in diesem Bereich Ablagerungen stattfinden. Durch eine weitere Nähr-stoffanreicherung, die ggf. durch eine verstärkte Ablagerung eintreten könnte, werden sie nicht geschädigt. Diese Biotoptypen unterliegen auch keiner landwirtschaftlichen Nutzung, sodass ver-stärkte Ablagerungen und Gehölzreste diese Nutzung nicht behindern. Im HQ10-Stauraum kleinflächig und v.a. im HQ100-Stauraum größerflächig befinden sich genutz-tes Grünland und Ackerflächen. Hier kann eine verstärkte Ablagerunghäufigkeit die landwirtschaft-liche Nutzung dieser Biotoptypen behindern. Entsprechend sind Maßnahmen zur Entfernung von Ablagerungen, die im Zusammenhang mit dem Betriebsfall des Grünbecken stehen, vorgesehen, wenn die Nutzung (z.B. Grünland-Nutzung) oder Funktion (z.B. wertvoller Raum für Biotoptypen oder Arten) behindert werden würde.

Ablagerung von SedimentenEine Mobilisierung der ausgedehnten Ackerflächen östlich der Röden, die im geplanten HQ10- und HQ100-Stauraum liegen, und der Eintrag von nährstoffreichem Oberboden in die Aue der Röden, insbesondere der Ablagerung von Oberboden in geschützten Offenlandbiotoptypen, ist nicht zu erwarten. Siehe hierzu die Ausführungen in Kap. 4.2.

Verschlammung von Kleingewässern und AltwasserIm HQ10-Stauraum liegen zwei nach dem Jahr 2002 angelegte Kleingewässer, im HQ1-Stauraum eines. Falls es zu einer verstärkten Sedimentation im Stauraum käme, könnten langfristig diese Kleingewässer verfüllt werden und verschwinden.

Jedoch muss darauf verwiesen werden, dass sich in verlandenden Kleingewässern ebenfalls wert-volle Biotoptypen (Röhrichte, Großseggenriede, Sumpfhochstaudenflur und andere §18-Biotopty-pen) entwickeln können, so dass eine Verlandung dieser angelegten Kleingewässern nicht per se als negativ zu bewerten ist. Derzeit unterliegen die drei angelegten Kleingewässer nicht dem Schutz des §18 ThürNatSchG (siehe Bestandskarte).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 43

Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbund-Funktion des Grünen Bandes

Großräumig gesehen, wird der Talraum der Röden an einer relativ engen Stelle durch ein Damm-bauwerk gequert, was Auswirkungen v.a. auf am Boden wandernde Arten (z.B. Amphibien, Repti-lien, Käfer, Weichtiere) haben kann. Durch die Begrünung und Gestaltung als extensives Grünland sollen mögliche nachteilige Effekte abgemildert werden.Für flugfähige Arten (z.B. Vögel, Fledermäuse, Schmetterlinge, Libellen, viele Käferarten etc.) spielt das Bauwerk aufgrund seiner relativ geringen Höhe und Breite keine erhebliche Rolle. Durch die geplante Begrünung ergeben sich keine erheblichen Barriereeffekte für terrestrische nicht flugfähige Artengruppen.

Die geplanten Stauräume in der Aue der Röden können sich vorübergehend im Betriebsfall auf den überregionalen Biotopverbund auswirken. Da das Vorhaben als Grünbecken geplant ist, ist durch das Planungsvorhaben eine erhebliche Barrierewirkung oder Zerschneidung – außerhalb des Betriebsfalles - nicht gegeben. Der Betriebsfall des geplanten Grünbeckens ist im Verhältnis zu den gegenwärtigen Hochwässern, die die Aue der Röden einstauen, zu sehen. Auch im ist-Zu-stand werden bei Hochwässern Teile der Röden-Aue überstaut. Erhebliche zusätzliche Zerschnei-dungswirkungen für den überregionalen Biotopverbund sind daher nicht zu erwarten.

Der geplante Damm und seine Zuwegungen bzw. neuen Wegeführungen liegen auf bayerischer Seite außerhalb des Grünen Bandes (die ehemalige innerdeutsche Grenze reichte vom Kolon-nenweg bis zur Staatsgrenze DDR-BRD, d.h. war ausschließlich Territorium auf thüringischer Seite). Eine Zerschneidungswirkung für das Grüne Band ist damit nicht gegeben. Großräumig gesehen, ist der südlich von Hönbach gelegene Abschnitt des Grünen Bandes (südöstlich des geplanten Dammes; südlich Friedhof Hönbach) eine „Lücke“ im Biotopverbundsystem Grünes Band, da hier Intensivgrünland auf einem langen Abschnitt des Grünen Bandes vorherrscht. Parallel zu diesem Intensivgrünland verläuft der südliche Damm des Grünbeckens, rund um den extensives Grünland aus Acker entwickelt wird. Durch diese Maßnahme, die aus Gründen des speziellen Artenschutzes erforderlich ist, wird auch die Biotopverbundfunktion für Offenland-Arten entlang des Grünen Bandes verbessert.

Biotopverbund ist nicht nur innerhalb des Grünen Bandes zu sehen, sondern auch von der Aue der Röden auf der bayerischen Seite (nahe Wildenheid) zu den thüringischen Teilen der Röden-Aue. Hier liegt die Dammaufstandsfläche und der nördliche Damm, rund um den extensives Grünland aus Acker entwickelt wird. Durch diese Maßnahme, die aus Gründen des speziellen Artenschutzes erforderlich ist, wird auch die Biotopverbundfunktion für Offenland-Arten zwischen Röden-Aue (Bayern) und Aue der Röden (Thüringen) und Grünes Band verbessert.Beide Maßnahmen führen zu einer Verbesserung der Biotopverbundfunktion für Offenland-Arten entlang des Grünen Bandes und vom Grünen Band hinaus in die Aue der Röden (bayer. Ab-schnitt).Die Entwicklung von Grünland nördlich und südlich des Dammbauwerkes führt dazu, dass der geplante Damm nicht als Barriere im Offenland-Biotopverbund wirkt, sondern den lokalen (Röden-Aue in Bayern und Thüringen) und überregionalen Offenland-Biotopverbund (Grünes Band) auf-grund der extensiven Grünlandnutzung der Böschungen und der Entwicklung extensiven Grünlan-des in seinem Umfeld aus Acker unterstützt.

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Das geplante Grünbecken widerspricht damit nicht den Zielen für den Biotopverbund des Grünen Bandes (vgl. BUND 2012, BUND 2014). Nach dem „Handlungsleitfaden für das Grüne Band“ (BUND 2014) ist anzustreben (eigene Her-vorhebung: Fettdruck):„Insbesondere in offenen, strukturarmen Agrarlandschaften und dort, wo der Nutzungsdruck hoch ist und der Biotopverbund bereits gestört ist, bietet sich die Durchführung naturschutzorientierter Flurneuordnungsverfahren an, welche unterbrochene Bereiche des Grünen Bandes wieder her-stellen oder durch Neuschaffung benachbart liegender, neuer Verbundflächen den lokalen und regionalen Gesamtzusammenhang des Biotopverbundsystems gewährleisten.“

Mit den geplanten Maßnahmen der Entwicklung von Extensivgrünland aus Ackerflächen, die direkt benachbart zum Grünen Band liegen, werden diese Ziele aus BUND (2014) umgesetzt.

4.4.3 Geschützte und gefährdete PflanzenartenGeschützte und gefährdete Pflanzenarten sind vom Vorhaben auf bayerischer und thüringischer Seite wie folgt betroffen:

Vorkommen betroffen durchArtname Schutzstatus

BArtSchVORLBay.

RLTh

RLD

Damm-Bauwerk

HQ1 HQ10 HQ100 AußerhalbHQ100

Juncusfiliformis

- 3 3 - x

Iris pseudacorus b - - - x xSchoenoplectus lacustris

- V - - x x

Eleocharis palustris agg.

- V - - x x

Typha angustifolia - 3 - - x x xAlopecurus aequalis - V - - x x xNasturtium officinale - V - - x x x

Die ermittelten Pflanzenarten sind Nässezeiger, typische Arten von Feuchtgebieten oder Verlan-dungszonen, oder zeigen wechselfeuchte Standortverhältnisse an. Sie sind an hohe Boden-feuchte, Überstauung oder einen hohen Grundwasserstand angepasst. Nach Ellenberg & Leusch-ner (2010) sind Sumpfpflanzen (Helophyten, wie z.B. Carex-Arten, Typha, Phragmites, Phalaris, Sparganium etc.) als Besiedler nasser, oft wassergesättigter Böden nicht auf zeitweise stehendes Wasser angewiesen, sie vertragen jedoch Überstauung für mehrere Wochen. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Arten durch das geplante Grünbecken ist damit nicht zu erwarten, an keinem der ermittelten Standorte.

4.4.4 Geschützte und gefährdete VogelartensaP-relevante Vogelarten (geschützte und gefährdete Arten, Arten der Vorwarnlisten) sind vom Vorhaben auf bayerischer und thüringischer Seite wie folgt betroffen:An Arten der Roten Listen Thüringens (2011), Deutschlands (Südbeck et al. 2009) oder Bayerns (2003), oder Arten der Vogelschutz-Richtlinie, Anhang I, oder streng geschützte Arten nach BNatSchG wurden im Untersuchungsraum (HQ100-Stauraum und Umfeld von ca. 200 m) eine

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 45

Reihe von Vogelarten nachgewiesen, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind (nur saP-rele-vante Vogelarten).

Die letzte Spalte ergibt sich im gesamten Untersuchungsraum ermittelte Zahl von Revieren (HQ100 und ca. 200-300m Pufferzone ringsum, plus der Bereich vom Ortsrand Wildenheid bis zum geplanten Damm). Die Spalten zuvor geben die Zahl der Reviere an, die je nach Betroffenheit (Lage des Reviers auf dem geplanten Dammbauwerk, im HQ1-Bereich, Friedhof Hönbach; HQ10 und HQ100 Bereich oder außerhalb des geplanten HQ100-Stauraumes) aufgeschlüsselt sind (Spalten mit zwei HQ-Angaben: Reviere liegen in beiden HQx-Stauräumen). Dorngrasmücke: eines von 7 ermittelten Revieren betroffen (durch Dammbauwerk) Feldlerche: eines von 6 ermittelten Revieren betroffen durch Dammbauwerk; zwei durch HQ10-

und HQ100-Stauraum Feldschwirl: das einzig ermittelte Revier betroffen, an der Grenze von HQ10 zu HQ100-Stau-

raum Feldsperling: 3 von 3 ermittelten Revieren betroffen durch Dammbauwerk Goldammer (in Bayern in Gegensatz zu Thüringen planungsrelevant, nach Vorgaben StMI

2015): insgesamt 13 von 34 ermittelten Revieren in unterschiedlichen Teilbereichen betroffen, allein drei durch Dammbauwerk

Haussperling: eines von 2 Revieren/Vorkommen betroffen (durch Dammbauwerk) Klappergrasmücke: alle 4 ermittelten Reviere betroffen, durch Dammbauwerk, Friedhofsmauer

Hönbach (Objektschutz), HQ1- und HQ100-Stauraum Kleinspecht: eines von 2 Revieren betroffen (Dammbauwerk bzw. Baustelle hierfür) Kuckuck: zwei von 2 Revieren betroffen durch unterschiedliche HQ-Stauräume Neuntöter, Rohrammer, Pirol und Trauerschnäpper: jeweils das einzige Revier betroffen (Rohr-

ammer ist in Thüringen saP-relevant, nicht in Bayern) durch unterschiedliche HQ-Stauräume Die übrigen aufgeführten Arten sind nicht betroffen: Lage des Reviers außerhalb der HQ100-

Linie oder nur zur Nahrungssuche im Untersuchungsraum.

Von den folgenden saP-relevanten Arten brüten am Boden: Baumpieper, Feldlerche, Goldammer, Wiesenschafstelze in der bodennahen Strauchschicht: Feldschwirl, Rohrammer (Röhricht) im Gebüsch: Klappergrasmücke, Neuntöter in Baumhöhlen: Feldsperling, Gartenrotschwanz, Klein- und Grünspecht, Trauerschnäpper in Baumkronen: Pirol; hier auch Mausebussard, Turmfalke (keine Brutvögel im Planungsgebiet,

nur bei Nahrungssuche beobachtet) an oder auf Gebäuden: Haussperling, Weißstorch (Überflug, nur bei Nahrungssuche beobach-

tet) in Nestern anderer Vogelarten: Kuckuck

Entsprechend der saP sind spezielle CEF-Maßnahmen erforderlich, um die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts zu vermeiden. Die in der saP ermittelten erforderlichen Maß-nahmen wurden in den LBP übernommen. Aufgrund der Aktualisierung der Roten Liste Bayerns (Stand 23.6.2016) ist festzustellen, dass insbesondere Vogelarten der strukturreichen Agrarland-schaft in höhere Gefährdungsstufe eingeordnet werden mussten als bei der Roten Liste von 2003. Entsprechend wurde dies bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 46

Tabelle 12: saP-relevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet 2016

RL-Gefährdungsstatus: 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; V: Vorwarnliste Anh. I: aufgeführt im Anhang 1 der Vogelschutz-RichtlinieReproduktionsstatus: A: möglicher Brutvogel B: wahrscheinlicher Brutvogel C: sicherer Brutvogel N: Nahrungsgast Ü: ÜberflugArtname Art-

CodeIn Karte

RLBay.2016

RLTh

RLD

Jahr Damm-Bauwerk

HQ1 HQ1,Friedhofund F.Mauer

HQ10 HQ10,HQ1

HQ100,HQ10

HQ100 KeineBetroffenheit,da außerhalb HQ100

SummeReviere

Baumpieper Bp 2 V 2016 2 2Dorngrasmücke Dg V 2016 1 6 7Feldlerche Fl 3 V 3 2016 1 1 1 3 6Feldschwirl Fs V V 2016 1 1Feldsperling Fe V V 2016 3 3Gartenrotschwanz Gr 3 V 2016 1 1Goldammer G #1# 2010

20163 2 1 2 2 1 2 21 34

Grünspecht Gü #1# 20102016

2 2

Haussperling H V V 20102016

1 1 2

Klappergrasmücke

Kg 3 2016 1 1 1 1 4

Kleinspecht Ks V V 2016 1 1 2Kuckuck Ku V V V 2010

20161 1 2

Nt V Anh.i

2016 1 1

Rohrammer Ro 2016 1 1Wiesenschafstelze

St #2# 3 2016 1 1

Trauerschnäpper Ts V 3 2016 1 1Pirol P V V 2016 1

Mäusebussard Nm 20102016 N

1 Brut außer-halb

1

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 47

Turmfalke Tf 2016 N

1 Brut außer-halb

1

Weißstorch Ws #2# 1 3 2010Ü, N

1 Brut außer-halb

1

SummePlanungsraum

11 5 2 2 2 3 8 38 71

#1#: Goldammer, Grünspecht: in der RL Bayern 2003 noch V: Vorwarnstufe, in RL 2016 nicht mehr gefährdet oder in Vorwarnliste#2#: Wiesenschafstelze, Weißstorch: in der RL Bayern 2003 noch 3: gefährdet, in RL 2016 nicht mehr gefährdet oder in Vorwarnliste

