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WERDEN SIE TEIL DES HIGHTECH-NETZWERKES... IVAM e.V. Fachverband für Mikrotechnik

WERDEN SIE TEIL DES HIGHTECH-NETZWERKESdonar.messe.de › exhibitor › hannovermesse › 2017 › H164039 › mitgli… · Nanotechnik. Vernetzte Mikrosensoren und -aktoren kön-nen

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WERDEN SIE TEIL DES HIGHTECH-NETZWERKES...

IVAM e.V. Fachverband für Mikrotechnik

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PROFITIEREN SIE ALS IVAM-MITGLIED VON...

dem IVAM directoryAls Mitglied können Sie sich auf unserem virtuellen

Marktplatz, dem IVAM directory, mit einem multimedialen

Profil mithilfe aussagekräftiger Texte, Produktbilder &

Videos schnell und einfach finden lassen. Kunden und

Anbieter können hier ganz gezielt nach Technologien,

Märkten sowie nach Schlagwörtern und Nationen suchen.

15.000 Kontakten aus aller WeltSuchen Sie konkrete Branchenkontakte? Wir helfen Ihnen

gerne bei der Recherche mittels unserer umfangreichen

Datenbank aus rund 15.000 Kontakten.

16.000 Lesern unserer MedienMit unseren Veröffentlichungen IVAMInSide, inno sowie

den Newslettern Mikromedia und NeMa-News erreichen

wir rund 16.000 Abonnenten weltweit. Nutzen Sie die

Möglichkeit, hier Erstkontakt zu Ihren potenziellen Kunden

herzustellen.

umfangreicher Arbeit im ProjektmanagementFühren Sie Projekte zum Erfolg, indem Sie unter unserer

Erfahrung in Sachen Projektassistenz und Projekt-

mangement Fördermittel beantragen und neue

Projektpartner gewinnen.

rund 20 internationalen Messen und VeranstaltungenLernen Sie im persönlichen Austausch die Experten aus

dem Mitgliederkreis kennen und sorgen Sie durch aktive

Mitgestaltung für Ihren individuellen Vorteil durch

wirtschaftliche Aktivität. In einem innovationsfördernden

Umfeld bleiben Sie bei uns immer informiert über Trends

auf dem Markt und die Kundenwünsche von Morgen,

denen Sie vielleicht heute schon entgegenkommen.

Für Sie als zukünftiges IVAM-Mitglied sind natürlich

Wettbewerbsvorteile in jeder Form vorgesehen, z.B.

zahlreiche Vergünstigungen oder exklusive

Dienstleistungen.

Seite 3 Ihre Vorteile

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VERNETZUNGWe create connections - IVAM versteht sich als kommunikative Brücke zwischen den Anbietern und Anwendern von

Mikro- und Nanotechnologien und neuen Materialien. Zu unseren zentralen Aufgaben gehört es, Synergien zu schaf-

fen und unsere Mitglieder beim Wissensaustausch, bei gemeinschaftlichen Projekten und beim Aufbau von Kontakten

untereinander und mit potenziellen Kunden zu unterstützen.

Mit unseren Netzwerkveranstaltungen, Kooperationsworkshops und dem Mitgliedermagazin IVAM InSide bieten wir

unseren Mitgliedern zahlreiche Plattformen für die Vernetzung und die Anbahnung von Kooperationen.

Durch Messeplattformen, Fachveranstaltungen und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit schaffen wir Sichtbarkeit und

bringen wir unsere Mitglieder in Kontakt mit Partnern und Kunden.

Unsere KernkompetenzenSeite 4

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Als internationaler Fachverband vertreten wird die Interessen von rund 300

Mitgliedsunternehmen und -instituten aus ca. 20 Ländern. Unsere Mitglieder sind

schwerpunktmäßig in den Bereichen Mikrotechnik, Nanotechnologie und Neue

Materialien aktiv.

Um das wirtschaftliche Potenzial dieser Technologien in allen relevanten Zielmärkten

voll auszuschöpfen und unseren Mitgliedern entscheidende Wettbewerbsvorteile zu

verschaffen, stehen wir in ständigen Kontakt mit Entscheidern aus Forschung, Politik

und Industrie. Kooperationen mit anderen Verbänden, Messe- und

Auslandsgesellschaften sowie der Fachpresse sind ebenso Bestandteil unserer

Lobbyarbeit.

INTERESSENVERTRETUNG

PROJEKTEDas IVAM-Projektmanagement ebnet Ihnen den Weg, um innovative Ideen in

Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen. Hierfür bietet IVAM Kompetenz

in Form von Erfahrung in der EU-Förderlandschaft und internationalen

Industriekontakten. Als Mitglied des IVAM-Netzwerks beraten wir Sie bei der

Akquisition von Fördergeldern, vermitteln Ihnen Partner für Projektkonsortien oder

übernehmen die Koordination von Verbundprojekten.

Auch die Kommunikation der Projektergebnisse an die Öffentlichkeit ist ein wesentli-

cher Punkt, der seitens der Fördergeldgeber gefordert wird. Durch die etablierten

Kommunikationskanäle des internationalen IVAM-Netzwerks erzielt das IVAM-

Projektmanagement eine effiziente Breitenwirkung innovativer Projektergebnisse.

IVAM-Mitglieder können sich auf unserer Fördermonitoring-Website und in der

gleichnamigen Rubrik der Mitgliederzeitschrift IVAM InSide über die neusten Calls

informieren. IVAM selbst ist in Kontakt mit den National Contact Points der EU und

den Kontaktstellen der Bundesministerien, um seine Mitglieder stets über die

aktuellen Förderentwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Unsere KernkompetenzenSeite 5

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Als kommunikative Brücke zwischen Anbietern und

Anwendern von erklärungsbedürftigen Hightech-

Produkten und -Dienstleistungen in den Bereichen

Mikrotechnik, Nanotechnik und Neue Materialien gibt

IVAM regelmäßig vier Medien heraus: das Hightech-

Magazin »inno«, die Newsletter MikroMedia und NeMa-

News und das exklusive Mitgliedermagazin IVAM InSide.

