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TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang 9 Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 1/24 80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen) 1. Grundlagen - Norm SN 640 420 Asphalt, Grundnorm - Norm SN 640 430 Walzasphalt; Konzeption, Ausführung, Anforderungen an die eingebauten Beläge - Norm SN 640 431-1 bis 21 Asphaltmischgut, Mischgutanforderungen, Produktenormen - Norm SN 670 103 Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen - Norm SN 670 115 Qualitative und quantitative Mineralogie und Petrographie von Gesteinskörnungen und Füller - Norm EN 12591 Bitumen, Qualitätsvorschriften - Norm SN 670 210 Polymermodifizierte Bitumen, Qualitätsvorschriften - Norm SN 640 511 Griffigkeit, Bewertung - Norm SN 640 521 Ebenheit, Qualitätsvorschriften Zusätzlich gelten die im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführten Normen und Richtlinien. 2. Mischgut Einführung neuer Normen gemäss Grundnorm SN 640 420 Am 1. Januar 2005 treten mit der Grundnorm SN 640 420 neue Belagsnormen in Kraft. Bishe- rige Belagsnormen verlieren ihre Gültigkeit. Das Jahr 2005 gilt als Übergangsjahr, während des Übergangsjahrs gilt folgendes: - Für Nationalstrassen ist Mischgut nach neuer Norm zu verwenden. - Ab dem 1.1.2005 werden vom Tiefbauamt Graubünden (TBA GR) nur noch Eignungs- nachweise gemäss den neuen Normen genehmigt. - Die vom TBA GR bis zum 31. Dezember 2004 nach alten Normen genehmigten Eignungs- nachweise bleiben weiterhin bis Ende 2005 gültig. - Mit Ausnahme von Belagsarbeiten auf Nationalstrassen kann anstelle des Mischguts nach neuer Norm entsprechend der Tabelle 3 der Norm SN 640 420a Mischgut mit den bisheri- gen Bezeichnungen gemäss den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Normen geliefert werden. - Für Mischgut mit den bisherigen Bezeichnung gelten anstelle der Kapitel 1 "Grundlagen", 2 "Mischgut" und 13 "Massnahmen bei nicht Erfüllen der Q-Anforderungen" dieses An- hangs jene der Besonderen Bestimmungen Teil 2, Vorschriften für die Ausführung von Be- lagsarbeiten, Anhang 14 vom 2.2.2004. - Mit Ausnahme für Belagsarbeiten auf Nationalstrassen gelten die Massnahmen bei Nichter- füllen der Q-Anforderungen gemäss Kapitel 13 weiterhin.

Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl

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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 1/24

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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen)

1. Grundlagen

- Norm SN 640 420 Asphalt, Grundnorm

- Norm SN 640 430 Walzasphalt; Konzeption, Ausführung, Anforderungen an die eingebauten Beläge

- Norm SN 640 431-1 bis 21 Asphaltmischgut, Mischgutanforderungen, Produktenormen

- Norm SN 670 103 Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen

- Norm SN 670 115 Qualitative und quantitative Mineralogie und Petrographie von Gesteinskörnungen und Füller

- Norm EN 12591 Bitumen, Qualitätsvorschriften

- Norm SN 670 210 Polymermodifizierte Bitumen, Qualitätsvorschriften

- Norm SN 640 511 Griffigkeit, Bewertung

- Norm SN 640 521 Ebenheit, Qualitätsvorschriften

Zusätzlich gelten die im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführten Normen und Richtlinien.

2. Mischgut

Einführung neuer Normen gemäss Grundnorm SN 640 420

Am 1. Januar 2005 treten mit der Grundnorm SN 640 420 neue Belagsnormen in Kraft. Bishe-rige Belagsnormen verlieren ihre Gültigkeit.

Das Jahr 2005 gilt als Übergangsjahr, während des Übergangsjahrs gilt folgendes:

- Für Nationalstrassen ist Mischgut nach neuer Norm zu verwenden.

- Ab dem 1.1.2005 werden vom Tiefbauamt Graubünden (TBA GR) nur noch Eignungs-nachweise gemäss den neuen Normen genehmigt.

- Die vom TBA GR bis zum 31. Dezember 2004 nach alten Normen genehmigten Eignungs-nachweise bleiben weiterhin bis Ende 2005 gültig.

- Mit Ausnahme von Belagsarbeiten auf Nationalstrassen kann anstelle des Mischguts nach neuer Norm entsprechend der Tabelle 3 der Norm SN 640 420a Mischgut mit den bisheri-gen Bezeichnungen gemäss den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Normen geliefert werden.

- Für Mischgut mit den bisherigen Bezeichnung gelten anstelle der Kapitel 1 "Grundlagen", 2 "Mischgut" und 13 "Massnahmen bei nicht Erfüllen der Q-Anforderungen" dieses An-hangs jene der Besonderen Bestimmungen Teil 2, Vorschriften für die Ausführung von Be-lagsarbeiten, Anhang 14 vom 2.2.2004.

- Mit Ausnahme für Belagsarbeiten auf Nationalstrassen gelten die Massnahmen bei Nichter-füllen der Q-Anforderungen gemäss Kapitel 13 weiterhin.

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2.1 Eignungsnachweis und Anforderungen - Die Eignung des Mischguts ist gemäss den Weisungen des TBA GR "Asphaltmischgut,

Eignungsnachweis“ nachzuweisen (siehe Seiten 19-24). - Der vom Strassenbaulabor des TBA GR (SBL) genehmigte Eignungsnachweis hat mindes-

tens 5 Arbeitstage vor Beginn der entsprechenden Arbeiten vorzuliegen. - Der Eignungsnachweis hat mit Erstprüfung und Probeaufbereitungen zu erfolgen, die Ver-

antwortung für den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten. - Für Mischgut Typ S und Typ H und für Deckschichten mit hoher Beanspruchung wie SMA

und HRA ist zusätzlich zum Eignungsnachweis ein Probeeinbau notwendig. Bei Belags-Grossbaustellen kann vom TBA GR ebenfalls ein Probeeinbau angeordnet werden.

- Der Probeeinbau wird in Absprache mit der Oberbauleitung Beläge geplant und durchge-führt. Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht.

- Erfüllt der Probeeinbau die Anforderungen wird er von der Oberbauleitung Beläge des TBA GR genehmigt.

- Die Genehmigungen der Eignungsnachweise und der genehmigten Probeeinbauten wer-den schriftlich mitgeteilt.

- Die Oberbauleitung hat jederzeit das Recht nach Voranmeldung bei der Aufbereitungsan-lage die Herstellung des Mischgutes kontrollieren zu lassen.

2.1.1 Anforderungen an das Mischgut beim Eignungsnachweis

2.1.1.1 Bindemittel

- Für Tragschichten Typ N in Höhen > 1200 m.ü.M. wird ein konfektioniertes Bitumen 130/150 verwendet, die Penetration ist auf 130 bis 150 1/10 mm eingeengt.

2.1.1.2 Gesteinskörnungen

- Bis zur Publikation der SN 670 115 "Qualitative und quantitative Mineralogie und Petrogra-phie von Gesteinskörnungen und Füller" ist anstelle die SN 670 130 anzuwenden.

- Gesteinskörnungen mit der Gesteinshärte des Typ N sind auch für Tragschichten AC T Typ S zulässig.

- Gesteinskörnungen von HRA müssen die gleichen Anforderungen wie jene von AC- Deck-schichten, Typ S, erfüllen. Bei den feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm von HRA ist Rund- und/oder Brechsand zu verwenden. Bei den feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm von HRA sind bei folgenden Eigenschaften Abweichungen zu den Normen zulässig.

Abweichungen des TBA GR von den Normen bei den Anforderungen an die feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm für HRA

Merkmal Norm Anforderung

Petrographisch ungeeigneter Anteil, Gruppe b SN 670'130 c ≤ 4 Zahl-%

Korngrössenverteilung SN 670 103-NA keine Anforderungen

2.1.1.3 Granulierter Ausbauasphalt

Die Zugabe von granuliertem Ausbauasphalt ist nach Vorgabe der Produktenormen möglich.

Abweichung des TBA GR zu den Produktenormen:

Bei Asphaltbeton ist bei einer Zugabe > 30% Ausbauasphalt das Zugabebindemittel aufgrund der Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel zu wählen. Es sind Probeaufbereitun-gen mit repräsentativem Ausbauasphalt durchzuführen. Im Vergleich zur Berechnungsme-thode der Produktenormen EN 13108-1 bis 7, Anhang A, kann ein härteres Zugabebindemittel gewählt werden.

