28
Aktuelles aus einer Hand Dezember 2017 - Januar 2018 www.agrarinformator.de AELF STA WM GAP BBV

WM STA AELF BBV GAP · 2017. 12. 6. · Dezember 2017 - Januar 2018 AELF WM STA GAP BBV ... Der Agrar-Informator erscheint fünf Mal jährlich mit einer Auflage von 5500 Stück

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • Aktuelles aus einer Hand

    Dezember 2017 - Januar 2018

    www.agrarinformator.de

    AELF

    STA WM

    GAP

    BBV

  • In

    - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim Tel. 0881/994-0, E-Mail: [email protected]

    - Bauernhof- und Landurlaub im Bayer. Alpenland e.V. Tel. 08861/93 00 39 0 www.bayerisches-alpenland.de

    - MR Oberland Tel. 08861/93 00 39 0, E-Mail: [email protected]

    - BBV-Kreisverbände WM-SOG/GAP/STA Tel. 0881/9266-0, E-Mail [email protected]

    - MR Starnberg Tel. 08152/3055, E-Mail: [email protected]

    - VLF Weilheim, Tel. siehe Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

    - VLF Starnberg Tel. siehe Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

    - Waldbesitzervereinigung Schongau eG. Tel: 08861/9092266, E-Mail: [email protected]

    - Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. Bernhard Heger, Tel. 08803/2248, E-Mail: [email protected] Johann Leis, Tel. 08846/1063, E-Mail: [email protected] Michael Friedinger, Tel. 08151/4463063, E-Mail: [email protected]

    Herausgeber: Verein Agrar-Informator Pfaffenwinkel e.V. Vorsitzender: Wolfgang Scholz Krumpperstraße 18, 82362 Weilheim www.agrarinformator.de

    Redaktion: Wolfgang Scholz Dr. Stefan Gabler Birgit Schmid Georg Saur Stefan Merkl Brigitte Schweyer

    Druck: Druckerei Lanzinger Hofmark 11 84564 Oberbergkirchen Tel. 08637/986010

    Der Agrar-Informator erscheint fünf Mal jährlich mit einer Auflage von 5500 Stück Der Bezug ist für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.

    Impressum: Agrar-Informator Pfaffenwinkel e.V. Landwirtschaftliches Mitteilungsblatt und Verband

  • Inhhaltsverzeichnnis

    Regionalvermarktung 4 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim Bereich Forsten 4 Bereich Landwirtschaft

    L 1:Förderung 6 L 2: Bildung und Beratung 9

    Verband landwirtschaftlicher Fachbildung 11 Bundesverband Deutscher Milchviehhalter 13 Waldbesitzervereinigung Schongau 14 Bauernhof- und Landurlaub im Bayer. Alpenland e.V. Regionalfahrt Pfaffenwinkel 14 Internetbeitrag Landesverband 14

    Maschinenring Oberland Vorstellung Speer Heidi – Betriebshelferin 15 Dankeschön an Betriebshelfer und –helferinnen 15 Offene Abrechnungen 15 Lohnunternehmertag 23.01.18 16 Nährstoffbörse und Düngeverodnung 16 Seminare für Landwirte: 16

    Nährstoff- und Düngekonzept 12.12.17 Frauenpower für das Land 09.01.18

    Professioneller Kontakt mit Verbrauchern 26.01.18 16 MR- Personaldienste GmbH sucht Fachkräfte 17

    Bayerischer Bauernverband Neue Düngeverordnung – Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite Information aus der BBV-Steuergruppe 18 Information der BBV-Service-GmbH 18 Termine / Terminvorschau 18

    Maschinenring Starnberg e.V. Neue Düngeverordnung 19 Gülleuntersuchung 19 Sammelbestelltermine 19 Belegabrechnung 19 Beitragsänderung 19 E-Mail Adresse melden 19 MR-Magazin für Mitglieder 19 Öffnungszeiten 19

    Termine 26

  • 4

    Für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2017 möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken und

    wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und für das Neue Jahr

    alles Gute für Haus, Hof und Stall

    Weilheim Schongauer Land, Werdenfelser Land Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

    VLF Weilheim und Starnberg Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V.

    WBV Schongau e.G Bauernhof & Landurlaub im Bayer. Alpenland e.V.

    Maschinen- und Betriebshilfsring Oberland Bayerischer Bauernverband

    Maschinen- und Betriebshilfsring Starnberg e.V. Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh w.V.

    © Alexandra H. pixelio.de

    ESSBARES GARMISCH-PARTENKIRCHEN

    Aus dem „Ökostammtisch“,

    der sich während des Projektes „Plastikfasten“ ge-gründet hatte, ent-

    stand die Idee für Gemeinschaftsgärten in Garmisch- Partenkirchen. Aus dieser Idee wurde durch engagierten Einsatz vieler Mit-streiter das konkrete Projekt „Essbares Gar-misch-Partenkirchen“, mit aktuell fünf Beeten mitten in Garmisch-Partenkirchen. Alle Beete bekamen einen eigenen Namen, das Beet am Bio-Paradies heißt „Hakuna Matata“, die Bee-te an der Partnach heißen „Lavendelgärt-chen“, „Dicke Bohne und „Strohblume“. Die Kastenbeete beim Sport Zugspitz heißen „Re-genwurm“. Im nächsten Jahr kommt der „Burg-rainer Naschgarten“,mit ca. fünfzig Metern Beerensträuchern, dazu. Durch die fast ähnli-che Zielsetzung mit den Sonnenäckern war es naheliegend das Projekt in die Solidargemein-schaft Werdenfelser Land zu integrieren. Es hat sich gezeigt, dass es Spaß macht auf dem Sonnenacker sein eigenes kleines Reich zu bepflanzen, dass es aber uns Gemeinschafts-gärtnern noch mehr Spaß macht gemeinsam mit anderen zu pflanzen und zu ernten. Wobei unsere zahlreichen Picknicks während des Arbeitens, das Vergnügen nochmal deutlich erhöht haben. Nach einer verständlichen Skepsis am Anfang, bekamen wir von den Anwohnern im Bereich der Beete, am Ende viel Lob für die Gestaltung der Beete. Wäh-

    rend des Arbeitens an den Beeten kam es auch zu vielen netten Gesprächen mit neugie-rigen Spaziergängern, zumeist Touristen. Da-mit wird die Gemeinschaftsgartenidee sicher weiter getragen. Gefreut haben wir uns über die Verleihung des „ Edelweiß des Monats“ im September durch den Tourismusverein. Au-ßerdem wurden wir beim deutschlandweiten Pflanzwettbewerb „Wir tun was für die Bienen“ mit dem 4.Platz, in der Kategorie kommunale Flächen, ausgezeichnet. Wir treffen uns in unregelmäßigen Abständen zum Gärtner-stammtisch. Neben der Gartenplanung geht es dabei auch um Austausch von Ideen, Saat-gut oder Rezepten oder einfach nur ums Fei-ern. Dazu ist jeder herzlich willkommen. Und weil Garmisch-Partenkirchen groß ist und es heißt „Essbares Garmisch-Partenkirchen“ brauchen wir noch viele neue Mitgartler.

    Ralph Cremer (2. Vorstand) Solidargemeinschaft Werdenfelser Land e.V.

    Bei Fragen bitte eine mail an: [email protected]

    Verstärkung bei der Beratung der Waldbe-sitzer

    Der Bereich Forsten hat eine personelle Verstärkung im forst-lichen Revierdienst bekommen. Die Försterin Silvia Thien unter-stützt seit November 2017 die beiden Revierleiter Sonja

    Bereich Forsten

    Regionalvermarktung

  • 5

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

    Scheurer im Forstrevier Schongau-Ost und Ludwig Rabl im Forstrevier Schongau-West bei der Beratung der privaten Waldbesitzer und der Betreuung der Gemeindewälder. In den Gemeindebereichen Hohenfurch, Peißen-berg, Peiting (soweit Gemarkung Peiting), Bernbeuren, Ingenried, Prem, Schwabbruck und Schwabsoien ist Frau Thien künftig An-sprechpartnerin für die Waldbesitzer und Ge-meinden. Frau Thien hat ihr Büro im Dienst-gebäude der Forstverwaltung in Schongau und ist unter der Telefonnummer 08861/9307-14 oder mobil 0173/8638752 zu erreichen. Sprechzeiten im Büro sind in Schongau in der Amtsgerichtsstraße 2 immer am Dienstagvor-mittag von 9:00 bis 12:00 Uhr. Mit dem Ein-satz von Frau Thien kann nun die personelle Lücke, die durch die Versetzung des Försters Michael Lang entstanden war, wieder ge-schlossen werden. Die personelle Verstärkung war dringend erforderlich, um die zunehmen-den Aufgaben beim Waldumbau bewältigen zu können. Die Borkenkäferschäden und Sturm-schäden haben auch heuer wieder drastisch gezeigt, dass in den Bemühungen den Wald fit für den Klimawandel zu machen auf keinen Fall nachgelassen werden darf. Waldbauliche Förderung wieder offen Waldbesitzern steht ab sofort wieder die ge-samte Palette des Waldförderprogramms of-fen, wenn sie ihre Wälder auf den Klimawan-del vorbereiten wollen. In den vergangenen Monaten waren Zuschüsse für die Pflege von Jungbeständen und von Naturverjüngung zeitweise ausgesetzt. Nun können wieder An-träge für Wiederaufforstung, Erstaufforstung, Nachbesserungen, Naturverjüngung, Jungbe-standspflege, Seilbahnbringung, Kalkung, Be-triebsgutachten, insektizidfreie waldschutz-wirksame Aufarbeitung und Wald- und Hoch-wasserschäden gestellt werden. Maßnahmen zur integrativen Waldwirtschaft, Weiserflächen und Einzelmaßnahmen sind weiterhin noch nicht förderbar. Anträge können sofort gestellt werden, die Auszahlungen erfolgen 2018. Die Förderung ist ein Bestandteil der Waldumbau-Offensive 2030, mit der jährlich statt bislang 6.000 künftig 10.000 Hektar labile Privat- und Körperschaftswälder in stabile und artenreiche Mischwälder umgewandelt werden können. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, sollen unter anderem die Beratung der Waldbesitzer verstärkt und erfolgreiche Regional-

