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Zahnärzteblatt SACHSEN 17. JANUAR 2014, 24. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN In Verantwortung für die Vertrags- zahnärzte – Halbzeitresümee Aufbewahrungs- fristen – „Futter“ für den Reißwolf Physiotherapie (2) – Wann ist sie sinnvoll? Was ist zu beachten? ANZEIGE Landeszahnärztekammer Sachsen Fortbildungsakademie Sächsischer Akademietag 8. März 2014 • 9 – 15 Uhr • Zahnärztehaus Dresden Thema: Eure Nahrung sei Eure Medizin (Hippokrates) Information: Frau Anders • Telefon 0351 8066 -108 www.zahnaerzte-in-sachsen.de Anmeldung: fortbildung@lzk-sachsen.de • Fax 0351 8066 - 106 Gebühr: 195 EUR • 8 Punkte Das Programm Ernährungsbedingte Defizite und die Auswirkungen auf das stomatognathe System Dr. Andrea Diehl, Berlin Fast-Food-Ernährung und Mundgesundheit Prof. Dr. Dipl.-Chem. Brita Willershausen, Mainz Übergewicht und Herzkrankheiten – Können Ballaststoffe helfen? Dipl.-Troph. Anita Fechner, Jena Natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln – Helfer gegen Erkrankungen? PD Dr. habil. Volker Böhm, Jena Ist Glück essbar? – Psyche und Ernährung Dipl.-Psych. Bettina Kanzlivius, Berlin Probiotika und Functional Food Prof. Dr. Nicole B. Arweiler, Marburg 14 01

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ZahnärzteblattSACHSEN

17. JANUAR 2014, 24. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

In Verantwortungfür die Vertrags-zahnärzte –Halbzeitresümee

Aufbewahrungs-fristen – „Futter“ fürden Reißwolf

Physiotherapie (2) – Wann ist sie sinnvoll?Was ist zu beachten?

ANZEIGE

Landeszahnärztekammer SachsenFortbildungsakademie

Sächsischer Akademietag8. März 2014 • 9 – 15 Uhr • Zahnärztehaus Dresden

Thema: Eure Nahrung sei Eure Medizin(Hippokrates)

Information: Frau Anders • Telefon 0351 8066-108www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Anmeldung: [email protected] • Fax 0351 8066-106Gebühr: 195 EUR • 8 Punkte

Das Programm

Ernährungsbedingte Defizite und die Auswirkungen auf das stomatognathe SystemDr. Andrea Diehl, Berlin

Fast-Food-Ernährung und MundgesundheitProf. Dr. Dipl.-Chem. Brita Willershausen, Mainz

Übergewicht und Herzkrankheiten – Können Ballaststoffe helfen?Dipl.-Troph. Anita Fechner, Jena

Natürliche Farbstoffe in Lebensmitteln – Helfer gegen Erkrankungen?PD Dr. habil. Volker Böhm, Jena

Ist Glück essbar? – Psyche und ErnährungDipl.-Psych. Bettina Kanzlivius, Berlin

Probiotika und Functional FoodProf. Dr. Nicole B. Arweiler, Marburg

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Nach Schätzungen des CMD Dachverbandes leiden in Deutschland etwa 7 Millionen Menschen unterfunktionellen Störungen des Kauorgans. Selbst bei 30 % aller Tinnituspatienten sind diese Ursache.Auslöser können neben pathologischen Veränderungen auch Zahnersatz sein, welcher die „abgespei-cherten biomechanischen Parameter“ des Kauapparates nicht einbezieht und so Dysfunktionen her-vorruft.

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Deutschland hat im September 2013 gewählt. Von vielen gewünscht, aus schwarz-gelb wurde schwarz-rot. Eigentlich eine Traumkombination, die viel bewegen könnte.Die neue Regierung hat nach einigen Geburtsschwierigkeiten inzwischen die Arbeitaufgenommen. Gesundheitsthemen spielten bei der Findung kaum eine, zahnärzt -liche Themen überhaupt keine Rolle. Es besteht die Hoffnung, dass in dieser Konstel-lation die vertragszahnärztliche Versorgung nicht durch weitere neue Gesetze in unruhigeres Fahrwasser gerät.

Allerdings holen uns Gesetzgebungsverfahren früherer Bundesregierungen auch2014 ein. Qualitätssicherung und der weitere Ausbau des Qualitätsmanagements seien hier zuerst genannt. Aber auch die Online-Anbindung an die gematik-Infrastruk-tur wird 2014 einige Praxen in Sachsen beschäftigen. Bei der Betreuung von Pflege -bedürftigen sollen die im vergangenen Jahr beschlossenen gesetzlichen Möglich -keiten ab dem II. Quartal umgesetzt werden. Bürokratieabbau wurde vollmundigversprochen, aber außer dem Wegfall der Praxisgebühr ist bisher nichts passiert.

Mir stellen sich nach der Vergabe der Ministerposten im neuen Kabinett Ende letztenJahres einige Fragen:Kann eine Medizinerin ohne militärische Vorkenntnisse auch Verteidigungsminister?Kann ein Innenminister auch Landwirtschaftsminister?Kann ein von medizinischen Vorkenntnissen unbelasteter Jurist auch Gesundheits -minister?

Unlängst las ich in der „Welt“: „Minister brauchen kein Fachwissen. Es sei ein Vor -urteil, dass Politiker ein großes Fachwissen mitbringen müssen, um ein Ministerium führen zu können. Wichtiger sei vor allem politische Führungsfähigkeit.“

Bezüglich der Sachkenntnis steht der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe inunmittelbarer Nachfolge einer Andrea Fischer, einer Ulla Schmidt und eines HorstSeehofer. Alle haben mit ähnlichen Voraussetzungen dieses Ministerium schon ge-führt. Vielleicht ist darin eine Ursache begründet, dass wir immer wieder über Büro-kratieabbau reden, aber nicht wirklich viel passiert. Jüngstes Zeugnis des Bürokratieaufbaus vom grünen Tisch aus ist die Verordnung eines Wartezeitenmanagements in den ärztlichen Praxen.

Vielleicht ist dem jetzigen Minister das nötige Geschick gegeben, „mit den extremselbstbewussten Interessengruppen in der Löwengrube Gesundheitspolitik“ – so die„Welt“ – gut zurechtzukommen. Ein Interviewauszug macht Hoffnung: „Ich habevollstes Vertrauen zu meinen Ärzten wie die meisten Menschen in diesem Land.“In diesem Sinne wünsche ich uns und unserem Land einen Gesundheitsminister miteinem glücklichen Händchen und Ihnen alles Gute im neuen Jahr. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Das meint Ihr

Dr. Ralph Nikolausstellv. Vorstandsvorsitzender

Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 3Leitartikel

Schwarz-rot – heißt so die neue Hoffnung?

Dr. Ralph Nikolaus

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen

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Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

Mitarbeiterin Ines Maasberg

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610ISDN-Mac 03525 718-634

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

Auflage5.355 Druckauflage, III. Quartal 2013

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

© 2014 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt SACHSEN 01/144Inhalt

LeitartikelSchwarz-rot – heißt so die neue Hoffnung? 3

AktuellUnsere Kammer – meine KammerStabile wirtschaftliche Verhältnisse –Grundlage für erfolgreiches Arbeiten 5

In Verantwortung für die sächsischen Vertragszahnärzte –ein Halbzeitresümee 6

Prüfungsaufrufe Abschlussprüfung ZFA/Zwischenprüfung ZFA 7

Mit sächsischer Hilfe Zahnstation in Mutare eröffnet 8

Mitgliederversammlung und VorstandswahlSächsischer Kieferorthopäden e. V. 9

Haushaltplan der LZK Sachsen für das Jahr 2014 10

Laudatio zum 70. Geburtstag für Dr. Knoch 12

FortbildungLingualtechnik STATE OF THE ART 24

Physiotherapie – Wann ist sie sinnvoll und was hat der Zahnarzt zu beachten? (Teil 2) 25

Kiefergelenkbehandlung aufgrund der Indikation CMD –Zahnärztliche Verordnung von Heilmitteln 26

TermineMedizin trifft Zahnmedizin 13Stammtische 13

Kurse im Januar/Februar/März 2014 14Termine zum Vormerken für 2014 15

PraxisführungAufbewahrungsfristen – „Futter“ für den Reißwolf 16Die Laborrechnung im Gebührentarif Zahnersatz (Teil 22) 18GOZ-Telegramm 20Berechnung der GOZ-Nr. 1040 neben BEMA 20Arbeitsmedizinische Vorsorge G 42 für Beschäftigtein Zahnarztpraxen nun alle zwei Jahre 21

RechtWenn Fehlverhalten vermutet wird 22Aktuelle Urteile 23Bestellabhängiges Partnerprogramm ist unzulässig 23

BüchereckeTriggerpunkt-Therapie bei Kopfschmerzen & Migräne 27

PersonalienNachruf 13Promotionen an sächsischen Universitäten 28Geburtstage 31

Redaktionsschluss für die Ausgabe März ist der 19. Februar 2014

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 5Aktuell

Wie in jedem Unternehmen ist auch in einer Körperschaft des öffentlichenRechts eine stabile und solide Finanzlagesowie die verantwortungsvolle Planungvon Einnahmen und Ausgaben und derUmgang mit den zur Verfügung gestelltenfinanziellen Mitteln die Basis für erfolg-reiches Arbeiten. Seit nunmehr 23 Jahrenhat unsere Kammer getreu dieser Maximeeine kontinuierliche und positive Ent-wicklung genommen.Eine wesentliche Grundlage dafür sinddie Erträge, welche in Form der Kammer-beiträge von den Zahnärzten Sachsensentrichtet werden. Alle Mitglieder derKammer ermöglichen damit die Ge-schäftstätigkeit der gewählten Vertreter,insbesondere des Vorstandes, der Aus-schüsse und aber auch aller Mitarbeiterder Geschäftsstelle zum Wohle und Nut-zen der Zahnärzteschaft in unserem Bun-desland und darüber hinaus.Im täglichen Kampf mit Behörden, Kran-kenkassen, Ämtern und beim Arbeits-stress sowie der Bewältigung einer über-bordenden Bürokratie ist das den meistenvon uns Zahnärzten aber gar nicht sorecht bewusst. Damit unsere Kammer alleihre vielschichtigen Aufgaben reibungs-und komplikationslos erfüllen kann, einestabile Finanzlage hat und zielgerichtetMittel für wichtige anfallende Aufgabeneinsetzen kann, bedarf es dieser Beiträge.Die Beiträge sind seit 18 Jahren stabil unddie niedrigsten in Deutschland. Dass die-se Stabilität ihre Fortsetzung findet, dafürsetzt sich der Finanzausschuss bei derHaushaltsplanung ein.Natürlich ist es genauso wichtig, dieseMittel sparsam zu verwalten. Erforderli-che Aufwendungen werden daher genaugeprüft, bevor sie in den Wirtschaftsplandes jeweiligen Haushaltsjahres aufge-nommen werden. Bisher trug diese Ver-fahrensweise Früchte. Im jährlichen Lagebericht kann die Er -trags-, Finanz- und Vermögenslage nach-vollzogen werden und zu erwartende Ent-wicklungen und Prognosen sind sichtbar.

Unsere Kammer – meine KammerStabile wirtschaftliche Verhältnisse – Grundlage für erfolgreiches Arbeiten

Die Hauptertragspositionen unserer Kam-mer setzen sich aus Kammerbeiträgen sowie aus Erträgen und Gebühren durchFort-, Aus- und Weiterbildung zusam-men. Das sind rund 84 % der Gesamt -erträge. Aus nicht verbrauchten Erträgenwurden Rücklagen gebildet, die demZweck entsprechend aufgelöst werdenkönnen. Die Kammerversammlung be-stimmt deren Art und Höhe.Im Jahr 2012 konnten Erträge von insge-samt 3,946 Mio. Euro verbucht werden.Dem standen Aufwendungen von 3,883Mio. Euro gegenüber. Für das Jahr 2013liegt noch keine Abrechnung vor. Im Jahr2014 wurde für unsere Kammer anstelleeines einfachen Haushaltsplanes einWirtschaftsplan erstellt und von der Auf-sichtsbehörde genehmigt. Dieser be -inhaltet neben einem Erfolgsplan, einenFinanzplan, einen Investitionsplan, einenStellenplan und einen Tilgungsplan fürdie Verbindlichkeiten zur Hausfinanzie-rung an die Zahnärzteversorgung. Die Grundlage für die Haushaltsführungbildet die von der Kammerversammlungbeschlossene Haushalts- und Kassenord-nung der LZKS. Der Erfolgsplan schließtin Erträgen und Aufwendungen in Höhevon 4,314 Mio. Euro und der planmäßi-gen Auflösung von Rücklagen in Höhevon 558.000 Euro ausgeglichen ab. FürInteressierte: Der Wirtschaftsplan kann

14 Tage nach der Veröffentlichung imZahnärzteblatt in der Geschäftsstelle derKammer eingesehen werden. Zum Ende des Jahres 2013 waren in Sachsen 4.108 im Berufsleben stehendeZahnärzte gemeldet (vgl.: 2010: 4.026/2011: 4.089/2012: 4.080).Die von diesen Kolleginnen und Kollegenaufgebrachte Beitragssumme beträgt monatlich reichlich 170.000 Euro undführt damit zu einer jährlichen Einnahmevon ca. 2,05 Mio. Euro.Es kann eingeschätzt werden, dass dieseErträge für die folgenden Jahre, soweitkeine gravierenden Änderungen der Auf-gaben und der Mitgliederanzahl eintre-ten, ausreichen, um den Anforderungenan die Kammer gerecht zu werden. Ebenso ist für die nächsten Jahre zu er-warten, dass ein ausgeglichener Haushaltim Wirtschaftsplan ausgewiesen wird.Die gebildeten Rücklagen garantierennotwendige Investitionen und Werterhal-tungen. Die Geschäftsführung und alleMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle arbeiten solide, kostenbe-wusst, qualifiziert und engagiert.Sie sind damit unmittelbar und maß -geblich am Zustandekommen solch posi -tiver Entwicklungen und Ergebnisse beteiligt.