Unsere Publikationen verschaffen Ihnen….... einen Wissensvorsprung:

Die Newsletter und Magazine halten Sie auf dem

Laufenden in Bezug auf innovative Entwicklungen der

Hightech-Industrie und alle Aktivitäten innerhalb des

IVAM-Netzwerks.

...Networking und Benchmarking:

Die IVAM-Publikationen helfen Ihnen, die richtigen

Partner für Kooperation zu finden, aber auch Ihre

Wettbewerber im Auge zu behalten.

…exklusives Marketing:

Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich mit

Fachartikeln, Produktvorstellungen und

Pressemitteilungen an den IVAM-Publikationen zu beteili-

gen und ihre Technologien und Produkte bei mehr als

16,000 Lesern bekannt zu machen – darunter viele wei-

tere IVAM-Mitglieder und auch Ihre zukünftigen Kunden.

…erfolgreiche Personalentwicklung:

Ihre veröffentlichten Stellenanzeigen erreichen durch

IVAM-Newsletter genau die richtige Zielgruppe.

...wertvolle Informationen:

Mitglieder bekommen exklusiv das Magazin IVAM InSide

zugestellt, in welchem Information zu

Fördermöglichkeiten, Vergünstigungen und

Serviceleistungen des Verbandes zu finden sind – das

zahlt sich für Sie aus.

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Seite 6 Unsere Kernkompetenzen

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INTERNATIONALISIERUNG IVAM setzt sich seit 2005 intensiv mit dem Thema

Internationalisierung auseinander. In den vergangenen

Jahren war IVAM im Namen der Verbandsmitglieder unter

anderem in China, Korea, Japan, den USA, Singapur und

der Türkei aktiv. Die Orientierung in relevante interna-

tionale Märkte, speziell in Asien und den USA, ist auch für

die kommenden Jahre ein Schwerpunkt des Verbandes.

Die angestrebte enge Vernetzung unserer Technologien

mit den zukunftsträchtigen internationalen Zielmärkten

bietet großes Potenzial für einen langfristigen

wirtschaftlichen Erfolg der Branche und des Standortes

Deutschland.

IVAM pflegt Kontakte zu Partnerverbänden in Asien und

den USA, unterstützt seine Mitglieder bei Exportfragen

und mit länderspezifischen Informationen, organisiert

Delegationsreisen und initiiert internationale

Geschäftsanbahnung auf Messen und bei Fachsymposien

im Ausland.

Unsere internationale Aktivitäten fokussieren:

CHINA

JAPAN

USA

KOREA

SINGAPUR

TÜRKEI

RUSSLAND

NIEDERLANDE

FRANKREICH

SCHWEIZ

Seite 7 Unsere Kernkompetenzen

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BUSINESS-TO-BUSINESS ...auf den IVAM Produktmärkten

Internationales Netzwerken, Innovationen im High-tech-

Bereich, Business- Plattformen und Technologie-

marketing – wenn es um das Thema Mikro- und

Nanotechnologie geht, ist IVAM kompetenter

Ansprechpartner und Lösungsanbieter, um Sie auf Ihrem

Weg zum Erfolg zu begleiten.

Wir organisieren für Unternehmen und Forschungs-

institute Gemeinschaftsstände auf internationalen

Messen. Wir fördern Hightech-Unternehmen und

verschaffen ihnen Sichtbarkeit am Markt. Nicht zuletzt

haben wir diese Aspekte auch in unserem innovativen

Standkonzept berücksichtigt.

Mit modernen Materialien, bedürfnisorientierter

Ausstattung und einer extra hohen Bauweise für die

Fernwirkung ermöglichen wir jedem teilnehmenden

Aussteller einen perfekten Messeauftritt. Als IVAM-

Aussteller erhalten Sie ein Rundumpaket mit umfang-

reichen Serviceleistungen. Das nimmt Ihnen bei der

Messevorbereitung nicht nur viel Arbeit ab, sondern

erhöht auch Ihre Sichtbarkeit.

Getreu dem Motto „We make your business happen“

kurbeln wir Ihr Geschäft an und bringen gezielt Kunden

an Ihren Messestand. Das ist auch der Grund, warum sich

Aussteller, Mitglieder und Partner auf unser fachliches

Know-how verlassen und mit uns ausstellen.

Unsere KernkompetenzenSeite 8

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VERANSTALTUNGENKONGRESSE - WORKSHOPS - SYMPOSIEN

SEMINARE - STAMMTISCHE - TECHTALKS

Der IVAM Fachverband für Mikrotechnik

organisiert ein vielfältiges Veranstaltungs-

angebot in Form von regionalen, bundes-

weiten oder internationalen Kongressen,

Workshops, Symposien und Seminaren. Für

unsere Mitglieder bietet sich hier die

Gelegenheit für effektives Marketing, um ihre

Innovationen, Produkte und ihr Know-how

einem breiten Fachpublikum vorzustellen.

Beim fachlichen Austausch in den

Netzwerkpausen kommen Zulieferer und

Dienstleister mit potenziellen Kunden ins

Gespräch.

Als Teilnehmer profitieren Sie vom

Informationsvorsprung, denn unsere Veranstalt-

ungen stellen Zukunftstrends in den Fokus und

zeigen technologische Innovationen am Puls der

Zeit. Auch wertvolle, branchenspezifische

Neuigkeiten zu Zertifizierungen, patentrechtli-

chen Grundlagen, dem Auslandsgeschäft oder

Personalentwicklung sind regelmäßig Themen.

IVAM-Mitglieder können zu vergünstigten

Konditionen an unseren Veranstaltungen

teilnehmen.

