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Zukauffläche Kaufland-Markt in Taucha Potenzialabschätzung Artenschutz Geschützte Pflanzen- und Tierarten Tel.: 034298 209414 Fax: 034298 209413 email: [email protected] www.biocart.de Taucha, Mai 2018

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Zukauffläche Kaufland-Markt in Taucha

Potenzialabschätzung Artenschutz Geschützte Pflanzen- und Tierarten

Tel.: 034298 209414 • Fax: 034298 209413 • email: [email protected] • www.biocart.de

Taucha, Mai 2018

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Projekt Potenzialabschätzung Artenschutz Zukauffläche Kaufland-Markt in Taucha

Lage 04425 Taucha, Portitzer Str. 34, Lkr. Nordsachsen, Sachsen Gemeinde Taucha Gemarkung Taucha Flur Flurstück 34/17 Aktenzeichen Auftraggeber (AG) Kaufland Vertrieb KDSN GmbH & Co. KG Rötelstraße 35 74172 Neckarsulm Bauherr dito

Auftragnehmer (AN) BioCart Ökologische Gutachten & Studien

Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Albrecht-Dürer-Weg 8 D-04425 Taucha

Bearbeiter Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Bearbeitungszeitraum April-Mai 2018 Abgabe Gutachten 04.06.2018 Verfasser: Taucha, der 04.06.2018 Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping

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1 Veranlassung und Einleitung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf einer Grundstücksfläche am bestehenden Kaufland-

Markt in der Portitzer Straße 34 in Taucha. Das ist Grundlage für eine geplante

Markterweiterung am Standort.

Der AG hat Interesse, die Fläche vor dem Kauf auf eventuell auftretende

artenschutzrechtliche Belange hin prüfen zu lassen. Mit einer Potenzialabschätzung, welche

auf Vor-Ortbegehungen und der landschaftsökologischen Kenntnis der örtlichen Situation

des Bearbeiters beruht, sollen solche artenschutzrechtlichen Belange eingeschätzt werden.

Am 26.03.2018 hat der AG das Büro BioCart - Ökologische Gutachten im Namen des

Bauherrn mit der entsprechenden Begutachtung und Anfertigung einer

Potenzialabschätzung zum Artenschutz beauftragt.

Der methodische Ansatz und die Begriffsbestimmung der nachfolgenden

Potenzialabschätzung stützen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom

29.07.2009, geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)

und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom

15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434). Die Beachtung des speziellen

Artenschutzrechtes nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist Voraussetzung für die

naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Dabei sind in einer Relevanzprüfung die

potenziell betroffenen Arten der besonders und streng geschützten Arten zu beurteilen,

sowie ggf. auftretende Verbotstatbestände und. naturschutzfachliche Ausnahme-

voraussetzungen darzustellen.

Der § 7 BNatSchG definiert, welche Pflanzen- und Tierarten besonders bzw. streng

geschützt sind. Nach § 7 Abs. 2, Nr. 13 BNatSchG sind folgende Arten besonders geschützt

(SCHUHMACHER et al. 2011):

• Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzverordnung

(EG338/97),

• Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),

• europäische Vogelarten,

• besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung

(BArtSchV).

Des Weiteren sind gemäß § 7 Abs. 2, Nr. 14 BNatSchG folgende Arten streng geschützt:

• Tier- und Pflanzenarten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung (EG

338/97),

• Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),

• streng geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung

(BArtSchV).

Im Rahmen einer speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle

vorkommenden Arten der folgenden Gruppen innerhalb der o.g. Arten zu berücksichtigen

und damit planungsrelevant:

• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,

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• europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VSRL,

• Arten nach Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

Im Freistaat Sachsen sind die streng geschützten Pflanzen- und Tierarten in der Arttabelle

des LfULG, Version 2.0 definiert (LFULG 2017a), die Vögel in der Tabelle der in Sachsen

auftretenden Vogelarten, Version 2.0 (LFULG 2017b).

Für diese planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden Abschätzung die

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

beurteilt, die durch das Vorhaben möglicherweise erfüllt werden können.