Dipl.-Stom. Ingolf Beierlein

Anzahl der aktiven Zahnärzte in Sachsen

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/146Aktuell

Mit der Einführung der papierlosen Abrechnung hatten sowohl die Praxenals auch die KZV eine Reihe von Arbeits-prozessen umzustellen. Wie ist dies Ihrer Meinung nach gelungen?Die papierlose Abrechnung kam für unsnicht überraschend. So konnten in denJahren davor manche Geschäftsprozessedahingehend vorbereitet werden. Die zentral vorgegebenen Rahmenbedin-gungen für die Umstellung erwiesen sichnicht als optimal, so dass alle Beteiligtenden Prozess nur mit höchsten Anstren-gungen bewältigen konnten. Mittlerweileläuft die papierlose Abrechnung ohnegrößere Probleme. Der Wegfall der Papierabrechnung zogauch personelle Konsequenzen in derKZV nach sich. Dies war kein leichterSchritt für den Vorstand. Wir bedankenuns bei allen, die diese Herausforderungpositiv begleitet haben.

In Verantwortung für die sächsischen Vertragszahnärzte – ein Halbzeitresümee

Ihre Arbeit wird u. a. an erfolgreich ab-geschlossenen Vertragsverhandlungengemessen. Auch wenn der HVM gesetz-lich immer noch vorgeschrieben ist: Wienah ist die KZV Sachsen an einer ange-messenen Einzelleistungsvergütung?Wir konnten die neu gegebenen Möglich-keiten des Gesetzgebers nutzen. In zweiJahren haben wir die Punktwerte um na-hezu 10 Prozent angehoben – bei derProphylaxe konnte die magische 1-Euro-Grenze überschritten werden. Das Entscheidende dabei ist: Wir könnendie Punktwerte bei allen Krankenkassenmomentan als angemessene Einzelleis-tung vergüten. Der Honorarverteilungs-maßstab wird nur noch für den Worst Ca-se benötigt.

Inwieweit haben Ihre Kollegen an derBasis die Möglichkeit, sich in der stan-despolitischen Arbeit einzubringen,

mit Ihnen zu kommunizieren?Der Vorstand war regelmäßig und flä-chendeckend in den Stammtischen zuGast. Dort wurde informiert und zuge-hört. Wir sind grundsätzlich offen dafür,mit engagierten Kollegen ins Gespräch zukommen. Es besteht der Wunsch, dass zu-nehmend auch junge Kolleginnen undKollegen bereit sind, sich in allen Berei-chen der Selbstverwaltung, beispielswei-se in der Ausschussarbeit oder der Gut-achtertätigkeit, einzubringen.

Die vom Gesetzgeber geplante Online-Anbindung der Praxen steht als weiteregrößere Umstellung an. Bis Ende 2013 wollten die Krankenkassenihre Versicherten mit den neuen elektro-nischen Gesundheitskarten ausgestattethaben. In den Praxen sind bereits entspre-chende Kartenlesegeräte vorhanden, diePraxisverwaltungssysteme wurden ange-passt. Als nächster Schritt ist die Online-Anbin-dung der Praxen geplant. Der Zeitpunktfür die generelle Einführung ist momen-tan noch offen. Sachsen wurde jedoch alsTeil einer Testregion auserkoren. Auch einige sächsische Zahnärzte werden sichalso an der Erprobung, die 2014 beginnensoll, beteiligen. Die Teilnehmer sollen füreventuelle Mehraufwände während derTestphase eine Entschädigung erhalten.Wir werden bemüht sein, die Belastungenfür die Praxen so gering wie möglich zuhalten. Einen entsprechenden Beschlussdazu hatte die Vertreterversammlung Ende 2012 gefasst. Zugleich bietet sich für uns als Testregiondie Chance, im Vorfeld Probleme auszu-loten, Erfahrungen zu sammeln und mög-lichst zeitig Lösungen aufzuzeigen.

ZBS: Was wünschen Sie sich von der neu-en Bundesregierung bezüglich der Ver-sorgung der Patienten?

Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen, und Dr. Ralph Nikolaus, stellvertretender Vorstandsvorsitzen-der, blicken im ZBS-Gespräch nach dreijähriger Amtszeit auf die erste Halbzeit zurück und zeigen künftige Handlungsfel-der auf.

Mit ihrer Vorstandsarbeit sorgen Dr. Nikolaus (li.) und Dr. Weißig im Interesse vonZahnärzten und Patienten für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versor-gung in Sachsen

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 7Aktuell

Wir wünschen uns auch weiterhin die in-dividuelle Behandlung unserer Patienten,welche im dualen System viel bessermöglich ist als unter der Prämisse eineseinheitlichen Leistungs- und Gebühren-kataloges. Innovative Behandlung istdurch die Sachleistung schwer umsetz-bar. In den letzten Jahren hat sich geradediese Parallelität von gesetzlichen undprivaten Leistungen für die Patienten po-sitiv ausgewirkt.

Dr. Weißig, aufgrund Ihrer Tätigkeit imUnterausschuss QM/QS des Gemein -samen Bundesausschusses sind Sie anEntscheidungen auf diesem Arbeitsge-biet mit beteiligt. Worauf werden sich Ihre Kol legen einstellen müssen?Wir stehen vor der Herausforderung, ei-nerseits das hohe gesellschaftliche Inte-

resse nach Transparenz in den Praxen zuerfüllen und anderseits darauf zu achten,dass es nicht zu noch mehr Bürokratiekommt. In den vergangenen Jahren haben wir zei-gen können, dass gute Leistungen in ho-her Qualität auch ohne bürokratischeHürden möglich sind. In diesem Zusammenhang werden sichdie Praxen künftig an Qualitätsindikatorenmessen lassen müssen. Wir sind bemüht,hier auf Routinedaten der Abrechnungenzurückzugreifen, damit in den Praxen keinzusätzlicher Aufwand entsteht.Ich kann auch sagen, dass viele Kollegenbei einer gründlichen und konkreten Auseinandersetzung mit QM-Systemenpositive Erfahrungen gemacht haben.Dies ist also nicht nur Last, sondern viel-mehr Unterstützung im Praxisalltag.

Zu Beginn der Amtsperiode haben Sieden weiteren Ausbau der KZV im Sinnevon Service und Kompetenz angekün-digt. Wie beurteilen Sie diesen Aspektnach drei Amtsjahren und wie sehen Siedie Zukunft der KZV?Grundsätzlich darf man mit dem Erreich-ten nie zufrieden sein. Wir als Vorstandschätzen ein, dass die KZV bezüglich Ser-vice und Kompetenz einen guten Stand inder Kollegenschaft hat. Dennoch habenwir viele Ideen für die Zukunft. Unser Zielist es, die Kommunikation zwischen Pra-xis und KZV zu optimieren und weiterzu-entwickeln, so dass bei Anfragen oderProblemen eine schnelle Erreichbarkeitgewährleistet ist.

Wir bedanken uns bei Ihnen für das Gespräch.

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rPrüfungsaufruf 2. Ausbildungsjahr

Die Zwischenprüfung für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr findet am 13.05.2014 in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr statt.

Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.03.2014 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen.

Die Prüfung beinhaltet nach der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Prüfungs -bereiche:

– Durchführen von Hygienemaßnahmen– Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen– Assistenz bei konservierend/chirurgischen Behandlungsmaßnahmen– Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rPrüfungsaufruf Sommer 2014

Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 30.09.2014 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet am15.04.2014 im schriftlichen Bereich und vom 10.–18.06.2014 im praktischen Bereich statt.

Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.03.2014 und der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einschließlich des erfülltenRöntgentestatnachweises bis zum 15.03.2014 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/148Aktuell

Mit sächsischer Hilfe Zahnstation in Mutare eröffnet

„ist nun mit einem ortsansässigen Kolle-gen ständig besetzt.“Damit hat das Spendenprojekt der sächsi-schen Zahnärzte im Rahmen des Hilfs-werkes Deutscher Zahnärzte seinen er-folgreichen Abschluss gefunden.

Seinen Ursprung hat die Spendenaktionder sächsischen Zahnärzte in einer Hilfe,die der Berufsstand zunächst selbst erhal-ten hatte – nach der Flutkatastrophe2002, als das Hilfswerk Deutscher Zahn-ärzte allen Betroffenen mit Spendengel-dern beistand. Und als die Stiftung 2012anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens die Kammer zu einem Empfang einludund dabei an einige der bisher 1.000Hilfsprojekte in 60 Ländern erinnerte,stand schnell fest: Die sächsischen Zahn-ärzte möchten in einem eigenen Projektdie selbst erfahrene Hilfe nun zurück -geben.

Zur Kammerversammlung im November2012 stellte Dr. Breyer das Projekt fürZimbabwe „Bau einer Zahnstation in Mutare“ vor. Der gemeinsame Spenden-aufruf von LZKS und KZVS dazu erschienin der ZBS-Ausgabe Dezember 2012.Innerhalb eines Jahres kamen von Ihnen,liebe Kolleginnen und Kollegen, 35.900Euro zusammen.

Dr. Winter, Vorsteher des HilfswerkesDeutscher Zahnärzte, schrieb in seinemDank im Dezember 2013: „Dies ist eineunglaubliche Summe, zumal währenddieser Zeit parallel Spenden für die Hoch-wassergeschädigten gesammelt wurden.“ Am 11. Dezember fand die offizielle Einweihung der Zahnstation auf dem Klinikgeländer des St. Joseph-Hospitals in Mutare statt.Die Behandlungseinheit wurde vor Ortgekauft, das Instrumentarium überwie-gend aus den Beständen des HDZ gelie-fert. „Die Zahnstation“, so Dr. Winter,

Freudige Gesichter zeigen die Bilder von der Übergabe der Zahnstation des St. Joseph-Hospitals. Das Lächeln der Kinder ist auch Ausdruck des Dankes an alleZahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen, die mit einer Spende den Aufbau derzahnmedizinischen Einrichtung ermöglichten.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 9Aktuell

Mitgliederversammlung und Vorstandswahl des Vereins Sächsischer Kieferorthopäden e.V.Am 16.11.2013 fand in Döbeln-Obergo-seln die Mitgliederversammlung des Ver-eins Sächsischer Kieferorthopäden e.V.mit der Neuwahl des Vorstandes statt. Eswaren knapp 40 % aller Mitglieder anwe-send.Im Bericht des Vorstands gab Dr. ThomasSchwartze einen Überblick über die aktu-elle Situation des Vereins. Der VereinSächsischer Kieferorthopäden e.V. ist zur-zeit die einzige berufspolitische Vertre-tung der Kieferorthopäden in Sachsen.Die Mitgliederzahl des Vereins ist seit2009 von 102 auf 114 Mitglieder gestie-gen, obwohl einige Kolleginnen und Kol-legen, häufig wegen Praxisschließung ausAltersgründen, ihre Mitgliedschaft been-deten. Seit der letzten Wahl wird der Ver-ein von fünf Vorstandsmitgliedern vertre-ten.In vier Arbeitsgruppen, denen unter-schiedliche Aufgabenbereiche zufallen,sind weitere Mitglieder aktiv in die Ver-einsarbeit eingebunden. Die Arbeits -gruppe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Arbeitsgruppe Fortbildung waren in dervergangenen Legislaturperiode am meis-ten gefordert. Aus den Arbeitsgruppen berichteten Dr. Christine Langer (Öffent-lichkeitsarbeit) und Dr. Uwe Reich (Fort-bildung) über die geleistete Arbeit. Die Gruppe Öffentlichkeitsarbeit ist zumBeispiel bei den im Zahnärzteblatt er-scheinenden Artikeln federführend. InKooperation mit dem Verein SächsischerKieferorthopäden haben in den vergange-nen 12 Monaten drei sehr interessanteFortbildungen im Zahnärztehaus bzw. ander Universität Leipzig stattgefunden. Für2014 ist wieder ein Mix aus traditionellenund innovativen Themen vorgesehen:Am 05.04.2014 mit Prof. Dr. Dannhauerund Prof. Dr. Dr. Hemprich zum Thema„20 Jahre Spaltbehandlung in Leipzig“,am 17.10.2014 mit Frau Dr. Silli, Wien,zum Thema „Maschinelle Bracketpositio-nierung“ und am 06.12.2014 mit Dr. Kö-bel und Prof. Dr. Lux zum Thema „Funkti-onsreglerbehandlung in der modernenkieferorthopädischen Praxis“.Der KFO-Referent Dr. Uwe Nennemann

te und deshalb nicht mehr für den Vor-stand zur Verfügung stand. Dr. Schmutz-ler sprach seinen größten Dank undhöchsten Respekt für die geleistete Arbeitaus. Dr. Schwartze habe sich durch großesoziale Kompetenz, Verlässlichkeit undWeitblick ausgezeichnet und er sei im-mer auf Ausgleich bedacht gewesen. Mitdiesen Eigenschaften habe er den Vereinhervorragend über 16 Jahre geführt undzur berufspolitischen Anerkennung desVereins in Sachsen wesentlich beigetra-gen.

Der neue Vorsitzende sieht es als einegroße Aufgabe an, jüngere Kolleginnenund Kollegen für die aktive Mitarbeit zugewinnen, sodass die berufspolitischeZukunft des Vereins in vier Jahren mit einem noch jüngeren Vorstand weiterhingesichert wird. Mit der Zusammenset-zung des neuen Vorstandes ist dieser Wegbereits eingeschlagen worden.

Dr. Christine LangerVerein Sächsischer Kieferorthopäden e.V.

gab aktuelle Informationen über seine Ar-beit in der KZV. Die positive Entwicklungbei den Punktwerten in Sachsen ist denKZV-Vorständen, Dr. Holger Weißig undDr. Ralph Nikolaus, zu verdanken, diesich bei den Punktwertverhandlungenauch für die Anhebung der KFO-Punkt-werte aktiv einsetzten. Die Mitglieder desVereins Sächsischer Kieferorthopädenwissen die gute Zusammenarbeit mit derKZV Sachsen zu schätzen.Nach Entlastung des alten Vorstands er-folgte die Neuwahl. Der neue Vorstandsetzt sich wie folgt zusammen: Dr. Lutz Schmutzler, VorsitzenderDr. Carsten Bieber, StellvertreterDipl.-Stom. Christine Jacoby, Schatzmeis-terin/MitgliederangelegenheitenDr. Christine Langer, ÖffentlichkeitsarbeitDr. Uwe Reich, Koordination

Im Namen des neuen Vorstandes verab-schiedete Dr. Lutz Schmutzler den schei-denden Vorsitzenden Dr. ThomasSchwartze der sich nach 16-jährigem Vereinsvorsitz eine Auszeit nehmen woll-

Der neue Vorstand des Vereins Sächsischer Kieferorthopäden e.V.: (v. l.) Dipl.-Stom.Christine Jacoby, Dr. Carsten Bieber, Dr. Lutz Schmutzler, Dr. Uwe Reich, Dr. ChristineLanger

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Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes der Landeszahnärztekammer Sachsen für das Jahr 2014

Die Kammerversammlung der Lan-deszahnärztekammer Sachsen hat inihrer Sitzung am 23. November 2013den Wirtschaftsplan 2014 beschlos-sen.

