6

Click here to load reader

Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

  • Upload
    vuhuong

  • View
    212

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

Was tut die DOV?Unsere Arbeit im Überblick

Page 2: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

Wir über uns

ede Berufsgruppe muss sich gut

organisieren. Vor allem, wenn

sie in der modernen Gesell-

schaft mithalten will. Dazu

sind Kompetenz, Erfahrung

und Durchsetzungsvermögen

notwendig. Das gilt auch für

professionelle Musikerinnen und Musiker.

Im Jahr 1952 haben Berufsmusiker

die DOV gegründet. In ihr haben sich

fast alle Mitglieder der professionellen

Orchester und Rundfunkchöre zusam-

mengeschlossen sowie freiberufliche

Musiker und Lehrbeauftragte an Musik-

hochschulen. Unser Organisationsgrad

liegt über 90 Prozent. Möglich ist das nur

durch die besondere solidarische Verbun-

denheit professioneller Musikerinnen und

Musiker untereinander.

Das ehrenamtliche Engagement der

Mitglieder hat die DOV von Anfang an

geprägt. Delegierte, Mitglieder der Tarif-

kommissionen und Vorstände – sie alle

sind aktive Musikerinnen und Musiker.

Auch die Mitglieder von Arbeitsgruppen

zu unterschiedlichen Themen setzen sich

für die gesamte Berufsgruppe ein. Die

Delegierten und ihre Stellvertreter werden

von den Mitgliedern direkt gewählt. Alle

drei Jahre treffen sie sich zur Delegier-

tenversammlung. Sie wählen die beiden

Tarifkommissionen und Revisoren.

Gleichzeitig bestimmen sie mit ihren

Beschlüssen die Richtlinien der Tarif- und

Verbandspolitik.

Sitz der DOV ist Berlin. Hier sind

Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit,

Rechtsabteilung und Verwaltung zentral

organisiert.

J

www.dov.org

Page 3: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

Gute Arbeitsbedingungen

Unsere wichtigste Aufgabe als Gewerkschaft ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder in Kultur- und Rund-funkorchestern, Rundfunk-Bigbands und -chören zu verbes-sern und zu sichern. Das erreichen wir vor allem durch den Abschluss von Tarifverträgen. Dabei haben wir natürlich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Blick. Wir kümmern uns auch um die Interessen von freien Musikerinnen und Musikern sowie Lehrbeauftragten.

Persönliche Mitgliederbetreuung

Alle Mitglieder bilden die DOV. Die Verbandsvertreter reprä-sentieren sie. Anders als in vielen großen Organisationen gehen Interessen Einzelner nicht in der Masse unter. Mit-glieder können sich jederzeit mit Fragen, Problemen, Lob oder Kritik an die Delegierten oder hauptamtlichen Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter wenden. Sie werden immer persönlich betreut. Über ihre Delegierten haben Mitglieder Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen.

Spezieller Rechtsschutz

Wir beraten unsere Mitglieder bei allen Problemen und Rechtsfragen, die mit der Ausübung des Berufs verbunden sind. Unsere Juristinnen und Juristen vertreten sie bei Ge-richtsprozessen. Bei grundsätzlichen Verfahren gehen wir auch bis zu den Bundesgerichten. Unser Rechtsschutz er-streckt sich nicht nur auf Probleme einzelner Musiker. Wir gewähren ihn auch allen Mitgliedern eines Orchesters, Cho-res oder einer anderen Berufsgruppe, wenn es darum geht, berufsbezogene grundsätzliche Probleme zu lösen, Arbeits-plätze zu erhalten sowie tarifrechtliche oder gesetzliche An-sprüche durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass die Fachjuristen der DOV, die alle einen musikalischen Hintergrund haben, Mitglieder optimal beraten und vertre-ten. Der Umfang unseres Rechtsschutzes geht im Einzelfall weit über das hinaus, was Rechtsschutzversicherungen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen bieten.