Unsere Kernkompetenzen Seite 9

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WIRTSCHAFTSFORSCHUNGDer Geschäftsbereich IVAM Research erhebt und verbrei-

tet Wirtschaftsdaten und erstellt Studien zu technischen

Themen und übergeordneten Querschnittsthemen mit

Bezug zu den Hightech-Branchen. Unsere veröffentlich-

ten Studien behandeln Themen wie Markt- und

Applikationstrends, Clusterentwicklung,

Unternehmensgründung, Mitarbeiterentwicklung oder

Standardisierung.

Einmal im Jahr führen wir eine umfassende

Datenerhebung unter den Unternehmen der

Mikrotechnik, Nanotechnik und neuen Materialien in

ganz Europa durch. So können wir Sie und die

Öffentlichkeit immer aktuell über die Lage der Branche

sowie Technologie- und Markttrends informieren.

Unsere KernkompetenzenSeite 10

Das IVAM Executive Panel ist unser Trendbarometer für die

Mikrotechnik-Branche. Dafür befragen wir Experten und

Meinungsmacher aus Wirtschaft und Wissenschaft zu aktuel-

len Diskussionen zur Wirtschafts- oder Konjunkturentwicklung.

Darüber hinaus führt IVAM Research Untersuchungen im

Auftrag von Unternehmen, Instituten und öffentlichen

Einrichtungen durch. Wir erstellen Marktanalysen und

Vermarktungskonzepte für unsere Mitglieder oder

Standortentwicklungskonzepte für Auftraggeber aus den

Bereichen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftspolitik.

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Seite 11 Unsere Geschäftsfelder

Mikrotechnik, Nanotechnik und neue Materialien haben die Innovationsprozesse im späten 20. und beginnenden

21. Jahrhundert enorm beschleunigt. In vielen Bereichen der Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie haben diese

Schlüsseltechnologien zu schnellem Fortschritt und grundlegenden Veränderungen geführt: indem sie Produkte

und Prozesse schneller, günstiger und effizienter gemacht oder vollkommen neue Anwendungen erschlossen

haben.

In Zukunft werden Mikrotechnik, Nanotechnik und neue Materialien Lösungen schaffen für die globalen

Herausforderungen, die immer schneller werdende Veränderungen mit sich bringen. Sie geben Antworten auf

drängende Zukunftsfragen und sind unentbehrlich, um den Megatrends des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

SCHLÜSSEL ZUM FORTSCHRITT MIKROTECHNIK, NANOTECHNIK UND NEUE MATERIALIEN

Mikrotechnik, Nanotechnik und neue

Materialien …

… sichern die medizinische Versorgung und die

Lebensqualität in der alternden Gesellschaft

… ermöglichen neue Energie- und

Umweltkonzepte, um dem steigenden Energie-

und Rohstoffbedarf zu begegnen

… bieten effiziente und flexible

Produktionsmethoden für kürzere

Produktlebenszyklen und beschleunigte

Innovationsprozesse

… helfen, die zunehmenden Personen-, Güter-

und Informationsströme zu bewältigen und zu

steuern

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GESUNDHEIT, BIOMEDIZIN UND ASSISTENZSYSTEME

Mikrotechnik, Nanotechnik und Neue

Materialien haben wohl kaum ein anderes

Gebiet so grundlegend verändert wie die

Gesundheitsbranche. Die bedeutenden

Fortschritte in der Diagnostik und Therapie

der letzten zwanzig Jahre wären ohne

Miniaturisierung nicht möglich gewesen.

Wer heute an Diabetes erkrankt, braucht nicht mehr zum

Arzt zu gehen, um den Blutzuckerspiegel zu messen. Ein

tragbares Mikrolabor erledigt dies jederzeit und überall.

Hochleistungssportler können Puls, Atmung, Blutdruck

und Sauerstoffgehalt durchgehend von Mikrosensoren

überwachen lassen. Operative Eingriffe mit endosko-

pischen Instrumenten und minimal-invasiven Verfahren

bringen weniger Schmerzen und schnellere Heilung für

den Patienten.

Dank intelligenter Mikrosysteme, Oberflächenbehandlung

und funktionaler Materialien sind medizinische Implantate

nicht mehr nur einfache Ersatzteile. Sie können beschä-

digte Nerven ersetzen und so Sehkraft, Hörkraft und viele

andere Funktionen wiederherstellen.

Nano-Beschichtungen haben Implantate biokompatibel

und beständig gegen Verschleiß und Abrieb gemacht.

Intelligente Implantate mit Nanostrukturen und -partikeln

werden schon bald aktiv die Regeneration von Knochen-

und Körpergewebe fördern.

Chronisch Kranke können demnächst mit genau dosierten

Wirkstoffen gezielt behandelt werden.

Winzige „Pillen” aus

Mikrosensoren und

Dosiereinheiten

bestimmen die Werte

direkt im Körper und

setzten

Medikamente frei,

wo und wann sie

gebraucht werden.

Personalisierte

Medizin und andere

intelligente Systeme,

sorgen dafür, dass

Menschen auch

wenn sie alt oder

krank sind unabhän-

gig leben können.

Das intelligente Haus

kümmert sich um sie – mithilfe der Mikro- und

Nanotechnik. Vernetzte Mikrosensoren und -aktoren kön-

nen Beleuchtung, Heizung, Raumklima und

Wasserverbrauch regulieren. Intelligente Assistenz-

systeme schützen Häuser vor Bränden, Leckagen oder

Einbruch. Und sie achten darauf, ob es den Bewohnern

gut geht und stellen im Notfall Kontakt zu Angehörigen,

Nachbarn oder Ärzten her.

In vielen Gesellschaften auf der ganzen Welt werden

intelligente Assistenzsysteme immer stärker nachgefragt

und akzeptiert. „Ambient Assisted Living“ dürfte also

bald zum Standard werden.