Das Sächsische Staatsministerium fürSoziales und Verbraucherschutz hatmit Bescheid vom 17. Dezember2013, Az.: 26-5415.43/3, die Geneh-migung erteilt.

Die Kammerversammlung hat am 23. November 2013, vor der Feststel-lung des Wirtschaftsplanes, beschlos-sen, dass im Erfolgsplan – Kontonum-mer 8000 – die Erträge aus Kammer -beiträgen auf der Grundlage der Beitragsordnung der LZKS für das Jahr2014 in Höhe von 2.050.000 € fest -gesetzt werden.

ERTRÄGE Plan 2014 in EUR

1.Kammerbeiträge 2.050.000,002.Gebühren Fort-, Aus- und Weiterbildung 1.126.300,003.Gebühren der zahnärztlichen Stelle 80.000,00

nach Röntgenverordnung4.Zahnärzteblatt Sachsen 75.000,005.Gebühreneinnahmen BuS-Dienst 170.000,006.Sächsischer Fortbildungstag 90.000,007.Mieten 100.000,008.Zinserträge 64.000,009.Sonstige Erträge 200,00

Summe Erträge 3.755.500,00

AUFWENDUNGEN Plan 2014 in EUR

I. Organe1.Kammerversammlung 17.500,002.Vorstand 308.500,00 326.000,00

II. Ausschüsse, Referenten, Beauftragte1.Ausschüsse 89.500,002.Kreisvereinigungen 15.000,003.Beauftragte 36.000,00 140.500,00

III. Fortbildung 827.000,00

IV. Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten 71.000,00

V. Standespolitische Aufgaben 289.000,00

VI. Allgemeine Verwaltungsaufgaben1.Personalaufwand 1.248.000,002.Reisekosten der Verwaltung und Repräsentation 51.000,003.Büroaufwendungen 140.500,004.Versicherungen, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen 64.500,005.Hausaufwendungen, Mieten 242.500,006.Verschiedene Aufwendungen 1.000,00 1.747.500,00

VII. Beiträge, Spenden und Zuwendungen 476.430,00

VIII. Kontoaufwendungen, Zinsaufwendungen 196.575,00

IX. Abschreibungen Anlagevermögen 239.500,00

Summe Aufwendungen 4.313.505,00

Überschuss(+)/Fehlbetrag(–) per 31.12. des Jahres – 558.005,00

Auflösung von Rücklagen 558.005,00

Zuweisungen zu Rücklagen 0,00

Bilanz-Gewinn/Bilanz-Verlust 0,00

Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1410Amtliche Mitteilungen

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Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern

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Minijobs – nicht alle Zusatzvergütungen führenzu einem Überschreiten der 450-Euro-Grenze

Kontakt:

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)Daniel LüdtkeSteuerberater

• Geschenke im Wert von bis zu 40 Euro jährlich (Freigrenze)• Typische Berufskleidung, wie z. B. Arbeitsschutzkleidung,

Kittel, Blaumänner oder T-Shirts und Pullover mit Firmen-logo

• Die Übernahme der Kosten zur Unterbringung und Be-treuung von nicht schulpflichtigen Kindern des gering -fügig Beschäftigten in Kindergärten durch den Arbeit -geber

• Sachzuwendungen (Waren, Benzingutscheine oder Job-Tickets) bis zu 44 Euro monatlich

• Pauschal mit 15 % versteuerte Erstattungen für Fahrtenzwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit sie die Ent-fernungspauschale nicht übersteigen

• Pauschal mit 25 % versteuerte Erholungsbeihilfen (156 Eu -rofür den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und52 Euro für jedes Kind), die nachweislich für Erholungs-zwecke verwendet werden

Arbeitgeber, die auch Mini-Jobbern zusätzliche Leistungengewähren möchten, sollten genau prüfen, welche Vergü-tungselemente geeignet sind, damit auch weiterhin ein ge-ringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Häufig möchten Arbeitgeber auch ihre geringfügig be-schäftigten Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen oderSonderzahlungen belohnen. Hierbei ist jedoch Vorsicht ge-boten. Zusätzliche Vergütungen führen oftmals dazu, dassaus einer geringfügigen Beschäftigung ein in allen Zwei-gen der gesetzlichen Sozialversicherung beitragspflichti-ges Beschäftigungsverhältnis wird.

450-Euro-Grenze – vertraglich zugesichertes Entgelt mussberücksichtigt werden

Zum Arbeitsentgelt gehören alle Einnahmen aus der Be-schäftigung, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsan-spruch hat (z. B. aufgrund des Arbeitsvertrages). Das heißt,neben dem laufenden Entgelt müssen insbesondere auchEinmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld be-rücksichtigt werden. Selbst wenn ein vertraglich zugesi-chertes Urlaubsgeld nicht ausgezahlt wird, ist es in eine Prü-fung der 450-Euro-Grenze einzubeziehen.

Gelegentliches Überschreiten der 450-Euro-Grenze ist unschädlich

Auch wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgeltvon 450 Euro nur geringfügig überschritten wird, liegt vonvornherein ein sozialversicherungspflichtiges Beschäfti-gungsverhältnis vor. Nur ein gelegentliches bzw. unvorher-sehbares (z. B. unerwarteter Zusatzauftrag) Überschreitenvon höchstens 2 Monaten innerhalb eines Zeitjahres löstkeine Versicherungspflicht aus.

Zusatzvergütungen möglich

Jedoch sind nicht alle zusätzlichen Leistungen dem Arbeits-entgelt hinzuzurechnen. Insbesondere führen steuerfreieEinnahmen und Bezüge, die pauschal versteuert wurden,zu keiner Erhöhung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Eingeringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt also auchdann noch vor, wenn die nachstehend beispielhaft aufge-führten Vergütungen zusätzlich zu einem laufenden Ent-gelt von 450 Euro gewährt werden:

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1412Aktuell

In der stomatologischen Gesellschaft ander damaligen Medizinischen AkademieDresden hatte er von 1987 bis 1992 dieFunktion des Sekretärs. Im Jahr 2011 wur-

Alles Gute zum 70. Geburtstag für Dr. Hartmut KnochAm 24.12.2013 feierte Dr. med. dent.Hartmut Knoch seinen 70. Geburtstag.

Von 1963 bis 1968 studierte KollegeKnoch Zahnmedizin in Berlin und Dres-den. 1969 promovierte er, 1973 erwarb erden Titel Fachzahnarzt für AllgemeineStomatologie.Von 1968 bis zu seiner Niederlassung imJahr 1991 war er in Dresden in der Polikli-nik tätig. Seine Ernennung zum Medizi-nalrat erfolgte im Jahr 1989.

Nachdem er über viele Jahre gemeinsammit seiner Frau Heidrun die Praxis geführthatte, ist seit 2002 sein Sohn mit in derPraxis tätig. Auch heute noch ist Dr. Knochfür seine Patienten da und in der Praxiszahnärztlich aktiv.

Mit der KZV Sachsen ist Hartmut Knochbereits seit 1991 eng verbunden. Er enga-gierte sich intensiv standespolitisch undwar von 1991 bis 1999 stellvertretenderVorsitzender der Vertreterversammlung,von 1999 bis 2004 deren Vorsitzender.Von 1992 bis 2010 war er Vorsitzenderdes Finanzausschusses.

de ihm die Ehrenmitgliedschaft der sto-matologischen Gesellschaft verliehen. Hartmut Knoch gehört zu den feinenCharakteren, die sich nicht in den Vorder-grund drängen, auf die man sich aber je-derzeit verlassen kann. Er wirkte über lange Zeit ständig, wennauch nicht immer öffentlich, im Sinne dersächsischen Zahnärzteschaft. Als seinNachfolger im Amt konnte ich viel vonihm lernen.

Dir, lieber Hartmut, wünsche ich im Na-men der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung Sachsen alles erdenklich Gute, vorallem Gesundheit und Freude im KreiseDeiner Lieben.

Dr. Thomas BreyerVorsitzender der Vertreterversammlung

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Alberter & KollegenUwe Geisler

RechtsanwaltFachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Steuerrecht

Beratung in allen medizinrechtlichen Fragen, insbesondere Arzthaftung, Berufsrecht der Ärzte und Apotheker, Zulassungsfragen,Honorarbeitreibung, Regress, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Vertragsgestaltung bei Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisübernahmen, MVZ und Verträgen zur Integrierten Versorgung sowie Steuerberatung, Arbeitsrecht und Kapitalanlagerecht

Albrecht Alberter Stephan Gumprecht Leonhard Österle Georg Wolfrum Mandy KrippalyRechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt und Rechtsanwalt SteuerberaterinFachanwalt für Fachanwalt für Fachanwalt für Plauener Straße 8 Plauener Straße 8Steuerrecht Arbeitsrecht Steuerrecht 95028 Hof 95028 HofPlauener Straße 8 Plauener Straße 8 Parkstraße 14 Tel. 09281 72400 Tel. 09281 7240095028 Hof 95028 Hof 08209 AuerbachTel. 09281 72400 Tel. 09281 72400 Tel. 03744 25010

Kasernenstraße 1, 08523 Plauen, Telefon 03741 7001-0, Fax 03741 [email protected]

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Darüber hinaus ist er seit 1996 als ehrenamtlicher Richter am SächsischenLandessozialgericht tätig

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Ort:Berufsakademie Bautzen Löbauer Straße 1, 02625 Bautzen.

Bitte melden Sie sich formlos unter Anga-be Ihrer vollständigen Kontaktdaten perFax: 03571 445333 an.

Die Veranstaltung entspricht 3 Fortbil-dungspunkten. Den Nachweis stellt Ihnen die KZV Sachsen im Anschluss andie Veranstaltung über Ihr persönlichesDokumentencenter zur Verfügung.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14

Themen:1.Bisphosphonate als Therapieformen

der Onkologie/Indikationen, Wechsel-wirkungen, möglich Ersatzpräparate –Referentin: Dr. med. Elke Wierick

2.Knochennekrosen als mögliche Folgen der Bisphosphonattherapie/Was müssen die Kollegen wissen undbeachten? –Referent: Dr. med. Ronald Mai

Datum: Mittwoch, 12. Februar 2014, 19 Uhr

Medizin trifft Zahnmedizin – interdisziplinärer Stammtisch

Wir trauern um unsere Kollegin

Dr. med. dent. Brigitte Dittgen(Regis-Breitingen)

geb. 24.01.1937 gest. 24.11.2013

Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Datum: Mittwoch, 22. Januar 2014, 20 Uhr; Ort: Hotel „Mercure“, Görlitz; Thema:Aktuelle Standespolitik, HVM und Budget, Beginn Erprobungsphase des Online-Rollouts; Information: Dr. med. Rüdiger Pfeifer, Telefon 03581 402328

Datum: Dienstag, 28. Januar 2014, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „Apels Garten“, Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

Datum: Mittwoch, 29. Januar 2014, 19:30 Uhr; Ort: Kulturzent rum „Goldene Sonne“,Schneeberg; Thema: Zahnärzteversorgung Sachsen; Referent: Dr. Peter Lorenz; Information: Telefon 03772 370911

Datum: Mittwoch, 5. Februar 2014, 19 Uhr; Ort: Hotel „Best Western“, Bautzen; Thema: Informationsabend der Zahnärzteversorgung Sachsen; Referent: Dr. MargretWorm; Information: Telefon 03591 272060

Datum: Mittwoch, 5. Februar 2014, 19 Uhr; Ort: Gasthof „Zur Heinzebank“, Hilmersdorf; Themen: Was erwartet die Vertragszahnärzte im Jahr 2014?; Information:Dipl.-Stom. Lothar Rother, Telefon 03725 77244

Görlitz

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1414Termine

Homöopathie für Zahnärzte D 05/14 Prof. (asoc. inv.) Dr. 31.01.2014,(Kurs 1) Heinz-Werner Feldhaus 14:00-19:00 Uhr

01.02.2014,09:00-17:00 Uhr

Die Zunge – im multidisziplinären Arbeitsfeld von k-o-s-t® – D 07/14 Dr. h.c. Susanne Codoni 01.02.2014,Möglichkeiten fächerübergreifender Zusammenarbeit 09:00-17:00 Uhr

Excel – Praxiszahlen im Blick D 08/14 Uta Reps 05.03.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 13:00-19:00 Uhr

Sächsischer Akademietag D 09/14 Referententeam 08.03.2014,Eure Nahrung sei Eure Medizin (Hippokrates) 09:00-15:00 Uhr

Implantatprothetik – Sicher durch den Praxisalltag D 10/14 Dr. Falk Nagel 12.03.2014,14:00-19:00 Uhr

Richtiges Beantragen und Abrechnen von ZE-Heil- und D 11/14 Simona Günzler 14.03.2014,Kostenplänen (auch für Praxismitarbeiterinnen) Dr. Klaus-Peter Hüttig 14:00-19:00 Uhr

Parodontales Risikoscreening und Pfeilerbewertung D 12/14 Dr. Daniel Engler-Hamm 14.03.2014,15:00-19:00 Uhr

Hypnose-Refresher D 13/14 Dr. Solveig Becker 14.03.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Dr. Horst Freigang 14:00-20:00 Uhr

15.03.2014,09:00-17:00 Uhr

Zahnärztliche Chirurgie – Aus der Praxis für die Praxis D 14/14 PD Dr. Dr. Matthias Schneider 15.03.2014,09:00-16:00 Uhr

Kleine Punkte – große Wirkung: Akupunktur, Akupressur D 15/14 Dr. Gisela Zehner 15.03.2014,und energetische Psychologie (Klopfakupressur) bei der 09:00-17:00 UhrKinderzahnbehandlung (auch für Praxismitarbeiterinnen)

Dentale Fotografie und klinische Befunddokumentation D 16/14 Dr. Stephan T. Jacoby, M. Sc. 19.03.2014,Dr. Michael Rädel, M. Sc. 14:00-18:00 Uhr

Präsentieren mit Power Point D 17/14 Inge Sauer 21.03.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 14:00-18:00 Uhr

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2014 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Fortbildungsakademie: Kurse im Januar/Februar/März 2014

