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Ausgabe 9-17 September 2017 ZNS ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts n 3 Editorial: Die Qual mit der Wahl n 4 Leitartikel: Approbationsordnung – Umsetzung nicht kostenneutral n 5 Leitartikel: Approbationsordnung „reloaded” n 8 Interview: Wie steht es um die elektronische Gesundheitskarte? n 10 Bundesverfassungsgericht stärkt Kammersystem n 11 Google muss nicht löschen n 11 AS-Akademie startet 9. Studiengang n 12 ABZ eG meldet Bilanzgewinn n 14 Fachkräftemangel in Bayern: Es ist 5 vor 12 n 15 Dritter Vorsitzender der KZVB gewählt n 17 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 22 Referat Fortbildung n 28 Referat Zahnärztliches Personal

ZNS - ZBV Schwaben · 2017. 8. 31. · d eL gslat urp o20 17 – . D z h nF kommen Ihnen sicher bekannt vor: 1. P ati nrc hw , 2. Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung schützen,

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Ausgabe 9-17September 2017

ZNSZNSZahnärztliche Nachrichten Schwaben

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts

n 3 Editorial: Die Qual mit der Wahl

n 4 Leitartikel: Approbationsordnung – Umsetzung nicht kostenneutral

n 5 Leitartikel: Approbationsordnung „reloaded”

n 8 Interview: Wie steht es um die elektronische Gesundheitskarte?

n10 Bundesverfassungsgericht stärkt Kammersystem

n11 Google muss nicht löschen

n11 AS-Akademie startet 9. Studiengang

n12 ABZ eG meldet Bilanzgewinn

n14 Fachkräftemangel in Bayern: Es ist 5 vor 12

n15 Dritter Vorsitzender der KZVB gewählt

n17 Mitteilungen des ZBV Schwaben

n22 Referat Fortbildung

n28 Referat Zahnärztliches Personal

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Es ist still im Land. Die Parteien kämpfenim Bundestagswahlkampf mit ihren Gal-lionsfiguren um jede Wählerstimme,doch das Wahlkampfgetöse lässt denWähler seltsam unberührt. Wenn bereitsalles klar zu sein scheint – und es deutetsich eine weitere Große Koalition an –,dann sinkt das Interesse des Wählers,aktiv abzustimmen. Das schlägt sichmeist in der Wahlbeteiligung nieder.

Warum ist es in einer Demokratieschwer, die Wähler zu mobilisieren? Eshat sich eine Saturiertheit eingestellt, derschwer beizukommen ist. An der Analysedes Wählerverhaltens beißen sich diePolitologen regelmäßig die Zähne aus.Nie gab es in Europa und Deutschlandeine so lange Phase des Friedens. Zufrie-den sind wir aber nicht. Das zeigten diePegida-Demonstrationen im vergange-nen Jahr. Die Angst vor Terror wächst.Unkontrollierte Flüchtlingsströme im Land versetzen uns inPanik, Überregulierung aus Europa lässt uns nach Bestands-schutz rufen und die Finanzkrise ist uns noch deutlich unange-nehm in Erinnerung. Ob uns diese Geschehnisse und die Angstvor einem Rechts- oder Linksruck an die Wahlurnen treiben?

Demokratie sei die Herrschaft der schlecht oder gar nicht Infor-mierten, kritisiert der US-Politologe Jason Brennan und fordertin seinem Buch „Gegen Demokratie“, volles Wahlrecht nurnoch den Gebildeten zukommen zu lassen. Die Begründungseines undemokratischen, ja radikalen Ansatzes: „Wähler wis-sen einfach oft nicht, was wirklich gut für sie ist und ob ihreWählerstimme wirklich ihren eigenen Interessen dient”, sagteBrennan im April gegenüber dem Deutschlandradio Kultur. AlsBeispiel nennt er die Trump-Wähler: „Denen ist wahrscheinlichnoch überhaupt nicht bewusst, dass sie sich letztlich in dieeigenen Füße geschossen haben.” Auch bei den Brexit-Befür-wortern sei das deutlich geworden. Diese hätten sich bei ihrerEinschätzung der Zahl der Einwanderer um den Faktor sechsgeirrt, bei den Kosten für Wohlfahrtsprogramme gar um denFaktor 400. Brennan weiter: „Die Remain-Wähler, also die, diein der EU bleiben wollten, haben sich zwar auch geirrt beigewissen Fakten, aber da war diese Fehlerdiagnose einfachnicht so hoch. Das heißt, sie waren einfach besser informiert.”Dem Durchschnittswähler unterstellt Brennan eklatantenMangel an Wissen: „Ihnen fehlen oft einfach die Fakten…”Abhilfe aus seiner Sicht? „Es geht um einen kulturellen Wan-del, den wir wirklich einfordern sollten”, betont Brennan. „DerWähler wird nicht in irgendeiner Form dazu gebracht, sichauch mal über die Gegenseite zu informieren, über die Argu-mente der Gegenseite.”

Zurück zur Realität und konkret zu dem, was die Heilberufe,was die Zahnärzte wollen? Für den Zahnarzt in eigener Praxisist die Bürgerversicherung, mit der SPD, Grüne und Die Linkefür die von ihnen beworbene soziale Gerechtigkeit werben,

sicher eher ein Schreckgespenst dennwirkliche Option. Zu glauben, dass dieÜberwindung des dualen Krankenver-sicherungssystems mit privater undgesetzlicher Versicherung zu mehrGerechtigkeit und Stabilität führen wird,mutet abenteuerlich an. Gleichmachereiist das Ende von Wettbewerb und meistauch das Ende von Qualität.

Hilfreich für die Orientierung ist sicher-lich der 10-Punkte-Katalog der Bundes-zahnärztekammer, mit dem sie Forde-rungen an die künftige Bundesregierungstellt. Die Forderungen zur Zukunftsfä-higkeit des Berufsstandes sind nicht neu,indes sie liefern einen guten Überblickund sie basieren auf der politischenArbeit aus den demokratischen Gremienund insbesondere der Hauptversamm-lung der Bundeszahnärztekammer.„Unser Gesundheitssystem muss für die

nächsten Jahrzehnte so zukunftsfest gemacht werden, damitunsere hochwertige zahnmedizinische Versorgung nicht nurBestand hat, sondern weiter ausgebaut wird“, heißt es dazuim Vorwort der zehn gesundheitspolitischen Perspektiven fürdie Legislaturperiode 2017 – 2021. Die zehn Forderungenkommen Ihnen sicher bekannt vor:

1. Patientenrechte wahren,

2. Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung schützen,

3. die zahnärztliche Vergütung an die wirtschaftlicheEntwicklung anpassen,

4. präventive Konzepte in der Mundgesundheit weiter entwickeln,

5. Fortschritte in der Zahnmedizin auch in der Ausbildung verankern;

6. das duale Krankenversicherungssystem patientenorientiertausbauen,

7. bei der zahnärztlichen Versorgung die richtige Weichenstellung vornehmen,

8. die Rahmenbedingungen für Beruf und Umfeld für jungeZahnärzte verbessern,

9. das Praxisteam durch attraktive Aus- und Fortbildungfördern,

10. die Aushöhlung des deutschen Qualitätsniveaus verhindern.

Wer wenig Zeit hat, das Programm der Parteien zu lesen, demsei die Sonderausgabe des Verbands Freier Berufe in Bayern inder BZB-Ausgabe Juli/August nahegelegt. Hier lässt sich imSchnelldurchlauf an fünf Punkten festmachen, wofür welchePartei steht.

Anita WuttkeZNS-Redaktion

Die Qual mit der Wahl

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EL Umsetzung nicht kostenneutral

Meinungen zur Approbationsordnung für Zahnärzte – Lob und Forderungen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)appelliert an den Bundesrat und damit andie Bundesländer, mit einem schnellenBeschluss nun endgültig den Weg füreine moderne Approbationsordnung freizu machen. „Junge Zahnärzte benötigenwegen der steigenden wissenschaftli-chen Anforderungen der Zahnmedizineine Approbationsordnung, die diesenAnforderungen gerecht wird. Mit einem60 Jahre alten Auto lässt sich auch keinFormel-Eins-Rennen gewinnen. DieBZÄK hat sich laufend aktiv in die Diskus-sionen eingebracht. Im Interesse unsererPatienten und der nachwachsendenZahnärztegeneration fordern wir, nunendlich zu einem Abschluss zu kommen,um die qualitativ hochwertige zahnmedi-zinische Versorgung nicht zu gefähr-den“, wird BZÄK-Präsident Dr. PeterEngel in der Pressemeldung der Bundes-zahnärztekammer zitiert.

Hier wie dort herrscht zwar Erleichte-rung, dennoch wird auch Kritik geübt. Sofordert der Präsident der Vereinigung derHochschullehrer für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde (VHZMK) auch Investi-tionen in die Ausbildung. Er kritisiert,dass der Kabinettsentwurf auch weiter-hin von einer Kostenneutralität ausgehe.In Der Gelbe Dienst (DGD) wird er zitiert:„Die Politik ist wohl der Ansicht, dass dieZahl der Studierenden um 6 Prozentzurückgeht und dass diese Reduktionden gesamten Mehraufwand kompen-sieren würde. Dies ist völlig unreali-stisch.“

Der Bundesverband der Zahnmedizinstu-denten in Deutschland (BdZM) begrüßtdie Verabschiedung der AppO-Z im Bun-deskabinett, ab jetzt ist es in den Händender Länder, die AppO-Z endgültig zu ver-abschieden und damit den Weg in einemoderne Zahnmedizin frei zu machen.Der BdZM sieht die Novellierung derAppO-Z als unabkömmlich an. Damit seider Grundstein für eine moderne Lehre

an den Universitäten gelegt. „Mit derneuen AppO-Z wird auch die zahnmedi-zinische Ausbildung zu einem modernenund innovativen Studiengang, der imeuropäischen Vergleich wieder eine Vor-reiterrolle einnehmen kann. Wir freuenuns, dass die meisten unserer Kernforde-rungen, wie z.B. die der integrierten kli-nischen Lehre, eine erhöhte Betreuung inden praktischen Kursen, problemorien-tierte Lehrveranstaltungen und ein Kran-kenpflegepraktikum in Kombination mitFamulaturen in Zahnarztpraxen vor oderwährend des Studiums, umgesetzt wur-den“, heißt es in der Presseverlautbarungdes BdZM. Darüber hinaus heiße es derVerband gut, dass es auch weiterhin allenzahnmedizinischen Fakultäten möglichbleiben soll, unabhängig von den medizi-nischen Fakultäten, einen Modellstudi-engang zu etablieren. Von Anfang sei fürden BdZM außer Frage gestanden, dasseine Novellierung nicht kostenneutraldurchzuführen ist. „Daher fordern wirdie Bundeslänger dazu auf, sich der Bun-desregierung anzuschließen und diezahnärztliche Ausbildung in Deutschlandmit einer neuen AppO-Z voranzubringen

Das Bundeskabinett hat endlich die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (AppO-Z) beschlossen. Es hat„nur“ 60 Jahre gedauert, bis für die angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzte eine AppO-Z geliefert wird, die denaktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entsprechen soll. Wie sehen zahnärztlicheVerbände und Kammern diese Meldung?

und vor allem die finanziellen Mitteldafür zur Verfügung zu stellen. Nur sokann eine zukunftsgerechte Ausbildungvon Zahnärzten in Deutschland er-folgen.“

Für die Bayerische Landeszahnärztekam-mer ist die Umsetzung zwar ein großerSchritt, sie drängt jedoch ebenfalls aufschnelle Umsetzung. Die Stellungnahmedes Präsidenten der Bayerischen Landes-zahnärztekammer (BLZK), Christian Berger: „Als Berufsvertretung sehen wiruns der Zahnärzteschaft und insbesonde-re auch den künftigen Zahnärztinnenund Zahnärzten verpflichtet. Die bayeri-sche Gesundheits- und Wissenschaftspo-litik steht in der Pflicht, die möglichstrasche Umsetzung der neuen AppO-Zzu unterstützen. Eine hochwertige undqualitätsgesicherte Zahnmedizin erfor-dert einen Ausbildungsstandard nachdem aktuellen Stand der Wissenschaftund entsprechende Rahmenbedingun-gen für die Hochschulen.“

Redaktion

Kostenneutrale Umsetzung der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte?

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Seitdem sind sieben Jahre ins Landgegangen. Die 17. Legislaturperiode desDeutschen Bundestages endete ohne dieim Koalitionsvertrag vereinbarte Novellie-rung des zahnärztlichen Approbations-rechts. Bereits im Jahr 2005 war von derVereinigung der Hochschullehrer fürZahn-, Mund- und Kieferheilkunde(VHZMK) der Entwurf einer neuenApprobationsordnung, der insbesondereeine engere Anbindung an das Studiumder Medizin beinhaltete, vorgelegt wor-den. Auslöser waren seinerzeit die Emp-fehlungen des Wissenschaftsrates zur„Weiterentwicklung der Zahnmedizin anden Universitäten in Deutschland“.Bereits 2005 attestierte der Wissen-schaftsrat der aus dem Jahre 1955 stam-menden Prüfungsordnung für Zahnme-diziner, vulgo: Approbationsordnung,dass sie der fachlichen Weiterentwick-lung der Zahnmedizin ebenso wenigRechnung trage wie den Anforderungenan eine moderne und interdisziplinärausgerichtete Lehre.

Zentrale Defizite sah der Wissenschafts-rat vor allem in einer zu starken Beto-nung zahntechnischer Lehrinhalte und –auf der anderen Seite – einer Vernachläs-sigung der Prophylaxe, allgemeinmedizi-nischer Aspekte und wissenschaftlicherInhalte. Dennoch hielt der Wissen-schaftsrat am Leitbild der zahnärztlichenAusbildung fest, – dem wissenschaftlichund praktisch in der Zahnmedizin ausge-bildeten Zahnarzt, „der zur eigenverant-wortlichen und selbstständigen ärztlichenBerufsausübung, zur Weiterbildung undzu ständiger Fortbildung befähigt ist“.Berufsfähig, nicht berufsfertig, ja das ist –nach wie vor – Ziel des akademischen Stu-diums. Auch in der Zahnmedizin.

n Isolierte Wissensvermitt-lung nicht mehr zeitgemäß

Der Wissenschaftsrat – und nicht nur er –

hielt seinerzeit eine Neugewichtung derAusbildungsinhalte im Sinne einermodernen Zahnmedizin als „Quer-schnittsfach für das Kauorgan“ für not-wendig. Eine Forderung lautete: „DerAllgemeinzahnarzt oder Oralmedizinerder Zukunft muss in einer synoptischenBetrachtungsweise der Erkrankungendes Zahn- und des Zahnhalteapparatesund in möglichen Therapien zur Wieder-herstellung der Präventions- und Funkti-onsfähigkeit ausgebildet werden“. Dieisolierte Vermittlung der Kariologie,Endodontologie, Prothetik, Parodontolo-gie, Kieferorthopädie sowie Mund-, Kie-fer- und Gesichtschirurgie sei nicht mehrzeitgemäß, so der Wissenschaftsrat. Dasdeckt sich mit der Einschätzung derzahnmedizinischen Fachgesellschaftensowie auch mit den Feststellungen derzahnärztlichen Berufsorganisationen.

