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SC492ConsASt001 Zusatzkartenantrag für Bonviva Banking Paket Kreditkarten Ja, ich bestelle folgende Zusatzkarten: 1 – Auswahl Zusatzkarte(n) Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen! Bitte den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen beilegen, damit wir den Antrag problemlos bearbeiten und Ihnen Ihre Karten rechtzeitig ausliefern können. Nicht vergessen: Bitte den Antrag direkt online vollständig ausfüllen, Gewünschtes ankreuzen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden an: Swisscard AECS GmbH, JSON, Postfach 227, CH-8810 Horgen Herr Frau Vorname Name Strasse/Nr. (Wohnsitz) PLZ Ort Bonviva American Express Nummer 2 – Angaben zum Hauptkarteninhaber N 3 – Angaben zum Zusatzkarten-Antragsteller So sollen der Vorname und Name des Zusatzkarten-Antragstellers auf der Karte erscheinen: (max. 21 Zeichen inkl. Zwischenräumen möglich; keine Umlaute/Akzente) Herr Frau Geburtsdatum T M J Vorname Name Nationalität Falls die Adresse nicht identisch wie beim Hauptkarteninhaber, bitte hier die abweichende Adresse eintragen: Strasse/Nr. (Wohnsitz) PLZ Ort Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit der Hauptkarte. Zusatzkarten sind Kreditkarten die Sie zusätzlich für sich selber oder für eine Person Ihres Vertrauens bestellen können. Zusatzkarten werden über die Rechnung der Hauptkarten abgerechnet. Zusatzkarte zur Bonviva American Express ® Card Jahresgebühr pro Zusatzkarte im: Bonviva Silver Paket 60.– (für die Bonviva American Express Card) C82197VB79 Bonviva Gold Paket 120.– (für die Bonviva American Express Gold Card) C82197VB82 Bonviva Platinum Paket 120.– (für die Bonviva American Express Platinum Card) C82197VB83 Zusatzkarte zur Bonviva World Mastercard ® oder Bonviva Visa ® * Jahresgebühr pro Zusatzkarte im: Bonviva Silver Paket 60.– (für die Bonviva World Mastercard Standard/Visa Classic) C82197VB77 C82197VB78 Bonviva Gold Paket 120.– (für die Bonviva World Mastercard Gold/Visa Gold) C82197VB80 C82197VB81 Bonviva Platinum Paket 120.– (für die Bonviva World Mastercard Gold/Visa Gold) C82197VB80 C82197VB81 * Beachten Sie, dass die Zusatzkarte gemäss der gewählten Kartenmarke der zweiten Hauptkarte ausgestellt wird. ! Zwingend echtheitsbestätigte Ausweiskopie (Datum, Unterschrift, „Original eingesehen“, Name und Stempel eines Kundenberaters der Credit Suisse) mit erkennbarem Bild, Unterschrift, Ausstellort und Ausstelldatum beilegen

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SC492ConsASt001

Zusatzkartenantrag für Bonviva Banking Paket Kreditkarten

Ja, ich bestelle folgende Zusatzkarten:

1 – Auswahl Zusatzkarte(n)

Bitte unbedingt alle Felder ausfüllen!Bitte den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen beilegen, damit wir den Antrag problemlos bearbeiten und Ihnen Ihre Karten rechtzeitigausliefern können.

Nicht vergessen:Bitte den Antrag direkt online vollständig ausfüllen, Gewünschtes ankreuzen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden an:Swisscard AECS GmbH, JSON, Postfach 227, CH-8810 Horgen

Herr FrauVorname Name Strasse/Nr.(Wohnsitz)

PLZ Ort

Bonviva American Express Nummer

2 – Angaben zum Hauptkarteninhaber

N

3 – Angaben zum Zusatzkarten-Antragsteller

So sollen der Vorname und Name des Zusatzkarten-Antragstellers aufder Karte erscheinen: (max. 21 Zeichen inkl. Zwischenräumen möglich; keine Umlaute/Akzente)

Herr Frau Geburtsdatum T M J

Vorname Name Nationalität

Falls die Adresse nicht identisch wie beim Hauptkarteninhaber, bitte hier die abweichende Adresse eintragen:Strasse/Nr.(Wohnsitz)

PLZ Ort

Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit der Hauptkarte.

Zusatzkarten sind Kreditkarten die Sie zusätzlich für sich selber oder für eine Person Ihres Vertrauens bestellen können. Zusatzkarten werden über die Rechnung derHauptkarten abgerechnet.

Zusatzkarte zur Bonviva American Express® Card Jahresgebühr pro Zusatzkarte im: Bonviva Silver Paket 60.– (für die Bonviva American Express Card)

C82197VB79Bonviva Gold Paket 120.– (für die Bonviva American Express Gold Card)

C82197VB82Bonviva Platinum Paket 120.– (für die Bonviva American Express Platinum Card)

C82197VB83 Zusatzkarte zur

Bonviva World Mastercard® oder Bonviva Visa®* Jahresgebühr pro Zusatzkarte im: Bonviva Silver Paket 60.– (für die Bonviva World Mastercard Standard/Visa Classic)

C82197VB77 C82197VB78Bonviva Gold Paket 120.– (für die Bonviva World Mastercard Gold/Visa Gold)

C82197VB80 C82197VB81Bonviva Platinum Paket 120.– (für die Bonviva World Mastercard Gold/Visa Gold)

C82197VB80 C82197VB81

* Beachten Sie, dass die Zusatzkarte gemäss der gewählten Kartenmarke der zweiten Hauptkarte ausgestellt wird.

!

Zwingend echtheitsbestätigte Ausweiskopie (Datum, Unterschrift, „Original eingesehen“, Name und Stempel eines Kundenberaters der CreditSuisse) mit erkennbarem Bild, Unterschrift, Ausstellort und Ausstelldatum beilegen

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SC492ConsASt001

5 – Bedingungen für Charge- und Kreditkarten der Swisscard AECS GmbHI. Allgemeine BestimmungenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fürdie von der Swisscard AECS GmbH (nachfolgend «Heraus-geberin»)a) herausgegebenen Chargekarten (ohne festeAusgabenlimiten);b) herausgegebenen Kreditkarten (mit festenAusgabenlimiten);c) zur Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen zugelas-senen weiteren Mitteln, die es dem Kunden ermöglichen, mitoder ohne feste Ausgabenlimiten, bei Akzeptanzstellen bar-geldlos Waren und Dienstleistungen zu beziehen; wobei sowohl a), b) als auch c) nachfolgend als «Karte(n)»bezeichnet werden.

