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WERDEN SIE TEIL DES HIGHTECH-NETZWERKES...
IVAM e.V. Fachverband für Mikrotechnik
2Seite 2
PROFITIEREN SIE ALS IVAM-MITGLIED VON...
dem IVAM directoryAls Mitglied können Sie sich auf unserem virtuellen
Marktplatz, dem IVAM directory, mit einem multimedialen
Profil mithilfe aussagekräftiger Texte, Produktbilder &
Videos schnell und einfach finden lassen. Kunden und
Anbieter können hier ganz gezielt nach Technologien,
Märkten sowie nach Schlagwörtern und Nationen suchen.
15.000 Kontakten aus aller WeltSuchen Sie konkrete Branchenkontakte? Wir helfen Ihnen
gerne bei der Recherche mittels unserer umfangreichen
Datenbank aus rund 15.000 Kontakten.
16.000 Lesern unserer MedienMit unseren Veröffentlichungen IVAMInSide, inno sowie
den Newslettern Mikromedia und NeMa-News erreichen
wir rund 16.000 Abonnenten weltweit. Nutzen Sie die
Möglichkeit, hier Erstkontakt zu Ihren potenziellen Kunden
herzustellen.
umfangreicher Arbeit im ProjektmanagementFühren Sie Projekte zum Erfolg, indem Sie unter unserer
Erfahrung in Sachen Projektassistenz und Projekt-
mangement Fördermittel beantragen und neue
Projektpartner gewinnen.
rund 20 internationalen Messen und VeranstaltungenLernen Sie im persönlichen Austausch die Experten aus
dem Mitgliederkreis kennen und sorgen Sie durch aktive
Mitgestaltung für Ihren individuellen Vorteil durch
wirtschaftliche Aktivität. In einem innovationsfördernden
Umfeld bleiben Sie bei uns immer informiert über Trends
auf dem Markt und die Kundenwünsche von Morgen,
denen Sie vielleicht heute schon entgegenkommen.
Für Sie als zukünftiges IVAM-Mitglied sind natürlich
Wettbewerbsvorteile in jeder Form vorgesehen, z.B.
zahlreiche Vergünstigungen oder exklusive
Dienstleistungen.
Seite 3 Ihre Vorteile
4
VERNETZUNGWe create connections - IVAM versteht sich als kommunikative Brücke zwischen den Anbietern und Anwendern von
Mikro- und Nanotechnologien und neuen Materialien. Zu unseren zentralen Aufgaben gehört es, Synergien zu schaf-
fen und unsere Mitglieder beim Wissensaustausch, bei gemeinschaftlichen Projekten und beim Aufbau von Kontakten
untereinander und mit potenziellen Kunden zu unterstützen.
Mit unseren Netzwerkveranstaltungen, Kooperationsworkshops und dem Mitgliedermagazin IVAM InSide bieten wir
unseren Mitgliedern zahlreiche Plattformen für die Vernetzung und die Anbahnung von Kooperationen.
Durch Messeplattformen, Fachveranstaltungen und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit schaffen wir Sichtbarkeit und
bringen wir unsere Mitglieder in Kontakt mit Partnern und Kunden.
Unsere KernkompetenzenSeite 4
Als internationaler Fachverband vertreten wird die Interessen von rund 300
Mitgliedsunternehmen und -instituten aus ca. 20 Ländern. Unsere Mitglieder sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen Mikrotechnik, Nanotechnologie und Neue
Materialien aktiv.
Um das wirtschaftliche Potenzial dieser Technologien in allen relevanten Zielmärkten
voll auszuschöpfen und unseren Mitgliedern entscheidende Wettbewerbsvorteile zu
verschaffen, stehen wir in ständigen Kontakt mit Entscheidern aus Forschung, Politik
und Industrie. Kooperationen mit anderen Verbänden, Messe- und
Auslandsgesellschaften sowie der Fachpresse sind ebenso Bestandteil unserer
Lobbyarbeit.
INTERESSENVERTRETUNG
PROJEKTEDas IVAM-Projektmanagement ebnet Ihnen den Weg, um innovative Ideen in
Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen. Hierfür bietet IVAM Kompetenz
in Form von Erfahrung in der EU-Förderlandschaft und internationalen
Industriekontakten. Als Mitglied des IVAM-Netzwerks beraten wir Sie bei der
Akquisition von Fördergeldern, vermitteln Ihnen Partner für Projektkonsortien oder
übernehmen die Koordination von Verbundprojekten.
Auch die Kommunikation der Projektergebnisse an die Öffentlichkeit ist ein wesentli-
cher Punkt, der seitens der Fördergeldgeber gefordert wird. Durch die etablierten
Kommunikationskanäle des internationalen IVAM-Netzwerks erzielt das IVAM-
Projektmanagement eine effiziente Breitenwirkung innovativer Projektergebnisse.
IVAM-Mitglieder können sich auf unserer Fördermonitoring-Website und in der
gleichnamigen Rubrik der Mitgliederzeitschrift IVAM InSide über die neusten Calls
informieren. IVAM selbst ist in Kontakt mit den National Contact Points der EU und
den Kontaktstellen der Bundesministerien, um seine Mitglieder stets über die
aktuellen Förderentwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Unsere KernkompetenzenSeite 5
Als kommunikative Brücke zwischen Anbietern und
Anwendern von erklärungsbedürftigen Hightech-
Produkten und -Dienstleistungen in den Bereichen
Mikrotechnik, Nanotechnik und Neue Materialien gibt
IVAM regelmäßig vier Medien heraus: das Hightech-
Magazin »inno«, die Newsletter MikroMedia und NeMa-
News und das exklusive Mitgliedermagazin IVAM InSide.
