23
www.arbeiterkamm er.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos

Manuela Blum/Projektleitung

10.10.2013

Page 2: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Aufwertung des Berufes durch Registrierung

Sowohl die freiwilligen als auch die gesetzlichen

Interessenvertretungen der AN haben sich für eine

Registrierung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe

ausgesprochen

Diese Ansicht vertreten auch die Berufsverbände.

Durch das Öffentlichmachen, wer welche Ausbildung und

Spezialisierung hat, und die damit stattfindende Abgrenzung

von anderen im Gesundheitsbereich Tätigen (24 Stunden-

Betreuung) sehen die Berufsangehörigen einen Imagegewinn

und Anerkennung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten.

2

Page 3: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Öffentliche Daten

Im öffentlichen Teil des Registers sind folgende Daten für jedermann ersichtlich:

Eintragungsnummer und Datum der Erstregistrierung;

Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, gegebenenfalls Geburtsname;

akademische Grade;

Geschlecht;

Berufssitz(e), Arbeitsort(e);

Berufs- und Ausbildungsbezeichnungen;

Vertragsverhältnisse mit Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten;

Ruhen der Registrierung;

Berufsunterbrechung;

Berufsangehörige können darüber hinaus

1. Fremdsprachenkenntnisse,

2. Arbeitsschwerpunkte, Zielgruppen und Spezialisierungen und

3. berufsbezogene Telefonnummer und E-Mailadresse

in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.

3

Page 4: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesundheitsberuferegistergesetz wurde am 3. Juli 2013 im

Nationalrat und am 18. Juli 2013 im Bundesrat beschlossen.

Aufgrund der Einsprüche der Länder Salzburg und NÖ kann das

Gesetz zur Zeit nicht kundgemacht werden.

MTD-Novelle 2013 (beschlossen und kundgemacht) sieht vor, dass

sich MTD ab 1.6.2015 im Sinne der Bestandsregistrierung bei der

BAK melden müssen; außerdem Meldeverpflichtungen der

Landeshauptmänner und Bezirksverwaltungsbehörden an die

BAK (Berufsangehörige, die vorübergehend in Österreich arbeiten;

Entzug von Berufsberechtigungen). Die ausgestellten

Berufsausweise der MTD verlieren mit 31.12. 2016 ihre Gültigkeit

Was fehlt sind die verfahrensrechtlichen Bestimmungen!

4

Page 5: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Ziel der Registrierung

Qualitätsgesichertes standardisiertes Verfahren zur

Eintragung in eine öffentliche Berufslistenur eingetragene Personen sind zur Ausübung des Berufes berechtigt

Ausstellung eines Dienstausweises durch die Behörde

Durch Einsichtnahme in die öffentliche Liste ist ersichtlich, wer welche

Ausbildung hat (Patientensicherheit insbesonders im Bereich der freiberuflichen

Tätigen; Qualitätskontrolle)

erstmals bundesweite valide Zahlen über die Anzahl der Beschäftigten =

Planungssicherheit

5

Page 6: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Anforderungen

Unterschriebener Antrag auf Registrierung

Nachweise über

Identität und Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis)

Nachweise der Ausbildung

Gesundheitszeugnis

Strafregisterbescheinigung

Meldezettel

Deutschkenntnisse

Die Registrierung ist auf 5 Jahre befristet

Antrag auf Re-Registrierung (für weitere 5 Jahre)

6

Page 7: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Re-Registrierung und Fortbildungsverpflichtung

Gehobener Dienst und MTD haben Fortbildungsverpflichtungen

(40h/5J) mit Nachweisverpflichtung:

Anerkennung der Fortbildung

Richtlinie des Beirats (9 bzw 14 Mitglieder)

VO des Ministers

Übermittlung der Fortbildungsnachweise an die Behörde durch den

Berufsangehörigen

die Frist für die Re-Registrierung wird als Zeitpunkt für die Erfüllung der

Fortbildungsverpflichtung vermerkt (Toleranzjahr)

Nichterfüllung führt zum Ruhen der Registrierung

7

Page 8: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Streichung aus dem Register

Auf das Registrierungsverfahren findet das allgemeine

Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung.