Artname Art-Code RLB2016

RLTh2011

RLD2009

Jahre Damm-bauwerk

HQ1 HQ10 HQ100 Außerhalb HQ100

LINFOS /UNB SONRebhuhn Re 2 2 2 1994 außerhalbSchlagschwirl Ssc V 2013 außerhalbKiebitz Ki 2 1 2 1994Bekassine Be 1 1 1 1990Braunkehlchen Bk 1 2 3 1990Feldschwirl Fs V V 2016 Konnte 2016 bestätigt werden

Die aus dem Planungsvorhaben sich ergebenden Maßnahmen sind als Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen in der saP, die einen gesonderten Text darstellt, begründet. Sie werden in den LBP übernommen und teilweise mit Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff kombiniert (siehe Maßnahmenplan).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 48

Abbildung 5: Lage der Reviere möglicher bis sicherer Brutvogelarten(Revierkartierung und Revierabgrenzung nach Methodenstandard Südbeck et al. 2005)

Teil Nord

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 49

Teil Süd

Aufgrund der Überlagerung von Beschriftungen wird ein Revier Feldsperling auf dem geplanten Dammbauwerk nicht beschriftet, geht aber in die Bilanz mit ein.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 50

4.4.5 Geschützte und gefährdete sonstige TierartenGeschützte und gefährdete sonstige Tierarten sind vom Vorhaben auf bayerischer und thüringi-scher Seite wie folgt betroffen:

SäugetiereIm LINFOS ist für das Jahr 2016 auf thüringischer Seite der Nachweis eines Bibers mit Fraßspuren verzeichnet. Auf bayerischer Seite ist der Biber in allen TK, die den Planungsraum umgeben, ver-treten. Die saP behandelt den Biber im Detail. Spezifische Maßnahmen ergeben sich für diese Art aus der saP nicht.

Insgesamt wurden 19 Bäume, die Höhlen oder Spalten oder abplatzende Rinde aufwiesen, inner-halb des geplanten HQ1-Stauraums oder auf der Dammaufstandsfläche des geplanten Damm-bauwerks ermittelt. Damit sind mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Baumhöhlen-be-wohnenden Vogel- und Fledermausarten grundsätzlich betroffen und bedürfen einer Detailbe-trachtung (siehe saP).Höhlenbaum-bewohnende Fledermausarten können – ebenso wie Vogelarten – vom Planungsvor-haben auf zwei Wegen betroffen sein: Fällung von Bäumen mit Baumhöhlen oder mit Rindenrissen oder Spalten in Stämmen oder

Ästen, insbesondere für die Errichtung des Dammbauwerks, neuen Zuwegungen und seinen Nebenflächen

Überstauung von Höhlenbäumen durch die geplanten Stauräume, v.a. dem geplanten HQ1-Stauraum. Insbesondere Arten wie Wasserfledermaus und Gr. Abendsegler (aus Thüringen und Bayern bekannt), sowie Braunes Langohr und Zwergfledermaus könnten betroffen sein, da diese Arten häufig und weit verbreitet sind und auch am Siedlungsrand vorkommen.

Die in der saP formulierten Maßnahmen (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) für Fledermäuse werden in den LBP übernommen.

SchmetterlingeDie 2002 im Planungsraum erhobenen Tagfalter (BföS 2002) sind gemäß aktueller Roter Liste Thüringen (TLUG 2011) weder gefährdet noch in der Vorwarnliste enthalten (siehe Anhang), ledig-lich eine Art der Vorwarnliste zur Roten Liste Deutschland (BfN 2011), der Senfweißling (Leptidea sinapis) wurde in einer Probefläche (Feuchtwiese und Hochstaudenflur) im Jahr 2002 ermittelt.

AmphibienIm geplanten HQ100-Stauraum sind aus dem LINFOS nur der Wasserfrosch (Rana kl. esculenta) bekannt, keine weitere Amphibienarten. Diese Art ist weder streng geschützt noch im Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten, und sie steht auch auf keiner Roten Liste oder Vorwarnliste (Bayern, D, Thüringen).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 51

LibellenDie Nachweise im LINFOS von Libellen in den geplanten HQ1-, HQ10 oder HQ100-Stauräumen beziehen sich auf weit verbreitete, relativ anspruchslose Libellenarten, die weder nach BArtSchVO streng geschützt sind noch im Anhang IV der FFH-Richtlinie stehen.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) war nur die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) in der Röden im Planungsraum nachgewiesen worden.Die Gebänderte Prachtlibelle ist nach den aktuellen Roten Listen Bayerns, Thüringens oder Deutschlands weder gefährdet noch in der Vorwarnliste enthalten und auch nicht besonders ge-schützt (nach BArtSchVO). Wie alle Libellenarten in Deutschland ist sie besonders geschützt.

Die Art ist typisch für Fließgewässer, aber relativ anspruchslos in Bezug auf die Wasserqualität. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Population in der Röden durch das Planungsvorhaben ist nicht plausibel ableitbar, da die Art an natürlichen bis bedingt naturnahen Gewässern vorkommt und ihre Larven auch natürliche Hochwässer mit den damit verbundenen Staubereichen und Stau-zeiten ertragen.

HeuschreckenBei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) waren insgesamt 8 Heu-schreckenarten in Probeflächen (Hochstaudenflur, Ruderalflur und Feuchtwiese) auf thüringischer Seite ermittelt worden. Nach den aktuellen Roten Listen (TLUG 2011, Bayern 2016) gilt nur eine Art hiervon, die Sumpfschrecke, in Thüringen als gefährdet (RL-Status 3), sie war auf einer Feuchtwiese im Norden des Planungsraums ermittelt worden.

Habitatpotenzial besteht für die Sumpfschrecke auf bayerischer und thüringischer Seite in feuchten bis nassem Grünland (brach liegend bis extensiv genutzt), d.h. sowohl auf der Dammaufstandsflä-che und neuen Zuwegungen als auch im geplanten HQ100-Stauraum. Bei Verbuschung ver-schwindet die Art, da sie Wärme liebend ist. Sie ist einerseits mobil und gut flugfähig, andererseits benötigen die Eier bei der Überwinterung einen hohen Grundwasserstand bzw. ertragen auch Überstauung.Im Erwachsenen-Stadium kann die Sumpfschrecke einem auflaufenden Hochwasser ausweichen, da sie gut flugfähig ist. Im überwinternden Ei-Stadium sind Überstauungen eher förderlich, da die Eier austrocknungsgefährdet sind und eine hohe Bodenfeuchte benötigen. Die Art kommt auch in den Bereichen vor, die von den Hochwässern der Röden im Ist-Zustand überstaut werden. Eine Schädigung des Bestandes ist nicht plausibel herleitbar.

WeichtiereFür zwei Weichtier-Arten (Ancylus fluviatilis, Pisidium milium) liegen Nachweise im LINFOS vor. Beide Arten sind laut TLUG (2011) nicht in der Roten Liste Thüringens enthalten und weisen nach BArtSchVO keinen spezifischen Schutzstatus auf.

Bei den Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren (BföS 2002) waren Weichtiere in der Rö-den (Röden-Abschnitt an der geplanten Dammaufstandsfläche, oberhalb Flusskläranlage) unter-

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 52

sucht worden und auch Hochwassergeniste an der Landesgrenze besammelt worden, die ein grö-ßeres „Einzugsgebiet“ auf thüringischer Seite abdecken.

Nach der aktuellen Roten Liste (TLUG 2011) waren in beiden Erhebungen keine gefährdeten Arten oder Arten der Vorwarnliste oder streng geschützte enthalten, ebenso nicht nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. Eine Schädigung des Bestandes von saP-relevanten Arten ist daher nicht zu er-warten.

4.4.6 Spezieller Artenschutz nach Art. 44 BNatSchGDas Vorhaben wurde im Hinblick auf seine artenschutzrechtliche Zulässigkeit einer speziellen ar-tenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen (siehe Anlage 4.2: spezielle artenschutzrechtliche Prü-fung).

Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verboten im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens werden folgende Maßnahmen vorgesehen:• Insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes sind Baufeldräumungen bzw.

Gehölzentfernungen außerhalb der Vegetationszeit (1. Okt. bis Ende Feb.) vorzusehen. Abweichungen davon bedürfen einer Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.

• Durch die geplanten Baumaßnahmen ist ein Teil der ermittelten Höhlenbäume in der Aue von Rodung bzw. HQ1 betroffen, und zwar im Umfang von 19 Höhlenbäumen mit 13 Baumhöhlen und mit 13 Spalten bzw. 8 Rindenrissen oder Rindentaschen, die von bestimmten Vogelarten (z.B. Feldsperling, Gartenrotschwanz) und Baumhöhlen-bewohnenden Fledermäusen (z.B. Gr. Abendsegler, Wasserfledermaus) als „Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ im Sinne des Arten-schutzrechts genutzt werden können.

• Auf thüringischer Seite können bei HQ100 zwei Reviere der Feldlerche durch Überstauung betroffen sein, auf bayerischer Seite wird 1 Revier durch die Dammaufstandsfläche überbaut.

• Auf bayerischer Seite sind v.a. Arten der bodennahen Krautschicht oder der Strauchschicht durch Überbauung mit dem geplanten Dammbauwerk betroffen. Zum Kompensation ist die Anlage von dornstrauchreichen Gebüschen oder Hecken in Verbindung mit der Anlage von Extensivgrünland (Umwandlung von Acker in artenreiches Extensivgrünland) erforderlich.

• Auf thüringischer Seite können bei HQ10 und HQ100 Bestände des Großen Wiesenknopfes, der Futterpflanze des Dunklen Ameisenbläulings Phengaris = Glaucopsyche = Maculinea nau-sithous) durch Überstauung betroffen sein.

• Durch den örtlichen Fischereiverein wurden vor ca. 10 Jahren Larven des Edelkrebses (Asta-cus astacus, streng geschützt nach BNatSchG, nicht jedoch im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt, sondern nur im Anhang V) unterschiedlichen Alters in das Fließgewässer Röden ausgesetzt. Zur Vermeidung von Zugriffsverboten ist im Rahmen einer ökologischen Bau-überwachung der betroffene Gewässerabschnitt auf eine etwaige Besiedlung mit Flusskrebsen abzusuchen. Sofern hierbei wirklich Edelkrebse (Astacus astacus) (und nicht amerikanische Krebsarten, die Überträger der Krebspest sind) nachgewiesen werden, sind diese aus dem Gefahrenbereich zu verbringen und in einem geeigneten Abschnitt der Röden wieder auszu-setzen.

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Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden die in der saP (BföS 2016) formulierten CEF-Maßnahmen in den LBP über-nommen.

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 des BNatSchG sind bei Umsetzung der Maß-nahmen im Geltungsbereich des LBP für das Vorhaben weder für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie erfüllt.Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.

4.4.7 Auswirkungen auf Schutzgebiete und großräumigen Biotopver-bundDas Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“ (IVL 2013) schlägt eine extensive Rinderbeweidung für die Aue der Röden als Maßnahmenziel vor (Ziel FW2). Dieses Ziel wird durch das geplante Grünbecken nicht eingeschränkt oder unmöglich gemacht. Im Lkr. Coburg gelten extensive Rin-derweiden in Auen (z.B. Rodach-Aue, siehe http://www.hutelandschaft-rodach-aue.de/_inhalt/projekt/projekt) als gelungenes Vorzeigebeispiel für alternative Auennutzung mit Ganzjahresbeweidung (z.B. Rodach-Aue südlich Stressenhausen, „Hutelandschaft Rodachaue“, Konik-Pferde und Heckrinder) und werden als erfolgreiches Naturschutzprojekt kommuniziert (u.a. auch wegen des Brutbestands an Bekassine, Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen und Wiesen-pieper, sowie Schafstelze, Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Feldlerche, Wachtel und Rebhuhn: vgl. http://www.hutelandschaft-rodachaue.de/_inhalt/tierwelt/ weiteretiere/weiteretiere). Ähnliche Ver-hältnisse können sich auch in der Aue der Röden einstellen, wenn entsprechende robuste Rinder-rassen, die auch in Auen zurechtkommen, verwendet werden.

Die Aue der Röden ist groß genug, dass eine flächenangepasste Rinderherde weiden kann und ggf. auftretenden Hochwässern bei HQ1 und HQ10 nach Norden ausweichen kann. Für den HQ100-Betriebsfall müsste ein Rückzugsgebiet in dem westlich angrenzenden Hangwald oder den aufgelassenen Abbaustellen im Nordosten vorgesehen werden. In ausreichend dimensionierten Auen (z.B. Rodachaue, vgl. umfangreiches Bildmaterial zu einer vom Hochwasser gefluteten Hu-telandschaft Rodachaue, http://www.hutelandschaft-rodachaue.de/_inhalt/landschaft/landschaft) kommen die Rinder mit Hochwässern zurecht, was auch für den Planungsraum zutreffen kann.

Weitere Ziele des Naturschutzgroßprojekts „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ und seines Pflege-und Entwicklungsplans (IVL 2013) sinda) „Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von strukturreichen, extensiv genutzten Feucht-

und Nassgrünland mit Kleingewässern und Auemulden als Wiesenbrüterhabitate (Bekassine, Braunkehlchen, Kiebitz, Wachtelkönig“)

b) Erhalt und Entwicklung von naturnahen Nassbrachen, Seggennieder, Hochstaudenfluren und offenen bis halboffenen Röhricht- und Schilfflächen

c) Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Wälder auf Sonderstandorten, insbeson-dere auf, Sumpf-, Bruch- und Moorwälder mit eigendynamischer Entwicklung“

Die unter a) genannten Vogelarten sind seit 1990 bzw. 1994 nicht mehr im Grünen Band nachge-wiesen (gemäß aktuellen LINFOS-Daten, Stand Mai 2016), der Wachtelkönig war im Gebiet noch

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nie ermittelt worden. Im gegenwärtigen Zustand sind viel zu viel Gehölze innerhalb des HQ100-Raumes als dass Bekassine, Kiebitz oder Wachtelkönig dort derzeit brüten könnten.Der geplante HQ100-Stauraum weist nur relativ wenig Feucht- und Nassgrünland auf, vielmehr dominieren flächenmäßig Seggenrieder, Sumpfhochstaudenfluren und Weichholzauwald. Nördlich des geplanten HQ100-Stauraums sind dagegen ausgedehnte Feucht- und Nassgrünländer vor-handen, die jedoch nicht mehr im Grünen Band liegen, jedoch an es angrenzen.

