ing.-büro - sachverständige • schallschutz • bau- und raumakustik • erschütterungsschutz • wärme- & feuchteschutz • energieberatung /-konzepte • enev - gebäudeenergieausweis • thermografie & luftdichtheit
Sitz d. Ges.: Kaufering, HRB 23374 AG Augsburg, GF: Dr. Thomas Hils 15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik Kolpingstr. 15, 86916 Kaufering
Mess-Stelle nach § 26/29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle, VBI
fon: (0 81 91) 97 14 37 www.hils-consult.de fax: (0 81 91) 97 14 38 [email protected]
Schalltechnische Untersuchung
------------------------ Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) ------------------------- Bericht: 15068_bpl_spl_gu01_v1 ------------------------- Auftraggeber:
Markt Dießen am Ammersee Marktplatz 1 86911 Dießen am Ammersee
------------------------- Index Fassung vom Bemerkung
Kaufering, den 26.10.2015 gu01_v1 26.10.2015 Planung/Lagepläne vom 24.07. und 06.08.2015 Berechnungsdatei: 15068_20151019_bpl_spl_sportgelände_riederau_v1
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 2/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Bezeichnung der Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden)
Auftraggeber Markt Dießen am Ammersee, Marktplatz 1, 86911 Dießen
Auftragnehmer
Bearbeiter Dr. rer. nat. Th. Hils, Dipl.-Ing. (FH) D- Fleischer
Datum der Berichterstellung Kaufering, 26.10.2015 Zusammenfassung Der Markt Dießen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Sportgeländes an der Seiboldstraße (Fl.-Nrn. 540, 540/2 und 539/1) 86911 Dießen-Riederau und in diesem Zuge die Aufstellung eines ent-sprechenden Bebauungsplanes. Den schalltechnischen Belangen im Zuge des Genehmigungs- bzw. Bauleitplanverfahrens soll dabei durch die konkrete Ermittlung und Bewertung der Geräuscheinwirkungen aus den Sport- und Freizeitan-lagen des künftigen (Gesamt-)Sportareals Rechnung getragen werden. Dabei werden die Schallimmissi-onen in der Nachbarschaft prognostiziert und anhand der 18. BImSchV [3] in Verbindung mit der 16.BImSchV [5] nebst weiteren Richtlinien schalltechnisch beurteilt. Die Bewertung erfolgt basierend auf dem zur Verfügung gestellten Nutzungskonzept für die maßgeblichen Beurteilungszeiträume werktags (auch Samstag), außerhalb der Ruhezeit zwischen 08:00 und 20:00 Uhr, für die Ruhezeit an Werktagen abends von 20:00 bis 22:00 Uhr oder Sonntags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie für die lauteste Nachtstunde (hier: 22:00 bis 23:00 Uhr) bei jeweils hoher Auslastung. Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch die künftige (Gesamt-)Anlage („Sportge-lände Riedeau“) die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte (IRW) gemäß 18. BImSchV bei voller Aus-lastung der Trainingstätigkeiten sowie bei Punktespielen, Vereinsversammlungen etc. eingehalten bzw. tagsüber um mindestens 9 dB(A), nachts um mindestens 3 dB(A) deutlich unterschritten werden. Die zusätzliche Belastung durch den der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr führt lediglich zu einer geringfügigen Erhöhung des Beurteilungspegels auf umliegenden öffentlichen Verkehrswegen (hier: Seiboldstr. bzw. St 2055) um bis zu 0,5 dB(A), jedoch zu einer Überschreitung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV [5], die im Wesentlichen auf die bereits bestehende Vorbelas-tung durch öffentlichen Straßenverkehr zurückzuführen ist. Aufgrund des hohen bestehenden Verkehrs-aufkommens ist dabei jedoch von einer unmittelbaren Durchmischung der beiden Verkehrsanteile auszu-gehen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 3/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Aufgabenstellung .......................................................................................................... 4
2 Örtliche Gegebenheiten - geplante Maßnahmen ......................................................... 4
3 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung ..................................................... 6
3.1 Planungs- und Bearbeitungsunterlagen ................................................................ 6
3.2 Gesetze, Regelwerke und Literatur ....................................................................... 7
3.3 Grundlagen der Schallimmissionen ...................................................................... 9
3.4 Beurteilungskriterien ........................................................................................... 10
3.5 Berechnungsverfahren ....................................................................................... 13
4 Schutzbedürftige Gebiete - Flächennutzung ............................................................. 16
4.1 Flächennutzung .................................................................................................. 16
4.2 Immissionsorte ................................................................................................... 16
5 Schallemissionen ........................................................................................................ 17
5.1 Vorbelastung (bestehende Anlagen/Betriebe) ..................................................... 17
5.2 Sportgelände Riederau (Zusatzbelastung) .......................................................... 18
5.2.1 Nutzung durch Abteilung Fußball des SC-Riederau ........................................ 19
5.2.2 Nutzung durch Abteilung Stockschießen des SC-Riederau ............................. 21
5.2.3 Nutzung durch Abteilung Fitness des SC-Riederau ......................................... 22
5.2.4 Nutzung durch Sparte „Schützenkranz“ Riederau ........................................... 22
5.2.5 Pflege-/Erhaltungs- und Vereinsarbeit am Sportgelände ................................. 24
5.2.6 Ermittlung der Schallemissionen aus 5.2.1 bis 5.2.5 ....................................... 25
5.3 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen .......................................... 35
6 Schallimmissionen Bebauungsplan "Sportgelände Riederau“ ............................... 37
6.1 Beurteilung Sport-/Freizeitlärm ........................................................................... 38
6.2 Spitzenpegel: ...................................................................................................... 40
6.3 Immissionen aus anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen .............. 40
7 Auflagenvorschläge Schallimmissionsschutz .......................................................... 41
7.1 Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan ................................................ 41
7.2 Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen ........................................................... 42
8 Zusammenfassung ...................................................................................................... 42
Anhang
Anhang 1: Weiterführende Regelwerke, Literatur und verwendete Software ................ 2
Anhang 2: verwendete Formelzeichen und Abkürzungen ............................................ 3
Anhang 3: Berechnungskonfiguration .......................................................................... 4
Anhang 4: Basisquellen ............................................................................................... 5
Anhang 5: Emissionsberechnungen............................................................................. 8
Anhang 6: Qualität der schalltechnischen Prognose .................................................. 11
Anhang 7: Bildnachweis ............................................................................................. 14
Anlagen Lageplan 01 (A3-Format): M 1:2000 - Lageplan mit Immissionsorten und Emissionsquellen Lageplan 02 (A3-Format): M 1:1000 Detail - Lageplan mit Emissionsquellen
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 4/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
1 Aufgabenstellung
Der Markt Dießen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Sportgeländes an der
Seiboldstraße (Fl.-Nr. 540, 540/2 und 539/1), 86911 Dießen-Riederau und in diesem
Zuge die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes.
Hierbei ist zunächst die Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den Grundsätzen der
Bauleitplanung zu prüfen und in diesem Zusammenhang die allgemeinen Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Belange des Umweltschutzes ge-
mäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB [5] zu berücksichtigen. Insbesondere sind schädliche Um-
welteinwirkungen durch die Planung nach Möglichkeit zu vermeiden (§ 50 BImSchG [1]).
Den erforderlichen schalltechnischen Belangen soll dabei durch Ermittlung der Ge-
räuscheinwirkungen infolge von Sport- und Freizeitlärm auf die schutzbedürftige Wohn-
bebauung Rechnung getragen werden. Dabei werden die Schallimmissionen in der
Nachbarschaft prognostiziert und anhand der 18. BImSchV [3] in Verbindung mit der
16.BImSchV [5] nebst weiteren Richtlinien schalltechnisch beurteilt.
2 Örtliche Gegebenheiten - geplante Maßnahmen
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Riederau, 86911 Markt Die-
ßen am Ammersee. Es handelt sich hierbei um die teilweise noch unbebauten Grund-
stücke, Fl-Nr. 540, 540/2 und 539/1 der Gemarkung Rieden. Das Areal (vgl. Abb. 1) wird
nahezu umlaufend durch forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen eingefasst, ledig-
lich im Südwesten grenzen zwei Anwesen mit Wohnbebauung an das Gelände. Weiter
östlich verläuft die Staatsstraße St 2055 (innerorts „Seiboldstraße“) Richtung Nord/Süd,
weiter südlich befindet sich die geschlossene Wohnbebauung des Ortes Riederau.
Die örtliche Situation und Planung soll durch nachfolgende Luftbildaufnahme verdeutlicht
werden:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 5/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Abb. 1: Luftbild vom Plan-/Baugebiet und weiträumigen Umgebung [Quelle: Geoportal Bayern-atlas 2015, in Verbindung mit [b]], Planung schematisch eingefügt
1) derzeitige Situation (10/2015):
Im Planungsgebiet für das „Sportgelände Riederau“ der Marktgemeinde Dießen befin-
den sich derzeit folgende Sportanlagen/Nutzungen:
• Fußballplatz und Vereinsheim des SC Riederau
• Stockschießanlage mit 5 Bahnen
• Bogenschießanlage
• Parkplatz mit etwa 32 Stellplätzen für Pkw
2) Planung (Stand 09/2015):
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sportgelände Riederau"
werden folgende Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf den Fl.-Nr. 540, 540/2 so-
wie 539/1 geplant:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 6/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
• Errichtung eines weiteren Fußballfeldes
• Ausbau/Umbau der Bogenschießanlage
• der Bau eines Schützenhauses mit 10 Schießständen
• der Bau einer Sporthalle
• Ausbau/Umbau der Pkw-Parkfläche und Ausweisung/Errichtung von weiteren
38 PKW-Stellplätzen inklusive Erschließungsstraßenzug
• Sanierung mit Erweiterung oder Neubau ab Keller des Vereinsheims SC-
Riederau
3) Gebietseinstufung:
Zur Gebietseinstufung des Untersuchungsgebietes und der Umgebung siehe Kap. 4.
4) schalltechnische Vorbelastung:
Die schalltechnische Vorbelastung bzw. Gesamtsituation wird hier maßgeblich durch
umliegenden Straßenverkehrslärm, insbesondere der Staatsstraße 2055, bestimmt. Eine
potentielle Vorbelastung im Einwirkungsbereich des "Sportgelände Riederau" ist in ge-
ringerem Maße durch die umliegenden, land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen so-
wie das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Mischgebiet östlich der Seiboldstraße
am Ortsrand von Riederau gegeben.
Eine konkrete Vorbelastung durch weitere Sportanlagen außerhalb des geplanten Be-
bauungsplanes liegt nicht vor.
5) Topografie
Das Gelände hat in Ost-West-Richtung einen Höhenunterschied von bis zu 15 m, in der
Nord-Süd-Richtung kann das Gelände hingegen schalltechnisch als eben betrachtet
werden.
3 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung
3.1 Planungs- und Bearbeitungsunterlagen
Der schalltechnischen Untersuchung liegen zugrunde:
[a] Ortsbesichtigung einschließlich Fotodokumentation bis 22.09.2015
[b] email mit Planungsunterlagen vom 03.08.2015 über Frau Schäffert
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 7/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
[c] email mit Angaben der Vereine über bestehende/geplante Nutzung vom
17.08.2015 über Frau Schäffert
[d] Gespräche vor Ort mit Vertretern der Vereine am 22.09.2015
[e] email mit weiteren Angaben des SC-Riederau vom 18.09.2015
[f] Entwurf des Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Dießen Stand 08/2015,
über www.diessen.de
[g] Tel. Abstimmungsgespräch mit Bauamt der Gemeinde Markt Dießen, Frau Schäf-
fert vom 24.09.2015
3.2 Gesetze, Regelwerke und Literatur
Für die schalltechnische Untersuchung werden folgende Normen und Literaturquellen
herangezogen:
Gesetzliche bzw. Beurteilungsgrundlagen:
[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz - BlmSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge (BGBI. I S. 180)
[2] DIN 18005 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die
Planung", Ausgabe 2002-07 nebst Beiblatt 1 „Berechnungsverfahren; Schalltech-
nische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Ausgabe Mai 1987
[3] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 09.02.2006
[4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.8.1998
[5] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, 16. BIm-
SchV vom 12.06.1990 - Verkehrslärmschutzverordnung
[6] Verordnung vom 18.12.2014 zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV)
[7] Baugesetzbuch - BauGB in der aktuellen Fassung
[8] RLS-90: „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS 90“, Bundesminister für
den Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990
[9] „Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS Teil: Querschnitte RAS-Q 96“, For-
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenent-
wurf, Ausgabe 1996
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 8/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
[10] Baunutzungsverordnung - BauNVO: Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBI. I S. 466)
[11] VDI 3770 „Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen“,
Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS),
Ausgabe 09/2012
[12] VDI 3745 Blatt 1 „Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen“, Normenaus-
schuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS), Ausgabe
Mai 1993
Ausbreitung:
[13] DIN ISO 9613-2: „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: All-
gemeines Berechnungsverfahren”, Ausgabe 1999-10
[14] VDI 2714: „Schallausbreitung im Freien”, VDI-Kommission Lärmminderung,19881
[15] VDI 2571: „Schallabstrahlung von Industriebauten“, VDI-Kommission Lärm-
minderung, 19762
Baulicher Schallschutz
[16] DIN 4109: „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe
11/89 mit Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe 08/1992 und Änderung A1, Aus-
gabe 2001-01
[17] VDI 2719: „Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, VDI-
Kommission Lärmminderung, Ausschuss Schalldämmung von Fenstern, Ausgabe
August 1987
[18] DIN EN 12354-4: „Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von
Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen
ins Freie“, 2001-04
Sonstiges:
[19] „Merkblätter Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen
–Berechnungshilfen“, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe 02/1998
[20] „Sächsische Freizeitlärmstudie: Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung
von Geräuschbelastung durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen“, Landesamt
für Umwelt und Geologie Ausgabe 04/2006
[21] „Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern“, Bayeri-
sches Landesamt für Umweltschutz, 1995 (ISBN: 3-89026-201-5)
[22] Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 98, Stand der Beratungen im Unter-
ausschuss Lärmbekämpfung des LAI vom 19.04.2001
1 Seit 10/2006 ersatzlos zurückgezogen. Der VDI empfiehlt dagegen die Anwendung von DIN ISO 9613-2. In der 6. und 18.BImSchV wird jedoch auf die VDI 2714 noch bezuggenommen bzw. sie ist im DIN noch hinterlegt. 2 Seit 10/2006 ersatzlos zurückgezogen. Der VDI empfiehlt dagegen die Anwendung von DIN 12354-4 (2001-04). In der 6. und 18.BImSchV wird jedoch auf die VDI 2571 noch bezuggenommen bzw. ist im DIN noch hinterlegt.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 9/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
[23] „BAYSIS“ - Bayerisches Straßeninformationssystem, Internet-Portal der Obersten
Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren - mit Verkehrsdaten,
u.a. Straßenverkehrszählung Zähldaten 2010
[24] Messbericht „Schießstände des "Vereinigte Schützen Trauchgau e.V.", Kapellen-
weg 33, 87642 Halblech; Schallimmissionsmessungen in der Nachbarschaft der
Anlage“, Bericht Nr. 13090 der hils consult gmbh vom 21.11.2013
[25] Schalltechnische Untersuchung „Bebauungsplan ‚Dobelbreiten‘, 85416 Langen-
bach; schalltechnische Einwirkungen durch Gewerbe- und Freizeitlärm in das
Plangebiet“, Bericht Nr. 13059 der hils consult gmbh vom 22.07.2013
[26] Schalltechnische Untersuchung „Nutzungsänderung der bestehenden Landma-
schinenwerkstatt ‚Reichart Landtechnik‘, Tiroler Straße 94, 87459 Pfronten“, Be-
richt Nr. 12044 der hils consult gmbh vom 15.06.2012
3.3 Grundlagen der Schallimmissionen
Lästig empfundene Geräuschimmissionen werden als Lärm bezeichnet. Dabei handelt
es sich also nicht um einen rein physikalischen Begriff, sondern um einen Ausdruck für
ein subjektives Empfinden. Dieses ist abhängig von verschiedenen Einflüssen, wie z.B.
vom Informationsgehalt oder dem Spektrum (Frequenzzusammensetzung).
Zur zahlenmäßigen Beschreibung von zeitlich schwankenden Geräuschimmissionen,
wie beispielsweise dem Straßen- und Schienenverkehr, wird der A-bewertete Mitte-
lungspegel herangezogen. In seine Höhe gehen Stärke und Dauer jedes Schallereignis-
ses während des Zeitraumes ein, über den gemittelt wird.
Die A-Bewertung ist eine Frequenzbewertung die dem menschlichen Hörempfinden nä-
herungsweise angepasst ist. Aus dem Mittelungspegel wird mit weiteren Zu- bzw. Ab-
schlägen (z.B. für Impuls- / Ton- / Informationshaltigkeit, je nach Regelwerk) der Beurtei-
lungspegel Lr gebildet, der mit schalltechnischen Orientierungswerten bzw. Immissions-
richt- oder -grenzwerten zu vergleichen ist. In zahlreichen Untersuchungen wurde eine
gute Korrelation des Beurteilungspegels mit dem Lästigkeitsempfinden festgestellt. Die-
se Größe dient daher, getrennt für die Tageszeit (06:00 bis 22:00) Uhr bzw. Nachtzeit
(22:00 bis 06:00) Uhr, in Deutschland generell als Bemessungsgröße für Schallimmissi-
onen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 10/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
3.4 Beurteilungskriterien
A) Bauleitplanung:
Als Grundlage für die Beurteilung der durch Anlagen- und Gewerbebetriebe sowie Stra-
ßen- und Schienenverkehr ausgehenden Geräusche dient die mit der Bekanntmachung
Nr. II B 8-4641.1-001/87 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern eingeführte
DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ nebst zugehörigen Beiblatt 1 [2].
Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005-1, als Maßstab für die Beurteilung
der festgestellten Lärmimmissionen, sind als ein in der Planung zu berücksichtigendes
Ziel anzusehen, von dem im Einzelfall nach oben (jedenfalls bei Verkehrslärmeinwirkun-
gen) und unten im Rahmen gerechtfertigter Abwägungen abgewichen werden kann. In
den Fällen, in denen die Orientierungswerte überschritten werden, sollen die Lärmein-
wirkungen grundsätzlich durch Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle oder im
Schallausbreitungsweg verringert werden. Wenn dies z.B. im innerstädtischen Bereich in
der Nähe von Verkehrswegen nicht möglich ist, soll ein Ausgleich durch eine geeignete
Gebäudeorientierung und/oder eine schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnun-
gen gesucht werden sowie durch Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden (sog. passiver
Schallschutz) zumindest unzumutbare Beeinträchtigungen von Aufenthaltsräumen ver-
hindert werden.
Folgende Orientierungswerte (ORW) sind gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 je nach Nut-
zungsart zuzuordnen:
Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1
Gebietsbeschreibung
Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005-1 in dB(A)
tagsüber nachts bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendgebieten, Ferien-hausgebieten
50 40 bzw. 35
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten
55 45 bzw. 40
bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 bei besonderen Wohngebieten (WB) 60 45 bzw. 40 bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) 60 50 bzw. 45 bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) 65 55 bzw. 50 bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
45 bis 65 35 bis 65
bei Industriegebieten (GI) - -
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 11/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbau-
baren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger
Nutzung bezogen werden.
Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte (Beiblatt 1 DIN 18005-1):
Die Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderun-
gen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen.
...
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,
Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der
Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den
Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.
...
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht ein-
halten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientie-
rungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst
ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung
und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlaf-
räume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005-1 für Gewerbe- und Anlagen-
lärmeinwirkungen entsprechen dabei überwiegend den Immissionsrichtwerten der TA
Lärm [4] bzw. der 18.BImSchV [3]. Um spätere, im Rahmen der Einzelgenehmigungs-
verfahren (immissionsschutzrechtlich gemäß TA Lärm/18.BImSchV), nur schwer lösbare
Lärmkonflikte im Zuge der Bauleitplanung zu vermeiden, erfordert der Belang des Schal-
limmissionsschutzes bei Gewerbe und Anlagen einen eher stringenten Nachweis der
Einhaltung der einschlägigen Orientierungswerte.
B) Sport- und Freizeitlärm:
Die Beurteilung der Immissionen aus Sportlärm erfolgt gemäß 18. BImSchV [3]. Sie gilt
für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden und nicht einer Genehmigung nach
§ 4 des BImSchG [1] bedürfen.
Die 18. BImSchV legt unter § 2 Abs. 2 Immissionsrichtwerte fest, welche für unter-
schiedliche Nutzungen, entsprechend der Baunutzungsverordnung (BauNVO [10]), nach
verschiedenen Beurteilungszeiträumen eingeteilt sind. Demnach erfolgt eine
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 12/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Unterteilung tagsüber jeweils innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten sowie nachts
während der ungünstigsten vollen Nachtstunde. Weiterhin wird zwischen einer Nutzung
an Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen unterschieden. Der Tageszeitraum umfasst
die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr an Werktagen, die Zeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen, der Nachtzeitraum entsprechend die Zeit von 22:00 Uhr bis
6:00 Uhr (an Werktagen) bzw. von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen).
Die Ruhezeiten sind dabei wie folgt geregelt:
Tabelle 2: Ruhezeiten gemäß der 18. BImSchV an Werktagen an Sonn- und Feiertagen
von bis von bis 6:00 Uhr 8:00 Uhr 7:00 Uhr 9:00 Uhr
- - 13:00 Uhr 15:00 Uhr 20:00 Uhr 22:00 Uhr 20:00 Uhr 22:00 Uhr
Die Ruhezeit von 13:00 - 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen,
wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) tagsüber 4 Stunden und mehr beträgt.
Beträgt die Nutzungsdauer an Sonn- und Feiertagen hingegen zusammenhängend
weniger als 4 Stunden und fallen hiervon mehr als 30 Minuten in den Zeitraum zwischen
13:00 und 15:00 Uhr, gilt jedoch als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden
(außerhalb der Ruhezeit) der die volle Nutzungszeit (Einwirkdauer) umfasst.
In der folgenden Tabelle sind die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden gemäß
§ 2 Abs. 2 der 18. BImSchV angegeben:
Tabelle 3: Immissionsrichtwerte gemäß § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV
Gebietsbeschreibung tags außerhalb Ru-
hezeiten tags innerhalb
Ruhezeiten nachts
Gewerbegebiete 65 dB(A) 60 dB(A) 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfge-bieten und Mischgebieten
60 dB(A) 55 dB(A) 45 dB(A)
in allgemeinen Wohnge-bieten und Kleinsied-
lungsgebieten 55 dB(A) 50 dB(A) 40 dB(A)
in reinen Wohngebieten 50 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A) in Kurgebieten, für Kran-kenhäuser und Pflegean-
stalten 45 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A)
Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die ungünstigste volle Nachtstunde mit dem
höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Sportanlage relevant beiträgt.
Nach § 5 Abs. 3 der 18. BImSchV soll von einer Festlegung von Betriebszeiten bei
Sportanlagen für den Schulsport und für die Durchführung von Sportstudiengängen
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 13/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
abgesehen werden. Die zuzurechnende Beurteilungszeit für Sportanlagen, die
gleichzeitig auch der allgemeinen Sportausübung dienen, ist um Teilzeiten für
Schulsport oder für die Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen zu
reduzieren.
Nach § 2 Abs. 4 der 18. BImSchV sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die
Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der
Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Ton- bzw. impulshaltige Geräusche
sind mit Zuschlägen für Auffälligkeit bzw. Impulshaltigkeit zu versehen.
Gemäß § 5 Abs. 5, 18. BImSchV gilt insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung bei
„seltenen Ereignissen“ noch folgendes:
„...Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen,
wenn infolge des Betriebs einer oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen
nach Nummer 1.5 des Anhangs3 Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach § 2
Abs. 2
(1) die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach
§ 2 Abs. 2 um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte
überschreiten:
tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A).
(2) einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse
geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um
nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten...“
3.5 Berechnungsverfahren
In Übereinstimmung mit der DIN 18005-1 [2] und 18.BImSchV [3] werden die mit den
o.g. Orientierungs- bzw. Richtwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel Lr über eine
Ausbreitungsrechnung gemäß
• DIN ISO 9613-2 [13], VDI 2714 [14]
sowie unter Berücksichtigung der folgenden Normen und Richtlinien
3 An höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 14/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
• Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen: VDI 3770 [11] und
ggf. Sächsische Freizeitlärmstudie [20]
• Verkehr auf öffentlichen Straßen: Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [5], [6]
bzw. Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS 90 [8],
• Abstrahlung: VDI 2571 [15], DIN EN 12354-4 [18]
berechnet.
Die Immissionsprognose erfolgt in Anlehnung an Nr. A.2.3 (detaillierte Prognose) der
TA Lärm [4] basierend auf einer Ausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO 9613-2 [13] als
neuere Erkenntnisquellen (im Vergleich zu VDI 2714 [14]), mit Hilfe von mittleren A-
bewerteten (Oktav-)Schallleistungspegeln unter Verwendung des Berechnungspro-
gramms Cadna/A/4.1/.
Ausgehend von den in Kap. 5 aufgeführten Schalldruck- und Schallleistungspegeln
(bzw. Spektren) wird zunächst der am Immissionsort zu erwartende Mitwind-
Mittelungspegel LAT(DW) nach folgender Beziehung ermittelt:
LAT(DW) = LW + DC - Adiv - Aatm - Agr - Abar - Amisc
wobei
LW Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle (bezogen auf die Bezugsschallleistung von
einem Picowatt (1 x 10-12 W)
DC Richtwirkungskorrektur
Adiv Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
Aatm Dämpfung durch Luftabsorption (Temperatur 10° C, relative Luftfeuchte 70 %)
Agr Dämpfung durch Bodeneffekt
Abar Dämpfung durch Abschirmung
Amisc Dämpfung aufgrund sonstiger Effekte
Für die Dämpfung Agr aufgrund des Bodeneffekts sind gemäß DIN ISO 9613-2 [13] zwei
Verfahren anwendbar:
• Allgemeines Verfahren: Frequenzabhängige Berechnung unter Berücksichtigung der
akustischen Eigenschaften der Bodenbereiche in Quellnähe, Mittel- und Empfänger-
bereich.
• Alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung von Agr.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 15/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Im vorliegenden Fall wird das alternative Verfahren zur Berechnung (entsprechend auch
Nr. 2.3 der 18.BImSchV, Absatz 1 wird in jedem Oktavband von einer Frequenz von
500 Hz ausgegangen) herangezogen.
Meteorologische Korrektur:
Die von einer Schallquelle in größeren Entfernungen hervorgerufenen A-bewerteten
Schalldruckpegel weisen, bedingt durch die je nach Wetterlage stark unterschiedlichen
Ausbreitungsbedingungen, zum Teil erhebliche Schwankungen auf. Die höchsten
Schalldruckpegel werden in der Regel bei Mitwindbedingungen (Wind weht von Quelle
zum Immissionsort) gemessen. Statistisch hat sich gezeigt, dass die Messwerte LAT(DW)
bei leichtem Mitwind (Mitwind-Mittelungspegel) nur relativ wenig streuen, so dass dies
die geeignete Messgröße bzw. Wetterlage für Immissionsmessungen ist.
Der über einen längeren Zeitraum, d.h. über alle auftretenden Wetterlagen energetisch
gemittelte A-Schalldruckpegel LAT(LT) (Langzeit-Mittelungspegel) ist im Allgemeinen
kleiner als der Mitwind-Mittelungspegel LAT(DW) (siehe hierzu DIN ISO 9613-2 [13]):
LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet
Die meteorologische Korrektur Cmet hängt dabei im Wesentlichen von der Entfernung
zwischen Schallquelle und Immissionsort und der mittleren Windrichtungsverteilung ab.
Gemäß Punkt A.1.4 des Anhangs der TA Lärm [4] ist zur Ermittlung der an den relevan-
ten Immissionsorten wirksamen Beurteilungspegel Lr die meteorologische Korrektur
nach Punkt 8 der DIN ISO 9613-2 zu berücksichtigen. Dabei ist auf der Grundlage der
örtlichen Wetterstatistiken und nach deren Analyse ein Faktor C0 zu bestimmen bzw.
abzuschätzen, der als Basis für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet
heranzuziehen ist. In der hier durchgeführten Untersuchung wird im Rahmen einer obe-
ren Abschätzung (worst case) ein Faktor C0 = 0 dB herangezogen, der im Sinne der Be-
troffenen eine dauerhafte Mitwindsituation berücksichtigt. Die Ausbreitungssituation ent-
spricht damit der VDI 2714 [14].
Die Topographie geht in die Berechnung ein, so dass die Abschirmwirkung durch Ge-
ländeformationen, Gebäude bzw. Schallschutzmaßnahmen etc. berücksichtigt werden.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 16/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
4 Schutzbedürftige Gebiete - Flächennutzung
4.1 Flächennutzung
Gemäß DIN 18005-1 [2] bzw. Nr. §2, Absatz (6) der 18. BImSchV [3] sind bezüglich der
Art der betroffenen baulichen Gebiete und Einrichtungen für die Anwendung der Immis-
sionsrichtwerte die Festsetzungen in den Bebauungsplänen maßgeblich. Gebiete, für
welche keine Festsetzungen bestehen, werden „entsprechend der Schutzbedürftigkeit“
bzw. anhand der tatsächlichen Nutzung eingestuft.
Basierend auf einer örtlichen Einsichtnahme [a] erfolgt die Gebietseinstufung in
Abstimmung mit der Bauverwaltung Dießen unter Berücksichtigung rechtskräftiger
Bebauungs-, hilfsweise Flächennutzungspläne sowie, falls erforderlich, anhand der
„tatsächlichen Schutzbedürftigkeit". Dabei ergibt sich folgende Situation:
Für das Plangebiet soll der Bebauungsplan "Sportgelände Riederau" aufgestellt werden,
die Art der Nutzung wird voraussichtlich als Sondergebiet (SO) ausgewiesen. Für die
weitere, im Einwirkungsbereich befindliche schutzbedürftige Bebauung außerhalb des
Plangebietes sind keine Bebauungspläne bekannt. Der Flächennutzungsplan der Ge-
meinde Dießen (Entwurf [f]) sieht für die geschlossene Bebauung am nördlichen Orts-
rand Riederau, südlich des Steinigergraben-Bachverlaufes Wohnbaufläche vor. Hier wird
die Schutzbedürftigkeit einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gleichgestellt. Nördlich des
Baches, unmittelbar östlich der Seiboldstraße ist die geschlossene Baufläche als Misch-
gebiet (MI) ausgewiesen. Weiter östlich sieht der Flächennutzungsplanentwurf [f] noch
tlw. „durchgrünte Wohnbauflächen“ (WG) vor. Dies betrifft nach Angabe der Gemeinde
Markt Dießen [g] die Bebauung an der Rogisterstraße Richtung Norden bis zu deren
Kreuzung mit Grundstück Fl.-Nr. 534. Hier wird die Schutzbedürftigkeit einem allgemei-
nen Wohngebiet (WA) gleichgestellt. Für weitere Gebäude nördlich des Steinigergraben-
Bachverlaufes wird in [f] keine spezielle Nutzungsart vorgegeben. Für diese, in Außen-
bereichen liegenden Gebäude wird die Art der baulichen Nutzung daher einem Dorf-
/Mischgebiet (MD) gleichgestellt.
4.2 Immissionsorte
Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation werden maßgebliche, repräsentative
Immissionsorte herangezogen, die die nächstgelegene bestehende bzw. evtl. geplante
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 17/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
oder zulässige (Wohn-)Bebauung außerhalb des Bebauungsplangebietes "Sportgelände
Riederau“ charakterisieren. Bei den Immissionsorten handelt es sich um:
Tabelle 4: maßgebende Immissionsorte außerhalb vom Bebauungsplan
Index Bezeichnung / Lage Fl.-Nr. Nutzung
IO_01 Seiboldstraße bzw. Roßweidweg 34, Ostfassade 546 MD IO_02 Seiboldstraße bzw. Roßweidweg 32, Nordfassade
555 MD IO_03 Seiboldstraße bzw. Roßweidweg 32, Ostfassade IO_04 Unterer Forst 8, Nordfassade 568/1 MD IO_05 Unterer Forst 2a, Nordfassade 564/4 WA IO_06 Seiboldstraße 33, Westfassade 532 MI IO_07 Seiboldstraße 41, Westfassade 533/9 MI IO_08 Rogisterstraße 27, Westfassade 489/25 WA IO_09 Seiboldstraße 43, Westfassade 1056/1 MD Der in Spalte 1 genannte Index wird nachfolgend als Kurzform für die Immissionsorte in den Lageplänen und Ergebnis-tabellen verwendet.
Anmerkungen:
1)
Die Immissionsorte IO_01 bis IO_09 liegen außerhalb des Bebauungsplangebietes in
guter azimutaler Verteilung um das gegenständliche Gelände, als der jeweiligen Schutz-
bedürftigkeit entsprechend zum Sportgelände nächstgelegene Anwesen.
2)
Für die Aufpunkte zur Beurteilung der schalltechnischen Situation werden jeweils die
besonders betroffenen Geschosse an den der Planung zugewandten Fassaden für
schutzbedürftige Räume (Mitte Fensteröffnung gemäß Nr. 1.2, Anhang der 18. BImSchV
[3], vgl. auch Bildnachweis im Anhang 6) herangezogen.
5 Schallemissionen
5.1 Vorbelastung (bestehende Anlagen/Betriebe)
A) bestehende Vorbelastung:
Im Einwirkungsbereich des zukünftigen "Sportgelände Riederau" befinden sich keine
weiteren Sport- und Freizeitanlagen.
Innerhalb des Mischgebietes unmittelbar an der Seiboldstraße, nördlich des Steiniger-
graben-Baches ist werktags (z.B. zu Ladenöffnungszeiten) von einer gewerblichen Vor-
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 18/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
belastung auszugehen. Ein Immissionskontingent ist hierfür jedoch nicht festgelegt. Da-
bei handelt es sich u.a. um:
• “The Daily Ride - Kite, Sup, Surf & Windsurf Shop”, Seiboldstr. 37
• Getränkemarkt Riederau, Seiboldstr. 35
Weiterhin ist von einer schalltechnischen Vorbelastung durch Verkehr auf öffentlichen
Straßen, hier insbesondere der Staatsstraße St 2055, mit einem DTV Wert von über
7000 Kfz/24h auszugehen. Weiter östlich verläuft die Bahnlinie Geltendorf-Weilheim, de-
ren Einwirkungen werden hier jedoch als untergeordnet eingestuft.
B) weitere "planerische" Vorbelastung:
Geplante oder bereits genehmigte Anlagen im relevanten Umfeld des in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplanes sind derzeit nicht bekannt bzw. nicht zu berücksichtigen.