Bei Tragschichten Typ N für Höhen > 1200 m.ü.M. ist ein Zugabebindemittel 250/330 nur er-laubt, wenn ein ausreichendes Wärmeverhalten an Proben aus der Produktion mit Spurrin-nentest oder Druckschwellversuch nachgewiesen wurde.

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2.1.1.4 Anforderungen an die Korngrössenverteilung

Die Korngrössenverteilung ist gemäss den Produktenormen zu wählen.

Abweichung des TBA GR zur Norm 640 431-1aNA, Ziffer 13:

In Höhenlagen über 1200 m.ü.M. sind sandreichere AC T 22 N Tragschichten einzubauen. Die Rezeptur hat folgenden Anforderungen zu genügen: Sandanteil < 2.0 mm: mind. 40%

Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:

Sollwertbereich der Korngrössenverteilung von Mischgut HRA 16

Analysensieb [mm] 0.063 0.25 0.5 2 5.6 11.2 16 22

Sollwertbereich [Massen-%] 8..13 30..50 50..65 57..73 65..77 70..100 95..100 100

2.1.1.5 Anforderungen an den Bindemittelgehalt

Der Mindestbindemittelgehalt der Zugabe-Sollzusammensetzung ist entsprechend den Pro-duktenormen festzulegen.

Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:

Mindestbindemittelgehalt bei einem mittleren Korntrockenraumgewicht der Gesteinskörnung von 2’650 kg/m3: Bmin >

9.0 Massen-% (dosiert)

2.1.1.6 Hohlraumgehalt

Die Grenzwerte für den Hohlraumgehalt sind den Produktenormen zu entnehmen.

Abweichung des TBA GR zu Norm 640 431-1aNA, Ziffer 9:

- Grenzwerte des Hohlraumgehalts der Marshall-Prüfkörper (Einzelwerte): Höhentragschicht AC T N > 1200 m.ü.M.: 2.5 bis 5.5 Volumen-% statt 3.0 bis 6 Volumen-%

Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:

- Grenzwerte des Hohlraumgehalts der Marshall-Prüfkörper (Einzelwerte): 2 bis 4 Volumen-%

2.1.1.7 Wasserempfindlichkeit

Die Wasserempfindlichkeit ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.

Anforderung des TBA GR für Mischgut HRA 16:

Anforderung an das Verhältnis der Spaltzugfestigkeit ITSR: > 70%, entsprechend AC- und SMA-Mischgut.

2.1.1.8 Marshall-Prüfung

Die Stabilität und das Fliessen sind entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.

Bei Asphaltbeton Typ S und H sowie Mischgut HRA sind die Stabilität und das Fliessen an-zugeben, es werden keine Anforderungen gestellt.

2.1.1.9 Hohlraumfüllungsgrad mit Bitumen

Der Hohlraumfüllungsgrad ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.

Bei Asphaltbeton Typ S und H sowie Mischgut HRA sind der Hohlraumfüllungsgrad anzuge-ben, es werden keine Anforderungen gestellt.

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2.1.1.10 Widerstand gegen bleibende Verformungen

Bei Mischgut Typ S und H sind entsprechend den Produktenormen Spurrinnenprüfungen durchzuführen. Alternativ kann ebenfalls der Druckschwellversuch beim Vorliegen von Anfor-derungswerten ausgeführt werden.

Anforderung des TBA GR für Mischgut HRA 16:

Der Widerstand gegen bleibende Verformungen muss nicht nachgewiesen werden.

2.1.1.11 Bindemittelabfluss

Der Bindemittelabfluss ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.

2.1.2 Anforderungen an die Frischbelagsproben

2.1.2.1 Anforderungen an die Korngrössenverteilung

Für Einzelwerte der Korngrössenverteilung gelten die Toleranzen der Tabellen 2 und 3 der Produktenorm SN 640431-21.

Zusätzliche Anforderung des TBA GR an die Korngrössenverteilung:

Ab 4 Proben gelten für die Mittelwerte der Korngrössenverteilung die nachfolgenden Toleran-zen, diese entsprechenden jenen der prEN 13108-21:May 2004, Tabelle A1.

Die Zuordnung der Analysensiebe basiert auf der SN 640 431-21, Tabellen 2 und 3.

Toleranzen für den Mittelwert >

4 Proben gegenüber der Sollzusammensetzung in Masseprozent

Kleinkörniges Asphaltmischgut Grosskörniges Asphaltmischgut

Mischgutsorten Mischgutsorten HRA Analysen-

sieb [mm] 4 mm 8 mm 11 mm 16 mm 22 mm 32 mm 16 mm

31.5 ±5

22.4 ±5

16.0 ±5 ±4 ±5

11.2 ±4 ±4

8.0 ±4 ±4 ±4

4.0 ±4 ±4 ±4

2.0 ±3 ±3 ±3 ±3 ±3 ±3 ±3

1.0 ±2 ±2 ±2 ±3 ±3 ±3 ±3

0.063 ±1 ±1 ±1 ±2 ±2 ±2 ±2

2.1.2.2 Anforderungen an den löslichen Bindemittelgehalt

Für Einzelwerte des löslichen Bindemittelgehalts gelten die Toleranzen der Produktenorm SN 640431-21. Ab 4 Proben gelten für den Mittelwert des löslichen Bindemittelgehalts die vom TBA GR zusätzlich festgelegten Toleranzen. Diese Toleranzen sind enger als jene der Norm prEN 13108-21:May 2004, Tabelle A1, sie entsprechen jedoch langjährigen Anforde-rungswerten des TBA GR und sind mit den Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderun-gen gemäss Ziffer 13 abgestimmt.

Toleranzen für den Mittelwert >

4 Proben gegenüber der Sollzusammensetzung in Masseprozent

Mischgut < 16 mm > 16 mm HRA 16

Löslicher Bindemittelgehalt ± 0.15% ± 0.2% ± 0.3%

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2.1.2.3 Anforderungen an den Hohlraumgehalt

Für Einzelwerte des Hohlraumgehalts gelten die Grenzwerte der jeweiligen Produktenormen. Ab 4 Proben gelten für den Mittelwert die vom TBA GR zusätzlich festgelegten Grenzwerte für den Hohlraumgehalt. Die Grenzwerte entsprechen langjährigen Anforderungswerten des TBA GR.

Deckschichten Binderschichten Tragschichten Höhentrag-

schicht Mischguttyp

AC

8, 11, 16 HRA SMA

AC B

11, 16

AC B

22, 32

AC T

11, 16

AC T

22, 32

AC T

22 > 1200 m

L 3.0 - 4.0 ---

--- --- --- 2.5 - 4.5 2.5 - 4.5 ---

N 3.0 - 4.0 ---

--- --- --- 3.5 - 5.5 3.5 - 5.5 3.0 - 5.0

S, H 4.0 - 5.0 2.5 - 3.5 3.0 - 4.0

3.5 - 5.5 4.5 - 6.5

3.5 - 5.5 4.5 - 6.5 ---

2.1.2.4 Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel aus Frischbelagsproben

a) Strassenbaubitumen

Die Penetration und der Erweichungspunkt müssen die langjährigen Anforderungswerte des TBA GR erfüllen. Eigenschaft Bindemittel

50/70

Bindemittel

70/100

Bindemittel

100/150

Bindemittel

130/150

Penetration 30 – 55 (1/10 mm) 40 – 75 (1/10 mm) 55 – 110 (1/10 mm) 65 – 110 (1/10 mm)

Ring + Kugel 50° - 63° C 48° - 59° C 46° - 55° C 44° - 55° C

b) Polymermodifiziertes Bitumen

Die Anforderungen des TBA GR an das rückgewonnene Bindemittel sind gleich wie jene für das Bindemittel nach thermischer Beanspruchung (Norm SN 670210, Tabelle 2 und 3).

2.1.3 Anforderungen an eingebaute Beläge

2.1.3.1 Anforderungen an Schichtdicken, Grenzwerte des Hohlraumgehaltes, Schichtenverbund, Ebenheit und Griffigkeit

Es gelten die Anforderungen der entsprechenden Normen.

2.1.3.2 Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel

Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei den Frischbelagsproben.

2.2 Qualitätskontrollen

2.2.1 Eigenkontrollen durch den Unternehmer

a) Nationalstrassen

Für Nationalstrassen hat die Unternehmung Eigenkontrollen gemäss SN 640 434, Prüfplan für Walzasphalt, nach der Stufe 1 auszuführen.

