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Wohnen an der Ostsee in Marina Wendtorf Palstek 1–29 Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH Dorfstraße 34, 24217 Fiefbergen Jan Stoltenberg Tel. 04344/4163-16 Ilona Brede Tel. 04344/4163-15 Fax 04344/418140 www.as-tiefbau.de [email protected]

Wohnen an der Ostsee in Marina Wendtorf Palstek 1–29 · Die Baugrundstücksgrößen sind aus dem anliegenden Vermessungsplan und vor Ort durch Kennzeichnung mittels Hausnummern

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Wohnen an der Ostsee in Marina Wendtorf

Palstek 1–29

Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH Dorfstraße 34, 24217 Fiefbergen

Jan Stoltenberg Tel. 04344/4163-16 Ilona Brede Tel. 04344/4163-15

Fax 04344/418140 www.as-tiefbau.de [email protected]

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Wohnen direkt am Meer in Marina Wendtorf Palstek 1-29 Allgemeines Wohngebiet (WA)

Wendtorfs neues Baugebiet

• befindet sich in der Sackgasse „Palstek“

• hat 15 erschlossene Baugrundstücke, die sofort mit jeweils einem Einzelhaus in

eingeschossiger Bauweise bebaubar sind

• von hier aus sind es nur wenige Schritte zum Strand, zum Hafen und zum Fördewanderweg

Wendtorf bietet:

• einen Kindergarten und eine Krippengruppe

• Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen

• weiterführende Schulen z.B. in Schönberg, Heikendorf

• Einkaufsmöglichkeiten (Frischemarkt Nahkauf und zwei Bäckereien)

• täglich frischen Fisch direkt vom Kutter

• diverse Speisenlokale

• ein Kinderabenteuerland mit Naturerlebnisraum

• einen Sportverein „SSV Marina Wendtorf 1964 e.V.“

• Tennisplätze etc.

• feinste Sandstrände - Seebrücke in Stein

• einen großen Yacht- und Bootshafen mit ca. 850 Liegeplätzen

• gute Verkehrsanbindung

-mit dem Pkw über die B 502 z.B. nach Kiel

-Busverbindung ca. alle 1/2 Stunde

-von Laboe per Fördeschifffahrt in Kombination mit dem Fahrrad

Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH

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Die Baugrundstücksgrößen sind aus dem anliegenden

Vermessungsplan und vor Ort durch Kennzeichnung

mittels Hausnummern erkennbar.

Mit dem Kaufpreis erhalten Sie ein erschlossenes sofort bebaubares Baugrundstück.

Im Kaufpreis sind enthalten:

a) Die Anschlussleitungen für Schmutzwasser, Trinkwasser und Telefon sind auf die jeweilige

Bauparzelle verlegt

b) Die Versorgungsleitungen für Strom und Gas befinden sich im jeweiligen privaten Stichweg

bzw. im öffentlichen Gehweg

c) Der tiefer liegende Baugrund für ein geplantes Wohngebäude ist gegebenenfalls nicht

ausreichend tragfähig. Falls der Käufer es wünscht, liefern wir kostenfrei bis zu 10 Stck.

Ortbetonbohrpfähle mit erforderlicher Tragfähigkeit für das gemäß B-Plan zulässige

Wohngebäude.

d) Gegebenenfalls Miteigentumsanteil am privaten Stichweg

Gesondert berechnet werden: (siehe auch gelbes Einlegeblatt / Seite 7):

• Übergabekontrollschacht für Schmutzwasser (teilweise anteilig) einschließlich befahrbarem

Schachtdeckel bis 7,5 to

• Regenwasser-Versickerungsanlage nebst Anschlussschacht, Rigole und Belüftungsrohr

• Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

• anteilige Vermessungskosten

• Kostenanteil für vorhandenes Bodengutachten

• die üblichen Anschlussleitungen und Anschlussbeiträge bzw. Baukostenzuschüsse lt. Satzung

der Erheber

Schleswig-Holstein Netz AG

Stadtwerke Kiel für Gas

Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau, Krummbek

Telekom

Sonstiges Wir wollen unsere gerade ganz neu hergestellten privaten Anliegerwege und Gehwege sowie die weitere Infrastruktur vor Beschädigungen und unnötigen Verschmutzungen schützen. Ferner ist es zur Koordinierung der Bauabläufe auf den einzelnen Bauparzellen sinnvoll, die groben Vorarbeiten des Tief- und Spezialtiefbaus in einer Hand zu lassen. Deshalb sollen alle Erd- und Entwässerungs-arbeiten auf den einzelnen Bauparzellen vom Grundstückskäufer per gesonderten Auftrag (s. Anlage ab Seite 17ff) an die A. Stoltenberg Tiefbau erfolgen.

• Keine Hausbaubindung • Keine Maklerkosten

Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH

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B-Plan Nr. 2, 7. Änd. der Gemeinde Wendtorf für das Gebiet Marina Wendtorf „Palstek 1-29“

Palstek Flur-

stück Nr. qm Grundstückskaufpreis

1 282 617 152.900,00 €**

5 279 683* 138.450,00 €**

7 278 669* 138.900,00 €**

11 276 558 131.600,00 €**

13 274 637* 125.800,00 €**

15 273 717* 147.900,00 €**

17 272 485 99.500,00 €**

19 271 490 108.900,00 €**

21 269 626* 124.750,00 €**

23 268 699* 146.500,00 €**

25 267 578 143.300,00 €**

27 265 508 125.950,00 €

29 266 711* 142.950,00 €**

* incl. Anteil an der privaten Grünfläche ** incl. Miteigentumsanteil am privaten Stichweg

! !

Marina Wendtorf, Palstek 1-29

A) Kosten, die vom Verkäufer bereits vorab verauslagt wurden und die zusammen mit dem Grundstückskaufpreis fällig werden:

• Schmutzwasser-Anschlussbeitrag (AZV) je m² Bauland 2,55 €

• anteilige Vermessungskosten je m² Grundstücksfläche 1,80 €

Im Zuge der Erschließung wurden bereits gesetzt:

1 Übergabekontrollschacht für Schmutzwasser(ggf. anteilig) 1.700,00 € (850,00 €)

1 Regenwasser-Versickerungsanlage nebst Anschlussschacht, Rigole und

Belüftungsrohr sowie Kostenanteil für vorhandenes Bodengutachten 3.800,00 €

Grunderwerbsteuer 6,5 % Notarkosten (mit Grundschuld) ~2,0 % (~2,5%)

B) Kosten, die später beim Bauantrag / Baugenehmigung oder Anschluss fällig werden

z.B. Anschlussbeiträge bzw. Baukostenzuschüsse der Ver- und Entsorgungsträger (unverbindlich zu Ihrer Information / Stand 01/2016)

Die folgenden Kosten fallen laut Aussage der unten aufgeführten Ver- bzw. Entsorgungsträger an. Die Hausanschlüsse sind dort

jeweils direkt zu beantragen.

Strom-Hausanschluss / Schleswig-Holstein Netz AG incl. 19 % Mwst

Hausanschlusskosten je Haus 890,12 €

pro lfdm Kabel je m 15,47 €

Netzanschluss Baustrom 249,90 €

Baukostenzuschuss ab 35 kVA 176,83 €

Inbetriebsetzung pro Netzanschluss 50,58 €

Kontakt: Herr Dost – Tel. 04523 98422321

Gas-Hausanschluss / Stadtwerke Kiel

Grundgebühr 1.585,08 €

pro lfdm auf dem Grundstück 25,59 €

Inbetriebsetzung 46,11 €

Baukostenzuschuss 230,36 €

Kontakt: Herr Braatz - Tel. 0431 5942222

Wasser-Hausanschluss / Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau incl. 19 % Mwst

keine Anschlussbeiträge, Abrechnung nach Aufwand, ohne Erdarbeiten 500,00 €– 900,00 €