Seite 12 Unsere Geschäftsfelder

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Produkte, Prozesse und Systeme effizienter

und umweltfreundlicher zu machen, ist ein

gemeinsames Ziel von Politikern, Wissen-

schaftlern und Entwicklern weltweit. In einer

Welt, in der Rohstoffe und Trinkwasser knap-

per werden, Luft, Gewässer und Böden zune-

hmend mit Schadstoffen belastet sind und

immer mehr Abfall produziert wird, tragen

Mikrotechnik, Nanotechnik und neue

Materialien eine Menge dazu bei, alternative

Energiekonzepte umzusetzen oder

Ressourcen besser zu nutzen.

Im Alltag verringern Mikrochips, Sensoren und Aktoren

den Verbrauch des Autos, der Waschmaschine, der

Heizung und des Computers. Nano-Beschichtungen

machen Bauteile in Fahrzeugen und Geräten widerstands-

fähiger und langlebiger. In der industriellen Produktion

werden Prozesse dank Mikrotechnik günstiger und effi-

zienter. Um Solarzellen mit hochpräzisen Mikrostrukturen

zu versehen, werden heute zum Beispiel auch

Laserverfahren eingesetzt: Sie verbrauchen weniger

Energie als andere Methoden, es fällt weniger Abfall an,

und die Module sind zudem leistungsfähiger.

Mikrostrukturen und hochpräzise Fertigungstechnologien

tragen dazu bei, erneuerbare Energien nutzbar und ertrag-

reicher zu machen. In der Mikrobrennstoffzelle treiben

Wasserstoff oder Methanol als günstige Treibstoffe mobile

elektronische Geräte an. Beim „Micro Energy Harvesting“

UMWELT, ENERGIE UND EFFIZIENZ

wird sogar kostenlose Energie aus der Bewegung oder

Wärme von Maschinen „geerntet“, um ein Mikrosystem

anzutreiben.

Künftig werden Nanotechnik und neue Materialien in der

Umwelttechnik Filtrations- und Reinigungsprozesse

unterstützen und verbessern. Bei der Ultrafiltration wirk-

en funktionalisierte Antifouling-Nano-Schichten

Verschmutzungen der Filterelemente entgegen und

reduzieren damit den Aufwand für Reinigung und

Wartung. Nanopartikel mit speziellen Eigenschaften

dienen als Katalysatoren und sorgen dafür, dass

Oberflächen oder Gewässer sich nur durch Einwirkung

von Sonnenlicht selbst reinigen.

Seite 13 Unsere Geschäftsfelder

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INDUSTRIE, ANLAGEN UND VERFAHREN

In der industriellen Produktion und

Automatisierung haben Mikrotechnik,

Nanotechnik und neue Materialien Weichen

gestellt. Methoden der Herstellung und

Qualitätskontrolle aus der Halbleiter- und

Mikrotechnikindustrie wurden weiterentwickelt

und haben in vielen weiteren Industrie-

bereichen zu höherer Produktivität und mehr

Effizienz geführt. Diese neuen Verfahren

machen die Herstellung von Strukturen,

Bauteilen und Systemen immer präziser,

zuverlässiger, flexibler und schneller.

Die Mikroproduktion schöpft aus einem großen Pool an

Methoden und Anlagen. Es gibt zahlreiche kostengünstige

und serientaugliche Verfahren, um Mikrostrukturen und

Mikroprodukte herzustellen – aufbauende, abtragende

oder umformende Methoden. Dazu zählen Spritzguss,

Laserstrukturierung und Heißprägen, um jeweils nur ein

Beispiel zu nennen.

Einige Bereichen, wie die chemische und pharmazeutische

Industrie erleben dank Mikro- und Nanotechnik eine neue

“industrielle Revolution”: In der Mikroverfahrenstechnik

steigern Reaktoren, Mischer und Wärmetauscher mit

Mikrostrukturen die Erträge und Selektivität chemischer

Reaktionen, machen Prozessanlagen aber um einiges

kleiner.

Ein großes Ziel der heutigen Industrie ist es, die

Automatisierung voranzutreiben. Mikro- und Nanotechnik

tragen dazu kleinen Sensoren und Aktoren, intelligente

und dynamische Bildgebung und Kommunikationssysteme

bei. Drahtlose Sensoren können überall in einer

Fertigungslinie platziert werden und den gesamten

Prozess überwachen. Dafür brauchen sie nicht einmal eine

Batterie, weil sie von autarken Energiesystemen angetrie-

ben werden. Zustandsüberwachung – auch „condition

monitoring“ genannt – und Messtechniken machen

Prozesse zuverlässiger und sichern die Qualität der

Produkte.

Die fortschreitende Miniaturisierung bis in den Nanometer-

Bereich wird künftig völlig neue, bislang unentdeckte

Anwendungsfelder in der Industrie eröffnen. Die fortschrei-

tende Durchdringung der Welt der Produktion mit

Mikrotechnik, Nanotechnik und neuen Materialien bringt

viele neue Möglichkeiten und Herausforderungen mit sich.

Eine Herausforderung besteht darin, einzelne Mikro- und

Nano-Komponenten mit unterschiedlichen Funktionen zu

einem funktionierenden Ganzen zusammenzufügen und

mit der Makro-Welt zu verbinden. Neue Entwicklungen in

der „Smart Systems Integration“ und Mikro-Nano-

Integration werden dafür Lösungen bringen.

Seite 14 Unsere Geschäftsfelder

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Den Verkehr und Transport zu organisieren,

ist eine der großen Herausforderungen des

modernen Lebens in einer globalisierten Welt.

Mehr und mehr Menschen, Waren und

Informationen müssen von Punkt A nach

Punkt B bewegt werden, über immer weitere

Entfernungen. Die ständig wachsenden

Ströme erfordern neue Mobilitätskonzepte und

geeignete Technologien, um sie zu lenken, zu

automatisieren und zu überwachen.

