Erfolg für den CSU-Arbeitskreis Energiewende beim EEG 2017 -
Landesvorsitzender Martin Ehrenhuber: „Biogasanlagen, Bürgerenergie und
Mieterstromkonzepte haben eine Zukunft“ – Weiterer Handlungsbedarf bei
der Energiewende jedoch dringend erforderlich.
„Trotz schwierigster Verhandlungsbedingungen wurden beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG
2017) wesentliche Anliegen des AKE berücksichtigt und beschlossen. Unter anderem erhalten kleine
Biogasanlagen und Bürgerwindprojekte bei den künftig verpflichtenden Ausschreibungen einen
garantierten Zuschlag.“ So kommentierte der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Energiewende
Martin Ehrenhuber den Beschluss zum neuen EEG 2017.
Auch bei Mieterstrom sei eine erfreuliche Entwicklung zu vermelden. Mieter würden im neuen EEG
ähnlich wie Eigenerzeuger von Strom behandelt. Wenn sie ihren Strom direkt von einer PV-Anlage
auf dem Dach beziehen, wird für sie die zu bezahlende EEG-Umlage verringert.
Darüber hinaus können Kunden demnächst gezielt Strom aus ihrer Region einkaufen, da es künftig
Herkunftsnachweise für Strom geben wird, die jede Erzeugungsanlage einzeln ausweist.
Zudem wird auch der Weg in die Sektorenkopplung für Wärmeversorgung und Elektromobilität
geöffnet. Denn es wurde festlegt, dass von den Erzeugern Stromüberschüsse aus Windrädern und
Solaranlagen außerhalb des EEG frei verkauft werden können, so Ehrenhuber.
Als tiefgreifendste Änderung seit Bestehen des EEG bezeichnete er die Regelung, dass der Ausbau
erneuerbarer Energien in Deutschland ab 2017 über Ausschreibungen gesteuert wird. Doch für
Kleinbiogasanlagen und Bürgerwindprojekte gibt es Ausnahmen. Sie müssen zwar bei den
Ausschreibungen mitbieten, bekommen aber den jeweils höchsten Gebotspreis als Zuschlag oder
fallen, wie beispielswiese PV-Anlagen, unter Bagatellgrenzen. Dies hatten die CSU-Arbeitskreise AKE
und AKU vor Wochen in einem gemeinsamen Positionspapier gefordert.
Der AKE-Landesvorsitzende dankte in diesem Zusammenhang dem CSU-Parteivorsitzenden und
Ministerpräsidenten Horst Seehofer sowie Staatsministerin Ilse Aigner für ihren Einsatz bei den
äußerst schwierigen Verhandlungen auf Bundesebene.
Trotz der genannten Erfolge sieht der AKE noch erhebliche „Baustellen“, die dringend und möglichst
umgehend geschlossen werden müssen. Besonderen Handlungsbedarf sieht der AKE u.a. in der
Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze, einem optimierten Modell bei den Umlagebefreiungen
der Industrie und einem Konsensprozess für zielkonforme Ausstiegspfade bei der Kohleverstromung.
Um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen und die Dekarbonisierung des Energiesystems
erfolgreich umzusetzen, sieht der AKE das Ausbauziel von 45% an regenerativen Strom bis 2025
entgegen der Vereinbarung im EEG 2017 nicht als Maximalziel, sondern als Minimalziel, wobei sich
dieses Ziel auf den Gesamtstromverbrauch in 2025 unter Berücksichtigung des zusätzlichen
Strombedarfs aus der Dekarbonisierung der Bereiche Elektromobilität und Gebäude bezieht. „Wenn
sich abzeichnet, dass selbst das Minimalziel nicht erreicht wird, muss nachgebessert werden“, mahnt
Ehrenhuber an.
Zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen im EEG 2017:
Für PV-Anlagen unter 750 kW erfolgt keine Ausschreibung
Vor allem Photovoltaikdachanlagen und Freiflächenanlagen zur Eigenversorgung sowie
Bürgerenergieprojekte werden hiervon profitieren. Es bleibt bei diesen Anlagen bei den
bestehenden Vergütungssätzen und den entsprechenden Regeln der Eigenversorgung.