5.2 Sportgelände Riederau (Zusatzbelastung)
Die nachfolgend für die Emissionsansätze aufgeführten Nutzungszahlen-, häufigkeiten
und -zeiten sind Ergebnis ausführlicher Gespräche mit den Betreibern und beruhen auf
einem von den Vereinen und der Marktgemeinde Dießen vorgelegten Betriebskonzept,
das unter Berücksichtigung von Kenndaten bestehender, vergleichbarer Anlagen abge-
stimmt sowie im Rahmen einer oberen Abschätzung („worst case“) zu Prognosezwecken
ggf. hochgerechnet wird. Insbesondere bei der Geräuschentwicklung für den Sportbe-
trieb im Freien nebst Fahr-/Besucherverkehr ist jedoch mit Schwankungen zu rechnen,
die durch wechselnden Bedarf, Anforderung und Situation bedingt sind. Die angegebe-
nen Emissionspegel können daher in Ausnahmefällen (z.B. „seltene Ereignisse“) über-
sowie vielfach auch unterschritten werden. Jedoch wird im Sinne des Immissionsschut-
zes grundsätzlich von jeweils eher hohen bzw. maximalen Nutzungshäufigkeiten (z.B.
bei der PKW Anfahrt) ausgegangen, um immissionstechnisch eine obere Abschätzung
(„worst case“) anzugeben.
Folgende Emissionsquellen sind maßgeblich am Sport- und Freizeitlärm des Sportge-
ländes Riederau beteiligt.
A) bestehende Anlagen:
• Fußballfeld des SC Riederau
• Vereinsheim SC Riederau nebst Parkplatz für etwa 32 Pkw
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 19/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
• Stockschießanlage
• Bogenschützenanlage
B) geplante, hinzukommende Anlagen/Tätigkeiten:
• zweiter Fußballplatz des SC Riederau
• eine Sporthalle (SC Riederau)
• eine Schützenhalle
• Bogenschützenanlage-Ausbau
• Erschließungsstraße
• weitere Stellplätze für 38 Pkw
Im Verein SC Riederau sind folgende Abteilungen bzw. „Sparten“ zusammengeschlos-
sen: Stockschießen, Jugendfußball, Fitness, Rudern/Wassersport. Weitere Sportarten
gehören zum SC Riederau (z.B. Triathlon, Gymnastik und Tanz), sind in Riederau
beliebt und haben feste Trainingstermine. Mit letztgenannten verbundene Tätigkeiten auf
dem gegenständlichen Sportgelände werden im Folgenden unter der Sparte „Fitness“
zusammengefasst betrachtet.
Die Bogen- und Luftdruckschützen sind bereits tlw. am Sportgelände Riederau und sol-
len zukünftig größtenteils dort ihre Aktivitäten ausüben. Diese Sportarten haben einen
eigenen Verein „Schützenkranz“ und üben derzeit u.a. im Landgasthof „Kramerhof“.
Die Emission von Pkw wird nach RLS-90 [8] ermittelt. Für Geräusche aus der Nutzung
von Sportanlagen wird auf die VDI 3770 [11], in Verbindung mit den Berechnungshilfen
für Sport- und Freizeitanlagen [19] zurückgegriffen. Weiterhin werden die Emissionen
der sich unterhaltenden Personen in Anlehnung an die Sächsische Freizeitlärmstudie
[20] sowie die Schießgeräuschemissionen in Anlehnung an VDI 3745, Blatt 1 [12] be-
rücksichtigt.
5.2.1 Nutzung durch Abteilung Fußball des SC-Riederau
In der Abteilung Fußball sind derzeit lokal Junioren der Klassen A, D, E und F in Rieder-
au aktiv. Folgende Emissionsquellen sind maßgeblich am Sport- und Freizeitlärm des
Sportgeländes durch den SC Riederau, Sparte Fußball beteiligt:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 20/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
• Fußballtraining der Jugendmannschaften auf dem bereits bestehenden und neu
zu erstellenden Fußballplatz
• Zuschauer/Eltern während des Trainings am Rand der Fußballplätze
• Fußball-Punktspiele der Mannschaften Junioren A, D, E, F
• Zuschauer während der Punktspiele am Rand der Fußballplätze
• Sich unterhaltende Personen auf Wegen bei Ankunft/Abfahrt
• Geräuschemission aus den Pkw-Parkflächen
• sowie Verkehrslärm durch An- und Abfahrten in den öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Angaben (Fußball SC Riederau)
Fußballtraining der Jugendmannschaften findet werktags in der Zeit von 16:30 bis 20:00
Uhr statt. Es bestehen derzeit 4 Mannschaften (mit etwa je 15 Spielern), gemäß Inter-
netseite des SC Riederau wird Dienstag (Di.) und Donnerstag (Do.) trainiert.
Punktespiele der Jugendmannschaften finden derzeit Fr. 17:00 Uhr sowie Sa. 11:00 Uhr
und 16:00 Uhr statt. Unter der Annahme, dass je Punktspiel 30 Spieler/Teilnehmer ein-
schl. Trainer und Schiedsrichter, zusammen mit Eltern der Spieler mit 30 Pkw, zzgl. wei-
terer Zuschauer mit ggf. 40 Pkw ankommen, lassen sich folgende Szenarien ableiten:
Szenarien:
„worst case 0“: Di. oder Do., 16:00 bis 20:00 trainieren alle 4 Mannschaften, z.T. über-
schneidend oder gemeinsam (60 Spieler/Teilnehmer einschl. Trainer, je 2 Stunden). Un-
ter der Annahme, dass je zwei Spieler (oder jeder zweite) von den Eltern mit Pkw ge-
bracht und nach dem Training wieder abgeholt werden (je 2 An- und 2 Abfahrten), ent-
stehen auf dem Sportgelände (Fahrweg und Parkplatz) 120 Kfz-Bewegungen (60 An-,
60 Abfahrten) - 105 davon vor 20:00 Uhr und 15 Abfahrten zwischen 20:00 Uhr und
22.00 Uhr.
„worst case 1“: Samstag (gilt ebenfalls als Werktag, außerhalb der Ruhezeiten) sind mit
60 Spielern/Teilnehmern je ein Pkw mit An- und Abfahrt zu berücksichtigen (dies ent-
spricht „worst case 0“), zzgl. 40 Pkw weiterer Zuschauer je Spiel. Somit werden zweimal
alle Pkw-Stellplätze auf dem Sportgelände belegt und vollständig geleert, folglich ent-
stehen 4 Bewegungen je Stellplatz tagsüber.
„worst case 2“: Freitag sind zwischen 16:30 Uhr und 19:00 Uhr bei einem Fußball-
Punktspiel zwar alle Pkw-Stellplätze belegt, jedoch nur 30 Spieler/Teilnehmer zzgl. Zu-
schauer und max. 50 % der Einwirkungsdauer gegenüber Training. U.E: ist in diesem
Fall nicht mit höheren Emissionen als in „worst case 0“ oder „worst case 1“ zu rechnen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 21/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
5.2.2 Nutzung durch Abteilung Stockschießen des SC-Riederau
Im Stockschießen sind derzeit 4 Mannschaften bei Liga-Wettkämpfen bzw. entspre-
chenden Turnieren aktiv. Der Verein zählt gemäß internet-Präsentation 25 aktive Mit-
glieder. Die Anlage hat 5 Bahnen, wobei je Bahn bzw. je Spiel jeweils 8 Teilnehmer er-
forderlich sind. Wenn alle aktiven Mitglieder gleichzeitig Spielverläufe trainieren, können
3 Bahnen gleichzeitig bespielt werden. Folgende Emissionsquellen aus der Stockschüt-
zensparte sind maßgeblich am Sport- und Freizeitlärm des Sportgeländes des SC Rie-
derau beteiligt:
• Training auf der Sommerbahn, ggf. mit Rufen/Gesprächen
• Sich unterhaltende Personen vor und nach dem Training im Bereich des Ver-
einsheims sowie auf Wegen bei Ankunft/Abfahrt
• Geräuschemission aus den Pkw-Parkflächen
• sowie Verkehrslärm durch An- und Abfahrten in den öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Angaben (Stockschützen SC Riederau)
Stockschützentraining findet derzeit Di. und Fr. 19:00 - 21:00 Uhr statt. Folgendes Sze-
nario lässt sich aus derzeitigen Kenntnissen ableiten:
Szenarien:
„worst case 0“: alle Aktiven trainieren Di. oder Do., wenn auch Fußballtraining stattfindet,
wenige kommen mit Pkw (max. 50%), 12 Pkw vor 20:00 Uhr, 12 Abfahrten vor 22:00
Uhr. Dennoch wird auch der Fall betrachtet, dass die Stockschützen nach dem Training
eine Stunde im Vereinsheim verbringen und mit 12 Pkw erst nach 22:00 Uhr abfahren.
Im Szenario „worst case 1“ finden keine regelmäßigen Emissionen aus der Stockschüt-
zensparte statt, in „worst case 2“ wäre aus Stockschützentraining im Sinne einer oberen
Abschätzung die gleiche Emission wie bei „worst case 0“ zu erwarten.
Etwa 4 mal pro Jahr findet ein eintägiges Turnier mit bis zu 40 Spielern statt, Samstag
oder Sonntag auch mit Zeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. („seltenes Ereignis“)
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 22/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
5.2.3 Nutzung durch Abteilung Fitness des SC-Riederau
Die Fitness-Sparte (zusammen mit Triathlon, Gymnastik, Tanzen) hat bei Gruppen-
Aktionen in der Sporthalle meist auch (Hintergrund-)Musik. Folgende Emissionsquellen
aus der Fitness-Sparte sind maßgeblich am Sport- und Freizeitlärm des Sportgeländes
des SC Riederau beteiligt.
• Training-Anweisungen (Rufe), Musik in der Halle (Schallabstrahlung über Fassa-
denbauteile, ggf. offene Türen/Fenster)
• Sich unterhaltende Personen vor und nach dem Training im Bereich des Ver-
einsheims sowie auf Wegen bei Ankunft/Abfahrt
• Geräuschemission aus den Pkw-Parkflächen
• sowie Verkehrslärm durch An - und Abfahrten in den öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Angaben (Fitness SC Riederau)
Derzeit findet 2 x wöchentlich Gymnastik zwischen 09:00 - 10:30 Uhr sowie 2 x wöchent-
lich Yoga/Tanzen zwischen 18:30 - 20:30 Uhr am Mittwoch, Donnerstag und Freitag mit
je 8 - 10 Personen statt.
Szenarien:
Im Sinne einer oberen Abschätzung wäre folgendes Szenario denkbar:
„worst case 0“:
Gymnastik- und Tanztraining finden mit je 20 Pers. am Di. oder Do. statt (fällt in „worst
case 0“ mit Fußball- und Stockschützentraining zusammen), dabei sind hieraus weitere
80 Pkw-Bewegungen zu berücksichtigen. Davon finden 60 Bew. vor 20:00 Uhr statt,
20 Abfahrten sind in der Ruhezeit vor 22:00 Uhr zu berücksichtigen.
Im Szenario „worst case 1“ finden keine regelmäßigen Emissionen aus der Fitnesssparte
statt, in „worst case 2“ wären etwa gleiche Emissionen wie „worst case 0“.
5.2.4 Nutzung durch Sparte „Schützenkranz“ Riederau
Der „Schützenkranz“ vereinigt die Sportarten Luftdruck- und Bogenschießen, aus schall-
technischer Sicht sind jedoch hierfür unterschiedliche Emissionsansätze heranzuziehen.
Das Luftdruckschießen soll bzw. kann ausschließlich innerhalb entsprechender Räu-
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 23/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
me/Einhausungen stattfinden, während Bogenschießen bereits heute am Sportplatz des
SC Riederau im Freien stattfindet. Daher soll auf dem Sportgelände Riederau auch ein
Folgende Emissionen sind im Planfall aus dem Sport- und Freizeitlärm des Sportgelän-
des durch den „Schützenkranz“ Riederau zu berücksichtigen.
• Training auf den Schießständen
• Wettkämpfe auf den Schießständen
• Training auf der Bogenschießanlage
• Wettkämpfe auf der Bogenschießanlange
• Sich unterhaltende Personen vor und nach dem Training im Bereich der Austra-
gungsorte sowie auf Wegen bei Ankunft/Abfahrt
• Versammlungen/Sitzungen des Vereins
• Geräuschemission aus den PKW-Parkflächen
• Sowie Verkehrslärm durch An - und Abfahrten in den öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Angaben („Schützenkranz“ Riederau)
Die Luftdruck-Sparte trainiert derzeit am Freitag abends mit bis zu 35 Personen. Geplant
ist der Neubau einer Schützenhalle mit 10 Ständen, die an bis zu 80 Tagen pro Jahr au-
ßerhalb der Sommerpause, also i.d.R. an zwei Tagen pro Woche genutzt werden sollen.
Es finden etwa 30 Wettkämpfe pro Jahr statt. Diese werden auch werktags (derzeit Mo.
oder Do.) ausgetragen, wobei nur 8 bis 10 Schützen teilnehmen. Herr Vogl (1. Schüt-
zenmeister) gibt an [c], [d], dass Übungsschießen zwischen 18:00 Uhr und 01:00 Uhr,
auch an einem Wochenendtag stattfinden kann und bei Übungen bis zu 40 Schüsse je
Teilnehmer abgegeben werden sowie etwa 50% der Teilnehmer mit Pkw zur Übung an-
reisen. Der Wochenendtag einer Luftdruck-Übung kann u.E. nur Samstag (nicht Sonn-
tag) sein, ebenso kann ein Übungstag Di. oder Do. mit den übrigen Sparten zusammen-
fallen. Für die Beurteilungszeiträume Werktag (z.B. Di. oder Do., zusammen mit den an-
deren Sparten: „worst case 0“) lassen sich in der Ruhezeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
sowie in der lautesten Nachtstunde 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr die höchsten Schallemissi-
onen ableiten.
Die Anlage der Bogenschützen wird voraussichtlich nur am Sonntag von 14:00 Uhr bis
16:00 Uhr, derzeit mit 7 Zielscheiben und von etwa 15 Teilnehmern genutzt.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 24/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Szenarien:
Im Sinne einer oberen Abschätzung lassen sich folgende Szenarien ableiten:
„worst case 0“:
Findet Training in den Schießständen Di./Do./Sa. von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr statt, wird
bei 7 Stunden und bis zu 35 Teilnehmern davon ausgegangen, dass über die gesamte
Zeit gleichmäßig verteilt mit 2 Stunden Aufenthalt jedes Teilnehmers je Schießstand und
etwa 20 Schüssen pro Stunde zu rechnen ist, wobei alle 10 Schießstände dabei voll
ausgelastet sind. Das führt jeweils pro Stunde zu 2,5 Anfahrten und 2,5 Abfahrten, also
5 Pkw-Bewegungen pro Stunde.
„worst case 1“:
Am Samstag („worst case 1“) wäre ab 20:00 Uhr nur der Beitrag von Emissionen durch
den Schützenverein wie Di. oder Do. gegeben, ohne Beiträge durch Stockschützen, Fit-
ness etc. Somit sind hier (Ruhezeit Sa. abends) geringere Immissionen aus dem (Ge-
samt-)Sportgelände als in „worst case 0“ (Ruhezeit Werktag abends) zu erwarten und
werden daher nicht gesondert betrachtet.
Im Szenario „worst case 2“ wären etwa gleiche Emissionen wie „worst case 0“ zu erwar-
ten.
5.2.5 Pflege-/Erhaltungs- und Vereinsarbeit am Sportgelände
Am Sportplatz (insbesondere Fußballfelder und Bogenschützenbereich) muss regelmä-
ßig der Rasen gemäht werden. Die nötige Pflege des Geländes bedarf dem Einsatz ei-
nes Rasenmähers und eines Spindelrasenmähers für das Bogengelände. Der Rasen
muss in der Wachstumsphase wöchentlich gemäht werden. Der Zeitaufwand wird mit
etwa 10 Stunden/Woche geschätzt. Bei Spindelrasenmäher ist nicht mit Geräuschein-
wirkungen zu rechnen, für die Fußballfelder wird jedoch vom Einsatz eines Aufsitzra-
senmäher ausgegangen. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird davon ausgegangen,
dass werktags um die Mittagszeit etwa 3 Stunden lang mit einem durch Verbrennungs-
motor angetriebenen Rasenmäher gearbeitet wird, wenn ab 16:00 Uhr Fußballtraining
und die weiteren Sparten mit hoher Auslastung trainieren („worst case 0“).
Weiterhin sind zur Ver- und Entsorgung auch bis zu 3 Lkw pro Woche erforderlich (u.a.
auch städtische Müll-/Wertstoffabholung), so dass bestimmungsgemäß ein Lkw pro Tag
(An- und Abfahrt sowie Be-/Entladevorgang) zu berücksichtigen ist.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 25/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Mit „Vereinsarbeit“ sind Mitgliederversammlungen oder ggf. Großveranstaltungen unter
Nutzung der gesamten Kapazität (z.B. 70 Sitzplätze im geplanten Schützenheim) ge-
meint. Solche Veranstaltungen finden i.d.R. an Werktagen abends statt und enden ggf.
erst nach 22 Uhr. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird ein Szenario „worst case 3“
für die lauteste Nachtstunde zwischen 22:00 - 23:00 Uhr betrachtet, wobei ein Großteil
der Teilnehmer das Sportgelände verlassen (etwa 2 Personen je Pkw oder einige sind
nicht motorisiert zum Sportgelände gekommen) und mit etwa 35 Pkw die Parkplätze zu
50% belegt sind bzw. mindestens 50% der Stellplätze entleert werden.