Gemeinsame Stärke

Unter den Geltungsbereich der Tarifverträge, die von der DOV ausgehandelt werden, fallen unsere Mitglieder. Dieser Schutz kann Nichtmitgliedern unter Umständen verloren gehen, zum Beispiel bei Kündigungen oder der Höhe und Anpassung von Vergütungen. Nur die Mitgliedschaft in der DOV gewährt also den vollen gesetzlichen Schutz der Tarifbindung. Das gilt auch bei Betriebsübergängen auf einen anderen Arbeitgeber oder Rechtsträger und Kündi-gungen von Tarifverträgen. Mitglieder beeinflussen über ihre gewählten Gremien aktiv die Arbeitsbedingungen, die Tarifpolitik und die weitere Entwicklung der Berufsgruppe. Durch die Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft trägt je-der Berufsmusiker dazu bei, dass diese Arbeit möglich ist. Mitglieder können auch freie Musikerinnen und Musiker, Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, Musikstudierende

und Praktikanten werden. Bei Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen von Tarifkonflikten anderer Berufsgruppen wie Bühnenangehörige oder Rundfunkangestellte kann die DOV ihren Mitgliedern Unterstützungen zahlen. Der Mitglieds-beitrag ist vollständig steuerlich absetzbar. Im Vergleich zu anderen Gewerkschaften ist er mit 0,55 Prozent des Tutti-Endgehalts bzw. Bruttoeinkommens niedrig.

Effiziente Interessenwahrnehmung

Die DOV versteht sich auch als Verband, der sich um alle Belange der Berufsgruppe kümmert. Wichtig sind uns die Weiterentwicklung und der Erhalt von Orchestern, Chören und Theatern. Wir kümmern uns auch um Mindeststandards und Arbeitsbedingungen für freie Musiker und Lehrbeauf-tragte an Musikhochschulen. Typischen Berufserkrankungen wollen wir vorbeugen. In den vergangenen Jahren ist es noch wichtiger geworden, dass wir uns aktiv in die Kulturpolitik einmischen und professionellen Musikern eine unüberhör-bare Stimme geben. Wir sind in allen Landesmusikräten vertreten. Die DOV ist Mitglied im Deutschen Musikrat, in der internationalen Musikergewerkschaft FIM (Fédération Internationale des Musiciens) und anderen Verbänden. Wir engagieren uns auch in zwei Sektionen des Deutschen Kulturrats. Damit garantieren wir unseren Mitgliedern die umfassende Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Bundesregierung und anderen internationalen Organisatio-nen. Wir führen Gespräche mit Politikern und Repräsentan-ten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Mit diesen Aktivitäten auf tarif- und kulturpolitischem Gebiet wahren wir die Fundamente für die Existenz des Berufsstandes. Dazu ist eine starke Interessenvertretung notwendig.

Breite Öffentlichkeitsarbeit

Zu einer erfolgreichen Arbeit gehört die professionelle Prä-sentation in der Öffentlichkeit. Neben dem unverzichtbaren persönlichen Kontakt kommunizieren wir über unsere Internetseite (www.dov.org) mit Bürgern, Interessengrup-pen, Politikern und Medienvertretern. Auch in den sozialen Medien sind wir präsent. Wir informieren über die weltweit einzigartige deutsche Orchester- und Musikkultur, ihre Bedeutung für die Allgemeinbildung und ihren Schutzsta-tus. Auch unserem Einsatz ist es zu verdanken, dass die deutsche Orchester- und Theaterlandschaft seit dem Jahr 2014 auf der bundesweiten UNESCO-Liste des immateriel-len Kulturerbes steht. In zahlreichen Broschüren und Flyern informieren wir zu Einzelthemen wie Musikergesundheit, Sängerinnen und Sänger in Rundfunkchören oder Lehrbe-auftragte an Musikhochschulen. In Kooperation mit dem Schott Verlag Mainz erscheint elfmal jährlich die Zeitschrift das Orchester (www.dasorchester.de). Als größte Fachzeit-schrift für Orchesterkultur in Europa genießt das Orchester international hohes Ansehen. Die Zeitschrift enthält den weltweit größten Stellenmarkt für Orches termusiker und Rundfunkchorsänger (www.music-job.com). DOV-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Was tut die DOV?

Page 4: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

Gezielte Weiterbildung

Unter dem Dach der Deutschen Orchesterakademie bieten wir seit dem Jahr 2009 eigene Weiterbildungen, Schulun-gen und Seminare für Delegierte, Orchester- und Chor-vorstände sowie DOV-Mitglieder in Betriebs- und Perso-nalräten. Dazu gehören auch Einsteigerseminare für neue Delegierte sowie Schulungen und Workshops auf unseren jährlichen Regionalsitzungen für Delegierte und DOV-Mitglieder der Vorstände, Betriebs- und Personalräte. Die Deutsche Orchesterakademie kooperiert auch mit Partnern und externen Anbietern. Zum Beispiel erhalten DOV-Mit-glieder Rabatte für bestimmte Kurse der Bundesakademie für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel.

