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ing.-büro - sachverständige schallschutz bau- und raumakustik erschütterungsschutz wärme- & feuchteschutz energieberatung /-konzepte enev - gebäudeenergieausweis thermografie & luftdichtheit Sitz d. Ges.: Kaufering, HRB 23374 AG Augsburg, GF: Dr. Thomas Hils 19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01 hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik Kolpingstraße 15, 86916 Kaufering Mess-Stelle nach § 26/29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle, VBI fon: (0 81 91) 97 14 37 www.hils-consult.de fax: (0 81 91) 97 14 38 [email protected] Schalltechnische Untersuchung ------------------------ Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem; hier: schalltechnische Auswirkungen durch Gewerbelärm - Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 ------------------------- Bericht: 19038_gu01_v1 ------------------------- Auftraggeber: Fritz Högg Schrott & Metalle Schongauer Straße 7 86984 Prem ------------------------- Index Fassung vom Bemerkung Kaufering, den 11.07.2019 gu01 11.07.2019 Beurteilung der schalltechnischen Situation Stand 04.06.2019 Berechnungsdatei: 19038_20190708_bpl_gew_högg_prem.cna

19038 20190710 bpl gew högg prem gu01 · Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg " - Neubau einer Umschlaghalle “ Fritz Högg Schrott

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ing.-büro - sachverständige • schallschutz • bau- und raumakustik • erschütterungsschutz • wärme- & feuchteschutz • energieberatung /-konzepte • enev - gebäudeenergieausweis • thermografie & luftdichtheit

Sitz d. Ges.: Kaufering, HRB 23374 AG Augsburg, GF: Dr. Thomas Hils 19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik Kolpingstraße 15, 86916 Kaufering

Mess-Stelle nach § 26/29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle, VBI

fon: (0 81 91) 97 14 37 www.hils-consult.de fax: (0 81 91) 97 14 38 [email protected]

Schalltechnische Untersuchung

------------------------ Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem; hier: schalltechnische Auswirkungen durch Gewerbelärm - Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 ------------------------- Bericht: 19038_gu01_v1

------------------------- Auftraggeber:

Fritz Högg Schrott & Metalle Schongauer Straße 7 86984 Prem

------------------------- Index Fassung vom Bemerkung

Kaufering, den 11.07.2019 gu01 11.07.2019 Beurteilung der schalltechnischen Situation Stand 04.06.2019 Berechnungsdatei: 19038_20190708_bpl_gew_högg_prem.cna

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 2/63

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Bezeichnung der Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrotthandel“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem, Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691

Auftraggeber Fritz Högg Schrott & Metalle, Schongauer Straße 7, 86984 Prem

Auftragnehmer

Bearbeiter Dr. rer. nat. Th. Hils, Dipl.-Ing. (FH) D. Fleischer Datum der Berichterstellung Kaufering, den 11.07.2019

Zusammenfassung

Das Unternehmen “Fritz Högg Schrott & Metalle“ beabsichtigt im Zuge von Standortoptimierungs- und Umstrukturierungsmaßmaßnahmen u.a. den Neubau einer Umschlaghalle am bestehenden Standort, Schongauer Straße 7, 86984 Prem und in diesem Zusammenhang in Verbindung mit der Gemeinde Prem zunächst die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet “Betriebsgelände Högg“ [a]. Den schalltechnischen Belangen im Zuge des Bauleitplanverfahrens soll dabei durch die konkrete Ermitt-lung und Bewertung der Geräuschauswirkungen aus dem Plangebiet durch Anlagenlärm des künftigen (Gesamt-)Betriebs sowie durch entsprechende Festsetzung von Schallemissionskontingenten auf den maßgeblichen Teilflächen Rechnung getragen werden. Dabei werden die Schallimmissionen in der Nachbarschaft prognostiziert und anhand der TA Lärm [3] in Verbindung mit den um 3 dB(A) reduzierten Immissionsrichtwerten (pauschale Berücksichtigung Vorbelastung gem. Abstimmung mit LRA WM-S [g]) schalltechnisch beurteilt. Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt für die abge-stimmte Planung [a], [c], [e] in Verbindung mit dem vorgelegten Nutzungskonzept [b], [c] tagsüber unter hoher Auslastung. Nachts finden keine Betriebstätigkeiten statt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

Auswirkung Gewerbelärm aus Plangebiet: Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch den künftigen (Gesamt-)Betrieb tagsüber die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm sowie die um 3 dB(A) reduzierten Richtwertanteile in der Nachbarschaft eingehalten bzw. tlw. deutlich unterschritten werden. Hierbei wer-den bereits folgende abgestimmte Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt bzw. sind erforderlich:

1. Errichtung der dreiseitig geschlossenen Umschlaghalle (flächenbezogene Masse Wände m‘ > 10 kg/m²), Verlängerung der Ostwand Richtung Süden als Lückenschluss zum bestehenden Seecontainer-Stapel südlich des Regenrückhaltebecken (Höhe H=5,2m)

2. Errichtung überdachte Regal-Lager als Unterstände mit schalltechnisch geschlossener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse) entlang der östlichen Grundstücksgrenze

a. nördlich der Zufahrt: Länge L=30m und Höhe H=5,2m b. südlich der Zufahrt/Bürogebäude: Länge L=40m und Höhe H=2,6m

Die zusätzliche Belastung durch der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr führt tagsüber zu einer geringfügigen Erhöhung des Beurteilungspegels auf umliegenden öffentlichen Verkehrswegen um 0,6 dB(A) und dabei zu keiner Überschreitung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte (IGW) nach 16.BImSchV [4]. Darüber hinaus ist zudem von einer unmittelbaren Durchmischung der beiden Verkehrsanteile (Anlagenverkehr sowie bestehender öffentlicher Verkehr) auszugehen.

Festsetzung von Schallemissionskontingenten für das Plangebiet: Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung einer potentiellen gewerblichen Vorbelastung in Verbindung mit den hieraus abgeleiteten Planwerten entsprechende Schallemissionskontingente für den Bebauungs-plan "Betriebsgelände Högg" von LEK = 64/40 dB(A) von tagsüber/nachts gemäß 45691 [23] festgesetzt werden können. Die vorgeschlagenen Emissionskontingente erscheinen aus schalltechnischer Sicht für die geplante gewerbliche Nutzung tagsüber als ausreichend bemessen.

Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen werden Festsetzungsvorschläge u.a. für den Be-bauungsplan formuliert.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 3/63

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1 Aufgabenstellung .......................................................................................................... 4

2 Örtliche Gegebenheiten - geplante Maßnahmen ......................................................... 5

3 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung ................................................... 10

3.1 Planungs- und Bearbeitungsunterlagen .............................................................. 10

3.2 Gesetze, Regelwerke und Literatur ..................................................................... 10

3.3 Grundlagen der Schallimmissionen .................................................................... 12

3.4 Beurteilungskriterien für die Bauleitplanung ........................................................ 13

3.5 TA Lärm .............................................................................................................. 16

3.6 Berechnungsverfahren ....................................................................................... 18

4 Schutzbedürftige Gebiete - Flächennutzung ............................................................. 21

4.1 Flächennutzung .................................................................................................. 21

4.2 Immissionsorte ................................................................................................... 22

5 Schallemissionen Vorbelastung ................................................................................ 22

6 Geräuschkontingentierung Bebauungsplan ............................................................. 23

6.1 Schallemissionskontingent LEK ............................................................................ 23

6.2 Schallimmissionskontingent LIK ........................................................................... 25

7 Schallemissionen (Zusatzbelastung) ......................................................................... 26

7.1 Fritz Högg Schrott & Metalle ............................................................................... 26

7.1.1 Messungen charakteristischer Schallemissionen ............................................ 31

7.2 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen .......................................... 41

8 Beurteilung Gewerbelärm in der Nachbarschaft ....................................................... 42

8.1 Zusatzbelastung Fritz Högg Schrott & Metalle .................................................... 43

8.2 Spitzenpegel ....................................................................................................... 44

8.3 Immissionen aus anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen .............. 45

9 Festsetzungsvorschläge Satzung für Bebauungsplan ............................................. 46

10 Auflagenvorschläge für Baugenehmigungen ................................................. 46

11 Zusammenfassung ........................................................................................... 47

Anhang Anhang 1: Weiterführende Regelwerke, Literatur und verwendete Software ........................ 2

Anhang 2: verwendete Formelzeichen und Abkürzungen .................................................... 3

Anhang 3: Berechnungskonfiguration .................................................................................. 4

Anhang 4: Basisquellen/Emissionsberechnung/Bibliotheken ................................................ 5

Anhang 5: Teilbeurteilungspegel - (gewerbliche Zusatzbelastung) ....................................... 7

Anhang 6: Berechnungsmodell, exemplarische 3d-Ansicht .................................................. 8

Anhang 7: exemplarischer Pegel-Zeitverlauf Sortieren/Beladen an Ersatzmessort EMO1 ... 9

Anhang 8: Bildnachweis ..................................................................................................... 10

Anhang 9: Qualität der schalltechnischen Prognose .......................................................... 12

Anlagen Plan Nr. 01 (A3-Format): M 1:750 Lageplan mit Darstellung Emissionsquellen und Immissionsorte Plan Nr. 02 (A3-Format): M 1:750 Lageplan mit Darstellung Teilflächen und Vorschläge Schallemissionskontingent

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 4/63

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1 Aufgabenstellung

Das Unternehmen “Fritz Högg Schrott & Metalle“ beabsichtigt im Zuge von Standortop-

timierungs- und Umstrukturierungsmaßmaßnahmen u.a. den Neubau einer Umschlag-

halle am bestehenden Standort, Schongauer Straße 7, 86984 Prem und in diesem Zu-

sammenhang in Verbindung mit der Gemeinde Prem zunächst die Aufstellung des Be-

bauungsplanes Gewerbegebiet “Betriebsgelände Högg“ [a].

Hierbei ist im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zunächst die Verträglich-

keit der geplanten Nutzung mit den Grundsätzen der Bauleitplanung zu prüfen und in

diesem Zusammenhang die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-

beitsverhältnisse sowie die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1

BauGB [5] zu berücksichtigen. Insbesondere sind schädliche Umwelteinwirkungen durch

die Planung nach Möglichkeit zu vermeiden (§ 50 BImSchG [1]).

Den erforderlichen schalltechnischen Belangen soll dabei durch die konkrete Ermittlung

und Bewertung der Geräuschauswirkungen durch Gewerbelärm des künftigen (Gesamt-)

Betriebs aus dem Plangebiet Rechnung getragen werden. Dabei werden die Schall-

immissionen in der Nachbarschaft prognostiziert und anhand der Orientierungswerte des

Bbl. 1 zu DIN 18005-1 [2] in Verbindung mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [3]

nebst weiteren Richtlinien schalltechnisch beurteilt. Die Bewertung erfolgt für die abge-

stimmte Planung [a], [c], [e] in Verbindung mit dem zur Verfügung gestellten Nutzungs-

konzept �[b][b], [c] tagsüber unter hoher Auslastung. Nachts ist derzeit keine Betriebstä-

tigkeit vorgesehen.

Gemäß den Grundsätzen der TA Lärm ist regelmäßig auf die Gesamtbelastung am

maßgeblichen Immissionsort in der Nachbarschaft einer zu beurteilenden gewerblichen

Anlage abzustellen (Akzeptorbezug). Dies beinhaltet, bei mehreren umliegenden bzw.

bereits vorhandenen Betrieben und Anlagen die entsprechende Berücksichtigung der

Vorbelastung aus diesen Anlagen.

Die Berücksichtigung der Vorbelastung erfolgt dabei im Rahmen einer Immissionskon-

tingentierung basierend auf festgesetzten Schallemissionskontingenten LEK des in Auf-

stellung befindlichen Bebauungsplanes „Betriebsgelände Högg“, wobei in Abstimmung

mit dem LRA Weilheim-Schongau (techn. Umweltschutz) [g] mit um 3 dB(A) reduzierten

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 5/63

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Immissionsrichtwerten der Vorbelastung und Erhaltung ggf. noch planerisch möglicher

Erweiterungen im Umfeld ausreichend Rechnung getragen wird.

Gegebenenfalls sind zur Erzielung einer generellen Verträglichkeit der geplanten Nut-

zung konzeptionelle Schallschutzmaßnahmen aufzuzeigen bzw. zu dimensionieren.

2 Örtliche Gegebenheiten - geplante Maßnahmen

1) derzeitige Situation (06/2019):

Das Plan-/Baugebiet befindet sich am östlichen Ortsrand der Gemeinde Prem. Es han-

delt sich dabei um das Grundstück Fl.-Nr. 749/11 (Gemarkung Prem), dem Betriebsge-

lände des Unternehmens “Fritz Högg Schrott & Metalle“. Das Areal wird im Norden,

Westen und Süden durch Wald- und Wiesenflächen sowie östlich vom Verlauf des Pre-

mer Mühlbachs begrenzt.

Abb. 1: Luftbild Plan-/Baugebiet (schematisch markiert) und die unmittelbare Umgebung [Quelle: BayernAtlas]

Das Betriebsgelände lässt sich vereinfachend in die Bereiche

- Schrotthandel

- sowie Metallhandel

Erläuterungen: 1) Betriebsgelände “Fritz Högg Schrott & Metalle“

1)

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 6/63

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unterteilen. Unmittelbar südlich der Einfahrt steht das Bürogebäude, unmittelbar nördlich

davon befindet sich eine Kfz-Waage. Das Betriebsgelände ist ausschließlich durch die

Brücke über den Mühlbach erreichbar, die Stichstraße als Zufahrt aus der Schongauer

Straße (Kreisstraße WM 21 innerorts) ist öffentlich gewidmet.

Die Bereiche werden nachfolgend erläutert:

1a) Bereich Schrotthandel

Die in diesem Zusammenhang stehenden Arbeitstätigkeiten finden im Wesentlichen im

nördlichen Grundstücksbereich der Fl.-Nr. 749/11 statt. Im Zentrum dieses Bereiches

befindet sich eine als Betonplatte befestigte Umschlagsfläche, die im Wesentlichen für

die Entladung, Sortier- sowie Abfalltrennarbeiten von Schrottabfällen mit verschiedenen

Metall-Anteilen genutzt wird. Die Fläche umfasst etwa 70 m² und wird im Norden und

Westen durch etwa 2 m hohe Stahlplatten-Wände eingefasst.

Die Zwischenlagerung von Schrott auf dem Betriebsgelände erfolgt in zahlreichen Groß-

containern und Haufwerken, die um den Lagerplatz angeordnet sind. Zentral, gegenüber

der Einfahrt befindet sich eine Lagerhalle mit etwa 150 m² Grundfläche und zwei Toröff-

nungen, Wände und Dach bestehen aus Trapezblech. Hier werden wiederverwertbare

Metallteile in Hochregalen witterungsgeschützt gelagert sowie auch die Gabelstapler

geparkt.

1b) Bereich Stahlhandel

Im südlichen Bereich werden Walzstahlprodukte (Profilstangen und Bleche) gelagert.

Hier befinden sich im Wesentlichen Regale für verschiedene Strangwalzprofile (Stangen,

Rohre, Flach-/Winkeleisen), die in Augenhöhe bzw. Armreichweite im Freien, lediglich

durch Überdachungen geschützt rund um den südlichen Bereich des Betriebsgeländes

erreichbar sind.

Die Fläche des Betriebsgrundstückes ist im Wesentlichen durch wassergebundene

Kiesdecke befestigt und durch Gabelstapler sowie Lkw befahrbar.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 7/63

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2) Planung - künftige Situation:

2a) “Fritz Högg Schrotthandel“

Aufgrund der seit Gründung des Unternehmens stetig wachsenden Anforderungen an

die Lagerhaltung sind bauliche Maßnahmen erforderlich.

Dabei soll insbesondere

- der Neubau einer Umschlaghalle - sowie die Befestigung der Verkehrsfläche im Bereich Schrotthandel durch Be-

ton/Asphalt-Deckschicht

in absehbarer Zeit realisiert werden. Eine konkrete Planung liegt zum Zeitpunkt dieser

Untersuchung jedoch noch nicht vor, Skizzen wurden am 04.06.2019 [c] besprochen.

