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Workshop für Projektträger im bilateralen ETZ-Programm Slowenien-Österreich. Förderfähigkeit von Ausgaben und deren Dokumentation Margit Feiertag- Tantscher. Förderfähigkeit von Ausgaben. Aussagen zur Förderfähigkeit finden Sie: Verordnungen der EU - PowerPoint PPT Presentation
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Förderfähigkeit von Ausgaben
und deren Dokumentation
Margit Feiertag-Tantscher
Workshop für Projektträger im bilateralen ETZ-Programm
Slowenien-Österreich
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Förderfähigkeit von Ausgaben
Aussagen zur Förderfähigkeit finden Sie:
• Verordnungen der EU• Programmregeln, Handbuch zur Zuschussfähigkeit der
Ausgaben – Programmhomepage: www.si-at.eu • Nationale Regeln: subsidiäre Förderfähigkeitsregeln
des Bka, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht• Kofinanzierungsverträge
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Allgemeine Voraussetzungen (1)
Die Ausgaben müssen:
– aus dem genehmigten Antrag, eventuellen Ergänzungen und Änderungen ersichtlich sein
– Während der Projektlaufzeit (gemäß EFRE-Vertrag) angefallen sein (Leistung und Zahlung)
– dem PP/LP tatsächlich entstanden und von ihm bezahlt worden sein
– einen direkten Projektbezug haben, für die Umsetzung unbedingt erforderlich sein
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Allgemeine Voraussetzungen (2)
– Im Programmgebiet entstanden sein bzw. eine Wirkung im Programmgebiet haben
– mit Originalrechnungen oder gleichwertigen Buchhaltungsunterlagen, sowie Originalkontoauszügen belegt werden
– den geplanten Kostenkategorien ( Budget) entsprechen.
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Grundsätzlich nicht förderfähige Ausgaben • Alle Kosten die nicht im Projektgebiet oder im Projektzeitraum
angefallen sind• Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen)• Bewirtung für interne Partnertreffen• Nicht beanspruchte Preisnachlässe (Skonto)• Sachleistungen ohne Geldfluss• Pauschalen• Strafen, Sollzinsen etc. • Prämien, Mitgliedsbeiträge und Sitzungsgelder
(Diese Liste ist nicht vollständig. Ausgaben die nicht angeführt sind, sind nicht automatisch förderfähig)
Fragen sie im Zweifelsfall Ihre FLC!
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Förderfähige KostenMehrwertsteuer
vorsteuerabzugsberechtigt?
ja
nicht förderfähig
vorsteuerabzugsberechtigt?
nein
förderfähig
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Förderfähige KostenMehrwertsteuer
• Wenn die MWST förderfähig ist (im Ganzen oder nur zum Teil), muss dem ersten Bericht eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes über den MWST-Status beiliegen.
• Jede Veränderung muss mit dem nächsten Bericht gemeldet und eine neue Erklärung beigelegt werden.
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Einnahmen• Einnahmen die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen von den förderfähigen Kosten abgezogen werden.
– Seminargebühren, Anzeigen, Mieten, Eintrittsgelder, Verkaufserlöse von Büchern und Broschüren…..
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Förderfähige Ausgaben nach Kostenkategorien
C.1 Personalkosten und Reisekosten
C.2 Externe Dienst- und Lieferleistungen
C.3 Investitionen
C.4 Betriebskosten
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C.2 Externe Kosten
C.2 externe Dienst- und LieferleistungenAusgaben für externe Leistungen (Berater, Experten, allg. Waren und Dienstleistungen, Catering)
Bewirtungskosten – Catering:
Veranstaltungen müssen aus dem Antrag ersichtlich sein oder nachträglich genehmigt worden sein.Bewirtungskosten für interne PP/LP Besprechungen sind nicht förderfähig.Alkoholische Getränke sind ebenfalls nicht förderfähig.
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C.2 Externe KostenNachweise:• Originalrechnung• Zahlungsnachweis • Vergabedokumentation • Vergabevermerk• Vergleichsofferte• Nachweis der geleisteten Arbeit
(Lieferschein, Teilnehmerlisten, EinladungFotos, Protokolle, Berichte etc.)
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C.3 Investitionen
C.3. Investitionen
Allgemeines
Grundsätzlich streng mit dem Projekt in Zusammenhang stehen, bereits bei Antragstellung bekanntgegeben werden, während der Projektdauer gekauft worden sein.
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C.3 InvestitionenEs zählen dazu Ausgaben für:
• Ausstattung (beweglich und unbeweglich)– Betriebliche Ausstattung (Unterstützung und Durchführung des Projektes – Afa)– Technische Ausstattung (meistens verbunden mit dem Inhalt des Projektes – zur Gänze förderfähig)
• Bauarbeiten• Grundstückskauf• Immobilienkauf
Publizitätsvorschriften beachten !
Schilder/Aufkleber/Tafeln
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C.3 InvestitionenNachweise:
• Originalrechnung• Zahlungsnachweis • Vergabedokumentation• Vergleichsofferte• Nachweis der Lieferung• Investitionen müssen im Anlagenverzeichnis erfasst sein
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Öffentlichkeitsarbeit und Publizitätsvorschriften
Informationen über Programm und Projekte sind sehr wichtig
und auch verpflichtend vorgesehen.
Die Kosten dafür sind grundsätzlich förderfähig, wenn alle allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind und
die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gewährleistet wurde.
Siehe - Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte – www.si-at.eu
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Öffentlichkeitsarbeit und Publizitätsvorschriften
• Dazu zählen folgende Kosten:– Kosten für Werbung und Information über das Projekt
• Internetseiten, Werbematerial, Folder, Broschüren, Einladungen, Anzeigen, Medienveröffentlichungen
– Kosten, die mit der Organisation u. Teilnahme an Seminaren oder Konferenzen etc. zusammenhängen.• Miete für Räume, Catering, allg. Beförderung, Teilnahme an Konferenzen, Seminare
Nachweise:– siehe externe Kosten und zusätzlich:
Teilnehmerlisten, Fotos, Belegsexemplare, Einladungen etc.
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Publizitätsvorschriften - Logos• Programm – Logo
• EU-Logo mit Slogan „Investition in Ihre Zukunft“
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Publizitätsvorschriften - Logos
• Logos kofinanzierender Stellen– Landeslogo,
– Abteilungslogo
(Kofinanzierungsvertrag)
• Logos des Begünstigten oder Projektlogo
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Publizitätsvorschriften
Wichtige Hinweise!
• EU-Fahne bei öffentlichen Veranstaltungen – Tischfahnen für Rednerpulte ( durch Fotos dokumentiert)
• Zusätzliche Logos dürfen nicht höher als Programmlogo oder EU-Logo sein.
• Nähere Angaben über Größe und Anwendung der Logos finden Sie in den– Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte –
www.si-at.eu
• Achtung: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Kosten gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Kosten.
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Handbücher und AnleitungenAnleitungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben
Anleitungen für die Berichtserstattung der Begünstigten
Anleitung für Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte
ISARR - Handbuch für Projektträger
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www.si-at.eu
Kontaktperson: Margit Feiertag-Tantscher
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Danke für Ihre
Aufmerksamkeit