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Behördenwillkür in Oberösterreich Der rechtlose Bürger-Was bisher geschah: 1995 - 2009 1 Was bisher geschah: 1995 2009 Teil 2 Inhaltsverzeichnis Seite Amt der Oö. Landesregierung Baurechtsabteilung Direktion Straßenbau und Verkehr Mitglieder der Landesregierung hatten schon lange Kenntnis über die dubiosen Vorgänge in SAMA-REIN(?) Landeshauptmann Menschenverachtung, Ignoranz und Präpotenz der OÖVP-Granden 2 5 8 9 10 Bezirkshauptmannschaft Eferding 12 Bezirkshauptmann Dr. Slapnicka 12 Behördenwillkür 13 Unfähigkeit oder Korruption der Behörden Zustand der Gesetzlosigkeit 13 15 Anhänge 16

Was bisher geschah: 1995 2009 Teil 2 Was... · nicht einmal annähernd ein David Coperfield daran heranreichen würde, sagte er wörtlich, er könne das nicht . Behördenwillkür

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Behördenwillkür in Oberösterreich – Der rechtlose Bürger-Was bisher geschah: 1995 - 2009

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Was bisher geschah: 1995 – 2009

Teil 2

Inhaltsverzeichnis

Seite

Amt der Oö. Landesregierung

Baurechtsabteilung

Direktion Straßenbau und Verkehr

Mitglieder der Landesregierung hatten schon lange Kenntnis über die dubiosen

Vorgänge in SAMA-REIN(?)

Landeshauptmann

Menschenverachtung, Ignoranz und Präpotenz der OÖVP-Granden

2

5

8

9

10

Bezirkshauptmannschaft Eferding 12

Bezirkshauptmann Dr. Slapnicka 12

Behördenwillkür 13

Unfähigkeit oder Korruption der Behörden

Zustand der Gesetzlosigkeit

13

15

Anhänge 16

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Behördenwillkür in Oberösterreich – Der rechtlose Bürger-Was bisher geschah: 1995 - 2009

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Amt der Oö. Landesregierung

Eine sehr maßgebliche Rolle spielte die OÖ Landesregierung in unserer Causa. Es waren die verschiedensten Abteilungen,

insbesondere die Baurechtsabeilung, Gemeindeabteilung, Landwirtschaftsabteilung, Verkehrsabteilung und

Straßenverkehrstechnik involviert. Der Landeshauptmann, Landeshauptmann Stellvertreter und diverse andere Beamte

befassten sich mehr, oder weniger mit unserem Fall. Alle gingen davon aus, ein Bürgermeister lügt doch nicht, der Bürger

jedoch immer.

Die Präpotenz und Ignoranz, die die OÖVP in unserer Causa an den Tag legen, ist durch nichts und niemanden zu

überbieten……………………………

Baurechtsabteilung Sollte man nicht besser „BauUNrechtsabteilung” sagen? Entscheiden Sie selbst!

Hauptakteur war Dr. Seebacher. Wie schon erwähnt, hat er der Gemeinde den „Weg gewiesen”, wie aus einer

unbefestigten Grundstücksparzelle eine Straße für den gesamten Verkehr kreiert werden konnte. Man bediente

sich jenes schon mehrfach erwähnten Ing. Hubert Sallaberger aus der Abteilung Maschinen- und Elektrotechnik.

Jener Hubert Sallaberger, der Gerüchten zufolge, dieses Gutachten nicht ganz freiwillig geschrieben haben

soll………..

Dr. Seebacher Was soll man von einem hochkarätigen Beamten wie Dr. Seebacher halten, der eine unbefestigte Grundstücksparzelle nicht von einer Straße für den gesamten Verkehr unterscheiden kann?

Ein hochrangiger Beamter, der in der dafür zuständigen Baurechtsabteilung sitzt, von dem man annehmen könnte, dass er weiß wovon er spricht?

Ein Beamter, der trotz Aufforderung1 (sich vor Ort selber zu überzeugen) samt Sachverhaltsdarstellung

(schon 2002), willig und ungeprüft die „Lügenmärchen“ des Dopler übernimmt und bis zum VwGH mit trägt.

Ein Beamter, der noch immer die Meinung vertritt, es sei alles rechtens, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen.

An was gebricht es hier? An Mut? An Größe? An Ehrlichkeit? Oder schlichtweg an allem?

Jeder vernünftige Mensch, so sollte man meinen, überzeugt sich selbst von einem Tatbestand, über den er zu entscheiden hat!

Speziell dann, wenn sich die Betroffenen so vehement zur Wehr setzen, wäre es sogar für einen Beamten, auch in höherer Position unumgänglich, den wahren Sachverhalt vor Ort selbst in Augenschein zu nehmen!

Belustigend finden wir die Meinung von Besuchern unserer Website, denen es völlig unverständlich ist, dass wir nicht darauf gedrungen hätten, die zuständigen Leute vor Ort zu bekommen! Ihrer Meinung nach wäre dann Derartiges nie geschehen!

Oh, Ihr Kleingläubigen kann man nur sagen! Wir hätten die Zuständigen sogar hergetragen, wenn sie nur gewollt hätten. Der Staatsbürger ist für derartige Herrschaften nicht einmal eine Zahl. Er ist einfach nur lästig!

