Genehmigungsantrag
gemäß § 16 BImSchG
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Ramm Ingenieur GmbH
4244_Kap. 0.3_Kurzbeschreibung Seite 1 von 21
0.3 Kurzbeschreibung gemäß § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
Betreiber: INNOVATHERM
Gesellschaft zur innovativen Nutzung von Brennstoffen mbH
Frydagstraße 47
44536 Lünen
Anlage: INNOVATHERM
Gesellschaft zur innovativen Nutzung von Brennstoffen mbH
Frydagstraße 47
44536 Lünen
Berichtsverfasser: Ramm Ingenieur GmbH
Zamenhofstr. 12
42109 Wuppertal
Projekt Nr.: 4244
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Inhaltsverzeichnis
0.3.1 Vorstellung des Unternehmens ................................................................................................ 3
0.3.2 Standort .................................................................................................................................... 3
0.3.2.1 Standort der Anlage .................................................................................................................. 3
0.3.2.2 Bauplanerische Beurteilung ...................................................................................................... 4
0.3.2.3 Flächenbedarf ........................................................................................................................... 5
0.3.3 Überblick über die bestehende Anlage zur Klärschlammverbrennung .................................... 5
0.3.3.1 Abfallannahme, Abfallbevorratung und Vorlagebehälter (1-3) ................................................ 5
0.3.3.2 Der Wirbelschichtofen (4) ......................................................................................................... 6
0.3.3.3 Wärmenutzung und Stromerzeugung (5 und 6) ....................................................................... 7
0.3.3.4 Die Rauchgasreinigung (7-12) ................................................................................................... 8
0.3.4 Beantragte Maßnahmen ........................................................................................................... 10
0.3.5 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 12
0.3.5.1 Luftreinhaltung ......................................................................................................................... 12
0.3.5.2 Gerüche ..................................................................................................................................... 13
0.3.5.3 Geräusche ................................................................................................................................. 13
0.3.5.4 Erschütterungen ....................................................................................................................... 14
0.3.6 Gewässerschutz ........................................................................................................................ 14
0.3.7 Störfallverordnung (12. BImSchV) ............................................................................................ 14
0.3.8 Zusammenfassung des Umweltverträglichkeits-Prüfung Berichtes ......................................... 15
0.3.9 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ........................................................................................ 17
0.3.10 Inhaltsverzeichnis des Antrages nach § 16 BImSchG ................................................................ 18
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0.3.1 Vorstellung des Unternehmens
Die INNOVATHERM Gesellschaft zur innovativen Nutzung von Brennstoffen mbH betreibt
am Standort Frydagstraße 47 in 44536 Lünen eine Klärschlammverbrennungsanlage zur
nachhaltigen Entsorgung extern angelieferter kommunaler und industrieller Klärschlämme
sowie flüssiger Abfälle. Sie wurde 1995 gegründet und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft
der BETREM Emscherbrennstoffe GmbH. Seit 1997 betreibt INNOVATHERM in Lünen eine
Wirbelschichtverbrennungsanlage für kommunale und industrielle Klärschlämme. Mit Inbe-
triebnahme einer Tankanlage im Jahr 2009 kommen auch flüssige Abfallstoffe zum Einsatz.
Im größten Wirbelschichtofen Europas werden jährlich bis zu 265.000 Tonnen Abfälle
thermisch verwertet oder beseitigt. In der Dampfturbine wird elektrische Energie erzeugt.
INNOVATHERM versorgt damit die eigene An-
lage und eine benachbarte Kohlemahlanlage
mit Strom. Der größte Anteil wird in das
Stromnetz der Stadtwerke Lünen GmbH einge-
speist.
Kunden der INNOVATHERM sind Entsorgungs-
unternehmen, Wasser- und Abwasserverbände
und Industrieunternehmen aus den unter-
schiedlichsten Branchen wie Pharma, Chemie
und Metallverarbeitung.
Der Erfolg der INNOVATHERM beruht auf der Wirtschaftlichkeit und der Zuverlässigkeit ih-
rer Verbrennungsanlage, dem starken Gesellschafter, den langjährigen Vertragspartnern
sowie den engagierten Mitarbeitern.
0.3.2 Standort
0.3.2.1 Standort der Anlage
Die Anlage befindet sich in der Frydagstraße 47 in 44536 Lünen, Kreis Unna, Gemarkung
Lippholthausen, Flur 1, Flurstücke 195, 196, 611, 1056, 1060, 1061 und 1062. Nach dem
Abbildung 1: Fotographische Darstellung der Anlage
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Flächennutzungsplan der Stadt Lünen mit der 4. Änderung mit dem Stand November 2009
befindet sich das Betriebsgelände in einem nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ausgewiesenem In-
dustriegebiet (GI).