5.2.6 Ermittlung der Schallemissionen aus 5.2.1 bis 5.2.5
Aus den Kapiteln 5.2.1 bis 5.2.5 ergeben sich somit folgende maßgebende Beurtei-
lungszeiträume:
Index Beurteilungszeit Sportgelände Riederau BU 1 Werktag außerhalb der Ruhezeit Betrieb Werktag zwischen 08:00 - 20:00 Uhr BU 2 Werktag innerhalb der Ruhezeit Betrieb Werktag zwischen 20:00 - 22:00 Uhr BU 3 Nachts (lauteste volle Stunde) Betrieb Werktag zwischen 22:00 - 23:00 Uhr
BU 4 Sonn-/Feiertag mit weniger als 4 Stun-den, auch innerhalb der Ruhezeiten
Betrieb Sonntag zwischen 14:00 - 16:00 Uhr
Hierbei ergeben sich folgende, schalltechnisch zu betrachtende Szenarien/Varianten:
1) Werktags Trainingsbetrieb, z.B. Di. oder Do. tagsüber (BU 1) - „worst case 0“
2) Werktags, Ruhezeit abends (BU 2) - „worst case 0“
3) Werktags Trainingsbetrieb, lauteste Nachtstunde (BU 3) - „worst case 0“
4) Samstags 2 Fußball-Punktespiele (BU 1/Sa) - tagsüber, „worst case 1“
5) Sonntags, Bogenschießen 14:00 - 16:00 Uhr: (BU 4) - tagsüber, Beurteilungszeit 4h
6) Werktags Versammlung (BU 3/V) - lauteste Nachtstunde „worst case 3“
Im Folgenden werden die schalltechnischen Emissionen der jeweiligen Sparten zusam-
mengefasst dargestellt.
A) Pkw Parkplatzverkehr
Gemäß Vorentwurf der Marktgemeinde Dießen [b] sind auf dem gesamten Gelände
70 Stellplätze für Pkw geplant. Diese können in 4 Bereichen (i.F. Parkplätze bzw. „PP“
bezeichnet) zusammengefasst werden. Für die Parkplätze Mitte, Nordwest und Nordost
(„PP M“, „PP W“ und „PP O“) ist jeweils auch der Fahrweg auf dem Sportgelände zu be-
rücksichtigen, während sich der (derzeit noch ohne Stellplatzmarkierungen bestehende)
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 26/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Parkplatz Süd unmittelbar an der Plangrundstückszufahrt aus Fl.-Nr. 546/3 befindet.
Während die Stichstraße aus der St 2055 (Fl.-Nr. 544, auch „Roßweidweg“ bezeichnet)
als öffentlicher Verkehrsweg u.a. zur Erschließung der Anwesen Seiboldstr./ Roßweid-
weg 32 und 34 gewidmet ist, wird der Fahrweg auf Fl.-Nr. 546/3 bereits dem Sportge-
lände zugerechnet.
Insgesamt ergeben sich somit an einem Werktag mit hoher Auslastung bis zu 280 PKW-
und 2 LKW-Bewegungen auf der Zufahrt bzw. der Nutzung entsprechend auf diesen
Parkplätzen verteilt.
In Übereinstimmung mit der 18. BImSchV [3] wird bei der Ermittlung des Emissionspegel
bzw. des Schallleistungspegels LWA für die Parkflächen der Parkplatztyp PKW gemäß
RLS-90 [8] berücksichtigt.
Aus oben aufgeführten Angaben ergeben sich somit für die unterschiedlichen Beurtei-
lungszeiten nachstehende Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde.
Tabelle 5: Berechnung der Bewegungshäufigkeiten pro Stunde und Stellplatz (Sportgelände Riederau) Index Stellplätze Fahrzeugbewegungen in
der Beurteilungszeit Tr Bew./h Bew. Pro Stell-
platz und Stunde BU 1 70 187 Bew / 12 h 15,6 0,22
BU 1/Sa. 70 290 Bew / 12 h 24,2 0,33 BU 2 70 57 Bew / 2 h 28,5 0,41 BU 3 70 17 Bew / 1 h 17 0,24
BU 3/V 70 35 Bew. / 1h 35 0,5 BU 4 70 30 Bew / 4 h 7,5 0,11
Aufgrund der räumlichen Zuordnung der jeweiligen Stellplatzgruppen werden jedoch ggf.
von den einzelnen Sparten/Teilnehmern unterschiedliche Stellplätze bevorzugt, daher
ergeben sich je Stellplatzgruppe tlw. andere Bewegungshäufigkeiten. Z.B. sonntags
werden die Bogenschützen bis zu PP Nordwest/-ost fahren, ebenso die Luftdruck-
Schützen zu deren Übungszeiten. Die Fitness-Sportler werden zunächst an der Park-
platzreihe PP Mitte parken bzw. zu je 25 % bereits auf PP Süd ihr Fahrzeug abstellen
oder erst auf PP Nordwest einen feien Stellplatz vorfinden. Die Stockschützen wiederum
werden wenn möglich alle auf PP Süd parken.
Für die Ein-/Ausparkvorgänge ergeben sich demnach folgende Emissionen:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 27/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Tabelle 6: nach RLS-90 ermittelter Emissionspegel bzw. Schallleistungspegel der Parkflächen Index Park-
platz Stell- Plätze
Fahrzeugbew. in Tr Bew./h Bew./h und Stpl.
Lm,E
dB(A) LwA
dB(A)
BU 1 (12h)
PP S 32 105*+12 (St.)+15 (Fitn.) 11 0,92 51,7 87,9 PP M 9 30 (50% Fitn.) 2,5 0,28 41,0 77,2 PP NW 10 15 (Fitn.)+5 (Schützen) 1,67 0,17 39,3 75,5 PP NO 19 5 (Schützen) 0,42 0,08 38,8 75,0
BU 1/Sa (12h)
PP S 32 128* 10,67 0,33 47,2 83,4 PP M 9 36* 3 0,33 41,7 77,9 PP NW 10 40*+5 (Schützen) 3,75 0,38 42,8 79,0 PP NO 19 76*+5 (Schützen) 6,75 0,36 45,4 81,6
BU 2 (2h)
PP S 32 15*+12 (St.)+5 (Fitn.) 16 0,5 49,0 85,2 PP M 9 10 (Fitn.) 5 0,56 44,0 80,2 PP NW 10 5 (Fitn.)+5 (Schützen) 5 0,5 44,0 80,2 PP NO 19 5 (Schützen) 2,5 0,13 40,9 77,1
BU 3 (1h)
PP S 32 12 (St.) 12 0,38 47,8 84,0 PP M 9 - - - - - PP NW 10 5 (Schützen) 5 0,5 44,0 80,2 PP NO 19 - - - - -
BU 3/V (1h)
PP S 32 16 (Mitgliedervers.) 16 0,5 49,0 85,2 PP M 9 5 (Mitgliedervers.) 5 0,5 43,5 79,7 PP NW 10 5 (Mitgliedervers.) 5 0,5 44,0 80,2 PP NO 19 10 (Mitgliedervers.) 10 0,5 46,8 83,0
BU 4 (4h)
PP S 32 - - - - - PP M 9 - - - - - PP NW 10 10 (Bogenschützen) 2,5 0,25 41,0 77,2 PP NO 19 5 (Bogenschützen) 1,25 0,07 38,2 74,4
*) Fahrzeugbewegungen im Zusammenhang mit Fußballtraining oder Punktespielen St.: Stockschützen
Im Rahmen der Immissionsprognose wird von einem für Pkw-Fahrten (Motorstart und
Abfahrt etc.) typischen Oktav-Schallleistungspegelspektrum ausgegangen, das jeweils
auf die o.g. (Teil-)Schallleistungen normiert wird.
Die modelltechnische Abbildung der o.g. Parkflächen erfolgt jeweils durch gleichmäßig
über den Parkplatzflächen verteilte Flächenschallquellen mit einer Höhe von H = 0,5 m
über Gelände.
Die Fahrwege zwischen den Parkflächen und der Zufahrt zum Sportgelände (einschließ-
lich auf Grundstück Fl.-Nr. 546/3) sind dem Sportplatzlärm zuzuordnen und die Emissio-
nen ebenfalls gemäß RLS 90 [8] zu ermitteln. Demnach ergeben sich unter den Rand-
bedingungen
• Bewegungshäufigkeit/h gemäß o.g. Tabelle 5
• Geschwindigkeit auf den Fahrgassen max. 30 km/h � Dv = - 8,8 dB(A);
• Steigung aller Fahrgassen ≤ 5 % � DStg = 0 dB(A);
• Oberbelag: nicht geriffelte Gußasphalt, � DStrO = 0 dB(A);
folgende längenbezogene Schallleistungen:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 28/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Tabelle 7: nach RLS-90 ermittelter Emissionspegel bzw. längenbez. Schallleistungspegel der Fahrwege zu/von den Parkflächen
Index (Tr)
Park- Platz
Stell- Plätze
Fahrzeugbew. in Tr
Bew./h Lw,A
dB(A) L‘wA
dB(A)
BU 1 (12h)
PP S 32 105+12+15 11 76,2 57,9 PP M 9 30 2,5 73,4 51,5 PP NW 10 15+5 1,67 72,8 49,7 PP NO 19 5 0,42 68,2 43,8
BU 1/Sa (12h)
PP S 32 128 10,67 76,1 57,8 PP M 9 36 3 74,2 52,3 PP NW 10 40 3,33 75,8 52,7 PP NO 19 76 6,33 79,9 55,5
BU 2 (2h)
PP S 32 15+12+5 16 77,8 59,5 PP M 9 10 5 76,4 54,5 PP NW 10 5+5 5 77,6 54,5 PP NO 19 5 2,5 75,9 51,5
BU 3 (1h)
PP S 32 12 12 76,6 58,3 PP M 9 - - - - PP NW 10 5 5 77,6 54,5 PP NO 19 - - - -
BU 3/V (1h)
PP S 32 16 16 77,8 59,5 PP M 9 5 5 76,4 54,5 PP NW 10 5 5 77,6 54,5 PP NO 19 10 10 81,9 57,5
BU 4 (4h)
PP S 32 - - - - PP M 9 - - - - PP NW 10 10 2,5 74,6 51,5 PP NO 19 5 1,25 72,9 48,5
Im Rahmen der Immissionsprognose wird für die Fahrwege der Pkw von einem typi-
schen Oktav-Schallleistungspegelspektrum ausgegangen, das jeweils auf die o.g.
Schallleistungen normiert wird.
Die Fahrwege für Pkw werden im Berechnungsmodell jeweils über Linienquellen mit ei-
ner Höhe von H = 0,5 m über Gelände abgebildet, wobei ein typisches Oktavspektrum
auf o.g. Schalleistungen normiert wird.
B) Fußballplätze
Gemäß aktuellen Angaben des SC-Riederau [c] findet das Training auf den Fußballplät-
zen an Werktagen in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr statt.
Es wird davon ausgegangen, dass alle 4 Mannschaften je 2 Stunden lang trainieren und
dabei jeweils zwei Mannschaften auf je einem Spielfeld oder jeweils parallel, gleichzeitig
beide Spielfelder genutzt werden, wodurch über 2 Stunden jeweils ein Spiel und ein
Trainer/Schiedsrichter auf jedem Feld aktiv sind. Bezugnehmend auf die VDI 3770 [11]
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 29/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
und die Merkblätter Nr 10 Berechnungshilfen [19], ergibt sich hierbei nach Formel (4a)
und (6) aus [11] für das Training ein typischer Schallleistungspegel von LWA = 98,5 dB
(A) unter der Annahme, dass etwa 15 Zuschauer (Eltern, Ersatzspieler o.ä.) das Training
mitverfolgen. Am Samstag mit zwei Spielen kann zwar von den gleichen Emissionen
(z.B. auf jedem Feld findet über 90 Minuten ein Spiel statt) ausgegangen werden, im
Sinne einer oberen Abschätzung werden jedoch beide Spiele auf dem zu kritischen Im-
missionsorten am nächsten gelegenen Spielfeld betrachtet. Unter der Annahme, dass zu
jedem der 15 Spieler je Mannschaft je 2 Familienangehörige (30 Pkw bzw. 60 Zuschau-
er) und etwa 120 Fans als Zuschauer (40 Pkw mit je 3 Personen) das Spiel vor Ort ver-
folgen ergibt sich nach Formel (4b) und (6) aus [11] für das Spielfeld ein Schallleistungs-
pegel von LWA = 105,6 dB(A). Für die Zuschauer errechnet sich nach Formel (7a) aus
[11] ein typischer Schallleistungspegel von LWA = 88,8 dB (A) bei je 7,5 Personen an den
Auslinien Nord und Süd sowie von LWA = 99,5 dB (A) bei je 90 Personen an den Ausli-
nien Nord und Süd.
Tabelle 8: Nach 18. BImSchV und Berechnungshilfen Merkblätter Nr. 10 bestimmter Schallleis-tungspegel für das Fußballfeld und die Zuschauer entlang der Seitenlinien
Bereich Index LWA
Spielfeld dB(A)
LWA Zuschauer
dB(A)
L‘‘WA Spielfeld
dB(A)
L‘WA Zuschauer
dB(A)
Einwirkzeit T
[min]
Sportplatz Bestand
BU1 98,5 88,8 60,5 68,8 120 BU 1/Sa 105,6 99,5 67,6 79,5 180
BU 2
- - - - - BU 3
BU 3/V BU 4
Sportplatz neu
BU1 98,5 88,8 60,5 68,8 120 BU 1/Sa
- - - - - BU 2 BU 3
BU 3/v BU 4
Anmerkung: das Fußballtraining findet nur in der Zeit BU 1 statt (Werktags außerhalb der Ruhe-zeiten)
Diese Geräuschquellen werden im Berechnungsmodell schematisch als Flächen- oder
Linienquellen mit einer Höhe von H = 1,5 m und der entsprechenden Einwirkdauer ab-
gebildet, wofür ein typisches Okavspektrum (z.B. „Abenteuerspielplatz“ gemäß sächsi-
sche Freizeitlärmstudie [20]) auf o.g. Schallleistungspegel normiert wird.
C) Training auf der Stockschießanlage
Gemäß der aktuellen Angaben des SC-Riederau B [c] findet das Training auf den Fuß-
ballplätzen an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 21:00 Uhr statt. Es wird davon aus-
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 30/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
gegangen, dass während des Trainings alle 25 Aktiven Mitglieder teilnehmen und somit
gleichzeitig 3 Stockschießbahnen bespielt werden.
Bezugnehmend auf die VDI 3770 [11], ergibt sich hierbei auf Sommerstockbahnen ein
mittlerer maximaler Schallleistungspegel von LWA = 112 dB (A) je „Treffer“. Im Sinne ei-
ner oberen Abschätzung wird angenommen, dass im Training echte Spiele stattfinden.
Bei einem Spiel werden genau 48 „Schüsse“ abgegeben, wobei bei etwa 80 % von
„Treffer“ ausgegangen werden kann. Ein Spiel dauert dabei etwa 20 bis 30 Minuten. Mit
dem mittleren maximalen Schallleistungspegel und der Trefferhäufigkeit kann ein
Wirkpegel nach dem Taktmaximal-Kriterium ermittelt werden. Unter der Annahme, dass
80 Treffer pro Stunde je Bahn eintreten und von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchgehend je
Bahn gespielt wird, ergibt sich ein LwAT,1h = 102,5 dB(A). Damit ergeben sich folgende
Schallleistungspegel
Tabelle 9: Nach 18. BImSchV bestimmte Schallleistungspegel Bereich Index LWA
je Bahn dB(A)
Anzahl der bespielten
Bahnen
Einwirkzeit T
[min]
Sportplatz Bestand
BU 1 102,5 3 60 BU 1/Sa - - -
BU 2 102,5 3 60 BU 3
- - - BU 3/V BU 4
Im Rahmen der Immissionsprognose wird von 3 bespielten Bahnen mit je zwei Bah-
nendpunkten ausgegangen. Die Geräuschquellen werden im Berechnungsmodell sche-
matisch als Punktquellen mit einer Höhe von H = 0,1 m und der entsprechenden Ein-
wirkdauer (30 min. je Endpunkt, jeweils in BU1 und BU2) abgebildet, wofür ein für das
Aufeinanderschlagen der Stöcke typisches Oktavspektrum (im Rahmen der Untersu-
chung [25] messtechnisch erfasst) auf o.g. Schallleistungen normiert wird.
D) Fitness-Training
Zu Fitnesstraining (Kondition und Muskelkraft: u.a. „Aerobic“, „Hanteltraining“) wird so-
wohl Gymnastik als auch Tanzen zugerechnet. Im Folgenden wird davon ausgegangen,
dass bei jedem Training in der geplanten Sporthalle mit ggf. Musik und Anleitungen zu-
sätzlich zu den Trainingsgeräuschen ein Innenpegel von 80 dB(A) als Mittelungspegel
über die gesamte Trainingszeit vorliegt. Gemäß Kap. 5.2.3 sind tagsüber 3 Stunden und
in der Ruhezeit abends noch 30 Minuten Trainingsverlauf zu berücksichtigen. Geht man
zudem in der warmen Jahreszeit davon aus, dass Fenster gekippt werden und an jeder
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 31/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Fassade ein Fenster mit etwa 5 m² Flächengröße in gekipptem Zustand mit einem
Schalldämm-Maß von 7 dB vorliegt, wird der „worst case“ mit folgenden Emissionen ab-
gebildet:
Gemäß VDI 2571 [15] bzw. 18. BImSchV , Formel (4) lässt sich die von Umfassungs-
bauteilen nach außen abgestrahlte Schallleistung (abstrahlungsrelevanter Schallleis-
tungspegel) bei Rechnung in einzelnen Frequenzbereichen wie folgt ermitteln:
LWA = Li - R’w - 4 + 10 lg (S / S0)
mit Li : Innenpegel, hier Li = 80 dB(A)
R’w: Schalldämm-Maß der Bauteile, hier R’w = 7 dB
S0 Bezugsgröße 1m², S ist die relevante abstrahlende Fläche, hier S = 5 m².