1 Siehe Anhang: Schreiben an Dr. Seebacher

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Liebe Leser, unser sehr teuer erkaufter Rat an Euch: Es ist völlig sinnlos einem Beamten etwas beibringen zu wollen! Ihr könnt doch nicht Euren Hausverstand in eine „Beamtendienststube“ verpflanzen!!!

Hausverstand in einer Baurechtsabteilung? Wo kämen wir denn da hin? Wie schon der Leiter der Anlagenabteilung der BH Eferding, Dr. Egon Ellrichshausen treffend festgestellt hat: „Vernunft hat auf einer Behörde nichts zu suchen“!

Nur so und nicht anders ist auch der ganze Verlauf dieser Geschichte zu erklären! Jeder schreibt anscheinend den Mist des anderen ungeprüft ab, schmückt ihn wahrscheinlich nach eigenem Gutdünken in Verbindung mit einigen Paragraphen (so etwas beeindruckt die Leute und macht sich immer gut) und vorgefasster Meinung noch aus und so wird aus der Lüge eines Bürgermeisters ein wahrer „Sachverhalt“.

Man kann nur sagen: „Hut ab Ihr hohen Herren!“ Das ist eine Meisterleistung, die auch der Mentalität der handelnden Personen absolut würdig ist. Hier kommt so richtig die Verachtung des kleinen Staatsbürgers als „Individuum“ zum Ausdruck. Ein Gesprächsprotokoll über eine mehr als 2-stündige „Unterredung“ von Hermann Weißenböck mit Dr. Seebacher und Dr. Simader (Gemeindeabteilung), über dessen Richtigkeit keine Einwände erhoben wurden, ist ein weiteres beredtes Zeugnis von Ignoranz.

Es gilt eine amtlich vorgefasste Meinung, die nicht einmal durch Tatsachen und Fakten erschüttert werden kann!

Produziert in einer „Niederlassung“ (LDZ), wo eigene Ansichten und Meinungen über jeglicher Realität stehen und wo dementsprechend gehandelt wird.

Stellt nicht schon die Bezeichnung „Landesdienstleistungszentrum“ eine gefährliche Drohung für den Staatsbürger dar? Wir haben diese Erfahrung gemacht.

Fehlerkultur? Zivilcourage? Ethik? Moral? Es ist unfassbar mit anzusehen, wie man behördlicherseits mit einem begangenen Fehler umgeht, diesen immer weiter aufbläst und vorantreibt, nur um die Betroffenen zu ruinieren! Niemand in diesem Behördenapparat hat den Anstand oder den Mut, Fehler einzugestehen und die Sache zu beenden.

Es ist geradezu ein Hohn, wenn von hochrangigen „Volksvertretern“ Ethikunterricht und sonstige Vermittlung von Werten in den Schulen gefordert wird! Selber weiß man wahrscheinlich aber nicht einmal, wie man Derartiges schreibt, geschweige denn, was es ist! Diese Feststellung sei hier einmal klar und deutlich angemerkt!

Ein noch größerer Hohn ist es, Bürger zur Zivilcourage aufzufordern, ohne zu sagen, gegen wen sich diese Zivilcourage richten soll!

Nicht gegen Unrecht? Nicht gegen Willkür? Nicht gegen Schikane? Nicht gegen Unmoral? Nicht gegen Missachtung aller Werte? Gegen was also?

Wahrscheinlich gegen Nachbars Lumpi oder gegen Maikäfer und Gelsen???

Man könnte also zusammenfassend feststellen, dass man in derartigen „Zentren“ die Meinung vertritt, alles Recht geht von ihnen aus, alles Unrecht vom Volk.

Wie heißt es schon in Don Carlo: „Das Volk muss stumm zugrunde gehen“.

Hermann Weißenböck: „Liebe Parteistrategen, wie ich Euch schon zu Beginn des „Krieges gegen uns“ versprochen habe, wenn es gewollt wird, ich mache Euch den „Jägerstätter“!!

Da anscheinend das Beamtenheer überzeugt ist, dass es ohnehin niemand wagt, sich gegen derartige Willkür aufzulehnen, und auch so agiert, so sei hier schriftlich festgehalten, was ich, Hermann Weißenböck, Euch schon

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oft persönlich gesagt habe: „Eine solche Bürokratie mit derartigen Ansichten und Auslegungen ist der Wegbereiter für Terrorismus und Extremismus.“ (siehe dazu Fall Pinsdorf)

Der „Normalbürger“ muss sich alles gefallen lassen, nur Beamte dürfen ganz „dünnhäutig“ sein?

Viel schlimmer aber ist es noch, wenn ein führender Beamter sich auf den Standpunkt stellt und dies auch

öffentlich kundtut: „Ich bin eine alter CV-ler, mir kann nichts passieren“. (Bezirkshauptmannschaft Eferding)

Ehrliche und anständige Beamte Zur Ehrenrettung muss man aber sagen, dass es auch ehrliche und anständige Beamte gibt, die leider in der Minderzahl sind. Es wäre sonst aufgrund der Betonphalanx, die uns gegenüberstand, nicht möglich gewesen, diverse Schriftstücke zu erhalten, um dieses „Gaunerstück“ aufhalten zu können.

Es gibt leider schon viel zu wenige davon. Sie müssen sich auch noch fürchten, dass ihre 5-jährigen Verträge nicht verlängert werden. Ein gesetzlich zulässiges Druckmittel ALLES mitzumachen???