Unsere Publikationen verschaffen Ihnen….... einen Wissensvorsprung:
Die Newsletter und Magazine halten Sie auf dem
Laufenden in Bezug auf innovative Entwicklungen der
Hightech-Industrie und alle Aktivitäten innerhalb des
IVAM-Netzwerks.
...Networking und Benchmarking:
Die IVAM-Publikationen helfen Ihnen, die richtigen
Partner für Kooperation zu finden, aber auch Ihre
Wettbewerber im Auge zu behalten.
…exklusives Marketing:
Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich mit
Fachartikeln, Produktvorstellungen und
Pressemitteilungen an den IVAM-Publikationen zu beteili-
gen und ihre Technologien und Produkte bei mehr als
16,000 Lesern bekannt zu machen – darunter viele wei-
tere IVAM-Mitglieder und auch Ihre zukünftigen Kunden.
…erfolgreiche Personalentwicklung:
Ihre veröffentlichten Stellenanzeigen erreichen durch
IVAM-Newsletter genau die richtige Zielgruppe.
...wertvolle Informationen:
Mitglieder bekommen exklusiv das Magazin IVAM InSide
zugestellt, in welchem Information zu
Fördermöglichkeiten, Vergünstigungen und
Serviceleistungen des Verbandes zu finden sind – das
zahlt sich für Sie aus.
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Seite 6 Unsere Kernkompetenzen
INTERNATIONALISIERUNG IVAM setzt sich seit 2005 intensiv mit dem Thema
Internationalisierung auseinander. In den vergangenen
Jahren war IVAM im Namen der Verbandsmitglieder unter
anderem in China, Korea, Japan, den USA, Singapur und
der Türkei aktiv. Die Orientierung in relevante interna-
tionale Märkte, speziell in Asien und den USA, ist auch für
die kommenden Jahre ein Schwerpunkt des Verbandes.
Die angestrebte enge Vernetzung unserer Technologien
mit den zukunftsträchtigen internationalen Zielmärkten
bietet großes Potenzial für einen langfristigen
wirtschaftlichen Erfolg der Branche und des Standortes
Deutschland.
IVAM pflegt Kontakte zu Partnerverbänden in Asien und
den USA, unterstützt seine Mitglieder bei Exportfragen
und mit länderspezifischen Informationen, organisiert
Delegationsreisen und initiiert internationale
Geschäftsanbahnung auf Messen und bei Fachsymposien
im Ausland.
Unsere internationale Aktivitäten fokussieren:
CHINA
JAPAN
USA
KOREA
SINGAPUR
TÜRKEI
RUSSLAND
NIEDERLANDE
FRANKREICH
SCHWEIZ
Seite 7 Unsere Kernkompetenzen
8
BUSINESS-TO-BUSINESS ...auf den IVAM Produktmärkten
Internationales Netzwerken, Innovationen im High-tech-
Bereich, Business- Plattformen und Technologie-
marketing – wenn es um das Thema Mikro- und
Nanotechnologie geht, ist IVAM kompetenter
Ansprechpartner und Lösungsanbieter, um Sie auf Ihrem
Weg zum Erfolg zu begleiten.
Wir organisieren für Unternehmen und Forschungs-
institute Gemeinschaftsstände auf internationalen
Messen. Wir fördern Hightech-Unternehmen und
verschaffen ihnen Sichtbarkeit am Markt. Nicht zuletzt
haben wir diese Aspekte auch in unserem innovativen
Standkonzept berücksichtigt.
Mit modernen Materialien, bedürfnisorientierter
Ausstattung und einer extra hohen Bauweise für die
Fernwirkung ermöglichen wir jedem teilnehmenden
Aussteller einen perfekten Messeauftritt. Als IVAM-
Aussteller erhalten Sie ein Rundumpaket mit umfang-
reichen Serviceleistungen. Das nimmt Ihnen bei der
Messevorbereitung nicht nur viel Arbeit ab, sondern
erhöht auch Ihre Sichtbarkeit.
Getreu dem Motto „We make your business happen“
kurbeln wir Ihr Geschäft an und bringen gezielt Kunden
an Ihren Messestand. Das ist auch der Grund, warum sich
Aussteller, Mitglieder und Partner auf unser fachliches
Know-how verlassen und mit uns ausstellen.
Unsere KernkompetenzenSeite 8
VERANSTALTUNGENKONGRESSE - WORKSHOPS - SYMPOSIEN
SEMINARE - STAMMTISCHE - TECHTALKS
Der IVAM Fachverband für Mikrotechnik
organisiert ein vielfältiges Veranstaltungs-
angebot in Form von regionalen, bundes-
weiten oder internationalen Kongressen,
Workshops, Symposien und Seminaren. Für
unsere Mitglieder bietet sich hier die
Gelegenheit für effektives Marketing, um ihre
Innovationen, Produkte und ihr Know-how
einem breiten Fachpublikum vorzustellen.
Beim fachlichen Austausch in den
Netzwerkpausen kommen Zulieferer und
Dienstleister mit potenziellen Kunden ins
Gespräch.
Als Teilnehmer profitieren Sie vom
Informationsvorsprung, denn unsere Veranstalt-
ungen stellen Zukunftstrends in den Fokus und
zeigen technologische Innovationen am Puls der
Zeit. Auch wertvolle, branchenspezifische
Neuigkeiten zu Zertifizierungen, patentrechtli-
chen Grundlagen, dem Auslandsgeschäft oder
Personalentwicklung sind regelmäßig Themen.
IVAM-Mitglieder können zu vergünstigten
Konditionen an unseren Veranstaltungen
teilnehmen.
Unsere Kernkompetenzen Seite 9
10
WIRTSCHAFTSFORSCHUNGDer Geschäftsbereich IVAM Research erhebt und verbrei-
tet Wirtschaftsdaten und erstellt Studien zu technischen
Themen und übergeordneten Querschnittsthemen mit
Bezug zu den Hightech-Branchen. Unsere veröffentlich-
ten Studien behandeln Themen wie Markt- und
Applikationstrends, Clusterentwicklung,
Unternehmensgründung, Mitarbeiterentwicklung oder
Standardisierung.