2 Methodik

Für die Untersuchung des Grundstückes fanden im Frühjahr 2018 zwei Begehungen vor Ort

statt. Die Begehungstermine waren der 25.04. und der 26.05.2018. Die Begehungen wurden

bei günstigen Witterungsbedingungen mit Sonnenschein, Temperaturen um 20 °C und

geringen Windgeschwindigkeiten durchgeführt. Dabei konnte das Grundstück vollständig

abgegangen und auf das Vorhandensein von geschützten Pflanzen- und Tierarten

untersucht werden. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf das Vorhandensein von den

oben definierten artenschutzrelevanten Pflanzen- und Tierarten gelegt.

Als Hilfsmittel wurde ein Fernglas benutzt. Zur Begutachtung von eventuell vorhandenen

Baumhöhlen standen eine Leiter, eine Inspektionskamera sowie diverse Lampen und

Inspektionsspiegel zur Verfügung. Es wurde eine Fotodokumentation des Grundstücks

angefertigt.

3 Ergebnisse der Vor-Ortbegehungen

Standörtliche Situation

Die Zukauffläche ist 8.165 qm groß. In die Untersuchung wurden weitere angrenzende

Flächen einbezogen, welche bei einer Markterweiterung potenziell mit in Anspruch

genommen oder beeinträchtigt werden könnten. Die Größe der hier begutachteten Fläche

liegt daher bei etwa einem Hektar.

Das Grundstück ist eine innerstädtische Brachfläche nördlich des bestehenden Kaufland-

Marktes. Sie ist Teil einer großen Brache, für die künftig ein Bebauungsplan erarbeitet wird

und die für überwiegend Wohnbebauung vorgesehen ist. Die hier beurteilte Teilfläche wird

momentan zum Großteil durch die Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG an der

Bahnunterführung der angrenzenden Portitzer Straße als Lagerfläche für Bodenaushub und

Schotter in Anspruch genommen. Die Zufahrt dafür erfolgt über die Zufahrt zum Parkplatz

des Kaufland-Marktes.

Ein anderer bedeutender Teil der Fläche besteht aus spontan aufgewachsenen Gehölzen

und Grasfluren, welche weiter unten näher beschrieben werden. Diese wechseln sich ab mit

durch Beton versiegelte Flächen im Umfeld eines alten Gebäudes im Norden der Fläche. Bei

dem Gebäude handelt es sich um eine Ruine eines ehemaligen temporären Einkaufsmarktes

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aus den frühen 1990er Jahren (Massa Markt), dessen Grundfläche im Rahmen des

Vorhabens teilweise in Anspruch genommen werden soll. Das Gebäude besteht praktisch

nur noch aus der Grundskelettkonstruktion, das Dach ist nahezu vollständig abgedeckt und

das Gebäude überwiegend offen.

Gehölze/Vegetation

Der Gehölzbestand auf dem Gelände dürfte nicht älter als 20 Jahre sein. Es handelt sich um

die folgenden schnellwachsenden Baumarten:

− Hybrid-Pappel (Populus x canadensis) - dominant

− Zitterpappel (Populus tremula) - stellenweise

− Birke (Betula pendula) - vereinzelt

− Robinie (Robinia pseudoacacia) - dominant

− Salweide (Salix caprea) – dominant als Aufwuchs

− Bruchweide (Salix fragilis) - selten

− Spitzahorn (Acer platanoides) – selten als Aufwuchs

− Apfel (Malus sp.) – junge Einzelbäume

Dabei sind alle Bäume wegen des vergleichsweise geringen Alters in einem vitalen Zustand.

Von den größten Bäumen wird ein maximaler Stammdurchmesser (BHD) von 40 cm erreicht.

Hauptsächlich weisen die meisten Bäume jedoch einen BHD von um die 15 cm auf.