Diesen ganzen Zirkus, um einen Parteifreund zu schützen, der wiederum Bürgermeister werden will???

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Direktion Straßenbau und Verkehr

Damit der Leser sieht, wie sich alles im Kreis dreht - immer neue Beamte werden eingebunden, die die Causa

nicht kennen, die wieder von einer Straße ausgehen und von Rechtsvorschriften schreiben, die eine Straße und

nicht eine unbefestigte Grundstücksparzelle betreffen. So wird der Bürger „verarscht”………

Hier ein weiteres Detail aus dem LDZ („Landesdunstverbreitungszentrum?“), das wohl an Realitätsverweigerung wiederum seinesgleichen sucht.

Hofrat Dipl. Ing. Reinhard Huemer Nach einer Anfrage bei der Präsidiale (Verfassungsdienst) des Landes OÖ, wie sich denn die Lichtraumvorschriften für die unbefestigte Grundstücksparzelle 1154/1 definieren und aus welchem Gesetzestext sie hervorgehen, erhielten wir per Telefax dieses “ „Aufklärungsschreiben”

2.

Bei einem darauf folgendem Telefonat von Hermann Weißenböck mit Herrn Hofrat Huemer, der als Verfasser der „Expertise“ ausgewiesen war, die klare Fragestellung, ob er denn überhaupt wisse, wovon er hier schreibt?

Er solle doch so nett sein, die Straßenquerschnittselemente samt Richtlinien, Bemessungskriterien, Planungsrichtlinien, Straßenbauunterlagen und dergleichen für diese „überregionale Autobahn 1154/1“ besorgen und aus diesen Unterlagen seine Erkenntnisse schürfen.

Die Frage, ob einer Veröffentlichung „derartigen Unsinns“ auf unserer Website seinerseits etwas entgegenstünde, hat er mit klarem Nein beantwortet.

Wir glauben, dass es müßig ist, den Leser davon zu unterrichten, dass ein mehr als halbstündiges Telefongespräch den Herrn Hofrat zu keiner Meinungsänderung bewegen konnte.

Seine freundliche schriftliche Mitteilung, all diese Richtlinien wären in Wien zu beziehen, ist geradezu belustigend, wenn es nicht so traurig wäre!

Gibt es wirklich RVS über unbefestigte 2 Meter breite Grundstücksparzellen????

Wahrscheinlich über „Wurmbohrungen“, „Gräserkrümmungen“, „Höhen von Maulwurfshügeln“ und „Biegsamkeit von Anrainergehölzen“, die die „Durchlässigkeit von Wildbewegungen“ beeinflussen können. Auch die Aufforderung doch bitte selbst vor Ort die festen Bauteile wie Brücken, Mauern, Pfeiler, Stützen usf., die mit der Fahrbahn mitgeneigt sind, darzustellen und die unbefestigte Wiesenparzelle zu besichtigen, hat er dankend abgelehnt. Getreu dem alten Motto: „Ein Beamter darf nichts annehmen, nicht einmal Vernunft!“

Zu seiner Ehrenrettung sei gesagt, dass man wenigstens am Telefon vernünftig mit ihm reden konnte.

Interessant ist auch, dass vom Amt der Landesregierung immer neue Personen in diesen „Mist“ involviert werden, wahrscheinlich um die Geschlossenheit der Beamten-Irrmeinung zu dokumentieren!

Die rechtskundigen Leser unserer Website wären hier gefordert, Kraft ihrer Titel und Stellungen vielleicht hilfsweise von diesen Herren oder Damen die nötigen „Straßenunterlagen von 1154/1“ zu erhalten. Oder wollen Sie sich auch „verarschen“ lassen?

2 Siehe Anhang: Aufklärungsschreiben von Dipl. Ing. Huemer

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Hofrat Dipl. Ing. Karl Prummer Das bis zum heutigen Tage unbeantwortet gebliebene Schreiben vom 25. März 2007

3 an besagten Hofrat,

das einen beabsichtigten unmissverständlichen Inhalt hat und das eine sofortige Klarstellung amtlicherseits erfordert hätte, ist trotz vielmaliger Urgenzen ohne Konsequenzen geblieben. Führungsbeamte, in leitenden Positionen, deren nicht gerade kleines Salär von auch gequälten Staatsbürgern wie uns bezahlt wird, sollten eine andere Haltung an den Tag legen, als die Totalignoranz bestehender Probleme! Hier wird wieder einmal, wie schon so oft in dieser gesamten Causa, der rechtssuchende Staatsbürger zum nicht einmal beachtenswerten “ „Idioten” gestempelt und dahingehend behandelt.

