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VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Rahmenbefehl G20 - Gipfeltreffen 7. bis 8. Juli 2017

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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Rahmenbefehl

G20 - Gipfeltreffen

7. bis 8. Juli 2017

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Polizei Hamburg Hamburg, 09.06.2017

Vorbereitungsstab OSZE/G20

Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg

Tel.: (040) 4286-22146

Fax: (040) 427990130

E-Mail: [email protected] Az.: 20.37-3-1/2017

Inhaltsverzeichnis

1 Lage................................................................................................................................7

1.1 Allgemeine Lage.......................................................................................................7

1.2 Besondere Lage .......................................................................................................8

1.2.1 Gefährdungslage ..................................................................................................9

1.2.2 Veranstaltungsorte ...............................................................................................9

1.2.3 Programm ..........................................................................................................10

1.2.4 Partnerprogramm ...............................................................................................11

1.3 Treffen der G20-Finanzminister...............................................................................11

1.4 Treffen der BRICS-Staaten .....................................................................................11

1.5 Versammlungen / Aufzüge .....................................................................................12

1.6 Allgemeinverfügung (Einschränkung Artikel 8 GG in einem bestimmten Bereich) ..12

1.7 Parallele Veranstaltungen ........................................................................................12

1.7.1 Besuch des argentinischen Segelschulschiffes „Libertad“ ..................................12

1.7.2 Finanz- und wirtschaftspolitischer Gipfel des Verlages DIE ZEIT .......................13

2 Bereits eingesetzte und benachbarte Kräfte .............................................................13

2.1 Polizei Hamburg / andere Länderpolizeien .............................................................13

2.2 Auswärtiges Amt (AA) ............................................................................................13

2.3 Bundespresseamt (BPA) ........................................................................................13

2.4 Bundeskriminalamt (BKA) ......................................................................................13

2.5 Bundespolizei (BPOL) ............................................................................................14

2.6 Bundeswehr (BW) ..................................................................................................14

2.7 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) .........................................................14

2.8 Senatskanzlei (SK) .................................................................................................15

2.9 Autorisierte Stelle für den Digitalfunk Hamburg (AS HH) ........................................15

2.10 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ........................................15

2.11 Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienste .............................................................15

2.12 Hamburgisches Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) .......................................15

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2.13 Landeskriminalamt Hamburg (LKA) ........................................................................15

2.14 Justizbehörde Hamburg .........................................................................................16

3 Auftrag, Absicht ..........................................................................................................16

3.1 Taktische Ziele .......................................................................................................16

3.2 Leitlinien des Polizeiführers ....................................................................................16

3.3 Vorbehalte des Polizeiführers .................................................................................17

4 Bereitzustellende Kräfte, Führungs- und Einsatzmittel ............................................18

4.1 Führung des Einsatzes ...........................................................................................18

4.2 Einsatzabschnitte ...................................................................................................18

4.2.1 EA Aufklärung ......................................................................................................18

4.2.2 EA Verkehr ...........................................................................................................18

4.2.3 EA Veranstaltungsort ............................................................................................18

4.2.4 EA Gegenveranstaltungen ....................................................................................18

4.2.5 EA Raumschutz / Streckenschutz .........................................................................19

4.2.6 EA Objektschutz ...................................................................................................19

4.2.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen.....................................................................19

4.2.8 EA Flughafen ........................................................................................................19

4.2.9 EA Intervention .....................................................................................................19

4.2.10 EA Eingreifkräfte.................................................................................................19

4.2.11 EA Technik .........................................................................................................19

4.2.12 EA Luft ...............................................................................................................20

4.2.13 EA Wasser .........................................................................................................20

4.2.14 EA Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................20

4.2.15 EA Logistik .........................................................................................................20

5 Einzelaufträge ..............................................................................................................20

5.1 EA Aufklärung ........................................................................................................20

5.2 EA Verkehr .............................................................................................................20

5.3 EA Veranstaltungsort .............................................................................................21

5.4 EA Gegenveranstaltungen .....................................................................................21

5.5 EA Raumschutz / Streckenschutz ..........................................................................21

5.6 EA Objektschutz .....................................................................................................22

5.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen ......................................................................22

5.8 EA Flughafen .........................................................................................................22

5.9 EA Intervention .......................................................................................................23

5.10 EA Eingreifkräfte ....................................................................................................23

5.11 EA Technik .............................................................................................................23

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5.12 EA Luft ...................................................................................................................23

5.13 EA Wasser .............................................................................................................23

5.14 EA Öffentlichkeitsarbeit ..........................................................................................24

5.15 EA Logistik .............................................................................................................24

6 Sonstige Maßnahmen und Hinweise ..........................................................................25

6.1 Hinweise zum taktischen Konzept ..........................................................................25

6.1.1 Sicherheits- und Raumschutzbereiche ...............................................................25

6.1.2 Kontrollstellen.....................................................................................................25

6.2 Flugbeschränkungsgebiet ......................................................................................25

6.3 Unbemannte Luftfahrtsysteme................................................................................26

6.4 Umgang mit verdächtigen Gegenständen ..............................................................26

6.5 Allgemeine Verfahrensabläufe................................................................................26

6.5.1 Bearbeitung von Straftaten .................................................................................26

6.5.2 Verkehrsunfallaufnahme ....................................................................................27

6.5.3 Datenabfragen ...................................................................................................27

6.6 Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen .........................................................28

6.6.1 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen ................................................................28

6.6.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen .....................................................................28

6.6.3 Kinder und Jugendliche ......................................................................................30

6.7 Hinterlegung von Asservaten..................................................................................30

6.8 Abgabe von Videomaterial (BeDo-Material)............................................................30

6.9 Evakuierung von Schutzpersonen ..........................................................................30

6.10 Öffentlichkeitsarbeit nach außen und innen ............................................................31

6.10.1 Presseauskünfte und Verhalten gegenüber Medienvertretern ............................31

6.10.2 Bürgertelefon und Infomobile .............................................................................31

6.10.3 Internet und soziale Netzwerke ..........................................................................31

6.10.4 Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg ...............................................................31

6.10.5 Intrapol und Extrapol ..........................................................................................32

6.11 Bevorrechtigte Personen ........................................................................................32

6.12 Zusammenarbeit von Einsatzkräften / Kennwörter .................................................32

6.12.1 Kennzeichnung von Zivilkräften ..........................................................................32

6.12.2 Stichwörter .........................................................................................................32

6.12.3 Kennwörter für Zivilkräfte....................................................................................33

6.12.4 Kennzeichnung von Kommunikationsbeamten ...................................................33

6.13 Kräfteinformation ....................................................................................................33

6.13.1 Grundsatz ..........................................................................................................33

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6.13.2 Äußeres Erscheinungsbild und Auftreten ...........................................................33

6.13.3 Private Bild- und Videoaufnahmen .....................................................................33

6.13.4 Nutzung von Mobiltelefonen ...............................................................................34

6.13.5 Eigensicherung ..................................................................................................34

6.13.6 Dienstgebäude und -fahrzeuge ..........................................................................34

6.13.7 Körperschutzausstattung ....................................................................................34

6.13.8 Medizinische Versorgung von Einsatzkräften .....................................................35

6.13.9 Veterinärmedizinische Versorgung von Dienstpferden / Diensthunden...............35

6.13.10 Logistik .............................................................................................................35

6.13.10.1 Verpflegung / Verpflegungsstützpunkte ......................................................35

6.13.10.2 Unterbringung ............................................................................................35

6.13.10.3 Entsorgung.................................................................................................35

6.13.10.4 Reparatur und Instandsetzungskonzept .....................................................36

6.13.10.5 Aufbewahrung von Dienstwaffen ................................................................36

6.13.11 Lagemeldungen ................................................................................................36

6.13.12 Zwangsmitteleinsatz .........................................................................................36

6.13.13 Verletzte / erkrankte Einsatzkräfte ....................................................................36

6.13.14 Sonstige verletzte / erkrankte Personen ...........................................................36

6.14 Verkehrslage ..........................................................................................................37

6.15 Lotsung und Schleusung von Kolonnen .................................................................37

6.16 Stärkemeldung .......................................................................................................37

6.17 Innerdienstliche Regelungen ..................................................................................37

6.17.1 Anordnung von Mehrarbeit .................................................................................37

6.17.2 Schadens-, Unfall- und Verlustmeldungen ..........................................................37

6.17.3 Kostenabrechnung auswärtiger Kräfte ................................................................37

6.18 Einsatzdokumentation und -lenkung .......................................................................38

6.18.1 Einsatzprotokollsystem der Polizei Hamburg (EPSweb) .....................................38

6.18.2 Kräftedarstellung mittels GPS-Positionsdaten ....................................................38

6.18.3 Digitalfunk...........................................................................................................38

6.19 Entlassungen von Einsatzkräften ...........................................................................38

6.20 Erfahrungsberichte / Einsatznachbereitung ............................................................38

6.21 Einsatzbesprechungen ...........................................................................................39

7 Kommunikation ...........................................................................................................39

8 Führung .......................................................................................................................39

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Anlagenverzeichnis

I. BAO Michel – kurz

II. Übersicht Versammlungslage

III. Karte Sicherheitszonen Messehallen

IV. Karte Kontroll- und Durchlassstellen Messehallen

V. Karte Sicherheitszonen Elbphilharmonie

VI. Karte Kontroll- und Durchlassstellen Elbphilharmonie

VII. Karte Flugbeschränkungsgebiet 30 Meilen Zone

VIII. BAO Hanse (BKA) Rahmenbefehl Nr. 1

IX. BAO Hanseat 2017 (BPOL)

X. ISa G20 Lagefortschreibung Nr. 1

XI. Karte mit dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich

XII. Kennwörter für Zivilkräfte

XIII. Öffnungszeiten Akkreditierungszentrum

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Präambel

Der vorliegende Rahmenbefehl fasst die wesentlichen konzeptionellen Planungen des Vor-

bereitungsstabes OSZE/G20 der Polizei Hamburg für den Einsatzanlass G20-Gipfel am 07.

und 08. Juli 2017 zusammen und bildet die Grundlage für die Befehlsgebung der BAO „Mi-

chel“.