Ziff. II («Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten, nichtChargekarten») sowie Ziff. III («Ergänzende Bestimmungen fürFirmenkarten») dieser AGB sind zusätzlich zu den allgemei-nen Bestimmungen in Ziff. I auf Kredit- bzw. Firmenkartenanwendbar.

Auf männlich-weibliche Doppelformen wird zur besserenLesbarkeit verzichtet; die weibliche Form ist jeweils mitge-meint.

1. Haupt- und ZusatzkartenDer Hauptkarteninhaber kann – sofern diese Möglichkeit imProduktangebot der Herausgeberin vorgesehen ist – fürDrittpersonen Zusatzkarten auf seine Verantwortung undRechnung beantragen. Zusatzkarteninhaber können ihreKarte auf Rechnung des Hauptkarteninhabers einsetzen, sindjedoch über die Hauptkarte sowie die mit der Hauptkartegetätigten Transaktionen nur auskunftsberechtigt, wenn derHauptkarteninhaber eine spezielle Vollmacht bei derHerausgeberin hinterlegt hat. Die Inhaber von Haupt- undZusatzkarten werden nachfolgend «Kunden» genannt.

2. Kartenausgabe und Anerkennung der AGB2.1 Nach Annahme des Kartenantrages durch dieHerausgeberin erhält der Kunde eine persönliche, nicht über-tragbare, auf seinen Namen lautende Karte. Kartenanträgekönnen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2.2 Spätestens mit der Unterschrift auf der Karte und/oderderen Einsatz bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB gele-sen, verstanden und akzeptiert zu haben und die zumZeitpunkt des Karteneinsatzes geltenden Gebühren (vgl. Ziff. 4)

zu akzeptieren.

2.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum derHerausgeberin.

3. Karteneinsatz und Genehmigung3.1 Die Karte berechtigt den Kunden, bei AkzeptanzstellenWaren und Dienstleistungen sowie an bestimmtenGeldausgabestellen (z.B. Bankschaltern und Geldautomaten)Bargeld zu beziehen. Die Herausgeberin kann dieEinsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit anpassen oder ein-schränken (z.B. betragsmässig oder auf gewisseAkzeptanzstellen, Länder oder Währungen).

3.2 Kartentransaktionen gelten als genehmigt:a) mit Unterzeichnung des Verkaufsbelegs durch denKunden; oderb) mit Verwendung der persönlichenIdentifikationsnummer (PIN) durch den Kunden oderDritte oder wenn die PIN anderweitig zu Legitima-tionszwecken verwendet wird; oderc) ohne Verwendung der Karte bzw. der PIN durch denKunden oder Dritte, etwa durch blosse Angabe des Namens,der Kartennummer, des Verfalldatums, der Prüfziffer(CVC/CVV) oder durch Verwendung andererLegitimationsmittel (z.B. bei Distanzgeschäften wie Telefon-,Korrespondenz- und Internetkäufen); oderd) mit Verwendung der Karte ohne Unterschrift oder PINbzw. anderer Legitimationsmittel (z.B. an automatisiertenZahlstellen wie im Parkhaus oder bei der Autobahn) durchden Kunden oder Dritte; odere) mit Verwendung anderer von der Herausgeberin fürbargeldlose Zahlungen zugelassener Mittel (z.B. bei kontakt-loser Bezahlung durch Vorbeiführen im Nahbereich entspre-chender Lesegeräte).

3.3 Der Kunde (bei Zusatzkarten auch der Hauptkarten-inhaber) anerkennt sämtliche gemäss Ziff. 3.2 genehmigtenTransaktionen und die daraus resultierenden Forderungenund Ansprüche und weist die Herausgeberin unwiderruflichan, die entsprechenden Beträge an die Akzeptanzstellen zuvergüten. Die Genehmigung bewirkt das Recht, aber nicht diePflicht der Herausgeberin, Transaktionen zu autorisieren.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, seine Karte nur imRahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einzusetzen.Insbesondere darf der Kunde sie nicht nutzen, sobald sich

abzeichnet, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nichtnachkommen kann oder falls er zahlungsunfähig ist.3.5 Der Einsatz der Karte für rechtswidrige Zwecke ist ver-boten.

4. Gebühren (einschliesslich Kommissionen,Zinsen und Kosten)

4.1 Der Karteneinsatz und das Vertragsverhältnis könnenmit Gebühren (z.B. Jahresgebühr, Gebühr fürZahlungserinnerung), Kommissionen (z.B. Kommission fürBargeldbezüge an Automaten), Zinsen und (Dritt-)Kosten (z.B.Bearbeitungs-zuschlag für Transaktionen in einerFremdwährung) (zusammen nachfolgend «Gebühren»genannt) verbunden sein. Abgesehen von anfallendenDrittkosten werden deren Bestand, Art und Höhe demKunden auf oder im Zusammenhang mit den Kartenanträgenund/oder in anderer geeigneter Form zur Kenntnis gebrachtund können jederzeit beim Kundendienst der Herausgeberinangefragt oder über www.swisscard.ch abgerufen werden.

4.2 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als derKartenwährung anerkennt der Kunde die angewandtenFremdwährungskurse bzw. die von den Karten-organisationen bestimmten Umrechnungskurse.

4.3 Auf sämtlichen Belastungen (ausser auf aufge-laufenen Zinsen) ist ab dem jeweiligen Rechnungs-datum der vereinbarte Zins geschuldet. Wird derRechnungsbetrag fristgerecht bis zum auf derMonatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum voll-ständig bezahlt, werden für die neuen Belastungendieser Rechnungsperiode die Zinsen erlassen. Wirdder Rechnungsbetrag nicht oder nur teilweise innertFrist bezahlt, werden Zinsen auf allen Belastungen(ausser auf aufgelaufenen Zinsen) bis zum Eingangeiner Teilzahlung und danach auf dem noch offenenRestsaldo bis zu dessen Zahlungseingang erhoben.Massgeblich ist der Zahlungseingang bei derHerausgeberin.

5. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten5.1 Der Kunde erhält monatlich in Papierform oder aufelektronischem Weg eine Rechnung über den offenen Saldound die in der vergangenen Rechnungsperiode verarbeitetenTransaktionen. Die Saldoziehung in der Monats-rechnung hat keine Neuerung des Schuldverhältnisseszur Folge. Sofern nicht anders vereinbart, hat der gesamte

4 – Gebührenübersicht

*Weitere von der Herausgeberin gewährte Sonderkonditionen bleiben vorbehalten.**Entspricht der total über alle Kreditkarten vergebenen Kreditlimite (Globallimite).

Bonviva Silver Paket Bonviva Gold Paket Bonviva Platinum Paket

Ihre Karten Bonviva American Express Card

Bonviva WorldMastercard®Standard oder Visa Classic

Bonviva American Express Gold Card

Bonviva WorldMastercard®Gold oder Visa Gold

BonvivaAmerican ExpressPlatinum Card

Bonviva WorldMastercard®Gold oder Visa Gold

Jahresgesbühr für zwei Hauptkarten Bereits im Bonviva Banking Paket enthalten

Jahresgebühr Zusatzkarte* CHF 60.– CHF 120.–

Ersatzkarte (bei Verlust, Diebstahl undmutwilliger Beschädigung) CHF 25.– kostenlos

Geldautomatenbezug Schweiz 3,75%, mind. CHF 05.–

Bargeldbezug Automat Ausland/Bankschalter 3,75%, mind. CHF 10.–

Ausländische Lotto-, Wett- undCasinotransaktionen 3,75%, mind. CHF 10.–

Gebühr für Zahlungserinnerung CHF 20.–

Bearbeitungsgebühr beiFremdwährungstransaktionen 2%

Monatsrechnung Kopie (pro Auftrag) CHF 10.– CHF 0.–

Doppel Monatsrechnung an eigene oderDrittadresse (Jahrespauschale) CHF 25.– CHF 0.–

Postversand Ausland (pro Monatsrechnung) CHF 1.– CHF 0.–

Adressnachforschung CHF 25.– CHF 0.–

Kartenversand per Express oder Kurier effektive Kosten, mind. CHF 25.– Kosten, die CHF 100.– übersteigen

PostFinance-Einzahlungsgebühr(Gebühr der Post für Bareinzahlungenam Postschalter)

gemäss aktuellem Posttarif

Maximale Ausgabenlimiten** CHF 25000.– CHF 30000.– CHF 50000.–

Jahreszins Es gilt der mit dem Hauptkarteninhaber vereinbarte Jahreszins

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Rechnungsbetrag spätestens bis zum auf derMonatsrechnung angegebenen Zahlungsdatum bei derHerausgeberin einzugehen. Die Herausgeberin behält sichvor, keine Rechnung zuzustellen, falls im Abrechnungsmonatkeine Transaktionen stattfanden oder der Saldo null ist.

5.2 Der ausstehende Rechnungsbetrag ist mittels einervon der Herausgeberin akzeptierten Zahlungsweise zubegleichen.

5.3 Soweit Karten zum Bezug von Bargeld an Geldausga-beautomaten mit Direktbelastung berechtigen, werden dieseBezüge und allfällige damit verbundene Gebühren in derRegel direkt dem vom Kunden angegebenen Bankkonto bela-stet und erscheinen nur auf der Monatsabrechnung derjeweiligen Bank des Kunden, nicht aber auf denMonatsrechnungen der Herausgeberin. Diese Funktion kannvon der Herausgeberin nach freiem Ermessen zur Verfügunggestellt bzw. eingeschränkt werden (z.B. auf gewisse Länder,Akzeptanzstellen, Währungen).

6. Zahlungsverpflichtungen6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicherForderungen aus Kartentransaktionen nach Ziff. 3.2, derGebühren nach Ziff. 4 und weiterer Auslagen etwa beimInkasso fälliger Forderungen. Er haftet vorbehaltlos für alleVerpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz bzw. demVertragsverhältnis ergeben.

6.2 Der Hauptkarteninhaber haftet mit dem Zusatz-karteninhaber solidarisch für alle Verpflichtungen ausdem Einsatz der Zusatzkarte(n) und verpflichtet sichzu deren Bezahlung.

7. Sorgfalts- und MitwirkungspflichtenDer Kundea) unterschreibt die Karte unverzüglich nach Erhalt mit-dokumentechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle; b) bewahrt die Karte, die PIN, Passwörter und andereLegitimationsmittel mit der gleichen Sorgfalt wie Bargeld undvoneinander getrennt auf. Er leiht die Karte weder aus, nochgibt er sie weiter bzw. macht sie auf andere Art Drittenzugänglich. Er hält die PIN, Passwörter und andereLegitimationsmittel geheim, schützt sie bei der Eingabe undnotiert sie keinesfalls auf der Karte oder anderweitig, auchnicht in geänderter Form. Dem Kunden wird empfohlen, diePIN sofort nach Erhalt der Karte an dafür eingerichtetenAutomaten zu ändern. Eine PIN darf nicht aus leicht ermittel-baren Kombinationen (z.B. Telefonnummern, Geburtsdaten,Autokennzeichen) bestehen;c) muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich seine Kartebefindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in sei-nem Gewahrsam ist;d) verpflichtet sich, von der Herausgeberin unterstützteZahlungsmethoden mit erhöhter Sicherheit (z.B. Verified byVISA, Mastercard® Secure-Code®, American ExpressSafeKey) zu verwenden; e) verwendet die Karte bei Bargeldbezügen mitDirektbelastung (vgl. Ziff. 5.3) nur so weit als auf dem ange-gebenen Bankkonto die erforderliche Deckung vorhanden ist; f) prüft vor der Genehmigung einer Transaktion (vgl. Ziff.3.2) die Transaktionsbeträge und die ihm vorgelegten Belegeund klärt allfällige Unstimmigkeiten unverzüglich mit demHändler;g) benachrichtigt die Herausgeberin umgehend, wenn erTransaktionen getätigt oder einen Rechnungsbetrag nichtvollständig bezahlt hat und dennoch seit mehr als acht (8)Wochen keine Monatsrechnung erhalten hat; h) prüft die Monatsrechnungen bei Erhalt umge-hend mit Hilfe der aufbewahrten Transaktionsbelegeund teilt der Herausgeberin allfällige Unstimmigkeiten(insbesondere Belastungen aufgrund missbräuch-licher Verwendung der Karte) bei deren Feststellungunverzüglich telefonisch und spätestens innert dreis-sig (30) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit(Datum des Poststempels). Andernfalls wird dieRichtigkeit der Rechnungen vermutet. Wird der Kundeaufgefordert, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzurei-chen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderungausgefüllt und unterzeichnet an die Herausgeberin zurückzu-senden (Datum des Poststem-pels). Ein abgelehntes, wider-rufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches LSV entbin-det den Kunden nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälli-gen Beanstandung der Monatsrechnungi) teilt der Herausgeberin Änderungen der imKartenantrag gemachten Angaben wie insbesondereNamens- und Adressänderungen und Änderungen derMobiltelefonnummer und Kontoänderungen sowieÄnderungen der wirtschaftlichen Berechtigung (Formular A)oder der Einkommensverhältnisse unverzüglich schriftlichoder auf andere von der Herausgeberin akzeptierte Art mit.

