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Erfolg für den CSU-Arbeitskreis Energiewende beim EEG 2017 - Landesvorsitzender Martin Ehrenhuber: „Biogasanlagen, Bürgerenergie und Mieterstromkonzepte haben eine Zukunft“ – Weiterer Handlungsbedarf bei der Energiewende jedoch dringend erforderlich. „Trotz schwierigster Verhandlungsbedingungen wurden beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wesentliche Anliegen des AKE berücksichtigt und beschlossen. Unter anderem erhalten kleine Biogasanlagen und Bürgerwindprojekte bei den künftig verpflichtenden Ausschreibungen einen garantierten Zuschlag.“ So kommentierte der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Energiewende Martin Ehrenhuber den Beschluss zum neuen EEG 2017. Auch bei Mieterstrom sei eine erfreuliche Entwicklung zu vermelden. Mieter würden im neuen EEG ähnlich wie Eigenerzeuger von Strom behandelt. Wenn sie ihren Strom direkt von einer PV-Anlage auf dem Dach beziehen, wird für sie die zu bezahlende EEG-Umlage verringert. Darüber hinaus können Kunden demnächst gezielt Strom aus ihrer Region einkaufen, da es künftig Herkunftsnachweise für Strom geben wird, die jede Erzeugungsanlage einzeln ausweist. Zudem wird auch der Weg in die Sektorenkopplung für Wärmeversorgung und Elektromobilität geöffnet. Denn es wurde festlegt, dass von den Erzeugern Stromüberschüsse aus Windrädern und Solaranlagen außerhalb des EEG frei verkauft werden können, so Ehrenhuber. Als tiefgreifendste Änderung seit Bestehen des EEG bezeichnete er die Regelung, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland ab 2017 über Ausschreibungen gesteuert wird. Doch für Kleinbiogasanlagen und Bürgerwindprojekte gibt es Ausnahmen. Sie müssen zwar bei den Ausschreibungen mitbieten, bekommen aber den jeweils höchsten Gebotspreis als Zuschlag oder fallen, wie beispielswiese PV-Anlagen, unter Bagatellgrenzen. Dies hatten die CSU-Arbeitskreise AKE und AKU vor Wochen in einem gemeinsamen Positionspapier gefordert. Der AKE-Landesvorsitzende dankte in diesem Zusammenhang dem CSU-Parteivorsitzenden und Ministerpräsidenten Horst Seehofer sowie Staatsministerin Ilse Aigner für ihren Einsatz bei den äußerst schwierigen Verhandlungen auf Bundesebene. Trotz der genannten Erfolge sieht der AKE noch erhebliche „Baustellen“, die dringend und möglichst umgehend geschlossen werden müssen. Besonderen Handlungsbedarf sieht der AKE u.a. in der Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze, einem optimierten Modell bei den Umlagebefreiungen der Industrie und einem Konsensprozess für zielkonforme Ausstiegspfade bei der Kohleverstromung. Um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen und die Dekarbonisierung des Energiesystems erfolgreich umzusetzen, sieht der AKE das Ausbauziel von 45% an regenerativen Strom bis 2025 entgegen der Vereinbarung im EEG 2017 nicht als Maximalziel, sondern als Minimalziel, wobei sich dieses Ziel auf den Gesamtstromverbrauch in 2025 unter Berücksichtigung des zusätzlichen Strombedarfs aus der Dekarbonisierung der Bereiche Elektromobilität und Gebäude bezieht. „Wenn sich abzeichnet, dass selbst das Minimalziel nicht erreicht wird, muss nachgebessert werden“, mahnt Ehrenhuber an.

2016 06-25 csu ake - presseinformation eeg2017

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Erfolg für den CSU-Arbeitskreis Energiewende beim EEG 2017 -

Landesvorsitzender Martin Ehrenhuber: „Biogasanlagen, Bürgerenergie und

Mieterstromkonzepte haben eine Zukunft“ – Weiterer Handlungsbedarf bei

der Energiewende jedoch dringend erforderlich.