Änderungen im Register erfolgen aufgrund eines schriftlichen

Antrags

Eintragung, Änderungsmeldungen (Name, Adresse, Änderung des

Arbeitsortes bzw Berufssitz) Berufsunterbrechung, Berufseinstellung,

Streichung aus dem Register erfolgen nur, wenn

• der Antragsteller eine Berufseinstellung beantragt oder wenn

• die Bezirksverwaltungsbehörde die Berufsberechtigung gemäß GuKG

entzieht.

8

Page 9: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Registrierungsverfahren bei der BAK

Der Antrag auf Registrierung sowie alle Dokumente können bei jeder

Länderkammer/Außenstelle eingebracht werden;

sinnvollerweise in jenem Bundesland, wo Arbeitsort bzw Berufssitz liegt.

Werden alle erforderlichen Dokumente (Nachweise der Ausbildung,

gültiger Reisepass, Gesundheitszeugnis, Strafregisterbescheinigung,

Meldezettel) vorgelegt und sind diese inhaltlich einwandfrei, so wird die

Registrierung innerhalb eines Monats durchgeführt, ab Einlagen bei der

zuständigen Länderkammer.

Gibt es inhaltliche Bedenken, wird der Antrag dem zuständigen

Registrierungsbeirat zur Entscheidung vorgelegt.

9

Page 10: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Registrierungsverfahren bei der BAK

Kommt der Registrierungsbeirat einstimmig zur

Entscheidung, dass keine Registrierung erfolgen

kann, so hat der Antragsteller die Möglichkeit, den

Antrag zurückzuziehen (Parteiengehör),

andernfalls wird ein negativer Bescheid

ausgefertigt und es kommt zu keiner Eintragung.

negativer Bescheid => Landesverwaltungsgericht

10

Page 11: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Registrierungsverfahren bei der BAK

Um die Registrierung zu beschleunigen, wird es möglich sein, sich

elektronisch bei der BAK voranzumelden (das heißt Stammdaten

einzugeben und Dokumente hochzuladen, mit gesichertem elektronischen

Zugang)

Aufgrund der Identitätsprüfung ist i.Z. eine einmalige Vorsprache in der AK

erforderlich (One Stop-Shop)

Die Berufsberechtigten werden ein individuelles Registrierungskonto

haben, wo sie ihre Fortbildungsnachweise selbst hochladen können.

Einmal jährlich ist geplant, dass es eine Mitteilung von der Behörde gibt,

wie viele Stunden der Fortbildung anerkannt sind (individuelle Planung der

Fortbildung).

11

Page 12: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Registrierungsverfahren bei der BAK

Bestandsregistrierung (geplant 1.6.2015 bis 31.12.2016)

Es ist geplant, bei Arbeitgebern, die eine Mehrzahl von

Berufsangehörigen beschäftigen, ein spezielles Antragsstellungsverfahren

anzubieten

(Infoveranstaltung und Entgegennahme vor Ort beim Arbeitgeber)

SchulabsolventInnen: Es wird eine Zusammenarbeit mit den Schulen

angestrebt

(Infoveranstaltung und Entgegennahme der Anträge vor Ort, elektronische

Übermittlung der Zeugnisse)

Einholung der Strafregisterbescheinigung durch die Behörde, wenn gewünscht

(dh SchülerInnen ersparen sich dadurch rund 14€)

12

Page 13: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kosten der Registrierung

Die BAK sieht die Durchführung des Registrierungsverfahrens als

Serviceeinrichtung für ihre Mitglieder

95% der Berufsangehörigen sind AK-Mitglieder

Die freiberuflichen Tätigen könnten von dieser Serviceleistung

profitieren, ohne AK-Mitglieder zu werden.

Im AVG in Verbindung mit der BAO ist geregelt, dass sofern das

Materiengesetz nicht eine Gebührenbefreiung vorsieht, die Behörde für

ihre Tätigkeit 5,6 € pro Registrierungsfall einheben kann (Auskunft

BMASK).

Die BAK bekommt kein Geld weder vom Bund noch von den Ländern

für die Übernahme der Registrierung!