Abbildung 6: Auszug Zielkarte Naturschutzgroßprojekt

Quelle: IVL (2013)

Feucht- und NassgrünlandWie ausgeführt, werden die vorhandenen Feuchtgebiets-Biotoptypen nicht in ihrem Bestand be-einträchtigt (vgl. Küchler & Hintemann 2014), vielmehr ist eine Entwicklung weiterer Flächen (aus

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derzeitigen eutrophen Brennnessel-Hochstaudenfluren), die §18 ThürNatSchG unterliegen, mög-lich, worauf bereits bei BföS (2002) hingewiesen wurde.

Konflikte mit der geplanten Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) „Röthenwie-sen“ oder den obigen Entwicklungszielen (IVL 2013) bestehen nicht, da Grünbecken keine nach-weisbar negativen Folgen auf Feuchtgebiets-Biotoptypen haben (Küchler & Hintemann 2014: für 109 untersuchte Probeflächen Grünbecken in Sachsen, bei einer Einstauhöhe von bis zu 20 m und im Mittel einer Einstaudauer von ca. 10 Tagen, annähernd jährliche Überstauhäufigkeit). Bei den in Sachsen untersuchten Grünbecken ergab sich keine Abstufung der Biotopwerte in Abhängigkeit von der Einstauhäufigkeit, jedoch ein Flächenanteil von 40 % von naturschutzfachlich wertvollen oder sehr wertvollen Biotoptypen (Feucht- und Nasswiesen, Auwald, feuchte Hochstaudenfluren) in hoher oder sehr hoher vegetationskundlicher Qualität (typisches Arteninventar). Diese Aussagen gelten für Grünbecken bei annähernd jährlicher Einstauhäufigkeit, d.h. diese Biotoptypen sind weitgehend unempfindlich gegenüber Einstau bzw. weisen eine hohe Regenerationsfähigkeit ge-genüber einstaubedingten Auswirkungen auf (Küchler & Hintemann 2014).

Beim geplanten HRB liegt bei einem HQ100 die voraussichtliche gesamte Einstaudauer (am Ab-laufpunkt des Dammbauwerks, nicht an der HQ100-Außenlinie) bei ca. 6 Tagen, d.h. deutlich we-niger als bei den in Sachsen untersuchten Grünbecken. Zudem ist die geplante Einstauhöhe mit ca. 7 m niedriger als die in Sachsen untersuchten (bis 20 m). Entsprechend ist auch die Wahr-scheinlichkeit geringer, dass überhaupt Beeinträchtigungen wertvoller Feuchtgebiets-Biotoptypen auftreten.

Seggenrieder, Hochstaudenfluren, RöhrichtIn Ellenberg & Leuschner (2010) werden die ökologischen Ansprüche und Standorteigenschaften von Großseggen-Gesellschaften und von Großseggen-Arten beschrieben. Demnach sind diese Gesellschaften und Arten an mehrwöchige Überschwemmungen und ausgedehnte Perioden sehr hohen Grundwasserstands angepasst. (z.B. Steif- und Schlankseggenried, Schnabelseggenried), ertragen jedoch auch starke Wasserstandsschwankungen. Die Ellenberg’schen Zeigerwerte für die wichtigsten Großseggenarten liegen bei 9 oder 10, wobei die Standorte oft überschwemmt oder wechselfeucht sein können (Ellenberg & Leuschner 2010, dortige Tab. 9-9). Zeigerwerte von 9 bedeuten Nässezeiger (Schwergewicht auf oft durchnässten (luftarmen) Böden) und von 10 (Wechselwasserzeiger, d.h. Wasserpflanze, die längere Zeit ohne Wasserbedeckung des Bodens erträgt).Häufigere Überstauungen sind für derartige Bestände nicht nachteilig, sondern eher förderlich, worauf bereits bei BföS (2002) hingewiesen wurde. Wie in BföS (2002) dargestellt, können sich im Stauraum, insbesondere im HQ1-Stauraum, durchaus wertvollere Biotoptypen als im Ist-Zustand einstellen, da die Möglichkeit besteht, dass derzeitige nährstoffliebende Hochstaudenfluren (Brennnesselfluren, kein §18-Biotop) von Sumpfhochstaudenfluren (§18-Biotop) oder Röhrichten oder Großseggenriedern abgelöst werden.

Weichholz-AuwälderWeichholz-Auwälder weisen in Mitteleuropa eine Überflutungsresitenz von bis zu 100-200 Ta-gen/Jahr (Ellenberg & Leuschner 2010) auf. Im Gegensatz zu natürlichen Auen (meist ca. 4 m) ist die Einstauhöhe bei Grünbecken höher (hier bis zu ca. 7 m), die Dauer aber kürzer (hier bis ca. 6 Tage am Ablaufpunkt des Dammes im Betriebsfall HQ100, nicht an der Außenlinie des HQ100-

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Stauraums). Die Überflutungstoleranz der Auenwaldpflanzen ist hoch (Ellenberg & Leuschner 2010) und beträgt für Altbäume im langjährigen Mittel bei der Silber-Weide (Salix alba) 190 Tage pro Jahr ohne sichtbare Schäden, bei der Stieleiche (Quercus robur) 110 Tage, bei Ulmen mehr als 80 Tage, bei der Esche ca. 40 Tage und beim Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weniger als 30 Tage. Die Erle (Alnus glutinosa) erträgt stehendes Wasser für Zeiträume bis zu fast einem Jahr (Ellenberg & Leuschner 2010). Es ist daher nicht zu befürchten, dass der Weichholz-Auwald durch den Betrieb des Grünbeckens beeinträchtigt wird.

Der Betrieb des Grünbeckens ist daher vereinbar mit den obigen drei Hauptzielen und den Maß-nahmenzielen des Naturschutzgroßprojekts und behindert ihre künftige Verwirklichung nicht.

Das Schutzwürdigkeitsgutachten stammt von 1994 (Widmann 1994). Bei BföS (2002) wurde ebenso wie bei Widmann (1994) bereits ein Verlust naturschutzfachlicher Qualitäten der Röden-Aue gegenüber früheren Erhebungen (1990: Grenzstreifenkartierung) festgestellt. Das geplante gLB „Röthenwiesen“ befindet sich nach wie vor in Fachplanung.

4.4.8 Folgewirkungen und mögliche KonfliktePflege der Grünland- und AckerflächenDie Bewirtschaftung der Grünlandflächen kann im Betriebsfall vorübergehend eingeschränkt wer-den.Hierbei ist bei HQ1 mit 1 Tag, bei HQ10 mit ca. drei Tagen und bei HQ100 mit ca. sechs Tagen Überstauung (An- und Ablauf) zu rechnen, und zwar am Ablaufpunkt des Hochwassers an der Staumauer des Grünbeckens, nicht an den berechneten HQ-Außenlinien (Außenlinien des maxi-malen Stauraums). An den berechneten Außenlinien der HQ1-, HQ10- und HQ100-Stauräume ist das Hochwasser nur wenige Stunden vorhanden. Die Bewirtschaftung der Grünlandflächen im Betriebsfall des Grünbeckens wird durch derart kurz-fristige Einstauzeiten auf den tatsächlichen Grünlandflächen in den geplanten Stauräumen nicht erheblich eingeschränkt.

Auswirkungen auf WegeAnalog zu obigen Ausführungen gilt dies auch für Wege. Im Betriebsfall des Grünbeckens treten kurzfristige Einstauzeiten auf, die die Nutzung der Wege nur für wenige Tage einschränken.

Entsorgung von Ablagerungen nach HochwässernDie Beräumung von Ablagerungen erfolgt je nach Nutzungs- und Funktionsbedingter Erfordernis der jeweiligen Flächen im Staubereich, durch das WWA KC.

Erfassung, Umgang und Beseitigung von Schäden nach HochwässernIm Falle von Hochwässern, v.a. größer oder gleich HQ10, erfolgt durch das WWA KC eine ent-sprechende Erfassung, sodass ggf. auftretende Schäden beseitigt werden können.

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4.5 Auswirkungen auf den Landschaftsfaktor Landschaftsbild / ErholungEine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung wird während der Bauzeit aufgrund des Baustellenbetriebs mit der Dammaufschüttung eintreten. Das Dammbauwerk führt dauerhaft zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Durch die geplanten Begrünungsmaß-nahmen wird das Bauwerk in die Landschaft integriert und damit die Eingriffserheblichkeit gemil-dert sowie das Landschaftsbild neu gestaltet.Im Ist-Zustand ist das Landschaftsbild bereits vorbelastet, aufgrund der baulichen Anlagen (ehe-malige Betriebsgebäude der Flusskläranlage, derzeitige Nutzung als Vereinsheim und Hunde-sportplatz) Durch die Entwicklung von extensivem Grünland (CEF-Maßnahmen-Erfordernis) auf derzeitigen Ackerflächen erfolgt eine landschaftstypische Verbesserung des Landschaftsbildes.

4.6 Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz und Kunstobjekte4.6.1 Friedhof Hönbach Baumaßnahme FriedhofsmauerDurch das Rückhaltebecken Röden wird die Hochwasser- und Grundwassersituation im Friedhof Hönbach beeinflusst. Gemäß landesplanerischer Beurteilung ist eine Beeinträchtigung durch zeit-weilig erhöhte Grundwasserstände auszuschließen. Ab einem Hochwasserereignis über HQ10 würde der Friedhof, der im Rückstaubereich des Hoch-wasserrückhaltebeckens liegt, eingestaut. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Grundwasser im Friedhofsbereich, aufgrund eines Einstaus, ansteigt (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold AG 2011).

Daher ist vorgesehen, den Friedhof durch eine Objektschutzmaßnahme vor Überflutungen und steigenden Grundwasserständen zu schützen. Hierzu liegen gesonderte technische Erläuterungs-berichte und Konzepte vor, auf die hier verwiesen wird.Die geplante Maßnahme „Objektschutz Friedhof Hönbach mit Friedhofskapelle“ ist im Plan 106700 GP 09 RP dargestellt.

4.6.2 Kunstobjekt WestÖstliches Tor Ungefähr 2 Meter westlich des Bodenaufschlusses B8 (Anlage 3.4, Lageplan Dammbereich) be-findet sich am bestehenden Fußweg von Hönbach nach Wildenheid nördlich des Weges, direkt auf der ehemaligen Grenze zwischen BRD und DDR, ein Kunstobjekt „WestÖstliches Tor“, eine ver-rostende ca. 3 m hohe Stahlplatte mit Durchlass.Hierzu siehe auch die Informationen zum Kunst-Wettbewerb „Wettbewerbs zur Vermittlung von Informationen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes“ und zum DBU-Projekt: https://www.dbu.de/projekt_16334/01_db_2409.htmlDas Kunstobjekt liegt außerhalb der Dammaufstandsfläche und außerhalb der neu zu bauenden Wege und wird daher von den Baumaßnahmen nicht direkt betroffen. Es könnte daher an Ort und Stelle verbleiben. Das WestÖstliche Tor liegt innerhalb der HQ1-Linie, und wird auch im Istzustand bei Hochwässern von Wasser umgeben bzw. überflutet.

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Wenn das Kunstobjekt für die Zeit der Baumaßnahmen abgebaut und nach Fertigstellung des HRB-Dammes wieder aufgebaut wird, werden jegliche Konflikte mit der Baustelle vermieden.Negative Auswirkungen auf das Kunstobjekt sind damit durch das Planvorhaben nicht ersichtlich.

4.6.3 Historische GrenzsteineIm Planungsraum sind historische Grenzsteine aus den Jahren 1845 und 1973-1976 vorhanden, daneben auch ein Grenzpfahl aus DDR-Zeiten. Diese sind als Denkmale geschützt (Techn. Erläu-terungsbericht, Arnold AG 2011). Sie liegen innerhalb des geplanten HQ1- und HQ10-Stauraumes, nicht im Baustellenbereich. Gegenwärtig unterliegen die Grenzsteine der Überflutungsdynamik der Röden, da sie im Ist-Zu-stand innerhalb der bestehenden HQ1-oder HQ10-Linie liegen und auch im Istzustand bei unge-fähr 10jährlichen Hochwässern von Wasser umgeben bzw. überflutet werden.

Die berechneten Einstauzeiten durch das Grünbecken betragen bei einem HQ100 maximal ca. 6 Tage am Durchlassbauwerk, nicht an der HQ100-Außenlinie; bei einem HQ10 ca. 3 Tage und bei einem HQ1 ca. 1 Tag (jeweils am Durchlassbauwerk): Die Befürchtungen, die materielle Substanz der Grenzsteine aus Sandstein werde geschädigt, werden aufgrund dieser kurzen Beeinflussungs-zeiten nicht geteilt.

Die ermittelten Grenzsteine und Grenzpfähle werden nicht überbaut.Eine Änderung dieser Verhältnisse durch die Planung ist nicht gegeben. Negative Auswirkungen sind durch das Planvorhaben nicht ersichtlich.

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen5.1 VorbemerkungenIn Anlage 1 (Bestand, Konflikte) des vorliegenden LBP sind die durch Baumaßnahmen unmittelbar beanspruchten Biotope auf bayerischer Seite dargestellt, in die Eingriffe erfolgen. Weiter werden auf thüringischer Seite Grundstücksflächen mittelbar betroffen, durch Überstauung im Bereich der HQ1, HQ10 oder HQ100-Linie.

Außer diesen ausgewiesenen Flächen werden keine weiteren Flächen in Anspruch genommen. Es ist Aufgabe der Bauüberwachung, darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Flächen durch Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen bzw. über das notwendige Maß hinaus in den Bauprozess einbezogen werden.

M1: Aus Gründen des allgemeinen Artenschutzes nach § 39 BNatSchG sowie des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG werden Gehölzbeseitigungen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar vorgenommen.

5.2 Maßnahmen zum Schutz des BodensDer Boden genießt den Schutz des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17.03.1998 zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.12.2004 sowie des Bayerischen Bodenschutzgesetzes Bay-BodSchG) vom 25.02.2010 und dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) vom 16. De-zember 2003. Darüber hinaus bestehen mit DIN 18 915 Vorschriften, die den Umgang mit Oberboden regeln.

5.2.1 Bauzeitliche MaßnahmenAnfallender Bodenabtrag bzw. Bodenaushub wird entsprechend seiner Zusammensetzung nach Bodenarten (Substrattypen) getrennt gelagert und bei der Wiederverwertung auf die lokalen Bo-denverhältnisse abgestimmt, d. h. bei einem Wiedereinbau an Ort und Stelle wird die vorgegebene Abfolge der Bodenhorizonte berücksichtigt.

