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www.pro-schurwald.com Windkraft auf dem Schurwald WN-34 20-10-16 Seite 1 von 12 Windkraft auf dem Schurwald WN-34 Goldboden Der Schurwald ist ein wichtiges Natur- und Erholungsgebiet in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Dies gilt es zu bewahren! Im Schurwald gibt es 7 potentielle Vorranggebiete für Windkraftwerke (Planungsstand 30.09.2015), davon 6 Vorranggebiete entlang dem Kaisersträßle (Luftlinie Schnait – Adelberg 14 km). Die Abstände zwischen diesen Standorten liegen zwischen 2,2 km – 3,6 km. Der versprochene Mindestabstand von 3 km wird oft nicht eingehalten. Es kommt zu einer räumlichen Überlastung; der Schurwald könnte zukünftig zur Windkraft-Industriezone werden. Der Windenergieerlass BW (Nr. 4.1) hat als Mindestrichtwert zur Ausweisung von Vorranggebieten 60% des EEG-Referenzertrages festgelegt (Windhöffigkeit von 5,3 – 5,5 m / sec. in 100 m über Grund); die Ertragsschwelle zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird mit 80% des EEG-Referenzertrages angegeben, dies entspricht mindestens 5,8 – 6,0 m / sec. in 100 m über Grund . Aus unserer Sicht sind deshalb Windkraftprojekte, die nicht den Mindestrichtwert nachweisen können, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

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Windkraft auf dem Schurwald

WN-34 Goldboden

Der Schurwald ist ein wichtiges Natur- und Erholungsgebiet in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Dies gilt es zu bewahren!

Im Schurwald gibt es 7 potentielle Vorranggebiete für Windkraftwerke (Planungsstand 30.09.2015), davon 6 Vorranggebiete entlang dem Kaisersträßle (Luftlinie Schnait – Adelberg 14 km). Die Abstände zwischen diesen Standorten liegen zwischen 2,2 km – 3,6 km. Der versprochene Mindestabstand von 3 km wird oft nicht eingehalten. Es kommt zu einer räumlichen Überlastung; der Schurwald könnte zukünftig zur Windkraft-Industriezone werden.

Der Windenergieerlass BW (Nr. 4.1) hat als Mindestrichtwert zur Ausweisung von Vorranggebieten 60% des EEG-Referenzertrages festgelegt (Windhöffigkeit von 5,3 – 5,5 m / sec. in 100 m über Grund); die Ertragsschwelle zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird mit 80% des EEG-Referenzertrages angegeben, dies entspricht mindestens 5,8 – 6,0 m / sec. in 100 m über Grund . Aus unserer Sicht sind deshalb Windkraftprojekte, die nicht den Mindestrichtwert nachweisen können, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

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Im Schurwald wurden von Windkraftprojektierern bereits Windmessungen vorgenommen, die allesamt sehr unbefriedigende, z.T. katastrophale Ergebnisse ergaben (jeweils in 100 m über Grund):

Der Schurwald ist KEIN Windkraftgebiet! Windmessungen bleiben teilweise weit unter dem Mindestrichtwert und alle deutlich unter der Ertragsschwelle. Als Projektierer treten bisher nur Unternehmen der öffentlichen Hand auf (keine Privaten). Windkraftprojekte im Schurwald erfolgen ausschließlich aus ideologischen Gründen. Der Schurwald droht zu einem Windkraft-Friedhof zu werden.

Die Vorlage TR6-konformer Windgutachten ist vor diesem Hintergrund zwingend. Die Technische Richtlinie 6 „Bestimmung von Windpotential und Energieerträgen“ (TR6 Rev. 9) der „Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien“ (FGW e.V.) setzt den Mindeststandard für Windmessungen und Windgutachten.

Ohne TR6-konforme Windmessung / Windgutachten ist keine sachgerechte Abwägung der öffentlichen Belange im Genehmigungsverfahren möglich.