Die Prüfberichte sind dem kantonalen Strassenbaulabor (SBL) per E-Mail im pdf-Format zuzustellen und werden von diesem der örtlichen Bauleitung weitergeleitet.

b) übrige Strassen

Die Norm SN 640 434, Prüfplan für Walzasphalt, wird nicht angewendet.

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2.2.2 Fremdkontrolle durch den Bauherrn

Im Rahmen der Fremdkontrolle überprüft die Bauherrschaft die Mischgutqualität routinemäs-sig anhand von Frischbelagsproben (4 Proben je 700 t Trag- und Binderschicht sowie je 400 t Deckschicht)

- Die Probennahme erfolgt nach Norm EN 12697-27 "Asphalt - Prüfverfahren für Heissas-phalt - Probenahme" in Gegenwart je eines Vertreters des Bauherrn und des Unternehmers auf der Baustelle.

- Alle massgebenden Parameter werden im gleichzeitig ausgefüllten und visierten Untersu-chungsauftrag für bituminöses Mischgut festgehalten.

- Probennahmen aus der Förderschnecke des Fertigers sind nicht zulässig. Je nach den ört-lichen Verhältnissen kann die Probennahme auf der Baustelle aus dem Lastwagen oder der Fertigermulde vorgenommen werden. Die Probenahme erfolgt mittels Schaufel mit ho-hem Rand . An 3 bis 5 verschiedenen Orten ist je eine Einzelprobe zu entnehmen und in die Schachtel zu geben. Vorgängig der Entnahme ist ohne Umzuschaufeln an jedem Ent-nahmeort die Oberschicht 10 cm tief zu entfernen.

- Dabei ist zu beachten:

1. Nach Inbetriebsetzen des Fertigers sollen aus den ersten Mischungen keine Proben entnommen werden.

2. Die erforderliche Probemenge soll aus Mischgutzonen entnommen werden, die gut durchmischt und homogen aussehen.

- Für Frischbelagskontrollen werden je Baustelle und Mischgutsorte mindestens 4 Proben à 12 kg für Nennkorngrössen ≤ 16 mm und 4 Proben à 28 kg für Nennkorngrössen > 16 mm aus verschiedenen Mischgutlieferungen entnommen.

- Die Frischbelagsproben sind zusammen mit dem Prüfauftrag und der gültigen Mischgut-Sollzusammensetzung innerhalb 1 Woche nach Entnahme dem SBL zuzustellen.

Bei Bedarf werden zusätzlich aus dem eingebauten Belag Bohrkerne entnommen.

2.3 Einsatz von kunststoffmodifizierten Bindemitteln (PmB)

Kunststoffmodifizierte Bindemittel müssen alle Anforderungen der Norm SN 670 210 für die PmB-Klasse C erfüllen, in Spezialfällen der PmB-Klasse E. Zudem darf für kleinere Bauwerke Reinbitumen mit Zugabe von Vestoplast verwendet werden.

3. Planie 3.1 Eignungsprüfung und Abnahme

Vor dem Einbau der Fundationsschicht resp. des Planiematerials hat der Unternehmer die Eignungsprüfungen dieser Materialien vorzuweisen. (vergl. hierzu BB2-Anhang 8, Abs. 4.2.1)

Vor dem Einbau der Tragschicht resp. der oberen 20 cm starken Kiessand I-Schicht muss die Rohplanie bezüglich Höhengenauigkeit und ME-Wert von der Bauleitung abgenommen wer-den. Die Resultate sind der Belagsunternehmung bekannt zu geben. Ebenso muss vor dem Belagseinbau die Planie von der Bauleitung abgenommen werden.

Rohplanie und Planie dürfen beim Einbau der Kiessand I resp. der Heissmischtragschicht nicht verschmutzt und abgefahren sein. Massnahmen sind z.B. das Überbauen mit anschlies-sendem Abstossen oder das Aufrauen.

Das Ausbilden der Rigole in der Planie ist bei der Tragschicht einzurechnen.

3.2 Toleranzbereiche

Es gelten die Anforderungen der „Vorschriften für die Ausführung von Erdarbeiten“, BB2-An-hang 8, Abschnitt 5.2.3

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4. Belagseinbau 4.1 Schichtstärken

Minimale Schichtstärke = 2½ x Grösstkorndurchmesser des verwendeten Mischgutes.

Mindeststärken für maschinell eingebaute bituminöse Schichten:

- AC T 32 S 90 mm

- AC T 22 N 60 mm - AC T 22 S 65 mm

- AC T 16 N 45 mm - AC T 16 S 45 mm

- AC 11 N 35 mm - AC 11 S 35 mm

- AC 8 N 20 mm - AC 8 S 25 mm

Beim Profilieren ist die Mischgutsorte der Aufschiftdicke anzupassen.

4.2 Maschineller Einbau

Die Lieferungen des Mischgutes müssen so bemessen sein, dass ein kontinuierlicher Einbau möglich ist, d.h. Standzeiten von Transportfahrzeugen und Einbaumaschinen sind möglichst zu vermeiden durch fortlaufende Beschickung der Einbaumaschine mit Belagsmischgut. Die Transportfahrzeuge sind dabei soweit als möglich durch die Einbaumaschine zu stossen.

Der zulässige Bereich für die Einbaugeschwindigkeit beträgt 1.2 m/min. bis 3.0 m/min.

Deckschichten sind bei warmer und trockener Witterung einzubauen. Bei Regen ist die Arbeit einzustellen. Die Temperatur der Unterlage soll mind. 5° C betragen. Heissmischtragschichten dürfen das ganze Jahr eingebaut werden, ausgenommen bei Regen und Frostperioden.

Das Mischgut ist auf dem Transport sorgfältig vor Witterungseinflüssen zu schützen (abdek-ken).

Das Mischgut im Trichter des Belagsfertigers muss bei Schichtdicken ≤ 50 mm eine minimale Temperatur von 130°C für B 70/100 und 125°C für B 130/150 und bei Schichtdicken > 50 mm eine minimale Temperatur von 120°C für B 70/100 und 115°C für B 130/150 aufweisen, an-sonsten darf nicht eingebaut werden.

Für die Höheneinstellung des Einbaufertigers gilt folgendes:

1. Beim Ersteinbau

- AC T mit Elektronik ab Draht

- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell

2. Beim Hocheinbau

- AC T mit Elektronik ab Langski

- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell

Für den Einbau aller Schichten gilt grundsätzlich, dass die Anschlusshöhe der 2. Einbaubahn elektronisch mit Kurzski von der 1. Einbaubahn abgenommen werden muss.

Die Vorverdichtung des Fertigers, welche für den endgültigen Verdichtungsgrad und die Eben-heit entscheidend ist, muss über den ganzen Balken gleichmässig hoch sein. Diese kann mittels eines Isotopengerätes unmittelbar kontrolliert und eingestellt werden. (Frequenz und Einbaugeschwindigkeit sind abhängig von Schichtstärke und Mischguteigenschaften).

In Steigungen ist, wo immer möglich bergaufwärts einzubauen.

HRA-Beläge dürfen nur mit technischer Begleitung durch einen Spezialisten eingebaut wer-den.

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4.3 Walzverdichtung

4.3.1 Einsatzgeräte und Wirkung

Statische Glattradwalzen haben eine begrenzte Tiefenwirkung. Sie erzeugen eine gute Eben-heit und werden vorzugsweise zum Abglätten von Deckschichten eingesetzt. Die Antriebs-achse muss zum Fertiger gerichtet sein, damit Bugwellen und Walzrisse vermieden werden.

Gummiradwalzen erzeugen dank der Knetwirkung der Reifen einen besonders guten Poren-schluss. Deshalb sind sie dort nicht einzusetzen, wo eine offenporige Oberfläche erwünscht ist (Splittmastixbeläge etc.).

Vibrationswalzen haben eine grosse Tiefenwirkung und sind speziell bei schwer verdichtba-rem Mischgut den anderen Walzen überlegen. Um eine strukturelle Schädigung des einge-bauten Mischgutes zu vermeiden, sollten sie nur bei Temperaturen über 100°C eingesetzt werden.

4.3.2 Walzeinsatz

Das Mischgut ist mit möglichst hoher Vorverdichtung einzubauen. Hohe Vorverdichtung er-spart Walzarbeit und reduziert die Gefahr von Schäden durch fehlerhaftes Walzen.