    Programme wie die Initiative Zukunftswald auf ganz Bayern ausgedehnt werden. Dafür will die Staatsregierung bis 2030 insgesamt 200 Millionen Euro und 200 zusätzliche Planstellen bereitstellen. Sturmholz bis Frühjahr aufarbeiten Zum Teil ist Windwurfholz, das insbesondere bei den Gewitterstürmen im August 2017 an-gefallen ist, noch nicht aufgearbeitet. Viele Stämme wurden noch im Spätsommer von Borkenkäfern befallen, deren Brut sich wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit in der Regel nicht mehr fertig entwickeln konnte. Spätes-tens ab kommendem Frühjahr ist jedoch mit dem Ausflug der Jungkäfer zu rechnen, sofern keine Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden. Zur Eindämmung der bestehenden Gefahr ist es jetzt sehr wichtig, das Sturmholz - auch alle bisher noch nichtbefallenen Bäume – möglichst bald aufzuarbeiten und aus dem Wald zu bringen bzw. gegen Borkenkäfer ent-sprechend zu behandeln. Diese Maßnahmen müssen bis Februar 2018 abgeschlossen sein! Bitte nutzen Sie die Zeit! Maßnahmen gegen Borkenkäfer In vielen Fällen stehen noch von Borkenkäfern befallene Bäume in den Wäldern. Da ein gro-ßer Teil der Käfer auch in den Bäumen über-wintert, ist es von entscheidender Wichtigkeit, diese Bäume zu finden und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Merkmale für aktuellen Befall sind neben den jetzt nur noch schwer zu findenden Bohrmehl-resten hinter Rindenschuppen v.a. Spechtab-schläge und sich lösende Rindenteile im Kro-nenbereich sowie sich verfärbende oder abfal-lende Nadeln. Diese Merkmale zeigen sich oft erst im Laufe des Winters, häufig nach stren-gerem Frost. Bitte also mehrmals im Laufe des Winters kontrollieren. Auch in abgefallenen Rindenstücken können sich Jungkäfer befin-den. Zur Kontrolle Rindenstücke aufbrechen! Grundsätzlich kann der Borkenkäfer in allen Entwicklungsstadien, von Ei, Larve, Puppe bis zum Jungkäfer im Baum überwintern. Die Kä-fer sind an unsere Witterungsverhältnisse an-gepasst und überleben daher in allen Entwick-lungsstadien auch strenge Winterkälte. Ohne Bekämpfungsmaßnahmen werden spätestens im kommenden Frühjahr fertig entwickelte Jungkäfer aus den Bäumen ausfliegen und weitere Bäume befallen. 2017 konnte schon

  • 6

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

    mer melden, werden die genauen Zeitpunkte und Kursorte mitgeteilt. Weitere Informationen über das Angebot der Bayerischen Forstver-waltung erhalten Sie auch bei Ihrem Bera-tungsförster/Ihrer Beratungsförsterin. Informationsveranstaltung Wärmewende mit Holz Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) und Weilheim i.OB laden am Dienstag, den 16. Januar 2018 zu einem Informationstag zum Thema „Wärme-wende mit Holz – mit Nachbarschaftswärme Vorteile nutzen“ ein. Die Veranstaltung findet im Gasthof „ Zur Post“ in 82380 Peißenberg statt, Beginn ist 9:30 Uhr. In Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bayerisches Kamin-kehrerhandwerk wird über aktuelle Anforde-rungen an Heizungsanlagen informiert, sowie über Fördermöglichkeiten und die Planung und Wirtschaftlichkeit effizienter Nahwärme-netze. Abschließend ist die Besichtigung einer Nachbarschaftswärmeanlage in Peißenberg geplant. Anmeldung bitte bis 09.01.2018 onli-ne unter www.diva.bayern.de, Stichwort-suche „Wärmewende mit Holz“ oder telefonisch unter 0831-521470. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wichtiges in Kürze: Flächenänderungen für den MFA 2018 sind ab sofort möglich! Teilen Sie uns Ihre Flächenänderungen bitte umgehend mit! KULAP/VNP Antragstellung ab 8. Januar bis 23. Februar 2018 (für 2018 – 2022) Weideprämie – Pensionsrinder B60: Mel-dung bis 31.12.2017 bitte Anschreiben ab-warten! Öko-Kontrollblatt 2017 – Abgabe im Original bis Ende 2017 Mahdmeldungen: Bitte denken Sie daran, diese Meldung bei uns abzugeben! Letzter Tag: 14.03.2018 (Ausschlusstermin!) Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbrin-gung (Kulap): Altmaßnahme(Kulap A62/A63): Sammelbeleg muss bis spätestens 15.12.2017 vorgelegt werden. Laborbericht nach Gesamt-N und Ammonium-N nicht ver-gessen!

    Bereich Landwirtschaft - Förderung

    ein starkes Ausschwärmen des Buchdruckers in der letzten Märzwoche beobachtet werden. Um dies zu verhindern, muss die Bekämpfung spätestens bis kommenden Februar erfolgen und abgeschlossen sein. Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämp-fung zu treffen: Fällen der befallenen Bäume, sowie a) baldmöglichste Abfuhr der Stämme und des anfallenden Materials bis zu einem Durch-messer von 10 cm entweder ins Sägewerk oder in eine Entfernung von mindestens 500 Meter zu Waldflächen mit Fichtenanteilen. Bei Kupferstecherbefall gilt dies auch für alles schwächere Material, wie Äste und Gipfelstü-cke. oder b) Entrinden der Stämme bis zu einem Durchmesser von 10 cm. Vom fertig entwickel-ten Käfer besiedelte Rindenstücke sind an-schließend sofort zu verbrennen (zur Kontrolle Rindenstücke aufbrechen). Bei Kupferste-cherbefall anschließendes Hacken oder Ver-brennen der anfallenden Äste und Gipfelstü-cke. Beim Verbrennen der Rinde, Äste und Gipfel-stücke sind die zur Waldbrandverhütung not-wendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihren Revierförster. Bildungsprogramm Wald wieder im Ange-bot des AELF Weilheim Im Bildungsprogramm Wald (BiWa) können Waldbesitzer alle wesentlichen Aspekte rund um Ihren Wald kennen lernen. In der Seminar-reihe lernen Sie als Waldbesitzer in abendli-chen Schulungen und auf einer Exkursion die allgemeinen forstlichen Grundlagen kennen und erfahren, wie Sie Ihre Ziele im Wald um-setzen können. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Folgen des Klimawandels für den Wald und auf dem Aufbau sowie der Pflege zukunftsfähiger Wälder. Das Bildungspro-gramm Wald steigert Ihre Entscheidungs- und Handlungskompetenz und ermöglicht Ihnen den Erfahrungsaustausch mit anderen Wald-besitzern aus der Region. Nach längerer Pau-se möchte das AELF Weilheim voraussichtlich wieder im Zeitraum Januar / Februar 2018 einen entsprechenden Kurs anbieten. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben schi-cken Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an [email protected]. Wenn sich genügend Teilneh-

  • 7

    wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsab-teilung. Die Antragstellung für die KULAP – bzw. VNP-Maßnahmen läuft vom 08. Januar bis zum 23. Februar 2018. In dieser Zeit kön-nen voraussichtlich Verpflichtungen für fol-gende Maßnahmen des KULAP abgeschlos-sen werden: Maßnahme Beschreibung B10 / B11 Ökologischer Landbau Gesamt-

    betrieb (B11=Neueinsteiger) B20 bis B23

    Extensive Grünlandnutzung (u.a. 1,40 bzw. 1,76 GV/ha)

    B25 / B26 Emissionsarme Wirtschaftsdün-gerausbringung (Eigen-/Fremdmechanisierung)

    B28 Umwandlung von Acker in Grün-land (Obergrenze 5 ha /Betrieb)

    B29 Umwandlung von Acker in Grün-land auf Moorstandorten

    B34 Gewässer- und Erosionsschutz-streifen

    B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten B37 / B38 Mulchsaat bzw. Streifen-

    /Direktsaat bei Reihenkulturen B39 Verzicht auf Intensivfrüchte B44 Vielfältige Fruchtfolge mit Ei-

    weißpflanzen ( Leguminosen) B45 Vielfältige Fruchtfolge mit groß-

    körnigen Leguminosen B46 Vielfältige Fruchtfolge mit alten

    Kulturarten B47 / B48 Blühflächen B50 Heumilch B52 Behirtung von Almen und Alpen B57 Streuobst B58 Extensive Teichwirtschaft B59 Struktur- /Landschaftselemente Es können auch wieder Anträge im Vertrags-naturschutzprogram (VNP) gestellt werden. Für diese Maßnahmen ist vor der eigentlichen Antragstellung ein Besuch bei der Unteren Naturschutzbehörde notwendig, um dort die genauen Bedingungen zu vereinbaren (Be-wertungsblatt). Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbrin-gung: Altmaßnahmen A62/A63 „Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injekti-onsverfahren“