Einmal im Jahr führen wir eine umfassende
Datenerhebung unter den Unternehmen der
Mikrotechnik, Nanotechnik und neuen Materialien in
ganz Europa durch. So können wir Sie und die
Öffentlichkeit immer aktuell über die Lage der Branche
sowie Technologie- und Markttrends informieren.
Unsere KernkompetenzenSeite 10
Das IVAM Executive Panel ist unser Trendbarometer für die
Mikrotechnik-Branche. Dafür befragen wir Experten und
Meinungsmacher aus Wirtschaft und Wissenschaft zu aktuel-
len Diskussionen zur Wirtschafts- oder Konjunkturentwicklung.
Darüber hinaus führt IVAM Research Untersuchungen im
Auftrag von Unternehmen, Instituten und öffentlichen
Einrichtungen durch. Wir erstellen Marktanalysen und
Vermarktungskonzepte für unsere Mitglieder oder
Standortentwicklungskonzepte für Auftraggeber aus den
Bereichen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftspolitik.
Seite 11 Unsere Geschäftsfelder
Mikrotechnik, Nanotechnik und neue Materialien haben die Innovationsprozesse im späten 20. und beginnenden
21. Jahrhundert enorm beschleunigt. In vielen Bereichen der Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie haben diese
Schlüsseltechnologien zu schnellem Fortschritt und grundlegenden Veränderungen geführt: indem sie Produkte
und Prozesse schneller, günstiger und effizienter gemacht oder vollkommen neue Anwendungen erschlossen
haben.
In Zukunft werden Mikrotechnik, Nanotechnik und neue Materialien Lösungen schaffen für die globalen
Herausforderungen, die immer schneller werdende Veränderungen mit sich bringen. Sie geben Antworten auf
drängende Zukunftsfragen und sind unentbehrlich, um den Megatrends des 21. Jahrhunderts zu begegnen.
SCHLÜSSEL ZUM FORTSCHRITT MIKROTECHNIK, NANOTECHNIK UND NEUE MATERIALIEN
Mikrotechnik, Nanotechnik und neue
Materialien …
… sichern die medizinische Versorgung und die
Lebensqualität in der alternden Gesellschaft
… ermöglichen neue Energie- und
Umweltkonzepte, um dem steigenden Energie-
und Rohstoffbedarf zu begegnen
… bieten effiziente und flexible
Produktionsmethoden für kürzere
Produktlebenszyklen und beschleunigte
Innovationsprozesse
… helfen, die zunehmenden Personen-, Güter-
und Informationsströme zu bewältigen und zu
steuern
12
GESUNDHEIT, BIOMEDIZIN UND ASSISTENZSYSTEME
Mikrotechnik, Nanotechnik und Neue
Materialien haben wohl kaum ein anderes
Gebiet so grundlegend verändert wie die
Gesundheitsbranche. Die bedeutenden
Fortschritte in der Diagnostik und Therapie
der letzten zwanzig Jahre wären ohne
Miniaturisierung nicht möglich gewesen.
Wer heute an Diabetes erkrankt, braucht nicht mehr zum
Arzt zu gehen, um den Blutzuckerspiegel zu messen. Ein
tragbares Mikrolabor erledigt dies jederzeit und überall.
Hochleistungssportler können Puls, Atmung, Blutdruck
und Sauerstoffgehalt durchgehend von Mikrosensoren
überwachen lassen. Operative Eingriffe mit endosko-
pischen Instrumenten und minimal-invasiven Verfahren
bringen weniger Schmerzen und schnellere Heilung für
den Patienten.
Dank intelligenter Mikrosysteme, Oberflächenbehandlung
und funktionaler Materialien sind medizinische Implantate
nicht mehr nur einfache Ersatzteile. Sie können beschä-
digte Nerven ersetzen und so Sehkraft, Hörkraft und viele
andere Funktionen wiederherstellen.
Nano-Beschichtungen haben Implantate biokompatibel
und beständig gegen Verschleiß und Abrieb gemacht.
Intelligente Implantate mit Nanostrukturen und -partikeln
werden schon bald aktiv die Regeneration von Knochen-
und Körpergewebe fördern.
Chronisch Kranke können demnächst mit genau dosierten
Wirkstoffen gezielt behandelt werden.
Winzige „Pillen” aus
Mikrosensoren und
Dosiereinheiten
bestimmen die Werte
direkt im Körper und
setzten
Medikamente frei,
wo und wann sie
gebraucht werden.
Personalisierte
Medizin und andere
intelligente Systeme,
sorgen dafür, dass
Menschen auch
wenn sie alt oder
krank sind unabhän-
gig leben können.
Das intelligente Haus
kümmert sich um sie – mithilfe der Mikro- und
Nanotechnik. Vernetzte Mikrosensoren und -aktoren kön-
nen Beleuchtung, Heizung, Raumklima und
Wasserverbrauch regulieren. Intelligente Assistenz-
systeme schützen Häuser vor Bränden, Leckagen oder
Einbruch. Und sie achten darauf, ob es den Bewohnern
gut geht und stellen im Notfall Kontakt zu Angehörigen,
Nachbarn oder Ärzten her.
In vielen Gesellschaften auf der ganzen Welt werden
intelligente Assistenzsysteme immer stärker nachgefragt
und akzeptiert. „Ambient Assisted Living“ dürfte also
bald zum Standard werden.