Hier existiert kein Auskunftspflichtgesetz mehr, hier regiert nur mehr die nackte Behördenwillkür!! Wie man inzwischen weiß, wurde eine Expertise von ihm für den internen Behördengebrauch angefertigt, dessen Inhalt man uns nie übermittelt hat. Wer nun glaubt, dass dieses Gutachten zum Einlenken oder gar Umdenken der Behörden geführt hat, wird als Kenner unserer Bürokratie richtig vermuten, dass überhaupt nichts passiert ist. Also sämtlich der Gemeinde vorgesetzte Dienststellen und Ämter betreiben wissentlich und in voller Absicht die Verfolgung von unschuldigen Staatsbürgern einfach weiter, nur um keine eigenen Fehler eingestehen zu müssen. Ein derartiges Behördensystem, das trotz besseren Wissens in derart brutaler Willkür vorgeht, hat mit einem so genannten Rechtsstaat überhaupt nichts mehr gemein, sondern ist höchstens mit einem System des Idi Amin oder anderen derartigen „Größen“ vergleichbar! Wie lange dauert es in Oberösterreich noch, bis man als Parteimitglied einer „staatstragenden“ Partei ungehindert missliebige Leute umbringen kann??? Diese Frage muss in diesem Zusammenhang gestattet sein! Umso verwunderlicher ist es, dass man jetzt wiederum, da Wahlkampfzeit, auf vielen Plakaten der stimmenheischenden „Volksvertreter“ ständig von Anständigkeit, Verantwortung und Ehrlichkeit und sogar von Erfahrung lesen muss, was bei einem von diesen Slogans jahrelang geschädigten Bürger nicht nur Magendrücken sondern noch Schlimmeres auslöst. Hier klaffen diese Parolen und die Realität meilenweit auseinander! Auch das auf kleinen gelben Schildern zu lesende „Dr. Jo: klare Frage klare Antwort“ ist nur ein Wahlkampfgag (oder sollte es „gack“ heißen?) und hat mit der Praxis nichts zu tun.

3 Siehe Anhang: unbeantwortet gebliebenes Schreiben an Dipl. Ing. Prummer

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Mitglieder der Landesregierung hatten schon lange Kenntnis über die dubiosen Vorgänge in St. Marienkirchen an der Polsenz Schon 2006 wusste Landesrat Dr. Stockinger über die ominöse Grundstücksparzelle 1154/1 Bescheid………. Eine Krönung stellt unser Schreiben vom 29. November 2006

4 an den Landesrat Dr. Stockinger dar.

Frage: 1154/1 landwirtschaftlicher Nutzgrund oder Gemeindestraße??? Anlässlich eines Telefongespräches mit dem Herrn Landesrat persönlich, bei dem Hermann Weißenböck die geradezu unheimliche Wandlungsfähigkeit dieser Grundstücksparzelle 1154/1 betonte und darauf hinwies, dass nicht einmal annähernd ein David Coperfield daran heranreichen würde, sagte er wörtlich, er könne das nicht nachvollziehen, weil er diesen David Coperfield nicht kenne?! Das nach neuerlicher Urgenz von Landesrat Dr. Stockinger in dieser Causa an uns ergangene Schreiben vom 8. Feber 2007

5 kann auch in dieser „wandlungsfähigen Bürokratie“ wahrscheinlich nicht mehr übertroffen

werden. Das Schreiben der Abteilung Gemeinden an die Gemeindeleitung in SAMA-REIN(?) vom 25. Jänner 2007

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ist fast schon als makaber zu bezeichnen. Aber, geneigter Leser, beurteilen Sie die Fakten selbst und bilden Sie sich ein Urteil!

4 Siehe Anhang: Schreiben an LR Dr. Stockinger

5 Siehe Anhang: Schreiben von LR Dr. Stockinger

6 Siehe Anhang: Schreiben Abt. Gemeinden an Gemeindeleitung

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Landeshauptmann Als „Landeschef” auch die oberste Instanz?

Der Landeshauptmann Die moralische Autorität unseres „Landesvaters”

Der Landeschef ganz privat „Wenn ich den Menschen helfen kann und sehe, dass die Hilfe ankommt und die Menschen wieder Hoffnung schöpfen“, dann ist das für Landeshauptmann Josef Pühringer nicht nur etwas sehr Bewegendes, sondern auch der Grund, warum er nach so vielen Jahren noch immer mit Begeisterung Politiker ist.

Neues Volksblattes vom 11. Sept. 2009, Seite 4, 1. Absatz

Müsste ihn da nicht die Lösung eines 12-jährigen Problems über eine real nicht vorhandene Gemeindestraße geradezu in einen Freudentaumel versetzen?

Wenn diese Aussage des „Landesvaters“ als wörtlich und wahr zu betrachten ist, stellt sich in der Causa Gemeinde SAMA-REIN(?) gegen Weißenböck die entscheidende Frage:

Weiß er Bescheid oder nicht?

Ist er nun in Kenntnis oder Unkenntnis dieser unglaublichen Geschichte?

a) Ist er in Kenntnis dieser Angelegenheit stellt sich die Frage, wie ist das mit obigem Zitat zu vereinbaren?

b) Ist er in Unkenntnis, warum haben ihn dann seine Mitarbeiter nicht trotz der eindeutigen Schreiben, die stets per Einschreiben an ihn selbst gerichtet waren, informiert?

c) Die Beamtenschar der Verwaltung agiert selbstverantwortlich und in Eigenregie ohne Wissen und Duldung des Landesvaters? Das hieße, der oberste „Chef“ im Lande hat keine Ahnung von der Vorgangsweise „seiner“ Beamten und duldet daher alles, was in der Causa Weißenböck veranstaltet wird!

Wer übernimmt in diesem Fall die moralische Verantwortung für das bisher Geschehene und womöglich das noch Kommende?

Sollte es aber so sein, dass „unser Landesvater“ über die Vorgänge dieser unseligen und verwerflichen Angelegenheit Bescheid wusste und weiß, seit Jahren aber aus partei- und machtpolitischen Gründen, nur um einen Bürgermeister aus den eigenen Reihen zu schützen, nichts unternimmt, ergeben sich dann nicht immer mehr Widersprüche zum zitierten exzellenten Charakterbild des Landeschefs?