In nördlicher Richtung befindet sich ebenfalls ein nach dem Flächennutzungsplan ausgewie-
senes Industriegebiet. In südlicher Richtung befinden sich zum einen eine landwirtschaftlich
genutzte Fläche, eine Grünfläche sowie ein dahinter liegendes Gewerbegebiet. Diese wer-
den von dem Datteln-Hamm-Kanal vom Betriebsgelände getrennt. Weiterhin durchläuft die
Richtfunkschneise Lünen – Bergkamen den nordöstlichen Teil des Betriebsgeländes. Eine
Störung des Richtfunks ist durch die geplante Bebauung aufgrund der geringen Höhe nicht
zu erwarten.
Abbildung 2: Luftbildaufnahme Standort INNOVATHERM (Frydagstraße 47 in 44536 Lünen)
0.3.2.2 Bauplanerische Beurteilung
Weiterhin besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 61 „Frydagstraße“ 1. Änderung
vom 18.03.1983) für das Betriebsgelände der INNOVATHERM. Das Betriebsgelände befindet
sich nach dem o.g. rechtskräftigen Bebauungsplan in einem ausgewiesenen Industriegebiet.
Das geplante Vorhaben ist planungsrechtlich gemäß den textlichen Festsetzungen zulässig.
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0.3.2.3 Flächenbedarf
Durch die Errichtung des neuen Gebäudes, des LKW-Verladeplatzes und der neuen Zufahrt
zum Werksgelände wird eine Fläche von maximal 7.675,3 m² zusätzlich versiegelt. Die ver-
siegelte Fläche befindet sich ausschließlich auf dem bestehenden Betriebsgelände.
0.3.3 Überblick über die bestehende Anlage zur Klärschlammverbrennung
Die bestehende Anlage zur Klärschlammverbrennung kann in 12 Bereiche unterteilt wer-
den. Die einzelnen Bereiche können der folgenden Abbildung entnommen werden.
Abbildung 3: Überblick über die Bestandanlage
0.3.3.1 Abfallannahme, Abfallbevorratung und Vorlagebehälter (1-3)
Wöchentlich werden ca. 5.000 t Brennstoffe angeliefert. Diese setzen sich zusammen aus
den stichfesten Brennstoffen (konfektionierter Brennstoff auf Klärschlammbasis und me-
chanisch entwässerte Klärschlämme), den thermisch getrockneten Klärschlämmen und den
flüssigen Abfällen auf wässriger Basis.
Die stichfesten Brennstoffe werden in die beiden Einschüttgruben entladen, durch mecha-
nische Austragsvorrichtungen ausgetragen und über zwei Steilförderer den drei Schlammsi-
los mit je 750 m³ Volumen zugeführt. Die vollgetrockneten, rieselfähigen Klärschlämme
werden in Silofahrzeugen angeliefert und pneumatisch in das explosionsgeschützte Tro-
ckengutsilo mit 750 m³ Fassungsvermögen gefördert. Die so bevorrateten Brennstoffe wer-
den aus den Silos durch mechanische Austragsvorrichtungen abgezogen, teilweise einem
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Mischer zugeführt und durch zwei Steilförderer zu den zwei Vorlagebehältern transportiert.
Aus den Vorlagebehältern transportieren Schneckenförderer den Brennstoff weiter zu den
zwei Wurfbeschickern des Wirbelschichtofens.
Abbildung 4: Die Brennstoffannahme, -lagerung und -mischung
Die flüssigen Abfälle werden in Tankfahrzeugen angeliefert und mittels Pumpen in zwei
Tanks mit je 60 m³ Volumen gepumpt. Aus den Tanks wird durch Rohrleitungen in Richtung
Wirbelschichtofen gepumpt. Ein Teilstrom wird in den Schneckenförderern zum Brennstoff
zugegeben und verbessert die Förderbarkeit, ein zweiter Teilstrom wird direkt oberhalb des
Wirbelbettes in den Wirbelschichtofen dosiert.
0.3.3.2 Der Wirbelschichtofen (4)
Das über die Wurfbeschicker in den Wirbelschichtofen eingetragene Brennstoffgemisch
wird im Temperaturbereich zwischen 850 °C und 950 °C verbrannt. Die Feuerungswärme-
leistung beträgt 37 MW.
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Die Wirbelschichtfeuerung eignet sich besonders gut für Klärschlamm und andere niederka-
lorische Brennstoffe. Die Verbrennungsluft wird durch den Anströmboden gleichmäßig ver-
teilt in die feinkörnige Wirbelschicht geblasen. Der sich dabei einstellende intensive Gas-
Feststoffaustausch stellt eine vollständige Verbrennung sicher. Die gestufte Verbrennungs-
luftführung führt zu niedrigen Kohlenstoffmonoxid (CO) und Stickstoffoxid (NOX)-Werten.
