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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • September 2015 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Kommunikation schnell und bequem 3 Bankdaten 3 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4 Marina Kräh, neue Auszubildende im ZBV Niederbayern, stellt sich vor 4 Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 6 Alle Jahre wieder… sollten Sie Ihre Rechungen im Auge behalten 6 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 7 GEMA-Pflicht für Musik in Praxen entfällt 7 Weihnachtsgeld und Freistellung 8 Meldeordnung 9 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 10 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 2. Halbjahr 2015 11 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlen- schutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte 13 Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal – Hinweise 15 MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 15 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe Aktuelles Fortbildungsangebot des ZBV Oberpfalz 16 56. Bayerischer Zahnärztetag 18 Einladung zur Fortbildungsveranstaltung Verein ehemaliger Zahnmedizinstudenten Regensburg e.V. 19 AG Endo Niederbayern 20 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 21 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 28 GERIATRIE 30 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE 32 REFERAT JUNGE ZAHNÄRZTE, ZAHNÄRZTINNEN UND ANGESTELLTE ZAHNÄRZTE 33 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 34 ES KOMMT NICHT DARAUF AN, MIT DEM KOPF DURCH DIE WAND ZU RENNEN, SONDERN MIT DEN AUGEN DIE TÜR ZU FINDEN Werner von Siemens Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht (siehe Seite 11) Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte Termin: 04. November 2015, 16.00 – 18.15 Uhr Ort: apoBank Passau, Bahnhofstraße 7, 94032 Passau Referent: Dr. Michael Ueding (siehe Seite 13-14) Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern Mittwoch, 11. November 2015 • 15.00 Uhr Seminarraum ZBV Niederbayern (siehe Seite 6)

zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern · Das Fatale an diesem „Balihoo“ ist die Tatsache, dass beide Verbände nicht über genügend professionell eingearbeitete und geeignete

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 3 • September 2015

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHT

Editorial 2

ZBV INFOMitgliederbewegung 3Mitgliedsbeiträge 3Kommunikation schnell und bequem 3Bankdaten 3Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4Marina Kräh, neue Auszubildende im ZBV Niederbayern, stellt sich vor 4Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 6Alle Jahre wieder… sollten Sie Ihre Rechungen im Auge behalten 6Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 7GEMA-Pflicht für Musik in Praxen entfällt 7Weihnachtsgeld und Freistellung 8Meldeordnung 9

REFERAT FORTBILDUNGFortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 10Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 2. Halbjahr 2015 11Aktualisierung der Fachkunde im Strahlen-schutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte 13Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal – Hinweise 15MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 15Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe Aktuelles Fortbildungsangebot des ZBV Oberpfalz 1656. Bayerischer Zahnärztetag 18Einladung zur Fortbildungsveranstaltung Verein ehemaliger Zahnmedizinstudenten Regensburg e.V. 19AG Endo Niederbayern 20

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 21

REFERAT PRAXISFÜHRUNG 28

GERIATRIE 30

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE 32

REFERAT JUNGE ZAHNÄRZTE, ZAHNÄRZTINNEN UND ANGESTELLTE ZAHNÄRZTE 33

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 34

ES KOMMT NICHT DARAUF AN, MIT DEM KOPF DURCH DIE WAND ZU RENNEN,SONDERN MIT DEN AUGEN DIE TÜR ZU FINDEN

Werner von Siemens

Fortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht (siehe Seite 11)

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Termin: 04. November 2015, 16.00 – 18.15 Uhr

Ort: apoBank Passau, Bahnhofstraße 7, 94032 Passau

Referent: Dr. Michael Ueding(siehe Seite 13-14)

Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern

Mittwoch, 11. November 2015 • 15.00 UhrSeminarraum ZBV Niederbayern

(siehe Seite 6)

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Dr. Peter Maier

Vorsitzender KZVBBezirksstelle Niederbayern

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als Editorial diesmal ein bemerkenswerterBlick auf die standespolitische Situationaus Sicht unseres Kollegen Dr. KlausAichinger, langjähriger Vorstandsvorsit-zender des ZBV, niederbayerischer Dele-gierter in der Vertreterversammlung derKZVB und Delegierter zur Vollversamm-lung der BLZK:

Da capo

Der Antrag auf Enthebung des Vorstandsin der Vertreterversammlung der KZVBam 08.05.2015 wurde auf Grund vonStimmengleichheit nicht angenommenund konnte deshalb auch nicht abge-stimmt werden. Damit war der Versuch,die KZVB zu entmachten, knapp geschei-tert.

Die Details sind hinreichend bekannt.

Als Delegierter mit dem notwendigenzeitlichen Abstand frägt man sich, welches absurde Theater man der bayeri-schen Kollegenschaft wieder einmalgeboten und zugemutet hat.

Als Mitglied des Berufsverbandes ZZB(Zukunft Zahnärzte Bayern), dessenGründungsmitglied ich bin, werde ich beimeiner Beurteilung die Parteibrilleabnehmen und versuchen, den erzeugtenFlurschaden neutral zu kommentieren.

Ich hatte die Hoffnung, dass der altegepflegte Dualismus zwischen FVDZ undZZB überwunden sei, indem sich gutge-sinnte, praxis- und zukunftsorientierteKolleginnen und Kollegen zur Erzielungeines funktionellen Optimums zusam-menfinden könnten. Dabei bestündeauch die Möglichkeit Ballast in den eige-nen Reihen zu reduzieren, um zukunfts-orientierte Lösungen ohne Parteiabhän-gigkeit entwickeln zu können.

Zur Bestandsaufnahme:

Die gute Zusammenarbeit zwischen Kol-legen aus dem FVDZ und ZZB im Kam-mervorstand der letzten Jahre gebendazu berechtigte Hoffnung.

Auf Seiten der KZV erleben wir zweibewährte hauptamtliche Vorsitzende, dieErfolge vorweisen können, die bundes-weit anerkannt sind. Eventuelle innerver-

bandliche Unstimmigkeiten müssen kor-rigierbar sein.

Leider kommt hier, wie über Jahregeprobt, die Politik des Machtanspruchsins Spiel. Instinkte zur Übernahme dereinen Körperschaft (KZVB) durch dieandere (BLZK) lassen das Eine zum Ande-ren kommen und geben dem Gescheheneine neue pikante Note.

Der Wechsel eines 74-jährigen ZZB-Delegierten mit der dadurch entstande-nen Pattsituation, sowie die Hoffnungdurch Anreize den einen oder anderenZZB Delegierten zum Wechsel zu bewe-gen, ließen der Szenerie zur Pflege alterAnimositäten, sowie dem Versuch, alteRechnungen zu begleichen, freien Lauf.

Begleitet wurde die zunehmend degou-tante Entwicklung mit einer Pressedar-stellung, die man als klebrigen Journalis-mus bewerten kann.

Was um Himmelswillen ist in die Haupt-akteure gefahren, sich selbst so zubeschädigen? Man hatte das Gefühl einerFremdsteuerung von außen. Dabei wurdemit hohem Einsatz gespielt, nämlich demVerlust der Glaubwürdigkeit.

Mühsam gepflegte Pflanzen des Vertrau-ens wurden beschädigt.

Das Fatale an diesem „Balihoo“ ist dieTatsache, dass beide Verbände nicht übergenügend professionell eingearbeiteteund geeignete zahnärztliche Personen,ganz zu schweigen von Persönlichkeiten,verfügen. Die logische Konsequenz wäreeine Koalition der Vernunft und eingerüttelt Maß an Verantwortungsbe-wusstsein gegenüber dem Berufsstand.

Aber hier habe ich Zweifel, wenn z.B.beim Bauvorhaben der KZV zum Erhaltdes Vermögens der bayerischen Zahnärz-tinnen und Zahnärzte eine gesicherteInvestition durch Erstellung von Miet-wohnungen auf eigenem Grund in Ober-sendling in Frage gestellt wird.

Man kann darauf warten bis die Gegen-seite das Bauvorhaben der BayerischenLandeszahnärzte Kammer unter Berück-sichtigung der Finanzierungsfrage inFrage stellt.

Es ist auch zu erwarten, dass der Versuch,die derzeitige KZV-Führung per Antrag

in der nächsten VV der KZVB zu ent-machten, wieder gestellt wird, in derHoffnung, außer den 74-jährigen Kolle-gen einen weiteren durch „Be-ratung“umzustimmen.

Ein wahrlich garstiges Spiel!

Es liegt im Wesen einer Demokratie, dasswechselnde Mehrheiten das weitereGeschehen bestimmen. In etwa einemJahr sind Neuwahlen zur KZVB.

Danach wird entsprechend dem Wahler-gebnis gehandelt. Ohne Tricks, ohneÜberläufer und ohne weitere Peinlich-keiten.

Alle beteiligten Kolleginnen und Kolle-gen sollen sich ins Bewusstsein rufen,dass sie zum Wohle der bayerischen Kol-legenschaft gewählt wurden.

Befriedigung von Eitelkeiten undPostenakquirierungen haben keine Prio-rität.

Ich persönlich werde am Ende meinerberuflichen Tätigkeit als noch gewählterDelegierter die Entwicklung beobachten.Meine Wertung wird sine ira et studio sodeutlich ausfallen, wie ich es für nötigerachte.

Also: alles von vorne – da capo!

EDITORIAL

2 ZNN 3-2015

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ZNN 3-2015 3

ZBV INFO

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben

seines Mitglieds:

Herrn Zahnarzt

Martin Tremmel94374 Schwarzach

geboren 20.10.1928verstorben 10.08.2015

Anmeldungen: von:Dr. Asenkerschbaumer Martin, Regensburg OberpfalzDr. Frötscher Benjamin, Deggendorf ErstmeldungZÄ Günaydin Seda, Regensburg OberpfalzDr. Haj Omer Dima, Deggendorf ErstmeldungZÄ Linke Michaela, Hundelshausen BerlinZA Löckler Matthias Rochus, Regensburg OberpfalzZÄ Niederfeilner Elisabeth Isabel, Passau OberbayernZÄ Schäffner Melanie, Regensburg OberpfalzZA Suttner Tobias Michael, Passau ErstmeldungDr. Teng Hiang-Hwa, München StuttgartZÄ Ulsamer Veronika, Neustadt a.d.Donau OberpfalzDr. Wänninger Ernst Alfred, Straubing OberpfalzDr. Wiegand Anja, Kelheim OberbayernDr. Zimmermann Franz-Zeno, München München Stadt u. LandZÄ Marischler Stefanie, Bogen ErstmeldungZÄ Radziwill Valerie Barbara, München Erstmeldung

Abmeldungen: nach:

Dr. Boyen Petra, Lappersdorf OberbayernDr. Ehbauer Sebastian, Regensburg OberpfalzZÄ Hagen Alexandra Shirin, Pentling OberbayernDr. Merkl Ingo, Vilseck OberpfalzDr. Moser Kristina, Regensburg OberpfalzZA Rindfleisch Tobias, Passau OberbayernDr. Rösner Astrid, Regensburg OberpfalzDr. Rösner Helge, Regensburg OberpfalzZA van Marm Johannes, Brunnenthal Österreich

Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

Kommunikationschnell und bequem

Wir bitte alle Mitglieder neue oder geän-derte Kommunikationswege zu melden:• Telefon-Nr.• Fax-Nr.• E-Mail-Adressen

Sie unterstützen uns damit, um unkom-pliziert und schnell mit Ihnen in Kontakttreten zu können, offene Fragen zu klärenbzw. Hilfestellungen anzubieten.

