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Dipl. Phys. Ernst-Friedrich Pernack, Referatsleiter „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Produktsicherheit“ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes
Brandenburg
Vorsitzender Ausschuss für Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung und Stand der Regelsetzung
E.-F. Pernack – MASF 2
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
Gliederung
1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?
2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis
3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte
E.-F. Pernack – MASF 3
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Gründe für die Novellierung der ArbStättV (1)
- Ablösung der Arbeitsschutzvorschriften aus der Gewerbeordnung sowie Anpassung an Regelungssystematik der europäischen Arbeitsschutzrichtlinien (Schutzziele)
- vollständige Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie - nach Auffassung der EU-Kommission waren einzelne Inhalte durch die ArbStättV 1975 nicht hinreichend umgesetzt (Drehtüren, Ober-
lichter, Laderampen Klageverfahren angedroht
- Umsetzung der Teile A und B des Anhangs IV der EG-Baustellenrichtlinie sowie der EG-Sicherheitskennzeich-nungsrichtlinie in staatliches Recht (bisher lediglich BGV A8)
- § 18 ArbSchG als alleinige Grundlage; damit vollständige Einbindung in die Regelungssystematik des ArbSchG
E.-F. Pernack – MASF 4
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Gründe für die Novellierung der ArbStättV (2)
- ArbStättV entsprach nicht mehr in allen Punkten dem fort-geschrittenen Stand der Technik und der Arbeitswissenschaft
- Wichtiger Aspekt: Deregulierung (Masterplan Bürokratieabbau!)Anwendung der ArbStättV in der Praxis sollte erleichtert werden
- hierzu Einrichtung eines Ausschusses für Arbeitsstätten mit den Aufgaben:- Beratung des BMAS in Fragen des Arbeitsstättenrechts- Ermittlung dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechender Regeln
- in der Folge der teilweise zu detaillierten Vorgaben in der ArbStättV wuchs die Zahl der regelmäßigen Ausnahmetat-bestände
E.-F. Pernack - MASF 5
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004 (1)
- Schlanke Verordnung – Reduzierung der Paragrafen von 58 auf derzeitig 10 (ursprünglich 8)
- Verzicht auf Detailvorgaben, z.B. über Raumhöhen, Mindest-grundflächen, Sicherheitsabstände auf Verkehrswegen
Höhere Eigenverantwortung des Arbeitgebers ; Ermöglichung betriebsnaher Gestaltungslösungen für Arbeitsstätten
- Konkretisierung der Schutzziele in Regeln für Arbeitsstätten, die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet werden.
- Vorschriftentext mit Rahmenvorschriften sowie den allgemeinen Anforderungen an das Errichten und Betreiben
- Anhang mit speziellen Bestimmungen in stark gestraffter Form
E.-F. Pernack - MASF 6
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004 (2)
Neu: Präambel des Anhangs: Anforderungen gelten, soweit die
Arbeitsstätte, die Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefahr dies erfordern
Neu: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinde-
rungen bei deren Beschäftigung in Arbeitsstätten, insbesondere durch barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zugehörigen Türen, Verkehrs- und Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Sanitärräumen.
E.-F. Pernack - MASF 7
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Was wurde seit 2004 geändert? (1)
Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007
Ergänzung § 5 Abs. 1 – (Soweit erforderlich, …Rauchverbot..)
VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dez. 2008
Ergänzung § 3 Abs. 1 (…Erkenntnisse..) (jetzt §3a: Änd. 2010) Ergänzung § 7 Abs. 1 (…Stand der Technik..und sonstige
gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse…ermitteln)
E.-F. Pernack - MASF 8
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Was wurde seit 2004 geändert? (2)
Verordnung Optische Strahlung vom 19. Juli 2010, Art. 4
Gefährdungsbeurteilung aufgenommen (§ 3 – neu)
Rechtsangleichung an andere VO zum ArbSchG; fachkundige Durchführung erforderlich; Dokumentation unabhängig von der Zahl der Beschäftigten
Anwendungsbereich erweitert (§ 1) EG-RL Sicherheitskennzeichnung war bisher nur teilweise durch
ArbStättV umgesetzt (z.B. nicht für Fahrzeuge), Ausdehnung auf alle Bereiche, die bisher noch durch BGV A8 geregelt wurden)
Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte geregelt (§ 6)
§ 6 Abs. 5 Beschränkung für Baustellen aufgehoben
Ausschuss – Struktur und Aufgaben angepasst (§ 7) Angleichung der Bestimmungen für alle Ausschüsse
E.-F. Pernack - MASF 9
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
1. Was wurde seit 2004 geändert? (3)
Verordnung Optische Strahlung vom 19. Juli 2010, Art. 4
Lärm - Anhang Nr. 3.7 geändert
Minimierungsgebot bleibt bestehen – nichtaurale Wirkungen des Lärms geregelt
Übergangsfrist für alte ASR verlängert (§ 8) Fristverlängerung bis 31.12.2012
Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz wieder aufgenommen – Anhang Nr. 3.3
Übereinstimmung mit ILO-Übereinkommen 120, welches D bereits 1973 ratifiziert hat
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgenommen (§ 9)
Anpassung an andere VO zum ArbSchG
E.-F. Pernack – MASF 10
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
Gliederung
1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?