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 15Termine

Richtiges Beantragen und Abrechnen von ZE-Heil- und Kosten- D 154/14 Simona Günzler 24.01.2014plänen – Wiedereinsteiger- und Einsteigerkurs Prothetik (Teil 1) 14:00-19:00 Uhr

Richtiges Beantragen und Abrechnen von ZE-Heil- und Kosten- D 155/14 Simona Günzler 07.02.2014plänen – Wiedereinsteiger- und Einsteigerkurs Prothetik (Teil 2) 14:00-19:00 Uhr

Zahntechnische Abrechnung nach BEL II und BEB – D 108/14 Ingrid Honold 12.02.2014,Aktuelles Basiswissen 14:00-18:00 Uhr

Kompetenzbereich – ZMV D 113/14 Uta Reps 19.03.2014,09:00-16:00 Uhr

Wann ist Weiß wirklich WEISS? Oder: Darf es ein bisschen D 114/14 Annette Schmidt 19.03.2014,WEISSER sein? 13:00-19:00 Uhr

Fit für die Kinder- und Jugend-Prophylaxe D 115/14 Annette Schmidt 21.03.2014,13:00-19:00 Uhr

Dentiküre: Fit für die Erwachsenen-Prophylaxe D 116/14 Annette Schmidt 22.03.2014,09:00-15:00 Uhr

Dresden

für Praxismitarbeiterinnen

Psychologische Grundlagen der Kinderzahnbehandlung D 18/14 Dr. Curt Goho 21.03.2014,und zahnärztliche Aspekte von Kindesmisshandlung und 15:00-19:00 UhrVernachlässigung

Gelebte Ergonomie – Effiziente Zusammenarbeit und perfekte D 19/14 Jens-Christian Katzschner 22.03.2014,Sicht im Einklang mit gesunder schonender Körperhaltung 09:00-15:00 Uhr

Erfolge und Misserfolge in der Kinderzahnheilkunde D 20/14 Dr. Curt Goho 22.03.2014,09:00-17:00 Uhr

Gelebtes Qualitätsmanagement – Was gehört dazu? C 01/14 Inge Sauer 05.03.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 15:00-18:00 Uhr

Chemnitz

Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur Abrechnung L 01/14 Dr. Gisela Herold, 12.03.2014,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Inge Sauer 14:00-19:00 Uhr

Leipzig

Termine zum Vormerken für 2014Sächsischer Akademietag 08. März 2014Praxisbörse der KZV 30. April 2014Prophylaxetag 10. Mai 2014Kammerversammlung 14. Juni 2014ZMV-Tag 14. Juni 2014VV KZV 21. Juni 2014Tag der Zahngesundheit 25. September 2014FachDental 26./27. September 2014

Seniorendampferfahrt 01. Oktober 2014Fortbildungstag 10./11. Oktober 2014Kammerversammlung 22. November 2014VV KZV 26. November 2014

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1416Praxisführung

Art der Aufzeichnung Rechtsgrundlage Aussonderung

Aufzeichnungen über zahnärztliche Behandlung BGB § 630 f Abs.3 und alles vor 1.1.2004einschl. KFO (z. B. Patientendaten, Patientenauf- BO LZK Sachsen § 12 (1) Die Aufbewahrungsfrist ist klärungsbögen, Anamnesen, Befunde, Diagnosen, (mind. 10 Jahre nach Abschluss der zu verlängern, wenn es nachEinwilligungen, zahnärztliche Leistungen, behandelte Behandlung aufbewahren, soweit nicht zahnärztlicher ErfahrungZähne, Behandlungsdaten, diagnostische Unterlagen, nach gesetzlichen oder anderweitigen geboten ist.Gutachten, Arztbriefe) Vorschriften längere Aufbewahrungs- fristen bestehen, z. B. § 199 (2) BGB).

Zahnärztliche Modelle zur zahnärztlichen Dokumen- § 630 f Abs. 3 BGB, mind. 10 Jahre alles vor 1.1.2004tation, einschließlich KFO-Modelle, Situations- und nach Abschluss der Behandlung (soweit Modelle aufgrund Planungsmodelle nach Nr. 7 BEMA-Z aufbewahren. der verlängerten Aufbewah- rungsdauer überhaupt noch vorhanden sind) Die Aufbewahrungsfrist ist zu verlängern, wenn es nach zahnärztlicher Erfahrung geboten ist.

Originalanspruchsberechtigungsscheine entsprechende Anwendung von alles vor 1.1.2010*(Landespolizei, Bundespolizei etc.), Mitgliedschafts- BMV-Z § 5 (2) sowie EKV-Zbestätigungen § 7 (3), 4 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren

Heil- und Kostenpläne ZE, KBR-Behandlungspläne, § 630 f Abs. 3 BGB, mind. 10 Jahre alles vor 1.1.2004PA-Status (Blatt 1 und 2), KFO-Behandlungspläne nach Abschluss der Behandlung auf- (soweit Pläne aufgrund derMaterial-Belege bei KBR-, KFO- und ZE-Abrechnungen bewahren. verlängerten Aufbewahrungs- Mit Einführung der papierlosen Abrech- dauer überhaupt noch vor- nung zum 01.01.2012 verbleiben die handen sind) Originalpläne für ZE, KBR und PAR in der Praxis und unterliegen den genann- ten Aufbewahrungsfristen. Achtung: Bei den sonstigen Kostenträgern werden weiterhin die Originalpläne abgerech- net und die Kopien aufbewahrt.

Durchschriften der Arbeitsunfähigkeitsbescheini- § 12 Abs. 2 BMV-Z alles vor 1.1.2013gungen (Primärkassen) (12 Monate vom Tag der Ausstellung aufbewahren)

Aufbewahrungsfristen – „Futter“ für den ReißwolfSicher hat sich auch in Ihrer Praxis imletzten Jahr wieder eine Vielzahl zahn-ärztlicher Aufzeichnungen und Behand-lungsunterlagen angesammelt. Für einefestgelegte Zeit müssen diese nun aufbe-wahrt werden. Zu Jahresbeginn heißt diesaber gleichzeitig, dass ältere Aufzeich-nungen und Unterlagen ausgesondertwerden können. Existieren für eine Unter-lage aus unterschiedlichen Rechtsgrund-lagen verschieden lange Aufbewahrungs-fristen, so ist immer die jeweils längsteFrist zu beachten. Bitte beachten Sie bei der AufbewahrungIhrer Behandlungsunterlagen, dass unab-hängig von den in der nachstehenden

Tabelle genannten Aufbewahrungsfristengemäß § 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetz-buch (BGB) Schadensersatzansprüche,die auf der Verletzung des Lebens, desKörpers und der Gesundheit beruhen, oh-ne Rücksicht auf ihre Entstehung und dieKenntnis oder grob fahrlässige Unkennt-nis in 30 Jahren von der Begehung derHandlung, der Pflichtverletzung oderdem sonstigen, den Schaden auslösendenEreignis an verjähren. Folglich kann sichim Einzelfall eine 30-jährige Aufbewah-rung erforderlich machen. Auch wenn die Aufbewahrungsfrist abge-laufen ist, dürfen nur solche Unterlagenvernichtet werden, die nicht Gegenstand

eines bereits anhängigen Verwaltungs-oder Gerichtsverfahrens sind (z. B. Regressforderungen, Prüfinstanzen, Sozialgerichtsverfahren), bzw. Unter -lagen, die für eine begonnene Außenprü-fung, eine vorläufige Steuerfestsetzung,anhängige steuer-, straf- oder bußgeld-rechtliche Ermittlungen, schwebendebzw. zu erwartende Rechtsbehelfsverfah-ren oder zur Begründung Ihrer steuer -lichen Anträge benötigt werden. Bei Praxisaufgabe sind die Aufbewahrungs-fristen ebenfalls zu beachten. Ab dem 1. Januar 2014 gilt dies entspre-chend der Übersicht. Die Tabelle erhebtkeinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 17Praxisführung

Art der Aufzeichnung Rechtsgrundlage Aussonderung

Durchschriften der Arbeitsunfähigkeitsbescheini- § 7 Abs. 3 EKV-Z alles vor 1.1.2010gungen (Ersatzkassen) (4 Jahre vom Tag der Ausstellung aufbewahren)

Über- und zwischenstaatliches Krankenversicherungs- § 2 Abs. 3 der Vereinbarung zum alles vor 1.1.2012recht Merkblatt zum zwischenstaatlichen– Durchschrift Muster 80 / Kopie EHIC Abkommen– Durchschrift Muster 81 (2 Jahre)

Konformitätserklärungen für Zahnersatz – MPG § 12, MPV § 4 alles vor 1.1.2009Sonderanfertigungen

Röntgenunterlagen Abnahmeprüfung RöV § 16 (4) Aufbewahrung für die Dauer des Betriebes, mindestens jedoch bis zwei Jahre nach Abschluss der nächsten voll- ständigen AbnahmeprüfungSachverständigenprüfung RöV § 4 (2), § 18 (1) unbegrenztKonstanzprüfung RöV § 16 (3, 4) alles vor 1.1.2012Jährliche Unterweisung (bisher Belehrung) RöV § 36 (4) alles vor 1.1.2009Röntgenaufzeichnungen, Befundunterlagen, RöV § 28 (3) alles vor 1.1.2004Röntgenfilme Aufzeichnungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Le- bensjahres aufzubewahren.

EntsorgungsnachweiseÜbernahmescheine für Röntgenchemikalien und NachwV § 25 alles vor 1.1.2011schwermetallhaltige AbfälleBetriebsbuch Amalgam-Abscheider, Abnahme- AbwV (Anhang 50), alles vor 1.1.2009bescheinigung Abwasser-Verwaltungsvereinbarung LZKS § 3

Mitarbeiterunterweisungentspr. Gefahrstoffverordnung auf Basis Betriebs- GefStoffV § 14 unbegrenzt aufbewahrenanweisung

Prüfberichte/-vermerke für Feuerlöscher BGR 133 alles vor 1.1.2012

Mikrobiologische Prüfungen von Sterilisatoren alles vor 1.1.2012(älterer Dampf- bzw. Heißluftsterilisatoren)

Sterilisationsdokumentation DAHZ-Hygieneleitfaden alles vor 1.1.2009(Buch, Drucker, Digitale Speicherung) 8. Ausgabe 2011

Unfallanzeigen, Verbandbuch BGV A 1 § 24 alles vor 1.1.2009

Gerätebuch bzw. Medizinproduktebuch MPBetreibV §§ 9, 15 unbegrenzt bzw. 5 Jahre nach Aussonderung des Gerätes

Prüfbescheide für Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) MPBetreibV § 6 bis zur nächsten Prüfung

Prüfbescheide Druckbehälter §§ 14,15 Betr.Sich.V unbegrenzt aufbewahren

Arbeitsmedizinische Vorsorge (Erst- u. Nachunter- HVBG-Grundsätze Kap. 1.7 alles vor 1.1.1984suchungen)

Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Buchungs- Abgabenordnung § 147 alles vor 1.1.2004belege, Quittungen bezüglich Praxisgebühr, Honorar- (10 Jahre aufbewahren)abrechnungen der KZV, Rechnungen, Personalunterlagen

Mietverträge, Schriftwechsel der Praxis Abgabenordnung § 147 (3) alles vor 1.1.2008 (6 Jahre aufbewahren)

* Aus Gründen der Beweissicherung sollte in Einzelfällen von der Aussonderung abgesehen werden.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1418Praxisführung

Sind Erweiterungen nach Extraktionen an gegossenem Zahnersatz erforderlich,kommt in der Regel der Festzuschuss-Befund 6.5 und ggf. 6.5.1 zum Ansatz. Eine Ausnahme stellt die Wiederherstel-lung von gegossenem Zahnersatz dar,wenn ausschließlich im KunststoffbereichReparaturmaßnahmen erforderlich sind.Hierfür kann kein Festzuschuss-Befundnach 6.5 berechnet werden. Dies würdedem Festzuschuss-Befund 6.4 entspre-chen.

Festzuschuss-Befund 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befund-veränderung mit erweiterungsbedürftigerherausnehmbarer-/Kombinationsversor-gung mit Maßnahmen im gegossenenMetallbereich, je Prothese bei Erweite-rung um einen ZahnFestzuschuss-Befund 6.5.1Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befund-veränderung mit erweiterungsbedürftigerherausnehmbarer-/Kombinationsversor-gung mit Maßnahmen im gegossenenMetallbereich, je Prothese bei Erweite-rung um jeden weiteren Zahn

Hinweise zum Beispiel 1 – ErweiterungModellgussprothese und ErweiterungKunststoffbasisDer korrekte Ansatz des Festzuschuss-Befundes 6.5 wird in diesem Beispieldurch die BEL II-Position 806 0 (Gegosse-nes Basisteil) nachgewiesen. Der Leis-tungsinhalt dieser BEL II-Position umfasstdie Herstellung eines gegossenen Basis-teiles zur Erweiterung einer vorhandenenBasis sowie das Einarbeiten und die Me-tallverbindung ggf. einschließlich einesDuplikatmodells aus Einbettmasse.Durch die Leistungsbeschreibung der BEL II-Position 806 0 ist die gesonderteBerechnung der BEL II-Position 807 0(Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) ausgeschlossen. Für den Bereich des bereits seit Längerem fehlen-den Zahnes 48 erfolgt die Erweiterungdurch Ergänzung der Prothese um ein Basisteil Kunststoff (BEL II-Position 802 4).Das Gebiet regio 48 ist somit auch pro-

Die Laborrechnung im Gebührentarif Zahnersatz (Teil 22)

Fremdlaborrechnung BEL II (Beispiel 1)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

001 0 Modell 2012 0 Mittelwertartikulator 1801 0 Grundeinheit Instandsetzung Zahnersatz 1802 3 Leistungseinheit Einarbeiten eines Zahnes 2802 4 Leistungseinheit Basisteil Kunststoff 1806 0 Gegossenes Basisteil 1933 0 Versandkosten 2xxx Seitenzähne 2

Festzuschuss 6.5, 2 x 6.5.1BEMA 100 b

Beispiel 1 – Bemerkungen: Erweiterung der Modellgussprothese nach Extraktion der Zähne 47, 46 und Erweite-rung der Kunststoffbasis regio Zahn 48

FZ-Befund BEMA BEL II1 x 6.5, 2 x 6.5.1 100 b 801 0, 2 x 802 3, 1 x 802 4, 1 x 806 0,

2 x Seitenzähne

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1)

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38B f x x e e e e e e B

thetisch versorgt. Obwohl es sich hierbei eindeutig um eine Maßnahme im Kunststoff-bereich handelt, kommt dennoch der Festzuschuss-Befund 6.5.1 zum Ansatz, da dieGesamtwiederherstellungsmaßnahme Leistungen im gegossenen Metallbereich be -inhaltet (BEL II-Position 806 0) und eine Kombination der einzelnen Festzuschuss-Befunde 6.0 – 6.5.1 im Rahmen einer Wiederherstellung nicht möglich ist. Zu beachtenist auch, dass die BEL II-Position 802 3 (Leistungseinheit Einarbeiten eines Zahnes) mitden als Material berechneten Zähnen in der Menge übereinstimmen muss. Die BEL II-Position 801 0 (Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer Prothese)bedingt bei der Abrechnung immer weitere Leistungen. Gemäß den Erläuterungen zurAbrechnung können dies nur die BEL II-Positionen 802 1 – 802 7, 160 0, 164 0 sowie383 0 und 384 0 sein.