Bauzeitlich beanspruchte Flächen werden gemäß DIN 18 915 von störenden, insbesondere pflan-zenschädlichen Stoffen gesäubert; hierzu zählen z. B. Baurückstände, Verpackungsreste und schwer verrottbare Pflanzenteile. Mit Fetten, Ölen, Farben und anderen pflanzengefährdenden Stoffen verunreinigter Boden ist auszutauschen.

Die bei den Baumaßnahmen anfallenden Reststoffe werden nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrlW-/AbfG) sachgerecht wiederverwertet bzw. entsorgt.

M2: Die Einhaltung der einschlägigen Regelungen wird durch eine ökologische Baubegleitung überwacht.

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5.2.2 Maßnahmen während des BetriebsDie bei Hochwässern anfallenden vorhabensbedingten Ablagerungen werden nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrlW-/AbfG) sachgerecht nach Bedarf wiederverwertet bzw. entsorgt.

Bei der Entfernung von Ablagerungen, Baurückständen, Verpackungsreste und schwer verrottbaren Pflanzenteile werden die Aspekte des Artenschutzes, insbesondere bei störungsempfindlichen Vogelarten, berücksichtigt und die Beräumung der Aue von Ablagerungen und Unrat am Ende der Vegetationsperiode, außerhalb der Brutzeit von Vogelarten, in einem Zeitraum von September bis Dezember durchgeführt.

M3: Die Beräumung von vorhabensbedingten Ablagerungen erfolgt je nach Nutzungs- oder Funktionsbedingter Erfordernis im Staubereich durch das WWA KC.

5.2.3 Künftige Nutzung des HQ100-BereichsDie HRB-Planung geht von der Fortführung der bisherigen Nutzungen aus.

5.3 Maßnahmen zum Schutz von Grund- und OberflächengewässerGemäß § 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2585, ist jedermann verpflichtet bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzu-wenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden.

Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben z. B. des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und bei Ausführung der Bauarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind keine Beeinträchtigungen des Wassers zu besorgen, siehe M2:

M2: Die Einhaltung der einschlägigen Regelungen wird durch eine ökologische Baubegleitung überwacht.

5.4 Maßnahmen zum Schutz des KlimasDas geplante Dammbauwerk kann eine nicht näher quantifizierbare Riegelwirkung für die Kaltluft-abflussbahn Richtung Neustadt haben. Aufgrund der geringen Größe des Kaltluftgebietes werden die Beeinträchtigungen hinsichtlich des Kleinklimas als gering eingeschätzt und bedingen keine spezifischen Maßnahmen. Die Böschungen des HRB-Damms werden durch Einsaat begrünt. Dadurch entstehen kleinklima-tisch gesehen neue Kaltluft- und Frischluftproduktionsflächen. Die so entstehende Kalt- und Frischluft wird über die Talaue der Röden in Richtung Neustadt geleitet.Die Begrünung der Dammböschungen und ihre Anlage als extensives Grünland und extensive Pflege ist auch aus Gründen des speziellen Artenschutzes erforderlich (siehe CEF-Maßnahmen).Aktualisierter Landschaftspfleg. Begleitplan Juni 2016 Büro für ökologische Studien,document.docx Bayreuth

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5.5 Schutz- und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Landschaftsfaktor Pflanzen und Tiere5.5.1 Allgemeine Vorsorge-, Schutz- und MinderungsmaßnahmenAllgemeine Vorsorge-Maßnahmen

M4: Zu erhaltende Bäume, Gehölze und Vegetationsflächen im Bereich der Baumaßnahme wer-den gemäß DIN 18920 durch Schutzmaßnahmen vor Schäden bewahrt, u. a. durch die Aufstellung von Schutzzäunen. Auf der Ostseite des geplanten Dammbauwerks werden zum Schutz der an den Baustellenbereich grenzenden Gehölzflächen Bauzäune auf einer Gesamtlänge von ca. 175 m aufgestellt.

In der Gemarkung Hönbach und Bettelhecken sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Be-reich mit erhöhtem Minen-Restrisiko dokumentiert. Im Bereich des „Grünen Bandes“ besteht nach wie vor ein allgemeines Risiko. Entsprechende vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen werden von der technischen Planung und der künftigen Bauausführung berücksichtigt.

5.5.2 Spezifische Maßnahmen für unmittelbar betroffene Biotoptypen und Arten5.5.2.1 Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahmen (für Vogelarten)M5: Anlage von artenreichem Extensivgrünland (bayerische Seite) und extensive Nutzung bzw. Pflege.

Details zu M5: Auf den Böschungen des Dammbauwerks, der Dammkrone (soweit nicht Wege) und auf derzeit als Acker genutzten Flächen nordöstlich und südöstlich des Dammes wird extensives Grünland angelegt. Dazu erfolgt die Ansaat auf den Dammböschungen mit einer Saatgutmischung für mäßig frische bis trockene Standorte und für die Ackerflächen mit einer Saatgutmischung für frische bis feuchte Standorte. Das Grünland wird extensiv genutzt bzw. gepflegt und ein- bis zweimal im Jahr gemäht, wobei die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni erfolgen soll.

Die Anlage von artenreichem Extensivgrünland wird so gestaltet, dass sie die Kriterien von LfU (2014; BayKompV0, Vollzugshinweise zum Hochwasserschutz; Kap. 2.2.2) vollumfänglich erfüllt.

a) Oberbodenauftrag auf den DeichflächenDie Oberbodenandeckung ist möglichst dünn aufzutragen (in der Regel bis zu 5 cm)., Verwendung von möglichst nährstoff- und humusarmem Feinsubstrat. Keine Verwendung von nährstoffreichem Oberboden aus Ackerflächen soll verzichtet werden.Als Saatgut ist autochthones Material zu verwenden (vgl. entsprechende Empfehlungen unter

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http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/autochthon/umsetzung/planung_entscheidunghilfen.htm).Die Deichpflege erfüllt folgende Mindestanforderungen:• Mahd der Deichflächen 1 bis 2-mal jährlich (z. B. Juni und August bei zweimaliger Mahd oder

Spätsommer/Herbstmahd bei einmaliger Mahd) und/oder extensive Beweidung der Deiche durch Schafe und/oder Ziegen

• Das Schnittgut ist abzutransportieren• Keine Düngung, kein PSM, bei Schafbeweidung kein Pferchen der Tiere auf dem Deich• Geräteeinsatz: Keine Verwendung von Schlegelmähwerken

Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahmen (für Vogelarten)M6: Anpflanzung von standortheimischen Bäumen und Sträuchern

Details zu M6: Folgende Gehölzarten finden Verwendung:Anpflanzung von standortheimischen Bäumen und Sträuchern am nordwestlichen Dammfuß. Die Baumarten werden als Heister, 3 x verpflanzt 150 – 200 cm und die Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3 Triebe, 60 – 100 cm gepflanzt. Die Auswahl der Gehölzarten erfolgt in Anlehnung an die potentielle natürliche Vegetation, dem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald.

Folgende Gehölzarten finden Verwendung:

Baumarten:Acer campestre (Feldahorn)Alnus glutinosa (Schwarz-Erle)Carpinus betulus (Hainbuche)Fraxinus excelsior (Esche)Prunus padus (Traubenkirsche)Quercus robur (Stieleiche)Sorbus aucuparia (Vogelbeere)Tilia cordata (Winterlinde)

Straucharten:Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)Corylus avellana (Hasel)Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn)Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)Lonicera xylosteum (Heckenkirsche)Frangula alnus (Faulbaum)Salix caprea (Salweide)Sambucus nigra (Holunder)Viburnum opulus (Wasserschneeball)

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In den beiden ersten Reihen zum Dammfuß werden nur Sträucher mit einem Mindestabstand von 10 m zum Dammfuß gepflanzt, damit ein Eindringen der Wurzeln in die Drainage des Dammbau-werks vermieden wird.

5.5.2.2 Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit CEF-Maßnahme CEF4 und CEF6

M7: Naturnahe Fließgewässergestaltung der Röden auf bayerischer Seite, Detailplanung nötig.

Details zu M7:Der Lauf der Röden wird auf einer Länge von ca. 300 m ab Bereich des Dammbauwerks (ca. 300 m auf der bayerischen Seite) fließgewässerabwärts naturnah gestaltet. Dazu werden Störsteine eingebracht, Verbesserungsmaßnahmen im Sohlbereich vorgenommen und die Ufer abgeflacht sowie eine abwechslungsreiche geschwungene Linienführung gestaltet.Eine Detailplanung, unter Beachtung der beiden CEF-Maßnahmen am rechten Ufer der Röden und unter Beachtung fischereilicher Aspekte, ist nötig.

5.5.2.3 Ausgleichsmaßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässersohle

M8: Herstellung der Durchgängigkeit der Röden, d.h. Rückbau des Sohlabsturzes in der Röden und adäquate Gestaltung des Durchlassbauwerks

Der Durchlass im Dammbauwerk wird mit einem ökologischen Gerinne versehen, so dass ein bio-logischer Austausch zwischen dem Lauf der Röden oberhalb und unterhalb des Dammes stattfin-den kann.Der bestehende Sohlabsturz (ca. 0,5 m Höhe) wird hierbei rückgebaut und damit die Durchgängig-keit der Röden wieder hergestellt. Dies ist die Voraussetzung, dass langfristig sich auch wieder anspruchsvolle Arten wie Bachneunauge und Westgroppe (FFH-Arten Anhang II) die Röden und ihren Oberlauf in Thüringen besiedeln können.

Um die biologische Durchgängigkeit für alle in Frage kommenden Organismen (Fische, Weichtiere, Insekten) zu sichern, müssen bestimmte Anforderungen beim Bau erfüllt werden (vgl. BföS 2002): Die Sohle des Fließgewässers im Bereich des Dammes sollte rauh und strukturiert genug sein,

um den bodengebundenen Lebewesen ausreichend Halt und Deckung zu bieten (d.h. mit einer Stein- und Kiesauflage versehen sein)

Die im Tosbecken und Dammbereich künstlich ausgebaute und befestigte Gewässersohle darf keine Gefällesprünge aufweisen, da sich manche Fisch- und alle Makrozoobenthosarten am Bodensubstrat entlang bewegen.

Der Querschnitt der Sperre sollte so breit bemessen sein, dass die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers nicht wesentlich höher ist als im Gewässer ober- bzw. unterhalb. Damit wird eine „kritische Strömungsgeschwindigkeit“ vermieden, bei der wandernde Organismen vom Sub-strat losgerissen werden bzw. Fische nicht mehr gegen die Strömung anschwimmen können.

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Gleichzeitig soll der Querschnitt nicht so flach und breit sein, dass der Wasserfilm oder -körper bei Niedrigwasser insbesondere für Fische zu dünn wird. Dies kann mit einem flach U- oder V-förmigen Profil erreicht werden.

Bereiche mit langsam fließendem bzw. stehendem Wasser und größeren Wassertiefen (Tosbecken unterhalb der Sperre, ggf. Feuchtbiotop oberhalb der Sperre) müssen so bemes-sen sein, dass für die Gewässerbewohner auch bei Niedrigwasser die Strömungsrichtung er-kennbar bleibt.

5.5.2.4 CEF-Maßnahmen

Im Planungsgebiet sind laut saP sowohl Vermeidungs- als auch CEF-Maßnahmen nötig, um die Verbotstatbestände des Artenschutzrechts nicht einschlägig werden zu lassen. Aus Gründen des zoologischen Artenschutzes ist die zentrale Vermeidungsmaßnahme bereits als M1 formuliert.

Folgende CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung kontinu-ierlicher ökologischer Funktionalität, i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) sind gemäß den Aus-führungen der saP (gesondertes Dokument) erforderlich:

CEF1: Aufhängen von 10 Nistkästen für Kleinvögel (Zielarten Feldsperling, Gartenrotschwanz) und 3 für Grünspechte (spezielle Kästen; Fa. Schwegler) außerhalb des geplanten HQ100-Stauraums: Nordteil von Fläche 33 (Bayern) und Fläche 78 (Thüringen)

CEF2.1: Aufhängen von 10 wartungsfreien Rund-Nistkästen für Fledermäuse (Zielarten: Wasser-fledermaus, Gr. Abendsegler, daneben auch Braunes Langohr und Zwergfledermaus) sowie 21 Flach-Nistkästen (für spaltenbewohnende Fledermausarten): Nordteil von Fläche 33 (Bayern) und Fläche 78 (Thüringen)

CEF2.2: Aufhängen von 3 Ganzjahres-Quartieren für Fledermäuse (Zielarten: Wasserfledermaus, Gr. Abendsegler, Braunes Langohr): Nordteil von Fläche 33 (Bayern) und Fläche 78 (Thüringen)

CEF3.1: Anlage spezifischer Lebensräume für am Boden brütende Vogelarten („Feldlerchenfens-ter“ oder „Blühstreifen“ für Zielart Feldlerche; der Suchraum für diese produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme ist westlich Hönbach, Flächen 1, 95 und 43 oberhalb des geplanten HQ100-Stauraums, Thüringen); und auf den Flächen 7 und 30 Bayern, jeweils oberhalb des geplanten HQ100-Stauraums.

Alternativ: Nutzung des Kompensations- und Umsetzungspool des Landkreises Sonneberg zur Umsetzung der Maßnahmen, falls die obigen Flächen auf thüringer Seite nicht verwendbar sind; und des Ökokontos im Lkr. Coburg, falls die obigen Flächen auf bayerischer Seite nicht verwendbar sind.

Details Feldlerchenfenster (nach Bayer. LfU 2014): pro 1 Revier: Größe mind. 20 m², mind. 2-4 Fenster pro ha; 6 Fenster pro auszugleichendem Revier Abstand vom Feldrand mind. 25 m

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 65

Abstand von Vertikalstrukturen (z.B. Gehölze, Gebäude) mind. 100 moder Details Blühstreifen 10 m * 100 m (nach Bayer. LfU 2014) pro 1 Revier: Einsaat einer standortspezifische Saatmischung regionaler Herkunft unter Beachtung der

standorttypischen Segetalvegetation reduzierte Saatgutmenge (max. 50-70 % der regulären Saatgutmenge) zur Erzielung eines

lückigen Bestands, Fehlstellen im Bestand belassen Mindestbreite 10 m, Mindestlänge 100 m keine Mahd, keine Bodenbearbeitung Mindestdauer 2 Jahre auf derselben Fläche (danach Bodenbearbeitung und Neuansaat i.d.R.

im Frühjahr bis Ende Mai) oder Flächenwechsel

Auf thüringischer Seite sind 2 Reviere Feldlerche auszugleichen, auf bayerischer Seite 1 Revier.