Ziel der Reformen in der universitärenZahnmedizin muss nach Einschätzungdes Wissenschaftsrates – die Studie istmittlerweile zwölf Jahre alt(!) – auch einesubstanzielle Erhöhung der Qualität inForschung und Lehre sein. Die Basis hier-für sollte durch eine neue Approbations-ordnung und eine angepasste Kapazi-tätsverordnung gelegt werden. Um ent-sprechend bessere Betreuungsrelationenzu erreichen, müsste allerdings „erheb-lich mehr wissenschaftliches Personaleingestellt werden“. Bereits 2005 warder Wissenschaftsrat skeptisch, ob Bundund Länder dieser Forderung angesichtsknapper Kassen (mittlerweile kann davonangesichts sprudelnder Steuereinnah-men kaum mehr die Rede sein) je begeg-nen würden. Stattdessen wurde eineAbsenkung der Studierendenzahlen inbeschränktem Umfang zur Verbesserung

Approbationsordnung „reloaded“Peter Knüpper liefert Hintergründe zur Neujustierung der Ausbildung

in der Zahnmedizin

Am 29. April 2010 beantwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, AnnetteWidmann-Mauz (MdB), die Anfrage eines Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion zum Stand der neuen Approba-tionsordnung für Zahnärzte wie folgt (BT-Drucksache 17/1535): „Das Eckpunktepapier zur Novellierung der Approba-tionsordnung für Zahnärzte wird vom BMG derzeit erarbeitet. Auf dieser Grundlage sind Gespräche mit den zuständi-gen Länderministerien und die Einbeziehung der entsprechenden Ländergremien geplant.“

Grund zur Freude: die neue Approbationsordnung für Zahnärzte ist vom Bundeskabinett abgesegnet.

Foto: Fotolia

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EL der Ausbildungssituation ins Gespräch

gebracht.

n VersorgungspolitischeAspekte treten in den Vordergrund

Aktuell hat sich der Wissenschaftsrat imOktober 2016 noch einmal zu den Per-spektiven der Universitätsmedizin geäu-ßert und seine Forderungen an dasGesundheits- und Wissenschaftssystemformuliert. Angesichts fundamentalerHerausforderungen durch demografi-sche und epidemiologische Veränderun-gen, durch die Auswirkungen der Globa-lisierung, zum Beispiel die Ausbreitungvon Epidemien, Umweltrisiken, sucht ori-entierter und anderer gesundheitsschäd-licher Lebensweisen, seien „Anpassun-gen des gesundheits- und wissenschafts-politischen Handelns“ geboten. Zugleichmüssten „die Gesundheitssysteme konti-nuierlich weiterentwickelt, die biomedizi-nischen Wissenschaften substanziellunterstützt und die Übertragung von For-schungsergebnissen in die Versorgungstärker zielgerichtet gesteuert werden“.Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-,Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK)hat in ihrer Stellungnahme zur Positionie-rung des Wissenschaftsrates angesichtsder Realität an den Hochschulen Zweifelgeäußert, ob der politische Wille vorhan-den ist, die vorgeschlagenen strukturel-len Maßnahmen umzusetzen. Insbeson-dere kritisierte die DGZMK, dass die Res-sourcen der Universitäten im Bereich derZahn-, Mund- und Kieferheilkunde inden vergangenen Jahrzehnten überpro-portional stark beschnitten wurden.Abteilungen wurden zusammengelegt,die Zahl der Professuren ist rückläufig.„Die zurzeit herrschenden strukturellenRahmenbedingungen geben unserenjungen Mitarbeitern vielerorts nur wenigPlatz für wissenschaftliche Tätigkeiten,da sie bei allgemein hoher Arbeitsver-dichtung vorrangig in der Lehre undKrankenversorgung beschäftigt sind“, sodie wissenschaftliche Fachgesellschaft.Insofern sei vielen Einrichtungen schonvon vornherein die Möglichkeit genom-men, sich für ein ambitioniertes wissen-schaftliches Programm zu qualifizieren. Chancengleichheit im grundsätzlichbegrüßenswerten Wettbewerb sei inBezug auf die Zahnmedizin an den Hoch-schulen nicht gegeben.

n Künftige Strukturierungder zahnärztlichen Ausbildung

Vor diesem Hintergrund hat nun imOktober 2016 das Bundesministeriumfür Gesundheit (BMG) den längst über-fälligen Referentenentwurf einer Verord-nung zur Neuregelung der zahnärztli-chen Ausbildung vorgelegt. Inhaltlich solldas Studium grundsätzlich umgekrem-pelt werden. Das beginnt mit einer klarenOrientierung an der Medizin. Zu Beginndes Studiums ist ein vorklinischer Studi-enabschnitt von vier Semestern geplant,der das medizinische und zahnmedizini-sche Grundlagenwissen über die Körper-funktionen beinhaltet. In diesem Studi-enabschnitt verläuft das Studium derZahnmedizin parallel zum Studium derMedizin. Der darauf folgende klinischeStudienabschnitt von sechs Semesternwird in zwei Teile aufgeteilt. Während imfünften und sechsten Semester die Aus-bildung an standardisierten Ausbildungs-situationen („Phantom“) erfolgt, wird imsiebten bis zehnten Semester am Patien-ten ausgebildet.

Neu eingeführt werden die Ausbildung inErster Hilfe, ein einmonatiger Kranken-pflegedienst und eine zweimonatigeFamulatur in der zahnärztlichen Praxis.Hier werden die Kammern mit ins Bootgenommen, um eine qualifizierte Aus-wahl der Lehrpraxen zu treffen. Auf dieverschiedenen Studienabschnitte – nachdem vierten, sechsten und zehntenSemester – folgt jeweils eine staatlichePrüfung.

Die Prüfung am Ende des vorklinischenStudienabschnitts entspricht in Aufbauund Inhalt dem bisherigen ErstenAbschnitt der Ärztlichen Prüfung. Derschriftliche Teil der ärztlich-zahnärztli-chen Prüfung findet künftig gemeinsamfür die Studiengänge Medizin und Zahn-medizin an einem bundeseinheitlichenTermin statt.

Neugewichtung der Ausbildungsinhalte Von zentraler Bedeutung: In Zukunftwerden die Ausbildungsinhalte desZahnmedizinstudiums neu gewichtet.Die Grundlagen der präventiven undrestaurativen Inhalte sollen besser undfrühzeitiger in die Ausbildung einbezo-gen werden. Zahntechnische Lehrinhaltewerden dagegen auf die Arbeitsweisenkonzentriert, die der Zahnarzt kennen

und bewerten muss. Statt einer isoliertenVermittlung einzelner Fächer soll Pro-blemlösungskompetenz im Vordergrundstehen.

Insbesondere an dieser Zielvorstellungdes Verordnungsgebers entzündete sichin den vergangenen Monaten die Kritikaus Wissenschaft und Lehre, aber auchvon Seiten der zahnärztlichen Berufsver-bände. Die Sorge, mit der „Abstufung“der Zahntechnik im Rahmen des Studi-ums der Zahnmedizin gehe künftigenGenerationen von Zahnärzten eine wich-tige Kompetenz in Sachen Zahntechnikverloren, ist jedoch nicht berechtigt. DasBerufsbild, auch die Berufsausübung desZahnarztes werden nicht alleine vom Stu-dium der Zahnmedizin geprägt. Zusätzli-che Kompetenzen und Qualifikationenwurden in der Vergangenheit stets undwerden auch künftig postgradual erwor-ben.

Fort- und Weiterbildung, der Grundsatzdes „life-long-learning“ gewährleistenbereits heute, dass medizinische wieauch und gerade technologische Innova-tionen zeitnah in der Praxis ankommen.Dazu trägt die Digitalisierung einzelnerArbeitsprozesse bei, die ihren Weg ausdem Labor zurück in die Praxis finden.Ohnehin gilt es festzuhalten, dass viele,gerade zahntechnische Innovationen imSinne kommunizierender Röhren aus derPraxis heraus auch in der Vergangenheitihren Weg in Wissenschaft und Lehrefanden.

n Praxis und Wissenschaft –kommunizierende Röhren

Indem der Verordnungsgeber die Emp-fehlungen des Wissenschaftsrates auf-nimmt, will er die fachliche Weiterent-wicklung der Zahnmedizin zu Prävention,Therapie und Erhaltung aller oralenStrukturen einschließlich der Entwick-lung neuer Behandlungstechniken und -formen in die zahnmedizinische Ausbil-dung forcieren. Dem verändertenGesundheitsbewusstsein in der Bevölke-rung, dem deutlichen Rückgang derKariesprävalenz und der möglichen Zah-nerhaltung bis ins Alter soll Rechnunggetragen werden. Damit treten versor-gungspolitische Ziele verstärkt in denVordergrund der akademischen Ausbil-dung. Ob dies noch dem Grundsatz derFreiheit von Forschung und Lehre sowiedem Grundrecht auf freie Wahl des

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Berufes entspricht, hat der Dekan derMedizinischen Fakultät an der Mün-chener Ludwig-Maximilians-Universität(LMU), Prof. Dr. Reinhard Hickel, im Baye-rischen Zahnärzteblatt dieser Tage zuRecht infrage gestellt.

Den Paradigmenwechsel hin zur Präven-tion haben die zahnärztliche Praxis, wis-senschaftliche Fachgesellschaften undBerufsorganisationen, allen voran dieZahnärztekammern, beginnend mit derNeubeschreibung einer präventionsori-entierten Zahn-, Mund- und Kieferheil-kunde, längst vollzogen. Wenn nundurch die Angleichung des vorklinischenStudienabschnitts an die medizinischeAusbildung, wenn durch mehr medizini-sche Unterrichtsveranstaltungen im klini-schen Studienabschnitt Allgemeiner-krankungen künftig besser in der Zahn-medizin Ausbildung abgebildet werdensollen, dann ist dies für die zahnärztlichePraxis nichts Neues.

Die Begründung des Verordnungsgebersfür den Entwurf einer neuen Approbati-onsordnung klingt also nicht mehr origi-nell. Zahnmedizin und zahnärztliche Pra-xis haben längst schon die Erkenntnisgewonnen, dass orale Befunde als Früh-,Leit- und Begleitsymptome Hinweise fürdie Diagnostik und Therapie einer Allge-meinerkrankung geben können. Unddass umgekehrt allgemeinmedizinischeErkrankungen und deren Therapie Ein-fluss auf die zahnärztliche Behandlunghaben. Da hinkt die Beschreibung derStudieninhalte des Zahnmedizinstudiumsder zahnärztlichen Realität seit Langemhinterher. Was will man erwarten, wenneine Approbationsordnung seit mehr als50 Jahren (!) im Kern nicht mehr an denmedizinischen Fortschritt angepasst wor-den ist?

Endlich, so könnte man sagen, dämmertauch der Politik, dass es in der Medizineinen Erkenntnisgewinn gibt, der sichgerade in den staatlich vorgegebenenAusbildungsinhalten eines Studiums nie-derschlagen sollte. Doch die Freude dar-über währt nicht lange. Denn die Politikhätte diesen Fortschritt im Bereich desStudiums gerne zum „Nulltarif“, sprichkostenneutral.

n Kunstgriff bei der Betreuungsrelation

Statt die Finanzausstattung der Universi-

täten im Bereich Zahnmedizin und Medi-zin zu verbessern, wollen sich vor allemdie Bundesländer die neuen Studienin-halte und -strukturen allesamt ohneMehrbelastung für ihre Haushalte „ein-kaufen“. Um die für notwendig gehalte-ne Betreuungsrelation im sogenanntenPhantomkurs von bisher 1:20 auf 1:15Lehrende zu Studierenden und beimUnterricht am Patienten von bisher 1:6auf 1:3 Lehrende zu Studierenden zuerhöhen, soll – so simpel ist das aus Sichtder Politik – einfach die Zahl der Studien-plätze reduziert werden. (Um dann inzehn Jahren lauthals zu beklagen, dassdie Zahl der zahnärztlichen Niederlassun-gen sinkt?)

Auch die erwünschte Stärkung der wis-senschaftlichen Kompetenz bei den Stu-dierenden, beispielsweise bei denSchwerpunkten Medizinische Biometrie,Medizinische Informatik, Literaturrecher-che und -bewertung und „evidenzbasier-te Medizin“, die als „Querschnittsbe-reich“ eingeführt werden soll, wird ohnezusätzliche Investitionen in die Infrastruk-tur der Hochschulen nicht stattfinden.Ohnehin erscheint die von der Politikpostulierte Ausrichtung an der Wissen-schaftlichkeit der künftigen Ausbildungfragwürdig, da doch zunehmend versor-gungspolitische Aspekte in den Vorder-grund gesetzgeberischen Handels rük-ken, so spürbar auch beim jetzt vorgeleg-ten „Masterplan Medizinstudium 2020“.

n Wie geht es weiter?

Trotz vieler Vorbehalte haben die zahn-ärztlichen Standesorganisationen, derMedizinische Fakultätentag und dieDGZMK den Willen des Verordnungsge-bers, die zahnärztliche Approbationsord-nung nun endlich ein Stück weit zumodernisieren, begrüßt. Ursprünglichsollte die Zustimmung des Bundesrates,also der Bundesländer, bereits im Maierfolgen. Dann geriet der Zeitplan wegender parallel verlaufenden Diskussion überden „Masterplan Medizinstudium2020“, wo das Bundesland Baden-Würt-temberg überraschend Bedenken hin-sichtlich der Finanzierung äußerte, insStocken. Nachdem allerdings der Medi-zin-Masterplan im April doch noch –ohne Aussage zur Finanzierung desReformvorhabens – verabschiedet wer-den konnte, scheint die Bahn frei für eineNovellierung der zahnärztlichen Appro-bationsordnung – nach mehr als einemJahrzehnt zum Teil quälender und nichtnachvollziehbarer Diskussion.

Rechtsanwalt Peter KnüpperHauptgeschäftsführer der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer und Geschäftsführer der Kassen-zahnärztlichen Vereinigung Bayerns

Mit freundlicher Nachdruckgenehmi-gung des BDIZ EDI konkret, Ausgabe2/2017.

Studieninhalte ohne Mehrbelastung für die Haushalte der Bundesländer? Foto: about pixel

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Die Geschichte der elektronischenGesundheitskarte (eGK) ist eine unendli-che Geschichte von Pleiten, Pech undPannen. Gut unterrichtete Kreise melde-ten kürzlich den baldigen Tod des IT-Pro-jekts. Ist der Bundestagswahlkampf solangweilig, dass man das Milliardenpro-jekt still und heimlich beerdigen will?Oder ist das Sommerloch so groß, dassdas Ungeheuer von Loch Ness nicht mehrausreicht, um Schlagzeilen zu produzie-ren? Angeblich gibt es Pläne, wonach dieneue Bundesregierung das Aus des IT-Projekts beschließen werde. Bundesge-sundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)dementiert. Doch der Zeitplan gerät malwieder aus den Fugen, denn seine Vorga-ben, dass jede Arztpraxis bis 1. Juli 2018mit einem Kartenlesegerät beliefert seinmuss, ist aufgrund von Lieferschwierig-keiten nicht zu halten. Die ZNS-Redakti-on fragt bei Detlef Borchers, IT-Spezialistund Redakteur von Heise-Online, nach.

Steht die elektronische Gesundheits-karte aus Ihrer Sicht vor dem Aus?

Nein. Die eGK ist von den gesetzlichenKassen ausgegeben, bei fast allen schonin der zweiten Generation. Und siebewährt sich durchaus in dem, was dieKrankenkassen fordern, nämlich den Versicherten-Stammdatenabgleich. DerMedian lag im Pilottest Nordwest (Südostscheiterte) bei 27 Sekunden für denDatenabgleich. Das „vor dem Aus” istWahlkampfgetöse. Wenn überhaupt, istman wieder einmal dabei, die Ausrich-tung der eGK zu verändern. Sie starteteunter Ulla Schmidt mit eGK und eRezept.Jetzt ist eGK und ePA (elektronischePatientenakte) die angesagte Lösung.

Viele Köche verderben ja bekanntlichden Brei. Haben zu viele Interessen-gruppen mitspielen wollen und dasIT-Projekt somit ausgebremst?