Abbildung 5: Wirbelschichtofen
Der Brennstoff verweilt so lange im Wirbelbett, bis er ausgebrannt ist und in Form von fei-
ner Asche mit dem Rauchgas ausgetragen werden kann. Nur ein kleiner Teil der Asche wird
als Bettasche ausgetragen. Das Rauchgas verlässt die Nachbrennzone nach einer Verweil-
zeit von mindestens 2 Sekunden. Die Temperatur in der Nachbrennzone beträgt mindes-
tens 850 °C.
0.3.3.3 Wärmenutzung und Stromerzeugung (5 und 6)
Das bei der Verbrennung entstehende Rauchgas wird zur Wärmenutzung dem Dampfkessel
zugeführt. Hier wird einerseits das Rauchgas auf ca. 220 °C abgekühlt und andererseits
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Dampf erzeugt: 41 Tonnen pro Stunde mit 40 bar und 400 °C. Die Dampfturbine nutzt den
Dampf und treibt den Generator an, der ca. 8,5 MW Strom erzeugt. Der Dampf kondensiert
anschließend im Kondensator. Das Kondensat wird gereinigt, in den Kessel-
Speisewasserbehälter gepumpt und durch die Kesselspeisepumpen erneut dem Kessel zu-
geführt.
Im Kondensator wird die durch die Kondensation des Dampfes freiwerdende Wärmemenge
an das im Kreislauf geführte Kühlwasser übertragen und dann über einen Zellenkühler an
die Umgebungsluft abgegeben.
Abbildung 6: Wärmenutzung und Stromerzeugung
0.3.3.4 Die Rauchgasreinigung (7-12)
Die 5-stufige Rauchgasreinigung stellt sicher, dass die Grenzwerte der 17. BImSchV sicher
eingehalten und unterschritten werden. Sie besteht im Wesentlichen aus:
•Elektrofilter zur Rauchgasentstaubung
•Sprühabsorber zur Rauchgasvorbehandlung und Abwassereindampfung
•Gewebefilter zur Sprühproduktabscheidung
•2-stufige Rauchgaswäsche
Die mit dem Rauchgas aus dem Wirbelschichtofen ausgetragene Flugasche wird im Hori-
zontalkessel und im Elektrofilter abgeschieden, ausgetragen und zum Aschesilo gefördert.
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Abbildung 7: Rauchgasreinigungsanlage Außenansicht
Das im Elektrofilter entstaubte Rauchgas wird im nachfolgenden Sprühabsorber gekühlt.
Die Zugabe von Kalkmilch bewirkt eine Vorabscheidung von Chlorwasserstoff (HCl), Fluor-
wasserstoff (HF) und Schwefeldioxid (SO2). Zur Dioxin-, Furan- und Quecksilberabscheidung
wird Aktivkohle in den Sprühabsorber dosiert. Zur Quecksilberabscheidung wird zusätzlich
eine Polysulfidlösung dosiert.
Abbildung 8: Schornstein der Wirbelschichtfeuerung
Im Gewebefilter werden die festen Reaktionsprodukte der Schadstoffe abgeschieden und
der Staubgehalt weiter reduziert. Dieses Gemisch, auch Sprühprodukt genannt, wird aus
dem Sprühabsorber und Gewebefilter ausgetragen und in das Sprühproduktsilo gefördert.
Das vorgereinigte Rauchgas wird in einem Wärmetauscher weiter gekühlt. In der nachfol-
genden 2-stufigen Rauchgaswäsche werden die restlichen Schadstoffe, insbesondere
Schwefeldioxid (SO2)und Chlorwasserstoff (HCl) abgeschieden.
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Die bei der SO2-Abscheidung entstehende Gipssuspension wird gewaschen und entwässert.
Der entwässerte Gips wird bis zum Abtransport im Gipssilo gelagert.
Das gereinigte und wasserdampfgesättigte Rauchgas wird in einem Wärmetauscher wieder
aufgeheizt und dann mit Hilfe des Saugzuggebläses über den Kamin in die Atmosphäre ent-
lassen.
0.3.4 Beantragte Maßnahmen
Die neue Klärschlammverordnung von 2017 (AbfKlärV) schreibt bis auf wenige Ausnahmen
die Rückgewinnung des in den kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphors zwin-
gend vor. Die Klärschlammverbrennung ist im Sinne der AbfKlärV eine Vorbehandlung zur
Phosphorrückgewinnung. Der Phosphor aus dem Klärschlamm wird in der Verbrennungsa-
sche aufkonzentriert und kann mit speziellen Verfahren aus dieser Asche zurückgewonnen
werden. Um diese Rückgewinnung möglichst wirtschaftlich und effektiv durchführen zu
können, ist eine Verdünnung der Klärschlammasche mit anderen phosphorarmen Aschen
möglichst zu vermeiden. Somit ist auch die Zugabe von Zuschlagstoffen zur Heizwertanhe-
bung, seien es Kohle oder heizwertreiche Abfälle, zu vermeiden. Durch die Erneuerung der
AbfKlärV, des Düngegesetzes sowie der Düngeverordnung ist zu erwarten, dass die Menge
an Klärschlämmen, die einer gesicherten Entsorgung über die Verbrennung zugeführt wer-
den müssen, weiterhin zunimmt.
