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Unterhaltungsrahmenplan Stockbach Auftraggeber: Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“ Bearbeitung: Dr. Jürgen Bäthe, Dr. Eckhard Coring, Dipl.-Geogr. Neele Dietrich, Dipl.-LÖK Silke Knoche, Dipl.-Ing. Regina Wegner, Dipl.-LÖK Caroline Winking Hardegsen/Uslar Februar 2012

Stockbach URP Bericht Entwurf - UHV 53 · Durchmesser Für Durchlassbauwerke, denen keine der genannten geometrischen Formen zugeordnet werden ... Die ca. 5,7 km lange kartierte Fließstrecke

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Unterhaltungsrahmenplan

Stockbach

Auftraggeber: Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“

Bearbeitung:

Dr. Jürgen Bäthe, Dr. Eckhard Coring, Dipl.-Geogr. Neele Dietrich, Dipl.-LÖK Silke Knoche, Dipl.-Ing. Regina Wegner, Dipl.-LÖK Caroline Winking

Hardegsen/Uslar

Februar 2012

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

I

Inhalt 1. Einleitung.................................................................................................................................1

2. Das „hydraulische Potenzial“ ..................................................................................................2

2.1. Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort.................................................................2

2.2. Messungen vor Ort ..........................................................................................................2

2.3. Berechnungen ..................................................................................................................3

2.4. Ergebnisse........................................................................................................................7

3. Ist-Zustand .............................................................................................................................12

4. Entwicklungsziele..................................................................................................................13

4.1. Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd.................................................................14

4.2. Allgemeines zum Entkrauten.........................................................................................15

4.3. Allgemeines zur Sohlstruktur ........................................................................................16

4.4. Allgemeines zur Gehölzpflege ......................................................................................16

5. Unterhaltungsrahmenplan......................................................................................................17

6. Literatur .................................................................................................................................33

Anhang Ι Profile ..........................................................................................................................35

Anhang II Datentabelle................................................................................................................40

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

1

1. Einleitung Die Unterhaltung von Fließgewässern umfasst neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen

Wasserabfluss auch ihre Pflege und Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der ökolo-

gischen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 27, Abs. 1 und § 39 WHG).

Daraus folgert eine Beschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen auf das zwingend technisch

und rechtlich Erforderliche.

Im Rahmen des hier vorliegenden Unterhaltungsrahmenplans sollen kurz- sowie langfristige

Entwicklungsziele definiert und die Gewässerunterhaltung am Stockbach unter ökonomischen

und ökologischen Aspekten hinsichtlich einer naturnäheren Entwicklung optimiert werden.

Der Stockbach ist ein Gewässer von 5,67 km Länge. Es wurde von Egestorf am Deister bis zur

Mündung mit dem Levester Bach in die Südaue kartiert. Das Gewässer bzw. sein Umfeld wird

stark von landwirtschaftlicher Nutzung (vorwiegend Ackerbau) sowie ferner von Ortschaften

(Langreder, Egestorf) geprägt.

Der Stockbach ist dem morphologischen Fließgewässertyp des löss-/lehmgeprägten Fließgewäs-

sers des Tieflandes (mit Börden) zuzuordnen. Für diese Gewässer ist ein im Leitbild mäandrie-

render bis geschlängelter Verlauf und ein ausgeprägt strukturiertes Ufer typisch. Der Uferbe-

wuchs würde von bodenständigen Gehölzen gebildet und im Gewässerumfeld befände sich bo-

denständiger Wald. Die Sohle würde gemäß dem Leitbild viele besondere Strukturen und eine

große bis sehr große Substratdiversität aufweisen.

Naturnahe löss-/lehmgeprägte Fließgewässer sind heutzutage kaum noch zu finden, da die Löss-

gebiete bereits seit langer Zeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Nahezu alle Gewässer

sind entsprechend der angrenzenden Landnutzung begradigt und ausgebaut (RASPER 2001). Die-

ser strukturell degradierte Zustand wurde im Rahmen einer 2011 durchgeführten Strukturgüte-

kartierung auch für den Stockbach bestätigt (ECORING 2011).

Im Bereich des Stockbachs sind keine rechtlich festgesetzten bzw. als festgesetzt geltenden Ü-

berschwemmungsgebiete gemäß § 92 des niedersächsischen Wassergesetzes (NWG 2010) vor-

handen.

In diesem Zusammenhang wird im Folgenden das „hydraulische Potenzial“ des Stockbachs dar-

gestellt, um von Hochwasser gefährdete sowie überdimensionierte Bereiche anhand der Querpro-

file definieren zu können.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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2. Das „hydraulische Potenzial“ Vorgehensweise zur Bestimmung des „hydraulischen Potenzials“

Im Rahmen der Erarbeitung des Unterhaltungsplans wurden für die verschiedenen Abschnitte

des Stockbachs orientierende Kalkulationen zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers

durchgeführt. Das „hydraulische Potenzial“ ist eine theoretisch ermittelte Größe und beschreibt

das maximale Fassungsvermögen des Gewässerbettes bei bordvollem Abfluss in Prozent. Es

nimmt Bezug auf den Mündungsbereich, der theoretisch über die größte hydraulische Leistungs-

fähigkeit im Längsverlauf verfügen sollte. Für diesen Abschnitt wurde ein „hydraulisches Poten-

zial“ von 100 % angenommen und als Vergleichsgröße verwendet.

Die Berechnungen wurden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers mit der Formel von

Manning-Strickler (LECHER et al. 2001) durchgeführt. Die Vorgehensweise wurde bereits 2010

(ECORING 2010) mit dem UHV 53 und der Region Hannover abgestimmt. Eine Plausibilisierung

der gewählten Berechnungsergebnisse erfolgte durch den UHV 53 am Beispiel des Stockbachs

im Vergleich mit einer klassisch berechneten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers.

Zusätzlich wurde die Vorgehensweise kritisch mit den Werken des BWK (2000) und der BAU-

HAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (2009) überprüft.

2.1. Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort

Vor Ort wurde der Stockbach in Abschnitte eingeteilt, die sich in Bezug auf ihre Profilgröße

bzw. –gestaltung offensichtlich unterschieden. Für jeden dieser Geltungsbereiche wurde ein re-

präsentatives Profil ausgemessen.

2.2. Messungen vor Ort

Profile Zur Messung des Profilquerschnitts wurde die Breite des Gewässers von der rechten bis zur lin-

ken Böschungsoberkante gemessen. An zehn gleichmäßig über die Breite verteilten Messpunk-

ten wurde die senkrechte Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante aufgenommen

(Abb. 1). Bei einem deutlichen Höhenunterschied zwischen rechter und linker Böschungsober-

kante wurde dieser dokumentiert und in den Berechnungen des Querprofils berücksichtigt. War

der Höhenunterschied eher gering ausgeprägt, wurde dieser nur protokolliert.

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Durchlassbauwerke Zur Berechnung der Querschnittsfläche der Durchlassbauwerke wurden je nach Form des Durch-

lasses folgende Parameter aufgenommen.

o Rahmendurchlässe

Höhe und Breite

o Bogendurchlässe

Maximale Höhe

Höhe des Bogens

Maximale Breite

o Rohrdurchlässe

Durchmesser

Für Durchlassbauwerke, denen keine der genannten geometrischen Formen zugeordnet werden

konnte, wurde im Gelände eine Skizze mit den relevanten Maßen erstellt.

Brücken und Stege, die für das Abflussvermögen nicht relevant sind, wurden nicht in den weite-

ren Berechnungen berücksichtigt.

2.3. Berechnungen

Berechnungen nach Manning-Strickler

Das „hydraulische Potenzial“ wurde entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers (= AG) unter

Verwendung der Formel nach Manning-Strickler (LECHER et al. 2001) errechnet. Die Berech-

nungen wurden sowohl für die „hydraulischen Abschnitte“ als auch für die einzelnen Durchlässe

berechnet. Einschränkend ist zu sagen, dass der Manning-Strickler-Beiwert für gerade und offe-

ne Gerinne gilt. Die hier gewählte Vorgehensweise entspricht damit nicht den Standardvorgaben

der angewandten Hydraulik und hat lediglich orientierende Bedeutung.

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Berechnung der Querschnittsfläche A

Profile Die Berechnung des Profilquerschnitts ist ein Näherungswert. Hierbei wird angenommen, dass

zwei Höhen an der Sohlbasis durch eine gerade Böschungslinie verbunden sind.

Abbildung 1: Messgrößen zur Berechnung des Profilquerschnitts. Berechnet wird die Fläche, die farbig umrandet ist

Berechnungsformeln:

A = A1 + … + A10

und

An = (│hn-1 + hn│/2) * bX

=> A = ((│h0 + h1│/2) * bX) + … + ((│h9 + h10│/2) * bX)

A = Querschnittsfläche des Profils

An = Teilquerschnittsfläche des Profils

hn = Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante

bX = 1/10 der Gewässerbreite

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Durchlassbauwerke Die Berechnung der Querschnittsflächen der Durchlassbauwerke erfolgte je nach Form des

Durchlassbauwerks nach den gängigen geometrischen Formeln:

- Rahmendurchlässe: Rechteck

- Bogendurchlässe: Rechteck und Kreisabschnitt

- Rohrdurchlässe: Kreis

Berechnung des benetzten Umfangs U

Profile Die Berechnung des benetzten Umfangs erfolgte entsprechend der Vorgaben des AGs in Anleh-

nung an Manning-Strickler. Es wurde wie bei der Berechnung des Profilquerschnitts angenom-

men, dass die Messpunkte linear miteinander verbunden sind.

Durchlassbauwerke Da das „hydraulische Potenzial“ für das maximale Fassungsvermögen berechnet werden sollte,

wurde für die Durchlassbauwerke der benetzte Umfang gleichgesetzt mit dem gesamten Umfang

der Durchflussfläche. Die Berechnungen wurden mit den gängigen geometrischen Formeln

durchgeführt:

- Rahmendurchlässe: Rechteck

- Bogendurchlässe: Rechteck und Kreisabschnitt

- Rohrdurchlässe: Kreis

Bestimmung des Sohlgefälles

Profile Das Sohlgefälle der Gewässerabschnitte wurde anhand der Höhenlinien aus der DGK 5 be-

stimmt. Es bezieht sich in der Regel auf die Länge des hydraulischen Abschnittes. In Fällen mit

einem kalkulierten Sohlgefälle von „0“ musste jedoch ein längerer Abschnitt zugrunde gelegt

werden.