Der Mitgliedsbeitrag für das 4. Quartal2015 ist am 1. Oktober 2015 zur Zahlungfällig.

Sofern Sie dem ZBV Niederbayern einSEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt ha-

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV NiederbayernGruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5Euro 105,– 37,50 22,50 105,– 37,50 37,50 22,50 50 v.H. der Beitragshöhe nach

der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenIBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteIBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRGGläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645

ben, werden die Beiträge jeweils zum 15.des zweiten Monats eines Quartals ein-gezogen. Sollte dem ZBV Niederbayernkein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vor-liegen, sind die Beiträge zum 1. einesQuartals zu überweisen.

Bankdaten

Bitte teilen Sie uns Änderungen IhrerBankdaten umgehend mit. Formulare fürSepa-Basislastschrift-Mandate könnenbeim ZBV angefordert werden oder stehenzum Download unter www.zbv-nieder-bayern.de (Zahnärzte - Formulare) bereit.

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ZBV NiederbayernMontag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag,14.00 bis 16.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected]

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected] eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle NiederbayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 UhrAnsprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

ZBV INFO

4 ZNN 3-2015

Marina Kräh, neue Auszubildende im ZBV Niederbayern,stellt sich vor

Endlich! Endlich bin ich angekommen,als Auszubildende Marina Kräh im ZBVNiederbayern. Ohne den Arbeitsplatzanpreisen zu wollen, ich hätte mir nichtsBesseres vorstellen können. Heute, am01.09.2015, ging ich mit wahnsinnigemHerzklopfen den Stadtplatz entlang, inRichtung Essigberg. Diese Nervositätwurde aber, als ich ankam, sofort vonmeiner zukünftigen Kollegin FrauBlaschzok zunichte gemacht. Siebegrüßte mich herzlich und der Start insArbeitsleben war geschafft!

Die Zeit vor dem Arbeitsbeginn verbrach-te ich vor allem mit meinen Freunden,man musste den Schulabschluss schließ-lich gebührend feiern. Wir waren vielunterwegs, die letzten Ferien dauertennämlich knapp acht Wochen. Trotzdemdachte ich jeden Ferientag mit großerVorfreude an den bevorstehenden Tag X,den 01.09.15. Natürlich machte ich mirauch Gedanken, ob der Start in den neu-en Lebensabschnitt denn passabel vor-übergehen würde. Im Hinterkopf wussteich aber immer, dass es nur fantastischwerden könnte, mit solch netten Kolle-

ginnen! Generell machte ich mit dieserAusbildungsstelle einen Glücksgriff,denn die Arbeit im ZBV entspricht genaumeinen Vorstellungen und Träumen:interessante Bürotätigkeiten, perfekteLage des Arbeitsplatzes, herzliche Kolle-ginnen. Was kann da schiefgehen?

Auch in den Ferien besuchte ich dieDamen des ZBV schon öfter, denn ich

wollte ihnen meine Abschlusshose prä-sentieren und schon mal die Büroluftschnuppern. Besonders stolz war ich, alsich eine E-Mail bekam, die schon meineeigene E-Mail-Adresse für den Arbeits-platz beinhaltete. Nun konnte es losge-hen!

Ich freue mich schon sehr auf die kom-menden drei Jahre!

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Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Lauf-zeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.

Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

ZNN 3-2015 5

ZBV INFO

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ZBV INFO

6 ZNN 3-2015

Regelmäßige Verjährungsfrist

Vertragliche Erfüllungsansprüche verjäh-ren gem. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch(BGB) grundsätzlich innerhalb von dreiJahren. Ansprüche, die beispielhaft in2012 entstanden sind, verjähren in derRegel mit Ablauf des 31.12.2015. Verjäh-rung bedeutet, dass Sie durch den Ablaufeiner bestimmten Frist (hier drei Jahre)die Möglichkeit, einen bestehendenAnspruch durchzusetzen, verloren haben.

Bei Ärzten & Zahnärzten istdie Rechnung Fälligkeitsvor-aussetzung

Ein wenig anders ist die Verjährung beiärztlichem und zahnärztlichem Honorar.Hier ist die Erteilung einer Rechnungüberhaupt Fälligkeitsvoraussetzung, umdie Dreijahresfrist in Gang zu setzen. Sobestimmt § 12 GOÄ bzw. § 10 GOZ, dassdie Vergütung fällig wird, wenn demPatienten eine der Honorarordnung ent-

sprechende Rechnung erteilt worden ist.Somit verjähren Ihre Honorarforderun-gen aus dem Jahr 2012, soweit demPatienten im Jahr 2012 eine Rechnungübermittelt wurde, mit Ablauf des31.12.2015. Wurde dem Patienten für dieBehandlung im Jahr 2012 allerdings dieRechnung erst im Jahr 2014 übermittelt,verjährt der Anspruch erst mit Ablauf des31.12.2017.

Bloße Mahnschreiben verhin-dern die Verjährung nicht

Der Eintritt der Verjährung lässt sichdurch Hemmung oder Neubeginn derVerjährung beeinflussen. Dazu reichtallerdings die bloße Mahnung nicht aus.Erforderlich zur Hemmung der Verjäh-rung sind z. B. schwebende Verhandlun-gen (§ 203 BGB). Das bedeutet, ihrPatient möchte zwar zahlen, kann diesaber nicht in einer Rate und bietet daherRatenzahlung an. Nachteil ist, Sie müs-sen den Zahlungseingang ständig imAuge behalten. Sicher ist, wenn Ihr

Patient Ihnen schriftlich erklärt, Ihnendas Honorar zu schulden. Ein solchesAnerkenntnis lässt die Verjährungsfristneu laufen (§ 212 BGB). Der sichersteWeg aber ist ein gerichtlicher Mahnbe-scheid oder die Klageerhebung (§ 204BGB).

Aber Achtung!

Lassen Sie die Rechnungsstellung jahre-lang liegen, droht Ihnen die sog. Verwir-kung Ihres Honoraranspruchs. Das giltjedenfalls dann, wenn die Rechnung demPatienten nach Behandlungsabbruchund Aufforderung zur Rechnungsstel-lung grundlos erst knapp vier Jahredanach übersandt wurde. Sie solltendaher Ihre Rechnungen immer zeitnahzum Behandlungsabschnitt stellen.

Rita Schulz-HillenbrandFachanwältin für Medizinrecht /Mediatorin im Gesundheitswesen

www.schulz-hillenbrand.de

Alle Jahre wieder…sollten Sie Ihre Rechnungen im Auge behalten

Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrterHerr Kollege,

der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern (ZBV) lädt Sie hiermit gemäß § 8 seiner Satzung form- und fristgerechtzur ordentlichen Mitgliederversammlungein.

Ort:Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing

Tag/Beginn:Mittwoch, 11. November 2015, 15.00 Uhr

Folgende Unterlagen können bei Bedarfbeim ZBV Niederbayern angefordert wer-den:

• Bilanz zum 31.12.2014• Haushaltsplan für das Jahr 2016

Die Niederschrift über die letzte Mitglie-derversammlung des ZBV Niederbayernvom 26.11.2014 liegt gemäß § 2 derGeschäftsordnung des ZBV Niederbayernmit dem Prüfbericht der Bundeszahnärz-tekammer über unsere Rechnungslegungfür das Jahr 2014 bei den im Amt be-findlichen Obleuten und im ZBV Niederbayern zur Einsichtnahme auf.

Anträge zur Ergänzung der Tagesord-nung sind gemäß § 4 der Geschäftsord-nung des ZBV Niederbayern bis spätes-

tens 02. November 2015 schriftlich ein-zureichen; eine entsprechende Begrün-dung ist beizufügen.

Die Tagesordnung erhalten unsere Mit-glieder im Oktober per Post.

gez. Zahnarzt Ernst Binner1. Vorsitzender

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ZNN 3-2015 7

ZBV INFO

Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht

In § 4 der Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:

„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegendie aus der Ausübung seines Berufs erge-benden Haftpflichtansprüche ausrei-chend zu versichern und dies auf Ver-langen des zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbands oder der Landeszahn-

ärztekammer nachzuweisen. Die Versi-cherungspflicht besteht für den Zahnarztpersönlich, es sei denn, er ist in vergleich-barem Umfang, insbesondere im Rahmeneines Anstellungs- oder Beamtenverhält-nisses, gegen Haftpflichtansprüche abge-sichert.“

Der ZBV Niederbayern bittet aus diesemGrund bei Neuanmeldungen oder Um-

stufungen von Mitgliedern um Vorlageeines Nachweises einer ausreichend ab-geschlossenen Berufshaftpflichtversiche-rung (Kopie der Versicherungspolice bzw.Bescheinigung des Versicherers).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dassZuwiderhandlungen dieser Nachweis-pflicht mit Bußgeld geahndet werdenkönnen.

GEMA-Pflicht für Musik in Praxen entfälltBZÄK und KZVB zur Entscheidung des BGH

Berlin/Karlsruhe, 22. Juni 2015 – Bun-deszahnärztekammer (BZÄK) und Kassen-zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)informieren über das Urteil des Bundes-gerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2015,nachdem für das Abspielen von Radio-musik in Zahnarztpraxen keine Gebührenan die Verwertungsgesellschaft GEMAgezahlt werden müssen (Az.: I ZR 14/14).

Mit seiner Entscheidung folgt der BGHeinem Urteil des Europäischen Gerichts-hofs (EuGH) vom März 2012, der im Falleines italienischen Zahnarztes im glei-chen Sinne entschieden hatte. Die Gesell-schaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte(GEMA) hatte einen Zahnarzt auf nach-trägliche Zahlung von Gebühren ver-klagt, weil dieser in seinem WartezimmerRadiomusik hatte laufen lassen.