Die geplante Umschlaghalle soll im Norden des Schrottverwertungsbereiches zwischen

Regenrückhaltesee und der nordöstlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Um in

der Halle bzw. unter dem Dach noch die Großcontainer-Kippvorgänge sowie die Sortier-

/Umladevorgänge mittels Baggergreifer durchführen zu können, ist eine lichte Höhe von

mindestens H = 10 m ü.Gel. erforderlich. Zumindest der untere Bereich der Wände

muss massiv ausgeführt werden, um Stöße sowie Gegendruck beim Abkippen/Verladen

der Schrottabfälle standzuhalten. Im östlichen Bereich der Halle soll eine etwa 12mx12m

umfassende Kippfläche für die Schrottanlieferungen untergebracht werden, etwa zentral

werden Abrollcontainer zur Sortierung/Befüllung bereitgestellt, im übrigen Teil (westlich)

sollen Schüttboxen zur Lagerung eingerichtet werden. Die Südfassade hingegen soll

durchgehend offen bleiben bzw. maximal durch Pfeiler der Dachstützen unterteilt wer-

den, um maximale Flexibilität bezüglich der Zugänglichkeit unter Dach zu ermöglichen.

Aus schalltechnischer Sicht wird daher die Halle als dreiseitig umfassende Stahlbeton-

konstruktion mit H = 5,2 m abgebildet. Darauf aufbauend kann die obere Wandkonstruk-

tion (weitere H = 2,2 m bis H = 5,2 m) z.B. mit Stahlträger-Pfosten als Dachstützen und

Blechkassetten- oder Holz-Beplankung ausgeführt werden. Dabei ist eine flächenbezo-

gene Masse der Beplankung von m‘ > 10 kg/m² erforderlich.

Eine personelle Aufstockung ist derzeit nicht vorgesehen.

2b) Bauleitplanverfahren

Im direkten Bezug zu den o.g. Planungsabsichten gemäß Pkt. 2a wird die Aufstellung

des Bebauungsplanes Gewerbegebiet “Betriebsgelände Högg“ durch die Gemeinde

Prem beabsichtigt [a]. Hierbei sollen insbesondere die planungsrechtlichen Vorausset-

zungen für Erweiterungen des Betriebes geschaffen werden.

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Nachfolgende Abbildung soll die künftig geplante bauplanungsrechtliche Situation ver-

deutlichen:

Abb. 2: Ausschnitt Planteil des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet “Be-triebsgelände Högg“ [a]

3) baulich-konstruktive Schallschutzmaßnahmen:

3a) Bestandssituation (bereits vorhandene Maßnahmen)

Als baulich-konstruktive Schallschutzmaßnahme besteht die Möglichkeit, vorhandene

Stahlcontainer, sog. Seecontainer als „abschirmende Baukörper“ an den Grundstücks-

grenzen einzusetzen. Derzeit steht ein Stapel von zwei Seecontainern (Höhe je 2,6 m

und Länge etwa 12 m) südlich des Regenrückhalte-Sees im Nordosten des Betriebsge-

ländes. (vgl. Abb. 7 und 8 in Kap. 7.1.1 bzw. Bild A03 im Anhang)

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 9/63

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Die beiden Seecontainer werden voraussichtlich am Standort erhalten, deren Auswir-

kung auf die Schallausbreitung wird bei der schalltechnischen Beurteilung daher berück-

sichtigt.

3b) weitere, bereits abgestimmte Maßnahmen

Weiterhin ist aus Voruntersuchungen die Erfordernis zusätzlicher Schallschutzmaßnah-

men bekannt, insbesondere an der Ostgrenze zum Premer Mühlenbach. Deren Umset-

zung wurde wie folgt abgestimmt:

Tabelle 1: Übersicht zu bereits geplanten baulich-konstruktiven Schallschutzmaßnahmen Beschreibung der Maßnahme Angaben zur konstruktiven, akustischen Ausführung

Errichtung eines überdachten Regal-Lagers/Unterstands mit schalltechnisch ge-schlossener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse)

- Lage nördlich der Zufahrt, im Norden bis Seecontainer - Länge ca. 30 m - Höhe H=5,2 m - Breite des Daches ca. 3 m

Errichtung eines überdachten Regal-Lagers/Unterstands mit schalltechnisch ge-schlossener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse)

- Lage südlich der Zufahrt ab Bürogebäude - Länge ca. 40 m - Höhe H = 2,6 m - Breite des Daches ca. 3 m

Errichtung einer Schallschutzwand als Lü-ckenschluss in Verlängerung der Ostwand der Umschlaghalle bis Seecontainer

- Lage in Verlängerung Ostfassade Ri. Süden - Länge ca. 5 m - Höhe H = 5,2 m

4) Gebietseinstufung:

Zur Gebietseinstufung des Untersuchungsgebietes und der Umgebung siehe Kap. 4.

5) Vorbelastung:

Die schalltechnische Vorbelastung bzw. Gesamtsituation wird maßgeblich durch umlie-

genden Straßenverkehrslärm (Kreisstr. WM 21 innerorts) bestimmt. Ferner ist eine eher

untergeordnete Vorbelastung durch bestehende und ggf. geplante Betriebe vorhanden,

jedoch ist im Rahmen der Abwägung den umliegenden Anlagen ggf. ein höherer

Stellenwert im Hinblick auf den Lärmvorsorge- und Vermeidungsgedanken im anhängi-

gen Bauleitplanverfahren einzuräumen.

5) Topografie:

Das Plan-/Baugebiet kann aus schalltechnischer Sicht als im Wesentlichen eben be-

trachtet werden.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 10/63

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3 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung

3.1 Planungs- und Bearbeitungsunterlagen

Der schalltechnischen Untersuchung liegen zugrunde:

[a] Planunterlagen per E-Mail am 17./18.06.2019 über Hr. Hörner (Architekturbüro Hörner, Schongau): Plan-/Textteil zum Bebauungsplan Gewerbegebiet “Betriebsgelände Högg“ (Stand: Textteil vom 17.06.2019, Planteil vom 18.06.2019) Schrottplatz Flächenbilanz Lageplan Biotop

[b] Aufstellung Fahrzeugeinsatz [c] Abstimmung Nutzungskonzept am 04.06.2019:

Projektgespräch, Büro Fritz Högg Schrott & Metalle Anwesende: Brüder Högg (Söhne des Inhaber, jeweils Fritz Högg Schrott & Metalle), Hr. Fleischer und Hr. Kirsten (jeweils "hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik")

[d] Orts-/Messtermin (Schallmessungen relevanter Arbeitstätigkeiten auf dem Be-triebsgelände) am 04.06.2019

[e] Ortstermin inkl. Fotodokumentation am 30.04.2019 mit Abstimmung Schallschutz-maßnahmen und 04.06.2019

[f] Flächennutzungsplan der Gemeinde Prem, zuletzt bekanntgemacht am 24.11.1988, über Hr. Hörner (Architekturbüro Hörner, Schongau) per E-Mail vom 13.06.2019

[g] Telefonat/Abstimmung mit Hr. Barabas (LRA WM-S, Fachbereich techn. Umwelt-schutz) am 05. und 09.07.2019

[h] „BAYSIS“ - Bayerisches Straßeninformationssystem, Internet-Portal der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren - mit Verkehrsdaten, u.a. Straßenverkehrszählung Zähldaten 2015

3.2 Gesetze, Regelwerke und Literatur

Für die schalltechnische Untersuchung werden folgende Normen und Literaturquellen

herangezogen:

Gesetzliche bzw. Beurteilungsgrundlagen:

[1] BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG); Vollzitat: "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zu-letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) ge-ändert worden ist"

[2] DIN 18005 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung", 2002 nebst Beiblatt 1 „Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orien-tierungswerte für die städtebauliche Planung“, 1987

[3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.8.1998 zuletzt

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 11/63

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geändert am 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.8.1998

[4] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, 16. BImSchV vom 12.06.1990 - Verkehrslärmschutzverordnung, geändert durch Verordnung vom 18.12.2014

[5] Baugesetzbuch - BauGB in der aktuellen Fassung [6] Baunutzungsverordnung - BauNVO: Verordnung über die bauliche Nutzung der

Grundstücke (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBI. I S. 466)

Straßenverkehr:

[7] „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS 90“, Bundesminister für den Ver-kehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990

[8] „Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS Teil: Querschnitte RAS-Q 96“,

[9] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Strassenentwurf, Ausgabe 1996

[10] „Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tief-garagen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007 (ISBN: 978-3-940009-17-3)

Gewerbe:

[11] „Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern“, Bayeri-sches Landesamt für Umweltschutz, 1995 (ISBN: 3-89026-201-5)

[12] „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraft-wagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden, 2005 (ISBN: 3-89026-572-3)

[13] „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschi-nen“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 2, Wiesbaden, 2004 (ISBN 3-89026-571-5)

[14] „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen“, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 1, Wiesbaden, 2002 (ISBN: 3-89026-570-7)

[15] Merkblätter Nr. 25: „Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Ent-ladung von Lkw“, Landesumweltamt NRW, Essen 2000

[16] „Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen“, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Wiesba-den,1999 (ISBN 3-89026-312-7)

[17] Emissionsdatenkatalog des FORUM Schall (Österreichisches Umweltbundesamt), 2016, www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/laerm/forumschall

Schallausbreitung:

[18] DIN ISO 9613-2: „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: All-gemeines Berechnungsverfahren”, Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS), 1999

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 12/63

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[19] VDI 2571: „Schallabstrahlung von Industriebauten“, VDI-Kommission Lärmminde-rung, 19761

[20] VDI 2714: „Schallausbreitung im Freien”, VDI-Kommission Lärmminderung,19882 [21] VDI 2720 Blatt 1: „Schallschutz durch Abschirmung im Freien”, Normenausschuss

Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS), 1997 [22] DIN EN 12354-4: „Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von

Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie“, 2001-04

Bauleitplanung:

[23] DIN 45691: „Geräuschkontingentierung“, Normausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI, 2006

baulicher Schallschutz:

[24] DIN 4109: „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 11/89 mit Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe 08/1992 und Änderung A1, Aus-gabe 01/2001

[25] VDI 2719: „Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, VDI-Kommission Lärmminderung, Ausschuss Schalldämmung von Fenstern, 1987

sonstiges:

[26] Guidelines for community noise; World Health Organization, Genf April 1999 [27] DIN 45641: „Mittelung von Schallpegeln“, Ausgabe 06/1990

[28] DIN 45635, Teil 1: „Geräuschmessung an Maschinen, Luftschallemission, Hüllflä-chenverfahren, Rahmenverfahren für 3 Genauigkeitsklassen“, Ausgabe 04/1984

[29] DIN EN ISO 3740: „Bestimmung der Schall-Leistungspegel von Geräuschquellen, Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen“, Ausgabe 03/2001

[30] DIN EN ISO 3746: „Bestimmung der Schall-Leistungspegel von Geräuschquellen, Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3“, Ausgabe 03/2011

3.3 Grundlagen der Schallimmissionen

Lästig empfundene Geräuschimmissionen werden als Lärm bezeichnet. Dabei handelt

es sich also nicht um einen rein physikalischen Begriff, sondern um einen Ausdruck für

ein subjektives Empfinden. Dieses ist abhängig von verschiedenen Einflüssen, wie z.B.

vom Informationsgehalt oder dem Spektrum (Frequenzzusammensetzung).

1 Seit 10/2006 ersatzlos zurückgezogen. Der VDI empfiehlt dagegen die Anwendung von DIN 12354-4 (2001-04). In der TA Lärm [3] wird jedoch u.a. im Kap.A.2.2, Absatz 4, auf die VDI 2571 noch bezuggenommen bzw. diese ist im DIN noch hinterlegt. 2 Seit 10/2006 ersatzlos zurückgezogen. Der VDI empfiehlt dagegen die Anwendung von DIN ISO 9613-2. In der TA Lärm [3] wird jedoch auf die VDI 2714 noch bezuggenommen bzw. diese ist im DIN noch hinterlegt.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 13/63

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Zur zahlenmäßigen Beschreibung von zeitlich schwankenden Geräuschimmissionen,

wie beispielsweise dem Straßen- und Schienenverkehr, wird der A-bewertete

Mittelungspegel herangezogen. In seine Höhe gehen Stärke und Dauer jedes Schaller-

eignisses während des Zeitraumes ein, über den gemittelt wird.

Die A-Bewertung ist eine Frequenzbewertung die dem menschlichen Hörempfinden

näherungsweise angepasst ist. Aus dem Mittelungspegel wird mit weiteren Zu- bzw. Ab-

schlägen (z.B. für Impuls- / Ton- / Informationshaltigkeit, je nach Regelwerk) der Beurtei-

lungspegel Lr gebildet, der mit schalltechnischen Orientierungswerten bzw. Immissions-

richt- oder -grenzwerten zu vergleichen ist. In zahlreichen Untersuchungen wurde eine

gute Korrelation des Beurteilungspegels mit dem Lästigkeitsempfinden festgestellt. Die-

se Größe dient daher, getrennt für die Tageszeit (06:00 bis 22:00) Uhr bzw. Nachtzeit

(22:00 bis 06:00) Uhr, in Deutschland generell als Bemessungsgröße für Schallimmissi-

onen.

3.4 Beurteilungskriterien für die Bauleitplanung

Als Grundlage für die Beurteilung der durch Anlagen- und Gewerbebetriebe sowie Stra-

ßen- und Schienenverkehr ausgehenden Geräusche dient die mit der Bekanntmachung

Nr. II B 8-4641.1-001/87 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern eingeführte

DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ nebst zugehörigen Beiblatt 1 [2].

Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005-1, als Maßstab für die Beurteilung

der festgestellten Lärmimmissionen, sind als ein in der Planung zu berücksichtigendes

Ziel anzusehen, von dem im Einzelfall nach oben (jedenfalls bei Verkehrslärmeinwirkun-

gen) und unten abgewichen werden kann. In den Fällen, in denen die Orientierungs-

werte überschritten werden, sollen die Lärmeinwirkungen grundsätzlich durch Lärm-

minderungsmaßnahmen an der Quelle oder im Schallausbreitungsweg verringert wer-

den. Wenn dies z.B. im innerstädtischen Bereich in der Nähe von Verkehrswegen nicht

möglich ist, soll ein Ausgleich durch eine geeignete Gebäudeorientierung und/oder eine

schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnungen gesucht werden sowie durch

Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden (sog. passiver Schallschutz) zumindest unzu-

mutbare Beeinträchtigungen von Aufenthaltsräumen verhindert werden.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 14/63

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Folgende Orientierungswerte (ORW) sind gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 je nach Nut-

zungsart zuzuordnen:

Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1

Gebietsbeschreibung

Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu

DIN 18005-1 in dB(A)

tagsüber nachts bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendgebieten, Ferien-hausgebieten

50 40 bzw. 35

bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten

55 45 bzw. 40

bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 bei besonderen Wohngebieten (WB) 60 45 bzw. 40 bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) 60 50 bzw. 45 bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) 65 55 bzw. 50 bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart

45 bis 65 35 bis 65

bei Industriegebieten (GI) - -

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbau-

baren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger

Nutzung bezogen werden.

Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte (Beiblatt 1 DIN 18005-1):

Die Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderun-

gen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen.

...

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,

Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der

Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den

Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.

...

In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden

Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht ein-

halten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientie-

rungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst

ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung

und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlaf-

räume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 15/63

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Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005-1 für Gewerbelärmeinwirkungen

entsprechen dabei überwiegend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [3]. Um späte-

re, im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren (immissionsschutzrechtlich gemäß TA

Lärm), nur schwer lösbare Lärmkonflikte im Zuge der Bauleitplanung zu vermeiden, er-

fordert der Belang des Schallimmissionsschutzes bei Gewerbe und Anlagen einen eher

stringenten Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Orientierungswerte.

Besonderheiten Verkehrslärm:

Insbesondere im Hinblick auf die Einwirkungen aus Verkehrslärm ist im Falle einer

Überschreitung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 dafür Sorge zu

tragen, dass neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-

hältnisse im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB bzw. § 50 BImSchG auch das darüber

hinausgehende Lärmvorsorgeprinzip der Bauleitplanung ausreichend gewürdigt wird.

Dabei wird in Plangenehmigungs- oder -feststellungsverfahren von Verkehrswegen viel-

fach davon ausgegangen, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-

hältnisse im Regelfall noch als gegeben anzusehen sind, solange eine Einhaltung der

Immissionsgrenzwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete von tagsüber 64 dB(A) und

nachts 54 dB(A) (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [4]) gewährleistet ist. In

diesem Zusammenhang wird im Leitsatz zum Urteil Az. 4 A 18.04 vom 17.03.2005 des

Bundesverwaltungsgerichts folgendes ausgeführt:

"... Für die Abwägung bieten die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV eine Orientie-

rung. Werden die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16.BImSchV für Dorf- und Mischgebiete festge-

legten Werte eingehalten, sind in angrenzenden Wohngebieten regelmäßig gesunde

Wohnverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB a.F. / § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB n.F)

gewahrt und vermittelt das Abwägungsgebot keinen Rechtsanspruch auf die Anordnung

von Lärmschutzmaßnahmen..."