13

Page 14: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Nicht ärztliche RegisterName Anzahl Termine Kosten

Psycho-therapeuten(BMG)

~ 7.700 4 jährlich Bis zu 300 € Zusätzlich zum GebG

Klinischen Psychologen (BMG)

~ 8.600 4 jährlich Bis zu 300 € Zusätzlich zum GebG

Gesundheits-psychologen (BMG)

~ 8.500 4 jährlich Bis zu 300 € Zusätzlich zum GebG

Musiktherapeuten (BMG)

~ 300 Bis zu 150 € Zusätzlich zum GebG

Pflege(BAK)

~ 85.000 Laufend BAK: max. 5,6 €Zusätzlich zum GebG

MTD(BAK)

~ 25.000 Laufend BAK: max. 5,6 €Zusätzlich zum GebG

14

Page 15: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte

Interessenkonflikt innerhalb der AK bei Streichung aus dem

Register

Der Entzug der Berufsberichtung ist geltendes Gesetz (erfolgt bei

schwerwiegenden Vorfällen).

Die Bezirksverwaltungsbehörde entzieht anhand der gesetzlichen

Bestimmungen in einem Verwaltungsverfahren die Berufsberechtigung.

In diesem Verfahren hat der Berufsberechtigte Parteistellung und Möglichkeit

eine Stellungnahme abzugeben. Einen Vertretungsanspruch durch AK gibt es

nicht.

Die Registerbehörde ist Behörde und setzt eine Entscheidung der

Bezirksverwaltungsbehörde um.

Die handelnden Mitarbeiter der Behörde unterliegen in diesem Bereich den

Weisungen des BMG und nicht der AK (§ 11).

15

Page 16: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte

Nicht bei der AK, sondern Register beim BMG/GÖG (Gesundheit Österreich

GmbH)

Wie der Vergleich zeigt, hat BMG/GÖG keine Erfahrung mit der Führung und

Verwaltung von großen Registern. Durch die Aufnahme von Pflege und MTD würde

sich die Anzahl der erfassten Personen nahezu vervierfachen.

BMG/GÖG heben für die Führung der Register einen hohen Verwaltungsbeitrag bei

den Beschäftigten ein. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch bei den

Gesundheitsberufen der Fall wäre, zumal eine Ausweitung der Register sowohl

Personalkosten, als auch Hard- und Softwareausgaben mit sich bringt.

Die BMG/GÖG haben keine auf das Bundesgebiet verteilten Beratungszentren und

können daher kein kundenorientiertes Service anbieten. Dies zeigt sich auch daran,

dass es in 3 von 4 Registern jeweils jährlich nur 4 Antragstellungstermine gibt.

16

Page 17: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte

Statt Bürokratie => Behörde kommt ins Haus

Kein bürokratischer Nachweise erforderlich, die formalen Unterlagen für

die Registrierung (Antrag; Reisepass bzw. Personalausweis, Nachweise der

Ausbildung, Gesundheitszeugnis, Strafregisterbescheinigung und Meldezettel)

entsprechen den formalen Antragsvoraussetzungen der anderen

Register.

Einfacher und effizienter Zugang zur Registrierung

„Behörde kommt ins Haus“ (bei großen AG und Schulen).

Durch die elektronische Voranmeldung wird ein effektiver und

zeitgemäßer Registrierungsvorgang beschritten.

17

Page 18: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte

Zu viele Daten werden erhoben

Hier muss man unterscheiden welche Daten öffentlich zugänglich bzw

welche organisatorisch erforderlich sind.

Gesetz ist in diesem Punkt rück- bzw ausbaufähig unter Bedachtnahme,

welche statistischen Erhebungen das Ministerium benötigt.

So erscheint beispielsweise die Übermittlung von Urteilen bzw Infos vom Ende

der Hauptverhandlung an die AK als überschießend.

Auch sollte überprüft werden, in welchen Fällen die Vorlage von

Gesundheitszeugnis und Strafregisterbescheinigung wirklich erforderlich sind.

Es müssen aber auch noch zusätzliche Speicherungsmöglichkeiten vorgesehen

werden wie die des Fotos für Beweiszwecke.

18

Page 19: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte

AK hat keine fachliche Kompetenz

Für die Durchführung eines Registerverfahrens benötigt es

die Fachkompetenz im Verwaltungsrechtsverfahren und in

der Führung und Verwaltung von großen Registern.

Beides hat die AK, bestätigt durch dieaktive Einbeziehung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit der

neuen Verwaltungsgerichte und die

Verwaltung von mehr als 3 Mio. Arbeitnehmer in Registerform.

2012 hat die AK rund 2 Mio. Beratung durchgeführt!

19

Page 20: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Kritikpunkte offen

Warum hat die Pfleghilfe keine Re-

Registrierungspflicht?