Kontakt: Herr Struve – Tel. 04344 9543

Telefon (Telekom) incl. 19 % Mwst

Hauseinführung und Montage des Anschlusspunktes im Gebäude,

Hausanschlussleitung – Telekomkunden, incl. Erdarbeiten bis 15,00 m 399,95 €

Mehrmeter pro lfdm 22,65 €

Hausanschlussleitung – Nicht-Telekomkunden, incl. Erdarbeiten

pro lfdm – unbefestigte Fläche 22,65 €

pro lfdm – befestigte Fläche 76,30 €

Reduktion bei Erdarbeiten in Eigenleistung

Kontakt: Bauherrenberatung – Tel. 0800 3301903

Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbH

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SO F+S (1.1d)

647764

131

6417

44

64150

64123

4

2a

2b

I

64

C"Flying Dutchman"

1600 m²

"Zugvogel"

GR 1400 m²

6451

477

RW +SW

Wassergraben

naturnah

Palstek

FD

64128

64125

76private Grünfläche - naturnah

D

6460

Ferien-

wohnungen

n" FD

VIII

I

FD

XIIFD

I

FD

FD

I

SO F+S

(1.1)

GR 1500 m²

FerienwohnungenSO F+S (1.1c)

RW

p

p

pp Passiver Schallschutz -

gem. textl. Festsetzungen122

RW3.45

3.46

3.32

3.26

3.29

3.50

3.63

-0.02

-1.02

6450

WA

FH 13 m

I

o

GRZ 0,3

SD 30-45°

ESchalls

chirm

3 m

Höhe ü

ber

GS

t10-N

iveau

64

13264

t(10) 34

für

ptimist",

"Dra-

en", Fly.

tchman",

ugvogel"

Auszug aus dem

BEBAUUNGSPLAN NR. 2 DER GEMEINDE WENDTORF IM KREIS PLÖN FÜR DAS GEBIET MARINA WENDTORF - 7. ÄND.

TEIL A - PLANZEICHNUNG

8

3.47

( § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

( § 9 Abs. 6 BauGB)

( z.B. § 1 Abs. 3, § 16 Abs. 5 BauNVO)

( § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

( § 9 Abs. 7 BauGB)

(§ 80 Abs.1 Nr. 1 LWG)

Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( § 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)

( § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

( § 9 Abs. 6 BauGB)

"XYZ"

64/21

In Aussicht gestellte Begrenzung der Bauverbotszone

Höhenmaß über Normalnull NN

Grenze des Räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinnedes Naturschutzrechts Hier: Biotop nach § 30 BNatSchG

Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind (hier: Überflutung)HINWEIS: Genehmigungspflicht nach Landeswassergesetz

2. Nachrichtliche ÜbernahmenMit Geh- und Fahrrechten zu belastende Flächen, hier zu Gunsten der Gemeinde Wendtorf für Lösch- und Rettungsfahrzeuge

Mit Gehrechten zu belastende Flächen, hier zu Gunsten der Gemeinde Wendtorf und der Allgemeinheit

Begrenzung des Bauverbotsstreifens ab Deichfuss des bestehenden Landesschutzdeiches

HINWEIS: Genehmigungspflicht nach §70 LWG

Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen, hier zu Gunsten des Abwasserzweck- verbandes Ostufer Kieler Förde, nur im WA-Gebiet und im westlich angrenzenden Teilgebiet SO F+S (1.1) GSt (10) zu Gunsten der Anlieger des WA-Gebiets

Abgänge des Gebäudebestands

StegeBöschungen

Bezeichnung bestehender, geplanter und abgängiger Gebäude

Gebäudebestand gewerbliche Bauten und Nebenanlagen

Flurstücksgrenzen

3. Darstellungen ohne Normcharakter

Gebäudebestand Freizeitwohnen, Wohnen, öffentliche Einrichtungen

Flurstücksbezeichnungen

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebiets

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eigungen

TEIL B - TEXTTextliche Festsetzungen zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wendtorf für das Gebiet "Marina Wendtorf"

1 ZWECKBESTIMMUNG DER SONDERGEBIETE (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)

1.1 FERIENWOHNEN UND SEGELSPORT (SO F+S) (§ 10 Abs. 2 u. 4 BauNVO)1.2 SEGELSPORT UND WERFT (SO S+W) (§ 11 Abs. 1 u. 2 BauNVO)

