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WIR SCHAFFEN TRANSPARENZ UND SICHERHEIT! MSE Personal Service AG FL 9492 Eschen, Essanestrasse 127 Tel +423 375 11 11, Fax +423 375 11 12 E-Mail: [email protected], www.mse.li Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind als kompetenter Personaldienstleister stets bemüht, unser Serviceangebot zu verbessern und haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Geschäftstätigkeit so transparent wie möglich zu gestalten. Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, legen wir Ihnen sämtliche Daten offen und Sie erhal- ten zudem Zugriff auf alle wesentlichen Unterlagen. Mit diesem Service heben wir uns deutlich von unseren Mit- bewerbern ab und bieten erhöhte Sicherheit in unseren Geschäftsbeziehungen. Folgende Themen werden in diesem Newsletter behandelt: Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (Rückblick MSE Newsletter Nr. 4, 12/2012) Kundenportal Behördenportal Diverse Vorzüge für Kunden Entsendungen von Österreich nach Deutschland von Österreich nach Liechtenstein von Österreich in die Schweiz Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz In der letzten Ausgabe des MSE Newsletters 12/2012 haben wir Sie über die Änderungen im Arbeits- kräfteüberlassungsgesetz (AÜG), Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz (AVRAG) und Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG) zum 01.01.2013 infor- miert. Im Zuge dessen wurde die Kommunikation und Transparenz sowohl mit unseren Kunden, als auch mit den Mitarbeitern und zuständigen Behörden ausgebaut. Kundenportal Zukünftig bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über das Kundenportal detaillierte Informationen, wie beispiels- weise Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Überlassungsmitteilungen bis hin zum Lohnzettel zu Ihrem MSE-Personal einzusehen. Wir stellen Ihnen verschiedene Accounts für Ihre internen Benutzer zur Verfügung, um Informationen einzuschränken und nicht für jeden Benutzer zugänglich zu machen. Mit Hilfe von Berechtigungsstufen wird sichergestellt, dass der Zugriff auf diese sensiblen Daten je nach Benutzer individuell angepasst werden kann. Im neu geschaffenen Newsbereich halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Bewilligungen und ähnliche Dokumente finden Sie im Bereich „Behörden- dokumente“. Diese Neuerungen stehen Ihnen seit 21.05.2013 zur Verfügung. Behördenportal In Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei Westösterreich wurde auch das Behördenportal in seinen Funktionen ausgebaut. Dieses Portal bietet sowohl den Behörden, als auch Ihnen Vorteile. So kann die Finanzpolizei bei Kontrollen zur illegalen Ausländerbeschäftigung alle relevanten Informationen (Entlohnung, Sozialver- sicherung, Vertragswerk, Personalakt) zu den MSE- Mitarbeitern schnell und einfach einsehen. Weiters findet das Portal im Zuge der „Gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben“ (GPLA-Prüfung) durch die Finanz bzw. die Gebietskrankenkassen Anwendung.

Wir schaffen Transparenz und Sicherheit!

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Page 1: Wir schaffen Transparenz und Sicherheit!

WIR SCHAFFEN TRANSPARENZ UND SICHERHEIT!

MSE Personal Service AGFL 9492 Eschen, Essanestrasse 127Tel +423 375 11 11, Fax +423 375 11 12E-Mail: [email protected], www.mse.li

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind als kompetenter Personaldienstleister stets bemüht, unser Serviceangebot zu verbessern und haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Geschäftstätigkeit so transparent wie möglich zu gestalten. Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, legen wir Ihnen sämtliche Daten offen und Sie erhal-ten zudem Zugriff auf alle wesentlichen Unterlagen. Mit diesem Service heben wir uns deutlich von unseren Mit-bewerbern ab und bieten erhöhte Sicherheit in unseren Geschäftsbeziehungen.