Die hydraulischen Abschnitte (nachfolgend Teilbereich genannt) sind grundsätzlich kürzer als

450 m. Mehrere hydraulische Abschnitte können sich auf die gleichen Profilaufnahmen bezie-

hen.

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Durchlassbauwerke Den Durchlassbauwerken wurde das Sohlgefälle des jeweiligen Abschnittes, in dem sie liegen,

zugeordnet. Liegt ein Durchlassbauwerk auf der Grenze zwischen zwei Abschnitten, so gilt das

Sohlgefälle des oberhalb liegenden Abschnittes. Das reale, einbaubedingte Sohlgefälle wurde im

Rahmen der durchgeführten Arbeiten nicht bestimmt und konnte damit nicht für die Berechnun-

gen verwendet werden.

Auswahl des kSt-Wertes Der kSt-Wert wurde aus den Angaben von LECHER et al. (2001) abgeleitet. Strenggenommen gilt

dieser für gerade offenen Gerinne, weshalb die Berechnungen nur als Orientierung gelten kön-

nen.

Profile Den Gewässerabschnitten wurde ein kSt-Wert von „33“ für natürliche Flussbetten mit mäßigem

Geschiebe bzw. verkrautete, natürliche Flussbetten zugeordnet.

Durchlassbauwerke Rahmendurchlässe und Bogendurchlässe:

Der kSt-Wert für Rahmen- und Bogendurchlässe wurde auf der Basis des Rahmenmaterials be-

stimmt, eventuell vorhandenes Sohlsubstrat blieb hier unberücksichtigt.

Rohrdurchlässe:

Alle kartierten Rohrdurchlässe wurden als Betonrohre aufgenommen. Es wurde ein kSt-Wert von

„50“ (ungleichmäßige Betonflächen) vergeben, wenn Sohlsediment im Durchlass festgestellt

werden konnte und das Sohlsubstrat durchgehend war. Für Rohrdurchlässe ohne Sediment wurde

ein Wert von „90“ (Beton geglättet) angenommen.

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2.4. Ergebnisse

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse aus den Berechnungen zum „hydraulischen Poten-

zial“ des Stockbachs und der Durchlassbauwerke tabellarisch, als Diagramm sowie textlich dar-

gestellt. Die Tabelle beinhaltet Angaben zum Sohlgefälle, zu den Geltungsbereichen für die ein-

zelnen Teilbereiche sowie das errechnete „hydraulische Potenzial“ in Prozent. Die Durchlass-

bauwerke sind grau hinterlegt.

Das darauf folgende Diagramm verdeutlicht die abstrahierte, maximale Abflussleistung der Teil-

bereiche und der Durchlassbauwerke für den gesamten kartierten Gewässerlauf anhand einer

graphischen Darstellung. Die Lage der Profilaufnahmen, der Teilbereiche sowie der Durchlass-

bauwerke und Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle können zusätzlich den Karten

entnommen werden. Die Diagramme zu den gemessenen Profilen sowie die Datentabellen zu

den vereinfachten Berechnungen nach Manning-Strickler befinden sich im Anhang I und II.

Die ca. 5,7 km lange kartierte Fließstrecke des Stockbachs wurde in 21 Teilbereiche zwischen 88

und 406 m Länge eingeteilt. Nach den Angaben der DGK5 legt das Gewässer auf dieser Strecke

etwa 32,5 Höhenmeter zurück.

Tabelle 1: Das „hydraulische Potenzial“ des Stockbachs mit dem dazugehörigen Sohlgefälle

Gewässer/ Bauwerk

Stationierung Start

Stationierung Ende

BezeichnungTeilbereiche/Durchlässe

Bezeichnung Geltungsbereich

Sohlgefälle aus DGK

5

Hydraulisches Potenzial [%]

Stockbach 0+000 0+302 TB-01 N 0,00166 100 Rahmendurchlass 0+039 D 11/03 0,00166 165 Stockbach 0+302 0+604 TB-02 N 0,00166 100 Stockbach 0+604 1+010 TB-03 M 0,00369 414 Rahmendurchlass 0+643 D 11/02 0,00369 981 Stockbach 1+010 1+416 TB-04 M 0,00369 414 Rahmendurchlass 1+339 D 11/01 0,00369 1062 Stockbach 1+416 1+822 TB-05 M 0,00369 414 Stockbach 1+822 2+086 TB-06 L 0,00189 75 Bogendurchlass 1+912 D 10/04 0,00189 132 Stockbach 2+086 2+350 TB-07 L 0,00189 75 Rahmendurchlass 2+341 D 10/03 0,00189 354 Stockbach 2+350 2+547 TB-08 K 0,00508 268 Rahmendurchlass 2+541 D 10/01 0,00508 1517 Stockbach 2+547 2+894 TB-09 J 0,00576 495 Stockbach 2+894 3+241 TB-10 J 0,00576 495 Stockbach 3+241 3+580 TB-11 I 0,00590 203 Rahmendurchlass 3+434 D 08/01 0,00590 500 Stockbach 3+580 3+919 TB-12 I 0,00590 203 Stockbach 3+919 4+258 TB-13 I 0,00885 249 Stockbach 4+258 4+419 TB-14 H 0,00311 185 Rahmendurchlass 4+260 D 07/02 0,00311 78

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässer/ Bauwerk

Stationierung Start

Stationierung Ende

BezeichnungTeilbereiche/Durchlässe

Bezeichnung Geltungsbereich

Sohlgefälle aus DGK

5

Hydraulisches Potenzial [%]

Stockbach 4+419 4+803 TB-15 G 0,00911 317 Rahmendurchlass 4+657 D 06/04 0,00911 242 Rahmendurchlass 4+707 D 06/02 0,00911 208 Rahmendurchlass 4+707 D 06/03 0,00911 102 Rahmendurchlass 4+716 D 06/01 0,00911 208 Rahmendurchlass 4+755 D 05/07 0,00911 539 Rahmendurchlass 4+771 D 05/06 0,00911 135 Rahmendurchlass 4+799 D 05/05 0,00911 158 Rahmendurchlass 4+803 D 05/04 0,02273 130 Stockbach 4+803 4+891 TB-16 F 0,02273 442 Rahmendurchlass 4+863 D 05/03 0,02273 458 Rahmendurchlass 4+878 D 05/02 0,02273 113 Rahmendurchlass 4+886 D 05/01 0,02273 444 Stockbach 4+891 5+067 TB-17 E 0,00568 56 Stockbach 5+067 5+168 TB-18 D 0,00495 75 Bogendurchlass 5+078 D 04/02 0,00495 75 Rohrdurchlass 5+121 D 04/01 0,00495 63 Stockbach 5+168 5+276 TB-19 C 0,00463 36 Rohrdurchlass 5+270 D 03/01 0,00463 99 Stockbach 5+276 5+499 TB-20 B 0,01345 211 Rohrdurchlass 5+408 D 02/01 0,01345 52 Stockbach 5+499 5+667 TB-21 A 0,01786 141 Bogendurchlass 5+503 D 01/04 0,01786 313 Rahmendurchlass 5+524 D 01/03 0,01786 73 Rahmendurchlass 5+548 D 01/02 0,01786 85 Rahmendurchlass 5+575 D 01/01 0,01786 253

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

9

TB-01 0+000

D 11/03 0+039

TB-02 0+302

TB-03 0+604

D 11/02 0+643

TB-04 1+010

D 11/01 1+339

TB-05 1+416

TB-06 1+822

D 10/04 1+912

TB-07 2+086

D 10/03 2+341

TB-08 2+350

D 10/01 2+541

TB-09 2+547

TB-10 2+894

TB-11 3+241

D 08/01 3+434

TB-12 3+580

TB-13 3+919

TB-14 4+258

D 07/02 4+260

TB-15 4+419

D 06/04 4+657

D 06/02 4+707

D 06/03 4+707

D 06/01 4+716

D 05/07 4+755

D 05/06 4+771

D 05/05 4+799

Bezeichnung Station100 %

414 %

414 %

414 %

495 %

495 %

981 %

1062 %

354 %

1517 %

500 %

539 %

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

10

Abbildung 2: „Hydraulisches Potenzial“ im Gewässerverlauf des Stockbachs

Das „hydraulische Potenzial“ der Gewässerabschnitte

Das „hydraulische Potenzial“ der Durchlassbauwerke

Teilabschnitte mit stark überdimensioniertem „hydraulischen Potenzial“

D 05/04 4+803

TB-16 4+803

D 05/03 4+863

D 05/02 4+878

D 05/01 4+886

TB-17 4+891

TB-18 5+067

D 04/02 5+078

D 04/01 5+121

TB-19 5+168

D 03/01 5+270

TB-20 5+276

D 02/01 5+408

TB-21 5+499

D 01/04 5+503

D 01/03 5+524

D 01/02 5+548

D 01/015+575

Bezeichnung 100 % Station

442 %

458 %

444 %

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

11

Den Berechnungen zur Folge variiert in den Teilbereichen (TB) der mögliche Abfluss des

Stockbaches sehr stark. Das für TB 03 bis 05 geltende Profil M ist im Vergleich zum Mün-

dungsbereich (Profil N) wesentlich breiter und tiefer ausgebaut. Zudem ist im Geltungsbereich

M das Sohlgefälle und somit auch die Fließgeschwindigkeit höher. Der erhebliche Ausbaugrad

ist überdimensioniert, da weder das vorherige Profil L, noch das anschließende, für den Mün-

dungsbereich geltende Profil N, diese hohe Abflussleistung unterstützen. Die Durchlässe sind

hier den jeweiligen Profilen angepasst.

Weitere Profile, die im Bezug auf ihren maximal möglichen Abfluss überdimensioniert erschei-

nen, finden sich in TB 08 bis 15. Besonders fällt hier das für die Teilbereiche 09 und 10 gelten-

de Profil J auf. Das sehr hohe „hydraulische Potenzial“ von fast 500 % ist auch hier auf das sehr

breit und tief ausgebaute Trapezprofil, sowie die erhöhte Fließgeschwindigkeit zurückzuführen.