Im Bereich des Güterverkehrs haben Mikro- und

Nanotechnik eine Menge zur Optimierung logistischer

Prozesse beigetragen. Radio-Frequency Identification

(RFID) hat die Identifizierung und Verfolgung von Waren

ernorm erleichtert und beschleunigt. Informationen kön-

nen über Entfernungen gelesen werden. Dies ermöglicht

es, alle möglichen Produkte bei ihrer Herstellung, ihrer

Lagerung und ihrem Transport zu verfolgen. Mit kos-

tengünstigen und massentauglichen Druckverfahren

werden Identifizierungsdaten auf „Smart Labels“ gedruckt:

ultra-flache Transponder aus Papier, Stoff oder Kunststoff.

In der Nahrungsmittelbranche stellen autonome

Sensorsysteme sicher, dass Tiefkühlkost die ganze Zeit mit

der richtigen Temperatur gelagert und transportiert wird.

Ein Auto ohne Mikrotechnik, Nanotechnik oder neue

Materialien findet man heute höchstens noch im

Automobilmuseum, aber nicht auf der Straße.

Moderne Autos sind mit Hunderten von Mikrosystemen

ausgestattet, die sie zuverlässiger, bequemer und effizien-

ter als je zuvor machen.

Mikrochips und Mikrosensoren in Autos hatten bisher vor

allem die Aufgabe, dem Fahrer mehr Sicherheit und

Komfort zu bieten. Der Mikrosensor, der den Airbag aus-

löst, ist sicherlich eines der meistzitierten Beispiele. Doch

Mikrotechnik hat eine Fülle von Fahrerassistenzsystemen

geschaffen, die zum Beispiel das Einparken erleichtern

oder Kollisionen verhindern.

Die steigende Nachfrage nach sparsamen und umwelt-

freundlichen Fahrzeugen gibt der Automobilindustrie

ständig neue Impulse. Licht emittierende Dioden (LEDs)

sorgen für eine effiziente Beleuchtung. Nano-

Beschichtungen schützen Motorenteile vor Verschleiß. In

Brennstoffzellen oder Lithium-Ionen-Batterien hilft

Nanotechnik, Energie zu erzeugen oder zu speichern.

Nanotechnik wird auch für selbstheilende Lacke und selb-

streinigende Sitze verwendet. Die Materialindustrie steuert

Leichtbau-Materialien wie kohlenstofffaserverstärkte

Polymere bei, die genauso robust wie Stahl sind, das Auto

aber viel leichter machen.

AUTOMOBIL, VERKEHR UND LOGISTIK

Seite 15 Unsere Geschäftsfelder

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SIE WÜNSCHEN SICH MEHR? Sagen Sie es uns. Denn als IVAM-Mitglied haben Sie auf der Mitgliederversammlung und im

persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeitern jederzeit Einfluss auf unsere Arbeit. Wir freuen

uns auf Sie!

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Fragen haben…

zu unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [email protected]/eu

rund um die IVAM-Mitgliedschaft [email protected]/eu

zu unseren Businessplattformen, wie Messen etc. [email protected]/eu

bezüglich unserer internationalen Aktivitäten [email protected]/eu

hinsichtlich Wirtschaftsdaten der Branche [email protected]/eu

oder Interesse an Know-how im Projektmanagement [email protected]/eu

zu Rechnungen und Mahnwesen unserer Buchhaltung [email protected]/eu

an die IVAM-Geschäftsführung [email protected]/eu

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Folgen Sie uns auf Twitter ...

Unsere KontaktdatenSeite 16

@ IVAM_MIKROTECH

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Derartige Unternehmungen sind wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich vom Verein getrennt zu halten und sie dürfen keine Änderung an den Zielsetzungen des Vereins bewirken.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Der Verein hat ordentliche, studierende und fördernde Mitglieder. - Ordentliche Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden. - Die ordentlichen Mitglieder rekrutieren sich vornehmlich aus Unternehmen, Instituten und Personen, die sich mit Problemstellungen aus den Bereichen der durch den Verein geförderten Technologien befassen. - Studierende Mitglieder rekrutieren sich vornehmlich aus natürlichen Personen, die sich mit Problemstellungen der durch den Verein geför- derten Technologien befassen und an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig anerkannten Einrichtung immatrikuliert sind. - Fördernde Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die Zwecke des Vereins unterstützen, sofern keine satzungsfremden Bedingungen hiermit verknüpft werden.

2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Damit verpflichtet sich das Mitglied, die Ziele des Vereins zu fördern und die Mitgliedsbeiträge gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu entrichten.

3. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und über die Einordnung des Bewerbers in die Qualifikation der Mitgliedschaft. Ein Bewerber darf insbesondere dann abgelehnt werden, wenn es Gründe in seiner Person gibt, die Mitgliedschaft persönlich oder sachlich nicht förderlich erscheinen lassen. Bei seiner Entscheidung wird der Vorstand berücksichtigen, dass der Verein eine möglichst große Verbreitung der geförderten Technologien beabsichtigt. Gegebenenfalls hört der Vorstand den Bewerber schriftlich oder persönlich an.

4. Natürliche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und haben als solche keinen Beitrag zu entrichten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen, Leistungen und Vorteilen des Vereins teilzunehmen und haben Anspruch auf Rat und Unterstützung in allen Fragen, die in das Arbeitsgebiet des Vereins fallen. Alle Mitglieder sind an die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Organe gebunden.

2. Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. Sie sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren verpflichtet.

3. Studierende Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung keine beschließende, aber eine beratende Stimme. Sie sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.

4. Fördernde Mitglieder werden zu Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins eingeladen und haben keine beschließende, aber eine beratende Stimme. Sie sind nicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren verpflichtet.