2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis
3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte
E.-F. Pernack - MASF 11
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (1)
- AG hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten entsprechend VO einschließlich des Anhangs so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit nicht entstehen
- AG in KMU benötigen praxisgerechte Hilfen Erarbeitung von Regeln für Arbeitsstätten durch den Ausschuss für Arbeitsstätten
- Regeln für Arbeitsstätten (§ 7): entsprechen dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
Arbeitshygiene sowie sonstigen gesicherten wissenschaft-lichen Erkenntnissen
konkretisieren die Schutzziele der Verordnung enthalten beispielhafte Lösungen für betriebliche Schutz-
maßnahmen
E.-F. Pernack - MASF 12
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (2)
- § 3a ArbStättV: AG hat den Stand der Technik und die vom BMAS bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen
- Die Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse löst die Vermu-tung aus, dass die in der VO gestellten Anforderungen erfüllt sind. hohe Bedeutung und Hilfe für die betriebliche Praxis
- bei Nichtanwendung der Regeln für Arbeitsstätten muss der AG durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen – dies ist im Einzelfall erforderlichenfalls nachzuweisen
E.-F. Pernack - MASF 13
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (3) - Anforderungen an Regeln für Arbeitsstätten:
- eindeutige Formulierung und verständliche Sprache
- konkrete Vorgaben, wo möglich Maßzahlen
- beispielhafte und für KMU handhabbare Lösungen
- möglichst geschlossene und zusammenhängende Konkreti-sierung einer Schutzzielbestimmung – aus sich heraus verständlich und anwendbar
- weitgehender Verzicht auf Querverweise zu Regelwerken, Regeln und Informationen der UVT sowie Normen privater Regelsetzer (mit Ausnahmen, z.B. Messvorschriften)
- Keine Widersprüche zu anderen bundes- und landesrecht-lichen Vorschriften – insbesondere Bauordnungsrecht
E.-F. Pernack - MASF 14
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (4)
Grundsätze des ASTA zur Anpassung der ASR an den Stand der Technik und zur Darstellung alternativer gefährdungsbezogener Gestaltungslösungen (Bestandsschutz)
- Werden ASR an den Stand der Technik…. angepasst, so sind diese nach Bekanntmachung maßgeblich
- Ein Bestandsschutz im Hinblick auf „Alt-ASR“ besteht nicht - für AG von bereits in Betrieb befindlichen Arbeitsstätten ist die Gefährdungsbeurteilung relevant
- Abweichen von den ASR ist jederzeit möglich, wenn gleiche Sicherheit und gleicher Gesundheitsschutz gewährleistet sind
- Ist Anwendung der ASR im Einzelfall nicht möglich Ausnahme durch zuständige Behörde (§ 3a Abs. 3 ArbStättV)
E.-F. Pernack - MASF 15
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (4)
Grundsätze des ASTA zur Anpassung der ASR an den Stand der Technik und zur Darstellung alternativer gefährdungsbezogener Gestaltungslösungen (Bestandsschutz)
- Sofern Anforderungen in den ASR in bestehenden Arbeitsstätten umfangreiche Änderungen oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Folge haben, beschreibt der ASTA in den ASR zusätzlich andere gefährdungsbezogene Maßnahmen (alternative Gestaltungslösung)
- Maßgabe: Diese Maßnahmen müssen mindestens ein ver-gleichsweises Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz bis zur Anpassung an den in den ASR beschriebenen Stand der Technik… gewährleisten – Grundlage für Gefährdungsbeurteilung
- Sie können nur übergangsweise herangezogen werden
E.-F. Pernack – MASF 16
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
Gliederung
1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?
2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis
3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte
E.-F. Pernack - MASF 17
Arbeitsstätten- Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (1) ASTA
Gesetzliche Grundlage: § 7 ArbStättV
fachkundige Vertretungen: AG, Gewerkschaften, Länder, UVT, Wissenschaft (max. 16 Personen)
1. Berufungsperiode: 2005 - 31.01.2009
2. Berufungsperiode: 01.10.2009 - 2013
Vorsitzender: Herr Pernack (MASF Brandenburg)
Geschäftsführung: BAuA, Gruppe 2.4: Arbeitsstätten(§ 7 Abs. 6 ArbStättV) Maschinen- und Betriebssicherheit
Informationen http://www.baua.de
Themen von A - Z Arbeitsstätten
Ende Gültigkeit alte ASR
31.12.2012 !!