Ein weiteres Profil mit einem sehr hohen „hydraulischen Potenzial“ liegt in Teilbereich 16. Die

Abflussleistung von fast 450 % berechnet sich vor allem durch das starke Sohlgefälle. Aufgrund

des sehr hohen Ausbaugrades, insbesondere durch einen sehr hohen Absturz ist die tatsächliche

Fließgeschwindigkeit wahrscheinlich wesentlich geringer als die errechnete. Bei derart veränder-

ten Bachläufen, kann das Gefälle im Bachbett von den Geländehöhen aus der Deutschen Grund-

karte (DGK5) stark abweichen.

Das Diagramm verdeutlicht außerdem, dass gerade innerhalb der Ortschaft Egestorf einige

Durchlassbauwerke nicht an die möglichen Abflussleistungen der Profile angepasst sind. Hier

sind die Relationen kritisch zu prüfen und ggf. im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen zu

berücksichtigen.

Insgesamt sollten die hier errechneten, stark erhöhten Prozentzahlen des hydraulischen Potenzi-

als für die Profile und die Durchlassbauwerke hinsichtlich ihrer tatsächlichen Kapazität kritisch

hinterfragt werden.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

12

3. Ist-Zustand Während die Strukturgütekartierung des Stockbachs im Oberlauf bis kurz hinter der Ortslage von

Egestorf einen stark variierenden strukturellen Zustand zwischen „deutlich verändert“ und „voll-

ständig verändert“ im Sinne vom NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ)

(2001) aufweist, schwankt der Zustand danach nur noch zwischen „sehr stark“ und „vollständig

verändert“ (ECORING 2011).

Bisher wurden die Böschungen des Stockbachs von km 0 + 000 bis 1 + 600 sowie von

km 4 + 000 bis 4 + 252 jährlich linkseitig gemäht. Rechtsseitig findet eine Mahd innerorts von

Langreder zwischen km 2 + 200 und 2 + 350 sowie zwischen km 2 + 550 und 2 + 700 statt. Eine

beidseitige Böschungsmahd wurde von km 1 + 600 bis 1 + 900 durchgeführt.

Das Mähgut wird weitestgehend mittels Harken oder Förderband aus dem Abflussprofil entfernt.

Um Gehölze wird ein Mähabstand von 5 m eingehalten. Bei der Mahd werden auf jeweils 100 m

10 % des Abschnitts nicht gemäht.

Wenn erforderlich werden angrenzende Gehölze hinsichtlich der Freihaltung des Abflussprofils

zurückgeschnitten und umgestürzte Bäume und größere Verklausungen entfernt.

Soweit möglich werden Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekenn-

zeichnete Regenwasser- und Dränageeinleitungen auf einer Länge von 5 m vor und hinter dem

Bauwerk oder der Einleitung freigehalten.

Weitere Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen mit einem feststehenden Turnus werden im Inte-

resse an einer nachhaltigen Unterhaltung laut UNTERHALTUNGSVERBAND NR. 53 „WEST- UND

SÜDAUE“ (2011) nicht durchgeführt.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

13

4. Entwicklungsziele Übergeordnetes Entwicklungsziel im Sinne einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung ist die mit-

telfristige Reduzierung und langfristige Aufgabe von aktiven Unterhaltungsmaßnahmen bei aus-

reichender hydraulischer Funktionsfähigkeit des Gewässers. Dies ist nur möglich, wenn dem

Gewässer genügend Raum für eine naturnahe Entwicklung zur Verfügung gestellt wird. Eine

Veränderung der bisherigen Unterhaltung kann nur stattfinden, wenn die Gewässerunterhaltung

in einem Raum-Zeit-Kontinuum verstanden wird, das eigendynamische Prozesse erlaubt.

Hinsichtlich der zum Teil großen hydraulischen Differenzen zwischen dem Profil im Mündungs-

bereich und einigen sehr großen Profilen oberhalb im Fließverlauf, sollte zuallererst das Fas-

sungsvermögen der kleineren Profile geprüft werden. Ist dieses auch bei Hochwasserereignissen

ausreichend, sollte eine Unterhaltung in den straßenfernen bzw. –abgewandten Bereichen auf das

für den Erhalt der Funktionstüchtigkeit zwingend Erforderliche reduziert werden. Wenn mög-

lich, sollte hier eine Mahd für die kommenden Jahre ausgesetzt und der Eintrag von Totholz ge-

fördert werden, mit dem Ziel das Gewässerprofil und das Fassungsvermögen der Durchlassbau-

werke anzunähern. Besteht das Risiko des Verdriftens von größerem Totholz kann dieses gezielt

gesichert werden.

In Bereichen, in denen auf eine Böschungsmahd nicht verzichtet werden kann, steht die Umstel-

lung der Unterhaltungsmaßnahmen von einem ein- zu einem höchstens zweijährigen Turnus im

Vordergrund.

Mit den oben genannten Maßnahmen findet gleichzeitig eine Erhöhung der Kontrollfunktion in

Form von Begehungen am Gewässer statt, um kritische Situationen zu erkennen, ein schnelles

Eingreifen zu ermöglichen und den vitalen Interessen der Anlieger und Verbandsmitglieder ge-

recht zu werden.

Ein kurzfristiges Ziel ist die Einrichtung eines Gewässerrandstreifens – dort wo es die Ver-

kehrsführung bzw. die Ortslage erlaubt - und die Entwicklung des Gehölzbestandes zu einem

zumindest einseitigen/wechselseitigen Bestand entlang des Gewässers mit durchgehend beschat-

tender Wirkung. Einem Verkrauten der Sohle kann damit entgegengewirkt und die Notwendig-

keit massiver, aktiver Unterhaltungsmaßnahmen reduziert werden. Dabei sollte ein Randstreifen

als Entwicklungskorridor mit variierender Breite verstanden werden, der sich an Höhenlinien

und Zwangspunkten im Gelände orientiert, so dass ein vom Hochwasser gestalteter Raum unter

Einbeziehung der Belange des Allgemeinwohls entstehen kann (BUND/LÄNDER-

ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) 2009).

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Im Rahmen der Gewässerentwicklung sollten schon vorhandene Gehölzbestände gezielt erwei-

tert werden. Der Ausbau dieser "Inseln" bewirkt eine stärkere Vernetzung der Gehölzbestände

am Stockbach und führt außerdem dazu, dass mittelfristig immer längere Gewässerstrecken

ohne bzw. mit einer stark reduzierten Unterhaltung auskommen werden. Vor einer Anpflanzung

von Ufergehölzen sollten hinsichtlich des ordnungsgemäßen Wasserabflusses eventuell beste-

hende Rehnen entfernt bzw. Bermen von maximal 50 cm Stärke abgeschoben werden.

Ein langfristiges Entwicklungsziel ist hinsichtlich der Vorgaben des WASSERHAUSHALTSGE-

SETZES (2009) die Verbesserung der Gewässerstruktur in den stark degradierten Teilstrecken hin

zu einem guten ökologischen Zustand. Dazu gehört neben einem beidseitigen naturnahen Ge-

wässerrandstreifen eine naturnähere Entwicklung des Gewässerlaufs und der Sohle.

Das Konzept sieht die Umsetzung kleinräumiger "Insellösungen" vor, die eine Strahlwirkung auf

in der Entwicklungsphase befindlichen Gewässerabschnitte haben und sowohl eine zeitnahe Um-

setzung als auch ein kurzfristiges Eingreifen in kritischen Fällen ermöglichen. Dabei werden

punktuelle Strukturelemente, wie z.B. einzelne Feldgehölze, herausgegriffen und gezielt ausge-

baut. Gemäß § 30 BNatSchG werden naturnahe Fließgewässerabschnitte bei Bächen und kleinen

Flüssen bereits bei einer Länge von mindestens 20 m geschützt (NLWKN 2010).

Teilweise ist die Entwicklungsmöglichkeit des Stockbachs aufgrund der streckenweise straßen-

nahen und der damit einhergehenden Verpflichtung zur Wahrung der Verkehrssicherheit bzw.

aufgrund der Ortslage nur begrenzt. Für das Erreichen des guten ökologischen Zustands wären in

diesen Bereichen weitere, umfangreichere Maßnahmen, wie z.B. Flächenankauf oder eine Verle-

gung des Bachlaufs, erforderlich. Eine Prüfung solcher Maßnahmen ist nicht Bestandteil dieses

Unterhaltungsrahmenplans und sollte in weiteren Gutachten durchgeführt werden.

4.1. Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd

Die Mahd der Ufer und Böschungen ist, falls sie hydraulisch zwingend erforderlich ist, so natur-

schonend und bedarfsgerecht wie möglich durchzuführen, um eine übermäßige Schädigung der

Pflanzen und Tiere im und am Gewässer zu vermeiden.

Eine Reduktion des Mähintervalls auf höchstens alle zwei Jahre sowie eine wechselseitige Mahd

sollten angestrebt werden.

Der beste Zeitpunkt für die Mahd ist der Spätsommer (STILLER & TREPEL 2010). Ufer und Bö-

schungen sollten nicht vor dem 15. Juli gemäht werden und die Arbeiten sollten spätestens Ende

Oktober abgeschlossen sein.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

15

Die untere Böschung (d.h. 20 bis 40 cm über der Wasserlinie) sollte von den Mäharbeiten ausge-

schlossen werden, da sie einen wichtigen Lebensraum für Kleintiere und feuchtliebende Vegeta-

tion darstellt (DWA 2010).

Bei der Mahd der Gewässerböschungen wird derzeit bei vielen Gewässern auf den Einsatz des

Schlegelmähers zurückgegriffen. Stattdessen sollte z.B. ein hinsichtlich ökologischer Verträg-

lichkeit deutlich besser einzustufendes Messerbalkenmähwerk (z.B. auch Mähkorb) eingesetzt

werden. Der Einsatz eines Balkenmähers bietet den betroffenen Pflanzen und Tieren bessere

Überlebensmöglichkeiten als ein Schlegel- oder Scheibenmähwerk. Kann auf einen Schlegelmä-

her nicht verzichtet werden, sollte eine Mahdhöhe von mindestens 10 cm Entfernung zum Boden

eingehalten werden, damit Tiere in Bodennähe geschützt werden.