CEF3.2: Spezifische Bewirtschaftung von Ackerflächen für am Boden brütende Vogelarten Zielart Rebhuhn durch Ackerwildkrautstreifen / Brachestreifen: Mindestlänge 100 m, Mindestbreite 10 m, z.B. entlang von Grundstücks- oder Bewirtschaftungsgrenzen oder Gräben: der Suchraum für diese produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme ist westlich Hönbach, Flächen 1, 95 und 43 Thüringen, und auf den Flächen 7 und 30 Bayern, jeweils oberhalb des geplanten HQ100-Stauraums.

Alternativ: Nutzung des Kompensations- und Umsetzungspool des Landkreises Sonneberg zur Umsetzung der Maßnahmen, falls die obigen Flächen auf thüringer Seite nicht verwendbar sind, und des Ökokontos im Lkr. Coburg, falls die obigen Flächen auf bayerischer Seite nicht verwendbar sind.

Details (nach Bayer. LfU 2014) zum Ackerwildkrautstreifen / Brachestreifen• Mindestlänge 100 m, Mindestbreite 10 m• Selbstbegrünung (Diasporenvorrat im Maßnahmensuchraum als Voraussetzung), mögliche

Zielartendefizite sind in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde mit autochthonem Saatgut zu ergänzen

• im Rahmen von Pflegemaßnahmen sollen je nach Zielart jeweils ca. 30 % der Brachestreifen als Rückzugsmöglichkeiten für Vögel wie z.B. das Rebhuhn und Wirbellose bestehen bleiben

• Maßnahme mindestens 2 Jahre auf einer Fläche, danach Flächenwechsel möglich1 Revier Rebhuhn ist auszugleichen.

CEF4: Anlage spezifischer Lebensräume im Uferrandbereich (R123 Sonstige Wasserröhrichte, Biotopwert 11, hoch; oder R121 Schilf-Wasserröhrichte, Biotopwert 11, hoch) für in der niedrigen Krautschicht brütende Vogelarten (z.B. Hochstaudensäume oder Röhrichte entlang von Fließge-wässern oder Gräben (für Zielarten wie Feldschwirl, Braunkehlchen oder Schlagschwirl) : entlang der Röden auf Fläche 99 (Bayern), außerhalb des geplanten HQ100-Stauraums.CEF4 erfolgt in Verbindung mit M7

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 66

CEF5: Anlage von Anlage von (linienhaften) Gehölzstrukturen für in der Strauchschicht brütende Vogelarten, z.B. Pflanzung von Dornstrauch-reichen Gebüschen benachbart zu anzulegendem Extensiv-Grünland für Zielarten wie Klappergrasmücke, Neuntöter, Dorngrasmücke: randlich bei den Flächen 7 und 30, Bayern, außerhalb des geplanten HQ100-Stauraums.

CEF5 erfolgt in Verbindung mit M5: die Anlage von Dornstrauch-reichen Gebüschen (Neststand-orte) ist für die obigen Zielarten nur in Kombination mit der Anlage von extensivem artenreichen Grünland (Nahrungsflächen) sinnvoll.

Details zu CEF5: Die Sträucher werden als verpflanzte Sträucher, 3 Triebe, 60 – 100 cm gepflanzt. Die Anpflanzungen werden nur in Kombination mit vorgelagerten neu angelegtem extensivem Grünland durchgeführt. Die Auswahl der Gehölzarten dient der Förderung von Neststandorten saP-relevanter Vogelarten (v.a. Klappergrasmücke, Neuntöter).Folgende Straucharten finden Verwendung:Crataegus laevigata Zweigriffliger WeißdornRosa canina HeckenroseRubus caesius KratzbeereRubus fruticosus Echte Brombeere

CEF6: Anlage / Förderung des Biotoptyps K133 Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte, entlang der Röden auf Fläche 99 (Bayern). Ziel ist ein hoher Anteil von Gr. Wiesenknopf.CEF6 erfolgt in Verbindung mit M7 und CEF4 nur auf der Westseite (rechtes Ufer in Fließrichtung) der Röden: CEF4 entwickelt den unmittelbaren Uferstreifen und CEF6 die zur Aue hin angrenzen-den Hochstaudensäume

CEF7: Optimierung von Misch- und Nadelwäldern durch Erhöhung des Laubholzanteils und Ent-nahme von Fichten und Kiefern, außerhalb des geplanten HQ100-Stauraums: Nordteil von Fläche 33 (Bayern), zur Verbesserung der Lebensraumqualität für den Pirol.

Die Maßnahmen CEF4-6 dienen auch der Förderung von Wirtsarten des Kuckucks.

Die Maßnahmen zur Entwicklung von artenreichen extensiv genutzten Grünland (Typ G214 nach BayKompVO) sind als Nahrungsgebiete für saP-relevante Arten, v.a. gefährdeter Vogelarten, von hoher Bedeutung. Wie aus der neuen Roten Liste Bayern (Bayer. LfU 2016) hervorgeht, nahmen v.a. häufige Brutvogelarten in den letzten 25 Jahren ab (z. B. Bluthänfling, Wiesenpieper), viele seltene Großvogelarten profitierten dagegen von speziellen Schutzmaßnahmen und weisen Zunahmen oder zumindest eine Stabilisierung in Bayern auf. Im Planungsraum sind v.a. Arten wie Klappergrasmücke, Feldsperling, Feldlerche, Neuntöter betroffen: einerseits sind dies Arten, für die eine extensive Wiesennutzung förderlich ist (als Nahrungsgebiete oder als Brutplatz), andererseits sind dies Arten, deren Roten Liste-Status sich in der neuen Roten Liste Bayern (2016) verschlechtert hat.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 67

Neben den Vogelarten des strukturreichen Offenlandes (wie z. B. Klappergrasmücke, Feldsperling, Feldlerche, Neuntöter, Bluthänfling, Baumpieper etc.) kommt die Umwandlung von Acker in exten-sives Grünland auch einer Reihe von Tagfaltern zugute. Von den bei BföS (2002) nachgewiesenen Tagfalterarten (auf thüringischer Seite, siehe Anhang) sind nach der neuen Roten Liste Bayern (2016) auch mehrere Arten dabei, die jetzt in Bayern als gefährdet gelten oder in die neue Vorwarnliste eingestuft wurden und dies sind meist Arten des extensiv genutzten Grünlandes (z.B. Carterocephalus palaemon, Colias hyale, Cyaniris = Polyommatus semiargus, Erebia medusa, Heodes = Lycaena tityrus, Leptidea sinapis). Für diese Arten der Roten Liste oder der Vorwarnliste entsteht durch die Böschungsgestaltung und die Umwandlung von Acker in Extensiv-Grünland neuer besiedelbarer Lebensraum.

Auch für Heuschrecken sind extensiv genutzte Böschungen und extensiv genutztes Grünland be-siedelbar, z.B. für die nach RL Bayern (2016) stark gefährdeten Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) sowie die Arten Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus), Feldgrille (Gryllus campest-ris) und Bunter Grashüpfer (Omocestus viridulus), die alle in der Vorwarnstufe zur RL Bayern (2016) eingestuft sind.

5.6 Maßnahmen zum Schutz des LandschaftsbildesUm das Landschaftsbild während der Bauzeit zu schützen, werden zu erhaltende Gehölze bau-zeitlich sachgerecht geschützt (DIN 18 920), siehe Maßnahme M4.

Die Böschungen des Damms werden durch Einsaat begrünt (M5), was zur Eingliederung des Bauwerks in das Landschaftsbild beiträgt.

5.7 Maßnahmen zum Schutz des Friedhofs und Kunstobjekten 5.7.1 Baumaßnahme Friedhofsmauer Friedhof Hönbach

M9: Objektschutz Friedhof Hönbach mit Friedhofskapelle (Komplexmaßnahme)M9.1: Die geplante Maßnahme „Objektschutz Friedhof Hönbach mit Friedhofskapelle“ ist im Plan 106700 GP 09 RP dargestellt und beinhaltet eine wasserdichte Spundwand, weiter Entwässe-rungsmulden, Grundwasserdrainagen und einer Öffnung (DN 400) in der Dichtwand/Mauerwerk in Kombination mit Rückschlagklappe sowie Grundwasserdrainagen.

Details zu M9.1 regelt eine entsprechende technische Planung.Nach Angaben des Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011, ist vorgesehen, den Friedhof mit einer Dichtwand, die im Randbereich des Friedhofgeländes eingebracht wird, zu umschließen. Die Dichtwand wird als wasserdichte Spundwand hergestellt. Die OK der Spundwand liegt rd. 0,30 m über dem maximalen Einstau bei HQ100. Das Freibordmaß von 0,30 m wurde in Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsämtern Kronach und Hof gewählt. Die UK der Spundwand muss ausreichend tief in das Erdreich einbinden. Zum Zeitpunkt der technischen Planung (2011) wurde von der Arnold Consult AG (2011) davon ausgegangen, dass eine Dichtwand mit einer Tiefe von 6 m ausreichend ist.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 68

Die endgültige Einbindtiefe wird jedoch nach Angaben von Arnold Consult AG (2011) erst im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt, d.h. bei Bedarf kann eine größere Tiefe der Dichtwand als 6 m erforderlich sein und gebaut werden.

Auf dem Friedhofsareal befindet sich die Friedhofskapelle. Die Friedhofskapelle wurde 1948/1949 in Massivbauweise mit Satteldach von der Stadt Sonneberg errichtet. Die Friedhofskapelle wird als Kulturdenkmal angesehen und wird daher als schützenwertes Objekt behandelt (Techn. Erläute-rungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

Der Abstand zwischen Friedhofskapelle und neu hergestellter Dichtwand beträgt an der ungüns-tigsten Stelle rd. 20 m. In der Regel ist dieser Abstand ausreichend, sodass Schäden am Bauwerk durch Rammarbeiten nicht zu erwarten sind. Um jedoch das Schadensrisiko weiter zu minimieren, werden bei der Herstellung der Dichtwand rammunterstützende Maßnahmen (Vorbohren in der Spundwandachse, ggf. Austauschbohrungen) vorgesehen. Des Weiteren werden besondere An-forderungen an das zum Einsatz kommende Rammgerät (z. B. Einsatz von Rammgeräten mit va-riablen Drehzahlmomenten etc.) gestellt. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Vorgaben der DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen“ einzuhalten (gemäß Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

M9.2: Vor Baubeginn wird ein Beweissicherungsverfahren für die Friedhofskapelle durchgeführt werden (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

M9.3: Die Binnenentwässerung des Friedhofes wird durch Entwässerungsmulden, Grundwasser-drainagen und einer Öffnung (DN 400) in der Dichtwand/Mauerwerk in Kombination mit Rück-schlagklappe erreicht.

Die Binnenentwässerung des Friedhofes wird durch Entwässerungsmulden, Grundwasserdraina-gen und einer Öffnung (DN 400) in der Dichtwand/Mauerwerk in Kombination mit Rückschlag-klappe sichergestellt (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

Die Grundwasserdrainagen werden im Untergrund auf der Binnenseite der Dichtwand angeordnet und werden in einem Schachtbauwerk im Bereich des Geländetiefpunktes zusammengeführt. An das Schachtbauwerk ist eine Auslassdurchleitung ca. DN 400 mit Rückschlagklappe auf der „Au-ßenseite“ der Dichtwand bzw. des Mauerwerkes angeschlossen. Das Schachtunterteil des Zu-sammenführungsschachtes wird als Pumpensumpf ausgebildet, sodass im Notfall die Binnenent-wässerung auch durch den Einsatz einer mobilen Pumpe sichergestellt werden kann. Durch die Anordnung von Grundwasserdrainagen wird ein dauerhafter Grundwasseranstieg im Bereich des Friedhofes auf jeden Fall vermieden (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

Die Abwicklungslänge der Dichtwand beträgt rd. 170 m. Zur besseren Einbindung in das Land-schaftsbild ist vor und hinter der Dichtwand ein Trockenmauerwerk vorgesehen, sodass die Dicht-wand vollständig „verdeckt“ wird (Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011). Die Abwicklungslänge der Dichtwand beträgt rd. 170 m. M10: Zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild ist vor und hinter der Dichtwand ein Tro-ckenmauerwerk vorgesehen, sodass die Dichtwand vollständig „verdeckt“ wird (Techn. Erläute-rungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 69

Gemäß der Bilanzierung nach TMLNU (2005) und TMLNU (1999) ergibt sich aus dem Objekt-schutz Friedhofsmauer Honbach eine Summe an 6974 ausgleichpflichtigen Wertpunkten, wobei durch die geplanten Trockenmauer 1224 Wertpunkte erreicht werden können, d.h. eine Differenz von 5750 Wertpunkten bleibt auszugleichen.

M11: Kompensation des Defizits an 5750 Wertpunkten mit Hilfe des „Kompensationsflächen- und Umsetzungspool Sonneberg“ (KfUP)

Die folgenden drei Grafiken sind Planausschnitte aus:Auszug aus: Anlage_5-4_106700-GP-09-RP_Friedhofsmauer.pdf

Abbildung 7: Übersicht Objektschutz Friedhof Hönbach

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 70

Abbildung 8: Entwurf Objektschutz Friedhof Hönbach

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 71

5.7.2 Kunstobjekt WestÖstliches Tor Direkt auf der ehemaligen Grenze zwischen BRD und DDR, liegt ein Kunstobjekt „WestÖstliches Tor“, eine verrostende ca. 3 m hohe Stahlplatte mit Durchlass, am bestehenden Fußweg von Hön-bach nach Wildenheid nördlich des Weges.

M12: Das Kunstobjekt „WestÖstliches Tor“ wird vor Beginn der Bauarbeiten zum HRB-Damm ab-gebaut und nach Fertigstellung des Bauwerks wieder an Ort und Stelle aufgebaut, um jegliche bauzeitlichen Beeinträchtigungen zu vermeiden.

5.7.3 Historische GrenzsteineIm Rückstaubereich des HRB Grünbeckens kommen historische Grenzsteine aus den Jahren 1845 und 1973-1976 vor. Diese sind als Denkmale geschützt.

M13: Sichern von Grenzsteinen durch Betonringe, soweit im Zuge der Bauarbeiten erforderlich. Die Erfordernis wird von der ökologischen Baubegleitung geprüft und festgelegt.