2. ARTEN DER NUTZUNG

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 10 Abs. 2 u. 4, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 6 BauNVO)

auNVO)

ig

2.1 SONDERGEBIET FERIENWOHNEN UND SEGELSPORT (SO F+S) (§ 10 Abs. 2 u. 4 BauNVO)Das Sondergebiet gliedert sich in folgende Teilgebiete mit den jeweils aufgeführten allgemein zulässigen Nutzungen:

2.1.1 Teilgebiet SO F+S (1) - FerienwohnungenFerienwohnungen;Betriebswohnungen, Räume für freie Berufe, Büro- und Verwaltungsräume sind ausnahmsweise zulässig, soweit sie der Vermietung der Ferienwohnungen, der Verwaltung des Wohnungseigentums, der Freizeiteinrichtungen und des Hafens dienen.Stellplätze und Garagen sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Stellplatzüberdachungen sind unzulässig.

2.1.2 Teilgebiete SO F+S (2) und (3) - FerienhausgebieteFerienhäuser; Garagen und Stellplatzüberdachungen sind unzulässig.

2.1.3 Teilgebiete SO F+S (4) bis (8) - HafenzeileFerienwohnungen, ausgenommen im Erdgeschoss des Teilgebiets SO F+S (5); Haus des Gastes; Schank- und Speisegaststätten; Lagerung von Lösch- und Rettungsgerät; Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, die der Versorgung des Plangebietes dienen; Je Einzelhandelsbetrieb max. 500 m² Verkaufsfläche; Ausgeschlossen sind Einzelhandelsbetriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel, Drogerieartikel (Körper- und Gesundheitspflege) sowie Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel. Nahrungs- und Genussmittel, Drogerieartikel (Körper- und Gesundheitspflege) sowie Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sind als Randsortiment auf 10 von Hundert der höchstzulässigen Verkaufsfläche pro Betrieb zulässig. Einzelhandelsbetriebe mit Backwaren als Kermsortiment sind zulässig.Betriebswohnungen, Räume für freie Berufe, Büro- und Verwaltungsräume sind ausnahmsweise zulässig, soweit sie der Vermietung der Ferienwohnungen, der Verwaltung des Wohnungseigentums, der Freizeiteinrichtungen und des Hafens dienen; Hafenmeisterei, Sanitäranlagen, Lager- und HafenbetriebsräumeStellplätze sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und in den Gebäuden zulässig. Stellplatzüberdachungen und Garagen sind unzulässig.

2.1.4 Teilgebiete SO F+S (9) - Schwimmende Ferienhäuser + LiegeplätzeSchwimmende Ferienhäuser; Bootsliegeplätze; Stellplätze und Garagen sind unzulässig. Max. 21 schwimmende Ferienhäuser und max. 2250 m² Grundfläche (GR).

(Nachrichtlicher Hinweis: Teilgebiet SO F+S (10) - Seebrücke ist entfallen)

2.1.5 Teilgebiet SO F+S (11) - HotelBeherbergungsbetrieb mit Tagungsbetrieb und Gastronomie; Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, die der Versorgung des Plangebiets dienen.Betriebswohnungen, Büro- und Verwaltungsräume sind ausnahmsweise zulässig, soweit sie der Vermietung der Ferienwohnungen und -häuser, der Freizeiteinrichtungen und des Hafens dienen.Stellplätze sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und im Gebäude zulässig. Stellplatzüber- dachungen und Garagen sind unzulässig.

2.1.6 Teilgebiet SO F+S (12) - HafeninfrastrukturFreizeiteinrichtungen wie Picknickplätze, Schutzdächer, Pavillons als Nebenanlagen, Technische Hafeneinrichtungen wie Krane und Absauganlagen. Stellplätze und Garagen sind unzulässig.