Weitere Umfassungsbauteile der Sporthalle können aufgrund deutlich höherer Schall-
dämm-Maße u.E. nach vernachlässigt werden.
Tabelle 10: Berechnung Schallleistungspegel abstrahlender Flächen der Sporthalle
Bereich Index Umfas-sungs-bauteil
Fläche S m²
Schalldämm-Maß R’w
dB
Schallleis-tungspegel LWA
dB(A)
Einwirkzeit T
[min]
geplante Sporthalle
Li = 80 dB(A)
BU 1 Fenster gekippt
5 7 76 180
BU 1/Sa - - - -
BU 2 Fenster gekippt
5 7 76 30
BU 3 - - - - BU 3/V
BU 4
E) Personen im Bereich des Vereinsheims
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass sich zu Beginn des Trainings und nach
dem Training die Teilnehmer im Bereich des Vereinsheims treffen und sich dort jeweils
10 min unterhalten. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird auch bei Punktspielen auf
dem Fußballfeld (BU 1/Sa.) sowie bei Vereinssitzungen (BU 3/V) von einer Anzahl spre-
chender Personen entsprechend der Anzahl an Pkw-Stellplätzen auf PP Süd und
PP Mitte mit jeweils 10 Minuten im Bereich zwischen Vereinsheim und geplanter Sport-
halle ausgegangen. Bezugnehmend auf die sächsische Freizeitlärmstudie [20], wird
hierbei für „gehobenes Sprechen“ von einem typischen Schallleistungspegel von etwa
LWA = 70 dB(A) ausgegangen. Bei Annahme eines Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 erge-
ben sich gemäß Formel 5 [20] folgende Schallleistungspegel.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 32/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Tabelle 11: Berechnung Schallleistungspegel infolge von Personen vor dem Vereinsheim Bereich Index Anzahl Personen Schallleistungspegel
LWA dB(A)
Einwirkzeit T
[min]
Vereins-heim /
Sporthalle
BU 1 60 (Fußball+Eltern),
12,5 (Stockschießen), 30 (Fitness)
70 + 10lg(100) = 90,0 10
BU 1/Sa 41 70 + 10lg(41) = 86,1 10
BU 2 12,5 (Stockschießen),
10 (Fitness) 70 + 10lg(23) = 83,6 10
BU 3 12,5 (Stockschießen) 70 + 10lg(12,5) = 81,0 10 BU 3/V 41 70 + 10lg(41) = 86,1 10 BU 4 - - 10
Diese Geräuschquelle wird im Berechnungsmodell schematisch als Flächenquelle im
Bereich zwischen bestehendem Vereinsheim und geplanter Sporthalle mit einer Höhe
von H = 1,5 m und der entsprechenden Einwirkdauer abgebildet, wofür ein für eine
Männerstimme typisches Oktavspektrum (aus der Konstruktionsdatenbank „Bastian“
V2.3.98, DataKustik GmbH /2.2/) auf o.g. Schallleistungen normiert wird.
F) Training Luftdruckwaffen
Der Verein „Schützenkranz“ soll eine Schützenhalle auf dem Sportgelände erhalten, für
die Luftdruck-Sparte sollen 10 Schießstände darin untergebracht werden. Zusätzlich soll
die Schützenhalle Räumlichkeiten zum Aufenthalt von 70 Personen sowie Umkleide-
und Sanitäranlagen erhalten. Die Immissionen bei Schießsport sind gemäß VDI 3745
[12] zu ermitteln, hierbei wird analog Stockschießen vom mittleren Einzelschußpegel als
Wirkpegel am jeweiligen Immissionsort und der jeweiligen Anzahl der Schüsse nach
dem Taktmaximalverfahren (Taktzeit von 5 s) ausgegangen, wobei eine Taktdoppelbe-
legung nicht zu berücksichtigen ist.
Der Wirkpegel ist gemäß [12] aus Messungen am jeweiligen Immissionsort zu bestim-
men, wobei die Schallausbreitungsbedingungen dabei messtechnisch berücksichtigt
werden. Zur Prognoseberechnung wird in [12] zwar ein Beiblatt 2 angekündigt, dies ist
jedoch noch nicht erstellt/veröffentlicht. Hilfsweise kann daher bei Vorliegen von Anga-
ben zur Schallleistung der verwendeten Waffen nach DIN ISO 9613-2 [13] sowie VDI
2571 [15] eine Schallausbreitungsrechnung erfolgen. Ohne Kenntnis der Schallleistun-
gen der zum Einsatz kommenden Luftdruckpistolen und ggf. Luftdruckgewehre können
aus Messungen an vergleichbaren Anlagen „effektive“ immissionsrelevante Schallleis-
tungspegel abgeleitet werden. In [24] wurden 22 Schüsse mit Luftgewehr und Luftpistole
an 4 Immissionsorten erfasst, wobei der dabei untersuchte Schießstand Richtung Ziel-
scheibe offen gestaltet ist. Am Immissionsort mit dem höchsten Einzelschusspegel die-
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 33/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
ser Waffenarten (in etwa 28 m seitlich zum Schießstand) wurde dabei ein mittlerer Ein-
zelschusspegel von 53 dB(A) sowie ein Maximum von 58 dB(A) festgestellt. Setzt man
freie Ausbreitung im Halbkugelraum voraus, ergibt sich für das Maximum eine „effekti-
ve“, immissionswirksame Schallleistung von LwA = 95 dB(A) sowie für den mittleren Ein-
zelschusspegel LwA = 90 dB(A) in der Öffnung des Schießstandes. Der Schützenverein
„Schützenkranz Riederau“ [d] gibt an, bei Übungen bis zu 40 Schüsse je Teilnehmer
auszuführen. Bei 7 Stunden Übungszeit und 35 Teilnehmern entstehen gleichmäßig
über die Übungszeit verteilt dabei 200 Schüsse pro Stunde. Konkrete Planungen für das
Gebäude liegen noch nicht vor, der Vorsitzende des Schützenvereines [d] gibt jedoch
an, den Schießstandraum mit einer Terrassentüre gestalten zu wollen, wobei die Terras-
sentüre in der warmen Jahreszeit auch geöffnet werden kann. Bei geöffneter Terrassen-
türe ist die Emissionssituation mit der in [24] erfassten vergleichbar bzw. gleichwertig.
Aus den Übungszeiten und gleichmäßiger Verteilung der Einzelschüsse ergeben sich
folgende Emissionsdaten:
Tabelle 12: Berechnung Schallleistungspegel infolge Luftdruckschießübungen Bereich Index Anzahl
Schüs-se
Schallleistungspe-gel Einzelschuss
dB(A)
Schallleistungs-pegel LWA, 1h
dB(A)
Einwirkzeit T
[min]
Schüt-zenhalle
BU 1 400 84,4 120 BU 1/Sa 400 84,4 120
BU 2 400 84,4 120 BU 3 200 84,4 60
BU 3/V - - - BU 4 - - -
Aufgrund fehlender Gebäudeplanung wird im Sinne einer oberen Abschätzung die
Schallquelle als Punktquelle im Südwesten, an der Südfassade in 1,5 m Höhe über Ge-
lände modelliert. Abgebildet wird sie mit einem typischen Oktavspektrum (z.B. analog
„Stockschießen“ - Aufprall zweier Eisstöcke auf Sommerbahnen aus [25]), das auf o.g.
Schallleistungen normiert wird.
G) Training auf der Bogenschießanlage
Zur Einordnung der Schallemissionen der Bogenschießanlagen wird im Folgenden da-
von ausgegangen, dass die Schallemissionen hauptsächlich durch die Gespräche der
am Training beteiligten Personen bestimmt werden. Bei einer Teilnehmerzahl von ca. 30
Personen [c], sind in der nachfolgenden Tabelle die Geräuschemissionen dargestellt.
Bezugnehmend auf die sächsische Freizeitlärmstudie [20], wird hierbei für „gehobenes
Sprechen“ von einem typischen Schallleistungspegel von etwa LWA = 70 dB(A) während
der gesamten Trainingszeit ausgegangen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 34/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Tabelle 13: Berechnung Schallleistungspegel infolge Bogenschützentraining Bereich Index Anzahl
Personen Gleichzeitig sprechende Personen
Schallleistungspegel gemäß Formel 5 [20]
LWA‘‘ dB(A)
Einwirkzeit T
[min] Bogenschützen-
stand BU 1
BU 1/Sa BU 2 BU 3
BU 3/V BU 4 30 10 80 120
Diese Geräuschquelle wird im Berechnungsmodell schematisch als Flächenquelle im
Bereich der Bogenschießanlage mit einer Höhe von H = 1,5 m und der entsprechenden
Einwirkdauer abgebildet, wofür ein für eine Männerstimme typisches Oktavspektrum
(aus der Konstruktionsdatenbank „Bastian“ V2.3.98, DataKustik GmbH /2.2/) auf o.g.
Schallleistungen normiert wird.
H) Versammlungen im Vereinsheim
Bereits unter A) und E) werden Emissionen der Pkw-An- und Abfahrten sowie sich un-
terhaltender Personen für Teilnehmer an Versammlungen in den Vereinshallen berück-
sichtigt. Weitere Emissionen aus dem Verlauf der Vereinssitzungen sind u.E. unterge-
ordnet bzw. werden nicht nennenswert zu den jeweiligen Beurteilungspegeln beitragen
und werden daher vernachlässigt.
I) Rasenmähen, Ver-/Entsorgung
Zur Ver-/Entsorgung ist bestimmungsgemäß eine An- und Abfahrt eines Lkw und ein Be-
/Entladevorgang zu berücksichtigen, weiterhin soll am Prognose-Tag im Szenario „worst
case 0“ tagsüber ein Aufsitz-Rasenmäher mit einer Einwirkzeit von 3 Stunden auf einem
Fußballfeld berücksichtigt werden.
Für den Lkw-Fahrweg auf der Zufahrt zum Sportgelände (Fl.-Nr. 546/3 und Zufahrt) sind
zwei Bewegungen zu berücksichtigen. Gemäß einer Studie durch das bayerische Lan-
desamt für Umwelt [21], Kap. 8.1.1, S. 16 kann für Lkw der Leistungsklasse ≥ 105 kW
einen längenbezogenen Schallleistungspegel von L’WA,1h = 63 dB(A) bzw. für Lkw der
Leistungsklasse < 105 kW von L’WA,1h = 62 dB(A) für eine Lkw-Bewegung/h je Meter
Fahrweg als Ansatz für Schallprognosen herangezogen werden. Im Sinne einer oberen
Abschätzung wird die Schallquelle als Linienquelle in H = 0,5m ü.Gel. abgebildet und mit
L’WA,1h = 63 dB(A) je Bewegung abgebildet.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 35/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Das Be- oder Entladen des regelmäßig zu berücksichtigenden Lkw (nicht betrachtet
werden hierbei Brennstoff-Lieferung, Müll-/Wertstoffabholung, Handwerker zu Reparatu-
ren) wird voraussichtlich ohne technische Hilfsmittel per Hand durchgeführt, trägt u.E.
nicht nennenswert zu den jeweiligen Beurteilungspegeln bei und wird daher vernachläs-
sigt. Im Bereich der BE-/Entladevorgänge wird jedoch ein Rangiervorgang erforderlich.
In Anlehnung an [21] wird die Dauer eines Rangiervorganges mit etwa 2 Minuten ange-
nommen. Gemäß LfU-Studie ([21], S.15) ist dafür ein mittlerer Schallleistungspegel von
LWA = 94 + 5 = 99 dB(A) (erhöhtes Leerlaufgeräusch) anzusetzen. Die Schallquelle wird
im Bereich des bestehenden Vereinsheimes, im Süden des bestehenden Parkplatzes
als Flächenschallquelle in H = 0,5 m ü.Gel. abgebildet, wofür ein typisches Oktavspekt-
rum gemäß [21] auf o.g. Schallleistung normiert wird.
Für die Schallemissionen von Aufsitz-Rasenmäher sind herstellerabhängige schalltech-
nische Daten erforderlich, Hersteller und Typ des im Sportgelände Riederau einzuset-
zenden Gerätes sind nicht bekannt. Aus technischen Datenblättern im Rahmen ver-
gleichbarer Untersuchungen sind uns Schallleistungen von Rasenmähern von 93 dB(A)
bis 100 dB(A) bekannt, z.B. 100 dB(A) für Aufsitzmäher der Marke Viking,
Typ MT 6112 ZL und Honda, Typ 2620. Die 8.BImSchV (Rasenmäherlärmverordnung
vom 13. Juli 1992) lässt in Abhängigkeit von der Schnittbreite Schallleistungen bis zu
105 dB(A) zu. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird für Rasenmähen des Fußball-
platzes eine Schallleistung von LWA = 105 dB(A) mit einer Einwirkdauer von 3 h berück-
sichtigt und als Flächenschallquelle, über das gesamte bestehende Spielfeld einschl.
Zuschauerbereiche verteilt, in einer Höhe H=0,5 m ü.Gel. modelliert. Abgebildet wird sie
mit einem typischen Oktavspektrum (eigene Messungen im Rahmen von [26]), das auf
o.g. Schallleistung normiert wird.
5.3 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen
Gemäß Nr. 1.1 des Anhangs der 18.BImSchV sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen
Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Ver-
kehrsaufkommen bei der Berechnung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen
zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht selten auftreten (Nr. 1.5) und
im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlage den vorhandenen Pegel der Ver-
kehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen. Hierbei ist das Berech-
nungsverfahren der 16.BImSchV vom 12.Juni 1990 [5] sinngemäß anzuwenden. Die
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 36/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
16.BImSchV sieht hierbei nur die Beurteilungszeiträume tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr)
und nachts (die übrigen 8 Stunden) vor.
Die vorhandenen Emissionspegel der Verkehrsgeräusche auf den umliegenden öffentli-
chen Verkehrswegen
In [23] werden für die Seiboldstr. die Emissionspegel mit folgenden Ausgangsdaten für
das Zähljahr 2010 angegeben: DTV=7182 Kfz/24h, Schwerverkehr 235 Kfz/24h sowie
MT = 417 Kfz/h, MN = 65 Kfz/h, pT = 3,2 %, pN = 4 %. Weitere Angaben für die Berech-
nung gemäß RLS 90 [8] sind zulässige Geschwindigkeit und Fahrbahnbelag. Im Maß-
geblichen Bereich verläuft die St 2055 tlw. innerorts mit v = 50 km/h und ab etwa 45 m
nördlich der Einmündung zur Stichstraße (Roßweidweg) ist v = 70 km/h vorgegeben. Die
Fahrbahnoberfläche wird mit nicht geriffeltem Gußasphalt und DStrO = 0 dB(A) angenom-
men. In Anlehnung an die in RAS-Q [9] angegebenen Faktoren, nach entsprechender
hilfsweiser Extrapolation, werden die Verkehrszahlen für den Prognosezeitraum 2025
hochgerechnet. Hieraus ergeben sich folgende Emissionspegel:
a) Seiboldstraße im Bereich v = 50 km/h:
LmE,T = 59,6 dB(A) tagsüber; LmE,N = 51,9 dB(A) nachts
b) Seiboldstraße im Bereich v = 70 km/h:
LmE,T = 61,9 dB(A) tagsüber; LmE,N = 54,2 dB(A) nachts
Auf der öffentlich gewidmeten Stichstraße aus der Seiboldstr. (Fl.-Nr. 544, auch „Roß-
weidweg“ bezeichnet) hingegen besteht der öffentliche Verkehr lediglich aus der ge-
meindlichen Ver-/Entsorgung (z.B. Müllabfuhr) sowie dem Anlieger-Pkw der zwei Anwe-
sen (Seiboldstr. 32 und 34), hier dominiert der dem Sportgelände zuzuordnende Ver-
kehr.
Wie bereits in Kap. 5.2.6, unter A) beschrieben, ist von der Parkplatz-Nutzung, mit An-
und Abfahrt im Zeitraum tagsüber (16h) mit bis zu 350 Kfz (BU 1/Sa. und BU 2 als „worst
case“) bzw. einer stündlichen Verkehrsstärke MT = 22 Kfz/h auszugehen, nachts sind als
„worst case“ in BU 3/V 70 Fahrbewegungen (Abfahrt aller Anwesenden bei Versamm-
lung nach 22 Uhr) und ggf. noch 10 Fahrten von Luftdruck-Schützen zwischen 23:00
und 01:00 Uhr zu berücksichtigen, ergibt eine stündliche Verkehrsstärke von
MN = 10 Kfz/h. Unter der Annahme, dass alle Teilnehmer auf der Seibloldstraße
(St. 2055) Richtung Süden fahren, ist lediglich die Emission bei v = 50 km/h zu beach-
ten. Hieraus ergibt sich folgender Emissionspegel aus dem anlagenbezogenen Verkehr:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 37/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
c) anlagenbezogener Verkehr auf Roßweidweg und Seiboldstraße, v = 50 km/h:
LmE,T = 44,1 dB(A) tagsüber; LmE,N = 40,7 dB(A) nachts
Fazit:
Mit den getroffenen Annahmen ist auf dem relevanten Verkehrsweg (Seiboldstraße in-
nerorts) mit einer geringfügigen Zunahme des Schallemissionspegels durch den künftig
dem Sportgelände Riederau zuzurechnenden An- und Abfahrverkehr von 0,1 dB(A)
tagsüber und 0,3 dB(A) nachts zu rechnen.
Dabei wird auf der Seiboldstr. (bzw. St. 2055) u.E. eine unmittelbare Vermischung der
anlagenbezogenen Verkehrsstärke mit dem hier vorliegenden Verkehrsaufkommen statt-
finden.