    Neumaßnahme B25 (Eigenmechanisierung): Anzeige der Abgabe oder Aufnahme flüssiger Wirtschaftsdünger bis 15.12.2017 Neumaßnahme B26 (Überbetriebliche Aus-bringung): Sammelbeleg (Maschinenring) muss bis spä-testens 15.12.2017 vorgelegt werden. Dauergrünland-Umbruch: Genehmigungs-pflicht auch bei Umwandlung in Nicht-LF be-achten! Ihre Email-Adresse sichert Ihnen Zugang zur Info-Mail – aber nur, wenn wir sie kennen! Bitte prüfen Sie, ob Ihre Email-Adresse im iBALIS aktuell ist! Teilen Sie uns Änderungen oder Ihre neue Email-Adresse umgehend mit ([email protected]) Flächenänderungen für den Mehrfachan-trag 2018 Bitte denken Sie daran, bereits jetzt Ihre Flä-chen zu überprüfen. Wenn sich Änderungen ergeben, können Sie diese entweder im i-BALIS selbst eingeben oder Sie kommen mit den Änderungen noch im Dezember zu uns ans Amt. Leicht lassen sich im iBALIS ganze Feldstücke an- oder abmelden. Dies sollten Sie selbst machen. Wenn aber Teilflächen zu ändern sind (Anpassung der Größe) und Sie sich unsicher mit dem Programm iBALIS sind, kommen Sie bitte zu uns. Bedenken Sie auch, dass Flächen, die mit Agrarumweltmaßnah-men belegt sind, nur sehr eingeschränkt bear-beitet werden können. Mahdmeldung von gemähten Teilflächen Denken Sie daran, Ihre Mahdmeldung recht-zeitig vor dem 14. März 2018 abzugeben! Die Mahdmeldung ist auch online im iBALIS mög-lich! Wenn Sie nur einen Teil der Fläche ge-mäht haben, müssen Sie anhand der FEKA kenntlich machen, welchen Teil Sie gemäht haben! Bitte geben Sie in diesen Fällen einen Ausdruck der Feldstückskarte mit eingezeich-neter Mähfläche ab. Agrarumweltmaßnahmen (Kulturland-schaftsprogramm, Vertragsnaturschutz-programm) – Neuantragstellung für den Verpflichtungszeitraum 2018 – 2022: Eine Verpflichtung bei den Agrarumweltmaß-nahmen hat unter Umständen Konsequenzen für den gesamten Betrieb. Sollten Sie als Neueinsteiger Zweifel oder Fragen haben,

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

  • 8

    In den vergangenen Jahren ist es immer wie-der zu Kürzungen in den jährlichen Auszah-lungen bei der KULAP-AUM Maßnahme A62/A63 (Ausbringung flüssiger Wirtschafts-dünger durch Injektionsverfahren) gekommen, da die Laboruntersuchung von den landwirt-schaftlichen Betrieben am AELF (Amt für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten Weil-heim) nicht vorlag. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine Gärreste aus bedenkli-chen Ausgangsstoffen ausgebracht wer-den dürfen! Empfehlung: Wir empfehlen jedem Antragsteller, der A62/A63 beantragt hat, eine Kopie des Labor-prüfberichtes gleich nach Erhalt an das AELF zu schicken oder per Fax oder Email dem AELF weiterzuleiten. Nur wenn der Laborprüf-bericht aus dem Kalenderjahr 2016 von Ihnen fristgerecht bis zum 15.12.2016 am AELF ein-gereicht wird, kann der zuständige Sachbear-beiter diese notwendige Anlage nacherfassen und Sie vermeiden eine unnötige Kürzung der jährlichen Auszahlungen. Wird dieser Labor-prüfbericht im fünfjährigen Verpflichtungs-zeitraum dreimal nicht am AELF einge-reicht, kommt es zur Aufhebung der bean-tragten AUM-Maßnahme, dies kann sehr hohe Rückzahlungen zur Folge haben. Fax: 0881 994-111; Email: [email protected] Neumaßnahmen B25/B26 „Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung“ Neben flüssigen organischen Wirtschaftsdün-gern dürfen auch sonstige flüssige organische Dünger, wie z. B. Biogasgärreste, die als Bio-abfall deklariert sind ausgebracht werden. Für diese neu abgeschlossenen Maßnahmen sind keine Laboruntersuchungen mehr am AELF einzureichen. Diese Neuregelungen gelten jedoch nicht für die noch bestehen-den A62/A63 Maßnahmen. Zu B25 – Ausbringung bei Eigenmechani-sierung: Betriebe, die flüssigen Wirtschaftsdünger ab-geben oder aufnehmen müssen dies bis spä-testens 15.12.2017 am AELF anzeigen. Besitzt der Antragsteller eine hofeigene Bio-gasanlage (Einnahmen durch Gas- oder Stromverkauf in der Buchführung des land-wirtschaftlichen Betriebes), kann für die Be-rechnung des förderfähigen Gärrestanfalls die elektrische Leistung der Biogasanlage heran-

    gezogen werden. Werden auf dem Betrieb auch Tiere gehalten, kann der Antragsteller jährlich entscheiden, ob die Berechnung der Ausbringmenge über die Tierhaltung oder über die elektrische Leistung erfolgt. Nimmt der Antragsteller über die anhand der GV oder kWel ermittelte Menge an organischem flüssi-gen Dünger hinaus weitere flüssige organi-sche Wirtschaftsdünger auf, sind diese in der Summe aus eigenen und aufgenommenen flüssigen Wirtschaftsdüngern bis zur Ober-grenze von 54,00 €/ha förderfähig. Zu B26 – Überbetriebliche Ausbringung: Erfolgt eine Ausbringung flüssiger Wirt-schaftsdünger im Verpflichtungsjahr, so ist bei mindestens einer Teilmenge das Schlepp-schuh-/Injektionsverfahren anzuwenden. Die Meldung der ausgebrachten Mengen und der eingesetzten Technik erfolgt einmal jährlich bis spätestens zum 15.12. durch Vorlage von Rechnungen oder eines Sammelbelegs unab-hängiger Dritter (z. B. Maschinenring). Dauergrünlandumwandlung: Umwandlungsgenehmigung auch bei Bebau-ung (z.B. Fahrsilo, Maschinenhalle, Stall, Wohnhaus) und Aufforstung notwendig! Seit 28.10.2016 gilt die Änderung des „Direkt-zahlungen-Durchführungsgesetzes“ (Direkt-ZahlDurchfG), wonach auch die Umwandlung von Grünland in eine nichtlandwirtschaftli-che, grundsätzlich nicht beihilfefähige Flä-che (z.B. Bebauung, Aufforstung, private Grünfläche) genehmigt werden muss. In diesen Fällen ist ein Antrag auf Genehmigung erforderlich. Es muss aber keine Neuanlage von DG erfolgen! Das AELF prüft in Zusam-menarbeit mit der zuständigen Kreisverwal-tungsbehörde, ob umwelt-, naturschutz-, was-ser-, bau- oder förderrechtliche Gründe einer Umwandlung entgegenstehen. Ist dies der Fall, wird die Genehmigung nicht erteilt. Diese fachrechtliche Prüfung kann mehrere Wo-chen in Anspruch nehmen. Eine Umwand-lung darf erst nach Erteilung einer Genehmi-gung durchgeführt werden. Die Umwandlung ohne erforderliche Genehmigung und ein Ver-stoß gegen die Auflagen aus der erteilten Ge-nehmigung führen grundsätzlich zu Kürzungen bei der Greeningprämie. Darüber hinaus kann der Umbruch auch gegen geltendes Fachrecht verstoßen. Für Dauergrünlandflächen, die oh-ne Genehmigung umgewandelt wurden, be-steht eine Pflicht zur Rückumwandlung dieser

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

  • 9

    Landkreis Weilheim Schongau: 29.11.2017 bis einschl. 28.02.2018

    Für die benachbarten Landkreise gelten fol-gende Sperrfristen: Ostallgäu; Bad-Tölz Wolfratshausen

    29.11.2017 bis einschl. 28.02.2018 Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck,

    München (Stadt und Land) 15.11.2017 bis einschließlich 14.02.2018

    Für die Verschiebung der Sperrfrist ist die Lage der Fläche (welcher Landkreis) und nicht der Betriebssitz entscheidend. Es kann demnach durchaus sein, dass einzelne Betriebe Grünlandflächen mit unterschiedli-chen Sperrfristverschiebungen haben, wenn diese sich in unterschiedlichen Landkreisen befinden! Auf Ackerland dürfen ab dem Zeit-punkt, ab dem die Ernte der letzten Haupt-frucht abgeschlossen ist, bis zum 31. Januar 2018 keine stickstoffhaltigen Düngemittel aus-gebracht werden. Davon gibt es nur wenige, klar festgelegte Ausnahmen. Hauptfrucht ist grundsätzlich die Frucht, die im Mehrfach-antrag angeben ist. Ausgenommen von die-sen Regelungen sind lediglich Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte. Dafür gilt die Sperrfrist auf Ackerland und Grünland vom 15.12.17 bis zum 15.01.18. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Dün-geverordnung unberührt. Dies gilt insbesonde-re für das Verbot, Düngemittel auf über-schwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubrin-gen. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung finden Sie unter www.aelf-wm.bayern.de Antragsstellung EIF und DIV Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) für Investitionen in die Tierhaltung und die Diversifizierungsförderung (DIV) laufen unverändert weiter. Nächster Auswahltermin ist der 02. Feb. 2018, alle bis dahin vorliegen-den vollständigen Anträge werden mit einbe-zogen. Wichtig: die Baugenehmigung muss vorliegen. Die Förderkriterien sind unverän-dert, ebenso der Fördersatz von 25 % der Net-tosumme (30 % bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung). Auf Grund der angespannten Personalsituation empfiehlt das AELF dringend für Investitionen über 100.000 € Nettoinvestitionsvolumen eine Bau-betreuung in Anspruch zu nehmen. Ansprech-partner am AELF: Hr. Höck; 0881-994-144; [email protected].