Die wissentliche Duldung eines solch wohl einzigartigen Geschehens würde dem hier gezeichneten Verhaltens- und Charaktermuster diametral entgegenstehen!

Würde dann nicht sogar die Aussage von Ehefrau Christa eine andere Bedeutung gewinnen? „Seine Art auf die Menschen zuzugehen, schätzt Ehefrau Christa besonders an Landeshauptmann Josef Pühringer.“ (Neues Volksblatt vom 11. Sept. 2009, Seite 4)

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Menschenverachtung, Ignoranz und Präpotenz der OÖVP-Granden Die Ignoranz und Präpotenz, die sie in unserer Causa an den Tag legen ist durch nichts und niemanden zu überbieten. Schon 1997, als die Gemeindeleitung von St. Marienkirchen begann, uns zu drangsalieren und Straßen und Bauwerke zu erfinden, suchte Hermann Weißenböck alle nur möglichen “wichtigen” Personen in den nachgeschalteten Ämter und Behörden auf, um sie auf diesen Schwachsinn hinzuweisen. Seine Argumente blieben ungehört, seine Beweise ungelesen oder wurden einfach ignoriert. So nahm das Unglück seinen Lauf. Offensichtlich vertritt man bei den Behörden die Meinung: Eine Amtsperson lügt nie, der Bürger jedoch immer! Im Speziellen galt das für uns. Dank dem ehemaligen Postenkommandanten von Prambachkirchen und diversen „ehrenwerten” Bürgern der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz wurden verleumderische Aussagen und Meinungen getätigt sowie Schreiben an alle nur möglichen Ämter, Gerichte und Behörden geschickt. Wir wurden als „Gesindel und Verbrecher, als abartiges Gaunerpärchen” und noch Schlimmeres dargestellt. Bevor wir das überhaupt mitgekriegt haben, war unser Ruf schon ruiniert. Alleine schon der Name Weißenböck reichte damals auf einem Amt aus, um nicht einmal beachtet, geschweige denn angehört zu werden. Keine Behörde hat uns über diese verleumderischen Schreiben informiert oder einvernommen. Wurden diese Schriften wie bei der Stasi gesammelt, um sie vielleicht irgendwann gegen uns verwenden zu können? Menschenverachtung der übelsten Art!!!

Alle weiteren schriftliche Aufforderungen an die entsprechenden Behörden vor Ort die „Straße” herzuzeigen

oder zu sagen, wo sich eine derartige Straße befinden soll, wurden nicht einmal beantwortet, geschweige denn

irgendetwas unternommen.

Dringliche schriftliche Aufforderungen, nicht nur an den Straßenbaulandesrat Hiesl, der am ehesten wissen

müsste und Unterlagen darüber besitzen sollte, wenn es hier eine „öffentliche Straße 1154/1” gibt, sondern auch

an die Gemeindeabteilung des Landes, zuständige Landesräte Ackerl und Stockinger, des weiteren an die

Verkehrsabteilung (Hofrat Franz), an die Abteilung Straßenverkehrstechnik (Hofrat Prummer, aus dessen

Unterabteilung Maschinen- und Elektrotechnik der Gutachter Ing. Sallaberger als Autor des Straßengutachtens

kam), an den Landeshauptmann Pühringer persönlich, an die Baurechtsabteilung (Dr. Seebacher) alle

Unterlagen sowie Widmung, Einreihung und Verordnung dieser „Straße” herbeizuschaffen und vorzulegen,

wurden vollständig ignoriert.

Vielfältige Urgenzen an alle diese Herrschaften brachten nur Schreiben hervor, dass sie unsere Aufforderungen

an die Gemeinde weitergeleitet hätten und die schriftliche Anwort der Gemeinde sei gewesen, das sei eine

Gemeindestraße für den gesamten öffentlichen Verkehr, die ihrer Ansicht nach weder Widmung, noch

Einreihung und Verordnung braucht.

Eine Aufsichtsbeschwerde über die schikanöse und skandalöse Vorgangsweise des Dr. Seebacher der

Baurechtsabteilung (vielleicht sollte es richtigerweise „Bauunrechtsabteilung” heißen?) wurde ihm selbst zur

Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet!!!

Derartige Methoden sollte man auch bei Gericht anwenden, jeder Straftäter sein eigener Richter - wir bräuchten

keine Gefängnisse mehr - eine wünschenswerte Vorstellung oder sogar OÖVP-Plan???

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Unsere dringlichen Bitten, uns wenigstens die Fahrbahn und den Fahrbahnrand dieser „Gemeindestraße” zu

zeigen, damit wir laut Bescheid den Weidezaun und die Bäume dorthinversetzen könnten, blieben ungehört.

Warum wohl? Es gab ja weder Fahrbahn und auch sonst nichts an baulichen Errungenschaften, die eine

Gemeindestraße nach Straßengesetz aufweisen muss.

Unüberbietbar ist die Ignoranz der OÖVP-Parteileitung, die nicht einmal jetzt, nachdem die Fakten auf dem

Tisch liegen, reagiert, sondern weiterhin den Kopf in den Sand steckt und sich wie die drei Affen verhält: nichts

hören, nichts sehen, nichts sprechen!