SATZUNG DES IVAM e.V. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „IVAM e.V.“. 2. Sitz des Vereins ist Dortmund. 3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist die gezielte Verbreitung von Anwendungen der Mikrostrukturtechniken, die insbesondere im Zusammenspiel mit Mikrotechniken zu neuen Produkten führen, und die gezielte Verbreitung von Anwendungen Neuer Materialien sowie sonstiger förderlicher Technologien. Hierbei verfolgt der Verein das Ziel, die wissenschaftlichen und insbesondere anwendungsnahen Erkenntnisse dieser Techniken einer breiten Öffentlichkeit - bevorzugt in Nordrhein-Westfalen - bekannt zu machen und den laufenden Strukturwandel in NRW bei den Unternehmen durch den Einsatz dieser Techniken zu verstärken, damit sie mit neuen Produktionsmethoden und Produkten zukunftsträchtige Märkte bedienen können. Der Verein unterstützt die Unternehmen - insbesondere seine Mitgliedsunternehmen - bei ihren Bemühungen.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere folgende Aktivitäten:

- Planung, Organisation und Durchführung von Fach-, Qualifikations- und Informationsveranstaltungen, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen aus NRW. - Förderung des Gedankenaustausches und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mikrostrukturtechniken, der Anwendung neuer Materialien und sonstiger förderlicher Technologien, durch gezielte und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Gesprächskreise. - Anregung und Unterstützung der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Kooperation mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen und sonstigen öffentlich anerkannten Einrichtungen. - Zusammenarbeit mit relevanten nationalen und internationalen Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. - Aktive Mitarbeit beim weiteren Auf- und Ausbau der Technologie-Netzwerke NRW. - Initiieren und Begleiten von Produktentwicklungskooperationen, um dadurch den Technologietransfer zu beschleunigen. -Durchführung von Technologiemarketing-Maßnahmen, mit denen die Anwendungsfelder für Mikrostrukturtechniken und die Anwendung neuer Materialien und sonstiger Technologien verbreitert und neue Märkte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus NRW erschlossen werden. Die Zweckverfolgung durch den Verein wird mit Rücksicht auf die verschiedenen zu fördernden Technologien durch jeweils interne Fachabteilungen wahrgenommen.

2. Der Verein kann mit anderen Einrichtungen, die auf dem Gebiet des Technologietransfers tätig sind, national und international zusammenarbeiten. 3. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 4. Der Verein kann zum Zwecke der Auslagerung bestimmter Tätigkeitsbereiche Gesellschaften gründen, die im Sinne dieser Satzung tätig werden.

Unsere Satzung Seite 17

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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

2. der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist.

3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Die Streichung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Das Mitglied bleibt zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet.

4. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstands ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. Gegen den Beschluss kann dann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung binnen eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einlegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgerechter Einlegung des Rechtsmittels eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet. Hierfür ist eine Mehrheit von über 50 % der anwesenden Stimmen erforderlich.

5. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder Auszahlung von anteiligem Vereinsvermögen.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

- Mitgliederversammlung - und Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist höchstes Gremium des Vereins. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder und der Vorstand des Vereins berechtigt.

2. Mindestens einmal im Geschäftsjahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf den Tag der Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.

3. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

4. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter gibt zu Beginn der Versammlung die Ergänzungen bekannt. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung ges-tellt werden, beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder mindestens 20 % der Mitglieder den Vorstand hierzu unter Angabe des Zwecks und der Gründe auffordern. Die Ladungsfrist

ist für diesen Fall auf 10 Tage abgekürzt. Bei Ausspruch der Einladung sind die Gründe für die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung anzugeben.

6. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung kann mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder einen anderen Versammlungsleiter wählen.

7. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für: - die Wahl und Abberufung des Vorstandes sowie seine Entlastung - die Entgegennahme des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichts des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr und des Rechnungsprüfungsberichts - die Wahl von zwei Rechnungsprüfern und deren Entlastung - die Billigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr - die Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Mitglieds- und Aufnahmebeiträge - Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. - die Wahl eines Ehrenvorsitzenden bzw. den Widerruf der Berufung zum Ehrenvorsitzenden.

Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins. Die Wahl zum Ehrenvorsitzenden bedarf der einfachen Mehrheit. Der Widerruf der Berufung zum Ehrenvorsitzenden bedarf einer Mehrheit von 66 % der anwesenden Mitglieder.

8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfordern die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet Satzungsänderungen einschließlich der Änderungen des Vereinszwecks und die Abwahl von Vorstandsmitgliedern bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.

9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. - Jedes Mitglied, das nicht persönlich an einer Mitgliederversammlung teilnimmt, kann für die anstehende Mitgliederversammlung die Ausübung seines Stimmrechtes durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen. - Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.

10. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebene Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl zu wiederholen.

11. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand ein Protokoll aufzunehmen, das von den in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen und den Mitgliedern in Abschrift zu übersenden ist. Eine Anfechtung der Beschlüsse oder des Protokolls ist nur binnen eines Monats nach Übersendung des Protokolls zulässig, ansonsten sind allein durch Fristablauf alle Rechte verwirkt.

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich aus den fünf folgenden Mitgliedern zusammen: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - drei weiteren Vorstandsmitgliedern

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Jeweils ein Mitglied des Vorstandes soll die eingerichteten Fachabteilungen repräsentieren. Zu Vorstandsmitgliedern können nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre, sie ver-längert sich bis zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraumes.Die Nachwahl eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Sie bezieht sich auf den Rest der regulären Amtszeit des Vorstandes.

2. Der Vorstand führt die nach Gesetz und dieser Satzung bestehenden Aufgaben aus und erledigt die Geschäfte, die ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang erfordert. Er hat dabei insbesondere folgende Verpflichtungen: - die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Aufstellung der Tagesordnung, - die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins, - die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, - die Vorbereitung des Haushaltsplans, die Buchführung sowie die Erstellung des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichts.

3. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Abgrenzung der Kompetenz- und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder festgelegt wird. Einzelne Vorstandsmitglieder können für einzelne oder bestimmte Fälle gesondert bev-ollmächtigt werden.