Bei der Verwendung von Personenbegriffen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf

eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten allgemeinen Per-

sonenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen; sie gelten gleichermaßen für

Frauen und Männer.

1 Lage

1.1 Allgemeine Lage

Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) ist ein seit 1999

bestehender informeller Zusammenschluss aus 19 Staaten1 und der Europäischen Union.

Sie soll als Forum für die Kooperation und Konsultation in Fragen des internationalen Fi-

nanzsystems dienen und ist seit 2009 das zentrale Forum für die internationale wirtschaftli-

che Zusammenarbeit. Mittlerweile werden bei den G20-Gipfeln auch andere Themen wie

beispielsweise die globale Gesundheit, Digitalisierung, Stärkung von Frauen oder Klima und

Energie diskutiert. An den Treffen der G20 nehmen die Staats- und Regierungschefs der

G20-Länder, die Finanzminister und Zentralbankchefs der G8 und elf weiterer Staaten, da-

runter die O-5 (Outreach-Staaten = Schwellenländer), sowie die EU-Präsidentschaft (wenn

diese zu diesem Zeitpunkt nicht von einem G7-Staat geführt wird), der Generalsekretär der

Vereinten Nationen (UN), der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Geschäftsfüh-

rende Direktor des Internationalen Währungsfonds, der Vorsitzende des Internationalen

Währungs- und Finanzausschusses (IMFC), der Präsident der Weltbank und der Vorsitzende

des Development Committees der OECD, Vertreter des Finanzstabilitätsrates (FSB), der

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil.

Spanien nimmt als ständiger Gast teil. Darüber hinaus hat die deutsche Präsidentschaft zu-

sätzlich Norwegen, die Niederlande und Singapur als Partnerländer, sowie die Vorsitzenden

regionaler Organisationen wie etwa der Afrikanischen Union (AU), des Verbandes Südost-

asiatischer Nationen (ASEAN), die durch Vietnam vertretene Asiatisch-Pazifische Wirt-

1 Vereinigte Staaten von Amerika, Volksrepublik China, Japan, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Großbritannien, Italien,

Russland, Kanada, Indien, Australien, Mexiko, Südkorea, Indonesien, Türkei, Saudi-Arabien, Argentinien und Südafrika.

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schaftsgemeinschaft (APEC) und der New Partnership for Africa’s Development (NEPAD)

zum G20-Prozess eingeladen.

In den in der G20 direkt oder indirekt vertretenen Staaten erwirtschaften zwei Drittel der

Weltbevölkerung rund 90 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) und bestreiten

80 Prozent des Welthandels. Die durch die zusammengefasste europäische Vertretung ent-

standene gleichmäßigere regionale und kulturelle Verteilung der Mitglieder verleiht der G20

zusätzliche Legitimation.

Die G20-Gipfel entfalten regelmäßig eine hohe mediale Aufmerksamkeit. Die dem Gipfel

beiwohnenden Teilnehmer unterliegen aufgrund ihrer politischen Positionen in den jeweiligen

Ländern bereits einer funktionsimmanenten Gefährdung. Grundsätzlich werden Veranstal-

tungen dieser Art, speziell in demokratisch und marktwirtschaftlich geführten westlichen

Staaten, von Protesten begleitet. In der Regel werden diese dort vornehmlich durch globali-

sierungskritische Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der „association pour la taxation

des transactions financières et pour l'action citoyenne“ (attac) organisiert und koordiniert.

Darüber hinaus kam es in der Vergangenheit auch wiederholt zu (durch Anarchisten / Links-

extremisten / Autonome initiierte) militanten Protesten. Diese sind auch im Vorfeld bzw. wäh-

rend des G20-Gipfels in Hamburg zu erwarten.

1.2 Besondere Lage

Am 30. November 2016 übernahm Deutschland die G20-Präsidentschaft für ein Jahr.

Schwerpunktthemen der deutschen Präsidentschaft sollen

der aufkommende Protektionismus

die Entwicklung Afrikas

und die Gesundheitspolitik

sein. Den Höhepunkt des Präsidentschaftsjahres stellt das G20-Gipfeltreffen am 07. und 08.

Juli 2017 in Hamburg dar.

Insgesamt werden 36 Delegationen (23 Länder und 13 Organisationen) mit ca. 6.500 hoch-

rangigen Delegationsteilnehmern und mehr als 3.000 Medienvertreter erwartet. Folgende

Punkte stehen auf dem Programm des G20-Gipfeltreffens:

Weltwirtschaft

Handel und Investitionen

Beschäftigung

Finanzmärkte / Internationale Finanzarchitektur

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Internationale Steuerkooperation

Klima und Energie

Agenda 2030

Digitalisierung

Globale Gesundheit

Stärkung von Frauen

Bekämpfung von Fluchtursachen

Partnerschaft mit Afrika

Anti-Korruption

Landwirtschaft / Ernährungssicherung

Bereits im Herbst 2016 veröffentlichte ein Bündnis von Gruppierungen einen Aufruf zu einer

Aktionskonferenz gegen den G20-Gipfel. Seit Jahresbeginn 2017 ist eine Steigerung von

Veröffentlichungen aus dem linksextremistischen Umfeld im Kontext gegen den G20-Gipfel

sowohl auf einschlägigen Internetseiten, als auch durch Plakatierungen etc. feststellbar.

Darüber hinaus wurden mehrere Aufzüge angemeldet, bei denen die Anwesenheit von Per-

sonen aus dem linksextremistischen / autonomen / anarchistischen Umfeld wahrscheinlich

ist. Entsprechende Mobilisierungen sind sowohl bundesweit, als auch im europäischen Aus-

land in hohem Maße festzustellen. Aller Voraussicht nach ist mit massiven Protesten - auch

befördert durch die Anwesenheit von Reizfiguren wie dem amerikanischen Präsidenten

Trump, dem russischen Präsidenten Putin und dem türkischen Präsidenten Erdogan - zu

rechnen, die auch gewalttätige Ausschreitungen beinhalten werden. Hierbei sind auch

schwere Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten einzukalkulieren. Im Vorfeld des Ein-

satzzeitraumes kam es in Hamburg bereits mehrfach zu Brandstiftungen an Einsatzfahrzeu-

gen der Polizei, mit kurz darauf folgenden Selbstbezichtigungen aus der linksextremistischen

Szene, die einen Bezug der Taten zum G20-Gipeltreffen beinhalteten.

1.2.1 Gefährdungslage

Die allgemeine Gefährdungslage wird als bekannt vorausgesetzt. Hinweise zu besonderen

Aspekten einer Gefährdungslage für den G20-Gipfel siehe:

- Anlage VIII BAO Hanse Rahmenbefehl des BKA Nr. 1 vom 24.05.2017

- Anlage X ISa G20 Lagebeurteilung des LKA Hamburg vom 31.05.2017

1.2.2 Veranstaltungsorte

Zentraler Veranstaltungsort sind die Messehallen (Hamburg Messe und Congress GmbH,

gelegen Messeplatz 1 und angrenzende Straßen, 20357 Hamburg) im Stadtteil St. Pauli. Die

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unmittelbare Nähe des zentralen Veranstaltungsortes zum Karolinen- und Schanzenviertel,

in denen weite Teile der linksextremistischen / autonomen / anarchistischen Szene beheima-

tet sind, wird in der Szene als blanke Provokation des Staates angesehen.

Ab dem 01.06.2017 wird in der Eingangshalle Ost (angrenzende Halle B 4) ein Akkreditie-

rungszentrum durch das BKA betrieben. Die Öffnungszeiten sind der Anlage XIII. zu ent-

nehmen; ab dem 26.06.2017, 08:00 Uhr bis zum Einsatzende arbeitet das Akkreditierungs-

zentrum im 24-Stunden-Betrieb.

Ab dem 02.07.2017 wird um den Kernveranstaltungsbereich des Messegeländes die Sicher-

heitszone 1 eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt wird eine durchgehende Sicherung im Innen-

bereich durch Kräfte des BKA und der Bundespolizei gewährleistet. Am 05.07.2017 wird die

Sicherheitszone 2 eingerichtet. Ebenfalls am 05.07.2017 wird die Anreise der ersten Delega-

tionsteilnehmer erwartet.

Ein weiterer Veranstaltungsort ist die Elbphilharmonie in der HafenCity (Platz der Deutschen

Einheit 1, 20457 Hamburg). Ein Teil des sogenannten Partnerprogramms findet im Hambur-

ger Rathaus in der Innenstadt (Rathausmarkt 1, 20099 Hamburg) statt.

Durch das G20-Gipfeltreffen sind Auswirkungen für Wirtschaft, Verkehr und Wohnbevölke-

rung nicht auszuschließen. Dies gilt umso mehr, da ein großer Teil der hochrangigen Dele-

gationsteilnehmer in den unmittelbar in der Hamburger City gelegenen Hotels untergebracht

sein wird.