Folgende Themen werden in diesem Newsletter behandelt:• ÄnderungenimArbeitskräfteüberlassungsgesetz (Rückblick MSE Newsletter Nr. 4, 12/2012)• Kundenportal• Behördenportal• DiverseVorzügefürKunden• Entsendungen von Österreich nach Deutschland von Österreich nach Liechtenstein von Österreich in die Schweiz

Änderungen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz In der letzten Ausgabe des MSE Newsletters 12/2012 haben wir Sie über die Änderungen im Arbeits- kräfteüberlassungsgesetz (AÜG), Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG) zum 01.01.2013 infor-miert. ImZugedessenwurdedieKommunikationundTransparenz sowohlmit unseren Kunden, als auchmitdenMitarbeiternundzuständigenBehördenausgebaut.

KundenportalZukünftig bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über das Kundenportal detaillierte Informationen, wie beispiels-weise Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Überlassungsmitteilungen bis hin zum Lohnzettel zu Ihrem MSE-Personal einzusehen. Wir stellen Ihnen verschiedene Accounts für Ihre internen Benutzer zurVerfügung,umInformationeneinzuschränkenundnichtfürjedenBenutzerzugänglichzumachen. Mit Hilfe von Berechtigungsstufenwirdsichergestellt,dassderZugriff auf diese sensiblen Daten je nach Benutzer individuell angepasst werden kann. Im neu geschaffenen Newsbereich halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Unbedenklichkeitsbescheinigungen,BewilligungenundähnlicheDokumentefindenSieimBereich„Behörden-dokumente“.

Diese Neuerungen stehen Ihnen seit 21.05.2013 zur Verfügung.

Behördenportal In Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei Westösterreich wurde auch das Behördenportal in seinen Funktionenausgebaut.

Dieses Portal bietet sowohl den Behörden, als auch Ihnen Vorteile. So kann die Finanzpolizei bei Kontrollen zur illegalen Ausländerbeschäftigung alle relevanten Informationen (Entlohnung, Sozialver-sicherung, Vertragswerk, Personalakt) zu den MSE-Mitarbeitern schnell und einfach einsehen. Weiters findetdasPortal imZugeder „GemeinsamenPrüfungder Lohnabgaben“ (GPLA-Prüfung) durch die Finanz bzw. die Gebietskrankenkassen Anwendung.

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MSE Personal Service AGFL 9492 Eschen, Essanestrasse 127Tel +423 375 11 11, Fax +423 375 11 12E-Mail: [email protected], www.mse.li

Dadurch reduzieren wir Ihren administrativen Aufwand. DerArbeitsfluss amEinsatzortbei einerKontrollewirdnichtunterbrochen,wasIhnenZeitundKostenerspart.

Diverse Vorzüge für KundenDieguteZusammenarbeitmitdenBehördenzeugtvonunsererSeriositätundbietetunserenKundenSicherheit.Für eine gute Zusammenarbeit und zur Pflege unserer Geschäftsbeziehung bieten wir Ihnen attraktive Zusatz- leistungen an, welche im folgenden Abschnitt nochmals aufgezeigt werden.

• Wir verfügen über alle relevanten arbeits- und gewerberechtlichen Bewilligungen in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und in Deutschland.

• GesamtlistederhaftungsfreistellendenUnternemen (HFU-Gesamtliste) DadieMSEseitmehralsdreiJahrenBauleistungen inderEU/EWRerbrachthatunddieBeiträgegegen- über den Sozialversicherungen laufend und vollständig abführt, wird die MSE seit mehreren Jahren auf der HFU-Gesamtliste geführt.

• Abzugssteuerbefreiung Wir haben als erstes ausländisches Unternehmen einenBefreiungsbescheidgem.§§99-101EstGüber dieAbzugssteuer erhalten. Dieser Bescheid bestätigt, dass wir unseren lohnsteuerrechtlichen Pflichten nachkommen und eine lohnsteuerrecht- liche Betriebsstätte in Österreich haben. Die Be- freiung der Abzugssteuer kommt vor allem auch unserenKundenzuGute,indemderadministrative Aufwand verringert wird.

