1
Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Zusammenzeichnung mit den Inhalten der Urschrift des Bebauungsplans XIV-294 und XIV-294-1 übereinstimmt. Berlin, den Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung (Groth) Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werde Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Art. 2G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.7.2011. E D H ED Zeichenerklärung Flächen für den Gemeinbedarf Kleinsiedlungsgebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Industriegebiet Gewerbegebiet Sondergebiet (Erholung) (§ 2 BauNVO) (§ 3 BauNVO) (§ 4 BauNVO) (§ 4a BauNVO) (§ 5 BauNVO) (§ 6 BauNVO) (§ 7 BauNVO) (§ 9 BauNVO) (§ 8 BauNVO) (§ 10 BauNVO) WS WR WA WB MD MI MK GI GE SO Grundflächenzahl Grundfläche Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß als Mindest- und Höchstmaß zwingend offene Bauweise Nur Doppelhäuser zulässig Nur Einzelhäuser zulässig Nur Hausgruppen zulässig z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. 0,4 III III-V V o z.B. WOCHENENDHAUSGEBIET Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Sondergebiet (Erholung) (§ 11 BauNVO) SO z.B. UNIVERSITÄT Geschossflächenzahl Wohnungen (§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB) z.B. z.B. Beschränkung der Zahl der als Mindest- und Höchstmaß als Höchstmaß Geschossfläche als Mindest- und Höchstmaß als Höchstmaß Baumassenzahl Baumasse z.B. z.B. z.B. Geschlossene Bauweise g Baulinie Baugrenze Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt (§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO) (§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO) (§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO) als Höchstmaß Traufhöhe Firsthöhe Oberkante als Mindest- und Höchstmaß zwingend Flächen für Sport- und Spielanlagen z.B. JUGENDFREIZEITHEIM Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung z.B. z.B. FUSSGÄNGERBEREICH Private Verkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Bereich ohne Einfahrt Bereich ohne Ausfahrt Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Straßenseite Straßenseite Straßenseite Flächen für Versorgungsanlagen, Öffentliche und private Grünflächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE z.B. UMSPANNWERK z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Wald Wasserfläche z.B. T z.B. G oberirdische Hauptversorgungsleitungen Hochspannungsleitung Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzung und für die Erhaltung Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Erhaltung von Anpflanzen von Bäumen Bäumen sonstigen Bepflanzungen sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9 Abs. 1a Baugesetzbuch Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Kombination mit anderen Planzeichen möglich) Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen Festsetzungen öffentliche Parkfläche Gasdruckregler Trafostation Sonstige Festsetzungen Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen immissionsschutzgesetzes Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen Besonderer Nutzungszweck von Flächen Sichtfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche Umgrenzung der Flächen für Stellplätze Garagen Gemeinschaftsstellplätze Gemeinschaftsgaragen Umgrenzung der Flächen für Garagengebäude mit Dachstellplätzen Tiefgaragen Gemeinschaftstiefgaragen Gemeinschaftsanlagen St Ga 1 GSt GGa 1 Ga 3 St TGa 1 GTGa 1 GAnl mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse mit Angabe der Geschosse Arkade Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 35,4 Nachrichtliche Übernahmen Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt Gesamtanlage (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegt Erhaltungsbereich N.D. Wasserfläche Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung) Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind z.B. HOTEL z.B. N L D LB Bahnanlage auch Straßenbahn Eintragungen als Vorschlag Gebäude Stellplatz Garage Tiefgarage Hochstraße Tiefstraße St Ga 1 TGa 1 z.B. z.B. Kinderspielplatz K Brücke Industriebahn (in Aussicht genommen) Planunterlage Wohn- oder öffentliches Gebäude Wirtschafts- oder Industriegebäude Parkhaus Landesgrenze (Bundesland) Bezirksgrenze Ortsteilgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstückgrenze P oder Garage Unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage) Brücke Gewässer Geländehöhe, Straßenhöhe Laubbaum, Nadelbaum Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum) Schornstein Zaun, Hecke Hochspannungsmast Flurstücksnummer, Flurnummer Grundstücksnummer Mauer, Stützmauer Bordkante Baulinie, Baugrenze Straßenbegrenzungslinie -II mit Geschosszahl mit Geschosszahl und Durchfahrt Teich z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. 12,4 m über NHN 53,5 m über NHN 124,5 m über NHN 116,0 m bis 124,5 m über NHN 124,5 m über NHN TH FH OK OK OK 0,7 bis 0,7 0,5 500 m² GF 400 m² bis 500 m² GF 3,0 4000 m³ BM WR 2 Wo 100 m² GR Sträuchern Sträuchern V in Meter über NHN 35,4 ND ND 60 9 96 Flur 10 z.B. z.B. 49A D E GW Zusammenzeichnung der Bebauungspläne XIV-294 und XIV-294-1 für das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: 1. Innerhalb der überbaubaren Fläche F G H I N F auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - dürfen bauliche Anlagen eine Höhe von 58,0 m über NHN nicht überschreiten. Dies gilt nicht für technische Aufbauten wie Schornsteine und Lüftungsanlagen. 