1.2.3 Programm

Vorfeld des G20-Gipfels

Donnerstag, 06.07.2017

Uhrzeit unbekannt

Pressebegrüßungsabend des Bundespresseamtes (Ort noch un-

bekannt)

Uhrzeit unbekannt Erste Anreise von Delegationen

G20-Gipfel

Freitag, 07.07.2017 Messehallen

12:15 – 13:15 Uhr Offizielle Begrüßung

13:15 – 17:00 Uhr Sitzungen (unterbrochen von Mittagessen)

17:00 – 17:30 Uhr Zeit für bilaterale Gespräche bzw. Fahrt zu den Hotels

Ab 17:30 Uhr Fahrt zur Elbphilharmonie

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Bis 18:15 Uhr Ankunft Elbphilharmonie, Begrüßung, „Familienfoto“

19:00 – 22:45 Uhr Konzert, Abendessen, Empfang

Ab 22:45 Uhr Fahrt zu den Hotels

Samstag, 08.07.2017 Messehallen

10:00 – 15:00 Uhr Sitzungen

15:00 – 15:30 Uhr Abschlusssitzung / danach Beginn der Abreise der Delegationen

Ab ca. 15:30 Uhr Pressekonferenz der Bundeskanzlerin

1.2.4 Partnerprogramm

Ein offizielles Partnerprogramm liegt derzeit noch nicht vor; folgende Punkte sind hier be-

kannt:

Freitag, 07.07.2017 verschiedene Örtlichkeiten

11:00 Uhr Treffen an der Elbphilharmonie, Hafenrundfahrt

Anschließend

Mittagessen im Fischereihafenrestaurant, Besuch des Deutschen

Klimarechenzentrums, Transfer zur Messe, dort Umstieg auf Kfz

und Individualtransfer zu den Hotels

18:15 – 22:45 Uhr Empfang in der Elbphilharmonie (mit den Delegationsteilnehmern)

Samstag, 08.07.2017 verschiedene Örtlichkeiten

ca. 10:30 Uhr Transfer zum Rathaus, Rathausbesichtigung (mit BGM I), Mittag-

essen, danach Individualprogramm bis Abreise

1.3 Treffen der G20-Finanzminister

Nach derzeitigem Planungsstand werden sich die Finanzminister der G20-Staaten am

07.07.2017 (abends) zu einem Treffen im Hotel Atlantic (An der Alster 72-79, 20099 Ham-

burg) einfinden.

1.4 Treffen der BRICS-Staaten

Am 06.07.2017, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, findet in der Handelskammer das

sogenannte BRICS-Treffen statt. Die BRICS-Staaten sind eine Vereinigung aufstrebender

Volkswirtschaften. Die Abkürzung „BRICS“ steht für die Anfangsbuchstaben der fünf Staaten:

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Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika. Die Zusammensetzung ist fast identisch

mit der der O-5-Staaten, zu denen Mexiko anstatt Russland gezählt wird. Die Präsidentschaft

hat in diesem Jahr China inne. Das Treffen wird ausschließlich in der Handelskammer statt-

finden. Ein Programm ist derzeit nicht bekannt. Alle fünf Staatsoberhäupter nehmen an der

Veranstaltung teil.

1.5 Versammlungen / Aufzüge

Bislang wurden bei der Hamburger Versammlungsbehörde zahlreiche Versammlungen bzw.

Aufzüge angemeldet, die im Einsatzzeitraum der BAO Michel liegen. Derzeit finden noch

Kooperationsgespräche mit den Anmeldern statt, so dass sich bei den Versammlungen /

Aufzügen2 noch Veränderungen (z.B. Örtlichkeiten oder Marschwege) ergeben werden.

1.6 Allgemeinverfügung (Einschränkung Artikel 8 GG in einem bestimmten

Bereich)

Durch die Versammlungsbehörde wurde für den Zeitraum vom 07.07.2017, 06:00 Uhr bis

zum 08.07.2017, 17:00 Uhr in einem definierten Bereich3 durch Erlass einer Allgemeinverfü-

gung gemäß § 15 (1) VersG verfügt, dass dort keine Versammlungen oder Aufzüge durchge-

führt werden dürfen. Sofern dennoch eine Versammlung / Aufzug durchgeführt wird, handelt

es sich um eine verbotene Versammlung / einen verbotenen Aufzug. Für diese Fälle besteht

ausdrücklich kein Polizeiführervorbehalt; nach einmaliger Aufforderung sind diese unverzüg-

lich aufzulösen.

1.7 Parallele Veranstaltungen

1.7.1 Besuch des argentinischen Segelschulschiffes „Libertad“

In der Zeit vom 05.07.2017 bis 10.07.2017 befindet sich das o.g. Segelschulschiff der argen-

tinischen Kriegsmarine zu Gast in Hamburg. Der exakte Liegeplatz steht derzeit noch nicht

fest. Nach bisherigen Informationen plant der argentinische Staatspräsident Mauricio Macri

dem Schiff am 09.07.2017 einen offiziellen Besuch abzustatten. Bei diesem sogenannten

„Formal Visit“ ist ein Empfang mit rund 200 Gästen, u.a. mit BGM I, geplant. Eventuell soll

hierbei auch die G20-Präsidentschaft offiziell an Argentinien übergeben werden.

2 Anlage II. Übersicht angemeldete Versammlungen und Aufzüge.

3 Anlage XI. Karte mit dem von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereich.

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1.7.2 Finanz- und wirtschaftspolitischer Gipfel des Verlages DIE ZEIT

Durch den o.g. Verlag findet am 06.07.2017, von 12:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr in der Bucerius

Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg, ein sogenannter finanz- und wirtschaftspoliti-

scher Gipfel („DIE ZEIT meets G20“) statt. U.a. werden Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang

Schäuble, die IWF-Chefin Christine Lagarde, sowie evtl. die Weltbankchefin Kristalina Geor-

giewa und der WTO-Chef Roberto Azevedo an der Veranstaltung teilnehmen.

Weitere parallele Veranstaltungen sind der Anlassübersicht des Vorbereitungsstabes O-

SZE/G20 bzw. FüSt -P- zu entnehmen; sie wird tagesaktuell allen Einsatzkräften zur Verfü-

gung gestellt.

2 Bereits eingesetzte und benachbarte Kräfte

2.1 Polizei Hamburg / andere Länderpolizeien

Aufgrund vorhandener Lageerkenntnisse und begangener Brandstiftungen werden bereits

seit dem 30.03.2017 durch die Polizei Hamburg und unterstützende Kräfte anderer Bundes-

länder Objektschutzmaßnahmen an den Veranstaltungsorten bzw. besonders gefährdeten

Objekten durchgeführt.

2.2 Auswärtiges Amt (AA)

Das AA ist für den protokollarischen Ablauf des G20-Gipfeltreffens verantwortlich.

2.3 Bundespresseamt (BPA)

Das BPA betreibt in den Messehallen B2, B3 und B4 einen Presse- / Medienbereich für ak-

kreditierte Pressevertreter, die über die Veranstaltung berichten werden. Der Pressebereich

befindet sich in einer eigenen Sicherheitszone, die eigenverantwortlich durch das BPA über

einen privaten Sicherheitsdienst gesichert wird. Ferner wird im Hafen ein Presse- und Medi-

enbereich durch das BPA eingerichtet.

2.4 Bundeskriminalamt (BKA)

Das BKA wird im Rahmen der BAO Hanse vom 18.06.2017 bis 10.07.2017 im Rahmen ei-

gener Zuständigkeit tätig und führt insbesondere nachfolgende Maßnahmen durch:

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Schutz der Staatsgäste und ggf. deren Partner bzw. Begleitpersonen

Sicherung des G20-Gipfeltreffens im eigenen Zuständigkeitsbereich insbesondere

in den Sicherheitszonen 1 (Messehallen A1, A2, A3, A4 und B1, sowie Elbphil-

harmonie gesamtes Gebäude)

Personenschutzmaßnahmen sowie Innenschutzmaßnahmen in Hotels mit ge-

fährdeten Personen

Betreiben von Kontrollstellen in Zusammenarbeit mit der Hamburger Polizei

Betreiben einer Akkreditierungsstelle

2.5 Bundespolizei (BPOL)

Die BPOL bildet vom 30.06.2017 bis 10.07.2017 die in drei Phasen gegliederte BAO Hanse-

at 2017 (siehe Anlage IX.), um die bahnpolizeilichen sowie grenzpolizeilichen Aufgaben im

örtlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem G20-Gipfeltreffen zu übernehmen.

Hierzu werden unter Bildung von Einsatzabschnitten insbesondere folgende Maßnahmen

durchgeführt:

Bahnpolizeiliche Maßnahmen mit Schwerpunkt Bahnhöfe und Gleisanlagen

Hamburg

Schutzmaßnahmen am Flughafen Hamburg

Aufklärung

Grenzkontrollen, Überwachung von Reisewegen

ggf. Transport hochrangiger Delegationsmitglieder / Staatschefs mittels Polizei-

hubschrauber (PHS)

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Öffentlichkeitsarbeit (ÖA)

2.6 Bundeswehr (BW)

Die BW unterstützt die Polizei im Rahmen des Art. 35 GG durch Amtshilfe ausschließlich auf

logistisch / technischer Ebene.

2.7 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

Durch das THW erfolgen logistische und infrastrukturelle Unterstützungsleistungen im Rah-

men der Amtshilfe.

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2.8 Senatskanzlei (SK)

Die Senatskanzlei unterstützt die beteiligten Hamburger Stellen bei der Vorbereitung und

Durchführung des G20-Gipfeltreffens, koordiniert deren Arbeit, führt Informationen zusam-

men und stellt diese den betroffenen Stellen zur Verfügung.

2.9 Autorisierte Stelle für den Digitalfunk Hamburg (AS HH)

Die AS HH koordiniert und führt die eingesetzten Funkmessdienste und stellt die Kommuni-

kation über den Digitalfunk BOS sicher. Darüber hinaus ist sie für die anforderungsgerechte

Bereitstellung der Digitalfunkdienste aller Nutzer4 in Hamburg zuständig. Zur Sicherstellung

ihrer Aufgaben wird die AS HH während des G20-Gipfeltreffens durch die Bundesanstalt für

den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und

den Technischen Betrieb des Digitalfunks BOS vor Ort technisch und personell unterstützt.

2.10 Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)

Der LSBG Hamburg koordiniert die einsatzbezogenen Belange der Polizei und der Sicher-

heitsbehörden auf fachlicher Ebene.

2.11 Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienste

Die Feuerwehr Hamburg wird im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit tätig. Neben der Si-

cherstellung des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der nichtpolizeilichen Gefahren-

abwehr mit eigenen und unterstellten Kräften werden weitere Rettungs- und Sanitätsdienste

über die Feuerwehr koordiniert bzw. eingesetzt.

2.12 Hamburgisches Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)

Das Hamburgische LfV wird im Rahmen der eigenen Zuständigkeit tätig.

