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5. März 2013 Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe unter REACH und GefStoffV Dr. Martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle Martin Wieske 05. März 2013, München 1

Vortrag: Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe unter Reach und ... · risikobasiertes Konzept auf dem Weg (BekGS 910 und BekGS 911) Martin Wieske 05. März 2013, München . 27 . Glossar

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5. März 2013

Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe unter REACH und GefStoffV

Dr. Martin Wieske

WirtschaftsVereinigung Metalle

Martin Wieske 05. März 2013, München 1

Wie bitte???

Die DFG schlägt einen MAK vor, den der AGS als AGW in die TRGS 900 übernehmen kann

…und:

SCOEL erarbeitet eine Grenzwert­empfehlung und nach Anhörung des ACSH werden EU-Grenzwerte verabschiedet.

Martin Wieske 05. März 2013, München 2

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Regelwerk in D

Gesetzgebung Gefahrstoffverordnung

Richtlinien

Hilfestellungen

Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS

Leitfäden, Informationen, Hinweise

Bundesministerium für Arbeit und

Soziales (BMAS)

Ausschuss für Gefahrstoffe

(AGS)

Unfallversicherungs träger, Länder,

Industrie

Martin Wieske 05. März 2013, München 3

MAK der DFG und AGW des AGS

MAK-Werte-Liste der DFG Liste mit Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) herausgegeben von Deutsche Forschungs-Gemeinschaft (DFG)

• Liste erscheint jährlich im Juli/ August • Wird von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher

Arbeitsstoffe der DFG herausgegeben • Wissenschaftliche Ableitung nach DFG Methode • Luftgrenzwerte und biologische Grenzwerte

Vorschläge, keine verbindlichen Grenzwerte!

Martin Wieske 05. März 2013, München 4

MAK der DFG und AGW des AGS

AGW • Arbeitsplatz Grenzwert

• Definition aus der Gefahrstoffverordnung: • „Der „Arbeitsplatzgrenzwert" ist der Grenzwert … eines Stoffes

in der Luft am Arbeitsplatz … Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes … schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit … nicht zu erwarten sind.“

verbindliche Grenzwerte!

Martin Wieske 05. März 2013, München 5

Vom MAK der DFG zum AGW in der TRGS

TRGS • Technische Regel für Gefahrstoffe • Katalog von Regeln und Grenzwerten mit Vermutungswirkung

für die Praxis • Alle TRGS werden im AGS diskutiert und verabschiedet

0xx Allgemeines 1xx Begriffsbestimmungen 2xx Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen,

Zubereitungen und Erzeugnissen 3xx - 6xx Arbeiten mit Gefahrstoffen 7xx Gesundheitliche Überwachung 9xx Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und sonstige TRGS

Martin Wieske 05. März 2013, München 6

Zusammenfassung

Vorgehensweise in D zu MAK Vorschlägen • DGF-Vorschläge werden jeweils im Juli veröffentlicht

• Gegenüber der DFG kann ein halbes Jahr lang kommentiert werden (bis Ende des Jahres)

• Vorschläge der DFG werden im Unterausschuss zur Gefahrstoffbewertung (UA III) des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) diskutiert.

• Bei Entscheidung im UA III Verabschiedung im AGS und legale Umsetzung durch Aufnahme in die TRGS 900.

Martin Wieske 05. März 2013, München 7

Zusammenfassung

Vorgehensweise in der EU • GD Beschäftigung erstellt Liste von prioritären Stoffen.

• Ausschuss für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (SCOEL) bewertet die wissenschaftlichen Daten über die Toxikologie des chemischen Stoffes

• SCOEL erarbeitet eine Grenzwertempfehlung, anschließend sechsmonatige Anhörungsperiode

• Grenzwertvorschlag durch die Kommission

• Anhörung des „Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene (ACSH) und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

• Verabschiedung einer Richtlinie mit Grenzwerten als „binding“ oder „indicative“ OEL (Occupational Exposure Limit)

Martin Wieske 05. März 2013, München 8

EU: indicative OEL (IOEL)

Martin Wieske 05. März 2013, München 9

Und die C-Stoffe?

Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW)

Konzentration eines Stoffes, bei der auch bei wiederholter, langfristiger Exposition keine Gesundheitsbeeinträchtigung zu befürchten ist.

Keine Restgefährdung „Gesundheitsbasierter“

Grenzwert

Bis 2005: Technische Richt-

Konzentrationen (TRK)

Geringste Konzentration eines krebserzeugenden Stoffes die nach dem Stand der Technik (vertretbarer Aufwand) erreicht werden kann.