2. Innerhalb der überbaubaren Fläche K L M J P Q R K auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - dürfen bauliche Anlagen eine Höhe von 56,0 m über NHN nicht überschreiten. Dies gilt nicht für technische Aufbauten wie Schornsteine und Lüftungsanlagen. 3. Auf den Flächen A und B sind die vorhandenen Bäume, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. 4. Fensterlose Außenwandflächen sind mit selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen. 5. Auf dem Sportvereinsgelände sind die Dachflächen in einem Umfang von mindestens 85% der überbaubaren Grundstücksfläche extensiv zu begrünen. 6. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Terrassen, Sportflächen sowie untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 der BauNVO. 7. Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je vier Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen. 8. Die Fläche C wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - sowie mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger belastet. 9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzungen dieses Bebauungsplans. 10. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft. 11. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten die bisher festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten N D E und F außer Kraft. 12. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten die festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten J und K außer Kraft. Hinweis: Bei der Anwendung der Textlichen Festsetzungen Nr. 3. - 7. wird die Verwendung von Arten der der Begründung beigefügten Pflanzliste vom 25.11.1998 empfohlen. damm Kreuzberg Bezirk Friedrichshain- Ortsteil Kreuzberg Bezirk Tempelhof- Schöneberg Ortsteil Tempelhof Berlin-Tempelhof Zentralflughafen Hasenheide h eide Bezirk Neukölln Übersichtskarte 1:10.000 III II I I Tennishalle (II) I -I 1 5 Kapelle 1 7 II I 1 14/120 L i l i e n th a l s t r a ß e 111 I I I Moschee 128 Baum r eihe mit 50 Pappeln I Columbi a- damm 15 17 71/109 70/112 Standortfriedhof Lilienthalstraße Volkspark Hasenheide Kolonie am Flug- hafen Kasino Tempelhofer Feld Bogenschießplatz Sportplatz Tennisplätze Tennisplatz s t r a ß e L i l i e n t h a l - Land Berlin Grdb.L.15799 Garnisonfriedhof Columbiadamm Islamischer Friedhof Gastank I I I I Ba u m re i h e Bezirk Tempelhof- Schöneberg Ortsteil Tempelhof Bezirk Neukölln Ortsteil Neukölln J D E F 30,0 1 0 5 , 0 4,0 B a u g r . B a u g r . Baugr. Baugr. f. 24.05.2005 f. 24.05.2005 f . 2 4 . 0 5 . 2 0 0 5 f . 2 4 . 0 5 . 2 0 0 5 15,0 3 4, 0 20 , 0 95 ,0 2 0 , 0 SPORTVEREINS- GELÄNDE 0,1 OK 58,0 m über NHN 78,0 1 09,0 6 ,0 A B C 12,0 1 10,0 4,0 40 , 0 10 , 0 OK 56,0 m über NHN 24,0 M L 80,0 8,0 II 28,0 1 , 0 1 , 0 1 3 , 0 G I H ÖFFEN TLI C HE PARKANLAGE 8 5 , 0 40 , 0 N K R 38,5 4 5 , 2 Q P 4,0 Aufgestellt: Berlin, den 30.08.1999 Bezirksamt Neukölln von Berlin Abt. Bau-, und Wohnungswesen und Umweltschutz LuV VermInfo Fachbereich Stadtplanung gez. Pallokat gez. Bodo Manegold gez. Borowski LuV – Leiter Bezirksbürgermeister Leiter des Fachbereichs Stadtplanung Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 13.09.1999 bis einschließlich 13.10.1999 und mit Deckblättern vom 02.02.2001 und vom 20.11.2002 erneut in der Zeit vom 31.03.2003 bis einschließlich 14.04.2003 öffentlich ausgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am 21.05.2003 beschlossen. Berlin, den 13.05.2005 Bezirksamt Neukölln von Berlin Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung Fachbereich Stadtplanung i. V. gez. Groth Leiter des Fachbereichs Stadtplanung Der Bebauungsplan ist auf Grund des §10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden. Berlin, den 24.05.2005 Bezirksamt Neukölln von Berlin gez. Heinz Buschkowsky gez. Stefanie Vogelsang Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die Verordnung ist am 30.06.2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 340 verkündet worden. Planunterlage: Karte von Berlin 1 : 1000 (ALK) Stand: Juli 1999 / Juli 2012 XIV-294 XIV-294-1 Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis Aufgestellt: Berlin, den 20.09.2012 Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Vermessung Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation gez. Blesing gez. Hanisch gez. Groth Bezirksstadtrat Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 02.11.2012 öffentlich ausgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am 27.02.2013 beschlossen. Berlin, den 28.02.2013 Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung gez. Groth Fachbereichsleiter Der Bebauungsplan ist auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden. Berlin, den 25.06.2013 Bezirksamt Neukölln von Berlin gez. Buschkowsky gez. Blesing Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Die Verordnung ist am 09.07.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 201 verkündet worden. Maßstab 1 : 1 000 5 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Verfahrensvermerk XIV-294 Verfahrensvermerk XIV-294-1