Damit stellen sich vollkommen neue Anforderungen an den Betrieb der INNOVATHERM, um
die sich daraus ergebenen Vorgaben und den größeren Mengen an kommunalen Klär-
schlämmen energetisch sinnvoll zu entsorgen, welche infolge der Änderungen und Modifi-
kationen in der AbfKlärV am Markt verfügbar werden.
Es ist Stand der Technik, den Heizwert des Klärschlamms durch eine Trocknung soweit zu
erhöhen, dass ein selbstgängiger Verbrennungsprozess auch ohne Zugschlagstoffe gewähr-
leistet wird.
Die geplanten Trocknungskapazitäten sollen gewährleisten, dass die INNOVATHERM auch
bei ausschließlichem Einsatz von entwässertem Klärschlamm weiterhin die Vollauslastung
der Verbrennungsanlage realisieren kann.
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Die bestehende Verbrennungsanlage soll dahin gehend erweitert werden, dass niederkalo-
rischer Klärschlamm durch Trocknung vor Ort soweit aufbereitet werden kann, dass die da-
raus resultierende Heizwerterhöhung eine selbstgängige Verbrennung dieser Schlämme
ermöglicht.
Mit dem anstehenden Antrag nach § 16 BImSchG sollen diese Veränderungen umgesetzt
werden. Inhalt des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammtrock-
nungsanlage mit Nebeneinrichtungen.
Es wird eine Genehmigung gemäß § 16 BImSchG beantragt. Gegenstand des Antrages sind
folgende Maßnahmen:
• Errichtung und Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage in zwei Ausbaustufen
• Ausbaustufe: 3 Trocknungslinien, Schlammannahme 240.000 t/a mit ca. 30 % Tro-
ckensubstanz, Wasserverdampfung ca. 120.000 t/a
• Endausbau: 6 Trocknungslinien, Schlammannahme 480.000 t/a mit ca. 30 % Tro-
ckensubstanz, Wasserverdampfung ca. 240.000 t/a
• Errichtung und Betrieb eines Bunkergebäudes mit einem Stapelvolumen von insge-
samt 5.400 m³. (Ausbaustufe 1: 2.700 m³, Endausbau: 5.400 m³)
• Errichtung und Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage in Form eines 2-stufigen Ab-
luftwäschers (mit der dazugehörigen Emissionsquelle bei Stillstand der Verbren-
nungsanlage)
• Errichtung und Betrieb von Fördereinrichtungen zum Transport des teilgetrockne-
ten Schlammes zur Verbrennung
• Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage für das Brüdenkonden-
sat aus der Trocknung
• Umbau des Wasser-Dampf-Kreislaufes, um die Trockner mit Dampf zu versorgen
und das Kondensat zurückzuführen
• Errichtung und Betrieb eines neuen Vorlagesilos und eines Wurfbeschickers, um
den teilgetrockneten Klärschlamm in den Wirbelschichtofen zu dosieren
• Verlagerung des Sandsilos aus dem Kesselhaus, um Platz für das neue Klärschlamm-
Vorlagesilo zu schaffen
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• Errichtung und Betrieb einer adiabaten Trockenkühlanlage mit einem geschlosse-
nen Kühlkreislauf
• Verlagerung von Chemikalientanks aus der Bestandshalle außerhalb des Gebäudes
der neuen Klärschlammtrocknungsanlage
• Errichtung und Betrieb eines neuen Regenklär- und Regenrückhaltebeckens
Aufgrund der Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sind folgende weitere Maßnah-
men geplant:
• Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen gemäß § 63 BauO NRW
o Errichtung und Betrieb einer Halle für die Trocknungsanlagen
o Errichtung und Betrieb von 4 Chemikalientanks mit je 30 m³
o Errichtung und Betrieb eines neuen Regenklär- und Regenrückhaltebeckens
o Errichtung und Betrieb einer adiabaten Trockenkühlanlage
o Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage
• Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur baulichen Veränderung von öffentli-
chen Verkehrsflächen im Bereich der Überfahrt
• Wasserrechtlicher Antrag gemäß § 60 WHG zur Errichtung und Betrieb einer Ab-
wasserbehandlungsanlage (Brüdenkondensatbehandlung)
• Wasserrechtlicher Antrag auf Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG in Verbindung
mit § 58 LWG NRW zur Einleitung des gereinigten Brüdenkondensates
0.3.5 Immissionsschutz
0.3.5.1 Luftreinhaltung
Die Abluft der Klärschlammtrocknungsanlage kann luftverunreinigende Schadstoffe enthal-
ten. Im Rahmen einer Luftschadstoffausbreitung der gesamten Anlage wurden die Luft-
schadstoffe modelliert und bewertet. Durch die Prognose über die Ausbreitung von Luft-
schadstoffen wurde nachgewiesen, dass durch die von der Anlage ausgehenden Luftschad-
stoffemissionen keine relevanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt ausüben.