    Flächen in Dauergrünland. Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag auf Dauergrünlandum-wandlung rechtzeitig zu stellen. Die Ge-nehmigung gilt nur für das Jahr, in dem die Umwandlung wirksam werden soll (Bei einem echten Umbruch wird die Umbruchfläche im FNN mit einem Ackercode angegeben, die Ersatzfläche mit einem DG-Code). Wenn Sie jetzt Antrag stellen, gilt dieser für den Mehr-fachantrag 2018. Dann muss im FNN 2018 die Fläche entsprechend codiert werden. Eine Umwandlung in Nicht-LF (Bebauung, Auffors-tung usw.) wird im Mehrfachantrag nicht mehr als LF angegeben. Es braucht keine Ersatzflä-che. Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, so dass die Bearbeitung und Genehmigung nicht rechtzeitig zum Mehrfachantrag 2018 abge-schlossen werden kann, darf die Fläche im Jahr 2018 nicht umgebrochen werden! Beach-ten Sie auch, dass wir während der Mehrfach-antragszeit (März bis Mitte Mai 2018) keine Bearbeitung der Umbruchanträge vornehmen können. Wenn Sie einen Umbruch planen, stellen Sie den Antrag bitte noch im Jahr 2017, damit er sicher bis zum Mehrfachantrag 2018 bearbeitet werden kann. Hinweis: Wir unterscheiden zwischen kurzzeitiger Nut-zung als Nicht-LF (z.B. als vorübergehender Lagerplatz) und zwischen dauerhafter Um-wandlung zu Nicht-LF (z.B. für ein Fahrsilo, für Hausgarten, Aufforstung, Stallbau usw.). Für die kurzzeitige Nicht-LF genügt die Angabe eines Nicht-LF-Codes im Mehrfachantrag (z.B. 990). Dann wird diese Fläche nicht gefördert, bleibt aber im Flächen- und Nutzungsnach-weis. Wenn die Umwandlung absehbar dau-erhaft ist (länger als 1 – 2 Jahre), ist ein Um-wandlungsantrag notwendig. Kernsperrfristen nach der Düngeverord-nung Winter 2017/2018 Die Sperrfrist für die Ausbringung von stick-stoffhaltigen Düngemitteln auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjäh-rigem Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15.Mai 2017) wurde im Dienstgebiet des AELF WM folgendermaßen festgelegt: Landkreis Starnberg: 15.11.2017 bis ein-

    schließlich 14.02.2018 Landkreis Garmisch-Partenkirchen:

    29.11.2017 bis einschl. 28.02.2018

    Bildung und Beratung

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

  • 10

    Aufbauseminar „Landerlebnisreisen“ – Plätze sind noch frei Dieses Seminar ist gedacht für Bäuerin-nen/Bauern, deren Betriebe über Besonder-heiten verfügen, wie z.B. besondere Kulturen, besondere Tiere, Direktvermarktung, Energie-erzeugung, Bio-Produktion, Erlebnishof oder über einen schönen Garten/Bauerngarten. Gleichzeitig muss Interesse daran bestehen, das eigene Wissen über Landwirtschaft und Natur im Rahmen von Führungen an Gruppen weiterzugeben. Ein zusätzliches Einkommen soll damit erwirtschaftet werden. Um die Un-ternehmer/-innen auf dieses Standbein vorzu-bereiten und die einzelnen Angebote attraktiv zu gestalten, bietet das AELF Abensberg das Aufbauseminar „Landerlebnisreisen“ an. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.weiterbildung.bayern.de (Akademie für Diversifizierung). Bei Fragen wenden Sie sich bitte bis 20.12.17 an Ursula Zirngibl, Tel: 09443 704-132 Bildung und Beratung auf der ORLA 2017

    Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten war mit vielerlei Themen aus Bildung und Beratung auf der ORLA vertreten. Gleich am 4. Oktober

    stand die Ausbildung und Fortbildung in der Hauswirtschaft im Mittelpunkt. Samstag und Sonntag war die Landwirtschaftsschule Abtei-lung Hauswirtschaft mit Pikantem und Saiso-nalem am Stand vertreten. Unsere Studieren-den zeigten bewährte Arbeitsabläufe und Ar-beitstechniken beim Binden von Heuherzen, ausgestaltet mit Frischblumen. Sie informier-ten über geeignete Pflanzen und Materialien, die im Garten und in der Natur kostengünstig gesammelt werden können. Krautschnecken wurden laufend frisch gebacken. Dazu gab es Informationen zur Herstellung von Sauerkraut und Sauergemüse und natürlich auch zu wei-teren Unterrichtsinhalten unserer Fachschule Hauswirtschaft in Teilzeitform. Unsere Erleb-nisbäuerinnen boten am Montag Erlebnispro-gramme rund um die Kuh, Getreide und Wolle. Der Verein der Gartenbäuerinnen und Kräu-terpädagogen Oberland e.V. informierte am letzten Ausstellungstag über seine vielfältigen Angebote mit Kreativem aus Garten, Feld und Wald wie Heuherzen und dekorierte Kürbisse. Zum Thema Brauchtumsgebinde wurde ein

    Erntestab hergestellt. Die Gartenbäuerinnen stellten Ihr Buch "Schatzkisterl der Garten-bäuerinnen" vor. Fortbildungslehrgang für Gutsverwalter und Betriebsleiter 2018 in Zusammenarbeit mit der Landmaschinen-schule Schönbrunn führt das Institut für Be-triebswirtschaft und Agrarstruktur an der Baye-rischen Landesanstalt für Landwirtschaft 2018 wieder einen Fortbildungslehrgang für Guts-verwalter und Betriebsleiter durch. Er findet vom 29. Januar mit 02. Februar 2018 im Ag-rarbildungszentrum Landshut-Schönbrunn, Landmaschinenschule, Am Lurzenhof 3 k, 84036 Landshut (Tel. 0871 9521-170 bzw. Fax. 0871 9521-175) Großes Interesse an der Hauswirtschaft Entdecke wie gut Du bist! Am 09. November fand im Kongresshaus die bewährte Zukunftsmesse statt. Schüler und Schülerinnen aus dem Landkreis der 8-10. Klassen konnten sich über zahlreiche Ausbil-dungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in-formieren. Reges Interesse herrschte auch am Stand der Hauswirtschaft. Gemeinsam mit Auszubildenden der Hauswirtschaft stand Bil-dungsberaterin Barbara Schmid vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weil-heim Rede und Antwort. Am Glücksrad wur-den verschiedene Fragen rund um die Haus-wirtschaft beantwortet. Die Ausbildung zur Hauswirtschaft kann im schulischen oder dua-len System absolviert werden. Die Weiterbil-dungsmöglichkeiten sind sehr vielseitig. Bei Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft wenden Sie sich an die Bildungsberaterin per E-Mail [email protected] oder telefo-nisch unter 0881/991-145. Bildungsberaterin Barbara Schmid, Florentine Helmschrott,Auszubildende aus dem 3. Aus-bildungjahr: Sarah Holland, Seppi Wax

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim

  • 11

    Milchviehtag

    des VLF und AELF Am Freitag, 8.Dezember 2017 ab 9.00 Uhr findet wieder der traditionelle Milchviehtag beim Stroblwirt in Oberhausen statt. Wie jedes Jahr geht es zu Beginn um aktuelle Anliegen des VLF und des AELF Weilheim: Vorgestellt werden z.B. die neuen Mitarbeiter des AELF und der aktuelle Schulbetrieb in der Landwirt-schaftsschule und der Fachschule für Öko-landbau. In „neuem Gwand“ präsentiert sich das weitere Programm: Zunächst wird die für Mensch und Kuh optimale Gestaltung von Sonder-/Selektionsbereichen beleuchtet - ein Thema, das auch für bestehende Laufstallbe-triebe hochaktuell ist und den täglichen Ar-beitsablauf stark vereinfachen kann. Referent ist hier Herr Meinrad Klein, Fachzentrum Kaufbeuren: Im zweiten Teil der Veranstaltung wird Herr Konrad Knoll, auch vom Fachzent-rum Kaufbeuren, dann speziell für Betriebe mit Anbindehaltung sehr gelungene Beispiele für den Umbau von Anbinde- zu Laufställen dar-stellen. Herr Höck vom AELF Weilheim wird die einzelbetriebliche Förderung ergänzend erläutern. Ebenso neu sind zwei Stallbesichti-gungen, die sich am frühen Nachmittag an das Mittagessen anschließen. Die beiden Betriebs-leiter haben sehr gelungene Um-/Anbaulösungen für ihren Anbindestall gefun-den. Der VLF und das AELF Weilheim haben ein spannendes Programm für Sie vorbereitet, bei dem für jeden Betrieb etwas dabei ist und sie freuen sich auf Ihre Teilnahme!