„Trotz schwierigster Verhandlungsbedingungen wurden beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG

2017) wesentliche Anliegen des AKE berücksichtigt und beschlossen. Unter anderem erhalten kleine

Biogasanlagen und Bürgerwindprojekte bei den künftig verpflichtenden Ausschreibungen einen

garantierten Zuschlag.“ So kommentierte der Landesvorsitzende des Arbeitskreises Energiewende

Martin Ehrenhuber den Beschluss zum neuen EEG 2017.

Auch bei Mieterstrom sei eine erfreuliche Entwicklung zu vermelden. Mieter würden im neuen EEG

ähnlich wie Eigenerzeuger von Strom behandelt. Wenn sie ihren Strom direkt von einer PV-Anlage

auf dem Dach beziehen, wird für sie die zu bezahlende EEG-Umlage verringert.

Darüber hinaus können Kunden demnächst gezielt Strom aus ihrer Region einkaufen, da es künftig

Herkunftsnachweise für Strom geben wird, die jede Erzeugungsanlage einzeln ausweist.

Zudem wird auch der Weg in die Sektorenkopplung für Wärmeversorgung und Elektromobilität

geöffnet. Denn es wurde festlegt, dass von den Erzeugern Stromüberschüsse aus Windrädern und

Solaranlagen außerhalb des EEG frei verkauft werden können, so Ehrenhuber.

Als tiefgreifendste Änderung seit Bestehen des EEG bezeichnete er die Regelung, dass der Ausbau

erneuerbarer Energien in Deutschland ab 2017 über Ausschreibungen gesteuert wird. Doch für

Kleinbiogasanlagen und Bürgerwindprojekte gibt es Ausnahmen. Sie müssen zwar bei den

Ausschreibungen mitbieten, bekommen aber den jeweils höchsten Gebotspreis als Zuschlag oder

fallen, wie beispielswiese PV-Anlagen, unter Bagatellgrenzen. Dies hatten die CSU-Arbeitskreise AKE

und AKU vor Wochen in einem gemeinsamen Positionspapier gefordert.

Der AKE-Landesvorsitzende dankte in diesem Zusammenhang dem CSU-Parteivorsitzenden und

Ministerpräsidenten Horst Seehofer sowie Staatsministerin Ilse Aigner für ihren Einsatz bei den

äußerst schwierigen Verhandlungen auf Bundesebene.

Trotz der genannten Erfolge sieht der AKE noch erhebliche „Baustellen“, die dringend und möglichst

umgehend geschlossen werden müssen. Besonderen Handlungsbedarf sieht der AKE u.a. in der

Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze, einem optimierten Modell bei den Umlagebefreiungen

der Industrie und einem Konsensprozess für zielkonforme Ausstiegspfade bei der Kohleverstromung.

Um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen und die Dekarbonisierung des Energiesystems

erfolgreich umzusetzen, sieht der AKE das Ausbauziel von 45% an regenerativen Strom bis 2025

entgegen der Vereinbarung im EEG 2017 nicht als Maximalziel, sondern als Minimalziel, wobei sich

dieses Ziel auf den Gesamtstromverbrauch in 2025 unter Berücksichtigung des zusätzlichen

Strombedarfs aus der Dekarbonisierung der Bereiche Elektromobilität und Gebäude bezieht. „Wenn

sich abzeichnet, dass selbst das Minimalziel nicht erreicht wird, muss nachgebessert werden“, mahnt

Ehrenhuber an.

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Zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen im EEG 2017:

Für PV-Anlagen unter 750 kW erfolgt keine Ausschreibung

Vor allem Photovoltaikdachanlagen und Freiflächenanlagen zur Eigenversorgung sowie

Bürgerenergieprojekte werden hiervon profitieren. Es bleibt bei diesen Anlagen bei den

bestehenden Vergütungssätzen und den entsprechenden Regeln der Eigenversorgung.

Sollten die Ausbauziele nicht erreicht werden, steigen die Vergütungssätze zukünftig wieder

rascher an.