Die Durch die TA Luft vorgeschriebenen Grenzwerte sind in der folgenden Tabelle 1 aufge-
führt.
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Tabelle 1: Auszug aus den Grenzwerten EO2 gemäß TA Luft (2002) Nr. 5.4.8.10.2
Parameter Grenzwert
Gesamtstaub 10 mg/m³
Organische Stoffe (CGes) 20 mg/m³
Gasförmige anorganische Chlorverbindungen (HCl) 20 mg/m³
Ammoniak (NH3) 20 mg/m³
Geruchsintensive Stoffe
Gem. TA Luft 500 GE/m³
Hier: 50 GE/m³ für 8760 h/a bzw.
300 GE/m³ für 1008 h/a
0.3.5.2 Gerüche
Im Rahmen der Antragsstellung wurden die Geruchsimmissionen, die durch den Betrieb der
geplanten Klärschlammtrocknungsanlage verursacht werden, ermittelt und beurteilt.
Die Geruchsausbreitungsrechnung zeigt, dass an allen umliegenden Immissionsaufpunkten
die Immissionsgrenzwerte unterschritten werden. Weiterhin liegen sämtliche Ge-
ruchsimmissionen unterhalb der Irrelevanzschwelle.
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchsimmissionen sind demnach ausgeschlossen.
0.3.5.3 Geräusche
Bei der Errichtung der Trocknungsanlage werden zusätzliche Schallquellen auf dem Be-
triebsgelände entstehen, welche die Geräuschsituation in der Nachbarschaft beeinflussen
können. Durch eine Schallausbreitungsrechnung wurden die Geräuscheinwirkungen der Zu-
satzbelastungen auf die Wohnnachbarschaft ermittelt und beurteilt.
Die Immissionsrichtwerte (Tabelle 2) werden durch die entstehende Zusatzbelastung unter-
schritten. Eine Immissionsrichtwertüberschreitung an den Immissionsaufpunkten ist durch
den Betrieb der geplanten Trocknungsanlage ausgeschlossen.
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Tabelle 2: Immissionsorte und Immissionsrichtwerte
IP-Nr. Lage / Bezeichnung Planungsrechtlicher Sta-
tus, gemäß Tabelle 2
gebietsbezogene Immissions-richtwerte in dB(A)
tags nachts
IP1 Pierbusch 20 GE1 65 50
IP2 Pierbusch 30 GE1 65 50
IP3 Pierbusch 40 GE1 65 50
IP4 In den Telgen 30 GE2 65 50
IP5 Frydagstraße 23 GI3 70 70
IP6 Tockhausen 5a MI4 60 45
IP7 Wilbringen 1 MI4 60 45
IP8 Stellenbachstraße 9 WA5 55 40
IP9 Im Loh 7 MI4 60 45
IP10 Frydagstraße 36 GI3 70 701 Bebauungsplan Lünen Nr. 157 “Im Berge Ost” (s. Kapitel 3.12) 2 Bebauungsplan Lünen Nr. 158 „Gewerbegebiet In den Telgen“ 1. Änderung (s. Kapitel 3.13) 3 Stadt Lünen FNP November 2009 4. Änderung (s. Kapitel 3.11) 4 Fläche für die Landwirtschaft / Außenbereich (s. Kapitel 3.11) 5 Stadt Lünen FNP November 2009 4. Änderung, Einstufung “W” zu WA konkretisiert (s. Kapitel 3.11)
0.3.5.4 Erschütterungen
Beim ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage kommt es zu keinen relevanten Erschütterun-
gen.
0.3.6 Gewässerschutz
Durch die zusätzliche versiegelte Fläche muss das Niederschlagswasser bei Starkregener-
eignissen sicher abgeleitet werden. Zu diesem Zweck wird ein neues Regenrückhaltebecken
errichtet.
Bei der Trocknung der Klärschlämme fällt produktionsspezifisches Abwasser an. Dieses Ab-
wasser wird in einer neuen Abwasserbehandlungsanlage gereinigt und in den öffentlichen
Kanal eingeleitet.
0.3.7 Störfallverordnung (12. BImSchV)
Zur Bestimmung von Betriebsbereichen gem. § 3 Abs. 5a BImSchG wurde die Berechnungs-
hilfe zur Störfallverordnung herangezogen. Die durchgeführte Quotientenberechung ergibt,
dass die Mengen der vorhandenen Stoffe nicht die Mengenschwelle des Anhangs I Spalte 4
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der 12. BImSchV erreichen oder überschreiten. Somit fällt die Anlage nicht in den Geltungs-
bereich der Störfallverordnung.
0.3.8 Zusammenfassung des Umweltverträglichkeits-Prüfung Berichtes
Das Ziel einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung ist es, negative Auswirkungen auf Schutz-
güter zu identifizieren und wenn möglich zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde eine Vor-
prüfung des Einzelfalles durchgeführt. Die Anlage ist nach Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung als UVP-pflichtig in Nr. 8.1.1.1 „X“ eingestuft.