Mitteilungen der Herausgeberin an die zuletzt bekannt gege-bene Zustelladresse gelten als gültig zugestellt; j) benachrichtigt die Herausgeberin unverzüglich, wenner eine neue Karte nicht mindestens vierzehn (14) Tage vorKartenverfall der bisherigen Karte erhält; k) benachrichtigt die Herausgeberin zwecks Kartensper-rung unverzüglich telefonisch und ungeachtet einer allfälligenZeitverschiebung bei – auch nur vermutetem – Verlust,Diebstahl oder Missbrauch der Karte und/oder der PIN,Passwörter oder anderer Legitimations-mittel. ImSchadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen undGewissen zur Aufklärung des Falles und zurSchadensminderung beizutragen. Bei Verdacht auf strafbareHandlungen ist Anzeige bei der lokalen Polizei zu erstatten; l) macht jede verfallene, ersetzte, ungültige, gesperrte,gekündigte, zurückgeforderte oder ver-/gefälschte Karteumgehend unbrauchbar und sendet sie der Herausgeberinzurück. Die Verwendung einer solchen Karte ist verboten undkann strafrechtlich verfolgt werden; m) informiert im Falle der Sperre/Kündigung der Kartesämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wiederkehrendeDienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsabonnemente,Mitgliedschaften, Online-Dienste) die Karte alsZahlungsmittel angegeben wurde, über dieSperre/Kündigung der Karte.

8. Verantwortlichkeit und Haftung8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere dieSorgfalts- und Mitwirkungspflichten, in allen Teilen eingehal-ten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschuldentrifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt dieHerausgeberin Belastungen aus nachgewiesener miss-bräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hatder Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälligerVersicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf ersteAufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten.

8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vomKunden in jedem Fall zu tragen: a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcherArt;b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- undMitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemässdiesen AGB;c) Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Kartenicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z.B. wennAkzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktionwegen einer Kartensperre, einer Limitenanpassung oder austechnischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werdenkann, wenn die Karte nicht an Geldausgabe- oder anderenGeräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oderunbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung,Kündigung oder Rückforderung der Karte ergeben;d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- oderZusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen);e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oderLeistungen, die von Dritten erbracht werden (z.B. Events oderPartnerangebote);f) Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PINund/oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden, des-sen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie ausdem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse,an welcher der Kunde die Karte, PIN oder andereLegitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmenkann;g) Schäden, welche bei der Verwendung besondererelektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbeson-dere durch mangelnde Berechtigung, mangelndeSystemkenntnisse oder Sicherheitsvorkehrungen bzw. infolgefalscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel,Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Eingriffe oder ande-rer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese nichtdurch die Herausgeberin zu verantworten sind;h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendungdurch dem Kunden nahestehende oder mit ihm verbundenePersonen oder Firmen (z.B. Ehepartner, Bevollmächtigte, imgleichen Haushalt lebende Personen, Zusatzkarteninhaber); i) Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat.

8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Heraus-geberin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen (inkl.allfälliger Gebühren nach Ziff. 4).8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenenGeschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab.Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsver-schiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oderDienstleistungen und damit zusammenhängende Ansprüche(z.B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten odernicht erfolgten Lieferungen) vom Kunden direkt und aus-schliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln.Die Monatsrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezah-

len. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von derAkzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eineGutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftlicheAnnullierungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen fürwiederkehrende Dienstleistungen, welche über die Kartebezahlt werden (z.B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienstleistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. denjeweiligen Anbieter vorzunehmen.

9. Guthaben9.1 Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden beste-hende Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Voranzeige undohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise auf dasvon ihm bekannt gegebene Bank-/Postkonto zu überweisen.Hat der Kunde keine gültige Kontoverbindung bei derHerausgeberin hinterlegt, so kann die Herausgebe-rin demKunden das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form einesChecks oder auf andere geeignete Weise an die letztbekann-te Zustelladresse des Kunden zukommen lassen. DieHerausgeberin ist berechtigt, sämtliche Aufwen-dungen imZusammenhang mit der Ausstellung und Einlösung desChecks oder mit der anderweitigen Rückerstattung demKunden zu belasten.

9.2 Vorbehältlich anderer Abreden werden Guthaben desKunden auf dem Kartenkonto nicht verzinst.

10. Erneuerung, Beendigung und Kartensperre10.1 Der Kunde und die Herausgeberin sind berechtigt, dasVertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründenmit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Bei Kündigungder Hauptkarte gelten auch allfällige Zusatzkarten als gekün-digt. Zusatzkarten können neben dem jeweiligenZusatzkarteninhaber auch durch den Hauptkarten-inhabergekündigt werden. Die Karte verfällt in jedem Fall am Endedes auf ihr eingeprägten Datums.