Das Mähgut sollte zeitversetzt zur Mahd von den Böschungen abtransportiert werden, um einer

Eutrophierung und Verarmung der Uferlebensräumen entgegenzuwirken. So können sich gewäs-

sertypische Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände wieder entwickeln, die zu einer Uferstabi-

lisierung beitragen.

Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekennzeichnete Regenwasser-

und Dränageeinleitungen werden weiterhin gemäß ihrer ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit

freigehalten. Bei der Ufer- bzw. Böschungsmahd ist ein Abstand zu vorhandenen Gehölzen von

5 m vor und hinter dem Gehölz zwingend einzuhalten.

Umfang und Turnus der erforderlichen Arbeiten sind in den zugehörigen Unterhaltungsabschnit-

ten konkretisiert (siehe Kapitel 5). Über Abweichungen, z.B. bei extremen Witterungsbedingun-

gen, kann und muss der Unterhaltungsverband nach Abwägung entscheiden.

4.2. Allgemeines zum Entkrauten

Das Entkrauten von Böschungen und Sohle eines Fließgewässers ist ein massiver Eingriff in die

ökologische Struktur und Funktionsfähigkeit und sollte möglichst vermieden werden, wenn der

ordnungsgemäße Wasserabfluss durch andere Maßnahmen (siehe Kapitel 4.1) gewährleistet

werden kann (DWA 2010, STILLER & TREPEL 2010).

Kann eine Entkrautung nicht umgangen werden, sollte diese zum Schutz der Gewässerorganis-

men zwischen Juli und Ende September mit einem Messerbalkenmähwerk durchgeführt werden.

Bei der Durchführung von Entkrautungsmaßnahmen sind Teillebensräume zu erhalten, um eine

schnelle Wiederbesiedlung zu ermöglichen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in einer

zwischen den Ufern pendelnden Schneise (= Stromstrichmahd) oder bei kleineren Gewässern

halbseitig und abschnittsweise zu mähen. Die seit einigen Jahren vorgenommene 10-%-Regel

(10 m auf 100 m Gesamtlänge eines zu mähenden Abschnitts werden ausgelassen) – zumindest

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

16

als Minimalvorgabe – hat sich bewährt. In diesem Zusammenhang ist im Einzelfall zu prüfen, ob

der Anteil von der Mahd ausgenommener Abschnitte erhöht werden kann. Ebenso sollte ein aus-

reichender Abstand von der Gewässersohle eingehalten werden.

Das Räumgut sollte aus dem Gewässer und mittelfristig von der Böschung entfernt werden. Um

eine Rückwanderung der Organismen in das Gewässer zu ermöglichen, sollte das Räumgut erst

nach einer ein bis zweitägigen Lagerung auf der Böschungsoberkante bzw. auf dem Gewässer-

randstreifen abtransportiert werden. Alle Arbeiten am bzw. im Gewässer erfolgen im Regelfall

stromaufwärts, um verdriftete Tiere kein zweites Mal zu erfassen (JÜRGING & PATT 2005).

4.3. Allgemeines zur Sohlstruktur

Aus Zeiten des Ausbaus der Gewässer stammt häufig eine Sohlbefestigung mit Ökotextilien und

besiedlungsfeindlichem Basaltschotter, die z.T. durch Auflagerungen heute nicht mehr erkennbar

ist. Diese Materialien sind besiedlungsfeindlich und entsprechen weder dem zugehörigen Natur-

raum noch erlauben sie eine eigendynamische Entwicklung der Sohlstruktur. Zusätzlich trennen

Ökotextilien das Interstitial vom freien Wasserkörper in vielen Fällen nahezu vollständig ab.

Entsprechend gehen für diverse Kompartimente der aquatischen Lebensgemeinschaft wichtige

Rückzugs- und Reproduktionsräume verloren.

Bei entsprechenden Umgestaltungsmaßnahmen am Gewässer, wie z.B. der Verlegung von Teil-

abschnitten, sollten die Materialien nach Möglichkeit entfernt und, falls technisch zwingend er-

forderlich, durch Kiesschüttungen, die dem Naturraum entstammen, ersetzt werden.

4.4. Allgemeines zur Gehölzpflege

Ein geschlossener, mehrreihiger Gehölzbestand entspricht dem Leitbild eines löss-/lehm-

geprägten Fließgewässers. Er sichert und strukturiert die Ufer und beschattet das Gewässer.

In welchem Maße die Gehölze gepflegt werden müssen, hängt vom Gewässerzustand, dem Aus-

baugrad, der Art des Gehölzbestandes sowie den angrenzenden Nutzungsformen ab. Im Rahmen

der Gewässerunterhaltung werden je nach Bedarf und im Sinne des Hochwasserschutzes nicht

mehr standfeste, abgestorbene und abflussbehindernde Gehölze aus dem Bestand entfernt. Dabei

ist ein entsprechender Anteil an Totholz erstrebenswert. Zur Erreichung eines unterschiedlichen

Altersaufbaus können einzelne Gehölze auf den Stock gesetzt werden. Neuanpflanzungen benö-

tigen in der Regel eine Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege (JÜRGING & PATT 2005). Diese

ist so lange erforderlich, bis die Gehölze über die Krautschicht hinausgewachsen sind, was in der

Regel zwei bis drei Vegetationsperioden entspricht.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

17

5. Unterhaltungsrahmenplan Es wird eine Rückführung der Unterhaltungsmaßnahmen am Stockbach angestrebt. Dabei ist ein

Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre vorgesehen. In Bereichen, in denen dies nicht

umsetzbar ist, sollte eine Umstellung auf einen zweijährigen bzw. einen jährlich wechselseitigen

Turnus umgesetzt werden.

In Anbetracht des teilweise sehr großen „hydraulischen Potenzials“ jenseits des Mündungsbe-

reichs sollte geprüft werden, ob die starke Eintiefung zwingend erforderlich ist oder mit der Zeit

auch an die Gegebenheiten angepasst, sprich verkleinert, werden kann. Eine solche Maßnahme

ist jedoch v.a. in Ortslagen mit den Zielen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen.

Die kurzfristigen Entwicklungsziele bestehen am Stockbach in der Einrichtung eines weitgehend

durchgehenden beidseitigen Gewässerrandstreifens und die Weiterentwicklung des Gehölzbe-

standes hin zu einem immerhin wechselseitigen Gehölzbestandes, der das Gewässer beschattet

und einen Puffer zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen darstellt. Längerfristig soll

neben einem beidseitig geschlossenen Gehölzbestand eine naturnähere Entwicklung des Gewäs-

serlaufs und der Sohle initiiert werden.

Die Darstellung des Unterhaltungsrahmenplans erfolgt in Form einer Tabelle. Die betrachteten

Gewässerstrecken, sowie Entwicklungs- und durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen sind

farbig gekennzeichnet. Die Seitenangaben, d.h. linke und rechte Gewässerseite, beziehen sich

auf die in der Limnologie und Wasserwirtschaft verwendeten Standardangaben in Fließrichtung.

Sollten detailliertere Informationen zu einzelnen Gewässerbereichen nötig sein, so sind diese in

der UNTERSUCHUNG DER STRUKTURGÜTE UND STÖRSTELLEN AM STOCKBACH (ECORING 2011)

einzusehen.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

18

Gewässerstrecke Abschnitt 1: Station 0 + 000 - 1 + 828 (Stock_11, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: beidseitig Äcker Randstreifen: - linksseitig von 0 + 043 bis 0 + 638 ca. 5 m breiter stark befahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 11/03), von 0 + 370 bis 0 + 638 zusätzlich Grünlandstreifen mit

Randstreifenpotenzial (RS 11/05), zwischen 1+ 345 und 1 + 828 ca. 9 m breiter, extensiv genutzter Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 11/02) - rechtsseitig in Fließrichtung von Station 0 + 051 bis 0 + 638 ca. 11 m breiter Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 11/04), von 0 + 646 bis 1 + 828 ca. 5 m breiter, leicht

befahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 11/01) Gehölze: - im Uferbereich kommen wechselseitig zwischen 0 + 000 und 1 + 333 Ufergehölze vor (UG 11/02) - linksseitig sind zwischen 1 + 333 und 1 + 828 bodenständige Gebüsche und Bäume am Ufer vorhanden (UG 11/01) Unterhaltung: - von Station 0 + 000 bis 1 + 600 bis zum Jahr 2011 linksseitige Mahd der Uferböschungen, zwischen 1 + 600 und 1 + 828 beidseitige Mahd der Uferböschungen

„Hydraulisches Potenzial“ in % Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“

- von Station 0 + 000 bis 0 + 604 bei 100 % (es handelt sich hier um den Mündungsbereich) - von Station 0 + 604 bis 1 + 828 bei 414 %

Kurzfristige Entwicklungsziele - Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre soweit hinsichtlich der Nutzung und Unterhaltung der Wirtschaftswege rechtlich umsetzbar linksseitig in Fließrichtung:

- Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. Nutzungsaufgabe und Neuanlage erforderlich), Anlage/Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Sukzession

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. Nutzungsaufgabe erforderlich), Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Neuanpflanzungen

Langfristige Entwicklungsziele - Aufbau eines beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes - Reduzierung bis hin zu vollständiger Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle - Entwicklung der Sohlenstruktur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Aufwertung der Uferstrukturen - Aufwertung der Sohle aufgrund des z.T. überdimensionierten technischen Profils

Besonderheiten Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 11/03 (Station 0 + 039) mit unterbrochenen Ufern und Sohle - Durchlassbauwerke D 11/02 (0 + 642) und D 11/01 (1 + 339) mit unterbrochenen Ufern Einleitungen: - Einleitungen E 11/14 (0 + 020, eingeschränkt funktionstüchtig: unter Wasser), E 11/12 (0 + 612), E 11/10 (0 + 637), E 11/09 (0 + 649) und E 11/07 (1 + 346) mit geringem Abstand zur