Als Untersuchungsgebiet für die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird der Einwir-
kungsbereich der Anlage definiert, d.h. der Standort und das Umfeld der Anlage unter Be-
rücksichtigung der Reichweite potenzieller Wirkfaktoren des Vorhabens werden betrachtet.
In der folgenden Abbildung ist der Untersuchungsradius mit 3.175 m um den Betriebs-
standort festgelegt worden.
Nachfolgend werden die zu erwartenden potenziellen Auswirkungen durch das geplante
Vorhaben der INNOVATHERM dargestellt.
Für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Maßnahmen können unterschiedliche
Emissionen zu einer Erheblichkeit des Vorhabens führen. Die maßgeblichen Faktoren der
unterschiedlichen möglichen Emissionsarten werden im Folgenden gelistet.
Bauliche Faktoren
Der Baugrund der Trocknungsanlage besteht zurzeit aus Rasenfläche mit leichtem Bewuchs.
Der Bewuchs unterliegt keinem weiteren Schutzanspruch. Durch Bauarbeiten im Zeitraum
vom 1. Oktober bis 28. Februar können alle Artenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten
werden. Zudem ist die Rasenfläche durch regelmäßige Pflege ein nicht weiter geschützter
Lebensraum.
Durch die Einhaltung des Wegschnittzeitraumes der Vegetation können erhebliche Auswir-
kungen auf die Schutzgüter ausgeschlossen werden.
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Abbildung 9: Untersuchungsgebiet
Flächenversiegelung
Weiterhin wird durch die Errichtung der Produktionshalle, des LKW-Verladeplatzes und der
neuen Zufahrt zum Werksgelände eine Fläche von ca. 7.500 m² versiegelt.
Die neu versiegelten Flächen haben keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Lärm
Die zusätzlichen Schallemissionen haben keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die
maßgeblichen Schutzgüter.
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Luftverunreinigenden Stoffe
Im bestimmungsgemäßen Betrieb wird die entstehende Abluft aus der Bunkeranlage und
der Brüdenbehandlung in der Wirbelschichtfeuerung mit verbrannt. Die Abluftbehand-
lungsanlage ist im geplanten Fall nur zu Revisionszeiten maximal 1.008 Stunden im Jahr und
außerhalb des Regelbetriebes in Betrieb.
Die von der Anlage ausgehenden luftverunreinigenden Stoffe haben keine erheblich nach-
teiligen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter.
Gerüche
Im Regelfall wird geruchsbehaftete Abluft als Verbrennungsluft dem Wirbelschichtofen
(WSO) zugeführt, sodass keine Geruchsemission in die Umwelt gelangen. Bei Stillstand des
WSO werden die Geruchsemissionen durch einen 2-stufigen Wäscher gereinigt, sodass kei-
ne Geruchsemissionen in die Umwelt gelangen und dadurch keine erheblich negativen Be-
lastungen für die Umwelt entstehen.
Artenschutz
Die durchgeführte Artenschutzprüfung der Stufe 1 hat das Ergebnis, dass die maßgeblich zu
betrachtenden Arten keinen erheblich negativen Auswirkungen ausgesetzt sind.
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
Die FFH-Gebiete im Einwirkungsbereich sind keinen erheblich negativen Auswirkungen
durch das Vorhaben ausgesetzt.
Ergebnis
Die beigefügten Unterlagen zeigen, dass die seit 2003 durchgeführten Maßnahmen und die
neu geplanten Maßnahmen keine erheblich negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter
haben.
0.3.9 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
In den Antragsunterlagen befinden sich keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse.