Dies entspricht näherungsweise den Leitlinien der WHO [26], nach deren Einschätzung

Dauerschallpegel über 65 dB(A) als potentiell gesundheitsgefährdend einzustufen sind

und daher soweit als möglich vermieden werden sollten. Auch die Erkenntnisse der

Lärmwirkungsforschung gehen davon aus, dass bei Pegeln oberhalb 65 dB(A) tagsüber,

bzw. 55 dB(A) nachts gesundheitliche Risiken für das Auftreten von Herz-Kreislauf-

Erkrankungen deutlich ansteigt und damit Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht mehr

auszuschließen sind.

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3.5 TA Lärm

Die Beurteilung der Anlage bzw. des geplanten Gewerbebetriebes innerhalb des gegen-

ständlichen Bebauungsplanes erfolgt nach der TA Lärm [3], die dem Schutz der Allge-

meinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche

sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Sie

gilt für Anlagen, die als genehmigungs- oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den

Anforderungen des BImSchG [1] unterliegen. Die TA Lärm legt unter Nr. 6.1 Immissions-

richtwerte fest, welche für unterschiedliche Nutzungen, entsprechend Baunutzungsver-

ordnung (BauNVO) [6], in Tag- und Nachtwerte eingeteilt sind. Der Tageszeitraum um-

fasst die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr (16 h), der Nachtzeitraum die Zeit von 22 Uhr bis 6

Uhr (8 h).

Gemäß den Grundsätzen der TA Lärm ist regelmäßig auf die Gesamtbelastung am

maßgeblichen Immissionsort in der Nachbarschaft einer zu beurteilenden gewerblichen

Anlage abzustellen (Akzeptorbezug). Dies beinhaltet bei mehreren umliegenden bzw.

bereits vorhandenen Betrieben und Anlagen die entsprechende Berücksichtigung der

Vorbelastung aus diesen Anlagen.

In der folgenden Tabelle sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegeben:

Tabelle 3: Immissionsrichtwerte gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm Buchstabe ge-

mäß Nr. 6.1 der TA Lärm

Gebiets- Beschreibung

Abk. nach BauNVO

Tag 6 Uhr bis 22 Uhr

Nacht 22 Uhr bis 6 Uhr

a Industriegebiete GI 70 dB(A) b Gewerbegebiete GE 65 dB(A) 50 dB(A) c Urbane Gebiete MU 63 dB(A) 45 dB(A)

d in Kerngebieten, Dorfgebieten und

Mischgebieten

MI MD MK

60 dB(A) 45 dB(A)

e

in allgemeinen Wohngebieten

und Kleinsiedlungs-gebieten

WA 55 dB(A) 40 dB(A)

f in reinen

Wohngebieten WR 50 dB(A) 35 dB(A)

g in Kurgebieten, für

Krankenhäuser und Pflegeanstalten

SO 45 dB(A) 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht

mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (Maximal-

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pegelkriterium). Ton- bzw. impulshaltige Geräusche sind mit Zuschlägen für Auffälligkeit

bzw. Impulshaltigkeit zu versehen.

Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle (lauteste, ungünstigste) Nacht-

stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel Lr zudem die zu beurteilende Anlage rele-

vant beiträgt.

Gemäß Nr. 6.6 der TA Lärm erfolgt die Zuordnung der Immissionsrichtwerte nach fol-

genden Richtlinien:

• ist für das entsprechende Gebiet ein Bebauungsplan vorhanden, so ist dieser zur Ein-teilung heranzuziehen,

• ist kein Bebauungsplan vorhanden, dann sind die entsprechenden Gebiete nach ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.

Gemäß Nr. 6.5 der TA Lärm ist in Gebieten nach Nr. 6.1 Buchstabe e bis g3 der TA Lärm

bei der Ermittlung der Beurteilungspegel die erhöhte Störwirkung von Geräuschen an

Werktagen von 6 bis 7 Uhr und von 20 bis 22 Uhr durch einen Zuschlag von 6 dB(A)

(Ruhezeitenzuschlag) auf die Teilpegel dieser Teilzeiten zu berücksichtigen.

Seltene Ereignisse:

Ergänzend gilt bei „seltenen“ Ereignissen, die an nicht mehr als zehn Tagen oder Näch-

ten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden

Wochenenden stattfinden nach Nr. 6.3, TA Lärm folgende Regelung:

Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für den

Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Num-

mer 6.1 Buchstaben b bis g

• tags 70 dB(A)

• nachts 55 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte

• in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A),

• in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis g am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

3 Bei der Angabe in [3] „… Buchstabe d bis f…“ handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, richtig ist e bis g.

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anlagenbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen:

Zusätzlich gelten u.a. folgende besondere Regelungen im Hinblick auf die Berücksichti-

gung von Verkehrsgeräuschen:

• Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die

im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden

Anlage zuzurechnen.

• Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen in

Kur-, Wohn- und Mischgebieten in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Be-

triebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermin-

dert werden, soweit

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rech-

nerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen (und)

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist (und)

- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4])

erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Diese betragen in Wohngebieten: tags 59 dB(A) / nachts 49 dB(A)

Mischgebieten: tags 64 dB(A) / nachts 54 dB(A)

3.6 Berechnungsverfahren

In Übereinstimmung mit der DIN 18005-1 [2] und TA Lärm [3] werden die mit den o.g.

Orientierungs- bzw. Richtwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel Lr entsprechend

folgenden Vorschriften und Richtlinien berechnet:

• DIN ISO 9613-2 [18]

sowie unter Berücksichtigung der folgenden Normen und Richtlinien

• Straßenverkehr: RLS-90 [7], ggf. in Verbindung mit der 6. überarbeiteten Auflage der

Parkplatzlärmstudie [10] u.a.

• Anlagen: VDI 2571 [19], DIN EN 12354-4 [22] u.a.

• Geräuschkontingentierung: DIN 45691 [23]

Die Berechnungen erfolgen dabei unter Verwendung des Programms Cadna/A/2.1/.

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1) Ein-/Auswirkungen durch Gewerbe - TA Lärm

Die Immissionsprognose von Gewerbelärm erfolgt im Sinne von Pos. A.2.3 (detaillierte

Prognose) der TA Lärm [3] mit Hilfe von mittleren A-bewerteten (Oktav-)Schallleistungs-

pegeln.

Ausgehend von den in Kap. 5 aufgeführten Schalldruck- und Schallleistungspegeln

(bzw. Spektren) wird zunächst der am Immissionsort zu erwartende Mitwind-

Mittelungspegel LAT(DW) nach folgender Beziehung ermittelt:

LAT(DW) = LW + DC - Adiv - Aatm - Agr - Abar - Amisc

wobei

LW Oktavband-Schallleistungspegel der Punktschallquelle (bezogen auf die Bezugsschallleistung von

einem Picowatt (1 x 10-12 W)

DC Richtwirkungskorrektur

Adiv Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung

Aatm Dämpfung durch Luftabsorption (Temperatur 10° C, relative Luftfeuchte 70 %)

Agr Dämpfung durch Bodeneffekt

Abar Dämpfung durch Abschirmung

Amisc Dämpfung aufgrund sonstiger Effekte

Für die Dämpfung Agr aufgrund des Bodeneffekts sind gemäß DIN ISO 9613-2 [18] zwei

Verfahren anwendbar:

• Allgemeines Verfahren: Frequenzabhängige Berechnung unter Berücksichtigung der

akustischen Eigenschaften der Bodenbereiche in Quellnähe, Mittel- und Empfänger-

bereich.

• Alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung von Agr.

Im vorliegenden Fall wird das alternative Verfahren zur Berechnung herangezogen.

Meteorologische Korrektur:

Die von einer Schallquelle in größeren Entfernungen hervorgerufenen A-bewerteten

Schalldruckpegel weisen, bedingt durch die je nach Wetterlage stark unterschiedlichen

Ausbreitungsbedingungen, zum Teil erhebliche Schwankungen auf. Die höchsten

Schalldruckpegel werden in der Regel bei Mitwindbedingungen (Wind weht von Quelle

zum Immissionsort) gemessen. Statistisch hat sich gezeigt, dass die Messwerte LAT(DW)

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bei leichtem Mitwind (Mitwind-Mittelungspegel) nur relativ wenig streuen, so dass dies

die geeignete Messgröße bzw. Wetterlage für Immissionsmessungen ist.

Der über einen längeren Zeitraum, d.h. über alle auftretenden Wetterlagen energetisch

gemittelte A-Schalldruckpegel LAT(LT) (Langzeit-Mittelungspegel) ist im Allgemeinen

kleiner als der Mitwind-Mittelungspegel LAT(DW) (siehe hierzu DIN ISO 9613-2 [18]):

LAT(LT) = LAT(DW) - Cmet

Die meteorologische Korrektur Cmet hängt dabei im Wesentlichen von der Entfernung

zwischen Schallquelle und Immissionsort und der mittleren Windrichtungsverteilung ab.

Gemäß Pos. A.1.4 des Anhangs der TA Lärm ist zur Ermittlung der an den relevanten

Immissionsorten wirksamen Beurteilungspegel Lr die meteorologische Korrektur nach

Punkt 8 der DIN ISO 9613-2 zu berücksichtigen. Dabei ist auf der Grundlage der örtli-

chen Wetterstatistiken und nach deren Analyse ein Faktor C0 zu bestimmen bzw. abzu-

schätzen, der als Basis für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet heran-

zuziehen ist. In der hier durchgeführten Untersuchung wurde in Ermangelung detaillierter

Windstatistiken, gemäß der Empfehlung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, ein

Faktor C0 = 2 dB herangezogen.

Die Topographie geht in die Berechnung ein, so dass die Abschirmwirkung durch Ge-

ländeformationen, Gebäude bzw. Schallschutzmaßnahmen etc. berücksichtigt werden.

2) Geräuschkontingentierung - DIN 45691 [23]

Bei der Ermittlung der Emissionskontingente LEK nach [23] ist ausschließlich das Ab-

standsmaß (geometrische Ausbreitungsdämpfung) zu berücksichtigen. Die Differenz

∆Li,j zwischen dem Emissionskontingent LEK,i,j und dem Immissionskontingent LIK,i,j einer

Teilfläche i am Immissionsort j ergibt sich dabei aus deren Größe und dem Abstand ih-

res Schwerpunktes vom Immissionsort, nach

∆Li,j = - 10 lg { Si / ( 4 π s²i,j ) }

Dabei ist

Si die Flächengröße der Teilfläche in Quadratmeter [m²]

si,j der horizontale Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Teil-

fläche in Meter [m]

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4 Schutzbedürftige Gebiete - Flächennutzung

4.1 Flächennutzung

Gemäß DIN 18005-1 [2] bzw. Nr. 6.6 der TA Lärm [3] sind bezüglich der Art der be-

troffenen baulichen Gebiete und Einrichtungen für die Anwendung der Immissionsricht-

werte die Festsetzungen in den Bebauungsplänen maßgeblich. Gebiete, für welche kei-

ne Festsetzungen bestehen, werden „entsprechend der Schutzbedürftigkeit“ bzw. an-

hand der tatsächlichen Nutzung eingestuft.

Basierend auf einer örtlichen Einsichtnahme [e] erfolgt die Gebietseinstufung in Abstim-

mung mit der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden sowie dem LRA WM-S unter Be-

rücksichtigung (rechtskräftiger) Bebauungspläne, hilfsweise Flächennutzungspläne so-

wie falls erforderlich, anhand der „tatsächlichen Schutzbedürftigkeit". Dabei ergibt sich

für die untersuchungsrelevante Umgebung folgende Situation:

a) innerhalb des Bebauungsplanes „Betriebsgelände Högg“

Im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes soll als Art der baulichen

Nutzung ein "Gewerbegebiet (GE)" festgesetzt werden. Das Gelände ist im Flächennut-

zungsplan [f] bereits als solches gekennzeichnet.

b) Gebiete östlich des Mühlbaches Prem

Unmittelbar östlich des Plangebietes befindet sich gemischte Nutzung, hierfür besteht

kein Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan [f] ist neben „MD“ (Dorf-/Mischgebiet) ei-

ne Fläche unmittelbar südlich der Stichstraße als Zufahrt zur „Fritz Högg Schrott & Me-

talle“ der Gemeinde-Nutzung für Feuerwehr gekennzeichnet, hier liegt keine Schutzbe-

dürftigkeit vor. Die nächstgelegene, höhere Schutzbedürftigkeit gemäß [f] als Wohnge-

biet „W“ liegt in etwa 105 m Abstand zur Ostgrenze des Plangebietes an der Straße

„Immental“, diese Bebauung wird in ihrer Schutzbedürftigkeit einem allgemeinen WA

gleichgestellt.

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4.2 Immissionsorte

Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation werden exemplarisch maßgebliche re-

präsentative Immissionsorte herangezogen, die die nächstgelegene bestehende bzw.

evtl. geplante oder zulässige (Wohn-)Bebauung charakterisieren.

Die unmittelbar im Umfeld befindlichen Immissionsorte lassen sich in die Gebietskatego-

rie d und e der TA Lärm (vgl. Kap. 3.4, Tab. 1) einordnen. Bei den Immissionsorten han-

delt es sich um:

Tabelle 4: maßgebende Immissionsorte/Aufpunkte

Index Bezeichnung/Lage Fl.-Nr. Nutzung

IO1 Schongauer-Straße 13, Fassade Ost 14/69 MD IO1a möglicher Bauplatz südlich des bestehenden Gebäudes Schongauer-Straße 13 14/69 MD

IO2 Schongauer-Straße 7 (Wohngebäude Fam. Högg), Fassade Nord 14/57 MD

IO3 Schongauer Str. 15a, Fassade Ost 14/30 MD

IO4 Schongauer Str. 6, Fassade Ost 72/1 MD

IO5 Immental 1, Fassade Ost 17/14 WA

Anmerkungen:

1) Für die Aufpunkte zur Beurteilung der schalltechnischen Situation werden jeweils die

kritischen/oberen Geschosse an den dem Plangebiet zugewandten Fassaden für

schutzbedürftige Räume (Mitte Fensteröffnung gemäß Nr. A.1.3 TA Lärm [3]) heran-

gezogen.

2) Der fiktive Aufpunkt „IO1a“ wird in 5 m Höhe ü.Gel. und in 5 m Abstand zur Grund-

stücksgrenze am Premer Mühlbach (Fl.-Nr. 747/2) angenommen.

5 Schallemissionen Vorbelastung

A) "bestehende" Vorbelastung:

• Im Umfeld befinden sich Anwesen mit tlw. landwirtschaftlicher Nutzung,

• Unmittelbar im Osten (Schongauer Str. 13) befindet sich eine Filiale der VR-Bank

• Im Südosten (Schongauer Str. 4) befindet sich ein kleines Gasthaus „zur alten Tenne“

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B) "planerische" Vorbelastung:

• ist derzeit im relevanten Umfeld des Plangebietes nicht vorgesehen bzw. nicht be-

kannt

Nach Rücksprache mit der unteren Immissionsschutzbehörde (techn. Umweltschutz)

des LRA Weilheim-Schongau [g] bestehen im Umfeld keine Festsetzungen bzgl. Schall-

emissionskontingente o.ä. und auch keine relevanten weiteren gewerblichen Anlagen im

Umfeld, so dass mit einer pauschalen Berücksichtigung der Vorbelastung durch um

3 dB(A) reduzierte Immissionsrichtwerte der bestehenden Vorbelastung und zur Erhal-

tung ggf. noch planerisch möglicher Erweiterungen im Umfeld ausreichend Rechnung

getragen wird.

6 Geräuschkontingentierung Bebauungsplan

6.1 Schallemissionskontingent LEK

Für die maßgeblichen Teilflächen bzw. Quartiere innerhalb des in Aufstellung befindli-

chen Bebauungsplanes "Betriebsgelände Högg" [a] sind ergänzend unter Berücksichti-

gung der Vorbelastung durch bereits bestehenden oder planerisch noch möglichen Ge-

werbelärm außerhalb des Umgriffs von [a] entsprechende Festsetzungsvorschläge für

Schallemissionskontingente LEK gemäß DIN 45691 [23] zu erarbeiten. Damit wird gleich-

zeitig das künftige Schallimmissionskontingent LIK des Plangebietes für die umliegende

Bebauung festgeschrieben. Durch diese Vorgehensweise wird erreicht, dass die Orien-

tierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 [2] bzw. Immissionsrichtwerte nach TA

Lärm [3] in Verbindung mit den konkret festgelegten Planwerten LPL nach DIN 45691 an

den benachbarten Immissionsorten bei Berücksichtigung der Belastung umliegender be-

stehender und geplanter Betriebe und Anlagen in der Summe eingehalten werden (Ak-

zeptorbezug).