Direkt hinter dem Fertiger sind wirksame

Walzen einzusetzen.

Auf dünnen Deckschichten können zu viele Walzübergänge mit Vibration den Schichtverbund verschlechtern. 3 - 4 Passen sind normalerweise optimal.

Um eine gute und gleichmässige Verdichtung zu erreichen, hat sich der Einsatz von 3 Walzen in der Reihenfolge Vibro-, Gummirad- und statische Glattmantelwalze bewährt.

Werden 2 Schichten im gleichen Jahr eingebaut, so kann bei der ersten Schicht auf die Gummiradwalze verzichtet werden, sofern die notwendige Verdichtung erreicht wird.

Die Arbeitsfugen sollten ohne Vibration (mit schwerer Glättewalze) verdichtet werden, um Kornzertrümmerungen im Nahtbereich zu vermeiden.

Jeder Walzenführer muss unbedingt darüber informiert sein, wie viel Walzübergänge und wel-che Bahnbreite seinem Gerät zugedacht sind. Die Verdichtung muss ausreichend und über die ganze Breite gleichmässig sein. Mit dem Walzen wird immer hinten auf dem bereits ver-dichteten Belag begonnen und zum Fertiger hin und in derselben Bahn zurückgefahren.

Das Übersetzen, d.h. das Wechseln auf die nächste Bahn, erfolgt stets hinten auf dem durch die zweite Walze verdichteten Belag um eine volle Walzbreite mit einer Überlappung von ca. 10 cm. Pneuwalzen dürfen nicht direkt hinter dem Fertiger eingesetzt werden.

4.4 Verdichtungsanforderungen und -kontrollen

Der Verdichtungsgrad wird mit der Isotopensonde am eingebauten Belag gemessen, in Zwei-felsfällen wird der Verdichtungsgrad an Bohrkernen oder Ausschnitten bestimmt. Eigenkon-trollen sind zwingend bei Belagsflächen > 2500 m2 und bei allen Schutz- / Tragschichten auf Brücken. Bei Belagsflächen > 2500 m2 sind 200 m der ersten Einbauetappe und ab 7500 m2 200 m einer weiteren Etappe zu messen.

4.4.1 Anforderungen an den Verdichtungsgrad nach dem Fertiger

Der mit der Isotopensonde in einem Querprofil direkt hinter dem Fertiger gemessene Verdich-tungsgrad hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

Mittelwert >

85%; Spannweite zwischen grösstem und kleinstem Wert maximal 3%.

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4.4.2 Anforderungen an den Verdichtungsgrad des fertig verdichteten Belags

Verdichtungsgrad mit der Isotopensonde gemessen

Es gelten die Anforderungen der nachfolgenden Tabelle. Bei S- und H-Belägen sind die Anfor-derungen an den Verdichtungsgrad im Vergleich zu den Messungen an Bohrkernen und Aus-schnitten aufgrund der schlechteren Messungenauigkeit der Isotopensonde um 1% erhöht.

Mischguttyp AC 8, 11 SMA 8, 11 AC T 11, 16

AC B 11,16

AC T 22, 32

AC B 22, 32

N > 98% ---- > 98% > 99%

S, H > 99% > 99% > 99% > 100%

Verdichtungsgrad bestimmt an Bohrkernen oder Ausschnitten

Es gelten die Anforderungen der entsprechenden Normen.

4.4.3 Ausführung der Verdichtungsmessungen

Die Einbaukontrolle des fertig verdichteten Belags im Rahmen der Qualitätssicherung hat durch den Unternehmer mit Isotopensondemessungen zu erfolgen. Die Aufwendungen der Eigenkontrolle sind in die Offertpreise einzurechnen. Die Isotopensondenmessung muss von der Prüfstelle akkreditiert sein.

Bei einer Einbauetappe ist mindestens ein Abschnitt von 200 m zu messen. Beurteilt wird je Einbauetappe der auf ganze Prozent gerundete Mittelwert des Verdichtungsgrads der Feld-messungen (massgebender Mittelwert).

Die Messungen sind wie folgt auszuführen: - 20 m Profilabstand - 4 Messpunkte im Profil (2 Messpunkte im Feld und je einer 30 cm vom Rand) - pro Messpunkt mind. 2 Messungen mit um 180° gedrehter Sonde (Doppelmessung)

Der Prüfbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber - Örtliche Bauleitung - Strassenzug, Objekt - Einbaudatum, Messdatum - Belagssorte, Lieferwerk - Raumdichte und Rohdichte bei der gültigen Mischgut-Sollzusammensetzung - Schichtstärke und Messtiefe - Laborant - Sonde Nr. - Messdauer einer Einzelmessung - Angabe über Offset und Datum der Offset-Kalibrierung - Bestimmung der Standardzählwerte. - Überprüfung der Abweichung zwischen Standardzählwerten und Angabe der zulässigen

Abweichung (abhängig von Sondetyp) - Messprotokoll der Einzelwerte mit Angabe von Profil und Messzeit - Überprüfung der Abweichung zwischen den beiden Messwerten der Doppelmessung mit

Angabe der zulässigen Abweichung (abhängig von Sondetyp, Messtiefe, Messdauer) - Zusammenstellung des Verdichtungsgrads mit Mittelwerten in Zeile und Spalte - Beurteilung des massgebenden Mittelwerts je Einbauetappe bezüglich den Anforderungen.

Der Prüfbericht ist dem SBL per E-Mail im pdf-Format zuzustellen und wird von diesem der örtlichen Bauleitung weitergeleitet.

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4.5 Abrechnung

Abrechnung von Mehr- und Minderverbrauch gemäss NPK für bituminöse Trag- und Deck-schichten.

> + 5% => Mehrverbrauch: es wird nur der Sollwert + 5% vergütet

- 5% bis + 5% => Abrechnung gemäss Lieferschein

< - 5% => Minderverbrauch: Abrechnung gemäss Lieferschein + Mängelrüge evtl. Minderwert

Dazu ist ein Mischgutnachweis zu erstellen.

Hocheinbau, Einbau von Trag- und Deckschichten nach Jahren:

Wo ein Vorprofilieren der bituminösen Unterlage wegen den geringen Unebenheiten kaum möglich ist, kann nach vorheriger Vereinbarung zwischen Bauherrn und Unternehmer der er-forderliche Mehrverbrauch über die Toleranzgrenze hinaus in vollem Umfange vergütet wer-den.

4.6 Oberflächenbehandlungen

Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsüber-gabe abzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).

Für spezielle Oberflächenbehandlungen (Membromac etc.) sind Dosierstreuer zu verwenden und 2 Pneuwalzen einzusetzen.

5. Einbauschema Bei Kreuzungen und in allen Fällen, wo 2 Fertigerbahnen nicht ausreichen, um die ganze Breite abzudecken, ist der Bauleitung ein Einbauschema zur Genehmigung vorzulegen.

6. Schachtüberbauten Bei Tragschichten sind die Schachtüberbauten nachträglich an die Belagshöhe anzupassen, bei Deckschichten vor dem Einbau auf die fertige Höhe definitiv zu versetzen. Für das Unter-giessen und Zuputzen sind frosttausalzbeständige Materialien zu verwenden.

7. Ränder, Rigolen, Abschlüsse Die Ränder der bituminösen Schichten sind einwandfrei zu verdichten und seitlich anzuklop-fen. Sie sind auf etwa 5 cm Breite sowie auf der Seitenfläche mit einem Anstrich zu versehen.

Rigolen werden bei 1-schichtigen AC T und bei Deckschichten mit der Einbaumaschine aus-gebildet. Bei 2-schichtigen AC T wird die Rigole nach dem Einbau der 2. Schicht eingefräst. In diesem Fall wird in der Planie die Rigole nicht ausgebildet.

Rigolen (AC T, AC) sind mit einem Anstrich zu versehen. Bei AC T-Rigolen ist der Anstrich mit Emulsion (60%) auszuführen (mind. 1.5 kg/m2), bei AC-Rigolen mit einer bituminösen Schlämme.

Die Belagsfläche muss die Belagsabschlüsse um max. 1.0 cm und die inneren Einbauten um max. 0.5 cm überragen.

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8. Ebenheit, Griffigkeit Für die Griffigkeit und Ebenheit gelten die Anforderungen der SN 640 511 sowie SN 640 521.