Seite 12 Unsere Geschäftsfelder
Produkte, Prozesse und Systeme effizienter
und umweltfreundlicher zu machen, ist ein
gemeinsames Ziel von Politikern, Wissen-
schaftlern und Entwicklern weltweit. In einer
Welt, in der Rohstoffe und Trinkwasser knap-
per werden, Luft, Gewässer und Böden zune-
hmend mit Schadstoffen belastet sind und
immer mehr Abfall produziert wird, tragen
Mikrotechnik, Nanotechnik und neue
Materialien eine Menge dazu bei, alternative
Energiekonzepte umzusetzen oder
Ressourcen besser zu nutzen.
Im Alltag verringern Mikrochips, Sensoren und Aktoren
den Verbrauch des Autos, der Waschmaschine, der
Heizung und des Computers. Nano-Beschichtungen
machen Bauteile in Fahrzeugen und Geräten widerstands-
fähiger und langlebiger. In der industriellen Produktion
werden Prozesse dank Mikrotechnik günstiger und effi-
zienter. Um Solarzellen mit hochpräzisen Mikrostrukturen
zu versehen, werden heute zum Beispiel auch
Laserverfahren eingesetzt: Sie verbrauchen weniger
Energie als andere Methoden, es fällt weniger Abfall an,
und die Module sind zudem leistungsfähiger.
Mikrostrukturen und hochpräzise Fertigungstechnologien
tragen dazu bei, erneuerbare Energien nutzbar und ertrag-
reicher zu machen. In der Mikrobrennstoffzelle treiben
Wasserstoff oder Methanol als günstige Treibstoffe mobile
elektronische Geräte an. Beim „Micro Energy Harvesting“
UMWELT, ENERGIE UND EFFIZIENZ
wird sogar kostenlose Energie aus der Bewegung oder
Wärme von Maschinen „geerntet“, um ein Mikrosystem
anzutreiben.
Künftig werden Nanotechnik und neue Materialien in der
Umwelttechnik Filtrations- und Reinigungsprozesse
unterstützen und verbessern. Bei der Ultrafiltration wirk-
en funktionalisierte Antifouling-Nano-Schichten
Verschmutzungen der Filterelemente entgegen und
reduzieren damit den Aufwand für Reinigung und
Wartung. Nanopartikel mit speziellen Eigenschaften
dienen als Katalysatoren und sorgen dafür, dass
Oberflächen oder Gewässer sich nur durch Einwirkung
von Sonnenlicht selbst reinigen.
Seite 13 Unsere Geschäftsfelder
14
INDUSTRIE, ANLAGEN UND VERFAHREN
In der industriellen Produktion und
Automatisierung haben Mikrotechnik,
Nanotechnik und neue Materialien Weichen
gestellt. Methoden der Herstellung und
Qualitätskontrolle aus der Halbleiter- und
Mikrotechnikindustrie wurden weiterentwickelt
und haben in vielen weiteren Industrie-
bereichen zu höherer Produktivität und mehr
Effizienz geführt. Diese neuen Verfahren
machen die Herstellung von Strukturen,
Bauteilen und Systemen immer präziser,
zuverlässiger, flexibler und schneller.
Die Mikroproduktion schöpft aus einem großen Pool an
Methoden und Anlagen. Es gibt zahlreiche kostengünstige
und serientaugliche Verfahren, um Mikrostrukturen und
Mikroprodukte herzustellen – aufbauende, abtragende
oder umformende Methoden. Dazu zählen Spritzguss,
Laserstrukturierung und Heißprägen, um jeweils nur ein
Beispiel zu nennen.
Einige Bereichen, wie die chemische und pharmazeutische
Industrie erleben dank Mikro- und Nanotechnik eine neue
“industrielle Revolution”: In der Mikroverfahrenstechnik
steigern Reaktoren, Mischer und Wärmetauscher mit
Mikrostrukturen die Erträge und Selektivität chemischer
Reaktionen, machen Prozessanlagen aber um einiges
kleiner.
Ein großes Ziel der heutigen Industrie ist es, die
Automatisierung voranzutreiben. Mikro- und Nanotechnik
tragen dazu kleinen Sensoren und Aktoren, intelligente
und dynamische Bildgebung und Kommunikationssysteme
bei. Drahtlose Sensoren können überall in einer
Fertigungslinie platziert werden und den gesamten
Prozess überwachen. Dafür brauchen sie nicht einmal eine
Batterie, weil sie von autarken Energiesystemen angetrie-
ben werden. Zustandsüberwachung – auch „condition
monitoring“ genannt – und Messtechniken machen
Prozesse zuverlässiger und sichern die Qualität der
Produkte.
Die fortschreitende Miniaturisierung bis in den Nanometer-
Bereich wird künftig völlig neue, bislang unentdeckte
Anwendungsfelder in der Industrie eröffnen. Die fortschrei-
tende Durchdringung der Welt der Produktion mit
Mikrotechnik, Nanotechnik und neuen Materialien bringt
viele neue Möglichkeiten und Herausforderungen mit sich.
Eine Herausforderung besteht darin, einzelne Mikro- und
Nano-Komponenten mit unterschiedlichen Funktionen zu
einem funktionierenden Ganzen zusammenzufügen und
mit der Makro-Welt zu verbinden. Neue Entwicklungen in
der „Smart Systems Integration“ und Mikro-Nano-
Integration werden dafür Lösungen bringen.
Seite 14 Unsere Geschäftsfelder
Den Verkehr und Transport zu organisieren,
ist eine der großen Herausforderungen des
modernen Lebens in einer globalisierten Welt.
Mehr und mehr Menschen, Waren und
Informationen müssen von Punkt A nach
Punkt B bewegt werden, über immer weitere
Entfernungen. Die ständig wachsenden
Ströme erfordern neue Mobilitätskonzepte und
geeignete Technologien, um sie zu lenken, zu
automatisieren und zu überwachen.