2.13 Landeskriminalamt Hamburg (LKA)

Das LKA Hamburg trifft bereits seit dem 10.12.2016 Maßnahmen im eigenen Zuständig-

keitsbereich.

4 Hinweise der AS HH zur Verwendung von Digitalfunkgeräten beim G20-Gipfeltreffen werden zu Einsatzbeginn von der AS HH

nachgereicht.

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2.14 Justizbehörde Hamburg

Die Justizbehörde unterstützt die polizeilichen Maßnahmen bei Freiheitsentziehungen durch

Vorhalten von Staatsanwälten und Richtern an der Gefangenensammelstelle in Hamburg-

Neuland.

3 Auftrag, Absicht

3.1 Taktische Ziele

Die Polizei Hamburg gewährleistet mit eigenen und unterstellten Kräften unter Bildung regio-

naler und funktionaler Einsatzabschnitte (EA) das Erreichen der folgenden taktischen Ziele:

störungsfreie Durchführung der Veranstaltungen

Gewährleistung der Versammlungsfreiheit

geringstmögliche Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens

Verhinderung eines Anschlags auf Schutzpersonen

Verhinderung eines Terroranschlags

3.2 Leitlinien des Polizeiführers

Der Schutz und die Sicherheit der Gäste haben höchste Priorität.

Störungen, insbesondere solche, die den Verlauf der Veranstaltung einschließlich

dazugehöriger Fahrtstrecken beeinträchtigen, sind bereits im Ansatz zu verhin-

dern bzw. unverzüglich zu beseitigen, wenn eine Verhinderung nicht mehr mög-

lich ist.

Die ungehinderte Durchfahrt der begleiteten Kolonnen ist aufgrund der erhebli-

chen Sicherheitsrisiken eines Stillstands unbedingt zu gewährleisten.

Einschränkungen für die Bürger der Stadt sollen so gering wie möglich gehalten

werden.

Die eingesetzten Polizeibeamten stehen im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit; von

allen Einsatzkräften wird ein tolerantes, betont offenes, kommunikatives und

freundliches Verhalten erwartet.

Jeder Polizeibeamte leistet durch sein tadelloses äußeres Erscheinungsbild und

korrektes Auftreten einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg.

Bewaffnete Zivilkräfte haben – sofern es dem Einsatzzweck nicht entgegensteht –

eine Warnweste mit der Aufschrift „POLIZEI“ mit sich zu führen, um im Einsatzfall

als Polizeibeamte erkennbar zu sein.

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Die rechtsstaatlich einwandfreie und unparteiische Gewährleistung der Versamm-

lungsfreiheit hat eine hohe Priorität.

Der Einsatz von Drohnen durch Polizeikräfte ist untersagt.

Gleichwohl

sind versammlungsrechtliche Auflagen und polizeiliche Verfügungen konsequent

durchzusetzen.

sind Aktionen, die - von innen wie von außen - erkennbar darauf ausgerichtet

sind, den friedlichen Verlauf der Versammlungen und Aufzüge zu gefährden, bei

niedriger Einschreitschwelle bereits im Entstehen wirksam und konsequent zu un-

terbinden.

ist auf die Trennung kontrovers ausgerichteter Versammlungsteilnehmer zu ach-

ten.

sind gewaltbereite Störer frühzeitig zu identifizieren; gegen sie ist konsequent und

bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen; gegen diesen Personenkreis sind

frühzeitig die Voraussetzungen für eine Ingewahrsamnahme zu prüfen.

sind bei gegenwärtiger Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit für Teilnehmer der

Veranstaltung, Einsatzkräfte oder Unbeteiligte, sowie bei wesentlichen Störungen,

die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung beeinträchtigen können,

Maßnahmen sofort und selbstständig einzuleiten.

ist eine konsequente und beweissichere Verfolgung von Straftaten und Ord-

nungswidrigkeiten zu gewährleisten.

sind Rolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei durch eine offensive und abge-

stimmte einsatzbegleitende Medien- und Öffentlichkeitsarbeit allen Interessen-

gruppen vor, während und nach dem Einsatz zielorientiert zu vermitteln.

ist hinsichtlich der Versorgung eine quantitativ und qualitativ hochwertige Verpfle-

gung und Unterbringung der (auswärtigen) Einsatzkräfte bei hoher Flexibilität zu

realisieren.

3.3 Vorbehalte des Polizeiführers

Bestätigungen, Auflösungen und Marschwegänderungen von Versammlungen /

Aufzügen

Festlegung von Haupt- und Ausweichrouten der Delegationen

Interventionsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus der Luft, die über die

Sichtidentifizierung und das Ansprechen von Luftfahrzeugführern hinausgehen

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(z.B. Abdrängen, zur Landung zwingen und Warnschuss mit roter Leuchtmuniti-

on)

Entscheidung über die Anwendung des Sammelverfahrens bei freiheitsentzie-

henden Maßnahmen

Entscheidung über die Ernsthaftigkeit bei Auffinden verdächtiger Gegenstände

4 Bereitzustellende Kräfte, Führungs- und Einsatzmittel

Die Darstellung der Kräfte erfolgt hier bis zur Ebene der EA.

4.1 Führung des Einsatzes

Die Einsatzführung obliegt dem Polizeiführer (PF), LPD Hartmut Dudde. Zur Führungsunter-

stützung ist der Führungsstab der Polizei Hamburg (FüSt -P-) eingerichtet.

4.2 Einsatzabschnitte

4.2.1 EA Aufklärung

EA-Führer: POR Lodahl

FEM: eigene

Kräfte: DPV, DE 361-365

4.2.2 EA Verkehr

EA-Führer: LPD Struve

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.3 EA Veranstaltungsort

EA-Führer: PD Treumann

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.4 EA Gegenveranstaltungen

EA-Führer: LPD Rohweder

FEM: eigene, ggf. fremde

Kräfte: gem. anlassbezogener Kräftezuweisung

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4.2.5 EA Raumschutz / Streckenschutz

EA-Führer: PD Tresp

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.6 EA Objektschutz

EA-Führer: LPD Schneider

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen

EA-Führer: LKD Dürre

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.8 EA Flughafen

EA-Führer: PD Blunert

FEM: eigene, fremde

Kräfte: DPV, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.9 EA Intervention

EA-Führer: LPD Zorn

FEM: eigene, fremde

Kräfte: LKA 24, gem. tagesakt. Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.10 EA Eingreifkräfte

EA-Führer: PD Grossmann

FEM: eigene, fremde

Kräfte: gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.11 EA Technik

EA-Führer: EPHK Borzutzki

FEM: eigene, fremde

Kräfte: DE, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

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4.2.12 EA Luft

EA-Führer: PD Bantle

FEM: eigene, fremde

Kräfte: DE, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.13 EA Wasser

EA-Führer: LPD Witt

FEM: eigene, fremde

Kräfte: WSP, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.14 EA Öffentlichkeitsarbeit

EA-Führer: POR Zill

FEM: eigene, fremde

Kräfte: PÖA, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

4.2.15 EA Logistik

EA-Führer: LRD Janzen

FEM: eigene, fremde

Kräfte: VT, gem. tagesaktuellem Durchführungsplan / gesonderter Kräfteübersicht

5 Einzelaufträge

5.1 EA Aufklärung

unter Bildung von Unterabschnitten

anlassbezogene Aufklärung mit den Schwerpunkten:

Umfeld Veranstaltungsorte, Hotels, Flughafen, ÖPNV, Reizobjekte, Schanzenviertel /

St. Pauli

Protokollstrecken / Fahrtstrecken von Delegationen

Erkennen potentieller Störer, deren Anzahl, Zusammensetzung, Absichten

Gemäß Weisung PF

5.2 EA Verkehr

unter Bildung von Unterabschnitten

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Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, SK HH, ÖPNV

Verkehrsaufklärung

Verkehrsregelung / -lenkung

Lotsung, Schleusung von Kolonnen

Überwachung der Fahrtstrecken

Verkehrsdurchsagen

5.3 EA Veranstaltungsort

unter Bildung von Unterabschnitten

Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, BPA

Schutz und Gewährleistung protokollarischer Abläufe

Voraufsicht

Sicherheitszonen einrichten und schützen

Außenschutz der Veranstaltungsorte

Einrichten von Durchlassstellen

Gewährleistung der Vorfahrt, Schutz abgestellter Fahrzeuge

Unterstützung Einlasskontrollen

Personenkontrollen

uniformierte Präsenz

ggf. Strafverfolgung / Beweissicherung

Verhinderung / Beseitigung von Störungen

5.4 EA Gegenveranstaltungen

ggf. unter Bildung von Unterabschnitten

Voraufsicht an den Antreteorten

Verbindung aufnehmen / halten mit den Leitern der Aufzüge / Versammlungen

Gestellung von Spitzen- und Schlussfahrzeugen für die Aufzüge

Durchsetzung von Auflagen und Verfügungen gem. Vorgabe PF

Verhinderung, Beseitigung von Störungen

Strafverfolgung und Beweissicherung

Gemäß Weisung PF

5.5 EA Raumschutz / Streckenschutz

unter Bildung von Unterabschnitten

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Streckenschutz der Protokollstrecken

Raumschutz in zugewiesenen Raumschutzzonen

Verhinderung und Beseitigung von Störungen

Strafverfolgung und Beweissicherung

Gemäß Weisung PF

5.6 EA Objektschutz

unter Bildung von Unterabschnitten

Durchführung Schutzmaßnahmen unter Einrichtung einer Sicherheitszone an den

Hotels bzw. Unterkünften

a) Atlantic Kempinski, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg

b) Sofitel, Alter Wall 40, 20457 Hamburg

c) Park Hyatt, Bugenhagenstraße 8, 20095 Hamburg

d) Gästehaus des Senats, Schöne Aussicht 26, 22085 Hamburg

Schutzmaßnahmen an anderen Hotels, in denen Personen mit Sicherheitseinstufung

logieren

Schutzmaßnahmen an der Groß-GeSa Hamburg-Neuland

5.7 EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen

unter Bildung von Unterabschnitten

Verbindung aufnehmen / halten zu Vorbereitungsstäben BKA, anderen LKÄ

Betreiben einer ISa

Innenschutz in den Hotels in Absprache mit dem BKA

Personenschutz im Zuständigkeitsbereich des LKA Hamburg

Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen

Verfahrenssicherung einschließlich

Betreiben einer Groß-Gefangenensammelstelle

Vorhalten von Entschärfern

5.8 EA Flughafen

unter Bildung von Unterabschnitten

Kontakt zum Flughafen Fuhlsbüttel aufnehmen und halten

Schutz der An- / Abreise von Staatsoberhäuptern und Delegationen

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Verbindung aufnehmen / halten zu BPOL, Zoll