An allen Windkraftstandorten im Schurwald kommt es zu erheblichen Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz; es wird regelmäßig eine große Zahl von Schutzgebieten tangiert (insb. Landschaftsschutzgebiete, Natura2000- / FFH-Gebiete). Es sind erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten. Deshalb sollten Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

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Entlang dem Kaisersträßle, zwischen Schnait und Adelberg (Luftlinie 14 km), befinden sich 6 Windkraft-Standorte, diese stehen in einem engen räumlichen Zusammenhang und es handelt sich um kumulierende Vorhaben. Diese sollten deshalb in einer gemeinsamen Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden.

Die kumulative Wirkung der Vorranggebiete bzw. Windkraftprojekte wird schon im Umweltbericht des Verband Region Stuttgart (Standort-Steckbriefe) beschrieben.

Bisher ist der Schurwald ein von regional bedeutsamen Industrieanlagen unvorbelasteter Bereich. Mit der Errichtung des ersten Windkraftwerkes im Schurwald wäre dieser vorbelastet. Die Genehmigung weiterer Windkraftwerke würde dadurch erleichtert und somit wahrscheinlicher. Deshalb gilt es den Anfängen zu wehren; die erste Baugenehmigung für ein Windkraftwerk bedeutet einen Dammbruch – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

Die Auswirkungen des Ausbaus der Windkraft auf die Remstal-Gartenschau 2019 wurden bisher nicht berücksichtigt.

Werden die Bergrücken zu beiden Seiten des Remstals von Windkraftwerken „gekrönt“ und diese Industrieanlagen zum landschaftlich dominierenden Element?

Das Remstal soll mit der Remstal Gartenschau 2019 zu einem „unendlichen Garten“ werden:

- Bereichern Windkraftwerke die „einzigartige Vielfalt des Remstals“ dann als neue

„markante Landmarken“ ?

- Wie soll in einem solchen „Remstal-Garten“ noch die „ökologische Vielfalt der Natur“ zur Geltung kommen, wenn man ihn zu einer Windkraftindustriezone macht?

Derzeit herrscht Torschlusspanik, denn am 01.01.2017 werden die Regelungen für die EEG-Subventionen grundsätzlich geändert. Deshalb möchten die Windkraftprojektierer noch im Jahr 2016 eine Baugenehmigung erhalten, um ihren Anspruch auf Subventionszahlungen optimieren zu können. Die meisten Genehmigungsanträge sind deshalb mit heißer Nadel gestrickt; die Genehmigungsbehörden stehen unter hohem Druck.

Die vorzulegenden Fachgutachten, werden von den Windkraftprojektierern beauftragt und bezahlt; die Gutachter sind nicht vereidigt und nicht gerichtlich bestellt. Es ist davon auszugehen, dass sie ihre „Ermessensspielräume“ im Interesse ihrer Auftraggeber nutzen.

Die Schallprognosen werden mit dem für Windkraftanlagen ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ erstellt; es ist später mit deutlich höheren Lärmbelastungen zu rechnen. Deshalb sollte das vom Länderausschuss für Immissionsschutz empfohlene „Interimsverfahren“ angewendet werden.

Die Impulshaltigkeit (Wupp, Wupp, Wupp, …) des Schalls, der Infraschall und Körperschall, sowie Reflektionen und Interferenzen werden nicht berücksichtigt. Die von Infraschall ausgehenden Gesundheitsgefahren sind lt. Bundesumweltamt noch nicht ausreichend erforscht.

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Auswirkungen von Windkraftwerken - Windkraftwerke sind Industrieanlagen mit bis zu 230 m Höhe, höher als der Stuttgarter

Fernsehturm. Der Rotor hat einen Durchmesser von ca. 130 m und überstreicht die Fläche von 2 Fußballfeldern.

- Windkraftwerke zerstören das Landschaftsbild und die Horizonte. Sie haben eine

bedrängende Wirkung und von ihnen geht eine ständige Unruhe aus. Tags stören Lichtschlag und Schattenwirkung, nachts blinkende Flugsicherungsleuchten.