„Nach jahrelanger Unklarheit in dieserSache besteht nun Rechtssicherheit“, so

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK.Bereits im Jahr 2012 hatte die BZÄK auf-grund des EuGH-Urteils dafür plädiert,keine GEMA-Gebühren von Zahnärztenzu verlangen. „Aus zahnmedizinischerSicht kann ein Radioprogramm im War-tezimmer und bei der Behandlung dieangespannte Situation für Patienten auf-lockern und eine angenehme Atmosphä-re schaffen“, erklärte Engel.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzen-der der KZBV: „Die höchstrichterlicheEntscheidung der Karlsruher Richter istnur konsequent. Damit ist auf nationalerEbene endgültig klargestellt, dass eineWiedergabe von Hintergrundmusik inPraxen keine öffentliche Wiedergabe istund nicht vergütungspflichtig unter dasUrheberrechtsgesetz fällt.“

„Es ist sehr vernünftig, in der PraxisMusik zur Beruhigung einzusetzen, umbei panikähnlichen Zuständen die Angst

- zum Beispiel vor dem Bohren - etwas zunehmen. Wenn sich der Patient auf dasRadioprogramm konzentriert, kann er dieGedanken an Schmerzen möglicherweiseverdrängen. Solche Effekte sind mittler-weile auch klinisch sehr gut belegt, unteranderem auch durch eine aktuellewissenschaftliche Studie der UniversitätWitten/Herdecke", sagte Eßer.

Mit freundlicher Genehmigung derBZÄK

Pressekontakt:BZÄK: Dipl.-Des. Jette KrämerTelefon: 030 40005-150, E-Mail: [email protected]

KZBV: Kai FortelkaTelefon: 030 280 179-27, E-Mail: [email protected]

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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ZBV INFO

8 ZNN 3-2015

Weihnachtsgeld und Freistellung

Leser fragen – Die Kanzlei DR. HALBERECHTSANWÄLTE antwortet.

adp®-medien:Wie sichere ich mich dagegen ab, dasseine Gratifikation (Weihnachtsgeld) zum„Standard" wird?

Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE:Sofern eine Gratifikation/Weihnachts-geld Inhalt des Arbeitsvertrags ist, kommtes auf die Formulierung des Vertragstex-tes an. In vielen Fällen wird die Erwäh-nung einer solchen Sonderzahlungbereits dazu führen, dass die Arbeitneh-mer einen entsprechenden Ansprucherwerben.

Handelt es sich tatsächlich um eine frei-willige Leistung des Arbeitgebers, solltedieser vor jeder Auszahlung darauf hin-weisen, dass es sich um eine freiwilligeLeistung handelt, die nur das laufendeKalenderjahr betrifft. Darüber hinaussollte der Arbeitgeber sich eine Erklärungder Arbeitnehmer unterzeichnen lassen,aus der hervorgeht, dass diese zur Kennt-nis nehmen, dass es auch in Zukunft kei-nen Anspruch auf derartige Leistungengibt.

adp®-medien:Muss ich die Freistellung einer ZFA oderangestellten Zahnärztin nach erfolgterKündigung begründen?

Kanzlei DR. HALBE RECHTSANWÄLTE:Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber ver-pflichtet, seine Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer entsprechend den vertrag-lichen Vereinbarungen zu beschäftigen.Wenn bereits arbeitsvertraglich vorgese-hen ist, dass im Fall einer Kündigung eineFreistellung erfolgen kann, ist dies ohneweiteres möglich. Ohne entsprechendevertragliche Vereinbarung kann eineFreistellung nur dann erfolgen, wenndem Arbeitgeber nicht zugemutet wer-den kann, die Mitarbeiterin oder denMitarbeiter bis zum Ende der Kündi-gungsfrist weiter zu beschäftigen. Diesist nur in wenigen Ausnahmefällen anzu-nehmen.

Möglich ist eine Freistellung zur Erfül-lung noch bestehender Urlaubs- odersonstiger Freistellungsansprüche desArbeitnehmers. Dies muss seitens desArbeitgebers ausdrücklich erklärt werden,wobei zugleich der Urlaubszeitraum kon-kret festgelegt werden muss.

Mit freundlicher Genehmigung vonDr. Dirk Erdmann

adp®-medienagentur & verlagTelefon: 0172-595 92 31Fax: 02129-56 79 31mail 1: [email protected] 2: [email protected]: www.adp-medien.deFriedhofstraße 65, 42781 Haan/Rheinland

Dr. Dirk Erdmann

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ZNN 3-2015 9

ZBV INFO

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung, beizufügen.

Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In Ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung

Meldeordnung

gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassungsowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung imSinne des Melderechts, sowohl inner-halb des Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Eine Meldung des Arbeitgebers an dieKZVB ersetzt nicht die Information anden ZBV.

Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberin-nen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-

hend mitzuteilen, dass sie eine Assisten-tin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxisbeschäftigen oder wenn eine angestellteZahnärztin bzw. ein angestellter Zahn-arzt tätig wird. Insbesondere sollten wirüber den Beginn und die Beendigungderartiger Arbeitsverhältnisse informiertwerden, auch wenn die betroffenenZahnärzte grundsätzlich selbst zu diesenMeldungen verpflichtet sind. Die Anga-ben sind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen kann dem zahnärzt-lichen Nachwuchs in Zukunft mehr Bera-tung und Hilfestellung angebotenwerden.

Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBVNiederbayern Frau Gabi Blaschzok unterder Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:[email protected]

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REFERAT FORTBILDUNG

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ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkeitenverbessert, vertieft und bestätigt werden.Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischen Kronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:

• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMF-Ausbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

VORMERKUNG FÜR Prophylaxe Basiskurs Teil I Prothetische Assistenz Teil II Ort: Straubing Ort: Landshut Kursgebühr: 595,00 € Kursgebühr: 395,00 €

Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse� Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie)� Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älterals 5 Jahre! (Kopie)Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig!

Vorname, Name Teilnehmer/in

Geburtsname und Geburtsdatum

Praxisadresse

Unterschrift Praxisinhaber/in Praxisstempel

Rückfax an: 0 94 21-56 86 88 88oder per E-Mail an: [email protected]

Kurstermine 2015

Prothetische Assistenz in Landshut

Termine: 27./28. November 2015 und04./05. Dezember 2015

Referententeam: Dr. Irene Aichinger,ZMF & ZMV Irmgard Marischler

Anmelden können Sie sich unter:http://www.zbv-niederbayern.de/Fortbildung/Alle-Fortbildungen/

Hier finden Sie die Ausschreibung mitAnmeldeformular bzw. Vormerkung zumKurs!

� Ich wünsche eine Teilnahme anden freiwilligen kursbegleitendenLeistungskontrollen zur Erlangungdes Zertifikates über eine erfolg-reiche Kursteilnahme.

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oderZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV

– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

4. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal –Hinweise

Kurse zur Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz bieten sowohl der ZBVNiederbayern als auch die EuropäischeAkademie für zahnärztliche Fort- undWeiterbildung (eazf) der BayerischenLandeszahnärztekammer (BLZK) an.

Kurse zum Erwerb des Kenntnisnachwei-ses gemäß § 18a Abs. 3 der Röntgenver-ordnung bietet der ZBV Niederbayern

nicht an. In diesem Jahr haben Sie u.a.noch die Möglichkeit, die Fachkunde ineinem 3-tägigen Kurs vom 26.10. bis28.10.2015 in München zu erwerben.

Für Teilnehmer von Abschlussprüfungen,die die Röntgen-Abschlussprüfungnicht bestanden haben, bietet die BLZKüber die eazf 10-stündige Röntgenkur-se an, um den erforderlichen Kenntnis-

stand gemäß § 18a der Röntgenverord-nung zu erlangen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an dieBLZK, Frau Sandra Gamon: Telefon 089-72 48 01 74, E-Mail: [email protected] an die eazf: Telefon 089-72 48 04 50, E-Mail: [email protected].

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REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

Aktuelles Fortbildungsangebot des ZBV Oberpfalz

„Prophylaxe Basiskurs“

Termin: 23. – 26. September und 29. September – 02. Oktober 2015

Referenten: Dr. T. Bimmerle, Dr. M. Kröger, Dr. D. Moder, Dr. L. Tabenski, Dr. F. Taubenhansl, ZÄ V. Vogl

Kursort: Zahn-, Mund- und KieferklinikRegensburg

Kursgebühr: 490,00 € + 95,00 € Ver-brauchsmaterialien

„Prothetische Assistenz“

Termin: 06. – 09. Oktober 2015

Referenten: Priv.-Doz. Dr. R. Lang, Dr. T. Plein, Dr. V. Runknagel

Kursort: Zahn-, Mund- und KieferklinikRegensburg

Kursgebühr: 360,00 € + 30,00 € Ver-brauchsmaterialien

Bitte fügen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen (Kopie) bei:

• Helferinnenbrief (Zahnarzthelferin)oder Urkunde (ZahnmedizinischeFachangestellte)

• Röntgenbefähigung nach § 23 Abs. 4bzw. § 18 a Abs. 3 der Röntgenverord-nung (nicht älter als 5 Jahre)

„Die professionelle Zahnreinigung“

Termin: Mittwoch, 07. Oktober 2015, 08.30 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 17.30 Uhr

Referenten: Dr. T. Bimmerle, Dr. D. Moder, Dr. L. Tabenski

Kursort: Zahn-, Mund- und KieferklinikRegensburg, Seminarraum

Kursgebühr: 220,00 € pro Teilnehmer/-in

Max. Teilnehmer: 30 Personen

Kurs Nr. 4/2015„Geht Aufklärung auch weniger traumatisch?“

Termin: Samstag, 19. September 2015, 09.00 – 13.00 Uhr

Referent: Prof. Dr. Dr. Ernil Hansen,Regensburg

Kursort: Zahn-, Mund- und KieferklinikRegensburg, Seminarraum

Kursgebühr: 110,00 € / 80,00 € (Ass.)Max. Teilnehmer: 42 Personen

Fortbildungspunkte: 5

Abrechnung der systemati-schen Parodontopathien undBehandlung von Kiefer-gelenkserkrankungen beigesetzlich Versicherten

Termin: Freitag, 25. September 2015, 14.00 – 17.00 Uhr

Referentin: Petra Neufeld, Amberg(ZMF und Praxismanagerin)

Kursort: Universitätsklinikum Regens-burg, Pathologie Hörsaal

Kursgebühr: 60,00 € für Zahnärzte / 40,00 € für zahnmedizinisches PersonalMax. Teilnehmer: 70 Personen

Fortbildungspunkte: 4

Kurs Nr. 5/2015Thema „Low-Tech-Dentistry“

Was die Zahnerhaltung mit gering-invasiven und schadensgerechtenInterventionen zur Versorgung vonPatienten heute beitragen kann

Termin: Samstag, 10. Oktober 2015, 09.00 – 15.00 Uhr

Referent: Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle,Heidelberg

Kursort: Universitätsklinikum Regens-burg, Pathologie Hörsaal

Kursgebühr: 220,00 € / 170,00 € (Ass.)Fortbildungspunkte: 8

Kurs Nr. 6/2015Thema „Notfallseminar fürZahnärzte“

Termin: Samstag, 28. November 2015,09.00 – 16.30 Uhr

Referent: Dr. med. Rainer Franz Tichy,Regensburg

Kursort: Rettungsdienstschule MalteserHilfsdienst, Am Singru n 1, Regensburg

Kursgebühr: 150,00 € / 120,00 € (Ass.)Max. Teilnehmer: 25 Personen

Fortbildungspunkte: 9

Begleitveranstaltung zu KursNr. 6/2015 Kompaktkurse für Ehepartnerund Praxispersonal –Gruppentraining

„Lebensrettende Sofortmaß-nahmen in der zahnärztlichenPraxis“

Termin: Samstag, 28. November 2015,09.00 – 13.00 Uhr

Referent: Dr. Johann Sommer, Regens-burg

Kursort: Rettungsdienstschule MalteserHilfsdienst, Am Singrün 1, Regensburg

Kursgebühr: 60,00 €

Kurs Nr. 7/2015

Thema „Schritt für Schrittmehr Wunschpatienten!“

Jeder bekommt die Patienten, die man(sich) verdient.