Mitspielen wollen ist der falsche Aus-druck. Bei der Projektgesellschaft Gema-tik ist – mit Ausnahme der Patientenor-ganisationen, also den dauerhaft Betrof-fenen – allen ins Boot geholfen worden

und die haben sich in endlosen Sitzungenkräftig bekriegt. Die IT‘ler in der Gematik,denen es ja um Fortschritte geht, leidendarunter. Viele sehr gute Leute habendas Handtuch geworfen – und darunterleidet das „IT-Projekt”.

Inzwischen drängt sich der Vergleichmit dem Berliner Flughafen auf. Wiekann es sein, dass es nur eine Firmagibt, die VPN-Konnektoren liefernkann? Hat die Gematik ihre Hausauf-gaben nicht gemacht?

Die Gematik hat das, was „Hausaufga-ben” sind, sehr ordentlich gemacht, nureben diese Hausaufgaben oftmals undvielmals revidiert. Es gab sechs Firmen,

die VPN-Konnektoren auf den Marktbringen wollten. Der große Knall fand2009 statt, als Firmen wie Siemens undNCR die Entwicklung von Konnektorenaufgegeben haben.

Welche Kosten kommen auf eine,sagen wir mal normale Arztpraxisauf dem Land zu, wenn sie sich dieLesegeräte und VPN-Konnektorenanschafft?

„Auf dem Land” wäre generell die Frage,wie diese Arztpraxis überhaupt an dasInternet angeschlossen ist. Ich normali-siere hier lieber auf Arztpraxis allgemein.Auf eine Arztpraxis kommen Kosten um4500 Euro zu, wobei es Zuschüsse gibt,

Vom Pilotprojekt zum Milliardengrab?Wie steht es um die elektronische Gesundheitskarte? –

Interview mit Heise-Online

Heise-Redakteur Detlef Borchers erklärt aus IT-Sicht die Sache mit der elektronischen Gesundheitskarte.Foto: privat

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die quartalsmäßig 'abfallen'. Beispiel:Wer einen Konnektor jetzt bestellt, soll2620 Euro Zuschuss erhalten, wer das im2. Quartal 2018 tut, bekommt nur noch1909 Euro.

Jetzt macht eine Warnung vonGematik und Krankenkassen dieRunde, dass die eGK der ersten Gene-ration ab dem 4. Quartal 2017 nichtmehr in den Praxen eingelesen wer-den soll. Was bedeutet das für denPatienten?

Da ist Ärger vorprogrammiert. Auf derKarte muss ein G2 stehen. Nur diese Kar-te „beherrscht“ die kryptografischenHashes, die für online geschaltete Praxenerforderlich sind. Die Krypto-Algorithmenhaben eine zeitlich begrenzte Gültigkeit.

Was konkret haben die Versichertenvon einer Karte, wie sie derzeit kon-zipiert ist?

Die Versicherten haben derzeit nichts vonder Karte. Wie sie konzipiert ist, hatdamit nichts zu tun, sondern es geht viel-mehr darum, dass nichts außer den fürdie Krankenkassen interessanten Stamm-daten und der Zuzahlungsstatus ge-speichert sind.

Kritiker haben unter anderem davorgewarnt, dass die gespeichertenDaten nicht sicher seien. Wie sieht esmit dem Datenschutz aus?

Der Datenschutz ist hoch, insbesondere,weil inzwischen die zweite Generationder eGK mit den neuesten Vorgaben desBSI (Anm.d.Red.: gemeint ist das Bundes-amt für Sicherheit in der Informations-technik) bei fast allen Krankenkassenausgegeben wurde. Ein „Bruch” dieserKryptografie-Vorgaben ist derzeit nochnicht gemeldet worden.

Welche Bedeutung messen Sie einereGK für Deutschland bei?

Die große Bedeutung der eGK liegt fürdie Jüngeren darin, dass sie sich klarma-chen müssen, ob der „zweite Markt” –mit Apps und Fitness-Armbändern undso weiter und so fort – im Rahmen dereGK für sie zulässig ist. Für die Älterensind AMTS (Anm.d.Red.: Arzneimittel-therapiesicherheit), der Medikamentati-onsplan und ihre persönlichen Verfügun-gen wichtig – sprich: wer wird benach-

richtigt im Falle…. Den Unsinn mit denNotfalldaten lassen wir hier mal beiseite.

Sind wir im internationalen Vergleichin diesem Bereich bereits abgeschla-gen?

Nein. Ein internationaler Vergleich vonmedizinischen Versorgungssystemen istnach meinem Kenntnisstand seriös nichtmöglich. Wie wollen Sie Deutschland mitLändern vergleichen, die genau einegesetzliche und eine private Krankenkas-se kennen oder eine einheitliche Bürger-Identifikation, über die Ärzte wie Ver-sicherte die Daten erhalten?

Wenn Sie dem Bundesgesundheits-minister zur eGK einen guten Ratgeben dürften, wie würde der ausfal-len?

Der aktuelle Gesundheitsminister be-treibt Wahlkampf und deshalb ist jedergute Rat nutzlos. Wer Ulla Schmidt oderPhilipp Rösler als Höhepunkt der Inkom-

petenz erlebt hat, kann dem nächstenMinister nur dazu raten, das Sanktions-modell des eHealth-Gesetzes schleunigstzu überdenken.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen!

Die Fragen stellte Anita Wuttke.

Kein Grund zur Eile

Für Zahnärzte besteht nach wie vorkein Grund zur Eile, auch wenn derOnline-Rollout am 1. Juli 2017 begon-nen hat. Wie die KZVB im KZVB-trans-parent verlauten lässt, gibt es mittler-weile eine Finanzierungsvereinbarungzwischen der KZBV und dem GKV-Spit-zenverband. Eine Broschüre der KZBV,die online erhältlich ist, beantwortetalle Fragen rund um den Online-Rollout: www.kzbv.de/telematikinfra-struktur.

Medikamentenplan auf der eGK? Foto: about pixel

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UM Bundesverfassungsgericht stärkt Kammersystem

BLZK begrüßt Entscheidung aus Karlsruhe

In einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 12. Juli 2017, 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) stärkt das Bundesver-fassungsgericht den Kammern den Rücken. Aus der Sicht des obersten deutschen Gerichts gewährleistet die Pflicht-mitgliedschaft im Kammersystem, dass die Betroffenen ihre Interessen einbringen können und fachkundig vertretenwerden, heißt es in einer Pressemeldung der BLZK.

Damit sind zwei Unternehmen geschei-tert, die Verfassungsbeschwerden gegendie Pflichtmitgliedschaft in den Industrie-und Handelskammern eingereicht hatten– darunter eine Firma aus Memmingen.Sie hatten sich in Karlsruhe erfolglosdagegen gewehrt, die damit verbunde-nen Beiträge zu zahlen. Als Begründunggaben sie an, die regionalen Kammern(wohlgemerkt: Industrie- und Handels-kammern) seien angesichts der europäi-schen Einigung und globaler Märktenicht mehr in der Lage, Unternehmensin-teressen angemessen zu vertreten.

Die Beitragspflicht sei nicht zu beanstan-den, heißt es in dem an Anfang Augustveröffentlichten Beschluss des Bundes-verfassungsgerichts. Damit folgen dieRichter der Linie früherer Entscheidun-gen, zuletzt von 2001. Nach knapp 16Jahren haben sie die Organisation in denKammern einer neuen, umfangreichenPrüfung unterzogen. Erstmals ging esdabei auch um die demokratische Legiti-mation. So untersuchten die Richter dieinternen Strukturen und das Wahlverfah-ren.Die Verfassungsrichter argumentieren inihrem aktuellen Beschluss, die Pflichtmit-gliedschaft greife zwar in die grundge-setzlich geschützte allgemeine Hand-lungsfreiheit ein. Das sei aber gerechtfer-tigt, wenn damit "die Voraussetzungendafür geschaffen werden, ein Gesamtin-teresse zu ermitteln, das tatsächlich alleBetriebe und Unternehmen berücksich-tigt". Das setze voraus, dass abweichen-de Interessen oder grundlegende Interes-senkonflikte nicht unterschlagen wer-den. Die Wahl zur Vollversammlung seidafür geeignet.

Der Deutsche Industrie- und Handels-kammertag (DIHK) begrüßte die Ent-scheidung – ebenso die Bayerische Lan-deszahnärztekammer. Die gesetzlichfestgelegten Aufgaben der Kammernentsprächen nach den Feststellungen desBundesverfassungsgerichts der für die

wirtschaftliche Selbstverwaltung typi-schen Verbindung von Interessenvertre-tung, Förderung und Verwaltungsaufga-ben, heißt es dazu aus der BLZK. „In denEntscheidungsgründen bestätigt dasBundesverfassungsgericht ausdrücklichdie Bewertung des Gesetzgebers, dassprivate Verbände mit freiwilliger Mit-gliedschaft nicht in gleichem Maße dieBelange und Interessen aller Betroffenenermitteln und vertreten können wie eineKörperschaft des öffentlichen Rechts mitPflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträ-gen. Weiter betont das Bundesverfas-sungsgericht, dass der Wert die Kam-mern nicht nur auf ihrer Unabhängigkeitvom Staat, sondern auch auf der breitenInformationsbasis beruht, die sich ausder Pflichtmitgliedschaft ergibt.“

In einer ersten Stellungnahme begrüßteder Präsident der Bayerischen Landes-zahnärztekammer (BLZK), Christian Ber-ger, die Entscheidung, deren zentraleAussagen auch für die funktionaleSelbstverwaltung der Heilberufekam-

mern gelten. „Auch die Zahnärztekam-mer nimmt ihre Aufgaben auf derGrundlage gesetzlicher Regelungen imHeilberufe-Kammergesetz wahr. Dazuzählt die Vertretung der beruflichenBelange aller rund 16 000 Zahnärztinnenund Zahnärzten in Bayern ebenso wie dieFort- und Weiterbildung, die Mitwirkungin der öffentlichen Gesundheitspflege und die Berufsaufsicht.“

Rechtsanwalt Peter Knüpper, Hauptge-schäftsführer der BLZK, ergänzt: „Selbst-verwaltung ist ein konstitutives Elementunserer rechtsstaatlichen Ordnung. Siegewährleistet, dass aus BetroffenenBeteiligte werden, die ihre Angelegen-heiten in eigener Verantwortungregeln.“ Zu begrüßen sei auch, dass dasBundesverfassungsgericht die Rechts-grundlage für die Erhebung von Mit-gliedsbeiträgen im Zusammenhang mitder Pflichtmitgliedschaft bestätigt habe.

Quellen: Spiegel-Online, PM der BLZK

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Google muss nicht löschenLandgericht Augsburg lehnt Klage eines Zahnarztes ab

Anfang 2016 vergab ein Nutzer für diePraxis die niedrigst mögliche Bewertung,einer von fünf Sternen, woraufhin derZahnarzt Google zur Löschung auffor-derte. Auf Googles Weigerung hin reich-te er Klage ein. Das Landgericht urteilte

nun, dass es sich bei der Ein-Stern-Bewertung, die keine Begründungumfasste, um eine zulässige Meinungs-äußerung handele, zudem das Persön-lichkeitsrecht des Zahnarztes nicht ver-letzt werde. Der Suchmaschinen-

Konzern wurde außerdem darin bestä-tigt, die Nutzerdaten nicht herausgege-ben zu haben. Das Urteil ist noch nichtrechtskräftig.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Zahnarzt eine Ein-Punkt-Bewertung seiner Praxis bei der Such-maschine dulden muss, da es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

AS-Akademie startet 9. StudiengangZahnärzte haben die Zukunft der Selbstverwaltung selbst in der Hand

Seit 18 Jahren bietet die zahnärztliche Selbstverwaltung ein besonderes berufsbegleitendes Fortbildungsangebot fürZahnärztinnen und Zahnärzte an, die Interesse an der Übernahme von Verantwortung in Gremien der zahnärztlichenBerufspolitik und Selbstverwaltung haben und sich das notwendige Know-how dafür zulegen wollen.

Derzeit 15 zahnärztliche Körperschaftenunter der Schirmherrschaft von BZÄKund KZBV tragen die Fortbildungsplatt-form, mit dem Ziel einer umfassendenwissenschaftlich und systematisch aus-gerichteten Selbstprofessionalisierungder Zahnärzteschaft für den Erhalt unddie Stärkung der Freiheit im Heilberuf.

n Profundes Wissen –berufsbegleitend erlernt

Neben der politischen Fortbildung erhal-ten die Teilnehmer zudem auch Rüstzeugfür das betriebswirtschaftliche Manage-ment ihrer Praxis. Zum umfangreichenThemenspektrum der Akademie gehörenu. a. Recht und Ökonomie des Gesund-heitswesens und der Zahnarztpraxis,Gesundheitssystemforschung, Rhetorik,Öffentlichkeitsarbeit, Diskussionsforenzu aktuellen gesundheitspolitischen The-men mit Entscheidungsträgern. Besuchebei politischen Institutionen in Berlin undBrüssel runden ein vielseitiges interdiszi-plinäres Studienprogramm ab. Den 9. Studiengang der Akademie wer-den Ende dieses Jahres 21 zahnärztlicheKolleginnen und Kollegen mit dem Zerti-fikat „Manager in Health Care Systems“abschließen.

n Jetzt anmelden

Am 1. März 2018 beginnt dann der neue

Studiengang der AS Akademie. Dieserzehnte postgraduale Fortbildungsgangerstreckt sich über zwei Jahre bis Dezem-ber 2019. Die Veranstaltungen finden aninsgesamt zehn Wochenenden (jeweilsvon Donnerstagnachmittag bis Samstag-mittag) in Form von Seminarblöckenstatt, mit jeweils fünf Terminen in Berlinund vor Ort bei den Landeskammern undKZVen der Trägerkörperschaften. Wis-senschaftlicher Leiter der Akademie istProf. Dr. Christoph Benz, Vizepräsidentder Bundeszahnärztekammer. DieGeschäftsführung hat Dipl.-Math. InnaDabisch, MPH (BZÄK), inne.

n Nur vier Semester – umfassender Stoff

Die Lehrveranstaltungen werden als Vor-lesungen, Übungen und Seminare abge-halten. Die Kurse sind mit rund 20 Teil-nehmern besetzt. Die ersten beidenSemester bilden einen Grundkurs, indem das Recht der Heilberufe, Grundla-gen der Freiberuflichkeit, politische Ent-scheidungsverfahren sowie Grundzügeder Volkswirtschaftslehre angebotenwerden. Des Weiteren stehen das Rechtder GKV, Grundzüge der Gesundheits-und Sozialpolitik, zahnärztliche Selbst-verwaltung, Meinungsbildung und Ent-scheidungsverfahren in der Berufspolitiksowie Grundzüge der Betriebswirtschaftauf dem Lehrplan. Das dritte und vierte

Semester sind als Aufbaukurs konzipiert.Hier geht es dann um Praxis- und Quali-tätsmanagement, Gesundheitsökono-mie, Gesundheitssystemforschung, Sozi-almedizin, Epidemiologie, europäischeEntwicklungen, Verbandsstrategien,Kommunikation sowie Öffentlichkeits-und Pressearbeit. Die Soft-skills und die Persönlichkeitsentwicklung werdenebenfalls fokussiert.

Die Studienvermittlung erfolgt unter wis-senschaftlicher Leitung von Prof. Dr.Christoph Benz, durch hochkarätigeDozenten aus Politik, Wissenschaft undPraxis. Die Studiengebühr beträgt 3.900Euro. Das zweijährige Curriculum wirdgemäß den Leitsätzen derBZÄK/DGZMK/KZBV zur zahnärztlichenFortbildung mit Punkten bewertet. EineAnmeldung für den 10. Studiengang istab sofort möglich.