Entsprechende Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Ausführung vorgesehen (gemäß Techn. Erläuterungsbericht, Arnold Consult AG 2011).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 72

6 Eingriffs-Ausgleichs-BilanzDie mit dem Vorhaben verbundenen unmittelbaren Beeinträchtigungen belaufen sich auf insge-samt rd. 22.444 m² (siehe Kapitel 4.4.1). Gemäß der Berechnung nach BayKompVO und den zu-gehörigen Vollzugshinweisen zum Hochwasserschutz ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 72216 Wertpunkten für unmittelbare Wirkungen des Planungsvorhabens.

Dem bilanzierten Ausgleichsbedarf von 72216 Wertpunkten nach BayKompVO stehen Maßnah-men mit 405367 Punkten gegenüber (siehe folgende Tabelle und die auf der nächsten Seite), wovon umfangreiche flächenbezogene Maßnahmen aus Gründen des speziellen Artenschutzes (CEF-Maßnahmen für gefährdete Arten wie Klappergrasmücke etc.) erforderlich sind. Insgesamt ist damit die Kompensation der Eingriffe rechnerisch erreicht, wobei der Lauf der Röden im Bereich des Dammbauwerks auf einer Gesamtlänge von 300 m auf bayerischer Seite naturnah gestaltet wird.

Maßnahmen-Code

Maßnahmen-Beschreibung

Quadratmeter

CEF4 Anlage von Schilf-Wasserröhricht 769CEF5 Gehölzpflanzung, v.a. Dornsträucher 1368CEF6 Anlage von feuchten Hochstaudenfluren 932M5 Anlage Extensivgrünland G214 40019M6 Gehölzpflanzung 5371M7 Gewässerrenaturierung 1153M8 Herstellung der Durchgängigkeit Teil der Bauwerks-

planungFlächensumme in m² 49612

Selbst wenn sich die flächenhaft umfangreichen Zielbiotope des Typs G214 (extensives artenrei-ches Grünland) nicht erreichen lassen würden, sondern nur der Typ G212 (artenreiches mäßig extensiv genutztes Grünland), wäre der Eingriff mit 245.291 Wertpunkten ausgeglichen.

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 73

Tabelle 13: Übersicht Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

BayernId BNat

SchGCode Fläche

m²Biotoptyp Grund-

wertM_code Maßnahme WP_

PrognoseZiel-Biotop

Aufwer-tung

Komp.-umfang

CEF

7 - A11 11121 Ackerfläche 2 M5Anlage von Extensiv-grünland 12

G214 Artenrei-ches Extensiv-grünland 10 111210

Für CEF5

7 - A11 895 Ackerfläche 2 CEF 5Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen 10

B112 Mesophiles Gebüsch / He-cken 8 7160

CEF 5

11 - G212 763Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland 8 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 4 3052

12 - P32 353Erholungsanlage - Hundesportplatz 2 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 10 3530

13 - X13 647 Sonstige Siedlungsfläche 1 M5Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 11 7117

13 - X13 89 Sonstige Siedlungsfläche 1 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 5 445

14 - P32 473Erholungsanlage - Hundesportplatz 2 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 4 1892

14 - P32 443Erholungsanlage - Hundesportplatz 2 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 10 4430

16 - B212 869

Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung 10 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 2 1738

16 - B212 112

Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung 10 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung -4 -448

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 74

Id BNatSchG

Code Fläche m²

Biotoptyp Grund-wert

M_code Maßnahme WP_Prognose

Ziel-Biotop

Aufwer-tung

Komp.-umfang

CEF

19 §30 F14 1153Mäßig veränderte Fließgewässer 11 M7 Gewässerrenaturierung 14

F15 Nicht oder gering veränderte Fließgewässer 3 3459

20 - G11 3612 Intensivgrünland 3 M5Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 9 32508

20 - G11 1064 Intensivgrünland 3 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 3 3192

22 §30 R31 61 Großseggenried 10 M5Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 2 122

22 §30 R31 375 Großseggenried 10 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung -4 -1500

24 - G211 2392Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland 6 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 6 14352

24 - G211 830Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland 6 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 0 0

27 - B212 243

Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung 10 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung -4 -972

28 - B116 127

Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte 6 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 6 762

28 - B116 99

Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte 6 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 0 0

30 - A11 13586 Ackerfläche 2 M5 Anlage von Extensivgrünland

12 G214 Artenreiches

10 135860 Für CEF5

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 75

Id BNatSchG

Code Fläche m²

Biotoptyp Grund-wert

M_code Maßnahme WP_Prognose

Ziel-Biotop

Aufwer-tung

Komp.-umfang

CEF

Extensivgrünland

30 - A11 2034 Ackerfläche 2 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 4 8136

30 - A11 473 Ackerfläche 2 CEF 5Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen 10

B112 Mesophiles Gebüsch / Hecken 8 3784

CEF 5

31 - V332 105Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen 3 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 9 945

32 - A11 5442 Ackerfläche 2 M5Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 10 54420

90 §30 W13 370Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte 12 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 0 0

99 - L54 932

Sonstige gewässerbegleitende Gehölze 6 CEF 6

Anlage von artenreichen Säumen 11

K132 Artenreiche Säume und Staudenfluren frischer Standorte 5 4660

CEF 6

99 - L54 769

Sonstige gewässerbegleitende Gehölze 6 CEF 4

Anlage von Schilf-Wasserröhricht 11

R121 Schilf-Wasserröhricht 5 3845

CEF 4

101 - V32 128

Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt 1 M5

Anlage von Extensivgrünland 12

G214 Artenreiches Extensivgrünland 11 1408

101 - V32 52

Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt 1 M6 Gehölzpflanzung 6

B211 Feldgehölze, junge Ausprägung 5 260Summe 405367

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 76

Gemäß der Bilanzierung nach TMLNU (2005) und TMLNU (1999) ergibt sich aus dem Objektschutz Friedhofsmauer Hönbach eine Summe an 6974 Wertpunkten, wobei durch die geplanten Trockenmauer 1224 Wertpunkte erreicht werden können, d.h. eine Differenz von 5750 Wertpunkten bleibt auszugleichen. Siehe Maßnahme M11.

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7 ZusammenfassungEingriffe in den Landschaftsfaktor Pflanzen und Tiere finden durch die geplante Baumaßnahme des Hochwasser-Rückhaltebeckens (HRB) Röden auf einer Fläche von ca. 22.444 m² statt. Auf-grund der Lage des geplanten Bauwerks entstehen kompensationsbedürftige Eingriffe durch di-rekte Flächenbeanspruchung des Dammbauwerks auf Flächen des Freistaates Bayern, durch den Objektschutz Friedhof Hönbach auf Flächen des Freistaats Thüringen. Zur Kompensation der unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf bayerischer Seite ist die Begrünung der Böschungsflächen des Dammes durch Ansaat, Entwicklung und Pflege/Nutzung extensiven artenreichen Grünlands (gemäß den Vollzugshinweisen zum Hochwasserschutz nach bayer. Kompensationsverordnung), die Umwandlung von Acker in extensives Grünland sowie die Anpflanzung von Gehölzen auf Ackerflächen vorgesehen. Zusätzlich wird der Lauf der Röden auf einer Länge von ca. 300 m auf bayerischer Seite naturnah gestaltet und durch den Rückbau eines Absturzbauwerks die Durchgängigkeit der Fließgewässersohle wieder hergestellt.Zur Kompensation der unmittelbaren Auswirkungen des Objektschutzes Friedhof Hönbach auf thüringischer Seite ist die Nutzung des Kompensations- und Umsetzungspools Sonneberg vorge-sehen.

Gemäß der gesonderten artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (BföS 2016) werden eine Reihe von CEF-Maßnahmen, v.a. für Vogelarten und Fledermäuse, durchgeführt, wobei auch produktionsin-tegrierte Kompensationsmaßnahmen auf bayerischer und thüringischer Seite zum Einsatz kom-men (v.a. für Vogelarten wie Feldlerche und Rebhuhn). Die CEF-Maßnahmen dienen auch der Kompensation mittelbarer Auswirkungen des Vorhabens auf thüringischer Seite.

Durch den Bau des Damms wird großflächig Boden überschüttet. Die neuen Böschungen des Damms stehen jedoch zum größten Teil wieder als Vegetationsflächen (Zielbiotop ist extensives artenreiches Grünland) zur Verfügung, so dass dauerhafte Eingriffe in den Landschaftsfaktor Bo-den relativ gering ausfallen.

Im Landschaftsfaktor Wasser kommt es bauzeitlich zu Beeinträchtigungen der Röden. Durch die naturnahe Gestaltung des Laufs der Röden unterstromig des Dammbauwerkes sind langfristig günstige Auswirkungen auf diesen Landschaftsfaktor zu erwarten. Zudem wird die Durchgängigkeit der Gewässersohle der Röden, die derzeit durch einen ca. 0,5 m hohen Absturz im Bereich des geplanten Dammbauwerkes unterbrochen ist, wieder hergestellt.

Hinsichtlich des Klimas wird durch den HRB-Damm eine Kaltluftabflussbahn Richtung Neustadt ggf. unterbrochen. Auf den neu angelegten Grünland- und Gehölzflächen entsteht Kalt- bzw. Frischluft, die in Richtung Neustadt abgeleitet wird. Insgesamt fallen daher die klimatischen Beein-trächtigungen sehr gering aus.

Das Landschaftsbild wird durch das Bauwerk des Damms im Nahbereich verändert. Mit den ge-planten Begrünungsmaßnahmen in Form der Ansaat, Entwicklung und Pflege/Nutzung extensiven artenreichen Grünlands wird der Damm in die Landschaft eingegliedert und das Landschaftsbild neu gestaltet, zudem werden auf der Westseite Gehölze angepflanzt. Eine wesentliche Fernwir-kung für das Landschaftsbild ist durch das Vorhaben nicht gegeben, da der Damm von Westen her

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gesehen eingegrünt wird und von Osten her gesehen durch den bestehenden Weichholzauwald teilweise verdeckt ist.

Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG (gesetzlicher Artenschutz) sind bei Realisierung der vor-gesehenen Maßnahmen (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) im Geltungsbereich des LBP we-der für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutz-richtlinie erfüllt, da zur Vermeidung der Verbotstatbestände des Artenschutzrechts umfangreiche flächenhafte CEF-Maßnahmen (v.a. für gefährdete Vogelarten: Anlage von Dornstrauch-reichen Gehölzstrukturen in Verbindung mit vorgelagertem neu angelegtem Extensiv-Grünland) umgesetzt werden.

Mit den geplanten Schutz-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind aus gutachterlicher Sicht die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden bzw. ausgeglichen oder ersetzt und das Landschaftsbild wird sachgerecht neu gestaltet.

Bayreuth, 29.6.2016

Dipl. Biol. Dr. Helmut Schlumprecht

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Bayer.LfU (2014) Vollzugshinweise zur Kompensation beim Hochwasserschutz (siehe https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bay_komp_vo/doc/vollzugshinweise_kompensation_hochwasserschutz.pdf).

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 83

9 Anhang

9.1 Abkürzungsverzeichnis

a) allgemeinABSP: Arten- und Biotopschutzprogramm BayernASK: Artenschutzkartierung des Bayer. Landesamt für UmweltBNatSchG: BundesnaturschutzgesetzBayNatSchG: Bayerisches Naturschutzgesetz FFH-RL: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union HNB: Höhere NaturschutzbehördeLSG: LandschaftsschutzgebietNSG: NaturschutzgebietUNB: Untere Naturschutzbehörde

b) Rote Listen und ihre GefährdungsgradeRL D Rote Liste Deutschland

0 ausgestorben oder verschollen1 vom Aussterben bedroht2 stark gefährdet3 gefährdetG Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekanntR extrem seltene Art mit geographischer RestriktionV Arten der VorwarnlisteD Daten defizitär

RL BY Rote Liste Bayern00 ausgestorben0 verschollen1 vom Aussterben bedroht2 stark gefährdet3 gefährdetRR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*)R sehr selten (potenziell gefährdet)V VorwarnstufeD Daten mangelhaft

c) Fachbegriffe der FFH-RichtlinieEHZ Erhaltungszustand in der biogeographischen RegionFFH Fauna, Flora-HabitatKBR Kontinentale biogeographische RegionLRT Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-RichtlinieSDB Standarddatenbogen

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Tabelle 14: Bestand an Biotoptypen im Untersuchungsraum je Bundesland - Übersicht

Code Biotoptyp Bayern TH Fläche in m²

A11 Ackerfläche 55533 55533B112 Mesophile Gebüsche 677 677B116 Gebüsche/Hecken stickstoffreicher,

ruderaler Standorte682 682

B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

5721 5721

F14 Mäßig veränderte Fließgewässer 950 950G11 Intensivgrünland 13379 13379G211 Mäßig extensiv genutztes, artenarmes

Grünland5885 5885

G212 Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland

2499 2499

K11 Artenarme Säume und Staudenfluren 327 327L222 Eichen-Birkenwälder frischer bis

feuchter Standorte, mittlere Ausprägung

7069 7069

L54 Sonstige gewässerbegleitende Gehölze

1911 1911

P32 Erholungsanlage - Hundesportplatz 1784 1784P44 Kleingebäude der Land- und

Energiewirtschaft123 123

R111 Schilf-Landröhricht 219 219R31 Großseggenried 1429 1429V11 Verkehrsfläche, versiegelt 1209 1209V32 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg,

unversiegelt, befestigt668 668

V332 Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen

973 973

W13 Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte

3023 3023

X13 Sonstige Siedlungsfläche 889 8892211 naturnaher Bach 5448 54482211-620 Brennessel- oder

Neophytenuferstaudenflur7160 7160

2211-712 Naturnahes Ufergehölz 1346 13462213-712 Naturnahes Ufergehölz 7820 78202515 Naturfernes Kleingewässer 538 5382511-201 kl. Standgew., strukturreich mit

Großröhricht405 405

3220 Großseggenried 5306 53063220/4721 Ackerfläche 8051 80513230 Landröhricht 3083 30834100 Ackerfläche 192483 1924834222 Mesophiles Grünland, frisch bis trocken 10343 103434223 Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig

feucht22696 22696

4230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph 57828 578284250 Intensivgrünland/Einsaat 40811 408114260 Weideland 4187 41874711 Grasreiche, ruderale Säume frischer

Standorte3608 3608

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 85

Code Biotoptyp Bayern TH Fläche in m²

4721 Sumpfhochstaudenflur 5937 59374722 Feuchtstaudenflur, ruderal 9748 97486211 Feldgehölz/Waldrest auf

Feucht-/Nassstandort14441 14441

6214 Sonstiges naturnahres Feldgehölz 6738 67386215 Sonstiges naturfernes Feldgehölz 1012 10126221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort 765 7657501-702 Weiden-Auwald in Flussauen

(Weichholz-Auenwald)42039 42039

7920-104 Weichlaubbaum-Pionierwald 12364 123649159 Flächen mit besonderer baulichen