Zu beachten ist, dass die BEL II-Position 933 0 (Versandkosten) pauschal abgerechnetwird. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit gemäß § 12 SGB V ist auch hier zu beachten.Mit dieser Pauschale ist z. B. der Versand durch Laborboten, Kurier und Paketdienstabgegolten.

Das Zahnschema dient lediglich der Erläuterung.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 19Praxisführung

Hinweise zum Beispiel 2 – ErweiterungModellgussprothese und Neuplanung gegossene KlammerAnstelle eines Kunststoffzahnes kann beiungünstigen Biss- und Okklusionsverhält-nissen oder bei einzeln stehenden Zähneneine Rückenschutzplatte gearbeitet wer-den. Da diese aus Metall ist, kommt zusätz-lich eine Verblendung hinzu. Hierfür ste-hen zur Verfügung die BEL II-Position 160 0(vestibuläre Verblendung Kunststoff), ggf.in Verbindung mit der BEL II-Position 161 0(Zahnfleisch Kunststoff) oder wie in diesemBeispiel die BEL II-Position 164 0 (vestibu-läre Verblendung Komposit).Die vestibuläre Verblendung Kompositbedingt immer die BEL II-Position 155 0(Konditionierung je Zahn/Flügel). Auchkann hier unter Umständen zum Aus-gleich von Alveolaratrophien bzw. Kiefer-defekten oder Stellungsanomalien die BEL II-Position 165 0 (Zahnfleisch ausKomposit) zusätzlich berechnet werden. Für das Einarbeiten der Rückenschutzplat-te in die vorhandene Prothese fällt nochdie BEL II-Position 802 6 (LeistungseinheitRückenschutzplatte einarbeiten) an.Durch die Erweiterung ist die Neuplanungeines Halteelementes erforderlich gewesen.Hierbei ist zu beachten, dass dem Festzu-schuss-Befund 6.5 ausschließlich gegosse-ne Klammern als zahntechnische Regel-leistung hinterlegt wurden. Dies sind kon -kret die BEL II-Positionen 202 1 (einarmigeKlammer), 202 2 (Inlayklammer), 202 3(fortlaufende Klammer), 202 4 (Bonyhard-klammer), 202 5 (Kralle), 202 6 (Ney-Stiel),202 7 (Auflage), 202 8 (Umgehungsbügelbei Diastema), 203 1 (zweiarmige Klam-mer), 203 2 (Approximalklammer), 203 3(Ringklammer), 203 4 (Rücklaufklammer),203 5 (Bonyhardkl. mit Gegenl., auch J-Klammer), 203 6 (zwei Zähne umfass.Doppelbogenklammer), 204 1 (zweiarmi-ge Klammer m. Auflage), 204 2 (Approxi-malklammer m. Auflage), 204 3 (Ring-klammer m. Auflage), 204 4 (Rücklauf -klammer m. Auflage), 204 5 (Bonyhardkl.m. Auflage u. Gegenlager), 204 6 (Über-wurfklammer m. Auflage) und die BEL II-Position 205 0 (Bonwillklammer). Mit Ein-führung des geänderten BEL II am 1. April2014 werden die aufgeführten Klammer-positionen weitestgehend zusammenge-fasst. In der dann neuen BEL II-Pos. 202 1werden die derzeitigen BEL II-Pos. 202 1 –

Fremdlaborrechnung BEL II (Beispiel 2)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl001 0 Modell 2012 0 Mittelwertartikulator 1155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 1164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit 1165 0 Zahnfleisch aus Komposit 1203 1 Zweiarmige Klammer 1208 1 Rückenschutzplatte 1212 0 Zuschlag einzelne gegossene Klammer 1801 0 Grundeinheit Instandsetzung Zahnersatz 1802 5 Leistungseinheit Halte- und/oder Stützvorr. einarbeiten 1802 6 Leistungseinheit Rückenschutzplatte einarbeiten 1807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung 1933 0 Versandkosten 2

Festzuschuss 6.5BEMA 100 b, 98 f

Beispiel 2 – Bemerkungen: Erweiterung der Modellgussprothese nach Extraktion des Zahnes 32 und Neuplanungeiner gegossenen Klammer am Zahn 34

-Fortbildung

Zu diesem Abrechnungsbeitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten.

www.zahnaerzte-in-sachsen.de

e

202 4 subsumiert. Gleiches gilt für die genannten Klammern nach BEL II-Pos. 203 1 – 203 6und 204 1 – 204 6. Hier gibt es ab 01.04.2014 nur noch die BEL II-Pos. 203 1 und 204 1.Zum Nachweis der angesetzten BEMA-Nr. 98f (Verwendung doppelarmiger Halte- odereinfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtun-gen) kommen nur die BEL II-Positionen 202 7 und 203 1 – 203 6 infrage. Den Nachweisfür die BEMA-Nr. 98 h (Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen) er-bringen nur die BEL II-Positionen 204 1 – 204 6 und 205 0. Beauftragen Sie den Zahntech-niker bei dieser Erweiterung, gegossene Halteelemente nach den BEL II-Positionen 202 1,202 2, 202 3, 202 4, 202 5, 202 6 oder 202 8 einzuarbeiten, können die BEMA-Nrn. 98 fbzw. 98 h nicht berechnet werden. Für die BEMA-Nr. 98 f gilt dies auch für die gebogenenKlammern nach den BEL II-Positionen 381 1 – 381 4, da diese als zahntechnische Regel-leistung dem Festzuschuss-Befund 6.5 nicht hinterlegt wurden.Wird bei Wiederherstellungsmaßnahmen eine gegossene Klammer benötigt, kann sei-tens des Zahntechnikers die BEL II-Position 212 0 (Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n) einmal je Prothese, unabhängig von der benötigten Anzahl, berechnet wer-den. Hinzu kommt noch die BEL II-Position 802 5 für das Einarbeiten einer Halte- und/oder Stützvorrichtung.

FZ-Befund BEMA BEL II1 x 6.5 100 b 801 0, 208 1 in Verbindung mit

164 0, 165 0 und 155 0, 802 698 f 203 1, 212 0, 802 5

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2)

Simona Günzler / Inge Sauer

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1420Praxisführung

Berechnung der GOZ-Nr. 1040 neben BEMADie Frage der Nebeneinanderberechnungder GOZ-Gebührennummer 1040 nebender BEMA-Nr. 107 wird unterschiedlichinterpretiert. Da diese Fragestellung häu-fig im Praxisalltag auftritt, befasste sich derGOZ-Ausschuss der Landeszahnärzte-kammer Sachsen mit diesem Thema understellte in Konsens mit der KZV Sachsendazu folgende Empfehlung:

Zur Beurteilung einer möglichen Neben-einanderberechnung der Gebühren -nummern 1040 GOZ und 107 BEMA ingleicher Sitzung sind die jeweiligen Leis-tungsinhalte der Gebührenpositionen abzugrenzen und zu bewerten.

Die Nr. 107 BEMA beinhaltet ausschließ-lich die Entfernung harter Zahnbeläge jeSitzung und einmal je Kalenderjahr. DieGebühr ist einmal und unabhängig vonder Anzahl der Zähne berechnungsfähig.Entsprechend der Leistungsbeschreibungund den Behandlungsrichtlinien wirdausschließlich auf die Entfernung harterverkalkter Beläge am Zahn abgestellt.

Die Nr. 1040 GOZ hingegen umfasst dasEntfernen supragingivaler und gingivaler

Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächeneinschließlich Reinigung der Zahnzwi-schenräume. Erfasst sind Zahnbeläge, dasEntfernen des Biofilms, die Oberflächen-politur und geeignete Fluoridierungsmaß-nahmen je Zahn, Implantat oder Brü-ckenglied. Unter dem Begriff Entfernungvon Zahnbelägen werden alle Beläge –harte und weiche – subsumiert.Die Nr. 1040 GOZ ist eine selbstständigeBehandlungsmaßnahme, deren Leis-tungsinhalt deutlich über das einfacheEntfernen harter Zahnbeläge hinausgeht.Entsprechend der Grundsätze der GOZist die Gebühr auch dann berechnungsfä-hig, wenn nicht alle der beispielhaft ge-nannten Leistungsinhalte erfüllt wurden.Mehr- oder Minderaufwendungen wer-den über die Bemessungskriterien nach § 5 Abs. 2 berücksichtigt.

Der gebührenrechtliche Ausschluss derNrn. 4050 und 4055 GOZ neben der Nr.1040 GOZ kann nicht mit der Nr. 107 BEMA gleichgesetzt werden, da die Leis-tungsinhalte und auch die Berechnungsfre-quenz erheblich voneinander abweichen.GOZ und BEMA sind voneinander unab-hängige Bemessungsgrundlagen, die un-

terschiedliche Leistungs- und Rechtskrei-se bedienen und deshalb auch nicht mit-einander vermischt werden können.

Eine Vereinbarung der Nr. 1040 GOZ ne-ben der Nr. 107 BEMA für dieselbe Sit-zung ist mit dem gesetzlich versichertenPatienten immer dann möglich, wennnach Abschluss der Vertragsleistung wei-tergehende selbstständige Leistungen er-bracht werden, welche nicht im Leis-tungskatalog der gesetzlichen Kranken -kasse enthalten sind und welche auchkeine besondere Ausführung einer Ver-tragsleistung darstellen.

Die Gebührenbemessung der Nr. 1040GOZ erfolgt bei dieser Konstellation ent-sprechend des Umfangs der professionel-len Zahnreinigung unter Berücksichti-gung der zuvor erbrachten Leistung nachGeb. Nr. 107 BEMA zulasten der gesetz -lichen Krankenkasse und auf der Grund-lage des geleisteten Umfanges unter Berücksichtigung der Umstände, Schwie-rigkeit und des Zeitaufwandes gemäß § 5Abs. 2 GOZ.

Dr. Mathias Görlach

GOZ-Telegramm

Frage Wie erfolgt die Berechnung von Aufbaufüllungen?

Antwort Werden Aufbaufüllungen zur Stabilisierung der Zahnstümpfe unter Einzelkronen nach den GOZ-Nrn. 2200 bis2220 erforderlich, erfolgt die Berechnung nach der GOZ-Nr. 2180. Wird die Aufbaufüllung adhäsiv befestigt,kann zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 angesetzt werden.

Restaurative Leistungen zum Ersatz von Hartsubstanzdefekten unter prothetischen Kronen nach den GOZ-Nrn.5000 ff. können, da hier vom Verordnungsgeber keine Leistungseinschränkungen bezüglich der Rekonstrukti-onsart vorgenommen wurden, nach den Geb.-Nrn. 2050 bis 2130 oder auch nach GOZ-Nr. 2180 berechnetwerden.

Theorie Abrechnungsbestimmung zu den GOZ-Nr. 2200 ff.

Neben den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 sind die Leistungen nach den Nummern 2050 bis2130 nicht berechnungsfähig.

Fundstelle GOZ – Abschnitt CGOZ – Infosystem – Aufbaufüllungen

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 21Praxisführung

Arbeitsmedizinische Vorsorge G 42 für Beschäftigte in Zahnarztpraxen nun alle zwei Jahre

Frau Dr. Nowak, seit Langem gibt es Vor-schriften für die ArbeitsmedizinischeVorsorge, die von Arbeitgebern, alsoauch niedergelassenen Zahnärztinnenund Zahnärzten, beachtet werden müs-sen. Da wäre seit 1993 die BGW-Unfall-verhütungsvorschrift BGV A4 „Arbeits-medizinische Vorsorge“ und seit 2008die gesetzliche „ArbeitsmedizinischeVorsorgeverordnung ArbMedVV“. Wasist Arbeitsmedizinische Vorsorge? Werist verpflichtet, für wen diese zu veran-lassen, und wozu dient sie bzw. dient sienicht?Arbeitsmedizinische Vorsorge ist einePräventionsmaßnahme, um arbeitsbe-dingte Erkrankungen und Berufskrankhei-ten frühzeitig erkennen zu können. Sieleistet einen Beitrag zum Erhalt der Be-schäftigungsfähigkeit. In Zahnarztpraxenist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Be-schäftigten die Vorsorge G 42 „Infektions-gefährdung“ zu veranlassen. Sie umfasstnicht den Nachweis der gesundheitlichenEignung für berufliche Anforderungen.

Seit Oktober 2013 wurde die ArbMedVVgeändert. Was ist neu?Der Begriff Arbeitsmedizinische Vorsor-geuntersuchung findet keine Anwendungmehr. Die Beschäftigten nehmen an derArbeitsmedizinischen Vorsorge in Formeiner Pflichtvorsorge oder Angebotsvor-sorge oder Wunschvorsorge teil. In derZahnmedizin ist die G 42 gemäß dem An-hang Teil 2 als Pflichtvorsorge einzustu-fen. Die Art der Bescheinigung ist grund-legend neu. Bescheinigt werden dieVorsorge mit Datum, als teilgenommenoder nicht teilgenommen, sowie das Da-tum des nächsten Vorsorgetermins. DieBescheinigung enthält keine Angabenmehr zur gesundheitlichen Bedenklich-keit bzw. Unbedenklichkeit. Ergibt dieVorsorge Anhaltspunkte, dass die Maß-nahmen des Arbeitsschutzes für den Be-schäftigten nicht ausreichen, so ist diesdem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutz-

maßnahmen sind vorzuschlagen. Ergibtdie Vorsorge aus arbeitsmedizinischerSicht die Notwendigkeit eines Tätigkeits-wechsels, so darf dies nur mit Einver-ständnis des Beschäftigten bescheinigtwerden.