Vorbemerkung:

Die Schallemissionskontingentierung ist ein heute häufig angewandtes Hilfsmittel und

stellt i.d.R. die gängige Vorgehensweise zur Ermittlung von parzellenweise zuordenba-

ren Immissionsrichtwertanteilen innerhalb „neu“ aufgestellter Bebauungspläne mit mehr

als einer ausgewiesenen Gewerbefläche dar. Die derzeit übliche Methode bzw. Verfah-

rensweise zur Ausweisung von Schallemissionskontingenten LEK wird gemäß DIN 45691

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"Geräuschkontingentierung" [23] geregelt. Die Ermittlung der Emissionskontingente LEK

erfolgt dabei unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes (geometrische Aus-

breitungsdämpfung).

A) Festlegung der Immissionsorte

vgl. Kap. 4.2

B) Festlegung der Planwerte LPl

Die Gesamt-Immissionswerte LGI nach DIN 45691 ergeben sich im vorliegenden Fall aus

den Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in Verbindung mit den

Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Im Umfeld der festgelegten Immissionsorte ist der-

zeit von einer geringen, eher untergeordneten Vorbelastung durch einwirkende Geräu-

sche aus weiteren Betrieben und Anlagen auszugehen. Im Hinblick auf einen voraus-

schauenden Schallschutz sowie ggf. noch ausreichendes künftiges gewerbliches Ent-

wicklungspotential für im Umfeld angrenzende Areale wird deshalb gemäß [g] von ent-

sprechend um 3 dB(A) reduzierten Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-

1 bzw. Immissionsrichtwerten der TA Lärm ausgegangen. Entsprechend ergeben sich im

vorliegenden Fall nachfolgende gebietsspezifische resultierende Planwerte:

Tabelle 5: Planwerte LPl

Immissionsort Nutz ORW gem. Bbl. 1

DIN 18005-1 Planwert LPL

(ORW - 3 dB(A)) Bezeichnung ID tagsüber nachts tagsüber nachts

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Schongauer-Straße 13 IO1

MD 60 45 57 42

möglicher Bauplatz südlich des bestehenden Gebäu-des Schongauer-Straße 13

IO1a

Schongauer-Straße 7 IO2 Schongauer Str. 15a IO3 Schongauer Str. 6 IO4 Immental 1 IO5 WA 55 40 52 37 ORW: Orientierungswert; IRW: Immissionsrichtwert

Somit lassen sich für das gegenständliche Bebauungsplangebiet "Betriebsgelände Högg"

resultierende Planwerte LPl ableiten, die die Orientierungswerte nach Bbl. 1 zu DIN

18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um 3 dB(A) unterschreiten.

C) Schallemissionskontingente LEK tagsüber/nachts

Die Ermittlung der Emissionskontingente LEK tagsüber/nachts erfolgt gemäß DIN 45691

unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes (geometrische Ausbreitungs-

dämpfung).

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Es wird vereinfachend angenommen, dass die Schallleistung dabei gleichmäßig über die

festgelegten Teilflächen verteilt wird. Damit wird es möglich, entsprechend der jeweiligen

Grundstücksfläche, ein "Geräuschkontingent“ festzuschreiben, das, falls erforderlich,

immissionsortbezogen bzw. richtungsabhängig gestaffelt (vgl. Anhang in [23]) werden

kann.

Unter Berücksichtigung der angestrebten Planwerte werden daher für die festgelegten

Teilflächen (vgl. Lageplan Plan-Nr. 02) nachfolgende Emissionskontingente LEK vorge-

schlagen:

Tabelle 6: Vorschlag Schallemissionskontingent LEK tagsüber/nachts für die (schallemissionsrele-vante) Teilfläche im künftigen Umgriff des Bebauungsplanes "Betriebsgelände Högg"

Bezeichnung Kontingentfläche

LEK,tagsüber

dB(A)

LEK,nachts

dB(A) Gesamtfläche1) (ohne außen umlaufende

Grünflächen und ohne Regenrückhalte-See) ≈ 3.940 64 40

Unter Berücksichtigung der Planwerte lassen sich demzufolge Schallemissionskontin-

gente LEK von tagsüber 64 dB(A), nachts 40 dB(A) vorschlagen, die für die künftig vor-

gesehene Nutzung im Tagzeitraum tendenziell als ausreichend eingestuft werden kön-

nen.

Bei Kontingenten von ≤ 45 dB(A) zur Nachtzeit ist dabei eine Nutzung lediglich im einge-

schränkten Umfang möglich bzw. muss u.E. ggf. mit Schallschutzmaßnahmen gerechnet

werden.

6.2 Schallimmissionskontingent LIK

Im an die Bauleitplanung anschließenden baurechtlichen oder immissionsschutzrechtli-

chen Genehmigungsverfahren wird zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit eines

Vorhabens (Betrieb oder Anlage) geprüft. Ein Vorhaben erfüllt die schalltechnischen Fest-

setzungen des Bebauungsplanes, wenn der nach TA Lärm [3] unter Berücksichtigung der

Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurtei-

lungspegel Lr,j der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Im-

missionsorten j die Bedingung

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Lr,j ≤ LEK,i - ∆Li,j

also das Immissionskontingent LIK,i,j am jeweiligen Immissionsort j einhält.

Mit den unter Kap. 6.1, C) Tabelle 6 angegebenen Schallemissionskontingenten LEK

tagsüber/nachts lässt sich nun ein Schallimmissionskontingent LIK für Anlagen und Be-

triebe im Plangebiet feststellen. In folgender Tabelle werden die Immissionskontingente

gemäß DIN 45691 für innerhalb des Bebauungsplanes „Betriebsgelände Högg“ nieder-

gelassene Betriebe angegeben:

Tabelle 7: ermittelte Immissionskontingente, basierend auf dem vorgeschlagenen Emissionskon-tingent LEK nach Kap. 6.1, C)

Immissionsort Nutzung Planwert Immissionskontingent Bezeichnung ID tagsüber nachts tagsüber nachts

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Schongauer-Straße 13 IO1

MD 57 42

55,2 31,2 möglicher Bauplatz südlich des bestehenden Gebäudes Schongauer-Straße 13

IO1a 57,0 33,1

Schongauer-Straße 7 IO2 55,8 31,8 Schongauer Str. 15a IO3 52,0 28,0 Schongauer Str. 6 IO4 49,2 25,2 Immental 1 IO5 WA 52 37 45,8 21,8 ORW: Orientierungswert; IRW: Immissionsrichtwert

Die aus den vorgeschlagenen Schallemissionskontingenten ermittelten Schallimmis-

sionskontingente LIK halten dabei die resultierenden Planwerte sowie die gebietsspezifi-

schen ORW gemäß Bbl. 1 zu DIN 18005-1 [2] an der nächstgelegenen bestehenden

bzw. evtl. geplanten oder zulässigen (Wohn-)Bebauung ein bzw. unterschreiten letztere

tlw. noch deutlich bzw. um mindestens 3 dB(A).

7 Schallemissionen (Zusatzbelastung)

7.1 Fritz Högg Schrott & Metalle

Für den innerhalb des Bebauungsplanes „Betriebsgelände Högg“ vorgesehenen Betrieb

(Metall/Schrotthandel) liegt ein konkretes Betriebs-/Nutzungskonzept vor. Die nachfol-

genden für die Schallemissionsansätze aufgeführten Nutzungszahlen, -häufigkeiten und

Betriebszeiten sind Ergebnis ausführlicher Gespräche mit dem Betreiber (Söhne des In-

haber, „Fritz Högg Schrott & Metalle“) und basieren auf der Planung zum Bebauungs-

plan [a] nebst abgestimmtem Nutzungskonzept [b], [c], [e], das im Rahmen einer oberen

Abschätzung ("worst case“) zu Prognosezwecken hochgerechnet wird. Insbesondere bei

der Geräuschentwicklung für den Zu- und Abfahrverkehr ist ggf. jedoch mit Schwankun-

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gen zu rechnen, die durch wechselnden Bedarf, Anforderung und Situation bedingt sind.

Die angegebenen Schallemissionspegel können daher in Ausnahmefällen (z.B. "seltene

Ereignisse") über- sowie vielfach auch unterschritten werden. Daher wird im Sinne von

A1.2 TA Lärm [3] grundsätzlich von jeweils eher hohen bzw. maximalen Nutzungshäu-

figkeiten ausgegangen, um immissionstechnisch somit eine obere Abschätzung ("worst

case“) anzugeben.

Folgende Schallemissionsquellen sind dabei maßgeblich am Betriebs- und Anlagenlärm

beteiligt:

• Geräusche durch die Zu-/Abfahrt von Lieferfahrzeugen (Lkw, Kleintransporter/Kombi, Pkw)

• Geräusche beim Be-/Entladen der Liefer- und Abholfahrzeuge

• Geräusche bei Sortier- und Umladevorgängen der angelieferten Ware

• Verkehrslärm durch An- und Abfahrt in den öffentlichen Verkehrsraum

Die Schallemission von Pkw wird nach RLS-90 [7], z.T. in Verbindung mit der Parkplatz-

lärmstudie [10] ermittelt. Die Schallemission der Lkw wird gemäß der Studie "Geräusche

von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern“ [11] bzw. nach einer Studie

durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (Heft 3) [12] berechnet. An-

sätze für die weiteren Schallemissionen werden aus entsprechenden Richtlinien der ein-

schlägigen Literatur, Herstellerangaben sowie aus Messungen des bestehenden Betrie-

bes am derzeitigen Standort [d] abgeleitet.

Allgemeine Angaben (Regelbetrieb bzw. üblicher Werktag)

Betriebs-/Öffnungszeit: werktags 8:00 - 12 Uhr,13:30 - 17 Uhr, Samstag 08:30 - 12 Uhr

Anzahl Mitarbeiter: 4 (Inhaber, 2 Söhne, 1 MA in Teilzeit)

Anlieferung: Schrott: bis zu 8 Lkw pro Tag, etwa 5 Pkw privat Walzstahlprodukte: 1 Lkw pro Woche

Auslieferung/Containertausch: bis zu 3 mal pro Woche

Waren-/Materialumschlag: Walzstahl: Entladen mit Gabelstapler, Beladen i.d.R. per Hand Schrott: Abkippen Großcontainer oder per Hand, Beladen abge-

setzter Großcontainer mit Greifbagger Sortierte Materialien: per Hand in Kippboxen, Kippboxen durch

Gabelstapler in Mulden-/Großcontainer Kundenverkehr: bis zu 10 priv. Anlieferer oder Abholer (Pkw, i.d.R. mit Anhänger)

Firmenfuhrpark: 4 Lkw > 7,5 to 2 Gabelstapler: Marke Nissan, Typ 25 MG, Marke Linde, Typ H40d 1 Bagger Marke Fuchs, Typ MHL 320 mit 5-Zacken-Greifer

Betriebsdauer: Bagger: 2,7 h und Gabelstapler: 2,25 h pro Tag gemäß Betriebsstun-denzähler

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Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt gemäß o.g. Angaben

tagsüber für einen üblichen Werktag unter hoher Auslastung einschließlich Warenanlie-

ferung durch Lkw. Im Nachtzeitraum finden keine Betriebstätigkeiten statt.

A) Lkw-Verkehr

Gemäß einer Studie durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie [12],

Kap. 8.1.1, S. 16, kann für Lkw der Leistungsklasse ≥ 105 kW ein längenbezogener

Schallleistungspegel von L’WA,1h = 63 dB(A) für eine Lkw-Bewegung je Meter Fahrweg

und Stunde zum Ansatz gebracht werden. Kleintransporter/Kombi bis 3,5 to (z.B. „Sprin-

ter“) mit einfach-Bereifung je Achse zählen zur Fahrzeugart „Pkw“.

Im Folgenden wird für Lkw (einschl. Traktoren) von einem längenbezogenen Schallleis-

tungspegel L’WA,1h = 63 dB(A) je Meter Fahrweg und Stunde ausgegangen (vgl. hierzu

auch Anmerkung Kapitel 8.1.1 in [12]). Im Rahmen der Immissionsprognose wird von ei-

nem für Lkw-Fahrten typischen Oktav-Schallleistungspegelspektrum aus [11] ausgegan-

gen, dass auf die o.g. Schallleistung von L’WA,1h = 63 dB(A) normiert wird. Traktoren wer-

den aus schalltechnischer Sicht als „Lkw“ betrachtet.

Lkw-Fahrwege Ankunft/Ausfahrt: Schongauer Str. bis Verladezone

Die Lkw werden von der Schongauer Straße aus über die Stichstraße das Betriebsge-

lände an der Zu-/Ausfahrt (Brücke über den Mühlbach) anfahren, unmittelbar auf die

Waage rechts schwenken, dann Weiterfahrt zur Umschlaghalle auf einer Wendeschleife.

Mit einem Rangiervorgang rückwärts wird die Ladung abgekippt oder ein Container ab-

gesetzt/aufgenommen, ggf. wird zur Waage wieder rangiert und auf dem Anfahrtweg von

der Zu-/Ausfahrt bis Schongauer Straße das Gelände wieder verlassen.

Gemäß Angaben zum Betriebs-/Nutzungskonzept sind pro Tag bis zu 8 Lkw-Einfahrten

zu berücksichtigen. Im Mittel vier Anlieferer werden dabei die Ladung am Umschlagplatz

abkippen und leer wieder abfahren, vier Anfahrten der betriebseigenen Lkw werden zu

50 % gemischten Schrott anliefern (mit abkippen) sowie zu 50% einen zur Auslieferung

bereitstehenden Container abholen. Jeder anliefernde Lkw muss dabei zweimal gewo-

gen werden. Diese 8 Lkw fahren daher eine Schleife, der Fahrweg beinhaltet somit Zu-

fahrt und Abfahrt, auf der Schleife finden je eine Bewegung je Stunde statt, die Einwirk-

zeit beträgt 8 Stunden.

Weiterhin ist ein Lkw zur Anlieferung von Walzstahl zu berücksichtigen. Dieser fährt von

der Schongauer Straße zur Zufahrt, rangiert/wendet im Bereich der bestehenden Lager-

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halle, wird vom Gabelstapler entladen und verlässt das Betriebsgelände auf dem glei-

chen Weg, das sind zwei Bewegungen auf diesem Fahrweg innerhalb einer Stunde

Einwirkzeit.

Die o.g. Lkw-Fahrwege werden im Berechnungsmodell jeweils über Linienquellen mit ei-

ner Höhe von H = 0,5 m über Gelände abgebildet, mit einem längenbezogenen Schall-

leistungspegel von L’WA = 63 dB(A) je Meter Fahrweg und entsprechender Einwirkzeit.

B) Rangiervorgänge Lkw (erhöhte Leerlaufgeräusche)

Infolge der räumlich vorliegenden Situation muss von Rangiervorgängen der Lkw oder

Traktoren auf dem Betriebsgelände ausgegangen werden, es sind 6 Anlieferungen so-

wie 2 Abholungen am Prognosetag anzusetzen. Zusätzlich wird von zwei Umlagerungen

der in der Umschlaghalle befüllten Abrollcontainer durch einen betriebseigenen Lkw

ausgegangen (4 Rangiervorgänge). Selbst für den zweiten Wiegevorgang der Anlieferer

nach Abkippen wird zur Anfahrt auf die Waage von 6 Rangiervorgängen ausgegangen.

Ein weiterer Rangiervorgang entsteht bei Anlieferung von Walzstahl (Wenden des Anlie-

ferungs-Lkw).

Die Dauer eines Rangiervorganges entspricht dabei etwa 2 Minuten. Gemäß LfU-Studie

([11], S.15) ist dafür ein mittlerer Schallleistungspegel von LWA = 94 + 5 = 99 dB(A) (er-

höhtes Leerlaufgeräusch) anzusetzen.

Im Rahmen der Immissionsprognose wird von einem für den Lkw-Leerlauf typischen

Oktav-Schallleistungspegelspektrum (s. Bild 3, Seite 41 in [11]) ausgegangen, das auf

o.g. Schallleistung von LWA = 99 dB(A) normiert wird.

Die modelltechnische Abbildung der Schallemissionsquelle - Rangieren - erfolgt mittels

horizontaler Flächenschallquelle mit einer Höhe von H = 0,5 m über Gelände. Es werden

insgesamt 6 Rangierflächen abgebildet mit in Summe 19 Vorgängen.

