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GK-Buch, Seite 38-40 Die Schweiz · In Schweiz direkte Demokratie Volksabstimmung auf Bundesebene z.B. EU Volksabstimmung: nein, also nicht in EU eingetreten · Landsgemeinde: Wurzeln der direkten Demokratie gehen zurück in die Landsgemeinde, die im Spätmittelalter entstanden sind Es sind jährliche Versammlungen von Aktivbürgern zur Beratung und Beschlussfassung kantonaler Angelegenheiten und Wahl der Kantonsbehörden Auf Bundesebene diese Form der Demokratie nicht möglich, auch nicht in größeren Kantonen · St aatsorgane: Mitglieder der Bundesversammlung in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und direkter Wahl bestimmt [Schweizern] Bundesversammlung: · besteht aus Nationalrat und Ständerat · nach Bevölkerungszahl werden die 200 Nationalratssitze auf einzelne Kantone verteilt ·  jeder Kanton schickt 2 Vertreter in den Ständerat [= förderative Kammer der Bundesver- sammlung] · Bundesversammlung obliegt Gesetzgebung + Wahl & Kontrolle der Bundesregierung · Volksrechte: Neben Parlamentswahl gibt es in Schweiz 3 weitere For men der Volksabstimmung · 1. Obligatorisches Refer endum Verfassungsändernde Gesetze und Beschlüsse über den Beitritt der Schweiz zu Organisatio- nen für kollektive Sicherheit [z.B. NA TO] oder zu supernationalen Gemeinschaften [z.B. EU] unterliegen dem Obligatorischen Referendum  sie müssen zwingend dem Volk zur Abstim- mung vorgelegt werden · 2. Faku ltative s Ref erendum Mit 50.000 Unterschriften können Schweizer Volksabstimmungen über alle vom Parlament verabschiedeten Gesetze, internationale Verträge und sonstige Bundesbeschlüsse durchsetzen Die Unterschriften müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem jeweiligen Parlamentsbeschluss eingelegt werden Volksentscheid bindet Parlament und Regierung einfache Mehrheit der Abstimmung genügt · 3. V olksinitiative Mit 100.000 Unterschriften, die innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung des Vorhabens zu sammeln sind, können Schweizer eine Volksabstimmung zur Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung einführen Innerhalb von 2 weiteren Jahren muss Regierung zu dieser Volksinitiative gegenüber der Bundesversammlung eine Stellungnahme abgeben diese hat dann nochmal 2 Jahre Zeit, sich zur Annahme oder Ablehnung der Initiative zu entscheiden · Für den Erfolg von Volksinitiativen und Obligatorischen Referenden genügt nicht, wenn Mehrheit des Volkes zustimmt Volksmehr; auch Mehrheit der Kantone muss zustimmen Ständemehr · Konkor danz demokratie Man ist auf Einigkeit bemüht · da das Volk ja so viel mitbestimmen kann, wird die Politik ständig zu Kompromissen gezwungen man muss am Ende eine Lösung nden, mit der alle Leben können

Zusammenfassung Politik 2 - Die Schweiz

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7/27/2019 Zusammenfassung Politik 2 - Die Schweiz

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GK-Buch, Seite 38-40

Die Schweiz

· In Schweiz direkte Demokratie➙Volksabstimmung auf Bundesebene➙ z.B. EU➙Volksabstimmung: nein, also nicht in EU eingetreten

· Landsgemeinde:

➙Wurzeln der direkten Demokratie gehen zurück in die Landsgemeinde, die im Spätmittelalterentstanden sind

➙Es sind jährliche Versammlungen von Aktivbürgern zur Beratung und Beschlussfassungkantonaler Angelegenheiten und Wahl der Kantonsbehörden

➙Auf Bundesebene diese Form der Demokratie nicht möglich, auch nicht in größeren Kantonen

· Staatsorgane:➙Mitglieder der Bundesversammlung in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und direkter Wahl

bestimmt [Schweizern]

➙Bundesversammlung:· besteht aus Nationalrat und Ständerat· nach Bevölkerungszahl werden die 200 Nationalratssitze auf einzelne Kantone verteilt·  jeder Kanton schickt 2 Vertreter in den Ständerat [= förderative Kammer der Bundesver-

sammlung]· Bundesversammlung obliegt Gesetzgebung + Wahl & Kontrolle der Bundesregierung

· Volksrechte: Neben Parlamentswahl gibt es in Schweiz 3 weitere Formen der Volksabstimmung

· 1. Obligatorisches Referendum➙Verfassungsändernde Gesetze und Beschlüsse über den Beitritt der Schweiz zu Organisatio-

nen für kollektive Sicherheit [z.B. NATO] oder zu supernationalen Gemeinschaften [z.B. EU]unterliegen dem Obligatorischen Referendum  ➙sie müssen zwingend dem Volk zur Abstim-mung vorgelegt werden

· 2. Fakultatives Referendum➙Mit 50.000 Unterschriften können Schweizer Volksabstimmungen über alle vom Parlament

verabschiedeten Gesetze, internationale Verträge und sonstige Bundesbeschlüsse durchsetzen➙Die Unterschriften müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem jeweiligen Parlamentsbeschluss

eingelegt werden➙Volksentscheid bindet Parlament und Regierung ➙einfache Mehrheit der Abstimmung genügt

· 3. Volksinitiative➙Mit 100.000 Unterschriften, die innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung des Vorhabens zu

sammeln sind, können Schweizer eine Volksabstimmung zur Änderung oder Ergänzung der

Bundesverfassung einführen➙Innerhalb von 2 weiteren Jahren muss Regierung zu dieser Volksinitiative gegenüber der

Bundesversammlung eine Stellungnahme abgeben ➙diese hat dann nochmal 2 Jahre Zeit,sich zur Annahme oder Ablehnung der Initiative zu entscheiden

· Für den Erfolg von Volksinitiativen und Obligatorischen Referenden genügt nicht, wenn Mehrheitdes Volkes zustimmt ➙Volksmehr; auch Mehrheit der Kantone muss zustimmen ➙Ständemehr

· Konkordanzdemokratie➙Man ist auf Einigkeit bemüht

· da das Volk ja so viel mitbestimmen kann, wird die Politik ständig zu Kompromissengezwungen➙man muss am Ende eine Lösung finden, mit der alle Leben können