Verbleibendes Restrisiko „Stand der Technik“ basierter

Grenzwert

Martin Wieske 05. März 2013, München 10

Exkurs: Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe

Die Grenze zwischen hohem (roter Bereich) und mittlerem Risiko (gelber Bereich) wird als Toleranzrisiko bezeichnet.

Die Grenze zwischen mittlerem und niedrigem Risiko (grüner Bereich) bezeichnet man als Akzeptanzrisiko.

Belastungen im roten / gelben Bereich: Maßnahmenplan zur Absenkung der Exposition.

Grundlagen des neuen Konzepts

Toleranzrisiko

Akzeptanzrisiko

Martin Wieske 05. März 2013, München 11

Toleranzrisiko

Konzentration eines Stoffes, mit einem Restrisiko von 4:1000

Dieser Wert entspricht in etwa dem Risiko eines beruflich unbelasteten Nichtrauchers an Lungenkrebs zu erkranken.

Oberhalb der Toleranzschwelle sollten Arbeitnehmer auf keinen Fall (oder nur kurzzeitig) exponiert werden.

Toleranzschwelle = Gefahrenschwelle

Martin Wieske 05. März 2013, München 12

Akzeptanzrisiko

Bis 2013 wird es übergangsweise 4:10.000 betragen, da zurzeit eine weitere Absenkung nicht möglich ist.

Ab 2013 bis spätestens 2018 wird es auf 4:100.000 verringert.

entspricht dem allgemein verbleibenden Umweltrisiko/ der Krebswahrscheinlichkeit außerhalb des Arbeitsplatzes

Akzeptanzrisiko = Zielwert

Martin Wieske 05. März 2013, München 13

Risikokonzept Die BekGS 911

Inhalt: 3 Kapitel mit insgesamt 25 Fragen

Allgemeines zum Risikoakzeptanzkonzept (7 Fragen) Grundbegriffe des Risikoakzeptanzkonzepts (5 Fragen) Anwendung des Risikoakzeptanzkonzepts (13 Fragen)

http://www.baua.de/de/Themen-von-A­Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-911.html

Martin Wieske 05. März 2013, München 14

Risikokonzept Neue Broschüre

Bildquelle: PDF der BAuA Broschüre Risikokonzept des AGS

http://www.baua.de/de/Publikation en/Broschueren/A82.html

http://www.baua.de/en/Publication s/Brochures/A85.html

(BAuA Broschüre deutsch und englisch)

Martin Wieske 05. März 2013, München 15

Die Realität

Krebserzeugende Stoffe sind überall

Natürliche Ausgangsstoffe z.B. für die Herstellung von Stahl, Metallen, Baustoffen, Kunststoffen oder Holz enthalten krebserzeugende Stoffe

Verarbeitung in offenen oder halboffenen Prozessen

Viele Stoffe sind technologisch notwendig, werden aber im Prozess umgewandelt

Wir können die positiven Eigenschaften vieler Stoffe nutzen, wenn wir die negativen Eigenschaften kontrollieren können!

Bildquelle: WVM

Martin Wieske 05. März 2013, München 16

ERB im betrieblichen Kontext

ERB-Konventionen machen nur im Kontext Sinn: Planbarkeit und Compliance-Betrachtung steht in der

betrieblichen Praxis im Vordergrund:

• Praxis braucht Zusatzinformationen • Maßnahmen und Zeithorizonte bringen Realitätsbezug • Werte-Charakter: Bewertungsmaßstäbe • Bedeutung des Toleranzniveaus betonen • Zielwertcharakter des Akzeptanzniveaus klarstellen • Technisches Regelwerk für Praxislösungen nutzen

Martin Wieske 05. März 2013, München 17

REACH liefert Informationen!

Safety Data Sheets (Art. 31)

Substances of Very High Concern (Art 59)

Substances in Articles (Art 33)

Substances subject to Authorisation (Annex XIV)

Information on Restrictions (Annex XVII)

Martin Wieske 05. März 2013, München 18

Das muss die Industrie tun!

Verpflichtungen unter REACH: Die REACH-Verordnung sieht die Ableitung von "Derived No-

Effect-Levels" (DNELs) durch den Registranten im Rahmen des Stoffsicherheitsberichts (CSR) vor.

Die DNEL sind für den Inverkehrbringer der Maßstab für die Ableitung der Risiko Management Maßnahmen (RMM).

Für Stoffe, für die kein DNEL-Wert abgeleitet werden kann (z.B. krebserzeugende Stoffe ohne Wirkschwelle) wird empfohlen, DMEL (Derived Minimal Effect Level) zu verwenden.