10.2 Bei Vertragsbeendigung werden alle ausstehendenRechnungsbeträge und sonstigen Forderungen der Parteiensofort zur Zahlung fällig. Es entsteht kein Anspruch auf voll-ständige oder teilweise Rückerstattung von Gebühren, insbe-sondere der Jahresgebühr (vgl. Ziff. 4). Die Herausgeberin istberechtigt, aus Loyalty-Programmen resultierendeGutschriften nicht mehr vorzunehmen. Auch nachVertragsbeendigung entstandene Belastungen sind vomKunden im Einklang mit diesen AGB zu vergüten.Insbesondere haftet der Kunde für sämtliche Belastungenaus wiederkehrenden Dienstleistungen (vgl. Ziff. 8.4).

10.3 Wünscht der Kunde keine neue Karte oder will er aufdie Erneuerung von Zusatzkarten verzichten, so hat er diesder Herausgeberin mindestens zwei Monate vor Kartenverfallschriftlich mitzuteilen.

10.4 Der Kunde und die Herausgeberin können jederzeitund ohne Angabe von Gründen Karten sperren. DerHauptkarteninhaber kann sowohl die Haupt- als auch dieZusatzkarte(n) sperren lassen, der Zusatzkarteninhaber nurdie Zusatzkarte.

11. Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe vonDaten, Beizug Dritter

11.1 Die Herausgeberin ist ermächtigt, für die Prüfung desKartenantrages und für die Abwicklung der Vertragsbezie-hung Auskünfte (z.B. zu Adresse, Bonität) bei öffent-lichen Ämtern, beim Arbeitgeber, bei der Bank oderPost des Antragstellers, bei Kreditauskunfteien sowiebei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) odervom Gesetz hierfür vorgesehenen Stellen (z.B. derInformationsstelle für Konsumkredit, IKO) einzuholen.Der Kunde ermächtigt hiermit die vorgenanntenÄmter, Personen und Behörden, der Herausgeberinentsprechende Auskünfte zu erteilen.

11.2 Im Rahmen der Nutzung der Karte erhält dieHerausgeberin Transaktionsdaten (z.B. Information über dieAkzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum,Transaktionsbetrag und -datum und je nach TransaktionName des Kunden). Bei gewissen Transaktionen, wie bei-spielsweise beim Kauf von Kraftstoff, Kauf von Flugtickets,Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die Miete vonMotorfahrzeugen sind diese Informationen detaillierter. DerKunde akzeptiert, dass auch bei Transaktionen in der Schweizdie Daten über die weltweiten Kreditkartennetze zurHerausgeberin geleitet werden.

11.3 Die Herausgeberin kann bei Kartensperrung,qualifiziertem Zahlungsrückstand oder missbräuch-licher Kartenverwendung durch den Kunden der ZEKsowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen denzuständigen Stellen Meldung erstatten. Die ZEK kann

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6 – Erklärung des AntragstellersAls Haupt- bzw. Zusatzkarten-Antragsteller (nachfolgendgemeinsam: «Antragsteller» oder «ich») bestätige ich dieRichtigkeit der vorstehend gemachten Angaben undermächtige Swisscard AECS GmbH (nachfolgend:«Herausgeberin») als Herausgeberin der Karte(-n), dieseAngaben jederzeit auch bei Dritten zu prüfen. Ich anerkennedas Recht der Herausgeberin, diesen Kartenantrag ohneAngabe von Gründen abzulehnen. Mit der Unterzeich-nung dieses Kartenantrages bestätige ich, dieBedingungen für Charge- und Kreditkarten derHerausgeberin (Abschnitt 5), insb. deren Ziffern 3–4,6–8 sowie 11–13 gelesen, verstanden und akzeptiertzu haben. Beinhaltet die beantragte Karte Versicherungs-leistungen, trete ich den dazu von der Herausgeberinabgeschlossenen Kollektivversicherungsverträgen bei. Dievollständigen Versicherungsbedingungen, die Kollektiv-ver-sicherteninformation und die Bedingungen allfälliger weite-rer Nebenleistungen (inkl. Loyalty-Programmen) kann ichunter www.swisscard.ch einsehen oder bei derHerausgeberin anfordern. Ich akzeptiere die Versiche-rungsbedingungen und die Bedingungen allfälliger weitererNebenleistungen spätestens durch den Einsatz der Karte.Mein Einkommen und Vermögen reichen aus, dieKartenrechnungen zu bezahlen und meinen übrigenVerpflichtungen nachzukommen. Als Hauptkarteninhaber

hafte ich solidarisch mit dem Inhaber der Zusatzkarte(-n)für alle Verpflichtungen aus dem Einsatz der Zusatzkarte(-n). Als Zusatzkarten-Antragsteller bevollmächtigeich hiermit den Haupt-karteninhaber, alle dieZusatzkarte betreffenden Erklärungen für michabzugeben und entgegenzunehmen. Die Heraus-geberin kann zu Sicherheits- und Marketingzwec-ken sowie für das Risikomanagement sämtliche denAntragsteller betreffenden Informationen bearbei-ten, Kunden-, Konsum und Transaktionsprofileerstellen und auswerten sowie seine Daten unterbestimmten Voraussetzungen Dritten bekanntgeben(vgl. Ziff. 11 AGB).Dieser Kartenantrag basiert auf einem mit der CreditSuisse (Schweiz) AG abgeschlossenen Banking Paket.Ich ermächtige einerseits die Herausgeberin und anderer-seits die Credit Suisse (Schweiz) AG (inkl. andere inder Schweiz domizilierte, zur Credit Suisse Gruppegehörende Gesellschaften, nachfolgend: «CreditSuisse»), soweit notwendig mich betreffende Daten zu fol-genden Bearbei-tungszwecken auszutauschen:– Kartenantrags- und (bei Bedarf wiederholte) Kreditfähig-keitsprüfung: Insbesondere kann die Credit Suisse derHerausgeberin Informationen zu Einkommen, Vermögen,Hypothekar- und anderen Krediten (inkl. Beurteilungen der

Credit Suisse zu Bonitätsrisiken), Dauer derBankbeziehung sowie Identifizierungsdokumente (Pass,Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbestätigung usw.) liefernund die Herausgeberin kann der Credit SuisseMitteilungen zum Status der Antragsprüfung zukommenlassen; soweit in Einzelfällen in meinem Interesse zumAbschluss oder zur Weiterführung der Kartenbeziehungnotwendig, kann die Credit Suisse der Herausgeberinauch weitere Informationen liefern, z.B. Kopie desArbeitsvertrags, Lohnausweis, Einkommensnachweis fürdie Steuererklärung, Ausweise über das Vermögen beiDrittbanken,

– Abwicklung der Kartenbeziehung (inkl. Zusatz- undNebenleistungen zur Karte, z.B.: Versicherungsleistun-gen, Loyalty-Programme, andere Leistungen Dritter) unddes Banking Pakets,

– Online Banking der Credit Suisse: Die Herausgeberinkann der Credit Suisse Transaktionsdaten liefern, damitmir diese im Rahmen einer aktuellen oder allfälligenkünftigen Nutzung von Online Banking zugänglichgemacht werden können,

– Credit Suisse interne Managementinformations- undReportingzwecke: Die Herausgeberin kann der CreditSuisse während der Dauer des Banking Pakets meinenKartenstatus (neu, aktiv, geschlossen) und Daten betref-

solche Daten anderen Mitgliedern der ZEK zurVerfügung stellen, wenn diese mit dem Kunden einenVertrag abschliessen oder abwickeln möchten (z.B. imZusammenhang mit einem Kredit- oder Leasinggesuch).Falls die Zahlungen des Kunden an die Herausgeberin imLastschriftverfahren erfolgen, kann die Herausgeberin derentsprechenden Bank die erforderlichen Daten betreffendden Kunden, die Karte sowie die kumulierten Beträge derAusgaben bekanntgeben.

11.4 Falls die Karte den Namen oder das Logo Dritterträgt oder Loyalty-Programme, Versicherungs- oderandere Leistungen Dritter beinhaltet, ermächtigt derKunde die Herausgeberin, mit derartigen Dritten (inkl.deren beigezogenen Partnern) im In- und AuslandDaten auszutauschen, soweit dies zur Bearbeitungdes Kartenantrags, zur Durchführung der betriebenenLoyalty-Programme, zur Abwicklung einerVersicherungsbeziehung oder zur Erbringung ande-rer, mit der Karte verknüpfter Leistungen notwendigist, und ermächtigt diese Dritten zur Erteilung ent-sprechender Auskünfte an die Heraus-geberin.

11.5 Die Herausgeberin bearbeitet den Kunden betreffendeInformationen zur Abwicklung der Vertragsbeziehung undder mit der Karte verbundenen Neben- oderZusatzleistungen (z.B. Versicherungsleistungen, Loyalty-Program-me), für das Risikomanagement und zuSicherheitszwecken (z.B. zur Betrugsbekämpfung). DieHerausgeberin und die Akzeptanzstellen sind berechtigt, aufder Karte (z.B. auf dem Magnetstreifen, Chip) Daten zu spei-chern, welche die Karte oder Loyalty-Programme betreffen.

11.6 Die Herausgeberin bearbeitet den Kundenbetreffende Informationen für Marketingzwecke undzur Marktforschung, insbesondere zur Entwicklungvon Produkten und Dienstleistungen inZusammenhang mit der Kartenbeziehung, demKarteneinsatz oder mit Neben-/Zusatzleistungen, undum dem Kunden diese, aber auch Versicherungen undandere Finanzdienstleistungen (auch von Dritten)anzubieten. Der Kunde kann jederzeit mittels schriftlicherErklärung an die Herausgeberin auf die Zustellung vonAngeboten gemäss dieser Ziffer 11.6 verzichten.

11.7 Für Ziff. 11.5 und 11.6 hiervor kann dieHerausgeberin insbesondere Angaben zum Kunden,seiner/-n Karte/-n sowie Details derKartentransaktionen und allfälliger Neben- oderZusatzleistungen (z.B. Loyalty-Programme) bearbei-ten und Kunden-, Konsum- und Transaktionsprofile(«Kundenprofile») erstellen und auswerten.

11.8 Die Herausgeberin ist berechtigt, Dritte in derSchweiz oder im Ausland zu beauftragen für dieAbwicklung einzelner oder sämtlicher Dienst-leistungen aus der Vertragsbeziehung (z.B. Antrags-prüfung, Vertragsabwicklung, Kommunikationmit dem Kunden, Abwicklung von Loyalty-Programmen), zur Erstellung von Kundenprofilen, zuTestzwecken und Versand von Angeboten undInformationen gemäss Ziff. 11.6. Der Kunde ermäch-tigt die Herausgeberin, solchen Dritten die zur sorg-fältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben nöti-gen Daten auch weltweit ins Ausland weiterzuleiten.Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einver-standen, dass ins Ausland übermittelte Daten unterUmständen keinen oder keinen dem schweizerischen Recht

gleichwertigen Schutz geniessen.

11.9 Die Herausgeberin ist befugt, diesesVertragsverhältnis oder einzelne Rechte bzw.Pflichten daraus auf Dritte (wie z.B.Finanzierungsgesellschaften im Zusammenhang mitForderungsverbriefungen (Securitisation) oderInkassofirmen) im In- und Ausland zu übertragenbzw. zur Übertragung anzubieten und darf diesen mitdem Vertragsverhältnis zusammenhängende Datenim erforderlichen Umfang (einschliesslich DueDiligence) zugänglich machen. Die Übertragungschliesst das Recht zur Weiterübertragung im In- undAusland mit ein.

11.10Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass einVorgehen gemäss Ziff. 11.1–11.9 dazu führen kann,dass Dritte Kenntnis von seiner Geschäftsbeziehungzur Herausgeberin erlangen, und entbindet dieHerausgeberin diesbezüglich ausdrücklich von einerallfälligen Geheimhaltungspflicht. Zudem entbindetder Kunde die Herausgeberin von einer allfälligenGeheimhaltungspflicht, soweit dies zur Wahrungberechtigter Interessen erforderlich ist, insbesonderebei vom Kunden gegen die Herausgeberin eingeleitetengerichtlichen Schritten, zur Sicherung der Ansprüche derHerausgeberin und der Verwertung von Sicherheiten desKunden oder Dritter sowie bei Vorwürfen des Kunden gegendie Herausgeberin in der Öffentlichkeit oder gegenüberBehörden des In- und Auslandes.

11.11Die Herausgeberin ist berechtigt, aber nicht ver-pflichtet, Gespräche und andereKommunikationsformen mit dem Kunden zu Beweis-und Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen undaufzubewahren.

11.12 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dieHerausgeberin keine Bank ist und die Kartenbeziehungsowie damit zusammenhängende Informationen daher nichtden Bestimmungen betreffend das Bankgeheimnis unterste-hen.

12. Kommunikation und Kundendienst12.1 Der Kunde und die Herausgeberin können sich, wodies von der Herausgeberin vorgesehen ist, elektronischerKommunikationsmittel (z.B. E-Mail, SMS/MMS, Internet)bedienen. Die Herausgeberin behält sich vor, dieVerwendung elektronischer Kommunikationsmittel, insbe-sondere für die Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B.Adressmutationen, Zahlungsartwechsel, Kündigungen oderKartensperren) und Dienstleistungen via Internet («Online-Services»), von einer separaten Ermächtigung abhängig zumachen.

12.2 Die Herausgeberin ist berechtigt, dem KundenBetrugswarnungen, Hinweise auf Limitenüberschreitungen,etc. per SMS oder in anderer geeigneter Form zukommen zulassen.

12.3 Für gemäss Ziff. 12.1 und 12.2 übermittelte Datenübernimmt die Herausgeberin keine Gewähr für Richtigkeit,Vollständigkeit und Übertragungsdauer.

12.4 Mit dem Zugriff auf eine Website der Herausgeberinanerkennt der Kunde die anwendbaren Nutzungsbedin-gun-gen und die Hinweise zum Datenschutz der jeweiligenWebsite (Privacy Policy) als verbindlich.

12.5 Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit einerKarte bzw. dem Vertragsverhältnis mit der Herausgeberin(insbesondere auch für Kartensperrungen) steht demKunden der Kundendienst der Herausgeberin unter der aufder Monatsrechnung kommunizierten Nummer und Adressezur Verfügung.

13. Weitere Bestimmungen (inkl. anwendbaresRecht und Gerichtsstand)

13.1 Das Vertragsverhältnis aus diesen AGB unterstehtschweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisions-rechts und von Staatsverträgen.

13.2 Ist der Kunde Konsument und hat Wohnsitz in derSchweiz, sind für sämtliche Streitigkeiten aus diesemVertragsverhältnis die Gerichte an seinem Wohnsitz zustän-dig. Der Kunde kann jedoch auch am Sitz der Herausgeberinklagen. Für alle anderen Kunden ist Erfüllungs- undBetreibungsort sowie ausschliesslicher GerichtsstandHorgen. Die Herausgeberin kann jedoch ihre Rechte auchvor jeder anderen zuständigen Behörde und vor jedem ande-ren zuständigen Gericht geltend machen. Vorbehalten blei-ben zwingende gesetzliche Bestimmungen des SchweizerRechts.

13.3 Diese AGB ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwi-schen der Herausgeberin und dem Kunden betreffendKarten. Die Herausgeberin behält sich die jederzeitigeÄnderung dieser AGB (inkl. der Gebühren nach Ziff. 4) sowieder Verwendungs-möglichkeiten der Karte (inkl. kartenbezo-gener Dienstleistungen) vor. Änderungen werden demKunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und gel-ten als genehmigt, sofern die Karte nicht auf einen Terminvor Inkrafttreten der Änderung gekündigt wird. Sofern nichtanders von der Herausgeberin vermerkt, regeln diese AGB(inkl. möglicher Änderungen) auch zukünftige Kartenbezie-hungen (z.B. Upgrades).

13.4 Der Zusatzkarteninhaber bevollmächtigt denHauptkarteninhaber, alle die Zusatzkarte betreffendenErklärun-gen mit Wirkung auch für den Zusatzkarteninhaberabzugeben und entgegenzunehmen.

II. Ergänzende Bestimmungen für Kreditkarten, nicht Chargekarten

14. Feste AusgabenlimitenDie von der Herausgeberin festgesetzten Ausgabenlimitengelten jeweils für die Hauptkarte und Zusatzkarten zusam-men. Für mehrere Karten, die als Paket (Bundle) herausge-ben werden, kann die Herausgeberin eine Ausgabenlimite(Globallimite) festlegen. Ausgabenlimiten können von derHerausgeberin jederzeit ohne Angabe von Gründen geändertwerden. Ausstehende Kreditkartenforderungen reduzierenfestgesetzte Ausgabenlimiten in ihrem Umfang. Der Kundedarf die Karte nur innerhalb der festgesetztenAusgabenlimite nutzen. Bei Überschreitung vonAusgabenlimiten kann die Herausgeberin die geschuldetenBeträge sofort einfordern.

15. Teilzahlungsoption (Kreditvereinbarung)Für Kreditkarten kann von der Herausgeberin eineTeilzahlungsoption gewährt werden.

Version 07/2015

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SC492ConsASt001

7Ort/Datum Unterschrift Hauptkarten-Inhaber

7

7Ort/Datum Unterschrift Zusatzkarten-Antragsteller

7

7 – Unterschrift

Zusatzkarten-Antragsteller:

Schweizer Staatsangehörige: Zwingend echtheitsbestätigte Kopie* (Datum, Unterschrift, „Original eingesehen“, Name und Stempel eines Kundenberaters der Credit Suisse) eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis mit erkennbarem Bild, Unterschrift, Ausstellort und Ausstelldatum) beilegen. Beidseitige Kopie: Vor- und Rückseite. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz Schweiz: Zwingend echtheitsbestätigte Kopie* (Datum, Unterschrift, „Original eingesehen“, Name und Stempel eines Kundenberaters der Credit Suisse) eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Schweizer Führerausweis, Schweizer Ausländerausweis mit erkennbarem Bild, Unterschrift, Ausstellort und Ausstelldatum) beilegen. Beidseitige Kopie: Vor- und Rückseite.

*Hinweis: Als Ersatz für eine physische echtheitsbestätigte Ausweiskopie können sie auch bequem die kostenlose Video-Identifikation durchführen (es könnenTelefon- und Internetkosten anfallen). Gehen Sie dazu auf www.swisscard.ch/aml. Zusätzlich eine physische Kopie ihres Ausweises einreichen.

Hat der Hauptkarten-Inhaber den Antrag unterschrieben?

Hat der Zusatzkarten-Antragsteller den Antrag unterschrieben?

Haben Sie alle Felder ausgefüllt?

8 – Haben Sie an alles gedacht?

1710

7/04

-17/

JSMA/Z

KA_B

onviva

Swisscard AECS GmbH, Postfach 227, CH-8810 Horgen, www.swisscard.chCredit Cards issued by Swisscard AECS GmbH

!

Bitte drucken Sie den Kartenantrag nur über diesen Druck-Button aus.

fend Produkte- und Kartentyp liefern,– Marketingzwecke der Credit Suisse: Um mir weitereProdukte und Dienstleistungen der Credit Suisse anzu-bieten, kann die Herausgeberin der Credit Suisse wäh-rend der Dauer des Banking Pakets den Kartentyp, diekumulierten Umsatzzahlen und die Anzahl Transaktionenübermitteln,

– Berechnung von Vermittlungs- und Bestandesprovisionen(vgl. unten): Die Herausgeberin kann der Credit Suissewährend der Dauer des Banking Pakets den Kartentyp,die kumulierten Umsatzzahlen und die AnzahlTransaktionen übermitteln,

– Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen undAuflagen, von Bestimmungen und Auflagen zur Be-kämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzie-rung, einschliesslich der Abklärung von damit zusam-

menhängenden Rechts- und Reputationsrisiken im Sinneder GwV-FINMA, nationaler oder internationalerSanktionsmassnahmen oder anderer gesetzlicher oderregulatorischer Bestimmungen und Auflagen oder inter-ner Compliance-Vorschriften.

Ich entbinde einerseits die Herausgeberin im obenerwähnten Umfang von Geheimhaltungspflichten,und andererseits die Credit Suisse im oben erwähn-ten Umfang vom Bankgeheimnis und anderenGeheimhaltungspflichten. Diese Ermächtigung erlischtnicht mit dem Tod, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oderdem Konkurs des Antragstellers. Credit Suisse vermitteltKarten bzw. bargeldlose Zahlungsmittel für die Heraus-geberin. Auch der vorliegende Kartenantrag wird durch dieCredit Suisse an die Herausgeberin vermittelt. Credit Suisse

nimmt im Rahmen dieser Vermittlung und der vermitteltenVertragsbeziehung lediglich Aufgaben für die Herausgebe-rin wahr, auch im unmittelbaren Kontakt mit mir und z.B.auch in Form von Service- bzw. Beratungsdienstleistungen,die mir gegenüber erbracht werden. Ich nehme zurKenntnis, dass die Credit Suisse dabei stets und aus-schliesslich im Auftrag der Herausgeberin und nicht in mei-nem Auftrag handelt (Ausnahme: Aufgaben, welche CreditSuisse darüber hinaus aufgrund einer ausdrücklich von mirerteilten Vollmacht in meinem Auftrag ausführt), und dassdie Herausgeberin der Credit Suisse für diese LeistungenVermittlungs- und Bestandesprovisionen leistet bzw. leistenkann.

Version 07/2015

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Was ist eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie?

Wo erhalten Sie eine Echtheitsbestätigung?

In der Schweiz:

• Bei Ihrem Kundenberater der CreditSuisse bzw. in jeder Credit SuisseFiliale in der Schweiz

• Notar oder eine öffentliche oder amtlicheStelle, (z.B. Gemeindekanzleien, Einwohner-kontrollen, Gerichte)

• Schweizerische Post• SBB-Schalter (Change- oder Western- Union-Schalter)• Im schweizerischen Anwaltsregister

aufgeführte Anwälte

Im Ausland:

• Eine ausländische Niederlassung oder Ver-tretung für Kunden der Credit Suisse AG

• Ein Notar oder eine amtliche Stelle(z.B. Gerichte, Botschaften)

• Finanzintermediär (z.B. Bank) mit Sitz imAusland, der einer dem schweizerischenGeldwäschereigesetz gleichwertigen Aufsicht untersteht

Das Original der Echtheitsbestätigung senden Sie bitte zusammen mit dem Zusatzkarten-antrag per Post an: Swisscard AECS GmbH, JSON, Postfach 227, 8810 Horgen.

Eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie erhalten Sie bei einer der unten aufgeführten Stellen.

* Es können Telefon- und Internetkosten anfallen.

Mehr Informationen zur Video-Identifikation finden Sie hier: www.swisscard.ch/aml

NEU: online mittels Video-Identifikation.Mit der kostenlosen* Video-Identifikation unseres externen Dienstleisters (Swisscom) können Sie sich schnell, einfach und sicher von zu Hause aus oder von unterwegs (auch im Ausland) per Video gespräch identifizieren lassen. Ganz bequem und unabhängig von den üblichen Schalteröffnungszeiten. Ein Swisscom-Mitarbeiter prüft und bestätigt online, mittels neuster Technologie, die Echtheit Ihres Ausweises. Zusätzlich benötigen wir eine physische Kopie Ihres Ausweises – diese bitte ebenfalls dem Zusatzkartenantrag beilegen.Sie benötigen hierfür:

• gültigen Passoder

• gültige ID

• videofähiges Endgerät (z.B. Smartphone,PC/Laptop mit Webcam)

• Mobiltelefon (Empfang der TAN via SMS)• Internetverbindung

Wir benötigen zwingend eine gut lesbare Kopie ab dem Original eines gültigen amtlichen Ausweises (z.B. Führerausweis, Pass, ID, Ausländerausweis) mit einer Bestätigung (Unterschrift) von einer zur Ausstellung von Echtheitsbestätigungen befugten Stelle (im Original).

leserliche Kopie ü

Beispiel einer gültigen «echtheitsbestätigten Ausweiskopie»

üORIGINAL EINGESEHEN

MUSTERBANKMUSTERDORF

Name/Vorname

Datum

Unterschrift

Firmenstempel

Hans Muster

1.3.2016

Vermerk vorhanden ü

Stempel und Unterschrift im Original ü

Beispiel einer ungültigen «echtheitsbestätigten Ausweiskopie»

xMUSTERBANKMUSTERDORF

Name/Vorname

Datum

Unterschrift

Firmenstempel

Hans Muster

1.4.2009

unleserliche Kopie

Vermerk fehlt

Stempel und Unterschrift nicht im Original

Swisscard AECS GmbH • Postfach 227 • CH-8810 Horgen • www.swisscard.ch/aml • Cards, issued by Swisscard AECS GmbH 1634

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oder