4. Der Vorstand kann beschließen, zur Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben des Vereins einen hauptamtlichen Geschäftsführer ein-zusetzen. Die Auswahl des hauptamtlichen Geschäftsführers und die Vereinbarung der Konditionen des Anstellungsvertrages obliegt dem Vorstand. Der hauptamtli-che Geschäftsführer erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins nach den Richtlinien des Vorstandes und den arbeitsvertraglichen Regelungen.

5. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder erhalten lediglich eine angemessene Erstattung der ihnen bei Wahrnehmung der Vorstandsämter entstandenen Aufwendungen. Sofern kein hauptamtlicher Geschäftsführer eingesetzt ist, kann der Vorstand beschließen, aus seinem Kreis ein Vorstandsmitglied mit der Aufgabenwahrnehmung der laufenden Geschäftsführung zu betrauen. Dieses geschäftsführende Vorstandsmitglied erle-digt sodann die laufenden Geschäfte des Vereins nach den Richtlinien des Gesamtvorstands und den dienstvertraglichen Vereinbarungen. Abschluss, Änderung und Aufhebung eines Dienstvertrages mit einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied bedarf einer Entscheidung der Mitgliederversammlung. Die Aufhebung oder Kündigung des Dienstvertrages mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied bedeutet sogleich dessen Abberufung als Vorstandsmitglied.

6. Der Vorstand kann Beiräte berufen, die ihn bei seinen Aufgaben beratend unter-stützen. Die Beiräte können zu Sitzungen des Vorstandes eingeladen werden. Die Beiräte haben kein Stimmrecht bei Beschlussfassung des Vorstandes.

7. Die Vorstandsmitglieder behandeln vertraulich erhaltene Informationen von Vereinsmitgliedern oder aus dem Umfeld von Vereinsmitgliedern auch gegenüber anderen Vereinsmitgliedern vertraulich. Eine Weitergabe oder eine wirtschaftliche

oder sonstige Verwertung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung der betroffenen Vereinsmitglieder. Diese Pflichten gelten ebenso für die Beiräte.

8. Die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein ist auf Fälle schuldhaften Verhaltens bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt.

§ 9 Rechnungsprüfer

1. Auf Vorschlag des Vorstandes bestellen die ordentlichen Mitglieder durch entsprech-enden Beschluss der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer. Zu Rechnungsprüfern können ordentliche Mitglieder gewählt werden und bei ordentli-chen Mitgliedern, die nicht natürliche Personen sind, sowohl Geschäftsführer, Gesellschafter als auch Mitarbeiter derartiger juristischer Personen. Die Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichtes und die Plausibilität des jährlichen Haushaltsplanes.

2. Die Rechnungsprüfer empfehlen der Mitgliederversammlung aufgrund ihrer Prüfung die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.

3. Die Rechnungsprüfer werden jeweils für eine Amtszeit von bis zu zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

4. Die Rechnungsprüfer sind verpflichtet, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt ebenso gegenüber den anderen Vereinsmitgliedern. Eine Weitergabe oder eine wirtschaftliche oder sonstige Verwertung der erhaltenen Informationen ist ihnen nicht erlaubt.

§ 10 Ehrenvorsitzender

1. Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins können Personen gewählt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Berufung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit. Die Berufung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung widerrufen werden.

2. Der Ehrenvorsitzende hat beratende und repräsentative Funktionen. Er ist auf Bitten des Vorstandes zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen berechtigt und kann auf Bitten des Vorstandes repräsentative Aufgaben für den Verein übernehmen.

3. Der Vorstandsvorsitzende hat das Recht, den Ehrenvorsitzenden über Beschlüsse des Vorstandes zu unterrichten.

§ 11 Beiträge und Kostenaufbringung

1. Der Verein beschafft seine Mittel durch Zahlungen und Beiträge seiner Mitglieder, Vergütungen für satzungsgemäß erbrachte Dienstleistungen und Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht mit satzungsfremden Auflagen verbunden sind, sowie durch Spenden.

2. Mitgliedsbeiträge werden zum 31. Januar eines jeden Geschäftsjahres fällig.

3. Die Staffelung und die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der sonstigen Beiträge, insbe-sondere der Aufnahmegebühr, werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit jeweils jährlich in einer Beitragsordnung festgelegt. Soweit keine Änderung der Beitragsordnung erfolgt, bleibt diese jeweils gültig.

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§ 12 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

1. Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszweckes im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mind-estens 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Vorschlag des Vorstandes hinsichtlich der geplanten Satzungsänderung muss in der mit der Einladung versandten Tagesordnung enthalten sein. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen dazu, aber auch weitere Änderungen der Satzung beschließen, die in der Mitgliederversammlung diskutiert und insgesamt zur Abstimmung gestellt werden.

2. Zur Auflösung des Vereins ist eine eigens zu diesem Zweck einberufene außerorden-tliche Mitgliederversammlung notwendig, zu der alle Mitglieder des Vereins schriftlich einzuladen sind. Die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn mind-estens 50 % sämtlicher vorhandenen Mitglieder persönlich oder durch Stimmrechtübertragung erschienen bzw vertreten sind und eine Mehrheit von mind-estens 75 % der abgegebenen Stimmen für die Auflösung votiert.

3. Nach dem Auflösungsbeschluss ist von derselben Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen. Das Vereinsvermögen ist dem Wissenschaftsetat des Landes Nordrhein-Westfalen zu zuführen. Die Verwendung des Vereinsvermögens ist mit der Auflage zu verbinden, dieses für Zwecke der weiteren Förderung der bislang geförderten Technologien einzusetzen.

§ 13 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oderwerden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Mitgliederversammlung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprüngli-chen Bestimmung weitestmöglich entspricht.