9. Schichtenverbund und Arbeitsfugen 9.1 Schichtenverbund

Ein guter Schichtenverbund besteht aus Verzahnung und Verklebung. Das ergibt für die Pra-xis: - Die Unterlage muss sauber sein und an ihrer Oberfläche einen frischen, lückenlosen Bitu-

menfilm besitzen - Der Einbau "frisch auf frisch“ bietet die besten Voraussetzungen für den Schichtenverbund - Ist der Bitumenfilm an der Oberfläche nicht mehr frisch (z.B. verstaubt) oder nach längerer

Liegezeit nicht mehr vorhanden, muss er durch Ansprühen der Unterlage erneuert werden - Wo hohe Schubkräfte auftreten, sind glatte Oberflächen zur Verzahnung durch leichtes An-

fräsen aufzurauen - Die Unterlage soll gleichmässig und sparsam angesprüht werden. Für Flächen > 1‘000 m2

sind dazu Balkenbrausen zu verwenden - Die angesprühte Fläche sollte vor dem Mischguteinbau weitgehend abgetrocknet sein, weil

eingeschlossenes Wasser den Schichtenverbund beeinträchtigen kann - Die angesprühte Fläche hat eine stark verminderte Griffigkeit und muss deshalb vom Ver-

kehr freigehalten werden - Es darf nur eine Tageseinbauetappe vorgesprüht werden - Der Schichtenverbund fällt deutlich besser aus, wenn das eingebaute Mischgut beim ersten

Walzgang min. 125° C heiss ist.

9.2 Arbeitsfugen

Die besten Voraussetzungen für gute Längsfugen bietet der Einbau "heiss an heiss“ mit zwei Fertigern im gestaffelten Einsatz.

Ist diese Arbeitsweise nicht möglich, so muss einer guten Ausführung der Arbeitsfuge beson-dere Beachtung geschenkt werden. Der Einbau ist so zu organisieren, dass möglichst wenig Arbeitsfugen entstehen. Der Arbeitsablauf ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzuspre-chen. Auf dem gesamten Belagsquerschnitt müssen alle Längsfugen und Anschlüsse um mind. 15 cm gegeneinander versetzt werden.

Einbau „heiss an kalt“ ohne Fugenbänder

Für eine optimale Fugenqualität ist eine gute Verzahnung und Verklebung die Voraussetzung.

Dabei ist folgendes zu beachten: - Die erste Einbaubahn muss bis zur Kante (Arbeitsfuge) konstant und normkonform verdich-

tet sein. - Die Kante selbst sollte leicht angeschrägt bis vertikal sein und eine raue Oberfläche auf-

weisen. - Das Herstellen der Kante kann erfolgen:

Mittels Kantenschrägformer am Fertiger.

Durch Abschneiden eines Streifens mit einem an der Walze befestigten Schneidrad, so-lange das eingebaute Mischgut noch warm ist.

- Für die Verklebung der Fuge bestehen folgende Möglichkeiten:

Das Anstreichen der Kante mit Heissbitumen (nicht überhitzen!).

Das Anstreichen der Kante mit einer bituminösen Anstrichmasse.

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Einbau „heiss an kalt“ mit bituminösen Fugenbändern

Bei der Verwendung von bituminösen Fugenbändern ist der Verarbeitung besondere Beach-tung zu schenken. Das kalte Anklopfen des Fugenbandes führt höchstens zu einer Montage-haftung. Die Gefahr späterer Fugenöffnung ist hier besonders gross.

In der Praxis sind folgende Punkte zu beachten:

- Die Kante der ersten Einbaubahn muss sauber sein. Dem ist insbesondere beim Nass-schneiden besondere Beachtung zu schenken.

- Die Kante ist mit einem bituminösen Voranstrich zu versehen, der auf das verwendete Bitu-menfugenband abgestimmt ist.

- Der Voranstrich muss trocken sein, bevor das Bitumenfugenband appliziert wird.

- Das Bitumenfugenband soll mindestens dieselbe Höhe haben wie die Dicke des eingebau-ten Belages, darf aber auch bis zu 5 mm überstehen.

- Das zu applizierende Bitumenfugenband muss auf der Seite, die gegen den bestehenden Belag zu liegen kommt, mit Propangas angeheizt werden, so dass ein etwas flüssiger Bitu-menfilm entsteht.

Dies ergibt beim Anpressen des Bitumenbandes zusammen mit dem bitumenhaltigen Haft-grund auf der Belagskante eine optimale Verklebung. Der Einsatz der Gasflamme ist zwin-gend.

- Das Band sollte nicht zu früh angeklebt werden, damit die Transportfahrzeuge die fertig vorbereitete Fuge nicht überfahren.

- Die Verbindung auf der „heissen“ Seite erfolgt durch die Einbautemperatur des Mischgutes.

Walzen der Längsfugen

Bei der Nahtverdichtung arbeitet die Walze auf dem kalten Belag und mit 10 - 20 cm Überlap-pung auf den heissen Belag.

Bei starkem Verkehr und Platzmangel wird die Naht mit der Walze auf dem heissen Belag mit 10 - 20 cm Überlappung auf den kalten Belag abgewalzt.

10. Handeinbau Beim Handeinbau ergeben sich schlechtere Einbaubedingungen wie geringere Einbauleis-tung, fehlende Vorverdichtung und grössere Temperaturverluste bis zum Einsatz der Walzen. Dies führt in der Regel zu einer schlechteren Endverdichtung, so dass die erreichte Qualität nicht optimal ist. Deshalb sind Handeinbauflächen auf das absolute Minimum zu reduzieren.

Für Rad- und Gehwege sind wenn immer möglich Kleinfertiger einzusetzen.

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11. Belagseinbau bei einspuriger Verkehrsführung

Beim Belagseinbau unter Verkehr, d.h. bei einspuriger Verkehrsführung mit Regelung von Hand mit Drehkelle, dürfen nachfolgende Etappenlängen je nach Strassenzug nicht über-schritten werden:

Strasse Abschnitt Verkehr: max. Etappenlänge

H3, Julierstrasse gesamte Länge mittel 450 m

H19, Oberalpstrasse Tamins-Laax Laax-Disentis Disentis-Passhöhe

stark mittel leicht

300 m 450 m 600 m

H27, Engadinerstrasse Castasegna-Sils Sils-Samedan Samedan-Zernez Zernez-Vinadi

mittel stark mittel leicht

450 m 300 m 450 m 600 m

H28, Prättigauerstrasse Landquart-Klosters Klosters-Davos Flüelapass Ofenpass

stark mittel leicht leicht

300 m 450 m 600 m 600 m

H29, Berninastrasse gesamte Länge leicht 600 m

H416, Lukmanierstrasse gesamte Länge leicht 600 m

H417a, Schinstrasse gesamte Länge mittel 450 m

H417b, Landwasserstrasse gesamte Länge leicht 600 m

alle Verbindungsstrassen leicht 600 m

Muss für eine Arbeit eine spezielle Regelung getroffen werden, so ist diese in den BB1 der entsprechenden Offerte genau zu definieren. Besteht ein Phasenplan, so sind die dort ent-haltenen Bedingungen in jedem Fall einzuhalten.

Während der Hauptsaison (Mitte Juli - Mitte August) sollte auf Strassen mit starkem Verkehr kein Belag eingebaut werden.

Regelung für Splittmastix-Beläge bei beschränkter Breite

Die Etappenlänge ist auf 300 m zu beschränken. Die erste Einbaubahn ist am Morgen so früh einzubauen, dass der Belag mindestens 4 Stunden verkehrsfrei abkühlen kann. Bei heisser Witterung ist der Belag vor der Verkehrsübergabe noch zusätzlich mit Wasser abzukühlen.

12. Verkehrsfreigabe

Jeder Belag sollte vor der Verkehrsfreigabe auf seiner Gesamtdicke ausgekühlt sein, ansons-ten können Unebenheiten wie Spurrinnen etc. auftreten.

Auf jeden Fall ist aber darauf zu achten, dass die Verkehrsfreigabe für den frisch eingebauten Belag so spät als möglich erfolgt. Durch Wässern des frisch eingebauten Belages kann die Abkühlung beschleunigt werden.

Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsüber-gabe abzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).

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13. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen 13.1 Grundlagen

SN 640 420, SN 640 430

ASTRA-Weisung „Vorgehen bei Abweichungen von normierten Qualitätsanforderungen bitumenhaltiger Schichten“ vom 17.7.2003

Die Anwendung dieser Weisung für Belagsarbeiten auf Nationalstrassen ist ab 1.1.2005 sistiert.

13.2 Grundsätze

Massnahmen werden ergriffen, wenn das Belagsmischgut oder der eingebaute Belag nicht den gestellten Anforderungen entspricht.