6 Schallimmissionen Bebauungsplan "Sportgelände Riederau“
Für die Ermittlung der Schallimmissionen werden Einzelpunktberechnungen an maßgeb-
lichen Immissionspunkten bzw. an der nächstgelegenen bestehen bzw. evtl. geplanten
zulässigen (Wohn-)Bebauung durchgeführt (vgl. hierzu Kap. 4.2 ) sowie Rasterlärmpegel
berechnet. Der Schallausbreitungsrechnung liegt hierbei ein dreidimensionales Gelän-
demodell zugrunde und berücksichtigt die vorhandenen topographischen Gegebenhei-
ten, Gebäudehöhen bzw. die gültige technische Planung. Insbesondere werden folgen-
de Abschirmungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt:
• Gebäudehöhen und Ausrichtung gemäß derzeitigem Planungsstand [b]
• Gebäudehöhen im Bestand gemäß Einschätzung vor Ort [a]
• Sowie die bestehende Topographie gemäß Digitalem Geländemodell
Im Hinblick auf die akustischen Eigenschaften der maßgeblichen Fassaden wird über-
wiegend von gegliederten Fassadenoberflächen mit einem Absorptionsgrad von α = 0,21
ausgegangen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 38/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
6.1 Beurteilung Sport-/Freizeitlärm
Die Beurteilung der Immissionen aus der Sportanlage nebst Parkplätzen erfolgt anhand
der 18. BImSchV. In den nachfolgenden Tabellen werden die Beurteilungspegel Lr an
der nächstgelegenen Bebauung unter Zugrundelegung der unter Kap. 5.2 berechneten
Emissionen für die maßgeblichen Beurteilungszeiträume dargestellt und mit den Immis-
sionsrichtwerten der 18. BImSchV verglichen.
A) Trainingsbetrieb an Werktagen
Die Beurteilungszeiten regelmäßig stattfindender Tätigkeiten auf dem Sportgelände Rie-
derau an Werktagen („worst case 0“: an Dienstag oder Donnerstag finden Trainings aller
Sparten unter voller Auslastung statt) sind tagsüber 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr (BU 1), in der
Ruhezeit 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (BU 2) sowie in der lautesten Nachtstunde 22:00 Uhr bis
23:00 Uhr (BU 3). Folgende Beurteilungspegel sind hierbei zu erwarten:
Tabelle 14: Beurteilungspegel an der nächstgelegen Bebauung, Beurteilungszeiträume BU 1, BU 2 und BU 3 (Zusatzbelastung), ohne Schallschutzmaßnahmen (SSM)
ID Bezeichnung Nutzung
Richtwert (1)
Beurteilungspegel Lr (2)
Überschreitung (2) - (1)
Tag BU 1
Ruhe BU 2
Nacht BU 3
Tag BU 1
Ruhe BU 2
Nacht BU 3
Tag BU 1
Ruhe BU 2
Nacht BU 3
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
IO_01 Seiboldstraße 34 1.OG
MI 60 55 45 44 43 40 -15.7 -12.2 -4.6
IO_02 Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
MI 60 55 45 41 42 35 -19.0 -13.2 -9.9
IO_03 Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
MI 60 55 45 42 43 36 -18.0 -11.8 -9.3
IO_04 Unterer Forst 8, EG
WA 55 50 40 37 39 25 -18.0 -10.7 -15.3
IO_05 Unterer Forst 2A, 2.OG
WA 55 50 40 39 41 20 -16.1 -8.8 -19.8
IO_06 Seiboldstraße 33, 1.OG
MI 60 55 45 40 42 19 -19.9 -13.1 -26.1
IO_07 Seiboldstraße 41, 1.OG
MI 60 55 45 43 44 19 -17.3 -10.9 -26.3
IO_08 Rogisterstraße 27, 1.OG
WA 55 50 40 39 38 19 -16.5 -12.4 -21.3
IO_09 Seiboldstraße 47, 1.OG
MI 60 55 45 41 38 17 -19.3 -16.9 -27.7
Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch die künftige (Gesamt-
)Anlage („Sportgelände Riedeau“) die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte der
18. BImSchV an Werktagen bei voller Auslastung der Trainingstätigkeiten eingehalten
bzw. tagsüber um mindestens 9 dB(A), nachts um mindestens 5 dB(A) deutlich unter-
schritten werden.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 39/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
B) Punktespiele Samstag, Bogenschützentraining und Versammlungen
Weitere, ggf. kritische Szenarien ergeben sich bei Punktespielen auf dem bestehenden
Fußballplatz, bei Vereinsversammlungen für die lauteste Nachtstunde sowie am Sonntag
mit Einwirkungen in der Mittagsruhezeit. Die hierbei zu betrachtenden Beurteilungszeiten
sind Samstag tagsüber 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr (BU 1/Sa.), Sonntag mit Ruhezeit 13:00
Uhr bis 15:00 Uhr (BU 4) sowie in der lautesten Nachtstunde 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr (BU
3/V). Folgende Beurteilungspegel sind dabei zu erwarten:
Tabelle 15: Beurteilungspegel an der nächstgelegen Bebauung, Beurteilungszeiträume BU 1/Sa, BU 4 Sonntag und BU 3/V (Zusatzbelastung), ohne Schallschutzmaßnahmen (SSM)
ID Bezeichnung Nutzung
Richtwert (1)
Beurteilungspegel Lr (2)
Überschreitung (2) - (1)
Tag BU 1/
Sa BU 4
Nacht BU 3/
V
Tag BU 1/
Sa BU 4
Nacht BU 3/
V
Tag BU 1/
Sa BU 4
Nacht BU 3/
V (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
IO_01 Seiboldstraße 34 1.OG
MI 60 55 45 42 31 42 -17.9 -23.9 -2.6
IO_02 Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
MI 60 55 45 40 26 37 -20.3 -28.7 -7.9
IO_03 Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
MI 60 55 45 41 27 38 -19.4 -28.1 -7.3
IO_04 Unterer Forst 8, EG
WA 55 50 40 36 16 26 -18.8 -34.0 -13.9
IO_05 Unterer Forst 2A, 2.OG
WA 55 50 40 38 14 24 -16.9 -35.6 -16.5
IO_06 Seiboldstraße 33, 1.OG
MI 60 55 45 40 15 23 -20.4 -39.8 -22.2
IO_07 Seiboldstraße 41, 1.OG
MI 60 55 45 43 17 24 -17.5 -38.2 -21.2
IO_08 Rogisterstraße 27, 1.OG
WA 55 50 40 38 15 20 -16.7 -34.6 -19.7
IO_09 Seiboldstraße 47, 1.OG
MI 60 55 45 41 18 23 -19.5 -36.9 -22.5
Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch die künftige (Gesamt-
)Anlage („Sportgelände Riedeau“) auch an Samstagen bei zwei Punktespielen der Fuß-
ballabteilung, Sonntags über die Ruhezeit Mittags bei Bogenschützentraining sowie bei
Versammlungen, die nach 22:00 Uhr enden, die gebietsspezifischen Immissionsricht-
werte der 18. BImSchV eingehalten bzw. tagsüber deutlich und in der lautesten Nacht-
stunde um mindestens 3 dB(A) unterschritten werden.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 40/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
6.2 Spitzenpegel:
Als lauteste Einzelereignisse werden im vorliegenden Fall die Geräusche durch extrem
lautes Schreien mit ca. LWAF,max = 110 dB(A) gemäß [20] sowie das Heck- bzw. Koffer-
raumschließen von Pkw mit ca. LWA,max = 99,5 dB(A) gemäß Parkplatzlärmstudie /1.2/
erachtet. Bei Ansatz dieser maximalen Schallleistungspegel ergibt sich für maßgebende
hierzu nahegelegene Immissionsorte folgende schalltechnische Situation:
Tabelle 16: durch Einzelereignisse hervorgerufene Spitzenpegel im Tag- und Nachtzeitraum
Ereignis/Quelle Ort der Quelle Maximalpegel LAFmax in dB(A)
am maßgebenden Immissionsort
extrem lautes Schreien LWAF,max = 110 dB(A)
Im Bereich der Zuschauer Südost � ca. 230 m westlich von IO_08
IO_08 (WA) ca. 50
Heck- und Kofferraumschließen Pkw, LWA,max = 99,5 dB(A)
Pkw-Stellplatz 1 PP Süd � etwa 44 m östlich von IO_01
IO_01 (MD): ca. 58
Diese berechneten Maximalpegel stellen damit keine Überschreitung der maximal zuläs-
sigen Spitzenpegel (Maximalpegelkriterium: gebietsspezifischer IRW + 30 dB(A) für den
Tagzeitraum sowie + 20 dB(A) nachts) dar.
6.3 Immissionen aus anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen
Gemäß 18. BImSchV (Anhang Kap. 1.1) ist das erhöhte Verkehrsaufkommen auf öffentli-
chen Verkehrswegen durch den der Anlage zuzuordnenden Verkehr zu untersuchen bzw.
zu bewerten.
Es ergibt sich an den hierbei besonders betroffenen Immissionsorten IO_03 und IO_06
(Mischgebiet MI) aus den vorliegenden Daten (vgl. Emissionspegel gemäß Kap. 5.3) fol-
gende Situation bzgl. des Straßenverkehrslärms auf öffentlichen Straßen.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 41/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Tabelle 17: Beurteilungspegel aus Verkehr auf öffentlichen Straßen
kritischer Immis-sionsort
Nutzung/ IGW tags-
über/ nachts
Lr öffentl. Verkehr Seiboldstr.
2025
Lr anlagenbez. An-/ Abfahrverkehr Sportgelände
Lr Verkehr gesamt mit geplantem Sportgelände
tagsüber nachts tagsüber nachts tagsüber nachts
IO_03 - Anwesen Seiboldstr. 32 (Flur.Nr 555) 2.OG - Ostfassade
MI/ 64 dB(A) / 54 dB(A)
46,1 dB(A)
38,3 dB(A)
32,1 dB(A)
29,6 dB(A)
46,3 dB(A)
38,8 dB(A)
IO_06 - Anwesen Seiboldstr. 33 (Flur.Nr 532) EG - Westfassade
MI/ 64 dB(A) / 54 dB(A)
62,1 dB(A)
55,2 dB(A)
46,4 dB(A)
43,8 dB(A)
62,2 dB(A)
55,5 dB(A)
Die zusätzliche Belastung durch den der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr
führt lediglich zu einer geringfügigen Erhöhung des Beurteilungspegels auf umliegenden
öffentlichen Verkehrswegen (hier: der Seiboldstr. Bzw. St 2055) um bis zu 0,5 dB(A),
jedoch zu einer Überschreitung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte nach 16.
BImSchV [5], die im Wesentlichen auf die bereits bestehende Vorbelastung durch öffent-
lichen Straßenverkehr zurückzuführen ist. Aufgrund des hohen bestehenden Verkehrs-
aufkommens ist dabei jedoch von einer unmittelbaren Durchmischung der beiden Ver-
kehrsanteile auszugehen.
7 Auflagenvorschläge Schallimmissionsschutz
7.1 Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan
Für den künftigen Betrieb werden zum Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen und
vermeidbaren Geräuschimmissionen folgende immissionsschutztechnische Festungs-
vorschläge für den Baugenehmigungsbescheid angegeben:
1. Die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros hils consult gmbh
15068_bpl_spl_gu01_v1 vom 26.10.2015 und die darin vorausgesetzte Betriebsbe-
schreibung ist Bestandteil des Bebauungsplans.
2. Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Bestimmungen der 18. BImSchV [3] zu be-
achten.
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 42/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
7.2 Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen
Im Rahmen eines vorausschauenden Schallschutzes werden folgende zusätzliche Hin-
weise und Empfehlungen aufgeführt:
• Unnötiges Laufen lassen von Fahrzeugmotoren und Autoradios auf den Park-
platzgeländen sind zu vermeiden.
8 Zusammenfassung
Der Markt Dießen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Sportgeländes an der
Seiboldstraße (Fl.-Nrn. 540, 540/2 und 539/1) 86911 Dießen-Riederau und in diesem Zu-
ge die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes.
Den schalltechnischen Belangen im Zuge des Genehmigungs- bzw. Bauleitplanverfah-
rens soll dabei durch die konkrete Ermittlung und Bewertung der Geräuscheinwirkungen
aus den Sport- und Freizeitanlagen des künftigen (Gesamt-)Sportareals Rechnung getra-
gen werden. Dabei werden die Schallimmissionen in der Nachbarschaft prognostiziert und
anhand der 18. BImSchV [3] in Verbindung mit der 16.BImSchV [5] nebst weiteren Richtli-
nien schalltechnisch beurteilt. Die Bewertung erfolgt basierend auf dem zur Verfügung
gestellten Nutzungskonzept für die maßgeblichen Beurteilungszeiträume werktags (auch
Samstag), außerhalb der Ruhezeit zwischen 08:00 und 20:00 Uhr, für die Ruhezeit an
Werktagen abends von 20:00 bis 22:00 Uhr oder Sonntags zwischen 13:00 Uhr und 15:00
Uhr sowie für die lauteste Nachtstunde (hier: 22:00 bis 23:00 Uhr) bei jeweils hoher Aus-
lastung.
Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch die künftige (Gesamt-
)Anlage („Sportgelände Riedeau“) die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte (IRW)
gemäß 18. BImSchV bei voller Auslastung der Trainingstätigkeiten sowie bei Punktespie-
len, Vereinsversammlungen etc. eingehalten bzw. tagsüber um mindestens 9 dB(A),
nachts um mindestens 3 dB(A) deutlich unterschritten werden.
Die zusätzliche Belastung durch den der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr
führt lediglich zu einer geringfügigen Erhöhung des Beurteilungspegels auf umliegenden
öffentlichen Verkehrswegen (hier: Seiboldstr. bzw. St 2055) um bis zu 0,5 dB(A), jedoch
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach 18. BImSchV u.a., Projekt-Nr.: 15068_bpl_spl_gu01_v1 S. 43/39
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
zu einer Überschreitung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV
[5], die im Wesentlichen auf die bereits bestehende Vorbelastung durch öffentlichen Stra-
ßenverkehr zurückzuführen ist. Aufgrund des hohen bestehenden Verkehrsaufkommens
ist dabei jedoch von einer unmittelbaren Durchmischung der beiden Verkehrsanteile aus-
zugehen.
Dieser Bericht ist nur für seinen vorgesehenen Zweck bestimmt und darf auch auszugs-
weise nur nach Genehmigung durch das Büro hils consult vervielfältigt, gezeigt oder ver-
öffentlicht werden. Einer Veröffentlichung im Internet o.ä. wird ausdrücklich nicht zuge-
stimmt.