5.9 EA Intervention

unter Bildung von Unterabschnitten

Verbindung aufnehmen / halten zum Protokoll AA, BKA, SK HH

Spezielle Aufklärung

Bereithalten von Interventionskräften

Einsatz von PSK

Gemäß Weisung PF

5.10 EA Eingreifkräfte

unter Bildung von Unterabschnitten

Gemäß Weisung PF

5.11 EA Technik

unter Bildung von Unterabschnitten

Einsatzunterstützung durch WaWe und SW

Einsatzunterstützung durch DHF und Beritte

Sicherungsmaßnahmen durch Tauchergruppen sowie Versiegelung

Bereithalten von Kräften für Hindernis- und Barrikadenbeseitigung

5.12 EA Luft

unter Bildung von Unterabschnitten

Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum

5.13 EA Wasser

unter Bildung von Unterabschnitten

Aufklärung im eigenen Zuständigkeitsbereich

Raumschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich

wasserseitiger Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen

wasserseitiger Schutz der Elbphilharmonie

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wasserseitiger Schutz des Gästehauses des Senates

Präsenz im eigenen Zuständigkeitsbereich

lagebedingte Intensivierung der grenzpolizeilichen Maßnahmen

Gemäß Weisung PF

5.14 EA Öffentlichkeitsarbeit

unter Bildung von Unterabschnitten

anlassbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Information der Bevölkerung (u.a. durch Einrichten und Betreiben eines Bürgerinfor-

mationstelefons)

Koordinierung / Absprache mit Pressestellen anderer Behörden zwecks Sicherstel-

lung von einheitlichen Presseauskünften

Medienauswertung

Betreuung sozialer Medien

Vorbereitung von Pressekonferenzen

Vorhalten und Einsatz von Informations- und Kommunikations-Teams (IKT)

Interne Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Newsletter)

5.15 EA Logistik

unter Bildung von Unterabschnitten

Sicherstellung der Funktions- und Einsatzfähigkeit polizeilicher Kräfte durch:

Bereithaltung von Notdiensten

Bereithaltung / -stellung von FEM

Bereitstellung von Unterkünften / Verpflegung und Betriebsstoffen

Bereitstellung erforderl. Versorgung in Gewahrsam bzw. festgenommener Personen

Betreuung verletzter Polizeibeamter

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6 Sonstige Maßnahmen und Hinweise

6.1 Hinweise zum taktischen Konzept

6.1.1 Sicherheits- und Raumschutzbereiche

Für die Veranstaltungsbereiche Messehallen Hamburg und den umliegenden Bereich wer-

den zwei Sicherheitszonen5 eingerichtet. Die Zuständigkeit in der Sicherheitszone 1 (SZ 1)

obliegt dem BKA, die Zuständigkeit in der Sicherheitszone 2 (SZ 2) dem EA Veranstaltungs-

ort.

In der Tiefgarage der Hallen A (zugehörig SZ 1) werden die sicherheitsüberprüften Kolonnen

und die Begleitfahrzeuge der eingestuften Delegationen untergebracht. Die Fahrzeuge der

übrigen Delegationen werden in der Halle B6 (SZ 2) untergebracht.

Für den Veranstaltungsbereich Elbphilharmonie ist das BKA in Kooperation mit dem LKA

und dem EA Veranstaltungsorte verantwortlich. Auch hier sind zwei Sicherheitszonen einge-

richtet.6

6.1.2 Kontrollstellen

Alle Personen und Fahrzeuge erreichen die Sicherheitszonen über Durchlass- und Kontroll-

stellen.7

6.2 Flugbeschränkungsgebiet

Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ein Flugbeschrän-

kungsgebiet (ED-R) für den Schutz des Luftraums anlässlich des G20-Gipfeltreffens vo-

rübergehend festgelegt. Es wird den Radius von 30 Nautischen Meilen um die Innenstadt

Hamburgs umfassen und vom 06.07.2017, 06:00 Uhr bis 09.07.2017, 22:00 Uhr aktiv sein.

Erforderlichenfalls wird der Zeitraum verlängert werden. Im Flugbeschränkungsgebiet sind

alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen

untersagt. Ausgenommen sind Flüge der Bundeswehr, Polizei, Rettungsdienste und des Ka-

tastrophenschutzes sowie Flüge, die ausschließlich nach Instrumentenflugregeln durchge-

führt werden (z. B. Linienflugverkehr).

Eine Luftraumverletzung stellt einen Vergehenstatbestand nach § 62 des Luftverkehrsgeset-

zes dar. Luftraumschutz ist Aufgabe des EA Luft. Deshalb erfolgt während der Flugbe-

schränkung die unverzügliche Meldung aller nicht behördlichen Luftfahrzeuge und Luftsport-

5 Siehe Anlage III.

6 Siehe Anlage V.

7 Siehe Anlagen IV. und VI.

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geräte (z. B. Ballone, Gleitschirme, Drohnen). Die grafische Darstellung des Flugbeschrän-

kungsgebiets ist der Anlage VII. zu entnehmen.

6.3 Unbemannte Luftfahrtsysteme

Während des Einsatzes ist mit Flügen unbemannter Luftfahrtsysteme zu rechnen. Während

der Flugbeschränkung ist der Start von Drohnen zu verhindern bzw. zu unterbinden. Mel-

dungen / Hinweise oder verdächtige Wahrnehmungen sind unverzüglich dem FüSt -P- zu

melden. Die Aufklärung / Suche nach dem Steuerer (Luftfahrzeugführer) genießt hohe Priori-

tät, um Gefahren aus der Luft abzuwehren. Die Sachbearbeitung von Verstößen erfolgt

durch den EA KPM.

6.4 Umgang mit verdächtigen Gegenständen

Die Entscheidung über eine Ernsthaftigkeit der Feststellung obliegt dem PF. Für die Herstel-

lung von Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) werden oft Dinge des

täglichen Gebrauchs verwendet, die gewollt äußerlich harmlos erscheinen. Ein erster Ver-

dacht, dass es sich um eine USBV handeln könnte, ergibt sich unter anderem aus

Art, Beschaffenheit und ggf. Herkunft des Gegenstandes,

der nicht überprüfbaren Herkunft bzw. fehlender Zuordnungsmöglichkeit,

dem Ablage- oder Anbringungsort / Fundort oder

den offensichtlichen Wahrnehmungen an dem Gegenstand, wie Geräusche, Anten-

nen, Drähte, Leuchtdioden oder Batterien.

Bei Feststellung verdächtiger Gegenstände ist der Gefahrenbereich umgehend abzusperren,

Spezialkräfte sind über den FüSt -P- anzufordern.

6.5 Allgemeine Verfahrensabläufe

6.5.1 Bearbeitung von Straftaten

Die Bearbeitung von Straftaten mit Veranstaltungsbezug im Hamburger Stadtgebiet erfolgt

ab dem 22.06.2017 durch den EA KPM. Dies gilt sinngemäß für Ordnungswidrigkeiten mit

G20-Bezug. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit G20-Bezug, welche bei Kräften der

Bundespolizei bekannt werden und nicht in deren originären Zuständigkeitsbereich fallen,

werden ebenfalls durch den EA KPM bearbeitet.

Die Bearbeitung von strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen Einsatzkräfte erfolgt durch

das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE). DIE ist im Zusammenhang mit dem G20-Einsatz

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vom 22.06.2017 bis 09.07.2017 bei entsprechenden Vorwurfslagen gegen Einsatzkräfte der

Polizei über den FüSt -P- zu erreichen.

6.5.2 Verkehrsunfallaufnahme

Im Zeitraum vom 04.07.2017, 06:00 Uhr, bis einschließlich 09.07.2017, 06:00 Uhr, über-

nimmt der EA Verkehr die Aufnahme von Verkehrsunfällen (VU) in folgenden Fällen:

1. Auf den Fahrtstrecken und deren unmittelbarem Umfeld:

VU mit Personenschaden und direktem G20-Bezug (Beteiligung von Einsatz-

und / oder sonstigen Fahrzeugen).

VU bei denen Straftaten vorliegen und direkter G20-Bezug (Beteiligung von

Einsatz- und / oder sonstigen Fahrzeugen).

2. Außerhalb der Fahrtstrecken:

Nur VU mit Personenschaden und direktem G20-Bezug (Beteiligung von Ein-

satz- und / oder sonstigen Fahrzeugen).

Hierfür wird ein Verkehrsunfalldienst (VUD) vorgehalten. Die Anforderung erfolgt über den

FüSt -P-, der über den VUD-Einsatz entscheidet. Vor Eintreffen des VUD ist mit der Unfal-

laufnahme zu beginnen. Dabei sind erforderliche Maßnahmen (z.B. Fotos, Markierung der

Fahrzeuge etc.) zur Beweissicherung zu treffen. Anschließend ist die Unfallstelle unverzüg-

lich zu räumen, ohne dass relevante Beweismittel verloren gehen. Steht der VUD nicht zur

Verfügung, hat die Räumung der Unfallstelle - unter Berücksichtigung der Beweismittelsiche-

rung - Priorität.

Die Aufnahme aller anderen VU mit G20-Bezug (auch unter Beteiligung von Einsatzfahrzeu-

gen) obliegt der AAO. Für die AAO wird für den o.g. Zeitraum ein weiterer VUD bereitgestellt.

Die Anforderung erfolgt über DE 12 (Polizeieinsatzzentrale) gemäß PDV 350 (HH).