Prägung, Felsenkeller56 56

9212 Hauptstraße 1685 16859213 sonstige Straße 4286 42869214 Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg,

unversiegelt, befestigt1110 1110

9380 Friedhof 1962 1962Flächensumme in m²

104950 473256 578206

Tabelle 15: Biotoptypen-Flächensummen je nach Bundesland

Biotoptyp – Flächensummen in Quadratmeter Bayern Thüringen Summe FlächeAckerfläche 55533 192483 248016Artenarme Säume und Staudenfluren 327 327Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur 7160 7160Eichen-Birkenwälder frischer bis feuchter Standorte, mittlere Ausprägung

7069 7069

Erholungsanlage - Hundesportplatz 1784 1784Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort 14441 14441Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

5721 5721

Feucht-/Nassgrünland, eutroph 57828 57828Feuchtstaudenflur, ruderal 9748 9748Flächen mit besonderer baulichen Prägung, Felsenkeller 56 56Friedhof 1962 1962Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort 765 765Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte 682 682Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte 3608 3608Großseggenried 1429 5306 6735Großseggenried/Sumpfhochstaudenflur 8051 8051Hauptstraße 1685 1685Intensivgrünland 13379 13379Intensivgrünland/Einsaat 40811 40811kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht 405 405Kleingebäude der Land- und Energiewirtschaft 123 123Landröhricht 3083 3083Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland 5885 5885Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland 2499 2499Mäßig veränderte Fließgewässer 950 950Mesophile Gebüsche 677 677

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Biotoptyp – Flächensummen in Quadratmeter Bayern Thüringen Summe FlächeMesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht 22696 22696Mesophiles Grünland, frisch bis trocken 7615 7615Naturfernes Kleingewässer 538 538naturnaher Bach 5448 5448Naturnahes Ufergehölz 9166 9166Scherrasen 2728 2728Schilf-Landröhricht 219 219Sonstige gewässerbegleitende Gehölze 1911 1911Sonstige Siedlungsfläche 889 889sonstige Straße 4286 4286Sonstiges naturfernes Feldgehölz 1012 1012Sonstiges naturnahres Feldgehölz 6738 6738Sumpfhochstaudenflur 5937 5937Verkehrsfläche, versiegelt 1209 1209Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte 3023 3023Weichlaubbaum-Pionierwald 12364 12364Weideland 4187 4187Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) 42039 42039Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt

668 1110 1778

Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen 973 973Gesamtergebnis 104950 473256 578206

Tabelle 16: Biotoptypen-Flächensummen je nach geplantem Stauraum

Biotoptyp_Flächensummen in Quadratmeter Summe von m²_HQ100

Summe von m²_HQ10

Summe von m²_HQ1

Ackerfläche 77856 28370 1712Artenarme Säume und Staudenfluren 246 209 166Brennessel- oder Neophytenuferstaudenflur 4755 2885 1767Eichen-Birkenwälder frischer bis feuchter Standorte, mittlere Ausprägung

3354 2254 890

Erholungsanlage - Hundesportplatz 118 0 0Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Nassstandort 4737 1482 685Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung

1202 909 530

Feucht-/Nassgrünland, eutroph 3609 770 0Feuchtstaudenflur, ruderal 8788 7905 6731Flächen mit besonderer baulichen Prägung, Felsenkeller 0 0 0Friedhof 31 0 0Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort 765 765 0Gebüsche/Hecken stickstoffreicher, ruderaler Standorte 0 0 0Grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte 3090 1401 204Großseggenried 3695 3695 382Großseggenried/Sumpfhochstaudenflur 8051 8051 2422Hauptstraße 537 0 0Intensivgrünland 1563 1181 455Intensivgrünland/Einsaat 27381 22142 335kl. Standgew., strukturreich mit Großröhricht 405 405 136Kleingebäude der Land- und Energiewirtschaft 0 0 0Landröhricht 3083 3083 0

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 87

Biotoptyp_Flächensummen in Quadratmeter Summe von m²_HQ100

Summe von m²_HQ10

Summe von m²_HQ1

Mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland 954 675 81Mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland 2499 2406 2101Mäßig veränderte Fließgewässer 199 178 144Mesophile Gebüsche 0 0 0Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht 9036 0 0Mesophiles Grünland, frisch bis trocken 563 0 0Naturfernes Kleingewässer 54 0 0naturnaher Bach 3599 2806 1555Naturnahes Ufergehölz 8982 7667 3064Schilf-Landröhricht 0 0 0Sonstige gewässerbegleitende Gehölze 0 0 0Sonstige Siedlungsfläche 0 0 0sonstige Straße 3362 2635 948Sonstiges naturfernes Feldgehölz 811 647 44Sonstiges naturnahres Feldgehölz 2428 967 213Sumpfhochstaudenflur 5304 4691 242Verkehrsfläche, versiegelt 347 0 0Waldmäntel feuchter bis nasser Standorte 2832 2730 1955Weichlaubbaum-Pionierwald 12364 11250 1911Weideland 379 0 0Weiden-Auwald in Flussauen (Weichholz-Auenwald) 39672 27630 22812Wirtschaftsweg, Fuss- und Radweg, unversiegelt, befestigt 736 383 250Wirtschaftsweg, unbefestigt, bewachsen 339 320 0Summe in m² 247726 150492 51735

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 88

9.2 Untersuchungen zum RaumordnungsverfahrenDie folgenden Ausführungen geben die wichtigsten Ergebnisse von BföS (2002): Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren wieder

9.2.1 Kurzdarstellung Biotoptypen 2002

BföS (2002) beschreibt das Gebiet wie folgt:„Das Einzugsgebiet Röden wird von einem zusammenhängendem Acker, einer Landröhricht/Staudenflur und einer nährstoffreichen Sumpfhochstaudenflur dominiert. Die Röden wird von einer nährstoffreichen Ruderalflur und einer mehrreihigen Baumreihe umsäumt. Das Umfeld wird ebenso von Acker, Intensivgrünland und einem Kiefer/Birken Mischwald beherrscht. Das Gebiet ist in der Gehölzschicht strukturreich, aber in der Krautschicht überwiegen nährstoffreiche Biotoptypen. Der flächenmäßig dominierende Biotoptyp ist Acker.“

Tabelle 17: Anteile der 2002 kartierten Biotoptypen im Stauraum Röden

Biotoptyp Name Fläche in ha Anteil in %

RL D FFH-Code

2513 kleine Standgewässer (<1 ha), strukturarm 0,055 0,23 -3210 Kleinseggen- und Binsenbestände 0,428 1,79 -/1 -/65103230 Landröhricht 0,169 0,71 2-34100 Acker 10,257 42,88 -4223 mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht 0,343 1,43 1 65104230 Feucht-/Nassgrünland, eutroph bis mesotroph 0,842 3,52 24250 Intensivgrünland/Einsaat (incl. junger Brachestadien) 1,469 6,14 -4720 frische bis nasse Standorte, von Kräutern und

(Hoch)stauden beherrscht, ohne oder seltene Nutzung0,026 0,11 -

4721 Sumpfhochstaudenflur 3,072 12,84 2-3 64314722 Ruderalflur, eutroph und feucht bis nass 3,451 14,43 - -4721 Sumpfhochstaudenflur 2.513 1,05 2-3 64314733 Sonstige Ruderalflur, auf mäßig trockenem Standort 0,33 0,14 -6221 Gebüsch auf Feucht-/Nassstandort (naturnahe Weiden,

Faulbaum-Erlengebüsche)0,049 0,20 3

6224 Laubgebüsch frischer, mesophiler Standorte (nicht auf Feucht-/Nassstandorten, ohne Nässezeiger in der Krautschicht)

0,147 0,61 3

6302 Baumreihe (eine/mehrere) 0,127 0,53 -6311 Baumgruppe, Laubholz-Reinbestand 0,134 0,56 -6312 Baumreihe, Laubholz-Reinbestand 0,426 1,78 -7106 Erlen-Eschenwald 1,613 6,74 2-3 *91E07400 Mischwald (Nadelholz dominierend) 0,607 2,54 -7920 Pionierwald (Kiefern- und Kiefer/Birken-Pionierwald) 0,011 0,05 -9210 Straßenverkehrsflächen 0,027 0,119214 Wirtschaftsweg 0,516 2,16 -9281 Böschungsrasen 0,001 0,00 -9380 Friedhof 0,12 0,50 -

Summe 23,923 100,00

Von den über 20 unterschiedenen Biotoptypen stehen folgende Typen in der RL D (1994):- Erlen-Eschenwald

- Laubgebüsch frischer, mesophiler Standorte (nicht auf Feucht-/Nassstandorten, nur frisch, ohne Nässezeiger in der Krautschicht)

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 89

- Laubgebüsch auf Feucht- und Nassstandorten, mit Nässezeigern in der Krautschicht

- Sumpfhochstaudenflur- mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht

- Feucht-/Nassgrünland, eutroph bis mesotroph

Die Biotoptypen „Erlen-Eschenwald“ und „Sumpfhochstaudenflur“ machen beim gegenwärtigen Erkenntnisstand nur einen kleinen Anteil der Fläche aus. Relativ hohe Flächenanteile haben feuchte bis nassse, eutrophe Ruderalfluren (Brennesselfluren, die mit Landreitgras, Goldrutenbeständen, Rohrglanzgras etc.) durchsetzt sind und sich durch Ruderalisierung, Ablagerungen oder Eutrophierung durch die röden vermutlichaus ehemaligen Sumpfhochstaudenfluren entwickelt haben. Die ausgeprägten Brennnessel-, Rainfarn-, Goldruten- oder Beifußbestände könnten auch ein Ergebnis der Minenräumung im Grenzstreifen sein, oder auch durch Ablagerungen von Erdaushub (da sie sich v. a. in Orts- und Wegnähe befinden) entstanden sein. Auffallend ist, dass die Ruderalfluren v. a. im Süden des Gebiets in Orts- bzw. Wegnähe sind (d. h. dem geplanten Damm näher sind) und die eher naturnahen Biotoptypen im Norden.Biotoptypen der FFH-Richtlinie sind:

- mesophiles Grünland, frisch bis mäßig feucht- Sumpfhochstaudenflur

- Erlen-Eschenwald

Mögliche Auswirkungen von episodischen Überschwemmungen sind dabei je nach Biotoptyp unterschiedlich:

- Erlen-Eschenwald und Laubgebüsche auf Feucht-/Nassstandorten sind an Überschwemmungen angepasste Pflanzengemeinschaften nasser Standorte, die durch Überschwemmungen eher Konkurrenzvorteile gegenüber anderen Artengemeinschaften erlangen könnten. Laubgebüsche auf mesophilen Standorten könnten sich in Laubgebüsche auf Feucht- und Nassstandorten (mit Nässezeigern in der Krautschicht) umwandeln, da die Standortbedingungen durch ggf. häufiger eintretende Hochwasser feuchter werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wären diese beiden Entwicklungen nicht negativ zu werten, sondern würden der Ausbreitung auetypischer Lebensräume dienen.

- Die ausgedehnten Ackerflächen würden öfters überschwemmt werden, was einen erhöhten Bodenabtrag bedingen würde. Da der Acker derzeit bereits im Überschwemmungsbereich in der Aue liegt, stellt er eine unangepasste intensive Nutzung dar, die u. E. beendet werden sollte. Anzustreben ist die Nutzung als extensives Grünland im Bereich des geplanten Grünbeckens.

- Die an Feucht- und Nassstandorte angepassten Biotoptypen wie Sumpfhochstaudenflur oder Feucht-/Nassgrünland (eutroph) würden durch häufigere Überstauungen eher profitieren. Häufigere Überstauungen könnten eher die feuchten bis nassen Sumpfhochstaudenfluren (Ausbreitung von Mädesüß etc.) fördern.

- Bei schlechter Wasserqualität mit hohem Nährstoffreichtum könnten jedoch auch nitrophile Ruderalfluren, nitrophile Hochstaudenfluren (z. B. Bestände aus Brennessel, Giersch, Bärenklau etc.) oder wüchsige Landröhrichte sich ausdehnen, auf Kosten der

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Sumpfhochstaudenfluren. Diese Entwicklung würde zu einem Verlust von naturschutzfachlich wertvollen Biotoptypen führen.

- Da die Ruderalfluren v. a. im Süden des Gebiets in Orts- bzw. Wegnähe liegen und dem geplanten Damm näher sind, könnten sie und nicht die eher naturnahen Biotoptypen im Norden von Baumaßnahmen betroffen werden.

- Bei geschickter Gestaltung des Stauraums wäre jedoch auch denkbar, ein Mosaik dieser Biotoptypen in Verbindung mit neu zu schaffenden Flutmulden und Kleingewässern zu entwickeln, was insgesamt die Naturnähe der Aue erhöhen würde.

Gefährdete Pflanzenarten der Roten Listen Bayerns, Thüringens oder Deutschlands wurden 2002 nicht ermittelt (BföS 2002).

9.2.2 VögelIm Untersuchungsgebiet an der Röden wurden laut Schutzwürdigkeitsgutachten im Bereich des einstweilig sichergestellten GLB Röthenwiesen folgende Vogelarten nachgewiesen (WIDMANN 1994):

Tabelle 18: Brutvogelarten im einstweilig sichergestellten GLB Röthenwiesen (Widmann 1994; Auswahl), aus BföS (2002)

Art GefährdungsstufeOfr. Thü 1992/

By 1992D 1998

Bekassine Gallinago gallinago 2 1/2 2Feldschwirl Locustella naevia - - -Grünspecht Picus viridis 3/4R -Rebhuhn Perdix perdix 2 3/3 2Schlagschwirl Locustella fluviatilis - P/3 -Uferschwalbe Riparia riparia ? 3/3 3Wasseramsel Cinclus cinclus ? 3/4R -

Vogelarten des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie kamen nach dieser Quelle nicht vor.

„Die im Rahmen der Grenzstreifenkartierung (bei der nördlich angrenzende Wiesenstreifen miteinbezogen wurde[n]) nachgewiesenen Arten Schafstelze, Braunkehlchen, Neuntöter und Rohrammer konnten im Untersuchungsjahr nicht nachgewiesen werden. Möglicherweise hat sich das UG aufgrund der Minenräumung in den letzten Jahren soweit verändert (Ruderalisierung), daß es insbesondere für die Wiesenbrüter Braunkehlchen und Schafstelze nicht mehr nutzbar ist. Das Fehlen von Neuntöter und Rohrammer ist hiermit jedoch kaum zu erklären“ (Widmann 1994: 11). 1994 konnte die Bekassine im UG noch in einem Brutpaar festgestellt werden, auf den angrenzenden Sandflächen wurden drei balzende Männchen beobachtet (WIDMANN 1994: 11). Inzwischen konnte die Bekassine in den Röthenwiesen nicht mehr nachgewiesen werden (Diem und Reißenweber, mündl.), was auch durch unsere Erhebungen (siehe folgendes Kapitel) bestätigt wird. Im Planungsraum an der Röden konnten 2002 (BföS 2002) insgesamt 26 Vogelarten nachgewiesen werden, die nach den damals gültigen Roten Listen fast alle ungefährdete Arten waren. Die meisten Arten galten als weit verbreitet und relativ anspruchslos (Amsel, Buchfink,

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Goldammer etc.) und in der Lage, siedlungsnahe Gebiete oder eutrophe Hochstaudenbestände (z.B. Sumpfrohrsänger) zu besiedeln. Gefährdete wiesenbrütenden Vogelarten fehlten.

