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Modul 3: ElektroG 2018 - Registrierungsanträge

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Modul 3: ElektroG 2018 - Registrierungsanträge

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Agenda Registrierungsanträge

1. Antragstellung im zeitlichen Überblick

2. Erforderlicher Garantienachweis

3. Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

4. Offene Registrierungsanträge

5. Garantieumstellung bei offenen Anträgen

Modul 3: Webinar ElektroG 2018 Seite 2

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Registrierungsanträge: Antragstellung im zeitlichen Überblick

• Ab 01.05.2018 können erstmals Registrierungen für neue Gerätearten gestellt werden für : → Open-Scope Geräte, die ab 15.08.2018 im Anwendungsbereich

(AWB) sind→ Geräte, die erstmals ab August 2018 in Verkehr gebracht

werden

• Registrierungen für neue Gerätearten können frühestens mit Wirkung zum 15.08.2018 erteilt werden.

• Registrierungen in den bisherigen Gerätearten werden antragsgemäß bis 10.08.2018 erteilt.

• Ab 15.08.2018 werden Registrierungen nur noch in neuen Gerätearten erteilt, offene Registrierungsanträge werden automatisch umgestellt.

• Ab 15.08.2018 können Registrierungsanträge zur Wahrung der Übergangsfrist (§46 ElektroG) gestellt werden.

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Registrierungsanträge: Antragstellung neue Gerätearten

Für Registrierungsanträge in den neuen Gerätearten sind Bildmaterial und Gerätebeschreibungen entbehrlich!

• Mit den neuen Gerätearten wird die Zuordnung der Geräte wesentlich einfacher.• Die Antragstellung für Registrierungen in den neuen Gerätearten soll Ihnen damit

erleichtert werden.

Wenn Sie sich hinsichtlich der Zuordnung sicher sind, brauchen Sie bei Gerätebeschreibung nichts mehr hochzuladen.

Übermittelte Geräteunterlagen prüfen wir auch weiterhin, ob die richtige Geräteart beantragt wurde.

Bei b2b Gerätearten ist glaubhaft zu machen, dass die Geräte nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Zur Prüfung der Glaubhaftmachung sind daher nach wie vor aussagekräftige Geräteinformationen vorzulegen.

Seite 4Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Antragstellung im zeitlichen Überblick

01.05.2018 15.08.2018

Registrierungsantrag für eine neue Marke in bisheriger oder neuer Geräteart?

Nach dem 01.05.2018 ist die Antragstellung in bisheriger Geräteart weiterhin möglich.

Ab ca. 15.06.2018 (Bearbeitungszeit!) ist die Antragstellung in neuer Geräteart sinnvoll (aktuelle Informationen auf Homepage und Newsletter beachten).

Seite 5

Umstellung der Anträge von bisheriger in die Nachfolgegeräteart

Anträge in bisherigen und neuen Gerätearten möglich

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

Anträge und Registrierungen nur noch in neuen Gerätearten

2019

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Registrierungsanträge: Erforderlicher Garantienachweis

Seite 6Modul 3: Webinar ElektroG 2018

• Ab 01.05.2018 können erstmals Garantienachweise für die neuen Gerätearten übermittelt und zur Prüfung zugeordnet werden.

• Der Garantienachweis für die neue Geräteart ist nicht erforderlich, wenn bereits ein passender Garantienachweis in einer bisherigen Geräteart vorhanden ist.

Voraussetzung: → Garantieparameter der bisherigen und neuen Geräteart sind

gleich (gilt immer bei automatischer Überführung)*.

→ der anerkannte Garantiebetrag ist ausreichend.

* Tabelle zur Übersicht der zusammengeführten Garantien je Geräteart im Anhang zu den Download-Unterlagen.

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Registrierungsanträge: Erforderlicher Garantienachweis

Beispiel: Hersteller A hat für den GGZ 01.01.2018 – 31.12.2018 eine anerkannte Garantie in der bisherigen Geräteart „Spielzeug (b2c)“.

Im Mai stellt er für leuchtende Sportschuhe einenRegistrierungsantrag mit neuer Marke in der Geräteart „Kleingeräte“ (Gerät ist ab 15.08.2018 erstmals im AWB).

Spielzeug wird automatisch in Kleingeräte überführt. Es ist daher keine neue Garantie für „Kleingeräte“ erforderlich, wenn Garantiebetrag für „Spielzeug (b2c)“ zum Zeitpunkt der Registrierung ausreichend ist.

Seite 7Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: erforderlicher Garantienachweis -Registrierungsgrundmenge

Seite 8

Die Registrierungsgrundmenge sollte mit 425 kg für Sport- und Freizeit b2c bemessen werden.

300 kg Kleingeräte fit + Senso

Kleingeräte Marke Senso

Sport- und Freizeit b2c Marke fit 125 kg

mit Wirkung zum 15.08.2018 2019

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

26.10.2018 Umstellung

H. stellt nächste Woche einen Registrierungsantrag für Fitness-Tracker Marke fit und plant für 2018 125 kg in Verkehr zu bringen. Ab August benötigt er eine Registrierung für Sportkleidung mit elektronischen Sensoren, Marke Senso, für vorrausichtlich 300 kg.