- Windkraftwerke erzeugen Lärm. Besonders störend werden die rhythmischen

Dauergeräusche empfunden. Sie erzeugen Infraschall und Körperschall, die im Verdacht stehen, schwere gesundheitliche Schäden, wie Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Tinnitus, Depressionen usw., auszulösen.

- Es kommt zu einem massiven Verlust an Lebens- und Wohnqualität. Deshalb werden die

Immobilienpreise deutlich sinken, bis zur Unverkäuflichkeit. Hierdurch würde die Eigenheimfinanzierung junger Familien gefährdet und die Alterssicherung vieler Menschen zerstört werden.

- Je Windkraftwerk müssen bis zu einem Hektar Wald gerodet werden.

Kein Nutzen durch Windkraft in Baden-Württemberg - Im windschwachen Baden-Württemberg haben Windkraftwerke eine durchschnittliche

Auslastung von nur 13%, unter extremen Leistungsschwankungen (nicht grundlastfähig) - Die gesamte Windstromleistung muss durch konventionelle Back-Up-Kraftwerke abgesichert

werden = doppelte Infrastruktur (Kosten). Diese laufen ständig im Teillastbetrieb mit einem erhöhten CO2-Ausstoss.

- Ein vernünftiger Beitrag zur Stromversorgung und Energiewende ist damit nicht möglich. - Windstrom kann Atomstrom nicht ersetzen (weil nicht grundlastfähig) - Windkraft leistet kein Beitrag zum Klimaschutz. Wegen des CO2-Zertifikatehandels der EU, wird

jede Tonne CO2, welche hier durch Windkraftanlagen eingespart wird, an anderer Stelle zusätzlich ausgestoßen.

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Windkraftstandort: WN-34 Goldboden

Fläche: 16 ha; Windatlas: bis 5,50 m /sec. in 100 Meter ü. G.; Eigentümer: Staatswald (ForstBW)

370 Bürger-Einsprüche im Anhörungsverfahren des Regionalplanes

¾ der Manolzweiler Bürger haben sich gegen die Windkraftstandorte WN-33 Nonnenberg und WN-34 Goldboden ausgesprochen. 50% der Bürger von Schorndorf-Schlichten haben sich gegen die Windkraftstandorte WN-34 Goldboden, WN-35 Kaiserstraße und ES-02 Sümpflesberg ausgesprochen.

Bei korrekter Abwägung im Regionalplan hätte der Standort gestrichen werden müssen. Manolzweiler Bürger haben deshalb die Petition 15 / 05917 beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht, um Abwägungsfehler und Verstöße gegen die Planungsziele des Regionalverbandes überprüfen zu lassen. Am 10.10.2016 kam der Petitionsausschuss zu einem Vor-Ort-Termin nach Winterbach und Manolzweiler.

Das Vorranggebiet grenzt direkt an ein Landschaftsschutzgebiet und ein NATURA2000-Gebiet / FFH-Gebiet, deren Schutzzwecke werden massiv beeinträchtigt.

Der Abstand zur Wohnbebauung ist viel zu gering: Engelberg 1.000 Meter, Manolzweiler 1.100 Meter, Hohengehren 1.500 Meter, Thomashardt 1.500 Meter, Schlichten 1.600 Meter.

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Es kommt zu Schattenschlag im gesamten Ortsteil Manolzweiler, sowie am Südrand Engelberg, Westrand Schlichten und Nordrand Hohengehren (insb. Tannhof). Die Einhaltung der Schallgrenzwerte ist aufgrund unzureichender Berechnungsverfahren nicht gewährleistet. Eisabfall auf Landes- und Kreisstraßen möglich (Risikozone 2).

Der Standort liegt an einem Rutschhang mit Knollenmergel; in dem Gebiet befinden sich 39 Quellen. Deshalb sind hier besonders aufwendige Fundamente notwendig.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Anhörungsverfahren zum Regionalplan Windkraft empfohlen den Standort aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht weiter zu verfolgen. Der BUND/Regionalverband sieht eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Schonwald und ein Arboretum mit Bergmammutbäumen (Wellingtonien), Naturdenkmalen und Biotopen.