Termin: Samstag, 28. November 2015,09.00 – 16.30 Uhr

Referent: Hans-Philipp Brunnert, Hamburg

Kursort: Zahn-, Mund- und KieferklinikRegensburg, großer Hörsaal

Kursgebühr: 150,00 € / 100,00 € (Ass.)Fortbildungspunkte: 9

Zielgruppen: Praxisinhaber/SonstigeEntscheider in der Praxis / aus demLebensumfeld.

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

München – Drei K’s prägen in diesemJahr den Kongress Zahnärztliches Per-sonal im Rahmen des 56. BayerischenZahnärztetags: „Kinder – Karies – KFO“,lautet das Motto der Fortbildungsver-anstaltung für Praxispersonal. Zu denHerausforderungen und Perspektivenbei der Behandlung von Kindern undJugendlichen stehen mehrere interes-sante Vorträge auf dem Programm.

Die Abrechnung von Wiederherstellungs-maßnahmen und Suprakonstruktionensowie außervertragliche und zusätzlicheVereinbarungen für die Behandlung vonKindern und Jugendlichen sind bei demzentralen Fachkongress für Praxisteamsebenso Themen wie die frühkindlicheKaries und verschiedene Narkosemög-lichkeiten in Abwägung von Not-wendigkeit, Risiken und Nebenwirkun-gen.

Wie sich Fehlstellungen auswirken

Weitere Vorträge befassen sich mit denAuswirkungen von Habits und Fehlstel-lungen, fehlendem oder unzureichendemImpfschutz sowie der Erkennung vonKinderkrankheiten, deren Symptomenund möglichen Komplikationen in der Zahnarztpraxis. Schwerpunkte sindaußerdem die gesunde Ernährung amArbeitsplatz sowie Chancen und Risikender neuen Medien.

„Dieser Kongress ist perfekt auf dieAnforderungen zugeschnitten, die an dasPraxisteam gestellt werden. Die Referatebringen Spannendes und Neues für denPraxisalltag“, so Dr. Silvia Morneburgund Dr. Peter Maier, die beiden Referen-ten Zahnärztliches Personal der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer, die dasProgramm gemeinsam mit der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK ent-wickelt haben.

Informationen und Anmeldung

Der 56. Bayerische Zahnärztetag findetin diesem Jahr vom 22. bis 24. Oktober in

Ein Muss für Praxisteams56. Bayerischer Zahnärztetag: Kinder – Karies – KFO

München statt. Bei der Fortbildungs-veranstaltung gibt es wie immer den Kongress für Zahnärztliches Personal undeinen Kongress für Zahnärzte.

Weitere Informationen und Anmeldung:www.bayerischer-zahnaerztetag.de

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089-724 80-211, Telefax: 089-724 80-444,E-Mail: [email protected]

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SONSTIGE FORTBILDUNGEN

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SONSTIGE FORTBILDUNGEN

Zahnärztlicher Bezirksverband NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing

Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2015, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)

Anmerkung:

Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum

Praxisstempel/Unterschrift

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)

Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Siean der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2015 21

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss dem zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamt unver-züglich gemeldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularewie

- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

- Meldung an die Krankenkasse

- Mutterschutzgesetz

- Regelung zum Beschäftigungsverbot

finden Sie unter folgendem Link:

http://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_suche.html

Suchbegriff: „Mutterschutz“

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

EINSTIEG ZUM AUFSTIEGBeruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rInformations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer

München – Der aufgelegte Flyer „Eineglänzende Entscheidung“ der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer (BLZK)gibt einen Überblick über das BerufsbildZahnmedizinische/r Fachangestellte/rZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zuAusbildung und Aufstiegschancen undvermittelt einen ersten Einblick in dieArbeitswelt des/r ZFA, um junge Men-schen für den Ausbildungsberuf in derZahnarztpraxis zu interessieren.

Schulabschluss und Eintritt in dasBerufsleben – für Schulabgänger stehtspätestens mit Ende des Schuljahres diegroße Entscheidung an: Welche Ausbil-dung ist die richtige? Welcher Beruf hatZukunft? Gute Aussichten bietet eineAusbildung zum/zur ZahnmedizinischenFachangestellten ZFA.

Der Flyer zeigt, welche Grundvorausset-zungen ein junger Mensch erfüllen sollte,wenn er sich für eine Ausbildung in einerZahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicherenUmgang mit Menschen jeden Alters,Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-

tungsbewusstsein und Interesse an Tech-nik. In Stichpunkten werden die Ausbil-dungsinhalte im dualen System in Praxisund Berufsschule, die Dauer der Ausbil-dung, die Zwischen- und Abschlussprü-fung und die Vergütungsempfehlungdargestellt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Be-rufsausbildung ergeben sich umfangrei-che Perspektiven zur berufsbegleitendenFort- und Weiterbildung. Nach derAnpassungsfortbildung ProphylaxeBasiskurs und Prothetische bzw. Kieferor-thopädische Assistenz folgen Aufstiegs-fortbildungen

• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeas-sistenz ZMP für den Bereich Prophyla-xe und Gesundheitsberatung,

• zur Zahnmedizinischen FachassistenzZMF, tätig in der Prävention, Praxisor-ganisation und Mitarbeiterführung

• zur Dentalhygieniker/in DH, speziali-siert für die Praxis mit parodontologi-schem Schwerpunkt,

• für Organisation, Management und

Abrechnung bietet sich die Zahnmedi-zinische Verwaltungsassistenz ZMV an.

Als Kernaussage soll den Interessenten„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwor-tungsvoll und zukunftssicher mit Per-spektiven durch Qualifikation“ imGedächtis bleiben. Für weitere Informa-tionen zum Berufsbild ZFA verweist derFlyer auf die Zahnärztlichen Bezirksver-bände als Ansprechpartner vor Ort.

Den Flyer gibt es als PDF zum Herunter-laden, Ansehen oder Ausdrucken auf derInternetseite der Bayerischen Landes-zahnärztekammer. Er ist auch kostenfreials Druckwerk im Online-Shop unterwww.blzk.de/shop oder per Fax unter089/7 24 80-272 erhältlich.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon 089/7 24 80-172,Fax 089/7 24 80-173,E-Mail:[email protected]

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

22 ZNN 3-2015

Am 23. 7. 2015 fand die Abschlussfeierder Staatlichen Berufsschule 2 inLandshut für die Gesundheitsberufe mitAuszeichnung der besten Absolventin-nen statt. Nach einem geistlichen Impulsdurch die Religionspädagogen derBerufsschule wurden neben medizini-schen Fachangestellten und pharmazeu-tisch kaufmännischen Assistentinnenauch 49 zahnmedizinische Fachange-stellte nach erfolgreichem Abschlussihrer Ausbildung feierlich verabschiedet.Im Rahmen dieser Abschlussfeier wurdenihnen die Urkunden, die Prüfungszeug-nisse und die Berufsschulzeugnisse vonden Vorsitzenden der Prüfungsausschüs-se und den Klassleiterinnen überreicht.

Die Abschlussfeier, die vom ZBV Nieder-bayern mit einer großzügigen Spendeunterstützt wurde, fand im festlichgeschmückten Ergoldinger Bürgersaal

statt. Auch zahlreiche Ehrengäste, unterihnen auch der BundestagsabgeordneteFlorian Oßner, Landshuts 3. Bürgermei-ster Erwin Schneck und stellvertretenderLandrat Fritz Wittmann, sowie Vertreterder zuständigen Kammern und Prü-fungsausschüsse kamen zu der Feier.

Frau Dr. Elisabeth Emslander, Prüfungs-ausschussvorsitzende an der Berufsschu-le 2 Landshut, überbrachte ein Grußwortfür den zahnärztlichen Bezirksverbandund gratulierte den Absolventinnen imNamen des ZBV und der gesamten Zahn-ärzteschaft. Als Arbeitgeber freuen wirZahnärzte uns ganz besonders, dass wie-der 49 junge Menschen im Einzugsbe-reich der Berufsschule Landshut eineAusbildung für den Beruf der Zahnmedi-zinischen Fachangestellten absolvierthaben. Die Absolventinnen sind in denPraxen heißbegehrt und können oft zwi-

schen mehreren Stellenangeboten wäh-len. Der Erfolg der Auszubildenden istauch immer ein Erfolg für die jeweiligeAusbildungspraxis. Es wird immer schwe-rer, junge Menschen dafür zu begeistern,das Behandlungsteam einer Praxis zuverstärken. Die Ausbildungsberufe befin-den sich in einer bedeutenden Konkur-renzsituation mit den weiterführendenSchulen und der Aussicht auf ein Studi-um. Jedoch bietet auch der Beruf derZFA vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten,die man z.T. durch berufsbegleitendeFortbildungen erreichen kann und diesich finanziell lohnen. Es wurden neueStudiengänge geschaffen und selbstän-dige Tätigkeit ist möglich. "Stay hungry"diese Aufforderung von Steve Jobbs, demverstorbenen Apple Gründer, richtet sichan Berufsanfänger, sich immer weiter zuqualifizieren. Dazu leisten die Angebote

49 frischgebackene ZFAs für NiederbayernFeierliche Entlassfeier der Gesundheitsberufe an der Berufsschule Landshut

Berufsschule insgesamt Prüfung Prüfung Röntgen Röntgen bestanden nicht bestanden bestanden nicht bestanden

Landshut 52 49 3 50 2

Passau 48 48 0 47 1

Straubing 36 35 1 33 3

Summe 136 132 4 130 6

Abschlussprüfung für Zahnmedizinische FachangestellteSommer 2015

Von 136 angetretenen TeilnehmerInnen haben vier die Prüfung nicht bestanden.Wir gratulieren zum erfolgreichen Abschluss ganz herzlich!