2.1.7 Teilgebiet SO F+S (13) - AktionsscheuneGebäude für Freizeitgestaltung mit Spielen, Sport und Veranstaltungen; Gastronomischer Betrieb; Stellplätze sind nur auf den dafür ausgewisenen Bereichen zulässig. Stellplatzüberdachungen und Garagen sind unzulässig.

2.2 SONDERGEBIET SEGELSPORT UND WERFT (SO S+W) (§ 11 Abs. 1 u. 2 BauNVO)

((Exemplar zum Satzungs

ß

hstmaß

nlagen ber NN,er

und

chdach

12

Zur besseren Übersicht haben wir die das Wohn-gebiet WA betreffenden Passagen gelb markiert

d

e

de7 GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN

(§ 9 Abs. 4 BauGB, i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 1 LBO und § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

7.1 Dächer7.1.1 Für die Gebäude im Teilgebiet "SO F+S (1) Ferienwohnungen" sind nur Flachdächer mit maximal 5° Dachneigung zulässig.

7.1.2 Die Gebäude der Teilgebiete "SO F+S (4-8) Hafenzeile" und "SO F+S (11) Hotel" sind mit Flachdächern mit maximal 5° Neigung oder flachgeneigten Pultdächern von 5-15° Neigung auszuführen. Die Dächer sind zu begrünen.

7.1.3 Die Dächer in den Teilgebieten "FbN (1) Fischerei- und Museumshafen", "SO F+S (3) Ferienhausgebiet" und "SO S+F (13) Aktionsscheune" sind mit Dächern von 5-15° Neigung auszuführen. Die Dächer sind zu begrünen.

7.1.4 Die Dächer im Teilgebiet "SO F+S (9) - Schwimmende Ferienhäuser" sind als Flachdächer bis maximal 5° Neigung oder geneigte Dächer mit maximal 15° Neigung auszuführen.

7.1.5 Die Gebäude des Teilgebietes "SO F+S (2) Ferienhausgebiet" und des Allgemeinen Wohngebietes "WA"

atzungsbeschluss))6.1.2 Für die Anlage von Rasen- und Wiesenflächen in den Teilgebieten SO F+S (2) - (3) ist der im Gebiet anstehende Sandboden zu verwenden. Der Ersatz oder die Ergänzung mit nährstoffrichen Fremdböden ist unzulässig.

6.1.3 Es sind folgende Nisthilfen an artgerechten Orten im Plangebiet dauerhaft vorzuhalten: 10 Fledermausquartiere, 3 Nisthilfen für Dohlen, 10 für Mehlschwalben.

6.2 FESTSETZUNGEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

6.2.1 An den in der Planzeichnung markierten Standorten sind standortgerechte Einzelbäume (s. Pflanzliste) zu pflanzen. Für die Bäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen: Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mB), mindestens 14-16 cm Stammumfang. Bei Abgang ist eine entsprechende Ersatzpflanzung vorzunehmen.

6.2.2 Der unbefestigte Wurzel und- Lebensraum der zu pflanzenden Bäume (Baumscheiben) muss mindestens 6 m² groß und gegen Überfahren geschützt sein.

6.2.3 Im Bereich der in der Planzeichnung markierten Standorte sind einheimische, standortgerechte Gehölze (s. Pflanzliste) dichtschließend zu pflanzen. Die Pflanzungen sind zu pflegen und zu erhalten.

6.2.4 Um den Park- und Bootslagerplatz an der Kreisstraße 44 (SO F+S (1.1), GSt12, SO S+W (5)-(6)) ist auf den in der Planzeichnung markierten Flächen eine dichte Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen anzulegen, die mit Hochstämmen durchsetzt ist. Die Pflanzung ist zu pflegen und zu erhalten.

6.3 BINDUNGEN FÜR BEPFLANZUNGEN UND FÜR DIE ERHALTUNG VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)

6.3.1 Der in der Planzeichnung markierte, im Verlauf der alten Deichlinie im Süden bestehende, teilweise aus hohem Baumbestand zusammengesetzte Gehölzstreifen ist zu erhalten.

6.3.2 Der in der Planzeichnung markierte Gehölzsaum, der an der Nordwestseite des Grabens südlich des Gebäudes "Finn Dinghi" und südlich des WA-Gebietes verläuft, ist zu erhalten.