Informierte Mitglieder

Nur umfassend informierte Mitglieder können gute Ent-scheidungen treffen. Unsere Mitglieder haben über die Internetseite www.dov.org in einem besonderen Bereich Zugang zu wichtigen internen Informationen. Dazu gehö-ren der Text des Tarifvertrags für Kulturorchester (TVK), die Inhaltsübersicht der DOV-Verbandsnachrichten mit Fundstellen zu allen relevanten Sach- und Rechtsfragen, Merkblätter und Musterverträge sowie weitere wertvolle Informationen (z.B. Hinweise auf spezielle Musikmediziner, Warnungen vor gestohlenen Instrumenten) und Download-möglichkeiten. Sechsmal jährlich erscheint das DOVmaga-zin, in dem wir über Neues aus dem Verband sowie aus der Tarif- und Kulturpolitik berichten. Rundschreiben und ak-tuelle Meldungen über wichtige Ereignisse ergänzen unser Informationsangebot.

Zusätzliche Altersversorgung

Wir haben die zusätzliche Altersversorgung für Mitglieder in kommunalen Orchestern entscheidend mitgestaltet und verbessert. Die DOV ist in den verschiedenen Verwaltungs-gremien, u.a. der Bayerischen Versorgungskammer (Ver-sorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester) vertreten. Im Rundfunkbereich haben wir bislang erreicht, dass die speziellen Altersversorgungssysteme erhalten bleiben. An die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder zahlt die DOV ein Sterbegeld in Höhe von 500 Euro.

Umfassende Leistungsschutzrechte

In vielen Prozessen bis hinauf zum Bundesgerichtshof (1960) und in Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht seit den 1960er Jahren haben wir für ausübende Künstler Leistungsschutzrechte erkämpft, die Interpreten ähnliche Rechte zuerkennen wie Urhebern. Damit existiert ein wich-tiger Schutz angesichts der rasanten Entwicklung der Medi-en (digitaler Rundfunk, soziale Medien, etc.). Auch in aktu-ellen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und EU-Ebene vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder. Für die Abgeltung von Leistungsschutzrechten gründete die DOV gemeinsam mit dem Verband der Schallplattenindustrie im Jahr 1959 die GVL und ist deren Mitgesellschafterin. Sie kann auf Antrag allen Vertragsinhabern Zuwendungen für kulturelle Zwecke, Ausbildung, soziale Härtefälle oder bei schwerer Krankheit gewähren.

Wirksame Gleichberechtigung

Lange bevor das Thema gesellschaftlich relevant wurde, hat sich die DOV für Gleichberechtigung in Orchestern und Chören eingesetzt. Inzwischen ist es selbstverständ-lich, dass bei der Besetzung von Stellen allein die Quali-fikation entscheidet. Männer und Frauen bekommen das gleiche Gehalt.

Talentierter Musiker- und Dirigentennachwuchs

Wir unterstützen finanziell und ideell das Bundesju-gendorchester, die Deutsche Stiftung Musikleben, die Deutsche Orchester-Stiftung (www.orchesterstiftung.de) und die Arbeit des Deutschen Musikrats. Der Musikrat betreut das Dirigentenforum, Konzerte und die Wettbe-werbe Jugend musiziert.

Junges Publikum und musikalische Bildung

Wir kooperieren unter anderem mit der Jeunesses Musi-cales Deutschland, dem Bundesverband Musikunterricht und dem Verband deutscher Musikschulen. Patenschaf-ten zwischen Berufs- und Jugendorchestern fördert die DOV im Rahmen des Projekts tutti pro. Das Netzwerk Orchester und Schulen soll den Kontakt zwischen allge-mein bildenden Schulen und Musikern erleichtern und Kindern Zugang zur Musik bieten. Die DOV gehört zu den Gründungsmitgliedern des netzwerk junge ohren (www.jungeohren.com). Die Initiative engagiert sich für innovative professionelle Musikvermittlung in Deutsch-land, Österreich und der Schweiz.