Im Bereich des Güterverkehrs haben Mikro- und
Nanotechnik eine Menge zur Optimierung logistischer
Prozesse beigetragen. Radio-Frequency Identification
(RFID) hat die Identifizierung und Verfolgung von Waren
ernorm erleichtert und beschleunigt. Informationen kön-
nen über Entfernungen gelesen werden. Dies ermöglicht
es, alle möglichen Produkte bei ihrer Herstellung, ihrer
Lagerung und ihrem Transport zu verfolgen. Mit kos-
tengünstigen und massentauglichen Druckverfahren
werden Identifizierungsdaten auf „Smart Labels“ gedruckt:
ultra-flache Transponder aus Papier, Stoff oder Kunststoff.
In der Nahrungsmittelbranche stellen autonome
Sensorsysteme sicher, dass Tiefkühlkost die ganze Zeit mit
der richtigen Temperatur gelagert und transportiert wird.
Ein Auto ohne Mikrotechnik, Nanotechnik oder neue
Materialien findet man heute höchstens noch im
Automobilmuseum, aber nicht auf der Straße.
Moderne Autos sind mit Hunderten von Mikrosystemen
ausgestattet, die sie zuverlässiger, bequemer und effizien-
ter als je zuvor machen.
Mikrochips und Mikrosensoren in Autos hatten bisher vor
allem die Aufgabe, dem Fahrer mehr Sicherheit und
Komfort zu bieten. Der Mikrosensor, der den Airbag aus-
löst, ist sicherlich eines der meistzitierten Beispiele. Doch
Mikrotechnik hat eine Fülle von Fahrerassistenzsystemen
geschaffen, die zum Beispiel das Einparken erleichtern
oder Kollisionen verhindern.
Die steigende Nachfrage nach sparsamen und umwelt-
freundlichen Fahrzeugen gibt der Automobilindustrie
ständig neue Impulse. Licht emittierende Dioden (LEDs)
sorgen für eine effiziente Beleuchtung. Nano-
Beschichtungen schützen Motorenteile vor Verschleiß. In
Brennstoffzellen oder Lithium-Ionen-Batterien hilft
Nanotechnik, Energie zu erzeugen oder zu speichern.
Nanotechnik wird auch für selbstheilende Lacke und selb-
streinigende Sitze verwendet. Die Materialindustrie steuert
Leichtbau-Materialien wie kohlenstofffaserverstärkte
Polymere bei, die genauso robust wie Stahl sind, das Auto
aber viel leichter machen.
AUTOMOBIL, VERKEHR UND LOGISTIK
Seite 15 Unsere Geschäftsfelder
16
SIE WÜNSCHEN SICH MEHR? Sagen Sie es uns. Denn als IVAM-Mitglied haben Sie auf der Mitgliederversammlung und im
persönlichen Gespräch mit unseren Mitarbeitern jederzeit Einfluss auf unsere Arbeit. Wir freuen
uns auf Sie!
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Fragen haben…
zu unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [email protected]/eu
rund um die IVAM-Mitgliedschaft [email protected]/eu
zu unseren Businessplattformen, wie Messen etc. [email protected]/eu
bezüglich unserer internationalen Aktivitäten [email protected]/eu
hinsichtlich Wirtschaftsdaten der Branche [email protected]/eu
oder Interesse an Know-how im Projektmanagement [email protected]/eu
zu Rechnungen und Mahnwesen unserer Buchhaltung [email protected]/eu
an die IVAM-Geschäftsführung [email protected]/eu
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Folgen Sie uns auf Twitter ...
Unsere KontaktdatenSeite 16
@ IVAM_MIKROTECH
Derartige Unternehmungen sind wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich vom Verein getrennt zu halten und sie dürfen keine Änderung an den Zielsetzungen des Vereins bewirken.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Der Verein hat ordentliche, studierende und fördernde Mitglieder. - Ordentliche Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden. - Die ordentlichen Mitglieder rekrutieren sich vornehmlich aus Unternehmen, Instituten und Personen, die sich mit Problemstellungen aus den Bereichen der durch den Verein geförderten Technologien befassen. - Studierende Mitglieder rekrutieren sich vornehmlich aus natürlichen Personen, die sich mit Problemstellungen der durch den Verein geför- derten Technologien befassen und an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig anerkannten Einrichtung immatrikuliert sind. - Fördernde Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die Zwecke des Vereins unterstützen, sofern keine satzungsfremden Bedingungen hiermit verknüpft werden.
2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Damit verpflichtet sich das Mitglied, die Ziele des Vereins zu fördern und die Mitgliedsbeiträge gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu entrichten.
3. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und über die Einordnung des Bewerbers in die Qualifikation der Mitgliedschaft. Ein Bewerber darf insbesondere dann abgelehnt werden, wenn es Gründe in seiner Person gibt, die Mitgliedschaft persönlich oder sachlich nicht förderlich erscheinen lassen. Bei seiner Entscheidung wird der Vorstand berücksichtigen, dass der Verein eine möglichst große Verbreitung der geförderten Technologien beabsichtigt. Gegebenenfalls hört der Vorstand den Bewerber schriftlich oder persönlich an.
4. Natürliche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und haben als solche keinen Beitrag zu entrichten.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen, Leistungen und Vorteilen des Vereins teilzunehmen und haben Anspruch auf Rat und Unterstützung in allen Fragen, die in das Arbeitsgebiet des Vereins fallen. Alle Mitglieder sind an die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Organe gebunden.
2. Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht. Sie sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren verpflichtet.
3. Studierende Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung keine beschließende, aber eine beratende Stimme. Sie sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet.
4. Fördernde Mitglieder werden zu Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins eingeladen und haben keine beschließende, aber eine beratende Stimme. Sie sind nicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren verpflichtet.