Sohle

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 1: Station 0 + 000 - 1 + 828 (Stock_11, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, linksseitig von Station 0 + 000 bis 0 + 043, 0 + 638 bis 1 + 345 - Entwicklung von Flächen zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne durch vollständige Nutzungsaufgabe und Verbreiterung, linksseitig von Station 0 + 043 bis 0 + 638,

von 1 + 345 bis 1 + 828 sowie rechtsseitig von 0 + 051 bis 0 + 638 und von 0 + 646 bis 1 + 828 - Erweiterung bzw. Schließen der Lücken von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege),

beidseitig von Station 0 + 000 bis 1 + 333, Anlage von Gehölzen rechtsseitig von Station 1 + 333 bis 1 + 828 - Sukzession der Gehölzbestände linksseitig zwischen 1 + 333 bis 1 + 828 zu einem Bestand mit bodenständigen Gehölzen (v.a. Weiden, Erlen) unterschiedlichen Alters (u.U. Ent-

nahme von Gebüsch und/oder Neuanpflanzung von Bäumen erforderlich) - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem, au-

tochtonen Materials unterhalb der Bauwerke), wenn technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte jedoch eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Ver-

fügung stehen (d.h. ggf. Nutzungsaufgabe der landwirtschaftlich genutzten Feldwege) - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben) - Es ist zu prüfen, ob aufgrund des teilweise stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder Störsteinen auf die Gewässersohle

möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke und der Einleitungen - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) - in Bereichen, in denen eine Gehölzpflanzung technisch/juristisch nicht umzusetzen ist, wechselseitige Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,2 m

über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, zeitlich versetzte Abfuhr des Mähgutes Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 2: Station 1 + 828 – 2 + 700 (Stock_10 bis Anfang von Stock_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in der Ortschaft Langreder - angrenzende Nutzung: Gärten und Bebauung mit Freiflächen Randstreifen: - keine Randstreifen Gehölze: - keine Ufergehölze Unterhaltung: - von Station 1 + 828 bis 1 + 900 bis zum Jahr 2011 beidseitige Mahd der Uferböschungen - zwischen 2 + 200 und 2 + 350 sowie 2 + 550 bis 2 + 700 bis zum Jahr 2011 rechtseitige Mahd der Uferböschungen

„Hydraulisches Potenzial“ in % bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“

- von Station 1 + 828 bis 2 + 350 bei 75 % - von Station 2 + 350 bis 2 + 547 bei 268 % - von Station 2 + 547 bis 2 + 700 bei 495 %

Kurzfristige Entwicklungsziele - Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre soweit hinsichtlich der Ortslage rechtlich umsetzbar linksseitig in Fließrichtung:

- Anlage von Ufergehölzen durch Neuanpflanzungen rechtsseitig in Fließrichtung:

- Anlage von Ufergehölzen durch Neuanpflanzungen Langfristige Entwicklungsziele

- Vervollständigung der Randstreifen1 - Aufbau eines beidseitigen weitgehend geschlossenen Gehölzbestandes - Reduzierung bis hin zu vollständiger Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände - Verbesserung der Durchgängigkeit der Ufer

Besonderheiten Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 10/04 (Station 1 + 911), D 10/03 (2 + 341) und D 10/01 (2 + 541) mit unterbrochenen Ufern Einleitungen: - Einleitungen E 10/39 (Station 1 + 977, eingeschränkt funktionstüchtig: verstopft), E 10/31 (2 + 102, eingeschränkt funktionstüchtig: viel Sediment im Rohr), E 10/30 (2 + 130), E 10/29

(2 + 130), E 10/23 (2 + 209), E 10/18 (2 + 242), E 10/04 (2 + 535) und E 10/02 (2 + 536) mit geringem Abstand zur Sohle Uferbauwerke: - Uferbauwerk U 10/01 (Metallfaschinen beidseitig) von Station 1 + 886 bis 2 + 536 und U 09/03 (Steinschüttung beidseitig) von 2 + 686 bis 2 + 700

1 Rechtsseitig und teilweise auch linksseitig ist die Vervollständigung eines Randstreifens aufgrund der Ortslage (angrenzende Privatgrundstücke mit Bebauung) derzeit nur unter größeren juristi-schen Schwierigkeiten möglich. Trotzdem sollten die Möglichkeiten eines Flächenkaufs langfristig auch in Ortslage geprüft werden.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 2: Station 1 + 828 – 2 + 700 (Stock_10 bis Anfang von Stock_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- perspektivisch Einrichtung eines beidseitigen Gewässerrandstreifens wenn juristisch und finanziell umsetzbar - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), beidseitig im gesamten Abschnitt

von Station 1 + 828 bis 2 + 700 - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Uferbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke), wenn technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der eingeschränkt funktionstüchtigen Einleitungen sowie der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - bei der Unterhaltung der Uferbauwerke U 10/01 und U 09/03 sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist; wenn trotz Ortsla-

ge möglich, Ersatz durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Es ist zu prüfen, ob trotz der Ortslage von Station 2 + 350 bis 2 + 700 aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz o-

der Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke und der Einleitungen - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) - in Bereichen, in denen eine Gehölzpflanzung technisch/juristisch nicht umzusetzen ist, wechselseitige Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,2 m

über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, zeitlich versetzte Abfuhr des Mähgutes Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 3: Station 2 + 700 – 3 + 124 (Teil von Stock_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- in Fließrichtung links befinden sich die umliegenden Flächen in freier Landschaft, rechtsseitig liegt die Ortschaft Langreder (v.a. Gärten) - angrenzende Nutzung: rechtsseitig Gärten, linksseitig Ackerflächen Randstreifen: - linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 2 + 730 und 3 + 124 ca. 9 m leicht befahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 09/02) - rechtsseitig keine Randstreifen vorhanden Gehölze: - links gehölzfrei - am rechten Ufer ist zwischen 2 + 727 und 3 + 124 eine bodenständige Gehölzreihe vorhanden (UG 09/03) Unterhaltung: - bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem

Gewässerabschnitt „Hydraulisches Potenzial“ in %

bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 2 + 700 bis 3 + 124 bei 495 %

Kurzfristige Entwicklungsziele linksseitig in Fließrichtung:

- Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. Nutzungsaufgabe und Neuanlage erforderlich), Anlage/Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Anlage von Gehölzbeständen im Uferbereich durch Neuanpflanzungen

rechtsseitig in Fließrichtung: - so weit aufgrund der Ortsrandlage möglich, Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Anlage von Gehölzbeständen im Uferbereich durch Neuanpflanzungen

Langfristige Entwicklungsziele - Aufbau eines durchgehenden beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer - Entwicklung der Sohlenstruktur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Aufwertung der Uferstrukturen

Besonderheiten Einleitungen: - Einleitung E 09/04 (Station 2 + 731, eingeschränkt funktionstüchtig: unter Wasser) mit geringem Abstand zur Sohle Uferbauwerke: - Uferbauwerk U 09/03 (Steinschüttung beidseitig) von Station 2 + 700 bis 2 + 818, U 09/02 (Steinschüttung rechts) von 2 + 818 bis 2 + 845 und U 09/01 (Steinschüttung links) von

3 + 080 bis 3 + 124

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 3: Station 2 + 700 – 3 + 124 (Teil von Stock_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, linksseitig von Station 2 + 700 bis 2 + 730 - Entwicklung von Flächen zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne durch vollständige Nutzungsaufgabe und Verbreiterung, linksseitig von Station 2 + 730 bis 3 + 124 - die Entwicklung eines rechtsseitigen Randstreifens ist aufgrund der Ortsrandlage derzeit nicht möglich; trotzdem sollten die Möglichkeiten von Flächenkauf geprüft werden, von Sta-

tion 2 + 700 bis 3 + 124 - Anlage/Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), linksseitig von Station

2 + 700 bis 3 + 124, rechtsseitig von 2 + 700 bis 2 + 727 - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitung mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - bei der Unterhaltung der Uferbauwerke U 09/03 und U 09/02 sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist; wenn möglich Er-

satz des Uferverbaus durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung

stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben) - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Abschnitt trotz der Ortsrandlage aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder

Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten der Einleitungen und des Zulaufgrabens - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 4: Station 3 + 124 – 4 + 252 (Ende Stock_09 bis Stock_08, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: beidseitig Äcker Randstreifen: - linksseitig zwischen Station 3 + 124 und 3 + 378 ca. 9 m leicht befahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 09/02), zwischen Station 3 + 378 und 4 + 252 ca. 8 m be-

fahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 08/01) - in Fließrichtung rechts von Station 3 + 124 bis 3 + 378 ca. 9 m breiter, stark befahrener Grünlandstreifen (Feldweg) mit Randstreifenpotenzial (RS 09/01), daran anschließend bis

4 + 252 ein 9 m breiter, befahrener Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial (RS 08/01) Gehölze: - linksseitig befindet sich von 3 + 191 bis 3 + 222 eine bodenständige Gehölzreihe (UG 09/02) - rechtsseitig kommt im Uferbereich von 3 + 222 bis 3 + 378 ebenfalls eine bodenständige Gehölzreihe vor (UG 09/01), daran anschließend wachsen bis 3 + 893 bodenständige Einzel-

gehölze und nicht bodenständige Feldgehölze (UG 08/01) Unterhaltung: - bis zum Jahr 2011 linksseitige Mahd der Uferböschungen von Station 4 + 000 bis 4 + 252

„Hydraulisches Potenzial“ in % bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“

- von Station 3 + 124 bis 3 + 241 bei 495 % - von Station 3 + 241 bis 3 + 919 bei 203 % - von Station 3 + 919 bis 4 + 252 bei 249 %

Kurzfristige Entwicklungsziele - Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre soweit hinsichtlich der Nutzung und Unterhaltung der Wirtschaftswege rechtlich umsetzbar linksseitig in Fließrichtung:

- Vervollständigung des Gewässerrandstreifens in der Breite, Nutzungsaufgabe und Verbreiterung auf idealerweise 12 m - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzung

rechtsseitig in Fließrichtung: - Vervollständigung des Gewässerrandstreifens in der Breite, Nutzungsaufgabe und Verbreiterung auf idealerweise 12 m - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzung - Entnahme von standortfremden Gehölzen