C) Lkw Abrollcontainer Absetzen und Aufnehmen

In einem Leitfaden des LUA Essen zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Ent-

ladung von Lkw [15] wird für Hackenlift-Abrollcontainer bei Aufnehmen und Absetzen ei-

ne Schallleistung LWA = 104 dB(A) genannt, für Impulshaltigkeit ist ein Zuschlag mit Ki =

6,5 dB(A) anzusetzen. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird für beide Vorgänge

LWA = 104 +7 dB(A) mit einem typischen Oktavspektrum aus [15] herangezogen. Ein

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Vorgang dauert durchschnittlich Te = 1,5 min.. Es werden je zwei Vorgänge in der ge-

planten Umschlaghalle sowie seitlich bzw. nördlich der bestehenden Lagerhalle im Wes-

ten des Betriebsgeländes als drei Flächenschallquellen abgebildet.

D) Pkw-Verkehr

Auf dem Betriebsgelände ist ein Durchfahrverkehr von 10 Pkw oder Kleinlieferwagen mit

Anlieferung von Metall-Abfällen in kleinen Mengen oder Abholen Walzstahlprodukte zu

berücksichtigen. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird für alle 10 Fahrzeuge eine

Fahrschleife über die Waage abgebildet, wobei die abgeholte Ware nicht mit dem Fahr-

zeug abgewogen werden muss.

Die Berechnung des Emissionspegels Lm,E sowie des längenbezogenen Schallleis-

tungspegels L’WA für den Fahrweg der Pkw, Kleintransporter/Kombi (Hin- und Rückfahrt

von/zu Schongauer Straße) erfolgt dabei nach RLS-90 [7] unter Berücksichtigung der

nachfolgenden Randbedingungen:

• o.g. Bewegungshäufigkeit

• Geschwindigkeit max. 30 km/h � Dv = - 8,8 dB(A)

• Steigung Fahrwege ≤ 5 % � DStg = 0 dB(A)

• Fahrwegoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt DStrO = 0 dB(A)

Tabelle 8: Emissionsberechnung Durchfahrverkehr Kleintransporter/Kombi

Durchfahrverkehr (Fahrgasse Kombi)

Fahrbewegungen pro Stunde

Emissionspegel Lm,E,i

in dB(A)

Schallleistungspegel L‘WA,i

in dB(A)

Ntags (13h) NRuhes Nnachts Ntags (13h) NRuhes Nnachts tagsüber Ruhezeit nachts

Fahrweg (Schleife hin+zurück) 0,77 -- -- 27,4 -- -- 46,4 -- --

O.g. Fahrweg (Fahrstrecke) wird im Berechnungsmodell über eine Linienquelle mit einer

Höhe von H = 0,5 m über Gelände abgebildet, wobei ein typ. Oktavspektrum für Pkw

(Motorstart + Abfahrt, aus [16] und /4.2/) auf o.g. Schallleistung normiert zugewiesen

wird.

E) Gabelstapler-Verkehr

Zahlreiche Betriebsvorgänge bei Sortieren, Umlagern der Metallwertstoffe sowie An-

nahme von Anlieferung Walzstahl werden durch betriebseigene Gabelstapler unterstützt.

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Die Gabelstapler fahren dabei über das gesamte Betriebsgelände verteilt und transpor-

tieren in entsprechenden Behältnissen (Kipp-, Schütt- oder Gitterboxen, Paletten mit

Rahmengestänge zur Fassung von Profilstahl oder Blechen) Material zu den jeweiligen

Lagerplätzen. Das Anheben oder Absetzen und die Fahrten stellen dabei einen mittleren

Arbeitszyklus dar.

Für die Gabelstapler wird eine Betriebsdauer von bis zu 2,25 h je Tag angegeben. In

[17] wird für einen Diesel- oder Gasstapler im mittleren Arbeitszyklus eine Schallleistung

von LWA = 100 dB(A) angegeben. Die Tätigkeiten der Gabelstapler werden als eine Flä-

chenschallquelle in H=1m ü.Gel. im gesamten Betriebsgelände abgebildet, ein typisches

Oktavspektrum wird dabei auf o.g. Schallleistung normiert.

7.1.1 Messungen charakteristischer Schallemissionen

Für weitere Be-/Entladungsgeräusche sowie Umschlags-/Sortierungsvorgänge mit weite-

ren betriebseigenen Fahrzeugen (hier: Greifbagger) sind tlw. keine Emissionskennwerte

in der einschlägigen Literatur bekannt, daher werden projektspezifisch gezielte Messun-

gen am bestehenden Standort durchgeführt.

Für die hierbei jeweils entstehende Geräuschsituation werden am 04.06.2019 am beste-

henden Standort Messungen typischer Vorgänge durchgeführt. Der Bagger führt dabei

zwei vollständige Beladungen der bereitstehenden Abrollcontainer durch. Drei Abkipp-

Vorgänge durch Gabelstapler von den per Hand befüllten Kippboxen (bei Privatanliefe-

rung oder Sortiervorgängen des Personal auf dem Umschlagplatz: Elektrokabel, Elekt-

romotoren sowie Aluminium-Schrott) werden exemplarisch durchgeführt. Zudem wurden

zwei Abrollcontainer für den Messungsablauf zum Abkippen bereitgehalten, um gute

Basis für die zu ermittelnden Emissionsansätze zu schaffen. Zudem erfolgten im Mess-

zeitaum auch drei Anlieferungen durch Pkw. Die daraus resultierenden Emissionsansät-

ze basieren somit auf tatsächlich und voraussichtlich stattfindender Einsätze und Vor-

gänge.

Messzeit:

Der Mess-/Ortstermin fand am 04.06.2019 in der Zeit von ca. 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

statt. Anwesend waren Herr Fritz Högg zeitweise, dessen Söhne und der Teilzeit-

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Mitarbeiter durchgehend (Fritz Högg Schrott & Metalle Prem) sowie Herr Kirsten und

Herr Fleischer (beide hils consult gmbh).

Messgeräte und Messgrößen:

Zur Durchführung der Messungen werden nachfolgende Messeinrichtungen verwendet,

deren korrekte Funktion vor, während und nach den Messungen soweit möglich über-

prüft wird:

Tabelle 9: Übersicht Messgeräte Gerät Typ Serien-Nr. Hersteller

x Schallmesssystem Svantek 979 69444 Svantek x Noise Monitoring Station 279 Pro 69462 Svantek x Mikrofon (Kapsel und Vorverstärker) N.N. N.N. G.R.A.S. x modulares Schallmesssystem 2270 3008034 Bruel+Kjaer Bauakustik Messmodul BZ 7228/29 -- Bruel+Kjaer x Frequenzanalyse BZ 7223 -- Bruel+Kjaer modulares Schallmesssystem 2260 2076259 Brüel+Kjaer Bauakustik Messmodul BZ 7204 V2.6 VP7786 Brüel+Kjaer x Echtzeit Terzanalysator BZ 7206 V 2.2 VP7784 Brüel+Kjaer x Mikrofon-Vorverstärker ½" ZC 0026 - Brüel+Kjaer x Mikrofon-Kapsel ½" 4189 2983738 Brüel+Kjaer Mikrofon-Kapsel ½" 4189 2021284 Brüel+Kjaer Mikrofon-Kapsel ½" 4189 2008950 Brüel+Kjaer

omnidirektionale Schallquelle OmniPower

4296 2071423 Bruel+Kjaer

x akustischer Kalibrator Typ 4231 02217940 Brüel+Kjaer Norm-Hammerwerk 211 20448 Norsonic

modulares 6-Kanal-Datenerfassungssystem DATaRec 4

MIC6 050736-032012

Zodiac Heim Sys-tems

Auswertesoftware si++ 4.2.D617 Soundtec GmbH

Mikrofon-Kapsel 1/2" MK250 9380 Microtech Gefell

MTG

Mikrofon-Kapsel 1/2"

MK250 8198 Microtech Gefell

MTG x Temperatur/Feuchte/ Druckmessgerät - - Conrad x Windmesser WSC 100 H - Huger

* verwendete Messgeräte sind durch „x“ gekennzeichnet

Das Schallmessgerät entspricht der Klasse I gemäß DIN EN 61672-1:2003-09 und ist

vom Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg bis 12/2019 geeicht. Vor

Beginn der Messungen und am Messende werden die Messketten überprüft und kalib-

riert.

Das Büro hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik wird im Verzeichnis sachverständi-

ger Prüfstellen für die Durchführung von Güteprüfungen nach DIN 4109 (VMPA-

Schallschutzprüfstellen) unter der Nummer VMPA-SPG-214-04-BY geführt und nimmt

am Qualitätssicherungsverfahren des Verbandes der Materialprüfungsämter (VMPA) teil.

Hierbei erfolgen im Rahmen einer regelmäßig wiederkehrenden Auditierung eine Kon-

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 33/63

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trolle der angewandten Messverfahren sowie die Überprüfung der verwendeten Schall-

sender und Messgeräte. Die Mess-Stelle ist darüber hinaus als DAkkS akkreditiertes

Prüflaboratorium gem. DIN EN ISO 17025 nach § 26/29b BImSchG amtlich bekannt ge-

geben.

Gemessen werden folgende Größen:

• A-bewerteter äquivalenter Dauerschalldruckpegel LAeq,

• A-bewerteter Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq (Zeitbewertung F)

• Maximalpegel LAFmax (Frequenzbewertung A, Zeitbewertung F

• Hintergrundpegel LAF95 (Frequenzbewertung A, Zeitbewertung F)

Fremdgeräuschbelastung:

Die Fremdgeräuschbelastung kann während des Messzeitraums bzw. in der Umgebung

als nicht störend betrachtet werden. Durch die beaufsichtigten Messungen konnten die

Nutzsignale zudem von den Fremdgeräuschen sowohl von der Pegelhöhe her als auch

in ihrer zeitlichen Einwirkungsdauer unterschieden und ggf. entsprechend ausgeblendet

bzw. von den Messwerten ausgeschlossen werden.

Messorte:

Die in diesem Zusammenhang stehenden Arbeitstätigkeiten finden im Wesentlichen im

nördlichen Grundstücksbereich der Fl.-Nr. 749/11 statt. Im Zentrum dieses Bereiches

befindet sich eine als Betonplatte befestigte Umschlagsfläche, die im Wesentlichen für

die Entladung, Sortier- sowie Abfalltrennarbeiten von Schrottabfällen bzw. Abfällen mit

verschiedenen Metall-Anteilen genutzt wird. Die Fläche umfasst etwa 70 m² und wird im

Norden und Westen durch etwa 2 m hohe Stahlplatten-Wände eingefasst. Hier finden

Abkippvorgänge der Abrollcontainer durch Lkw statt sowie Abwürfe der durch Pkw ange-

lieferten Schrottabfälle und weitere, vergleichbare Sortiertätigkeiten per Hand. Westlich

der Umschlagsfläche stehen zwei Abrollcontainer zur Befüllung mit Eisenabfällen bereit.

Der Greifbagger nimmt vom abgekippten Haufwerk Leicht- oder Schwerschrottteile auf

bzw. trennt das Haufwerk und befüllt die bereitstehenden Abrollcontainer. Ein Mitarbeiter

gibt dabei dem Baggerführer Anweisungen und nimmt per Hand Nichteisen und Edel-

stahlteile zur Sortierung auf. Im Umfeld stehen Kippboxen für die verschiedenen Me-

tallsorten bereit (z.B. Edelstahl, Aluminium, Messing, Kupfer u.a.), i.d.R. werden die Ein-

zelteile entsprechend per Hand eingeworfen. Je nach stattfindender Tätigkeit wird mit

dem handgeführten Schallpegelmesser in 2 m Höhe ü.Gel. der Vorgang in vorher be-

stimmtem Abstand zur maßgeblichen Schallquelle erfasst.

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Tabelle 10: Messorte

Messort Bezeichnung/Lage zugeordnetes

Messgerät

MO 1 5 m östlich der Nordkante der Umschlagsfläche, Bagger steht nördlich der Fläche und greift Leichtschrott, befüllt Container Nord

Svantek

MO 2 5 m östlich der Umschlagsfläche (Mitte), Lkw kippt Schrott aus Abrollcontainer ab

Svantek

MO 3 4 m westlich des Container Süd, in Flucht der Südkante der Um-schlagsfläche, Bagger steht südlich der Fläche und greift Schwer-schrott, befüllt Container Süd

Svantek

MO 4 unmittelbar an Südost-Eck der Umschlagsfläche, Anlieferung durch Pkw wird auf das Haufwerk geworfen

Svantek

MO 5 4 m westlich des für Aluschrott vorgesehenen Muldencontainer, Gabelstapler kippt von Hand befüllte Schüttbox aus

Svantek

MO 6 4 m nordöstlich des für Elektromotoren und 8 m nordöstlich des für Kupferkabel vorgesehenen Muldencontainer

Svantek

EMO 1 Unmittelbar nördlich der Zufahrt bzw. vor Pkw-Garage südlich des Waage-Containers, H=6m ü.Gel.

B&K, 2270

MO: Messort, EMO: Ersatzmessort, IO: Immissionsort

Nachfolgende Abbildungen zeigen exemplarisch die messtechnisch erfassten Vorgänge

sowie die Anordnung der Messorte.

Abb. 3: bestehender Umschlagsplatz und Abkippvorgang Abrollcontainer mit Schrott

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Abb. 4: bestehender Umschlagsplatz und Sortier-Verladevorgänge Leichtschrott mit Greifbagger

Abb. 5: bestehender Umschlagsplatz und Verladevorgang Schwerschrott

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Abb. 6: Abkippvorgang Kippbox Elektromotor

Abb. 7: Abkippvorgang Schüttbox Aluschrott

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Abb. 8: Lageplanskizze der Messeinrichtungen zu Verlade- und Sortiervorgängen

Betriebszustände:

Nach Abstimmung mit dem Betreiber werden im Rahmen der Messungen exemplarisch

typische Betriebsvorgänge bei Be-/Entladung und Sortieren von Schrottabfällen erfasst.

Nach Angaben des Betreibers lag zur Messung jeweils ein repräsentativer Betriebszu-

stand im Hinblick auf den Wartungszustand und die Materialauswahl vor.

Messergebnisse:

Folgende (Wirk-)Pegel werden für typische Betriebsvorgänge gemessen und die ent-

sprechenden Emissionsansätze tabellarisch dargestellt. Der immissionswirksame, effek-

tive Schallleistungspegel LWA,eff. wird dabei im Berechnungsmodell unter Abbildung der

Messumgebung (z.B. reflektierende Fassaden im Nahbereich der Aufstellung) iterativ

zur Abbildung der Schalldruckpegel an den Messorten ermittelt.

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Tabelle 11: Messergebnisse Betriebsgeräusche im Freien bzw. hieraus abgeleitete Emissionsan-sätze (immissionswirksame, effektive Schallleistung)

Punktquelle H=2 m

Gabelstapler Auskippen Aluschrott 10:30:00, 2 min. LWA,eff 115

MO 5 83,9 90,6 101,9 6,7 EMO 1 74,2 80,5 92,1 6,3

Punktquelle H=2 m

Gabelstapler Auskippen Elektromotoren 10:28:00, 2 min. LWA,eff 111

MO 6 76,0 86,9 99,5 10,9 EMO 1 55,7 62,9 73,7 7,2

Punktquelle H=2 m

Gabelstapler Auskippen Elektrokabel 10:21:00, 2 min. LWA,eff 99

MO 6 61,1 70,5 81,2 9,4 EMO 1 57,5 67,4 82,8 9,9

*) mit Ki wird die Impulshaltigkeit der Geräusche angegeben, gemäß A.3.3.6 der TA Lärm [3] kann der Impulszuschlag aus der Differenz Ki = LAFTeq - LAeq bestimmt werden

Pegel-Zeitverläufe o.g. Zeitfenster sind exemplarisch/ausschnittweise im Anhang gra-

fisch dargestellt.

Es zeigt sich, dass die Geräusche bei Umschlagvorgängen von Schrott zwar keine tona-

len Komponenten aufweisen, jedoch zeitlich in der Pegelhöhe stark schwanken. Es tre-

ten häufig Pegelspitzen auf, die durch den Gabelstapler, den Bagger u.a. beim Abkippen

von Metallschrott hervorgerufen werden. Es handelt sich somit um impulshaltige Geräu-

sche, der Impulszuschlag wird durch Verwendung der LAFTeq -Werte bei Ermittlung der

effektiven, immissionswirksamen Schallleistung berücksichtigt.

F) Emissionsansätze Schrottumschlag

Im Folgenden werden die aus den Messungen abgeleiteten Emissionsansätze für Um-

schlagtätigkeiten der Metallschrott-Abfälle beschrieben.