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4244_Kap. 0.3_Kurzbeschreibung Seite 18 von 21
0.3.10 Inhaltsverzeichnis des Antrages nach § 16 BImSchG
0.1 Anschreiben – Antrag nach § 16 BImSchG 4 Seiten0.2 Anschreiben – Antrag nach § 8a BImSchG 5 Seiten0.3 Kurzbeschreibung für die Öffentlichkeit 21 Seiten1 Gesamtinhaltsverzeichnis 6 Seiten2 Antrag2.1 Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 BImSchG (Formular 1) 6 Seiten2.2 Erläuterung zum Antrag 10 Seiten2.3 Zertifikat DIN EN ISO 14001 1 Seite2.4 Einverständniserklärung der Fachkraft für Arbeitssicherheit 1 Seite2.5 Einverständniserklärung des Betriebsrates 1 Seite2.6 Einverständniserklärung der Beauftragten für Abfall 1 Seite2.7 Einverständniserklärung des Betriebsarztes 1 Seite2.8 Einverständniserklärung der Gewässerschutzbeauftragten 1 Seite2.9 Einverständniserklärung der Immissionsschutzbeauftragten 1 Seite2.10 Einverständniserklärung des Brandschutzbeauftragten 1 Seite2.11 Urkunde der öffentlich bestellten Sachverständigen 4 Seiten3 Karten, Pläne, Fließbilder, Maschinenaufstellungsplan3.1 Übersichtskarte DTK 25 (1:25.000), Zeichnung Nr.: 4244-150,
Stand: 05.10.2018 1 Seite
3.2 Übersichtskarte mit ABK (1:5.000), Zeichnung Nr.: 4244-151, Stand: 28.11.2018
1 Seite
3.3 Übersichtsplan Ausbauphase 1 und 2 mit neuer Verkehrsführung, Zeichnung-Nr.: 48240-4-031-01-E, Stand: 05.11.2018
1 Seite
3.4 Übersichtskarte Artenschutzprüfung, Zeichnung Nr.: 4244-110, Stand: 05.10.2018
1 Seite
3.5 Planungsrelevante Messtischblätter, Zeichnung Nr.: 4244-115,Stand: 05.10.2018
1 Seite
3.6 Übersichtskarte Geschützte Biotope §62 LG, Zeichnung Nr.: 4244-112,Stand: 05.10.2018
1 Seite
3.7 Übersichtskarte Alleen, Zeichnung Nr.: 4244-114, Stand: 05.10.2018 1 Seite3.8 Übersichtskarte Naturschutzgebiete, Zeichnung Nr.: 4244-111,
Stand: 05.10.2018 1 Seite
3.9 Übersichtskarte Landschaftsschutzgebiete, Zeichnung Nr.: 4244-113, Stand: 05.10.2018
1 Seite
3.10 Übersichtskarte FFH-Gebiete und Lebensraumtypen (IP 1 – 13 nur für Stickstoffeinträge), Zeichnung Nr. 4244-120, Stand 05.10.2018
1 Seite
3.11 Flächennutzungsplan der Stadt Lünen, 4. Änderung, Stand: November 2009
2 Seiten
3.12 Bebauungsplan der Stadt Lünen Nr. 157 „Im Berge Ost“, 1. Änderung 2 Seiten3.13 Bebauungsplan der Stadt Lünen Nr. 158
„Gewerbegebiet In den Telgen“, 1. Änderung, Stand: 20.03.2007
2 Seiten
3.14 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 61 "Frydagstraße" 1. Änderung vom 18.03.1983
3 Seiten
Genehmigungsantrag
gemäß § 16 BImSchG
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3.15 Blockfließbild Anbindung der Klärschlammtrocknungsanlage an die bestehende Klärschlammverbrennungsanlage Zeichnungs-Nr.: 48240-4-001-05-G, Stand 10.12.2018
1 Seite
3.16 Grundfließbild Schlammtrocknungsanlage mit Einbindungspunkten an die bestehende Klärschlammverbrennungsanlage Zeichnungs-Nr.: 48240-4-001-04-D, Stand 28.11.2018
1 Seite
3.17 Liste Einbindepunkte 9 Seiten3.18 Kanalnetzplan (Ist-Zustand)
Zeichnungs-Nr.: 48240-4-031-17-C, Stand 12.12.2018 1 Seite
3.19 MaschinenaufstellungsplanTrocknergebäude – Endausbau Kellergeschoss Zeichnungs-Nr.: 48240-4-011-01-B, Stand: 21.11.2018
1 Seite
3.20 MaschinenaufstellungsplanTrocknergebäude – Endausbau Erdgeschoss Zeichnungs-Nr.: 48240-4-011-02-B, Stand: 21.11.2018
1 Seite
3.21 MaschinenaufstellungsplanTrocknergebäude – Endausbau 1. Obergeschoss Zeichnungs-Nr.: 48240-4-011-03-B, Stand: 21.11.2018
1 Seite
3.22 MaschinenaufstellungsplanTrocknergebäude – Endausbau 2. Obergeschoss Zeichnungs-Nr.: 48240-4-011-04-B, Stand: 21.11.2018
1 Seite
3.23 MaschinenaufstellungsplanTrocknergebäude – Endausbau Schnitt B-B Zeichnungs-Nr.: 48240-4-011-05-B, Stand: 21.11.2018
1 Seite