WN-34 Goldboden liegt in einem Wald mit strukturreichen Buchen-Altholzbeständen und zahlreichen Schutzgebieten: Regionaler Grünzug, Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Gebiet für Forstwirtschaft und Waldfunktionen, Immissionsschutzwald, Kernfläche des Biotopenverbund, Klimaschutzwald, Klimatop Wald, Erholungswald.

Das Gebiet hat eine sehr hohe Erholungsqualität.

Windkraftprojekt: WN-34 Goldboden

Die EnBW hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftwerken des Typs Nordex N 131 / 3.300 beantragt; Gesamthöhe: 230 Meter, Nabenhöhe: 164 Meter, Rotordurchmesser: 131 Meter, überstrichene Fläche: 13.500 qm.

Bisher hat die EnBW kein TR6-konformes Windgutachten vorgelegt. KommunalWind / JUWI haben ihr Projekt an diesem Standort zuvor wegen fehlender Wirtschaftlichkeit (= zu wenig Wind) aufgegeben.

Trotzdem werden unrealistisch hohe Energieerträge von 8.250 MWh / a pro Windkraftwerk erwartet. So hohe Energieerträge konnte bisher noch keine Windkraftanlage in Baden-Württemberg ins Stromnetz einspeisen; sie sind deshalb als utopisch hoch einzustufen.

Trotz dieser utopischen Prognose, entspricht dieser rechnerische Wert aber nur 64% des EEG-Referenzertrages (Nordex N 131 / 3.300) und liegt damit nur knapp über dem Mindestrichtwert des Windenergieerlasses BW (60 % EEG-Referenzertragswert); jedoch deutlich unter der Ertragsschwelle von 80% Referenzertragswert (Windenergieerlass BW).

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Windkraftprojekt WN-34 Goldboden nicht genehmigungsfähig, weil …

• Windhöffigkeit nicht nachgewiesen

Der Windatlas weist für den Standort eine Windhöffigkeit von bis zu 5,50 m / sec. (in 100 m über Grund) aus und liegt somit im Bereich des Mindestrichtwerts von 5,3 – 5,5 m / sec. in 100 m über Grund (Windenergieerlass BW). Alle im Schurwald durchgeführten Windmessungen zeigen Ergebnisse die deutlich unter dem Windatlas liegen. Dies ist auch am Goldboden zu erwarten.

Es ist durch ein TR6-konformes Windgutachten nachzuweisen, dass eine ausreichende Windhöffigkeit (60% des EEG-Referenzertragswertes) gegeben ist. Ohne solche Windgutachten ist keine Abwägung mit den öffentlichen Belangen möglich.

• Negative Umweltauswirkungen – Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich

Von den Windkraftanlagen gehen erheblich negative Umweltauswirkungen aus. Die natürliche Eigenart der Landschaft und der Erholungswert werden beeinträchtigt.

Der Windkraftstandort liegt in vielen Schutzgebieten, er grenzt direkt an ein Landschaftsschutzgebiet und ein Natura2000 / FFH-Gebiet an. Es kommt zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Deshalb sollte eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Entlang dem Kaisersträßle befinden sich auf engstem Raum insgesamt 6 Windkraftstandorte, davon wurde bereits für vier ein Genehmigungsantrag gestellt. Es kommt zu einer kumulierenden Wirkung. Deshalb sollte für diese Standorte eine gesamtheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

• Einhaltung der Lärmgrenzwerte zweifelhaft

Die Deutsche Windguard, Ersteller des Schallgutachtens übernimmt keine Gewähr für die Schallprognose. Dies ist u.a. darin begründet, dass für die Schallberechnung das für Windkraftanlagen ungeeignete „Alternative Verfahren“ (DIN ISO 9613-2) angewendet wurde; in der Praxis sind die tatsächlichen Schallimmissionen regelmäßig signifikant höher.