Ebenso wie ein DNEL ist ein DMEL ein Wert, der die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz angibt.Allerdings gibt es bislang keine Vorgabe über die Höhe des Krebsrisikos, auf das sich der DMEL beziehen soll.

Martin Wieske 05. März 2013, München 19

REACH versus Arbeitsschutz?

REACH regelt nicht abschließend den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Beispiele:

REACH Arbeitsschutz-Recht

o

o DNEL (Derived No Effect Level) o DMELs (krebserzeugende Stoffe)

Industrie ist verantwortlich

o OELs/ AGWs o Risikoakzeptanz-Konzept

Behörden/ AGS sind verantwortlich

Martin Wieske 05. März 2013, München 20

REACH und Arbeitsschutz

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-409.html (auch in englischer Sprache verfügbar)

Martin Wieske 05. März 2013, München 21

Bekanntmachung 409 Schlüsselfragen

– Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?

– Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?

– Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten SDB (eSDB)?

– Welche Informationen liefert REACH nicht?

Martin Wieske 05. März 2013, München 22

REACH und Arbeitsschutz Themengebiet Grenzwerte/ RMM

DNELs versus OELs – DNELs und OELs sind gesundheitsbasiert (Ausnahmen bei OELs in

einzelnen MS), Methoden der Ableitung ähnlich DNEL:

• Industrie verantwortlich • Ableitung verfügbar? • Anwendbar in Verbindung mit RMM!

OEL: • Behörden verantwortlich • Ableitung verfügbar! • Direkt anwendbar Duell zwischen Paul Déroulède und Georges Clemenceau

am 21. Dezember 1892. Darstellung in der Berliner Illustrierte. Public Domain Picture

Martin Wieske 05. März 2013, München 23

Bekanntmachung 409 Themengebiet Grenzwerte/ RMM

Frage 3.1: Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber?

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind die für den Arbeitgeber in Deutschland rechtsverbindlichen Grenzwerte.

Inhalative DNEL sind gemäß TRGS 402, Nummer 5.3.2 Abs. 3 eine Hilfestellung für die Beurteilung, ob die getroffenen Schutzmaßnahmenausreichen, wenn kein AGW zur Verfügung steht.

Martin Wieske 05. März 2013, München 24

Bekanntmachung 409 Themengebiet Grenzwerte/ RMM

Frage 3.2: Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder, wenn es keinen AGW gibt?

AGW strenger als der DNEL: AGW einhalten DNEL strenger als der AGW: AGW vom AGS zu überprüfen Kein AGW aber DNEL: DNEL soll als Beurteilungsmaßstab dienen

Martin Wieske 05. März 2013, München 25

Bekanntmachung 409 Themengebiet Grenzwerte/ RMM

Frage 3.5: Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht?

In der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 (BekGS 910) ist ein Konzeptbeschrieben, das dem DMEL vergleichbare Werte beinhaltet. Die Anwendung dieses Konzeptes ist in der TRGS 400 geregelt.

Siehe auch: Fragen und Antworten zum Risikokonzept gemäß BekGS 910 (BekGS 911) • http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung­

911.html

Martin Wieske 05. März 2013, München 26

Grenzwerte im Radar Fazit

DMEL

TRGS 900

REACH-Dossier

BGW

MAK

DNEL

AGW EU-Grenzwerte

SCOEL

ERB

MAK und SCOEL erarbeiten wissenschaftliche Vorschläge

AGW bleibt in D verbindlich

Unter REACH werden auf Basis der DNELs vom Registranten ES abgeleitet

Für krebserzeugende Stoffe ist in D ein neues risikobasiertes Konzept auf dem Weg (BekGS 910 und BekGS 911)

Martin Wieske 05. März 2013, München 27

Glossar

• AGS • AGW • BAR • BLW • BGW • CMR • DMEL • DNEL • DFG • ERB • ES • MAK • RMM • SCOEL • TRGS • TRK • UA

Ausschuss für Gefahrstoffe Arbeitsplatzgrenzwert (verbindlich) Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert Biologischer Leitwert Biologischer Grenzwert (verbindlich) krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch Derived Minimum Exposure Level Derived No Effect Level Deutsche Forschungsgemeinschaft Exposition-Risiko-Beziehung Expositionsszenario Maximale Arbeitsplatz-Konzentration Risiko Management Maßnahmen Scientific Committe on Occupational Exposure Limits Technische Regel für Gefahrstoffe Technische Richtkonzentrationen Unterausschuss

Martin Wieske 05. März 2013, München 28

Vielen Dank

Fragen? Dr. Martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstraße 58 10179 Berlin +49 (30) 726107 106 [email protected]

Martin Wieske 05. März 2013, München 29