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Weiterbildungsfonds Zeitarbeit – Agenda
• Vision – Zielsetzung• Konzeption – Modell• Der Startschuß• Umsetzungsschritte
Der „Weiterbildungsfonds Zeitarbeit“ ist ein Pilotprojekt und in dieser Form bislang in Deutschland einmalig
Der Weiterbildungsfonds soll Vorbildcharakter für die Zeitarbeits-Branche haben
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Weiterbildungsfonds – Vision und Zielsetzung
• Tariflich verankerte Weiterqualifizierung
• Entwicklung höherer Qualifikationsniveaus
• Nicht nur Benachteiligten-Förderung, sondern fortlaufende Bildung aller Zeitarbeitnehmer
• IG BCE und Technicum als Partner sozialer Verantwortung
• Schaffung nachhaltiger MA-Einsätze durch individuelle, paßgenaue Qualifizierungsmaßnahmen
• Unterbrechung der Verstetigung von ZA-Karrieren – denn bessere Übernahme-Optionen entsprechen dem Wunsch vieler Zeitarbeitsnehmer)
• Weiterbildungsmöglichkeiten auch für MA mit geringerer Betriebsbindung
• Ergänzung der Bildungsförderungen von BA und anderen Trägern
• Förderung einer verbesserten Akzeptanz von Zeitarbeit
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Weiterbildungsfonds – Konzeption
• Neue Wege : Fonds als gemeinsames Label von Zeitarbeitsunternehmen und Gewerkschaft
• Starke Partner : Haustarifvertrag Technicum – IG BCE als Basis für erste Umsetzung
• Steuerbefreite Rechtsform - keine Gewinne durch Fonds, maximale Transparenz bei Verwaltung und Bewilligung der Mittel
• Paritätische Fondsverwaltung durch die Sozialpartner (Unternehmen und Gewerkschaft)
• Akquisition weiterer Fondspartner
• Der Fonds selbst führt keine Weiterbildung durch, sondern realisiert Verwaltung der Mittel, Information, Planung, Kontrolle, Berichtswesen
• Weiterbildung in Kooperation mit zertifizierten Bildungspartnern (Rahmenverträge)
• Anforderung an Bildungsträger: neben Qualität und Zuverlässigkeit auch ausreichende regionale bzw. bundesweite Präsenz
Weiterbildungsfonds - Mittel
• Personaldienstleister und entleihender Betrieb entrichten jeweils einen Anteil der Bruttolohnsumme in den Fonds
• Umlageverfahren auf Basis von bis zu 2 % der Brutto-Lohnsumme
• Mitarbeiter erbringen ihren Anteil an einer geförderten Qualifizierung über das Arbeitszeitkonto
• PDL verantwortet die monatliche Erhebung und Abführung der Beträge an den Fonds. Die Betriebsumlage (Entleihkunde) wird im AÜV gesondert ausgewiesen.
• Definierte und strikte Zweckbindung der Mittel
• Einsatz von 90% der Mittel für Qualifizierung (60% betriebl. Maßnahmen, 30% individuelle Maßnahmen), 10% Beratung von Zeitarbeitnehmern und Fondsverwaltung
• Faire Zuteilung (und Vermeidung von Mittelvergabe an Trittbrettfahrer) wird gesichert durch Vorgabe von Mindestbeschäftigungszeit im Unternehmen
Weiterbildungsfonds – Startschuß und First Steps
• 2011: Erste Verhandlungen bis Abschluß Haustarifvertrag zwischen Technicum und IG BCE
• 2011: Erste Absprachen mit Bildungsträgern TÜV Nord Bildung (Bildungsangebot für Fachkräfte gewerblich/technisch, kaufmännisch, naturwissenschaftlich, sowie Informationstechnologie, Sprachen etc.), und Provadis (Qualifizierungsbereiche Produktion und Technik, Labortechnik, Informatik, Business/Management)
• März 2012: konstituierende Sitzung zur Gründung des gemeinnützigen Vereins „Weiterbildungsfonds Zeitarbeit e.V.“, Feststellung der Vereinssatzung, und Anmeldung der rechtskräftigen Eintragung des Vereins beim Amtsgericht
Aktuell
• Letzte konzeptionelle und operative Umsetzungsschritte durch IG BCE und Technicum:
• U.a. finale Definition der Umlagen und Prozesse und erneute steuerrechtliche Prüfung des Umsetzungsmodells, Bestellung Verwaltungsrat, Konzeption der Bildungskataloge, Konzeption von Antrags- und Bewilligungsrichtlinien, Ausgestaltung Internetpräsenz
• Zielsetzung: Von Anfang an sicherer Prozess, maximale Transparenz, breite Akzeptanz