Diese schalltechnische Untersuchung umfasst 43 Seiten, 14 Seiten Anhang sowie
2 Anlagen/Pläne.
Kaufering, den 26.10.2015
hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik
Dr.rer.nat. Th. Hils i. A. Dipl.-Ing. (FH) D. Fleischer
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 1
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
A N H A N G
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 2
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 1: Weiterführende Regelwerke, Literatur und verwendete Software Gesetzliche bzw. Beurteilungsgrundlagen /1.1/ 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, 24. BImSchV
vom 04.02.1997 (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung)
!1.2/ Parkplatzlärmstudie: „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Park-plätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007 (ISBN: 978-3-940009-17-3)
Software /2.1/ Cadna/A Version 4.5.151 (32 Bit), DataKustik GmbH, Greifenberg, 2015 /2.2/ Bastian Konstruktionsdatenbank V2.3.98, DataKustik GmbH, Greifenberg, 2010 Anlagen, Gewerbe /3.1/ „Bauphysik, Schallschutz im Stahlleichtbau“, IFBS 4.06, Industrieverband für Bausyste-
me im Stahlleichtbau e.V., 40237 Düsseldorf, August 2003
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 3
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 2: verwendete Formelzeichen und Abkürzungen Symbol Einheit Bezeichnung
C0 dB Faktor in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeit und Windrichtung sowie dem Temperaturgradienten
Cmet dB meteorologische Korrektur DTV Kfz/24 h durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke IO - Immissionsort KI dB(A) Zuschlag für die Impulshaltigkeit eines Geräusches KPA dB(A) Zuschlag für die Parkplatzart Lr dB(A) Beurteilungspegel L’’WA dB(A) mittlerer flächenbezogener A-bewerteter Schallleistungspegel L’WA dB(A) mittlerer längenbezogener A-bewerteter Schallleistungspegel LWA,max dB(A) maximaler A-bewerteter mittlerer Schallleistungspegel LAeq dB(A) A-bewerteter äquivalenter Dauerschalldruckpegel LAFTeq dB(A) A-bewerteter Taktmaximal-Mittelungspegel LAT(DW) dB(A) A-bewerteter Mitwindmittelungspegel LAT(LT) dB(A) A-bewerteter Langzeitmittelungspegel Lm,E dB(A) mittlerer Emissionspegel LWA,1h dB(A) zeitlich gemittelter A-bewerteter Schallleistungspegel pro Stunde M Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke Lkw - Lastkraftwagen N Kfz/n h Bewegungshäufigkeit je Stellplatz und Stunde n - Stellplatzanzahl p % maßgebender prozentualer Lkw-Anteil (tags/nachts) Pkw - Personenkraftwagen Te s Einwirkzeit eines Emissionsereignisses v km/h Geschwindigkeit
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 4
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 3: Berechnungskonfiguration Schalltechnische Untersuchung: Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-
Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Erstellt am: 19.10.2015 Berechnungskonfiguration Cadna/A-File: 15068_20151019_bpl_spl_sportgelände_riederau_v1.cna
Berechnungskonfiguration Parameter Wert
Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (dB) 0.00 Max. Suchradius (m) 2000.00 Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) 960.00 Bezugszeit Nacht (min) 60.00 Zuschlag Tag (dB) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (dB) 0.00 Zuschlag Nacht (dB) 0.00 DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 0 Reflektor-Suchradius um Qu 100.00 Reflektor-Suchradius um Imm 100.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0 Temperatur (°C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 1.00 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (1990)) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 5
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 4: Basisquellen Punktquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht X Y Z (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m) (m) (m) (m)
Bahnendpunkt 1.1 v1pq1 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4432017.41 5316994.16 0.10 Bahnendpunkt 1.2 v1pq2 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4431992.80 5316986.43 0.10 Bahnendpunkt 3.1 v1pq3 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4432019.79 5316987.56 0.10 Bahnendpunkt 3.2 v1pq4 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4431995.32 5316979.10 0.10 Bahnendpunkt 5.1 v1pq5 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4432021.38 5316980.63 0.10 Bahnendpunkt 5.2 v1pq6 102.5 102.5 102.5 Lw spk_Stock 102.5 0.0 0.0 0.0 30.00 30.00 0.00 0.0 0.10 r 4431997.10 5316972.11 0.10 offene Terrassentüre zum Schießstand v1pq7 84.4 84.4 84.4 Lw spk_Stock 84.4 0.0 0.0 0.0 120.00 120.00 60.00 0.0 1.50 r 4431953.51 5317065.75 1.50 lauter Schrei - spl1 110.0 110.0 110.0 Lw 110 110.0 0.0 0.0 0.0 0.0 500 1.50 r 4432127.13 5317030.53 1.50 PKw Heckschließen - spl2 99.5 99.5 99.5 Lw 99.5 99.5 0.0 0.0 0.0 0.0 500 1.50 r 4431946.96 5316957.91 1.50 Linienquellen
Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Eltern/Zuschauer BF 1, 7,5 Pers., 2h Training v1_lq_1 88.8 88.8 88.8 68.9 68.9 68.9 Lw spk_maennerst 88.8 0.0 0.0 0.0 120.00 0.00 0.00 0.0 Eltern/Zuschauer BF 1, 7,5 Pers., 2h Training v1_lq_2 88.8 88.8 88.8 68.8 68.8 68.8 Lw spk_maennerst 88.8 0.0 0.0 0.0 120.00 0.00 0.00 0.0 Eltern/Zuschauer PF 2, 7,5 Pers., 2h Training v1_lq_3 88.8 88.8 88.8 70.4 70.4 70.4 Lw spk_maennerst 88.8 0.0 0.0 0.0 120.00 0.00 0.00 0.0 Eltern/Zuschauer PF 2, 7,5 Pers., 2h Training v1_lq_4 88.8 88.8 88.8 70.3 70.3 70.3 Lw spk_maennerst 88.8 0.0 0.0 0.0 120.00 0.00 0.00 0.0 Eltern/Zuschauer BF 2, 90 Pers., 2 Spiele ~ v2_lq_2 99.5 99.5 99.5 79.5 79.5 79.5 Lw spk_maennerst 99.5 0.0 0.0 0.0 180.00 0.00 0.00 0.0 Eltern/Zuschauer BF 2, 90 Pers., 2 Spiele ~ v2_lq_1 99.5 99.5 99.5 79.6 79.6 79.6 Lw spk_maennerst 99.5 0.0 0.0 0.0 180.00 0.00 0.00 0.0 PP S Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 11; 16; 12 v1_lq_5 76.2 77.8 76.6 57.9 59.5 58.3 Lw' spk_PkwPP 59.5 -1.6 0.0 -1.2 720.00 120.00 60.00 0.0 PP S Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 10,67; 0; 24 Bew./h ~ v2_lq_5 76.1 - 77.8 57.8 - 59.5 Lw' spk_PkwPP 62.5 -4.7 - -3.0 720.00 0.00 60.00 0.0 PP M Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 3; 0; 7 Bew./h ~ v2_lq_6 74.2 - 76.4 52.3 - 54.5 Lw' spk_PkwPP 52.3 0.0 - 2.2 720.00 240.00 60.00 0.0 PP M Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 2,5; 5; 0 Bew./h v1_lq_6 73.4 76.4 - 51.5 54.5 - Lw' spk_PkwPP 54.5 -3.0 0.0 - 720.00 120.00 60.00 0.0 PP NW Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 1,67; 5; 5 Bew./h v1_lq_7 72.8 77.6 77.6 49.7 54.5 54.5 Lw' spk_PkwPP 54.5 -4.8 0.0 0.0 720.00 120.00 60.00 0.0 PP NW Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 3,33; 2,5; 10 Bew./h ~ v2_lq_7 75.8 74.6 77.6 52.7 51.5 54.5 Lw' spk_PkwPP 57.5 -4.8 -6.0 -3.0 720.00 240.00 60.00 0.0 PP NO Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 6,33; 1,25; 19 Bew./h ~ v2_lq_8 79.9 72.9 81.9 55.5 48.5 57.5 Lw' spk_PkwPP 60.3 -4.8 -11.8 -2.8 720.00 240.00 60.00 0.0 PP NO Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 0,42; 2,5; 0 Bew./h v1_lq_8 68.2 75.9 - 43.8 51.5 - Lw' spk_PkwPP 51.5 -7.7 0.0 - 720.00 120.00 60.00 0.0 Lkw-Fahrweg, 2 Bew. v1_lq_9 83.4 - - 66.0 - - Lw' spek_Lkw 63.0 3.0 - - 60.00 0.00 0.00 0.0 Strassen
Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Ruhe Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dBA) (dBA) (dBA) Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht (km/h) (km/h) (dB) (%) (dB) (m) (m)
ST2055_1 ~ ö_str_2055 64.8 - 56.9 450.4 - 70.2 3.2 - 4.0 100 0.0 0.0 1 0.0 0.0 ST 2055_2 nördl. Riederau ~ ö_str_2055_2 61.9 - 54.2 450.4 - 70.2 3.2 - 4.0 70 0.0 0.0 1 0.0 0.0 ST 2055_2, innerorts ~ ö_str_2055_2 59.6 - 51.9 450.4 - 70.2 3.2 - 4.0 50 0.0 0.0 1 0.0 0.0 ST 2055 3 ~ ö_str_2055_3 59.6 - 51.9 450.4 - 70.2 3.2 - 4.0 50 0.0 0.0 1 0.0 0.0 Zufahrtsstraße/anlagenbezogener Verkehr ~ a_str_zufast 44.1 - 40.7 22.0 - 10.0 0.0 - 0.0 50 0.0 0.0 1 0.0 0.0
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 6
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Flächenquellen (horizontal) Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Training 2 h, Spieler (2 Mannschaften), 15 Zuschauer v1_FB 98.5 98.5 98.5 60.5 60.5 60.5 Lw spk_spielplatz 98.5 0.0 0.0 0.0 120.00 0.00 0.00 0.0 Training 2 h, Spieler (2 Mannschaften), 15 Zuschauer v1_FSQ_FN 98.5 98.5 98.5 63.1 63.1 63.1 Lw spk_spielplatz 98.5 0.0 0.0 0.0 240.00 0.00 0.00 0.0 Bogenschießanlage ~ v2_FSQ_BS - 80.0 -0 - 44.9 - Lw spk_maennerst 80.0 - 0.0 - 0.00 120.00 0.00 0.0 Gespräche_Wartende_Sportler v1_FSQ_ES 90.0 83.6 81.0 70.2 63.8 61.2 Lw spk_maennerst 90.0 0.0 -6.4 -9.0 10.00 10.00 10.00 0.0 Gespräche_Wartende_Sportler/Vereinsmitglieder ~ v2_FSQ_ES 86.1 86.1 86.1 66.3 66.3 66.3 Lw spk_maennerst 86.1 0.0 0.0 0.0 10.00 10.00 10.00 0.0 Fußballplatz 2 Spiele a 90 min, je Spiel 60 Eltern + 120 Fans = 105,6 dB(A) Spieler+Schiri
~ v2_FB 105.6 105.6 105.6 67.6 67.6 67.6 Lw spk_spielplatz 105.6 0.0 0.0 0.0 180.00 0.00 0.00 0.0
Aufsitzrasenmäher, zul. gem. 8.BImSchV: 105 v1_flq 105.0 - - 66.0 - - Lw spk_arsm_fahr 105.0 0.0 - - 180.00 0.00 0.00 0.0 Lkw Rangieren v1_flq 99.0 - - 80.9 - - Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 - - 2.00 0.00 0.00 0.0 Parkplatz Süd: BU1/Sa; BU4; BU3/V ~ v2PP S 83.4 - 85.2 55.2 - 57.0 Lw spk_PkwPP 88.2 -4.8 - -3.0 720.00 240.00 60.00 0.0 Parkplatz Mitte: BU1/Sa; BU4; BU3/V ~ v2PP M 77.9 - 79.7 57.0 - 58.8 Lw spk_PkwPP 82.7 -4.8 - -3.0 720.00 240.00 60.00 0.0 Parkplatz Nord West: BU1/Sa; BU4; BU3/V ~ v2PP NW 79.0 77.2 80.2 56.9 55.1 58.1 Lw spk_PkwPP 83.2 -4.2 -6.0 -3.0 720.00 240.00 60.00 0.0 Parkplatz_Nord_Ost: BU1/Sa; BU4; BU3/V ~ v2PP NO 81.6 74.4 83.0 57.4 50.2 58.8 Lw spk_PkwPP 86.0 -4.4 -11.6 -3.0 720.00 240.00 60.00 0.0 Parkplatz_Nord_Ost: BU1; BU2; BU3 v1PP NO 75.0 77.1 - 50.8 52.9 - Lw spk_PkwPP 75.0 0.0 2.1 - 720.00 120.00 60.00 0.0 Parkplatz Nord West: BU1; BU2; BU3 v1PP NW 75.5 80.2 80.2 53.4 58.1 58.1 Lw spk_PkwPP 80.2 -4.7 0.0 0.0 720.00 120.00 60.00 0.0 Parkplatz Mitte: BU1; BU2; BU3 v1PP M 77.2 80.2 - 56.3 59.3 - Lw spk_PkwPP 77.2 0.0 3.0 - 720.00 120.00 60.00 0.0 Parkplatz Süd: BU1; BU2; BU3 v1PP S 87.9 85.2 84.0 59.7 57.0 55.8 Lw spk_PkwPP 87.9 0.0 -2.7 -3.9 720.00 120.00 60.00 0.0 Flächenquellen (vertikall)
Bezeichnung ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Einwirkzeit K0 Freq. Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Typ Wert norm. Tag Ruhe Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz)
Fenster West Sporthalle, gekippt v1_vflq1 76.0 76.0 76.0 69.0 69.0 69.0 Li 80 0.0 0.0 0.0 7 5.05 180.00 30.00 0.00 3.0 500 Fenster Ost Sporthalle, gekippt v1_vflq2 76.0 76.0 76.0 69.0 69.0 69.0 Li 80 0.0 0.0 0.0 7 5.05 180.00 30.00 0.00 3.0 500 Fenster Nord Sporthalle, gekippt v1_vflq3 76.0 76.0 76.0 69.0 69.0 69.0 Li 80 0.0 0.0 0.0 7 5.03 180.00 30.00 0.00 3.0 500 Fenster Süd Sporthalle, gekippt v1_vflq4 76.0 76.0 76.0 69.0 69.0 69.0 Li 80 0.0 0.0 0.0 7 5.03 180.00 30.00 0.00 3.0 500 Parkplätze (Berechnung nach RLS-90 informativ)
Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten Zuschlag Berechnung nach Tag Nacht Stellpl. Beweg/h/Stellp. Dp Parkplatzart (dBA) (dBA) Tag Nacht (dB)
Parkplatz Süd: BU1; BU2; BU3 - v1PP S 51.7 47.8 32 0.920 0.380 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz Nord West: BU1; BU2; BU3 - v1PP NW 39.3 44.0 10 0.170 0.500 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz_Nord_Ost: BU1; BU2; BU3 - v1PP NO 38.8 -88.0 19 0.080 0.000 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz Mitte: BU1; BU2; BU3 - v1PP M 41.0 -88.0 9 0.280 0.000 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz_Nord_Ost: BU1/Sa; BU4; BU3/V - v2PP NO 45.4 46.8 19 0.360 0.500 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz Nord West: BU1/Sa; BU4; BU3/V - v2PP NW 42.8 44.0 10 0.380 0.500 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz Mitte: BU1/Sa; BU4; BU3/V - v2PP M 41.7 43.5 9 0.330 0.500 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90 Parkplatz Süd: BU1/Sa; BU4; BU3/V - v2PP S 47.2 49.0 32 0.330 0.500 0.0 PKW-Parkplatz RLS-90
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 7
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Bibliotheken Bezeichnung ID Typ Oktavspektrum (dB) Quelle
Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A lin gehobene/laute Männerstimme spk_maennerst Lw A 34.9 34.9 65.3 70.9 76.9 69.0 66.7 58.7 58.7 79.0 85.7 Datenbank Bastian V2.3.98 (Datakusik GmbH) Pkw Motorstart+Anfahrt spk_PkwPP Lw A 73.0 75.4 77.5 80.2 84.6 89.9 93.4 87.7 82.5 96.5 112.9 HLfU L4054 Tankstelle + Konstr.DB "Bastian" Türenschlagen, LwAmax spek_tuerzu Lw A 50.0 61.5 74.2 84.4 91.1 94.3 91.0 88.0 82.4 98.0 100.6 L 4054 Anlage 12.1 Rummelplatz spk Lw A -40.4 -16.1 -9.1 -7.4 -6.5 -6.0 -8.7 -13.9 -17.8 -0.0 12.6 Sächsische Freizeitlärmstudie 2006 Marktschreier spk Lw A -54.8 -41.5 -22.0 -14.9 -1.7 -6.7 -11.8 -20.4 -27.7 0.0 3.5 Sächsische Freizeitlärmstudie 2006 Zirkus spk Lw A -32.5 -10.8 -5.4 -6.7 -6.9 -8.6 -12.3 -19.6 -30.9 -0.0 17.3 Sächsische Freizeitlärmstudie 2006 Abenteuerspielplatz, LwA''=68,6+/-7,6 bzw. max.+10+/-3
spk_spielplatz Lw A -43.3 -30.9 -22.3 -13.4 -6.6 -3.7 -6.6 -11.8 -19.6 -0.0 3.9 Sächsische Freizeitlärmstudie 2006
Sommerrodelbahn spk Lw A -31.9 -17.8 -10.4 -12.0 -7.6 -5.1 -6.1 -10.9 -16.9 0.0 12.5 Sächsische Freizeitlärmstudie 2006 Teil-Schallleistungspegel Lkw für 10 m Fahrweg spek_Lkw Lw A 42.0 52.0 61.0 63.0 68.0 71.0 69.0 63.0 58.0 75.2 84.8 LWA-Oktavspektrum Leerlauf Lkw abgeleitet aus LfU_Studie
spek_Lkw_Leerlauf
Lw A 65.5 74.4 79.9 81.8 86.9 90.5 87.3 79.8 71.9 94.0 107.0 LfU-Bayern Sudie 1995 LpA-Spektrum Bild 3 S.41
Innenpegel Maximum Stockschießen spk_Stock Li 50.0 57.6 64.9 74.8 87.9 89.8 88.3 86.5 81.2 94.5 94.6 13059_langenbach, Messung 20130626 Leerlauf Radantriebsmäher Honda HRG415, LwA=97 dB(A)
spk_rsm_leerl Lw A 26.5 42.8 62.2 71.3 70.6 73.1 70.1 66.1 59.4 77.9 83.7 Messung 12044 Reichart Landtechnik am 23.05.12