• Mehr als 80 Prozent unserer Kommunikation wird vollkommen elektronisch abgewickelt und er- leichtertsomitIhreAdministrationumeinVielfaches.

• Gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben (GPLA) Zur Gewährleistung erhöhter Transparenz und damit verbundener Sicherheit sind wir bestrebt, uns laufend von der Finanz bzw. den Gebiets- krankenkassen prüfen zu lassen. Durch unsere proaktive Vorgehensweise, welche uns vom Mit- bewerber abhebt, führen wir alle zwei Jahre eine GPLA-Prüfung durch. Aktuell werden die Jahre 2010 und 2011 vom Finanzamt geprüft.

• Durch die Kombination aus MSE-Card und BehördenportalwerdenbehördlicheKontrollen auf den Baustellen vereinfacht und erheblich beschleunigt.

• Stichtagsmeldung Die Stichtagsmeldung des beschäftigten Temporär- personals steht per 31.07.2013 an. Wenn Sie eine Aufforderung zur Stichtagsmeldung erhalten, unterstützen wir Sie gerne.

• Wir führen unter anderem auch die Einkommens- steuer für Grenzgänger direkt an das Finanzamt Feldkirch ab.

Entsendungen Da Entsendungen eine spezielle Stellung in unserem Tagesgeschäft einnehmen, möchten wir Ihnen nach- folgendwichtigeInformationenzurVerfügungstellen.

Wir bitten Sie höflichst, uns frühzeitig über eine Entsendungzuinformieren,damitwirunserenVerpflich-tungen,wie z.B. der Übermittlung der Lohnunterlagen(Arbeitsvertrag und Überlassungsmitteilung) nach- kommen können.

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Von Österreich nach Deutschland

• SieinformierenunsüberdieEntsendungundüber- mitteln die sowohl von Ihnen als auch von uns unterfertigte Entsendemeldung an die Finanz- direktion.DiezuverwendendenVordruckeerhalten SievonIhremzuständigenKundenbetreuer.

Adresse: OberfinanzdirektionKöln(OFD) Bergischgladbacherstrasse837,D-51069Köln

• Bestimmungen bezüglich Höchstarbeitszeit (10 Stundenpro Tag,max. 48 Stunden in derWoche) und Jahresurlaub sind zu beachten und zwingend einzuhalten.

• Dieallgemein verbindlicherklärtenTarifverträge in Deutschland sind zwingend einzuhalten. Hier geht es zum Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge.

• SolltekeinTarifvertraganzuwendensein,sogiltauch inDeutschlanddiegrundsätzlicheRegeldes„equal pay & equal treatment“. Das bedeutet, dass ein verliehener Mitarbeiter genauso zu behandeln ist wieeinStammmitarbeiterdesKunden.

Von Österreich nach Liechtenstein

• Mindestentlohnung: Entsendete Dienstnehmer müssen nach dem jeweils anzuwendenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ent- lohnt werden.

• AnzeigederDienstleistung: Der Kunde muss eine Bestätigung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

einholen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

• MeldungGrenzüberschreitendeDienstleistung(GDL): DieGDL-MeldunghatdurchdenKundenzuerfolgen. Dabei ist die 8-Tage-Frist zu beachten, d.h. Ent- sendungenbiszu8TagenproKalenderjahrsindnicht meldepflichtig.BeiFragenunterstützenwirSiegerne.

Von Österreich in die Schweiz

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Entsendungen von Leihpersonal vom Ausland (z.B. Österreich) in die Schweiz unzulässig sind. Sie könnenunsereMitarbeitersomitnichtaufeinerBaustellein der Schweiz einsetzen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter einen Einblick in die Themenstellung „Transparenz und Sicherheit“ in Zusammenarbeit mit der MSE Personal Service AG gewährt zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zurVerfügung.

Ihr MSE-Team