Wie sind die Mengen der Open-Scope-Geräte zu berücksichtigen?

2018

425 kg

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Registrierungsanträge: Erforderlicher Garantienachweis im zeitlichen Überblick

Seite 9

Nachweis und Aufstockung von Garantien für bisherige Gerätearten bis 14.08.2018 möglich

15.08.2018 Umstellung

Nachweis und Aufstockung von Garantien nur noch für neue Gerätearten möglich

01.05.2018 → Garantien für neue Gerätearten können übermittelt und zugeordnet werden.

→ Anerkannte Garantien von entsprechendenGerätearten werden für neue Gerätearten akzeptiert.

2018 2019

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Wann muss ein Hersteller einen Registrierungsantrag für Open-Scope-Geräte stellen?

Wenn die Marke erstmals zu registrieren ist.

Wenn der Hersteller mit der Marke bereits registriert ist und das Gerät auch nach Überführung der bestehenden Registrierungen nicht von diesen erfasst wird.

Beispiele:

Seite 10Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Hersteller A bringt Badschränke mit festverbauter Leuchte und integrierter Steckdose mit der Marke M in den Verkehr.

a) In welcher neuen Geräteart benötigt A die Registrierung?b) Hat A bereits eine Registrierung mit der Marke M, in welche Geräteart wird die

bestehende Registrierung überführt?c) Besteht Handlungsbedarf, damit A ordnungsgemäß mit der Marke M registriert

ist und die zusätzlichen Mengen ab August 2018 melden kann?

= Großgeräte b2c

Seite 11Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Var. 1: A hat noch keine Registrierung mit Marke M

Registrierungsantrag ist mit Marke M und Geräteart Großgeräte b2c rechtzeitig zu stellen!

Var. 2: A hat eine Registrierung mit Marke M für Lampen, außer Gasentladungslampen

Es erfolgt keine automatische Überführung in Großgeräte, eine Alternativ-registrierung ist nicht möglich.

Der Registrierungsantrag ist rechtzeitig zu stellen!

Seite 12

Marke Lampen, außer Gasentladungs-lampen, die in privaten Haus-halten genutzt werden können

Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

könnenM ✔

eindeutige Überführung der Registrierung 26.10.2018

Neuantrag erforderlich

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Var. 3: A hat eine Registrierung mit Marke M für Haushaltsgroßgeräte

Die bestehende Registrierung wird automatisch in Großgeräte überführt, das neue Gerät wir hiervon umfasst.

Es ist kein Registrierungsantrag zum 15.08.2018 erforderlich.

Die zusätzlichen Mengen sind ab August 2018 in der bestehenden Geräteart zu melden (hier: Haushaltsgroßgeräte).

Seite 13

Marke Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

können

Kleingeräte, die in privaten Haushalten

genutzt werden könnenM ! ?

Überführung Registrierung26.10.2018 nichts erforderlich

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Var. 4: A hat eine Registrierung mit Marke M für Haushaltskleingeräte

Die bestehende Registrierung wird automatisch in Kleingeräte überführt, das neue Gerät wird hiervon nicht umfasst.

Eine alternative Registrierung in Großgeräte für bislang registrierte Haushaltskleingeräte ist nicht erforderlich.

Der Registrierungsantrag für Großgeräte ist zum 15.08.2018 neu zu stellen.

Seite 14

Marke Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

können

Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

könnenM ? !

Neu-Antrag notwendig Überführung Registrierung26.10.2018

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte

Var. 5: A hat eine Registrierung mit Marke M für Werkzeuge

Die bestehende Registrierung wird automatisch in Kleingeräte überführt, das neue Gerät wird hiervon nicht umfasst.

Der Antrag wegen Änderungsbedarf für die benötigte Geräteart Großgeräte (Holzspalter) wird rechtzeitig gestellt (ab 15.08.2018 – 15.11.2018).

Dann ist kein Registrierungsantrag zum 15.08.2018 erforderlich, da das neue Gerät von der Übergangsfrist erfasst wird.

Mitteilung der zusätzlichen Mengen ab Antragstellung Änderungsbedarf in der bestehenden Geräteart (hier: Werkzeuge)

Seite 15

Marke Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

können

Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden

könnenM ? !

Antrag Änderungsbedarfnotwendig bis 15.11.2018

Überführung Registrierung26.10.2018

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte Antragstellung im zeitlichen Überblick

01.05.2018 15.08.2018 15.11.2018

Registrierung von Open-Scope-Geräte (Open-Scope-Gerät wird von bestehender Registrierung nicht erfasst)

Antragstellung ist ab 01.05.2018 in neuer Geräteart möglich Registrierungsbescheid ggf. mit Wirkung zum 15.08.2018 Anträge zur Wahrung der Übergangsfrist müssen bis 15.11.2018 Bearbeitung nach Antragseingang (Bearbeitungszeiten einkalkulieren!)