Ausbildungsverträge – wichtiger Hinweis

In § 4 (5) „Urlaub, Arbeitszeit“ muss ausrechtlichen Gründen aufgrund bundes-einheitlicher Beschlussfassung die durch-schnittliche tägliche Arbeitszeit einge-

tragen werden (dabei wird ein Berufs-schultag als Arbeitstag mit 8 Stundenangerechnet). Der Eintrag einerwöchentlichen Arbeitszeit, analog zu

Dienstverträgen mit Praxispersonal beiabgeschlossener Berufsausbildung, isthier nicht zulässig.

Ernst Binner1. Vorsitzender

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2015 23

der Zahnärztekammer wertvolle Hilfe.Ein weiterer nicht zu unterschätzenderPluspunkt ist die Vereinbarkeit von Berufund Familie, denn auch Teilzeitkräftesind in den Praxen sehr gefragt.

Schulleiter Johann Cikanek betonte, eineInvestition in Bildung ist immer noch dieInvestition mit der besten Rendite. Ergratulierte den ehemaligen Auszubilden-den zu ihrem Erfolg nach 3 Jahren dualerAusbildung. Stellvertretender Landrat,Fritz Wittmann, erwähnte den zuneh-menden Fachpersonalmangel im Ge-sundheitsbereich in der Region Lands-hut. Deshalb habe die Stadt und derLandkreis Landshut Investitionen imzweistelligen Millionenbereich in diekürzlich fertig gestellte Generalsanierungder Berufsschule 2 getätigt. Bürgermei-ster Erwin Schneck nannte den fertigenBau "ein Leuchtturmprojekt" der berufli-chen Bildung und beglückwünschte dieAbsolventinnen zu ihrer weltweit aner-kannten und beneideten "Premiumaus-bildung".

Die Feier wurde musikalisch von einerMusikgruppe aus Schülern und Studien-referendaren der Berufsschule 2 um-rahmt. Dargeboten wurden Musikstücke,die voll den Geschmack der Schülerinnenaber auch der zahlreichen Gäste voll tra-fen und auf große Resonanz stießen, wiez.B. „Knockin’ on heavens door" und„We are the Champions". Im Anschlussergab sich bei leckeren Häppchen undGetränken Gelegenheit für ungezwunge-ne Unterhaltungen von Absolventinnen,Eltern und Freunden mit den Ehrengäs-ten und Lehrern.

Mit Preisen des Zahnärztlichen Bezirks-verbandes Niederbayern als Anerken-nung für hervorragende Leistungen inder Abschlussprüfung wurden die Prü-fungsbesten der Berufsschule Landshut,Frau Katharina Jochim (PraxisklinikAitrachtal, Mengkofen), Frau Sarah Lehner (Praxis Dr. Udo Schulz, Eggen-felden) und Frau Nadine Marei (Praxis Dr. Karl Schönberger und Dr. Peter Hofmann, Landshut) geehrt. Frau

Katarzyna Boszko (Praxis Dr. DanielPodolsky und Dr. Christian Hörner, Dingolfing) wurde im Fachbereich ZFAfür das beste Berufsschulzeugnis geehrt.Wir gratulieren den Prüfungsbesten undallen weiteren Absolventinnen ganzherzlich zu ihrem erfolgreichen Abschlussund hoffen, dass ihr erlernter Beruf fürsie zum Traumberuf geworden ist und siesehr lange Freude darin haben mögen.Wir wünschen ihnen viel Glück, Erfolgund Gottes Segen für ihren beruflichenund privaten Lebensweg.

Die Prüfungsbesten der Berufsschule 2 Landshut mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse (v.l. Dr. Elisabeth Emslander, ZFA Sarah Lehner,ZFA Katharina Jochim, OStR. Elke Sterz, Dr. Bernhard Weindl).

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Das Bundesministerium für Bildung undForschung bietet voraussichtlich auch2016 im Rahmen des Förderprogramms„Begabtenförderung Berufliche Bildung“Stipendien für die berufliche Fort- undWeiterbildung von ZahnmedizinischenFachangestellten an. Von allen Bewer-ber/innen können die besten drei Jahrelang, beginnend ab Januar 2016, Förder-gelder in Höhe von insgesamt 6000 € fürFort- und Weiterbildungen abrufen. AlleBewerber werden von der BayerischenLandeszahnärztekammer informiert, obsie für die Förderung ausgewählt wurdenund ein Stipendium erhalten.

Die Voraussetzungen für eine Bewer-bung um ein Stipendium sind:

• Berufsausbildung zur/zum Zahnmedi-zinischen Fachangestellten (ZFA) mitPrüfung in Bayern, Gesamtergebnis

Begabtenförderung Berufliche BildungZahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sichnach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipen-dium bewerben

der Berufsabschlussprüfung (Prüfungs-zeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte

• Der Bewerber darf zu Beginn der För-derung (Januar 2016) das 25. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben.

Interessenten wenden sich bitte bis spä-testens 31.10.2015 per Mail unterAngabe der Postanschrift an das ReferatZahnärztliches Personal: [email protected].

Nähere Informationen erhalten Sie auchauf der Homepage der Stiftung Begab-tenförderungswerk berufliche Bildunggem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de,Weiterbildungsstipendium sowie auf derHomepage der Bayerischen Landeszahn-ärztekammer www.blzk.de, Ausbildung,Fort- und Weiterbildung.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

Der ZBV Niederbayern ehrt jährlich imHerbst Zahnarzthelferinnen mit einerPraxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jah-ren und mehr. Bei der Festlegung derBerufsjahre kann die Ausbildungszeitangerechnet werden.

Die Ehrung erfolgt in der Form, dass derbetreffenden Mitarbeiterin eine Urkundesowie ein kleines Präsent zugesandt werden.

Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitar-beiterin wünschen, senden Sie bitte denAntrag unter Angabe des Namens unddes Geburtsdatums der zu Ehrenden bisspätestens 31. Oktober 2015 an denZahnärztlichen Bezirksverband Nieder-bayern, Am Essigberg 14, 94315 Strau-bing.

Den Antrag finden Sie unter:www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/Infos für ZÄ/Ehrung verdienter Zahn-arztherlferinnen

Ehrung verdienterZahnarzt-helferinnen

Beendigung von Ausbildungs-verhältnissen

Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnenund Kollegen darauf zu achten, dassLösungen von Ausbildungsverhältnissengrundsätzlich nur während der Probezeitohne Angabe von Gründen möglich sind.Nach der Probezeit können Ausbildungs-verhältnisse nur in gegenseitigem Einver-nehmen mit einem Aufhebungsvertraggelöst werden.

Das Beenden von Ausbildungsverhält-nissen ist dem ZBV Niederbayernumgehend schriftlich mitzuteilen.

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht Arbeits-und Kostenaufwand.Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur mitVorauszahlung aus (Überweisung). Vondieser Regelung bleiben die satzungsge-mäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich ausge-nommen. Einzelheiten klären Sie bittevorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

Winterabschlussprüfung 20.01.2016Zwischenprüfung 20.04.2016Sommerabschlussprüfung 15.06.2016

Prüfungstermine2016

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nurmehr online zur Verfügung. Es werdenkeine gedruckten Verträge beim ZBVmehr vorgehalten.Die stets aktuellen Verträge sind auf derInternetseite der BLZK unter der Rubrik„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt„Dienstvertrag“ online abrufbar.

Dienstverträgefür ZAH / ZFA

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ZNN 3-2015 25

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Die Bayerische Staatsregierung wird auchin diesem Jahr mit der Ausbildungsinitia-tive Fit for Work, die Teil der „Bayeri-schen Allianz für starke Ausbildung inBayern“ ist, gezielt die Ausbildungschan-cen von Jugendlichen unterstützen, dieeinem besonderen Wettbewerb unterlie-gen.

Die neuen Förderkonditionen und dasAntragsformular finden Sie im Internetunter:http://www.stmas.bayern.de/berufsbil-dung/fitforwork/2015.php

Fit for Work 2015– finanzielle Hilfen für Ausbildungsbetriebe

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieBewilligungsbehörde:Zentrum Bayern Familie und SozialesHegelstraße 2, 95447 Bayreuth,Tel.: 0921 605-3388,E-Mail: [email protected]

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

Merkblatt – Ausbildungsverträge

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre(z.B. 01.09.2015 bis 31.08.2018)

• tatsächliches Ausbildungsende:Mit Bestehen der Abschlussprüfung

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:

Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):

• 1. Ausbildungsjahr 610,00 € • 2. Ausbildungsjahr 650,00 € • 3. Ausbildungsjahr 700,00 €

§ 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzesschreibt eine ärztliche UntersuchungJugendlicher vor Antritt der Ausbildungvor. Eine Kopie der Untersuchungsbe-scheinigung muss dem ZBV vorgelegtwerden. Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjah-res ist eine Nachuntersuchung (§ 33)erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheini-gungen über die gesundheitliche Eig-nung sind dem Arbeitgeber vorzulegenund von diesem aufzubewahren. Eine Kopie der Bescheinigung der Nach-untersuchung muss mit der Anmeldungzur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegtwerden. Bei Fehlen dieser Bescheinigungkann keine Zulassung zur Zwischenprü-fung erfolgen.

Dr. Silvia Morneburg ZBV Mittelfranken

Ärztliche Untersuchung bei Auszubildenden

Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

26 ZNN 3-2015

Maßnahmen bei Arbeitsbeginn:

– erforderliche Unterlagen einholen:• Sozialversicherungsausweis• Anmeldebescheinigung der Kranken-kasse

• steuerliche Identifikationsnummer• Bankverbindung

– Besprechung der Arbeitszeiten (beiJugendlichen Jugendarbeitsschutzge-setz beachten)

– Besprechung der Schulzeiten, insbe-sondere Ablauf des zweiten Berufs-schultages

– Empfehlung eines Merkheftes fürFachbegriffe, Behandlungsabläufe etc.