Welche konkreten Veränderungen erge-ben sich für die Beschäftigten in Zahn-arztpraxen?Die Veränderung in der G 42 ergibt sichnicht vordergründig aus der neuen ArbMedVV. Zu nennen ist hier die Arbeits -medizinische Regel AMR 2.1. Diese giltseit etwa einem Jahr und gibt vor, dass die G 42 bei Nachuntersuchungen bereitsnach 2 Jahren zu veranlassen ist, sobalddie Tätigkeit mit einer Gefährdung durchHepatitis-C-Viren einhergeht.

Gibt es medizinische Gründe für dieFristverkürzung der Vorsorgeuntersu-chung „Tätigkeit mit Infektionsgefähr-dung – G 42“ von bisher 3 auf 2 Jahre?Die Untersuchung hinsichtlich einer He-patitis-C-Infektion ist Bestandteil der G 42

für Beschäftigte in Zahnarztpraxen. Bis-lang galt für die Nachuntersuchungen einIntervall von 3 Jahren. Wird eine Hepati-tis-C-Infektion innerhalb von 2 Jahren erkannt, so ist eine erfolgreiche Behand-lung möglich. Mit einem 3-jährigen Untersuchungsintervall vergibt man sichdie Chance auf diese Therapiemöglich-keit.

Die fakultative Vorsorgeuntersuchung„G 37 Bildschirmarbeit“ gibt es schonseit über 20 Jahren. Ein Fortschreiten derBildschirmarbeit ist auch in Zahnarzt-praxen unverkennbar. Gibt es für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten Verände-rungen hinsichtlich der Vorsorgebestim -mungen?Nein, es bleibt eine Angebotsuntersu-chung für all jene Beschäftigten, die denmaßgeblichen Teil der Arbeitszeit am PC-Monitor tätig sind.

Der LZKS-BuS-Dienst hat in den über 15 Jahren seiner Beratungstätigkeit inden sächsischen Zahnarztpraxen einige

Zu gesetzlichen Änderungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge in Zahnarztpraxen sprach der Leiter des BuS-Dienstesder LZK Sachsen, Dr. Bernd Behrens, mit der Betriebsärztin der LZKS-BuS-Betreuung, Dr. med. Mirella Nowak.

Versicherungsfälle in der Zahnmedizin, Bundesland Sachsen

Meldepflichtige 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Vergleich:Versicherungsfälle für 5 Jahre

5 Jahre (1996 bis 2000)

Arbeitsunfälle 36 33 31 41 33 174 593

Wegeunfälle 43 53 67 50 41 254 429

Berufskrankheiten- 25 20 40 31 25 151 106Verdachtsanzeigen

davon u. a.:Hautkrankheiten 22 18 32 27 21 120 68

Infektions- 1 0 1 2 3 7 6erkrankungen

Atemwegs- 0 1 1 0 0 2 14erkrankungen

Tabelle – Stand der BGW-Statistik: 14.11.2013

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1422Praxisführung/Recht

Wenn Fehlverhalten vermutet wirdSeit dem Jahr 2004 bestehen kraft Gesetzesbei den Krankenkassen und den Kassen-ärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Ver-einigungen Stellen zur Bekämpfung vonFehlverhalten im Gesundheitswesen. Allezwei Jahre muss diese Stelle über ihre Tä-tigkeit gegenüber dem Vorstand der jewei-ligen Organisation, aber auch gegenüberder zuständigen Aufsichtsbehörde, demSächsischen Staatsministerium für Sozialesund Verbraucherschutz, Rechenschaft ab-legen. Nachfolgend soll aus der Tätigkeitder Jahre 2012 und 2013 berichtet werden.

Ermittlungen in 17 FällenInsgesamt wurde in diesem Zeitraum in17 Fällen ermittelt. Wie in der Vergangen-heit (siehe ZBS 1/2012) konnte wiederfestgestellt werden, dass keinerlei Fällevorlagen, die auf ein hohes Maß an krimi-neller Energie hindeuten würden. 13 vondiesen 17 Fällen wurden wegen fehlen-der Nachweisbarkeit, Unschuld oder Ge-ringfügigkeit eingestellt. Lediglich ein

Verfahren wurde zur weiteren Veranlas-sung an den Disziplinarausschuss derKZV Sachsen abgegeben. Zwei Vorgängelagen im Zuständigkeitsbereich der Pa-tientenberatungsstelle der Landeszahn-ärztekammer Sachsen. Strafanzeigemusste in keinem Fall gestellt werden. EinSachverhalt wird derzeit noch geprüft.

ThemenÜberwiegend ging es bei den Meldungenum vermuteten Abrechnungsbetrug (13 Fäl -le). Ein weiterer Fall betraf das Thema„Freie Arztwahl des Patienten auch beiFach(zahn)arztüberweisungen“. Hier wur-de bemängelt, dass bei Überweisungen zu Fach(zahn)arztgruppen Patienten inunzulässiger Weise beeinflusst würden.Diese Thematik wird weiter beobachtet.

AnzeigenerstatterNicht in allen Fällen kann hergeleitet wer-den, wer die Anzeige eingereicht hat. Oft-

mals gehen diese anonym ein. Ansonstenmuss festgestellt werden, dass sich über-wiegend Patienten an die Stelle zur Be-kämpfung von Fehlverhalten im Gesund-heitswesen wenden. Ein weiterer Perso -nenkreis sind (wohl ehemalige) Praxismit-arbeiter sowie zahnärztliche Kolleginnenund Kollegen.

Wie den Medien fast täglich zu entneh-men ist, steht das Thema „Betrug im Ge-sundheitswesen“ weiterhin im Fokus derÖffentlichkeit und der Politik. Gesetzes-initiativen, die sich mit der Angelegenheitverschärfend befassen werden, sind zu erwarten. Aber es bleibt, wie bereits imletzten Bericht ausgeführt, dabei: „Fürden vertragszahnärztlichen Bereich mussjedoch klar festgestellt werden, dass jeg -licher Generalverdacht von der Hand zuweisen ist“.

Ass. jur. Meike Gorski-Goebel

Tausend „Vorsorgekartei“-Karten ver-teilt. Was wird damit künftig?Die Vorsorgekartei muss generell durchden Arbeitgeber geführt werden. Die ver-teilten „Vorsorgekartei“-Karten könnenweiter genutzt werden. Es darf lediglichkein Kreuz zur gesundheitlichen Unbe-denklichkeit oder Bedenklichkeit gesetztwerden. Nur die Teilnahme an der Vor-sorge ist mit Datum und Angabe dernächsten Untersuchung zu dokumentie-ren.

Die Zahnärztekammer hat seit Langemwieder einmal von der Berufgenossen-schaft Zahlen zum Unfall- und Berufs-krankheiten-Geschehen in der sächsi-schen Zahnmedizin bekommen (sieheTabelle Seite 21). Bemerkenswert ist derRückgang der meldepflichtigen Unfällegegenüber dem Stand vor 10 Jahren, be-sonders der Arbeitsunfälle in den Praxen.Wie sind jedoch die gestiegenen Zahlender meldepflichtigen BK-Verdachtsan-zeigen zu bewerten?

Dies lässt sich nur spekulativ beantwor-ten. Die gestiegenen Zahlen beziehensich auf den Bereich der Hauterkrankun-gen von 2008 bis 2012. Die Tatsache,dass Hauterkrankungen einen berufli-chen Zusammenhang haben können,wird von Beschäftigten, Betriebsärztenund behandelnden Ärzten sensibler be-trachtet. Somit kommen mehr Fälle zurAnzeige. Dies ist sicher dem aktiven Wir-ken der Unfallversicherungsträger zuzu-schreiben. In den Jahren 2007 und 2008motivierten sie zu Hand- und Hautschutzmit der Präventionskampagne „DeineHaut: Die wichtigsten 2 m2 Deines Le-bens“. Rückwirkend betrachtet, ist zudemeine unzureichende Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen kritisch zunennen. Dazu zählen z. B. keine oder unzureichende Anwendung von Haut-schutzpräparaten, das Tragen gepuderterLatexhandschuhe oder die Benutzungkeiner oder falscher Schutzhandschuheim Umgang mit Desinfektionsmitteln.Diese Dinge prägen die „Vorgeschichte“

von beruflich bedingten Hauterkrankun-gen, die in Folgejahren in Erscheinungtreten.

Gibt es Möglichkeiten, die über die Ein-haltung der Arbeitsschutzmaßnahmen inder Praxis hinausgehen, um einer Berufs-erkrankung der Haut entgegenzuwirken?Ja. Hierzu hat der Unfallversicherungsträ-ger, die Berufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege, das Seminarprogramm „Haut-nah-erleben“und „Stress juck mich nicht mehr“ entwi-ckelt. Beschäftigte mit beruflich verur-sachten Hautschäden können sich zu diesen Seminaren bei BGWschu.ber.zDresden, Gret-Palucca-Straße 1a in01069 Dresden unter der Telefonnummer0351 8647-5701 näher informieren undanmelden.

Dr. Bernd Behrens,Dr. med. Mirella Nowak

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 23Recht

Aktuelle Urteile

Am 2. Oktober 2013 hatte das SächsischeLandessozialgericht in Chemnitz überzwei vertragszahnärztliche Rechtsstreitig-keiten zu befinden, die von grundsätzli-cher Bedeutung waren.

1. Rechtmäßigkeit der BEMA-Umrelationierung 2004

Ein sächsischer Fachzahnarzt für Kieferor-thopädie hatte seinerzeit einen Honorar-bescheid aus dem Jahr 2004 der KZVSachsen beklagt. Er begründete seine Kla-ge unter anderem damit, dass der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene umrela-tionierte BEMA, der eine erhebliche Ab-senkung der kieferorthopädischen Leis-tungen mit sich brachte, nicht rechtenssei. Der Bewertungsausschuss sei bei derFestlegung von falschen Grundlagen aus-gegangen. Bundesweit wurde dieses Ver-fahren als Musterverfahren geführt. ImJahr 2010 kam es dann zu einer Verhand-lung vor dem Sozialgericht in Dresden.Das Sozialgericht in Dresden konntebeim Zustandekommen des BEMA 2004keinen Rechtsverstoß feststellen. Hierge-gen legte der Kläger Berufung ein. Fast 10 Jahre nach dem eigentlichen Gesche-hen kam es nun zu einer Verhandlung vordem Landessozialgericht. Dieses konnte

ebenfalls keinen Rechtsverstoß bei derUmstrukturierung des BEMA feststellen.Man habe sich im Rahmen des Gesetzes-auftrages aus dem Jahr 2000 gehalten, derdie erfolgte Punktzahlabsenkung für diekieferorthopädischen Leistungen mit sichbrachte. Es sagte außerdem, dass in ei-nem Abrechnungsstreit Gerichte lediglichzu prüfen haben, ob der Bewertungsaus-schuss den ihm für die Gestaltung des BEMA zustehenden Regelungsspielraumüberschritten oder seine Bewertungskom-petenz missbräuchlich ausgenutzt hat.Für beide Punkte sah das LSG keinen Ansatz. Da es sich allerdings um ein Mus-terverfahren gehandelt hat, wurde die Revision zum Bundessozialgericht zuge-lassen. Es bleibt abzuwarten, ob dieserWeg beschritten wird.

2. Zulässigkeit von zwei Teilzulassungen

Der Berufungsausschuss Zahnärzte desFreistaates Sachsens war von einer be-nachbarten KZV verklagt worden. Grundhierfür war, dass ein Vertragszahnarzt ausdem benachbarten KZV-Bereich seinendortigen Versorgungsauftrag auf die Hälftereduziert hat (Teilzulassung) und im Be-reich der KZV Sachsen einen weiteren

hälftigen Versorgungsauftrag beantragtund auch erhalten hat. Er war damit imBesitz von zwei hälftigen Teilzulassungen.Die benachbarte KZV war hiergegen vor-gegangen. Sie geht davon aus, dass esnicht zulässig ist, über zwei halbe Versor-gungsaufträge zu verfügen. Im Bereich derKZV Sachsen wird, wie auch in anderenKZV-Bereichen, derzeit von einer Zulässig-keit zweier Teilzulassungen ausgegangen.Dies wird allerdings, wie im benachbar-ten KZV-Bereich, teilweise auch andersgesehen. Die Gesetzesformulierung istnicht eindeutig und bedarf der Auslegung.Die Klage der benachbarten KZV bliebvor dem Sozialgericht Dresden erfolglos,ebenso die Berufung vor dem Landessozi-algericht. Das LSG folgte der hiesigen Ar-gumentation, dass nach dem Wortlaut desGesetzes es gerade nicht ausdrücklichausgeschlossen ist, über zwei hälftige Ver-sorgungsaufträge zu verfügen. Das LSGhat allerdings die Revision zum Bundes -sozialgericht zugelassen, so dass davonauszugehen ist, dass letztendlich höchst-richterlich entschieden werden wird.