Seite 16

Beginn der Registrierungspflicht für Open-Scope-Geräte

Antragstellung in den neuen Gerätearten möglich

Anzeige Änderungsbedarf

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

Registrierung nach Übergangsfrist

2019

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Registrierungsanträge: Offene Registrierungsanträge

Offene Registrierungsanträge in den bisherigen Gerätearten, werden am 15.08.2018 automatisch gebührenfrei auf die neuen Gerätearten umgestellt.

Für in bisherigen Gerätearten gestellte Anträge ist kein Neuantrag erforderlich.

Vorgelegte Geräte werden entsprechend der neuen Geräteart geprüft.

Bei Unklarheiten mit umgestellten Anträgen, fragt die stiftung ear aktiv beim Antragsteller nach.

Anträge können bei nicht zutreffender Umstellung angepasst werden.

Aufgrund der Umstellung nicht mehr erforderliche Anträge, bei denen die Bearbeitung noch nicht begonnen wurde, werden gebührenfrei eingestellt.

Seite 17Modul 3: Webinar ElektroG 2018

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Registrierungsanträge: Offene Registrierungsanträge

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15.08.2018 Umstellung offener Anträge

Haushaltskleingeräte b2c

Kleingeräte b2c

Antrag ändern Großgeräte b2c bzw. Neuantrag

Registrierung erteilen

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

> 50 cm

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Seite 19

15.08.2018 Umstellung offener Anträge

Haushaltskleingeräte b2c - M

Kleingeräte b2c - M

Antrag ändernGroßgeräte b2c

Registrierung- M erteilen

Werkzeuge b2c - M

Kleingeräte b2c - M

Antrag einstellen

Registrierungsanträge: Offene Registrierungsanträge

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Registrierungsanträge: Garantieumstellung bei offenen Anträgen

Seite 20

Ungeprüfte Garantien bisheriger Gerätearten werden am 15.08.2018 den neuen Gerätearten neu zugeordnet.

Haushaltskleingeräte Kleingeräte

Kleingeräte

15.08.2018 Umstellung

Werkzeug

Ungeprüfte Garantien verschiedener bisheriger Gerätearten mit gleichen Garantiefaktoren werden am 15.08.2018 zusammengeführt.

Haushaltskleingeräte

15.08.2018 Umstellung

2019

2019

Modul 3: Webinar ElektroG 2018

Großgeräte neu

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Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.

Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter [email protected] oder freuen uns auf Ihren Anruf unter +49911766650.

Die wichtigsten Termine zum ElektroG 2018 im Überblick

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2. Open Scope: Registrierungen, Registrierungsanträge und Garantienachweise

Garantieparameter 2018 alte + neue Gerätearten

Seite 22

Alte Gerätearten (bis 14.08.2018)

neue Gerätearten (ab 15.08.2018)

vorauss.RLQ

vorauss. Ent-sorgungskosten

EUR/t

vorauss. mittlere Lebensdauer in Monaten

Durchschnittl. maximale Lebensdauer in Monaten

inkl. Folgejahr

Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten

Wärmeüberträger für die Nutzung in privaten

Haushalten39 % 176,00 120 252

Datensichtgeräte Bildschirmgeräte für die Nutzung in privaten

Haushalten

22 % 100,00 84 180TV-Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können 22 % 100,00 84 180

Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten

Haushalten18 % 800,00 60 132

Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Sonstige Lampen für die Nutzung in privaten

Haushalten10 % 800,00 84 180

Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten Großgeräte für die Nutzung

in privaten Haushalten

3 % 14,00 120 252

Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten 3 % 14,00 120 252

'Persönliche' Informations-und/oder Datenverarbeitung

Kleine ITK-Geräte für die Nutzung in privaten

Haushalten

19 % 85,00 72 156

'Persönliches' Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen 19 % 85,00 72 156

'Persönliche' Telekommunikationsgeräte 19 % 85,00 72 156

Mobiltelefone 19 % 85,00 72 156

Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten

Haushalten 20 % 180,00 240 492

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Garantieparameter 2018 alte + neue Gerätearten

Seite 23

Alte Gerätearten (bis 14.08.2018)

neue Gerätearten (ab 15.08.2018)

vorauss.RLQ

vorauss. Ent-sorgungskosten

EUR/t

vorauss. mittlere Lebensdauer in Monaten

Durchschnittl. maximale Lebensdauer in Monaten

inkl. Folgejahr

Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten

Kleingeräte für die Nutzung in privaten

Haushalten

13 % 85,00 72 156

Cameras (Photo) 13 % 85,00 72 156

Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten), die in privaten Haushalten genutzt werden können

13 % 85,00 72 156

Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können

13 % 85,00 72 156

Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten 13 % 85,00 72 156

Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten 13 % 85,00 72 156

Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten 13 % 85,00 72 156

Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - b2c - 13 % 85,00 72 156

Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten 13 % 85,00 72 156