– Einführung in das Berichtsheft undeinen Ausbildungsplan der Praxis

– Unterweisungen, ggf. dokumentierteAufklärungen:• Schweigepflicht• Datenschutz• Arbeitsschutz• Hygieneunterweisung• Röntgenverordnung• Praxisinternes QM• Jugendarbeitsschutzgesetz

– Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

– Erläuterung der Arbeitsgebiete derersten Tage

– Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

– Zuordnung zu einer ZFA/ZAH

– Umgang mit Patienten (korrekteAnsprache, Begrüßung und Verab-schiedung)

– Gemeinsame Vor- und Nachbereitungdes Behandlungsplatzes

– Einweisung in persönliche Schutzaus-rüstung (Kleidung, Mundschutz,Schutzbrille)

– Einweisung in Verhalten und Mitwir-kung während der Behandlung

Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen

– Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.)

– Instrumentenaufbereitung unter Auf-sicht

Probezeit:

Die Probezeit beträgt für Auszubildendeminimal 1 und maximal 4 Monate. Siedient der gegenseitigen „Erprobung“. DieAuszubildenden sollen für sich überprü-fen, ob die Ausbildung ihren Vorstellun-gen und Neigungen entspricht. Der Aus-bildende sollte hingegen prüfen, ob dieAuszubildenden in das Praxisteam pas-sen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Ver-halten erwarten lassen, dass die Ausbil-dung erfolgreich absolviert wird.Innerhalb der Probezeit kann der Ausbil-dungsvertrag ohne Angabe von Gründenvon beiden Seiten jederzeit gekündigtwerden. Die Kündigung hat schriftlich zuerfolgen.

Berichtsheft:

Die Berichtshefte werden zusammen mitden in die Stammrolle eingetragenenVerträgen vom ZBV an die Praxen über-sandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder,dass das Berichtsheft ordnungsgemäßund vollständig von den Auszubildendengeführt wird. Wir weisen darauf hin, dassdie Leistungsinhalte im BerichtsheftBestandteil des praktischen Teils derAbschlussprüfung zur ZFA sind. Orientie-rungsgespräche während der Probezeit,eventuell auch unter Einbeziehung derErziehungsberechtigten, sind dringendzu empfehlen.

Untersuchung und Hepatitis-Impfung:

ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepa-titis B impfen lassen, haben jedoch einenRechtsanspruch auf die Durchführungder Impfung. Als Praxisinhaber/in sindSie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegenHepatitis B auf Ihre Kosten impfen zulassen, falls diese es wünschen. Zu emp-fehlen ist eine gleichzeitige Impfunggegen Hepatitis A und B mit einem Dop-

pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlichteurer als der Impfstoff gegen Hepatitis Bist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern dieMöglichkeit zur Durchführung anbietenund dies dokumentieren.

Jugendliche Auszubildende sind 9Monate nach Ausbildungsbeginn auf dienotwendige Durchführung einer erstenNachuntersuchung hinzuweisen, die biszum Ende des ersten Ausbildungsjahresdurchgeführt und mit einer Bescheini-gung nachgewiesen werden muss. Solltediese Bescheinigung nach 14 Monatennoch nicht vorliegen, darf keine Weiter-beschäftigung erfolgen.

Walter Wanninger

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2015 27

Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen

Aus gegebenem Anlass wird auf dasBeschäftigungsverbot für Jugendliche(unter 18 Jahren) an Samstagen hinge-wiesen.

Vereinzelte Praxen bieten ihren Patientenauch Sprechstunden an Samstagen an.Hier dürfen jugendliche Auszubildendenicht beschäftigt werden! Das Gewerbe-aufsichtsamt der Regierung von Nieder-bayern moniert dies in einem Schreibenan einen Kollegen, der regelmäßig in

seiner Samstagsprechstunde eine Aus-zubildende unter 18 Jahren eingesetzthatte.

Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutz-gesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen,die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehensich praxisrelevant nur auf außerbetrieb-liche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8)und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10).Hier dürfen Jugendliche beschäftigt wer-den. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an

einem anderen berufsschulfreien Arbeits-tag derselben Woche freizustellen, damitdie Fünf-Tage-Woche gemäß § 15JArbSchG sichergestellt ist.

Verstöße gegen diese Regelungen sindnach GAA Ordnungswidrigkeiten undkönnen mit Bußgeld geahndet werden.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Nach § 21 des Berufsbildungsreformge-setzes endet das Berufsausbildungsver-hältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungs-verhältnis mit Bestehen der Ab-schlussprüfung und Aushändigung desNachweises über die bestandene Prü-fung. Das Datum auf dieser Bescheini-gung ist der letzte Ausbildungstag (beibestandener Prüfung). In diesem Fall istab dem folgenden Tag anstelle der Aus-bildungsvergütung das Gehalt einergeprüften ZFA zu zahlen. Insbesonderesind die gesetzl. Bestimmungen zumMindestlohn zu beachten. (Gesetz zurRegelung eines allgemeinen Mindest-lohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – giltin Deutschland seit dem 1.1.2015).

Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung nicht, so verlängert sichdas Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlan-gen bis zur nächstmöglichen Wiederho-lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, essei denn, die Auszubildende erklärt ihrenschriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss andas Berufsausbildungsverhältnis weiter-beschäftigt, ohne dass hier ausdrücklichetwas vereinbart worden ist, so gilt einArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit

als begründet, das schriftlich durch einenArbeitsvertrag zu regeln ist.Hat der Prüfungsteilnehmer bei nichtbestandener Prüfung in einem Bereichdes schriftlichen Teils der Prüfung oderim praktischen Teil mindestens ausrei-chende Leistung erbracht, so ist aufAntrag des Prüfungsteilnehmers die Prü-fung insoweit nicht zu wiederholen,sofern dieser sich innerhalb von zweiJahren – gerechnet vom Tag der Beendi-gung der nicht bestandenen Prüfung an– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(§ 25 Abs. 2 Satz 1 PrüfungsordnungZahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamtzweimal wiederholt werden. Nach Been-digung der vereinbarten Ausbildungszeithaben Sie zwei Möglichkeiten, sich aufdie Wiederholungsprüfung vorzuberei-ten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungs-vertrages(auf Antrag der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag aufWunsch des Auszubildenden verlängertwird, bleibt die Auszubildende berufs-schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch derBerufsschule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbil-dungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch alsexterner Prüfling (die Prüfung wird vomPrüfling selbst bezahlt) durchgeführtwerden. Die freiwillige Teilnahme amBerufsschulunterricht ist ohne Ausbil-dungsvertrag nicht möglich.

In der Zeit bis zur Prüfung besteht dieMöglichkeit, als ausgelernte, aber nichtgeprüfte Zahnmedizinische Fachange-stellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich dieRöntgenprüfung nicht bestanden haben,können sie das Röntgenzertifikat durchdie Belegung eines 10-stündigen Rönt-genkurses erlangen. Nähere Auskünfteerteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit

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REFERAT PRAXISFÜHRUNG

28 ZNN 3-2015

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein neues Schuljahr beginnt und für vieleSchülerinnen und Schüler der vorletztenJahrgangsstufe die Frage, welchen Berufsoll ich erlernen?

Mussten sich noch vor 20 Jahren dieSchüler um eine Lehrstelle bemühen, istes heute umgekehrt. Die Betriebe müssensich um die Auszubildenden bemühen.

Dies geschieht auf sogenannten Ausbil-dungsmessen, bei denen sich Ausbil-dungsbetriebe aus den unterschiedlichenBranchen präsentieren und die Schülerund ihre Eltern über die Berufsausbil-dung und die weiteren Aufstiegsmög-lichkeiten informieren.

War in den 70er Jahren für viele Mäd-chen der Traumberuf Arzt-, Zahnarzt-oder Apothekenhelferin, so ist der Beruffür viele heutzutage weniger attraktiv.Über die Gründe kann man viel spekulie-ren. Mit ein Grund, warum den Praxendie qualifizierten Mitarbeiterinnen aus-gehen, ist natürlich auch der demografi-sche Wandel. Es gibt schlicht und ergrei-fend weniger Schulabgänger als noch vor20 Jahren. Regionale Besonderheiten

spielen natürlich auch eine Rolle. So istder Raum Landshut mit der Nähe zuMünchen und zum Flughafen Münchenviel stärker vom Fachkräftemangelbetroffen, als die Region Rottal-Inn oderder Bayerische Wald.

Um auch in Zukunft in den Praxen qua-lifiziertes Personal zu haben, müssen wirals Zahnärzte für den Berufsstand derZahnmedizinischen FachangestelltenWerbung machen. Dies sollte möglichsteinheitlich und professionell sein. Wirhaben das Glück, dass alle Schülerinnenund Schüler einen Zahnarzt haben. Miteinem Schild „Wir bilden aus" können wirmit Sicherheit viel erreichen. Aber wirsollten uns auch auf den Berufsbildungs-messen präsentieren, um Interessentin-nen einen Praktikumsplatz anbieten kön-nen.

Dafür benötigt man einen ansprechen-den Messestand und Personal, das dortden Berufsstand repräsentiert und Fra-gen beantwortet. Für den Erfolg einerAusbildungsmesse ist nach meiner nunschon dreijährigen Erfahrung ein anspre-chendes Motiv auf dem Stand hilfreich.

Deshalb wird der ZBV einen Messestandanschaffen und an interessierte Kollegin-nen und Kollegen ausleihen. (Die Auslei-hung ist kostenlos, Transportkosten fürHintransport werden bis max. 100 €übernommen. Nicht übernommen wer-den: Standplatzmieten, Personalkostenvor Ort, Transportkosten für den Rück-transport.) Angedacht ist auch für dieZukunft, Flyer für die Praxen mit demgleichen Motiv wie auf dem Messestandzur Verfügung zu stellen.

Das Wichtigste aber dazu, liebe Kollegin-nen und Kollegen, ist, den Interessen-ten/innen einen Praktikumsplatz anbie-ten zu können. Dieses Angebot muss aufder Homepage des ZBV einsehbar sein,damit aus einer am Beruf der ZFA Inte-ressierten eine Praktikantin und aus derPraktikantin eine Auszubildende wird.

Nur wenn wir Zahnärzte gemeinsam miteinem guten Konzept auf den Beruf derZahnmedizinischen Fachangestelltenaufmerksam machen, werden wir inZukunft genügend qualifizierte Mitar-beiter/innen in unseren Praxen haben.