6.5.3 Datenabfragen

Zum Abgleich der festgestellten Personalien mit den polizeilichen Auskunftssystemen kön-

nen die Einsatzkräfte unter der Rufnummer 040 / 4286-72707 Datenabfragen durchführen.

Über diese Rufnummer sind auch die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen „Platzver-

weis“ und „Aufenthaltsverbot“ mitzuteilen.

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6.6 Freiheitsbeschränkungen und -entziehungen

6.6.1 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Im Zusammenhang mit den Meldungen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten wird ein

Vorgang in ComVor (Computergestütztes Vorgangsbearbeitungssystem) mit einem dazuge-

hörigen Aktenzeichen generiert und für auswärtige Kräfte an das ComVor-Postfach „KPM

OSZE_G20“ versandt. Die Einsatzberichte sind unverzüglich durch den verantwortlichen

Beamten zu fertigen.

Auswärtige Kräfte suchen hierzu ein nahegelegenes PK / WSPK auf und bekommen dort

eine Gastkarte ausgehändigt. Auf dieser befindet sich eine Individualnummer (PP******),

welche dem Lagezentrum (LZ 01) des EA KPM unter der Rufnummer 040 / 4286-77020 mit-

geteilt werden muss, um von dort den ComVor-Vorgang zugeschrieben zu bekommen.

Hamburger Einsatzkräften wird der Vorgang in das persönliche ComVor-Postfach übersandt.

Nach Fertigung der erforderlichen Berichte sind alle Vorgänge wieder an das ComVor-

Postfach „KPM OSZE_G20“ zu senden.

6.6.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen

Der EA KPM richtet für Ingewahrsamnahmen und vorläufige Festnahmen eine zentrale Ge-

fangenensammelstelle (GeSa) in der Schlachthofstraße 5 ein.

Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, denen eine Straftat zugrunde liegt, ist dem EA KPM

(UA Ermittlungen) unter der Rufnummer 040 / 4286-76543 der zugrunde liegende Sachver-

halt vorzutragen. Bei Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung wird durch den EA KPM ein

Gefangentransport zum Einsatz- bzw. Festhalteort entsandt.

Vor Übergabe des Gefangenen ist durch den die Maßnahme durchführenden Beamten der

bundeseinheitliche Kurzbericht auszufüllen und dem Gefangenentransportkommando zu

übergeben. Ohne ordnungsgemäß gefertigten Kurzbericht8 erfolgt kein Transport zur Gefan-

genensammelstelle bzw. keine Aufnahme an den Gefangenensammelstellen.

Bei einer vorläufig festgenommenen oder zwecks Identitätsfeststellung nach § 163 b StPO

festgehaltenen Person hat der den zugrunde liegenden Sachverhalt feststellende Beamte

den Gefangenen zur GeSa zu begleiten. In jedem Fall sind die Bekanntgabe des Grundes

und der Zweck der Maßnahme aktenkundig zu machen. Bei Ingewahrsamnahmen ist zum

8 Inhalt: konkrete Benennung des Sachverhaltes, d. h. konkrete Zurechenbarkeit von Taten und Benennung von Tatzeugen,

nach Möglichkeit Benennung von zusätzlichen konkret zurechenbaren Erkenntnissen zur Person, soweit diese vor Ort bekannt

sind.

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frühestmöglichen Zeitpunkt zu dokumentieren9, wie lange und aus welchen Gründen der

Gewahrsam nach Auffassung der Polizei andauern wird (die Prognose kann sich im Laufe

der Zeit verändern, Veränderungen sind zu dokumentieren).

Einen Ausnahmefall stellt das Sammelverfahren dar. Es wird nur angewandt, wenn derselbe

Sachverhalt bei mehreren Personen zugrunde liegt. Die Entscheidung über die Anwendung

des Sammelverfahrens liegt beim Polizeiführer. Bei Anwendung ist für jede Person ein Kurz-

bericht ohne Sachverhaltsschilderung zu fertigen. Der für die Vorgangsfertigung verantwortli-

che Beamte / Bearbeitungstrupp führt schnellstmöglich die erforderliche Berichtsfertigung

durch und leitet den Bericht der sachbearbeitenden Dienststelle zu. Eine Begleitung durch

Angehörige der Zugriffseinheit entfällt in diesem Fall.

Der EA KPM meldet dem FüSt -P- jeweils täglich um 05:00 Uhr und um 17:00 Uhr schriftlich

alle im Berichtszeitraum angefallenen, dem EA KPM bekannt gewordenen Straftaten sowie

sämtliche freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Meldung soll folgende Angaben enthalten:

Anzahl der Festnahmen, Gewahrsamnahmen und amtlicher Gewahrsam zur Identi-

tätsfeststellung unterteilt nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Erwach-

senen und deren Nationalität

Anzahl der aktuell in der GeSa befindlichen fest- bzw. in Gewahrsam genommenen

Personen

Anzahl der Entlassungen von Ingewahrsamnahmen mit / ohne richterliche Entschei-

dung

Anzahl der Entlassungen von Festnahmen mit / ohne richterliche Entscheidung

Anzahl der Haftsachen / Anschlussingewahrsamnahmen

bedeutsame Sicherstellungen / Beschlagnahmen

Besondere Sachverhalte, insbesondere

herausragende Straftaten

Freiheitsentziehungen / -beschränkungen und dem EA KPM bekannt gewordene

Identitätsfeststellungen / Beschwerden von Personen des öffentlichen Lebens, z.B.

Mandatsträgern

Besuchswünsche der GeSa durch Menschenrechtsorganisationen

verletzte Festgenommene / Ingewahrsamnahmen

sind dem FüSt -P- unverzüglich, möglichst unter Angabe des Verbleibs, zu melden.

9 Bei FüSt-P-Großlagen ist das Formular von den Vorführbeamten zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszufüllen.

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Darüber hinaus sind für kurzfristige Anfragen des Polizeiführers bzw. des FüSt -P- Aufzeich-

nungen zur aktuellen Situation von festgenommenen bzw. in Gewahrsam genommenen Per-

sonen stets verfügbar zu halten.

6.6.3 Kinder und Jugendliche

Vorgänge mit freiheitsbeschränkenden bzw. -entziehenden Maßnahmen von Kindern und

Jugendlichen sind gesondert und bevorzugt zu bearbeiten und unterliegen einer besonders

sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Kinder sind nicht in den üblichen Verwahrräu-

men unterzubringen. Eine geeignete Betreuung ist sicherzustellen. Bei Minderjährigen ist

auch gegen deren Willen ein gesetzlicher Vertreter zu informieren.

6.7 Hinterlegung von Asservaten

Asservate sind grundsätzlich mit den Festgenommenen / Ingewahrsamgenommenen an der

GeSa zu übergeben bzw. den jeweiligen Vorgängen beizulegen. Wertgegenstände sind bei

der Übergabe in einem verschlossenen, versiegelten Behältnis zu verwahren (Vier-Augen-

Prinzip). Eine Dokumentation der Übergabe bzw. Verwahrung wird in geeigneter Form si-

chergestellt.

6.8 Abgabe von Videomaterial (BeDo-Material)

Eine Sicherung der Aufnahmen hat unverzüglich nach Ende des Einsatzes zu erfolgen. Bei

Foto-, Video- und Tonaufnahmen dürfen keine Veränderungen an den ursprünglich erzeug-

ten Dateien (Original) vorgenommen werden. Die Einsichtnahme und Erstellung von Ausdru-

cken ist nur in den Kopien und ohne inhaltliche Änderung zulässig. Insbesondere das Lö-

schen angefertigter Aufnahmen vor dem Speichern ist unzulässig. Ist ein Wechsel des Spei-

chermediums nach Einsatzende aufgrund der technischen Begebenheiten nicht möglich, so

ist das BeDo-Material nach Einsatzende auf ein Wechselspeichermedium zu übertragen.

Dieser Vorgang ist durch zwei Beamte im sog. „Vier-Augen-Prinzip“ durchzuführen und zu

dokumentieren. Die unveränderten Speichermedien (Urkopien) sind unverzüglich durch die

jeweiligen EA nach Einsatzende dem FüSt -P- zu melden und an IT 421 - Videosicherungs- /

Verkehrsüberwachungstechnik (040 / 4286-26444) zu übergeben.

6.9 Evakuierung von Schutzpersonen

Zuständig für die Anordnung und die Evakuierung der Veranstaltungsorte ist das BKA. Das

BKA wird bei der Umsetzung der Evakuierung durch die Bereitstellung von Lotsenfahrzeu-

gen des EA Verkehr (UA Lotsung / Schleusung) sowie ggf. durch Maßnahmen der UA Ver-

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kehrsregelung / -lenkung und / oder des UA Streckenschutz (EA Raumschutz) unterstützt.

Zu evakuierende Personen werden in geeignete, sichere Objekte verbracht.

6.10 Öffentlichkeitsarbeit nach außen und innen

6.10.1 Presseauskünfte und Verhalten gegenüber Medienvertretern

Presseauskünfte erteilen nur der Polizeiführer sowie von ihm beauftragte Personen (Presse-

sprecher) in Abstimmung mit der Polizeiführung. Sachverhalte / Situationen, die für Jeder-

mann optisch feststellbar sind, können auch durch Kräfte vor Ort bestätigt werden. Bei Pres-

seanfragen ist unverzüglich der EA Öffentlichkeitsarbeit zu verständigen. Wenn möglich, ist

der Kontakt herzustellen. Es sind keine Auskünfte zu einsatztaktischen oder technisch-

organisatorischen Maßnahmen zu geben. Bei nicht hinnehmbarem Verhalten von Journalis-

ten ist vor eigenem Tätigwerden nach Möglichkeit die Pressestelle über den EA Öffentlich-

keitsarbeit zu informieren. Die Polizeipressestelle (EA Öffentlichkeitsarbeit) ist unter 040 /

4286-58888 zu erreichen.