    Ackerbautagung

    Freitag, 12. Januar 2018 La Fattoria in Drössling

    Beginn: 9:00 Uhr Die Wasserrahmenrichtlinie – wie ist der Zustand der Gewässer Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

    Die neue Düngeverordnung – was ist zu beachten Fachzentrum für Agrarökologie, AELF Pfaf-fenhofen

    Die Neue Düngeverordnung – Angebote der Verbundberatung MR Starnberg, BBV Weilheim

    Terminhinweise für Veranstaltungen des Fachzentrums für Rinderhaltung, AELF Kaufbeuren mit dem AELF und VLF Weil-heim. Nähere Auskünfte erteilt M. Klein, 08341/951627 Arbeitskreis „Stallbau“ Wir bieten für bauwillige Landwirte während des kommenden Winters die Teilnahme an einem Bauarbeitskreis an. Der Arbeitskreis beginnt Mitte Dezember und dauert bis Anfang März 2018. Es werden v.a. an Tagesveran-staltungen verschiedene für das Bauen rele-vante Themen behandelt. Die genaueren In-halte und die Veranstaltungsorte werden in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Vormittags sind Fachreferate mit Diskussionen geplant. Am Nachmittag werden landwirt-schaftliche Betriebe mit Stallneubau- bzw. Umbaulösungen besichtigt. Interessenten melden sich bitte ab sofort bis spätestens 27.11.2017 unter 0881/9940 oder online unter www.aelf-kf.bayern.de an. Sie erhalten rechtzeitig zur Eröffnungsveranstal-tung eine schriftliche Einladung mit Programm. Seminar zu RAST Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beim Milchvieh durch Selektives Trockenstellen Termin: Dienstag, 06. Februar 2018, von 9:30 Uhr bis 16:00 an der LVFZ Achselschwang. Das RAST-Projekt zielt auf einen selektiven und damit reduzierten Einsatz von Antibiotika zum Trockenstellen ab. Auf der Grundlage von verschiedenen Informationen wird zum Zeit-punkt des Tockenstellens für jedes Tier eine individuelle Entscheidung getroffen, nach wel-chem Verfahren (mit oder ohne Antibiotika) trocken gestellt wird. Durch eine selektive Ent-scheidung soll einerseits der Schutz der Tiere vor Erkrankung gesichert und gleichzeitig die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes gewähr-leistet werden. Das Seminar will die Erfahrun-gen von vorhergehenden Studien bzw. Ihre einschlägigen Praxiserfahrungen diskutieren. Nachmittags werden die praktischen Arbeiten, das Berechnen, Lesen und Beurteilen der Er-gebnisse der MLP-Daten und bakteriologi-schen Befunden geübt. Interessenten melden sich bitte bis 22.01.17 unter 0881/9940 oder online unter www.aelf-wm.bayern.de an.

    Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

  • 12

    Jahreshauptversammlung

    VLF Starnberg Mittwoch, 17.01.2018

    La Fattoria in Drössling Beginn: 20:00 Uhr

    Neuwahlen Vortrag „Kunigund macht warm von unt – Bauernregeln und Lostage im Jahreskreis von Thomas Janscheck

    Jahreshauptversammlung

    VLF Weilheim Dienstag, 09.01.2018

    GH „Zur Post“ Eberfing Beginn: 20:00 Uhr

    Neuwahlen Vortrag "Was die Alten noch wussten und die Jungen wieder interessiert - Bedeutung der Pflanzen an Haus und Hof" von Thomas Janscheck

    Satzungsänderung VLF Weilheim Der VLF Weilheim soll künftig im Vereinsregis-ter eingetragen werden. Damit ist der VLF Weilheim nicht mehr ein Unterverband des VLF Bayern e.V., sondern wird in der Rechts-form als eigenständiger Verband geführt. Für die Vorstandschaft bedeutet dies, dass sie nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern ausschließlich mit den Vermögen des Verbands. Dazu ist eine Satzungsänderung notwendig, die bei der letzten Mitgliederver-sammlung beschlossen wurde. Die geänderte Satzung muss für alle Mitglieder einsehbar sein. Die geänderte Satzung wird deshalb auf die „online-Seite“ des Agrarinformators einge-stellt. Die neue Satzung kann auch in der Poststelle des AELF Weilheim (Frau Lautner) zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Auch eine postalische Zusendung kann beim AELF erbeten werden. Schriftliche Einwände gegen die Satzungsänderung können bis zum 20.12.2017 bei Frau Lautner vorgelegt wer-den.

    Grünlandtagung

    Freitag, den 02. Februar 2018 Gasthaus Stroblwirt in Oberhausen

    Beginn: 9:00 Uhr

    Die neue Düngeverodnung – was haben Grünlandwirte zu beachten Dr. Michael Diepolder, LfL Freising

    Bodennahe Gülleausbringung im Grün-land – Erfahrungen aus der Praxis Bernhard Schleich, Altenstadt Josef Berchtold, Birkland

    Die neue Düngeverordnung – Angebote der Verbundberatung MR Oberland, BBV Weilheim

    Wer so richtig eintauchen will in die vorweih-nachtliche Zeit, der ist auf der Halsbacher Waldweihnacht richtig. Hier steht nicht nur ein Baum, hier stehen Hunderte! Wir fahren am Samstag den 9.12.17 zur Waldbühne nach Halsbach, dort entsteht jedes Jahr aufs Neue ein adventliches Dorf mit urigen Holzhütten und zauberhaften Ständen, die immer wieder einladen, Kunsthandwerk in allen Variationen zu bestaunen. Haltestellen sind: 13:00 Uhr Bernbeuren - Sprenzel Hof 13:15 Uhr Schongau - MC Donalds 13:25 Uhr Peiting - Schlossberghalle 13:40 Uhr Peissenberg - Moosleiten Parkplatz 13:55 Uhr Weilheim – Hochlandhalle Rückfahrt ab Halsbach 21:00 Uhr Unkostenbeitrag 15 € Anmeldungen unter 0881/994-0

    VLF Frauengruppe

    Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

  • 13

    Abholung zur Geschlachtetvermarktung von Mo - Fr Schweinevermarktung BIO-Vermarktung nach Buchloe oder Traun-stein EG für Schlachtvieh Weilheim w.V. Wessobrunner Str. 18, 82362 Weilheim Tel. 0881/4611 oder 4881 Fax: 0881/69689

    Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh w.V.

    Am 14.12.2017 findet am Hohenpeißenberg der schon traditionelle Jahresabschluss statt. Wir treffen uns um 19.30 Uhr am Parkplatz und werden dann zur Wallfahrtskirche ziehen, dort findet eine Andacht mit Diakon Steinhilber statt. Dazu und zum anschl. gemütl. Beisam-mensein im GH Bay. Rigi sind alle Milchbau-ern und –bäuerinnen herzlich eingeladen. 2018 kann der BDM sein 20jähriges Bestehen feiern. Dieses Jubiläum wird natürlich auch beim Symposium am 20.01.2018 in Berlin ge-feiert. Unsere BDM-Milchbauernmusi wird zum Symposium fahren und dort die musikalische Gestaltung übernehmen. Aus diesem Grund wird es diesmal eine 2tägige Fahrt geben (Samstag/Sonntag). Bitte merkt euch diesen Termin bereits vor, genauere Infos folgen noch. Im neuen Jahr wird es auch wieder Stammti-sche in vielen Ortschaften geben. Alle Milch-bauern sind herzlich eingeladen sich vor Ort über die aktuelle Arbeit des BDM und die Ent-wicklungen am Milchmarkt und in der Agrarpo-litik zu informieren. Die Termine werden über die Tagespresse bekannt gegeben.

    Termine

    Terminankündigung Informationsversammlungen des AELF Weilheim Das AELF bietet allen interessierten Bäuerin-nen und Bauern aus unserem Dienstgebiet Informationsversammlungen zu aktuellen Themen aus Förderung, Bildung und Beratung an. Die Themen werden in der nächsten Ausgabe bekannt gegeben. Veranstaltungstermine und Orte: Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen Dienstag, 20.02.2018 GH „Alter Wirt“ Farchant Für den Landkreis Weilheim-Schongau Donnerstag, 22.02.2018 GH „Schäferwirt“ Schwabbruck Dienstag, 27.02.2018 GH „Zur Post“ Eberfing Für den Landkreis Starnberg Donnerstag, 01.03.2018 GH „La Fottoria“ Drößling Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr

    In Berlin laufen derzeit die Sondierungsge-spräche für eine neue Regierungskoalition. Wir haben mit unserer Milchpulveraktion in München die CSU und besonders Ministerprä-sident Seehofer nochmals eindrucksvoll auf-gefordert, sich in den Koalitionsverhandlungen dafür stark zu machen, dass die längst über-fällige Erweiterung des Sicherheitsnetzes für den Milchmarkt um effiziente, mengenwirk-same Kriseninstrumente endlich umgesetzt wird. Kein Parteigeplänkel, sondern eine sachorientierte, pragmatische Agrar- und Milchmarktpolitik für die Menschen im ländli-chen Raum und vor allem mehr Tempo in der Umsetzung der Erweiterung des EU-Sicher-heitsnetzes erwarten die Milchbauern von al-len Koalitionspartnern. Der BDM hat dazu auch ein Eckpunktepapier mit den Erwartungen der Milchviehhalter an die neue Bundesregierung erstellt und den Verhandlungspartner vorgelegt. Dies ist auch auf der Homepage www.bdm-verband.org nachzulesen.