Seit 2011 besteht eine teilweise Anrech-nungsmöglichkeit des AS-Curriculumsauf das postgraduale Studium an derAPOLLON Hochschule der Gesundheits-wirtschaft Bremen zum Master of HealthManagement sowie im Masterstudien-gang „Integrated Practice in Dentistry“der Akademie für Zahnärztliche Fortbil-dung in Karlsruhe.

PM der AS-Akademie

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Für das Jahr 2016 weist die ABZ eG eben-so wie im Vorjahr eine deutliche Steige-rung des Bilanzgewinns aus: 0,45 Mio.Euro mehr als im Jahr 2015. „Das Erlös-wachstum im Honorarmanagement fürkieferorthopädische Praxen in ganzDeutschland hat sich auch im Berichts-jahr fortgesetzt“, stellte Dr. Ohm in sei-nem Rechenschaftsbericht fest. DieGesamteinnahmen des Unternehmenskonnten um 8 Prozent auf 5,3 Mio. Eurogesteigert werden, das Ergebnis dergewöhnlichen Geschäftstätigkeit um0,42 Mio. Euro. Entsprechend folgte dievollbesetzte Generalversammlung derABZ eG im Hotel „The Charles“ in Mün-chen am 1. Juli 2017 dem Vorschlag vonVorstand und Aufsichtsrat, eine Jubilä-umsdividende von 7,5 Prozent jeGeschäftsanteil auszuschütten. Dr. Ohm:„Mit diesem guten Ergebnis können wirunseren Mitgliedern im Jubiläumsjahreine besonders attraktive Dividende fürdas vergangene Geschäftsjahr zusätzlichzu einer genossenschaftlichen Rückver-gütung ausschütten und unsere Eigenka-pitalbasis für zukünftige Herausforderun-gen stärken. Unser Eigenkapital setzt sichjetzt fast hälftig je aus Geschäftsgutha-ben und Rücklagen mit Bilanzgewinn

ABZ eG meldet BilanzgewinnGeneralversammlung und Jubiläumsfeier der Genossenschaft

Vor 25 Jahren wurde die Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte, eingetragene Genossenschaft (ABZeG), als Reaktion auf das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) gegründet. Heute präsentiert sich die Genossenschaft alswirtschaftlicher Partner der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Auf der diesjährigen Generalversammlung in München meldete der Vorstandsvorsitzende Dr. Hartmut Ohm den Bilanzgewinn von 1.172.819,15 Euro für das Geschäftsjahr2016 (2015: 715.636,27 Euro).

zusammen. Der relative Anteil des Eigen-kapitals am Gesamtkapital lag zumBilanzstichtag bei rd. 57 Prozent.“

Zum Bilanzstichtag wies die ABZ eG3.257 Mitglieder auf, die 3.894Geschäftsanteile halten. Während dieMitgliederzahl leicht rückläufig ist (Ver-lust von 68 Mitgliedern gegenüber 27Neueintritten), ist die Zeichnung vonAnteilen gegenüber dem Vorjahrgewachsen. Im Schnitt hält jedes Mit-glied 1,1 Anteile, während die Neumit-

glieder zwei Anteile/Mitglied halten. Bis-herige Mitglieder haben insgesamt 180Anteile nachgekauft, was einen Nettozu-gang an Geschäftsanteilen von 163 aufein Geschäftsguthaben von nun 3,894Mio. Euro ausmacht. In Zukunft wird sichdie ABZ eG laut Dr. Ohm besonders umdie Mitgliedergewinnung kümmern. Diejungen Zahnärztinnen und Zahnärzte sol-len noch mehr vom wirtschaftlichen Nut-zen der ABZ eG für ihre Mitglieder über-zeugt werden. Der Appell des Vorstands-vorsitzenden: „Um dieses Ziel zuerreichen ist es wichtig, auch die Unter-stützung aus dem Kreis der Mitglieder zuerhalten. Die beste Werbung für die ABZeG ist die Weiterempfehlung durch unse-re Mitglieder in der Zahnärzteschaft. Diesgeschieht noch zu wenig.“

Seit Gründung der ABZ eG vor 25 Jahrenhat die ABZ eG Geschäftsfelder hinzuge-wonnen. Neben der Datenverarbeitungfür die Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns (KZVB) im Bereich der kieferor-thopädischen Behandlungsfälle bietetdie aus 30 Mitarbeitern bestehendeGenossenschaft Dienstleistungen in derPraxisberatung – seit 1995 hat sie über400 Praxen begleitet -, leistet Unterstüt-zung im Bereich des Qualitätsmanage-ments für kleines Geld und hat seit 1992

Schwaben war stark vertreten bei der diesjährigen Generalversammlung: hier mit dem ehemaligenKZVB-Justiziar Dr. Christian Freund, ABZ-Vorstand Heinz M. Abler, BLZK-Präsident Christian Berger undAufsichtsrat Dr. Hans Huber aus Illertissen.

Verleihung der silbernen Ehrennadel des Genossenschaftsverbandes an den scheidenden Vorstand derABZ eG. Das Bild zeigt (v.l.n.r.) Dr. Alexander Büchel, Vorstandsmitglied des Bayerischen Genossen-schaftsverbandes, Dr. Bruno Weber sowie Vorstandsvorsitzender der ABZ eG, Dr. Hartmut Ohm.

Bildquelle: Dr E. Heidenreich/ABZ eG

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ZNS 9-1713

über 10.000 Teilnehmer in Seminarengeschult. Auch der Negativtrend im Den-talhandel konnte umgekehrt werden.Das Handelsgeschäft entwickelt sich seit2015 positiv. Das abgewickelte Bestellvo-lumen stieg 2016 gegenüber dem Vor-jahr erneut an und lag bei 3,4 Mio. Euro(2015: 3,28 Mio. Euro). Die umfangrei-che Praxisberatung der ABZ eG wird seit2016 durch die neue Struktur mit derABZ BestPraxis GmbH weiter ausgebaut.Deren Geschäftsführer, Dipl.-Kfm.Michael Kreuzer, ist zudem auch für dieABZ eG unmittelbar tätig. 2015 wurdedie Zertifizierung des ABZ-Qualitätsma-nagementsystems abgeschlossen. ImMärz 2015 hat die ABZ eG das Zertifikatnach DIN ISO 9001:2008 erhalten.

Turnusgemäß stand die Wahl einer derdrei Aufsichtsratspositionen an. Dr. Ger-hard Kluge stellte sich zur Wiederwahlund wurde einstimmig gewählt. Er wur-de in der anschließenden Aufsichtsrats-sitzung wieder zum Vorsitzenden des

Aufsichtsrats der ABZ eG gewählt. ImVorstand hat sich der langangekündigteund vorbereitete Wechsel vollzogen. Dr.Bruno Weber geht in den Ruhestand.Ihm folgt Heinz M. Abler nach, derbereits seit Januar im Vorstand mitarbei-tet, um die reibungslose und zukunftssi-chere Übergabe in der Genossenschaftzu gewährleisten. Heinz M. Abler warviele Jahre Vorstandsmitglied der Bankfür Ärzte und Freie Berufe AG in Wienund zuvor in verschiedenen Manage-mentfunktionen, u.a. als Generalbevoll-mächtigter in der Deutschen Apotheker-und Ärztebank e.G., tätig. Er bringtneben seiner ausgewiesenen Expertiseim Finanzdienstleistungsgeschäft aucheine breite Erfahrung im Gesundheitswe-sen mit.

Geschäftserwartungen: Die ABZ eGerwartet im laufenden Geschäftsjahr sta-bile Umsätze. Die Umsätze mit der KZVBwerden entsprechend der steigendenFallzahlen geringfügig steigen. Größere

Zuwächse kommen für die ABZ eG ausdem Bereich des KFO-Honorarmanage-ments. „Wir planen hier eine weitereSteigerung und müssten damit die 54Mio. Euro-Grenze überschreiten“, so diePrognose von Dr. Hartmut Ohm.

Erratum

In den ZNS 7/8-2017 ist uns leider einFehler unterlaufen. Im Beitrag zum JanLindhe Award für Professor Schwarz(Nobelpreis in der Implantologie)haben wir fälschlicherweise das falscheFoto abgedruckt. Das gezeigte Fotogehört zum Beitrag „Keramiken undKunststoffe Ersatz für Metalle“. Wirbitten diese Verwechslung zu entschul-digen!

Redaktion

Vorstand und Aufsichtsrat der ABZ eG (v.l.n.r.) Vorstand Heinz M. Abler, Aufsichtsrat Dr. Jens Kober, Vorstandsvorsitzender Dr. Hartmut Ohm, Aufsichtsratsvor-sitzender Dr. Gerhard Kluge, Aufsichtsrat Dr. Hans Huber sowie Dr. Bruno Weber, der nach 20 Jahren im Vorstand der ABZ eG in den Ruhestand geht.

Bildquelle: Wuttke/ABZ eG

Dr. Alois Schneck, München, erinnerte an dieAnfänge der ABZ eG.

Standing Ovations für Dr. Bruno Weber, der über 20 Jahre die Geschicke der ABZ eG als Vorstandsvorsit-zender und Vorstandsmitglied lenkte. Bildquelle: Dr E. Heidenreich/ABZ eG

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UM Fachkräftemangel in Bayern: Es ist 5 vor 12

Verband Freier Berufe diskutierte mit bayerischen Politikernvor der Bundestagswahl

VFB-Präsident Michael Schwarz umrissdie Themen, die die Freien Berufe aktuellbedrücken: Fachkräftemangel, EU-Dienstleistungspaket, mit dem die EU-Kommission erneut versucht, die regu-lierten Berufe und damit auch die Selbst-verwaltungen abzubauen. Das fürDeutschlands Apotheken existenzbe-drohliche Urteil des EuropäischenGerichtshofes (EuGH) zu Versandapothe-ken gehört ebenso zu den Problemfällenfür die Freien Berufe wie das Vertragsver-letzungsverfahren, mit dem die EU-Kom-mission vor dem EuGH versucht, dieHonorarordnung für Architekten undIngenieure (HOAI) zu kippen. Ziel ist letzt-lich das Beseitigen jeglicher Honorarord-nungen für Freie Berufe zugunsten der Niederlassungsfreiheit innerhalbEuropas.

Schwarz appellierte an die Repräsentan-ten der Parteien, Dr. Astrid Freudenstein,MdB, CSU, Inge Aures, MdL, Vizepräsi-dentin des Bayerischen Landtags von derSPD, Katharina Schulze, MdL, Fraktions-vorsitzende für Bündnis 90/die Grünenim Landtag, Daniel Föst, Generalsekretärder FDP Bayern, und Simone Barrientos,Mitglied im Landesvorstand von DIE LIN-KE, sich für diese Themen einzusetzenund Stellung zu beziehen, schließlichstellten die Freien Berufe mit 253.410Selbstständigen nicht nur den stärkstenVerband in Bayern dar, sondern bildetenmit ihrer Arbeit auch das Rückgrat derGesellschaft. Insgesamt gibt es 882.400Erwerbstätige in den Freien Berufenallein in Bayern. Die Diskussion über dieThemen, geführt von Rechtsanwalt Dr.Thomas Kuhn, 1. Vizepräsident des VFB,verlief harmonisch und die Diskutantenbekannten sich zum dualen Ausbildungs-system in Deutschland und zum Erhaltder Selbstverwaltung. Solche Strukturenmüssten gegenüber Europa verteidigtund im Gegenteil sogar in andere Mit-

gliedstaaten exportiert werden – dieseMeinung vertraten fast alle. Einzig Bar-rientos forderte eine Umorientierung:„Wir können nicht Globalisierung wollenund die eigenen Pfründe schützen.“Auch beim Thema Apothekenversand-handel weitgehend Übereinstimmung.Die CSU will den Versandhandel verbie-ten, SPD setzt sich für den Erhalt undStärkung der Strukturen der Apothekenin Deutschland ein, lediglich die FDP siehtdarin nicht das größte Problem – soferndie flächendeckende Versorgung sicher-gestellt sei, so Föst.

Das meistdiskutierte Thema des Abends:der Fachkräftemangel. Hier war aucheine gewisse Ratlosigkeit der Parteienver-treter/innen zu erkennen, wie das Pro-blem denn angegangen werden sollte.Dass es ein Problem darstellt, machteVFB-Präsidiumsmitglied Rüdiger von Ese-beck, 3. Vorsitzender des bayerischenLandesverbandes der Physiotherapeuten,deutlich. Er sprach von einer Unterversor-gung von 16 Prozent allein in seinerBerufsgruppe. Der Mangel beträfe

jedoch alle Fachberufe im Gesundheits-wesen. „Wie retten Sie uns?“, fragteModerator Kuhn provokant. Für Dr. Freu-denstein von der CSU liegt das Probleman falsch verteilten Ärzten. Ihre Parteiwolle bereits im Studium vorbeugen undmit einem Zuwanderungsgesetz gegen-steuern. Die Grünen fordern ein Einwan-derungsgesetz, das vom Asylrecht ent-zerrt werden müsse. „Wir brauchen einegeregelte Zuwanderung“, forderte dieSozialdemokratin Inge Aures, die auchdie technischen Berufe mit einbezogenwissen wollte.

„Die Freien Berufe müssen gegensteu-ern. Der Fachkräftemangel ist kein Phan-tom, wie es manche Medien gerneabtun, und auch kein prognostiziertesProblem in der Zukunft. Er ist bereits Rea-lität“, so VFB-Präsident Michael Schwarz.„Mit der Digitalisierung allein wird sichdieses Problem nicht lösen lassen!“

Anita Wuttke

Quelle: PM des VFB

Der Fachkräftemangel ist neben dem EU-Dienstleistungspaket für den Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) eines derdrängenden Probleme – und betrifft nicht nur die Freien Berufe. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat den Mangelfür den Bereich der technischen und Gesundheitsberufe in Deutschland erkannt. Beim diesjährigen parlamentarischenAbend des VFB im Bayerischen Hof in München diskutierten Vorstand und Gäste des VFB mit Vertretern von fünf poli-tischen Parteien über Lösungsmöglichkeiten. Das Thema hat laut Präsident Michael Schwarz höchste Priorität für dieFreien Berufe in Bayern.

Diskutierten mit beim diesjährigen Parlamentarischen Abend des Verbands Freier Berufe (v.l.n.r.) DanielFöst (FDP), Moderator Dr. Thomas Kuhn, Simone Barrientos (DIE LINKE), Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen), Inge Aures (SPD), Dr. Astrid Freudenstein (CSU) und VFB-Präsident Michael Schwarz.

Foto: Nover/Verband Freier Berufe

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ZNS 9-1715

Arbeitskosten im EU-SchnittDeutschland an der Spitze

Die Kosten pro geleisteter Arbeits-stunde sind für Firmen in Deutsch-land deutlich stärker gestiegen alsim EU-Ausland.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Unter-suchung des Instituts für Makroökono-mie und Konjunkturforschung (IMK)der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Im Schnitt kostete eineArbeitsstunde Arbeitgeber in der deut-schen Privatwirtschaft 33,60 Euro. Das

waren 2,5 Prozent mehr als 2015. EU-weit legten die Arbeitskosten hingegenum durchschnittlich 1,6 Prozent zu. DieZuwächse stellten aber „noch längst keine Gefahr für die Wettbewerbsfähig-keit oder die Preisstabilität dar”, so dieForscher. Im Gegenteil: Das Plus reichenicht einmal aus, um die insgesamtschwächere Entwicklung der Arbeitsko-sten in Deutschland seit dem Jahr 2000auszugleichen. EU-weit sind die Arbeits-kosten seit der Jahrtausendwende im

Dritter Vorsitzender der KZVB gewähltDie Vertreterversammlung der KZVB wählte Dr. Manfred Kinner

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) wählten im Juli 2017Dr. Manfred Kinner aus München zum 3. Vorstandsmitglied der KZVB. Dr. Kinner (FVDZ) setzte sich gegen zwei Gegen-kandidaten durch und wird künftig gemeinsam mit Christian Berger und Dr. Rüdiger Schott das Vorstandsteam derKZVB ergänzen.