SATZUNG DES IVAM e.V. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „IVAM e.V.“. 2. Sitz des Vereins ist Dortmund. 3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Zweck des Vereins ist die gezielte Verbreitung von Anwendungen der Mikrostrukturtechniken, die insbesondere im Zusammenspiel mit Mikrotechniken zu neuen Produkten führen, und die gezielte Verbreitung von Anwendungen Neuer Materialien sowie sonstiger förderlicher Technologien. Hierbei verfolgt der Verein das Ziel, die wissenschaftlichen und insbesondere anwendungsnahen Erkenntnisse dieser Techniken einer breiten Öffentlichkeit - bevorzugt in Nordrhein-Westfalen - bekannt zu machen und den laufenden Strukturwandel in NRW bei den Unternehmen durch den Einsatz dieser Techniken zu verstärken, damit sie mit neuen Produktionsmethoden und Produkten zukunftsträchtige Märkte bedienen können. Der Verein unterstützt die Unternehmen - insbesondere seine Mitgliedsunternehmen - bei ihren Bemühungen.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere folgende Aktivitäten:
- Planung, Organisation und Durchführung von Fach-, Qualifikations- und Informationsveranstaltungen, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen aus NRW. - Förderung des Gedankenaustausches und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mikrostrukturtechniken, der Anwendung neuer Materialien und sonstiger förderlicher Technologien, durch gezielte und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Gesprächskreise. - Anregung und Unterstützung der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Kooperation mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen und sonstigen öffentlich anerkannten Einrichtungen. - Zusammenarbeit mit relevanten nationalen und internationalen Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. - Aktive Mitarbeit beim weiteren Auf- und Ausbau der Technologie-Netzwerke NRW. - Initiieren und Begleiten von Produktentwicklungskooperationen, um dadurch den Technologietransfer zu beschleunigen. -Durchführung von Technologiemarketing-Maßnahmen, mit denen die Anwendungsfelder für Mikrostrukturtechniken und die Anwendung neuer Materialien und sonstiger Technologien verbreitert und neue Märkte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus NRW erschlossen werden. Die Zweckverfolgung durch den Verein wird mit Rücksicht auf die verschiedenen zu fördernden Technologien durch jeweils interne Fachabteilungen wahrgenommen.
2. Der Verein kann mit anderen Einrichtungen, die auf dem Gebiet des Technologietransfers tätig sind, national und international zusammenarbeiten. 3. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. 4. Der Verein kann zum Zwecke der Auslagerung bestimmter Tätigkeitsbereiche Gesellschaften gründen, die im Sinne dieser Satzung tätig werden.
Unsere Satzung Seite 17
18
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
2. der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Die Streichung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Das Mitglied bleibt zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet.
4. Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstands ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. Gegen den Beschluss kann dann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung binnen eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einlegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgerechter Einlegung des Rechtsmittels eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet. Hierfür ist eine Mehrheit von über 50 % der anwesenden Stimmen erforderlich.
5. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen oder Auszahlung von anteiligem Vereinsvermögen.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung - und Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist höchstes Gremium des Vereins. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder und der Vorstand des Vereins berechtigt.
2. Mindestens einmal im Geschäftsjahr, möglichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf den Tag der Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.
3. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
4. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter gibt zu Beginn der Versammlung die Ergänzungen bekannt. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung ges-tellt werden, beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern oder mindestens 20 % der Mitglieder den Vorstand hierzu unter Angabe des Zwecks und der Gründe auffordern. Die Ladungsfrist
ist für diesen Fall auf 10 Tage abgekürzt. Bei Ausspruch der Einladung sind die Gründe für die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung anzugeben.
6. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung kann mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder einen anderen Versammlungsleiter wählen.
7. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für: - die Wahl und Abberufung des Vorstandes sowie seine Entlastung - die Entgegennahme des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichts des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr und des Rechnungsprüfungsberichts - die Wahl von zwei Rechnungsprüfern und deren Entlastung - die Billigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr - die Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Mitglieds- und Aufnahmebeiträge - Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. - die Wahl eines Ehrenvorsitzenden bzw. den Widerruf der Berufung zum Ehrenvorsitzenden.
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins. Die Wahl zum Ehrenvorsitzenden bedarf der einfachen Mehrheit. Der Widerruf der Berufung zum Ehrenvorsitzenden bedarf einer Mehrheit von 66 % der anwesenden Mitglieder.
8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfordern die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet Satzungsänderungen einschließlich der Änderungen des Vereinszwecks und die Abwahl von Vorstandsmitgliedern bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. - Jedes Mitglied, das nicht persönlich an einer Mitgliederversammlung teilnimmt, kann für die anstehende Mitgliederversammlung die Ausübung seines Stimmrechtes durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen. - Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.
10. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebene Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl zu wiederholen.
11. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand ein Protokoll aufzunehmen, das von den in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen und den Mitgliedern in Abschrift zu übersenden ist. Eine Anfechtung der Beschlüsse oder des Protokolls ist nur binnen eines Monats nach Übersendung des Protokolls zulässig, ansonsten sind allein durch Fristablauf alle Rechte verwirkt.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus den fünf folgenden Mitgliedern zusammen: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - drei weiteren Vorstandsmitgliedern
Unsere SatzungSeite 18
Jeweils ein Mitglied des Vorstandes soll die eingerichteten Fachabteilungen repräsentieren. Zu Vorstandsmitgliedern können nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre, sie ver-längert sich bis zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraumes.Die Nachwahl eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Sie bezieht sich auf den Rest der regulären Amtszeit des Vorstandes.
2. Der Vorstand führt die nach Gesetz und dieser Satzung bestehenden Aufgaben aus und erledigt die Geschäfte, die ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang erfordert. Er hat dabei insbesondere folgende Verpflichtungen: - die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Aufstellung der Tagesordnung, - die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins, - die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, - die Vorbereitung des Haushaltsplans, die Buchführung sowie die Erstellung des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichts.
3. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Abgrenzung der Kompetenz- und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder festgelegt wird. Einzelne Vorstandsmitglieder können für einzelne oder bestimmte Fälle gesondert bev-ollmächtigt werden.
4. Der Vorstand kann beschließen, zur Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben des Vereins einen hauptamtlichen Geschäftsführer ein-zusetzen. Die Auswahl des hauptamtlichen Geschäftsführers und die Vereinbarung der Konditionen des Anstellungsvertrages obliegt dem Vorstand. Der hauptamtli-che Geschäftsführer erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins nach den Richtlinien des Vorstandes und den arbeitsvertraglichen Regelungen.
5. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder erhalten lediglich eine angemessene Erstattung der ihnen bei Wahrnehmung der Vorstandsämter entstandenen Aufwendungen. Sofern kein hauptamtlicher Geschäftsführer eingesetzt ist, kann der Vorstand beschließen, aus seinem Kreis ein Vorstandsmitglied mit der Aufgabenwahrnehmung der laufenden Geschäftsführung zu betrauen. Dieses geschäftsführende Vorstandsmitglied erle-digt sodann die laufenden Geschäfte des Vereins nach den Richtlinien des Gesamtvorstands und den dienstvertraglichen Vereinbarungen. Abschluss, Änderung und Aufhebung eines Dienstvertrages mit einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied bedarf einer Entscheidung der Mitgliederversammlung. Die Aufhebung oder Kündigung des Dienstvertrages mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied bedeutet sogleich dessen Abberufung als Vorstandsmitglied.
6. Der Vorstand kann Beiräte berufen, die ihn bei seinen Aufgaben beratend unter-stützen. Die Beiräte können zu Sitzungen des Vorstandes eingeladen werden. Die Beiräte haben kein Stimmrecht bei Beschlussfassung des Vorstandes.
7. Die Vorstandsmitglieder behandeln vertraulich erhaltene Informationen von Vereinsmitgliedern oder aus dem Umfeld von Vereinsmitgliedern auch gegenüber anderen Vereinsmitgliedern vertraulich. Eine Weitergabe oder eine wirtschaftliche
oder sonstige Verwertung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung der betroffenen Vereinsmitglieder. Diese Pflichten gelten ebenso für die Beiräte.
8. Die Haftung des Vorstandes gegenüber dem Verein ist auf Fälle schuldhaften Verhaltens bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt.
§ 9 Rechnungsprüfer
1. Auf Vorschlag des Vorstandes bestellen die ordentlichen Mitglieder durch entsprech-enden Beschluss der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer. Zu Rechnungsprüfern können ordentliche Mitglieder gewählt werden und bei ordentli-chen Mitgliedern, die nicht natürliche Personen sind, sowohl Geschäftsführer, Gesellschafter als auch Mitarbeiter derartiger juristischer Personen. Die Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit des jährlichen Geschäfts- und Kassenberichtes und die Plausibilität des jährlichen Haushaltsplanes.
2. Die Rechnungsprüfer empfehlen der Mitgliederversammlung aufgrund ihrer Prüfung die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes.
3. Die Rechnungsprüfer werden jeweils für eine Amtszeit von bis zu zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
4. Die Rechnungsprüfer sind verpflichtet, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt ebenso gegenüber den anderen Vereinsmitgliedern. Eine Weitergabe oder eine wirtschaftliche oder sonstige Verwertung der erhaltenen Informationen ist ihnen nicht erlaubt.
§ 10 Ehrenvorsitzender
1. Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins können Personen gewählt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Berufung zum Ehrenvorsitzenden erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit. Die Berufung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung widerrufen werden.
2. Der Ehrenvorsitzende hat beratende und repräsentative Funktionen. Er ist auf Bitten des Vorstandes zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen berechtigt und kann auf Bitten des Vorstandes repräsentative Aufgaben für den Verein übernehmen.
3. Der Vorstandsvorsitzende hat das Recht, den Ehrenvorsitzenden über Beschlüsse des Vorstandes zu unterrichten.
§ 11 Beiträge und Kostenaufbringung
1. Der Verein beschafft seine Mittel durch Zahlungen und Beiträge seiner Mitglieder, Vergütungen für satzungsgemäß erbrachte Dienstleistungen und Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht mit satzungsfremden Auflagen verbunden sind, sowie durch Spenden.
2. Mitgliedsbeiträge werden zum 31. Januar eines jeden Geschäftsjahres fällig.
3. Die Staffelung und die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der sonstigen Beiträge, insbe-sondere der Aufnahmegebühr, werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit jeweils jährlich in einer Beitragsordnung festgelegt. Soweit keine Änderung der Beitragsordnung erfolgt, bleibt diese jeweils gültig.
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§ 12 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
1. Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszweckes im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mind-estens 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Vorschlag des Vorstandes hinsichtlich der geplanten Satzungsänderung muss in der mit der Einladung versandten Tagesordnung enthalten sein. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen dazu, aber auch weitere Änderungen der Satzung beschließen, die in der Mitgliederversammlung diskutiert und insgesamt zur Abstimmung gestellt werden.
2. Zur Auflösung des Vereins ist eine eigens zu diesem Zweck einberufene außerorden-tliche Mitgliederversammlung notwendig, zu der alle Mitglieder des Vereins schriftlich einzuladen sind. Die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn mind-estens 50 % sämtlicher vorhandenen Mitglieder persönlich oder durch Stimmrechtübertragung erschienen bzw vertreten sind und eine Mehrheit von mind-estens 75 % der abgegebenen Stimmen für die Auflösung votiert.