    Aktuelles

    Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter

  • 14

    ,Verträge fallen sollen (Absicherung gegen Weihnachtsstürme), können bis Fr., den 15. Dezember angenommen werden. Borkenkäfervorbeugung: Beim Thema Borkenkäfer ist nun „Winterruhe“ eingekehrt. Die Käfer überwintern im Boden und unter der Rinde. Wir empfehlen dringend eine Nachkontrolle ausgeräumter Borkenkä-fernester. Oft ist der Käfer in ringförmig an-grenzende Bäume „weitergewandert“. Ent-nehmen Sie an diesen Flächen großzügig fragwürdige Altfichten, damit aus Käferlöchern keine Räumungsflächen im nächsten Jahr entstehen. Der Schaden für Wald und Geld-beutel für übersehene Käfernester ist immens. Kontakt: Waldbesitzervereinigung Schongau eG Christophstraße 6-10: 86956 Schongau Telefon (08861) 9092266 Telefax (08861) 9093384 E-Mail [email protected] Internet www.wbv-schongau.de

    Holzmarktbarometer: Nachfrage Fixlänge ++

    Bauholz lang o Preis Fixlänge o

    Bauholz lang + Abwicklung ++

    Legende: -- sehr schlecht, - schlecht, o mittel, + gut, ++ sehr gut Holzmarkt: Der Rückstau bei den Sägewerken hat sich aufgelöst und es besteht Nachfrage nach allen Sortimenten. Nach dem Jahreswechsel sind Preissteigerungen in der Fixlänge wahrschein-lich, bis der nächste Sturm zuschlägt. Die Bauholznachfrage lässt im Laufe des Win-ters kontinuierlich nach. Die Bauholzsägewer-ke decken sich jetzt mit wintergeschlagenem Holz ein und bauen Lagerbestände auf. So-bald diese voll sind, wird der Absatz sehr schwierig. Dies ist erfahrungsgemäß ab Ende Februar der Fall. Immer gilt, dass Langholz nur in guter bis sehr guter Qualität absetzbar

    Der Herbst zeigte sich von seiner farbenpräch-tigsten Seite als unsere Vermieterinnen aus den Regionen Tölzer Land, Zugspitzregion-Werdenfelser Land und Alpenregion Tegern-see/Schliersee sich zur zweiten Regionalfahrt in den Pfaffenwinkel aufmachten. Nach einer eindrucksvollen Wanderung auf dem Pfaffen-winkler Milchweg konnten sie die deftigen Kässpatzen auf der Schönegger Käsealm in Rottenbuch mit herrlichem Ausblick genießen. Nach ausgiebigem Erfahrungsaustausch und intensiven Diskussionen ging es weiter zur

    Regionalfahrt Pfaffenwinkel

    Wieskirche nach Steingaden und anschlie-ßend zur Besichtigung des Mitgliedsbetriebs Scholderhof der Familie Gindhard, welcher direkt an der Wieskirche liegt (vielen Dank für die herzliche Bewirtung und leckeren Kuchen). Internetwerbung ist das A und O der erfolgrei-chen Vermietung. Deshalb ist ab 01. Januar 2018 für alle Mitglieder die Internetwerbung beim Landesverband verpflichtend. Es wird künftig eine Jahresbeitragsrechnung mit ei-nem Gesamtbetrag aus bisherigem Mitglieds- und Internetbeitrag geben. Die Gesamtsumme bleibt dabei unverändert! Vorteil für unsere Mitglieder: Sie werden dann auch automatisch auf unserer Homepage www.bayerisches-alpenland.de ausgespielt. Beim Erstellen Ihres persönlichen Internetauftritts sind wir Ihnen sehr gerne behilflich. Weitere Infos folgen.

    Internetbeitrag Landesverband

    Waldbesitzervereinigung Schongau

    Bauernhof-und Landurlaub im Bayerischen Alpenland e. V.

  • 15

    Maschinen- und Betriebshilfsring Oberland

    Grias d´eich,

    i bin´d Heidi Speer und kumm aus Rottenbuch. Bin 19 Johr oid und glernte Hauswirtschafterin. I mecht eich gern bei eich-ren Arbeiten unterstützen und gfrei mi auf eich und eire Familien! Heidi ist seit 01.10.2017 mit 30,0 Stunden pro Woche fest für soziale Mithilfe in Stall und Haushalt bei uns angestellt. Wir wünschen ihr alles Gute und immer schöne Einsätze! Ob Notfall, Reha, Krankenhausauf-enthalte und vieles mehr…. Ob Stall oder Haushalt…

    …. Unsere fleißigen hauptberuflichen und ne-benberufliche Betriebshelferinnen und –helfer, aber auch unsere Dorfhelferinnen sind das gan-ze Jahr auf zahlreichen Betrieben unterwegs um bei sozialen oder wirtschaftlichen Engpässen auszuhelfen.

    Als großes Dankeschön für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement von uns und auch von allen Landwirten haben wir deshalb ein Grill-fest veranstaltet.

    Ein herzliches Dankeschön noch mal an alle!

    Möchtest Du auch Deine Hilfe einbringen? Dann komm´ und werde Betriebs- und/oder Haushaltshelfer/in!

    Nähere Infos unter Tel: 08861 930039-12. Ein Mitglied organisiert eine 5 tägige Busreise nach Frankreich zum heiligen Leonhard, dem Schutzpatron der Tiere, vom 19. bis 23. April 2018. Details unter

    www.fahrtzumheiligenleonhard.de

    Rückfragen und Anmeldung direkt bei Manfred Schlögel unter der Telefonnummer 08856-8691352.

    Heidi Speer – neue Betriebshelferin

    Betriebshelfergrillen als Dankeschön!

    Fahrt zum heiligen Leonhard

    Die Ernte ist eingebracht und nun ist es an der Zeit noch ausstehende Ab-rechnungen mit anderen Landwirten zu begleichen.

    Hierfür bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit der einfachen Abrechnung. Bitte geben Sie uns bis Montag, den 08. Januar 2018 alle noch offenen überbetrieblichen Abrechnungen oder Lieferscheine der Maschinenring Ober-land AG für das Jahr 2017 durch. Später ein-gehende Abrechnungen können für 2017 lei-der nicht mehr berücksichtigt werden!

    Um unseren Datenbestand immer auf dem aktuellsten Stand halten zu können benötigen wir Ihre Unterstützung!

    Wir bitten Sie uns bei Hofübergaben und Än-derungen von Betriebsdaten, wie Anschrift, Fläche, Bank, Steuersatz, usw. ebenfalls bis zum 08. Januar 2018 zu informieren.

    Der Maschinenring Oberland, Ihr Partner beim Management von überbetrieblicher Zusam-menarbeit in der Landwirtschaft, hat für Sie im Verbund mit Nachbarringen in Schwaben und Oberbayern ein interessantes Fortbildungsan-gebot mit nachfolgenden Themen und hoch-rangigen Referenten zusammengestellt: Neue Regeln im Güterkraftverkehrsrecht – Was ändert sich für mich!

    MR Online- hilfreiche Tools für Inkasso und Pflanzenschutz-Dokumentation

    Neue Düngeverordnung – neue Dienstleis-tungen des Maschinenrings

    Wie mach ich es! Qualität vor Preis

    Kommunikation mit genervten Kunden Die Veranstaltung findet im Agrarbildungszent-rum Landsberg von 9.30 bis 16.00 Uhr statt und kostet 150,00 Euro pro Teilnehmer. Die ersten fünf Anmeldungen erhalten von Ihrem Maschinenring einen Wertgutschein von 75,00 Euro. Anmeldungen bis spätestens 10. Januar 2018

    unter Tel: 08861-930039-0.

    Noch offene Abrechnungen?

    Lohnunternehmertag am 23.01.18

  • Die neue Düngeverordnung wird den ein oder anderen viehstarken Betrieb aufgrund der Stickstoff- und Phosphat-Obergrenzen vor große Herausforderungen stellen. Professio-nelles Nährstoffmanagement wird notwendig.

    Ziel der kostenfreien MR- Online Nährstoffbör-se ist es, die anfallenden Nährstoffmengen besser zu verteilen und so viehintensive Be-triebe zu entlasten und die Nährstoffe dort hinzubringen wo sie benötigt werden. Vorteile als Abgeber:

    ANPASSUNGSFÄHIG: Egal wie sich Ihr Be-trieb in den kommenden Jahren verändert, dank Wirtschaftsdünger-Vermittlungsgarantie bleiben Sie flexibel. Denn die Abgabemengen orientieren sich an dem tatsächlichen, jährli-chen Überschuss Ihres Betriebes.

    ÖKOLOGISCH. Entlasten Sie Ihren Boden und das Grundwasser durch die überbetriebliche Verbringung Ihrer Wirtschaftsdünger. Denn durch den Erhalt des ökologischen Nähr-stoffgleichgewichts werden Nitrateinträge ins Grundwasser vermieden.

    RENTABEL. Die Abgabe überschüssiger Wirt-schaftsdünger stellt eine rentable Alternative zur kostenintensiven Flächenpacht dar.

    NACHWEISLICH. Bei stallbaulichen Vorhaben haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe der Ver-mittlungsgarantie langfristige Flächennachwei-se zu erhalten. Diese werden in einem einheit-lichen Lieferscheinverfahren dokumentiert. Vorteile als Aufnehmer:

    FLEXIBEL. Die Zeiten ändern sich jährlich - vor allem im Ackerbau. Entscheiden Sie jährlich neu, ob und wie viel Wirtschaftsdünger Sie für Ihren Ackerbaubetrieb aufnehmen wollen.

    KOSTENGÜNSTIG. Die Aufnahme von Wirt-schaftsdüngern bedeutet direkte Kostenein-sparungen im Pflanzenbau. Denn durch den Einsatz organischer Düngemittel, lässt sich die mineralische Düngung erheblich reduzieren.

    EINFACH. Ein zentraler Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihr Nährstoffmanage-ment. Alles aus einer Hand. Rundum-Be-treuung. Der Zugang ist für alle Mitglieder kostenfrei.

    Düngeverordnung - Nährstoffbörse

    „Nährstoff- und Düngekonzept nach der neuen Düngeverordnung“

    am 12. Dezember 2017 beim Stroblwirt in Oberhausen von 10:00 bis 14:30 Uhr Kosten 80,00 Euro pro Teilnehmer

    Das Seminar behandelt intensiv die Grundla-gen der neuen Verordnung mit der betriebsei-genen Düngebedarfsermittlung, der Feld-Stall und Stoff-Strom-Bilanz. Die Berechnung orga-nischer Dünger, Regelungen zur Ausbringung, Lagerkapazitäten und Aufzeichnungspflichten sind Bestandteil des Seminars. Nach dieser Schulung sind Sie für die neue DüVo bestens gerüstet und gehen gelassen mit den neuen Richtlinien und Regeln ins neue Jahr. „Frauenpower für das Land“

    am 09. Januar 2018 im Gasthof Eibenwald, Paterzell von 10:00 bis 15.30 Uhr Kosten 85,00 Euro pro Teilnehmer

    Frauen in der Landwirtschaft haben viele Ar-beitsfelder, die sie unter einen Hut bekommen müssen: den Betrieb oder den eigenen Beruf, Familie und Haushalt, evtl. die Pflege von An-gehörigen, Büro, Ehrenamt usw.