Wir stellen hiermit fest, dass es keinen Unterschied mehr zwischen schwarz und braun gibt, höchstens als

farbliche Nuance, in den Methoden nicht mehr!

Jugendliche, die aus reiner Dummheit und purem Übermut die Hand zum bekannten „Gruße” erheben, werden

strafrechtlich verfolgt. Echte „Menschenjäger” wie in St. Marienkirchen an der Polsenz dürfen ihr Werk ungestraft

fortsetzen und womöglich auch vollenden?????

Wie aus einem Schreiben des Wenzelhuemer, das bei Gericht vorgelegt wurde, hervorgeht, hat der ÖVP-

Gemeinderat und Bürgermeister-Freund Werner Hellmayr sogar dazu aufgerufen, den Weißenböck endlich zu

„beseitigen”!!!! Wenzelhuemer führt zum Beweis der Wahrheit sogar seinen Sohn Christian an, der bei dieser

öffentlichen Aussage anwesend war.

Gibt es dazu noch mehr zu sagen???

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Bezirkshauptmannschaft Eferding

Welche Aktionen sich Dr. Egon Ellrichshausen und diverse anderer Personen der Bezirkshauptmannschaft geleistet haben,

war einfach unvorstellbar!

Wie will der neue Bezirkshauptmann Dr. Slapnicka dieses Problem lösen?

Jahrelang hat die Bezirkshauptmannschaft als Bezirksverwaltungsbehörde rechtsverweigernd und rechtswidrig alle „Lügen” der Gemeindeleitung von St. Marienkirchen an der Polsenz ungeprüft übernommen.

Der damalige Bezirkshauptmann Jandl, seine Stellvertreter Dr. Holzinger, Dr. Ellrichshausen und diverse andere Beamte waren „willfährige Diener der „SAMA-REIN(?)ER“ Gemeindeleitung.

Schon bei den ersten Unklarheiten und Ungereimtheiten über die dubiose „Gemeindestraße 1154/1 wären diese Herrschaften verpflichtet gewesen, ein amtswegiges Feststellungsverfahren einzuleiten.

In Rechtsverweigerung hat man alle Anzeigen von uns, die zur Feststellung „Straße“ oder „Wiese“ geführt hätten, einfach negiert, um so die Wahrheit nicht ans Tageslicht kommen zu lassen.

Eine derartige Vorgangsweise ist einer Bezirksverwaltungsbehörde unwürdig und sollte auch in dieser Institution

(siehe dazu auch Aussage von Dr. Ellrichshausen: „Ich bin eine alter CV-ler, mir kann nichts

passieren“.) zu Konsequenzen führen.

Auch werden einige derartige Schreiben in späterer Folge hier ins Netz gestellt, um dem Leser die „Flexibilität“ solcher Beamter und deren „Rechtsansichten” vor Augen zu führen.

Bezirkshauptmann Dr. Slapnicka Der neue Bezirkshauptmann Dr. Slapnicka, der das bestehende Problem übernommen hat, steht vor der undankbaren Aufgabe, dieses zu lösen.

Vermutlich tut er sich dabei schwer, weil er der ihm nun unterstellen Beamtenschaft nichts am Zeug flicken will oder darf und der Gemeindeleitung von St. Marienkirchen irgendwie die Unrechtmäßigkeit ihrer Vorgangsweise begreiflich machen soll.

Mittlerweile in Kenntnis der behördenseitigen Vorgangsweise über diese ominöse „Gemeindestraße 1154/1“ samt deren nicht vorhandenen „Bauwerken“ scheint eine vernünftige Lösung schier unmöglich.

Der inzwischen verstorbene Landessachverständige Hubert Sallaberger, der ganz offensichtlich in seiner Expertise 1154/1 mit 1154/2 verwechselt hat, raubt auch ihm seinen Seelenfrieden.

Darf er mit diesem Wissen die bisher begangenen Schandtaten womöglich gar noch vollenden und damit den Schaden vergrößern oder soll er ein amtliches Feststellungsverfahren einleiten Schreiben an Dr. Slapnicka vom 21. Juni 2009

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Schreiben an Dr. Slapnicka vom 28. August 20098

7 Siehe Anhang: Schreiben an Dr. Slapnicka vom 21.6.2009

8 Siehe Anhang: Schreiben an Dr. Slapnicka vom 28.8.2009

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Behördenwillkür

Wir werfen die Frage auf, warum sich der gesamte Verwaltungsapparat seit Jahren beharrlich weigert, eine Feststellung über den tatsächlichen Sachverhalt der real nicht vorhandenen Gemeindestraße 1154/1 und das gleichfalls nicht existente Bauwerk zu treffen? ………..

Unfähigkeit oder Korruption?

Wir werfen die Frage auf, warum sich der gesamte Verwaltungsapparat seit Jahren beharrlich weigert, eine Feststellung über den tatsächlichen Sachverhalt der real nicht vorhandenen Gemeindestraße 1154/1 und das gleichfalls nicht existente Bauwerk zu treffen?

Ein Sachverhalt, der schon mit der Kompetenz eines Sonderschülers ohne Probleme festzustellen wäre, scheint für die Verwaltungsbehörden ein schier unlösbares Problem darzustellen!

Was besagt dazu das Strafgesetzbuch?

§302(1): Ein Beamter, der mit dem Vorsatz dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.

Täter kann nur ein Beamter iSd §74, Abs.1, Zi.4 sein.