Tabelle 19: Vogelarten an der Röden 2002

Art B2016

Th2011

D2009

B1992

D1998

12.5. 23.6. 12.7. Max

Amsel 1 CBachstelze B B A CBaumpieper 2 V 2 B 2CBlaumeise B B CBuchfink 5 4 5CBuntspecht 1 A 1CEichelhäher 2 B N 2CElster N N NFitis 2 3 3CGartenbaumläufer 2 B 2CGartengrasmücke 1 1 1CGoldammer 1 B A 1CGrünfink/Grünling 1 A 1BKohlmeise B A BKuckuck V V V V B B CMehlschwalbe 3 V N N NMönchsgrasmücke 2 B 2CRingeltaube N NRotkehlchen 1 1CSingdrossel B B CSperber 3 N NStar N N NStockente A ASumpfrohrsänger 5 B 5CTurmfalke N N NZilpzalp 3 B 3CSumme Arten 26Anzahl RL 2-ArtenAnzahl RL 3-ArtenAnzahl RL 4r-ArtenAnzahl RL V-Arten 1

2002 konnten lediglich zwei gefährdete Vogelarten ermittelt werden, wobei der Sperber nur bei der Nahrungssuche beobachtet werden konnte. Als Brutvogel konnte damit 2002 nur der Kuckuck ermittelt werden, der auf der Vorwarnliste der RL D steht.

Art By D 12.5. 23.6. 12.7. MaxKuckuck V B B CSperber 3 N NSumme Arten 2

BföS (2002) wertete die damaligen Ergebnisse wie folgt:„Wie aus der Geländekartierung und unserer Ortseinsicht hervorgeht, hat sich das Gebiet offenbar gegenüber dem Schutzwürdigkeitsgutachten von WIDMANN (1994) und v. a. der Grenzstreifenkartierung negativ verändert, insbesondere haben sich eutrophe bzw. ruderale Staudenfluren ausgedehnt, vermutlich auf Kosten von Nasswiesen oder extensiv genutztem Grünland. Dies dürfte die Ursache für den Ausfall von gefährdeten Vogelarten wie der Bekassine darstellen. Die Ausdehnung eutropher (Hoch)staudenfluren ist auch für Neuntöter nachteilig, da

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dessen Eignung als Nahrungsrevier eingeschränkt ist. Entsprechend ungünstig ist die ornithologische Wertigkeit, die Fläche ist allenfalls von lokaler Bedeutung für den Vogelschutz.

Eine Bewertung des aktuellen Zustandes kann die ausgefallenen Arten nicht berücksichtigen. Auf das hohe Entwicklungspotenzial ist jedoch hinzuweisen.

Die Problematik „Sichthindernis durch Damm“ stellt sich auch im UG Röden, jedoch sind zum einen aktuell deutlich weniger anspruchsvolle Arten vorhanden, zum anderen käme hier ein Damm an einer Engstelle des Tales im siedlungsnahen Bereich zu liegen und in Bereichen, die derzeit schon Gebäude aufweisen (Kläranlage, Reste der Flusskläranlage etc.), so dass die Auswirkungen sehr wahrscheinlich weniger stark sein dürften als im NSG Meilschnitzwiesen. Unterhalb des geplanten Dammes befinden sich Intensivgrünland und Siedlungsbereiche.“

Der gesamte Planungsraum wies 2002 keine gefährdeten Arten der bayerischen Roten Liste auf (BföS 2002). Die damalige Einschätzung war: „Die Auswirkungen auf die Vogelwelt dürften sehr gering sein. Wertgebende Vogelarten kommen nicht vor und werden durch das Planungsvorhaben nicht beeinträchtigt.“

9.2.3 Fische und KrebseIn BföS (2002) erfolgte ausschließlich die Auswertung von Verbreitungsatlanten und Sekundärliteratur, d.h. eine eindeutige Zuordnung zu den Gewässern und Gewässerabschnitten war damals nicht möglich.

9.2.4 Amphibien2002 fehlten permanente Kleingewässer in der Röden-Aue (BföS), d.h. keine Reproduktion möglich.

9.2.5 TagfalterIm Talraum der Röden wurden an drei Stellen im geplanten Stauraum (eutrophe Ruderalfur im geplanten Dammbereich und knapp oberhalb, Mädesüß-Hochstaudenflur im zentralen Stauraum, Feuchtwiesen und Hochstaudenflur ganz im Norden) und an einer Stelle unmittelbar benachbart, aber außerhalb (Besenginsterheide am Südost-Hang) des Stauraums Tagfalter während der Vegetationsperiode (23.6., 12.7., 26.8.) erhoben (BföS 2002).

BföS (2002) traf folgende Aussagen:„Die eutrophe Hochstaudenflur war 2002 am artenärmsten. Hier wurden nur weit verbreitete Arten, deren Raupen an Ruderalpflanzen oder Nährstoffzeigern leben, beobachtet. RL-Arten kamen hier nicht vor. In der Hochstaudenflur wurden als gefährdete Art der Mädesüß-Scheckenfalter (Brenthis ino) und der Schwalbenschwanz (Papilio machaon) beobachtet, wobei Brenthis ino an der hier verbreiteten Futterpflanze Mädesüß (Filipendula ulmaria) lebt. Brenthis ino überwintert als Ei an der Futterpflanze (Hochstaude) und ist daher vermutlich durch Überstauungen wenig gefährdet. Aktualisierter Landschaftspfleg. Begleitplan Juni 2016 Büro für ökologische Studien,document.docx Bayreuth

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Bestandsanalyse und Bestandsbewertung 93

Auch kommen sowohl Mädesüß als auch der Mädesüß-Schecknefaltern natürlicherweise im Ufersaum von Gewässern vor, d.h. sie sind – im Gegensatz zu den Arten extensiv genutzten Grünlands wie im NSG Meilschnitzwiesen – an gelegentliche und vorübergehende Überstauungen angepasst.“

Ganz im Norden des Stauraums befand sich eine bewirtschaftete Feuchtwiese und eine kleine Hochstaudenflur, die ebenfalls ein Vorkommen von B. ino aufwiesen. Weitere bemerkenswerte Arten waren 2002 hier der Senfweißling (Leptidea sinapis), der auf der Vorwarnliste der damaligen RL D stand. Außerhalb des Stauraums lebten in der Besenginsterheide am Südosthang einige potenziell gefährdete Arten oder Arten der Vorwarnliste (C. palaemon, C. hyale, C. semiargus). Sie waren und sind durch das Planungsvorhaben nicht betroffen.

Bewertet man die damaligen Erhebungen (BföS 2002) mit der aktuellen Roten Liste Thüringen (TLUG 2011), so wies der Planungsraum keine Rote Liste Tagfalter-Arten Thüringens auf, siehe folgende Tabelle:

Tabelle 20: Tagfalter im Planungsraum 2002

Neue Rote Listen: RL B: 2016; RL Th: 2011; RL D 20112002 gültige Rote Listen: RL By: 1992, RL D 1998Untersuchungsflächen im Planungsraum: H: Hochstaudenflur E: Eutrophe RuderalflurF: Feuchtwiesen und HochstaudenflurB: Besenginster-Heide (außerhalb Planungsraum; Abraumhaldes der Abbaustellen)Art RL B

2016RL Th2011

RL D2011

RL By1992

RL D1998

H E F B

Aglais urticae r R s sAphantopus hyperantus s Ss r ssAraschnia levana ss sBrenthis ino V - 3 V h rCarterocephalus palaemon V V ss s ssCoenonympha pamphilus ss ssColias hyale G 4R sCyaniris = Polyommatus semiargus

V V ss

Cynthia cardui ss S sErebia medusa 3 V V ssGonepteryx rhamni Ss sHeodes = Lycaena tityrus 2 - 3 ssInachis io r R rLeptidea sinapis D - D V ssLycaena phlaeas ssManiola jurtina ss Ss s ssMelanargia galathea ss Ss ss sOchlodes sylvanus ssPapilio machaon 4R V ssPieris brassicae r Ss R sPieris napi h R R rPieris rapae h R Ss sPolyommatus icarus ssThymelicus lineola ss SsThymelicus sylvestris ss S

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Art RL B2016

RL Th2011

RL D2011

RL By1992

RL D1998

H E F B

Vanessa atalanta s RAnzahl Arten 16 12 14 18Anzahl RL-3-Arten 0 1Anzahl RL-4r-Arten 0 1 1 1Anzahl RL V_Arten 0 2 1

9.2.6 HeuschreckenIm Talraum der Röden konnten bei BföS (2002) 4, 5 bzw. 6 Arten pro Untersuchungsfläche nachgewiesen werden. Die zentrale Hochstaudenflur und die Ruderalflur wurden nur von wenigen, meist weit verbreiteten Arten besiedelt. In der im Norden des geplanten Stauraums gelegenen Feuchtwiese kamen die meisten Arten vor, darunter auch die Sumpfschrecke und der Bunte Grashüpfer. Wegen des Vorkommens einer stark gefährdeten Heuschreckenart (Sumpfschrecke Stethophyma grossum) wurde bei BföS (2002) eine Teilfläche des geplanten Stauraums mit Wertstufe IV bewertet. Die übrigen untersuchten Teilflächen waren jedoch nur von .geringer oder sehr geringer Bedeutung, da gefährdete Heuschreckenarten der bayerischen Roten Liste hier nicht vorkamen.

Tabelle 21: Heuschrecken an der Röden 2002

Art RL B RL Th RL D RL B Hochstaudenflur Ruderalflur Feuchtwiese2016 2011 2011 2003

Chorthippus albomarginatus * * sChorthippus brunneus * * ssChorthippus parallelus * * r r hMetrioptera roeseli * * r r rOmocestus viridulus V * V s rPholidoptera griseoaptera * * ssStethophyma grossum V 3 * 2 rTettigonia viridissima * * s ss ssAnzahl Arten 4 5 6RL-2-Arten 0 0 0 0 1RL-3-Arten 0 0 0 0RL-V-Arten 2 2 1 0 1

BföS (2002) traf folgende Aussagen:„Ein potenzieller Damm für den geplanten Staubereich würde den Lebensraum mehrerer gefährdeter Arten direkt überbauen und durch die Baumaßnahmen auch weitere Beeinträchtigungen im Umfeld (Bodenverdichtung, ggf. auch Ruderalisierung des Grünlands etc.) nach sich ziehen. Außer der Sumpfschrecke, deren Eier längere Zeit Kontaktwasser im Winter (z. B. durch Überstauungen) benötigen, werden die übrigen gefährdeten Arten eher negativ beeinflusst, da sie längere Überflutung nicht oder nur teilweise vertragen.“

Gemäß den aktuellen Roten Listen hat sich die Beurteilung der Gefährdung deutlich gewandelt, da die Sumpfschrecke mittlerweile deutlich in ihrem RL-Status abgewertet wurde.

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9.2.7 LibellenBei BföS (2002) wurde nur eine Fließgewässer-Libellenart (die Gebänderte Prachtlibelle) an der Röden ermittelt, die aus heutiger Sicht ungefährdet ist (in Bayern, Thüringen und Deutschland).

Art RL Th RLB RL D RL B RL D Röden Bemerkung2011 2003 2015 1992 1998

Calopteryx splendens 4R V ss M und W

9.2.8 Weichtiere2002 wurde eine Untersuchungsfläche (UF 6) an der Röden untersucht (BföS 2002). Sie lag knapp oberhalb der stillgelegten Flusskläranlage, überwiegend steinig-kiesiges Substrat. Beprobt wurden Schlamm- und Feinsand-Ablagerungen in einer Aufweitungsstrecke; mit Massenentwicklung von Pisidien. Grobsand, Feinkies (10 %); org. Reste (90 %); Geländeaufnahme: 15. November 2001

Tabelle 22: Weichtiere in der Röden oberhalb der stillgelegten Flusskläranlage 2002

wissenschaftl. Artname deutscher Artname RL Th 2011

RL B 2003

RL D 2011

UF 6

Ancylus fluviatilis Flussnapfschnecke rGalba truncatula Kleine Sumpfschnecke ssGyraulus parvus Kleines Posthörnchen hPisidium casertanum Gemeine Erbsenmuschel ssPisidium nitidum Glänzende Erbsenmuschel hPisidium personatum Quell-Erbsenmuschel sPisidium subtruncatum Schiefe Erbsenmuschel hRadix ovata Eiförmige Schlammschnecke ssZonitoides nitidus Glänzende Dolchschnecke ssLegende: ss = sehr selten, s = selten, r = regelmäßig, h = häufig, sh = sehr häufig.

In BföS 2002) ist auch die Auswertung von Weichtieren in Hochwassergenisten (Probefläche an der Landesgrenze) dargestellt.

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Tabelle 23: Weichtiere in Hochwassergenisten der Röden an der Landesgrenze 2002

wissenschaftlicher Artname RL Th2011

RL B2003

RL D2011

RödenLandesgrenze

Aegopinella nitidula rAegopinella pura f. albina ssArianta arbustorum shCarychium minimum hCarychium tridentatum hCepaea hortensis sCochlicopa lubrica rCochlodina laminata ssDiscus rotundatus sHebetodiscus inermis zwei LeergehäuseHelix pomatia ssOxyloma elegans ssPisidium nitidum ssSuccinea putris rSuccinella oblonga sTrichia hispida s.str. shVitrea contracta sVitrea crystallina rVitrina pellucida rZonitoides nitidus r

BföS (2002) traf folgende Feststellungen:„Im Vergleich zu anderen in Nordbayern gesammelten Genisten lieferte die Röden nur sehr geringe Artenzahlen (20 Arten). Der geringe Anteil gut ausgeprägter Feuchtlebensraumtypen, der im Einzugsgebiet beider Flüsse generell geringe Gehalt an Kalziumkarbonat in den Böden und die klimatische Ungunst dürften hierfür ausschlaggebend sein“.

Gemäß den aktuellen Roten Listen kamen 2002 keine gefährdeten Arten der Roten Listen oder Arten der Vorwarnlisten vor.

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