Zuvor hatte der Landesvorsitzende desFVDZ, Christian Berger, mit Dr. ManfredKinner und Dr. Michael Rottner (Regens-burg) zwei Kandidaten des FVDZ Bayernvorgestellt, die seit 1. Januar 2017 bereitsals Referenten des Vorstands aktivwaren, und die Vertreterversammlungentscheiden lassen. Die Fraktion ZZB hat-te mit Dr. Norbert Rinner (Regensburg)ebenfalls einen Kandidaten mit KZVB-Erfahrung nominiert. Im ersten Wahl-gang erhielt Kinner 10, Rinner 8 undRottner 6 der 24 abgegebenen gültigenStimmen – damit war das notwendigeQuorum nicht erreicht. Im zweiten Wahl-gang erhielt Kinner 13, Rottner 6 undRinner 5 Stimmen. Vor dem notwendi-gen dritten Wahlgang zog Dr. Rottnerzurück. Dr. Kinner, der Erfahrung in derVorstandsarbeit mitbringt und als 2. Vor-sitzender der KZVB bis 2004 aktiv war,setzte sich im letzten Wahlgang mit 18:6Stimmen gegen Dr. Rinner durch.

Die Wahllisten 1 – 4 der KZVB-Wahl 2016hatten sich zuvor zu einer Fraktionsge-

meinschaft zusammengeschlossen. Esbetrifft die drei Listen der Kandidaten desFreien Verbandes und regionaler Vereineaus Mittelfranken, Oberfranken undUnterfranken, München und Schwaben,Oberbayern, Oberpfalz und Niederbay-ern sowie die Liste Team Bayern von Dr.Klaus Kocher. Sprecher der Fraktionsge-

meinschaft ist Dr. Jürgen Welsch aus Hof-heim, Stellvertreter Dr. Willi Scheinkönigaus Nürnberg, Prof. Dr. Dr. Karl-AndreasSchlegel aus München sowie Dr. KlausKocher aus Wolnzach.

Die zentrale Forderung des FVDZ Bayernnach Zusammenarbeit der beidenSchwesterkörperschaften BLZK undKZVB wird analog der Berichte von Vor-stand und Geschäftsführung der KZVBwährend der Vertreterversammlungbereits umgesetzt. So sollen die Körper-schaften künftig mit einem gemeinsa-men Logo unter der Dachmarke „Diebayerischen Zahnärzte“ nach außen auf-treten. Konkurrierende wissenschaftlicheVeranstaltungen zwischen KZVB-Bezirks-stellen und Zahnärztlichen Bezirksver-bänden (ZBVe) wird es den Angabenzufolge nicht mehr geben. Der Vertrags-zahnärztetag wird künftig zugunsten destraditionsreichen Bayerischen Zahnärzte-tags entfallen.

Quelle: FVDZ Bayern, KZVB

Schnitt um 2,4 Prozent pro Jahr gestie-gen, in Deutschland aber nur um 2,0Prozent. In absoluten Zahlen liegtDeutschland bei den Arbeitskosten imeuropäischen Mittelfeld. Höher warendie Arbeitskosten mit bis zu 43,80 Euroin Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Luxemburg und Frankreich.

Quelle: der Spiegel

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G20-Gipfel zur globalen GesundheitWHO soll finanziell gestärkt werden

Beim G20-Gipfel in Hamburg unterdeutscher Präsidentschaft gab es aucheine gemeinsame Abschlusserklärung,die die Ergebnisse des G20-Gesund-heitsministertreffens zusammenfasste.Unter dem Motto „Eine vernetzte Weltgestalten“ wird eine engere Zusam-menarbeit im Kampf gegen grenzüber-schreitende Gesundheitskrisen undgefährliche Krankheitserreger avisiert.Dazu gehöre auch starke und ausrei-chend finanzierte Weltgesundheitsor-ganisation, die Unterstützung beimAufbau belastbarer Gesundheitswesenvor Ort, eine bessere Kontrolle des Anti-biotika-Einsatzes bei Mensch, Tier undin der Umwelt und verstärkte Anstren-gungen in der Forschung und Entwick-lung neuer Impfstoffe und Arzneimittel,sagte Bundesgesundheitsminister Her-mann Gröhe zum Abschluss des G20-Gesundheitsministertreffens Ende Mai

in Berlin. Die G20 Staats- und Regie-rungschefs verweisen auf die Krisensimu-lationsübung der G20-Gesundheitsmini-ster und betonen die Notwendigkeiteiner weiteren engen internationalenZusammenarbeit zur Bekämpfung grenz-überschreitender Gesundheitskrisen,heißt es in einer gemeinsamen Verlaut-barung. Sie rufen die Vereinten Nationenauf, der globalen Gesundheit auf derpolitischen Tagesordnung auch inZukunft einen hohen Stellenwert einzu-räumen. Die G20 unterstützen die starkeRolle der WHO bei der Bekämpfung vonGesundheitskrisen und beim Aufbau vonHilfsmaßnahmen. Dazu gehören auchdie weitere Umsetzung der eingeleitetenWHO-Reformen und eine hinreichendeund nachhaltige finanzielle Ausstattungder WHO.Während seiner Ansprache an die Staats-und Regierungschefs der G20 betonte

der Generaldirektor der WHO, Dr.Tedros Adhanom Ghebreyesus, dieNotwendigkeit eines abgestimmtenglobalen Vorgehens "Große Ausbrü-che von Infektionskrankheiten undandere Gesundheitsgefahren, wieetwa Antibiotikaresistenzen, über-schreiten nationale Grenzen undnationale Interessen. Die Verwundbar-keit jedes einzelnen wird dadurch zurVerwundbarkeit von uns allen". Umbesser auf Gesundheitskrisen vorbe-reitet zu sein, sollen zudem internatio-nale Programme zur Förderung derForschung und Entwicklung von Impf-stoffen und Arzneimitteln vorange-trieben werden, wie etwa die Koaliti-on für Innovationen in der Epidemie-vorsorge (CEPI), die von Deutschlandgefördert wird.

Quelle: Diverse

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UM AOK Bayern und KZVB schließen

Vergütungsverhandlungen abVergütung steigt um 2,5 Prozent

Die Vergütung der Zahnärzte steigt zum1. Juli 2017 um 2,5 Prozent. Auch dieGesamtvergütung wird erhöht. DerAnstieg liegt für das gesamte Jahr beiüber 2,5 Prozent.

„Das ist ein Ergebnis, das sich mit Tarifab-schlüssen in der freien Wirtschaft oder imöffentlichen Dienst vergleichen lassenkann. Der Vergütungsvertrag für das Jahr2017 zeigt, dass die Selbstverwaltung imGesundheitswesen funktioniert“, kom-mentiert der KZVB-Vorsitzende ChristianBerger.

Peter Krase, Ressortdirektor Leistungs-management der AOK Bayern: „Deraktuelle Vertragsabschluss zeigt, dass dieAOK Bayern ein starker und verlässlicherPartner der bayerischen Zahnärztinnenund Zahnärzte ist. Auch dieses Jahrhaben wir alle gesetzlich möglichenSpielräume ausgeschöpft, um eine deut-lich höhere Vergütung der zahnärztli-chen Leistungen zu erreichen.“

„Die Vereinbarung ist für uns von zentra-ler Bedeutung, weil die AOK der Markt-führer unter den in Bayern tätigen Kran-

kenkassen ist. Es gibt Praxen, die über 60Prozent AOK-Patienten haben. Sie wis-sen nun endlich, mit welchen Punktwer-ten ihre Behandlungsleistungen vergütetwerden“, ergänzt der stellvertretendeKZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott.

Zudem hätten die beiden Vertragspart-ner im Rahmen der Vertragsverhandlun-gen Streitfälle bereinigt, die bis ins Jahr2009 zurückreichen. Mögliche Nachfor-derungen der AOK Bayern gegenüberder KZVB in zweistelliger Millionenhöheseien damit vom Tisch.

Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben die Vergütungsverhandlungen fürdas Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der rund 4,5 Millionen AOK-Versicherten im Freistaat sichergestellt. Die über 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte haben Rechts- und Planungs-sicherheit, meldet die KZVB in einer Pressemeldung.

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++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++

Änderungs-meldungenAufgrund der bestehenden Meldeord-nung der BLZK bitten wir bei Änderun-gen von persönlichen Daten wie: Privat-und Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promo-tion, Beginn und Ende einer Tätigkeit,Niederlassung, Praxisaufgabe etc.,unverzüglich um schriftliche Mitteilungan den ZBV Schwaben, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder an die Fax-Nr.08 21/ 3 4315 22. Damit lässt sich aucheine Verzögerung bei der Zusendungvon ZM, BZB und ZNS vermeiden.

Änderung vonBankverbindungenBitte denken Sie daran, den ZBV Schwa-ben rechtzeitig zu informieren, wennsich Ihre Bankverbindung ändert, sofernSie zum Einzug der Beiträge eine Ein-zugsermächtigung erteilt haben. In denmeisten Fällen erheben die Banken beieiner Rückbelastung des Beitragseinzu-ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt haben.

Beitragszahlung III. Quartal 2017 Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder,die nicht am Lastschriftverfahren teilneh-men, die Beiträge unaufgefordert an denZBV Schwaben zu überweisen.

Die Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker- und ÄrztebankFiliale MünchenBIC DAAEDEDDXXXIBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62

Gutachter gesucht!Für den Raum Augsburg und Marktober-dorf werden für die Fachgebiete ZE undPAR dringend Gutachter gesucht. EinigeKolleginnen und Kollegen sind altersbe-dingt oder durch die Beendigung ihrerzahnärztlichen Tätigkeit als Gutachterinbzw. Gutachter ausgeschieden.

Voraussetzung für die Gutachtertätigkeitsind persönliche und fachliche Qualifika-tionen, eine mindestens fünfjährigeberufliche Erfahrung als Vertragszahn-arzt und kollegiale Umgangsformen.

Es wäre schön, wenn sich gerade auchjüngere Kolleginnen und Kollegen fürdiese verantwortungsvolle Tätigkeitbewerben würden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksstelle Schwaben der KZVB, Telefon 08 21-5 04 78 04, E-Mail:[email protected]

Dr. Werner KrapfBezirksstellenvorsitzender

Tagungsort: Arthotel AnaBürgermeister-Widmeier-Straße 5486179 Augsburg-Haunstetten Tel. 08 21 - 80 77-0 , Fax: 08 21 - 80 77-333

Tagesordnung zur Mitgliederversammlung:

TOP 1: Genehmigung der Nieder-schrift der Mitgliederver-sammlung 2016

TOP 2: Berichte der Vorsitzenden

TOP 3: Berichte der Referenten

TOP 4: a) Bericht der Prüfstelle derBZÄK (Der Bericht liegt zurEinsicht beim ZBV aus)

b) Bericht der Kassenprüfer

c) Genehmigung der Jahres-rechnung 2016

d) Nachgenehmigung zumHaushaltsplan 2016

e) Entlastung der Vorstandes

TOP 5: Beitragsordnung – u. a.Anpassung der bisherigen

Beitragsgruppe 2 a = ange-stellte Zahnärzte/innen sowieEntlastungsassistenten/innenin 1 a, analog dem Beschlussder VV der BLZK vom06.12.2016

TOP 6: Festsetzung der Haushaltsplanes 2018

TOP 7: Wahl der Kassenprüfer

TOP 8: Änderung der Wahlordnung

TOP 9: Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung der MVmüssen spätestens 10 Kalendertagevor der Sitzung beim ZBV Schwabenschriftlich eingegangen sein; eine entsprechende Begründung ist beizu-fügen. Teilnahme- und abstimmungs-berechtigt sind nur Mitglieder des ZBVSchwaben.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen

Christian Berger, 1. VorsitzenderDr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende

EINLADUNG zur ordentlichenMITGLIEDERVERSAMMLUNG

des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwabenam Mittwoch, 18. Oktober 2017 um 18.00 Uhr

ObmannsbereichKemptenDie Obfrau des Obmannsbereichs Kemp-ten lädt zum Stammtischtreffen ein. Termin: Mittwoch, 13. September 2017 um 19Uhr in die „Lagune“ in Kempten.

Dr. Sybille KellerObfrau

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NFO 11. September 2017

Dr. Hannelore SchmaußIndustriestraße 28, 89269 Vöhringenzum 60. Lebensjahr

12. September 2017Dr. Herbert BührAm Heggersbach 3, 87439 Kemptenzum 70. Lebensjahr

21. September 2017Albert JakobMozartstraße 9, 86356 Neusäßzum 75. Lebensjahr

21. September 2017Eckhard MeischnerDeininger Straße 27, 86720 Nördlingen zum 60. Lebensjahr

23. September 2017Dr. Astrid Dammschneider-HornBonhoefferstraße 56, 89233 Neu-Ulmzum 75. Lebensjahr

24. September 2017Dr. Konrad BuschWellenburg 14 a, 86199 Augsburgzumzum 75. Lebensjahr

25. September 2017Dr. Reinhard BrämischMemminger Straße 158, 89231 Neu-Ulmzum 70. Lebensjahr

25. September 2017Dr. Günter WünscheAm Alpengarten 9, 88131 Lindauzum 75. Lebensjahr

Veröffentlichung Geburtstage

Wir gratulieren

1. September 2017Dr. Franz Dopfer Tannenstr. 9, 86825 Bad Wörishofenzum 70. Lebensjahr

3. September 2017Günter BendaGanghoferstr. 2, 87600 Kaufbeuren zum 70. Lebensjahr

3. September 2017Dr. Norbert HilleJohannisgasse 4, 86152 Augsburgzum 60. Lebensjahr

4. September 2017Dr. Heinz HohnerEdmund-Zimmermann-Straße 9,86470 Thannhausenzum 65. Lebensjahr

8. September 2017Dr. Rudolf MaierDörrhüttenweg 8, 87740 Buxheimzum 70. Lebensjahr

9. September 2017Dr. Thomas PfeilRosengasse 9, 87541 Bad Hindelangzum 75. Lebensjahr

10. September 2017Dr. Reinhard ReebHopfengarten 3, 86742 Fremdingenzum 65. Lebensjahr

Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben betrauert das Ablebenseiner Mitglieder:

Dr. Lore Hofmann-Reinhard geboren 17.11.1921 – verstorben 23.01.2017 zuletzt wohnhaft: Ringweg 18, 87629 Füssen

Dr. Karl-Jörg Maaz geboren 19.06.1945 – verstorben 07.04.2017 zuletzt wohnhaft: Meichelbeckstraße 3a, 87616 Marktoberdorf

Dr. Roland Parzefall geboren 17.03.1936 – verstorben 20.06.2017 zuletzt wohnhaft: Winklerstraße 1, 87493 Lauben

Veranstaltungsort: Arthotel AnaBürgermeister-Widmeier-Straße 5486179 Augsburg-Haunstetten

Themen:1. Begrüßung durch Dr. Axel Kern,stellv. Bezirksstellenvorsitzender

2. KZVB-Vorstand Christian Bergerberichtet über aktuelle Theme

Dr. Werner Krapf, Bezirksstellenvorsitzender

Dr. Axel Kern, stv. Bezirksstellenvorsitzender

BEZIRKSSTELLEN-VERSAMMLUNGder Bezirksstelle

SchwabenMittwoch, 18. Oktober 2017

um 17.00 Uhr

Bildquelle: aboutpixel.de/Franziska Krause

26. September 2017Walter FermorIm Baumgarten 5, 88138 Weißensbergzum 90. Lebensjahr

26. September 2017Dr. Ralph Friedrich Breslauer Straße 2 a, 87600 Kaufbeurenzum 60. Lebensjahr

Herzlichen Glückwunsch und allesGute für die Zukunft!