6.10.2 Bürgertelefon und Infomobile

Für Anliegen der Bürger ist seit 03.04.2017 ein kostenloses Bürgertelefon (08000 / 428650)

und der Mailaccount [email protected] geschaltet. Im Einsatzzeitraum

sind ab dem 06.07.2017 darüber hinaus fünf polizeiliche Infomobile eingesetzt.

6.10.3 Internet und soziale Netzwerke

Einsatzbezogen werden eigene Accounts in Twitter und Facebook betrieben. Diese dienen

insbesondere dem Ziel, Bürgernähe zu erzeugen und Transparenz zu schaffen. Sicherheits-,

Versammlungs- und Verkehrslagen sowie einsatzrelevante Informationen sollen im Einsatz-

zeitraum zeitaktuell primär im Medium Twitter kommuniziert werden. Die G20-Präsenzen in

den genannten Medien werden rund um die Uhr auf Inhalte überprüft, welche ein sofortiges

polizeiliches Handeln erforderlich machen. Zur Information der Bevölkerung werden im Inter-

net auf der Seite www.polizei.hamburg aktuelle Meldungen über das G20-Gipfeltreffen be-

reitgestellt.

6.10.4 Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg

Das Einsatzhandbuch der Polizei Hamburg („G20-Fibel“) enthält ausgewählte Informationen

für die Einsatzkräfte. Es vermittelt ein Gesamtbild über das Einsatzspektrum, Hintergrundin-

formationen, wichtige Erreichbarkeiten, regionale Hinweise sowie einen Überblick über Ser-

viceangebote. Alle eingesetzten Kräfte erhalten ein Exemplar.

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6.10.5 Intrapol und Extrapol

Im Intranet wurde unter der Rubrik „Zusammenarbeit und Projekte“ das Portal „Vorberei-

tungsstab_OSZE_G20“ mit einsatzspezifischen Inhalten für alle Bediensteten der Hamburger

Polizei veröffentlicht. Für auswärtige Kräfte werden diese Inhalte im EXTRAPOL veröffent-

licht. Für sensible Daten wurde eine Closed-User-Group (CUG) eingerichtet.

6.11 Bevorrechtigte Personen

Es gelten die Bestimmungen für den täglichen Dienst gemäß den Regelungen der PDV 350

(HH). Bekannt gewordene Sachverhalte / Identitätsfeststellungen / Beschwerden von Perso-

nen des öffentlichen Lebens, z.B. Mandatsträgern, sind unverzüglich dem FüSt -P- zu mel-

den.

6.12 Zusammenarbeit von Einsatzkräften / Kennwörter

6.12.1 Kennzeichnung von Zivilkräften

Zivilkräfte tragen bei Bedarf als Erkennungszeichen Westen mit der Aufschrift „Polizei“.

Kräfte des Personenschutzes tragen Anstecknadeln:

Personenschutz des Bundes

- runde Anstecknadeln mit schwarzem Bundesadler auf silberfarbenem Unter-

grund

Personenschutz der Länder

- runde Anstecknadeln mit Landeswappen auf silberfarbenem Untergrund

6.12.2 Stichwörter

Um Missverständnisse mit zivilen Polizeikräften, insbesondere bei Zwangsmaßnahmen, zu

vermeiden, sind Stichwörter zu verwenden.

In Abstimmung mit dem BKA sowie der BPOL sind folgende Stichwörter festgelegt:

Anschlagsfall: „Orkan“

Attentatsfall: „Blitz“ + betroffene Person“

USBV-Fund: „Eiskonfekt“

Bombendrohung: „Sandsturm“

PVB in Bedrängnis: „Stieglitz“

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6.12.3 Kennwörter für Zivilkräfte

Die jeweiligen Kennwörter für Zivilkräfte sind in der Anlage XII festgehalten. Auch diese sind

mit der BPOL und dem BKA abgestimmt.

Die Kennwörter und deren Bedeutung sind in den Einsatzbesprechungen allen Kräften, ins-

besondere den Fremdkräften, bekannt zu machen.

6.12.4 Kennzeichnung von Kommunikationsbeamten

Kommunikationsbeamte tragen im Einsatz neben ihrer Uniform eine blaue Weste mit der

Aufschrift „Kommunikationsteam“.

6.13 Kräfteinformation

6.13.1 Grundsatz

Die Einsatzkräfte sind über das taktische Ziel und die Leitlinien zu informieren. Die herausra-

gende Bedeutung des G20-Gipfeltreffens für die Bundesrepublik Deutschland als Gastgeber-

land und der mit der Teilnahme der Delegationsmitglieder einhergehende Gefährdungsas-

pekt sind hierbei hervorzuheben.

6.13.2 Äußeres Erscheinungsbild und Auftreten

Aufgrund des weltweiten Interesses in der Gesellschaft und bei den Medien stehen die Ein-

satzkräfte verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit und im Blickpunkt der Berichterstattung. Das

über die Medien transportierte Bild ist dabei gleichzeitig entscheidend für die Wahrnehmung

in der Bevölkerung und die Vermittlung eines professionellen Gesamteindrucks. Die einge-

setzten Kräfte tragen durch gepflegtes und korrektes Erscheinungsbild sowie freundlich zu-

gewandtes und dabei kompetent wirkendes Auftreten in erheblichem Maße zu einer positi-

ven Darstellung gegenüber dem Bürger und zur Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen bei.

Polizeiliches Einschreiten sollte gerade deshalb stets im Bewusstsein einer nahezu allge-

genwärtigen Dokumentation polizeilicher Maßnahmen - sowohl durch die Medien als auch

durch Privatpersonen (z. B. Handyvideos) - erfolgen. Die oftmals notwendige Gelassenheit

der Einsatzkräfte ist insbesondere in diesem Zusammenhang unabdingbar.

6.13.3 Private Bild- und Videoaufnahmen

Das Anfertigen von Bild- und Videoaufnahmen ohne dienstlichen Auftrag bzw. zu privaten

Zwecken ist während des Einsatzes grundsätzlich nicht zulässig. Insbesondere das Fertigen

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von Bildaufnahmen von Staatsgästen und vergleichbaren Personen sowie das Einstellen von

Aufnahmen mit dienstlichem Bezug in soziale Netzwerke (z. B. Facebook) sind untersagt.

6.13.4 Nutzung von Mobiltelefonen

Private Mobiltelefone und Smartphones sind im engeren Einsatzraum während des Einsat-

zes wegen der zusätzlichen Netzbelastung des Mobilfunknetzes nur in begründeten Aus-

nahmefällen zu benutzen.

6.13.5 Eigensicherung

Während des Einsatzzeitraums sind auch schwere Straftaten zum Nachteil von Polizeibeam-

ten einzukalkulieren. Auf die Eigensicherung und die Inhalte des Leitfadens 371 wird beson-

ders hingewiesen.

6.13.6 Dienstgebäude und -fahrzeuge

Straftaten gegen Liegenschaften / Einrichtungen der Polizei Hamburg sind derzeit lediglich

aus dem linksextremistischen Phänomenbereich wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen,

dass sich Angriffe auf diese Objekte im Vorfeld und während der Veranstaltung des G20-

Gipfeltreffens nicht nur auf Sachbeschädigungen mittels Farbe und / oder harter Gegenstän-

de beschränken werden. Auch sind als weitere Stufe der Militanz Brandstiftungen z.B. an

Einsatzfahrzeugen der Polizei einzukalkulieren – siehe auch Besondere Lage unter Ziff. 1.2.

Vor diesem Hintergrund ist dringend darauf zu achten, dass für das Abstellen von Dienst-

fahrzeugen an den Unterkünften nach Möglichkeit gesicherte Bereiche genutzt werden.

Denkbar hierfür ist das Abstellen in Tiefgaragen bzw. umzäunten Bereichen und in Berei-

chen, auf die von außen nur schwer eingewirkt werden kann. Beim Abstellen von Zivilfahr-

zeugen ist darauf zu achten, dass diese nicht durch z.B. im Fahrzeug erkennbar befindliche

Polizeiausrüstungsgegenstände als Dienstkraftfahrzeuge erkannt werden. Geschlossene

Einheiten sind grundsätzlich selbst für die Sicherung ihrer Dienstfahrzeuge nach eigener

Lagebeurteilung unter Berücksichtigung einer höchstmöglichen Verfügbarkeit der Einsatz-

kräfte zuständig.

6.13.7 Körperschutzausstattung

Über das Tragen und Ablegen von Körperschutzausstattung, Einsatzhelm und Schutzschild

entscheidet lageorientiert der EA- bzw. UA-Führer. Soweit die Schutzausstattung nicht ge-

tragen wird, ist diese einsatzbereit zu halten.

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6.13.8 Medizinische Versorgung von Einsatzkräften

Der Polizeiärztliche Dienst stellt unter der Telefonnummer 040 / 4286 59804 die 24-Stunden-

Erreichbarkeit für allgemeinmedizinische Erkrankungen, Verletzungen und sonstige medizi-

nische Bedürfnisse sicher. Er befindet sich auf dem Gelände der Landesbereitschaftspolizei,

Bruno-Georges-Platz 2 (Block 1, EG). Eine Krankenhausbehandlung von Einsatzkräften fin-

det grundsätzlich im Bundeswehrkrankenhaus Wandsbek statt.

6.13.9 Veterinärmedizinische Versorgung von Dienstpferden / Diensthunden

Für veterinärmedizinische Fragestellungen werden entsprechende Erreichbarkeiten von An-

sprechpartnern in der Befehlsstelle des EA Technik bereitgehalten.

6.13.10 Logistik

6.13.10.1 Verpflegung / Verpflegungsstützpunkte

Die Verpflegungslage ist angeordnet. Vor und nach dem Einsatz werden die auswärtigen

Einsatzkräfte grundsätzlich im jeweiligen Beherbergungsbetrieb verpflegt. Während des Ein-

satzes erfolgt die Verpflegung der Einsatzkräfte im Rahmen eines Mischkonzepts aus

Lunchpaket und Warmverpflegung an den Verpflegungsstützpunkten Polizeiliegenschaft Als-

terdorf, Messe Schnelsen (Modering 1a), Studio Hamburg (Jenfelder Allee 80) und Curio-

Haus (Rothenbaumchaussee 11 – nur am 06., 07. und 08. Juli 2017).