Ass. jur. Meike Gorski-Goebel

Sächsisches Landesssozialgericht positioniert sich in zwei vertragszahnarztrechtlichen Angelegenheiten mit grundsätz -licher Bedeutung

Bestellabhängiges Partnerprogramm ist unzulässigDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dassein Partnerprogramm zwischen einemBrillenglashersteller und Augenoptikern,bei dem vom Bestellvolumen abhängigeSammelpunkte vergeben werden, unzu-lässig ist. (OLG Karlsruhe, Urteil v. 02.10.2013, Az. 4 U 95/13). Geklagt hatte die Wettbewerbszentralegegen einen Brillenglashersteller, der imRahmen eines Partnerprogramms mit Augenoptikern zusammenarbeitete. Hier-bei wurden vom Bestellvolumen abhän-gige Sammelpunkte vergeben, die gegen

Prämien (bspw. Mitarbeiterseminare) inAnspruch genommen werden können.Dies sei ein Verstoß gegen das Zuwen-dungsverbot (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG).Das Oberlandesgericht folgte, entgegender Vorinstanz (LG Freiburg, Urteil v.18.03.2013, Az. 12 = 16/12), dieser Auf-fassung. Das Oberlandesgericht führteaus, dass die Vergabe von Sammelpunk-ten die Zuwendungen unsachlich beein-flusst werden könnten. Dadurch könntezumindest eine mittelbare Gesundheits-gefährdung der Endkunden eintreten. (fw)

Quellen: – Verfahren der Wettbewerbszentrale– damm-legal.de v. 17.10.2013:

<http://www.damm-legal.de/olg-karlsruhe-praemienprogramm-eines-brillenherstellers-fuer-gewerbliche-abnehmer-ist-unzulaessig>

Wettbewerbszentrale aktuell; Infobrief 47-48/2013

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1424Fortbildung

Der Verein Sächsischer Kieferorthopädenhatte sich für den Fortbildungssamstag imNovember einen international renom-mierten und äußerst begehrten Referen-ten nach Leipzig eingeladen. Prof. Dr. Wiechmann ist Kieferorthopädeund Entwickler eines modernen indivi -duellen Lingual-Bracketsystems. UnterLingualtechnik versteht man dabei dieBefestigung einer festsitzenden kieferor-thopädischen Apparatur auf der Zahnin-nenseite. Diese Art der Bracketpositionie-rung bringt für den Patienten einigewesentliche Vorteile. Neben dem deut-lich herabgesetzten Entkalkungsrisiko derZahnhartsubstanz während der Therapiehat die linguale Apparatur den Vorteil,dass sie nahezu unsichtbar von außen ist.Prof. Wiechmann hat auf dem Gebiet derlingualen Orthodontie in internationalenFachzeitschriften zahlreiche wissen-schaftliche Publikationen veröffentlichtund ist organisatorisch und wissenschaft-lich in ein Postgraduiertenprogramm fürLinguale Orthodontie an der UniversitätParis eingebunden. Als klinischer Direktor ist er an der Medi-zinischen Hochschule Hannover mit derpraktischen Leitung des Studienganges„Master of Science in Lingual Orthodon-tics“ betraut. Die Fortbildung fand im Hörsaal der Au-genklinik am Universitätsklinikum Leip-zig statt und Kieferorthopäden aus Sach-sen, Brandenburg, Berlin, Thüringen undSachsen-Anhalt waren zu diesem hochin-teressanten Fortbildungstag angereist.

Die Eröffnung des Fortbildungstages er-folgte durch Herrn Dr. Bieber (Leipzig), dervor kurzer Zeit selbst den Studiengang„Master of Science in Lingual Orthodon-tics“ erfolgreich abgeschlossen hat und dieEinladung des Referenten initiiert hatte. Prof. Wiechmann ging in seiner Darbie-tung zunächst auf die technologischenMerkmale der Lingualtechnik ein undzeichnete die Entwicklung dieser vielver-sprechenden Behandlungstechnik in denzurückliegenden 15 Jahren nach. Durch die modernen computergestütztenTechnologien, welche die Herstellungvollständig individueller lingualer Appa-raturen ermöglichen, hat sich die Lingual-technik in letzter Zeit stark verändert undist heute für alle Behandlungsfälle ein-setzbar. Neue Verfahren im Bereich desRapid Prototyping wie High Speed Mil-ling (HSM) oder Selective Laser Melting(SLM) eröffnen weitergehende Möglich-keiten zur Optimierung dieses Systems.Besondere Merkmale der Neuentwick-lung sind:– individuelle Bracketbasis mit extrem

flachem Design– ein individueller Bracketkörper, der sich

der jeweiligen Zahnform perfekt anpasst– die individuellen Bögen werden von

computergesteuerten Biegeroboternhergestellt.

Durch Anwendung dieser neuen Techno-logien ist es erstmalig möglich, individu-elle, flachere und deutlich kleinere Bra-ckets im Vergleich zu konfektionierten

Systemen herzustellen und anzuwenden.Damit die einzelnen Behandlungsphasenmit dem neuen System optimal verlaufenkönnen, sollte eine aufgrund bisherigerlangjähriger Erfahrungen ausgearbeitetesystematische Vorgehensweise beachtetwerden. Der Referent ging ausführlichund für den Zuhörer gut verständlich aufdie Voraussetzungen für die erfolgreicheIntegration der Lingualtechnik in die täg-liche Praxis ein.

Weitere Schwerpunkte seines Referateswaren:– Besonderheiten beim indirekten Kle-

ben der Brackets bei Kindern und Ju-gendlichen

– Effiziente Mechaniken bei unterschied-lichen Zahnbewegungen

– Skelettale Verankerung in der Lingual-technik

– Kompensative Behandlungen der Klas-se II in Kombination mit dem Herbst-scharnier

– Effizienzsteigerung durch Wahl des rich-tigen Bogens und der richtigen Ligatur

– Besonderheiten der Finishing-Phase.

Anhand aktueller In-vitro-Studien undzahlreicher Kasuistiken konnte die Leis-tungsfähigkeit der neuen Generation deslingualen Bracketsystems überzeugenddargestellt werden. Alle Teilnehmer deslangen Fortbildungstages waren sich einig– der Weg nach Leipzig hat sich gelohnt!Weitere Fortbildungsveranstaltungen dersächsischen Kieferorthopäden werdenauch 2014 stattfinden. Am 06.12.2014 z. B. werden Prof. Dr. Christopher Lux(Heidelberg) und Dr. Chris Köbel(Zwickau) zu Gast in Leipzig sein undüber die funktionskieferorthopädischeTherapie mit dem Funktionsregler nachFränkel berichten.Ein besonderer Dank gilt dem VereinSächsischer Kieferorthopäden für die Un-terstützung der Fortbildungsveranstaltungund den Organisatoren, insbesondere derFirma DaWei-Leipzig UG.

Dr. Carsten Bieber,Prof. Dr. Karl-Heinz Dannhauer

Prof. Dr. Wiechmann (rechts) ist Entwickler einer individuellen lingualen KFO-Apparatur und stellte sein neues System WIN bei einer Fortbildung Anfang Novem-ber in Leipzig vor Fotos: D. Wiechmann, M. Dannhauer

Lingualtechnik STATE OF THE ART –Fortbildungssamstag der sächsischen Kieferorthopäden

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Die Mundöffnungsweite und Verlauf gibtHinweise auf den Funktionszustand derKiefergelenke und der Muskulatur. DieMundöffnungsweite (Zirkamaß derSchneidekantendistanz: (40 mm)) gibt beiVerringerung im physiotherapeutischenInterpretationsbereich Aussage darüber,ob z. B. aufgrund der Reduktion der Biss-höhe (Vertikaldimension) oder Parafunk-tionen (Knirschen) die Muskulatur nichtmehr in der Lage ist, ausreichend beiMundöffnung freizugeben („Muskel-bremse“). Der Verlauf sollte weitgehend „gerade“sein. Bei Abweichungen davon muss voneiner Störung einzelner Strukturen (z. B.ein Gelenkgleithindernis wie ein anteriorgelagerter Discus, der nicht auf den Con-dylus „aufspringt“) oder komplexererStrukturen (Gelenk- und Muskelproble-me) ausgegangen werden. Die Diagnostikerfolgt durch „Verfolgen“ der unteren Mit-tellinie (31,41) im Vergleich zur oberenSituation beim Öffnen (Abb. 7).Der Kiefergelenkbefund berücksichtigtGelenkknack- und Gelenkreibegeräu-sche (Krepitation) bei Öffnungs- undSchließbewegungen. Bewährt hat sichdie beidseitig analoge digitale Untersu-chung (Finger über dem lateralen Condy-lus und im Porus acusticus externus) miteiner Behandlerposition hinter dem Pa-tienten (Abb. 8).Die Muskelpalpation verfolgt das Ziel,Schmerzpunkte (z. B.Triggerpunkte nachTravell) innerhalb der Muskulatur aufzu-spüren. [3] Untersucht werden jeweilsein „Kieferschließerpaar“ (z. B. M. masse-

Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 25Fortbildung

Physiotherapie – Wann ist sie sinnvoll und was hat derZahnarzt zu beachten? (Teil 2)

ter – oberflächlicher Anteil; Abb. 9 links)und ein „Kieferöffnerpaar“ (M. pterygoi-deus lateralis – indirekte Tastung intraoralmit Fingerling oder Handschuh im Be-reich hinter den oberen Weisheitszähnennach cranial; Abb. 9 rechts).

Das Orthopädiescreening verfolgt dasZiel, bei Vorhandensein einer CMD undgleichzeitigen Wirbelsäulenproblemeninterdisziplinäre Behandlungskonzepteanzugehen. Untersucht werden dabei dieHalswirbelsäule in Rotation durch aktiveSeitwärtsdrehungen des Patienten nachrechts und links im Seitenvergleich undbehandlergeführte indirekte Drehungenin Inklination (Kopf-Vorwärtsbewegung)und Reklination (Kopf-Rückwärtsbewe-gung). Unterschieden ist der Physiothera-peut/Orthopäde/Manualmediziner alsKotherapeut aus zahnärztlicher Sicht erforderlich. [4], [5]

Diagnose(n):In Abhängigkeit von den Befunden mitMuskelpalpationspunktauffälligkeiten(Myopathie) oder mit Gelenkbeteiligung(Arthropathie) oder beider SystemanteileMyoathropathie: Dazu kommen additivnoch die parafunktionellen Optionen(Bruxismus, Zungenpressen etc.).

Zahnärztliche TherapieDie Therapie der CMD erfolgt häufigzahnärztlicherseits mit Schienen oderAufbissbehelfen und/oder mit myofunk-tionellen, manuellen physiotherapeuti-schen Techniken.

Prothetische, bisslageverändernde Maß-nahmen (z. B. Bisshebung) oder kieferor-thopädische Behandlungen schließensich erforderlichenfalls an.

Zahnärztlich-physiotherapeutischeKombinationstherapie:– Je mehr auffällige Befunde, desto wahr-

scheinlicher ist eine Kombinationsthe-rapie mit dem Physiotherapeuten

– Bei verschiedenen Voraussetzungen

Abb. 8 – Kiefergelenkbefund

Abb. 9 – Muskelpalpation

Abb. 10 – Orthopädie

Abb. 11 – NeurologieAbb. 7 – Mundöffnungweite und Verlauf

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1426Fortbildung

(reduzierte Schneidekantendistanz o. Ä.) kann es besser sein, vor der Schie-nentherapie mit der Physiotherapie an-zufangen (Erhöhung der Beweglichkeit)

– Schienentherapie: neben der Nachjus-tierung (K8, GOZ 7050) kann zur „Neu-erarbeitung“ der Zentrierung eine vo-rangegangene Physiotherapie eineEffizienzsteigerung bewirken – Trigger-punktreduktion, moderate Kapseldeh-nung, anleitendes Kieferbewegungs-training durch den Therapeuten imSinne einer Krankengymnastik, Entlas-tung des Mundbodens bei Zungenpres-sern, Blockadereduktion bei Halswir-belsäulenproblemen

– In keinem Fall sollte isoliert zahnmedi-zinisch weitertherapiert werden, wennvernetzte Befunde (HWS, erheblichesTriggerpunktaufkommen etc.) vorhan-den sind.

– Je mehr nichtzahnärztliche, physiothe-rapeutische Probleme reduziert wer-den, desto besser läuft die zahnärztli-che Therapie, desto „entlasteter“ ist derPatient.

– Die Kombinationstherapie kann auchEntlastung der Kostenträgersystemebringen.

Rezeptgestaltung:Diagnose: Myo/Arthropathie des/der KiefergelenkeErbitte 6 x manuelle Therapie der Kiefer-gelenke

Zusammenfassung:Physiotherapeuten können die zahnärzt-liche Therapie wirksam unterstützen unduns den Patienten schmerztherapeutischentlasten. Um dies zu erreichen, müssenbeide Berufsgruppen einander fachlich

verstehen. Dies erreicht man durch ge-genseitige Gespräche und Absprachen,die die Probleme des entsprechendenFachgebietes beleuchten. Dazu müssenwir zuerst in unserem Gebiet fit sein undggf. danach im anderen Gebiet Einsichtgenommen haben.Besonders effizient sind gemeinsameKursbesuche.Die beschriebene Verfahrensweise könn-te als elementarer Beginn gesehen wer-den.

Dr. Ralph-Steffen ZöbischElsterberg

Kiefergelenkbehandlung aufgrund der Indikation CMD –Zahnärztliche Verordnung von HeilmittelnDer Zahnarzt hat die Möglichkeit, aufdem Muster 16 = (rotes) Kassenrezept diephysiotherapeutischen Maßnahmen zuverordnen. Folgende Anzahl einer Ver-ordnung ist möglich:

Variante 1: 6 x physiotherapeutische MaßnahmenSollten danach weitere Maßnahmen not-wendig sein, kann der/die Zahnarzt/-innoch einmal ein Rezept mit 6 x physio-therapeutischen Maßnahmen verordnen.

Variante 2: Einmalig 10 x physiotherapeutische Maß-nahmen.Sollte die Therapie nicht ausgereicht ha-ben, kann nach Rücksprache mit derKrankenkasse und dem/der Physiothera-peuten/-in ein weiteres Rezept, mit evtl. 4 x oder 6 x physiotherapeutischen Maß-nahmen verordnet werden.Die Hintergründe müssen in der Kartei-karte gut dokumentiert werden.Eine Bewilligung der Krankenkasse istnicht erforderlich.Eine entsprechende Diagnose sollte auf

dem Kassenrezept angegeben werden:Myoarthropathie, Kieferklemme, starkeKiefergelenksschmerzen, CMD (kranio-mandibuläre Dysfunktion) usw.Eventuell sollte die/der Patientin/Patientsich auch bei einem Orthopäden (zusätz-lich zum Zahnarzt/ Kieferorthopäden)vorstellen, um weitere Krankheitsursa-chen (z. B. HWS) abzuklären. Sollten dieBeschwerden vom Rücken/Schulter usw.kommen, dann erfolgt die Krankengym-nastik über den/die Orthopäden/-in undnicht über den/die Zahnarzt/in. Der/dieZahnarzt/-in kann den Patienten auch zueiner Klinik überweisen, wenn er/sie sichnicht sicher bei der Diagnose ist.Fangopackungen dürfen nur für den Ge-sichtsbereich verwendet werden!Weiterhin können auch Elektrotherapie z. B. Tensstrom, Stellatumblockade mit-tels Elektrotherapie, Migränebehandlungoder manuelle Lymphdrainage angewen-det werden.Die Kiefergelenktherapie ist eine speziel-le Behandlungstechnik für Patienten, dieu. a. durch Zähneknirschen und -pressenEinschränkungen im Kiefergelenk entwi-

ckelt haben. Auch eine Fehlstatik der Wir-belsäule und der Beine kann reflektorischden Kieferbereich beeinflussen.Beschwerden wie Migräne, Kopfschmer-zen, Augenflimmern, Beckenschiefstel-lung, Schwindel oder Tinnitus, deren Ursache normalerweise nicht im Kiefer-gelenk vermutet wird, können durch eineFehlfunktion des Kiefergelenkes verur-sacht werden.