Christian Berger, 1. VorsitzenderDr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende

Hinweis

Soweit ein Mitglied des Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes Schwabendie Veröffentlichung seines Geburts-tages nicht wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

Im anderen Fall gehen wir davon aus,dass gegen die Veröffentlichung derDaten keine Einwände vorliegen. DieVeröffentlichung beginnt mit dem60. Geburtstag zu halbrunden undrunden Geburtstagen.

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Das Heilberufe-Kammergesetz wurdedahingehend geändert, dass Zahnärzte,die ihren Beruf ausüben, die Pflichthaben, sich gegen die aus der Ausübungihres Berufes ergebenden Haftpflichtan-sprüche ausreichend zu versichern unddies auf Verlangen des ZahnärztlichenBezirksverbandes nachzuweisen. Die Ver-sicherungspflicht besteht für den Zahn-arzt persönlich, es sei denn, der Zahnarztist in vergleichbarem Umfang, insbeson-dere im Rahmen eines Anstellungs- oderBeamtenverhältnisses, gegen Haft-pflichtansprüche abgesichert (z.B. Bun-deswehr, öffentlicher Dienst).

§ 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsge-setz schreibt als Mindestversicherungs-

Niemand will sie – jeder braucht sie! Die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung

summe 250.000 Euro je Versicherungs-fall und 1 Million Euro für alle Versiche-rungsfälle eines Versicherungsjahres vor.Der ZBV Schwaben fordert an dieser Stel-le alle tätigen Kolleginnen und Kollegenauf, ihre Verträge eigenverantwortlich zuüberprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Neben einer ausreichenden Deckungs-summe sollte bei der Beschäftigung vonAssistenten/ angestellten Zahnärzten derBestands- oder Neuvertrag umgehenddarauf überprüft werden, ob die Mög-lichkeit besteht, einen Assistenten oderangestellten Zahnarzt direkt mit im Versi-cherungsvertrag des Arbeitgebers einzu-binden und nach Beendigung der Tätig-keit ggf. wieder abzumelden.

Ebenso möchten wir alle Assis-tenten/innen sowie angestellte Zahnärz-te/innen bitten, mit ihren Arbeitgebernabzuklären, ob sie über die Praxis versi-chert sind oder ob eine eigene Haft-pflichtversicherung abgeschlossen wer-den muss. Empfehlenswert ist derAbschluss der Versicherung beim glei-chen Anbieter, bei welchem der Praxisin-haber versichert ist.Assistentinnen und Assistenten sowieangestellte Zahnärzte möchten wir dar-auf aufmerksam machen, dass sie beiPraxiswechsel erneut abklären müssen,ob sie beim neuen Arbeitgeber mitversi-chert sind.

ZBV Schwaben

Wirtschaftliche Aufklärung bei umfangreicherzahnärztlicher Tätigkeit

OLG Celle, Urteil vom 30.01.2017, Az. 1 U 15/16 (1. Instanz: LG Hannover, Az. 14 O 123/11)

Das OLG Celle hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass sich die Intensität der wirtschaftlichen Aufklärung voreiner zahnärztlichen Behandlung nach der Höhe der zu erwartenden Kosten richten muss. Zwischen der wirtschaftli-chen Aufklärung und dem Behandlungsbeginn muss dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit eingeräumt werden.

n 1. Sachverhalt

Der beklagte Patient hatte im Januar2010 für eine zahnärztliche Komplettsa-nierung eine Kostenaufstellung in Höhevon 103.171,67 € unterschrieben. Eshandelte sich um eine komplexe Versor-gung mit zehn Implantaten und Kno-chenaufbau bei einem gesetzlich versi-cherten Patienten.

Die erstinstanzliche Klage hatte nur teil-weise Erfolg, sodass die Zahlung dernicht zugesprochenen Restforderung inHöhe von 18.447,84 € weiterverfolgtwurde.

In der Berufungsinstanz wurde kläger-seits u.a. moniert, dass das erstinstanzli-

che Gericht fehlerhaft eine ungenügen-de wirtschaftliche Aufklärung angenom-men hatte, mit dem Ergebnis, dass demBeklagten teilweise ein Anspruch aufFreistellung von der Vergütung zuge-sprochen wurde.

n 2. Entscheidung desGerichts

Die Berufung hinsichtlich des Vorwurfseiner ungenügenden wirtschaftlichenAufklärung hatte letztlich keinen Erfolg.

Zwar wurden klägerseits 57 Formularevorgelegt, aus denen sich die einzelnenBehandlungsschritte mit den zugehöri-gen Kosten ergaben. Nach Ansicht desOLG Celle genügten aber weder die vor-

gelegten Formulare noch eine unter-schriebene Einverständniserklärung denAnforderungen an eine wirtschaftlicheAufklärung.

Die Gesamtkosten in Höhe von103.171,65 € wichen laut den Ausfüh-rungen des Gerichts immens von denKosten einer Kassenbehandlung ab,sodass strengste Anforderungen an diewirtschaftliche Aufklärung zu stellen sei-en. Je weiter sich eine Kostenforderungvon der Kostenforderung einer Grund-versorgung entferne, desto höher seiendie Anforderungen an die Informations-pflicht und desto erkennbarer sei es fürden Behandler, dass Dritte für die Kostendieser Behandlung nicht aufkommenwerden.

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Der erstinstanzlich beauftragte Sachver-ständige wies in diesem Zusammenhangauch darauf hin, dass es erheblichkostengünstigere Behandlungsalternati-ven gegeben hätte.

Weiterhin ging das Berufungsgericht zuUngunsten der Klägerseite davon aus,dass es grob behandlungsfehlerhaft sei,zwei Tage nach der Erstvorstellung undder Aufklärung über die Kosten mit einerumfangreichen und kostenintensivenBehandlung zu beginnen. Es sei inner-halb einer solch kurzen Zeitspanne nichtgewährleistet, dass der Patient die zuerwartenden Kosten durchschauen undabwägen könne.

n 3. Konsequenzen für diePraxis

Der behandelnde Zahnarzt ist aus demmit dem Patienten abgeschlossenenBehandlungsvertrag verpflichtet, diesenüber die voraussichtlichen Kosten des zutragenden Eigenanteils und etwaigekostengünstigere Alternativen zu infor-mieren.

Die Intensität der Beratung ist abhängigvon der Höhe der zu erwartendenBehandlungskosten und kann laut OLGCelle nicht durch einzelne Kostenvoran-schläge ersetzt werden. Auch muss dem

Patienten eine zeitlich angemesseneBedenkzeit zugestanden werden.

Besteht also keine Zahlungsverpflichtungeiner gesetzlichen Krankenversicherung,so muss sorgfältig und rechtzeitig hier-über aufgeklärt werden. Kann eine wirt-schaftliche Aufklärung des Patientennicht nachgewiesen werden, kann einPatient dem Behandler einen Schadener-satzanspruch gemäß § 280 BGB entge-genhalten und eine Freistellung in Höhedes nicht von einem Dritten gedecktenGebührenanteils fordern.

Dr. Thomas LampeJustitiar des ZBV Schwaben

Meldeordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer

vom 20. Januar 2014 (BZB, Heft 1-2/2014, S. 86)(ab 1. März 2014 geltende Fassung)

§ 1 Mitgliedschaft beim zahnärztlichen Bezirksverband

(1) Mitglieder eines zahnärztlichenBezirksverbands sind alle zur Berufs-ausübung berechtigten Zahnärzte,die1. in Bayern zahnärztlich tätig sind

oder,2. ohne zahnärztlich tätig zu sein,

in Bayern ihre Hauptwohnung imSinne des Melderechts haben.

(2) Bei zahnärztlicher Tätigkeit in Bayernbesteht die Mitgliedschaft kraftGesetzes bei dem zahnärztlichenBezirksverband, in dessen Bereich derZahnarzt sich niedergelassen hatoder sonst zahnärztlich tätig ist. Übtder Zahnarzt den zahnärztlichenBeruf jedoch im Bereich von zweioder mehr zahnärztlichen Bezirksver-bänden aus, besteht die Mitglied-schaft kraft Gesetzes ausschließlichbei dem zahnärztlichen Bezirksver-band, in dessen Bereich der Zahnarztüberwiegend zahnärztlich tätig ist.Art. 4 Abs. 2 S. 3 bis 7 des Heilbe-rufe-Kammergesetzes (HKaG) i.d.F.der Bekanntmachung vom 06. Febru-

ar 2002 (GVBl S. 42), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 24. Juli 2013(GVBl S. 454) bleibt unberührt; imFalle eines Losverfahrens nach Art. 4Abs. 2 S. 5 HKaG muss dieses vondrei Personen durchgeführt werden.Eine dieser Personen ist mit der Her-stellung, eine andere mit der Ziehungdes Loses zu betrauen; keine der bei-den darf die vom Ergebnis des Los-verfahrens betroffene Person sein.Bei der Herstellung des Loses darf diemit der Ziehung beauftragte Personsowie die vom Ergebnis des Losver-fahrens betroffene Person nichtanwesend sein. Bei der Ziehung desLoses darf die mit der Herstellungbeauftragte Person nicht anwesendsein.

(3) Die Mitgliedschaft in einer vergleich-baren zahnärztlichen Berufsvertre-tung außerhalb Bayerns lässt dieMitgliedschaft in einem zahnärzt-lichen Bezirksverband nach Abs. 1Ziff. 1, Abs. 2 unberührt.

(4) Übt ein Zahnarzt keine zahnärztlicheTätigkeit aus, bestimmt sich die Mit-gliedschaft bei einem zahnärztlichen

Bezirksverband nach seiner Haupt-wohnung im Sinne des Melderechts.

§ 2 Beachtung der Meldeordnung

Jedes Mitglied nach § 1 ist verpflichtet,unaufgefordert dem zuständigen Be-zirksverband nach Maßgabe dieser Mel-deordnung Mitteilungen zur Mitglied-schaft (Meldungen und Anzeigen) zumachen sowie die erforderlichen Aus-künfte zu erteilen und geeignete Unter-lagen vorzulegen. Verstöße gegen Verpflichtungen aus dieser Meldeordnungsind zugleich Verstöße gegen § 3 Abs. 2der Berufsordnung für die BayerischenZahnärzte vom 18. Januar 2006 (BZB,Heft 1-2/2006, S. 68), zuletzt geändertdurch Satzung vom 20. Januar 2014(BZB, Heft 1–2/2014, S. 87), und könnenberufsrechtlich geahndet werden.

§ 3 Meldepflicht gegenüber demBezirksverband

(1) Jedes neue Mitglied eines Bezirks-verbands ist verpflichtet, sich unver-züglich bei diesem zu melden. ImFalle einer zahnärztlichen Tätigkeitim Bereich von zwei oder mehr

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Bezirksverbänden ist die Meldungbei dem Bezirksverband vorzuneh-men, in dessen Bereich die Mitglied-schaft begründet werden soll.

(2) Die Meldung, für die die Bezirksver-bände ein Meldeformular ausgeben,das vom Zahnarzt ordnungsgemäßauszufüllen ist, hat folgende Merk-male und Umstände zu berücksichti-gen, wobei auch anzugeben ist, obund an welchen weiteren Standor-ten eine zahnärztliche Tätigkeit aus-geübt wird, zutreffendenfalls unterBenennung von Art und Umfang derjeweiligen zahnärztlichen Tätigkeit –insbesondere in zeitlicher Hinsicht –,und ob bereits eine Mitgliedschaftbei einem anderen zahnärztlichenBezirksverband oder einer anderenZahnärztekammer besteht:

1. Familienname, gegebenenfallsfrühere Familiennamen, Vorna-men, Geburtsdatum und -ort,erworbene akademische Gradeder Zahnmedizin und Medizinsowie entsprechende Titel,Staatsangehörigkeit, Wohnsitz-anschrift,

2. zahnärztliche sowie ärztliche Be-rufszulassung (Approbation bzw.Erlaubnis nach Zahnheilkundege-setz),

3. Fachzahnarzt- und Facharzt-Anerkennungen,

4. ausgeübte beruf liche Tätigkeitenals Zahnarzt

a) Niederlassung (Einzelpraxis, Be-rufsausübungsgemeinschaft)mit Anschrift der Niederlas-sung, Namen der Partner der Berufsausübungsgemein-schaft, Benennung von Zweig-praxen und Angaben zur eige-nen Tätigkeit in Zweigpraxen,Zulassung zur vertragszahn-ärztlichen Versorgung,

b) Tätigkeiten im Angestellten-verhältnis unter Nennung derArt der zahnärztlichen Tätig-keit (insbesondere Vorberei-tungsassistent, Weiterbil-dungsassistent, Entlastungsas-sistent, angestellter Zahnarztim Sinne des § 32b Zahnärzte-Zulassungsverordnung), desArbeitgebers und der einzel-nen Arbeitsorte,

c) sonstige zahnärztliche Tätig-

keiten mit entsprechendenAngaben hierzu.

5. Bestehen von Berufshaftpf licht-versicherungsschutz durch eige-nen oder Einschluss in fremdenVersicherungsvertrag, sofernzahnärztlich tätig.

Die Bezirksverbände bestimmen imMeldeformular sowie ergänzend imEinzelfall, welche Nachweise zu denAngaben nach Satz 1 beizubringensind; wechselt die Mitgliedschafteines Zahnarztes von einem Bezirks-verband in einen anderen, kann aufneue Nachweise seitens des Bezirks-verbands verzichtet werden, soweitdie betreffenden Angaben bereitsbeim anderen Bezirksverband nach-gewiesen wurden. Beim Zahnarztverbleibt ein Belegexemplar des aus-gefüllt an den Bezirksverband übermittelten Meldeformulars. DerZahnarzt ist verpflichtet, die Melde-angaben auf Anfordern des Bezirks-verbands zu vervollständigen, ange-forderte Nachweise beizubringenund sachdienliche Auskünfte zuerteilen.

§ 4 Anzeigepflichten gegenüberdem Bezirksverband

Der Zahnarzt hat jede Neuerung undÄnderung von Merkmalen und Umstän-den i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 1 dem Bezirks-verband unverzüglich anzuzeigen. § 3Abs. 2 S. 4 gilt entsprechend.

§ 5 Besondere Anzeigepflichten(Übergangsvorschrift)

(1) Jeder Zahnarzt i.S.d. § 1 Abs. 1 Ziff.1, der am 31.07.2013 Kraft Geset-zes Mitglied bei zwei oder mehrBezirks- bänden war und weiterhinim Bereich von zwei oder mehrBezirksverbänden zahnärztlich tätigist, ist verpflichtet, dies unverzüglichdemjenigen Bezirksverband anzu-zeigen, in dessen Bereich er über-wiegend zahnärztlich tätig ist.

(2) Jeder Zahnarzt i.S.d. § 1 Abs. 1 hatunverzüglich nach Inkrafttreten die-ser Meldeordnung zu prüfen, ob sei-ne bisherigen Mitteilungen zur Mit-gliedschaft an den Bezirksverband,bezogen auf die Inhalte nach § 3Abs. 2 S. 1 und § 4, den aktuellenStand wiedergeben und die Mittei-lungen gegenüber dem Bezirksver-band innerhalb von zwei Monatennach Inkrafttreten dieser Meldeord-nung gegebenenfalls zu aktualisie-ren.