6.13.10.2 Unterbringung

Geschlossene Einheiten und Kräfte des Polizeieinzeldienstes werden, soweit notwendig,

amtlich unentgeltlich untergebracht. Vor Ort in den Hotels sind Objektbetreuer des EA Logis-

tik eingesetzt. Für Fragen ist der UUA Unterbringung unter der Rufnummer 040 / 4286 69010

erreichbar.

6.13.10.3 Entsorgung

Die Entsorgungsinfrastruktur beinhaltet sowohl die Abfallentsorgung als auch die ausrei-

chende Versorgung mit Toilettenanlagen. Es können öffentliche Einrichtungen, Versor-

gungsstützpunkte und durch die Polizei aufgestellte Entsorgungseinrichtungen genutzt wer-

den. Ein Verzeichnis der Entsorgungsstandorte befindet sich im Einsatzhandbuch G20, wel-

ches an alle Einsatzkräfte verteilt wird.

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6.13.10.4 Reparatur und Instandsetzungskonzept

Eine Pannenhilfe bei defekten FEM und Einsatzfahrzeugen ist mit einem Reparatur- und

Instandsetzungskonzept geregelt. Bei Defekten außerhalb des Einsatzraumes haben die

Kräfte in eigener Zuständigkeit zu handeln. Innerhalb des Einsatzraumes werden Werkstatt-

und Reparaturleistungen über den FüSt -P- angefordert.

6.13.10.5 Aufbewahrung von Dienstwaffen

Die Kräfte gewährleisten die Aufbewahrung ihrer Dienstwaffen in eigener Zuständigkeit unter

Beachtung der geltenden Dienst- und waffenrechtlichen Vorschriften.

6.13.11 Lagemeldungen

Lagemeldungen sind in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen telefonisch oder über

EPSweb an den FüSt -P- zu übermitteln.

6.13.12 Zwangsmitteleinsatz

Es gelten die Regelungen des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Si-

cherheit und Ordnung (SOG). Der erfolgte Einsatz von Zwangsmitteln ist dem FüSt -P- un-

verzüglich zu melden.

6.13.13 Verletzte / erkrankte Einsatzkräfte

Verletzungen bzw. Erkrankungen von Kräften während des Einsatzes sind dem FüSt -P-

unverzüglich zu melden. Darüber hinaus sind

Name, Vorname (m/w), Geburtsdatum, Einheit und Bundesland des Beamten,

Art der Verletzung / Erkrankung und Zustandekommen (Eigen- oder Fremdverschul-

den),

Dienstfähigkeit und weiterer Verbleib des Verletzten mitzuteilen.

6.13.14 Sonstige verletzte / erkrankte Personen

Erkenntnisse über sonstige Personen, die im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen

verletzt wurden oder an der GeSa Verletzungen geltend machen, sind dem FüSt -P-

unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus sind dem FüSt -P- nach Möglichkeit die Persona-

lien und der Verbleib der Person per EPSweb zu übermitteln.

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6.14 Verkehrslage

Der EA Verkehr meldet dem FüSt -P- im Zeitraum von 06.07.2017 bis Einsatzende täglich

um 05.00 Uhr und 17.00 Uhr die Anzahl der aufgenommenen Verkehrsunfälle, der dabei

leicht und schwer verletzten sowie getöteten Unfallbeteiligten und die Anzahl der beteiligten

Dienst- und Fremdfahrzeuge. In dem Zeitraum davor erfolgt die Meldung nur auf Anforde-

rung des FüSt -P-.

6.15 Lotsung und Schleusung von Kolonnen

Der EA Verkehr führt eine Übersicht hinsichtlich der durchgeführten Lotsungen / Schleusun-

gen und meldet diese dem FüSt -P- an den einsatzrelevanten Tagen jeweils um 05.00 Uhr

und 17.00 Uhr.

6.16 Stärkemeldung

Die sich ab dem 22.06.2017 im Einsatz befindlichen Kräfte melden jeweils täglich unmittelbar

nach Dienstbeginn über ihren EA ihre Stärke über EPSweb an den FüSt -P-, untergliedert

nach Führungskräften und Mitarbeitern.

6.17 Innerdienstliche Regelungen

6.17.1 Anordnung von Mehrarbeit

Mehrarbeit ist durch den PF angeordnet.

6.17.2 Schadens-, Unfall- und Verlustmeldungen

Die Einsatzabschnitte melden alle Schadens-, Unfall- und Verlustfälle mittels EPSweb um-

gehend an den FüSt -P-. Hier werden diese unter anderem für Auskunftszwecke erfasst.

Darüber hinaus sind alle Schadens- und Verlustfälle mit Schadensanzeige schriftlich an den

FüSt -P- zu übermitteln. Die Regulierung von Schadens-, Unfall- und Verlustfällen auswärti-

ger Einsatzeinheiten erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer bzw. den Bund zunächst

selbst und werden im Rahmen der Einsatzkostenabrechnung der Freien und Hansestadt

Hamburg in Rechnung gestellt.

6.17.3 Kostenabrechnung auswärtiger Kräfte

Einsatzbedingte Mehrkosten werden gemäß bestehender Verwaltungsabkommen von der

Freien und Hansestadt Hamburg übernommen.

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6.18 Einsatzdokumentation und -lenkung

6.18.1 Einsatzprotokollsystem der Polizei Hamburg (EPSweb)

Die Einsatzdokumentation erfolgt im EPSweb durch den jeweiligen EA und im FüSt -P-. Re-

levante Meldungen der EA sind durch gesondert berechtigte Mitarbeiter in das zentrale

EPSweb-Einsatzprotokoll des FüSt -P- zu übertragen.

6.18.2 Kräftedarstellung mittels GPS-Positionsdaten

Die aktuellen Positionen ausgewählter Kräfte im Einsatzraum werden im Kräftemanager des

Programms „CommandX“ dargestellt.

6.18.3 Digitalfunk

Die eingesetzten Kräfte nutzen nur die ihnen gemäß Kommunikationsübersicht zugewiese-

nen TBZ-Rufgruppen. Auch ein bloßes Mithören anderer Rufgruppen (z.B. „Heimat“- oder

Rufgruppe anderer EA) hat wegen der Belastung des Digitalfunknetzes zu unterblieben.

6.19 Entlassungen von Einsatzkräften

Kräfteentlassungen erfolgen ausnahmslos nur nach Rücksprache mit dem PF bzw. FüSt -P-.

6.20 Erfahrungsberichte / Einsatznachbereitung

Für eine strukturierte Nachbereitung fertigen alle Einsatzabschnitte Erfahrungsberichte und

übersenden diese dem Vorbereitungsstab OSZE/G20 bis zum 31.08.2017. Darüber hinaus

sind Nachbesprechungen vorgesehen.

Es wird gebeten, die Erfahrungsberichte einheitlich zu gliedern:

Taktisches Konzept

Zusammenarbeit mit Externen

Erfahrungen mit Führungs- und Einsatzkräften

Information und Kommunikation

Führungs- und Einsatzmittel

Unterbringung und Versorgung

Verhalten der Bevölkerung, Medienvertreter, Störer

Sonstiges

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Soweit möglich, sollen zu erkannten Schwachstellen / Problemen entsprechende Lösungs-

möglichkeiten aufgezeigt werden.

6.21 Einsatzbesprechungen

Einsatzbesprechungen (nur EA-Führer) vor Eintritt in die BAO finden am Fr. 09.06.2017,

10:00 Uhr und am Mi. 21.06.2017, 10:00 Uhr, statt. Eine weitere Einsatzbesprechung unmit-

telbar vor dem G20-Gipfel mit den Einsatzabschnitten (bis zur Ebene Hundertschaftsführer)

findet am Mo. 03.07.2017, um 10:00 Uhr, statt. Örtlichkeit für alle Besprechungen: Großer

Sitzungssaal des Polizeipräsidiums Hamburg (Raum-Nr.: EG D 134).

7 Kommunikation

Die Kommunikationswege, Erreichbarkeiten und Rufnamen sind in der Kommunikations-

übersicht dargestellt.

8 Führung

Die Einsatzführung erfolgt durch den PF, LPD Hartmut Dudde. Er ist über den FüSt -P- er-

reichbar.

gez. Hartmut Dudde

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Verteiler:

Ø an: PF, DEL, DE 20, DE 10, DE 11, alle EA-Führer

E-Mail: PL, PL/V über PB, LSt

DE 12, DE 13, DE 14

PÖAL über Polizeipressestelle,

LKAL, LKAL/V, LKA 10, LKA 20, LKA 27, LKA 24, LKA 201, LKA 701

DE 30, DE 300, DE 31-37 über DE 301

DPVL /DPVLS, VDL und VD 2 – 4 über DPV 011, VD 53, alle PK

VTL, ITL, IT 412, IT420, IT 421, VT 222/Kfz-Leitstelle

WSPL, WSPLS

Funktionspostfächer der EA:

POL-meldekopf-VT1, POL-ea-logistik, POL-ea-aufklärung-osze-g20, POL-verkehr-osze-g20,

POL-pk14-osze-g20, POL-osze-g20-earaumschutz, POL-ak-osze-g20, POL-lkahh7-vbstab-

osze-g20, POL-pk34-osze-g20, POL-lkahh240-osze-g20, POL-de21, POL-osze-g20-ea-

eingreifkräfte, POL-de13-osze-g20, POL-wsp01einsatz, POL-poea-osze-g20, POL-osze-g20-

technik

J2 , PERS 3 über PERS 1, PERS 30

AK 1 Einsatz, AK 4-HD über AK 1

Lagezentren des Bundes und der Länder

Nachrichtlich per E-Mail: DIE, LKA 26/KDD, Personalrat, BPOLI Hamburg, Feuerwehr Ham-

burg (Vorbereitungsstab OSZE-G20)