    • Zeit- und Selbstmanagement • Organisation und Koordination • Meine Ressourcen im Blick haben:

    Nein-Sagen können • Wenn vieles auf einmal auf mich einpras-

    selt: komplexe Situationen meistern • Stärkung des Selbstbewusstseins

    „Als Landwirt professionell im Kontakt mit Öffentlichkeit und Verbrauchern“ am 26. Januar 2018 im Gasthof zur Moosmühle in Huglfing von 10:00 bis 14:30 Uhr Kosten 80,00 Euro pro Teilnehmer Was sage ich, wie sage ich es? Als Landwirt ist man im Kontakt nach außen immer gefordert, professionell Gespräche und Diskussionen zu führen, Statements abzugeben oder selbst aktiv über Themen zu informieren. Referent: Florian Schrei, Fernsehmoderator im BR.

    Seminare der MR- Winterakademie

    Maschinen- und Betriebshilfsring Oberland

  • 17

    Maschinen- und Betriebshilfsring Oberland

    STOLZ WIE ANDREA.Weil ich den besten Job für dich habe.Andrea Hörmann, Standortleiterin

    Maschinenring Oberland AG, Hauptplatz 12, 86971 PeitingAndrea Hörmann, T 0 88 61 / 93 00 39-49, M 0159/04028224, E [email protected]

    Ich freue mich auf deine Bewerbung!

    KOMM‘ JETZTINS MASCHINENRING-TEAMWir suchen ab sofort im Oberland: - Kommissionierer/innen- Lagermitarbeiter/innen- Haushaltshilfen (m/w)- Metallfachkräfte (m/w) wie Zerspaner/innen, Dreher/innen, Fräser/innen, Schweißer/innen- Mitarbeiter/innen für die Landwirtschaft- Mitarbeiter/innen mit handwerklichem Geschick- Kaufmännische Mitarbeiter/innen- und viele weitere!

  • 18

    BBV-Mitglieder können teilweise bis zu 50% des Beitrages sparen und erhalten zudem Leistungen, die weit über dem Markt liegen! Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine/n 30-jährigen Landwirt/in mit 1.000 € monatlicher Rente kostet z.B. bei namhaften Versicherern rund 100 € im Monat. Das gleiche Produkt be-kommen unsere Mitglieder für rund 50 €.

    In der Pflegeversicherung bieten wir u.a. die „Geld-zurück-Garantie“ an die Hinterbliebenen im Todesfall, was es anderweitig auch nicht gibt. Bei Interesse steht Ihnen gerne Frau Christine Staltmair, Tel. 0881-9266-61, mail: [email protected] zur Bera-tung und Angebotserstellung zur Verfügung.

    Kreisverband WM-SOG

    01.02.2018, 14.30 Uhr, „Stroblwirt“ in Ober-hausen; Gebietsversammlung der Landfrauen zum Thema „Blasenschwäche – endlich wieder herzhaft lachen“ 13.03.2018 Landfrauentag in Weilheim 14.03.2018 Landfrauentag in Bernbeuren

    Kreisverband GAP

    15.01.2018, 8.30 Uhr, „Gasthof zum Weißen Roß“ in Bad Bayersoien: Vortrag von Thomas Janschek „Bäume – Brauchtum, Legenden und Verwendung“. Inkl. Frühstück: 27.- € für Mitglieder, 30.- € für Nichtmitglieder. Anmel-dung bei Lisa Krötz, Tel. 08821-61357

    10.02.2018, 10.00 bis 14.00 Uhr im Gesund-heitszentrum Oberammergau: Gesundheitstag zum Thema „Blasenschwäche – endlich wieder herzhaft lachen!“ Mit Vorträgen, Schnupperkur-sen und Ständen, ergänzt durch die Themen „Kardiologie“ und „Pneumologie“. Eintritt frei!

    16.02.2018, 9.00 Uhr „Landfrauentag“ im Gasthaus Post in Ohlstadt, Referent: Josef Epp (Klinikseelsorger und Buchautor) zum Thema „Heimat finden – wissen, wohin ich gehöre“.

    Kreisverband STA

    16.12.2017, 13.30 Uhr im Haus der bayeri-schen Landwirtschaft in Herrsching, „Advent-feier“ der Landfrauen mit Schauspielerin Michaela May.

    Weitere Veranstaltungen im Internet unter www.Bildung-Beratung-Bayern.de

    Termine / Terminvorschau

    Information der BBV-Service GmbH: Vorteile für BBV-Mitglieder bei Berufs-unfähigkeits- und Pflegeversicherung

    Nach in Kraft treten der neuen Düngeverord-nung ergeben sich konkrete Änderungen in der Düngepraxis. Ab dem Anbaujahr 2018 muss vor dem Ausbringen wesentlicher Nährstoff-mengen eine Düngebedarfsermittlung durchge-führt und dokumentiert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass spätestens vor der ersten Düngung nach Ende der Sperrfrist im Winter 2017/18 eine Düngebedarfsermittlung nach DüV vorliegen muss.

    Der BBV bietet seinen Mitgliedern hierzu ein umfassendes Dienstleistungsangebot an:

    Erstellung und Dokumentation der Düngebedarfsermittlung

    Internetgestützte Güllebörse Vertragsmuster / Vertragserstellung

    zur Erfüllung der gesetzlichen Vorlagen Kooperation mit den BBV-Dienst-

    leistungsunternehmen

    Bitte wenden Sie sich zu gegebener Zeit an Ihre BBV-Geschäftsstelle Weilheim, Tel. 0881-92660.

    Mit Wirkung ab 2018 ist die Grenze für gering-wertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf 800 € (netto) angehoben worden. Bis zu die-sem Betrag brauchen Anschaffungs- oder Her-stellungskosten für ab 2018 erworbene oder hergestellte Wirtschaftsgüter nicht auf die Nut-zungsdauer abgeschrieben werden, sondern können sofort in voller Höhe als Betriebsaus-gaben bzw. Werbungskosten abgezogen wer-den. Bei anstehenden Anschaffungen von bewegli-chen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskos-ten zwischen 410 € und 800 € um den Jahres-wechsel, kann es daher gegebenenfalls sinn-voll sein, diese auf Anfang 2018 zu verschie-ben.

    Für Rückfragen oder einen individuellen Bera-tungstermin steht Ihnen die BBV-Steuergruppe jederzeit gerne zur Verfügung.

    Information aus der BBV-Steuergruppe:

    GWG-Grenze wird ab 2018 von 410.- € auf 800.- € angehoben

    Neue Düngeverordnung – Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

  • 19

    Maschinen- und Betriebshilfsring Starnberg e.V.

    Am 9. November fand in Drößling unsere Herbst - Mitgliederversammlung statt. Wie in der Einladung angekündigt, entschieden die anwesenden Mitglieder über unseren künfti-gen Beitragssatz. Folgende Beitragshöhe wurde beschlossen. Grundbeitrag neu 50,00 € Hektarsatz neu 1,50 € Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft. Wir haben festgestellt, dass der Versand un-serer Abrechnungsbelege direkt vom Compu-ter mit Email am zuverlässigsten funktioniert. Wir bitten alle Landwirte Ihre Email - Ad-resse bei uns zu melden. Für Belege, welche wir per Post verschicken, berechnen wir die entstandenen Porto und Papierkosten mit 1,50 € je Beleg weiter. Alle Mitglieder erhalten die nächste Ausgabe des MR Magazins zum Kennenlernen. Wir bitten um Rückmel-dung, inwiefern euch das Magazin gefallen hat. Ist die Resonanz positiv, so werden alle Ausgaben im kommen-den Jahr kostenfrei zu-gesandt. Zwischen den Feiertagen ist unser Büro an allen Werktagen für Sie besetzt. An den bei-den Freitagen, den 29.12.2017 und 05.01.2018 sind wir den halben Tag bis 12:00 Uhr für euch da. Das gan-ze MR-Team bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2017 und wünscht Ihren Familien eine besinnliche und erholsame Weih-nachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr

    Beitragsänderungen ab 2018

    Öffnungszeiten während den Feiertagen

    E-Mail Adresse melden

    MR Magazin für alle Mitglieder

    Ab kommendem Jahr stehen Ihnen aufgrund der Dringlichkeit der neuen Regelungen, be-züglich Düngung zwei geschulte Mitarbeiter in der Geschäftsstelle zur Verfügung. Im Hinblick auf die neue Düngeverordnung wird das Ergebnis der Gülleuntersuchung vo-raussichtlich in die Berechnungen mit einflie-ßen. Wir haben mit dem Unternehmen Uphoff in Aschau preisgünstige Konditionen für diese Untersuchungen vereinbart. Probeflaschen können in der Geschäftsstelle abgeholt wer-den. Auch Festmist kann über Uphoff unter-sucht werden.

