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Zukunftssicher in Wohneigentum investieren.Die Stadt Leuna hilft mit.
Kommunales Förderprogramm der Stadt Leuna
Zukunft Leuna
Weg zur Förderung Zunächst sind über die jeweiligen Förderprogramme des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt, deren aktuelle Konditionen und technischen Anforderungen Informationen einzuholen. Da die Fördermittel der Stadt Leuna begrenzt sind, ist empfehlenswert, sich über die aktuelle Verfügbarkeit der Fördermittel bei der Stadt zu informieren. Im Weiteren lässt sich der Weg zu einer Förderung durch die Stadt Leuna in 5 Schritte unterteilen.
Darlehen
Auszahlung Fördermittel
Darlehenszusage
Kostenangebote
Darlehensantrag (Bankgespräch)
Förderantrag „Zukunft Leuna“
Bauausführung
Verwendungs- nachweis
Förderprogramm Bund/Land
Auszahlung Fördermittel
Kostenangebote
Förderantrag Bund/Land
Förderantrag „Zukunft Leuna“
Bauausführung
Verwendungs- nachweis
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Bewilligungsbescheid
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HinweiseAntragsformulare für die Förderung durch die Stadt Leuna sowie die komplette Förderrichtlinie sind bei der Stadtverwaltung in Leuna, in der Außenstelle Günthersdorf und bei den Ortsbürgermeistern erhältlich.
InternetseiteFörderrichtlinie, Antragsformulare, Informationsquellen sowie weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite der Stadt Leuna abrufbar: www.leuna-stadt.de
AnsprechpartnerAuskunft zur Förderrichtlinie gibt Frau Isabell Albrecht von der Stadtverwaltung Leuna unter Tel. 03461/840274 oder per E-Mail unter [email protected] .
HerausgeberStadt LeunaRathausstraße 106237 Leuna
Innenentwicklung – Wohnraum in der Ortsmitte schaffen Was wird gefördert?• Erwerb und Sanierung bestehender Wohnbausubstanz • Neubau von Wohngebäuden in der Ortslage • die Umnutzung von bestehenden Gebäuden
zu Wohnraum
Wie wird gefördert?• Zuschuss bis 5% der Darlehenssumme• bei Kindern Erhöhung Zuschuss bis 10% der Darlehenssumme
Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige
Demografischer Wandel – Wohnungsbestand anpassen
Teil Altersgerechtes Wohnen
Was wird gefördert?• altersgerechter bzw. barrierefreier Umbau• Erweiterung von Wohnraum zur Betreuung von
Pflegebedürftigen• Verkleinerung/Teilung von Wohneinheiten
Wie wird gefördert?• Zuschuss bis 20% der Darlehenssumme
Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige
Teil Wohnungsbestand anpassen
Was wird gefördert?• Abriss von Wohngebäuden • Einrichtung Gemeinschaftsräume zur Tagesbetreuung
von Senioren• Umnutzung von Gebäuden durch Kleinstunternehmen
Was wird gefördert?• Zuschuss bis 20% der Darlehenssumme
(max. 5000 €) oder• Zuschuss bis 20% der förderfähigen Investitionskosten
bei Finanzierung aus Eigenmitteln (Zuschuss hier maximal 3.000 €)
Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige• Vereine, Genossenschaften, Unternehmen, Stiftungen
Klimaschutz – Gebäudeenergie sparen Was wird gefördert?• Energieberatung• Wärmedämmung • Fenster/ Außentüren• Einbau Lüftungsanlage• Erneuerung Heizungsanlage, z.B. Solarthermie,
Wärmepumpe, Pelletkessel• Neuanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
Wie wird gefördert?• Energieberatung pauschal 200 € • Einsparmaßnahmen Wärmeenergie bis 10%
der förderfähigen Investitionen• Erneuerung der Heizanlage bis 50% von der bewilligten
Zuschusshöhe durch das jeweilige Bundesprogramm (BAFA-Zuschuss)
• Nah-/Fernwärmeanschluss pauschal 800 €
Wer wird gefördert?• private Personen und freiberuflich Tätige
Wohneigentum fit für die Zukunft machen Die Stadt Leuna und ihre Ortsteile sind ein attraktiver und lebenswerter Wohnstandort für Jung und Alt. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Stadt Leuna unterstützt daher die Neugestaltung, Modernisierung oder Neuanschaffung der eigenen vier Wände. Mit dem kommunalen Programm „Zukunft Leuna“ werden Maßnahmen in den folgenden drei Themenfeldern gefördert:
„Klimaschutz – Gebäudeenergie sparen“ zur Einsparung von Wärmeenergie oder Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme, um Betriebskosten zu senken
„Innenentwicklung – Wohnraum in der Ortsmitte schaffen“, um insbesondere Familien zur Schaffung von eigenem Wohnraum zu motivieren
„Demografischer Wandel – Wohnungsbestand anpassen“ um den altersgerechten Umbau aber auch die Umnutzung oder den Abriss von nicht mehr benötigtem Wohnraum zu unterstützen
Investitionen in den genannten Themenfeldern machen sich nicht nur bezahlt sondern sichern auch langfristig den Wert der eigenen Immobile.
Das Förderprogramm im Überblick
• Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse.• Der Zuschuss je Antragsteller (Haushalt)
beträgt max. 5.000 €.• Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme
an einem jeweiligen Förderprogramm des Bundes oder Landes Sachsen-Anhalt oder die Inanspruch-nahme eines Darlehens.
• Gefördert werden Antragsberechtigte mit Wohn- oder Unternehmenssitz in der Stadt Leuna.