Sollten die Ausbauziele nicht erreicht werden, steigen die Vergütungssätze zukünftig wieder
rascher an.
Anschlussregelung für Bestandsbiogasanlagen
Bestandsbiogasanlagen haben die Möglichkeit in Ausschreibungen für eine
Anschlussförderung mit einer festen Prämie für weitere 10 Jahre mitzubieten. Das
Höchstgebot liegt bei 16,9 ct/kWh. Ähnlich wie bei Bürgerwindprojekten erhalten Anlagen
unter 150 kW nicht den gebotenen Preis, sondern das höchste bezuschlagte Gebot dieser
Runde.
Zusammen mit den Erlösen aus dem Strom- und Wärmeverkauf bietet sich nun für viele
bestehende Anlagen eine Perspektive und für die Betreiber eine deutlich verbesserte
Investitionssicherheit.
Biogasanlagen erweisen sich als besonders systemdienlich und damit als wertvoller
Bestandteil einer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Sie können auch dann Strom
produzieren, wenn Sonne und Wind keine Erzeugung liefern.
Besondere Regelungen für Bürgerwindanlagen
Bürgerwindanlagen können sich auch durch ein niedriges Gebot in den Ausschreibungen den
Zuschlag sichern wenn mindestens 10 Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der
Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen
errichten wollen. Anders als Großinvestoren erhalten sie immer den höchsten
Vergütungssatz, der in der Ausschreibungsrunde noch zum Zug kam. Darüber hinaus haben
die Bundesländer die Möglichkeit, Bürgerwindprojekte durch zusätzliche Maßnahmen gezielt
zu fördern. Windprojekte im Binnenland, die nur 70% des deutschen Durchschnittsstandortes
erreichen, erhalten durch einen Korrekturfaktor gleiche Chancen bei der Ausschreibung.
Lokaler Direktverbrauch - Mieterstrom
Die Stromversorgung aus Solardachanlagen wird einen Aufschwung erleben, da die EEG-
Umlage auf die Lieferung von Strom aus PV-Anlagen an die Mieter des Hauses verringert
wird. Eine Verordnung soll dafür sorgen, dass die Vorteile nicht den Hauseigentümern,
sondern den Mietern zugutekommen.
Regionalnachweise
Künftig können Stadt- und Gemeindewerke oder Energiegenossenschaften ihre
Bezugsquellen offenlegen und anlagenscharf in der Rechnung die regionalen Wind-, Sonnen-,
oder Biomassekraftwerke benennen. Nach bisheriger, Gesetzeslage war dies nicht möglich.
Regionale Kombikraftwerke/ Innovationsausschreibungen
Das Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2017 in einer Verordnung die Grundlage für
Innovationsausschreibungen schaffen. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene
Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch
abgestimmt werden können. So entstehen regionale Kombikraftwerke.
Möglichkeiten für PV-Freiflächenanlagen in „benachteiligten Gebieten“
Die Bundesländer können künftig in „benachteiligten Gebieten“ den Bau von PV -
Freiflächenanlagen auf Grünland und Äckern nach selbst festgelegten Kriterien erlauben. Der
AKE wird sich für eine schnelle Umsetzung der Regelung in Bayern einsetzen.
Klarstellung bei Energiespeichern
Unklarheiten hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Energiespeicher wurden
beseitigt. Bisher war nicht eindeutig nachvollziehbar, ob die EEG-Umlage sowohl bei der
Einspeicherung als auch bei der Ausspeicherung fällig wird. Diese Doppelbelastung schließt
das EEG 2017 nun aus.
Sektorenkopplung/Nutzung von abgeregeltem Strom
Wenn das Netz überlastet war, wurden Windkraftanlagen gegen Entschädigung abgeregelt.
Künftig kann dieser Strom vor Ort in Wärme oder Methan als Speichermedium umgewandelt
werden. Zudem können die Netzbetreiber in Norddeutschland künftig zusätzliche
Stromverbraucher (z.B. aus der Elektromobilität) gezielt aufschalten. Diese Regelungen
können dazu dienen, Erzeugungsspitzen im Wärme- und Mobilitätssektor nutzbringend zu
verwenden.