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ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES
LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES
INSOLVENZVERFAHRENSV E RG L E I C H F R A N K R E I C H U N D D E U TS C H L A N D
2. Französisch-Deutscher Sanierungsgipfel – 04.09.2015
RA Dr. Ulf Pechartscheck
04.09.2015 | Page / Seite 2
Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
Insolvenzantrag
+
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Eröffnungsverfahren
Insolvenzeröffnung
+
Endgültiger Insolvenzverwalter
Insolvenzverfahren
1. Verfahrensablauf im Überblick
Prüfungsphase Verwertungsphase
Befriedigung der Gläubiger
+
Beendigung des Verfahrens
Gerichtliches Verfahren
Ziel eines Insolvenzverfahrens: bestmögliche gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO).
Das Insolvenzrecht berührt das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht - Mitarbeiter sind nicht schutzlos gestellt!
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
Insolvenzantrag
Eröffnungsverfahren
Insolvenzeröffnung
2. Eröffnungsverfahren im Einzelnen
Prüfungs- und Stabilisierungsphase
Prüfung der Insolvenzgründe.
Stabilisierung des laufenden Geschäftsbetriebes durch:
Stabilisierung ist die Basis für den Verkaufs- und Investorenprozess.
Frühzeitige Einbeziehung der Arbeitnehmerschaft (Betriebsrat / Gewerkschaft / Gläubigerausschuss).
Sicherung / Erhalt der Aufträge.
Sicherung / Erhalt der Lieferantenbeziehung.
Liquiditätsbeschaffung, u.a. durch Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes.
Aufgaben
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
Insolvenzantrag Insolvenzeröffnung
3. Besonderheit Insolvenzgeld
=> weitere Liquiditätshilfe!
=> Stärkung der Motivation der Mitarbeiter durch fristgerechte Bezahlung der Löhne.
=> Agentur für Arbeit erhält keinen privilegierten Rückzahlungsanspruch (§ 55 Abs. 3 InsO).
(Vorfinanzierung) Insolvenzgeld für maximal 3 Monate vor Insolvenzeröffnung (§§ 165 ff. SGB III).
März April Mai Juni
Insolvenzgeldzeitraum maximal 3 Monate
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
Insolvenzeröffnung
4. Insolvenzverfahren im Einzelnen
Verwertungsphase
Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen (u.a. auch nach § 103 ff. InsO).
Fortsetzung des Verkaufs- und Investorenprozesses und Verkauf.
Abschluss der übrigen Verwertung.
Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Befriedigung der Gläubiger
Insolvenzverfahren
Übertragende Sanierung („Asset Deal“)Insolvenzplan
+
Veräußerung der Geschäftsanteile („Share Deal“)
Aufgaben
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
5. Arbeitsrechtliche Grundsätze
Grundsatz:
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht werden durch die Insolvenzeröffnung nicht tangiert. Dies gilt
insbesondere für den Sonderkündigungsschutz von
Dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss soll ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören (§§ 67 Abs. 2 S. 2, 21
Abs. 2 S.1 Nr. 1a InsO).
Beteiligung der Arbeitnehmer:
Schwangeren,
Betriebsräten und
Schwerbehinderten.
Ausnahme:
Die §§ 113 ff. InsO modifizieren u.a. die Kündigungsfristen und die Voraussetzungen der Kündigung (vgl.
unten).
§ 613a BGB:
Bei Betriebsübergang gilt § 613a BGB (vgl. unten).
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
5. Arbeitsrechtliche Grundsätze
Gewerkschaften:
Betriebsrat:
• Keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte.
• Gewerkschaft kann Betriebsrat und Arbeitgeber überwachen (§ 23 BetrVG).
• Durch TV geregelte Arbeitsbedingungen können nur einvernehmlich mit Zustimmung der
Gewerkschaft verändert werden (Sanierungstarifvertrag).
• Mit Ausnahme der §§ 120 ff. InsO grundsätzlich keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats durch Insolvenzverfahren, d.h. es bleibt bei
• Keine Einschränkung des Streikrechts.
dem Konsultationsverfahren nach Kündigungsschutzgesetz,
der Betriebsratsanhörung,
dem Interessenausgleich / Namensliste.