Bevor als Massnahme ein Minderwert oder ein Ersatz zur Anwendung kommt, hat der Unter-nehmer die Möglichkeit der Stellungnahme resp. objektbezogen über Mischgutkontrollen des Belagwerkes oder bei der Verdichtung über Bohrkerne den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel vorliegt. Bei Frischbelagsproben, Bohrkernen und Ausschnitten werden nur Resultate von akkreditierten Prüfungen berücksichtigt.

Im Regelfall erfolgt die Beurteilung des Mischguts aufgrund des Mittelwertes aus vier Frisch-belagsproben.

Analyseunsicherheiten verschiedener Labors werden bei der Minderwertregelung durch einen entsprechenden Zuschlag zur Toleranz, basierend auf dem Ergebnis von Ringversuchen des SBL berücksichtigt.

Produktionsprotokolle von Belagswerken sind für qualitative Mischgutbeurteilungen nicht zu-gelassen.

Massnahmen bei ungenügender Verdichtung des eingebauten Belags werden ausschliesslich aufgrund des Mittelwertes der Verdichtungsbestimmungen von 4 Belagsbohrkernen ergriffen.

13.3 Toleranzen

Mängel werden geltend gemacht bei über- oder unterschreiten nachfolgender Toleranzen (Die Toleranzen werden anhand der an die Bauleitung abgegebenen, gültigen Mischgutsollwerte berechnet):

13.3.1 Toleranzen für den Hohlraum (HM)

Mittel- und Einzelwert: als Toleranzwert gelten die Ziffern 2.1.2 und 2.1.3

13.3.2 Toleranz für Bindemittel (Bdm) und die Korngrössenverteilung im Mischgut

Mittel- und als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± Toleranz, Einzelwert: für die Toleranz gilt die Ziffer 2.1.2

13.4 Analyseunsicherheit

Entsprechend der Ringversuche vom Herbst 1997 / Frühjahr 1998 werden die Analyseunsi-cherheiten von Mischgutuntersuchungen der verschiedenen beteiligten Labors gemäss nach-folgender Tabelle berücksichtigt:

für Beläge absolute Reproduzierbarkeit HM absolute Reproduzierbarkeit Bdm

≤ 16 mm ± 0.5 % ± 0.05 %

> 16 mm ± 0.7 % ± 0.07 %

Bei HM-Bestimmungen an Bohrkernen werden keine Analyseunsicherheiten berücksichtigt.

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13.5 Minderwert

13.5.1 Minderwert für ungenügenden HM im Mischgut

Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom HM-Toleranzwert + Zuschlag der Analyseunsicherheit

- Kein Minderwert erfolgt, wenn bei über- bzw. unterschreiten des HM-Tole-ranzwertes gleichzeitig das Bdm und alle Mineralkörnungen innerhalb der entsprechenden Toleranzen liegen (in diesem Fall wird das Mischgutrezept überprüft)

13.5.2 Minderwert für ungenügendes Bdm im Mischgut

Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom Bdm-Toleranzwert + Zuschlag der Analyseunsicherheit

13.5.3 Minderwert für ungenügende Verdichtung (Vd)

Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei unterschreiten der minimalen Verdichtungsanfor-derung gemäss SN Norm 640’430, Tab 5

- Bei einer Überverdichtung erfolgen keine Massnahmen

13.5.4 Minderwert für ungenügende Ebenheit

- Dieser wird objektspezifisch festgelegt, wenn der Fahrkomfort betroffen ist (Basis: unabhängiges Gutachten)

13.6 Vergütung ungenügender Einzelproben

Proben der Fremdkontrolle, deren Einzelwerte im HM und/oder Bdm die Anforderungen ge-mäss Ziff. 3 nicht erfüllen, gehen gemäss SIA 118 zu Lasten der Unternehmung.

13.7 Garantie

Garantieverlängerungen werden gemäss Tabelle 1 vorgenommen.

Werden Garantiearbeiten ausgeführt, wo vorgängig ein Belagsminderwert erfolgte, wird dieser entsprechend rückvergütet.

13.8 Nachbesserung

Kann bei ungenügendem Einbau der Unternehmer mit einer Nachbesserung den Mangel be-heben, entfallen weitere Massnahmen.

13.9 Ersatz

13.9.1 Ersatz für ungenügenden HM im Mischgut

Mittelwert: - Ein Ersatz / Teilersatz von eingebauten Belägen erfolgt, wenn die Grenz-werte angegeben in Tabelle 1 unter- oder überschritten werden.

13.9.2 Ersatz infolge ungenügender Griffigkeit / Ebenheit

- Ein Ersatz erfolgt, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist (Basis: unabhängiges Gutachten)

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13.10 Minderwertberechnung

13.10.1 Berechnung für Hohlraum (HM)

a) Minderwert = (Toleranzabweichung HM - Zuschlag) / Toleranzwert HM x Offertpreis

13.10.2 Berechnung für Bindemittel (Bdm)

b) Minderwert = (Toleranzabweichung Bdm - Zuschlag) / Toleranzwert Bdm x Offertpreis

13.10.3 Berechnung für Verdichtung (Vd)

c) Minderwert= Toleranzabweichung Vd/ (oberer Toleranzwert HM + Toleranz Vd) x Offert-preis

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13.11 Massnahmenübersicht

Tabelle 1

Ziff Parameter Sollwert

*) Belagssorten Beurteilungs- kriterien

Bedingung Massnahme

Mischgut

1 HM I) alle ausserhalb Tole-

ranz + Zuschlag

Bdm oder Mineral-körnungen liegen ausserhalb Tole-ranzwert

Minderwert gem. Ziff. 13.10a) und Garantieverlänge-rung

2a HM I) AC, AC T N ≤ 16 AC T N > 16

< 1.5 % < 1.3 %

wie Ziff. 1 Ersatz

2b HM I) AC, AC B/T S ≤ 16

AC B/T S > 16 < 2.0 % < 1.8 %

wie Ziff. 1 Ersatz

2c HM I) HRA < 1.0 % wie Ziff. 1 Ersatz

3a HM I) AC T > 16 N > 7.2 % wie Ziff. 1 Ersatz

3b HM I) AC B/T > 16 S > 8.2 % wie Ziff. 1 Ersatz

3c HM I) AC N, AC T < 22N

HRA, SMA, Brückenbelag

> 5.5 % wie Ziff. 1 Ersatz

3d HM I) AC, AC B/T S ≤ 16 > 6.0 % wie Ziff. 1 Ersatz

4 Bdm I) alle ausserhalb Tole-ranz + Zuschlag

keine Minderwert gem. Ziff. 13.10b) und Garantieverlänge-rung

Einbau

6a Vd II) AC, SMA ≤ 16, SMA

< 98 % keine Minderwert gem. Ziff. 13.10c) und Garantieverlänge-rung

6b Vd II) AC B/T > 16 < 99 % keine Minderwert gem. Ziff. 13.10c) und Garantieverlänge-rung

7a Griffigkeit/ Ebenheit

III) Deckbeläge - Verkehrssicherheit gefährdet

Ersatz

7b Ebenheit III) Deckbeläge - Fahrkomfort betroffen

Minderwert objektspezifisch

*) Beurteilung nach: I): Mittelwert >

4 Frischbelagsproben II): Mittelwerte von > 4 Bohrkernen III): aufgrund unabhängiger Begutachtung

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13.12 Beispiele:

.1 Annahme: Ziff Mischgut- sollwert [%]

Ergebnis (Mittelwerte)

Toleranzwerte

[%]

Abweichung vom

Toleranzwert [%]

Belagsorte

AC 11 N

HM 1 3.7 4.7 3.0 - 4.0 0.7

Bdm 4 5.90 5.40 6.05 - 5.75 (-) 0.35

Mineralkörn. i.O. -

Verdichtung 6a 97.6 ??98

(-) 0.4

Minderwert:

(Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHF

für HM (MW)

a) MW = (0.7% - 0.5%) / 4.0% x Fr. 30.-- 1.50

für Bdm b) MW = (0.35% - 0.05%) / 5.75% x Fr. 30.-- 1.57

für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00

Total:

5.07

.2 Annahme: Ziff Mischgut- sollwert [%]

Ergebnis (Mittelwerte)

Toleranzwerte

[%] Abweichung vom

Toleranzwert [%]

Belagsorte

AC 11 N

HM 1 3.2 2.2 3.0 - 4.0 (-) 0.8

Bdm 4 5.90 5.84 6.05 - 5.75 -

Mineralkörn. i.O. -

Verdichtung 6a 97.6 ??98

(-) 0.4

Minderwert:

(Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHF

für HM (MW)

a) MW = (0.8% - 0.5%) / 3.0% x Fr. 30.-- *)

für Bdm b)

-

für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00

Total:

2.00

*) Kein Minderwert, da Bindemittel und Mineralkörnung innerhalb Toleranzbereich liegen (s. Ziff. 13.5)

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Asphaltmischgut, Eignungsnachweis

14. Eignungsnachweis

14.1 Allgemeines

Je nach Mischgutsorte hat der Eignungsnachweis mit Erstprüfung, Probeaufbereitungen und Probeeinbauten zu erfolgen. Die Mischgut-Sollzusammensetzung ist in der Erstprüfung an-zugeben.

