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Was ändert sich durch die neue Norm DIN EN ISO 9712 ?! Es dauert nicht mehr lange, denn Anfang Januar 2013 ersetzt die „neue“ DIN EN ISO 9712 ("Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung") die „alte“ Norm DIN EN 473. Doch, was heißt das Konkret? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Änderung? Im positiven Sinne bedeutet dies, dass die in Deutschland durchgeführten Qualifizierungen und Zertifizierungen nach der neuen Norm zukünftig weltweit Anerkennung finden werden und natürlich auch die auf dieser Grundlage durchgeführten ZfP-Dienstleistungen. Das Arbeiten im Ausland wird also etwas einfacher. Praktische Änderungen, die sich mit der Einführung der DIN EN ISO 9712 ergeben, sind unter anderem folgende: Neu sind die beiden Prüfverfahren: a) Infrarotthermographie und b) Prüfung mit Dehnungsmessstreifen Weitere Prüfverfahren könnten durch die Zertifizierungsstellen aufgenommen werden. Ab 2013 wird der Nachweis einer Mindest-Erfahrungszeit im Verfahren vor (!) der Qualifizierungsprüfung notwendig. Diese Mindesterfahrungszeit wird nach jetziger Auslegung 10% der Erfahrungszeit betragen, die für den Erwerb des Zertifikats in dem jeweiligen Verfahren erforderlich ist. Es gibt einige Änderungen bei der Kursdauer: Die neue Norm DIN EN ISO 9712 lässt künftig für die Qualifizierung in den Verfahren UT1 (Ultraschallprüfung Stufe 1) und RT1 (Durchstrahlungsprüfung Stufe 1) lediglich 40 Stunden Ausbildungszeit zu. Gleichzeitig gestattet sie es den nationalen Zertifizierungsstellen aber, andere strengere Regelungen zu treffen. (Als Partner der DGZfP wird Werkstoff Service der DGZfP folgend die bekannten Qualifizierungszeiten für die UT1- und RT1-Ausbildung unverändert lassen, um dem Qualitätsanspruch an diese schwierige Ausbildung gerecht zu werden.) Aufwendiger werden die Rezertifizierungen in allen Verfahren. Dies vor allem, weil für alle Stufen umfangreichere praktische Rezertifizierungsprüfungen verlangt werden, und nicht mehr die aus der Vergangenheit bekannten vereinfachten Prüfungen. Die neue Norm schreibt keine Mindestausbildungszeit mehr für die Grundlagenausbildung in der Stufe 3 (Basic-Kurs) vor - nach wie vor aber eine Prüfung zu den Grundlagen. Arbeitgeber werden durch die neue Norm aufgefordert, eigene Prüfer schriftlich zu autorisieren, die Qualifizierung des ZfP-Personals möglichst durch eine Verfahrensanweisung zu regeln und zudem schriftliche Nachweise über die

Was ändert sich durch die neue Norm DIN EN ISO 9712 ?

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Was ändert sich durch die neue Norm DIN EN ISO 9712 ?! Ein wichtiges Thema in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung

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Was ändert sich durch die neue Norm DIN EN ISO 9712 ?! Es dauert nicht mehr lange, denn Anfang Januar 2013 ersetzt die „neue“ DIN EN ISO 9712 ("Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung") die „alte“ Norm DIN EN 473. Doch, was heißt das Konkret? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Änderung?

Im positiven Sinne bedeutet dies, dass die in Deutschland durchgeführten Qualifizierungen und Zertifizierungen nach der neuen Norm zukünftig weltweit Anerkennung finden werden und natürlich auch die auf dieser Grundlage durchgeführten ZfP-Dienstleistungen. Das Arbeiten im Ausland wird also etwas einfacher.

Praktische Änderungen, die sich mit der Einführung der DIN EN ISO 9712 ergeben, sind unter anderem folgende:

• Neu sind die beiden Prüfverfahren: a) Infrarotthermographie und b) Prüfung mit Dehnungsmessstreifen Weitere Prüfverfahren könnten durch die Zertifizierungsstellen aufgenommen werden.

• Ab 2013 wird der Nachweis einer Mindest-Erfahrungszeit im Verfahren vor (!) der Qualifizierungsprüfung notwendig. Diese Mindesterfahrungszeit wird nach jetziger Auslegung 10% der Erfahrungszeit betragen, die für den Erwerb des Zertifikats in dem jeweiligen Verfahren erforderlich ist.

• Es gibt einige Änderungen bei der Kursdauer:

Die neue Norm DIN EN ISO 9712 lässt künftig für die Qualifizierung in den Verfahren UT1 (Ultraschallprüfung Stufe 1) und RT1 (Durchstrahlungsprüfung Stufe 1) lediglich 40 Stunden Ausbildungszeit zu. Gleichzeitig gestattet sie es den nationalen Zertifizierungsstellen aber, andere strengere Regelungen zu treffen. (Als Partner der DGZfP wird Werkstoff Service der DGZfP folgend die bekannten Qualifizierungszeiten für die UT1- und RT1-Ausbildung unverändert lassen, um dem Qualitätsanspruch an diese schwierige Ausbildung gerecht zu werden.)

• Aufwendiger werden die Rezertifizierungen in allen Verfahren. Dies vor allem, weil

für alle Stufen umfangreichere praktische Rezertifizierungsprüfungen verlangt werden, und nicht mehr die aus der Vergangenheit bekannten vereinfachten Prüfungen.

• Die neue Norm schreibt keine Mindestausbildungszeit mehr für die

Grundlagenausbildung in der Stufe 3 (Basic-Kurs) vor - nach wie vor aber eine Prüfung zu den Grundlagen.

• Arbeitgeber werden durch die neue Norm aufgefordert, eigene Prüfer schriftlich zu

autorisieren, die Qualifizierung des ZfP-Personals möglichst durch eine Verfahrensanweisung zu regeln und zudem schriftliche Nachweise über die

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regelmäßige Tätigkeit des ZfP-Personals im jeweiligen Verfahren zu führen

• Ab dem 01.01. 2013 sind auch schriftliche elektronische Prüfungen möglich und digitale Zertifikate, die z.B. auf der Webseite der Zertifizierungsstelle veröffentlicht werden können. Schriftlich elektronische Prüfungen sind solche Prüfungen, wie sie aus der Führerscheinprüfung bekannt sind.

• Der Sehtest kann weiter in der bekannten Form absolviert werden. Die Norm

gestattet es der Zertifizierungsstelle aber, selbst eigene geeignete Alternativen zu entwickeln.

Über weite Teile unterscheiden sich aber die Normen DIN EN ISO 9712 und EN 473 nicht, so dass sich für den einzelnen Prüfer in der praktischen Arbeit zunächst wenig bis nichts ändert. Natürlich behalten die Qualifizierungen und Zertifizierungen nach DIN EN 473 ihre Gültigkeit. Spätestens bei der Rezertifizierung werden dann aber die Regelungen der neuen Norm greifen. Autor: Dr. Ingo Poschmann / W.S. Werkstoff Service GmbH, Essen Stichworte: DIN ISO 9712, DIN ISO 473, ZfP, zerstörungsfreie Prüfung, Änderung, Norm, Konsequenzen, Infrarotthermographie, Dehnungsmessstreifen, Erfahrungszeit, Qualifizierungsprüfung, Rezertifizierung, Mindesterfahrungszeit, Mitarbeiter, Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, Dieser Artikel kann auch auf dem www.Werkstoff-Blog.de (Rubrik zerstörungsfreie Prüfung) mit dem Autor diskutiert und kommentiert werden. Zitieren nur nach Rücksprache mit dem Auto