Anwendungsgebiete:Folgende Symptome können Hinweiseauf eine CMD geben: (Liste nicht vollstän-dig)– Zahnschmerzen– Taubheitsgefühl im Mund– Kauschwierigkeiten– Knacken oder Reibegeräusche des Kie-

fergelenkes– Mund öffnet sich nicht vollständig– Nacken-, Kopf- und Gesichtsschmerzen– Druck auf den gesamten Kopf– Augenflimmern, Schmerzen hinter den

Augen– Ohrenschmerzen– Halsschmerzen

e -FortbildungZu diesem Fortbildungsbeitrag können Sie

Fortbildungspunkte erhalten.www.zahnaerzte-in-sachsen.de

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 27Fortbildung/Bücherecke

– Rückenschmerzen– Schulterschmerzen– nach Zahnbehandlungen, wie Zahner-

satz oder Einsetzen neuer Kronen, dieeine lange Mundöffnung erfordert haben

– rheumatische ErkrankungenNach einem ausführlichen Befund setztman die Behandlung dem Befundergeb-nis entsprechend an.Meist wird mit einer Lockerung der Hals-wirbelsäule begonnen, da über die Mus-kelketten der Halswirbelsäule der Kiefer-bereich reflektorisch beeinflusst wird.Anschließend wird das Kiefergelenkmeist erst von außen, dann von innen (mitHandschuhen) behandelt.Durch gezielte Griffe an der Muskulatur,Dehnungen an Bändern und am Kieferge-lenk selbst werden spezielle Reize ins Ge-webe gesetzt. Durch diese Lockerungwird eine Verbesserung der Beweglich-keit im Kiefergelenk, wie z. B. der Mund-öffnung, erreicht.Der Osteopath hat hier eine Sonderstel-

lung, da er auch Spannungsstörungen innerhalb des Knochens, wie sie bei langeandauernden Fehlbelastungen der Zähneoder Zahnextraktionen entstehen, regulie-ren kann. Damit werden eine Reizung derKiefernerven minimiert und weiterführen-de Beeinflussungen der Halswirbelsäuleund Wirbelsäule gesamt verringert.Ein weiteres Aufgabengebiet sind die peripheren Bewegungsstörungen, diesich durch eine veränderte Statik auf dasKiefergelenk auswirken. So wirkt sich eine Drehung im Becken aufdie Wirbelsäule aus und diese führt dieDrehung bis zur Halswirbelsäule weiter.Die an der Halswirbelsäule fixiertenStrukturen, wie Rippen, Muskeln undBänder, werden in ihrem Zug und Druckauf das Kiefergelenk verändert und bewir-ken einen gestörten Verlauf in der Mund-öffnung und -schließung. Eine Behandlung durch den qualifiziertenPhysiotherapeuten oder Osteopathen isthäufig im Zusammenhang mit einer CMD

unerlässlich, da der Zahnarzt die peri -pheren Einflüsse auf das Kiefergelenknicht vollumfänglich beeinflussen kann.Bei schwereren Funktionsstörungen kannes sein, dass noch weitere Fachbereichemit in die Behandlung integriert werdenmüssen. So kann ein Ausgleich der Bein-länge mittels Schuheinlagen oder die Behandlung von sogenannten Störfeldernwie Narben erforderlich sein.

Abrechnungshinweis:Manuelle Therapie ist eine zusätzlicheQualifikation und als solche verord-nungsfähig.

Durchschnittliche Behandlungszeit lautGKV*-Vertrag: 20 Minuten(Inkl. der erforderlichen Dokumentationund Nachbereitung der Behandlung)

Peter Plaumann, Osteopath/Manualtherapeut

Elsterberg/Plauen

Triggerpunkt-Therapie bei Kopfschmerzen & Migräne

Es sticht, pocht und zieht – Kopfschmerzgehört zu den häufigsten körperlichenBeschwerden und ist in vielen Fällenchronisch. Besonders tückisch ist die Tat-sache, dass sich Migräne oder andere Ar-

ten von Kopfweh unterschiedlich äußernund auch verschiedene Ursachen haben.Eine Therapie, die nur Symptome behan-delt, greife deshalb zu kurz, ist ValerieDeLaune überzeugt. Die Akupunkteurinund Physiotherapeutin zeigt in ihremBuch „Triggerpunkt-Therapie bei Kopf-schmerzen & Migräne“, wie Patientensich mithilfe der sogenannten Trigger-punkt-Therapie selbst helfen können. Triggerpunkte sind laut DeLaune Knotenin Muskeln, die aus einer anhaltendenKontraktion beziehungsweise Anspan-nung hervorgingen. Die Ursachen hierfürkönnten körperliche Verletzungen sein,aber auch falsche Belastungen, unter-oder überbeanspruchte Muskeln oderemotionale Faktoren, schreibt die Auto-rin. In ihrem Buch erklärt sie, wie mansich durch Druck auf die eigenen Trigger-punkte nachhaltig Linderung verschafft.Anhand von bebilderten Schritt-für-Schritt-Anleitungen kann der Leser dieeinzelnen Behandlungsschritte einfachnachvollziehen. Zudem erfährt man, wie Triggerpunkte

entstehen, welche Arten des Kopfschmer-zes sie auslösen und welche weiterenFaktoren zu einem chronischen Verlaufführen können.

Dr. Frank WürfelValerie DeLauneTriggerpunkt-Therapie bei Kopfschmer-zen & MigräneJunfermann, 2013Preis: 24,90 EuroISBN: 978-3873878419

Es gibt nichts, wofür man Zeit findet.Wenn man Zeit haben möchte, mussman sich welche schaffen.

Leopold von Ranke1795 – 1886;deutscher Historiker,

Historiograph des preußischen Staates,Hochschullehrer und königlich

preußischer Wirklicher Geheimer Rat

Zitat des Monats

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Wirkung von HealOzoneTM 2130C aufAggregatibacter actinomycetemcomitansund Porphyromonas gingivalis – Eine In-vitro-StudieProf. Dr. Th. Hoffmann09.07.2013

Roderer, Beate IngridKraniofaziale Morphologie bei mdxMäusen mit Dystrophin-MangelProf. Dr. med. dent. Tomasz Gedrange 10.09.2013

Gregor, Claudia (geb. Fritsch)A 31P-MRS study on the metabolism ofhuman masseter in individuals with diffe-rent vertical facial patternProf. Dr. med. W. Harzer14.11.2013

Walther, Helmut-GeorgDer Zahnarzt und Hochschullehrer GerdStaegemann (1927–1995) und sein Bei-trag zur Entwicklung der Zahnmedizin inder DDR unter besonderer Berücksichti-gung der zahnärztlich-akademischenAusbildung in DresdenProf. Dr. med. C.-P. Heidel05.11.2013

Zur Verleihung des Doktorgrades gratuliert die ZBS-Redaktion herzlich.

Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1428Promotionen

Promotionen an sächsischen UniversitätenMedizinische Fakultät der Universität Leipzig

Julia Fritzsche(Salomonsborn)Expression von EGFR, HER-2 und COX-2beim Zervixkarzinom: Vergleich von Primärtumoren und Rezidiven(Pathologie)

Dr. med. Ronny Hesse(Dittmannsdorf)Behandlungsergebnisse der transoralenLaserchirurgie bei Tumoren des oberenAerodigestivtraktes (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde)

Julia Kaiser(Paderborn)Die Kolumellaentwicklung bei Patientenmit Lippen- Kiefer-Gaumenspalten in Abhängigkeit vom operativen Konzept(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Maria Klässig(Markkleeberg)Zwischen Bologna-Prozess und Approba-tionsordnung – wie kann die kieferortho-pädische Studentenausbildung in Leipzigim Spannungsfeld nationaler, europä -ischer und internationaler Vorgaben zu-kunftsorientiert verändert werden?(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Thorsten Küttner(Burgstädt)Vergleichende Untersuchungen zurMundgesundheit und zahnärztlichen Ver-sorgung von Senioren unter Berücksichti-gung der Wohnsituation (Sozialmedizin und Public Health)

Steffen Busse(Magdeburg)Kenntnisse zur Mundgesundheit vonBundeswehrsoldaten unter Berücksichti-gung der Individual- und Gruppenpro-phylaxe (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Julia Kunze(Zeitz)Zur Integration der Seniorenzahnmedizin

in die prägraduale zahnärztliche Ausbil-dung in Deutschland, Österreich und derSchweiz (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Tina Rudatzki(Lutherstadt Eisleben)Untersuchungen zur Abbindeexpansionvon verschiedenen Artikulationsgipsenbei unterschiedlicher Lagerung (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

Christian Otto Baumberger(Leipzig) Untersuchungen unterschiedlicher Regis-trierverfahren zur Genauigkeit der navi-giert-kontrollierten Fräse in der Felsen-beinchirurgie(Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde)

Paul Otto Diemer (Ellwangen)Die zahnmedizinischen Dissertationenan der Universität Leipzig 1919–1945(Geschichte der Medizin)

Universitätsklinikum Carl-Gustav Carus Dresden

Lippert, LydiaUntersuchung zur antimikrobiellen

Zeichnung: Harm Bengen (ad’medien)

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 29Herstellerinformation

Vom richtigen Umgang mit implantologischschwierigen SituationenDie Statistik belegt, dass eine wach-sende Anzahl von Patienten sich fürimplantologische Behandlungen ent-scheidet. Laut der Deutschen Gesell-schaft für Implantologie im Zahn-,Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI)werden in Deutschland mittlerweilemehr als eine Million Implantate proJahr inseriert – Tendenz steigend. Inder Literatur werden Erfolgsraten vonbis zu 98 % angegeben. Aber kein Fallgleicht dem anderen und möglicheKomplikationen können nie zur Gän-ze ausgeschlossen werden. Expertensprechen davon, dass in Deutschlandjährlich rund 134.000 Implantate ver-loren gehen, also etwa alle vier Minu-ten eines. Mit dem Seminar „Miss -erfolge, Problemsituationen undLösungsansätze“ nimmt sich Implan-tathersteller m&k diesem heiklen Thema an.

Das Fortbildungsangebot der m&kakademie bietet im Jahr 2014 vier Maldie Chance, sich über den richtigenUmgang mit implantologisch schwie-rigen Situationen zu informieren. DasSeminar findet am Unternehmenssitzin Kahla am 9. Mai 2014 samt 3D-Live-OP unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Ralf

Dammer statt. Weitere Termine unterLeitung von Prof. Dr. Dr. Kai-Olaf Henkel sind der 8. März 2014 (eben-falls mit 3D-Live-OP) in Hamburg undder 10. Oktober 2014 in Zeuthen. Dr. Guido Schönwälder führt das Semi-nar am 14. November 2014 am Stand-ort in Hagen durch. Die Teilnahme -gebühr beträgt pro Person 300,– Eurobzw. 350,– Euro bei 3D-Live-OP.

Die Teilnehmeranzahl für die Fortbil-dungsveranstaltung „Misserfolge,Problemsituationen und Lösungsan-sätze“ ist begrenzt.

Weitere Informationen:m&k gmbhTelefon 036424 [email protected]

Über implantologische „Misserfolge, Problemsituationen und Lösungsansät-ze“ wird an allen vier Standorten der m&k akademie informiert

Helfen Sie mit!Spendenkonto:

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BLZ 370 800 40www.help-ev.de

Damit aus Not Perspektive wird. Katastrophenhilfe und Entwicklung.

Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/1430Kleinanzeigen

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Einladungen zum 6. Fränkischen Zahnärztetag

und zu den 10. Mitteldeut-schen Fortbildungstagen bei.Einem Teil dieser Ausgabe liegt

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Zahnärzteblatt SACHSEN 01/14 31Personalien

60 02.02.1954 Dipl.-Med. Elke Feibel-Sauer04668 Grimma

09.02.1954 Dipl.-Stom. Sabine Thiele01277 Dresden

12.02.1954 Dipl.-Stom. Roland Remitschka04347 Leipzig

25.02.1954 Dr. med. Sylvia Enghardt01454 Radeberg

28.02.1954 Dipl.-Med. Christina Hundhammer04565 Regis-Breitingen

65 13.02.1949 Dipl.-Med. Lothar Uhlig09496 Marienberg

16.02.1949 Dipl.-Med. Christine Gräf09119 Chemnitz

70 04.02.1944 Dr. med. Werner Handschug01454 Radeberg

08.02.1944 Ingeborg Matthes02906 Niesky

13.02.1944 Dipl.-Med. Ingrid Richter09114 Chemnitz

14.02.1944 SR Anna-Kathrin Druschke01920 Panschwitz-Kuckau

14.02.1944 Karin Steinberger09474 Crottendorf

15.02.1944 Dr./Med.Univ. Sofia Peter Ziesch09111 Chemnitz

18.02.1944 Dr. med. dent. Ute Grimm01705 Freital

19.02.1944 Utta Trostorff08144 Ebersbrunn

27.02.1944 Dipl.-Med. Karin Popov08352 Pöhla

28.02.1944 Volker Schluttig08485 Lengenfeld OT Wolfspütz

75 01.02.1939 Dr. med. dent. Anke Künstler04157 Leipzig

Geburtstage im Februar 2014

10.02.1939 Dr. med. dent. Bernd Gieme04552 Borna

11.02.1939 Ulrike Abu-Id01309 Dresden

12.02.1939 Waltraud Schneider09212 Limbach-Oberfrohna

21.02.1939 Dipl.-Stom. Diethild Hennig01069 Dresden

80 01.02.1934 Dr. med. dent. Hans-Dieter Wenge04539 Groitzsch

81 06.02.1933 Dr. med. dent. Lore Genserowski04849 Bad Düben

82 22.02.1932 Dipl.-Ing. Dr. Dr. med. habil. Manfred Andreas04318 Leipzig

84 25.02.1930 SR Dr. med. dent. Heinz Joannou01277 Dresden

85 06.02.1929 Dr. med. dent. Roland Arnold09509 Pockau

24.02.1929 SR Klaus Sasse08340 Schwarzenberg

86 19.02.1928 MR Dr. med. dent. Lothar Fritze09120 Chemnitz

93 04.02.1921 Dr. med. dent. Christian Schmidt04720 Döbeln

100 23.02.1914 Dr. med. dent. Ullrich Werner02763 Zittau

Wir gratulieren!

Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

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........................................................................................................................................... .........................................................................................................................................Vorname Nachname

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