Quellenart Vorgang/Tätigkeit,

Messorte Messwerte

Pegel / abgeleitete Emissionskennwerteincl. Impulszuschlag

LAeq LAFT LAFmax Ki*) dB(A)

Flächenquelle H=2 m

Bagger soriert/belädt Leichtschrott 09:01:00, 25 min.. LWA,eff 111,5

MO 1 74,9 81,8 91,0 6,9 EMO 1 66,7 74,2 84,7 7,5

Punktquelle H=1,5 m

Abkippen Abrollcontainer 10:59:00, 4,2 min. LWA,eff 113,5

MO 2 79,2 87,1 98,3 7,9

EMO 1 66,8 72,0 82,6 5,2

Flächenquelle H=2 m

Bagger soriert/belädt Schwerschrott 10:44:00, 9 min.. LWA,eff 115,5

MO 3 76,6 85,5 101,9 8,9 EMO 1 71,1 77,9 88,0 6,8

Punktquelle H=0,5 m

Abwurf / Abladen per Had 10:35:00, 3 min. LWA,eff 99,5

MO 4 69,7 80,6 88,9 9,9

EMO 1 52,6 62,3 70,3 9,7

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F1) Abkippen Abrollcontainer durch Lkw

In der Prognose wird für 6 Anlieferungen durch Lkw (ggf. auch Traktor) die aus MO 2

ermittelte Schallleistung mit LWA,eff = 113,5 dB(A) verwendet. Je Abkippvorgang wird von

etwa 5 min. Dauer ausgegangen, so dass die Einwirkzeit der Abkippvorgänge

Te = 30 min. beträgt.

Die schalltechnische Abbildung erfolgt schematisch über eine Punktquelle mit Höhe von

H = 1,5 m über Gelände im Bereich Mitte der im Osten der geplanten Halle einzurichte-

nen Umschlagsfläche, wobei ein typisches aus den Messungen gewonnenes Oktav-

spektrum auf den entsprechenden, immissionswirksamen Schallleistungspegel

LWA,eff = 113,5 dB(A) normiert wird.

F2) Bagger, Sortieren/Verladen Leichtschrott von Umschlagsfläche in Abrollcontainer

Der Bagger umfährt die Umschlagsfläche bzw. das dort abgekippte Haufwerk aus ge-

mischten Schrottabfällen, an der ausgewählten Stelle zum Sortieren fährt er die Stützen

aus und greift Gruppen oder Einzelteile, legt sie abseits wieder ab oder führt den

Schwenkarm bis zum bereitstehenden Abrollcontainer und wirft Leichtschrott ein, ent-

sprechend MO 1.

Die schalltechnische Abbildung erfolgt schematisch über eine Flächenquelle mit Höhe

von H = 2 m über Gelände im Bereich des Standortes des Greifbagger und einem Teil

der Umschlagsfläche sowie des breitstehenden Abrollcontainer, wobei ein typisches aus

den Messungen gewonnenes Oktavspektrum auf den entsprechenden, immissionswirk-

samen Schallleistungspegel LWA,eff = 111,5 dB(A) normiert wird. Die Einwirkzeit ent-

spricht dabei gemäß Messungsablauf von 25 min. und drei Einsätzen pro Tag und be-

trägt somit Te = 75 min.

F3) Bagger, Sortieren/Verladen Schwerschrott von Umschlagsfläche in Abrollcontainer

Nach Aussortieren des für Leichtschrott geeigneten Materials auf der Umschlagsfläche

verbleiben Schwerschrottteile. Der Greifbagger schwenkt anschließend in Reichweite

des für Schwerschrott bereitstehenden Abrollcontainer und befüllt diesen entsprechend

Messung MO 3.

Die schalltechnische Abbildung erfolgt schematisch über eine Flächenquelle mit Höhe

von H = 2 m über Gelände im Bereich des Standortes des Greifbagger und einem Teil

der Umschlagsfläche sowie des breitstehenden Abrollcontainer, wobei ein typisches,

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aus den Messungen gewonnenes Oktavspektrum auf den entsprechenden immissions-

wirksamen Schallleistungspegel LWA,eff = 115,5 dB(A) normiert wird. Die Einwirkzeit ent-

spricht dabei gemäß Messungsablauf von 9 min. und 3 Vorgängen Te = 30 min..

Anmerkung: Die bei den Messungen D2 und D3 festgestellte Betriebsdauer der Vorgän-

ge entspricht für die gesamte Einwirkzeit nicht vollständig der mitgeteilten Betriebsdauer

des Greifbagger. Daher wird bei der Einwirkzeit zu D2 und D3 jeweils 30 min. zusätzlich

berücksichtigt.

F4) Abwurf/Abladen, Sortieren per Hand

Die privaten Anlieferer werden die Schrottteile aus dem Pkw/Lieferwagen oder Anhänger

per Hand ausladen und i.d.R. auf die Umschlagsfläche bzw. das vorhandene Haufwerk

werfen. Bei einzelnen Nichteisenteilen werden durch das Personal Einwürfe in bereitste-

hende Kipp- oder Schüttboxen angeleitet oder durchgeführt. Das Personal führt auch am

bereits abgekippten Haufwerk Sortiertätigkeiten per Hand durch, Nichteisenteile werden

entsprechend eingeworfen, Eisenteile werden ggf. zum Haufwerk zurückgeworfen. Hier-

für wird am Messtag ein immissionswirksamer Schallleistungspegel von

LWA,eff = 99,5 dB(A) ermittelt.

Modelltechnisch wird hierfür eine Punktquelle in H = 0,5 m über Gelände oder Mitte der

Kipp-/Schüttbox abgebildet, wobei ein typ. Oktavspektrum auf o.g. Schallleistung nor-

miert wird. Als Einwirkzeit wird für einen Sortier-/Anliefervorgang dabei entsprechend der

Messungsabläufe 3 min. angenommen. Am Prognosetag wird von 10 Anlieferungen

durch Pkw ausgegangen, so dass die Einwirkzeit der Abwürfe per Hand zur Umschlags-

fläche Te = 30 min. beträgt.

F5) Kippvorgänge durch Gabelstapler

Am Messtag wurden drei repräsentative Nichteisen-Sammelboxen (Kipp- oder Schütt-

boxen) ausgewählt. Aus den Messorten MO 5 und MO 6 zeigt sich, dass Aluminium-

Schrott abkippen verhältnismäßig hohe Schallleistung verursacht, Elektrokabel-

Abkippen hingegen kann u.E. vernachlässigt werden. Nach Angaben der Betreiber [c]

werden die etwa 12 bereitstehenden Kipp-/Schüttboxen nur etwa alle 14 Tage einmal

geleert. Dennoch wird in der Prognose ein Kippvorgang Aluminiumschrott

(LWA,eff = 115 dB(A)) und ein Kippvorgang Elektromotoren (LWA,eff = 111 dB(A)) abgebil-

det. Die Einwirkzeit eines Vorgangs beträgt gemäß Messungsablauf Te = 2 min.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 41/63

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7.2 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen

Gemäß TA Lärm Kap. 7.4 ist das erhöhte Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Verkehrs-

wegen durch den der Anlage zuzuordnenden Verkehr zu untersuchen bzw. zu bewerten.

Für den relevanten, maßgebenden Straßenabschnitt der Schongauer Straße (WM 21)

werden Verkehrszahlen aus einer (amtlichen) Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ge-

mäß dem bayerischen Straßeninformationssystem ("BAYSIS") [h] entnommen. Ausge-

hend von den Ergebnissen, u.a. mit Angaben zur maßgebenden stündlichen Verkehrs-

stärke M, wird von einer jährlichen Zunahme von 1 % ausgegangen, um somit (nähe-

rungsweise) die Verkehrsbelastung für den Prognosehorizont 2030 zu erhalten. Dabei

ergibt sich folgende Situation:

a) Schongauer Straße WM 21 (Prem innerorts):

- prognostizierte stündliche Verkehrsstärke: tagsüber MT (2030) = 110,3 Kfz/h, nachts MN (2030) = 11,6 Kfz/h

- Lkw-/Schwerlastanteil: tagsüber pT = 3,2 %, nachts pN = 0,0 %

weitere Angaben gemäß RLS-90 [7] sowie Ortseinsicht [e]: - Höchstgeschwindigkeit v = 50 km/h (innerhalb geschlossener Ortschaft) - nicht geriffelter Asphaltbeton DStrO = 0 dB(A) bei o.g. Höchstgeschwindigkeit

Schallemissionspegel ermittelt nach RLS-90:

tagsüber LmE,T = 53,5 dB(A), nachts LmE,N = 41,4 dB(A)

Gemäß den schalltechnischen Prognoseansätzen zum Pkw- und Lkw-Verkehr für den

Anlagenverkehr der „Fritz Högg Schrott & Metalle“ (Zusatzbelastung) nach Kap. 5.2 er-

geben sich bezogen auf den hier relevanten Beurteilungsraum von 16h tagsüber (nachts

findet kein anlagenbezogener Verkehr statt) gemäß 16. BImSchV [4] auf dem unmittel-

bar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden öffentlichen Verkehrsweg nachfolgende

Bewegungszahlen.

b) Anlagenverkehr auf Schongauer Straße WM 21:

An-/Abfahrten tagsüber rd. 38 Kfz/16h (≈ 2,4 Kfz/h); Lkw-/Schwerlastanteil pT ≈ 47 % weitere Angaben gemäß RLS-90 [7]: - Höchstgeschwindigkeit v = 50 km/h - nicht geriffelter Asphaltbeton DStrO = 0 dB(A) bei o.g. Höchstgeschwindigkeit

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Schallemissionspegel ermittelt nach RLS-90:

tagsüber LmE,T = 45,1 dB(A), nachts kein anlagenbezogener Verkehr

Fazit:

Mit den getroffenen Annahmen ist damit auf den betreffenden Verkehrsabschnitten der

Schongauer Straße (WM 21) lediglich tagsüber eine geringfügige Zunahme des Schall-

emissionspegels von rd. 0,6 dB(A) durch den zuzurechnenden An- und Abfahrverkehr

der „Fritz Högg Schrott & Metalle“ auf der Schongauer Straße (zukünftiges Gewerbege-

biet Nord) zu erwarten.

8 Beurteilung Gewerbelärm in der Nachbarschaft

Für die Ermittlung der Schallimmissionen werden Einzelpunktberechnungen an maßgeb-

lichen Immissionspunkten durchgeführt (vgl. hierzu auch Kap. 4.2) sowie Rasterlärmpe-

gel berechnet.

Der Schallausbreitungsrechnung liegt hierbei ein dreidimensionales Geländemodell zu-

grunde und berücksichtigt die vorhandenen topographischen Gegebenheiten, Gebäude-

höhen bzw. die gültige technische und topografische Planung. Insbesondere werden fol-

gende Abschirmungen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt:

• Gebäude der bestehenden umliegenden Bebauung gemäß Einschätzung vor Ort

• die bestehende Topographie im Umfeld

Im Hinblick auf die akustischen Eigenschaften der maßgeblichen Fassaden wird über-

wiegend von „glatten Fassadenoberflächen“ mit einem Absorptionsgrad von α = 0,21

ausgegangen.

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 S. 43/63

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8.1 Zusatzbelastung Fritz Högg Schrott & Metalle

Die Beurteilung der Schallimmissionen durch zukünftige Betriebstätigkeiten am Standort

der „Fritz Högg Schrott & Metalle“ erfolgt anhand der TA Lärm [3]. Dabei werden die Be-

urteilungspegel Lr in der Nachbarschaft unter Zugrundelegung der in Kap. 7.1 berechne-

ten Schallemissionen dargestellt und mit den gebietsspezifischen Immissionsrichtwerten

(IRW) bzw. den sich aus dem vorgeschlagenen Schallemissionskontingent für den Be-

bauungsplan "Betriebsgelände Högg" (vgl. Kap. 6.2) entsprechend ermittelten Schall-

immissionskontingente (entsprechend reduzierte Immissionsrichtwertanteile, IRW-

Anteile) verglichen.

Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt gemäß der vorliegen-

den Planung in Verbindung dem vorgelegten Nutzungskonzept tagsüber (z.B. 08:00 Uhr

- 17:00 Uhr) unter jeweils hoher Auslastung.

Tabelle 12: Beurteilungspegel Lr in der Nachbarschaft der Fritz Högg Schrott & Metalle (Zusatz-belastung)

Berechnungspunkt

Nut

z

IRW gem. TA Lärm

IRW-Anteil bzw. LIK

gem. vorge-schl. LEK

Beurteilungspegel Lr

(Zusatzbelastung Fritz Högg Schrott &

Metalle)

Überschrei-tung

(1) (2) (2) - (1) Bezeichnung ID t n t n t n t N

dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Schongauer-Straße 13 IO1 MI 60 45 55,2 31,2 51,7 -- -3,5 -- möglicher Bauplatz südlich des bestehenden Gebäudes Schongauer-Straße 13

IO1a MI 60 45 57,0 33,1 54,2 -- -2,8 --

Schongauer-Straße 7 IO2 MI 60 45 55,8 31,8 55,4 -- -0,4 -- Schongauer Str. 15a IO3 MI 60 45 52,0 28,0 51,8 -- -0,2 -- Schongauer Str. 6 IO4 MI 60 45 49,2 25,2 45,8 -- -3,4 -- Immental 1 IO5 WA 55 40 45,8 21,8 39,5 -- -6,3 -- t: tagsüber; n: nachts; ORW: Orientierungswert; IRW = Immissionsrichtwert

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechen dabei den Orientierungswerten des Beiblatts 1 der DIN 18005-1 für Gewerbelärmeinwirkungen.

Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch den künftigen (Gesamt-)

Betrieb tagsüber die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm sowie

die um 3 dB(A) reduzierten Richtwertanteile in der Nachbarschaft eingehalten bzw. letzt-

genannte tlw. deutlich unterschritten werden. Die aus den für den Bebauungsplan vor-

geschlagenen Schallemissionskontingenten resultierenden Immissionskontingente wer-

den durch die vorliegende Betriebsbeschreibung der „Fritz Högg Schrott & Metalle“ am

geplanten Standort ebenfalls eingehalten bzw. tlw. auch deutlich unterschritten.

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Hierbei werden bereits folgende abgestimmte Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt

bzw. sind erforderlich:

1. Errichtung der dreiseitig geschlossenen Umschlaghalle (flächenbezogene Masse

Wände m‘ > 10 kg/m²), Verlängerung der Ostwand Richtung Süden als Lücken-

schluss zum bestehenden Seecontainer-Stapel südlich des Regenrückhaltebecken

(Höhe H=5,2 m)

2. Errichtung überdachte Regal-Lager als Unterstände mit schalltechnisch geschlos-

sener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse) entlang der östlichen

Grundstücksgrenze

a. nördlich der Zufahrt: Länge L=30 m und Höhe H=5,2 m

b. südlich der Zufahrt/Bürogebäude: Länge L=40 m und Höhe H=2,6 m

8.2 Spitzenpegel

Im vorliegenden Fall kann als lautestes Einzelereignis tagsüber der Spitzenpegel bei

"Auskippen Aluschrott" durch den Gabelstapler sowie "sortieren/beladen Schwerschrott"

durch den Greifbagger (vgl. Tabelle 11) betrachtet werden. Bei diesen Vorgänge wurde

in etwa 5 m Abstand LAFmax = 101,9 dB(A) erfasst, die Schallleistung kann mit

LWA,max = 124 dB(A) angenommen werden.

Bei Ansatz dieser Einzelereignisse bzw. maximalen Schallleistungspegel ergibt sich für

hierzu maßgebende (nahegelegene) Immissionsorte folgende schalltechnische Situation

unter Berücksichtigung des Abstandes und der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen,

wobei

Tabelle 13: durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximal-/Spitzenpegel

Ereignis/Quelle Ort der Quelle Maximalpegel LAFmax in dB(A)

am maßgebenden Immissionsort

Auskippen Aluschrott, LWA,max = 124 dB(A)

Sammelcontainer ca. 20 m nörd-lich der best. Lagerhalle � ca. 75 m nördlich von IO2 (die Schallquelle strahlt ohne Ab-schirmung durch die Zufahrt des Betriebsgeländes)

IO2 (MI): ≈ 75 dB(A) tagsüber

Beladen Abrollcontainer mit Schwerschrott LWA,max = 124 dB(A)

Abrollcontainer steht etwa Mitte der geplanten Umschlaghalle am Südrand � ca. 50 m nördlich von IO1a (Abschirmung durch Regal-lager/Ünterstand H=5,2m)

IO1a (MI): ≈ 72 dB(A) tagsüber

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Diese berechneten Maximalpegel stellen dabei keine Überschreitung des max. zulässi-

gen Spitzenpegels gemäß TA Lärm (Maximalpegelkriterium: IRW + 30 dB(A) tagsüber)

dar. Auch hierbei werden o.g. Schallschutzmaßnahmen als umgesetzt betrachtet.