Warum muss sich nur die diplomierte Pflege und die

MTD registrieren lassen?

Ausbau ist möglich, Stufenplan wäre sinnvoll.

BMF: ~84 € nach dem Gebührengesetz

AK-Position: sollte für die Bestandsregistrierung nicht zur

Anwendung kommen; bisher legal Tätige sollen nicht eine

Gebühr zahlen müssen, damit sie weiterarbeiten dürfen!

20

Page 21: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Keine EU-NotwenigkeitUmsetzung der EU-Empfehlung im europäischen Vergleich (Öst. Pflegebericht 2007)

Im Zuge des Pflegeberichts 2007 wurden 16 europ. Länder eruiert, die eine freiwillige oder obligatorische Registrierung der Pflegeberufe vorsehen. In 10 dieser

Staaten ist eine Registrierung der Gesundheitsberufe obligatorisch (EST, SLO, M, IRL, NL, CLV, P, SK, LT).

Das Berufsausübungsrecht ist in folgenden Ländern von einer Registrierung abhängig: EST, SLO, M, FIN, GB, NL, N, da sie als Maßnahmen der

Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich eingesetzt werden.

In 8 der für den Bericht herangezogenen Länder, sind die Register öffentlich einsehbar (EST, SLO, M, IRL, FIN, GB, LV, N).

Die Registrierung ist in EST, SLO, M, FIN, GB, NL und N mit der Ausstellung eines Berufsausweises verbunden und

muss regelmäßig verlängert werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht vor, kann der/dem Berufsangehörigen in EST, SLO, M, FIN, GB

durch die registerführende Stelle das Recht auf Berufsausübung entzogen werden.

In 4 der befragten Länder fallen keine Registrierungsgebühren an, da diese vom Staat übernommen werden. In den anderen werden sowohl im Zuge der

Erstregistrierung, als auch bei der Verlängerung Gebühren in der Höhe von EUR 11 bis EUR 150 eingehoben.

Durch das GBRegG werden Teile der Berufsanerkennungsrichtlinie und der Patientenmobilitätsrichtlinie

umgesetzt.

Die Berufsanerkennungsrichtlinie und Patientenmobilitätsrichtlinie werden im Gesundheitsberuferegister-Gesetz umgesetzt

(Genaueres kommt noch von Cathrine)21

Page 22: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Vorteile für die LänderverwaltungEine elektronische, aktuelle und österreichweite Übersicht über die verfügbaren

Ausbildungen aller Berufsangehörigen, zur Unterstützung der

Planungsaktivitäten

Behörde setzt die Berufsentziehung nachweislich um

Die Registrierungsbehörde würde ausschließlich die Berufsausweise ausstellen

und verwalten

Die Registrierungsbehörde würde die Informationsverpflichtung im Rahmen der

Anerkennung von Berufsqualifikationen übernehmen (Binnenmarkt-

Informationssystem)

Meldeverpflichten im Rahmen des eHealth-Verzeichnisdienst durch die

Registrierungsbehörde.

Registrierungsbehörde führt eine Liste jener, die vorübergehend zur

Dienstleistung in Österreich tätig sind.

Registrierungsbehörde stellt für jene, die im Register geführt sind, eine

Bescheinigung aus, die für vorübergehende Dienstleistungen in einem andern

EWR-Vertragsstaat erforderlich ist.22

Page 23: Www.arbeiterkammer.at Sechs Gründe für die Registerführung durch die BAK – Hintergrundinfos Manuela Blum/Projektleitung 10.10.2013

www.arbeiterkammer.at

Sechs Gründe, die für die BAK als Registerbehörde sprechen

95% der Berufsangehörigen sind AK Mitglieder

Durch mehr als 90 AK-Beratungszentren österreichweit ist die

Antragseinbringung arbeitsplatznahe bzw wohnortnahe möglich (spezielle

Formen für die SchulabsolventInnen und große Arbeitgeber)

Rasche und unbürokratische Aufnahme in das Register unter Einbeziehung der

Berufsgruppen (Beiräte)

Serviceorientiertes RE-Registrierungsverfahren (elektronisches Konto).

Im Vergleich zu den anderen Registern ein für die Berufsangehörigen

kostengünstiges Verfahren

Erfahrung in der Führung und Verwaltung von großen Registern, sowie als

Serviceeinrichtung anerkannt (2012 mehr als 2 Mio. Beratungen)

23