Fahrt Rasentraktor Typ "Honda 2620", LWA=100 dB(A) t
spk_arsm_fahr Lw A 28.9 42.7 56.8 61.5 57.9 59.1 60.4 58.7 52.3 67.3 76.8 Messung 12044 Reichart Landtechnik am 23.05.12
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 8
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 5: Emissionsberechnungen Teilpegelliste Trainingsbetrieb Werktag
Quelle Teilpegel, V01 Werktag
Bezeichnung ID Seiboldstraße
34, 1.OG Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
Unterer Forst 8,EG
Unterer Forst 2A, 2.OG
Seiboldstraße 33, 1.OG
Seiboldstraße 41, 1.OG
Rogisterstraße 27, 1.OG
Seiboldstraße 47, 1.OG
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Bahnendpunkt 1.1 v1pq1 20,4 28,2 19,2 27 24,4 32,2 24,7 32,5 25,3 33 26,2 34 28,6 36,4 22,3 30,1 23,5 31,3
Bahnendpunkt 1.2 v1pq2 16,3 24,1 13,5 21,3 17,9 25,7 8,9 16,7 25,2 33 25,8 33,6 27,7 35,5 21,5 29,3 16,2 24
Bahnendpunkt 3.1 v1pq3 20,3 28,1 21,5 29,3 27 34,8 24,9 32,7 25,6 33,3 26,5 34,3 28,9 36,7 22,3 30,1 23,4 31,2
Bahnendpunkt 3.2 v1pq4 15,9 23,7 14,2 22 18,4 26,2 12 19,8 25,5 33,3 26,1 33,9 28 35,8 21,6 29,3 22,6 30,4
Bahnendpunkt 5.1 v1pq5 20,2 28 31,3 39,1 31,8 39,5 25,1 32,9 25,9 33,6 26,8 34,6 29,2 37 22,3 30,1 23,3 31,1
Bahnendpunkt 5.2 v1pq6 16,1 23,9 17,7 25,5 20,9 28,6 25,9 33,7 25,8 33,6 26,4 34,1 28,3 36,1 21,6 29,3 22,5 30,3 offene Terrassentüre zum Schießstand
v1pq7 21,3 29,1 29,1 17,9 25,7 25,7 17,9 25,7 25,7 11 18,8 18,8 -5,9 1,9 1,9 -5,4 2,4 2,4 -3,4 4,3 4,3 8,5 16,3 16,3 2,7 10,5 10,5
Eltern/Zuschauer BF 1, 7,5 Pers., 2h Training
v1_lq_1 21 21,2 21,6 17,3 19,2 21 24,1 18,9 20
Eltern/Zuschauer BF 1, 7,5 Pers., 2h Training
v1_lq_2 11,7 11,1 12,7 14,1 17,2 18,5 20,9 18,1 20,9
Eltern/Zuschauer PF 2, 7,5 Pers., 2h Training
v1_lq_3 19,1 17,1 18,3 11,7 15,3 16,1 17,8 15,9 19,5
Eltern/Zuschauer PF 2, 7,5 Pers., 2h Training
v1_lq_4 17,9 14,7 15 10,5 15,1 16,2 18,1 17,1 21,7
PP S Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 11; 16; 12
v1_lq_5 31,8 33,4 32,2 27,7 29,3 28,1 28,9 30,5 29,3 16 17,6 16,4 13,7 15,3 14,1 13,1 14,7 13,5 13,8 15,4 14,2 6,4 8 6,8 4,9 6,5 5,3
PP M Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 2,5; 5; 0 Bew./h
v1_lq_6 27,7 30,7 - 22,8 25,8 - 23,8 26,8 - 11,7 14,7 - 8,7 11,7 - 7,5 10,5 7,9 10,9 1,6 4,6 -1 2
PP NW Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 1,67; 5; 5 Bew./h
v1_lq_7 26,2 31 31 21,3 26,1 26,1 22,2 27 27 10,5 15,3 15,3 7,3 12,1 12,1 5,7 10,5 10,5 6,1 10,9 10,9 1,4 6,2 6,2 2,2 7 7
PP NO Fahrweg: BU1; BU2; BU3: 0,42; 2,5; 0 Bew./h
v1_lq_8 20,9 28,6 - 16,1 23,8 - 16,9 24,6 - 6,3 14 - 4,4 12,1 - 3,4 11,1 - 4,3 12 - 1,1 8,8 2,6 10,3
Lkw-Fahrweg, 2 Bew. v1_lq_9 27,7 24,7 26,1 13,4 11,3 10,8 11,7 5 3,7 Training 2 h, Spieler (2 Mann-schaften), 15 Zuschauer
v1_fb 25,1 26,4 28 25,1 27 28,6 31,5 27,4 29,7
Training 2 h, Spieler (2 Mann-schaften), 15 Zuschauer
v1_fsq_fn
29,8 26,7 27,2 19,4 26,8 27,9 29,8 28,2 32,4
Gespräche Wartende Sportler v1_fsq_ 21 22,4 22,8 15,1 16,4 16,9 14,6 16 16,4 0 1,4 1,8 -2,8 -1,5 -1,1 -5,2 -3,8 -3,4 -2,3 -0,9 -0,5 2,1 3,5 3,9 -9,2 -7,8 -7,4 Aufsitzrasenmäher, z.B. MT 6112 ZL: 100 dB(A), zul. gem. 8.BImSchV: 105
v1_flq 34,4 35,7 37,2 34,3 36,3 37,8 40,5 36,6 38,7
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 9
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Quelle Teilpegel, V01 Werktag
Bezeichnung ID Seiboldstraße
34, 1.OG Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
Unterer Forst 8,EG
Unterer Forst 2A, 2.OG
Seiboldstraße 33, 1.OG
Seiboldstraße 41, 1.OG
Rogisterstraße 27, 1.OG
Seiboldstraße 47, 1.OG
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Tag
Ruh
e
Nac
ht
Lkw Rangieren v1_flq 30,4 23,7 24,2 12,4 9,8 8,8 6,7 -0,7 -2,9 Parkplatz_Nord_Ost: BU1; BU2; BU3
v1pp no 1,7 3,8 -1 1,1 -0,7 1,4 -4,2 -2,1 8,4 10,5 9,6 11,7 12 14,1 8,8 10,9 12,1 14,2
Parkplatz Nord West: BU1; BU2; BU3
v1pp nw 19,7 24,4 24,4 16,3 21 21 16 20,7 20,7 7,9 12,6 12,6 -7 -2,3 -2,3 -5,9 -1,2 -1,2 -2,2 2,5 2,5 7,6 12,3 12,3 10,2 14,9 14,9
Parkplatz Mitte: BU1; BU2; BU3 v1pp m 24,9 27,9 20,8 23,8 20,9 23,9 12,6 15,6 3,8 6,8 -5,3 -2,3 -4,7 -1,7 -9,1 -6,1 4,1 7,1
Parkplatz Süd: BU1; BU2; BU3 v1pp s 42,3 39,6 38,4 36,1 33,4 32,2 36,5 33,8 32,6 24,8 22,1 20,9 21,7 19 17,8 20 17,3 16,1 18,8 16,1 14,9 9,4 6,7 5,5 7 4,3 3,1
Fenster West Sporthalle, gekippt v1_vflq1 22,5 22,5 18,5 18,5 18,7 18,7 11,2 11,2 -9,3 -9,3 -9,3 -9,3 -8 -8 -11,7 -11,7 -10,3 -10,3
Fenster Ost Sporthalle, gekippt v1_vflq2 -2,2 -2,2 -4,4 -4,4 -4,4 -4,4 -8,1 -8,1 5,2 5,2 11,5 11,5 13,6 13,6 8,9 8,9 10,6 10,6
Fenster Nord Sporthalle, gekippt v1_vflq3 2,1 2,1 -1,8 -1,8 -2,1 -2,1 -8,6 -8,6 -10,5 -10,5 -9,2 -9,2 -7,3 -7,3 -6,8 -6,8 10,2 10,2
Fenster Süd Sporthalle, gekippt v1_vflq4 19,3 19,3 12,2 12,2 15,4 15,4 8,4 8,4 11,4 11,4 12 12 13,9 13,9 8,6 8,6 -4,6 -4,6
Teilpegelliste Punktspiele, Sonntag Mittagsruhe, Vereinsversammlung bis nach 20 Uhr
Quelle Teilpegel V02-Sa/So/Vn
Bezeichnung ID Seiboldstraße
34, 1.OG Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
Unterer Forst 8,EG
Unterer Forst 2A, 2.OG
Seiboldstraße 33, 1.OG
Seiboldstraße 41, 1.OG
Rogisterstraße 27, 1.OG
Seiboldstraße 47, 1.OG
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
offene Terrassentüre zum Schießstand
v2pq7 21.3 17.9 17.9 11 -5.9 -5.4 -3.4 8.5 2.7
Eltern/Zuschauer BF 2, 90 Pers., 2 Spiele
v2_lq_2 24.2 23.6 25.2 26.6 29.6 31 33.4 30.5 33.4
Eltern/Zuschauer BF 2, 90 Pers., 2 Spiele
v2_lq_1 33.5 33.7 34 29.8 31.7 33.5 36.6 31.3 32.4
PP S Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 10,67; 0; 24 Bew./h
v2_lq_5 31.6 33.3 27.6 29.3 28.8 30.5 15.9 17.6 13.6 15.3 13 14.7 13.7 15.4 6.3 8 4.8 6.5
PP M Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 3; 0; 7 Bew./h
v2_lq_6 28.5 30.7 23.6 25.8 24.6 26.8 12.5 14.7 9.5 11.7 8.3 10.5 8.7 10.9 2.4 4.6 -0.2 2
PP NW Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 3,33; 2,5; 10 Bew./h
v2_lq_7 29.2 28 31 24.3 23.1 26.1 25.2 24 27 13.5 12.3 15.3 10.3 9.1 12.1 8.7 7.5 10.5 9.1 7.9 10.9 4.4 3.2 6.2 5.2 4 7
PP NO Fahrweg: BU1/Sa; BU4; BU3/V: 6,33; 1,25; 19 Bew./h
v2_lq_8 32.1 25.1 34.1 27.1 20.1 29.1 28.1 21.1 30.1 16.3 9.3 18.3 13.8 6.8 15.8 13 6 15 14.1 7.1 16.1 10.1 3.1 12.1 12.1 5.1 14.1
Bogenschießanlage v2_fsq_ 13.8 11.6 12.9 6.1 8.8 11.8 13.3 11. 14.6
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 10
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Quelle Teilpegel V02-Sa/So/Vn
Bezeichnung ID Seiboldstraße
34, 1.OG Seiboldstraße 32 nord, 1.OG
Seiboldstraße 32 ost, 2.OG
Unterer Forst 8,EG
Unterer Forst 2A, 2.OG
Seiboldstraße 33, 1.OG
Seiboldstraße 41, 1.OG
Rogisterstraße 27, 1.OG
Seiboldstraße 47, 1.OG
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
SaT
ag
SoM
ittag
4h
Nac
ht_V
bs 3
Gesprä-che_Wartende_Sportler/Vereinsmitglieder
v2_fsq_es
17.1 21.9 27.9 11.1 15.9 21.9 10.7 15.5 21.5 -3.9 0.9 6.9 -6.8 -2 4 -9.1 -4.3 1.7 -6.2 -1.4 4.6 -1.8 3 9 -
13.1 -8.3 -2.3
Fußballplatz 2 Spiele a 90 min, je Spiel 60 Eltern + 120 Fans = 105,6 dB(A) Spieler+Schiri
v2_fb 33.9 35.3 36.8 33.9 35.9 37.5 40.4 36.3 38.5
Parkplatz Süd: BU1/Sa; BU4; BU3/V
v2pp s 37.6 39.4 31.5 33.3 31.8 33.6 20.2 22 16.7 18.5 14.9 16.7 13.5 15.3 4.1 5.9 2.1 3.9
Parkplatz Mitte: BU1/Sa; BU4; BU3/V
v2pp m 25.6 27.4 21.5 23.3 21.6 23.4 13.3 15.1 4.5 6.3 -4.6 -2.8 -4 -2.2 -8.4 -6.6 4.8 6.6
Parkplatz Nord West: BU1/Sa; BU4; BU3/V
v2pp nw 23.2 21.4 24.4 19.8 18 21 19.5 17.7 20.7 11.4 9.6 12.6 -3.5 -5.3 -2.3 -2.4 -4.2 -1.2 1.3 -0.5 2.5 11.1 9.3 12.3 13.7 11.9 14.9
Parkplatz_Nord_Ost: BU1/Sa; BU4; BU3/V
v2pp nw 8.3 1.1 9.7 5.6 -1.6 7 5.9 -1.3 7.3 2.4 -4.8 3.8 15 7.8 16.4 16.2 9 17.6 18.6 11.4 20 15.4 8.2 16.8 18.7 11.5 20.1
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 11
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 6: Qualität der schalltechnischen Prognose
Qualität der Eingangsdaten: Die Qualität der durchgeführten Prognosen hängt sowohl von den Eingangsdaten - also den Schalle-
missionswerten - als auch von der Immissionsberechnung ab:
- Unsicherheiten der Emission (Eingangsdaten)
- Unsicherheiten der Transmission (Berechnungsmodell Ausbreitungsrechnung)
Im vorliegenden Fall wurden die Emissionskennwerte (Schallleistungspegel u.ä.) aus den in Kap. 3
bzw. 5.2 aufgeführten Literaturangaben, vergleichbaren Projekten sowie eigenen Messungen unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet.
Grundsätzlich wurden bei der Ermittlung der Schallemissionen konservative Ansätze im Hinblick einer
oberen Abschätzung (worst case) berücksichtigt, z.B.:
- maximale Betriebszustände der Hauptgeräuschquellen
- Berücksichtigung des Betriebszustandes mit der höchsten Schallleistung
- bewertete Schalldämm-Maße mit zu berücksichtigenden Vorhaltemaßen
- Schallleistungspegel, die nach dem derzeit praktizierten Stand der Lärmminderungstechnik
sicher erreicht werden können.
Bei entsprechender baulicher Umsetzung der zugrundeliegenden Planung einschließlich evtl. Schall-
schutzmaßnahmen in Verbindung mit dem gegenständlichen Betriebs- und Nutzungskonzept ist da-
von auszugehen, dass unter Berücksichtigung der o.g. Sicherheiten die hier herangezogenen Emissi-
onskennwerte an der oberen Grenze der jeweiligen Vertrauensbereiche liegen.
Die Qualität der aus Literaturstudien, Herstellerangaben sowie früheren Untersuchungen übernom-
menen Daten lässt sich dabei nur schwer allgemein quantifizieren. Im Regelfall basieren die schall-
technischen Daten hierbei jedoch aus einer Vielzahl von Emissions- und Immissionsmessungen, so
dass die Genauigkeit der Daten mit wachsender Anzahl an Messdaten um den Faktor n zunimmt.
Darüber hinaus wurden bei vergleichbaren Objekten immer wieder aus Emissionsmessungen mit
anschließender Schallausbreitungsberechnung ermittelte Beurteilungspegel mit aus Immissionsmes-
sungen ermittelten Beurteilungspegeln für ausgewählte Immissionsorte verglichen. Da diese Verglei-
che eine gute Übereinstimmung ergaben, ist davon auszugehen, dass die Emissionsanteile und damit
auch die Immissionsanteile der verschiedenen Anlagenteile mit vertretbar geringer Unsicherheit be-
haftet sind.
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 12
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Statistische Sicherheit: Die Gesamtstandardabweichung einer rechnerischen Immissionsprognose als statistisches Maß für
die Qualität der Aussage lässt sich u.a. nach Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW aus
nachfolgenden Teilunsicherheiten ermitteln.
22
progttσσσ += mit 22
PRt σσσ += (1)
Dabei ist:
gesσ Gesamtstandardabweichung
Pσ Standardabweichung der Unsicherheit durch Produktionsstreuungen bei der Herstellung
von Anlagen/Bauteilen etc.
Rσ Standardabweichung der Unsicherheit der Messverfahren zur Bestimmung der Emissi-
onskennwerte
tσ Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten
progσ Standardabweichung der Unsicherheit des schalltechnischen Ausbreitungs- bzw. Be-
rechnungsmodells
Bemerkung:
Die dargestellten Zusammenhänge gelten nur unter der Annahme normalverteilter Immissionspegel,
die im Regelfall gerechtfertigt ist. Lage und Breite der Verteilungsfunktion wird dabei durch den be-
rechneten Beurteilungspegel Lr sowie gesσ bestimmt.
Die Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten liegt häufig zwischen tσ =1,3 dB (Mess-
verfahren der Genauigkeitsklasse 1) und tσ = 3,5 dB (Genauigkeitsklasse 2) und wird vorliegend mit
etwa 2 dB angenommen.
Hinsichtlich Schallausbreitungsrechnung werden in DIN ISO 9613-2 geschätzte Abweichungen als
tatsächlicher Schwankung der Immissionspegel bei näherungsweise freier Schallausbreitung ange-
geben4. Daraus lassen sich die Standardabweichungen für progσ wie folgt ableiten:
Tabelle 18: Standardabweichung progσ
mittlere Höhe [m]
Abstand 0-100 m 100 - 1000 m
0 - 5 m progσ = 1,5 dB progσ = 1,5 dB
5 - 30 m progσ = 0,5 dB progσ = 1,5 dB
4 Diese sind jedoch nicht direkt als Maß für die Standardabweichung heranzuziehen sondern entsprechend umzurechnen.
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 13
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Für typische Fälle lässt sich daraus eine Gesamtstandardabweichung ges
σ von etwa 2 dB ableiten.
In Fällen bei denen als (Emissions-)Eingangsdaten lediglich Mittelwerte und keine oberen Grenzwer-
te/Abschätzungen des Vertrauensbereiches herangezogen werden, lässt sich die Aussagesicherheit
der Beurteilungspegel über die Gesamtstandardabweichung für maßgebliche Wahrscheinlichkeits-
Quartile (Signifikanzniveau) angeben. Für den Immissionsschutz ist dabei die obere Vertrauensgren-
ze Lo, unterhalb derer mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit alle auftretenden Immissions- bzw.
Beurteilungspegel liegen, maßgeblich. So liegen für normalverteilte Größen alle Pegel mit einer
Wahrscheinlichkeit von 90 % unterhalb:
Lo = Lm + 1,28⋅ gesσ (2)
mit
Lo obere Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels Lm mittlerer Beurteilungspegel (als Prognose aus mittleren Emissionsdaten)
gesσ Gesamtstandardabweichung
Für den Fall, dass bereits emissionsseitig jeweils obere Abschätzungen im Sinne einer konservativen
oder worst-case Betrachtung herangezogen werden, entspricht der so prognostizierte Beurteilungs-
pegel direkt der oberen Vertrauensgrenze Lo. Ein weiterer Zuschlag gemäß Gl. (2) ist somit nicht
mehr erforderlich.
Fazit: Im vorliegenden Fall wird unter Berücksichtigung der o.g. konservativen Ansätze und Randbedingun-
gen daher überschlägig eine Prognosesicherheit von +0/-2 dB(A) abgeschätzt.
Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan „Sportgelände Riederau“, 86911 Dießen-Riederau, (Fl.Nrn. 540, 540/2, 539/1, Gemarkung Rieden) Beurteilung nach DIN 18005-1 u.a., Projekt-Nr. 15068_bpl_spl_gu01_v1 Anhang S. 14
15068_20151026_bpl_spl_sportgelände_riederau_gu01_v1
Anhang 7: Bildnachweis
Bild A01: Immissionsort IO_01, Seiboldstr. 34
Bild A02: Immissionsorte IO_02 und _03, Seiboldstr. 32
Bild A03: Immissionsort IO_04, Unterer Forst 8
Bild A04: Immissionsort IO_05, Unterer Forst 2A
Bild A05: Immissionsort IO_06, Seiboldstr. 33
Bild A06: Immissionsort IO_07, Seiboldstr. 41