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.03.2014 inKraft. Zugleich tritt die Meldeordnungder Bayerischen Landeszahnärztekam-mer vom 18.12.2002 (BZB, Heft 4/2003,S. 72) außer Kraft.

Was der ZBV Schwaben für Patienten und Zahnärzte leistet, ist in der Informationsbroschüre des ZBV nachzulesen!

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Prophylaxe und Nachsorge mit Pulverstrahlgeräten

Strahlen – statt kratzen? Wie der Spagat zwischen wissenschaftlichemAnspruch und Alltag gelingen kann – mit PD Dr. Gregor Petersilka

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit ist es immer mehr zu Dis-kussionen gekommen, auf welche Weisedie Entfernung der bakteriell besiedeltenZahnoberflächen am besten erfolgensollte. Im Vordergrund steht dabei diemöglichst schonende Entfernung desBiofilms. Ein intensiveres Vordringen vonPulverstrahlgeräten im Rahmen der Prophylaxe und der parodontalen Nach-sorge im Rahmen der UnterstützendenPA-Therapie (UPT) ist deutlich zu beob-achten. Zahlreiche Publikationen unter-streichen diese Tatsache.Die Ziele der Nachsorge in der Parodon-titistherapie sind eigentlich klar definiert:Es geht darum, die Geschwindigkeit desFortschreitens von Attachmentverlustenzu minimieren oder gar idealerweise zustoppen.

Um diesen Anspruch zu erfüllen ist einegründliche aber auch schonende Wurze-loberflächenbearbeitung unerlässlich.Hierzu können Pulverstrahlgeräte in idea-ler Weise verwendet werden, wenn hier-für die korrekte Indikation gegeben istund die Handhabe dieser Technikbeherrscht wird.

Im Vortrag werden daher mögliche Wege aufgezeigt, den zahnmedizini-schen Anspruch der „Prophylaxe“ undderen Umsetzung in der Praxis mit Pulver-strahlgeräten zu vereinbaren. Dabeibleibt es auch nicht aus, über Widersprü-che oder konträre Meinungen zu disku-tieren: Gibt es zum Beispiel das idealePulverstrahlgerät? Welche Pulver sind zuempfehlen? Welche Grenzen gibt es beider Anwendung? Kann man mit Pulver-strahlgeräten auch Schaden anrichten?Stehen Aufwand und Nutzen der Pulver-strahltechnik eigentlich in einem korrek-ten Verhältnis?Dieser Kurs ist auch geeignet und zuempfehlen für Praxismitarbeiter/innen,

Prophylaxe undNachsorge mit Pulverstrahlgeräten Termin:Mittwoch, 20. September 2017, von 15.00 bis 19.00 Uhr

Ort:Memmingen, Stadthalle, Ulmer Str. 5

Referent:PD Dr. Gregor Petersilka

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte,Prophylaxemitarbeiter/innen,ZMA, DH

Gebühr:€ 150,00 für Zahnärzte/innen€ 110,00 für Assistenten/innen

(auf Nachweis)€ 90,00 für Praxismitarbeiter/innen

die in der Prophylaxe und PA-Nachsorgetätig sind.Ich freue mich, Ihnen einen so kompe-tenten Praktiker und Referenten, der sichintensiv mit dieser Materie beschäftigt,präsentieren zu können und freue mich

Der ReferentPriv.-Doz. Dr. Gregor Petersilka ist nie-dergelassener Fachzahnarzt für Par-odontologie und Spezialist für Parodon-tologie (DGP) in Würzburg. In der eige-nen Praxis ist die Tätigkeit aufnichtchirurgische und chirurgische Par-odontitistherapie sowie Mukogingival-chirurgie und Periimplantitisbehand-lung fokussiert.

Die Schwerpunkte der aktiven wissen-schaftlichen Tätigkeit liegen im Bereichder mechanischen und antibiotischenTherapie oraler Biofilminfektionen. Dieenge Verflechtung von Praxistätigkeitund des bestehenden Engagements inWissenschaft und universitärer Lehreund Fortbildungstätigkeit wird seit1996 in zahlreichen nationalen undinternationalen Vortrags- und Publikati-onstätigkeiten umgesetzt.

über Ihre zahlreiche Teilnahme.Bitte beachten Sie den Beginn der Veran-staltung.

Dr. Werner KrapfReferat für Fortbildung

Als ZBV-Mitglied immer aktuell: Die Webseite des ZBV Schwaben mit aktuellen Terminen und Informa-tionen finden Sie hier: www.zbv-schwaben.de

++ Referat Fortbildung ++

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Strukturierte RöntgenbildanalyseProfessor Spitzer im Oktober in Memmingen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Röntgenbild ist auch in der Zahnme-dizin essentieller Bestandteil einer kor-rekten Diagnose und Therapieplanung.Die radiologische Diagnostik stellt eineErfahrungswissenschaft dar, die auf derWiedererkennung charakteristischerBildmuster oder krankheitstypischer Ver-änderungen beruht. Eine optimale Bild-qualität der Röntgenaufnahme, ange-passt an die jeweilige Fragestellung, isthierfür die Grundvoraussetzung.

Ein besonderer Aspekt stellen die soge-nannten Artefakte im Röntgenbild dar.Sie kommen nicht selten vor. Doch wieerkennen wir sie und wie interpretierenwie sie?

Zu diesem wichtigen und vor allem pra-xisnahen Seminar haben wir Prof. Spitzerals einem ausgewiesenen Experten fürdie Interpretation von Röntgenbilderneingeladen.

Ich lade Sie sehr herzlich zu dieser Fortbil-dung ein, die zur Klärung von alltägli-chen Fragestellungen im Fach Röntgenbeitragen will.

Seminarinhalt:Kennzeichen einer technisch einwand-freien Röntgenaufnahme sind:

• Keine Verzerrung und möglichst gerin-gen Vergrößerungseffekte

• Scharfe Kontur- und Strukturzeichnungvon Kompakta und Spongiosa

• Reproduzierbare Strahlenqualität

• Dem Objektumfang angepasste Strah-lenqualität

• Angepasste, mittlere optische Dichte

• Geringe Dosisbelastung (ALARA-Regel)

Bei der Bildinterpretation muss zwischender normalen Röntgenanatomie, denpathologischen Röntgenbefunden undArtefakten differenziert werden. Grund-sätzlich gilt: What the brain does notknow, the eye does not see.

Als pathologische Röntgenbefunde kön-nen grundsätzlich Radioopazität und

Radiotranzluzenz sowie Mischformenunterschieden werden. Beispiele hierfürsind:Perikoronale Radioluzenzen mit Opazitätund ohne Opazität, multilokuläre Radio-luzenzen, fokale Radioluzenzen, periapi-kale Radioopazitäten sowie fokale undgeneralisierte Radioopazitäten. Hinzukommen Anomalien der Zähne und derKieferknochen sowie Weichgewebeopa-zitäten.

Von der normalen Röntgenmorphologie

und pathologischen Befunden müssenArtefakte unterschieden werden. DieGeschichte der Artefakte ist so alt wie dieder Bildgebung; jedes bildgebende Prin-zip hat seine spezifischen Artefakte, wiez. B. das Orthopantomogramm und diedigitale Volumentomographie.

Eine Definition des Artefaktes ist die,dass durch menschliche oder technischeEinwirkung auf dem Bildempfänger inAbgrenzung zu den beeinflussbaren undnatürlichen Phänomenen Befunde vor-getäuscht werden. Artefakte sind außer-ordentlich vielfältig; sie können durchdas Röntgengerät, bei der Anfertigungund durch die Exposition der Aufnahmeentstehen. Im Zeitalter der digitalenRadiologie spielen die Artefakte bei derBildentwicklung eine untergeordneteRolle. Artefakte sind ressourcenschädi-gend, dosiserhöhend und qualitätsmin-dernd. Eine besondere Herausforderungin der Artefakterkennung sind die bei derdigitalen Volumentomographie auftre-tenden Artefakte, wie z. B. Aufhärtungs-und Auslöschungsartefakte. Die Artefak-te in Abhängigkeit von der Aufnahmeartwerden als Differentialdiagnose zur nor-malen Röntgenanatomie und pathologi-schen Röntgenbefunden dargestellt.

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.

Dr. Werner Krapf,Referat für Fortbildung

Strukturierte Röntgenbildanalyse Termin:Mittwoch, 25. Oktober 2017, von 14.00 bis 18.30 Uhr

Ort:Memmingen, Stadthalle, Ulmer Str. 5

Referent:Prof. Dr. Dr. Wolfgang Spitzer, Homburg

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte

Gebühr:€ 150,00 für Zahnärzte/innen€ 110,00 für Assistenten/inneninkl. Pausenverpflegung

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NG Prophylaxe – das nachhaltige Standbein

Ihrer PraxisPatientenbindung durch klare Fachkonzepte und

wirkungsvolle Kommunikation

Immer wieder zeigt es sich, wie schwieriges ist, die Patienten dauerhaft für die Prophylaxe zu motivieren. Dabei ist eineparodontale Erhaltungstherapie von derpräventionsorientierten Zahnreinigunginhaltlich und konzeptionell zu unter-scheiden. Während zahn- und parodon-tal gesunde Patienten in ein Prophylaxe-konzept einbezogen werden, welchessich auf die Prävention von Krankheitenkonzentriert, d.h. auf die Vermeidungvon Karies und Parodontitis, ist der Fokusbeim parodontal erkrankten und sanier-ten Patienten auf die Erhaltung und Sta-bilisierung des Zustandes gerichtet durchregelmäßige Infektionskontrolle.

Viele Praxen tun sich schwer mit derUmsetzung präventiver Leistungen. Esfehlt ein schlüssiges Konzept und eineherausragende kommunikative Umset-zung. Eine starke von Überzeugunggeprägte Kommunikation ist aber derentscheidende Schlüssel für ein nachhal-tiges Recall.

Dieser Kurs hat das Ziel, Hindernisse beider Entwicklung einer erfolgreichen Pro-phylaxepraxis aufzuzeigen und Sie zubeseitigen.

Die Referenten zeigen Ihnen Lösungenzum Erfolg. In der Kommunikation ler-nen Sie von Herrn Klein die entscheiden-den Schlüsselsätze; wie sag ich`s meinemPatienten; Sie lernen den Umgang mitEinwendungen. Sie bekommen und trai-nieren wichtige Kommunikationsstrate-gien für ein dauerhaftes Recall. Ihrerfolgreiches präventives Prophylaxekon-zept stellen Dr. Werner und Dr. RomanaKrapf vor.

Kursinhalt::

• Praxisphilosophie: starkes Praxisleitbild

• Basis: Vertrauen schaffen: der parodon-tale Screeningindex

• Bedeutung des Praxisteams: alle spre-chen mit einer Sprache

• Sie sind selbst Vorbild in der Prophylaxe

• Sie aktivieren Zielgruppen: Implantat-

patienten, Patienten 60 Plus, Schwan-gere,

• Gesprächsziele vorbereiten, Gesprächs-ziele erreichen

• So erreichen Sie, dass Patienten regel-mäßig kommen

• Zeitsparende Schlüsselsätze zur Patien-ten-Aktivierung

• Engagiertes Team: Disziplin, Auflösungvon Denkblockaden

• Präventives Parodontalkonzept

• Basisprophylaxe: Was, Wann, Warum

• Baseline und Reevaluation

• Der präventive Heil-und Kostenplan

• Die praktische Durchführung der Glatt-fächenpolitur

• Fortlaufende praktische Übungen amBehandlungsplatz

• Der Recall-Abstand: WissenschaftlicheGrundlagen und Empfehlungen

• Recall-Organisation: effektiv underfolgreich.

Die Kursteilnehmer arbeiten in kleinenGruppen. Dadurch ist eine intensiveBetreuung gewährleistet. Es ist einArbeitskurs, der viel Spaß macht und dieDinge auf den Punkt bringt. Besondersprofitieren Sie von dem Kurs, wenn Sieden Kurs gemeinsam mit Ihren Mitarbei-terinnen besuchen.

Referat für Fortbildung

Prophylaxe – dasnachhaltige Stand-bein Ihrer Praxis Termin:Mittwoch, 15. November 2017, von 9.00 bis 17.30 Uhr

Ort:Praxis Dr. Werner Krapf, Weißenhorn

Referenten:Dipl.oec. H. D. Klein, StuttgartDr. Werner Krapf, Frau Dr. Romana Krapf

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte,Prophylaxefachkräfte

Gebühr:€ 450,00 für Zahnärzte/innen€ 350,00 für Mitarbeiterinnenpro Person inklusiv Verpflegung und Kursunterlagen

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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von € von meinem

Konto IBAN BIC

bei Bank/Sparkasse mitttels Lastschrift einzuziehen.Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. DieAbbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBVSchwaben.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs-gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522

Anmeldung:q zum Kurs „Prophylaxe und Nachsorge mit Pulverstrahlgeräten – Strahlen statt kratzen?”

Wie der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Alltag gelingen kann”Referent: Priv.-Doz. Dr. Gregor Petersilka Termin: Mittwoch, 20. September 2017, von 15.00 bis ca. 19.00 UhrOrt: Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5Teilnehmer: Zahnärzte/innen, ZMA, Prophylaxe-Mitarbeiter/innen, ZMF, DHKursgebühr: 150,00 Euro für Zahnärzte/innen, inkl. Verpflegung,

110,00 Euro für Ausbildungsassistenten/innen (auf Nachweis)90,00 Euro für Praxismitarbeiter/innen

q zum Kurs „Strukturierte Röntgenbildanalyse unter besonderer Berücksichtigung von Artefakten”

Referent: Prof. Dr. Wolfgang Spitzer, Uni-Klinik Homburg Termin: Mittwoch, 25. Oktober 2017, von 14.00 bis ca. 18.30 UhrOrt: Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5Teilnehmer: Zahnärzte/innenKursgebühr: 150,00 Euro für Zahnärzte/innen, inkl. Verpflegung,

110,00 Euro für Ausbildungsassistenten/innen (auf Nachweis)Vorname Name Straße

q zum Kurs „Prophylaxe – das nachhaltige Standbein Ihrer Praxis”Wie Sie durch klare Fachkonzepte und wirkungsvolle Kommunikation eine dauerhafte Patienten-bindung erreichen – Praktischer Arbeitskurs –

Referenten: Dr. Werner Krapf, Dr. Romana Krapf, WeißenhornDipl.oec. Hans-Dieter Klein, Stuttgart, Kommunikationsexperte

Termin: Mittwoch, 15. November 2017, von 9.00 bis ca. 17.30 UhrOrt: Praxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 WeißenhornTeilnehmer: Zahnärzte/innen, Prophylaxefachkräfte

Kursgebühr: 450,00 Euro für Zahnärzte/innen, inkl. Verpflegung,

350,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inkl. Verpflegung

Vorname Name Straße

PLZ / Ort Datum Stempel / Unterschrift

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NG Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht

Bestandteil einer deutschen Approbationbei Anerkennung ausländischer

ApprobationsnachweiseNach entsprechenden Vorkommnissenim Bezirk Niederbayern möchte der ZBVSchwaben allen Kolleginnen und Kolle-gen, die im Ausland Zahnmedizin stu-diert haben und im Anerkennungsver-fahren die deutsche Approbation erlangthaben, folgenden wichtigen Hinweisgeben:

Die Ausstellung einer deutschen Appro-bationsurkunde beinhaltet nicht denFachkundenachweis im Strahlenschutz.Somit dürfen Röntgenbilder nicht ange-fertigt und befundet werden. Auch das

Betreiben einer Röntgeneinrichtung istnicht erlaubt. Nicht einmal das Anferti-gen von Röntgenbildern auf Anweisungdes Praxisbetreibers (Röntgenschutzbe-auftragten). Für alle diese Tätigkeitenmuss die Fachkunde nachgewiesen wer-den. Und diese ist eben nicht in derApprobation enthalten. Hierfür möchteich auch auf den Hinweis der BayerischenLandeszahnärztekammer verweisen:

Zahnärzte, die in Deutschland studieren,erwerben die Fachkunde in der Regel imRahmen des Staatsexamens. Zahnärzte,

die ihr Studium nicht in Deutschlandabsolviert haben, müssen die Fachkundenach Erhalt der Approbation gesonderterwerben. Dazu muss die Sachkundenachgewiesen und ein von der zuständi-gen Stelle anerkannter Kurs absolviertwerden. Die erfolgreiche Teilnahme aneinem Kurs darf für die Ausstellung derFachkundebescheinigung nicht längerals fünf Jahre zurückliegen.