8.3 Immissionen aus anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Straßen

Gemäß TA Lärm Kap. 7.4 ist das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Ver-

kehrswegen (gemäß TA Lärm in einem Abstand bis zu 500 m) durch den der Anlage zu-

zuordnenden zu untersuchen bzw. zu bewerten.

Es lässt sich unter Berücksichtigung der getroffen Annahmen gemäß Kap. 5.3 an hierbei

besonders betroffenen Immissionsorten folgende Situation aus Straßenverkehrslärm auf

öffentlichen Straßen erwarten:

Tabelle 14: Beurteilungspegel anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen

kritischer Immissionsort

Nutzung / [IGW]

Tag / Nacht

Lr öffentlicher

Verkehr

(1)

dB(A) Tag / Nacht

Lr anlagenbezogener An-/Abfahrverkehr

(2)

dB(A)

Tag / Nacht

Lr,ges (Gesamt-)Verkehr

(3) = (1) + (2)

dB(A) Tag / Nacht

Differenz (gerundet)

(3) - (1)

dB(A) Tag / Nacht

Schongauer Straße 16

WA / [59/49 dB(A)]

55,2 / 44,0 46,8 / -- 56 / 44 0 / 0

Die Zusatzbelastung durch den der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr führt

tagsüber zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel auf umliegenden öffentlichen

Verkehrswegen um etwa 0,6 dB(A) und dabei zu keiner Überschreitung der

gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV [4]. Aufgrund des

bestehenden Verkehrsaufkommens ist zudem von einer unmittelbaren Durchmischung

der beiden Verkehrsanteile (bestehender öffentlicher und anlagenbezogener Verkehr)

auszugehen.

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9 Festsetzungsvorschläge Satzung für Bebauungsplan

Für den Satzungstext des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet

"Betriebsgelände Högg" werden folgende Textvorschläge für den Pkt. 7 "Immissions-

schutz" vorgeschlagen.

"10. Immissionsschutz

10.1 Zulässig sind Vorhaben auf den genannten Teilflächen, deren Geräusche die in folgender Tabelle angegebenen Schallemissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tagsüber (06:00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) über-schreiten.

Teilfläche

Kontingentfläche

m² LEK,tagsüber

dB(A) LEK,nachts dB(A)

Überbaubare und befahrbare Flächen (ausgenommen Grünflächen und Bö-

schungen) ≈ 3.940 64 40

10.2 Die Prüfung der Einhaltung der genannten Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Die hierfür maßgeblichen Immissionsorte sind der schall-technischen Untersuchung (19038_gu01_v1) der hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik vom 10.07.2019 zu entnehmen.

10.3 Der Umgriff der Teilfläche ist dem Planteil des Bebauungsplanes oder dem Lage-plan 02 der Anlagen zur schalltechnischen Untersuchung (19038_gu01_v1) der hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik vom 10.07.2019 zu entnehmen.

10.4 Ein Vorhaben ist auch dann schalltechnisch zulässig, wenn der Beurteilungspegel den gebietsspezifischen Immissionsrichtwert nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).

10.5 Die Vorkehrung zum Schallschutz ist nördlich der Zufahrt mit einer Mindesthöhe von H=5,2 m umzusetzen.

10.6 Die Mindesthöhe des Schallschutzes südlich der Zufahrt ist mit H=2,6m umzuset-

zen. ..:"

10 Auflagenvorschläge für Baugenehmigungen

Für beabsichtigte Baumaßnahmen des Unternehmen Fritz Högg Schrott & Metalle wer-

den zum Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen und vermeidbaren Geräu-

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schimmissionen folgende immissionsschutztechnische Auflagenvorschläge für den Ge-

nehmigungsbescheid angegeben:

1. Die schalltechnische Untersuchung der hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik

(19038_gew_gu01_v1) vom 11.07.2019 und die darin vorausgesetzte Betriebsbe-

schreibung ist Bestandteil des Bauantrags.

2. Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Bestimmungen der Technischen Anleitung

zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - vom 26.08.1998 sowie die künftigen Festset-

zungen innerhalb des Bebauungsplans "Betriebsgelände Högg" der Gemeinde

86984 Prem zu beachten.

3. Die Nutzung des Schrott & Metalle - Betriebs ist nur tagsüber zulässig.

4. Es sind folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen:

Beschreibung der Maßnahme Angaben zur konstruktiven, akustischen Ausführung Errichtung eines überdachten Regal-Lagers/Unterstands mit schalltechnisch ge-schlossener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse)

- Lage nördlich der Zufahrt, im Norden bis Seecontainer - Länge ca. 30 m - Höhe H=5,2 m - Breite des Daches ca. 3 m

Errichtung eines überdachten Regal-Lagers/Unterstands mit schalltechnisch ge-schlossener Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse)

- Lage südlich der Zufahrt ab Bürogebäude - Länge ca. 40 m - Höhe H = 2,6 m - Breite des Daches ca. 3 m

Errichtung einer Schallschutzwand als Lü-ckenschluss in Verlängerung der Ostwand der Umschlaghalle bis Seecontainer-Stapel südlich des Regenrückhaltebecken

- Lage in Verlängerung Ostfassade Ri. Süden - Länge ca. 5 m - Höhe H = 5,2 m

11 Zusammenfassung

Das Unternehmen “Fritz Högg Schrott & Metalle“ beabsichtigt im Zuge von Standortop-

timierungs- und Umstrukturierungsmaßmaßnahmen u.a. den Neubau einer Umschlag-

halle am bestehenden Standort, Schongauer Straße 7, 86984 Prem und in diesem Zu-

sammenhang in Verbindung mit der Gemeinde Prem zunächst die Aufstellung des Be-

bauungsplanes Gewerbegebiet “Betriebsgelände Högg“ [a].

Den schalltechnischen Belangen im Zuge des Bauleitplanverfahrens soll dabei durch die

konkrete Ermittlung und Bewertung der Geräuschauswirkungen aus dem Plangebiet

durch Anlagenlärm des künftigen (Gesamt-)Betriebs sowie durch entsprechende Fest-

setzung von Schallemissionskontingenten auf den maßgeblichen Teilflächen Rechnung

getragen werden. Dabei werden die Schallimmissionen in der Nachbarschaft prognosti-

ziert und anhand der TA Lärm [3] in Verbindung mit den um 3 dB(A) reduzierten Immis-

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sionsrichtwerten (pauschale Berücksichtigung Vorbelastung gem. Abstimmung mit LRA

WM-S [g]) schalltechnisch beurteilt. Die Beurteilung der zu erwartenden Geräusch-

emissionen erfolgt für die abgestimmte Planung [a], [c], [e] in Verbindung mit dem vorge-

legten Nutzungskonzept [b], [c] tagsüber unter hoher Auslastung. Nachts finden keine

Betriebstätigkeiten statt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

Auswirkung Gewerbelärm aus Plangebiet:

Es zeigt sich, dass bei Betrachtung der Zusatzbelastung durch den künftigen (Gesamt-

)Betrieb tagsüber die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm

sowie die um 3 dB(A) reduzierten Richtwertanteile in der Nachbarschaft eingehalten

bzw. tlw. deutlich unterschritten werden. Hierbei werden bereits folgende abgestimmte

Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt bzw. sind erforderlich:

1. Errichtung der dreiseitig geschlossenen Umschlaghalle (flächenbezogene Masse

Wände m‘ > 10 kg/m²), Verlängerung der Ostwand Richtung Süden als Lücken-

schluss zum bestehenden Seecontainer-Stapel südlich des Regenrückhaltebecken

(Höhe H=5,2m)

2. Errichtung überdachter Regal-Lager/Unterstände mit schalltechnisch geschlossener

Rückwand (mind. 10 kg/m² flächenbezogene Masse) entlang der östlichen Grund-

stücksgrenze:

a. nördlich der Zufahrt: Länge L=30m und Höhe H=5,2m

b. südlich der Zufahrt/Bürogebäude: Länge L=40m und Höhe H=2,6m

Die zusätzliche Belastung durch der Anlage zuzuordnenden An- und Abfahrverkehr führt

tagsüber zu einer geringfügigen Erhöhung des Beurteilungspegels auf umliegenden öf-

fentlichen Verkehrswegen um 0,6 dB(A) und dabei zu keiner Überschreitung der ge-

bietsspezifischen Immissionsgrenzwerte (IGW) nach 16.BImSchV [4]. Darüber hinaus ist

zudem von einer unmittelbaren Durchmischung der beiden Verkehrsanteile (Anlagenver-

kehr sowie bestehender öffentlicher Verkehr) auszugehen.

Festsetzung von Schallemissionskontingenten für das Plangebiet:

Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung einer potentiellen gewerblichen Vorbelastung

in Verbindung mit den hieraus abgeleiteten Planwerten entsprechende Schallemissions-

kontingente für den Bebauungsplan "Betriebsgelände Högg" von LEK = 64/40 dB(A) von

tagsüber/nachts gemäß 45691 [23] festgesetzt werden können. Die vorgeschlagenen

Emissionskontingente erscheinen aus schalltechnischer Sicht für die geplante gewerbli-

che Nutzung tagsüber als ausreichend bemessen.

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Zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen werden Festsetzungsvorschläge

u.a. für den Bebauungsplan formuliert.

Dieser Bericht ist nur für seinen vorgesehenen Zweck bestimmt und darf auch auszugs-

weise nur nach Genehmigung durch das Büro hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik

vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Einer Veröffentlichung im Internet o.ä.

wird ausdrücklich nicht zugestimmt.

Diese schalltechnische Untersuchung umfasst 49 Seiten sowie 14 Seiten Anhang und

2 Anlagen (Lagepläne).

Kaufering, den 11.07.2019

hils consult gmbh, ing.-büro für bauphysik

Dr.rer.nat. Th. Hils i. A. Dipl.-Ing. (FH) D. Fleischer (GF/TL) (TB)

Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.

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A N H A N G

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Anhang 1: Weiterführende Regelwerke, Literatur und verwendete Software Gesetzliche bzw. Beurteilungsgrundlagen 1.1 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, 18. BImSchV

vom 18.07.1991 (Sportanlagenlärmschutzverordnung) 1.2 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, 24. BImSchV

vom 04.02.1997 (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) Gewerbe 2.1 Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoff-

sammelstellen)“, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1993 Sonstiges 3.1 VDI 2719: „Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, VDI-Kommission

Lärmminderung, Ausschuss Schalldämmung von Fenstern, 1987 3.2 DIN 4109: „Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise“, Normenaus-

schuss Bauwesen (NABau), 1989 3.3 „Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -

immissionen von Tankstellen“, Hessisches Landesamt für Umwelt, Wiesbaden,1999 (ISBN 3-89026-312-7)

Software 4.1 Cadna/A Version 2019 MR 2 (32 Bit) (build: 173.4950), DataKustik GmbH, Gilching,

2019 4.2 Bastian Konstruktionsdatenbank V2.3.98, DataKustik GmbH, Greifenberg, 2010

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Anhang 2: verwendete Formelzeichen und Abkürzungen Symbol Einheit Bezeichnung

C0 dB Faktor in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeit und Windrichtung sowie dem Temperaturgradienten

Cmet dB meteorologische Korrektur DTV Kfz/24 h durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke IO - Immissionsort KI dB(A) Zuschlag für die Impulshaltigkeit eines Geräusches KPA dB(A) Zuschlag für die Parkplatzart Lr dB(A) Beurteilungspegel L’’WA dB(A) mittlerer flächenbezogener A-bewerteter Schallleistungspegel L’WA dB(A) mittlerer längenbezogener A-bewerteter Schallleistungspegel LWA,max dB(A) maximaler A-bewerteter mittlerer Schallleistungspegel LAeq dB(A) A-bewerteter äquivalenter Dauerschalldruckpegel LAFTeq dB(A) A-bewerteter Taktmaximal-Mittelungspegel LAT(DW) dB(A) A-bewerteter Mitwindmittelungspegel LAT(LT) dB(A) A-bewerteter Langzeitmittelungspegel Lm,E dB(A) mittlerer Emissionspegel LWA,1h dB(A) zeitlich gemittelter A-bewerteter Schallleistungspegel pro Stunde M Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke Lkw - Lastkraftwagen N Kfz/n h Bewegungshäufigkeit je Stellplatz und Stunde n - Stellplatzanzahl p % maßgebender prozentualer Lkw-Anteil (tags/nachts) Pkw - Personenkraftwagen Te s Einwirkzeit eines Emissionsereignisses v km/h Geschwindigkeit

Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 Anhang S. 4

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Anhang 3: Berechnungskonfiguration Schalltechnische Untersuchung: Bebauungsplan “Betriebsgelände Högg“ - Neubau einer

Umschlaghalle "Fritz Högg Schrott & Metalle", Schongauer Str. 7, 86984 Prem

Erstellt am: 10.07.2019 Cadna/A-File: 19038_20190708_bpl_gew_högg_prem.cna Gewerbe-/Verkehrslärm

Berechnungskonfiguration Parameter Wert

Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (dB) 0.00 Max. Suchradius (m) 2000.00 Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) 960.00 Bezugszeit Nacht (min) 60.00 Zuschlag Tag (dB) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (dB) 6.00 Zuschlag Nacht (dB) 10.00 Zuschlag Ruhezeit nur für (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu 100.00 Reflektor-Suchradius um Imm 100.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0 Temperatur (°C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C0 2.0 2.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (AzB 75) Streng nach AzB

Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 Anhang S. 5

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Anhang 4: Basisquellen/Emissionsberechnung/Bibliotheken Punktquellen

Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz) (m)

Abkippen Motoren, MF7, 2 min. pq2 111.0 111.0 111.0 Lw spk_kipp 111.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 60.00 0.0 (keine) 1.50 r Abkippen PVC-Kupferkabel, MF6, 2 min. pq3 99.0 99.0 99.0 Lw spk_kipp 99.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 60.00 0.0 (keine) 1.50 r Abrollcontainer Abkippen MF11, 5: 6 Vorgänge a 5 min. 2pq1 113.5 113.5 113.5 Lw spk_abkipp 113.5 0.0 0.0 0.0 30.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 1.50 r Abwurf Schrott per Hand MF2, 10 x 3 Min. 2pq4 99.5 99.5 99.5 Lw spk_einw 99.5 0.0 0.0 0.0 30.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 0.50 r Abkippen Aluschrott, MF8, 2 min. 2pq5 115.0 115.0 115.0 Lw spk_abk_alu 115.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 0.50 g Kippboxen Einwurf per Hand, 8 x 2 Min. 2pq6 99.5 99.5 99.5 Lw spk_einw 99.5 0.0 0.0 0.0 16.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 0.50 g Einwurf Kippbox per Hand MF2, 8 x 2 Min. 2pq7 99.5 99.5 99.5 Lw spk_einw 99.5 0.0 0.0 0.0 16.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 0.50 r Sortieren/Beladen Schwerschrott ~ spl8 124.0 124.0 124.0 Lw spk_abkipp 124.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 60.00 0.0 (keine) 1.50 g Abkippen Aluschrott, MF8, 2 min. ~ spl5 124.0 124.0 124.0 Lw spk_abk_alu 124.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 60.00 0.0 (keine) 0.50 g Linienquellen

Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)

Fahrweg 8 Lkw, Schleife (1Bew./h tags 8h) 2lq1 86.2 86.2 86.2 63.0 63.0 63.0 Lw' spek_Lkw 63.0 0.0 0.0 0.0 480.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Fahrweg 10 Pkw, Schleife, LmE=27,4 dB(A)/13h 2lq2 69.5 69.5 69.5 46.4 46.4 46.4 Lw' spk_PkwPP 46.4 0.0 0.0 0.0 780.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Flächenquellen (horizontal)

Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (min) (min) (min) (dB) (Hz)

Kontingent Högg ~ lek 100.0 100.0 76.0 64.0 64.0 40.0 Lw" 64 0.0 0.0 -24.0 -3.0 500 (keine) Bagger (MF3) sortiert/belädt Schrottanlieferung Abrollcon-tainer, 3x 25 min + 30 Min (Betriebsstundenz.)