In der Strauchschicht sind folgende Arten anzutreffen:

− Essigbaum (Rhus typhina) - selten

− Liguster (Ligustrum vulgare) - selten

− Weißdorn (Crataegus sp.) - vereinzelt

− Hartriegel (Cornus sp.) - vereinzelt

− Brombeere (Rubus sp.) - dominant

− Heckenrose (Rosa sp.) – selten

− Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) - häufig

− Forsythia (Forsythia x intermedia) - selten

Die Gras- und Krautschicht wird hauptsächlich aus den folgenden Arten gebildet:

− Glatthafer (Arrhenaterum elatius) - selten

− Landreitgras (Calamagrostis epigejos) – dominant

− Knaulgras (Dactylis glomerata) - vereinzelt

− Quecke (Elymus repens) - vereinzelt

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− Weidelgras (Poa sp.) - vereinzelt

− Wiesen-Labkraut (Galium mollugo) - selten

− Kleblabkraut (Galium aparine) - dominant

− Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) - häufig

− Rainfarn (Tanacetum vulgare) - häufig

− Brennnessel (Urtica dioica) - häufig

− Violette Taubnessel (Lamium purpureum) - selten

− Löwenzahn (Taraxacum agg. sp.) - vereinzelt

− Vogel-Wicke (Vicia cracca) - selten

Eine detaillierte Vegetationsaufnahme erfolgte nicht. Insgesamt handelte es sich auf dem

Standort um eine sehr ruderalisierte Vegetation mit einem hohen Anteil an gebietsfremden

Arten aus ausgewilderten Garten- und Zierpflanzen.

Europäische Vogelarten

Das Vorkommen von Greifvogel- und Eulenarten im Gebiet kann ausgeschlossen werden.

Es haben sich keine Hinweise auf deren Anwesenheit ergeben, es sind keine Horste

vorhanden, keine Kotspuren, keine Gewölle, Mauserfedern und ähnliches. Das einzige

größere Nest in einer Zitterpappel wird von einer Rabenkrähe zur Brut genutzt.

Das Vorkommen von Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer

domesticus) und Amsel (Turdus merula) an dem alten Gebäude ist wahrscheinlich.

Hausrotschwänze hielten sich noch an dem Gebäude auf.

In den jungen und vitalen Bäumen wurden keine Baumhöhlen gefunden, welche als

Nistplätze für Spechte und andere Höhlenbrüter dienen könnten. Die beiden festgestellten

Meisenarten brüten irgendwo an dem alten Marktgebäude.

Das Vorkommen von den gebäudebewohnenden Arten Mauersegler (Apus apus),

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) kann

ausgeschlossen werden. Es gibt keine Spuren oder Hinweise auf alte Nester im und an dem

Gebäude des alten Marktes.

In nachfolgender Tabelle 1 auf der folgenden Seite sind alle Vogelarten angegeben, welche

bei den Begehungen angetroffen wurden, bzw. für die angenommen werden kann, dass sie

aufgrund der Habitatausstattung im Gebiet brüten. Die Quellen für die Roten Listen der

Vögel sind für Sachsen ZÖPHEL et al. (2015) und für die BRD GRÜNEBERG et al. (2015).

Keine der gefundenen Arten ist im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

aufgeführt.

Nach BNatSchG sind alle genannten Arten als „besonders geschützt“ eingestuft, es wurde

keine als "streng geschützt" klassifizierte Vogelart brütend angetroffen.

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Für keine der vorgefundenen Brutvogelarten besteht die Einstufung als Art mit besonderer

artenschutzrechtlicher Bedeutung, alle Arten gehören zu den sogenannten ‚Allerweltsarten‘.

Alle genannten Arten sind in Sachsen (STEFFENS et al. 2013) und in der Umgebung Leipzigs

(STUFA 1995) weitverbreitet und häufig.

Tabelle 1: Im Gebiet potenziell vorkommende Brutvogelarten und ihre Gefährdungseinstufung, alphabetisch geordnet

RL SN Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens

RL BRD Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere Deutschlands

2 stark gefährdet 3 gefährdet * ungefährdet

4 potenziell gefährdet G Gefährdung anzunehmen

R extrem selten V Vorwarnliste

Art deutsch

Art wissenschaftlich R

ote

Lis

te

Sa

chse

n

Ro

te L

iste

BR

D

Amsel Turdus merula * *

Blaumeise Parus caeruleus * *

Bluthänfling Carduelis cannabina V 3

Buchfink Fringilla coelebs * *

Elster Pica pica * *

Gartengrasmücke Sylvia borin * *

Girlitz Serinus serinus * *

Grünfink Carduelis chloris * *

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * *

Haussperling Passer domesticus V V

Heckenbraunelle Prunella modularis * *

Klappergrasmücke Sylvia curruca V *

Kohlmeise Parus major * *

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * *

Nachtigall Luscinia megarhynchos * *

Rabenkrähe Corvus corone * *

Ringeltaube Columba palumbus * *

Rotkehlchen Erithacus rubecula * *

Stieglitz Carduelis carduelis * *

Zaunkönig Troglodytes troglodytes * *

Zilpzalp Phylloscopus collybita * *

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Fledermäuse

Aufgrund der räumlichen Lage und Naturausstattung der Umgebung ist das Auftreten von