E.-F. Pernack - MASF 18
Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Geschäftsführung
Koordinierungsgruppe
Projektgruppen zur Konkretisierung spezieller Fachinhalte
PG Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Arbeitskreise zur Erstellung neuer ASR
AK Sicherheitskennzeichnung
AK Lüftung/Raumtemperatur
AK Fluchtwege
AK Beleuchtung
AK Sicherheitsbeleuchtung
AK Verkehrswege
AK Fenster/Oberlichter
AK Fußböden
AK Raumabmessungen
AK Sanitärräume
AK Türen, Tore
AK Erste Hilfe
AK Pausen- und Bereitschaftsräume
AK Entstehungsbrände
AK Unterkünfte
AK Absturz
PG Begriffe
PG Baustellen
E.-F. Pernack - MASF 19
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (3)
Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Fußböden ASR A1.5/1.2 ASR 8/1 Fußböden__________________________________________________________________
Türen, Tore ASR A1.7 ASR 10/1 Türen und ToreASR 10/5 Glastüren, Türen mit GlaseinsatzASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Heraus-
fallen, Herabfallen ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und ToreBGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und
Tore (Kooperationsmodell)
__________________________________________________________________
Verkehrswege ASR A1.8 ASR 17/1,2 VerkehrswegeASR 18/1-3 Fahrtreppen und FahrsteigeASR 20 Steigeisengänge und Steigleitern
__________________________________________________________________
Maßnahmen ASR A2.2 ASR 13/1, 2 Feuerlöscheinrichtungengegen Brände
E.-F. Pernack - MASF 20
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (4)
Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Schutz vor Absturz/ ASR A2.1 ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und Herabfallen herabfallende Gegenstände__________________________________________________________________
Beleuchtung ASR A3.4 ASR 7/1 Sichtverbindung nach außenASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 41/3 Künstl. Beleuchtung für Arbeits-
plätze und Verkehrswege im FreienBGR 131-2 Natürliche und künstl. Beleuchtung
von Arbeitsstätten (Kooperationsmodell)
__________________________________________________________________Sicherheitsbeleucht./ ASR A3.4/3 ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtungoptische Leitsysteme __________________________________________________________________
Raumtemperatur ASR A3.5 ASR 6 Raumtemperaturen__________________________________________________________________
Lüftung ASR A3.6 ASR 5 Lüftung
E.-F. Pernack - MASF 21
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (5)
Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Sanitärräume ASR A4.1 ASR 34/1-5 Umkleideräume
ASR 35/1-4 WaschräumeASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb
von erforderlichen WaschräumenASR 37/1 ToilettenräumeASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen ASR 48/1, 2 Toiletten und Toilettenräume auf
Baustellen_____________________________________________________________________________________________________________________________________
Pausen- und ASR A4.2 ASR 25/1 SitzgelegenheitenBereitschaftsräume ASR 29/1–4 Pausenräume
ASR 31 LiegeräumeASR 45/1–6 Tagesunterkünfte auf Baustellen
_____________________________________________________________________________________________________________________________________
Erste-Hilfe-Räume ASR A4.3 ASR 38/2 Sanitätsräume ASR 39/1, 3 Mittel und Einrichtungen zur
Ersten Hilfe
E.-F. Pernack - MASF 22
Arbeitsstätten- Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (6)
Bekanntgemachte Regeln für Arbeitsstätten (GMBL)
• ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung 04/2007
• ASR A2.3 Fluchtwege 08/2007, (Kap. Baust.
04/11)
• ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung 05/2009, Änd. 04/11
• ASR A1.7 Türen und Tore 12/2009, Änd./Erg. 06/10
• ASR A3.5 Raumtemperatur 06/2010
• ASR A4.4 Unterkünfte 06/2010
• ASR A4.3 Erste Hilfe (ohne Baust.) 12/2010
• ASR A3.4 Beleuchtung 04/2011
E.-F. Pernack - MASF 23
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (7)
Vom ASTA am 08.11.2011 verabschiedet - Veröffentlichung in nächster Zeit
• ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
• ASR A3.6 Lüftung
• ASR A1.6 Fenster, Oberlichter
• ASR A4.3 Erste Hilfe – Ergänzung Kapitel 8 Baustellen
E.-F. Pernack - MASF 24
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (8)
Beschlussfassung auf 4. ASTA-Sitzung am 08.11.2011
Projektbeschreibungen für neue ASR
• ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
• ASR A3.7 Lärm
• ASR A5.2 Anforderungen an Bauarbeiten mit besonderen
Gefährdungen – Arbeiten auf Straßenbaustellen
E.-F. Pernack - MASF 25
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (9)
Prüfung der Beschlussreife durch Koordinierungsgruppe
•ASR A1.2 Raumabmessungen
•ASR A1.5/1,2 Fußböden
•ASR A1.8 Verkehrswege
•ASR A2.1 Absturz
•ASR A4.1 Sanitärräume
•ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
E.-F. Pernack - MASF 26
Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung
3. Ausschuss für Arbeitsstätten (10)
Bis 31.12.2012 – Ablösung aller relevanten alten ASR durch Regeln für Arbeitsstätten
Themenfelder für neue ASR bis 2013:- Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV- Vermeidung extraauraler Wirkungen des Lärms nach Anh. Nr. 3.7- Gesundheitsgefährdende äußere Einwirkungen bei im Freien
liegenden Arbeitsstätten
Neue Entwicklungen verfolgen:- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebungsbedin-
gungen (u.a. Klima, Beleuchtung, Lärm), Arbeitsorganisation (z.B. ständig wechselnde und mobile Arbeitsplätze, Telearbeit, Einzel-arbeitsplätze
Arbeitsprogramm des ASTA bis 2013