Deutsche Orchester-Stiftung

Die Deutsche Orchester-Stiftung (DO-S) will die Basis unserer reichen Musikkultur in Deutschland auch für die Zukunft sichern. Die Stiftung ist rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt. Sie ist sowohl fördernd als auch operativ tätig und hat seit der Erweiterung des Aufgaben-spektrums im Jahr 2015 einen hauptamtlichen Geschäfts-führer. Mit der Vernetzungsarbeit will die Stiftung einen größeren Rückhalt in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit für die deutsche Orchester- und Mu-sikkultur erreichen. Dafür setzt sie mit Förderprojekten für den Musiker-, Publikums- und Dirigentennachwuchs vielfältige Zeichen und Impulse für die Zukunft. Wie die DOV fördert die DO-S das Bundesjugendorchester und das Dirigentenforum dauerhaft. Jährlich wechselnd werden regionale Projekte unterstützt. Außerdem trägt die DO-S das Projekt Abenteuer Klassik. Über die Inter-netseite www.abenteuer-klassik.de erhalten Lehrer und Schulmusiker mehrfach prämiertes Lehrmaterial für den Musikunterricht zu den Themen Orchester und Musikin-strumente. Darüber hinaus wirbt die Stiftung Spenden-mittel ein. Finanzielle Unterstützung kann aus Mitteln des Werner-Schulz-Gedächtnisfonds für in Not geratene deutsche Orchestermusiker geleistet werden.

Page 5: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen und fördern den Nachwuchs.

1956 Die DOV setzt durch, dass Musiker in Kulturorchestern im Gegensatz zum künstlerischen Bühnenpersonal unbefristete Arbeitsverträge erhalten. In hartem Ringen mit dem Deutschen Bühnenverein erreicht sie auch die verbindliche Anpassung an die regelmäßigen Gehaltssteigerungen des öffentlichen Diensts.

1957/59 Die DOV ergänzt das von ihr mit den Rundfunkanstalten geschaffene Tarif-recht für die Rundfunkklangkörper durch Tonbändervereinbarungen. Damit schafft sie für Rundfunkorchester und -chöre eine existenzielle Absicherung.

1971/72 Der mit dem Deutschen Büh-nenverein vereinbarte Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) tritt in Kraft. Er löst die alte Tarifordnung Kulturor-chester (TO.K) aus dem Jahr 1938 ab. Für Musiker in kommunalen Orchestern exis-tiert damit eine umfassende Absicherung ihrer Arbeitsverhältnisse mit konkreten Regelungen zu Arbeitszeiten und Vergütun-gen. Sie ist bis heute international vorbild-lich. Die Arbeit des Orchestervorstands wird tarifvertraglich und damit rechtsverbindlich abgesichert.

1988 Nach angemessener Erweiterung des Urlaubsanspruchs und deutlicher Anpassung des Aufwendungsersatzes für die TVK-Orchester werden die Arbeitszeitregelungen grundlegend reformiert: Dienstliche Ober-grenzen pro Woche, flexible Ausgleichszeit-räume, Anrechnung von Reisezeiten und Doppeldiensten bei überlangen Vorstellun-gen werden eingeführt. Diesen Tarifabschluss erkämpfen unsere Mitglieder erstmals mit bundesweiten Warnstreiks.

1990 Im März schließen sich die Orches-termusiker und Rundfunkchorsänger in Ostdeutschland nach dem Vorbild der DOV zur Orchestervereinigung der DDR zusam-men. Bereits vor der Wiedervereinigung beschließen beide Organisationen den Zusammenschluss. Die seit dem 1. Oktober gesamtdeutsche DOV setzt eine erste Über-tragung des geltenden Tarifrechts durch. Sie begleitet die Mitglieder in den neuen

Bundesländern während der gesellschaftli-chen Umwälzungen.

1994 Nach teilweise gravierenden Struk-turanpassungen in der ostdeutschen Rund-funk- und Orchesterlandschaft, die mit Hilfe der DOV so gut wie möglich rechtlich und sozialverträglich abgefangen werden, tritt weitgehend das Tarifrecht der alten Bundes-länder in Kraft.

1995 Der Deutsche Bühnenverein weigert sich, während laufender Tarifverhandlungen allgemeine Gehaltsanpassungen des öffent-lichen Diensts umzusetzen. Orchester strei-ken zum zweiten Mal. Sie gefährden keine Aufführungen.

1995/96 In einer Verbandsklage vor dem Bundesarbeitsgericht setzt die DOV gegenüber dem Deutschen Bühnenverein die unbedingte Übernahme der Tarifsteige-rungen des öffentlichen Diensts für TVK-Orchester durch.

2002 Nach der Verschmelzung der DAG mit vier weiteren Gewerkschaften (ÖTV, IG-Medien, HBV, DPG) zur Vereinten Dienstleis- tungsgewerkschaft ver.di schließt die DOV einen Kooperationsvertrag mit ver.di. Ziel ist die Fortsetzung der bewährten Zusammenar-beit der DOV mit der DAG.