Zusammenzeichnung der Bebauungspläne XIV-294 und XIV-294-1 · XIV-294-1 gez. Heinz Buschkowsky gez. Stefanie Vogelsang Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die Verordnung ist

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Page 1: Zusammenzeichnung der Bebauungspläne XIV-294 und XIV-294-1 · XIV-294-1 gez. Heinz Buschkowsky gez. Stefanie Vogelsang Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die Verordnung ist

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Zusammenzeichnung mit den Inhalten der Urschrift des Bebauungsplans XIV-294 und XIV-294-1 übereinstimmt. Berlin, den

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

(Groth)

Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werdeZugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Art. 2G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.7.2011.

E

D

H

ED

Zeichenerklärung

Flächen für den Gemeinbedarf

Kleinsiedlungsgebiet

Reines Wohngebiet

Allgemeines Wohngebiet

Besonderes Wohngebiet

Dorfgebiet

Mischgebiet

Kerngebiet

Industriegebiet

Gewerbegebiet

Sondergebiet (Erholung)

(§ 2 BauNVO)

(§ 3 BauNVO)

(§ 4 BauNVO)

(§ 4a BauNVO)

(§ 5 BauNVO)

(§ 6 BauNVO)

(§ 7 BauNVO)

(§ 9 BauNVO)

(§ 8 BauNVO)

(§ 10 BauNVO)

WS

WR

WA

WB

MD

MI

MK

GI

GE

SO

Grundflächenzahl

Grundfläche

Zahl der Vollgeschosse

als Höchstmaß

als Mindest- und Höchstmaß

zwingend

offene Bauweise

Nur Doppelhäuser zulässig

Nur Einzelhäuser zulässig

Nur Hausgruppen zulässig

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

0,4

III

III-V

V

o

z.B. WOCHENENDHAUSGEBIET Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

Sondergebiet (Erholung) (§ 11 BauNVO) SO

z.B. UNIVERSITÄT

Geschossflächenzahl

Wohnungen (§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB) z.B.

z.B.

Beschränkung der Zahl der

als Mindest- und Höchstmaß

als Höchstmaß

Geschossfläche

als Mindest- und Höchstmaß

als Höchstmaß

Baumassenzahl

Baumasse

z.B.

z.B.

z.B.

Geschlossene Bauweise g

Baulinie

Baugrenze

Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen

Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt

(§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO)

(§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO)

(§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO)

als Höchstmaß

Traufhöhe

Firsthöhe

Oberkante

als Mindest- und Höchstmaß

zwingend

Flächen für Sport- und Spielanlagenz.B. JUGENDFREIZEITHEIM

VerkehrsflächenStraßenverkehrsfläche

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

z.B.

z.B. FUSSGÄNGERBEREICH

Private Verkehrsfläche

Straßenbegrenzungslinie

Bereich ohne Einfahrt

Bereich ohne Ausfahrt

Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

Straßenseite

Straßenseite

Straßenseite

Flächen für Versorgungsanlagen, Öffentliche und private Grünflächenfür die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigungsowie für Ablagerungen

z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE

z.B. UMSPANNWERK

z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN

Fläche für die LandwirtschaftFläche für WaldWasserfläche

z.B. Tz.B. G

oberirdische HauptversorgungsleitungenHochspannungsleitung

Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftUmgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzung

und für die ErhaltungUmgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,

Sträuchern und sonstigen BepflanzungenErhaltung vonAnpflanzen von

BäumenBäumensonstigen Bepflanzungen sonstigen Bepflanzungen

Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9Abs. 1a Baugesetzbuch

Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Natur und Landschaft

(Kombination mit anderen Planzeichen möglich)

Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher AnlagenFestsetzungen

öffentliche Parkfläche

Gasdruckregler Trafostation

Sonstige FestsetzungenUmgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und

Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen

immissionsschutzgesetzes

Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen

immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigendeUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-

Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen

Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen

Besonderer Nutzungszweck von Flächen

Sichtfläche

mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zubelastende Fläche

Umgrenzung der Flächen fürStellplätze

Garagen

Gemeinschaftsstellplätze

Gemeinschaftsgaragen

Umgrenzung der Flächen fürGaragengebäude mit Dachstellplätzen

Tiefgaragen

Gemeinschaftstiefgaragen

Gemeinschaftsanlagen

St

Ga 1

GSt

GGa 1

Ga 3 St

TGa 1

GTGa 1

GAnl

mit Angabe der Geschosse

mit Angabe der Geschosse

mit Angabe der Geschosse

mit Angabe der Geschosse

mit Angabe der Geschosse

Arkade

Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)

Grenze des räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

35,4

Nachrichtliche ÜbernahmenNaturschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Naturdenkmal

Geschützter Landschaftsbestandteil

Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegtGesamtanlage (Ensemble), die dem

Denkmalschutz unterliegtErhaltungsbereich

N.D.

Wasserfläche

Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)

Umgrenzung der Flächen für den LuftverkehrUmgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich

mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind

z.B. HOTEL z.B.

N

L

D

LB

Bahnanlage

auch

Straßenbahn

Eintragungen als VorschlagGebäude

Stellplatz

Garage

Tiefgarage

Hochstraße

TiefstraßeSt

Ga 1

TGa 1

z.B.

z.B.

Kinderspielplatz K

Brücke

Industriebahn (in Aussicht genommen)

PlanunterlageWohn- oder öffentliches GebäudeWirtschafts- oder Industriegebäude

Parkhaus

Landesgrenze (Bundesland)

Bezirksgrenze

Ortsteilgrenze

Gemarkungsgrenze

Flurgrenze

Flurstückgrenze

P

oder Garage

Unterirdisches Bauwerk(z.B. Tiefgarage)

Brücke

Gewässer

Geländehöhe, Straßenhöhe

Laubbaum, Nadelbaum

Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum)

Schornstein

Zaun, Hecke

Hochspannungsmast

Flurstücksnummer, Flurnummer

Grundstücksnummer

Mauer, Stützmauer

Bordkante

Baulinie, Baugrenze

Straßenbegrenzungslinie

-IImit Geschosszahl

mit Geschosszahl und Durchfahrt

Teichz.B.

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

z.B.

12,4 m über NHN

53,5 m über NHN

124,5 m über NHN

116,0 m bis 124,5 m über NHN

124,5 m über NHN

TH

FH

OK

OK

OK

0,7

bis 0,70,5

500 m²GF

400 m² bis 500 m²GF

3,0

4000 m³BM

WR2 Wo

100 m²GR

Sträuchern Sträuchern

V

in Meter über NHN 35,4

ND ND

60 996 Flur 10z.B.

z.B. 49A

D

E

GW

Zusammenzeichnungder Bebauungspläne XIV-294 und XIV-294-1

für das GrundstückColumbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlichund südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks

der Grünanlage Volkspark Hasenheidesowie einen Abschnitt des Columbiadamms

im Bezirk Neukölln

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN:

1. Innerhalb der überbaubaren Fläche F G H I N F auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - dürfen bauliche Anlagen eine Höhe von 58,0 m über NHN nicht überschreiten. Dies gilt nicht für technische Aufbauten wie Schornsteine und Lüftungsanlagen.

2. Innerhalb der überbaubaren Fläche K L M J P Q R K auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - dürfen bauliche Anlagen eine Höhe von 56,0 m über NHN nicht überschreiten. Dies gilt nicht für technische Aufbauten wie Schornsteine und Lüftungsanlagen.

3. Auf den Flächen A und B sind die vorhandenen Bäume, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.

4. Fensterlose Außenwandflächen sind mit selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen.

5. Auf dem Sportvereinsgelände sind die Dachflächen in einem Umfang von mindestens 85% der überbaubaren Grundstücksfläche extensiv zu begrünen.

6. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bepflanzungen sind zu erhalten. Die Verpflichtung zum Anpflanzen gilt nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Terrassen, Sportflächen sowie untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 der BauNVO.

7. Ebenerdige Stellplätze sind durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern. Je vier Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.

8. Die Fläche C wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Benutzer und Besucher der Fläche für Sport- und Spielanlagen - SPORTVEREINSGELÄNDE - sowie mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger belastet.

9. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzungen dieses Bebauungsplans.

10. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

11. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten die bisher festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten N D E und F außer Kraft.

12. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten die festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten J und K außer Kraft.

Hinweis: Bei der Anwendung der Textlichen Festsetzungen Nr. 3. - 7. wird die Verwendung von Arten der der Begründung beigefügten Pflanzliste vom 25.11.1998 empfohlen.

damm

Kreuzberg

Bezirk Friedrichshain-

Ortsteil Kreuzberg

Bezirk Tempelhof-

Schöneberg

Ortsteil Tempelhof

Berlin-TempelhofZentralflughafen

Hasenheide

heide

Bezirk Neukölln

Übersichtskarte 1:10.000

III

II

I

ITennishalle

(II)

I

-I

I15

Kapelle

17

III

114/120

Lilie

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lstr

aße

111

I

II

Moschee

128

Baumreihe mit 50 PappelnI

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damm

15

17

71/109

70/112

Standortfriedhof

Lilienthalstraße

Volkspark

Hasenheide

Kolonie

am Flug-

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Kasino

Tempelhofer Feld

Bogenschießplatz

Sportplatz

Tennisplätze

Tennisplatz

stra

ße

Lilie

ntha

l-

Land Berlin

Grdb.L.15799

Garnisonfriedhof

Columbiadamm

Islamischer

Friedhof

Gastank

II

I I

Bau

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Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Ortsteil Tempelhof

Bezirk Neukölln

Ortsteil Neukölln

J

DE

F

30,0

105,

0

4,0

Bau

gr.

Bau

gr.

Baugr.

Baugr.

f.24.05.2005

f.24.05.2005

f .24.

05.2

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f.24.

05.2

005

15,0

34,0

20,0

95,0

20,0

SPORTVEREINS-GELÄNDE

0,1

OK 58,0 m über NHN78,0

109,0

6,0

A

B

C

12,0

110,0

4,0

40,0

10,0

OK 56,0 m über NHN

24,0

M L

80,0

8,0

II28,0

1,01,0

13,0

G

I

H

ÖFFENTLICHE PARKANLAGE

85,0

40,0

N

K R

38,5

45,2

QP

4,0

Aufgestellt: Berlin, den 30.08.1999

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Abt. Bau-, und Wohnungswesen und Umweltschutz LuV VermInfo Fachbereich Stadtplanung gez. Pallokat gez. Bodo Manegold gez. Borowski

LuV – Leiter Bezirksbürgermeister Leiter des Fachbereichs Stadtplanung

Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 13.09.1999 bis einschließlich 13.10.1999 und mit Deckblättern vom 02.02.2001 und vom

20.11.2002 erneut in der Zeit vom 31.03.2003 bis einschließlich 14.04.2003 öffentlich ausgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan

am 21.05.2003 beschlossen.

Berlin, den 13.05.2005

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung

Fachbereich Stadtplanung

i. V. gez. Groth

Leiter des Fachbereichs Stadtplanung

Der Bebauungsplan ist auf Grund des §10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.

Berlin, den 24.05.2005

Bezirksamt Neukölln von Berlin

gez. Heinz Buschkowsky gez. Stefanie Vogelsang

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

Die Verordnung ist am 30.06.2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 340 verkündet worden.

Planunterlage: Karte von Berlin 1 : 1000 (ALK) Stand: Juli 1999 / Juli 2012 XIV-294

XIV-294-1 Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis

Aufgestellt: Berlin, den 20.09.2012

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Vermessung Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation gez. Blesing

gez. Hanisch gez. Groth Bezirksstadtrat

Der Bebauungsplan wurde

in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 02.11.2012 öffentlich ausgelegt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan

am 27.02.2013 beschlossen.

Berlin, den 28.02.2013

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

gez. Groth

Fachbereichsleiter

Der Bebauungsplan ist auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.

Berlin, den 25.06.2013

Bezirksamt Neukölln von Berlin

gez. Buschkowsky gez. Blesing

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

Die Verordnung ist am 09.07.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S. 201 verkündet worden.

Maßstab 1 : 1 000 50 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m

Verfahrensvermerk XIV-294

Verfahrensvermerk XIV-294-1