Fledermäusen auf der Fläche durchaus möglich. Das Vorhandensein von Quartieren im und

an dem Gebäude ist jedoch wegen der ungeeigneten Gebäudekonstruktion nicht möglich.

Dafür weist das ruinenhafte und sehr offene Gebäude des alten Marktes keine von

Fledermäusen benötigten Strukturen auf. Es fehlen dunkle Dachräume, tiefe Spalten, Ritzen

und Hohlräume.

In keinem Gebäudeteil ergaben sich irgendwelche Hinweise auf die aktuelle und vormalige

Anwesenheit von Fledermäusen.

In den vitalen und relativ jungen Bäumen befanden sich keine Baumhöhlen, welche als

Quartiere für Fledermäuse geeignet sind.

Das Vorkommen von Quartieren von Fledermäusen auf der Zukauffläche kann daher

ausgeschlossen werden. Die Fläche wird maximal als Nahrungsrevier genutzt.

Reptilien

Von der Verbreitung in Sachsen (NABU SACHSEN 2014), der innerstädtischen Lage und

Naturausstattung her ist auf der Zukauffläche in erster Linie die Zauneidechse (Lacerta

agilis) zu erwarten und so wurde während des Maitermines besonders nach dieser Art

gesucht. Dabei wurden alle für die wärmeliebende Art relevanten Strukturen visuell

abegsucht. Das sind potenzielle Sonnplätze auf und an Stein- und Reisighaufen, an

Wegrändern, auf Betonplatten und ähnlichem. Im Gebiet herumliegende Steinplatten,

Dachpappestücke und Bretter wurden gewendet und kontrolliert.

Bei den beiden Begehungen wurden keine Tiere der Zauneidechse gefunden.

Möglicherweise hängt das Fehlen zusammen mit der Befahrung mit LKW und der Nutzung

als Lagerplatz. Dabei sind die Aufschüttungen mit Bodenaushub und Schotter recht frisch,

sodass eine Besiedlung mit Eidechsen von daher ausgeschlossen werden kann. Eine

weitere Rolle spielen sicherlich die anwesenden streunenden Hauskatzen. Die Gras- und

Krautschicht ist überwiegend sehr dichtschließend und verfilzt. Die in BLANKE (2004)

angegebenen notwendigen Habitateigenschaften für die Zauneidechse werden auf der

Zukauffläche derzeit nicht erfüllt.

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4 Fazit

Es konnten bei den Begehungen im April und Mai 2018 keine der besonders und streng

geschützten Pflanzen- und Tierarten auf der Zukauffläche am Kaufland-Markt Taucha

nachgewiesen werden.

Durch die Umnutzung der Fläche ergeben sich für einige Tierarten Beeinträchtigungen durch

den absehbaren Verlust von Lebensstätten. Dabei handelt es sich bei den europäischen

Vogelarten durchweg um Arten, welche in der Umgebung Leipzigs und in der Stadt Taucha

weitverbreitet und häufig anzutreffen sind. Bei allen Arten handelt es sich gemäß der

Definition des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um sogenannte

‚Allerweltsarten‘, für die keine besondere artenschutzrechtliche Bedeutung bestehen.

Bei den Begehungen konnten keine Hinweise auf das Vorkommen von geschützten

Fledermaus- und Reptilienarten erbracht werden.

Nach derzeitigem Stand ist die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Befreiung

nach § 67 Abs. 2 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht

erforderlich.

Es wird eingeschätzt, dass sich keine artenschutzrechtlichen Belange ergeben,

welche dem Bauvorhaben grundsätzlich entgegenstehen.