Anschlussregelung für Bestandsbiogasanlagen

Bestandsbiogasanlagen haben die Möglichkeit in Ausschreibungen für eine

Anschlussförderung mit einer festen Prämie für weitere 10 Jahre mitzubieten. Das

Höchstgebot liegt bei 16,9 ct/kWh. Ähnlich wie bei Bürgerwindprojekten erhalten Anlagen

unter 150 kW nicht den gebotenen Preis, sondern das höchste bezuschlagte Gebot dieser

Runde.

Zusammen mit den Erlösen aus dem Strom- und Wärmeverkauf bietet sich nun für viele

bestehende Anlagen eine Perspektive und für die Betreiber eine deutlich verbesserte

Investitionssicherheit.

Biogasanlagen erweisen sich als besonders systemdienlich und damit als wertvoller

Bestandteil einer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Sie können auch dann Strom

produzieren, wenn Sonne und Wind keine Erzeugung liefern.

Besondere Regelungen für Bürgerwindanlagen

Bürgerwindanlagen können sich auch durch ein niedriges Gebot in den Ausschreibungen den

Zuschlag sichern wenn mindestens 10 Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der

Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen

errichten wollen. Anders als Großinvestoren erhalten sie immer den höchsten

Vergütungssatz, der in der Ausschreibungsrunde noch zum Zug kam. Darüber hinaus haben

die Bundesländer die Möglichkeit, Bürgerwindprojekte durch zusätzliche Maßnahmen gezielt

zu fördern. Windprojekte im Binnenland, die nur 70% des deutschen Durchschnittsstandortes

erreichen, erhalten durch einen Korrekturfaktor gleiche Chancen bei der Ausschreibung.

Lokaler Direktverbrauch - Mieterstrom

Die Stromversorgung aus Solardachanlagen wird einen Aufschwung erleben, da die EEG-

Umlage auf die Lieferung von Strom aus PV-Anlagen an die Mieter des Hauses verringert

wird. Eine Verordnung soll dafür sorgen, dass die Vorteile nicht den Hauseigentümern,

sondern den Mietern zugutekommen.

Regionalnachweise

Künftig können Stadt- und Gemeindewerke oder Energiegenossenschaften ihre

Bezugsquellen offenlegen und anlagenscharf in der Rechnung die regionalen Wind-, Sonnen-,

oder Biomassekraftwerke benennen. Nach bisheriger, Gesetzeslage war dies nicht möglich.

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Regionale Kombikraftwerke/ Innovationsausschreibungen

Das Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2017 in einer Verordnung die Grundlage für

Innovationsausschreibungen schaffen. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene

Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch

abgestimmt werden können. So entstehen regionale Kombikraftwerke.

Möglichkeiten für PV-Freiflächenanlagen in „benachteiligten Gebieten“

Die Bundesländer können künftig in „benachteiligten Gebieten“ den Bau von PV -

Freiflächenanlagen auf Grünland und Äckern nach selbst festgelegten Kriterien erlauben. Der

AKE wird sich für eine schnelle Umsetzung der Regelung in Bayern einsetzen.

Klarstellung bei Energiespeichern

Unklarheiten hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Energiespeicher wurden

beseitigt. Bisher war nicht eindeutig nachvollziehbar, ob die EEG-Umlage sowohl bei der

Einspeicherung als auch bei der Ausspeicherung fällig wird. Diese Doppelbelastung schließt

das EEG 2017 nun aus.

Sektorenkopplung/Nutzung von abgeregeltem Strom

Wenn das Netz überlastet war, wurden Windkraftanlagen gegen Entschädigung abgeregelt.

Künftig kann dieser Strom vor Ort in Wärme oder Methan als Speichermedium umgewandelt

werden. Zudem können die Netzbetreiber in Norddeutschland künftig zusätzliche

Stromverbraucher (z.B. aus der Elektromobilität) gezielt aufschalten. Diese Regelungen

können dazu dienen, Erzeugungsspitzen im Wärme- und Mobilitätssektor nutzbringend zu

verwenden.