Langfristige Entwicklungsziele - Aufbau eines beidseitigen durchgehend geschlossenen Gehölzbestandes - Reduzierung bis hin zu vollständiger Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle - Entwicklung der Sohlenstruktur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Aufwertung der Uferstrukturen

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 4: Station 3 + 124 – 4 + 252 (Ende Stock_09 bis Stock_08, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 08/01 (Station 3 + 434) mit unterbrochenen Ufern und Sohle Einleitungen: - Einleitungen E 08/10 (Station 3 + 402), E 08/09 (3 + 621, eingeschränkt funktionstüchtig: unter Wasser mit durchlässigem Deckel), E 08/08 (3 + 629, eingeschränkt funktionstüchtig: un-

ter Wasser mit durchlässigem Deckel), E 08/07 (3 + 853), E 08/06 (3 + 854), E 08/05 (3 + 854), E 08/04 (4 + 009) und E 08/03 (4 + 009) mit geringem Abstand zur Sohle Uferbauwerke: - Uferbauwerk U 09/01 (Steinschüttung links) von 3 + 124 bis 3 + 154 und U 08/02 (Steinschüttung links) von 3 + 844 bis 3 + 854

Entwicklungsmaßnahmen - Entwicklung von Flächen zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne durch vollständige Nutzungsaufgabe und Verbreiterung, beidseitig im gesamten Abschnitt von Station

3 + 124 bis 4 + 252 - Anlage/Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), linksseitig von Station

3 + 124 bis 3 + 191 sowie von 3 + 222 bis 4 + 252, rechtsseitig von 3 + 124 bis 3 + 222 sowie von 3 + 893 bis 4 + 252 - Ersatz der standortfremden Gehölze und Ausbildung eines linearen Gehölzbestand rechtsseitig von Station 3 + 378 bis 3 + 893 durch bodenständige Gehölze (v.a. Weiden, Er-

len), u.U. Neuanpflanzung von Bäumen erforderlich - perspektivisch Umgestaltung des strukturschädlichen Durchlassbauwerks durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem,

autochtonen Materials unterhalb der Bauwerke), wenn technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der eingeschränkt funktionstüchtigen Einleitungen sowie der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - bei der Unterhaltung der Uferbauwerke U 09/03 und U 09/02 sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist; wenn möglich Er-

satz des Uferverbaus durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung

stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben) - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Abschnitt aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder Störsteinen auf die Gewäs-

sersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten des Durchlassbauwerks, der Einleitungen und des Zulaufgrabens - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) - in Bereichen, in denen eine Gehölzpflanzung technisch/juristisch nicht umzusetzen ist, wechselseitige Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,2 m

über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, zeitlich versetzte Abfuhr des Mähgutes Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

26

Gewässerstrecke Abschnitt 5: Station 4 + 252 – 5 + 274 (Stock_07 bis Stock_03, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in der Ortschaft Egestorf - angrenzende Nutzung: überwiegend Gärten und Bebauung mit Freiflächen, zu geringen Teilen auch Grünland und Parkanlagen - von Station 5 + 163 bis 5 + 274 verrohrt (unterirdische Wasserführung unter Schulgelände) Randstreifen: - linksseitig in Fließrichtung keine Randstreifen - rechtsseitig von Station 4 + 355 bis 4 + 403 ca. 14 m breiter Streifen mit bodenständigen Gehölzen (RS 07/01) Gehölze: - im Uferbereich kommen beidseitig von Station 4 + 252 bis 4 + 412 bodenständige Baumreihen vor (UG 07/01 und UG 06/03), daran schließen sich bis 4 + 738 teilweise bodenständi-

ge Einzelbäume und Gebüsch an (UG 06/01 und UG 06/02) - bei Station 4 + 887 auf beiden Gewässerseiten bodenständige Baumreihen, die sich auf der linken bis 5 + 150 (UG 04/01) und auf der rechten Seite bis 5 + 138 fortsetzen (UG 04/02) Unterhaltung: - bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.)

H„Hydraulisches Potenzial“ in % bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“

- von Station 4 + 252 bis 4 + 419 bei 185 % - von Station 4 + 419 bis 4 + 803 bei 317 % - von Station 4 + 803 bis 4 + 891 bei 442 % - von Station 4 + 891 bis 5 + 067 bei 56 % - von Station 5 + 067 bis 5 + 168 bei 75 % - von Station 5 + 168 bis 5 + 274 bei 36 %

Kurzfristige Entwicklungsziele linksseitig in Fließrichtung:

- so weit aufgrund der Ortsrandlage möglich, Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der bestehenden Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Neuanpflanzungen; Entnahme von standortfremden Gehölzen

rechtsseitig in Fließrichtung: - so weit aufgrund der Ortsrandlage möglich, Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der bestehenden Gehölzbestände im Uferbereich, u.a. durch Neuanpflanzungen; Entnahme von standortfremden Gehölzen

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

27

Gewässerstrecke Abschnitt 5: Station 4 + 252 – 5 + 274 (Stock_07 bis Stock_03, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Langfristige Entwicklungsziele

- Vervollständigung der Randstreifen2 - Aufbau eines beidseitigen weitgehend geschlossenen Gehölzbestandes - Öffnung des verrohrten Teilabschnitts - Verbesserung der Durchgängigkeit von Sohle und Ufern

Besonderheiten Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerke D 07/02 (Station 4 + 260), D 06/04 (4 + 656), D 05/03 (4 + 862, Sohle mit Beton und Steinen, Tunneleffekt), D 05/02 (4 + 878) und D 03/01 (5 + 407, mit Metallgit-

ter davor) mit unterbrochenen Ufern und Sohle - Durchlassbauwerke D 06/03 (4 + 705), D 06/02 (4 + 706), D 06/01 (4 + 715), D 05/07 (4 + 754), D 05/06 (4 + 770), D 05/05 (4 + 799), D 05/04 (4 + 803), D 05/01 (4 + 885), D 04/02

(5 + 078) und D 04/01 (5 + 120) mit unterbrochenen Ufern Einleitungen: - Einleitungen E 07/05 (4 + 255), E 06/22 (4 + 409), E 06/21 (4 + 410), E 06/18 (4 + 475), E 06/17 (4 + 485), E 06/13 (4 + 571), E 06/12 (4 + 577), E 06/05 (4 + 682), E 05/18 (4 + 738),

E 05/15 (4 + 743), E 05/14 (4 + 761), E 05/05 (4 + 856), E 05/04 (4 + 862) mit geringem Abstand zur Sohle Sohlbauwerke: - Sohlabstürze S 06/07 (Station 06/07) mit einer Höhe von ca. 30 cm, S 06/05 (4 + 585) mit einer Höhe von ca. 45 cm, S 06/01 (4 + 662) mit einer Höhe von ca. 35 cm und S 05/03

(4 + 878) mit einer Höhe von ca. 340 cm Uferbauwerke: - Uferbauwerk U 06/09 und U 06/08 (Steinschüttung beidseitig) von Station 4 + 397 bis 4 + 572, U 06/07 (Rasenkammersteine links) von 4 + 572 bis 4 + 634, U 06/06 (Bruchsteinmauer

rechts) von 4 + 634 bis 4 + 645, U 06/05 (Bruchsteinmauer links) von 4 + 577 bis 4 + 646, U 06/04 (Bruchsteinmauer links) von 4 + 658 bis 4 + 703, U 06/03 (Beton und Bruchsteinmau-er links) von 4 + 703 bis 4 + 721, U 06/02 (Bruchsteinmauer rechts) von 4 + 662 bis 4 + 724, U 06/01 (Bruchsteine rechts) von 4 + 724 bis 4 + 737, U 05/05 (Beton beidseitig) von 4 + 756 bis 4 + 788, U 05/04 (Bruchsteinmauer beidseitig) von 4 + 783 bis 4 + 798, U 05/03 (Beton und Bruchsteine rechts) von 4 + 860 bis 4 + 875, U 05/02 (Bruchsteinmauer links) von 4 + 865 bis 4 + 880, U 05/01 (Beton beidseitig) von 4 + 875 bis 4 + 888

Sonstige Störstellen: - Gebüsch hängt im Wasser und behindert zum Teil den Abfluss (Station 4 + 393) - an Station 4 + 483 Müll im Wasser

2 Die Vervollständigung der Randstreifen ist aufgrund der Ortslage (angrenzende Privatgrundstücke mit Bebauung) derzeit nur unter größeren juristischen Schwierigkeiten möglich. Trotzdem soll-ten die Möglichkeiten eines Flächenkaufs langfristig auch in Ortslage geprüft werden.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 5: Station 4 + 252 – 5 + 274 (Stock_07 bis Stock_03, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- perspektivisch Einrichtung eines beidseitigen Gewässerrandstreifens wenn juristisch und finanziell umsetzbar - es sollte geprüft werden, ob aufgrund des angrenzenden Grünlandes bereits kurzfristig Randstreifen angelegt werden können, linksseitig von Station 4 + 252 bis 4 + 554, rechtsseitig von

4 + 252 bis 4 + 355 und beidseitig von 4 + 887 bis 5 + 080 - Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), beidseitig von Station 4 + 738 bis

4 + 887, linksseitig von Station 5 + 150 bis 5 + 274 sowie rechtsseitig von 5 + 138 bis 5 + 274 - Sukzession der Gehölzbestände zwischen Station 4 + 412 bis 4 + 738 zu einem Bestand mit bodenständigen Gehölzen (v.a. Weiden, Erlen) unterschiedlichen Alters (u.U. Entnahme

von Gebüsch und/oder Neuanpflanzung von Bäumen erforderlich), Ersatz der standortfremden Gehölze durch bodenständige Gehölze (v.a. Weiden, Erlen) - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem,

autochtonen Materials unterhalb der Bauwerke), wenn technisch möglich - Der Stockbach sollte von Station 5 + 164 bis 5 + 274 (Strukturgüteabschnitt Stock_03) wieder geöffnet werden und ohne Verrohrung verlaufen. - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau der Sohlbauwerke (siehe oben); in Abhängigkeit vom Gefälle ist u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich; der strukturell besonders

beeinträchtigende, sehr hohe Sohlabsturz S 05/03 sollte aufgrund seiner Höhe beim Rückbau prioritär behandelt werden - bei der Unterhaltung der Uferbauwerke (siehe oben) sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht trotz Ortslage umzusetzen ist; wenn mög-

lich Ersatz des Uferverbaus durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Überprüfen der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Bereich der oben genannten sonstigen Störstellen, ggf. Entfernung - Es ist zu prüfen, ob trotz der Ortslage von Station 4 + 252 bis 4 + 891 aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder

Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke, der Einleitungen und der Zulaufgräben - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

29

Gewässerstrecke Abschnitt 6: Station 5 + 274 – 5 + 485 (Stock_02, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich am Rand der Ortschaft Egestorf - angrenzende Nutzung: rechtsseitig Äcker, links Grünland, Gärten und Bebauung mit Freiflächen Randstreifen: - keine Randstreifen Gehölze: - im Uferbereich wachsen beidseitig zwischen Station 5 + 276 und 5 + 452 bodenständige, größtenteils junge Einzelgehölze (UG 02/02) - links ist von 5 + 452 bis 5 + 485 eine größtenteils nicht bodenständige Gehölzreihe vorhanden (UG 02/01) Unterhaltung: - bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem

Gewässerabschnitt „Hydraulisches Potenzial“ in %

bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 5 + 274 bis 5 + 485 bei 211 %

Kurzfristige Entwicklungsziele linksseitig in Fließrichtung:

- Einrichtung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession zu divers strukturierten Ufergehölzen, u.U. auch Neuanpflanzungen - Entnahme von standortfremden Gehölzen

rechtsseitig in Fließrichtung: - Einrichtung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession zu divers strukturierten Ufergehölzen, u.U. auch Neuanpflanzungen

Langfristige Entwicklungsziele - Aufbau eines durchgehenden beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle

Besonderheiten Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 02/01 (Station 5 + 407) mit unterbrochenen Ufern und Sohle Einleitungen: - Einleitung E 02/01 (Station 5 + 459) mit geringem Abstand zur Sohle Sohlbauwerke: - Sohlverbau S 02/02 (Station 5 + 284) über eine Länge von 17 m Uferbauwerke: - Uferbauwerk U 02/01 (Beton, Rasenkammersteine beidseitig) von Station 5 + 274 bis 5 285

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

30

Gewässerstrecke Abschnitt 6: Station 5 + 274 – 5 + 485 (Stock_02, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, linksseitig von Station 5 + 343 bis 5 + 485 und rechtsseitig von 5 + 274 bis 5 + 485 - Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege), rechtsseitig von Station 5 + 452 bis

5 + 485 - Sukzession der beidseitigen Gehölzbestände zwischen Station 5 + 276 bis 5 + 452 zu einem Bestand mit bodenständigen Gehölzen (v.a. Weiden, Erlen) unterschiedlichen Alters - Ersatz der standortfremden Gehölze linksseitig von Station 5 + 452 bis 5 + 485 durch bodenständige Gehölze (v.a. Weiden, Erlen) - perspektivisch Umgestaltung des strukturschädlichen Durchlassbauwerks durch Rückbau der Uferbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke), wenn technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitung mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau des Sohlbauwerks S 02/02, wenn aufgrund der angrenzenden Verkehrswege umsetzbar - bei der Unterhaltung des Uferbauwerks (siehe oben) sollte geprüft werden, ob eine Umgestaltung aus hydraulischer und technischer Sicht trotz Ortslage umzusetzen ist; wenn

möglich Ersatz des Uferverbaus durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Es ist zu prüfen, ob trotz der Ortslage von Station 5 + 274 bis 5 + 485 aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder

Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten des Durchlassbauwerks und der Einleitung - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

31

Gewässerstrecke Abschnitt 7: Station 5 + 485 – 5 + 667 (Stock_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in Randlage der Ortschaft Egestorf - angrenzende Nutzung: rechtsseitig Grünland und Gärten, links Grünland, Gärten und Bebauung mit Freiflächen Randstreifen: - keine Randstreifen Gehölze: - im Uferbereich kommen beidseitig von Station 5 + 485 bis 5 + 667 bodenständige und nicht bodenständige Gehölze vor (UG 01/01) Unterhaltung: - bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem

Gewässerabschnitt „Hydraulisches Potenzial“ in %

bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 5 + 485 bis 5 + 499 bei 211 % - von Station 5 + 499 bis 5 + 667 bei 141 %

Kurzfristige Entwicklungsziele linksseitig in Fließrichtung:

- Einrichtung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession zu divers strukturierten Ufergehölzen, u.U. auch Neuanpflanzungen - Entnahme von standortfremden Gehölzen

rechtsseitig in Fließrichtung: - Einrichtung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession zu divers strukturierten Ufergehölzen, u.U. auch Neuanpflanzungen - Entnahme von standortfremden Gehölzen

Langfristige Entwicklungsziele - Weiterentwicklung des Gehölzbestandes zu einem beidseitigen weitgehend geschlossenen Gehölzbestand - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle - Entwicklung der Sohlenstruktur bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Aufwertung der Uferstrukturen

Besonderheiten Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerke D 01/04 (Station 5 + 502), D 01/03 (5 + 523) und D 01/01(5 + 574) mit unterbrochenen Ufern - Durchlassbauwerk D 01/02 (Station 5 + 547) mit unterbrochenen Ufern und Sohle Einleitungen: - Einleitung E 01/02 (Station 5 + 621) mit geringem Abstand zur Sohle Sohlbauwerke: - Sohlabstürze S 01/04 (Station 5 + 486) mit einer Höhe von ca. 30 cm, eingeschränkt funktionstüchtig, da Wasser an den Seiten vorbeifließt, S 01/03 (5 + 539) mit einer Höhe von 40 cm

und S 01/02 (5 + 566) mit einer Höhe von 60 cm Sonstige Störstellen: - Zaun quer über Gewässer (Station 5 + 600 und Station 5 + 615, hier zusätzlich Trittschäden links) - Bäume wachsen quer über Gewässer, behindern zum Teil den Abfluss (Station 5 + 505 und Station 5 + 600)

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

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Gewässerstrecke Abschnitt 7: Station 5 + 485 – 5 + 667 (Stock_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung) Entwicklungsmaßnahmen

- Einrichtung eines Gewässerrandstreifens, beidseitig von Station 5 + 610 bis 5 + 667 - Erweiterung von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Sukzession im gesamten Abschnitt - Ersatz der beidseitigen standortfremden Gehölze durch bodenständige Gehölze (v.a. Weiden, Erlen) - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem,

autochtonen Materials unterhalb der Bauwerke), wenn technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitung mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau der Sohlbauwerke (siehe oben); in Abhängigkeit vom Gefälle ist u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte wie oben beschrieben eine ausreichend breite Fläche am

Ufer zur Verfügung stehen - Überprüfen der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Bereich der oben genannten sonstigen Störstellen, wenn Entwicklungsmöglichkeiten für das Gewässer jenseits der Ufer gegeben,

dann Belassen der Störstellen, sonst Entfernung - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit (siehe oben) - Es ist zu prüfen, ob trotz der Ortslage von Station 5 + 485 bis 5 + 499 aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz oder

Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen

Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen: - so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke, der Einleitungen und der Zulaufgräben - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit insbesondere hinsichtlich der Treibholzansammlungen und Sturzbäume sowie Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnah-

men bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

33

6. Literatur BAUHAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (Hrsg.) (2009): Flussbau – Hydraulische Berechnung, Weh-

re und Sohlenbauwerke, Ausleitungsbauwerke, Energieumwandlungsanla-

gen, Wasserkraftanlagen, Binnenverkehrswasserbau. In fachlicher Koopera-

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wässern. Grundlage für stationäre, eindimensionale Wasserspiegellagenbe-

rechnungen. Bericht 1/2000.

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entwicklung. Saarbrücken: 16 S.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), Inkraftgetreten am 1.

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(2010): Merkblatt DWA-M 610 – Neue Wege der Gewässerunterhaltung –

Pflege und Entwicklung von Fließgewässern. DWA-Regelwerk. Hennef:

237 S. und CD

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ter Nebengewässer: Bantorfer Wasser, Kirchdorfer Mühlbach, Kirchwehre-

ner Landwehr, Möseke, Haferriede und Südaue. Hardegsen: 40 S.

ECORING (2011): Bericht zum Untersuchungsauftrag: Untersuchung der Strukturgüte und

Störstellen am Stockbach. Hardegsen: 62 S.

JÜRGING, P. & H. PATT (Hrsg.) (2005): Fließgewässer- und Auenentwicklung. Grundlagen

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LECHER, K., LÜHR, H.-P. & ZANKE, U. (Hrsg.) (2001): Taschenbuch der Wasserwirtschaft.

8. Auflage. Berlin: 1022 S.

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tekartierung in Niedersachsen – Detailverfahren für kleine und mittelgroße

Fließgewässer. Bearbeiter: M. Rasper. Hildesheim: 100 S.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ

(NLWKN) (2010): Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestand-

teile in Niedersachsen. Inform. d. Naturschutz Niedersachs., 30. Jg., Heft

Nr. 3. Hannover: S. 161 – 208

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

34

NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG), vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64 -

VORIS 28200 -), geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2010 (Nds.

GVBl. S. 258)

RASPER, M. (2001): Morphologische Fließgewässertypen in Niedersachsen. Leitbilder und

Referenzgewässer. Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie. Hil-

desheim: 98 S.

STILLER, G. & TREPEL, M. (2010): Einfluss der Gewässerunterhaltung auf Vielfalt und ökolo-

gischen Zustand von Wasserpflanzengemeinschaften in Fließgewässern

Schleswig-Holstein. In: Natur und Landschaft – Zeitschrift für Naturschutz

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(BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010

(BGBl. I S. 1163) geändert worden ist.

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

35

Anhang Ι Profile

Die Profile haben aus Platzgründen unterschiedliche Maßstäbe.