    Dezember: 05. + 12. + 19.12.2017 Januar: 02. + 09. + 16. + 23. + 30.01.2018

    Dezember: 07.12.2017 Januar: 11.01.2018

    Dezember: 11.12.2017 Januar: 08.01.2018

    Ab 1.11.2017 erhalten Sie über uns aus-schließlich reines Winterdiesel 100% minera-lisch ohne Biodieselanteil! Aufgrund unserer Sammelbestellung und dem mineralischen Diesel ist eine kurzfristige Lieferung nicht im-mer zu gewährleisten. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig ihren Tankfüllstand und be-stellen sie frühzeitig! Bitte denken Sie daran alle im Jahr 2017 geleisteten Arbeiten auch noch in die-sem Jahr abzurechnen. Diese Rechnungsabgren-zung zum Jahresende ist aus steuerlichen und fördertechnischen Grün-den wichtig. Eine zeitnahe Abrechnung mini-miert zudem Fehler bei der Abrechnung und der Auftragnehmer muss nicht in finanzielle Vorleistung gehen. Für Belege, die zu spät gemeldet werden, ist die Gasölverbilligung für 2017 unwiderruflich verloren.

    Sammelbestelltermine Diesel + Heizöl + Folien

    Neue Düngeverordnung

    Gülleuntersuchung

    Folien

    Belege noch dieses Jahr abrechnen

  • 20

    BUCHHALTUNGSTEUERBERATUNGDIGITALISIERUNGUNTERNEHMENSBERATUNG

    LBD Landw. Buchführungsdienst GmbHMarktoberdorfer Straße 3386956 Schongau

    Tel. 08861 [email protected]

    Sie suchen ein starkes Unternehmen,> in dem sich die Mitarbeiter seit Jahrzehnten wohlfühlen,>> ein Expertennetzwerk immer gerne Rede und Antwort steht und> Sie Ihre Kompetenzen und Persönlichkeit auf neue Weise einbringen können.

    Schongau

    Ausbildung zum/r Fachagrarwirt/in RechnungswesenSie bringen mit> > > > > Freude im Team und in engem Kontakt mit unseren Mandanten zu arbeiten.

    Sie erhalten> > > > leistungsgerechte Vergütung.

  • 21

  • 22

    V E R S I C H E R N S I E I H R E N H O F

    Morgen ist heute!

    Verlassen Sie sich auf uns!

    J E S C H K E & J E S C H K Esicher gut beraten

    R+V Agrar-Police – aus erfahrenen Händen

    Mit unserem R+V Agrar-Konzept, versichern wir landwirtschaftliche Höfe und Betriebe!

    Eine Vielzahl von zufriedenen Kunden, bestätigt unser Agrar-Konzept

    Highlights: • Spezialkonzept für ldw. Höfe • Alle Verträge in nur 1 Police • Im Schaden-fall wird schnell und unkompliziert reguliert • vom Bauernverband empfohlen • Die Prä-mien liegen bis zu 30% unter den Mitbewerbern • günstige Makler- Konditionen • beimtl. Zahlweise keinen Ratenzuschlag

    Folgende Versicherungen erhalten Sie in 1 Police in unserem Agrar-Konzept:• Alle Gebäude (auf Wunsch: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar)• Inventarversicherung (Inhalt), incl. Betriebsunterbrechung• Gebäude- und Inhalt: unbegrenzte Versicherungssumme!• Ldw. Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, incl. aller Tiere)• Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht (bei Vermietung)• Privat- und Hundehaftpflicht beitragsfrei!• Öltank/ Umwelthaftpflicht (Ölheizung, Dieseltankstelle)• Maschinen- und/ oder Elektronikvers. (PV, Solaranlage)• Transportversicherung• Ldw. Rechtsschutzvers. (Privat, Verkehr, Spezialstrafrecht, Cross Compliance …)• Tierversicherungen

    Wir selber betreiben auf Gut Westenried einen Pferdebetrieb mit über 30 Pferden und40 ha eigenen Wiesen und wissen, was für solch einen Betrieb wichtig ist!

    Wir freuen uns, Ihnen unsere Kompetenz auch zur Verfügung zu stellen!

    Jeschke & Jeschke GmbHVersicherungsmaklerGut Westenried D-82390 Eberfing

    Tel: 08802/ 91330 - 0 Fax: 08802/ 91330 - [email protected]

  • 23

    Roman Gerg

  • 24

    BIS ZU 23% NACHLASSFÜR MITGLIEDER DES BA

    UERNVERBANDS!

    Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 10,8-5,8; außerorts: 6,5-4,1; kombiniert: 8,1-4,7; CO2-Emission in

    1) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung. 2) Für Mitglieder des Bauernverbandes, zzgl. Transportkosten.

    Autohaus Stanglmair GmbH & Co. Betr. KG

    Auch für Mitglieder des

    Sprechen Sie uns an!

    „C-SUV KLASSE“

    HYUNDAI TUCSON TREND ALLRAD, z.B.

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    -17% NACH-LASS

    „KLEINWAGEN“

    HYUNDAI I20

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    -21% NACH-LASS

    „C-SUV KLASSE“

    HYUNDAI SANTA FE ALLRAD

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    NACH-LASS

    kg

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    DER NEUE HYUNDAI KONA ALLRAD

    -8% NACH-LASS

    HYUNDAI I10 FACELIFT

    UPE1 €

    Mitgliederpreis €

    -21% NACH-LASS

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    -20% NACH-LASS

    „MINIVAN“

    HYUNDAI IX20

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    -17% NACH-LASS

    , z.B.

    UPE1 €

    Mitgliederpreis2 €

    -20% NACH-LASS

    „GOLF KLASSE“

    „KLEINWAGEN“

    Abb. zeigen Sonderausstattung.

  • 25

    BIS ZU 32% NACHLASSFÜR MITGLIEDER DES BA

    UERNVERBANDS!

    Garmisch-PartenkirchenRottach-Weißach Murnau Schongau Wielenbach

    -Emission in

    Mitgliederpreis €

    -29% NACH-LASS

    Mitgliederpreis €

    -18,5% NACH-LASS

    Mitgliederpreis €

    -19% NACH-LASS €

    Mitgliederpreis €

    -17,5% NACH-LASS €

    Mitgliederpreis €

    -18,5% NACH-LASS

    Mitgliederpreis €

    -25% NACH-LASS

    Mitgliederpreis €

    -31,5% NACH-LASS €

    Mitgliederpreis €

    -32% NACH-LASS

    Mitgliederpreis €

    NACH-LASS-28%

  • 26

    Tag Uhrz. Veranstaltung Ort Veranstalter 04.12. Kälbermarkt Zuchtverband 05.12. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 06.12. Fortbildung Sachkundenachweis Drößling BBV, MR,VLF,VLM 06.12. Diesel/Heizölbestellung WM- SOG und GAP MR Oberland 07.12. Zuchtviehmarkt Zuchtverband 07.12. Tagesseminar Hofübergabe Peiting Zechenschenke BBV 07.12. Heizölsammelbestellung STA MR Starnberg 08.12. 9:00 Milchviehtagung Oberhausen, GH Strobl VLF, AELF 09.12. Waldweihnacht Halsbach VLF Frauengruppe 11.12. Foliensammlung STA MR Starnberg

    12.12. 10:00 Nährstoff- und Düngekonzept nach der neuen DüVo Oberhausen, Stroblwirt MR Oberland

    12.12. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 14.12. Jahresabschluss Hohenpeißenberg BDM 16.12. 13:30 Adventfeier Haus d. bayer. Landwirtschaft BBV STA 18.12. Kälbermarkt Zuchtverband 19.12. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 02.01. Kälbermarkt Zuchtverband 02.01. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 08.01. Foliensammlung STA MR Starnberg 09.01. 20:00 Jahreshauptversammlung Eberfing, Zur Post VLF Weilheim 09.01. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 09.01. 10:00 Frauenpower für das Land Paterzell, Gasthof Eibenwald MR Oberland 10.01. Dieselsammelbestellung WM-SOG und GAP MR Oberland 11.01. Zuchtviehmarkt Zuchtverband 11.01. Heizölsammelbestellung STA MR Starnberg 12.01. Ackerbautagung Drössling, La Fattoria AELF, VLF 15.01. Kälbermarkt Zuchtverband

    15.01. 8:30 Bäume – Brauchtum, Legenden und Verwendung Bad Bayersoien, Gasthof zum Weißen Roß BBV KV GAP

    16.01. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 17.01. 20:00 Jahreshauptversammlung Drössling, La Fattoria VLF STA 20.01. BDM-Symposium BDM 23.01. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg

    23.01. 9:30 Lohnunternehmertag Landsberg, Agrarbildungszentrum MR Oberland

    26.01. 10:00 Als Landwirt professionell im Kontakt mit der Öffentlichkeit Huglfing, Gasthof Moosmühle MR Oberland

    29.01. Kälbermarkt Zuchtverband 30.01. Dieselsammelbestellung STA MR Starnberg 01.02. 14:30 Gebietsversammlung Landfrauen Oberhausen, Stroblwirt BBV KV WM-SOG 02.02. 9:00 Grünlandtagung Oberhausen, Stroblwirt AELF, VLF 06.02. Seminar RAST LVFZ Achselschwang Fachzentrum, AELF 10.02. 10:00 Gesundheitstag Gesundheitszentrum O´Gau BBV 16.02. 9:00 Landfrauentag Ohlstadt, Gasthaus Post BBV, KV GAP 13.03. Landfrauentag Weilheim BBV 14.03. Landfrauentag Berneuren BBV

    Weitere Termine finden Sie unter http://agrarinformator.apps-1and1.net/

    Termine

  • Verein Agrar-Informator, Krumpperstr. 18, 82362 WeilheimPVSt, DPAG, Entgelt bezahlt, B 52166

    Volksbanken Raiffeisenbanken

    Als eigenständiges Unternehmen sind Volksbanken und Raiffeisenbanken in besonderer Weise im regionalen Wirtschaftsleben verwurzelt.