Das Unrechtsbewusstsein Unrechtsbewusstsein ist das Bewusstsein, dass die Tat gegen die Rechtsordnung verstößt, also das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Das Unrechtsbewusstsein bildet das Kernstück des Schuldvorwurfes. Lehre und Praxis unterscheiden zwischen aktuellem (wie im vorliegenden Falle) und potentiellem Unrechtsbewusstsein.

Der vorwerfbare Rechtsirrtum Rechtsirrtum ist vorwerfbar, wenn das Unrecht der Tat für den Täter sowie für jedermann leicht erkennbar war. Wenn zu dieser Kenntnis nicht unbedingt das genaue Wissen um die einzelnen Rechtsvorschriften gehört, sondern das schon Kraft des allgemeinen Rechtsbewusstseins erkannt wird. Für jedermann ist daher leicht erkennbar, dass eine landwirtschaftlich genutzte Fläche schon auf Grund ihrer Beschaffenheit keine öffentlich rechtliche Straße im Sinne des Straßengesetzes sein kann und mit Hammerwerkzeug in den Boden eingeschlagenen Pflöcke samt daran genageltem Kulturschutzzaun keine bauliche Ausführung sein können. Außerdem wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er nach seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre. Nicht zu beachten ist hier der Subsumtionsirrtum, bei welchem der Täter über die rechtliche Qualifikation der Tat irrt, ferner der Irrtum über Strafbarkeit oder Strafwürdigkeit der Tat, sowie der Irrtum über die eigene Zurechnungsfähigkeit.

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Vielmehr ist hier der Tatbestand des §5, Abs.1, 2, 3 vollinhaltlich anzuwenden, da die Bestimmungen des §9, Abs.1 nicht greifen, da vollständige Kenntnis des Sachverhaltes der einzelnen Beteiligten gegeben ist.

Die Drohung Durch die jahrelange Drohung einzelner Beamter, den von der Verwaltungshoheit durch contra legeme Gesetzesauslegung herbeigeführten Zustand auch in die Tat umsetzen zu wollen, dokumentiert durch die Gehaltsexekutionen und andere willensbildende Maßnahmen und Aussagen, sind eindeutige Tatbestandsmerkmale.

Wir wurden jahrelang in Furcht und Unruhe versetzt und man wollte damit einen Zustand von Gesetzesübertretungen unsererseits mit allen Mitteln erreichen. Die gefährliche Drohung nach §74, Abs.1, Zi.5: Unter Drohung ist die Kundgebung eines Willensentschlusses zu verstehen, ein Übel für einen anderen Menschen herbeizuführen, das der Drohende unmittelbar selbst oder durch eine Mittelsperson zu vermitteln vermag. Die Verwirklichung des Übels muss vom Willen des Drohenden abhängen. Ob dieser die Drohung tatsächlich verwirklichen will oder dazu überhaupt im Stande ist, ist hingegen ohne Bedeutung. Es genügt, dass die Drohung ernst gemeint und verwirklichbar erscheint.

Erwiesen durch die per Exekution eingetriebenen Geldbeträge für die Tatausführung, die bis zum heutigen Tag von der Behörde einbehalten sind. Voraussetzung einer Drohung ist daher ein vom Täter zu beeinflussendes Ereignis. Folglich scheiden bloße Warnungen oder das Überbringen von wahrheitswidrigen Schreckensbotschaften aus. (OGH 27.7.2004, 11Os60/04) Die Zufügung des angedrohten Übels muss nicht sofort vollzogen werden. Die Drohung kann daher auch bedingt, etwa für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses in naher Zukunft, ausgesprochen werden. Eine bestimmte Form für die Drohung nach §74, Abs.1, Zi.5 wird nicht verlangt. Sie kann mündlich genauso wie schriftlich geäußert werden.

Alle diese Tatbestände des §74, Abs.1, Zi.5 treffen für unseren Fall ganz genau zu und somit ist der Tatbestand dieses Paragraphen eindeutig erfüllt.

Um den objektiven Tatbestand des §302 weiter auszuführen:

Amtsgeschäfte: Sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Verwaltungsaufgaben eines der

im Gesetz bezeichneten Rechtsträger dienen, die also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und damit für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind.

Ein Bürgermeister, der mit den Amtsgeschäften befugt und vertraut, in Kenntnis seiner Verfügungsgewalt die O.ö. Bauordnung 94 sowie das Bautechnikgesetz, das Grundlage für die Beurteilung diverser Einrichtungen ist, bewusst und vorsätzlich negiert und eigene Rechtsnormen für einen weder anzeige- noch genehmigungspflichtigen landesüblichen von allen Vorschriften dezidiert ausgenommenen Weidezaun aufstellt, begeht einen wissentlichen und auch vorsätzlichen Amtsmissbrauch nach §302(1).