2003 Zum 50. Geburtstag der DOV und der Zeitschrift das Orchester würdigt Bun-despräsident Johannes Rau in einem öffent-lichen Festakt im Berliner Konzerthaus am 13. Mai den Einsatz der DOV für die Orches-ter und Rundfunkchöre.

2004 Die DOV verlagert im Januar ihren Sitz von Hamburg nach Berlin.

2005 Die DOV gründet die Deutsche Orchester-Stiftung als gemeinnützige Treu-handstiftung.

2007 Gemeinsam mit weiteren Musik- und Berufsverbänden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gründet die DOV das netzwerk junge ohren und setzt damit neue Maßstäbe für zeitgemäße Mu-sikvermittlung durch Orchester.

2008 Im Zuge der seit dem Jahr 2004 laufenden Verhandlungen mit dem Deut-schen Bühnenverein zur völligen Neufas-sung des TVK und der ergänzenden Tarif-verträge kommt es im Herbst bundesweit zu 200 Protestaktionen und Warnstreiks gegen

die befürchtete Abkopplung der Orchester vom öffentlichen Dienst. Im November und Dezember fallen an 20 Standorten Premie-ren und Abendvorstellungen aus oder kön-nen nur mit Klavierbegleitung stattfinden. Es ist die bislang größte Streikwelle in der Geschichte der DOV.

2009 Nach abermals langwierigen Tarif-verhandlungen tritt am 31. Oktober der neue TVK in Kraft. Er enthält weitere Flexibili-sierungen der Arbeitsbedingungen, neue Vergütungsstrukturen und fasst zahlreiche Einzeltarifverträge zusammen. Die seit Jahrzehnten bestehende Ankopplung der Orchester an die Vergütungsentwicklung des öffentlichen Diensts bleibt im Grundsatz gesichert.

2010 Die Orchester in den neuen Bundes-ländern erreichen 20 Jahre nach der Wieder-vereinigung analog zum öffentlichen Dienst tariflich die völlige Lohngleichheit zwischen Ost und West.

2012 Die DOV feiert ihr 60. Gründungsju-biläum und engagiert sich gegen den wei-teren Abbau von Orchestern in den neuen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg.

2013 Mit der Kampagne Orchesterland(D) erregt die DOV bundesweit Aufsehen. Der Einsatz für den Erhalt der weltweit einzig-artigen Orchesterlandschaft in Deutschland startet am 30. September mit dem bundes-weiten Aktionstag von rund 100 Orchestern.

2014 Die DOV organisiert mit der Ge-werkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten am 6. November. Damit macht sie auf die prekäre Lage an Musik-hochschulen aufmerksam. Breite Berichter-stattung in den Medien und Gespräche mit Hochschulrektoren und Politikern führen zu ersten Erfolgen und Verbesserungen. Im Dezember nimmt die Deutsche UNESCO-Kommission die Orchester- und Theater-landschaft in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes auf.

2015 Die Deutsche Orchester-Stiftung wird zum 1. Januar juristisch eigenständig. Im Oktober feiert die Gewerkschaft das 25-jäh-rige Jubiläum des Zusammenschlusses der Orchestervereinigung der DDR mit der DOV zur gesamtdeutschen Interessenvertretung.

DOV-Chronik

Page 6: Was tut die DOV? tut die... · 1952 Professionelle Musikerinnen und Musiker gründen in Düsseldorf die DOV. Gemeinsam vertreten sie ihre kulturellen und wirtschaftlichen Interessen

www.dov.org Geschäftsstelle Berlin Postfach 021275, 10124 Berlin [email protected] Tel. 030/8 27 90 80 Fax 030/8 27 90 8-17

BesucheranschriftLittenstraße 10 10179 Berlin

Rechtsabteilung Tel. 030/82790810 [email protected]

Die DOV engagiert sich für die Bewahrung der

weltweit einzigartigen Vielfalt professioneller

Orchester und Rundfunkensembles in Deutschland.

Die DOV bekennt sich zur Verantwortung der

Klangkörper und ihrer Mitglieder für einen breiten

Musiker- und Publikumsnachwuchs.

Die DOV setzt sich ein für angemessene

Arbeitsbedingungen und die gerechte Entlohnung

von Musikerinnen und Musikern.

Die Mitglieder der DOV haben sich

folgendes Leitbild gegeben:

Unsere Mission