Für Nationalstrassen gelten zusätzlich die Bestimmungen des Prüfplans für Walzasphalt.

14.2 Erstprüfung

Die Erstprüfung ist nach 640431-20 auszuführen. Nachfolgend sind die wichtigsten Anforde-rungen der Norm an die Erstprüfung zusammengefasst.

14.2.1 Bestandteile (SN 640431-20 prEN13108-20: May 2004, Ziffer 11)

Im Rahmen der Erstprüfung ist nachzuweisen, dass alle Bestandteile (Baustoffe) die für sie geltenden Anforderungen erfüllen.

Im Übrigen können die Ergebnisse von Prüfungen aus der Konformitätserklärung der Ge-steinskörnungen, des Bitumens und weiterer Bestandteile beigezogen werden.

Für die Erstprüfung des Mischguts sind die in Tabelle 1 der Norm SN 640 431-20NA enthalte-nen Prüfungen im Sinne einer Eingangskontrolle durchzuführen.

Art und Anzahl Prüfungen an den Bestandteilen (Tabelle 1 der Norm SN 640 431-20NA)

Bestandteile Eigenschaft Prüfverfahren Anzahl Ergebnisse

Korngrössenverteilung EN 933-1 1 je Korngruppe Gesteinskörnung

EN 13043 Dichte EN 1097-6 1 je Korngruppe

Bindemittel EN 12591

Hartes Strassenbaubitumen

prEN 13924: September 2003

Modifiziertes Bindemittel SN 670 210

Erweichungspunkt EN 1427 1

Füller

EN 13043

Korngrössenverteilung

Dichte

EN 933-10

EN 1097-7

1

1

Granulierter Ausbauasphalt 1)

prEN 13108-8: May 2004

Korngrössenverteilung

Bindemittelgehalt

Erweichungspunkt am rückgewonnenen Bindemittel

Dichte Ausbauasphalt

EN 12697-2

EN 12697-1

EN 12697-3

und

EN 1427

EN 12697-5

1

1

1

1

1) Die zu validierenden Eigenschaften sollten der prozentualen Zugabemenge angemessen sein.

14.2.2 Asphaltmischgut

Die Validierung der Mischguteigenschaften hat nach SN 640 431-20 NA zu erfolgen.

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14.2.3 Erstprüfungsbericht und Konformitätserklärung

14.2.3.1 Erstprüfungsbericht (SN 640 431-20 NA, Ziffer 26)

Der Erstprüfungsbericht muss Teil der Konformitätserklärung des Herstellers sein. Er ist im-mer zusammen mit den entsprechenden Prüfberichten vorzulegen.

14.2.3.2 Inhalt des Erstprüfungsberichts (SN 640 431-20 NA, Ziffer 27)

Der Erstprüfungs-Bericht muss nach SN 640 431-20 NA, die nachstehend aufgelisteten Anga-ben enthalten:

Allgemeines:

- Name und Anschrift des die Erklärung abgebenden Herstellers

- Möglichkeit zur Identifizierung der Herstellungsanlage

- Bezeichnung von Mischgutsorte und -typ, für die die Konformität erklärt wird

- Angabe der bei der Validierung des Gemischs nach SN 640 431-20 NA, 14 oder 15 ange-wendeten Verfahren

Bestandteile:

- Gesteinskörnung: Bezugsquelle und Art für jede Korngruppe

- Bindemittel: Art

- Füller: Bezugsquelle und Art

- Zusatzmittel: Bezugsquelle und Art

- Granulierter Ausbauasphalt: Angabe des für die Eigenschaften zulässigen Bereiches und der Kontrollverfahren

Für alle Bestandteile sind die Prüfergebnisse der Eigenschaften gemäss Tabelle 1 der Norm SN 640 431-20 NA beizulegen.

Asphaltgemisch:

Die Mischgutzusammensetzung ist anzugeben als Zugabe-Sollzusammensetzung und/oder Ergebnis-Sollzusammensetzung.

Prüfergebnisse:

In Übereinstimmung mit Tabellen 2…6 der Norm SN 640 431-20 NA und entsprechend den zutreffenden Anforderungen in den Tabellen 8…12 der SN 640 431-20 NA.

14.2.3.3 Ergebnis-Sollzusammensetzung (SN 640 431-20 NA, Ziffer 27)

Die Ergebnis-Sollzusammensetzung ist für die Konformitätsbewertung der Ergebnisse der im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführten Analysen als Mittelwert an-zugeben. Alle zwischen den Zugabe- und Ergebnis-Sollzusammensetzungen vorgenomme-nen Berichtigungen sind in der Erklärung anzugeben.

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14.3 Zusätzliche vom TBA GR geforderte Angaben zur Erstprüfung

Der Eignungsnachweis für das TBA GR muss zusätzliche Angaben zur Erstprüfung enthal-ten, der Inhalt des Erstprüfungsberichts allein nach Norm 640 431-20 NA genügt nicht.

14.3.1 Bestandteile

Die Eignung muss je nach Bestandteil mit Prüfberichten oder Produktdeklarationen nachge-wiesen werden. Beim Nachweis mit Prüfberichten ist die Eignung für den vorgesehenen Ver-wendungszweck durch Vergleich mit den Anforderungen zu beurteilen.

14.3.1.1 Gesteinskörnungen, Füller:

- Nachweis der Eignung mit Prüfberichten, Prüfberichte nicht älter als 5 Jahre.

- Für die Prüfungen der allgemeinen und geometrischen Anforderungen sind Prüfstellen der werkseigenen Produktionskontrolle zugelassen.

- Die Prüfungen der physikalischen und chemischen Anforderungen müssen akkreditiert sein.

- Die Prüfung der petrographisch ungeeigneten Anteile und der Gesteinshärte nach SN 670130 bzw. SN 670115 müssen akkreditiert sein oder durch einen qualifizierten Mineralo-gen, Petrographen oder Geologen erfolgen, der Erfahrung mit der Verwendung von Ge-steinen im Hoch- und Tiefbau besitzt.

14.3.1.2 Bindemittel, hartes Strassenbaubitumen, modifiziertes Bindemittel und Zusatzstoffe

- Nachweis der Eignung mit Produktdeklaration des Herstellers oder Lieferanten.

14.3.1.3 Granulierter Ausbauasphalt

- Nachweis der Eignung mit Produktdeklaration des Herstellers oder des Lieferanten oder mit Prüfberichten. Die Deklaration ist erst erforderlich ab einer Zugabe von mehr als 10% bei Deckschichten und mehr als 20% bei Binder- und Tragschichten.