Stand 27. März 2012

Unsere Satzung/QuellenangabenSeite 20

Quellenangaben: Seite 1-7: IVAM

Seite 8: IVAM (links),

Blömers Messekonzepte GmbH (rechts)

Seite 9: IVAM

Seite 10: © gunnar3000 - Fotolia.com

Seite 12: Bernd Müller für HSG-IMIT (oben)

© kravka - Fotolia.com (mittig)

www.aerolution.de (unten)

Seite 13: IVAM

Seite 14: Häcker Automation GmbH

Seite 15: © ag visuell - Fotolia.com

Seite 16: IVAM (oben)

www.twitter.com (unten)

Seite 17-24: IVAM

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BEITRAGSORDNUNG IVAM E.V. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. März 2012

Die Beitragsordnung basiert auf der Satzung von IVAM e.V.

Unsere Beiträge werden auf der Grundlage Ihrer Mitarbeiterzahl bemessen.

1. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Mitarbeiterzahl, die das Mitglied im vorhergehenden Jahr beschäftigt hatte (in Vollzeitäquivalenten).

2. Mitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, zahlen den Jahresbeitrag anteilig auf ganze Monate gerundet.

3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der Beitragszahlung.

4. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.

4.1. Ordentliche Mitglieder (Unternehmen / Institute) zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe des ersten regulären Jahresbeitrages.

4.2. Studierende Mitglieder zahlen 25 Euro Jahresbeitrag und sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr ausgenommen.

4.3. Fördermitglieder sind von der Aufnahmegebühr ausgenommen.

5. Im November jeden Jahres fragt IVAM die Mitarbeiterzahlen für die Berechnung des nächsten Beitrages ab. Die Angaben der Mitglieder müssen bis zum 31. Dezember jeden Jahres bei IVAM eingetroffen sein.

6. Die Beiträge sind satzungsgemäß bis zum 31. Januar jeden Jahres fällig.

7. Bei Überschreitung der in Ziffer 6 festgesetzten Zahlungsfrist wird eine Versäumnisgebühr von pauschal 50 Euro für die erste Mahnung und 100 Euro für die zweite Mahnung erhoben.

8. Für die Errechnung des Jahresbeitrages wird folgende Formel angewendet:

8.1. ordentliche Mitglieder

•Unternehmen:219EuromultipliziertmitWurzelausMitarbeiterzahl- (219 x √Mitarbeiterzahl)

•Institute:500Europauschal

•NatürlichePersonen:300Europauschal

•KörperschaftenundAnstaltendesöffentlichenRechts,Verbändeund Kammern: 750 Euro pauschal

8.2. Studierende Mitglieder: 25 Euro pauschal.

8.3. Fördermitglieder sind beitragsfrei.

Seite 21 Unsere Beitragsordnung

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9. Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes wird im Innenverhältnis konkret durch den Geschäftsbereich des ordentlichen Mitgliedes wahrgenommen. Die Beitragshöhe richtet sich in diesem Fall nach der Mitarbeiterzahl desjenigen Geschäftsbereiches, der die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft wahrnimmt. In jedem Fall werden mindestens 50 Mitarbeiter angesetzt. Ausnahmen hierzu ergeben sich nur, wenn die Gesamtzahl der Mitarbeiter des ordentlichen Mitgliedes 50 Mitarbeiter unterschreitet.

10. Alle Beiträge unter 4., 7. und 8. unterliegen nicht der gesetzlichen MwSt.

Beispiele:

1. Ihr Unternehmen tritt IVAM als ordentliches Mitglied mit 25 Mitarbeitern im Juni bei.

Der reguläre, zukünftige Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt:

219 x √25 Mitarbeiter = 219 x 5 = 1.095 Euro.

Im ersten Jahr fallen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags von 1.095,00 Euro

plus der anteilige Mitgliedsbeitrag Juli-Dezember an: 6/12 x 1.095 Euro = 547,50 Euro 1.642,50 Euro

2. Ihr Unternehmen tritt IVAM mit einem Geschäftsbereich von 40 Mitarbeitern als ordentliches Mitglied im Januar bei. Veranschlagt werden mindestens 50 Mitarbeiter.

Der reguläre, zukünftige Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt:

219 x √50 Mitarbeiter = 219 x 7,071= 1.548,54 Euro.

Im ersten Jahr fallen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags von 1.548,54 Euro

plus der Mitgliedsbeitrag an: Januar-Dezember: 1.548,54 Euro 3.097,08 Euro

Unsere BeitragsordnungSeite 22

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AUFNAHMEANTRAG IVAM E.V.:

Wir beantragen / Ich beantrage

die Aufnahme als Mitglied von IVAM e.V. Firma/Institut ________________________

Straße: ________________________

PLZ/Ort: ________________________

Telefon: _______________________________

Fax: _______________________________

E-mail: _______________________________

Internet: _______________________________

Hauptkontakt: _________________

Telefondurchwahl: _________________

Ansprechpartner Messe: _________________

Telefondurchwahl: _________________

Ansprechpartner Presse: _________________

Telefondurchwahl: _________________

□ Unternehmen/Geschäftsbereich Mitarbeiterzahl _________________

□ Universität/Forschungsinstitut Mitarbeiterzahl _________________

□ Studierende

□ natürliche Person

Wie haben Sie von IVAM erfahren?

IVAM Publikationen:

□ »inno«

□ MikroMedia

□ NeMa-News

□ IVAM-Stammtisch

□ Messe

□ Internet

□ IVAM-Mitglied, und zwar

________________________

□ Sonstiges, und zwar

________________________

Eintrittsdatum:

□ sofort

□ ab dem nächsten Jahr

________________________

Ort, Datum

_______________________________

rechtsverbindliche Unterschrift

Seite 23 Ihr Aufnahmeantrag

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Kontakt: IVAM Fachverband für Mikrotechnik Joseph-von-Fraunhofer-Str. 13D-44227 Dortmund Tel.:+49 (0) 231 9742-168 www.ivam.de