3. Nach dem Auflösungsbeschluss ist von derselben Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen. Das Vereinsvermögen ist dem Wissenschaftsetat des Landes Nordrhein-Westfalen zu zuführen. Die Verwendung des Vereinsvermögens ist mit der Auflage zu verbinden, dieses für Zwecke der weiteren Förderung der bislang geförderten Technologien einzusetzen.
§ 13 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oderwerden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
2. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch die Mitgliederversammlung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprüngli-chen Bestimmung weitestmöglich entspricht.
Stand 27. März 2012
Unsere Satzung/QuellenangabenSeite 20
Quellenangaben: Seite 1-7: IVAM
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Blömers Messekonzepte GmbH (rechts)
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Seite 17-24: IVAM
BEITRAGSORDNUNG IVAM E.V. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. März 2012
Die Beitragsordnung basiert auf der Satzung von IVAM e.V.
Unsere Beiträge werden auf der Grundlage Ihrer Mitarbeiterzahl bemessen.
1. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Mitarbeiterzahl, die das Mitglied im vorhergehenden Jahr beschäftigt hatte (in Vollzeitäquivalenten).
2. Mitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, zahlen den Jahresbeitrag anteilig auf ganze Monate gerundet.
3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der Beitragszahlung.
4. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
4.1. Ordentliche Mitglieder (Unternehmen / Institute) zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe des ersten regulären Jahresbeitrages.
4.2. Studierende Mitglieder zahlen 25 Euro Jahresbeitrag und sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr ausgenommen.
4.3. Fördermitglieder sind von der Aufnahmegebühr ausgenommen.
5. Im November jeden Jahres fragt IVAM die Mitarbeiterzahlen für die Berechnung des nächsten Beitrages ab. Die Angaben der Mitglieder müssen bis zum 31. Dezember jeden Jahres bei IVAM eingetroffen sein.
6. Die Beiträge sind satzungsgemäß bis zum 31. Januar jeden Jahres fällig.
7. Bei Überschreitung der in Ziffer 6 festgesetzten Zahlungsfrist wird eine Versäumnisgebühr von pauschal 50 Euro für die erste Mahnung und 100 Euro für die zweite Mahnung erhoben.
8. Für die Errechnung des Jahresbeitrages wird folgende Formel angewendet:
8.1. ordentliche Mitglieder
•Unternehmen:219EuromultipliziertmitWurzelausMitarbeiterzahl- (219 x √Mitarbeiterzahl)
•Institute:500Europauschal
•NatürlichePersonen:300Europauschal
•KörperschaftenundAnstaltendesöffentlichenRechts,Verbändeund Kammern: 750 Euro pauschal
8.2. Studierende Mitglieder: 25 Euro pauschal.
8.3. Fördermitglieder sind beitragsfrei.
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9. Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes wird im Innenverhältnis konkret durch den Geschäftsbereich des ordentlichen Mitgliedes wahrgenommen. Die Beitragshöhe richtet sich in diesem Fall nach der Mitarbeiterzahl desjenigen Geschäftsbereiches, der die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft wahrnimmt. In jedem Fall werden mindestens 50 Mitarbeiter angesetzt. Ausnahmen hierzu ergeben sich nur, wenn die Gesamtzahl der Mitarbeiter des ordentlichen Mitgliedes 50 Mitarbeiter unterschreitet.
10. Alle Beiträge unter 4., 7. und 8. unterliegen nicht der gesetzlichen MwSt.
Beispiele:
1. Ihr Unternehmen tritt IVAM als ordentliches Mitglied mit 25 Mitarbeitern im Juni bei.
Der reguläre, zukünftige Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt:
219 x √25 Mitarbeiter = 219 x 5 = 1.095 Euro.
Im ersten Jahr fallen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags von 1.095,00 Euro
plus der anteilige Mitgliedsbeitrag Juli-Dezember an: 6/12 x 1.095 Euro = 547,50 Euro 1.642,50 Euro
2. Ihr Unternehmen tritt IVAM mit einem Geschäftsbereich von 40 Mitarbeitern als ordentliches Mitglied im Januar bei. Veranschlagt werden mindestens 50 Mitarbeiter.
Der reguläre, zukünftige Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt:
219 x √50 Mitarbeiter = 219 x 7,071= 1.548,54 Euro.
Im ersten Jahr fallen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Jahresbeitrags von 1.548,54 Euro
plus der Mitgliedsbeitrag an: Januar-Dezember: 1.548,54 Euro 3.097,08 Euro
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AUFNAHMEANTRAG IVAM E.V.:
Wir beantragen / Ich beantrage
die Aufnahme als Mitglied von IVAM e.V. Firma/Institut ________________________
Straße: ________________________
PLZ/Ort: ________________________
Telefon: _______________________________
Fax: _______________________________
E-mail: _______________________________
Internet: _______________________________
Hauptkontakt: _________________
Telefondurchwahl: _________________
Ansprechpartner Messe: _________________
Telefondurchwahl: _________________
Ansprechpartner Presse: _________________
Telefondurchwahl: _________________
□ Unternehmen/Geschäftsbereich Mitarbeiterzahl _________________
□ Universität/Forschungsinstitut Mitarbeiterzahl _________________
□ Studierende
□ natürliche Person
Wie haben Sie von IVAM erfahren?
IVAM Publikationen:
□ »inno«
□ MikroMedia
□ NeMa-News
□ IVAM-Stammtisch
□ Messe
□ Internet
□ IVAM-Mitglied, und zwar
________________________
□ Sonstiges, und zwar
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Eintrittsdatum:
□ sofort
□ ab dem nächsten Jahr
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Ort, Datum
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rechtsverbindliche Unterschrift
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Kontakt: IVAM Fachverband für Mikrotechnik Joseph-von-Fraunhofer-Str. 13D-44227 Dortmund Tel.:+49 (0) 231 9742-168 www.ivam.de