Referat Praxisführung

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

Kleinanzeigen Stellengesuch /Stellenangebot Verschiedenes

54 x 30 mm 40,00 Euro 50,00 Euro

114 x 32 mm 65,00 Euro 85,00 Euro

114 x 50 mm 85,00 Euro 120,00 Euro

114 x 64 mm 110,00 Euro 150,00 Euro

Chiffre 9,00 Euro 9,00 Euro

Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Bank Kto.-Nr. BLZ

ANZEIGENTEXT:

Alle Preis zzgl. 19% MwST.

für die ZNS, Ausgabe Nr.

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Prothetik ist mehr als Zahnersatz:Zähne – Kiefer – Gesicht

58. Bayerischer Zahnärztetag in München

Die moderne zahnärztliche Prothetik ist weit mehr als das Wiederherstellen von Funktionalität. Sie soll höchste Anfor-derungen an Ästhetik und Haltbarkeit erfüllen. Welche Innovationskraft in der prothetischen Versorgung steckt, willder 58. Bayerische Zahnärztetag vom 26. bis 28. Oktober 2017 in München zeigen. Bereits das Leitthema „Prothetik istmehr als Zahnersatz: Zähne – Kiefer – Gesicht“ signalisiert, wie breit gefächert das Spektrum ist.

Veranstalter des 58. Bayerischen Zahn-ärztetages sind die Bayerische Landes-zahnärztekammer (BLZK) zusammen mitder Kassenzahnärztlichen VereinigungBayerns (KZVB). Kooperationspartner deswissenschaftlichen Programms für Zahn-ärzte sind die Deutsche Gesellschaft fürProthetische Zahnmedizin und Biomate-rialien e.V. (DGPro) sowie der Bundesver-band der implantologisch tätigen Zahn-ärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI). Zeitgleichfinden „Können & Wissen = Kompe-tenz“ – der Kongress für das Praxisperso-nal – und eine Dentalausstellung statt.

n Status quo und Innovationspotenzial

Mit ihrem Referat „Prothetik der Zukunft– Zukunft der Prothetik“ eröffnet Prof.Dr. Meike Stiesch, Hannover, am Freitagden Kongress für Zahnärzte und pro-gnostiziert dem Fachgebiet spannendeAussichten. Die Zusammenhänge zwi-schen langfristiger Versorgung, Gebrech-lichkeit und Multimorbidität beleuchtetProf. Dr. Frauke Müller, Genf, in „Alters-prothetik“. Bei der „Prothetischen Ver-sorgung im Erosionsgebiss“ plädiert Prof.Dr. Daniel Edelhoff, München, für einfrühzeitiges Handeln. Fragen zu „Bruxis-mus und Zahnersatz“ beantwortet Prof.Dr. Marc Schmitter, Würzburg.

n Kieferorthopädie und Chirurgie

Mit „Kieferorthopädie – interdisziplinärerPartner in der Erwachsenentherapie“erschließt Prof. Dr. Angelika Stellzig-Eisenhauer, Würzburg, ein Spezialgebiet,das im Vorfeld der restaurativen Versor-gung an Relevanz gewinnt. Die „Präpro-thetische Chirurgie“ ist bereits integralerBestandteil der implantatgetragenenProthetik. Mit diesem Beitrag startet Prof.Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel, München,in den zweiten Kongresstag.

n Studien und Erfahrungswerte

Darüber hinaus kommen gängige pro-thetische Lösungsansätze auf den Prüf-stand. Prof. Dr. Guido Heydecke, Ham-burg, skizziert in „Stiftaufbauten – kurzoder lang, Glasfaser oder Keramik?“ dieStudienlage. Prof. Dr. Matthias Kern,Kiel, referiert zum Thema „MinimalerAufwand – maximaler Nutzen: die einflü-gelige Adhäsivbrücke und das mittigeEinzelimplantat im zahnlosen Unterkie-fer“. Ob „Kurze Implantate – eineLösung für alle Fälle?“ sind, hinterfragtProf. Dr. Dr. Rolf Ewers, Wien. In „Zemen-tiert vs. verschraubt – implantatprotheti-sche Aspekte im Problemfeld der Periim-plantitis“ vergleicht Prof. Dr. PhilippKohorst, Bremen, die Auswirkungenunterschiedlicher Befestigungskonzepteauf die periimplantären Verhältnisse.

n Komponenten und Workflow

Die Digitalisierung eröffnet neue, kom-plexe Optionen auf dem Weg zur opti-malen Patientenversorgung. Wie sich derBehandlungsablauf durch CAD/CAM-Technologie bei der „Digitalen Abfor-mung“ verändert, zeigt Prof. Dr. Ralph G.Luthardt, Ulm. In „Vollkeramik“ vermit-telt Dr. Alexander Vuck, Düsseldorf,einen praxisnahen Überblick zu einerTechnologie, die sich ebenfalls rasantweiterentwickelt.

n Rechtsformen und Gesetze

Der vertragszahnärztliche Themenblockwird wieder von der KZVB gestaltet. Syndikus-Rechtsanwältin Claudia Rein,München, umreißt in „Das Zahnärzt-liche Medizinische Versorgungszentrum:Gründungsvoraussetzungen, Chancenund Risiken“ Potenziale und Problemfel-

der dieser Rechtsform. RechtsanwaltThomas Zimmer, Idstein, analysiert „DasMVZ aus steuerrechtlicher Sicht“ undwarnt vor Fallstricken. Der Unsicherheitbeim „Antikorruptionsgesetz“ im Ge-sundheitswesen begegnet Andreas Mayer, München, am Samstag mit Fakten. Herbert Thiel, München, sensibi-lisiert im Seminar „Speed-Dating mitdem Datenschutz – das müssen Sie inIhrer Praxis mindestens leisten“ fürdatenschutzrechtliche Vorgaben. Nachdiesen fundierten Praxistipps endet der58. Bayerische Zahnärztetag mit derAbschlussdiskussion.

n Ermäßigung für Frühbucher und Praxis-Teams

Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte undZahnärztliches Personal läuft noch biszum 23. September. Bei Anmeldung vonmehr als zwei Personen aus einer Praxisgibt es außerdem einen Gruppenrabatt.

Information und Online-Anmeldung:www.bayerischer-zahnaerztetag.de

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++ Referat Zahnärztliches Personal ++

7. Herbsttagung des ZBV Schwabenfür Zahnmedizinische Fachangestellte

Der ZBV Schwaben gibt bekannt, dassam Freitag, den 17. November 2017 um14 Uhr bereits die 7. Herbsttagung desZBV Schwaben für ZahnmedizinischeFachangestellte stattfinden wird.

Ort: Arthotel Ana, Bürgermeister-Widmeier-Str. 54, 86179 Augsburg.

Verantwortlich für die Organisation istwieder der zuständige Referent des ZBV,Dr. Axel Kern.

Geplant sind Ehrungen, fachspezifischeVorträge, Ausstellungsstände, Tombolamit attraktiven Gewinnen und natürlichdie Möglichkeit, sich umfassend über die

verschiedenen Bereiche und Möglichkei-ten der Berufsausübung und -fortbildungzu informieren.

Referat Zahnärztliches Personal

14.00 Uhr Eröffnung der TagungDr. Axel Kern,Referent ZBV

14.05 Uhr Grußworte

14.15 Uhr Ehrungen der PrüfungsbestenDr. Axel Kern,Referent ZBV

14.25 Uhr Referat 1:„Besonderheiten desRezeptierens in derZahnarztpraxis”Dr. Stephan Schultes,Apotheker

14.50 Uhr Referat 2:„Stressbewältigung”Beate Weissbach,Coachtrainerin

15.10 Uhr Referat 3:„Hilfe für Afrika –Traum – Abenteuer –Realität”Dr. Klaus Burkhard,Zahnarzt

15.40 Uhr Referat 4:„ZMV Ausbildung ausder Sicht einer Absolventin”

Programm der 7. Herbsttagungdes Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwaben

für Zahnmedizinische Fachangestellteam 17. November 2017

Augsburg Arthotel Ana, Bürgermeister-Widmeier-Str. 54, Telefon 08 21-8 07 70

Steffanie Heindl,ZFA, ZMV

15.55 Uhr KaffeepauseKaffeepause mit Törtchender Konditorei Gulden

16.10 Uhr Referat 5:„Brandschutz in derZahnarztpraxis”Karl Faulhaber, Brandinspektor Berufsfeuer-wehr Augsburg

16.50 Uhr Ehrungen langjährigerZFADr. Axel Kern,Referent ZBV

17.00 Uhr Referat 6:„Schleimhautver-änderung”Patricia Storch,ZFA im MKG-Praxis

17.15 Uhr Referat 7:„Rechtliche Aspekte derFluoridierung”Manuela Roth,Dipl.Biologin, Fa. Gaba

17.50 Uhr Ziehung der Tombola-HauptpreiseDr. Axel Kern,Referent ZBV

17.55 Uhr Verabschiedung

18.00 Uhr Imbiss und Erfrischungsgetränke

Ein volles Haus erwartet das Referat für Zahnärztliches Personal auch in diesem Jahr zur Herbsttagung.

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LEhrungenFolgende Mitarbeiterinnen wurde für ihrelangjährige Praxiszugehörigkeit geehrt:10 JahreStefanie Freitagtätig seit 1. September 2007 in der PraxisDres. Schnödt in 89312 GünzburgJulia Hungertätig seit 1. September 2007 in der PraxisDr. Schuster, 87719 MindelheimChristel Fraschtätig seit 1. Juli 2017 in der Praxis Pleier in87700 MemmingenKathrin Märztätig seit 1. August 2007 in der PraxisDr. Zöllner in 87459 PfrontenSimone Brunnenmeiertatig seit 1. August 2007 in der PraxisDr. Niederle in 86415 MeringDominika Großtätig seit 16. August 2007 in der PraxisLederer, 87484 NesselwangGabriele Mayertätig seit 17. September 2007 in derPraxis Dr. Rittler in 86573 Obergriesbach

20 JahreAnita Millertätig seit 1. September 1997 in der PraxisDr. Waltenberger in 89312 GünzburgDaniela Grätztätig seit 1. September 1997 in der PraxisBerg in 86150 Augsburg

25 JahreSonja-Christine Lederletätig seit 1. September 1992 in der PraxisDr. Schuster, 87719 MindelheimSonja Fürsttätig seit 1. September 1992 in der PraxisDr. Lindner in 86751 Mönchsdeggingen

40 JahreAgnes Gleixnertätig seit 1. September 1977 in der PraxisDr. Gleixner / Dr. Baumgartner in 86447Aindling

Für den ZBV Schwaben gratuliert herzlichDr. Axel KernReferent für Zahnärztliches Personal

Ergebnisse der Sommerabschlussprüfung

Der ZBV Schwaben gibt an dieser Stelle die Ergebnisse der Sommerabschluss-prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten 2017 bekannt, die am 1. Juni2017 (schriftlich), vom 21. -23.06. und am 30. Juni 2017 (mündlich) in Augsburgund vom 20. – 22. Juni 2017 in Kempten stattfand.

Insgesamt nahmen 227 Prüflinge (Vor-jahr 227), darunter 4 Wiederholerinnen,teil. Insgesamt erreichten 28 Teilnehme-rinnen das Ausbildungsziel nicht. In der Röntgenkunde haben von 220Prüflingen 18 Teilnehmerinnen die 50Prozent-Hürde nicht erreicht.Durchschnittlich wurden Punkte 72,29(Vorjahr 70,14) erreicht, was mit befriedi-gend zu bewerten ist. Der Vergleich dereinzelnen Berufsschulen sieht wie folgtaus:

Augsburg68,07 Punkte (Vorjahr 71,12)

Donauwörth77,40 Punkte (Vorjahr 76,91)

Kempten70,60 Punkte (Vorjahr 71,99)

Lindau67,40 Punkte (Vorjahr 70,24)

Marktoberdorf67,50 Punkte (Vorjahr 73,04)

Memmingen

70,86 Punkte (Vorjahr 78,24)

Neu-Ulm69,10 Punkte (Vorjahr 72,45)

Mit „Sehr gut“ haben abgeschlossen:

Gwendolyn Lauterbach(94,15 Punkte)Praxis Ulrike Schwerdhöfer, Augsburg

Veronika Albrecht (94,03 Punkte)Praxis Dr. Hans-Peter Warnberger, Friedberg

Madlen Knitz (93,91 Punkte)Praxis Dr. Dominikus Rupprecht, Lindenberg

Mona Hagenberger (92,87 Punkte)Praxis Sven Klug, Wemding

Agnes Herz (92,67 Punkte)Praxis Dr. Tobias Eckert, Immenstadt

Büsra Özdogan (92,11 Punkte)Praxis Dr. Alois Stiegelmayr, Augsburg

Die genannten Absolventinnen erhieltenaufgrund ihrer hervorragenden Leistungein Präsent des Zahnärztlichen Bezirks-verbands Schwaben. Der ZBV gratuliertallen Absolventen/innen zum erfolgrei-chen Ausbildungsabschluss und wünschtfür den weiteren Berufsweg alles Guteund viel Erfolg! Besonderer Dank gilt denFachlehrkräften an den sieben schwäbi-schen Berufsschulen, deren Einsatz dieseguten Leistungen ermöglicht hat.

Christian Berger1. Vorsitzender

Dr. Axel KernReferent Zahnärztliches Personal

Auszubildendenausweis jetzt beim Zahn-ärztlichen Bezirksverband Schwabenanfordern!Azubis können durch Vorlage des Auszu-bildendenausweises Vergünstigungen inKinos, Museen, Schwimmbädern, beiöffentlichen Verkehrsmitteln oder Veran-staltungen erhalten. Diesen Auszubil-dendenausweis können Auszubildende

zur / zum Zahnmedizinischen Fachange-stellten (ZFA) bei ihrem zuständigenZahnärztlichen Bezirksverband kostenlosanfordern.Der Auszubildendenausweis bescheinigtden Status als Auszubildende zur/ zumZahnmedizinischen Fachangestellten. Erhat in etwa die Größe eines Personalaus-weises und muss vom Auszubildenden

Azubis können Vergünstigungen nutzenhandschriftlich ausgefüllt und von derausbildenden Zahnarztpraxis sowie vomZahnärztlichen Bezirksverband unter-schrieben und abgestempelt werden.Außerdem ist ein aktuelles Foto in Pass-bildgröße erforderlich, das die zuständi-ge Berufsschule abstempelt. Sie bestätigtauch die Gültigkeit des Ausweises für dasjeweilige Schuljahr.

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Herausgeber: ZBV Schwaben, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche Schriftlei-tung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion behält sichdas Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zuschriften redaktionellerArt richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb:HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: GerhardHaas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 1. Februar 2007 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) beste-henden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werdenverfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,- zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Die nächste Ausgabe der ZNS erscheint am 2. Oktober 2017.Anzeigenschluss hierfür ist der 20. September 2017