6.3.3 Die in der Planzeichnung markierten, das Landschaftsbild prägenden Weiden östlich der Zufahrt zum Werftgelände sind zu erhalten.

6.3.4 Die nicht überbauten Flächen sind gärtnerisch mit standortgerechten und standorttypischen Pflanzen anzulegen und zu unterhalten.

Nachrichtliche Hinweise: Die Südseite des alten Landeschutzdeiches (nördl. der Straße Achtern Diek und des Wassergrabens) ist ein Biotop nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG.Pflanzlisten geeigneter Pflanzen finden sich auf der Planzeichnung links oben.

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Auftraggeber:

Name 1: ............................................... Name 2: ..........................................................

Adresse: ............................................... Adresse: .........................................................

.............................................................. ........................................................................

Auftragnehmer:Firma A. Stoltenberg Tiefbau GmbHDorfstraße 3424217 Fiefbergen

Auftrag für Erd- Entwässerungsarbeiten Palstek 1-29, Marina Wendtorf

Grundstück Nr.: ..................................................

/Objekt:15-378-1 - B-Plan Nr. 2, 7. Änd. der Gemeinde Wendtorf,Palstek 1-29

Positionsnummer Bezeichnung Menge EH EH-Preis Betrag in Euro

Die nachfolgenden Mengen sind überschlägig für ein Standardhaus mit 100 m² Grundfläche, 5 m Auffahrt bzw. 5 m Carportstellplatz sowie 30 m² Terrasse und Standardleitungsführung für Regen- und Schmutzwasser incl. Anschluss an die vorhandenen Kontrollschächte, incl. 30 cm Bodentausch, jedoch ohne weitere Auffüllungsarbeiten ermittelt.Die Koordination mit den gegebenenfalls gesondert erforderlichen Gründungsarbeiten erfolgt durch den Auftragnehmer.

1. Baustelleneinrichtung

1.00 psch1,000 497,82497,82Baustelleneinrichtung, einschl. An- und Abtransport der erforderlichen Großgeräte (ab 7,5 to) je Einsatz, falls diese nicht auf der Baustelle vorhanden sind

1.01 psch1,000 217,19217,19wie vor, jedoch für Kleingeräte (<7,5 to Gesamtgewicht)

Seitenübertrag: 715,01

11771117117

17

/Objekt:15-378-1 - B-Plan Nr. 2, 7. Änd. der Gemeinde Wendtorf,Palstek 1-29

Positionsnummer Bezeichnung Menge EH EH-Preis Betrag in Euro

Seitenübertrag: 715,01

1.Titelsumme 715,01Baustelleneinrichtung

2. Erdarbeiten

2.01 m³25,000 160,756,43Boden abheben und seitlich lagern, mit Bagger >15 to

2.02 m³20,000 293,0014,65Boden für Baugruben ausheben, abfahren und entsorgen, Abrechnung erfolgt nach Lkw-Aufmaß, sonst wie vor

2.03 m²100,000 210,002,10Planum erstellen, Genauigkeit +/- 2 cm

2.04 m³10,000 527,4052,74Streifenfundament ausheben

2.05 to100,000 1.304,0013,04Füllkies liefern, mit Großgerät einbauen und verdichten Abrechnung gemäß Lieferschein/Wiegenote

2.06 to15,000 375,3025,02Geröll- oder Recyclingmaterial liefern und für Baustraße bzw. als Unterbau für die spätere Zufahrt oder als wassergebundene Befestigung einbauen

2.Titelsumme 2.870,45Erdarbeiten

3. Rohrlegearbeiten

3.01 m25,000 1.827,5073,10Rohrleitung aus PP, KG 2000-Rohr DN 100-125, einschl. aller erf. Formteile liefern, Rohrgraben bis 1,50 m tief mit Bagger > 15 to Einsatzgewicht erstellen, Rohr verlegen, einschl. Rohrummantelung mit ges. Kies, Bodenwiederverfüllung liefern und einbauen.Die Abrechnung Lieferung Kies und Abfuhr des Bodens erfolgt gemäß Pos. 2.05 bzw. Pos. 2.02