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Zusammenstellung der wichtigsten Prüfungen an den Bestandteilen:

Bestandteile Erforderliche Prüfungen Prüf-Norm Angabe

Geometrische Anforderungen

Korngruppe Bezeichnung

Korngrössenverteilung, Gehalt an Feinanteilen EN 933-1 Wert

Kornform FI EN 933-3 Wert

Anteil gebrochene Oberflächen C (nicht bei Felsgestein)

EN 933-5 Wert

Physikalische Anforderungen

Widerstand gegen Zertrümmerung LA EN 1097-2 Wert

Polierwiderstand PSV EN 1097-8 Wert

Rohdichte und Wasseraufnahme WA EN 1097-6 Wert

Dauerhaftigkeit SN 670115 Wert

Chemische Anforderungen

Gesteins- körnungen EN 13043

Grobe Gesteins körnungen

Grobe Organische Verunreinigungen MLPC EN 1744-1 Wert

Geometrische Anforderungen

Korngrössenverteilung, Gehalt an Feinanteilen EN 933-1 Wert

Kantigkeit E EN 933-6 Wert

Physikalische Anforderungen

Rohdichte und Wasseraufnahme WA EN 1097-6 Wert

Dauerhaftigkeit SN 670115 Wert

Affinität zu bitumenhaltigen Bindemitteln 12697-11 Wert

Chemische Anforderungen

Feine Gesteins- körnungen

Grobe Organische Verunreinigungen MLPC EN 1744-1

Geometrische Anforderungen

Korngrössenverteilung EN 933-10 Wert

Schädliche Feinanteile F SN 670116 Wert

Physikalische Anforderungen

Hohlraumgehalt von trocken verdichteten Füller EN 1097-4 Wert

Erweichungspunkt „Delta-Ring und Kugel“ EN 13179-1 Wert

Chemische Anforderungen

Wasserlöslichkeit SN 670116 Wert

Wasserempfindlichkeit EN 1744-4 Wert

Anforderungen an die Gleichmässigkeit

Füller

Rohdichte EN 1097-7 Wert

Bindemittel EN 12591

Hartes Strassenbaubitumen prEN 13924

Polymermodifizierte Bitumen SN 670 210

Eigenschaften des Bitumens Diverse Werte

Anforderungen

Anteil an Fremdstoffen prEN12697-42 Kategorie

Art des Bindemittels

Mittlerer Erweichungspunkt des rückgew. Bindemittels EN1427 Kategorie

Mittlerer löslicher Bindemittelgehalt EN12697-1/44 Wert

Korngrösse der Gesteinskörnung EN12697-2 Kategorie

Mittlere Korngrössenverteilung der Gesteinskörnung EN 933-3 Wert

Gebrochene Oberflächen der Gesteinskörnungen = 4 mm

EN 933-5 Kategorie

Stückgrösse U des Ausbauasphalts EN12697-2 Wert

Beschreibung des Ausbauasphalts

Art und Eigenschaften der Gesteinkörnung

- Kornform EN 933-3 Kategorie

Homogenität des Ausbauasphalts

- Löslicher Bindemittelgehalt EN12697-1/44 Spannweite

- Erweichungspunkt des rückgew. Bindemittels EN1427 Spannweite

Granulierter Ausbauasphalt

SN 640 431-8

(Erforderlich bei grösseren Zuga-bemengen, ab 10% bei Deck-schichten und ab 20% bei Binder- und Tragschichten)

- Korngrössenverteilung der Gesteinskörnung EN12697-2 Spannweite

Zusatzstoffe Eigenschaften

TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang 9

Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten Seite 23/24

80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc

14.3.2 Asphaltgemisch

Die Prüfungen des Widerstands gegen bleibende Verformung müssen akkreditiert sein.

Beim Asphaltgemisch sind nebst den Angaben im Erstprüfungsbericht folgende zusätzlichen Angaben erforderlich:

- Zusammensetzung des Mischguts Anteile im Mischgut in Prozent je Kornklasse, Bindemittel, Füller, Zusatzstoffe und Ausbau-asphalt (Mischgutrezept).

- Bindemittel Dosierter und löslicher Anteil des Bindemittels inkl. Anteile aus Ausbauasphalt

- Granulierter Ausbauasphalt Bei Zugabe > 10% bei Deckschichten bzw. bei > 20% bei Binder- und Tragschichten: Er-weichungspunkt im Gemisch, berechnet. Bei Zugabe > 30%: Prüfergebnisse am rückgewonnenen Bitumen (Mittelwert von 2 Proben, Mischgutproduktion mit Anlage, Proben der Probeaufbereitung oder aus laufender Produktion).

- Raumdichte der Marshallprüfkörper und Rohdichte Angabe erforderlich für die Verdichtungsmessungen mit der Nuklearsonde.

- Verdichtungstemperatur für den Marshallversuch bei Mischgut mit modifiziertem Binde-mittel.

- Widerstand gegen bleibende Verformungen, Nachweis der Zusammensetzung Für die Prüfung des Widerstands gegen bleibende Verformungen müssen repräsentative Proben des Asphaltmischguts genommen werden. Es ist nachzuweisen, dass die Korn-verteilung und der Bindemittelgehalt des bei der Prüfung verwendeten Mischguts die engen in der Norm prEN 13108-21, Tabelle A1 für den Mittelwert angegebenen Grenzwerte der Sollzusammensetzung einhält (Präzisierung der Ziffer 6.5.3 der prEN 1308-20, May 2004).

Die Genauigkeit der Resultate, die Prüfverfahren und die Prüfbedingungen sind in den Prüfbe-richten entsprechend den Vorgaben der Prüfnormen anzugeben.

14.4 Probeaufbereitung im Rahmen des Eignungsnachweises

Gemäss Ziffer 2.1 hat der Eignungsnachweis mit Erstprüfung und Probeaufbereitung zu erfol-gen, die Verantwortung für den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten.

Bei der Probeaufbereitung sind Mischgutproben im Werk zu entnehmen und durch das Labor des Mischgutproduzenten zu untersuchen. Liegen mindestens 4 vollständige Eigenkontrollen aus der laufenden Produktion des zu beurteilenden Mischguts vor, so können diese die Pro-beaufbereitung ersetzen.

14.4.1 Inhalt des Probeaufbereitungsberichts

Der Bericht der Probeaufbereitung hat folgendes zu enthalten:

14.4.1.1 Prüfberichte der einzelnen Mischgutproben, mindestens 4 Proben

Prüfberichte mit Resultaten von Bindemittelgehalt, Korngrössenverteilung, Raumgewicht, Rohdichte, Hohlraumgehalt, Hohlraumfüllungsgrad und Marshall-Versuch.

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14.4.1.2 Beurteilungen der Einzel- und Mittelwerte

Die Einzelwerte sind zusammenzustellen und die Mittelwerte sind zu berechnen.

Die Abweichungen des Bindemittelgehalts und der Korngrössenverteilung bezüglich der Mischgut-Sollzusammensetzung ist zu beurteilen. - Zulässige Toleranzen für die Korngrössenverteilung: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.1 - Zulässige Toleranzen für den Bindemittelgehalt: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.2

Der Hohlraumgehalt und die Marshall-Prüfwerte sind bezüglich der Grenzwerte zu beurteilen. - Grenzwerte des Hohlraumgehalts: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.3 - Grenzwerte der Marshall-Prüfwerte: Anforderungen siehe Produktenormen.

14.4.2 Gültigkeit

Die Probeaufbereitung ist für die Genehmigung des Eignungsnachweises durch da TBA GR erforderlich und ist während dessen Gültigkeitsdauer gültig.

14.5 Probeeinbau im Rahmen des Eignungsnachweises

Der Probeeinbau von Mischgut Typ S und H wird in Absprache mit der Oberbauleitung Beläge geplant und durchgeführt. Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht. Mit einem Probeeinbau wird überprüft, ob mit den eingesetzten maschinellen und personellen Mitteln die Anforderungen an den eingebauten Belag erfüllt sind. Ein repräsentativer Probe-einbau ist mit den für den definitiven Einbau vorgesehenen Geräten auszuführen (min. 1’000 m2 bzw. bei Deckbelag min. 100 to).

14.5.1 Untersuchungsprogramm - Mischgutproben, 4 Proben: Bindemittelgehalt, Korngrössenverteilung, Raumgewicht,

Rohdichte, Hohlraumgehalt, Marshall-Versuch - Bitumen ab Tank: bei Bedarf für PmB, Erweichungspunkt R + K, elastische

Rückstellung oder Kraft- Duktilitätsprüfung - Bitumen, rückgewonnen: Erweichungspunkt R + K, für PmB elastische Rückstellung

oder Kraft-Duktilitätsprüfung - Bohrkerne, 4 Stück: Schichtdicke, Rohdichte, Hohlraumgehalt, Verdichtungsgrad - Bohrkerne, 4 Stück: Schichtenverbund nach Leutner

14.5.2 Beurteilung der Einzel- und Mittelwerte

Die Einzelwerte und Mittelwerte sind bezüglich den Anforderungen zu beurteilen. - Mischgutproben, Anforderungen entsprechend Ziffer 14.4.1.2. - Bitumen ab Tank: entsprechend den Produktenormen - Bitumen, rückgewonnen: Anforderungen entsprechend Ziffer 2.1.2.4 - Bohrkerne: Anforderungen entsprechend Ziffer 2.1.3.1

14.5.3 Gültigkeit

Der Probeeinbau gilt während der Gültigkeitsdauer des Eignungsnachweises.