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Die Bezirksverwaltungsbehörde Eine Tathandlung nach §302(1) besteht auch darin, dass ein Beamter seine Befugnis, Amtsgeschäfte vorzunehmen, missbraucht, indem er geforderte Erhebungen nicht durchführt oder durchführen lässt und wissentlich von einem bereits vorliegenden falschen Sachverhalt ausgeht. Ein Befugnismissbrauch liegt vor, wenn er rechtswidrig ausgeübt oder nicht ausgeübt wird. Ein Beamter der sachlich zuständig ist, ihm also die Befugnis in abstracto zusteht, er sie aber in concreto normwidrig gebraucht. Amtsmissbrauch begeht auch, wer durch Unterlassung seiner Verpflichtung anderen zu Schaden gereicht, indem er einen Hoheitsakt pflichtwidrig herbeiführt oder verhindert oder durch Abfassen unrichtiger Entscheidungsentwürfe, Protokolle, Prüfungsvermerke und Gutachten die behördliche Erledigung zu beeinflussen sucht oder wenn Vorgesetzte Untergebene anweisen, einen rechtswidrigen Bescheid zu erlassen.

Die Erstellung von straßenverkehrstechnischen Gutachten durch Amtssachverständige über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche fallen eindeutig in den §311, da hier der Tatvorsatz im Rechtsverkehr zum Beweis eines nicht vorhandenen Rechtes abgelegt wurde (Delikt mit überschießender Innentendenz). Desgleichen sind in dieser gesamten Causa der §313 und die verschärfenden Bestimmungen in Abs.1 anzuwenden.

Fazit Bürgermeister Dopler stellt das bestehende Rechtssystem auf den Kopf und zieht den gesamten Verwaltungsapparat bis hin zum Verwaltungsgerichtshof am Nasenring hinter sich her und führt sie vor!

Wie ist so etwas überhaupt möglich? Das gesamte Beamtenheer unfähig sich gegen die missbräuchliche Vereinnahmung durch einen Bürgermeister zu wehren?

Das gesamte Beamtenheer ein einig Volk von Gesetzesbrechern?

Alle in Geiselhaft eines „Ortskaisers“ und der Partei

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Zustand der Gesetzlosigkeit

Wir stellen fest, dass, verursacht durch die Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz (SAMA-REIN?) unter tatkräftiger Beihilfe der Oö. Landesverwaltung einschließlich Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, ein Tatbestand geschaffen wurde, der rechtlich unzulässig ist, nun aber bestehendes Recht darstellt. Nach dem Zusammenwirken der Verwaltungsbehörden steht nun fest, dass öffentliche Verkehrsflächen, die jedermann unter den gleichen Bedingungen (Gemeingebrauch §6) benutzen darf, keinerlei rechtliche Kriterien straßenbautechnischer und gesetzmäßiger Art nach Straßengesetz mehr erfüllen müssen.

Nach den von der Verwaltung herbeigeführten VwGH-Entscheidungen braucht eine Verkehrsfläche öffentlichen Rechts weder eine straßenrechtliche Bewilligung nach §31 noch einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung nach §32, auch keine Verordnung, Widmung oder Einreihung in eine bestimmte Straßengattung nach §11.

Es ist daher auch keine Bezeichnung dieser öffentlich rechtlichen Verkehrsfläche nach Straßengesetz nötig, die Parzellennummer des Grundstückes genügt.

Auch die Bestimmungen des §13 sind damit obsolet. Daraus folgend sind auch die Bestimmungen der STVO §§1ff nicht mehr anwendbar.

Mit diesem hier zitierten Tatbestand für eine unbefestigte – sogar zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene – Grundstücksparzelle als Straße öffentlichen Rechts, ist der Zustand der Gesetzlosigkeit offenkundig und daher erfüllt!

Wir stellen fest, dass die hier geschaffene „lex Autobahn 1154/1“ die bewusste Herbeiführung von contra legemen Entscheidungen der Höchstgerichte darstellt. Derartige Auswüchse in der Rechtsprechung durch die befugte Verwaltung deuten auf Kriegsrecht hin oder vielleicht auch auf das selbst geschaffene Recht einer Besatzungsmacht. Nicht anders ist eine derartige Vorgangsweise in der Handhabung und Auslegung von bestehenden Gesetzen zu erklären!

Hier wird im wahrsten Sinne des Wortes Krieg gegen Bürger geführt, um deren generalstabsmäßig geplanten Untergang herbeizuführen und anschließend als Kollateralschaden abzuhaken.

Bezeichnend in dieser ganzen Causa ist auch das Verhalten der öffentlichen, angeblichen (un)abhängigen Medien, die eine derartige Rechtsbeugung wissentlich und willig zur Kenntnis nehmen und sich nicht getrauen diese Ungeheuerlichkeit aufzuzeigen.

Sogar die vielen rechtskundigen Leser unserer Website scheinen aus Furcht vor Verfolgung durch diesen „Rechtsstaat” in Lethargie gefallen zu sein. Wie sonst ist deren Schweigen in der Öffentlichkeit zu erklären?

Die stets von den Normalbürgern geforderte Zivilcourage scheint in bestimmten Bevölkerungskreisen absolut abhanden gekommen zu sein. Unter diesem Aspekt sind die von gewissen Kreisen geäußerten „Beileidsbezeugungen“ ob dieser hier geschehenen Ungeheuerlichkeit, Rechtlosigkeit und Behördenwillkür zu verstehen. Wo bleibt der Aufschrei des Landesverfassungsdienstes? Karriereangst?

Die Opposition geschlossen im Fahrwasser der Verursacher? Kein Unrechtsbewusstsein?

Zu bewundern ist die Ignoranz der unsere Website ständig besuchenden Politiker, Spitzenbeamten und Parteigranden. Übliche Geschäftsgebarung? Einfach nur Tagesgeschäft?

Das ist wahrlich gelebte „Volksvertretung“!

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