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5 Verzeichnisse Quellenverzeichnis

Gesetze und Richtlinien

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und

Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 285, 896), zuletzt geändert

durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG),

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31.

August 2015 (BGBl. I S. 1474) und zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des

Bundesnaturschutzgesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434).

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November

2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in kodifizierter Fassung vom 30.

November 2009.

Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie

79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt Nr.

L 223/9 vom 13.8.1997.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-

Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert in konsolidierter Fassung vom 01.

Januar 2007.

Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Sächsisches

Naturschutzgesetz (SächsNatSchG), rechtsbereinigt mit Stand vom 06. Juni 2013.

Literatur

BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7. Laurenti

Verlag Bielefeld, 160 S.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und

Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und biologische Vielfalt – Heft 70

(1). Bonn-Bad Godesberg: Landwirtschaftsverlag. 386 S.

GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2016): Rote

Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. - Berichte zum

Vogelschutz 52, S. 19-67.

LFULG (2017a): Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen,

Version 2.0 (Bearbeitungsstand 12.05.2017) - http://

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm - download am 15.01.2018.

LFULG (2017b): In Sachsen auftretende Vogelarten, Version 2.0 (Bearbeitungsstand

30.03.2017) - http:// www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm - download am

15.01.2018.

NABU SACHSEN (2014): Aktueller Stand der Reptilienerfassung für den Atlas der Reptilien in

Sachsen. Karten mit der Verbreitung der Arten auf Quadrantenbasis (Stand Januar 2011).

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- http://www.nabu-sachsen.de/images-/stories/pdf/feldichthy (letzter Zugriff am

15.01.2018).

SCHUHMACHER, J. & C. FISCHER-HÜFTLE (Hrsg.) (2011): Bundesnaturschutzgesetz -

Kommentar. Verlag W. Kohlhammer. Stuttgart.

STEFFENS, R., W. NACHTIGALL, S. RAU, H. TRAPP & J. ULBRICHT (2013): Brutvögel in Sachsen.

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden, 656 S.

STUFA (1995): Brutvogelatlas der Stadt und des Landkreises Leipzig. – Staatliches

Umweltfachamt Leipzig, Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege, Leipzig, 137

S.

ZÖPHEL, U., H. TRAPP & R. WARNKE-GRÜTTNER (2015): Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens -

Kurzfassung (Dezember 2015). - http://www.smul.sachsen.de/lfulg.

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Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung

Abs. Absatz

ad. adult

AG Auftraggeber

Anh. Anhang

Anl. Anlage

Art. Artikel

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 285, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG), vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434).

BV Brutvogel

EU-VSRL EU Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert in konsolidierter Fassung vom 01. Januar 2007.

Ind. Individuum / -en

mdl. mündlich

MTBQ Messtischblattquadrant

RL BRD / RL SN

Rote Liste Deutschland/ Rote Liste Sachsen

Tab. Tabelle

UF Untersuchungsfläche

UG Untersuchungsgebiet

UNB Untere Naturschutzbehörde (hier Landkreis Nordsachsen)

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6 Fotodokumentation

Abbildung 1: Blick in die ehemalige Halle des alten Marktes. Das Gebäude ist vollkommen offen und bspw. für Fledermäuse ungeeignet.

Abbildung 2: Blick in die alte Halle.

Abbildung 3: dito.

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Abbildung 4: Blick auf die Zukauffläche mit dem Schleppdach der alten Halle und den Bodenablagerungen der Bahn-Baustelle.

Abbildung 5: Blick auf die alte Halle von Süden.

Abbildung 6: Blick nach Westen entlang der alten Halle.

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Abbildung 7: Ablagerungen von Baumaterial der Bahn-Baustelle.

Abbildung 8: Bodenablagerungen.

Abbildung 9: Junger Gehölzbestand hinter den Bodenablagerungen.

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Abbildung 10: Grasfluren und Gehölzaufwuchs östlich der alten Halle.

Abbildung 11: Salweide als einer der älteren Bäume.

Abbildung 12: Junger Gehölzbestand.

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Abbildung 13: Grasfluren mit erkennbaren Bodenversiegelungen.

Abbildung 14: Krähennest in

Zitterpappeln.

Abbildung 15: Junger Gehölzbestand.