Profile N bis A

Stockbach Profil N

-1,40-1,20-1,00-0,80-0,60-0,40-0,200,00

0,00 0,70 1,40 2,10 2,80 3,50 4,20 4,90 5,60 6,30 7,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Stockbach Profil M

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,000,00 0,90 1,80 2,70 3,60 4,50 5,40 6,30 7,20 8,10 9,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

36

Stockbach Profil L

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,000,00 0,57 1,14 1,71 2,28 2,85 3,42 3,99 4,56 5,13 5,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Stockbach Profil K

-1,60-1,40-1,20-1,00-0,80-0,60-0,40-0,200,00

0,00 0,80 1,60 2,40 3,20 4,00 4,80 5,60 6,40 7,20 8,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Stockbach Profil J

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,000,00 0,77 1,54 2,31 3,08 3,85 4,62 5,39 6,16 6,93 7,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

37

Stockbach Profil I

-1,60-1,40

-1,20-1,00

-0,80-0,60

-0,40-0,20

0,000,00 0,60 1,20 1,80 2,40 3,00 3,60 4,20 4,80 5,40 6,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Stockbach Profil H

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,000,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Stockbach Profil G

-0,90-0,80-0,70-0,60-0,50-0,40-0,30-0,20-0,100,00

0,00 0,13 0,26 0,39 0,52 0,65 0,78 0,91 1,04 1,17 1,30

Breite [m]

Tief

e [m

]

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

38

Stockbach Profil F

-1,80

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,000,00 0,40 0,80 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 3,60 4,00

Breite [m]

Tief

e [m

]

Stockbach Profil E

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,000,00 0,46 0,92 1,38 1,84 2,30 2,76 3,22 3,68 4,14 4,60

Breite [m]

Tief

e [m

]

Stockbach Profil D

-0,90-0,80-0,70-0,60-0,50-0,40-0,30-0,20-0,100,00

0,00 0,44 0,88 1,32 1,76 2,20 2,64 3,08 3,52 3,96 4,40

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

39

Stockbach Profil C

-140,00

-120,00

-100,00

-80,00

-60,00

-40,00

-20,00

0,000,00 0,40 0,80 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 3,60 4,00

Breite [m]

Tief

e [m

]

Stockbach Profil B

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,000,00 0,55 1,10 1,65 2,20 2,75 3,30 3,85 4,40 4,95 5,50

Breite [m]

Tief

e [m

]

Stockbach Profil A

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,000,00 0,44 0,88 1,32 1,76 2,20 2,64 3,08 3,52 3,96 4,40

Breite [m]

Tief

e [m

]

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

40

Anhang II Datentabelle

Berechnungen nach Manning-Strickler

Gewässer/ Bauwerk

Stationierung Start

Stationierung Ende

Bezeichnung Teilbereiche/ Durchlässe

Bezeichnung Geltungs- bereich

Sohlgefälle ls aus DGK 5

Durchflussfläche A [m2]

benetzter Umfang U

[m]

hydraulischer Radius R [m]

Rauigkeit kst [m1/3/s]

Fließgeschwindig-

keit v [m/s]

Abfluss

(max.) Q

[m3/s]

Hydraulisches Potenzial [%] Bemerkung

Stockbach 0+000 0+302 TB-01 N 0,0016556 3,73800 7,58589 0,49276 33 0,837691 3,131290 100

Rahmendurchlass 0+039 D 11/03 0,0016556 2,59500 6,46000 0,40170 90 1,993704 5,173661 165

Stockbach 0+302 0+604 TB-02 N 0,0016556 3,73800 7,58589 0,49276 33 0,837691 3,131290 100

Stockbach 0+604 1+010 TB-03 M 0,0036946 7,65900 9,88025 0,77518 33 1,692645 12,963968 414

Rahmendurchlass 0+643 D 11/02 0,0036946 8,45000 15,60000 0,54167 90 3,635073 30,716371 981

Stockbach 1+010 1+416 TB-04 M 0,0036946 7,65900 9,88025 0,77518 33 1,692645 12,963968 414

Rahmendurchlass 1+339 D 11/01 0,0036946 8,70000 14,90000 0,58389 90 3,821617 33,248064 1062

Stockbach 1+416 1+822 TB-05 M 0,0036946 7,65900 9,88025 0,77518 33 1,692645 12,963968 414

Stockbach 1+822 2+086 TB-06 L 0,0018939 2,91840 6,90359 0,42274 33 0,808929 2,360778 75

Bogendurchlass 1+912 D 10/04 0,0018939 3,43446 8,36214 0,41072 50 1,202304 4,129269 132

Stockbach 2+086 2+350 TB-07 L 0,0018939 2,91840 6,90359 0,42274 33 0,808929 2,360778 75

Rahmendurchlass 2+341 D 10/03 0,0018939 4,76000 10,38000 0,45857 90 2,329156 11,086784 354

Stockbach 2+350 2+547 TB-08 K 0,0050761 5,11200 8,76793 0,58303 33 1,640880 8,388178 268

Rahmendurchlass 2+541 D 10/01 0,0050761 9,90000 15,30000 0,64706 90 4,797024 47,490539 1517

Stockbach 2+547 2+894 TB-09 J 0,0057637 7,05705 8,59190 0,82136 33 2,197287 15,506368 495

Stockbach 2+894 3+241 TB-10 J 0,0057637 7,05705 8,59190 0,82136 33 2,197287 15,506368 495

Stockbach 3+241 3+580 TB-11 I 0,0058997 3,76200 6,90887 0,54452 33 1,690196 6,358516 203

Rahmendurchlass 3+434 D 08/01 0,0058997 3,75000 8,00000 0,46875 90 4,171432 15,642870 500

Stockbach 3+580 3+919 TB-12 I 0,0058997 3,76200 6,90887 0,54452 33 1,690196 6,358516 203

Stockbach 3+919 4+258 TB-13 I 0,0088496 3,76200 6,90887 0,54452 33 2,070059 7,787560 249

Stockbach 4+258 4+419 TB-14 H 0,0031056 4,18000 6,38960 0,65419 33 1,385866 5,792918 185

Rahmendurchlass 4+260 D 07/02 0,0031056 1,60000 5,20000 0,30769 60 1,523940 2,438303 78

Stockbach 4+419 4+803 TB-15 G 0,0091146 4,18000 6,38960 0,65419 33 2,374201 9,924159 317

Rahmendurchlass 4+657 D 06/04 0,0091146 1,82000 5,40000 0,33704 90 4,161303 7,573571 242

Rahmendurchlass 4+707 D 06/02 0,0091146 2,21000 6,00000 0,36833 60 2,943385 6,504880 208

Rahmendurchlass 4+707 D 06/03 0,0091146 1,50000 5,00000 0,30000 50 2,139206 3,208809 102

Rahmendurchlass 4+716 D 06/01 0,0091146 2,21000 6,00000 0,36833 60 2,943385 6,504880 208

Rahmendurchlass 4+755 D 05/07 0,0091146 3,48000 8,20000 0,42439 90 4,852377 16,886271 539

Rahmendurchlass 4+771 D 05/06 0,0091146 1,35800 4,74000 0,28650 75 3,111792 4,225814 135

Rahmendurchlass 4+799 D 05/05 0,0091146 1,81900 5,54000 0,32834 60 2,726266 4,959078 158

Rahmendurchlass 4+803 D 05/04 0,0227273 1,12000 4,40000 0,25455 60 3,633026 4,068989 130

Stockbach 4+803 4+891 TB-16 F 0,0227273 3,66400 5,53987 0,66139 33 3,776518 13,837161 442

Rahmendurchlass 4+863 D 05/03 0,0227273 2,08810 5,80000 0,36002 90 6,866441 14,337816 458

Rahmendurchlass 4+878 D 05/02 0,0227273 1,04000 4,50000 0,23111 60 3,406477 3,542736 113

Rahmendurchlass 4+886 D 05/01 0,0227273 3,06000 8,60000 0,35581 60 4,541928 13,898299 444

Unterhaltungsrahmenplan Stockbach 2011

41

Gewässer/ Bauwerk

Stationierung Start

Stationierung Ende

Bezeichnung Teilbereiche/ Durchlässe

Bezeichnung Geltungs- bereich

Sohlgefälle ls aus DGK 5

Durchflussfläche A [m2]

benetzter Umfang U

[m]

hydraulischer Radius R [m]

Rauigkeit kst [m1/3/s]

Fließgeschwindig-

keit v [m/s]

Abfluss

(max.) Q

[m3/s]

Hydraulisches Potenzial [%] Bemerkung

Stockbach 4+891 5+067 TB-17 E 0,0056818 1,54100 4,96568 0,31033 33 1,140180 1,757018 56

Stockbach 5+067 5+168 TB-18 D 0,0049505 1,90520 4,96044 0,38408 33 1,226832 2,337361 75 Der Abschnitt ist verrohrt. Das Profil C ist mit D03/01 identisch

Bogendurchlass 5+078 D 04/02 0,0049505 0,92689 3,68742 0,25137 90 2,522154 2,337767 75

Rohrdurchlass 5+121 D 04/01 0,0049505 0,78540 3,14159 0,25000 90 2,513006 1,973710 63

Stockbach 5+168 5+276 TB-19 C 0,0046296 1,13097 3,76991 0,30000 33 1,006239 1,138030 36

Rohrdurchlass 5+270 D 03/01 0,0046296 1,13097 3,76991 0,30000 90 2,744289 3,103717 99

Stockbach 5+276 5+499 TB-20 B 0,0134529 2,87650 6,17310 0,46597 33 2,300539 6,617502 211

Rohrdurchlass 5+408 D 02/01 0,0134529 0,46566 2,41903 0,19250 90 3,480203 1,620600 52

Stockbach 5+499 5+667 TB-21 A 0,0178571 1,91400 5,06367 0,37799 33 2,305355 4,412450 141

Bogendurchlass 5+503 D 01/04 0,0178571 2,28968 5,87499 0,38973 60 4,277950 9,795136 313

Rahmendurchlass 5+524 D 01/03 0,0178571 0,90200 3,84000 0,23490 50 2,543663 2,294384 73

Rahmendurchlass 5+548 D 01/02 0,0178571 1,00000 4,00000 0,25000 50 2,651567 2,651567 85

Rahmendurchlass 5+575 D 01/01 0,0178571 1,86000 7,40000 0,25135 80 4,257782 7,919475 253