Für die Schallprognose sollte das, vom Länderausschuss für Immissionsschutz empfohlene, Interimsverfahren zur Anwendung kommen. Nur dieses Verfahren entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Die Impulshaftigkeit des Schalls, sowie Reflektionen und Interferenzen wurden bei der Schallprognose nicht berücksichtigt; hierfür ist jeweils ein Sicherheitszuschlag von 3 dB erforderlich.

Auch wurden keine Schall-Vorbelastungen einbezogen.

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Durch das in direkter Nachbarschaft geplante Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) kommt es zu einer Kumulierung der Lärmpegel. Dies ist zu berücksichtigen.

Es ist davon auszugehen, dass an 9 von 12 berechneten Immissionsorten die Lärmgrenzwerte überschritten werden.

Eine eventuelle Genehmigung des Windkraftprojektes sollte mit der Auflage versehen werden, dass nach Inbetriebnahme der Windkraftanlagen Schallimmissionsmessungen – unter Einbeziehung des tieffrequenten Bereichs (Infraschall und Körperschall) mit einer mikrobarometrischen Infraschallmessung nach Hanning-FFT - durchzuführen sind, um sicher zu stellen, dass die Grenzwerte nach TA-Lärm auch tatsächlich eingehalten werden.

Rotmilan-Dichtezentrum

Ein Rotmilan-Dichtezentrum liegt vor, wenn in einem Radius von 3.300 m um eine geplante Windkraftanlage mindestens 4 Rotmilan-Revierpaare vorkommen.

In dem von der EnBW vorgelegten „Ornithologischen Fachgutachten“ des Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL), Bingen, (20.06.2016) werden zwei Rotmilan-Fortpflanzungsstätten innerhalb des 3.300 m Radius nachgewiesen, davon eine in nur 1.100 m Abstand zu den Windkraftanlagen. Eine weitere Brutstätte befindet sich knapp außerhalb dieses Radius in 3.400 m Entfernung und ist mit einzubeziehen.

Mit dem von der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung: Trautner & Mayer, Filderstadt im Oktober 2013 für den Planungsverband Unteres Remstal (PUR) erstellten Artenschutzgutachten werden zwei weitere Rotmilan-Fortpflanzungsstätten innerhalb des 3.300 m Radius nachgewiesen, davon eine in nur 1.000 m zu den Windkraftanlagen; (diese werden vom BFL ohne Begründung bestritten).

Somit gibt es Hinweise auf insgesamt 5 Rotmilan-Revierpaare in einem Radius von 3.300 m und damit auf ein Dichtezentrum des Rotmilan; zwei Brutstätten sind im 1.000 m Tabubereich. Die Widersprüche der beiden Gutachten sind auf jeden Fall aufzuklären. Darüber hinaus liegt ein regelmäßig frequentiertes Nahrungshabitat des Rotmilan direkt an der Windkraftanlage 3 und entlang der K 1209, nur 30 Meter von den Flügelspitzen der Windkraftanlagen entfernt (BFL-Gutachten).

Die Wahrscheinlichkeit der Tötung von Rotmilanen ist hier so hoch, dass von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population ausgegangen werden muss.

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Lebens- und Wohnqualität sinkt

Im Bereich von Windkraftanlagen verschlechtert sich die Lebens- und Wohnqualität dramatisch. Die Immobilienwerte sinken, wodurch die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung älterer Menschen gefährdet werden.

Bisher wurden über 1.100 Eingaben (Einsprüche und Unterschriftenlisten) gegen das EnBW-Windkraftprojekt am WN-34 Goldboden an Herrn Landrat Dr. Sigel übersandt.

Winterbach 20.10.2016

BÜRGERINITIATIVE „PRO SCHURWALD“

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Neue Perspektiven:

Visualisierung für Winterbach-Engelberg:

Visualisierung für Winterbach-Manolzweiler:

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Visualisierung für Schorndorf-Schlichten: