Definition Privatrechtlich und Hoheitlich Verwaltungsakt Beispiele des Verwaltungsaktes Instanzen Erläuterung der Instanzen Instanzenzug Quellen
Verwaltungsgerichtsverfahren dient der Überprüfung staatlichen Handelns
Einzelner Bürger soll vor fehlerhafter Ausübung staatlicher Gewalt geschützt werden
Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung kann privatrechtlich oder hoheitlich sein
Privatrechtlich: Verhältnis der Gleich- ordnung
Käufer und Verkäufer stehen sich auf gleicher Ebene gegenüber
Hoheitlich: Verhältnis der Über- und Unterordnung
Staat steht über dem Bürger Hoheitsakt -> eine Anordnung die der Staat
von oben herab (hoheitlich) beschließt
1. … jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
2. die eine Behörde3. zur Regelung eines Einzelfalles4. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
trifft und5. die auf unmittelbare Rechtswirkung
nach außen gerichtet ist,
bezeichnet man als VERWALTUNGSAKT.
Erteilung einer Baugenehmigung
Ernennung eines Beamten
Erlass eines Hundesteuer- oder Rentenbescheides
Zulassung zum Rechtsanwalt
Verwaltungsgerichte 1. Instanz entscheidet durch Kammern
Besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern
Oberverwaltungsgerichte entscheiden durch Senate über Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile der 1. Instanz sowie über Beschwerden
i.d.R. besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Rrichten
Bundesverwaltungsgerichte entscheiden in Senaten über Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der 1. oder 2. Instanz sowie über Sprungrevision der Verwaltungsgerichte
Senate besetzt mit 5 Berufsrichtern
Berufung: Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile des 1. Rechtszuges zur
Verfügung steht ist in allen Gerichtszweigen, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit,
vorgesehen Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils sowohl in rechtlicher als auch
tatsächlicher Hinsicht
Revision führt lediglich zu einer Überprüfung des angefochtenen Urteils auf
Rechtsfehler hin
Sprungrevision kann anstatt der Berufung eingelegt werden besondere Voraussetzungen:
schriftliche Einwilligung des Gegners gerichtliche Zulassung (durch das Revisions- oder das erstinstanzliche Gericht) Binnen 1 Monat nach Zustellung des Urteils an das Revisionsgericht
Ehrenamtlicher Richter Berufsrichter
Kammern
Senate
Senate
Berufung
Revision
Sprung-revision
Buch: Recht für Wirtschaft und Verwaltung
Internet: Wikipedia.de Valuenet.de Berlin-Recht.de
Rechtsanwalt: Dr. Andreas Schneider