2flq1 111.5 111.5 111.5 90.3 90.3 90.3 Lw spk_bgsobel 111.5 0.0 0.0 0.0 105.00 0.00 0.00 0.0 (keine)

Bagger (MF10) belädt Abrollcontainer, 3x 10 min + 30 Min (Betribsstundenzähler)

2flq2 115.5 115.5 115.5 95.1 95.1 95.1 Lw spk_bgsobel 115.5 0.0 0.0 0.0 60.00 0.00 0.00 0.0 (keine)

6 Lkw rangieren bei Abkippen 6x 2 Min. 2flq3 99.0 99.0 99.0 82.2 82.2 82.2 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 12.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 6 Lkw rangieren zur Waage 6x 2 Min. 2flq4 99.0 99.0 99.0 79.9 79.9 79.9 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 12.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 1 Lkw rangieren Anlieferung Stahlhandel 2flq5 99.0 99.0 99.0 80.4 80.4 80.4 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 2.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Abrollcontainer Aufnehmen/Absetzen, 2 Vorgänge 2flq6 111.0 111.0 111.0 98.1 98.1 98.1 Lw spk_cont 111.0 0.0 0.0 0.0 3.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Abrollcontainer Aufnehmen/Absetzen, 2 Vorgänge 2flq7 111.0 111.0 111.0 98.1 98.1 98.1 Lw spk_cont 111.0 0.0 0.0 0.0 3.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Abrollcontainer Aufnehmen + Absetzen, 2 Vorgänge 2flq8 111.0 111.0 111.0 98.1 98.1 98.1 Lw spk_cont 111.0 0.0 0.0 0.0 3.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 99.0 99.0 99.0 82.7 82.7 82.7 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 4.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 99.0 99.0 99.0 83.1 83.1 83.1 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 4.00 0.00 0.00 0.0 (keine) Gasstapler, mittlerer Arbeitszyklus emikatalog 2flq5 100.0 100.0 100.0 68.9 68.9 68.9 Lw spk_gasstp 100.0 0.0 0.0 0.0 135.00 0.00 0.00 0.0 (keine) 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 99.0 99.0 99.0 83.1 83.1 83.1 Lw spek_Lkw_Leerlauf 99.0 0.0 0.0 0.0 4.00 0.00 0.00 0.0 (keine)

Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 Anhang S. 6

19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Bibliotheken Bezeichnung ID Typ Oktavspektrum (dB) Quelle

Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A lin Teil-Schallleistungspegel Lkw für 10 m Fahrweg spek_Lkw Lw A 42.0 52.0 61.0 63.0 68.0 71.0 69.0 63.0 58.0 75.2 84.8 LWA-Oktavspektrum Leerlauf Lkw abgeleitet aus LfU_Studie

spek_Lkw_Leerlauf Lw A 65.5 74.4 79.9 81.8 86.9 90.5 87.3 79.8 71.9 94.0 107.0 LfU-Bayern Sudie 1995 LpA-Spektrum Bild 3 S.41

Pkw Motorstart+Anfahrt spk_PkwPP Lw A 73.0 75.4 77.5 80.2 84.6 89.9 93.4 87.7 82.5 96.5 112.9 HLfU L4054 Tankstelle + Konstr.DB "Bastian" Gabelstapler spek_lager Li A 60.8 77.0 89.1 94.1 97.0 97.1 95.5 91.8 87.5 102.8 110.1 HLUG Heft 1 S 72/73 Auf-/Ab- Lkw mit Abrollcontainer spk_cont Lw A 70.2 80.4 86.4 87.1 94.0 97.6 95.0 88.4 80.5 101.2 112.4 LUA NRW, Merkblatt 25, S. 106/107, LwA=104,

Ki=7 Abkippen Kabelabfall aus Großcontainer, mit öffnen spk_kipp Lw 79.7 77.0 67.8 67.3 67.8 65.4 64.1 60.7 53.1 70.9 82.3 Messung 15.01.2018 Abkippen Metallschrot Abrollcontainer spk_abkipp Lw 79.9 73.5 70.3 69.5 72.3 74.0 73.5 71.4 65.7 79.3 83.5 Messung Nr. 11 vom 04.06.2019 Bagger 1 Sortieren/Beladen Anlieferung Abrollcontainer spk_bgsobel Li 78.2 86.3 76.9 71.0 70.1 69.6 68.0 65.8 60.8 75.1 87.7 Messung Nr. 3 vom 04.06.2019 Abkippen Aluschrott spk_abk_alu Lw 67.9 70.9 67.1 68.6 74.9 78.3 78.1 77.1 71.7 83.9 84.1 Messung Nr. 8 vom 04.06.2019 Gasstapler allg. spk_gasstp Lw A 30.3 44.4 44.7 48.9 51.9 52.8 51.1 47.8 38.4 58.3 73.7 Messung 04.06.2019, Teil MF6 Auf-/Ab- Lkw mit Abrollcontainer spk_cont Lw A 70.2 80.4 86.4 87.1 94.0 97.6 95.0 88.4 80.5 101.2 112.4 LUA NRW, Merkblatt 25, S. 106/107, LwA=104,

Ki=7 Vorgang Sortieren per Hand (wie Einwurf per Hand) spk_einw Lw 70.3 64.8 57.7 61.4 58.8 57.0 56.3 56.4 53.3 63.7 72.6 Messung 04.06.2019, MF2

Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 Anhang S. 7

19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Anhang 5: Teilbeurteilungspegel - (gewerbliche Zusatzbelastung) tagsüber (für üblichen Werktag)

Quelle Teilpegel V05-gew2 Tag Bezeichnung M. ID Schongauer Straße 13,

VR-Bank, 1.OG fiktiv, 1.OG

Schongauer Straße 7, 1.OG Nord

Schongauer Straße 15a, 2.OG

Schongauer Straße 6, EG NW

Immental 1, 2.OG

Abkippen Motoren, MF7, 2 min. pq2 25.3 33.2 35.1 26.1 23.8 12.5 Abkippen PVC-Kupferkabel, MF6, 2 min. pq3 16.1 21.2 23.2 11.8 11.8 3.3 Abrollcontainer Abkippen MF11, 5: 6 Vorgänge a 5 min. 2pq1 41.4 41.6 44.0 40.3 29.2 29.2 Abwurf Schrott per Hand MF2, 10 x 3 Min. 2pq4 27.8 26.1 29.5 25.1 22.0 13.5 Abkippen Aluschrott, MF8, 2 min. 2pq5 33.2 35.6 38.1 24.1 23.0 14.4 Kippboxen Einwurf per Hand, 8 x 2 Min. 2pq6 28.2 28.9 24.0 22.0 14.7 7.6 Einwurf Kippbox per Hand MF2, 8 x 2 Min. 2pq7 27.8 30.0 24.7 21.2 16.1 7.5 Fahrweg 8 Lkw, Schleife (1Bew./h tags 8h) 2lq1 36.6 46.3 42.7 32.8 38.1 24.6 Fahrweg 10 Pkw, Schleife, LmE=27,4 dB(A)/13h 2lq2 21.6 31.8 28.3 17.9 23.4 9.4 Bagger (MF3) sortiert/belädt Schrottanlieferung Abrollcontainer, 3x 25 min + 30 Min (Betriebsstundenz.)

2flq1 46.4 48.4 50.2 46.3 40.8 34.5

Bagger (MF10) belädt Abrollcontainer, 3x 10 min + 30 Min (Betribs-stundenzähler)

2flq2 48.1 49.8 51.4 49.2 41.4 36.2

6 Lkw rangieren bei Abkippen 6x 2 Min. 2flq3 26.5 27.7 30.4 21.8 18.6 9.8 6 Lkw rangieren zur Waage 6x 2 Min. 2flq4 31.5 31.0 34.8 28.2 21.2 14.1 1 Lkw rangieren Anlieferung Stahlhandel 2flq5 22.3 23.1 26.6 21.7 18.6 7.8 Abrollcontainer Aufnehmen/Absetzen, 2 Vorgänge 2flq6 33.4 36.2 33.9 33.3 24.9 17.5 Abrollcontainer Aufnehmen/Absetzen, 2 Vorgänge 2flq7 33.0 36.8 36.9 32.1 24.9 17.4 Abrollcontainer Aufnehmen + Absetzen, 2 Vorgänge 2flq8 29.3 33.4 32.0 28.3 26.0 16.9 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 21.8 23.2 23.3 17.1 14.5 6.8 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 22.1 25.4 27.8 21.0 14.7 5.9 Gasstapler, mittlerer Arbeitszyklus emikatalog 2flq5 40.2 43.0 45.3 37.7 34.7 27.5 2 Lkw rangieren bei Abs. + Aufn. Abrollcontainer 2flq8a 23.5 26.1 29.2 20.8 14.3 6.8

Schalltechnische Untersuchung - Anhang Bebauungsplan Gewerbegebiet "Betriebsgelände Högg" - Neubau einer Umschlaghalle “Fritz Högg Schrott & Metalle“, Schongauer Str. 7, 86984 Prem Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 Beurteilung nach DIN 18005-1, TA Lärm u.a., Projekt-Nr. 19038_gu01_v1 Anhang S. 8

19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Anhang 6: Berechnungsmodell, exemplarische 3d-Ansicht

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19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Anhang 7: exemplarischer Pegel-Zeitverlauf Sortieren/Beladen an Ersatzmessort EMO1

Cursor: 04.06.2019 09:23:59 - 09:24:00 LAeq=55,0 dB LAFmax=55,8 dB LAFmin=52,6 dB

=190604 001_entspr.M03 in Berechnungen

09:08:00 09:10:00 09:12:00 09:14:00 09:16:00 09:18:00 09:20:00 09:22:00 09:24:00

40

50

60

70

80

90

09:08:00 09:10:00 09:12:00 09:14:00 09:16:00 09:18:00 09:20:00 09:22:00 09:24:00

40

50

60

70

80

90

Bagger Fahrt nah Bagger Fahrt 1 Sortieren/beladen Platz 1 Soriteren/beladen Platz 2 Sound

dB

LAeq LAFmax

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Anhang 8: Bildnachweis

Bild A01: Immissionsort IO2 (Schongauer Str. 7) und Lage Ersatzmessort EMO1

Bild A02: Immissionsorte IO1 und IO3, Schongauer Str. 13 und 15

EMO1

IO2

IO1

IO3

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Bild A03: Ansicht Seecontainer-Stapel südlich des Regenrückhalte-Sees

erf. Schallschutz zum Anschluss an gepl. Umschlaghalle

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19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Anhang 9: Qualität der schalltechnischen Prognose

Qualität der Eingangsdaten: Die Qualität der durchgeführten Prognosen hängt sowohl von den Eingangsdaten - also den Schalle-

missionswerten - als auch von der Immissionsberechnung ab:

- Unsicherheiten der Emission (Eingangsdaten)

- Unsicherheiten der Transmission (Berechnungsmodell Ausbreitungsrechnung)

Im vorliegenden Fall wurden die Emissionskennwerte (Schallleistungspegel u.ä.) aus den in Kap. 3

bzw. 5.2 aufgeführten Literaturangaben, vergleichbaren Projekten sowie eigenen Messungen unter

Berücksichtigung der vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet.

Grundsätzlich wurden bei der Ermittlung der Schallemissionen konservative Ansätze im Hinblick einer

oberen Abschätzung (worst case) berücksichtigt, z.B.:

- maximale Betriebszustände der Hauptgeräuschquellen

- Berücksichtigung des Betriebszustandes mit der höchsten Schallleistung

- bewertete Schalldämm-Maße mit zu berücksichtigenden Vorhaltemaßen

- Schallleistungspegel, die nach dem derzeit praktizierten Stand der Lärmminderungstechnik

sicher erreicht werden können.

Bei entsprechender baulicher Umsetzung der zugrundeliegenden Planung einschließlich evtl. Schall-

schutzmaßnahmen in Verbindung mit dem gegenständlichen Betriebs- und Nutzungskonzept ist da-

von auszugehen, dass unter Berücksichtigung der o.g. Sicherheiten die hier herangezogenen Emissi-

onskennwerte an der oberen Grenze der jeweiligen Vertrauensbereiche liegen.

Die Qualität der aus Literaturstudien, Herstellerangaben sowie früheren Untersuchungen übernom-

menen Daten lässt sich dabei nur schwer allgemein quantifizieren. Im Regelfall basieren die schall-

technischen Daten hierbei jedoch aus einer Vielzahl von Emissions- und Immissionsmessungen, so

dass die Genauigkeit der Daten mit wachsender Anzahl an Messdaten um den Faktor n zunimmt.

Darüber hinaus wurden bei vergleichbaren Objekten immer wieder aus Emissionsmessungen mit

anschließender Schallausbreitungsberechnung ermittelte Beurteilungspegel mit aus Immissionsmes-

sungen ermittelten Beurteilungspegeln für ausgewählte Immissionsorte verglichen. Da diese Verglei-

che eine gute Übereinstimmung ergaben, ist davon auszugehen, dass die Emissionsanteile und damit

auch die Immissionsanteile der verschiedenen Anlagenteile mit vertretbar geringer Unsicherheit be-

haftet sind.

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19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

Statistische Sicherheit: Die Gesamtstandardabweichung einer rechnerischen Immissionsprognose als statistisches Maß für

die Qualität der Aussage lässt sich u.a. nach Veröffentlichungen des Landesumweltamtes NRW aus

nachfolgenden Teilunsicherheiten ermitteln.

22

progtges σσσ += mit 22

PRt σσσ += (1)

Dabei ist:

gesσ Gesamtstandardabweichung

Pσ Standardabweichung der Unsicherheit durch Produktionsstreuungen bei der Herstellung

von Anlagen/Bauteilen etc.

Rσ Standardabweichung der Unsicherheit der Messverfahren zur Bestimmung der Emissi-

onskennwerte

tσ Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten

progσ Standardabweichung der Unsicherheit des schalltechnischen Ausbreitungs- bzw. Be-

rechnungsmodells

Bemerkung:

Die dargestellten Zusammenhänge gelten nur unter der Annahme normalverteilter Immissionspegel,

die im Regelfall gerechtfertigt ist. Lage und Breite der Verteilungsfunktion wird dabei durch den be-

rechneten Beurteilungspegel Lr sowie gesσ bestimmt.

Die Standardabweichung der Unsicherheit der Eingabedaten liegt häufig zwischen tσ =1,3 dB (Mess-

verfahren der Genauigkeitsklasse 1) und tσ = 3,5 dB (Genauigkeitsklasse 2) und wird vorliegend mit

etwa 2 dB angenommen.

Hinsichtlich Schallausbreitungsrechnung werden in DIN ISO 9613-2 geschätzte Abweichungen als

tatsächlicher Schwankung der Immissionspegel bei näherungsweise freier Schallausbreitung ange-

geben4. Daraus lassen sich die Standardabweichungen für progσ wie folgt ableiten:

Tabelle 15: Standardabweichung progσ

mittlere Höhe [m]

Abstand 0-100 m 100 - 1000 m

0 - 5 m progσ = 1,5 dB progσ = 1,5 dB

5 - 30 m progσ = 0,5 dB progσ = 1,5 dB

Für typische Fälle lässt sich daraus eine Gesamtstandardabweichung gesσ von etwa 2 dB ableiten.

4 Diese sind jedoch nicht direkt als Maß für die Standardabweichung heranzuziehen sondern entsprechend umzurechnen.

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19038_20190710_bpl_gew_högg_prem_gu01

In Fällen bei denen als (Emissions-)Eingangsdaten lediglich Mittelwerte und keine oberen Grenzwer-

te/Abschätzungen des Vertrauensbereiches herangezogen werden, lässt sich die Aussagesicherheit

der Beurteilungspegel über die Gesamtstandardabweichung für maßgebliche Wahrscheinlichkeits-

Quartile (Signifikanzniveau) angeben. Für den Immissionsschutz ist dabei die obere Vertrauensgren-

ze Lo, unterhalb derer mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit alle auftretenden Immissions- bzw.

Beurteilungspegel liegen, maßgeblich. So liegen für normalverteilte Größen alle Pegel mit einer

Wahrscheinlichkeit von 90 % unterhalb:

Lo = Lm + 1,28⋅ gesσ (2)

mit

Lo obere Vertrauensgrenze des Beurteilungspegels Lm mittlerer Beurteilungspegel (als Prognose aus mittleren Emissionsdaten)

gesσ Gesamtstandardabweichung

Für den Fall, dass bereits emissionsseitig jeweils obere Abschätzungen im Sinne einer konservativen

oder worst-case Betrachtung herangezogen werden, entspricht der so prognostizierte Beurteilungs-

pegel direkt der oberen Vertrauensgrenze Lo. Ein weiterer Zuschlag gemäß Gl. (2) ist somit nicht

mehr erforderlich.

Fazit: Im vorliegenden Fall wird unter Berücksichtigung der o.g. konservativen Ansätze und Randbedingun-

gen daher überschlägig eine Prognosesicherheit von +0/-1 dB(A) abgeschätzt.