Kollektives Arbeitsrecht:
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
6. Übertragende Sanierung („Asset Deal“)
Betriebsübergang: Durch die Übernahme „legt sich der Übernehmer ins gemachte Bett“ (BAG, Urteil v.
6.4.06), d.h. vorhandene betriebliche Organisation wird vom Erwerber fortgesetzt.
Insolvenzschuldner Investor - NewCo
§ 613a BGBEingefügt durch die
„Betriebsübergangs-Richtlinie“
77/187/EWG v. 14.2.1977
In Deutschland auch im
Insolvenzverfahren gültig.
=> Investor übernimmt alle Arbeitsverhältnisse.
=> Bei personellen Überkapazitäten entsteht somit die Notwendigkeit zum Personalabbau vor dem
Verkauf!
Einzelrechtsübertragung.
Wechsel des Unternehmensträgers / Arbeitgebers.
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
7. Durchbrechung der arbeitsrechtlichen Grundsätze - Personalabbau vor dem Verkauf
InsolvenzschuldnerInsolvenzschuldner
Ausgangslage Zielstruktur
Kündigungsschutz gilt auch im Insolvenzverfahren, aber §§ 113 ff. InsO regeln:
Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste mit dem Betriebsrat kann
nur noch wegen grober Fehlerhaftigkeit angegriffen werden (§ 125 InsO).
Besonderheit Transfergesellschaft – vgl. Seite 10.
Klagerisiko – Stichwort „Einklagen“ – bleibt!
Gemäß § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs unzulässig.
Begrenzung Sozialplan (§ 123 InsO).
Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Monatsende.
Konzept des Erwerbers, dessen Durchführung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits
greifbare Formen angenommen hat (Vorvertrag).
Allerdings darf nach dem „Erwerberkonzept“ bereits durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden:
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
8. Besonderheit Transfergesellschaft
Rechtssicherheit bezüglich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Abschluss 3-seitiger
Verträge (Arbeitnehmer, Transfergesellschaft und Insolvenzverwalter)
Transfergesellschaft
nachher
1
2
3
InsolvenzschuldnerInsolvenzschuldner
vorher
Investor - NewCo
4
Transfer-
maßnahme
Übertragende
Sanierung
Grenze: keine Umgehung von § 613a BGB!
Gründung einer neuen Gesellschaft („Transfergesellschaft“), finanziert durch:
Insolvenzmasse / Gläubiger / Dritte
Staatliche Förderung – „Transferkurzarbeitergeld“ (§ 111 SGB III).
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
9. Verkauf Geschäftsanteile („share deal“)
Insolvenzschuldner
Gesellschafter alt Gesellschafter neu
Der insolvente Unternehmensträger (= bisheriger Arbeitgeber) verändert sich nicht.
Der Verkauf vollzieht sich nur auf Gesellschafter-Ebene und berührt das Arbeitsverhältnis nicht.
In der Insolvenz ist der vorherige Abschluss eines Insolvenzplans erforderlich, um die Insolvenzgründe
zu beseitigen.
Die (personelle) Restrukturierung muss vor Verkauf erfolgen (vgl. oben).
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Arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes: Vergleich Frankreich / Deutschland
Insolvenzgeld für bis zu 3 Monate stabilisiert die Betriebsfortführung durch den Liquiditätseffekt und
motiviert die Mitarbeiter.
= > Basis für den Verkauf!
10. Zusammenfassung
§ 613a BGB bewirkt den Übergang der Arbeitnehmer auf den Erwerber.
Insolvenzverwalter hat eine Vielzahl von Instrumenten, um im Bedarfsfall Personal abzubauen, namentlich
Bei allen Maßnahmen ist fortlaufende Kommunikation mit den Arbeitnehmervertretern geboten.
In der Insolvenz bleiben grundsätzlich alle betriebsverfassungsrechtlichen und individuellen Arbeit-
nehmerschutzrechte erhalten.
Erleichterungen nach §§ 113 ff. InsO,
betriebsbedingte Kündigung nach Erwerberkonzept,
staatliche Förderung der Transfergesellschaft.
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E NDE DER P RÄSENTATION – V IELEN DANK FÜR DIE
AUFMERKSAMKEIT!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Merci pour votre l‘attention!
Dr. Ulf PechartscheckPartner
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR
Nymphenburgerstraße 5
D-80335 München
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 (0)89 / 30905860
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