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Wir über uns. Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft. Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte. Gründung 1922 ; Inhabergeführt. - PowerPoint PPT Presentation
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Wir über uns
Von
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Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte.
Gründung 1922 ; Inhabergeführt.
Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin.
Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment.
Kooperationspartner des GCB seit 1995
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Haftungsrecht und Veranstaltung
Vertragliche Haftung
Deliktische Haftung
Anspruchsteller: Jeder Dritte wie z.B.:
Teilnehmer
Zuschauer
eigenes Personal...
Personenschäden
Sachschäden
Reine Vermögensschäden
Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Vertragliche Haftung
Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte
Teilnehmer über Vertrag
Ansprüche: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
• Vertrag zwischen Veranstalter und Hallenbetreiber mit sog. Schutzwirkung zugunsten der Zuschauer und Teilnehmer
=> direkter Anspruch des geschädigten Teilnehmers gegen den Hallenbetreiber
=> besondere Sicherungspflicht aus dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte/ eines Gebäudes
Gefährdungshaftung Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Deliktische Haftung
Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen – Kausalität
Haftung auch für Verrichtungsgehilfen / Auswahlverschulden / Orga-Verschulden
Rechtsprechung: „Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen“.
Risiken können zwar vermindert werden;bei Großveranstaltungen existieren qualitativ andere Risikoquellen:
Verkehrssicherungspflicht bei Sportveranstaltungen
Hohe Anzahl von Gästen, Zuschauern, Besuchern
Veranstaltungen finden im öffentlichen Straßenraum statt
Veranstaltungen finden in fremden Räumen / Gebäuden statt
Mehrere Organisatoren beteiligen sich an einer Veranstaltung
Besondere Anlagen und Geräte ( Bühnen / Tribünen werden extra errichtet ) Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Haftungsrechtliche Freizeichnung
Beschränkung durch AGB´s
„Eltern haften für ihre Kinder“
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht abdingbar
Haftungsbeschränkung auf Eintrittskarte ohne Zustimmung des Besuchers
Wirksamkeit vor dem AGBG
Unwirksam z.B.:
„Im Falle der Verlegung der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis“.
Grund : der Termin liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risk ManagementZiele:
Sicherung der Existenz des Unternehmens
Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolges
Senkung der Risikokosten:
• Selbst zu tragende Schadenkosten
• Versicherungsprämien
• Kosten der Schadenverhütung
• Verwaltungskosten
! Eine Erhöhung des Kostenanteils für Schadenverhütung hat i. d. R. eine Senkung der Kosten für Schäden und Versicherungsprämie zur Folge !
Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risikoquellen
Risikoquellen
Wetter Personen
Gewalt-handlungen
Behörden
Veran- staltungs- stätte
Ethische Bedenken
Equipment
Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Versicherungsarten
•Ausfallversicherung
•Haftpflichtversicherung
•Elektronikversicherung
•Reisegepäckversicherung
•Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer
•Rechtsschutzversicherung
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Veranstalter - Haftpflichtversicherung
Rahmenvertrag
Mindestanforderungen
Deckungssummen
Veranstaltungsbeschreibung
Möglichst viele Nebenrisiken mitversichert
Zusätzliche Einschlüsse ( Mietsachschäden, auch an beweglichen Sachen, Bearbeitungsschäden, Feuerhaftung etc. )
Wird oft von Vermietern gefordert.
Von
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Veranstaltungs - Ausfallversicherung
Ausfall, Abbruch, Änderung in der Durchführung, Verschiebung, Verlegung der Veranstaltung
Versicherungssumme: Kosten, Gewinn, Stornogebühren, Sponsorengelder, Gastronomie- und Merchandisingumsätze etc.
Grundsätzlich Risiken außerhalb des Einflußbereichs des Veranstalters
Erweiterung um die personenbezogenen Risiken
Besonderheiten, wie z.B. Witterungseinflüsse
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Elektronikversicherung
Allgefahrenversicherung
Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Beschallung, sonstige mobile und stationäre Technik.
Ausschlüsse: Alter und Abnutzung, Vorsatz, Krieg, Kernenergie
Deckungserweiterungen:
Elektronik – Mehrkosten
Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung
Datenversicherung
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Reisegepäckversicherung
Deckungslösungen für die Dauer eines Kongresses oder als
Versicherung für eingelagertes Reisegepäck am Veranstaltungsort.
DM 2.000.- je Teilnehmer
Grundsätzlich Gruppenmodelle für alle Teilnehmer.
Ergänzungsversicherung zur Garderoben - Haftpflichtversicherung
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RechtsschutzversicherungWahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der
versicherten Veranstaltung
Schadenersatzrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Rechtsschutz im Vertragsrecht ( Sponsoren, Werbeträger .. )
Verkehrsrechtsschutz
Teilnehmerrechtsschutz
Deckungssumme : € 300.000.-
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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risikopyramide
S c h a d e n h ä u f i g k e i t
S c
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d e
n h
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geringe AuswirkungSelbsttragen
mittlere AuswirkungRentabilitätsberechnung
Gefährdung der Unternehmensexistenz
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Checkliste Seite 1Risk Management für Veranstaltungen
Ziele
1. Sicherung der Unternehmensexistenz
2. Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs
3. Senkung der Risikokosten ( Schadenkosten, Versicherungsprämien, Schadenverhütung )
Risikobereich I : Haftpflicht ( Schäden an Personen, deren Sachen oder Vermögen )
a ) Besichtigung der Veranstaltungsstätte unter den Gesichtspunkten:
Bestehen bereits Beschädigungen ? ( eventuell Protokoll ? )
Besondere Gefahrenpunkte ( mangelhafte Beleuchtung von Abgängen )
b ) Vertragsgestaltung mit dem Hallenbetreiber :
Besonders ist darauf zu achten, daß keine haftungserweiternden Klauseln
enthalten sind, die eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus
begründen könnten.Es gilt der Grundsatz aus Sicht des Veranstalters :
Der Veranstalter haftet nur für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts !
c ) Subunternehmer ( Catering, Transport, Bewachung etc. ) :
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Subunternehmer
Per Vertrag versuchen, möglichst viel Haftungspotenzial auf den Subunternehmer zu übertragen
Von
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Checkliste Seite 2Risikobereich II : Ausfall, Verlegung, Verschiebung der Veranstaltung Je nach Größe des Budgets empfehlen wir eine Ausfallversicherung abzuschließen.Diese kann verschiedene Bereiche erfassen:Einnahmeverlust aus Absage der Veranstaltung wg.:Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte wg. Brand, Wassereinbruch, Stromausfall etc.Absage der Veranstaltung aus Pietätsgründen, oder wg. behördlicher AnordnungAusfall eines Key-RednersWetterrisikenRisikobereich III : Möglichkeiten weiterer Versicherungsnahme: Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtschutz bei Streit aus Verträgen mit KooperationspartnernAusstellungsversicherung inkl. Elektronikversicherung für geliehenes EquipmentKrankenversicherung für ausländische DelegationenSonderdeckungen auf Anfrage
Thomas John Meyer von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Ferdinandstrasse 29 - 33, 20095 HamburgTel. : 040 - 30100835 [email protected] www.vrus.de
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