3.01a m10,000 245,1024,51Rohrgrabenverbreiterung / Vertiefung z.B. für Wasserleitung

**Bedarfsposition**3.01b m1,000 -nur EP-10,05Mitverlegung von Trinkwasserleitungen im Graben der

Pos.3.01/ 3.01b

3.02 m10,000 355,4035,54Rohrleitung zusätzlich DN 100-125 einschl. erf. Formteile liefern und verlegen im Rohrgaben der Pos. 3.01

3.03 St6,000 408,0068,00Abhängungen für Rohre unter der Sohle

Seitenübertrag: 6.421,46

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/Objekt:15-378-1 - B-Plan Nr. 2, 7. Änd. der Gemeinde Wendtorf,Palstek 1-29

Positionsnummer Bezeichnung Menge EH EH-Preis Betrag in Euro

Seitenübertrag: 6.421,46

3.04 Std1,00 150,00150,00Druckprobe gem EN 1610 für die von uns verlegten Schmutzwasser-Entwässerungsleitungen im Zuge der Rohrleitungsarbeiten durchführen und Protokoll erstellen, Grundleitungen unterhalb der Sohlplatte

**Bedarfsposition**3.04a Std1,00 -nur EP-150,00wie vor, jedoch im Außenbereich

**Bedarfsposition**3.05 Std1,00 -nur EP-80,00Revisionsunterlagen (Schmutz-und

Regenentwässerungspläne) gem DIN EN 1610 für die Entwässerungsbehörde erstellen

3.Titelsumme 2.986,00Rohrlegearbeiten

4. Stundenlohnarbeiten für zusätzliche vom Grundstückserwerber verlangte Arbeiten oder Leistungen, die nicht in den Titeln 1 bis 3 erfasst sind

**Bedarfsposition**4.01 Std.1,000 -nur EP-49,50Facharbeiter für Arbeiten zum Nachweis

**Bedarfsposition**4.02 Std.1,000 -nur EP-79,55Bagger 0,3 m³(zum Mutterboden verteilen etc.) incl.

Bedienung

4.Titelsumme 0,00Stundenlohnarbeiten fürzusätzliche vom Auftraggeberverlangte Arbeiten oderLeistungen, die nicht in den Titeln

+ gesetzl. Mehrwertsteuer 19% 1.248,58

= vorläufige Abrechnungssumme 7.820,04

19

/Objekt:15-378-1 - B-Plan Nr. 2, 7. Änd. der Gemeinde Wendtorf,Palstek 1-29

Hinweis:Bei Beauftragung dieser Leistungen für die Erstbebauung des Grundstückes für ein Einfamilienhaus, Zufahrt, Terrasse und Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erhalten wir2 % Rabatt

Wasserhaltung wird nach Aufwand berechnet.

Die angegebenen Preise sind als Abrechnungsbasis für Großgeräte zu verstehen. Die Ausführung erfolgt nach den genehmigten Bauplänen des Auftraggebers. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich vor Ort ausgeführten aufgemessenen bzw. dem Auftraggeber nachgewiesenen Massen, multipliziert mit dem Preis der jeweiligen Position.

Bodenabfuhr und Kieslieferungen werden nach Lkw-Lieferscheinen abgerechnet.(Umrechnungsfaktor Kies: 1,7 to/m³)

Die Ausführung der Titel 2 + 3 erfolgt zeitlich vor der Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon). Anderenfalls fallen Erschwerniszulagen gemäß Titel 4 an.

Die Einheitspreise gelten nur bis zum 31.05.2017. Bei späterer Ausführung wird jährlich ein Zuschlag für Lohn- und Materialpreiserhöhung von 2,5 % abgerechnet.

Auftrag erteilt:

............................................................................... Auftraggeber

............................................................................... Auftraggeber

Auftrag hiermit erhalten und bestätigt:

.............................................................................. A. Stoltenberg Tiefbau GmbH

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