Ordner 2 4 Bauantrag4.1 Bauantragsformulare 10 Seiten4.2 Bauvorlagen 19 Seiten4.3 Amtlicher Lageplan zum Bauantrag4.3.1 Deckblatt 2 Seiten4.3.2 Lageplan zum Bauantrag 1:250, Stand: 07.11.2018 1 Seite4.3.3 Zeichenerklärung 1 Seite4.3.4 Katasterplan 1:1500, Stand: 07.11.2018 1 Seite4.3.5 Ausschnitt aus der amtlichen Basiskarte 1:5000, Stand: 07.11.2018 1 Seite4.3.6 Abstandflächenberechnung Klärschlammtrocknungsanlage 7 Seiten4.3.7 Skizze zur Abstandflächenberechnung 1 Seite4.3.8 Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung 5 Seiten4.3.9 Anlage zur Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung 1 Seite4.4 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur baulichen Veränderung
von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Überfahrt 8 Seiten
4.5 Verkehrsgutachten Knoten Brunnen-/Frydagstrasse 22 Seiten4.6 Bauantragsplanung 11 Seiten4.7 Brandschutzkonzept 47 SeitenOrdner 3 5 Allgemeine Anlagen- und Betriebsbeschreibung 57 Seiten6 Formulare 2 – 8
Genehmigungsantrag
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6.0.1 Erläuterungen zu den Formularen 1 Seite6.1 Formular 2 (Betriebseinheiten) 1 Seite6.2 Formular 3 (Technische Daten – Einsatzseite / Produktseite) 22 Seiten6.3 Formular 4 (Emissionen Luft / Abwasser / Verwertung und Beseiti-
gung von Abfällen) 9 Seiten
6.4 Formular 5 (Quellenverzeichnis Luft) 1 Seite6.5 Formular 6 (Abgasreinigung und Abwasserreinigung/-behandlung) 4 Seiten6.6 Formular 7 (Niederschlagsentwässerung) 1 Seite6.7 Formular 8 (Angaben zu wassergefährdenden Stoffen) 22 Seiten7 Arbeitsschutz7.1 Stellungnahme zum Arbeitsschutz 17 Seiten7.2 Gefährdungsbeurteilung 39 Seiten7.3 Explosionsschutzdokument 7 Seiten8 Schallimmissionsprognose 29 Seiten9 Immissionsprognose Luftschadstoffe 65 Seiten10 Geruchsimmissionsprognose 27 Seiten11 Stellungnahme zu den Best Verfügbaren Techniken 32 Seiten12 Störfallverordnung12.1 Stellungnahme zur Störfallverordnung 9 Seiten12.2 Quotientenberechnung 14 SeitenOrdner 4 13 Umweltverträglichkeitsprüfung
13.1 Unterlagen zur Vorbereitung der Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 4 UVPG
46 Seiten
13.2 Erläuterungsbericht zur Artenschutzprüfung 92 Seiten13.2.0 Abkürzungsverzeichnis 3 Seiten13.2.1 Messtischblatt 43103 2 Seiten13.2.2 Messtischblatt 43104 3 Seiten13.2.3 Messtischblatt 43113 3 Seiten13.2.4 Messtischblatt 44101 2 Seiten13.2.5 Messtischblatt 44102 2 Seiten13.2.6 Messtischblatt 44111 2 Seiten13.2.7 Protokoll einer Artenschutzprüfung 50 Seiten13.3 Erläuterungsbericht zur FFH-Verträglichkeitsprüfung 77 Seiten13.3.1 Protokoll einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – Gesamtprotokoll für das
FFH-Gebiet DE-4314-302 35 Seiten
13.3.2 Protokoll einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – Gesamtprotokoll für das FFH-Gebiet DE-4209-302
32 Seiten
13.4 Schreiben zur Feststellung der UVP-Pflicht 2 SeitenOrdner 5 14 Weitere Anträge14.1.1 Antrag auf Indirekteinleitung gem. § 58 WHG i.V.m. § 58 LWG NRW 4 Seiten14.1.2 Erläuterungsbericht 17 Seiten14.2 Antrag auf Errichtung Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage gem.
§ 60 WHG 14 Seiten
14.3 Erlaubnis Wasserentnahme 6 Seiten
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14.4 Genehmigung Indirekteinleitung 16 Seiten14.5 Berechnung des Regenrückhaltebeckens 1 Seite14.6 Auslegung des Klärbeckens 2 Seiten15 Sonstige Unterlagen15.1 FFH-Gebiete 25 Seiten15.2 Naturschutzgebiete 9 Seiten15.3 Gesetzlich geschützte Biotope 78 Seiten15.4 Landschaftsschutzgebiete 23 Seiten15.5 Geschützte Alleen 35 Seiten15.6 Gutachten zur Übertragbarkeitsprüfung meteorologischer Daten gemäß
VDI Richtlinie 3783 Blatt 20 für ein Prüfgebiet bei Lünen 26 Seiten
15.7 Abfallbilanz 2017 5 Seiten15.8 Annahmebedingungen 6 Seiten15.9 Angebot Chemikalientanks 5 Seiten15.10 Ableitung der Gefährlichkeit (12. BImSchV) Wessling 21 Seiten15.11 Vollständiges Genehmigungskataster 7 Seiten15.12 Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 7 Seiten15.13 Sicherheitsdatenblatt eines Flockungsmittels ENTEC® VHM 3 5 SeitenOrdner 6 16 Betriebseinstellung16.1 Maßnahmen nach einer Betriebseinstellung 2 Seiten16.2 Ausgangszustandsbericht - Vorprüfung 521 Seiten