Dr. Winfried BendaReferent PraxisführungAusbildungsmesse in Landshut

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REFERAT PRAXISFÜHRUNG

ZNN 3-2015 29

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Anzahl der Praxisbegehungen imRahmen der neuen Schwerpunktprüfunghat in den letzten Monaten wieder abge-nommen. Für alle, bei denen sich dasGewerbeaufsichtsamt schon angemeldethat, hier die häufigsten Beanstandun-gen:

Die häufigsten Beanstandungen:

• „Alle maschinellen Aufbereitungsver-fahren( Reinigungs- und Desinfekti-onsgeräte, Sterilisatoren) sind regelmä-ßig, nach Angaben des Herstellers zuvalidieren. Die Validierung dient derÜberprüfung der Leistung und demNachweis der Reproduzierbarkeit derstandardisierten maschinellen Reini-gungs- und Desinfektionsverfahren.“

• „Bei der Verpackung von kritisch ein-gestuften Medizinprodukten sind fol-gende Punkte zu beachten:

– Die Verpackung ist neben dem Steri-lisierdatum zusätzlich mit der Steril-gutlagerfrist bzw. dem Verfallsdatumzu kennzeichnen. Die Chargennum-mer wird empfohlen.

– Die Dichtigkeit der Verpackung mussregelmäßig kontrolliert werden(Sichtprüfung bei jeder Charge SealTest oder Tintentest und jährlicherPeeltest)

Begehungen des Gewerbeaufsichtsamtes in Niederbayern

– Spitze und scharfe Gegenstände soll-ten an ihren Enden mit einem Schutzgegen Durchstechen der Verpackungversehen sein (z.B. mit einem Sili-konschlauch, der für die Dampfsteri-lisation zugelassen ist.“

• „Bei der Aufbereitung der Übertra-gungsinstrumente fehlt in Ihrer Praxisderzeit der Prozessschritt der Innenrei-nigung. Diese ist auch bereits für semi-kritisch eingestufte Übertragungsin-strumente erforderlich… Für kritischeInstrumente (dies sind, nach Auffas-sung des Gewerbeaufsichtsamtes, Win-kelstücke für Chirurgie Paro undEndo!!) ist grundsätzlich eine maschi-nelle Reinigung erforderlich. Dies giltauch für die Innenreinigung…“

Was sonst noch zu beachtenist

• Eine organisatorische und auch opti-sche Trennung im Sterilisationsraumzwischen unreiner und reiner Seitemuss vorhanden sein.

• Eine Einteilung der Medizinproduktein unkritisch, semikritisch A und B undkritisch A und B muss im Sterilisati-onsraum schriftlich vorliegen und dieKenntnis muss auch vom Personalbeherrscht werden.

• Chargenfreigabe darf nur von Perso-nen mit Fachkenntnis (ZFA) durchge-führt werden. (Kurs zur Erlangung der

Fachkenntnis wird im nächsten Jahrvon der BLZK angeboten).

• Bei manueller Aufbereitung wird einProteintest in regelmäßigen Abständengefordert.

• Endoinstrumente ≤ ISO 20 sind nichtzur Aufbereitung geeignet. Die ent-sprechende Arbeitsanweisung mussgut sichtbar vorliegen.

• Ein Fehlerprotokoll ist zu führen.

• Die Lagerung von Sterilgut darf nurverschlossen aufbewahrt werden (nichtin offenen Regalen).

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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GERIATRIE

30 ZNN 3-2015

Das Bundeskabinett hat am 12. August2015 die zweite Stufe der Pflegereformbeschlossen. Die zweite Stufe der von Bundesgesundheitsminister Her-mann Gröhe (CDU) auf den Weggebrachten Pflegereform soll künftig dasLeistungsangebot für Pflegebedürftigeund Pflegende verbessern.

Mit diesem Gesetz wird der neue Pflege-bedürftigkeitsbegriff in die Praxis umge-setzt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016in Kraft treten. Das neue Begutachtungs-verfahren und die Umstellung der Leis-tungsbeträge der Pflegeversicherung sol-len zum 1. Januar 2017 wirksam werden.In den Fokus des sogenannten Pflege-stärkungsgesetzes II rücken Demenz-kranke. Ihnen wird ein Anspruch auf diegleichen Leistungen eingeräumt wieMenschen mit körperlichen Beeinträchti-gungen.

Insgesamt stehen laut Bundesgesund-heitsministerium (BMG) ab 2017 jährlichfünf Milliarden Euro zusätzlich für diePflege zur Verfügung. Außerdem wird diegesetzlich vorgeschriebene Dynamisie-rung der Leistungen um ein Jahr auf2017 vorgezogen. Damit stehen bereits2017 weitere rund 1,2 Milliarden Euro fürdie Leistungen der Pflegeversicherungzur Verfügung.

Bundesgesundheitsminister HermannGröhe erklärte zum Kabinettsbeschluss:„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriffwird jetzt endlich Wirklichkeit. DieseReform nutzt allen – den Pflegebedürfti-gen, ihren Angehörigen und unserenPflegekräften –, denn der tatsächlicheUnterstützungsbedarf wird bessererfasst. Über die Leistungshöhe entschei-det künftig, was jemand noch selbstkann und wo sie oder er Unterstützungbraucht – unabhängig davon, ob jemandan einer Demenz oder körperlichen Ein-schränkung leidet. Alle Pflegebedürfti-gen erhalten damit gleichberechtigtZugang zu den Leistungen der Pflegever-sicherung. Und wir beginnen mit der

Demenzkranke auch in der zahn-ärztlichen Betreuung besser aufgestelltKabinett beschließt zweite Stufe der Pflegereform –Eßer: bedarfsgerechte Versorgung

ZA Ernst M. J. BinnerReferent Geriatrie

Unterstützung deutlich früher – zumBeispiel, wenn eine Dusche altersgerechtumgebaut werden muss oder Hilfe imHaushalt benötigt wird.

Mittelfristig könnten dadurch bis zu500.000 Menschen zusätzlich Unterstüt-zung erhalten. Außerdem entlasten wirpflegende Angehörige und sorgen dafür,dass sie in der Renten- und Arbeitslosen-versicherung besser abgesichert sind.“

Ausweitung auf fünf Pflegegrade

Die bisherigen drei Pflegestufen sollenauf insgesamt fu nf Pflegegrade ausge-weitet werden. Dabei werden erstmalsauch demenziell erkrankte Menschenberücksichtigt, die bislang in den dreiPflegestufen nicht adäquat berücksich-tigt werden. Die fu r alle Pflegebedürfti-gen einheitlich geltenden Pflegegradeersetzen das bisherige System der dreiPflegestufen und der zusätzlichen Fest-stellung von erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz (insbesondere De-menz). Die bisherigen Leistungen fürMenschen mit erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz werden in das reguläreLeistungsrecht integriert.

Die Unterstützung soll deutlich früheransetzen. In Pflegegrad 1 sollen Men-schen eingestuft werden, die noch kei-nen erheblichen Unterstützungsbedarfhaben, aber zum Beispiel eine Pflegebe-ratung, eine Anpassung des Wohnum-felds oder Leistungen der allgemeinenBetreuung benötigen. „Somit wird derKreis der Menschen, die erstmals Leistun-gen der Pflegeversicherung bekommen,deutlich erweitert“, heißt es.

Wer bereits Leistungen der Pflegeversi-cherung beziehe, werde per Gesetz auto-matisch in das neue System übergeleitet.Niemand müsse einen neuen Antrag aufBegutachtung stellen, so das BMG. „Alle,die bereits Leistungen von der Pflege-versicherung erhalten, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem

Umfang, die allermeisten erhalten sogardeutlich mehr“, so das BMG weiter.

Menschen mit ausschließlich körperli-chen Einschränkungen sollen automa-tisch in den nächst höheren Pflegegrad-übergeleitet werden (Beispiele: Pflege-stufe I wird in Pflegegrad 2, PflegestufeIII wird in Pflegegrad 4 übergeleitet).

Menschen mit geistigen Einschränkun-gen kommen automatisch in den über-nächsten Pflegegrad (Beispiel: Pflegestu-fe 0 wird in Pflegegrad 2, Pflegestufe IImit eingeschränkter Alltagskompetenzwird in Pflegegrad 4 übergeleitet).

Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes IIwerden künftig bei einem Antrag aufLeistungen aus der gesetzlichen Pflege-versicherung 77 Kategorien durch einenPrüfer des Medizinischen Dienstes derKrankenkasse (MDK) abgefragt. Somitsoll deutlicher werden, in welchenLebensbereichen Hilfe benötigt wird undwo nicht. Bislang sind es 30 Kategorien,nach denen das entschieden wird.

Zahnpflege explizit aufgeführt

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzen-der der Kassenzahnärztlichen Bundes-vereinigung (KZBV), begrüßte denGesetzentwurf. Die Bundesregierung

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GERIATRIE

ZNN 3-2015 31

unterstreiche mit diesem Gesetzentwurf,aber auch mit weiteren gesetzgeberi-schen Initiativen, dass sie grundlegendeVerbesserungen für pflegebedürftigePatienten und deren Angehörige umset-zen will.

„Im zahnärztlichen Bereich sind hierbesonders die aufsuchende Betreuungsowie das Präventionsmanagement zunennen. Rund 20 Jahre nach Einführungder Pflegeversicherung werden demen-ziell erkrankte Menschen endlich pflege-bedürftigen Patienten gleich gestellt, dienicht an einer Demenz leiden.

Die neue Einteilung in fünf Pflegegrade– statt wie bislang in drei Pflegestufen –wird zu einer deutlich bedarfsgerechterenVersorgung führen“, so Eßer. „Bei der

Definition des Pflegebedürftigkeitsbe-griffs wird im derzeitigen Gesetzestextdie Beeinträchtigung der Selbstständig-keit bei der Zahnpflege aufgeführt. Imnun verabschiedeten Regierungsentwurfwird dies zusammengefasst unter derKörperpflege im Bereich des Kopfes.Zahnpflege und Prothesenreinigungwerden jedoch in einer Anlage zumGesetz zur Eingruppierung in die Pflege-grade explizit aufgeführt“, erläutert Eßer.

Der KZBV-Vorstandsvorsitzende begrüß-te zudem, dass mit dem neuen Gesetzpflegende Angehörige besser gestelltwerden sollen: „Das ist ein wichtigesSignal des Bundesgesundheitsministers,für das auch der zahnärztliche Berufs-stand dankbar ist.“

Beitragserhöhung vorgesehen

Anfang 2015 ist die erste Stufe der Pfle-gereform in Kraft getreten. Mit beidenReformen ist eine erneute Beitragserhö-hung zur Pflegeversicherung verbunden.

Um die Einführung des neuen Pflegebe-dürftigkeitsbegriffs und die damit ver-bundenen Leistungsverbesserungen zufinanzieren, steigt der Beitragssatz derPflegeversicherung zum 1. Januar 2017um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bezie-hungsweise 2,8 Prozent fur Kinderlose.

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Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

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REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE

32 ZNN 3-2015

Sicherheit und zahnärztlicher Notdienst

Ich bin in meinem Leben zwei Mal direktvon Männern angegriffen worden. Ein-mal nachmittags um fünf in einemöffentlichen Gebäude. Trotzdem habeich auch ohne professionelle Hilfe keinenpsychischen Schaden davon getragen.Ich bin auch hinterher ohne Angst (aufdem Weg von der Arbeit) durch dunkleEcken der Republik gelaufen, diebekanntermaßen gerne von zwielichti-gen Gestalten besucht wurden. Bei mei-nen Auslandseinsätzen habe ich in Slumsgewohnt, die von keinem Taxi angefah-ren werden und bin nachts von Schüssenaufgewacht.

Ich habe keine Angst, aber ich verhaltemich auch nicht dummdreist oder leicht-sinnig.

Von Frauen werden – zurecht – gleicheRechte eingefordert. Leider vergesseneinige dann, dass das auch gleichePflichten bedingt.

Ich habe kein Verständnis für Kollegin-nen, die sich mit dem Hinweis auf Angstund dass es sich um eine reine Frauen-praxis handelt nicht den Notdienst verse-hen wollen. So geht’s nicht!Hier ein paar Hinweise, wie Sie sich undIhr Personal schützen können:

1. Treten Sie sicher und selbstbewusst,aber ohne Überheblichkeit auf! Men-schen und Tiere haben ein gutesGespür für Opfer.

2. Sorgen Sie für eine gute Beleuchtungder Praxis und des Parkplatzes.

3. Parken Sie Ihr Auto möglichst untereiner Laterne unmittelbar vor der Praxis!

4. Arbeiten Sie im Notdienst möglichstnie alleine! ZFAs sind verpflichtet amNotdienst teilzunehmen. Sie habendann auch immer Zeugen für alles,was passiert und gesprochen wirdoder wenn es zu einem Notfallkommt.

5. Wenn Sie sich unsicher fühlen, war-ten Sie im abgeschlossenen Autounter der Laterne auf Ihre Mitarbei-terin und betreten Sie die Praxisgemeinsam.

6. Notieren Sie sich den Namen, denWohnort und die Telefonnummerdes Schmerzpatienten, der in dieNotdienstsprechstunde kommen will.

7. Lassen Sie die Praxis abgeschlossenund schließen Sie sie wieder wenn Sie einen Patienten eingelassenhaben.

8. Lassen Sie nur den Patienten die Pra-xis betreten! Ausnahmen: 1 Beglei-tung für minderjährige oder behin-derte Patienten, 1 Dolmetscher fürPatienten ohne adäquate Sprach-kenntnisse.

9. Haben Sie Verständnis für Menschenin Stresssituationen! TagelangeSchmerzen ohne erholsamen Schlafmachen leicht ungeduldig undaggressiv. Empathie und ruhiges,bestimmtes Auftreten hilft.

10. Sie sind verpflichtet eine Schmerz-behandlung durchzuführen. Meistsind die Patienten ja auch sehrdankbar dafür.

Falls jedoch ein Patient – oft unter Alko-hol – oder Drogeneinfluss – aggressivwerden sollte und eine ernsthafte Gefahrdarstellt, dürfen Sie die Behandlung sehrwohl ablehnen und ihn der Praxis verwei-sen. Dies kann jedoch die Aggressionnoch steigern und stellt eine gefährlicheSituation dar! Sie sollten wieder ruhigbleiben und versuchen zu deeskalierenund auch frühzeitig die Polizei zu Hilfezu holen.

Niemand sollte sich leichtfertig undunnötig in eine vermeidbare Gefahrensi-tuation begeben. Ich bin aber nichtbereit mich zum Gefangenen meinerÄngste machen zu lassen und gestehe

ZÄ Gisela SandmannReferentin Vorbeugende ZHK /

Koordination mit zahnärztlichen Vereinen

Wir werden versuchen, in dieser Rubrik Fragen, die immer wieder an den ZBV gerichtet werden, zu klären und Ihnen zurKenntnis zu bringen – sofern dies möglich ist.

niemand das Recht zu, mich zum Opferzu machen.

Gisela Sandmann, Referentin für Prophylaxe und Kommunikation.

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REFERAT JUNGE ZAHNÄRZTE, ZAHNÄRZTINNEN

ZNN 3-2015 33

Dr. Janina PodolskyReferentin Junge Zahnärzte,

Zahnärztinnen und angestellte Zahnärzte

Unsere neue Referentin stellt sich vorDr. Janina Podolsky

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit Anfang des Jahres Referentinfür junge Zahnärzte/Assistenten, Zahn-ärztinnen und angestellte Zahnärzte undmöchte die Möglichkeit nutzen, michnochmal kurz vorzustellen.

Einige kennen mich bereits aus dem Stu-dium in Regensburg, viele andere Kolle-gen kenne ich vor allem übers Telefon:Ich arbeite in der kieferorthopädischenPraxis meines Bruders in Dingolfing undhabe viel Kontakt mit den umliegendenZahnärzten. Letztes Jahr habe ich gehei-ratet, meinen Namen aber behalten, wasgerne für Verwirrung sorgt. Mein Ehe-mann ist Dr. Sebastian Buczovsky, er hatsich im Januar mit einer eigenen Praxisselbständig gemacht. Ich kenne also bei-de Seiten, die der Angestellten und dieder Selbstständigen.

Wenn wir uns nicht gerade um Zeiterfas-sung, Arbeitsschutz und Feuerlöscherkümmern, dann sind wir meistens mitunserem Hund unterwegs, der für mei-nen Mann ein guter Jagdbegleiter wer-den soll.

Ich freue mich sehr über meine Tätigkeitbeim ZBV, weil es ein neues und notwen-diges Referat ist. Die Zahl der angestell-ten Zahnärzte incl. Assistenten in Nieder-bayern liegt mittlerweile bei 193 undwird weiter ansteigen, da viele nach derAssistenzzeit weiter in der Praxis bleibenoder auch gar nicht mehr in die Selbst-ständigkeit wechseln wollen. Mit derAnzahl der Angestellten steigt auch dieAnzahl der aufkommenden Fragen, sei esorganisatorisch für den Arbeitgeber oderauch für den Arbeitnehmer selbst, wieZulassung, Schwangerschaft oder späterdoch Praxisübernahme oder andere Praxisformen.

Zum Jahreswechsel planen wir vom ZBVeine Infoveranstaltung für alle neuenKollegen in Niederbayern. Es geht umunsere standespolitischen Organisatio-nen (BLZK, ZBV etc), um Rechte und

Pflichten im Angestelltenverhältnis, umFormulare beim Wechsel vom Assistentzum Angestellten sowie, je nach Interes-se, um Praxisformen und um Fragen zumAngestelltenverhältnis während undnach der Schwangerschaft. Näheres werden wir noch bekanntgeben.

Wenn Sie Fragen haben, dann freue ichmich über Ihren Anruf in unserer Praxisunter 0 87 31/31918 00 oder über eineEmail an [email protected].

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

34 ZNN 3-2015

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern –

Sitzungstermine Einreichungsfristenjeweils mittwochs

Termine 2015

11. November 2015 12. Oktober 2015

09. Dezember 2015 6. November 2015

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-

ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.

Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Dr. Peter MaierBezirksstellenvorsitzender

Hinweis zur Urlaubsvertretung

Aufgrund gehäuft eingehender Beschwer-den bei der Bezirksstelle Niederbayern,möchten wir darauf aufmerksam machen,dass laut Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar2006, zuletzt geändert durch Satzung vom20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 gelten-de Fassung) eindeutig geregelt ist, wie beiUrlaubs- bzw. Krankheitsvertretung imZuge der Kollegialität vorzugehen ist:

§ 10 Vertretung

(1) Steht der Zahnarzt während seinerangekündigten Behandlungszeiten nichtzur Verfügung, so hat er für eine entspre-chende Vertretung zu sorgen. Name,Anschrift und Telefonnummer eines Ver-treters außerhalb der Praxis sind in geeig-neter Form bekannt zu geben.

Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten.

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZNN 3-2015 35

Notdienständerung

KZVBBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 14/II94315 Straubing

oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88

Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Notdienstbereich:

Termin:

übernimmt:

Termin:

übernimmt:

Datum, UnterschriftABE-Stempel

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Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten

Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-

marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen:

Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

• An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alle Ver-tragszahnärzte ohne Begrenzung aufein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.Die Verpflichtung zum zahnärztlichenNotdienst ist dem gemäß eine unab-dingbare Verpflichtung des Zahnarztesfür die Dauer seiner Kassenzulassung.

• Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krankheitverhindert, so hat er selbst für einegeeignete Vertretung zu sorgen unddiese Änderung unverzüglich seinerBezirksstelle mitzuteilen.

• Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe derAnschrift seines Vertreters auf dieVertretung durch einen Aushang hin-zuweisen,

• zusätzlich ist dementsprechend auchder Anrufbeantworter zu besprechen.

• Der zeitliche Umfang des Notdiensteswird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In die-ser Zeit muss der für den Notdiensteingeteilte Zahnarzt in seiner Praxisanwesend sein.

• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbereit-schaft bestehen.

• Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffendenZahnarzt eingeleitet, bei evtl. hierausresultierender nachhaltiger Gefähr-dung der Sicherstellung des Notdien-stes werden entstehende Kosten dembetreffenden Zahnarzt in Rechnunggestellt.

– Aus gegebenem Anlass verweise ichbei der Ausübung des zahnärzt-lichen Notfalldienstes auf die nach-folgenden Regularien der festgesetz-ten Notdienstordnung.

– Wir bitten Sie um strikte Einhaltungder Notfalldienstregelungen.

– Notfalldienstpatienten sind nach derNotbehandlung im Notdienst wiederan ihren behandelnden Zahnarztzurückzuverweisen.

– Die Behandlung im zahnärztlichenNotdienst soll sich nur auf die unbe-dingt notwendigen zahnärztlichen Hil-feleistungen beschränken.

Aktualisierung derAssistentenbörse!

Die Bezirksstelle Niederbayern führt zweiverschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten dieeine Arbeitsstelle suchen

– zum anderen, eine Liste mit Zahnärz-ten die Assistenten einstellen.

Bitte melden Sie sich bei der BezirksstelleNiederbayern der KZVB, falls Sie an einerder beiden Listen Interesse zeigen.

Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: [email protected] oder telefo-nisch zu erreichen unter: 0 94 21/56 86 88-21, Ansprechpartnerin: FrauMartina Ottl.